Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
306221.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
06.07.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1002/WP17
öffentlich
06.07.2018
Dez. III / FB 61/500
Parken Grünenthaler Straße / Horbacher Straße
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Richterich, lfd. Nr. 43
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Für die Installation
von Fahrradbügeln wird im Haushaltsjahr 2019 ein Betrag von 900 € aus bezirklichen Mitteln zur
Verfügung gestellt.
Vorlage FB 61/1002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018*
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018*
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
239.950,55
239.950,55
540.000
540.000
0
0
Ergebnis
239.950,55
239.950,55
540.000
540.000
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018*
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018*
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
102.503,66
102.503,66
293.100
293.100
0
0
Abschreibungen
49.729,01
49.729,01
120.000
120.000
0
0
Ergebnis
152.232,67
152.232,67
413.100
413.100
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018
PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
2018
Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
2019 ff.
2019 ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
bedarf
(neu)
Einzahlungen
12.500
12.500
12.500
12.500
0
0
Auszahlungen
40.000
40.000
90.000
90.000
0
0
Ergebnis
27.500
27.500
77.500
77.500
0
0
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/1002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 2/6
PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
2018
Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
2019 ff.
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
1.300
1.300
1.300
1.300
0
0
2.500
2.500
2.500
2.500
0
0
Abschreibungen
40.000
40.000
90.000
90.000
0
0
Ergebnis
41.200
41.200
91.200
91.200
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/1002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 3/6
Erläuterungen:
Anlass
Die CDU-Bezirksfraktion weist auf eine steigende Anzahl von Falschparkern auf den Bürgersteigen
am Ehrenmal und vor dem Friedhofseingang in der Grünenthaler Straße hin (Antrag lfd. Nr. 43). Durch
parkende Autos wird Fußgängern das Begehen des Bürgersteigs oder der Zugang zum Friedhof von
der Grünenthaler Straße aus versperrt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat am 06.09.2017 die Verwaltung damit beauftragt, durch
geeignete Maßnahmen das Parken auf den Bürgersteigflächen am Ehrenmal und vor dem Eingang
Friedhof / Grünenthaler Straße zu verhindern. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob im dortigen Umfeld
zusätzliche reguläre Parkplätze ausgewiesen werden können. Die Bezirksamtsleiterin Frau Moritz
bittet in ihren Schreiben vom 27.09.2017 und 07.03.2018 an FB 61/400 außerdem darum, ergänzend
zum Antrag zu prüfen, wie das Parken insbesondere zu Zeiten der Messe und bei Veranstaltungen
der Pfarre St. Martinus eingeschränkt und wo Fahrradbügel aufgestellt werden können. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Fahrradbügel im Ortskern Alt-Richterichs grundsätzlich
fehlen.
Eine Anwohnerin schlägt vor, die Parkdauer von 1 auf 2 Stunden zu erhöhen bzw. ganz aufzuheben.
Außerdem stellt sie den Bedarf von zwei Behindertenparkplätzen in Frage. Auch dies soll in diesem
Zusammenhang geprüft werden.
Prüfung und Maßnahmen
Zeitlich befristetes Parken mit Parkscheibe
Aus verkehrsrechtlicher Sicht besteht die Möglichkeit, die Befristung von 1 Stunde auf 2 Stunden zu
erhöhen. Hierbei müssen die verschiedenen Interessen vor Ort berücksichtigt werden. Die Befristung
hängt auch von der Art der Geschäfte bzw. Ziele ab, die von einer zeitlichen Befristung profitieren. Bei
einer Verlängerung der Parkdauer muss immer bedacht werden, dass weniger Parksuchende die
Möglichkeit erhalten, einen Parkplatz zu finden. Unter Umständen fahren diese zu anderen
Geschäften/Zielen.
Eine vollständige Abschaffung der zeitlichen Befristung hilft nur den Anwohnern, aber nicht den
Geschäftsbetrieben bzw. dem Parksuchverkehr für kurze Erledigungen. Im Hinblick auf die weiter
unten vorgeschlagenen Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung, die Parkdauer von 1 Std.
beizubehalten.
Behindertenparkplätze
Um zusätzliche regelkonforme Parkplätze ausweisen zu können, wird vorgeschlagen, einen von zwei
im Eingangsbereich der Kirche St. Martinus vorhandenen Behindertenparkplätzen in Richtung
Eingang des Friedhofs zu verlegen. Im Gegensatz zum bestehenden Behindertenparkplatz im
Längsparkstreifen entlang der Horbacher Straße wäre dieser barrierefrei und die Kirche, das
Pfarrheim sowie der Friedhof nach wie vor gut erreichbar. Gleichzeitig könnte das Parken in einem
Bereich, in dem regelmäßig widerrechtlich geparkt wird, - ergänzt durch Abpollerung - gezielt
gesteuert werden (s. Lageplan im Anhang und vgl. Abb. 1-3), ohne Fußwegeverbindungen für
Besucher des Friedhofs sowie der nahe gelegenen Schule und Kita zu versperren. Dieser Standort für
einen neuen Schwerbehindertenparkplatz wird einer Variante vor dem Toreingang zum Friedhof
Vorlage FB 61/1002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 4/6
vorgezogen, um diesen Eingangsbereich für den ungehinderten Fußverkehr aus unterschiedlichen
Richtungen sowie für den Friedhofsbetrieb und -pflege weiterhin freihalten zu können.
Zusätzliche reguläre Parkplätze
Der bisherige Schwerbehindertenparkplatz könnte in einen allgemeinen Parkplatz umgewandelt
werden, wodurch entlang der Horbacher Straße zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann.
Um im Umfeld von Kirche, Pfarrheim und Pfarrsaal mehr Parkplätze anbieten zu können, wird
außerdem vorgeschlagen, auf dem Gehweg vor dem Pfarrsaal zwei zusätzliche reguläre Parkplätze
(mit zeitlicher Befristung) auszuweisen.
Um den Fußweg vor dem Pfarrsaal nicht unter 2,20 m zu verschmälern, um Ausfahrten freizuhalten
sowie Sichtbezüge auf den Pfarrsaal nicht gänzlich zu verstellen, sind mehr als zwei Parkplätze auf
diesem Gehwegabschnitt nicht möglich (s. Lageplan und Abb. 4+5 im Anhang).
Das Liefern und Laden ist in diesem Bereich auf der Fahrbahn weiterhin unter Beibehaltung des
Zweirichtungsverkehrs möglich und ist der verkehrsrechtlichen Situation (Tempo 30) zuträglich.
Fahrradbügel
Vier Fahrradbügel entlang der Horbacher Straße vor und hinter den zwei neuen Parkplätzen sollen
verhindern, dass insbesondere zu Zeiten der Messe und bei Veranstaltungen der Pfarre St. Martinus
weiterhin auf der gesamten Gehweglänge vor dem Pfarrsaal geparkt wird. Mit den Fahrradbügeln soll
gleichzeitig ein Anreiz geschaffen werden, alternative Verkehrsmittel zu benutzen. Exakte Standorte
für die Fahrradbügel können erst nach einer genaueren Prüfung und Aufmaß entschieden werden (s.
Lageplan im Anhang).
Um auch im Eingangsbereich des Friedhofs regelwidriges Parken einzuschränken, diesen Bereich
gleichzeitig aber frei zu halten für den Fußverkehr und den Friedhofsbetrieb /-pflege, wird
vorgeschlagen, 2-3 Fahrradbügel in Schrägaufstellung vor die Giebelseite des Pfarrheims einzubauen
(s. Lageplan und Abb. 6 im Anhang).
Um regelwidriges Parken einzuschränken und weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen,
wird außerdem vorgeschlagen, drei weitere Fahrradbügel in der westlichen (unteren) Nische am
Baum-Rondell / Ehrenmal aufzustellen (s. Lageplan und Abb. 7 im Anhang).
Poller
Im Einmündungsbereich der Grünenthaler Straße in die Horbacher Straße sollen beidseitig Poller
eingebaut werden, um regelwidriges Parken zu verhindern (s. Lageplan im Anhang).
Kosten und Finanzierung
Für die Um-/Ausweisung der neuen Behindertenparkplätze und allgemeinen Parkplätze wurden zwei
Varianten ermittelt. Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Fahrradbügel und Poller
einzubauen sowie die Parkplätze auf den bestehenden Gehwegplatten zu markieren bzw. die
Beschilderung anzupassen (Schritt 1).
Vorlage FB 61/1002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Sollte sich herausstellen, dass der Plattenbelag in Kreuzverband den Belastungen auf Dauer nicht
standhält, müssten die Platten in den Parkständen durch Pflasterbelag ausgetauscht werden. Dadurch
könnten zu einem späteren Zeitpunkt Mehrkosten entstehen (Schritt 2).
Die Bruttobaukosten für Schritt 1 betragen ca. 10.000 €.
Die Kosten für Schritt 2 betragen ca. 10.400 €.
Für Schritt 1 stehen die Mittel für die Markierungsarbeiten im PSP-Element „Kleinmaßnahmen“ 4120102-947-2 zur Verfügung. Die Finanzierung der Fahrradbügel kann aus dem PSP-Element
"Fahrradabstellanlagen" 5-120102-800-00700-300-1 erfolgen. Da dieser gesamtstädtische Finanztopf
aber regelmäßig überzeichnet ist, wird angeregt, dass die Bezirksvertretung prüft, ob sie sich mit der
Hälfte der Kosten, d.h. mit einem Zuschuss von ca. 900 Euro an den Fahrradbügeln und damit an der
Umsetzung der Gesamtmaßnahme beteiligt. Mittel für die Bügel stehen ab dem Jahr 2019 zur
Verfügung.
Poller und Straßenbau (Schritt 2) werden in die Prioritätenliste zur Umsetzung von Kleinmaßnahmen
aus PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 aufgenommen.
Zeitplanung
Eine Umsetzung aller Maßnahmen des ersten Schrittes wird für das Jahr 2019 angestrebt. Die
Umsetzung des zweiten Schrittes erfolgt sobald dieser auf Grund etwaiger Schäden erforderlich ist.
Anlage/n:
1.
Antrag Nr. 43
2.
Abbildungen
3.
Lageplan
Vorlage FB 61/1002/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Anlage zur Vorlage
Parken Grünenthaler Straße / Horbacher Straße
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Richterich, lfd. Nr. 43
AZ.: FB 61/1002/WP17
Abb. 1: Falschparker vor Pfarrheim: Standort für
neuen Behindertenparkplatz
Abb. 2: Eingangsbereich Friedhof
Abb. 3: Standort für neuen Behindertenparkplatz
Abb. 4: Irreguläres Parken entlang der Horbacher Straße
Anlage zur Vorlage FB 61/1002/WP17 der Stadt Aachen
Abb. 5: Zwei neue Parkplätze (pink markiert)
1
Anlage
zur Vorlage „Parken Grünenthaler Straße / Horbacher Straße“
Abb. 6: Standort für Fahrradbügel am Toreingang zum
Friedhof
Abb. 7 : Nische für Fahrradbügel
Anlage zur Vorlage FB 61/1002/WP17 der Stadt Aachen
2
Lageplan: Parken Grünenthaler / Horbacher Straße - Maßnahmen (Darstellung ohne Maßstab)
Pfarramt/ Pfarrsaal
Grünenthaler Straße
Pfarrheim
St. Martinus
Legende
Poller
Neuer Standort Behindertenparkplatz
Neuer allgemeiner Parkplatz