Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309490.pdf
Größe
182 kB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
FB 23/0483/WP17
öffentlich
20.08.2018
FB 23/23 / FB 23/310
Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nach
Konzeptqualität
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2018
11.09.2018
Planungsausschuss
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Vermarktung von
mehr als 10 aneinander grenzenden Reihenhausbaugrundstücken und bei Projekten für den
Geschosswohnungsbau, auf denen insgesamt mehr als 15 Wohneinheiten errichtet werden können,
die Möglichkeit einer Konzeptvergabe zu prüfen und dem Ausschuss grundstücksbezogene
Wertungskriterien zur Entscheidung vorzulegen.
Vorlage FB 23/0483/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 23/0483/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Die Grundstücksvergabe nach Höchstpreis in vielen Kommunen geht oft zu Lasten sowohl der
städtebaulichen als auch der Wohnqualität neuer Standorte. Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs
an bezahlbarem Wohnraum, welcher in Aachen derzeit vorhanden ist, und im Interesse einer
nachhaltigen und sozialgerechten Stadtentwicklung können die kommunalen
Liegenschaftsverwaltungen steuernd eingreifen. Das Instrument hierzu ist die Vergabe von
Grundstücken im Wege der sogenannten Konzeptvergabe, welche vor allem bei der Entwicklung von
Wohnbauprojekten angewandt werden kann.
Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit hat bereits Ende 2015 in seinen „Kernempfehlungen und Maßnahmen“
gefordert:
„Alle Gebietskörperschaften sollen Grundstücke für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
verbilligt abgeben. Soweit erforderlich, sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu
schaffen. Dies schließt eine Vergabe der Grundstücke nach Konzeptqualität und nicht nach dem
Höchstbieterverfahren ein. Transparente Bewertungskriterien sollten zwingende Voraussetzung für
eine stärkere Nutzung von Konzeptvergaben sein.“
So kann im öffentlichen Interesse Einfluss auf die qualitative Entwicklung von Grundstücken und vor
allem auf die Grundstückspreise genommen werden. Anstatt an einem meist von Investoren
gebotenen Höchstpreis orientiert sich die Vergabe bei der Konzeptvergabe an vielfältigen inhaltlichen
Kriterien. Sie erleichtert dadurch auch z.B. Baugruppen oder gemeinschaftlichen Wohnprojekten den
Zugang zu bezahlbaren Grundstücken. Zur Beurteilung der eingereichten Unterlagen können z.B. die
städtebauliche Einbindung (z. B. Freiraum, Architektur), Mobilitätskonzepte, energetische Standards
oder auch die gestalterische Qualität dienen.
Bisher wurden städtische Baugrundstücke für den Geschosswohnungsbau entweder im Rahmen der
Direktvergabe zum Verkehrswert, z. B. an die gewoge AG (Eckenerstraße, Kronenberg,
Rombachstraße), an die BGAC Aachen, Drosselweg GmbH (Drosselweg) oder nach vorheriger
Ausschreibung gegen Höchstgebot an den Meistbietenden verkauft. Energetische Vorgaben oder die
Pflicht zur Realisierung eines prozentualen Anteils öffentlich geförderter Wohneinheiten wurden
kaufvertraglich und/oder durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrags bei Bauvorhaben, für die
noch Planungsrecht zu schaffen war, geregelt.
Zur Sicherung einer hohen Qualität wurden andere Grundstücke mit der Maßgabe der Umsetzung
eines Ergebnisses aus städtebaulichen oder Hochbauwettbewerben (Süsterfeldstraße, Franzstraße),
oder mit der Verpflichtung, einen bereits durchgeführten Wettbewerb zu realisieren (Stolberger
Straße, Hotel Tivoli) auch gegen Höchstgebot veräußert.
Als dritte Vergabeart sollte künftig in ausgesuchten Projekten zusätzlich die Vergabe nach
Konzeptqualität gewählt werden. Bei Konzeptverfahren steht die Qualität des eingereichten Konzepts
im Vordergrund, der Kaufpreis spielt in der Gewichtung der Zuschlagskriterien eine kleinere Rolle.
Vorlage FB 23/0483/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
Seite: 3/5
Konzeptvergaben können mit Festpreisen (Verkehrswert) durchgeführt werden, oder es erfolgt ein
Bestgebotsverfahren, bei dem auch der Preiswettbewerb berücksichtigt wird. Dieses
Bestgebotsverfahren ist demnach eine Konzeptvergabe unter Wertung des Preises.
Durch die Konzeptvergabe kommt es zu einer Kaufpreisdämpfung und somit Kostenminderung, die
der Qualität des Wohnungsbaus zu Gute kommen soll. Ziel der Konzeptvergabe ist es,
unterschiedliche Akteure (z.B. Baugruppen und Genossenschaften) für die Wohnungsbauentwicklung
zu gewinnen und in die Quartiers- oder Standortentwicklung zu integrieren.
Zur Bewertung der Angebote werden für das jeweilige Grundstück individuelle, transparente und
nachvollziehbare Bewertungsmatrizen auf Grundlage eines allgemeinen Kriterienkatalogs erstellt,
welche das Verhältnis von zulässigem Preiswettbewerb und der Qualität des Konzeptes darstellen. Es
werden integrierte Konzepte gefordert, die Kriterien aus den Themenfeldern Wohnungspolitik,
Städtebau/Quartier, Architektur/Funktion und Energie/Ökologie/Mobilität berücksichtigen können.
Dabei dürfen die in der Bewertungsmatrix formulierten Kriterien nicht dem Ziel zuwiderlaufen,
preiswerten Wohnraum zu schaffen.
Bei der Festlegung der Vergabekriterien und der für die Einreichung eines Angebots geforderten
Unterlagen ist zu beachten, dass hohe Anforderungen dazu führen, dass für die Erarbeitung des
Konzepts durch die Bieter ein Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt beauftragt werden
muss, deren Leistungen von den Bewerbern nach HOAI zu entgelten sind. Der für die Ausarbeitung
des Bewerberkonzepts aufzuwendende finanzielle Rahmen darf allerdings nicht dazu führen, dass
sich ausschließlich Investoren bewerben können. Zudem kann in der Bewertungsmatrix auch ein
prozentualer Eigennutzungsanteil festgelegt werden. Sollte eine Vergabe ausschließlich an
Baugruppen sinnvoll sein, kann der Bieterkreis durch eine entsprechende Ausschreibung eingegrenzt
werden.
Die Durchführung von Konzeptvergaben führt in der Verwaltung, aber auch bei den Bewerbern zu
einem deutlichen Mehraufwand gegenüber einem Verkauf ohne Konzeptvergabe. Die Verwaltung
schlägt daher vor, erst ab einer Größe in der Regel von mehr als 10 zusammenhängenden
Reihenhausgrundstücken und bei Projekten für den Geschosswohnungsbau, auf denen insgesamt
mehr als 15 Wohneinheiten errichtet werden können, das Bestgebotsverfahren anzuwenden.
Durch das Bestgebotsverfahren ist neben der schwerpunktmäßigen Berücksichtigung qualitativer
Kriterien auch die Berücksichtigung des Kaufpreises und somit ein Beitrag zum kommunalen Haushalt
gewährleistet. Bei der Angebotsbewertung wird die Konzeptqualität des Gebotes dabei in der Regel
mit mindestens 70 % bewertet und der angebotene Kaufpreis mit maximal 30 %. Eine Reduzierung
des Preiskriteriums gegebenenfalls bis auf null Prozent (entspricht Festpreis gemäß Verkehrswert)
kann insbesondere in Betracht kommen, wenn Ausschreibungen auf die Realisierung von
Gemeinschaftswohnformen abzielen.
In der Anlage ist eine beispielhafte Bewertungsmatrix dargestellt. Die einzelnen Bewertungskriterien
sollen flexibel auf die Zielvorstellung und die Größe für das jeweilige Bauvorhaben ausgewählt und vor
Vorlage FB 23/0483/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
Seite: 4/5
der Ausschreibung durch den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen werden. Auch
die Zusammensetzung des Gremiums, welches die Kriterien der Bewertungsmatrix festlegt und die
eingegangenen Konzepte beurteilt, soll der Aufgabenstellung entsprechend flexibel sein. In der Regel
wird das Gremium aus Verwaltungsmitarbeitern der Fachbereiche 36, 56, 61 und 23 bestehen und
kann bei Bedarf entsprechend erweitert werden.
Durch Anpassung der Fördervorschriften für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist u. a. im
Mietniveau der Stadt Aachen die Bewilligungsmiete von 5,75 €/m² auf 6,20 €/m² in der
Einkommensgruppe A angestiegen. Die Hauptgruppe der derzeit registrierten Wohnungssuchenden
besteht aus Transferleistungsempfängern und ist daher abhängig von den angemessenen
Unterkunftskosten nach dem schlüssigen Konzept. Unter Berücksichtigung der neuen
Bewilligungsmiete werden im öffentlich geförderten Wohnungsbau Mieten erreicht, die nach den
Werten des derzeitigen schlüssigen Konzepts lediglich noch bei Einzelpersonenhaushalten zur
Mietübernahme von angemessenem Wohnraum führen. Bei der Konzeptvergabe kann daher
zusätzlich der angebotene Mieteinstiegspreis, der unter der Bewilligungsmiete erwartet wird, als ein
Bewertungskriterium vorgesehen werden.
Bei der Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität ist in der Regel der Ratsbeschluss zur Stärkung
des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vom 10.12.2014 zu berücksichtigen, durch den die
Verwaltung beauftragt wurde, bei der Vermarktung städtischer Grundstücke eine Quote zwischen 20%
und 40% der Wohneinheiten des zu realisierenden Bauvorhabens für den öffentlichen geförderten
Wohnungsbau vorzusehen und die vereinbarte Quote im Kaufvertrag festzuschreiben. Dies wird durch
die Festlegung entsprechender Kriterien in der Bewertungsmatrix erfolgen.
Die Konzeptvergabe soll zunächst bei noch drei zu vermarktenden Baugebieten erprobt werden.
Im Baugebiet Karl-Kuck-Straße soll insbesondere die Schaffung von preiswertem Wohnraum im
Vordergrund stehen. Bei den Projekten Branderhof und Burggrafenstraße, welche sich an
Baugruppen richten, stehen die Integration ins Quartier und zukunftsfähige Mobilitätskonzepte im
Vordergrund der Entwicklung.
Bei der Entwicklung der beiden letztgenannten Gebiete hat die Verwaltung bereits verschiedene
Baugruppen in Form von Ideenwerkstätten oder Workshops öffentlich wirksam beteiligt. Diese
Gruppen haben sich intensiv eingebracht und sind sehr an dem Erwerb eines Baugrundstücks
interessiert.
Als Fazit ist festzuhalten, dass die Konzeptvergabe somit ein innovatives Instrument ist, welches die
Stadt Aachen in die Lage versetzt, Grundstücke rechtskonform nach inhaltlichen Konzepten zu
vergeben und sich dauerhaft Einfluss auf die Folgenutzungen zu sichern.
Anlage:
Bewertungsmatrix
Vorlage FB 23/0483/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
Seite: 5/5
Konzeptvergabe zum Festpreis
Bewertungsmatrix
Wohnungspolitische Kriterien
+ öffentlich geförderter Wohnungsbau
- Quote
- Bindungsdauer/Verlängerung
- Einkommensgruppe A/B
- Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
+ Integration
- Flüchtlinge
- Behinderte/Pflegende
- Senioren
+ Quartiersbezogene Maßnahmen
- Bereitstellung Infrastruktur
- Gemeinschaftsräume
- Beteiligungsangebote
+ Teilnahme an Ideenwerkstätten oder Partizipationsprozessen
+ Eigennutzung
100 Punkte
30
Städtebauliche Kriterien
+ Einhaltung Planungsrecht
+ Einhaltung Bauordnungsrecht
+ städtebauliche Qualität
+ Architektur
+ Qualität des Freiraums
+ Einfügen in das städtebauliche Umfeld
+ Einbindung des Quartiers
100 Punkte
zwingend
zwingend
20
20
20
20
20
Energetische und verkehrsbezogene Kriterien
+ Mobilitätskonzept
- Fahrradabstellplätze für Bewohner und Besucher
- Ermöglichung E-Mobilität / Carsharing / Pedelecs
- Finanzierung Mobilitätsmanager
- Servicestationen etc.
+ Energieeinsparung
- höher als von der Stadt bereits gefordert
- solarenergetische Optimierung
- Nutzung regenerativer Energien (Geothermie etc.)
- CO 2 Neutralität etc………
+ Klimaanpassung
- Berücksichtigung Kleinklima (Frischluftschneisen und Frischluftentstehungsgebiete)
- Starkregenvorsorge
- sommerliche Verschattung / angemessene Quote unversiegelter Flächen
- Dachbegrünung / Rerenrückhaltung
- Regenwassernutzung
100 Punkte
40
25
25
10
10
30
30