Daten
Kommune
Aachen
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307652.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
23.07.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat VI
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa
Fachbereich Immobilienmanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1007/WP17
öffentlich
23.07.2018
Dez. III / FB 61/100
Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur
Überarbeitung des Regionalplans Köln
- Entwicklung von interkommunalen Gewerbegebieten
Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD Nr. 358/17 vom
02.05.2018
- Bilanzierung der Angebots- und Bedarfsermittlung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.09.2018
11.09.2018
12.09.2018
18.09.2018
Planungsausschuss
Kenntnisnahme
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Kenntnisnahme
Finanzausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er
beauftragt die Verwaltung in enger Abstimmung mit der StädteRegion Aachen die organisatorischen,
rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung interkommunaler
Gewerbegebiete - unter den in der Vorlage genannten Maßgaben - zu konkretisieren und einen
Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung in enger Abstimmung mit der StädteRegion
Aachen die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung
interkommunaler Gewerbegebiete - unter den in der Vorlage genannten Maßgaben - zu konkretisieren
und einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung in enger Abstimmung mit der StädteRegion
Aachen die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung
interkommunaler Gewerbegebiete - unter den in der Vorlage genannten Maßgaben - zu konkretisieren
und einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er
beauftragt die Verwaltung in enger Abstimmung mit der StädteRegion Aachen die organisatorischen,
rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklung interkommunaler
Gewerbegebiete - unter den in der Vorlage genannten Maßgaben - zu konkretisieren und einen
Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.
Vorlage FB 61/1007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
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Erläuterungen:
Die Verwaltung hatte den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft am 27.06.2018, den
Planungsausschusses am 28.06.2018 sowie den Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am
03.07.2018 über die geplante Vorgehensweise zum städteregionsweiten Gewerbeflächenkonzept als
Fachbeitrag zur Überarbeitung des Regionalplans Köln informiert.
Der Planungsausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 26.04.2018 die Vorlage FB
02/0124/WP17, "Städteregionsweites Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur Überarbeitung des
Regionalplans Köln" zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten der
interkommunalen Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung und -bereitstellung in
Abstimmung mit den Nachbarkommunen und der StädteRegion zu konkretisieren.
Bei der Vorlage handelte es sich um eine so genannte "Mustervorlage" der Städteregion, die durch die
Verwaltung der Stadt Aachen nur leicht modifiziert wurde und bereits in einigen Nachbarkommunen
beraten wurde. Neben dem oben genannten Ratsantrag, liegt ein weiterer vor, der mit dieser Vorlage
direkt bzw. indirekt im Zusammenhang steht. Dieser thematisiert die Nachverdichtung von
Gewerbeflächen und soll im Kontext, möglichst in einer Sitzung behandelt werden.
Zwischenzeitlich hat die StädteRegion den Kommunen eine weitere „Mustervorlage“ zu Verfügung
gestellt (siehe Anlage). Diese soll – im Wesentlichen gleichlautend – in die Gremien der StädteRegion
sowie den regionsangehörigen Städten und Gemeinden eingebracht werden, um der gemeinsamen
Haltung Ausdruck zu verleihen und geschlossen gegenüber der Bezirksregierung aufzutreten. Diese
neue „Mustervorlage“ ist gegenüber der ersten deutlich erweitert worden. Die Ausführungen zur
interkommunalen Flächenentwicklung und zum Gewerbeflächenpool bilden hierin einen inhaltlichen
Schwerpunkt.
Aus Sicht der Verwaltung wird eine alleinige Modifizierung der ersten "Mustervorlage" aufgrund der
bereits vorangeschrittenen Diskussion sowohl in Aachen als auch in der Städteregion als nicht
zielführend angesehen. Aufgrund der inhaltlichen Zusammenhänge und der weitreichenden
Abstimmung zwischen den Fachbereichen Planung, Liegenschaften, Wirtschaft sowie Dezernat II,
Dezernat III und Dezernat VI ist die Verwaltung zu der Einschätzung gelangt, dass in einem nächsten
Schritt zuerst die der Mustervorlage zu Grunde liegenden, inhaltlichen Fragen geklärt werden müssen,
bevor eine Beschlussvorlage in enger Abstimmung mit der StädteRegion in die entsprechenden
Gremien eingebracht wird, um anschließend in ein gemeinsames Produkt einzufließen.
Hierzu haben die beteiligten Fachbereiche die Mustervorlage geprüft und jeweils aus fachlicher Sicht
hierzu Stellung genommen. Im Ergebnis sind folgende Aspekte zu überarbeiten und Fragestellungen
zu klären:
- Auch wenn die beschriebenen Ausgangsbedingungen und Vorteile interkommunaler Kooperationen
grundsätzlich geteilt werden, bedarf es einer deutlichen Konkretisierung der
Umsetzungsmöglichkeiten (siehe hierzu auch weiter unten).
Vorlage FB 61/1007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
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- Die Herleitung der Einflussfaktoren ist nicht immer nachvollziehbar. Beispielsweise erscheint es
wenig zielführend den weitgehend abgeschlossenen Strukturwandel im Steinkohleabbaugebieten
heranzuziehen, dieser wird künftig hauptsächlich die Braunkohleabbaugebiete betreffen. Dies betrifft
insbesondere den hergeleiteten gewerblichen Zusatzbedarf von 410ha. Da es sich hierbei um eine
nicht unerhebliche Größenordnung handelt, sollte diese näher erläutert werden.
- Einige textliche Formulierungen werden kritisch gesehen. Zwangsläufig sind die angesprochenen
Kriterien "hohe Anzahl an Studierenden" und etwa die "Grenzlage" ambivalent zu sehen. Je nach
Betrachtungswinkel wohnen den Kriterien positive oder negative Effekte inne. So ist die hohe
Studierendenanzahl eine positive Kennziffer für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Aachen,
da die große Anzahl Studierender ein enormes Fachkräftepotential für die Unternehmenslandschaft
darstellt. Andererseits verringert sich anteilig die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen.
Die Grenzlage steht für einen dynamischen, international geprägten Wirtschaftsstandort, behindert
aber andererseits beispielsweise eine Gewerbeflächenentwicklung im Westen. In der Mustervorlage
sollten weiterhin einseitig negative Formulierungen zu Ungunsten der Stadt Aachen vermieden
werden. Korrigiert werden muss, dass nicht 19, sondern 16 interdisziplinäre Forschungscluster auf
dem RWTH Aachen Campus verwirklicht werden sollen.
- Die inhaltlich richtige Aussage, dass die Grenzlage eine limitierende Rolle spielt, sollte differenzierter
dargestellt werden, da in der aktuellen Fassung der Vorlage noch nicht ausreichend deutlich wird,
welche Konsequenzen sich hieraus insbesondere räumlich ergeben.
- Sowohl die Bedarfe als auch die unterschiedlichen Reserven, die sich nach gfm
(Gewerbeflächenmonitorin) und sfm (Siedlungsflächenmonitoring) ergeben, müssen für alle
Kommunen noch differenzierter erläutert werden und aufgrund der notwendigen Planungszeiträume in
eine zeitliche Dimension gestellt werden (Zeiträume < 5, 5 - 10, > 10 Jahre). So könnte besser
gewährleistet werden, dies auch planerisch in den Kommunen besser umsetzen zu können. Dabei
sind sowohl die in den einzelnen Kommunen vorhandenen und verfügbaren Gewerbeflächenreserven,
auch ausgehend von jetzt schon bestehenden Zweckbindungen (Bsp. Merzbrück), als auch die
Reserve- und die Bedarfsermittlungen, welche im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes Aachen*2030 zugrunde gelegt werden, mit einzubeziehen. Nach einer
Gegenüberstellung der zeitlich differenzierten Bedarfs- und Reservezahlen ließen sich die
Handlungsfelder besser einschätzen und priorisieren. In diesem Zusammenhang sollte die Auswahl
der potentiellen Poolflächen begründet werden – hier erscheint z.B. die Fläche in Herzogenrath
südlich des TPHs, die aufgrund des oberflächennahen Bergbaus nur schwer entwickelbar sein wird,
erklärungsbedürftig.
- Im Kontext der Gewerbeflächenentwicklung sollte nach Lösungen gesucht werden, den durch die
Entwicklung entstehenden Ausgleichsflächenbedarf für ökologische Eingriffe und den Ausgleich für
entfallende landwirtschaftliche Flächen zu decken.
Vorlage FB 61/1007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
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- Als weiteres Beurteilungskriterium sollte ein Schlüssel entwickelt werden, welcher Angebot und
Nachfrage in ein Verhältnis der zur Verfügung stehenden Flächen der einzelnen Kommune setzt.
- Es ist zu benennen, welchen Mehrwert eine interkommunal abgestimmte
Gewerbeflächenentwicklung bietet, dies insbesondere auch in Bezug auf eine flächensparende
Gebietsentwicklung und –lenkung des Flächenverbrauchs.
- Der Prüfrahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit sollte sich nicht nur auf einen Flächenpool
fokussiert, sondern offener gehalten werden. Dargestellt werden muss, in welcher Form und
Verbindlichkeit eine nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit organisiert werden kann. Hierbei
sind die denkbaren Modelle und Rechtsformen mit ihren Vor- und Nachteilen zu beschreiben.
Weiterhin ist die Auseinandersetzung mit den Themenbereichen Bedarfszahlen, Reserven,
Ausgleichsflächen, An- und Verkauf von Flächen, Erschließung, Vermarktung, Ansiedlung,
„Spielregeln“ mit Blick auf eine gemeinsame Ansiedlungsstrategie für neue Unternehmen und die
Bestandspflege ansässiger Firmen usw. weiter zu vertiefen.
- Nicht zutreffend ist, dass im Rahmen einer Poollösung über individuelle Gewerbesteuerhebesätze
entschieden werden kann, diese Aussage ist richtig zu stellen.
- Im Rahmen der Annährung an verschiedene Formen der interkommunalen Zusammenarbeit müssen
bilaterale Gespräche geführt werden. Diese stellen erste Schritte zu einer größeren Zusammenarbeit
innerhalb der StädteRegion dar. Bereits erwähnt wird die geplante Kooperation zwischen Alsdorf und
Aldenhoven. Die städteregional ebenfalls bedeutsame Planungsabsicht zwischen Aachen und
Eschweiler im Bereich Kinzweiler ist hier zu ergänzen. Auch diese könnte der erste Schritt Teil einer
regionalen, gewerbeflächenorientierten Zusammenarbeit werden.
- Auf Ebene der Regionalplanung sind grundsätzlich alle Planungsabsichten im Rahmen der
Flächenüberschussbilanzierung aufzuführen und ggf. gesondert zu berücksichtigen. Die Vermengung
von gewerblichen und industriellen Planungsansätzen ist wieder zurück zu nehmen.
- Die messbaren oder pauschal hinterlegbaren Kosten- / Ertragsangaben sind um konkrete Zahlen zu
ergänzen um klar zu stellen, welche finanziellen Aspekte zu berücksichtigen sind und welche
Modalitäten erforderlich werden. Erst damit könnten auch mögliche Synergieeffekte nachvollziehbar
beurteilt werden. Hierzu ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Aspekten noch nicht geklärt ist. Die
aktuell vorliegende Formulierung „[…] unter finanzieller Beteiligung der nachfragenden Kommunen
Aachen, Stolberg und Roetgen.“ ist zu eng und eindimensional formuliert und kann so nicht
mitgetragen werden.
Nach Auffassung der Verwaltung bedarf es der Klärung dieser Sachverhalte und Fragestellungen, um
eine fundierte politische Entscheidung über die künftige Beteiligung an der Entwicklung von
interkommunalen Gewerbegebieten treffen zu können. Angesichts der Komplexität der Konzeption
einer interkommunalen Zusammenarbeit ist eine schrittweise Vorgehensweise erforderlich, um die
Bandbreite der Möglichkeiten und denkbaren Partnerschaften auszuloten. Daher ist es sinnvoll, auch
Vorlage FB 61/1007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
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bilaterale Gespräche mit den Nachbarkommunen zu führen, um die Potentiale weiterer Allianzen zu
eruieren.
Bedarfsbilanz der Stadt Aachen:
Ein Aspekt soll, wie in der Mitteilung bereits angekündigt, im Rahmen dieser Vorlage genauer
betrachtet werden, da er eine Grundvoraussetzung sowohl für die interkommunale Kooperation als
auch für die Neuaufstellung des Regionalplanes darstellt. Hierbei handelt es sich um die
Bedarfsbilanz, die sich aus dem Delta zwischen der zu erwartenden Nachfrage und dem Angebot,
unter Berücksichtigung der Planungsabsichten im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen, ergibt.
Dies ist deshalb so bedeutsam, weil alle Kooperationsmodelle darauf fußen, dass dieses Delta durch
die hohe Entwicklungsdynamik der Stadt Aachen so groß ist, dass es in einen interkommunalen
Prozess eingebracht werden kann. Um hierbei zu einer verlässlichen Einschätzung zu kommen ist es
wichtig - trotz aller methodischen Probleme - eine belastbare Größenordnung zu benennen.
Der im Rahmen des städteregionsweiten Gewerbeflächenkonzeptes von der AGIT ermittelte Bedarf
an gewerblichen Bauflächen von rund 220 ha lässt sich aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten
nur teilweise im Bestand realisieren. Unter Berücksichtigung städtebaulicher, verkehrlicher und
ökologischer Kriterien, die im Planungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
umfassen geprüft werden, kann auch der darüber hinaus gehende Bedarf innerhalb des Aachener
Stadtgebietes nicht vollständig abgedeckt werden.
Zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale auf dem Stadtgebiet Aachens wurden
verschiedene, bereits vorhandene Grundlagen zusammengeführt und ausgewertet. Hierzu gehörten
insbesondere die aktuellen Daten des Gistra (Gewerbeflächeninformationssystem) der AGIT sowie die
von Seiten der Bezirksregierung Köln genannten, durch die Stadt Aachen überprüften und
angepassten Daten des Siedlungsflächenmonitorings (sfm). Diese wurden anschließend mit dem
aktuellen Entwurfsstand des FNP Aachen*2030 abgeglichen. Demnach sind rund 85 ha unbebaute
Flächenpotentiale im Bestand vorhanden. Bestandsflächen unterliegen allerdings oftmals
Restriktionen (z.B. Altlasten, Umweltbelange, schwierige Eigentumsverhältnisse etc.) und stehen
daher nicht vollumfänglich bzw. z.T. nicht unmittelbar zur Verfügung. Im Entwurf des FNP
Aachen*2030 sind weiterhin 62 ha neue Gewerbeflächenpotentiale dargestellt. Da der
Flächennutzungsplan Aachen*2030 noch nicht beschlossen ist, besteht diesbezüglich noch ein
gewisser Vorbehalt. Aufgrund der Systematik können hier zunächst nur die planungsrechtlich
darzustellenden gewerblichen Bauflächen aufgeführt werden. Da für die Betrachtung auf
regionalplanerischer Ebene sowohl Industrie-, Sondergebiete als auch Mischgebiete nicht oder nur in
einem noch nicht bekannten Anteil mit hinzu gezogen werden, spielen diese bei dieser rein
rechnerischen Betrachtung keine Rolle auch wenn im Rahmen der Ansiedlung von Gewerbe sicher
auch Anteile in diesen planerischen Kategorien erfolgen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass
dem Bedarf von 220 ha nur ein Angebot von rund 147 ha entgegensteht.
Vorlage FB 61/1007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
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Um einen möglichst großen Teil des Gewerbeflächenbedarfes der Stadt Aachen zu decken, sollten
die Möglichkeiten der Darstellung von Gewerbeflächen prioritär innerhalb des Stadtgebietes genutzt,
und auch als Planungsabsichten in die Neuaufstellung des Regionalplanes eingebracht werden. Die
übrigen rund 73 ha, die sich aus der Bilanz von Bedarf und Angebot ergeben, stehen somit für eine
Poollösung zur Verfügung und sollten im städtregionalen Rahmen verortet werden, um in der Region
Arbeitsplätze zu sichern und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Fazit
Zusammenfassend wird vorgeschlagen, auf Grundlage der beschriebenen Flächenbilanz und in enger
Abstimmung mit der StädteRegion Aachen die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen für die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete unter den in der Vorlage
genannten Maßgaben zu konkretisieren, einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten und diesen in den
Fachausschüssen vorzustellen.
Anlage/n:
- Ratsantrag der Faktionen CDU und SPD Nr. 358/17 vom 02.05.2018
- Mustervorlage der StädteRegion
Vorlage FB 61/1007/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.08.2018
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1. Mustervorlage GE-Konzept für die städteregionalen Kommunen Stand 19.06.2018
Beschlussvorschlag
Der zuständige Ausschuss/ Rat (je Kommune unterschiedlich) fast folgende
Beschlüsse:
1. Er begrüßt die gemeinsame Erarbeitung eines städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes als Fachbeitrag im Rahmen des informellen Verfahrens der
Regionalplanüberarbeitung unter aktiver Gestaltung durch alle Städte und
Gemeinden und unter der Moderation der AGIT.
2. Er stimmt der Argumentation zur Nachfrage und Bedarfsdeckung bezüglich
der zukünftigen gewerblichen Flächenentwicklung innerhalb der StädteRegion
Aachen zu und begrüßt die Forderung der gemeinsamen städteregionsweit
abgestimmten
zukünftigen
Gewerbeflächenentwicklung
gegenüber
der
Zusammenarbeit
der
Bezirksregierung.
3. Er
unterstützt
ausdrücklich
die
interkommunale
gewerblichen Flächenentwicklung nach Maßgabe des Prüfauftrages der
Bürgermeisterkonferenz in der Form, dass die StädteRegion Aachen mit
Beteiligung
der
AGIT
bis
Ende
2018
prüfen
soll
unter
welchen
Rahmenbedingungen die Einrichtung eines Gewerbeflächenpools machbar ist.
Hierzu sollen erarbeitet werden:
-
Vergleichsmodelle zu Gewerbeflächenpools in Deutschland und ihre
Übertragbarkeit,
-
Vor- und Nachteile eines Gewerbeflächenpools,
-
rechtliche, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen für eine
Poollösung in der StädteRegion Aachen,
-
erstes städteregionsspezifisches Modell für einen Gewerbeflächenpool.
4. Er setzt sich dafür ein, die Wertschöpfung und den Arbeitsplatzerhalt bzw. schaffung durch Um- und Ansiedlung regionaler und externer Unternehmer
zu stützen und bestätigt damit den jeweiligen kommunalen und regionalen
Mehrwert.
5. Er beauftragt die Verwaltung, den weiteren Arbeitsprozess zur städteregionalen
Gewerbeflächenkonzeptionierung
mit
zu
gestalten
und
eine
fortgeschriebene Vorlage zur Beschlussfassung im Herbst 2018 vorzulegen.
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Sachlage
Rahmenbedingungen/ überregionale Entwicklungen und Einbindung
Strukturwandel
Das grundsätzlich planvoll vorbereitete Auslaufen der Braunkohlegewinnung in den
nächsten Jahrzehnten hat zur Folge, dass die Anzahl direkter und indirekter
Arbeitsplätze in der Braunkohle sinken wird und hier aktiv der Strukturwandel mit
ausreichender
kommunaler,
interkommunaler
und
regionaler
gewerblicher
Flächenentwicklung gestaltet werden sollte.
Gemäß Stand 2015 wird das Rheinische Braunkohlerevier bis zum Jahr 2045 rund
15.000 Arbeitsplätze verlieren, darunter ca. 11.000 Arbeitsplätze unmittelbar in den
Tagebauen, den Kraftwerken und den kohleabhängigen Nebenbetrieben sowie
(angesetzt mit dem Faktor 0,35) 4.000 indirekte Arbeitsplätze. Aufgrund der
aktuellen Diskussion um einen vorzeitigen Braunkohleausstieg kann sich diese
Situation noch schneller einstellen.
Die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) verfolgt in diesem Zusammenhang
den potenziellen Entwicklungspfad der Umstrukturierung eines Energie erzeugenden
Standortes
zu
einem
auf
Energieforschung
basierenden
Referenzraums
für
Innovationen. Insofern bedeuten die braunkohleinduzierten Arbeitsplatzverluste
zwingend neue Flächenersatzdispositionen.
Zur Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs wurde NRW URBAN auf Antrag der IRR
durch
das
zuständige
Machbarkeitsstudie
zur
Ministerium
frühzeitigen
NRW
mit
der
Qualifizierung
Erarbeitung
des
einer
Standortes
Braunkohlekraftwerk Weisweiler zugunsten eines Industriedrehkreuzes Weisweiler –
Inden –Stolberg in enger Abstimmung mit der Entwicklung des Euregio-Rail-Port
Stolberg am Stolberger Hauptbahnhof beauftragt.
Die Machbarkeitsstudie soll als Fachbeitrag im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden. Die gewerbliche
und industrielle Flächenqualifizierung soll einen aktiven Beitrag zugunsten der
Gestaltung des Strukturwandels leisten. Die im Nachgang dargestellte und davon
unabhängige städteregionale gewerbliche Konzeptionierung bleibt von dieser
strukturbedingten Mehrbedarfsberechnung unberührt.
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Aktueller Stand und Entwicklungstrends
Mit dem deutschlandweit höchsten Drittmittelaufkommen in der Forschung, der
besonderen räumlichen Konzentration öffentlicher und privater Forschungs- und
Entwicklungseinrichtungen in der Region und dem neuen RWTH Aachen Campus,
auf dem derzeit insgesamt 19 interdisziplinäre Forschungscluster zu den zentralen
Zukunftsfragen der Gesellschaft entstehen, bietet die StädteRegion Aachen für
anwendungsorientierte Forschung eine einzigartige Symbiose von Hochschule –
Forschung – Unternehmen. Davon profitiert auch in erheblichem Umfang die
unmittelbar angrenzende Region.
Aufgrund der räumlichen Nähe zu den akademischen Ausbildungsstätten wie RWTH
Aachen, FH Aachen, Campus Jülich und Forschungszentrum Jülich mit den
fachlichen Schwerpunkten in den Bereichen Informatik, Elektro- und Energietechnik,
Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bauingenieurwesen ist außerdem eine
besonders hohe Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte im MINT-Bereich gegeben.
Damit
bestehen
hier
außergewöhnliche
Standortvoraussetzungen
für
technologieorientierte Großprojekte, indem sie das notwendige wissenschaftliche
Umfeld, wie beispielsweise Kooperationsprojekte mit Hochschulen oder den
Austausch von Wissenschaftlern und Studierenden ermöglichen.
Erste erfolgreiche Ausgründungen, wie StreetScooter und eGO, belegen dies.
Derartige Großprojekte induzieren allerdings auch einen zusätzlichen Flächenbedarf.
So hat das aus einer Forschungsinitiative an der RWTH hervorgegangene
Unternehmen StreetScooter einen Teil seiner Produktion in den Kreis Düren
(Neapco-Gelände, Düren: 2,5 ha zur Produktion von Elektroautos) verlegt, da in der
StädteRegion Aachen keine großflächigen Gebiete für die Produktion zur Verfügung
standen.
Zwei weitere Flächen konnten auf Aachener Stadtgebiet realisiert werden. Eine
Produktionsstätte des e.GO.LIFE auf dem Gelände des TRIWO Technopark im
Aachener Osten (1,6 ha) und eine weitere Fläche im Aachener Norden an der Jülicher
Straße (1,2 ha).
Ebenso liegt die StädteRegion Aachen zwischen der Randstad Holland (NL) im
Nordwesten, der Vlaamse Ruit (B) im Westen und dem Verdichtungsraum RheinRuhr (D) im Osten inmitten des zentralen europäischen Kräftefeldes und zählt zu
dem erweiterten Hinterland der sog. ZARA-Häfen, insbesondere der belgischen
Seehäfen Antwerpen und Zeebrugge.
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Sie
befindet
sich
ferner
innerhalb
des
Kernnetzkorridors Rhein-Alpen
der
sogenannten Transeuropäischen Netze (TEN), in denen die EU Maßnahmen zur
Verbesserung
des
grenzüberschreitenden
Schienenfrachtverkehrs
(wie
z.B.
Verkürzung des zeitlichen Abstands zu belgischen Seehäfen und Beseitigung von
Engpässen) realisiert werden.
Durch
steigende
Gütertransportströme
und
die
zu
erwartenden
Effizienzsteigerungen besteht für die Kommunen in der StädteRegion Aachen die
Chance, innerhalb der europäischen Transportkorridore eine bedeutendere Rolle im
überregionalen Frachtverkehr sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße zu
übernehmen.
Im
benachbarten
südlichen
Teil
der
Provinz
Niederländisch-Limburg
kann
beispielsweise die wachsende Nachfrage nach großmaßstäblichen Logistikflächen (>
5 ha) bereits nicht mehr bedient werden.
Ausgangslage
Durch Beschluss des Städteregionsausschusses und der nachfolgend im Ausschuss
für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa dargestellten Arbeitspakete
wurde die AGIT im Juli 2017 mit der Erarbeitung eines städteregionsweiten
Gewerbeflächenkonzeptes
Regionalplans
der
im
Zusammenhang
Bezirksregierung
Köln
mit
der
beauftragt.
Überarbeitung
Die
des
vorausgegangene
Abstimmung mit allen städteregionsangehörigen Kommunen war Basis des
konzertierten Handelns.
Planungshorizont der Bezirksregierung Köln ist voraussichtlich das Jahr 2040.
Die städteregionalen Kommunen verfolgen mit der Bearbeitung eines gemeinsamen
Gewerbeflächenkonzeptes zwei vorrangige Ziele:
Erarbeitung
eines
Fachbeitrags
im
Rahmen
der
Überarbeitung
des
Regionalplans der Bezirksregierung Köln
Bedarfsbilanzierung
- kommunal
-
Vorausschauende
und
interkommunal (insbes. Zusatzbedarf)
nachhaltige
Gewerbeflächenpolitik
stellt
das
zentrale
Instrument kommunaler Standortvorsorge und Standortentwicklung dar. Ziel des
städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes ist es demnach, den Kommunen
insgesamt ausreichende Spielräume für ihre gewerblichen Flächenentwicklungen zu
bieten, räumliche Nutzungskonflikte zu minimieren und die Kräfte der zehn
städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden zu bündeln.
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Folgende Arbeitspakete wurden zur Bearbeitung des Konzeptes vereinbart:
1. Regionalökonomische Bestandsaufnahme und Analyse
Wirtschaftsstrukturelle Rahmenbedingungen
Gewerbegebiete – Schwerpunkte und Konzepte
Gewerbeflächenangebot und –nachfrage
Schlussfolgerungen
2. Städteregionale Argumentationsstrategie zum Gewerbeflächenbedarf
Gewerbeflächenbedarfsberechnungen
Gewerbeflächenbilanzierung
Begründung des gewerblichen Zusatzbedarfs
Argumentationsstrategie
3. Gewerbliche Standortsuche und –bewertung sowie regionale
Handlungsempfehlung
Weißflächenanalyse
Standorteignung- und bewertung
Kommunale Abstimmungen
Handlungsempfehlung
Die regional- bzw. sozioökonomische Analyse hat zu Erkenntnissen über Zustand
und Entwicklungstrends der sozialen Lage, des Wohlstands und der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Kommunen in der städteregionalen Kulisse geführt. Der
Vergleich insbesondere mit den umliegenden Kreisen (DN, EU, HS) und dem NRWDurchschnitt sowie mit anderen strukturell vergleichbaren Verdichtungsräumen
(Bonn, Münster, Braunschweig mit ihrem jeweiligen Umland) hatte zum Ziel,
Erkenntnisse zu Trends und Entwicklungen der sozioökonomischen Lage in der
StädteRegion Aachen zu gewinnen.
Dabei können grundsätzliche Annahmen bestätigt werden:
Gemäßigtes Bevölkerungswachstum bis 2025.
Demographische Entwicklungen werden kurz- und mittelfristig nicht zu
einer verminderten Flächennachfrage für Wohnen und Gewerbe führen,
sondern sich eher in veränderten Infrastrukturbedarfen äußern.
Unterdurchschnittliche Kaufkraft bezogen auf die regionalen
Vergleichsgebiete und das deutschlandweite Mittel.
Niedriges verfügbares Einkommen.
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Einflussfaktoren für diese Feststellungen sind:
Ungünstiges Verhältnis von Studierenden zu Einwohnern.
Noch nicht bewältigter Strukturwandel der Zechenschließung in der
Steinkohle.
Hoher Ausländeranteil mit hoher Ausländerarbeitslosigkeit.
Sinkende Arbeitslosenzahlen versus deutliche Zunahme der
Altersarbeitslosigkeit.
Ungünstiges Verhältnis von Arbeitslosen zu erwerbsfähiger Bevölkerung.
Darüber hinaus spielt auch die Grenzlage eine limitierende Rolle. Demgegenüber
wird die StädteRegion Aachen jedoch auch als „starke Innovationsregion“ mit
Entwicklungspotenzial mit besonderen Stärken in MINT-Beschäftigungen eingestuft.
Gewerbeflächenreserven, -bedarf und Planungsabsichten
Unter Einbezug der aktuellen Ergebnisse der Harmonisierung des Siedlungs- (sfm –
Bezirksregierung Köln) und Gewerbeflächenmonitorings (gfm - AGIT) und in enger
Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der städteregionalen Kommunen wurde eine
gewerbliche Reserve- und Bedarfssituation abgebildet.
Aufgrund
von
Bezirksregierung
unterschiedlichen
Köln
und
der
Erfassungsdimensionen
AGIT,
der
auf
Datenaktualität
Ebene
der
und
der
Bearbeitungsqualität ergaben sich bezüglich der Flächenreserve Unterschiede. Die
Betrachtung der Regionalplaner in Köln bezieht sich vornehmlich auf die
Auswertung von Luftbildern und der Auswertung der dargestellten Gewerbeflächen
in den Flächennutzungsplänen, ohne weitere Feststellung, ob die Flächen faktisch
zur Verfügung stehen.
Dem gegenüber steht die Feststellung der tatsächlich verfügbaren Gewerbeflächen
durch die AGIT, die beispielsweise Flächenvorhaltungen durch Unternehmen,
topographische oder andere Besonderheiten o.ä. von vorneherein nicht in die
Reserve aufnimmt. Demnach ergeben sich Unterschiede in nicht unerheblicher Höhe
von 180 ha. Der Reservefeststellung in Höhe von 570 ha (Stand Oktober 2017)
durch die Bezirksregierung
Köln (sfm) stehen 390 ha
(Stand
Juni
2018)
Reserveberechnungen durch die AGIT über gisTRA (gfm) gegenüber.
Die Ermittlung des Flächenbedarfs richtete sich wiederum nach der landesweit
einheitlichen und verbindlichen GIFPRO-Methode und unter Verwendung der
Zeitreihen des gfm (Trendfortschreibung 2035). Demnach ergibt sich nach GIFPRO
ein
Bedarf
von
474
ha
und
nach
Trendfortschreibung,
die
auf
dem
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durchschnittlichen Jahresbedarf der vergangenen 6 Jahre (2011-2016) beruht, ein
zu erwartender Bedarf von mindestens 531 ha.
Die Reserven und Bedarfe sind in den städteregionalen Kommunen heterogen. Dabei
stellt die Stadt Aachen mit einem zukünftigen Defizit von ca. 147 ha die Spitze dar.
Insgesamt wurde dokumentiert, dass sieben der zehn Kommunen den rechnerischen
Bedarf bis 2035 nicht über die vorhandenen Reserven decken können.
Kommunale Betrachtung: Reserven und Flächenbedarfe (Quelle: AGIT).
*Abweichende Angaben der Stadt Aachen zu der in gisTRA® erfassten Reservesituation aufgrund des laufenden Planverfahrens FNP
Die Daten sind letztlich Anfang Juni 2018 durch alle städteregionalen Kommunen
aktualisiert worden.
Neben
dem
dargestellten
allgemeingültigen
Mehrbedarf
wird
der
städteregionsspezifische gewerbliche Mehrbedarf insgesamt auf mind. 410 ha
beziffert.
Dies
begründet
sich
insbesondere
durch
Besonderheiten
der
Verkehrsanbindung, des Altbergbaus, der Grenzlage und der Bevölkerungsstruktur.
In den ehemaligen Steinkohleförderungsbereichen erschweren die Gefährdungspotenziale des Untergrunds die Erschließung von Gewerbeflächen und verteuern
diese in einem erheblichen Maße. Davon betroffen sind die Kommunen Alsdorf,
Baesweiler, Eschweiler, Stolberg und Würselen; in besonderem Maße betrifft diese
Problematik allerdings Herzogenrath. Der Stadtteil Herzogenrath-Kohlscheid, der
insbesondere für die technologieorientierte Vermarktung eine besondere Lagegunst
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aufweist, ist komplett im Gefährdungsbereich des altbergbaulichen oberflächennahen Eigentümerbergbaus. Da im Gegensatz zu den anderen betroffenen
Kommunen Herzogenrath im gegenwärtigen Flächennutzungsplan kaum Alternativstandorte für eine gewerbliche Nutzung ausweist und somit in der Vergangenheit
trotz einer hohen Nachfrage nur relativ wenige Gewerbeflächen verkauft hat, wird
die Gewerbeflächenprognose hier verzerrt.
Hätte Herzogenrath nur 8 ha Gewerbeflächen zusätzlich verkaufen können, würde
die Bedarfsberechnung bis 2035 bei 59,6 ha liegen und entspräche den Reserveund Potenzialflächen. Der gemittelte Bedarfswert der Trendfortschreibung (59,6 ha)
und GIFPRO (29 ha) läge demnach bei 44 ha.
Insofern ergibt sich folgender kalkulierter gewerblicher Zusatzbedarf:
1.
Nicht bedienbare gewerbliche Flächennachfrage
80 ha
2.
Flächenverknappung durch privates Eigentum
50 ha
3.
Braunkohleinduzierte Arbeitsplatzverluste &
Flächenbedarf
4.
110 ha
Anhaltend. industrieller Strukturwandel &
grenzbedingte Strukturnachteile
5.
Regionaler Standortfaktor „Technologie“
6.
Steigende Flächennachfrage entlang
europäischer Transportkorridore
Insgesamt
40 ha
50 ha
80 ha
410 ha
Aufgrund des nachweisbaren altbergbaulichen oberflächennahen
Eigentümerbergbaus muss gemäß des dargelegten Zahlennachweises
(s.o.) weiterer Zusatzbedarf hinzu gerechnet werden.
Im Rahmen der Bearbeitung des Gewerbeflächenkonzeptes werden die restriktionsfreien Flächenpotentiale der Bedarfslage gegenübergestellt.
Städteregional bedeutsame Planungsabsichten (Quelle: AGIT)
Eschweiler
A - Kinzweiler I (pot. Poolfläche)
73 ha
B - Kinzweiler II
40 ha
Zentraler Strukturwandel-Standort (Industrie- und
Gewerbestandort) in der StädteRegion Aachen.
Weitgehend konfliktfreie, verkehrstechnisch sehr gut
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angebundene Flächen entlang der L 240 (ca. 113 ha
Gesamtfläche, ca. 50 ha könnten für den Gewerbeflächenpool zur Verfügung stehen).
Hier könnte ein Großteil des städteregionalen
Gewerbeflächenbedarfes kumuliert dargestellt
werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer dem
Bedarf angepassten, sukzessiven (chronologischen)
Entwicklung der zwei Teilgebiete (A -B).
Herzogenr.
Erweiterung südl. TPH (pot. Poolfläche, s.u.)
8 ha
Fläche insb. für technologieorientierte Unternehmen
(hochschulaffine Ansiedlungen).
Würselen
Merzbrück (pot. Poolfläche, s.u.)
43 ha
Die besondere Standortqualität leitet sich aus der
zentralen Lage innerhalb der StädteRegion Aachen,
dem vorhandenen Autobahnanschluss und der Verkehrslandeplatznähe ab. Ca. 43 ha südlich des Verkehrslandeplatzes können im Rahmen des Gewerbeflächenpools, insb.
für flugplatzaffines Gewerbe, entwickelt werden.
Stolberg
Buschmühle (+ Buschmühle Friedhof)
22 ha
Prioritäre Entwicklung des Gewerbegebietes
Buschmühle. Durch geplanten Autobahnanschluss
(Eilendorf) verkehrsgünstig gelegen. In einem
weiteren Schritt (nach Ablauf der Ruhezeit) könnte
der angrenzende Friedhof auch für gewerbliche
Nutzung zur Verfügung stehen. Einziger Standort
mit realistischer Vermarktungschance auf Stolberger
Stadtgebiet.
Simmerath
Erweiterung Gewerbegebiet Simmerath (nördl. Kesternich) 27 ha
Zentrale Bedeutung für die Eifelgemeinden
Baesweiler
Baesweiler Siersdorf (Campus Aldenhoven)
14 ha
Interkommunales (kreisübergreifendes) Gewerbegebiet
Aldenhoven-Siersdorf / Baesweiler-Setterich
(Campus Aldenhoven). Aufgrund der Nähe zum ATC
(Aldenhoven Testing Center) und des großen Forschungsund Entwicklungspotenzials, das sich daraus
ergibt, Kristallisationspunkt für die Ansiedlung
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automotiveaffiner Unternehmen.
Alsdorf
Alsdorf – Aldenhoven
5 ha
(Erweiterung des Industriegebietes
Business Park Alsdorf-Hoengen)
Interkommunales (kreisübergreifendes) Industriegebiet
Weitgehend konfliktfreie Fläche, verkehrstechnisch sehr gut
angebunden (A 44), ca. 50 ha GI (davon ca. 10 ha auf Alsdorfer
Stadtgebiet), Erweiterungs- und Neuansiedlungspotential für F+E –
Firmen sowie Logistik
Eine erste Überprüfung der Planungsabsichten hinsichtlich der potenziellen
Neuausweisung von Industrieflächen ergab, dass diese in nur einem sehr
begrenztem Umfang möglich ist. Flächenmäßig würden lediglich 12 % der
Planungsabsichten, also ca. 60 ha, eine GI-Ausweisung zulassen (z.B. aufgrund von
Abstandsregelungen oder Bemaßung der Flächen). Daher könnte die Ausweisung
neuer
Industrieflächen
durch
die
interkommunale
und
kreisübergreifende
Kooperation zwischen Alsdorf und Aldenhoven (Erweiterung Business Park AlsdorfHoengen) dazu beitragen, das städteregionale Flächenportfolio aufzuwerten und
den städteregionsweiten Bedarf an GI-Flächen abzudecken.
Interkommunale Flächenentwicklung
In der StädteRegion Aachen sind für alle Kommunen Formen der interkommunalen
Zusammenarbeit im Kontext mit der Gewerbeflächenentwicklung ein Thema. Neben
dem beabsichtigten Gewerbeflächenpool besteht darüber hinaus die Absicht der
städteregionsangehörigen Kommunen Alsdorf und Baesweiler, mit der Gemeinde
Aldenhoven
interkommunal
sowie
kreisübergreifend
im
Kontext
der
Gewerbeflächenmobilisierung zusammenzuarbeiten.
Im
Einzelnen stehen hierbei
folgende Flächenentwicklungen im Fokus
der
Kommunen:
Für
Baesweiler
ist
dabei,
wie
oben
ausgeführt,
die
avisierte
gemeinsame
Flächenentwicklung mit Aldenhoven – und neu – auch Linnich im Zusammenhang
mit der Nachnutzung des ehemaligen Zechengeländes "Emil Mayrisch" in Siersdorf
bedeutend.
Mit
dem
Aldenhoven
Testing
Center
(ATC)
steht
bereits
eine
leistungsfähige Testanlage für die Fahrzeugtechnik der nächsten Generation zur
Verfügung.
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Es ist geplant, den "Campus Aldenhoven" gemeinsam zu einem interkommunalen
und sogar kreisübergreifenden Gewerbegebiet zu erweitern. Dazu wird im Rahmen
einer
gemeinsamen Absichtserklärung und
zwischen
den
Kommunen
angestrebt,
einer
vertraglichen
eine
Vereinbarung
bedeutende
attraktive
Flächenentwicklung voranzutreiben und damit eine vorausschauende, nachhaltige
Gewerbeflächenpolitik im regionalen Kontext umzusetzen.
Für Alsdorf ist dabei die avisierte gemeinsame Flächenentwicklung mit Aldenhoven
im Zusammenhang mit der Erweiterung des Business Park Alsdorf-Hoengen
bedeutend. Neben den aufgrund der hervorragenden Anbindung an das überörtliche
Straßennetz ansässigen Logistikbetrieben zeichnet den Standort vor allem die hohe
Dichte an Unternehmen aus dem F+E Bereich aus, so dass dieses Potenzial weiter
ausgeschöpft werden soll.
Es ist geplant den „Business Park Alsdorf-Hoengen“ zu einem interkommunalen
Industriegebiet um ca. 50 ha zu erweitern. Dazu wird im Rahmen einer
gemeinsamen Absichtserklärung und einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den
Kommunen
angestrebt,
eine
bedeutende
attraktive
Flächenentwicklung
voranzutreiben und damit eine vorausschauende, nachhaltige Gewerbeflächenpolitik
im regionalen Kontext umzusetzen.
Diese beabsichtigten interkommunalen Gewerbegebiete sollen zur Deckung eines
Teils des städteregionsweiten Bedarfs dienen, da die dadurch mobilisierten Flächen
über den endogenen Bedarf der jeweiligen Kommunen hinausgehen. Grundsätzlich
sollte
jedoch
der
Bedarf
der
städteregionalen
Kommunen
innerhalb
der
Gebietskulisse gedeckt werden. Aus diesem Grund werden neue Angebotsflächen in
einem Flächenpool dargestellt.
Gewerbeflächenpool
Es besteht eine besondere Herausforderung darin, dass einzelne Kommunen ihre
festgestellten gewerblichen Bedarfe nicht auf dem eigenen Stadtgebiet decken
können. Eine Kooperation mit Kommunen innerhalb der StädteRegion Aachen, die
über ausreichend Reserven bzw. Flächen verfügen, bietet sich daher an.
Insgesamt
wurden
von
den
städteregionsangehörigen
Kommunen
Planungsabsichten in Höhe von ca. 500 ha angezeigt. Davon können ca. 400 ha
kommunal zur Deckung des Eigenbedarfs umgesetzt werden. Ca. 100 ha stehen als
Angebotsflächen einem Gewerbeflächenpool zur Verfügung. Damit soll der Bedarf
einiger Kommunen, die im eigenen Gebiet keine zusätzlichen Flächen ausweisen
können, an anderer Stelle im Gebiet der StädteRegion Aachen gedeckt werden.
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Der Gewerbeflächenpool könnte für alle Kommunen eine möglichst große Flexibilität
im Planungszeitraum bis 2040 ermöglichen, Divergenzen innerhalb der Region
nivellieren sowie Flächenengpässe beseitigen.
Im Rahmen der Bearbeitung des Konzeptes konnten unter Berücksichtigung
möglicher
Restriktionen
(z.B.
Natur-
und
Landschafts-,
Wasserschutz,
Biotopverbund, Abstandszonen) Flächen identifiziert werden, die eine überregionale
Bedeutung haben und sich für einen Poolansatz eignen.
Über den Gewerbeflächenpool könnten die beteiligten Kommunen die Planung,
Verwaltung und Vermarktung des Gewerbestandortes gemeinsam betreiben. Der
Pool könnte z.B. in gegenseitigem Einvernehmen über Verkauf, Verkaufseinnahmen
und Gewerbesteuerhebesätze für neu angesiedelte Betriebe entscheiden.
Bei der derzeitigen konkreten Evaluation der Machbarkeit eines städteregionalen
Pools, die auf einer entsprechenden Beschlusslage der Bürgermeisterkonferenz
beruht, ist es Aufgabe:
Vergleichsmodelle
zu
Gewerbeflächenpools
in
Deutschland
auf
ihre
Übertragbarkeit zu untersuchen,
die Vor- und Nachteile eines Gewerbeflächenpools darzustellen,
die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für
eine Poollösung in der StädteRegion Aachen abzubilden und dabei die
Interessenlage aller Beteiligten zu wahren,
ein erstes städteregionsspezifisches Modell für einen Gewerbeflächenpool zu
erarbeiten.
Darüber hinaus werden insbesondere die Flächenentwicklungen „Industriedrehkreuz
Weisweiler – Inden - Stolberg “ in Verbindung mit der Qualifizierung des Stolberger
Standortes „Euregio-Rail-Port“ als eigener Fachbeitrag eingestellt (s.o.).
Die gewerbliche Flächenentwicklung des Industriedrehkreuzes Weisweiler – Inden –
Stolberg soll zur Gestaltung des Strukturwandels im Aachener Revier dienen und
kann
demnach
nicht
auf
die
grundsätzliche
Bedarfslage
im
Rahmen
des
Gewerbeflächenkonzeptes angerechnet werden.
Insofern
betitelt
die
Poolthematik
die
allgemeingültig
notwendige
Flächenentwicklung unabhängig von der besonderen Thematik, dem Strukturwandel
Rechnung zu tragen.
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Poolgemeinden
(Quelle: AGIT)
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Angebot und Nachfrage gewerblicher Flächen in der StädteRegion Aachen sind im
vorgenannten Diagramm aufgeführt.
Dabei können insbesondere drei Gebiete unter Beteiligung der insgesamt sechs
potenziellen Poolgemeinden Flächen zur Bedarfsdeckung vorhalten:
ca. 50 ha in Eschweiler (konfliktfrei, sehr gute Erschließung)
ca. 43 ha in Würselen / Merzbrück (Luftfahrt-affines Gewerbe)
ca. 8 ha in Herzogenrath südl. TPH (RWTH-affines Gewerbe)
Ziel ist es, eine gemeinsame Planung, Entwicklung und Vermarktung der drei
Gewerbegebiete Eschweiler (weitgehend konfliktfrei und sehr gut erschlossen),
Herzogenrath
(hochschulaffine
(verkehrslandeplatzaffines
Ansiedlungen)
Gewerbe)
unter
und
finanzieller
Würselen
Beteiligung
der
nachfragenden Kommunen Aachen, Stolberg und Roetgen voranzutreiben.
Die Vorteile eines Gewerbeflächenpools liegen:
in der gemeinsamen Wahrnehmung von Chancen und Risiken, in der Kostenund Einnahmenverteilung je nach Wertigkeit der Fläche,
in der Verringerung des kommunalen Risikos,
in der Bündelung der Verwaltungs- und Finanzressourcen,
in dem flexiblen und nachfrageorientierten Handlungsspielraum bei der
Flächendisposition,
in
der
flächensparenden
Gewerbeentwicklung
bzw.
-lenkung
des
Flächenverbrauchs auf geeignete Standorte,
in der Verbesserung der kommunalen und regionalen Wirtschaftsstruktur
und
Stärkung
der
Wettbewerbsfähigkeit
durch
ein
optimiertes
Standortangebot.
Fazit insgesamt ist dabei ebenso, dass damit die Sicherung und zusätzliche
Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist.
Der Fachbeitrag „städteregionales Gewerbeflächenkonzept“ soll zum 01.12.201 bei
der Bezirksregierung Köln abgegeben werden.
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