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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
309337.pdf
Größe
356 kB
Erstellt
16.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:37
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 23/0482/WP17 öffentlich 16.08.2018 FB 23/43 Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 11.09.2018 19.09.2018 Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt. Rat der Stadt Aachen: Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Marktstandgebührensatzung. Der 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 23/0482/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 1/3 Erläuterungen: Die Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wurde am 24.04.2018 zum 01.05.2018 geändert. Die Marktstandgebührensatzung verweist in § 2 Absatz 3 auf die Sondernutzungssatzung und ist entsprechend anzupassen: Alte Fassung: Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen vom 10.11.1979, geändert durch Fassung vom 14.04.2011, werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung (Buchstabe B Tarifstelle 8) erhoben. Neue Fassung: Zusätzlich werden Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 24.04.2018 nach Maßgabe des Gebührentarifs Buchstabe B Tarifstelle 8 erhoben. Die erhöhten Sondernutzungsgebühren gelten ab dem 01.05.2018 und sind somit von den MarktbeschickerInnen der Aachener Wochenmärkte ab dem 01.05.2018 zu zahlen. Die Gebühren steigen von 8,00 € ab 01.05.2018 auf 9,00 € und ab 01.01.2020 auf 9,50 € je angefangene Quadratmeter der benutzten Verkehrsfläche je Monat. Im Bereich der Stadtbezirke Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster und Richterich ermäßigt sich der Gebührensatz um 40 %. Im Bereich außerhalb des Stadtbezirkes (Kronenberg, Neumarkt, Rotte Erde) ermäßigen sich die Gebühren um 20 %. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereich innerhalb des Stadtzentrums (Markt und Münsterplatz) erhöhen sich die Gebühren um 50 %. Vorlage FB 23/0482/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 2/3 Im Einzelnen ergeben sich demnach folgende Beträge pro Monat (Gebühren nach Tarif / 30 Tage x 52 Wochen): Wochentag Dienstag Mittwoch Wochenmarkt Anschrift SN/qm SN/qm SN/qm ab 01.05.2018 ab 01.01.2020 Aachen-Mitte Markt 1,73 € 1,95 € 2,06 € Brand Marktplatz 0,69 € 0,78 € 0,82 € Kronenberg Johannes-Ernst-Platz 0,92 € 1,04 € 1,10 € Richterich Rathausplatz 0,69 € 0,78 € 0,82 € Vorplatz BHF Rothe- Donnerstag Freitag Samstag Rothe-Erde Erde 0,92 € 1,04 € 1,10 € Aachen-Mitte Markt 1,73 € 1,95 € 2,06 € Eilendorf Severinusplatz 0,69 € 0,78 € 0,82 € Burtscheid Kapellenstraße 1,16 € 1,30 € 1,37 € Haaren Haarener Gracht 0,69 € 0,78 € 0,82 € Kornelimünster Korneliusmarkt 0,69 € 0,78 € 0,82 € Brand Marktplatz 0,69 € 0,78 € 0,82 € Neumarkt Neumarkt 0,92 € 1,04 € 1,10 € Biomarkt Münsterplatz 1,73 € 1,95 € 2,06 € Anlage: 3. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung Vorlage FB 23/0482/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 3/3