Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309337.pdf
Größe
356 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0482/WP17
öffentlich
16.08.2018
FB 23/43
Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen
Wochenmärkte
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
19.09.2018
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der
Marktstandgebührensatzung zu beschließen.
Der 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage
beigefügt.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Marktstandgebührensatzung.
Der 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage
beigefügt.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 23/0482/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen
Straßen (Sondernutzungssatzung) wurde am 24.04.2018 zum 01.05.2018 geändert.
Die Marktstandgebührensatzung verweist in § 2 Absatz 3 auf die Sondernutzungssatzung und ist
entsprechend anzupassen:
Alte Fassung:
Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an
öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen vom 10.11.1979, geändert durch Fassung vom 14.04.2011,
werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung (Buchstabe B
Tarifstelle 8) erhoben.
Neue Fassung:
Zusätzlich werden Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Stadt
Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung) vom 24.04.2018 nach Maßgabe des Gebührentarifs Buchstabe B Tarifstelle
8 erhoben.
Die erhöhten Sondernutzungsgebühren gelten ab dem 01.05.2018 und sind somit von den
MarktbeschickerInnen der Aachener Wochenmärkte ab dem 01.05.2018 zu zahlen.
Die Gebühren steigen von 8,00 € ab 01.05.2018 auf 9,00 € und ab 01.01.2020 auf 9,50 € je
angefangene Quadratmeter der benutzten Verkehrsfläche je Monat.
Im Bereich der Stadtbezirke Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster und Richterich ermäßigt sich
der Gebührensatz um 40 %.
Im Bereich außerhalb des Stadtbezirkes (Kronenberg, Neumarkt, Rotte Erde) ermäßigen sich die
Gebühren um 20 %.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereich innerhalb des Stadtzentrums (Markt und
Münsterplatz) erhöhen sich die Gebühren um 50 %.
Vorlage FB 23/0482/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/3
Im Einzelnen ergeben sich demnach folgende Beträge pro Monat
(Gebühren nach Tarif / 30 Tage x 52 Wochen):
Wochentag
Dienstag
Mittwoch
Wochenmarkt
Anschrift
SN/qm
SN/qm
SN/qm
ab 01.05.2018
ab 01.01.2020
Aachen-Mitte
Markt
1,73 €
1,95 €
2,06 €
Brand
Marktplatz
0,69 €
0,78 €
0,82 €
Kronenberg
Johannes-Ernst-Platz
0,92 €
1,04 €
1,10 €
Richterich
Rathausplatz
0,69 €
0,78 €
0,82 €
Vorplatz BHF Rothe-
Donnerstag
Freitag
Samstag
Rothe-Erde
Erde
0,92 €
1,04 €
1,10 €
Aachen-Mitte
Markt
1,73 €
1,95 €
2,06 €
Eilendorf
Severinusplatz
0,69 €
0,78 €
0,82 €
Burtscheid
Kapellenstraße
1,16 €
1,30 €
1,37 €
Haaren
Haarener Gracht
0,69 €
0,78 €
0,82 €
Kornelimünster
Korneliusmarkt
0,69 €
0,78 €
0,82 €
Brand
Marktplatz
0,69 €
0,78 €
0,82 €
Neumarkt
Neumarkt
0,92 €
1,04 €
1,10 €
Biomarkt
Münsterplatz
1,73 €
1,95 €
2,06 €
Anlage:
3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung
Vorlage FB 23/0482/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 3/3