Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309320.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0531/WP17
öffentlich
16.08.2018
FB 45/200
Trägeranteilübernahme KiTa Lintertstraße 33
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (9 %) für die neu
geschaffene KiTa-Gruppe mit der Gruppenstruktur GF II der KiTa Lintertstraße 33 (Mirabilis)
ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der
Stadt Aachen in Höhe von ca. 14.778 €/ KiTa-Jahr (zzgl. Jährlicher Indexierung).
3. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Veränderungsnachweisung 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.
beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit
von fünf Jahren mit dem Träger (Lebenshilfe Aachen e.V.) rückwirkend zum 01.08.2018.
Vorlage FB 45/0531/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2019
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
4-060101-901-9; 531800001)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2019
Fortgeschriebe-
ff.
2018
ner Ansatz
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
40.557.8001)
40.563.958
134.146.100
134.191.384
0
0
0
0
0
0
0
0
-40.557800
-40.563.958
-134.146.100
-134.191.384
0
0
-6.158
-45.284
Deckung ist gegeben bei 4-
Deckung ist gegeben bei 4-
060101-941-2; 53180000
060101-941-2; 53180000
Vorlage FB 45/0531/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Lebenshilfe Aachen e.V. betreibt die dreigruppige heilpädagogische KiTa in der Lintertstraße 33
(Mirabilis). Zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 zieht eine der drei heilpädagogischen Gruppen in die KiTa
Krefelder Straße 199 (Tivolino) um und es wird stattdessen eine neue U3-Gruppe mit der
Gruppenform II eingerichtet.
1.1.
Antrag der Lebenshilfe Aachen e.V.
Die Lebenshilfe Aachen e.V. hat mit Schreiben vom 04.07.2018 die Übernahme des Trägeranteils in
Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets für die neue KiBiz geförderte KiTa-Gruppe mit der
Gruppenstruktur GF II zum KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt.
Der Trägeranteil für die neuen Betreuungsplätze (5x GF II b und 5x GF II c) in Höhe von 9 % des
Einrichtungsbudgets beträgt ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 ca. 14.778 €/ pro KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher
Indexierung)
1.2.
Situation im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof)
Die KiTa Lintertstraße 33 liegt im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof).
Für das KiTa-Jahr 2018/ 2019 verzeichnet der Sozialraum eine Versorgungsquote von 37,24 % für
Kinder unter drei Jahren und von 103,91 % für Kinder über drei Jahren. Folglich besteht im U3-Bereich
die dringende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze.
Nach Umsetzung der Neu- bzw. Ersatzbauten (Sittarder- und Stettiner Straße) in dem Sozialraum und
der weiteren geplanten Umstrukturierung in der KiTa Lintertstraße 33 wird nach aktueller Datenlage
voraussichtlich eine Versorgungsquote von 43,16 % im U3- und von 115,68 % im ü3-Bereich erreicht.
Für die weiteren Ausbauplanungen sind daher vorrangig Maßnahmen in den Blick zu nehmen, bei
denen neue U3-Plätze geschaffen und im besten Fall ü3-Plätze reduziert werden (bspw. durch
Umwandlungen in Bestands-KiTas).
2. Bewertung des Antrags der Lebenshilfe Aachen e.V.
Der Antrag der Lebenshilfe Aachen e.V. ist vor dem Hintergrund der vom Kinder- und
Jugendausschuss (KJA) in seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnis genommenen Kriterien zu
Anträgen auf Trägeranteilübernahmen und zu einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger (FB
45/0152/WP17) zu prüfen.
2.1.
2.1.1.
Übernahme des Trägeranteils
Kriterien
Für die Übernahme des Trägeranteils der neuen KiBiz geförderten KiTa-Gruppe wurden im Rahmen
der v.g. Vorlage die nachfolgenden Kriterien erarbeitet:
Vorlage FB 45/0531/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 3/5
a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen
gekoppelt.
b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen
U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die
Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.
c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze
geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da
ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn
keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.
d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den
Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45
übernommen, wenn der Träger
-
mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,
-
bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach
festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und
2.1.2.
Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.
Bewertung
Die Prüfung der zuvor dargestellten Kriterien ergibt nachfolgendes Ergebnis:
a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Durch die Schaffung einer zusätzlichen KiTa-Gruppe mit der Gruppenstruktur GF II zum KiTaJahr 2018/ 2019 entstehen 10 neue U3-Plätze.
b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Die Lebenshilfe Aachen e.V. hat mit Schreiben vom 04.07.2018 die Übernahme des
Trägeranteils in Höhe von 9 % des Einrichtungsbudgets für die neue KiTa-Gruppe zum KiTaJahr 2018/ 2019 durch die Stadt Aachen beantragt.
Die KiTa Lintertstraße 33 liegt im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof), der für das KiTa-Jahr
2018/ 2019 eine Versorgungsquote von lediglich 37,24 % für Kinder unter drei Jahren
verzeichnet.
Vorlage FB 45/0531/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 4/5
c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Durch die Einrichtung einer neuen KiTa-Gruppe mit der Gruppenstruktur GF II entstehen
keine neuen ü3-Plätze.
d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die zuvor aufgelisteten Rahmenbedingungen wären Bestandteil des mit der Lebenshilfe
Aachen e.V. abzuschließenden Sondervertrags.
Im Ergebnis sind unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren im
Sozialraum 6 auf der Grundlage der vom KJA seinerzeit zur Kenntnis genommenen Kriterien
mindestens 50 % des Trägeranteils der neuen KiTa-Gruppe ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 durch die
Stadt Aachen zu übernehmen.
3. Empfehlung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung die laufende Übernahme
des vollen Trägeranteils (9 %) an den Kindpauschalen für die neuen Betreuungsplätze (5x GF II b und
5x GF II c) als freiwillige Leistung der Stadt Aachen und den Abschluss eines entsprechenden
Sondervertrags mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der Lebenshilfe Aachen e.V. rückwirkend zum
01.08.2018.
4. Finanzierung
Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % des Budgets für die neue KiTa-Gruppe (ca.
14.778 €/ pro KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 stehen in der mittelfristigen
Finanzplanung bei 4-060101-901-9; 53180000 keine Mittel zur Verfügung.
Ausreichende Mittel sind allerdings bei 4-060101-941-2; 53180000 vorhanden.
Eine entsprechende Verlagerung der Finanzmittel erfolgt im Rahmen der Veränderungsnachweisung
2019 ff.
Anlage/n:
- Antrag der Lebenshilfe Aachen e.V. vom 04.07.2018
Vorlage FB 45/0531/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 5/5