Daten
Kommune
Aachen
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309308.pdf
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628 kB
Erstellt
12.06.18, 12:00
Aktualisiert
24.08.18, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0507/WP17
öffentlich
12.06.2018
FB 45/300
1. Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und
der Eingliederungshilfe nach SGB VIII für das Jahr 2018
Zeitraum 01.01.2018 – 24.07.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0507/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2019
ner Ansatz
ff.
2018
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
2019 ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
vorhanden
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag*
-22.468.100
-22.468.100
-67.573.700
-67.573.700
0
0
56.866.300
56.866.300
172.949.100
172.949.100
0
0
0
0
0
0
0
0
34.398.200
34.398.200
105.375.400
105.375.400
0
0
Personal-/
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
ner Ansatz
Ansatz 2019
ner Ansatz
ff.
2018
2019 ff.
-
-
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
* Ergebnis aus 1-060301-916-5 SK 42120000 – 44820000 und 4-060301-916-5 SK 44820000
** Ergebnis aus 1-060301-916-5 SK 53310000, 53320000, 53390000 und 4-060301-916-5 SK
53320000 und 53390000
Vorlage FB 45/0507/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der 1. Sachstandbericht für das Jahr 2018 wird die Fallzahlen sowie die Ausgaben für den Bereich
der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach SGB VIII in den Blick nehmen. Hierbei
findet der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 24.07.2018 Berücksichtigung.
2. Fallzahlen
Die Anlagen 1a bis 1c beschreiben die Fallzahlen im Bereich der HzE, der Eingliederungshilfe und der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA).
Diese basieren erstmalig ausschließlich auf der Grundlage der Eingaben der Mitarbeiter in den
Sozialraumteams in der Fachsoftware LogoData. Daher ergibt sich eine veränderte Form der
Darstellung, in der nun auch die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen auf Hilfen zur Erziehung bzw.
Eingliederungshilfe aufgezeigt werden kann.
Die erste Spalte zeigt die Anzahl abgeschlossener und aktiver Leistungen im benannten Zeitraum. In
den Spalten zwei bis fünf wird die Anzahl der jeweils aktiven Leistungen zu den Stichtagen dargestellt.
Im angegebenen Zeitraum 01.01.2018 bis 24.07.2018 wurden insgesamt 3.396 Leistungen der Hilfen
zur Erziehung durchgeführt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Gesamtrückgang von
rund 300 Leistungen, der sich hauptsächlich durch den weiteren Rückgang der Hilfen bei den
unbegleiteten minderjährigen Ausländern begründet.
Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe sind 2.646 Leistungen und bei den
UMA insgesamt 750 Leistungen zu verzeichnen.
2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Bei den klassischen Hilfen zur Erziehung ist folgende Entwicklung erkennbar:
Während bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen im Jahr 2018 bisher 579 Leistungen gelistet
sind, stehen insgesamt 738 Leistungen des Vorjahres dem gegenüber.
Angebote der sozialen Gruppenarbeit werden weiter verfolgt, damit Familien in gruppendynamischen
Prozessen lernen, eigenes Erziehungsverhalten zu reflektieren und Erlerntes unter fachpädagogischer
Begleitung adäquat umzusetzen.
Im Zuge des weiteren Ausbaus von alternativen Angeboten im Hinblick auf Inklusionsunterstützung
anstelle von individuellen Schulbegleitungen werden die begonnenen Projekte ebenfalls qualifiziert.
Hierzu wird in der gemeinsamen Sitzung des KJA und des Schulausschusses im Oktober 2018 mit
einer separaten Vorlage berichtet.
Im Bereich der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist ein Aufwuchs von derzeit 369 Leistungen
gegenüber der Gesamtsumme des Vorjahres von 322 Pflegeverhältnissen festzustellen. Hier ist zu
beobachten, dass vor dem Hintergrund der bereits manifesten Beeinträchtigungen von Kleinkindern
und Kindern fachspezifisch ausgebildete, und daher kostenintensivere Erziehungsstellen in Anspruch
genommen werden müssen.
Für eine adäquate Entwicklung der Kinder ist diese Form der HzE zwingend erforderlich, da diese in
der Regel unter anderem durch ausgeprägte Fetale Alkoholsyndrome (FAS), implementiertem
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Ausdruck vom: 16.08.2018
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Medikamenten- und Drogenmissbrauch der Eltern und manifeste Bindungsstörungen aufgrund des
desolaten Erziehungsverhaltens ihrer Eltern, stark beeinträchtigt sind.
Bei den stationären Hilfen zur Erziehung setzt sich die oben beschriebene Entwicklung fort. Insgesamt
378 Unterbringungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen stehen 291 Unterbringungen
im vergleichbaren Zeitraum 2017 entgegen.
Die Inanspruchnahme intensiv-pädagogischer Angebote im Hinblick auf eine notwendige
Spezialisierung mit verschiedenen psycho-sozialen Schwerpunkten in der pädagogischen Arbeit wird
vor dem Hintergrund der manifesten Entwicklungsstörungen/Entwicklungsbilder der Betroffenen
deutlich.
Diese Thematik bedarf einer gesonderten Betrachtung und wird daher in einer der kommenden
Sitzungen fachlich beleuchtet.
2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Erstmalig wird kein Unterschied zwischen der Nennung UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
und UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) mehr vorgenommen. Die entsprechende
Gesetzesänderung im SGB VIII besteht seit dem 01.11.2015.
Der Abbau vorhandener Leistungen setzt sich kontinuierlich fort. Bedingt durch das Volljährig werden
vieler junger Menschen sinken die stationären Unterbringungen, während die ab Volljährigkeit
konsequent – sofern es die individuelle Hilfeplanung zulässt – durch FB 45/300 initiierten ambulanten
Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII hoch sind.
Die vorläufigen Inobhutnahmen gem. § 42 a SGB VIII liegen für den benannten Zeitraum bei 183
Leistungen. Die Meldung an die Landesverteilstelle des LVR funktioniert weiter in Bezug auf die
Abgabe an andere Kommunen außerhalb NRW reibungslos.
Die UMA, die nach den gesetzlichen und kommunalen Kriterien in Aachen verbleiben, liegt bei 40
UMA. Hier erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die weitere Klärung im Rahmen der
Inobhutnahme gem. §42 SGB VIII, Beantragung der Vormundschaft und Unterbringung des UMA.
3. Kostenentwicklung
Der Daten- und Kenntnisstand vom 23.07.2018 wurde auf der Grundlage erster Hochrechnungen aus
der Fachsoftware LogoData der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ermittelt. Für das Jahr 2018 würden sich
voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von rd. 54,1 Mio. Euro ergeben.
Diese stehen einem Haushaltsansatz von insgesamt 56,9 Mio. Euro gegenüber. Der sich
abzeichnende Minderbedarf ergibt sich primär aufgrund der sinkenden Fallzahlen im Bereich der
unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
Die Präzisierung der Kostenentwicklung beider Bereiche wird auf der Grundlage weiterer Hoch- und
Ist-Rechnungen erfolgen und innerhalb der kommenden Wochen kommuniziert.
Vorlage FB 45/0507/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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3.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Entsprechend der ersten Hochrechnungen würde ein Aufwand von rd. 41 Mio. Euro entstehen, dem
ein Ansatz in Höhe von rd. 38,9 Mio. Euro gegenüber steht.
3.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer
Auf den UMA-Bereich würden entsprechend der ersten Hochrechnungen rd. 13,1 Mio. Euro incl.
Krankenhilfekosten entfallen, dem Haushaltsmittel in Höhe von 18 Mio. Euro gegenüber stehen.
3.3 Einnahmeentwicklung
Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von
Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2018 bislang eine Ertragssumme in Höhe von 19.696.889 Euro
(Stand der Konten am 27.07.2018).
Klassischer HzE-Bereich
3.781.129 Euro
UMA-Bereich
15.915.760 Euro
Im UMA-Bereich werden die erstattungsfähigen Kosten fortlaufend liquidiert und zum Soll gestellt.
Die Erstattung erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt
sich durch FB 45/300 nicht beeinflussen.
4. Ursachen der Fallzahlen- und Kostenentwicklung
Während sich bei verstärkt eingesetzten Angeboten im Bereich der Prävention und Frühen Hilfen
frühzeitig Familien gewinnen lassen, eigenes erzieherisches Handeln mit fach-pädagogischer
Begleitung anzusehen und sich den eigenen „blinden“ Flecken zu stellen, verstärkt sich auf der
anderen Seite die Manifestierung erzieherischen „Unvermögens“ der Erziehungsberechtigten mit den
oben beschriebenen Konsequenzen. Dies geht einher mit den sich weiter verstärkenden psychischen
Erkrankungen der Sorgeberechtigten.
Die Jugendhilfe identifiziert Kinder, die bereits im Kindergarten- und Grundschulalter durch
tiefgreifende Traumata jedweder Ursache zutiefst in ihren Grundbedürfnissen und Werten
verunsichert und stark belastet sind.
Die Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 lagen bei
insgesamt 566 Meldungen.
Durch die Implementierung von drei Inobhutnahme-Gruppen nach erfolgten Kriseninterventionen in
den Familien kann durch die systematisch erfolgende Klärungsphase unter Einbeziehung der Eltern
möglichst passgenau weitere Jugendhilfeleistungen identifiziert und falls erforderlich, eingerichtet
werden. Das Ziel der Jugendhilfe, eine – dauerhafte - Herausnahme des Kindes zu vermeiden, hat
dabei obere Priorität.
Auf der Grundlage der Entgeltregelung gem. der §§ 78a ff des SGB VIII ist das örtlich zuständige
Jugendamt verpflichtet, mit den Trägern/Anbietern von Leistungen nach den §§13, 19, 21, 27, 32, 34,
35, 35a SGB VIII sowie Leistungen für junge Volljährige, sofern sie den zuvor aufgezählten
Leistungskatalog benötigen, entsprechende Entgelte zu verhandeln. Analog dieser Regelung werden
ebenso Entgelte für Schutz- sowie ambulante Angebote auf örtlicher Ebene verhandelt. FB 45/300
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Ausdruck vom: 16.08.2018
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hat in den Jahren 2016 und 2017 (auch durch die zu schaffenden UMA-Plätze) mit den in Aachen
verorteten Trägern/Anbietern insgesamt rund 115 Verhandlungen geführt.
Auf der von den Trägern eingereichten Kalkulation ihrer Kosten einhergehend mit einer
pädagogischen Leistungsbeschreibung wird nach einem festgelegten Prozedere prospektiv ein
Entgelt – in der Regel Tagessatz pro Kind – verhandelt und vereinbart.
Entsprechende, zumeist jährliche Tarifsteigerungen schlagen dabei in voller Höhe auf die Entgelte in
den Folgejahren dynamisch durch. Sofern die Leistungen innerhalb der Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfe annähernd stabil bleiben, wirken sich diese Erhöhungen aus.
5. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Auf der Grundlage oben genannter Ausführungen ergeben sich folgende, nicht abschließend zu
erfassende Konsequenzen für die Jugendhilfe:
Stringent zu führende Entgeltverhandlungen unter Nutzung der zu gestaltenden
Beeinflussungsfaktoren, wobei bei der pädagogischen Ausgestaltung der stationären
Angebote das LJA Rheinland im Rahmen der dortigen Heimaufsicht enge Parameter zur
Betriebserlaubnis festlegt, an die die kommunale Jugendhilfe gebunden ist.
Engmaschiges Fach- und Finanz-Controlling der Fallzahlenentwicklung einhergehend mit
enger Kommunikation zu den Sozialraumteams und freien Trägern der Jugendhilfe (ASD der
freien Verbände) zwecks Schaffung alternativer bzw. noch passgenauerer Angebote.
Das Fortführen kontinuierlicher Hilfeplanung in laufenden Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen
Weitere Schaffung und Implementierung alternativer Formen anstelle von individualisierter
Schulbegleitung
Vertiefende Kooperation mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, sowie Kinder-, Jugendund Erwachsenenpsychiatrien und anderen Fachärzten
……
Im Rahmen dieser und weiterer anspruchsvoller Handlungsfelder bleibt es dennoch abzuwarten,
inwiefern sich die gesamtgesellschaftliche Entwicklung in den kommenden Jahren gestalten wird.
Anlage/n:
Anlage 1
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der
Eingliederungshilfen
Anlage 2
Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe
Vorlage FB 45/0507/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Ausgaben HzE / Eingliederungshilfe
Stand:23.07.2018
Klassische Hilfe zur Erziehung
PSP-Element
Sachkto.
Bezeichnung
Ergebnisrechnung
Ansatz
Hochrechnung
Wirtschaftliche
Jugendhilfe
Mehraufwand
verfügt
verfügbar
1-060301-900-6
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
53310000 außerhalb von Einrichtungen
3.708.500 €
3.588.808 €
-119.692 €
1.777.048 €
1.931.452 €
1-060301-900-6
Leistungen der Sozialhilfe an
natürliche Personen innerhalb
53320000 von Einrichtungen
22.751.600 €
26.315.715 €
3.564.115 €
13.431.519 €
9.320.081 €
1-060301-900-6
Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. junge Menschen und
53390000 ihre Familien
12.406.200 €
11.134.474 €
-1.271.726 €
5.743.858 €
6.662.342 €
38.866.300 €
41.038.997 €
2.172.697 €
20.952.425 €
17.913.875 €
Summe klassische HzE
Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53320000 Hilfe f. UMF
17.000.000 €
12.349.907 €
-4.650.093 €
5.147.184 €
11.852.816 €
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53390000 Hilfe f. UMF
1.000.000 €
750.000 €
-250.000 €
343.783 €
656.217 €
18.000.000 €
13.099.907 €
-4.900.093 €
5.490.967 €
12.509.033 €
Summe UMA
Klassische HzE/HzE für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
PSP-Element
Sachkto. Bezeichnung
Finanzstelle Finanzposition
Soziale Leistungen an
natürliche Personen
1-060301-900-6
53310000 außerhalb von Einrichtungen
60301900
73310000
Leistungen der Sozialhilfe an
natürliche Personen innerhalb
60301900
73320000
1-060301-900-6
53320000 von Einrichtungen
Sonstige soziale Leistungen;
4-060301-916-5
53320000 Hilfe f. UMF
Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. junge Menschen und
60301900
73390000
1-060301-900-6
53390000 ihre Familien
Sonstige soziale Leistungen;
4-060301-916-5
53390000 Hilfe f. UMF
Summe Finanzrechnung
Finanzrechnung*
Ansatz
gezahlt
verfügbar
3.708.500 €
2.246.959 €
1.461.541 €
39.751.600 €
22.206.483 €
17.545.117 €
13.406.200 €
6.938.968 €
6.467.232 €
56.866.300 €
31.392.410 €
25.473.890 €
*enthält auch die
Buchungen im Rahmen
der Werteaufhellung für
Aufwand 2017