Daten
Kommune
Aachen
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301732.pdf
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194 kB
Erstellt
26.04.18, 12:00
Aktualisiert
27.11.18, 09:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 45/0484/WP17
öffentlich
26.04.2018
FB 45/223
Trägeranteilübernahme und Zuschussgewährung KiTa
Schleswigstraße 3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
09.05.2018
20.06.2018
29.08.2018
11.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kinder- und Jugendausschuss
zurückgestellt
zurückgestellt
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss
1. die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (12 %) für die zwei neu zu schaffenden
KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in der KiTa Schleswigstraße 3
ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der
Stadt Aachen in Höhe von jährlich maximal 44.247 €/ KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung)
zu beschließen.
2. die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.
3. die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit
von fünf Jahren mit dem Träger (pro futura) zu beauftragen.
4. die Gewährung eines einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschusses an den Träger
(pro futura) in Höhe von 110.328 € zu den Investitionskosten im Jahr 2019.
Die Empfehlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der
Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und
1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (12 %) für die zwei neu zu
schaffenden KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in der KiTa
Schleswigstraße 3 ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 und damit die Gewährung eines freiwilligen
Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von jährlich maximal 44.247 €/ KiTa-Jahr (zzgl.
jährlicher Indexierung).
2. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.
3. beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer
Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (pro futura).
4. gewährt dem Träger (pro futura) einen einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss in
Höhe von 110.328 € zu den Investitionskosten im Jahr 2019.
Die Empfehlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der
Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Einmaliger freiwilliger Zuschuss zu den Investitionskosten
5-060101-900-00300-300-4; 781800001)
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Einzahlungen
Auszahlungen
Fortgeschriebe-
Ansatz 2019
ner Ansatz
ff.
2018
0
0
300.8001)
300.800
(+ 12.680
(+ 12.680 aus
aus VJ)
VJ)
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
ner Ansatz
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
0
0
0
0
1.790.600
1.864.328
0
0
0
0
0
0
0
- Verschlechterung
Fortgeschriebe-
-74.728
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben bei 5060101-900-00100-991-4;
78650000
Folgekosten einmaliger freiwilliger Zuschuss zu den Investitionskosten
1-060101-900-5; 531800102)
Übernahme des Trägeranteils
4-060101-901-9; 531800003)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebe-
Ansatz 2019
ner Ansatz
ff.
2018
Fortgeschriebener Ansatz
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
501.0002)
40.557.8003)
501.000
40.557.800
2.916.300
134.146.100
2.927.509
134.254.252
0
63.519
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
-119.360
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben bei 4060101-941-2; 53180000
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der gemeinnützige Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder GmbH pro futura betreibt
derzeit u.a. die viergruppige KiTa Schleswigstraße 3 (St. Fronleichnam) mit den nach KiBiz
geförderten Gruppenstrukturen 3x GF I und 1x GF III.
Aufgrund der zum 01.01.2018 frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt Schleswigstraße 3
beabsichtigt pro futura die Herrichtung dieser Räumlichkeiten zwecks Erweiterung der KiTa von vier
auf insgesamt sechs KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020. Durch die zwei neuen KiBiz
geförderten Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II können voraussichtlich 16 neue
U3- und 14 neue ü3-Plätze geschaffen werden.
Im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Landesjugendamt Rheinland (LVR) und den
Diözesancaritasverbände (DiCV) konnte Einvernehmen dahingehend festgestellt, dass die bereits
vorhandenen und zum 01.01.2018 freigewordenen Räumlichkeiten grundsätzlich ausreichend sind, um
das erforderliche Raumprogramm für die beabsichtigte Erweiterung der KiTa sicherzustellen.
Zudem weist das vorhandene Außengelände der KiTa die erforderliche Größe für sechs Gruppen auf
und bietet den Kindern eine geeignete Spielmöglichkeit.
Die ersten konzeptionellen Überlegungen von pro futura wurden als realistisch angesehen.
Das Bürgerzentrum St. Fronleichnam, welches von der Erweiterung der KiTa räumlich betroffen wäre,
wurde in der Vergangenheit modernisiert und im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms Aachen Ostviertel seitens der Bezirksregierung Köln mit Zuwendungsbescheid vom 07.07.2004 gefördert.
Diese Förderung unterliegt einer Zweckbindung von 20 Jahren, in der die Begegnungsstätte für
jedermann frei zugänglich sein und genutzt werden können muss.
Derzeit wird seitens der Bezirksregierung Köln geprüft, ob die noch laufende Zweckbindung für die
seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam geändert werden kann.
1.1. Antrag von pro futura
Pro futura hat mit Schreiben vom 09.04.2018 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % des
Einrichtungsbudgets für die zwei neuen KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 durch die Stadt
Aachen beantragt.
Die wöchentlichen Stundenumfänge der neu zu schaffenden Gruppenformen stehen derzeit noch nicht
fest, sodass für die Berechnung des Trägeranteils jeweils die maximalen Stundenumfänge, d.h. 45
Stunden, zugrunde gelegt werden. Der Trägeranteil für die neuen KiTa-Gruppen mit den
Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in Höhe von 12 % des Einrichtungsbudgets beträgt ab dem
KiTa-Jahr 2019/ 2020 somit maximal 44.247,27 € pro Kindergartenjahr (zzgl. jährlicher Indexierung).
Die Kosten für die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten belaufen sich einer ersten
Kostenschätzung des planenden Architekten zufolge auf 1.010.328 €.
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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In dem v.g. Schreiben wurde seitens pro futura glaubhaft dargelegt, dass die Erweiterung der KiTa
sowie deren Betreibung mit zwei zusätzlichen KiTa-Gruppen nur aus eigenen Mitteln nicht realisierbar
ist.
Vielmehr ist die Finanzierung der angedachten Maßnahme nur möglich, wenn diese im Sinne des
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ als Neubau eingestuft wird, die beantragten Fördermittel
in Höhe von insgesamt 810.000 € tatsächlich gewährt werden und die Stadt Aachen darüber hinaus
einen kommunalen Investitionszuschuss gewährt. Pro futura selbst wäre in der Lage, den im Rahmen
der Fördermittelgewährung zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 10 %, d.h. 90.000 €, einzubringen.
Darüber hinausgehende Eigenleistungen sind pro futura nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund wurde mit Schreiben vom 09.04.2018 ebenfalls die Gewährung eines
einmaligen freiwilligen Zuschusses in Höhe von 110.328 € (= 1.010.328 € abzgl. 810.000 € abzgl.
90.000 €) zu den anfallenden Investitionskosten für das geplante Erweiterungsvorhaben durch die Stadt
Aachen beantragt.
1.2. Situation in Sozialraum 3
Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt im Sozialraum 3 (Ostviertel/ Rothe Erde), der sich als Sozialraum mit
dem größten Ausbaubedarf sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich auszeichnet: Für das KiTa-Jahr
2018/ 2019 verzeichnet der Sozialraum eine Versorgungsquote von 40,21 % für Kinder unter drei
Jahren und von 72,53 % für Kinder über drei Jahren. Folglich besteht sowohl im U3- als auch im ü3Bereich die dringende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für beide Altersklassen.
Zurzeit sind in Sozialraum 3 keine Ausbaumaßnahmen geplant, da der Verwaltung aktuell keine
Projektangebote vorliegen und sich die Suche nach entsprechend passenden Grundstücksflächen
und Immobilien extrem schwierig gestaltet. Es wurde lediglich für die von Seiten des Fachbereichs
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) beabsichtigte Flächenentwicklung des
Blockinnenbereichs zwischen Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße und Adalbertsteinweg der Bedarf
für die Berücksichtigung einer KiTa angemeldet.
Durch die niedrigen Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich wird seitens der
Verwaltung dringender Handlungsbedarf gesehen, sodass mögliche Investorenprojekte, die
Berücksichtigung einer KiTa in einem geplanten Bauvorhaben, aber auch mögliche
Erweiterungsmaßnahmen wie das der KiTa Schleswigstraße 3 mit hoher Priorität zu prüfen und
möglichst zu realisieren sind.
Durch die Schaffung von zwei zusätzlichen KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x
GF II zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 entstehen voraussichtlich 16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze,
sodass entsprechend auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im U3- und ü3- Bereich reagiert werden
kann. So würde sich bei Realisierung des Ausbauvorhabens von pro futura im Sozialraum 3 eine
Versorgungsquote von 42,71 % für Kinder unter drei Jahren und von 74,62 % für Kinder über drei
Jahren ergeben.
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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2. Bewertung des Antrags von pro futura
Der Antrag von pro futura ist vor dem Hintergrund der vom Kinder- und Jugendausschuss (KJA) in
seiner Sitzung am 01.12.2015 zur Kenntnis genommenen Kriterien zu Anträgen auf
Trägeranteilübernahmen und zu einmaligen Baukostenzuschüssen freier Träger (FB 45/0152/WP17)
zu prüfen.
2.1. Übernahme des Trägeranteils
2.1.1.
Kriterien
Für die Übernahme des Trägeranteils der zwei neuen KiBiz geförderten KiTa-Gruppen wurden im
Rahmen der v.g. Vorlage die nachfolgenden Kriterien erarbeitet:
a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen
gekoppelt.
b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Der FB 45 übernimmt auf Antrag mindestens 50 % des Trägeranteils der neu geschaffenen
U3-Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die
Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht erreicht wurde.
c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3-Plätze auch ü3-Plätze
geschaffen, ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3Plätze grundsätzlich möglich, sofern dies mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig ist, da
ohne die Schaffung dieser ü3-Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn
keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden kann.
d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen soll grundsätzlich an Bedingungen für den
Träger geknüpft werden. Demnach werden Trägeranteile nur dann durch den FB 45
übernommen, wenn der Träger
-
mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt,
-
bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) nach
festgestelltem Bedarf durch den FB 45 zusätzlich aufnimmt und
2.1.2.
Flüchtlingskinder nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 aufnimmt.
Bewertung
Die Prüfung der zuvor dargestellten Kriterien ergibt nachfolgendes Ergebnis:
a. Schaffung zusätzlicher U3-Plätze
Durch die Schaffung zwei zusätzlicher KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und
1x GF II zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 entstehen voraussichtlich 16 neue U3-Plätze.
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
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b. Antrag und Versorgungsquote im Sozialraum
Pro futura hat mit Schreiben vom 09.04.2018 die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von
12 % des Einrichtungsbudgets für die zwei neuen KiTa-Gruppen zum KiTa-Jahr 2019/ 2020
durch die Stadt Aachen beantragt.
Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt im Sozialraum 3 (Ostviertel/ Rothe Erde), der für das KiTaJahr 2018/ 2019 eine Versorgungsquote von lediglich 40,21 % für Kinder unter drei Jahren
verzeichnet.
c. Übernahme des Trägeranteils bei Schaffung zusätzlicher ü3-Plätze
Die im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung der 16 neuen U3-Plätze entstehenden 14
ü3-Plätze sind mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig, da Kinder die KiTa sonst mit drei
Jahren verlassen müssten, da keine ausreichende Anzahl an ü3-Plätzen angeboten werden
könnte.
d. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahme
Die zuvor aufgelisteten Rahmenbedingungen wären Bestandteil des mit pro futura
abzuschließenden Sondervertrags.
Im Ergebnis sind unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei, aber auch
über drei Jahren im Sozialraum 3 auf der Grundlage der vom KJA seinerzeit zur Kenntnis
genommenen Kriterien mindestens 50 % des Trägeranteils der beiden neuen KiTa-Gruppen ab dem
KiTa-Jahr 2019/ 2020 durch die Stadt Aachen zu übernehmen.
2.2. Investiver kommunaler Zuschuss
2.2.1.
Kriterien
Der Betreuungsplatzausbau im Bestand ist an Grenzen gestoßen. Vor dem Hintergrund, dass es in
den Sozialräumen mit Ausbaubedarf in den städtischen Einrichtungen kaum noch Möglichkeiten zur
Schaffung von weiteren U3-Plätzen gibt, besteht der Bedarf, dass die freien Träger den U3-Ausbau
unterstützen und mit vorantreiben.
Sofern sich der Träger nicht in der Lage sieht, die Finanzierung für eine erforderliche bauliche
Maßnahme zur Schaffung von U3-Plätzen sicherzustellen, sollen gemäß der v.g. Vorlage bei
entsprechender Antragsstellung auf Gewährung eines einmaligen Baukostenzuschusses die
nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt werden:
a. Versorgungsquote im Sozialraum
Einmalige Baukostenzuschüsse sollen dann übernommen werden, wenn die Einrichtung in
einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50 % im U3-Bereich noch nicht
erreicht ist.
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
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b. Eigenanteil des Trägers in Höhe von 20 % der Baukosten
Baukostenzuschüsse werden nur in den Fällen gewährt, in denen der Träger mindestens 20
% der entstehenden Gesamtkosten der Maßnahme selbst trägt. Bei der Eigenleistung muss
es sich um eine reale Geldleistung des Trägers handeln.
Darüber hinaus hat der Träger zu prüfen, ob er Fördermittel zum U3-Ausbau beantragen
kann, um darüber einen weiteren Teil der Baukosten zu decken. Diese können nicht auf die
20 % Eigenanteil angerechnet werden.
c. Rahmenbedingungen für die Gewährung von Baukostenzuschüssen
Sofern ein Träger die Gewährung von Baukostenzuschüssen in Anspruch nehmen möchte,
hat er die unter 2.1.1. d. genannten Rahmenbedingungen zu erfüllen.
2.2.2.
Bewertung
Die Prüfung der zuvor dargestellten Kriterien ergibt nachfolgendes Ergebnis:
a. Versorgungsquote im Sozialraum
Die KiTa Schleswigstraße 3 liegt wie zuvor erläutert im Sozialraum 3, der für das KiTa-Jahr
2018/ 2019 eine Versorgungsquote von lediglich 40,21 % für Kinder unter drei Jahren
verzeichnet.
b. Eigenanteil des Trägers in Höhe von 20 % der Baukosten
Die Kosten für die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten belaufen sich einer ersten
Kostenschätzung des planenden Architekten zufolge auf 1.010.328 €. Der von pro futura zu
erbringende Eigenanteil müsste demnach 202.065,60 € betragen.
Im Rahmen des Förderprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ wurden
Fördermittel in Höhe von 810.000 € beantragt, was der möglichen Höchstfördersumme für das
besagte Erweiterungsvorhaben entspricht. Von pro futura selbst wäre bei Bewilligung der
beantragten Fördermittel ein Eigenanteil in Höhe von 90.000 € zu erbringen.
Wie pro futura im Rahmen der Antragstellung dargelegt hat, stehen über diesen Eigenanteil
hinausgehende Eigenmittel nicht zur Verfügung.
c. Rahmenbedingungen für die Gewährung von Baukostenzuschüssen
Die Gewährung von Baukostenzuschüssen soll wie zuvor erläutert grundsätzlich an
verschiedene Bedingungen für den Träger geknüpft werden, die Bestandteil des mit pro futura
abzuschließenden Sondervertrags wären.
Im Ergebnis ist unter Berücksichtigung der Versorgungsquoten für Kinder unter drei, aber auch über
drei Jahren im Sozialraum 3 auf der Grundlage der vom KJA seinerzeit zur Kenntnis genommenen
Kriterien ein einmaliger Baukostenzuschuss zu gewähren, insoweit pro futura einen Eigenanteil in
Höhe von 202.065,60 € tragen würde.
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
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3. Empfehlung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung nachfolgendes:
3.1. Trägeranteilübernahme
Wie unter 1.2. aufgeführt besteht in Sozialraum 3 aufgrund der niedrigen Versorgungsquoten
erheblicher Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen sowohl im U3- als auch im ü3- Bereich. Trotz der
jahrelangen Bemühungen Betreuungsplätze in diesem Sozialraum weiter auszubauen, gestaltet sich
die Suche nach entsprechend passenden Grundstücksflächen und Immobilien extrem schwierig;
Projektangebote liegen ebenfalls nicht vor. Folglich ist der FB 45 insbesondere in Sozialraum 3 auf die
weitere Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder und die diesbezügliche Mitwirkung der freien
Träger in der Stadt Aachen angewiesen.
Vor diesem Hintergrund und den Gesprächen mit dem Träger pro futura empfiehlt die Verwaltung die
laufenden Übernahmen des vollen Trägeranteils (12 %) an den Kindpauschalen für die beiden neuen
KiTa-Gruppen als freiwillige Leistung der Stadt Aachen.
3.2. Investiver kommunaler Zuschuss
Hinsichtlich der Versorgungssituation in Sozialraum 3 wird auf die vorstehenden Ausführungen
verwiesen. Die Finanzierung und somit Umsetzung der von pro futura angedachten Maßnahme ist
allerdings nur dann möglich, wenn die avisierten Fördermittel in Höhe von insgesamt 810.000 €
tatsächlich bewilligt und gleichzeitig ein einmaliger Baukostenzuschuss seitens der Stadt Aachen in
Höhe von 110.328 € gewährt wird. Der Träger versichert glaubhaft, dass ihm ein höherer Eigenanteil
nicht möglich ist.
Hiervon ausgehend schlägt die Verwaltung vor, im vorliegenden Fall von den im Rahmen der Vorlage
vom 01.12.2015 festgelegten Kriterien hinsichtlich der Höhe der zu erbringenden Eigenleistung
abzuweichen, der Einzelsituation des Trägers Rechnung zu tragen und pro futura zur Realisierung der
angedachten Erweiterungsmaßnahme einen einmaligen Baukostenzuschuss in beantragter Höhe von
110.328 € zu gewähren.
Die v.g. Empfehlungen erfolgen vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich
der Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam
und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.
4. Finanzierung
Für die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 12 % des Budgets für die beiden neuen KiTaGruppen (maximal 44.247,27 €/ KiTa-Jahr zzgl. Indexierung) ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 stehen in
der mittelfristigen Finanzplanung keine ausreichenden Mittel bei 4-060101-901-9; 53180000 zur
Verfügung. Ausreichende Mittel stehen allerdings bei 4-060101-941-2; 53180000 zur Verfügung.
In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen für die Gewährung eines einmaligen
Baukostenzuschusses in 2019 bei 5-060101-900-00300-300-4; 78180000 lediglich Mittel in Höhe
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Ausdruck vom: 16.08.2018
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von 35.600 € zur Verfügung. Zur Deckung des Differenzbetrags in Höhe von 74.728 € stehen in 2019
bei
5-060101-900-00100-991-4; 78650000 ausreichende Mittel zur Verfügung.
Die Gewährung des Baukostenzuschusses ist mit einer Gegenleistungsverpflichtung von 20 Jahren zu
versehen. Ausreichende Mittel für die in diesem Zusammenhang entstehenden konsumtiven
Folgekosten stehen bei 1-060101-900-5; 53180010 lediglich anteilig für die Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 35.600 € zur Verfügung. Die konsumtiven Folgekosten für den übrigen
Zuschuss in Höhe von 74.728 € können jedoch über 4-060101-941-2; 53180000 gedeckt werden.
Eine entsprechende Verlagerung der v.g. Finanzmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen
2019 ff.
Damit wäre die Gesamtfinanzierung des Erweiterungsvorhabens bei gleichzeitiger Bewilligung der
avisierten Fördermittel sichergestellt.
Insoweit die zunächst auf 1.010.328 € geschätzten Investitionskosten geringer ausfallen sollten, ist
der entsprechende Differenzbetrag von pro futura an die Stadt Aachen zurückzuzahlen.
Sollten die geschätzten Kosten höher ausfallen und ein Antrag auf Übernahme weiterer Kosten
seitens pro futura gestellt werden, würde dieser dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
Anlage/n:
- Antrag von pro futura vom 09.04.2018
Vorlage FB 45/0484/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 10/10
Geschäftsführer
Stadt Aachen
FB 45
Heinz Zohren
Lukasstraße 12
52070 Aachen
Telefon
0241/99 000 96-11
Fax
0241/99 000 96-20
pro-futura.zohren@bistum-aachen.de
www.pro-futura-aachen.de
52058 Aachen
Aachen, 9. April 2018
Antrag auf Übernahme von Trägeranteilen für die geplante Erweiterung der KiTa St.
Fronleichnam
Antrag auf Übernahme von Investitionsmitteln zur Erweiterung der KiTa St. Fronleichnam
Sehr geehrte Damen und Herren !
Ende Februar 2018 habe ich Ihnen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung
von neuen Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der
KiTa St. Fronleichnam zugesandt. Wie im Anschreiben erwähnt und im Gespräch vom 6.2.18
erläutert, ist eine Erweiterung und Betreibung der KiTa mit einer 5. und 6. Gruppe alleine aus
eigenen Mitteln von pro futura nicht möglich.
Betriebskosten:
Das Bistum stellt Betriebskostenzuschüsse für zusätzliche Gruppen bzw. die Erweiterung des
KiTa-Bestandes bistumsweit nicht mehr zu Verfügung. Den Trägeranteil für die 5. und 6. Gruppe
kann pro futura aus eigenen Mitteln nicht auffangen. Voraussetzung für die Erweiterung der KiTa
ist also, dass die Stadt Aachen, den notwendigen Trägeranteil zu 100% übernimmt. Sollte die
Landesregierung das KiBiz ändern oder ein Nachfolgegesetz verabschieden, muss die Übernahme
von Trägeranteilen für die Betriebskosten sinngemäß auch für die neue gesetzliche Grundlage
gelten. pro futura beantragt die vollständige Übernahme des Trägeranteils für eine 5.+6. Gruppe
der KiTa St. Fronleichnam.
Investitionskosten:
Die Kosten für die Erweiterung wurden von den planenden Architekten auf 1.010.328€ geschätzt.
Es handelt sich um eine Kostenschätzung und nicht um eine Kostenermittlung. Das war in der
Kürze der Zeit nicht möglich.
Die Finanzierung der Maßnahme ist aus unserer Sicht nur möglich, wenn die Maßnahme im Sinne
des Investitionsprogramms als Neubau eingestuft wird und die beantragten Zuschüsse in der Höhe
auch tatsächlich zur Auszahlung kommen.
pro futura würde als unter der o.g. Annahme einen Zuschuss aus dem Investitionsprogramm in
Höhe von 810.000€ erhalten können. Damit verbliebe eine Eigenleistung in Höhe von 200.328€.
pro futura ist in der Lage und bereit die 10% Eigenleistung der Fördersumme, also 90.000€
einzubringen und zu investieren. Darüber hinaus gehende Eigenleistungen stehen nicht zur
Verfügung.
Ich bitte zu berücksichtigen, dass weitere Anträge zur Ausstattung der KiTa-Gruppen und zur
Ertüchtigung des Außengeländes nicht gestellt werden. Die Kosten für die Ausstattung der
Gruppen sind in den geschätzten Gesamtkosten enthalten. Allerdings sind diese sehr knapp
gehalten. Abschließend möchte ich auch noch anmerken, dass das Risiko - Unvorhersehbares –
bei einer Investition in einem bestehenden Gebäude erfahrungsgemäß hoch ist und dieses von pro
futura getragen wird.
Sitz Aachen
Registergericht Aachen
HRB 16862
Vorsitzender Aufsichtsrat
Geschäftsführer
Manfred Savelsberg
Heinz Zohren
Pax Bank Aachen
IBAN DE76370601931022330060
BIC:
GENODED1PAX
pro futura beantragt einen notwendigen Zuschuss der Stadt Aachen zu den Investitionskosten in
Höhe von 110.328,00€.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Heinz Zohren - Geschäftsführer
Sitz Aachen
Registergericht Aachen
HRB 16862
Vorsitzender Aufsichtsrat
Geschäftsführer
Manfred Savelsberg
Heinz Zohren
Pax Bank Aachen
IBAN DE76370601931022330060
BIC:
GENODED1PAX