Daten
Kommune
Aachen
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309766.pdf
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128 kB
Erstellt
21.08.18, 12:00
Aktualisiert
30.08.18, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1034/WP17
öffentlich
21.08.2018
FB 61/010 // Dez. III
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.06.2018,
öffentlicher Teil
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2018
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 28.06.2018, öffentlicher Teil.
Anlage/n:
Niederschrift vom 28.06.2018, öffentlich
Vorlage FB 61/1034/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Sitzungstermin:
Donnerstag, 28.06.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
20:50 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal 170, Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße
Anwesende:
Ratsherr Harald Baal
Vorsitzender
Herr Marc Beus
Ratsfrau Gaby Breuer
Herr Dr. Sebastian Breuer
Ratsherr Alexander Gilson
Herr Claus Haase
Herr Wilhelm Heinz Jennissen
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Herr Tobias Küppers
Herr Vahid Moradi
Vertretung für: Herrn Ulrich Gaube
Herr Dieter Müller
Herr Jost Nobis
Vertretung für: Frau Maike Schlick
Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Udo Pütz
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 1/18
Ratsherr Michael Rau
Herr Benedikt Schröer
Vertretung für: Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Abwesende:
Ratsherr Simon Adenauer
entschuldigt
Ratsherr Wilhelm Helg
entschuldigt
Herr Ulrich Gaube
entschuldigt
Frau Maike Schlick
entschuldigt
Herr Eshetu Wondafrash
entschuldigt
von der Verwaltung:
Herr Wingenfeld
Dez. III
Frau Clemens
FB 63
Herr Herrmann
FB 13
Herr Kemperdick
FB 23
Frau Krücken
FB 61
Frau Ohlmann
FB 61
Frau Prenger Berninghoff
FB 61
Frau Rohde
FB 61
Herr Schaffert
FB 61
Herr Schneider
Dez. III
Herr Schulze-Schwanebrügger
FB 23
Herr Sellung
Dez. I
Herr Winand
B 03
als Schriftführerin:
Frau Vohn
PLA/43/WP.17
FB 61
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 2/18
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschriften der Sitzung vom 26.04.2018 und 17.05.2018,
öffentlicher Teil
3
Neue Baudenkmäler in Aachen
Es wird mündlich berichtet.
4
Priorisierung der Planung der Erschließungsstraße Richtericher Dell;
hier: Antrag Nr. 56 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung
Vorlage: FB 61/0931/WP17
5
Masterplan Uniklinik
hier: mündlicher Bericht zum Sachstand
6
Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Vereinfachte Änderung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0951/WP17
7
Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0950/WP17
8
Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 3/18
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0952/WP17
9
Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik hier:
Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018
"Hochbauwettbewerb Busterminal Klinikum"
Vorlage: FB 61/0956/WP17
10
Sachstandsbericht zur Entwicklung Grensstraat / Püngelerstraße
hier: Tagesordnungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion
Vorlage: FB 61/0973/WP17
11
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB für den Bereich zwischen
A44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005
hier: Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
Vorlage: FB 61/0937/WP17
12
(abgesetzt)
Bebauungsplan -Jägerstraße/Dammstraße- zwischen Jägerstraße, Bendstraße und
Dammstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0938/WP17
13
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im
Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jägerstraße, Bendstraße und
Dammstraße
Vorlage: FB 61/0939/WP17
14
Bebauungsplan Nr. 806 - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II und Änderung Nr. 65 des
Flächennutzungsplanes 1980 - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II;
hier: Erneuter Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0889/WP17
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 4/18
15
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
hier: Stellungnahme der Stadt Aachen zum Entwurf Stand 17.04.2018
Vorlage: FB 61/0971/WP17
16
Nachverdichtung von Blockinnenbereichen
hier: Erstellung einer Kriterienliste
Vorlage: FB 61/0974/WP17
17
Wasserversorgungskonzept der Stadt Aachen
Vorlage: B 03/0112/WP17
18
Bebauungsplan - Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße - zwischen Mariabrunnstraße,
Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen - Mönchengladbach
hier:
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0982/WP17
19
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschriften der Sitzung vom 26.04.2018 und 17.05.2018,
nichtöffentlicher Teil
2
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Wilmersdorfer Straße / Friedhof Hüls - im
Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Wilmersdorfer Straße und Friedhof Hüls
hier: Programmberatung
Vorlage: FB 61/0975/WP17
3
Angebotsbebauungsplan Wohninnenblock "Auf Trimpersfeld"
Tagesordnungsantrag der Fraktion Grüne vom 04.06.2018
Es wird mündlich berichtet.
4
Private Bauvorhaben
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 5/18
5
Denkmalschutzangelegenheiten:
u. a. Großkölnstraße 30 - 34
6
Mitteilungen der Verwaltung:
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Baal eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter von
Öffentlichkeit, Verwaltung und Presse.
Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die vereinbarte Vertretungsreihenfolge
eingehalten wurde.
Zur Tagesordnung teilt er mit, dass es eine interfraktionelle Abstimmung dazu gegeben habe, den
Tagesordnungspunkt I/11 zu vertagen und nach der Sommerpause mit entsprechenden Vorberatungen
durch die betroffenen Bezirksvertretungen wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt I/11 – Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht gem. §25 BauGB für den Bereich zwischen A 44, Augustinerwald, Augustinerweg und
Hitfelder Straße – zu vertagen.
zu 2
Genehmigung der Niederschriften der Sitzung vom 26.04.2018 und 17.05.2018,
öffentlicher Teil
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2018, öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Da die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 17.05.2018 dem Ausschuss noch nicht
vorliegt, wird die Genehmigung einvernehmlich vertagt.
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 6/18
zu 3
Neue Baudenkmäler in Aachen
Es wird mündlich berichtet.
Frau Krücken berichtet über aktuell erfolgte Neueintragungen der folgenden Denkmäler:
- Telefonhäuschen FeH 78
- Fichthang 9
- Kirche St. Gregorius
Der Vorsitzenden bedankt sich auch im Namen des Ausschusses für die interessanten Ausführungen.
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
zu 4
Priorisierung der Planung der Erschließungsstraße Richtericher Dell;
hier: Antrag Nr. 56 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung
Vorlage: FB 61/0931/WP17
Frau Prenger Berninghoff gibt einen ausführlichen Bericht zum Sachstand der Umsetzung des
Rahmenplans Richtericher Dell. (Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem als Anlage zum
Tagesordnungspunkt einsehbar.)
Für die SPD-Fraktion erläutert Herr Kuckelkorn den Hintergrund des Antrags. Die Zeitschiene für den Bau
der Ortsumgehung sei für den Bezirk auch deshalb so wichtig, weil in naher Zukunft die marode DBBrücke erneuert werden müsse, was die Verkehrssituation in Richterich stark belasten werde. Wenn
irgend möglich, sollte die Ortsumgehung dann zumindest soweit hergestellt sei, dass sie als
Ausweichstrecke zur Verfügung stehe. Aus diesem Grund wolle man die Verwaltung nochmals bitten, alle
Kräfte zu bündeln und die Planungen voranzutreiben.
Auf Nachfrage von Herrn Gilson sagt Frau Prenger Berninghoff zu, den genauen Zeitplan für die
Brückensanierung abzufragen und die Information nachzuliefern.
Für die Fraktion der Grünen äußert Herr Rau Unverständnis über den Antrag. Bis die Straße gebaut und
die Brücke saniert sei, werde noch einige Zeit vergehen, dies liege jedoch nicht daran, dass die
Verwaltung das Thema nicht mit Priorität bearbeite. Tatsächlich sei die gesamte Entwicklung Richtericher
Dell immer wieder durch politische Beschlüsse verzögert worden, dies sei insbesondere im Hinblick auf
den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnbau ärgerlich.
Für die Fraktion Die Linke verweist Herr Beus darauf, dass die Planung der Erschließungsstraße
ohnehin höchste Priorität besitze, insofern halte man den Antrag nicht für zielführend. Ob es möglich sei,
die Straße vor der geplanten Brückensanierung fertigzustellen, sei angesichts der Komplexität der
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 7/18
Straßenplanung fraglich. Wirklich bedauerlich sei es allerdings, dass die politische Beschlusslage nach
wie vor eine mögliche Realisierung des ersten Bauabschnitts verhindere. Wäre dies nicht der Fall,
könnten im Richtericher Dell bereits die ersten bezugsfertigen Wohnungen gebaut sein.
Herr Plum betont das legitime Interesse der Richtericher Bürgerinnen und Bürger, vor den zu
erwartenden starken zusätzlichen Verkehren geschützt zu werden. Selbstverständlich wolle man alle
Möglichkeiten nutzen, das Verfahren zu beschleunigen, dies aber im Rahmen der bestehenden
Beschlusslage.
Herr Baal weist abschließend darauf hin, dass es sich bei dem der Beratung zugrunde liegenden Antrag
um einen Antrag an die Bezirksvertretung handele, der eigentlich auch nur in diesem Gremium zu
beraten sei. Nur aufgrund der übergeordneten Bedeutung des Projekts sei eine Behandlung im
Ausschuss ausnahmsweise vertretbar.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Kuckelkorn, Gilson,
Schröer, Rau, Beus und Plum sowie seitens der Verwaltung Frau Prenger Berninghoff beteiligen, fasst
der Ausschuss den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 5
Masterplan Uniklinik
hier: mündlicher Bericht zum Sachstand
Frau Ohlmann gibt einen Überblick über die mit der Erweiterung der Uniklinik in Zusammenhang
stehenden Bebauungsplanverfahren.
Herr Plum gibt zu Protokoll, dass man den Wunsch der Bezirksvertretung unterstütze, Ersatzpflanzungen
von Bäumen und Ausgleichsmaßnahmen idealerweise in unmittelbarer Nähe des Plangebiets, zumindest
aber im Bezirk Aachen-Laurensberg durchzuführen und dass man in diesem Sinne die Verwaltung bitte,
eine Wiederherstellung des Alleencharakters der Horbacher Straße zu prüfen.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 8/18
zu 6
Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik –
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Vereinfachte Änderung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0951/WP17
Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau grundsätzlich Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung.
Man vermisse jedoch eine Aussage zur Herstellung von technischer Infrastruktur für E-Mobilität.
Angesichts der Tatsache, dass hier Parkflächen für über 1000 PKW entstünden, müsse man die
aktuellen und zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen und hier entsprechende Vorrichtungen treffen.
Daher wolle man die Verwaltung heute beauftragen, eine Regelung in den Vertrag aufzunehmen, mit der
der Vorhabenträger entsprechend verpflichtet werde, eine bestimmte Anzahl von Ladestationen direkt zu
errichten und die technischen Vorrichtungen für weitere Stationen auf mindestens einer Etage zu
schaffen.
Für die CDU-Fraktion kündigt auch Herr Gilson an, dass man dem Rat heute den Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan empfehlen wolle. Grundsätzlich könne man sich auch eine vertragliche Regelung
zur Schaffung von technischer Infrastruktur für E-Mobilität vorstellen, allerdings wolle man hier keine
genaue Anzahl festlegen, sondern es der Verwaltung und dem Vorhabenträger überlassen, sich zu
verständigen.
Für die SPD-Fraktion sieht es auch Herr Plum als nicht notwendig an, eine konkrete Anzahl an
Ladestationen oder an technischen Vorrichtungen festzulegen. Wichtig sei eine angemessene
Ausstattung, die genaue Ausgestaltung könne zwischen Verwaltung und Vorhabenträger vereinbart
werden.
Für die Piratenfraktion spricht sich Herr Pütz dafür aus, mit der Ausstattung des Parkhauses auch einen
Anreiz zur Nutzung von Elektrofahrzeugen zu bieten. Man habe in Aachen bislang auch im Sinne der
Luftreinhaltung zu wenig getan, um die Elektromobilität zu fördern, hier biete sich nun die Gelegenheit.
Man plädiere daher dafür, mindestens die unterste Etage des Parkhauses entsprechend auszustatten.
Für eine solche Maßnahme könnten sogar Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Für die Fraktion Die Linke sieht auch Herr Beus einen unstrittigen Handlungsbedarf auf dem Gebiet der
Elektromobilität. Vor diesem Hintergrund halte er eine konkrete vertragliche Verpflichtung des
Vorhabenträgers für sinnvoll und wünschenswert.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer sowie die Herren
Rau, Gilson, Plum, Pütz, Haase und Beus beteiligen, bittet Herr Baal die Fraktionen darum, beantragte
Beschlussänderungen bzw. -ergänzungen konkret zu formulieren.
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 9/18
Über diese Beschlussanträge wird wie folgt abgestimmt:
Der Antrag der Fraktion Die Grünen, in den Städtebaulichen Vertrag eine Verpflichtung des
Vorhabenträgers zur Ausstattung einer gesamten Ebene des Parkhauses mit der technischen
Infrastruktur für E-Mobilität aufzunehmen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne,
Linke und Piraten abgelehnt.
Der Antrag der Fraktionen CDU und SPD, die Verwaltung zu beauftragen, eine Regelung zur
angemessenen Ausstattung des Parkhauses mit der technischen Infrastruktur für E-Mobilität in den
städtebaulichen Vertrag aufzunehmen und dies mit dem Investor abzustimmen, wird mehrheitlich gegen
die Stimmen der Fraktionen Grüne, Linke und Piraten angenommen.
Der Ausschuss fasst anschließend den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der (erneuten) öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß
§ 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 7
Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0950/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, aufgrund
§ 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land
NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage
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Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 10/18
beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik – zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 8
Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0952/WP17
Für die Fraktion Die Linke legt Herr Beus dar, dass man die mit den Erweiterungsabsichten des Klinikums
verbundenen Maßnahmen weitestgehend unterstützt habe, in diesem Verfahren aber feststellen müsse,
dass der Vorhabenträger eindeutige politische Signale offensichtlich nicht berücksichtige. Es sei
mehrfach der Wusch nach einer Erhaltung der Bäume formuliert worden, zudem sei die Führung der
Radverkehrs als nicht zeitgemäß und einem solchen Großvorhaben nicht angemessen kritisiert worden.
Dies habe leider nicht zu einer Änderung dieser Planung geführt, so dass man sich in diesem Fall der
Beschlussfassung enthalten werde.
Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Für
die 19 gefällten Bäume seien seitens des Klinikums hochwertige Ersatzpflanzungen im direkten Umfeld
oder zumindest in Laurensberg zugesagt worden, damit sehe man keinen Grund, das Verfahren zu
stoppen.
Für die SPD-Fraktion äußert Herr Plum grundsätzlich Verständnis für die von Herrn Beus vorgebrachte
Kritik. Man halte die Ausbauplanung ebenfalls für nicht ideal, auch über die Baumfällungen sei man nicht
glücklich. Angesichts der Bedeutung des Gesamtprojekts könne man das Ergebnis insgesamt aber
vertreten, daher werde man die Empfehlung zum Satzungsbeschluss heute abgeben.
Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
nicht folgen werde. Hier werde eine neue Straße für die nächsten 30 Jahre gebaut, Ziel müsse es dabei
sein, den Radverkehr zu stärken. Dies könne mit der vorgelegten Planung nicht gelingen, die auch in
anderen Bereichen nicht zu Ende gedacht sei. Auf dieser Basis wolle man keinen Satzungsbeschluss
fassen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
zur Kenntnis.
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 11/18
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei einer Enthaltung (Die Linke) und 4 Gegenstimmen (Fraktionen Grüne und Piraten)
zu 9
Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik hier:
Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018
"Hochbauwettbewerb Busterminal Klinikum"
Vorlage: FB 61/0956/WP17
Für die Fraktion Die Linke erläutert Herr Beus ausführlich den Hintergrund des Antrags. Man halte es für
geboten, die überdurchschnittliche Bedeutung dieses Busterminals durch die Auslobung eines
Hochbauwettbewerbs zu würdigen und halte die Stellungnahme der Verwaltung hierzu für bedauerlich
und nicht nachvollziehbar. Hier werde eine Chance zur Stärkung der Infrastruktur zugunsten von ÖPNV,
Rad- und Fußverkehr vertan.
Herr Baal stellt fest, dass die Verwaltung in ihrer Stellungnahme die Ablehnung eines Wettbewerbs
empfiehlt und schlägt vor, den Beschlussvorschlag, der bislang nur Kenntnisnahme vorsehe,
entsprechend zu ergänzen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt die Durchführung
eines Hochbauwettbewerbs Busterminal Klinikum ab.
Damit gilt der Ratsantrag Nr. 339/17 als behandelt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne, Linke und Piraten
zu 10
Sachstandsbericht zur Entwicklung Grensstraat / Püngelerstraße
hier: Tagesordnungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion
Vorlage: FB 61/0973/WP17
Frau Ohlmann erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Herr Kemperdick führt zu den liegenschaftlichen Aspekten aus, dass zur notwendigen Neuordnung der
Grundstücke nicht nur das in der Vorlage vorgeschlagene Umlegungsverfahren geeignet sei. Da im
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Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 12/18
engeren Planbereich lediglich drei Grundstückseigentümer betroffen seien, sei auch eine vertragliche
Regelung denkbar.
Für die SPD-Fraktion verweist Herr Plum darauf, dass man bereits von 20 Jahren beantragt habe, in
diesem Bereich Wohnungsbau zu ermöglichen, man hoffe sehr, einer Realisierung nun näher zu
kommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Verfahrensdauer bevorzuge man eine vertragliche
Lösung, da eine Umlegung zusätzlich Zeit in Anspruch nehme. Mit der Vorlage der Verwaltung sei man
nicht in allen Punkten einverstanden, vor allem sei man nach wie vor entschieden gegen einen
Durchstich Püngelerstraße/ Kerkstraat, da man dies für die betroffenen Anwohner für nicht zumutbar
halte. Um diese Diskussion endgültig abzuschließen, beantrage man eine entsprechende
Beschlussergänzung. Eine Verlagerung des Zollmuseums werde in Horbach skeptisch betrachtet, im
weiteren Verfahren müsse genau geprüft werden, ob dieser Ansatz wirklich sinnvoll sei. Da die Situation
entlang der Vaalser Straße auf niederländischer Seite stark durch Einzelhandelsnutzungen geprägt sei,
liege grundsätzlich die Überlegung nahe, eine solche Nutzung auf deutscher Seite fortzuführen. Auch
wenn dies nicht dem heutigen Einzelhandelskonzept der Stadt Aachen entspreche, bitte man doch darum
zu prüfen, ob bzw. unter welchen Bedingungen eine solche Lösung sinnvoll und machbar sein könne.
Auch wenn man generell nicht begeistert von der Aussicht sei, sehe man jedoch die Durchführung eines
Wettbewerbs als einzige Möglichkeit, Bewegung in diese Entwicklung zu bringen.
Für die CDU-Fraktion dankt Herr Gilson der Verwaltung für die Erarbeitung der Vorlage, der man in
weiten Teilen folgen könne. Man müsse nun mit den übrigen Protagonisten ins Gespräch kommen und
die Entwicklung zügig vorantreiben.
Für die Fraktion der Grünen betont Herr Rau, dass man hier eine planerisch schwierige Aufgabe zu lösen
habe. Dazu müsse eine städtebauliche Leitidee vorhanden sein, die man derzeit noch nicht erkennen
könne. So sei eine Aufwertung des Zollmuseums sicherlich wünschenswert, die Überlegungen zur
Verlagerung an die Vaalser Straße müsse man aber sehr vorsichtig betrachten. Unabhängig von
inhaltlichen Fragen halte man allerdings das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren für nicht
richtig, da es zu einer Vermischung von städtebaulicher Aufgabe und privaten Eigentümerinteressen
führen könne. Die planerischen Überlegungen sollten in eine Bauleitplanung münden, dies sei eine
öffentliche Aufgabe. Aus Sicht seiner Fraktion müsse die Verwaltung daher zunächst eine städtebauliche
Idee entwickeln und auf ihre Tragfähigkeit hin überprüfen. Darüber müsse der Ausschuss nochmals
beraten, dann erst könne man entscheiden, mit welchem Verfahren man weiterarbeiten wolle. In diesem
Sinne beantrage man entsprechend, den letzten Halbsatz des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu
streichen.
Herr Plum erklärt sich mit dem von Herrn Rau vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden, hält jedoch an
seinem Beschlussantrag zum Durchstich Püngelerstraße fest, damit dieser Punkt für die weiteren
Überlegungen eindeutig geklärt sei.
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 13/18
Auch Herr Gilson signalisiert Zustimmungen zu den Ausführungen von Herrn Rau sowie zu beiden
Beschlussanträgen.
Herr Baal bittet darum, den nächsten Bericht für den Herbst dieses Jahres vorzusehen.
Unter Einbeziehung der Beschlussanträge der Fraktionen SPD und Grüne fasst der Ausschuss den
folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, auf
Grundlage der Ergebnisse der Fachbereichsbeteiligung in Abstimmung mit der Gemeente Vaals sowie
den beteiligten Grundstückseigentümern eine Aufgabenbeschreibung für die Erstellung des
städtebaulichen und verkehrlichen Konzeptes auszuarbeiten und dem Ausschuss im Herbst zur Beratung
vorzulegen.
Der Durchstich zur Püngeler Straße soll dabei nicht weiter verfolgt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 12
Bebauungsplan -Jägerstraße/Dammstraße- zwischen Jägerstraße, Bendstraße und
Dammstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0938/WP17
Frau Ohlmann teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass die Mittel für eine Verlagerung der Institutsnutzung
derzeit nicht im Landeshaushalt eingeplant seien, mit einer Verfügbarkeit des Grundstücks sei nach 2024
zu rechnen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet als Ergänzungsstandort für
das Kur- und Gesundheitswesen
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Jägerstraße/Dammstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 14/18
zu 13
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk
Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jägerstraße, Bendstraße und Dammstraße
Vorlage: FB 61/0939/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 14
Bebauungsplan Nr. 806 - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II und Änderung Nr. 65 des
Flächennutzungsplanes 1980 - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II;
hier: Erneuter Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0889/WP17
Auf Nachfrage von Herrn Plum führt Frau Ohlmann aus, dass das Plangebiet nicht Bestandteil der
politischen Beschlusslage zur Erschließung des Campus West sei, da die Erschließungsvarianten B und
C, für die das Grundstück benötigt würde, aufgrund ihrer Nichteignung für Sondertransporte nicht weiter
verfolgt würden.
Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man für diesen Bereich keine Festlegungen treffen
wolle, solange über die Erschließung des Campus West nicht abschließend entschieden habe. Wenn
man aber hier ein Verfahren einleiten wolle, müsse man berücksichtigen, dass man sich hier auch optisch
im Eingangsbereich zum Campus befände, dieser Situation müsse gestalterisch Rechnung getragen
werden. Man halte es daher für sinnvoll, hier einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und
dezidierte Regelungen zur Gestaltung zu treffen.
Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
grundsätzlich zustimmen könne. Nach Aussage der Verwaltung habe das Verfahren keine Relevanz für
die Campus-Erschließung, und die geplante Erweiterung der Gewerbeflächen sei notwendig und sinnvoll.
Für die SPD-Fraktion führt Herr Plum aus, dass man, nachdem die Verwaltung bestätigt habe, dass die
Campus-Erschließung durch die Planung nicht beeinträchtigt werde, einem Verfahren hier zustimmen
könne, man sehe allerdings auch Vorteile in der Umstellung des Verfahrens auf einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 15/18
Frau Ohlmann bietet an, mit dem Investor Gespräche über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
zur Sicherung der Gestaltungsqualität zu führen. Denkbar sei auch eine Verpflichtung des Investors zur
Durchführung eines Wettbewerbs.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Investor über die Umstellung des Verfahrens
auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder über eine andere adäquate Sicherung der
Gestaltungsqualität zu verhandeln und dem Ausschuss nach der Sommerpause über das Ergebnis zu
berichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 15
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
hier: Stellungnahme der Stadt Aachen zum Entwurf Stand 17.04.2018
Vorlage: FB 61/0971/WP17
Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Rau der Verwaltung für die differenzierte Darstellung. Zwar halte
man das 5ha-Ziel vom Grundsatz her immer noch für richtig, insgesamt seien die Ausführungen aber
nachvollziehbar, so dass man der Vorlage der Verwaltung zustimmen könne.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die
Stellungnahme der Stadt Aachen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen und
beauftragt die Verwaltung, diese bei der Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen
einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 16
Nachverdichtung von Blockinnenbereichen
hier: Erstellung einer Kriterienliste
Vorlage: FB 61/0974/WP17
Für die Fraktion der Grünen begrüßt Herr Dr. Breuer die Vorlage der Verwaltung. Die Problematik
verschärfe sich derzeit insbesondere in der Innenstadt, wo der Druck auf die noch freien Bereiche enorm
angestiegen sei. Angesichts des dringenden Bedarfs an Wohnraum sei Nachverdichtung ein wichtiges
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 16/18
Instrument, man müsse aber im Einzelfall genau hingucken und eine sensible Herangehensweise finden,
insofern halte man einen Kriterienkatalog für dringend erforderlich.
Für die Fraktion Die Linke sieht auch Herr Beus die Notwendigkeit, Kriterien zu definieren, unter denen
eine Nachverdichtung akzeptabel sei. Dies sei sicherlich nicht einfach, aber der Ansatz hierzu sei ein
Schritt in die richtige Richtung.
Für die SPD-Fraktion hält Herr Haase einen Kriterienkatalog als Handreichung für sinnvoll. Letztlich sei
dies auch für Investoren und Bauherrn hilfreich, da von vornherein Klarheit darüber herrsche, in welchem
Rahmen man sich bewegen könne.
Für die FDP-Fraktion weist Herr Schröer darauf hin, dass es bereits zahlreiche Regelungen gebe, die die
Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben definierten. Aus einem zusätzlichen
Kriterienkatalog dürfe sich kein Automatismus ergeben, jedes Vorhaben müsse individuell betrachtet
werden.
Herr Wingenfeld stellt klar, dass nicht alles, was nach §34 BauGB genehmigungsfähig wäre, auch
städtebaulich wünschenswert sei. Ein vom Ausschuss beschlossener Kriterienkatalog könne die
Verwaltung besser in die Lage versetzen, bereits in ersten Gesprächen Bauherrn und Vorhabenträger
entsprechend zu beraten.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Kriterienliste für die Nachverdichtung von
Blockinnenbereichen zu erstellen und dem Planungsausschuss in der 2. Jahreshälfte zur Beratung
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 17
Wasserversorgungskonzept der Stadt Aachen
Vorlage: B 03/0112/WP17
Es wird auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Tischvorlage verwiesen, mit der die versehentlich nicht im
Druckexemplar enthaltenen Seiten 48 bis 50 des Konzepts nachgereicht werden.
Der Ausschuss fasst den folgenden
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 17/18
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt das erarbeitete Wasserversorgungskonzept zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat der Stadt dieses Konzept als wichtige Grundlage für die zukünftige Wasserversorgung der Stadt
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 18
Bebauungsplan - Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße - zwischen Mariabrunnstraße,
Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen - Mönchengladbach
hier:
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0982/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des
Stadtklimas und des Verkehrs
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 19
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegt folgende Mitteilung der Verwaltung schriftlich vor:
-
Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur Überarbeitung des
Regionalplans Köln
PLA/43/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 18/18