Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
308063.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
03.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 20/0164/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
03.08.2018
Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der
Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen N.V. –
GOB N.V. und der Avantis Services N.V.
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
19.09.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat unterbreitet den Hauptversammlungen der GOB N.V. und der Avantis Services N.V. zur Wahl
als Mitglied in den Aufsichtsräten Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als bindenden Vorschlag.
Vorlage FB 20/0164/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Nach Artikel 18 Abs. 1 besteht der Aufsichtsrat der GOB N.V. aus 4 Mitgliedern. Die Stadt Aachen
unterbreitet der Hauptversammlung einen bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes. Die
Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Mit Beschluss vom 07.05.2014 hat der Rat der Stadt Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling als
bindenden Vorschlag der Hauptversammlung für die Wahl als Aufsichtsratsmitglied unterbreitet.
Mittels Umlaufbeschluss vom 19.05.2014 wurde Frau Stadtdirektorin Grehling das Mandat durch die
Hauptversammlung der GOB N.V. übertragen.
Im Gegensatz zu den sonst üblichen Regelungen wird der Aufsichtsrat der GOB grundsätzlich
unabhängig von der Kommunalwahl besetzt.
Gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a) scheidet ein Aufsichtsratsmitglied u.a. mit Beendigung der
Hauptversammlung, in der der Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seiner Amtszeit
behandelt wird, aus. Der Jahresabschluss 2017 wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung der
Hauptversammlung am 06.09.2018 festgestellt. Damit scheidet Frau Stadtdirektorin Grehling nach
niederländischem Recht satzungsgemäß aus dem Aufsichtsrat aus.
Laut Artikel 26 Abs. 2 sollen die Anforderungen an den Jahresabschluss den Anforderungen
entsprechen, die nach deutschem Recht wegen der Beteiligung der Stadt an einer Gesellschaft
anzuwenden sind, solange die Stadt Aachen Inhaber von Aktien der Gesellschaft ist.
Nach deutschem Recht gehört die Beschlussfassung über den vom Wirtschaftsprüfer zu erstellenden
Bericht nach § 53 HGrG zur Feststellung des Jahresabschlusses. Der Bericht für das Geschäftsjahr
2017 liegt bis zur nächsten Hauptversammlung voraussichtlich im Entwurf vor. Sofern in der
anstehenden Hauptversammlung keine Beschlussfassung erfolgt, wird diese anschließend im Wege
des Umlaufs eingeholt. Spätestens mit dieser Beschlussfassung durch die Hauptversammlung würde
zunächst die Amtszeit von Frau Stadtdirektorin Grehling enden.
Um eine nahezu lückenlose Vertretung der Stadt Aachen im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu
gewährleisten, wird der erforderliche Beschluss vorsorglich bereits jetzt eingeholt.
Die Organe der Avantis Services N.V., an der die GOB N.V., die Stadt Aachen und die Gemeinde
Heerlen beteiligt sind, werden auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 29.08.2001 identisch den
Organen der GOB N.V besetzt. Mittels Umlaufbeschluss vom 19.05.2014 wurde Frau Stadtdirektorin
Grehling das Mandat durch die Hauptversammlung der Avantis Services N.V. übertragen. Die
Regelungen der Satzung der Avantis Services N.V. bezüglich des Ausscheidens von
Aufsichtsratsmitgliedern sind identisch mit den Regelungen der GOB N.V. (Artikel 18 C Abs. 1 lit. a)
der Satzung der Avantis Services N.V.).
Vorlage FB 20/0164/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 2/3
Gemäß Artikel 21 Abs. 3 der Satzung der GOB N.V. kann ein ausscheidendes Aufsichtsratsmitglied
ein weiteres Mal bestellt werden, solange es das Alter von siebzig Jahren nicht erreicht hat.
Gegen die erneute Bestellung von Frau Stadtdirektorin Grehling als Mitglied der Aufsichtsräte der
AVANTIS GOB N.V. und der Avantis Services N.V. bestehen somit keine Hinderungsgründe.
Vorlage FB 20/0164/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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