Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309539.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Immobilienmanagement
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
FB 56/0183/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
20.08.2018
Gründung Runder Tisch der Wohnungsmarktakteure
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
04.10.2018
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Planungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Ausdruck vom: 22.08.2018
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Erläuterungen:
Wie die aktuelle Wohnungsmarktberichterstattung und die Daten der neu erschienenen
Wohnraumbedarfsprognose zeigen, ist der Aachener Wohnungsmarkt, insbesondere im öffentlich
geförderten und unteren freifinanzierten Marktsegment, zunehmend angespannt. Gleichzeitig sinkt der
Bestand verfügbarer Wohnbauflächen. Das gesamtstädtische Ziel, für Menschen in jeder Lebenslage
angemessenen Wohnraum zu schaffen, kann nur – wenn überhaupt - durch die Entwicklung
integrierter Strategien und ein enges Zusammenwirken aller auf dem Wohnungsmarkt aktiven Akteure
erreicht werden.
Um neuen Wohnungsbau zu mobilisieren und Investoren und Projektentwickler für die verschiedenen
Bedarfe und das Gemeinwohlinteresse zu sensibilisieren, ist die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2016
mit dem „Runden Tisch der Wohnungsbauakteure“ mit der Wohnungswirtschaft in den Dialog
eingetreten. Auf Empfehlung des Quaestio-Gutachtens „Aachen-Strategie-Wohnen - Aktualisierung
und teilräumliche Ausdifferenzierung“ wurde 2017 im neugebildeten Fachbereich Wohnen, Soziales
und Integration in der Abteilung Planung eine zentrale Wohnbaukoordination eingerichtet, welche die
vielfältigen Interessen beim Wohnungsbau berücksichtigen und verwaltungsintern als „Anwalt für den
Wohnungsbau“ lösungsorientiert agieren soll, dabei spielt die Stärkung kommunikativer uns
koordinierender Prozesse eine entscheidende Rolle. Die Stelle der Abteilungsleitung wurde zum
01.06.2017 besetzt, eine vollständige Besetzung der Wohnbaukoordination besteht seit dem
13.08.2018. Auf deren Initiative haben sich Ende 2017 in einem ersten Schritt alle Verwaltungsakteure
in einem „Strategiezirkel Wohnen“ zusammengeschlossen, um ihre jeweiligen Instrumente und
Projekte besser abzustimmen sowie zukunftsorientierte Konzepte zur Optimierung der
Wohnraumsituation zu entwickeln.
In einem zweiten Schritt galt es nun, die Überlegungen weiter nach außen öffnen und den
Gesprächsfaden mit den verwaltungsexternen Akteuren im Rahmen eines „Runden Tisches der
Wohnungsmarktakteure“ wiederaufzunehmen, um die jeweiligen Standpunkte auszutauschen,
Sichtweisen darzustellen und gesetzliche Handlungsvorgaben zu erläutern. Dabei war es wichtig,
dass die Diskussion auf eine breite Basis gestellt wird, um die verschiedenen Betrachtungsweisen und
Interessen zu einem Ausgleich zu bringen (vgl. auch WLA-Beschluss vom 30.08.2016). So wurden
neben den Investoren und Projektentwicklern, die Vertreter von Haus und Grund, dem
Mieterschutzverein und der Initiative Aachen als wichtige Wohnungsmarktakteure sowie die
Ratsfraktionen eingeladen.
Der Auftakt des neu gegründeten „Runden Tisches der Wohnungsmarktakteure“ fand am 12.07.2018
mit rund 40 Akteuren in der Nadelfabrik statt. Vertreten war Stadtbaurat Werner Wingenfeld und die
Führungsebene der relevanten städtischen Fachbereiche (FB 56, FB 61, FB 23, FB 63, B 03) sowie
Investoren, Projektentwickler, Interessenvertreter und Vertreter der Ratsfraktionen. Das Format des
Runden Tisches wurde vom „Strategiezirkel Wohnen“ vorbereitet. Themenwünsche wurden bei den
Beteiligten im Vorfeld abgefragt. Auf dieser Basis lag der Schwerpunkt des Austausches bei den
Themen „Bebauungsplanverfahren und Flächenentwicklung“, „Stellplatzrichtlinie“, „Geförderter
Wohnraum“ und „Wohnungsmarktentwicklung und demographischer Wandel“. Die Anregungen des
Vorlage FB 56/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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„Runden Tisches der Wohnungsmarktakteure“ sind in der Anlage zusammengefasst. Sie werden als
Impulse in die weiteren fachbereichsbezogenen Überlegungen einbezogen und in die Erarbeitung
eines „Neuen Aachener Handlungskonzepts Wohnen“ als integrierte Wohnraumstrategie eingehen.
Die Teilnehmer des „Runden Tisches der Wohnungsmarktakteure“ und des Strategiezirkels Wohnen
haben mitgeteilt, dass sie die Austauschplattformen als Mehrwert für ihre eigene Arbeit empfinden und
den Wunsch auf Fortführung des Dialogs geäußert. Der „Runde Tisch der Wohnungsmarktakteure“
soll verstetigt werden und einmal pro Jahr bzw. anlassbezogen tagen.
Anlage/n:
Anlage 1 - Anregungen des „Runden Tisches der Wohnungsmarktakteure“
Vorlage FB 56/0183/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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OBM
FB 56/300
Aachen, den 23.07.2018
Tel.: 56300
Zentrale Impulse Auftaktsitzung Runder Tisch der Wohnungsmarktakteure
Bebauungsplanverfahren und Baurecht:
Die beabsichtigte Festlegung von Qualitätsstandards bei horizontaler und vertikaler Nachverdichtung
(Qualität vs. Quantität – Freiräume und Lebensqualität sollen erhalten bleiben) wird befürwortet. Art und
Maß der baulichen Nutzung sollen in Leitlinien festgelegt werden.
Es wird angeregt, sinnvolle Bürgerbeteiligung zu stärken, um durch frühzeitige Einbindung in
moderierten Verfahren die Zielsetzung transparent zu machen und den Widerstand gegen
Neubauprojekte zu verhindern. Dabei soll das Gemeinwohlinteresse vor dem Individualinteresse
stehen.
Die Wohnungswirtschaft regt an, dass Dachausbauten im Bestand mit besonderer Priorität genehmigt
werden.
Eine Beschleunigung der Planverfahren in der Innenentwicklung wird durch die Wohnungswirtschaft als
erstrebenswert angesehen.
Stellplatzsatzung:
Die Notwendigkeit einer Stellplatzsatzung wurde diskutiert (vgl. Berlin). Die in der Stellplatzrichtlinie für
bestimmte Bauprojekte (öffentlich-geförderter Wohnraum und studentisches Wohnen) eingeführte
Flexibilisierung hinsichtlich Reduzierungsmöglichkeiten wird befürwortet. Vor dem Hintergrund
geänderten Nutzungsverhalten wird eine Übertragung der Flexibilisierung auf weitere Marktsegmente
durch die Wohnungswirtschaft als wünschenswert betrachtet.
Flächenentwicklung:
Eine regionale Lösung der Wohnraumproblematik und eine Verständigung auf eine Zielquote für die
Wohnraumentwicklung wurden diskutiert.
Grundstücksvergabe:
Es wird angeregt, das Bieterverfahren zu überdenken. Dies würde Grundstückpreise immer weiter nach
oben treiben und damit zu einer Verteuerung von Wohnraum beitragen.
Durch die vermehrte Mobilisierung kleiner Grundstücke und Vergabe an „Schwelleninvestoren“ soll
zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.
Erbbaurechte sollen vermehrt als Instrument einer nachhaltigen kommunalen Bodenstrategie genutzt
werden. Um die Attraktivität dieses wohnungspolitischen Instruments zu erhöhen, soll eine Anpassung
der Konditionen geprüft werden.
Öffentlich geförderter Wohnungsmarkt:
Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sollten verstärkt kleine Grundstücke mit 8-10 WE zur
Verfügung gestellt werden, die nach § 34 bebaut werden können.
Eine Flexibilisierung des Quotenbeschlusses wird gewünscht, z. B. eine Verringerung der Quote, wenn
schwierig zu vermittelnde Haushalte (z. B. SGB II-Bezug) untergebracht werden oder eine Senkung des
Grundstückspreises, wenn eine hohe Förderquote realisiert wird.
Verbesserung der Kommunikation:
Der Runde Tisch der Wohnungsmarktakteure und der Strategiezirkel Wohnen werden als sinnvolle
Austausch-Plattform betrachtet. Eine Verstetigung und inhaltliche Verzahnung wird gewünscht.
Der Dialog und die strukturelle Zusammenarbeit zwischen Wohnungswirtschaft und Kommune soll
intensiviert werden, um unterschiedliche Interessen abzuwägen und gemeinsame Lösungen zu
entwickeln.
Im Auftrag
Gez.
Dana Duikers