Daten
Kommune
Aachen
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309772.pdf
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111 kB
Erstellt
21.08.18, 12:00
Aktualisiert
30.08.18, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1032/WP17
öffentlich
21.08.2018
FB 61/010 // Dez. III
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2018,
öffentlicher Teil
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2018
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2018, öffentlicher Teil.
Anlage/n:
Niederschrift 17.05.2018, öffentlich
Vorlage FB 61/1032/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Sitzungstermin:
Donnerstag, 17.05.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:50 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal 170, Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße
Anwesende:
Ratsherr Harald Baal
Vorsitzender
Ratsherr Simon Adenauer
Herr Marc Beus
Ratsfrau Gaby Breuer
Herr Dr. Sebastian Breuer
Herr Ulrich Gaube
Ratsherr Alexander Gilson
Herr Claus Haase
Ratsherr Wilhelm Helg
Frau Tina Hörmann
Vertretung für: Ratsherr Michael Rau
Herr Wilhelm Heinz Jennissen
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Herr Dieter Müller
Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Udo Pütz
Herr Andreas Schaper
«SINAME»
Vertretung für: Herrn Sava Jaramaz
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 1/12
Frau Maike Schlick
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Herr Eshetu Wondafrash
Abwesende:
Ratsherr Michael Rau
entschuldigt
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
entschuldigt
Herr Sava Jaramaz
entschuldigt
von der Verwaltung:
Herr Wingenfeld
Dez. III
Frau Clemens
FB 63
Herr Gard
FB 61
Herr Herrmann
FB 13
Herr Kemperdick
FB 23
Frau Krücken
FB 61
Herr Larosch
B 03
Frau Ohlmann
FB 61
Frau Rohde
FB 61
Herr Schaffert
FB 61
Herr Schneider
Dez. III
Herr Schulze-Schwanebrügger
FB 23
Herr Sellung
Dez. I
als Schriftführerin:
Frau Vohn
PLA/42/WP.17
FB 61
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 2/12
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2018 und 26.04.2018, öffentlicher
Teil
3
Neue Häuser in alten Gewändern - die Aachener Altstadt
4
Masterplan Uniklinik Aachen
hier: mündlicher Bericht zum Sachstand
5
Blockinnenbereich Mariabrunnstraße / Boxgraben / Südstraße ("Luisenhöfe")
hier: Auslobung eines Städtebauwettbewerbs
Vorlage: FB 61/0940/WP17
6
Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/
Beckerstraße Bebauungsplan Nr. 978 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße hier:
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0929/WP17
7
Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/ August-Macke-Straße hier:
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Erneuter Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0944/WP17
PLA/42/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 3/12
8
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB für den Bereich zwischen
A44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005
hier: Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
Vorlage: FB 61/0937/WP17
9
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2018 und 26.04.2018,
nichtöffentlicher Teil
2
Bedarfsgerechte Wohnangebote für Senioren in Richterich, Standort Pflegeheim
hier:
- Antrag Nr. 29 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung sowie
- Flächenvergleich potenzieller Standorte für ein Pflegeheim
Vorlage: FB 61/0941/WP17
3
Private Bauvorhaben
4
Denkmalschutzangelegenheiten
5
Mitteilungen der Verwaltung
PLA/42/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 4/12
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Baal eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter von
Öffentlichkeit, Verwaltung und Presse.
Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die vereinbarte Vertretungsreihenfolge
eingehalten wurde.
Zur Tagesordnung weist er darauf hin, dass zu TOP I/8 – Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
gem. §15 BauGB für den Bereich zwischen A44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße –
aufgrund von Beratungsbedarf in den betroffenen Bezirksvertretungen kein Beschluss gefasst worden
sei. Damit empfehle es sich für den Planungsausschuss auch, diesen Punkt zu vertagen.
Herr Plum bittet darum, zur nächsten Beratung das Rechtsamt einzuladen, damit gewisse juristische
Aspekte der Angelegenheit direkt in der Sitzung erläutert werden könnten.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt I/8 zu vertagen. Zur nächsten Beratung
wird um Anwesenheit des Rechtsamts in der Sitzung gebeten.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2018 und 26.04.2018, öffentlicher
Teil
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2018, öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Da die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses am 26.04.2018 dem Ausschuss noch nicht
vorliegt, wird die Genehmigung einvernehmlich vertagt.
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Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 5/12
zu 3
Neue Häuser in alten Gewändern - die Aachener Altstadt
Frau Krücken stellt Herrn Jan Richarz als Bauhistoriker vor, der sich im Rahmen seiner Dissertation mit
dem Thema „Aachen - Wiederaufbau: Rekonstruktion durch Translozierung“ beschäftigt.
Herr Richarz erläutert am Beispiel einiger Aachener Gebäude die in der Nachkriegszeit in Aachen relativ
häufig praktizierte Methode, historisch wertvolle Fassaden an anderer Stelle wieder in neuen Gebäuden
einzusetzen mit dem Ziel, sich dem alten Stadtbild anzunähern.
Herr Baal bedankt sich im Namen des Ausschusses für die interessanten Ausführungen.
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
zu 4
Masterplan Uniklinik Aachen
hier: mündlicher Bericht zum Sachstand
Frau Ohlmann gibt einen Überblick über die mit der Erweiterung der Uniklinik in Zusammenhang
stehenden Bebauungsplanverfahren und kündigt an, dass für die Bebauungspläne Nr. 971 – Parkhaus
Uniklinik – und Nr. 1000S – Kullenhofstraße – der Satzungsbeschluss noch vor der Sommerpause
gefasst werden solle.
Für den Bebauungsplan Nr. 977 – Kullenhofstraße/ Neuenhofer Weg – sei der Offenlagebeschluss für die
September-Sitzung des Ausschusses geplant.
Die weiteren Verfahrensschritte zum Bebauungsplan Nr. 1000N – Erweiterung – seien bislang noch nicht
terminiert, der für 2020 geplante Baubeginn des Zentral-OPs sei jedoch nach wie vor realistisch.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, eine Beschlussfassung erfolgt
nicht.
zu 5
Blockinnenbereich Mariabrunnstraße / Boxgraben / Südstraße ("Luisenhöfe")
hier: Auslobung eines Städtebauwettbewerbs
Vorlage: FB 61/0940/WP17
Herr Schaffert erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Für die Fraktion der Grünen dankt Frau Hörmann der Verwaltung für die umfangreiche Vorlage Man sei
froh, dass nun ein Wettbewerb stattfinden könne und hoffe, auf diesem Weg zu einer guten Lösung für
Investor und Nachbarschaft zu kommen. Hierzu habe man noch folgende Vorschläge und Anregungen,
mit denen man den Auslobungstext ändern wolle:
-
Die Entwürfe für das Plangebiet sind so zu gestalten, dass das „Oebel“-Grundstück auch separat
in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden könnte.
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Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 6/12
-
Die Eigentümer des Grundstücks südlich des Parkhauses sind – wie die anderen Eigentümer – zu
benennen.
-
Das städtische Grundstück Flurstück Nr. 916 wird in das Plangebiet eingezogen.
-
Die Festlegungen zu Lärmimmissionen werden wie folgt ergänzt: „Insbesondere auf der Südseite
der Wohnbebauung am Boxgraben sollte eine zusätzliche Lärmbelastung für die Bewohner
vermieden werden.“ (Seite 28)
-
Die Ausführungen zu den Anregungen aus der Nachbarschaft werden wie folgt ergänzt: „Die
Nachbarschaft lehnt eine Parkhauserweiterung ab.“ (2. Abs.) „Der Erhalt der städt. Grünfläche im
Nordosten des Plangebietes wird von der Nachbarschaft befürwortet.“ (4. Abs.)
-
Im Teil C wird aus den städtebaulichen Vorgaben zu Klima und Verschattung die Formulierung „aus
Sicht des Fachbereichs Umwelt“ gestrichen. (Seite 33)
-
Der Absatz „Nutzungen und Flexibilität“ wird durch die Formulierung ergänzt: „30-40 % der
Bruttogrundfläche (BGF) des gesamten Wohnungsangebots sind im öffentlich geförderten
Wohnungsbau … vorzusehen …. Der Anteil von sogenannten Mikroapartments sollte 15 Prozent
nicht übersteigen.“
-
Aus dem Absatz „Kindertagesstätte“ wird der letzte Satz gestrichen (Flurstück Nr. 916 soll Teil des
Plangebietes sein, s.o.).
-
Im Absatz Freiraumqualität wird im Anschluss an den dritten Satz wie folgt ergänzt: „Im Plangebiet
soll ein adäquater Freiraumbereich für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.“ (Seite 34)
-
Weiterhin wird zur Freiraumqualität auf Seite 35 nach dem ersten Absatz ergänzt: „Die Grünfläche
und der vorhandene erhaltenswerte Baumbestand auf dem städtischen Grundstück im NO sind zu
schützen und die Fläche ist möglichst allgemein zugänglich zu machen.“
-
Der Absatz Parkplätze wird ergänzt: „Aus städtebaulichen und Lärmschutzgründen sollten die
notwendigen Stellplätze nach Möglichkeit in Tiefgaragen untergebracht werden.“
Mit diesen Änderungen und Ergänzungen wolle man sicherstellen, dass der Wettbewerb zu einer
qualitativ hochwertigen Planung führe, die die Interessen der Nachbarschaft nicht außen vor lasse.
Für die Fraktion Die Linke begrüßt auch Herr Beus die Durchführung eines Wettbewerbs für das
Vorhaben; man hoffe, so einen Entwurf zu erhalten, der einen Mehrwert für das Viertel mit sich bringe.
Ein besonders wichtiger Punkt sei dabei die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau, an
diesem Standort gebe es die Möglichkeit, dem dringenden Handlungsbedarf nachzukommen. Insofern
plädiere man stark dafür, die Quote auf 30% - 40% festzusetzen. Man sei skeptisch, ob sich eine BGF
von 21.000m² tatsächlich als realistisch erweise, insbesondere, wenn man Qualität und Grünerhalt
wirklich ernst nehme. Deshalb beantrage man sicherzustellen, dass die Realisierung einer möglichen
BGF von 21.000m² kein Ausschlusskriterium sein dürfe, ggfls. könne dies im Zwischenkolloquium
diskutiert werden.
Für die CDU-Fraktion betont Herr Gilson, dass man mit dem Wettbewerb hoffentlich viele der zahlreichen
berechtigten Interessen berücksichtigen könne. Ziel müsse sein, die heutige grüne Situation ein Stück
weit zu erhalten, gleichzeitig aber auch eine angemessene Bebauung zu ermöglichen. Den
vorgetragenen Beschlussanträgen könne man im Wesentlichen zustimmen, auch den vorgeschlagenen
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Ausdruck vom: 21.08.2018
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Umgang mit der Anregung der Kommission Barrierefreies Bauen halte man für sinnvoll. Ausdrücklich
feststellen wolle man, dass Mikroapartments an diesem Standort nicht erwünscht seien. Was den
Lärmschutz angehe, so müsse leider mit einer Belastung der Anwohner gerechnet werden. Die Bürger
hätten viele Anregungen hierzu abgegeben, seine Fraktion plädiere dafür, diese an die Verwaltung zu
geben und zunächst darauf zu vertrauen, dass diese die Thematik mit Augenmaß abwickele. Im
Auslobungstext wolle man nicht zu sehr ins Detail gehen.
Für die SPD-Fraktion räumt Herr Plum ein, dass ein solcher Neubau für die Nachbarschaft oftmals mit
Problemen verbunden sei. Es müsse eine Abwägung der Interessen stattfinden, auch in diesem Sinne
halte man die Einbeziehung der Öffentlichkeit für gut und sinnvoll. Die Einbeziehung der Grundstücks Nr.
916 sei sinnvoll, zudem sollte ein Hinweis auf das bestehende Wegerecht der Stadt Richtung Ausgang
Boxgraben gegeben werden. Zur Gebäudehöhe rege man an, die Formulierung zu schärfen in dem
Sinne, dass die Gebäudeoberkanten der geplanten Bebauung die Traufhöhen der umgebenden
Bebauung am Boxgraben nicht überschreiten dürfen. Den Änderungsantrag zur Errichtung einer
Tiefgarage sehe man insofern kritisch, dass der Baumerhalt hierdurch möglicherweise erschwert werde
Insgesamt wolle man die Vorgaben nicht zu eng gestalten und abwarten, welche Lösungen die
Wettbewerbsteilnehmer vorschlügen.
In der anschließenden Aussprache, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann, Frau Breuer,
Frau Schlick, die Herren Beus, Gilson, Plum, Jennissen sowie seitens der Verwaltung Herr Schaffert
beteiligen, werden weitere Aspekte diskutiert.
Die Fraktionen sagen zu, Preisrichter kurzfristig zu benennen und der Verwaltung mitzuteilen.
Der Vorsitzende lässt zunächst sämtliche in der Diskussion vorgebrachten Änderungsanträge einzeln
abstimmen:
1.
Die Entwürfe für das Plangebiet sind so zu gestalten, dass das „Oebel-Grundstück“ auch separat in
einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden könnte. (einstimmig angenommen)
2.
Die Eigentümer des Grundstücks südlich des Parkhauses sind – wie die anderen Eigentümer auch –
namentlich zu benennen. (einstimmig angenommen)
3.
Das städtische Flurstück Nr. 916 wird in das Plangebiet einbezogen. (einstimmig angenommen)
4.
Die Festlegung zu Lärmimmissionen werden wie folgt ergänzt: „Insbesondere auf der Südseite der
Wohnbebauung am Boxgraben sollte eine zusätzliche Lärmbelastung für die Bewohner vermieden
werden.“ (mehrheitlich abgelehnt)
5.
Die Ausführungen zu den Anregungen aus der Nachbarschaft werden wie folgt ergänzt: „Die
Nachbarschaft lehnt eine Parkhauserweiterung ab.“ und „Der Erhalt der städtischen Grünfläche im
Nordosten des Plangebiets wird von der Nachbarschaft befürwortet.“ (Antrag zurückgezogen)
6.
Im Teil C wird aus den städtebaulichen Vorgaben zu Klima und Verschattung die Formulierung „aus
Sicht des Fachbereichs Umwelt“ gestrichen. (mehrheitlich abgelehnt)
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Ausdruck vom: 21.08.2018
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7.
Der Absatz „Nutzungen und Flexibilität“ wird wie folgt geändert/ ergänzt:
a) 30% - 40% der Bruttogeschossfläche (BGF) des gesamten Wohnungsangebots sind im öffentlich
geförderten Wohnungsbau … vorzusehen. (mehrheitlich abgelehnt)
b) Der Anteil an Mikroapartments soll 15% nicht übersteigen. Die Verwaltung wird beauftragt,
anhand einer geeigneten Definition festzulegen, ab welcher Wohnungsgröße von einem
Mikroapartment auszugehen ist. (einstimmig angenommen)
c) Die Bezugsgröße für die Anteile an öffentlich gefördertem Wohnungsbau und an
Mikroapartments soll die Zahl der Wohneinheiten sein. (einstimmig angenommen)
8.
Aus dem Absatz „Kindertagesstätte“ wird der letzte Satz gestrichen (Flurstück Nr. 916 soll Teil des
Plangebiets sein, s.o.). (einstimmig angenommen)
9.
Im Absatz „Freiraumqualität“ wird im Anschluss an den dritten Satz wie folgt ergänzt: „Im Plangebiet
soll ein adäquater Freiraumbereich für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.“ (Antrag
zurückgezogen)
10. a) Weiterhin wird zur Freiraumqualität auf Seite 35 nach dem ersten Absatz ergänzt: „Die
Grünfläche und der vorhandene erhaltenswerte Baumbestand auf dem städtischen Grundstück
im Nordosten sind zu schützen und die Fläche ist möglichst allgemein zugänglich zu machen.“
(Antrag zurückgezogen)
b) Das Wegerecht, das der Stadt über das LEG-Grundstück vom Boxgraben zur städtischen
Fläche eingeräumt wurde, soll in der Auslobung erwähnt werden. (einstimmig angenommen)
11. Der Absatz „Parkplätze“ wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
a) Aus städtebaulichen und Lärmschutzgründen sollten die notwendigen Stellplätze nach
Möglichkeit in Tiefgaragen untergebracht werden. (mehrheitlich abgelehnt)
b) Im 4. Satz wird das Wort „eher“ gestrichen, der Satz lautet dann: „In der
vorangegangenen Beteiligung stellte sich dar, dass die angedachte Erweiterung des
Parkhauses in den Innenhof hinein von den Anwohnern als kritisch betrachtet wird.“
(einstimmig angenommen)
12. Es ist sicherzustellen, dass die Realisierung einer möglichen BGF von 21.000m² kein
Ausschlusskriterium sein darf, ggfls. kann dies im Zwischenkolloquium diskutiert werden.
(einstimmig angenommen)
13. Im Absatz „Städtebauliche Vorgaben/ Höhe und Dichte der Bebauung“ wird im zweiten Satz das
Wort „sollten“ durch „dürfen“ ersetzt, der Satz lautet dann: „Die Gebäudeoberkanten der geplanten
Bebauung dürfen die Traufhöhen der umgebenden Bebauung am Boxgraben und an der Südstraße
nicht überschreiten.“ (einstimmig angenommen)
14. Bei der Vorgabe des 50 %igen Anteils der unversiegelten Flächen ist die Bezugsfläche klarzustellen.
(einstimmig angenommen)
15. Entsprechend der Empfehlung der Kommission Barrierefreies Bauen wird die Barrierefreiheit als
Kriterium aufgenommen. (einstimmig abgelehnt)
Der Ausschuss fasst anschließend den folgenden
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Ausdruck vom: 21.08.2018
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Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Auslobung für
den städtebaulichen Wettbewerb in der vorgelegten Fassung mit den zuvor beschlossenen Änderungen
bzw. Ergänzungen zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 6
Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 - Niederforstbacher Straße/
Beckerstraße Bebauungsplan Nr. 978 - Niederforstbacher Straße/ Beckerstraße hier:
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0929/WP17
(Herr Müller erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.)
Frau Ohlmann teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Planungsausschuss den
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss einstimmig unter Berücksichtigung von 13 Zusatzpunkten
empfohlen habe. Diese Punkte seien von der Verwaltung geprüft worden, in der zu Beginn der Sitzung
verteilten Tischvorlage werde zu allen Punkten Stellung genommen und eine darauf basierende
Beschlusserweiterung vorgeschlagen. Sie erläutert, dass der Vorhabenträger den Vorschlag der
Verwaltung zur Festsetzung einer GFZ geprüft und einen Gegenvorschlag gemacht hat, der eine
differenziertere Regelung mit Werten zwischen 0,8 und 1,2 vorsieht. Aus Sicht der Verwaltung könne
diesem Vorschlag gefolgt werden, da dadurch die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes in der
vorliegenden Form gesichert wird.
Für die CDU-Fraktion dankt Herr Gilson der Verwaltung für die schnelle Abstimmung und kündigt
Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage an.
Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Plum dem Lob an die Verwaltung an und dankt auch dem
Investor für die kooperative Mitarbeit, die eine schnelle Lösung für die Anliegen des Bezirks möglich
gemacht habe. Auch seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage folgen.
Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Dr. Breuer, dass man sich der Stellungnahme der Verwaltung in
allen Punkten anschließen könne. Im weiteren Verfahren bitte man noch um Klärung, ob das Drittel an
Ersatzpflanzungen, das nicht im Plangebiet untergebracht werden könne, an anderer Stelle gepflanzt
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Ausdruck vom: 21.08.2018
Seite: 10/12
oder monetär ausgeglichen werden solle. Bezüglich der Festsetzung von erhaltenswerten Bäumen weist
er darauf hin, dass in jedem Fall der Erhalt der Rotbuche im südwestlichen Teil des Plangebiets, im
Bereich des Wegekreuzes Vorrang vor dem benachbarten Bergahorn haben solle, da die Buche der
deutlich wertvollere Baum sei.
Für die Fraktion Die Linke dankt auch Herr Beus allen Beteiligten für die gute und schnelle Arbeit und
signalisiert volle Unterstützung für den Beschlussvorschlag der Tischvorlage. Der Fortgang dieses
Projekts sei angesichts des hier entstehenden, dringend benötigten Wohnraums sehr erfreulich.
Der Ausschuss fasst auf der Grundlage der zu Beginn der Sitzung verteilten Tischvorlage den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 978 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- unter
Berücksichtigung folgender Ergänzungen:
-
(1) Zur Sicherung des städtebaulichen Konzeptes aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
durch den städtebaulichen Vertrag sicherzustellen, dass der Vorhabenträger und dessen
Rechtsnachfolger alle Bauvorhaben in einer Regie im Geltungsbereich erstellen müssen.
-
(2) Der Rechtsplan ist hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (GFZ), der Reduzierung der
überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise zu konkretisieren (s. geänderte
Planzeichnung).
-
(3) Zur Sicherung der vorzunehmenden Ersatzpflanzungen (Baumschutzsatzung) sind in etwa 2/3
des Ausgleichsbedarfs im Geltungsbereich des Bebauungsplans anzupflanzen und durch den
städtebaulichen Vertrag zu regeln.
-
(4) Die unter Ziffer 8 im Grünkonzeptplan genannten Anpflanzungsmaßnahmen (Heckenpflanzung
zur Bestandsbebauung im Norden) ist durch den städtebaulichen Vertrag sicherzustellen.
-
(10) Die Sicherung der Umsetzung einer Kindertagesstätte ist im städtebaulichen Vertrag zu regeln.
-
(12) Folgender Satz ist aus den schriftlichen Festsetzungen unter Ziffer 2.2.3 zu streichen und die
Nummerierung anzupassen:
[…] 2. Lüftungs- und Klimaanlagen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m […]
Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ausdruck vom: 21.08.2018
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zu 7
Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West/ August-Macke-Straße hier:
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Erneuter Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0944/WP17
Frau Ohlmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und führt ergänzend hierzu aus, dass die
Verwaltung beabsichtige, zur Sicherstellung der Ansiedlung eines Nahversorgungsbetriebs den
Satzungsbeschluss erst fassen zu lassen, wenn der Vorhabenträger mindestens eine
Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch nachweisen könne.
Für die Fraktion der Grünen weist Frau Hörmann darauf hin, dass man immer wieder feststellen müsse,
dass getroffene Regelungen in städtebaulichen Verträgen schwer oder gar nicht durchsetzbar seien. Man
bitte daher die Verwaltung dringend darum, eine Frist schon für die Einreichung des Bauantrags zu
setzten und diese durch geeignete Vertragsstrafen abzusichern,
Herr Larosch sagt zu, dies zu prüfen, gibt aber zu bedenken, dass im Bereich des Vertragsrechts
Angemessenheit und Ausgewogenheit den Rahmen für solche Regelungen vorgäben.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er, den Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße – zu ändern und die erneute öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes in der vorgelegten Fassung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 9
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegen folgende Mitteilungen der Verwaltung schriftlich vor:
-
Durchführungsplan Nr. 476 (R) zwischen Roermonder Straße und Rütscher Straße
-
Durchführungsplan Nr. 473 (R) zwischen Seffenter Weg und dem nordöstlich gelegenen –
Eisenbahngelände
-
Durchführungsplan Nr. 448 (R) zwischen Gartenstraße, Junkerstraße und Vaalser Straße
-
Durchführungsplan Nr. 447 (R) zwischen Hohenstaufenallee, Goethestraße und Schillerstraße
-
Sondersitzung am 11.07.2018 zur Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen
PLA/42/WP.17
Ausdruck vom: 21.08.2018
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