Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309888.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
14.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0117/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
14.08.2018
Elsassstraße von Elsassplatz bis Stolberger Straße
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.09.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Elsassstraße von Elsassplatz bis Stolberger Straße“ zum Zwecke der Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
100.139,50 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1900 stammende Mischwasserkanal in der Elsassstraße wurde im Bereich von
Elsassplatz bis Stolberger Straße in den Jahren 2013 bis 2014 erneuert, weil dieser in einem sehr
schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des
privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben
für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Elsassstraße im Bereich von Elsassplatz bis Stolberger Straße erfolgt als
Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am
gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe g) SBS und beträgt
50 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes
erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die
Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0117/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Elsassstraße im Abschnitt von Elsassplatz bis Stolberger Straße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
200.686,79 €
beitragsfähiger Aufwand
200.686,79 €
städt. Anteil ( 50 %)
100.343,39 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
100.343,40 €
200.686,79 €
Summe städtischer Anteil
100.343,39 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
100.343,40 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit :
Oberflächenentwässerung:
100.343,40 € :
78.850 m² =
1,27 €/m²
1,27 €/m² (Beitragssatz)