Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
308433.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
07.08.18, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 09:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0175/WP17
öffentlich
07.08.2018
Unterzeichnung der Grundsätze zur Zusammenarbeit im
Arbeitskreis Dialog der Religionen am 26.06.2018
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.09.2018
04.10.2018
Integrationsrat
Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführung der Verwaltung zur
Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0175/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0175/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Arbeitskreis „Dialog der Religionen“ unterzeichnete nach mehrjähriger Erstellung Grundsätze zur
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern, wozu auch die Stadt Aachen als neutraler Moderator
gehört.
Die gute und harmonische Zusammenarbeit im Dialog der Religionen, die seit der Gründung des
Dialogs 2005 gewachsen ist, wird auf eine solide, sichtbare, und nach außen erkennbare Basis
gestellt. Dies ermöglicht die Weiterentwicklung und Vertiefung der Arbeit.
Gliederung der Grundsätze in drei Teile:
Präambel mit der Beschreibung der Rolle von Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft,
Selbstverständnis des Dialogs der Religionen für das Miteinander in der Stadtgesellschaft,
Motivation zu gemeinsamem Handeln und Aktivitäten
Zusammenfassung der Ziele und Grundlagen der Arbeit in acht prägnanten Punkten, z.B.
Unterstützung des demokratischen Rechtsstaats, Einsatz gegen Extremismus und
Fundamentalismus, Handeln auf Augenhöhe, Respekt untereinander, Einsatz für Wohl und
Würde der Bevölkerung und Chancengerechtigkeit, gegen Missbrauch von Religion und
Glaube für politische Zwecke, für praktizierte Gastfreundschaft im gelebten Geist der
Verbundenheit, Einsatz als Vorbilder für ein Leben im Sinne einer kulturellen und religiösen
Vielfalt
Organisatorische Regeln, z. B. über Rechte und Pflichten der Mitglieder, Aufnahmebedingungen und -prozedur, die Rolle der Stadt Aachen als religionsneutraler Moderator, die
Finanzierung der Aktivitäten, Aufgaben der Delegierten, Abstimmungs- und
Entscheidungsverfahren, Ablauf der Sitzungen, Durchführung von Veranstaltungen,
Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation nach außen
Ziele des AK Dialogs der Religionen:
Förderung des religiösen Lebens und des Verständnisses für Glaubensüberzeugungen und religiöse
Traditionen, Stärkung des friedlichen Miteinanders, Kennenlernen der Mitglieder und ihrer Traditionen
und Gebräuche; Entstehung einer verlässlichen Basis der Zusammen-arbeit als
Multiplikatorenwirkung auf die Gemeinden/Gemeinschaften; wertschätzender Dialog auf Augenhöhe in
Offenheit, Respekt und Toleranz, sowohl zwischen Religions-gemeinschaften als auch mit Stadt
Aachen
Bedeutung des Dialogs für die Stadtgesellschaft:
Beitrag zu einem guten Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen, Weltanschauungen und Kulturen, Vorbildfunktion für ein gutes Leben im Sinne einer kulturellen und
religiösen Vielfalt, Förderung der Integration aller in Aachen lebenden Menschen mit und auch ohne
Migrationshintergrund, Einsatz für freie Religionsausübung und aktive Unter-stützung des
demokratischen Rechts-staats gegen Extremismus, Rassismus und für Chancengerechtigkeit,
Solidarität für- und miteinander.
Vorlage FB 56/0175/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 3/4
Bisherige Aktivitäten des Dialogs:
Die Arbeit und Erfolge des Dialogs der Religionen werden deutschlandweit als good practice-Beispiel
wahrgenommen: jährlich stattfindendes Friedensmahl der Religionen, der jährlich erscheinender
Interreligiöser Kalender (im Einsatz u. a. in vielen Aachener Schulen), Mitarbeit im deutschlandweit
tagenden Rat der Religionen, Beratung bei Einrichtung ähnlicher Initiativen, Beteiligung an der
Ausstellung „Ringen um den rechten Glauben“ im Centre Charlemagne 2017 und diversen
Veranstaltungen (Karlspreisrahmenprogramm 2017 im Krönungssaal, Beteiligung an der Aktion
"Aachen steht zusammen" auf dem Katschhof 2015), Mitwirkung an beiden Integrationskonzepten
2006 und 2018 der Stadt Aachen
Derzeitige Mitglieder im Dialog der Religionen – 25 Mitglieder aus 8 Religionen:
Stadt Aachen, Alevitische Gemeinde, Baha'i-Gemeinde, Buddhistische Gemeinschaften
(Nyanaponika, Wat Dhammaniwasa (thailändisch), Drikung Zentrum für tibetischen Buddhismus, ZenZentrum Bambushain), Christliche Kirchen (Bistum Aachen – Region Aachen-Stadt, kath. Pfarre St.
Josef und Fronleichnam, Evangelischer Kirchenkreis Aachen, Evangelische Studierendengemeinde
Aachen, griechisch-orthodoxe Gemeinde, russisch-orthodoxe Gemeinde, koptisch-orthodoxe
Gemeinde, Christl. Internationale Liga, evangelisch-koreanische Gemeinde, kroatische Gemeinde),
Hindu-Gemeinde, Jüdische Gemeinde, Muslimische Gemeinden (Islamische Gemeinschaft BosnienHerzegowina, Ditib-Gemeinde Yunus-Emre Moschee, Islamisches Zentrum Aachen Bilal-Moschee,
Islamischer Verein (Schiiten)), Quäker-Gruppe Aachen, Religions for Peace (Weltverband der
Religionen für den Frieden)
Anlage/n:
Anlage 1: Dialog der Religionen in Aachen – Grundsätze zur Zusammenarbeit vom 26.06.2018
Vorlage FB 56/0175/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 4/4
Dialog der Religionen in Aachen – Grundsätze zur Zusammenarbeit
(endgültige Fassung zur Unterzeichnung)
Präambel
„Wir sprechen miteinander –
um uns gegenseitig kennen zu lernen,
um uns zu verständigen,
und um gemeinsam zu suchen,
wie wir das Zusammenleben in Aachen
friedlich gestalten können.“
Zitat aus der Sitzung des Dialogs der Religionen, Aachen, 13.09.2007
In Aachen sind Gemeinden und Gemeinschaften aller großen Weltreligionen und auch viele
andere Religionsgemeinschaften beheimatet. Sie alle sind auf je eigene Weise
Resonanzräume religiös–spiritueller Erfahrungen und Träger lebensprägender
Überzeugungen. Diese inspirieren nicht nur das Leben Einzelner und ihrer
Gemeinschaften, sondern ermutigen auch zur aktiven Mitgestaltung unseres städtischen
Gemeinwesens.
Religiöse Gemeinden und Gemeinschaften sind wichtige Lebensorte und Anlaufstellen für
die Menschen. Sie sind Orte der Gottsuche, des Gebets und der Meditation, Räume der
Begegnung und des solidarischen Zusammenhaltes, Vergewisserung in elementaren
Lebensfragen, Erfahrung sinngebender Lebensbegleitung. So bieten sie vielen Menschen
Rückhalt und Orientierung in sozialen, kulturellen und religiösen Fragen.
In all dem erweist sich die Förderung des respektvollen, friedlichen und toleranten
Zusammenlebens unterschiedlicher Kulturen und Religionen als ein verbindendes Ziel. Auf
diese Weise können die Religionen zu einem Hoffnungszeugnis werden, zu Wegbereitern
der Verständigung und des Ausgleichs in einer von pluralen und mitunter gegensätzlichen
Identitäten geprägten Stadt, auch im Sinne einer Signalwirkung als good practice-Beispiel
über die Stadt Aachen hinaus.
Nachdem es schon früher in Aachen Initiativen des interkulturellen und interreligiösen
Dialoges gab, wurde der Arbeitskreis Dialog der Religionen (im Folgenden als „Dialog der
Religionen“ bezeichnet) im November 2005 von verschiedenen Religionsgemeinschaften
und der Stadt Aachen gegründet. Für das Miteinander in unserer Stadt war dies ein
wichtiger Schritt. Sichtbare Anerkennung findet seine Bedeutung durch die regelmäßige
Verankerung des Dialogs der Religionen im Integrationskonzept der Stadt Aachen.
Im Dialog der Religionen bemühen sich die Vertreter der verschiedenen Religionsgemeinschaften, das religiös–spirituelle Leben zu fördern und das Verständnis für die Glaubensüberzeugungen, die religiösen Traditionen und die ethischen Grundhaltungen der
verschiedenen Religionen zu vertiefen. Sie geben Impulse zu wertschätzendem Austausch
und respektvollem Dialog.
In diesem Geist verabreden sie gemeinsames Handeln, initiieren entsprechende Projekte
oder beteiligen sich an diesen.
Die Mitwirkung im Arbeitskreis dokumentiert die Bereitschaft und den Willen aller
Beteiligten, aufeinander zuzugehen und für ein friedliches, von gegenseitigem Respekt
und vom Geist der Kooperation getragenes Miteinander der Religionsgemeinschaften in
Aachen einzustehen. Wer Kontakte und Austausch fördert und wer sich gegenseitig immer
besser kennen-, verstehen und schätzen lernt, ist eher in der Lage, anstehende
Herausforderungen und Probleme gemeinsam anzugehen und zu lösen, der kann
füreinander einstehen und – wenn nötig – auch einander beistehen.
Durch diese von Offenheit, Respekt und Toleranz geprägte Zusammenarbeit möchte der
Dialog der Religionen einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben von Menschen
unterschiedlichster Lebensarten, Weltanschauungen und Kulturen leisten. Damit trägt er
zur Förderung der Integration aller in Aachen lebenden Menschen bei , auch derer, die hier
noch fremd sind oder keiner der Mehrheitskulturen angehören.
1
1. Grundsätze für den Dialog der Religionen
1. Die Mitglieder des Dialogs der Religionen achten, unterstützen und fördern mit
ihrer Arbeit und ihrem Wirken aktiv den demokratischen Rechtsstaat auf dem
Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Arbeitskreis setzt sich auf dieser Basis für die Religionsfreiheit und die Freiheit
der Religionsausübung ein.
3. Der Dialog der Religionen ist parteipolitisch neutral und unterstützt aktiv unseren
demokratischen Rechtsstaat, damit jedwede Form von Extremismus und
Fundamentalismus, Nationalismus oder andere menschenverachtenden Ideologien
keine Chance haben.
4. Unsere gemeinsame Arbeit erfolgt auf Grundlage demokratischen Handelns auf
Augenhöhe und des Respekts untereinander. Somit hat jedes Mitglied dieselben
Rechte und Pflichten.
5. Die Mitglieder bemühen sich um das Wohl und die Würde der Bevölkerung unserer
Stadt. Sie setzen sich für Chancengerechtigkeit ein und distanzieren sich von
jeglicher Art von Diskriminierung, Antisemitismus, Islamophobie, Rassismus und
Gewalt.
6. Religion und Glaube dürfen niemals für politische Zwecke missbraucht werden oder
als Rechtfertigung von Gewalt dienen.
7. Die im Arbeitskreis Dialog der Religionen praktizierte Gastfreundschaft und der
gelebte Geist der Verbundenheit sollen als Inspiration und als Impuls für die Arbeit
in den jeweiligen Gemeinden und Gemeinschaften dienen.
8. Die Mitglieder fördern die gemeinsame Sache durch ihre Vielfalt und den guten
Willen jedes einzelnen Mitglieds zur gemeinsamen Arbeit. Sie wollen Vorbilder sein
und Wege für ein Leben im Sinne der kulturellen und religiösen Vielfalt finden.
2. Mitgliedschaft
Mitglieder des Dialogs der Religionen können Religionsgemeinschaften bzw. -gemeinden
sein. Darüber hinaus sind die Stadt Aachen sowie die Aachener Regionalgruppe von
Religions for Peace Mitglieder des Dialogs. Beide besitzen im Arbeitskreis einfaches
Stimmrecht.
Jedes Dialogmitglied entsendet zu den Sitzungen mindestens einen Delegierten, welcher
von dem jeweiligen Mitglied eigenständig ausgewählt wird. Sollte ein Delegierter massiv
oder wiederholt gegen die Grundsätze des Dialogs der Religionen verstoßen, hat der
Dialog der Religionen die Möglichkeit, per Mehrheitsbeschluss diesen Delegierten
zurückzuweisen. In diesem Falle muss das Mitglied künftig einen anderen Delegierten
entsenden. Falls ein Dialogmitglied den Zielen des Dialogs der Religionen entgegenwirkt
oder wiederholt gegen die Grundsätze verstößt, kann es nach einer Abmahnung im
Wiederholungs- oder Fortsetzungsfall durch einmütigen Beschluss (d.h. ohne
Gegenstimmen, Enthaltungen sind möglich) aller anwesenden Mitglieder, jedoch
mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder, aus dem Dialog ausgeschlossen werden. Vor
dem Ausschluss ist das Mitglied anzuhören, hat jedoch bei der Abstimmung kein
Stimmrecht.
Möchte ein Mitglied aus dem Dialog der Religionen austreten, teilt es das Gesuch der
Geschäftsführung schriftlich mit. Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Ein späterer
Wiedereintritt ist nach Beschluss des Dialogs der Religionen möglich.
3. Aufgaben der Mitglieder
Die Mitglieder beraten und unterstützen sich gegenseitig bei ihren Aufgaben in ihrem
Verhältnis zueinander und in der Zivilgesellschaft.
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Die Stadt Aachen übernimmt im Auftrag aller Mitglieder die Geschäftsführung des Dialogs
der Religionen. Sie stellt Ressourcen (Personal- und Sachmittel) für die Geschäftsführung
zur Verfügung. Diese Aufgaben umfassen unter anderem:
Einladung zu den Sitzungen
Erstellung von Veröffentlichungen (wie dem Interreligiösen Kalender)
Versand von Protokollen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pflege und Aktualisierung der Internetpräsenz des Dialogs der Religionen
Veranstaltungsorganisation
Koordination von Kooperationsveranstaltungen
Vernetzung mit internen und externen Akteuren
Schnittstelle zwischen Dialogmitgliedern und Verwaltung
Weiterleitung externer Anfragen an den Dialog der Religionen
Beratung bei externen Anfragen zum Interreligiösen Dialog
Durchführung oder Organisation von Vermittlung bei Konflikten unter Einbeziehung
der Projektgruppe
Koordination der Kontakte mit den Mitgliedern, speziell denen, die seit längerer
Zeit nicht präsent waren
Die Mitglieder unterstützen die Tätigkeit des Arbeitskreises nach Vereinbarung im Rahmen
ihrer Möglichkeiten durch Sachleistungen, Dienstleistungen/ Arbeitsleistungen und
Beratungen.
4. Finanzierung
Die Arbeit des Dialogs der Religionen wird durch Beiträge der Mitglieder finanziert. Er kann
darüber hinaus Fördergelder annehmen.
Zusätzlich zu diesen Mitteln stellt der Integrationsrat der Stadt Aachen aus seinen
Ressourcen für Projekte der Integration einen finanziellen Zuschuss von derzeit jährlich
3000 € für die Produkte, die Arbeit und die Veranstaltungen des Dialogs der Religionen zur
Verfügung. Über die Ausgaben des Dialogs der Religionen entscheiden drei Vertreter
einvernehmlich, die jeweils für die Dauer eines Jahres vom Arbeitskreis bestimmt werden.
Die Gelder des Arbeitskreises werden durch ein Mitglied des Dialogs der Religionen,
derzeit die Stadt Aachen, oder einen Förderverein treuhänderisch verwaltet. Dieses bzw.
dieser berichtet jährlich sowie auf Anfrage dem Arbeitskreis.
Jede Gemeinde trägt nach ihren Möglichkeiten zur Arbeit des Dialogs der Religionen bei.
Die Höhe der finanziellen Beiträge der Mitglieder wird zu Beginn eines Jahres nach
Selbsteinschätzung von dem jeweiligen Mitglied in Absprache mit dem Treuhänder
festgelegt. Bei Bedarf kann die Beitragshöhe der einzelnen Gemeinden einvernehmlich
angepasst werden.
5. Aufnahmeverfahren und -bedingungen
Die Mitgliedschaft im Dialog der Religionen steht grundsätzlich jeder Religionsgemeinschaft offen. Jede die Mitgliedschaft beantragende Gemeinschaft ist gehalten, das
gewachsene religiöse Selbstverständnis der bereits vorhandenen Mitglieder zu
respektieren. Dies kann unter Umständen dazu führen, auf die Zuordnung zu einer
bestimmten „Religionsgruppe“ zu verzichten.
Beitrittskandidaten stellen zu Beginn des Verfahrens ein schriftliches Aufnahmeersuchen
an die Geschäftsführung. Anschließend wird der Beitrittsanwärter zur Vorstellung seiner
Organisation in die Projektgruppe eingeladen. Es folgt die Besprechung des Gesuches in
der Projektgruppe mit Möglichkeit bzw. Empfehlung zur anschließenden Einladung des
jeweiligen Beitrittskandidaten zur Arbeitskreissitzung. Die Einladung zu den ArbeitskreisSitzungen des Dialogs der Religionen sollte beim ersten Mal nur den öffentlichen Teil (mit
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eigener Vorstellung) betreffen, danach erst die ganze Sitzung. Der Anwärter nimmt als
Gast an drei Sitzungen des Dialogs der Religionen teil und sollte in der zweiten Sitzung der
Teilnahme nach Möglichkeit den Dialog der Religionen in die eigenen Räumlichkeiten
einladen. In der dritten Sitzung entscheiden die Mitgliedsgemeinden unter Ausschluss der
um Aufnahme ersuchenden Gemeinde bzw. Organisation über die Aufnahme.
Bei Aufnahme von neuen Mitgliedern wird der Standpunkt aller Dialogmitglieder und der
betreffenden Religionsgemeinschaft dem Arbeitskreis ausführlich dargelegt, erörtert und
bei der Abstimmung berücksichtigt. Der Aufnahmeantrag ist angenommen, wenn ihm die
anwesenden Dialogmitglieder einmütig (d.h. ohne Gegenstimmen, Enthaltungen sind
möglich) zustimmen.
Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages erfolgt eine ausführliche Begründung. Der
Anwärter kann bei Vorliegen anderer Voraussetzungen einen neuen Aufnahmeantrag
stellen, der zunächst in der Projektgruppe besprochen und über den anschließend nach
erneuter Anhörung des Beitrittskandidaten vom Arbeitskreis entschieden wird. Nach
zweimaliger Ablehnung ist ein Neuantrag erst nach grundlegend veränderten
Voraussetzungen bezüglich der vormaligen Ablehnungsgründe möglich.
6. Dialogsitzungen und Abstimmungen
Der Dialog der Religionen tagt alle zwei Monate, jedoch mindestens viermal jährlich in
wechselnden Räumlichkeiten der Mitglieder. Die Tagesordnung wird jeweils durch die
Projektgruppe vorbereitet, an der die Delegierten aller Mitglieder teilnehmen dürfen. Diese
tagt einen Monat vor der Sitzung des Arbeitskreises. Unmittelbar danach wird die
Einladung zur Arbeitskreissitzung zusammen mit der Tagesordnung schriftlich oder
elektronisch (per E-Mail) versandt.
Die Sitzungen sind im Allgemeinen nicht öffentlich, für einzelne Teile kann im Voraus
Öffentlichkeit beschlossen werden. Die Sitzungen des Arbeitskreises sollen möglichst zwei
Schwerpunkte beinhalten: einen Teil zur Behandlung administrativer und organisatorischer
Inhalte und einen Teil mit religionsspezifischen Themen. Die Moderatorin bzw. der
Moderator der Sitzungen ist zur Neutralität verpflichtet. Die Protokolle der Arbeitskreisund Projektgruppensitzungen werden von wechselnden Teilnehmer/innen verfasst und in
angemessener Zeit an die Geschäftsführung geschickt.
Beschlussfähig ist der Dialog der Religionen, wenn bei einer ordentlichen Sitzung
mindestens ein Drittel der Mitglieder vertreten ist. Es wird angestrebt, dass Beschlüsse
einmütig gefasst werden. Minderheitsmeinungen sollen geachtet werden. Jedes
Dialogmitglied (d. h. jede Gemeinde) hat eine Stimme, die bei Anwesenheit persönlich
ausgeübt wird. Bei Abwesenheit kann ein Mitglied einen Vertreter bevollmächtigen, der
das Stimmrecht in seinem Sinne ausübt. Entscheidungen über Stellungnahmen und
Veröffentlichungen im Namen des Dialogs der Religionen werden von den anwesenden
Mitgliedern einmütig gefasst. Bei sonstigen Abstimmungen entscheidet die einfache
Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
In eiligen Fällen kann eine Entscheidung des Dialogs der Religionen auch per E-Mail bzw.
Telefonaten mit den jeweiligen Delegierten herbeigeführt werden, koordiniert durch die
Geschäftsführung. Eine angemessene Antwortzeit auf E-Mails (d. h. mindestens 1 Tag) und
die Beschlussfähigkeit wird nach Möglichkeit beachtet.
7. Veranstaltungen
Der Dialog der Religionen führt eigene öffentliche Veranstaltungen durch und beteiligt sich
als Kooperationspartner sowohl an Veranstaltungen einzelner Mitglieder als auch anderer
Veranstalter. Die Vorbereitung von Veranstaltungen bzw. Beiträgen des Dialogs der
Religionen kann durch den Dialog der Religionen an eine Vorbereitungsgruppe (bestehend
aus mindestens einer Person) delegiert werden. Die Ergebnisse werden dem Dialog der
Religionen anschließend präsentiert und zur Entscheidung vorgelegt. Der Dialog der
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Religionen kann der Vorbereitungsgruppe in Einzelfällen auch per Beschluss eine
Entscheidungskompetenz für bestimmte Aspekte übertragen. Über eine Beteiligung an
Kooperationsveranstaltungen entscheidet der Dialog der Religionen per
Mehrheitsbeschluss.
8. Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung nach außen
Die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Dialogs der Religionen wird durch die
Geschäftsführung, ggf. unterstützt durch die Vorbereitungsgruppe einer Veranstaltung,
koordiniert. Dies umfasst sowohl die Erstellung und Herausgabe eigener Produkte (z B.
Flyer, Broschüren, Interreligiöser Kalender) als auch die Öffentlichkeitsarbeit im
Zusammenhang mit eigenen oder Kooperationsveranstaltungen. Bei Publikationen liegt
die Verantwortung im Sinne des Presserechts bei der Geschäftsführung.
Das Logo des Dialogs der Religionen wird für alle Publikationen des Dialogs verwendet. Es
kann zudem von allen Mitgliedern (auf Webseiten und Druckerzeugnissen) verwendet
werden, um in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Mitgliedschaft im Dialog der Religionen
hinzuweisen. Auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit dem Dialog der Religionen
durchgeführt werden, kann das Logo eingesetzt werden. In Zweifelsfällen entscheidet ein
Beschluss des Dialogs der Religionen über die Verwendung des Logos.
Zur Vertretung des Dialogs der Religionen in der Öffentlichkeit z. B. durch Ansprachen,
Grußworte, Pressegespräche oder Erklärungen im Namen des Dialogs der Religionen bei
einem konkreten Anlass bestimmt der Dialog der Religionen jeweils eine oder mehrere
Personen per Mehrheitsbeschluss.
9. Gültigkeit und Änderungen
Die Mitglieder des Dialogs der Religionen haben diese Grundsätze als Basis für die weitere
fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit am 26.6.2018 einvernehmlich
beschlossen, in Kraft gesetzt und veröffentlicht. Sämtliche Regelungen dieser Grundsätze
sind bindend für alle Dialogmitglieder. Änderungen oder Ergänzungen dieser Grundsätze
können durch Beschluss des Dialogs der Religionen mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder
jederzeit vorgenommen werden.
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