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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
308433.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
07.08.18, 12:00
Aktualisiert
29.08.18, 09:19

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0175/WP17 öffentlich 07.08.2018 Unterzeichnung der Grundsätze zur Zusammenarbeit im Arbeitskreis Dialog der Religionen am 26.06.2018 Beratungsfolge: TOP: 4 Datum Gremium Zuständigkeit 05.09.2018 04.10.2018 Integrationsrat Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0175/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 56/0175/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der Arbeitskreis „Dialog der Religionen“ unterzeichnete nach mehrjähriger Erstellung Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern, wozu auch die Stadt Aachen als neutraler Moderator gehört. Die gute und harmonische Zusammenarbeit im Dialog der Religionen, die seit der Gründung des Dialogs 2005 gewachsen ist, wird auf eine solide, sichtbare, und nach außen erkennbare Basis gestellt. Dies ermöglicht die Weiterentwicklung und Vertiefung der Arbeit. Gliederung der Grundsätze in drei Teile:  Präambel mit der Beschreibung der Rolle von Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft, Selbstverständnis des Dialogs der Religionen für das Miteinander in der Stadtgesellschaft, Motivation zu gemeinsamem Handeln und Aktivitäten  Zusammenfassung der Ziele und Grundlagen der Arbeit in acht prägnanten Punkten, z.B. Unterstützung des demokratischen Rechtsstaats, Einsatz gegen Extremismus und Fundamentalismus, Handeln auf Augenhöhe, Respekt untereinander, Einsatz für Wohl und Würde der Bevölkerung und Chancengerechtigkeit, gegen Missbrauch von Religion und Glaube für politische Zwecke, für praktizierte Gastfreundschaft im gelebten Geist der Verbundenheit, Einsatz als Vorbilder für ein Leben im Sinne einer kulturellen und religiösen Vielfalt  Organisatorische Regeln, z. B. über Rechte und Pflichten der Mitglieder, Aufnahmebedingungen und -prozedur, die Rolle der Stadt Aachen als religionsneutraler Moderator, die Finanzierung der Aktivitäten, Aufgaben der Delegierten, Abstimmungs- und Entscheidungsverfahren, Ablauf der Sitzungen, Durchführung von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation nach außen Ziele des AK Dialogs der Religionen: Förderung des religiösen Lebens und des Verständnisses für Glaubensüberzeugungen und religiöse Traditionen, Stärkung des friedlichen Miteinanders, Kennenlernen der Mitglieder und ihrer Traditionen und Gebräuche; Entstehung einer verlässlichen Basis der Zusammen-arbeit als Multiplikatorenwirkung auf die Gemeinden/Gemeinschaften; wertschätzender Dialog auf Augenhöhe in Offenheit, Respekt und Toleranz, sowohl zwischen Religions-gemeinschaften als auch mit Stadt Aachen Bedeutung des Dialogs für die Stadtgesellschaft: Beitrag zu einem guten Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen, Weltanschauungen und Kulturen, Vorbildfunktion für ein gutes Leben im Sinne einer kulturellen und religiösen Vielfalt, Förderung der Integration aller in Aachen lebenden Menschen mit und auch ohne Migrationshintergrund, Einsatz für freie Religionsausübung und aktive Unter-stützung des demokratischen Rechts-staats gegen Extremismus, Rassismus und für Chancengerechtigkeit, Solidarität für- und miteinander. Vorlage FB 56/0175/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 3/4 Bisherige Aktivitäten des Dialogs: Die Arbeit und Erfolge des Dialogs der Religionen werden deutschlandweit als good practice-Beispiel wahrgenommen: jährlich stattfindendes Friedensmahl der Religionen, der jährlich erscheinender Interreligiöser Kalender (im Einsatz u. a. in vielen Aachener Schulen), Mitarbeit im deutschlandweit tagenden Rat der Religionen, Beratung bei Einrichtung ähnlicher Initiativen, Beteiligung an der Ausstellung „Ringen um den rechten Glauben“ im Centre Charlemagne 2017 und diversen Veranstaltungen (Karlspreisrahmenprogramm 2017 im Krönungssaal, Beteiligung an der Aktion "Aachen steht zusammen" auf dem Katschhof 2015), Mitwirkung an beiden Integrationskonzepten 2006 und 2018 der Stadt Aachen Derzeitige Mitglieder im Dialog der Religionen – 25 Mitglieder aus 8 Religionen: Stadt Aachen, Alevitische Gemeinde, Baha'i-Gemeinde, Buddhistische Gemeinschaften (Nyanaponika, Wat Dhammaniwasa (thailändisch), Drikung Zentrum für tibetischen Buddhismus, ZenZentrum Bambushain), Christliche Kirchen (Bistum Aachen – Region Aachen-Stadt, kath. Pfarre St. Josef und Fronleichnam, Evangelischer Kirchenkreis Aachen, Evangelische Studierendengemeinde Aachen, griechisch-orthodoxe Gemeinde, russisch-orthodoxe Gemeinde, koptisch-orthodoxe Gemeinde, Christl. Internationale Liga, evangelisch-koreanische Gemeinde, kroatische Gemeinde), Hindu-Gemeinde, Jüdische Gemeinde, Muslimische Gemeinden (Islamische Gemeinschaft BosnienHerzegowina, Ditib-Gemeinde Yunus-Emre Moschee, Islamisches Zentrum Aachen Bilal-Moschee, Islamischer Verein (Schiiten)), Quäker-Gruppe Aachen, Religions for Peace (Weltverband der Religionen für den Frieden) Anlage/n: Anlage 1: Dialog der Religionen in Aachen – Grundsätze zur Zusammenarbeit vom 26.06.2018 Vorlage FB 56/0175/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 4/4 Dialog der Religionen in Aachen – Grundsätze zur Zusammenarbeit (endgültige Fassung zur Unterzeichnung) Präambel „Wir sprechen miteinander – um uns gegenseitig kennen zu lernen, um uns zu verständigen, und um gemeinsam zu suchen, wie wir das Zusammenleben in Aachen friedlich gestalten können.“ Zitat aus der Sitzung des Dialogs der Religionen, Aachen, 13.09.2007 In Aachen sind Gemeinden und Gemeinschaften aller großen Weltreligionen und auch viele andere Religionsgemeinschaften beheimatet. Sie alle sind auf je eigene Weise Resonanzräume religiös–spiritueller Erfahrungen und Träger lebensprägender Überzeugungen. Diese inspirieren nicht nur das Leben Einzelner und ihrer Gemeinschaften, sondern ermutigen auch zur aktiven Mitgestaltung unseres städtischen Gemeinwesens. Religiöse Gemeinden und Gemeinschaften sind wichtige Lebensorte und Anlaufstellen für die Menschen. Sie sind Orte der Gottsuche, des Gebets und der Meditation, Räume der Begegnung und des solidarischen Zusammenhaltes, Vergewisserung in elementaren Lebensfragen, Erfahrung sinngebender Lebensbegleitung. So bieten sie vielen Menschen Rückhalt und Orientierung in sozialen, kulturellen und religiösen Fragen. In all dem erweist sich die Förderung des respektvollen, friedlichen und toleranten Zusammenlebens unterschiedlicher Kulturen und Religionen als ein verbindendes Ziel. Auf diese Weise können die Religionen zu einem Hoffnungszeugnis werden, zu Wegbereitern der Verständigung und des Ausgleichs in einer von pluralen und mitunter gegensätzlichen Identitäten geprägten Stadt, auch im Sinne einer Signalwirkung als good practice-Beispiel über die Stadt Aachen hinaus. Nachdem es schon früher in Aachen Initiativen des interkulturellen und interreligiösen Dialoges gab, wurde der Arbeitskreis Dialog der Religionen (im Folgenden als „Dialog der Religionen“ bezeichnet) im November 2005 von verschiedenen Religionsgemeinschaften und der Stadt Aachen gegründet. Für das Miteinander in unserer Stadt war dies ein wichtiger Schritt. Sichtbare Anerkennung findet seine Bedeutung durch die regelmäßige Verankerung des Dialogs der Religionen im Integrationskonzept der Stadt Aachen. Im Dialog der Religionen bemühen sich die Vertreter der verschiedenen Religionsgemeinschaften, das religiös–spirituelle Leben zu fördern und das Verständnis für die Glaubensüberzeugungen, die religiösen Traditionen und die ethischen Grundhaltungen der verschiedenen Religionen zu vertiefen. Sie geben Impulse zu wertschätzendem Austausch und respektvollem Dialog. In diesem Geist verabreden sie gemeinsames Handeln, initiieren entsprechende Projekte oder beteiligen sich an diesen. Die Mitwirkung im Arbeitskreis dokumentiert die Bereitschaft und den Willen aller Beteiligten, aufeinander zuzugehen und für ein friedliches, von gegenseitigem Respekt und vom Geist der Kooperation getragenes Miteinander der Religionsgemeinschaften in Aachen einzustehen. Wer Kontakte und Austausch fördert und wer sich gegenseitig immer besser kennen-, verstehen und schätzen lernt, ist eher in der Lage, anstehende Herausforderungen und Probleme gemeinsam anzugehen und zu lösen, der kann füreinander einstehen und – wenn nötig – auch einander beistehen. Durch diese von Offenheit, Respekt und Toleranz geprägte Zusammenarbeit möchte der Dialog der Religionen einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben von Menschen unterschiedlichster Lebensarten, Weltanschauungen und Kulturen leisten. Damit trägt er zur Förderung der Integration aller in Aachen lebenden Menschen bei , auch derer, die hier noch fremd sind oder keiner der Mehrheitskulturen angehören. 1 1. Grundsätze für den Dialog der Religionen 1. Die Mitglieder des Dialogs der Religionen achten, unterstützen und fördern mit ihrer Arbeit und ihrem Wirken aktiv den demokratischen Rechtsstaat auf dem Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. 2. Der Arbeitskreis setzt sich auf dieser Basis für die Religionsfreiheit und die Freiheit der Religionsausübung ein. 3. Der Dialog der Religionen ist parteipolitisch neutral und unterstützt aktiv unseren demokratischen Rechtsstaat, damit jedwede Form von Extremismus und Fundamentalismus, Nationalismus oder andere menschenverachtenden Ideologien keine Chance haben. 4. Unsere gemeinsame Arbeit erfolgt auf Grundlage demokratischen Handelns auf Augenhöhe und des Respekts untereinander. Somit hat jedes Mitglied dieselben Rechte und Pflichten. 5. Die Mitglieder bemühen sich um das Wohl und die Würde der Bevölkerung unserer Stadt. Sie setzen sich für Chancengerechtigkeit ein und distanzieren sich von jeglicher Art von Diskriminierung, Antisemitismus, Islamophobie, Rassismus und Gewalt. 6. Religion und Glaube dürfen niemals für politische Zwecke missbraucht werden oder als Rechtfertigung von Gewalt dienen. 7. Die im Arbeitskreis Dialog der Religionen praktizierte Gastfreundschaft und der gelebte Geist der Verbundenheit sollen als Inspiration und als Impuls für die Arbeit in den jeweiligen Gemeinden und Gemeinschaften dienen. 8. Die Mitglieder fördern die gemeinsame Sache durch ihre Vielfalt und den guten Willen jedes einzelnen Mitglieds zur gemeinsamen Arbeit. Sie wollen Vorbilder sein und Wege für ein Leben im Sinne der kulturellen und religiösen Vielfalt finden. 2. Mitgliedschaft Mitglieder des Dialogs der Religionen können Religionsgemeinschaften bzw. -gemeinden sein. Darüber hinaus sind die Stadt Aachen sowie die Aachener Regionalgruppe von Religions for Peace Mitglieder des Dialogs. Beide besitzen im Arbeitskreis einfaches Stimmrecht. Jedes Dialogmitglied entsendet zu den Sitzungen mindestens einen Delegierten, welcher von dem jeweiligen Mitglied eigenständig ausgewählt wird. Sollte ein Delegierter massiv oder wiederholt gegen die Grundsätze des Dialogs der Religionen verstoßen, hat der Dialog der Religionen die Möglichkeit, per Mehrheitsbeschluss diesen Delegierten zurückzuweisen. In diesem Falle muss das Mitglied künftig einen anderen Delegierten entsenden. Falls ein Dialogmitglied den Zielen des Dialogs der Religionen entgegenwirkt oder wiederholt gegen die Grundsätze verstößt, kann es nach einer Abmahnung im Wiederholungs- oder Fortsetzungsfall durch einmütigen Beschluss (d.h. ohne Gegenstimmen, Enthaltungen sind möglich) aller anwesenden Mitglieder, jedoch mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder, aus dem Dialog ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied anzuhören, hat jedoch bei der Abstimmung kein Stimmrecht. Möchte ein Mitglied aus dem Dialog der Religionen austreten, teilt es das Gesuch der Geschäftsführung schriftlich mit. Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Ein späterer Wiedereintritt ist nach Beschluss des Dialogs der Religionen möglich. 3. Aufgaben der Mitglieder Die Mitglieder beraten und unterstützen sich gegenseitig bei ihren Aufgaben in ihrem Verhältnis zueinander und in der Zivilgesellschaft. 2 Die Stadt Aachen übernimmt im Auftrag aller Mitglieder die Geschäftsführung des Dialogs der Religionen. Sie stellt Ressourcen (Personal- und Sachmittel) für die Geschäftsführung zur Verfügung. Diese Aufgaben umfassen unter anderem:  Einladung zu den Sitzungen  Erstellung von Veröffentlichungen (wie dem Interreligiösen Kalender)  Versand von Protokollen  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  Pflege und Aktualisierung der Internetpräsenz des Dialogs der Religionen  Veranstaltungsorganisation  Koordination von Kooperationsveranstaltungen  Vernetzung mit internen und externen Akteuren  Schnittstelle zwischen Dialogmitgliedern und Verwaltung  Weiterleitung externer Anfragen an den Dialog der Religionen  Beratung bei externen Anfragen zum Interreligiösen Dialog  Durchführung oder Organisation von Vermittlung bei Konflikten unter Einbeziehung der Projektgruppe  Koordination der Kontakte mit den Mitgliedern, speziell denen, die seit längerer Zeit nicht präsent waren Die Mitglieder unterstützen die Tätigkeit des Arbeitskreises nach Vereinbarung im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch Sachleistungen, Dienstleistungen/ Arbeitsleistungen und Beratungen. 4. Finanzierung Die Arbeit des Dialogs der Religionen wird durch Beiträge der Mitglieder finanziert. Er kann darüber hinaus Fördergelder annehmen. Zusätzlich zu diesen Mitteln stellt der Integrationsrat der Stadt Aachen aus seinen Ressourcen für Projekte der Integration einen finanziellen Zuschuss von derzeit jährlich 3000 € für die Produkte, die Arbeit und die Veranstaltungen des Dialogs der Religionen zur Verfügung. Über die Ausgaben des Dialogs der Religionen entscheiden drei Vertreter einvernehmlich, die jeweils für die Dauer eines Jahres vom Arbeitskreis bestimmt werden. Die Gelder des Arbeitskreises werden durch ein Mitglied des Dialogs der Religionen, derzeit die Stadt Aachen, oder einen Förderverein treuhänderisch verwaltet. Dieses bzw. dieser berichtet jährlich sowie auf Anfrage dem Arbeitskreis. Jede Gemeinde trägt nach ihren Möglichkeiten zur Arbeit des Dialogs der Religionen bei. Die Höhe der finanziellen Beiträge der Mitglieder wird zu Beginn eines Jahres nach Selbsteinschätzung von dem jeweiligen Mitglied in Absprache mit dem Treuhänder festgelegt. Bei Bedarf kann die Beitragshöhe der einzelnen Gemeinden einvernehmlich angepasst werden. 5. Aufnahmeverfahren und -bedingungen Die Mitgliedschaft im Dialog der Religionen steht grundsätzlich jeder Religionsgemeinschaft offen. Jede die Mitgliedschaft beantragende Gemeinschaft ist gehalten, das gewachsene religiöse Selbstverständnis der bereits vorhandenen Mitglieder zu respektieren. Dies kann unter Umständen dazu führen, auf die Zuordnung zu einer bestimmten „Religionsgruppe“ zu verzichten. Beitrittskandidaten stellen zu Beginn des Verfahrens ein schriftliches Aufnahmeersuchen an die Geschäftsführung. Anschließend wird der Beitrittsanwärter zur Vorstellung seiner Organisation in die Projektgruppe eingeladen. Es folgt die Besprechung des Gesuches in der Projektgruppe mit Möglichkeit bzw. Empfehlung zur anschließenden Einladung des jeweiligen Beitrittskandidaten zur Arbeitskreissitzung. Die Einladung zu den ArbeitskreisSitzungen des Dialogs der Religionen sollte beim ersten Mal nur den öffentlichen Teil (mit 3 eigener Vorstellung) betreffen, danach erst die ganze Sitzung. Der Anwärter nimmt als Gast an drei Sitzungen des Dialogs der Religionen teil und sollte in der zweiten Sitzung der Teilnahme nach Möglichkeit den Dialog der Religionen in die eigenen Räumlichkeiten einladen. In der dritten Sitzung entscheiden die Mitgliedsgemeinden unter Ausschluss der um Aufnahme ersuchenden Gemeinde bzw. Organisation über die Aufnahme. Bei Aufnahme von neuen Mitgliedern wird der Standpunkt aller Dialogmitglieder und der betreffenden Religionsgemeinschaft dem Arbeitskreis ausführlich dargelegt, erörtert und bei der Abstimmung berücksichtigt. Der Aufnahmeantrag ist angenommen, wenn ihm die anwesenden Dialogmitglieder einmütig (d.h. ohne Gegenstimmen, Enthaltungen sind möglich) zustimmen. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages erfolgt eine ausführliche Begründung. Der Anwärter kann bei Vorliegen anderer Voraussetzungen einen neuen Aufnahmeantrag stellen, der zunächst in der Projektgruppe besprochen und über den anschließend nach erneuter Anhörung des Beitrittskandidaten vom Arbeitskreis entschieden wird. Nach zweimaliger Ablehnung ist ein Neuantrag erst nach grundlegend veränderten Voraussetzungen bezüglich der vormaligen Ablehnungsgründe möglich. 6. Dialogsitzungen und Abstimmungen Der Dialog der Religionen tagt alle zwei Monate, jedoch mindestens viermal jährlich in wechselnden Räumlichkeiten der Mitglieder. Die Tagesordnung wird jeweils durch die Projektgruppe vorbereitet, an der die Delegierten aller Mitglieder teilnehmen dürfen. Diese tagt einen Monat vor der Sitzung des Arbeitskreises. Unmittelbar danach wird die Einladung zur Arbeitskreissitzung zusammen mit der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) versandt. Die Sitzungen sind im Allgemeinen nicht öffentlich, für einzelne Teile kann im Voraus Öffentlichkeit beschlossen werden. Die Sitzungen des Arbeitskreises sollen möglichst zwei Schwerpunkte beinhalten: einen Teil zur Behandlung administrativer und organisatorischer Inhalte und einen Teil mit religionsspezifischen Themen. Die Moderatorin bzw. der Moderator der Sitzungen ist zur Neutralität verpflichtet. Die Protokolle der Arbeitskreisund Projektgruppensitzungen werden von wechselnden Teilnehmer/innen verfasst und in angemessener Zeit an die Geschäftsführung geschickt. Beschlussfähig ist der Dialog der Religionen, wenn bei einer ordentlichen Sitzung mindestens ein Drittel der Mitglieder vertreten ist. Es wird angestrebt, dass Beschlüsse einmütig gefasst werden. Minderheitsmeinungen sollen geachtet werden. Jedes Dialogmitglied (d. h. jede Gemeinde) hat eine Stimme, die bei Anwesenheit persönlich ausgeübt wird. Bei Abwesenheit kann ein Mitglied einen Vertreter bevollmächtigen, der das Stimmrecht in seinem Sinne ausübt. Entscheidungen über Stellungnahmen und Veröffentlichungen im Namen des Dialogs der Religionen werden von den anwesenden Mitgliedern einmütig gefasst. Bei sonstigen Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. In eiligen Fällen kann eine Entscheidung des Dialogs der Religionen auch per E-Mail bzw. Telefonaten mit den jeweiligen Delegierten herbeigeführt werden, koordiniert durch die Geschäftsführung. Eine angemessene Antwortzeit auf E-Mails (d. h. mindestens 1 Tag) und die Beschlussfähigkeit wird nach Möglichkeit beachtet. 7. Veranstaltungen Der Dialog der Religionen führt eigene öffentliche Veranstaltungen durch und beteiligt sich als Kooperationspartner sowohl an Veranstaltungen einzelner Mitglieder als auch anderer Veranstalter. Die Vorbereitung von Veranstaltungen bzw. Beiträgen des Dialogs der Religionen kann durch den Dialog der Religionen an eine Vorbereitungsgruppe (bestehend aus mindestens einer Person) delegiert werden. Die Ergebnisse werden dem Dialog der Religionen anschließend präsentiert und zur Entscheidung vorgelegt. Der Dialog der 4 Religionen kann der Vorbereitungsgruppe in Einzelfällen auch per Beschluss eine Entscheidungskompetenz für bestimmte Aspekte übertragen. Über eine Beteiligung an Kooperationsveranstaltungen entscheidet der Dialog der Religionen per Mehrheitsbeschluss. 8. Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung nach außen Die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Dialogs der Religionen wird durch die Geschäftsführung, ggf. unterstützt durch die Vorbereitungsgruppe einer Veranstaltung, koordiniert. Dies umfasst sowohl die Erstellung und Herausgabe eigener Produkte (z B. Flyer, Broschüren, Interreligiöser Kalender) als auch die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit eigenen oder Kooperationsveranstaltungen. Bei Publikationen liegt die Verantwortung im Sinne des Presserechts bei der Geschäftsführung. Das Logo des Dialogs der Religionen wird für alle Publikationen des Dialogs verwendet. Es kann zudem von allen Mitgliedern (auf Webseiten und Druckerzeugnissen) verwendet werden, um in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Mitgliedschaft im Dialog der Religionen hinzuweisen. Auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit dem Dialog der Religionen durchgeführt werden, kann das Logo eingesetzt werden. In Zweifelsfällen entscheidet ein Beschluss des Dialogs der Religionen über die Verwendung des Logos. Zur Vertretung des Dialogs der Religionen in der Öffentlichkeit z. B. durch Ansprachen, Grußworte, Pressegespräche oder Erklärungen im Namen des Dialogs der Religionen bei einem konkreten Anlass bestimmt der Dialog der Religionen jeweils eine oder mehrere Personen per Mehrheitsbeschluss. 9. Gültigkeit und Änderungen Die Mitglieder des Dialogs der Religionen haben diese Grundsätze als Basis für die weitere fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit am 26.6.2018 einvernehmlich beschlossen, in Kraft gesetzt und veröffentlicht. Sämtliche Regelungen dieser Grundsätze sind bindend für alle Dialogmitglieder. Änderungen oder Ergänzungen dieser Grundsätze können durch Beschluss des Dialogs der Religionen mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder jederzeit vorgenommen werden. 5