Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309904.pdf
Größe
256 kB
Erstellt
14.08.18, 12:00
Aktualisiert
14.01.19, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0116/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
14.08.2018
Grauenhofer Weg von Arlingtonstraße bis BAB
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.09.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Grauenhofer Weg von Arlingtonstraße bis BAB “ zum Zwecke der Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0116/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
567.864,30 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0116/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Der Grauenhofer Weg wurde im Bereich von Arlingtonstraße bis BAB (A 44) in 2016 neu ausgebaut.
Die sachliche Beitragspflicht ist mit der technischen Abnahme am 03.11.2016 entstanden.
Der Ausbau war notwendig, da der Grauenhofer Weg im vorgenannten Bereich bautechnisch und
funktional nicht mehr den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse und der aktuellen
Regelwerke entsprach. Vorhanden war ein überwiegend niveaugleicher Ausbau mit asphaltierter
Fahrbahn, nordöstlich anschließendem asphaltierten Mehrzweckstreifen und einer Rigole auf der
südwestlichen Seite, der teilweise eine straßenbegleitende Grünfläche vorgelagert war. Der
Mehrzweckstreifen wurde vereinzelt durch baulich angelegte kurze Gehwegbereiche unterbrochen.
Sowohl die Fahrbahn als auch der Mehrzweckstreifen und die Gehwegbereiche waren aufgrund eines
schadhaften und nicht ausreichenden Unterbaus insgesamt in einem sehr schlechten baulichen
Zustand. Sie wiesen Risse, Frostaufbrüche, große Flickstellen und Absackungen, insbesondere in den
Randbereichen, auf. Die Schmutz- und Regenwasserkanäle wurden 1973 hergestellt und konnten
unverändert bleiben.
Die Fahrbahn wurde durchgängig von 5,50 m auf 6,50 m verbreitert und in einer 3,5 cm dicken
Asphaltdeckschicht
auf
einer
8,5
cm
dicken
Asphaltbinderschicht,
einer
14
cm
dicken
Asphalttragschicht sowie einer 49 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 75 cm) befestigt.
Der
Mehrzweckstreifen
der
nordöstlichen
Seite
wurde
zugunsten
eines
durchgängigen
durchschnittlich 2,50 m breiten Gehweges aufgegeben, der in 8 cm dicken Betonsteinplatten 30/30
cm, gebettet auf 4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch, einer 15 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht
sowie einer 13 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 40 cm) befestigt ist. Die Grundstückseinund –ausfahrten wurden statt in Platten in Betonsteinpflaster 10/20 im Fugenverbundsystem angelegt.
Die hierdurch entstandenen Mehrkosten sind nach § 16 Straßenwegegesetz NW (StrWG) geltend zu
machen.
Im Bereich von Hsnr. 113 bis zum Ausbauende an der BAB wurde erstmals ein selbständiger
Parkstreifen angelegt. Auf einer 13 cm starken Frostschutzschicht, einer 15 cm hydraulisch geb.
Tragschicht
und
einem
4
cm
starkem
Brechsand-Splitt-Gemisch
wurde
8
cm
starkes
Betonsteinpflaster 10/20 im Fugenverbundsystem (Gesamtaufbau 40 cm) aufgebracht.
Im Bereich der Feld- und Hofzufahrten beträgt die Gesamtstärke des Gehweges und des
Parkstreifens 50 cm, bestehend aus 10 cm starkem Betonsteinpflaster im Fugenverbundsystem auf 4
cm Brechsand-Splitt-Gemisch, 20 cm hydraulisch geb. Tragschicht und 16 cm Frostschutzschicht. Die
hierdurch entstandenen Mehrkosten sind nach § 16 Straßenwegegesetz NW (StrWG) geltend zu
machen.
Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard.
Sie wurden durch DIN-gerechte Leuchten ersetzt, deren Standorte darüber hinaus optimiert wurden,
so dass sich die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.
Vorlage B 03/0116/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 3/5
Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen
technischen Anforderungen. Die Abläufe der nordöstlichen Straßenseite wurden durch DIN-gerechte
Abläufe ersetzt. Auf der südwestlichen Straßenseite wurde eine ca. 130 m lange, 1,50 m breite und
1,20 m tiefe Rigole angelegt, die die Oberflächenwasser in den anschließenden Graben ableitet.
Nunmehr
ist
für
einen
langen
Zeitraum
ein
rascher
und
reibungsloser
Abfluss
des
Oberflächenwassers gewährleistet.
Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine
Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar.
Durch die Ausbaumaßnahme wird sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Straße Grauenhofer Weg von Arlingtonstraße bis BAB erfolgt gemäß § 4 Abs. 5
Buchstabe c) der städtischen Ausbaubeitragssatzung als
Hauptverkehrsstraße.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt gem. § 4 Abs. 3 Nr. 3 der
städtischen Ausbaubeitragssatzung für die Teileinrichtungen
a) Fahrbahn
40 v. H. bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittl. 8,50 m
c) Parkstreifen/Parkstände
80 v. H. bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittl. 5,00 m
d) Gehweg
80 v. H. bei einer anrechenbaren Breite von durchschnittl. 2,50 m
f) Beleuchtung
80 v. H.
g) Oberflächenentwässerung
80 v. H.
Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß
§ 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der
durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Vorlage B 03/0116/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 4/5
In 2013 wurde im Rahmen der Bürgerinformation den Teilnehmenden mitgeteilt, dass – basierend auf
der seinerzeitigen Kostenkalkulation und der Ausbaubeitragssatzung vom 21.12.2007 – mit einem
voraussichtlichen Beitragssatz je m² Grundstücksfläche bis zu
-
11,00 € für eine eingeschossige Wohnbebauung,
-
15,00 € für eine dreigeschossige Wohnbebauung und
-
5,00 € für landwirtschaftlich genutzte Flächen
zu rechnen sei.
Die nunmehr ermittelten Beitragssätze je m² Grundstücksfläche liegen demgegenüber bei
-
15,90 € für eine eingeschossige Wohnbebauung und
-
22,20 € für eine dreigeschossige Wohnbebauung,
sofern die Grundstücke dem Innenbereich zuzuordnen sind.
Bei Grundstücken im Außenbereich beträgt der Beitragssatz
-
12,70 € für die Flächen einer eingeschossigen Wohnbebauung,
-
15,90 € für die Flächen einer zweigeschossige Wohnbebauung und
-
0,42 €/0,15 € für landwirtschaftlich/forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die zu erhebenden Beiträge reichen von rd. 3.800,00 € (geringe Grundstücksfläche/Wohnbebauung)
bis zu rd. 98.000,00 € (große Hofstelle).
Die Erhöhung des in 2013 kalkulierten Beitragssatzes von 9,54 €/m² Grundstücksfläche unter
Berücksichtigung der Ausnutzbarkeit auf nunmehr 12,66 €/m² beruht in erster Linie auf der seitens
des Gemeindeprüfungsamtes (überörtliche Prüfung) geforderten Änderung der satzungsmäßigen
Bestimmungen. Während die Ausbaukosten nahezu unverändert blieben, wurden durch den Erlass
der Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015, welche am 01.01.2016 in Kraft getreten und für die
vorgenannte Baumaßnahme anzuwenden ist, zum einen die anrechenbare Breite der Fahrbahn sowie
der Anteil der Beitragspflichtigen an den Kosten der ausgebauten Teileinrichtungen zwischen 20 und
50 v. H. erhöht. Darüber hinaus sind land-/forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen im
Außenbereich nun insgesamt zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird auf Antrag im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Stundung des zu
erhebenden Ausbaubeitrages wohlwollend prüfen und ggf. Ratenzahlungen gewähren.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Gegenüberstellung Bürgerinfo 2013 – Abrechnung 2018
Vorlage B 03/0116/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
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Gegenüberstellung
Bürgerinfo 2013 - Abrechnung 2018
Bürgerinfo
2013
Teileinrichtung
Fahrbahn
Kosten €
anrechenbare Breite m
Überbreite m
Anteil %
Ausbau
2016
580.985,35
6,5
1,03
20
546.701,76
8,5
40
Parkstreifen
Kosten €
Anteil %
40.957,42
60
23.387,48
80
Gehweg
Kosten €
Anteil %
243.979,75
60
261.602,62
80
Beleuchtung
Kosten €
Anteil %
Oberflächenentwässerung Kosten €
Anteil %
Kostensteigerung €
56.486,09
80
141.142,35
30
143.496,32
80
24.609,40