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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
308427.pdf
Größe
25 MB
Erstellt
07.08.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 16:02

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/1015/WP17 öffentlich 35034-2018 07.08.2018 Dez. III / FB 61/200 Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und Lindenweg; hier: Offenlagebeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.09.2018 06.09.2018 Bezirksvertretung Aachen-Haaren Planungsausschuss Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Vorlage FB 61/1015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.08.2018 Seite: 1/3 Erläuterungen: 1. Planungsanlass Mit der Bebauung des gesamten Areals wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr.8 umgesetzt und seine Leitaufgabe somit erfüllt. Seit der Rechtskraft des Durchführungsplanes Nr. 8 konnte man jedoch in den vergangenen Jahren eine deutliche Veränderung der Wohnflächenbedarfe feststellen. Aufgrund dieser veränderten Bedarfe entsprechen die vorhandenen Gebäude in ihrer überwiegend eingeschossigen Bauweise häufig nicht mehr den Anforderungen an einen attraktiven und nachgefragten Wohntypus. Besonders Familien benötigen oftmals Gebäude mit mehr Wohnfläche. Eine Nachverdichtung einiger sehr großer Grundstücke aber vor allem der Ausbau des Bestandes ist auf Grundlage des Durchführungsplanes zumeist nicht möglich. Um dennoch die Zielvorstellung des Masterplans AACHEN*2030 „Innenentwicklung/moderate Nachverdichtung“ auch in dem Planbereich des Durchführungsplanes Nr.8 zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit bereits einige Befreiungen vom Durchführungsplan genehmigt. Erwartungsgemäß werden in den kommenden Jahren vermehrt diese Befreiungsanträge gestellt werden, da sich das Gebiet im Generationenwechsel befindet. So kann besonders für Familien mit Kindern der Dachausbau wichtig sein, um die vorhandenen Gebäude besser nutzen zu können. Um diese kosten- und zeitaufwändigen Befreiungsverfahren zu umgehen sowie den anstehenden Generationenwechsel in diesem Gebiet zu erleichtern, soll durch eine Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 8 einschließlich seiner Änderungen eine moderate Nachverdichtung ermöglicht werden. 2. Derzeitige planungsrechtliche Situation Zur Beurteilung von Bauvorhaben wird derzeit für das Aufhebungsgebiet der Durchführungsplan Haaren Nr. 8 angewendet. Neben der Festsetzung öffentlicher und privater Flächen sind im Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsmaß der Bauflächen festgesetzt. Insbesondere beziehen sich die Festsetzungen auf die Höhe der Gebäude. Je nach Lage sind Dachausbauten ausgeschlossen. 3. Stellungnahme der Verwaltung / Empfehlung / Weiteres Vorgehen Nach Auffassung der Verwaltung gewährleistet eine Beurteilung des Aufhebungsgebietes nach §34 BauGB eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Zusätzlich werden durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung auf einigen wenigen Grundstücken sowie den Ausbau der Dachgeschosse geschaffen. Sie empfiehlt daher, den Durchführungsplan Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen aufzuheben. Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 8 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Vorlage FB 61/1015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.08.2018 Seite: 2/3 Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Durchführungsplan Nr. 8 4. - Planzeichnung - Erläuterungsbericht 1. Änderung Durchführungsplan Nr. 8 - 5. 6. 7. 8. Planzeichnung 2. Änderung Durchführungsplan Nr. 8 - Planzeichnung - Begründung zur 2, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 3. Änderung Durchführungsplan Nr. 8 - Planzeichnung - Begründung zur 3, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 4. Änderung Durchführungsplan Nr. 8 - Planzeichnung - Begründung zur 4, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Erläuterungsbericht zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 8 Vorlage FB 61/1015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.08.2018 Seite: 3/3 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zum 8. Durchführungsplan der Gemeinde H a a r e n , Landkreis Aachen. 1. Einleitung: Die Gemeinde Haaren hat auf Grund des § 5 des Gesetzes über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) vom 29.4.1950 durch Gemeinderatsbeschluß vom 24.8.1950 für das gesamte Gemeindegebiet einen Leitplan aufgestellt. Dieser Leitplan wurde überarbeitet und mit Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 6.8.1959 - 34. IV - 53 - 04 - genehmigt. Die förmliche Feststellung des überarbeiteten Leitplanes erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates vom 4.9.1959. Die rechtliche Grundlage zur Aufstellung das 8. Durchführungsplanes gemäß §§ 10 und 11 des Gesetzes über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) in der Fassung vom 29.4.1952 ist somit gegeben. Für das im Leitplan ausgewiesene Baugebiet "Haarberg" stellt die Gemeinde den 8. Durchführungsplan auf, der in der vorliegenden Fassung in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.3.1960 beschlossen wurde. Eine beglaubigte Abschrift des Ratsbeschlusses ist als Anlage beigefügt. 11. Plangebiet: Das im 8. Durohführungsplan dargestellte Plangebiet umfaßt das Aufschließungsgebiet Haarberg - zwischen dem Lindenweg und der Bundesstraße 1, die beidseitig angrenzenden Grundstücke der Kreuzstraße ab Mittelstraße und des Lindenweges ab Schulstraße, sowie die nördliche Seite der Bachstraße ab Mittelstraße bis in Höhe der Einmündung Kremerstraße. Im einzelnen ist die genaue parzellenmäßige Begrenzung des Durchführungsplangebietes aus der Verfahrenskarte ersichtlich. Die Grenze des Plangebietes ist in der Karte mit einer grauen Begleitlinie gekennzeichnet. -2Gemäß Artikel 9 Abs.3 der ersten Durchführungsverordnung zum Aufbaugesetz ist das betroffene Gebiet nach Katastergrenzen dargestellt. Die Eigentumsgrenzen sind im Durchführungsplan stark ausgezeichnet. Als Eigentumsnachweis liegt den Unterlagen ein Eigentümerverzeichnis bei, das nach dem Stande vom 18.2.1960 auf Grund der Katasterunterlagen die Eigentumsverhältnisse im Plangebiet eindeutig wiedergibt. Die in der Katasterkarte fehlenden Gebäude sowie die zu ergänzende Topographie wurden örtlich aufgemessen und in die im Maßstabe 1:l 000 kartierte Planunterlage eingetragen, 111. Begründung zur Wahl des Durchführungsplanes und Baugestaltung: Bei der Festsetzung der Reihenfolge der noch aufzustellenden Durchführungspläne wurde die Notwendigkeit eines Durchführungsplanes für das Aufschließungsgebiet Haarberg als besonders vordringlich herausgestellt, zumal die Erschließung und Bebauung dieses Geländes bereits in vollem Gange ist. Gleichzeitig möchte die Gemeinde die vom Ortskern aus bestehenden Straßenverbindungen zum Aufschließungsgebiet in diesem Durchführungsplan erfassen und außerdem an die Verfahrensgrenzen der bereits bestehenden Durchführungspläne 2, 3 und 4 lückenlos anschließen. Neben der Kennzeichnung der Flächen öffentlicher und privater Nutzung sind im Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsgrad der Bauflächen rechtskräftig festgelegt. Es dominiert bei dieser Hangbebauung die eingeschossige offene Bauweise, die entsprechend den Festlegungen des Durchführungsplanes in besonderen Lagen hangabwärts (hinterhüftig) zweigeschossig ausgenutzt werden kann. Abweichungen von der im Durchführungsplan angegebenen Geschoßzahl sind nur zulässig, wenn an vorhandener mehrgeschossiger Bebauung aus städtebaulichen Gründen die Einhaltung der Traufhöhe oder eine andere Übergangslösung zweckmäßig erscheint. Zwischen dem Sportplatz und dem Lindenweg ist ein eingeschossiges Bungalowgebiet ausgewiesen. Auch in den übrigen Hanglagen -3- sollen grundsätzlich nur Häuser ohne Dachausbau und im ebenen Gelände eingeschossige Häuser mit ausgebautem Steildach, jedoch ohne Drempel zugelassen werden. Die Sockelhöhe darf höchstens zwischen 0,4 bis O,6 m über Straßenkrone bzw. über mittlere Geländehöhe - gemessen in der vorderen Baulinie - betragen. Freistehende Garagen sind möglichst für zwei Häuser zusammenzufassen. Bei Böschungshöhen über 1,2 m sind Kellergaragen zulässig. Die Vorgärten sind gärtnerisch zu gestalten. Bei Straßeneinmündungen ist der Aufwuchs in den Vorgärten der Eckgrundstücke zur besseren Übersicht niedrig zu halten. Dies gilt auch für Eckgrundstücke an den Einmündungen der im Durchführungsplan besonders bezeichneten Privatwege. Nur an Böschungen sind Einfriedigungsmauern zulässig. Die Verwendung von Ziegelsteinen, Flaschen und dergleichen als innere Beet- und Wegeeinfassungen ist nicht gestattet. Als Vorgarteneinfriedigungen sollen möglichst lebende Hecken oder hölzerne Spriegelzäune Verwendung finden. (Ergänzung s.S.4 am Ende.) IV. Vorgesehene Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens und der Bebauung: a) Grundflächen des Gemeinbedarfs: Die vor den Fluchtlinien gelegenen Flächen werden, soweit sie als öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden, gemäß § 16 dea Aufbaugesetzes auf Anordnung der Gemeinde eingezogen. b) Umlegungsgebiet: Das gesamte Durchführungsplangebiet kann gleichzeitig zum Umlegungagebiet gemäß § 18 des Aufbaugesetzes erklärt werden. Die im Durchführungsplan dargestellten Flurstücke können in ein Umlegungsverfahren einbezogen werden. Der Antrag auf Durchführung der Umlegung kann auch von den Grundeigentümern (2/3 Mehrheit) gestellt oder von der Gemeinde angeordnet werden. c) Ordnung der Bebauung: Zur Schließung von Baulücken und zur Bebauung unbebauter Grundstücke kann die Gemeinde auf Grund aes förmlich,fest- -4gestellten Durchführungsplanes Baumaßnahmen bis 53 des Aufbaugesetzes anordnen. V. Vorgesehene gemäß §§ 48 Baumaßnahmen und Baulastträger: 1) Straßenbau: Der Ausbau der Straßen richtet sich nach der gültigen Ortssatzung betreffend die Anlegung, Veränderung und Bebauung von Straßen und Plätzen in der Gemeinde Haaren, Landkreis Aachen, vom 6.1.1938 bzw. nach dem Vertrage über die Erschließung des Geländes "Haarberg" zwischen der Gemeinde Haaren und dem Architekten Pfeiffer. Die Dimensionierung der Straßen ist aus den Planunterlagen ersichtlich. Die technische Ausführung entspricht dem nachfolgenden Kostenvoranschlag. 2) Versorgungsleitungen: Für die Versorgungsleitungen sind die einzelnen nachstehend aufgeführten Versorgungsträger zuständig: Wasserwerk des Landkreises Aachen, Rheinische Licht- und Kraftwerke GmbH, in Brand Stadtwerke Aachen für Gasversorgung. 3) Kanalisation: D e r Ausbau der Kanalisation erfolgt nach dem Gesamtkanalisationsplan der Gemeinde. Die vorhandenen und geplanten Kanäle sind im Durchführungsplan dargestellt. Ergänzung zu V. In Ausnahmefällen können Garagen auch vor der Baulinie errichtet werden. Dies bedarf jedoch,wie jede andere Abweichung von der im Durchführungsplan festgelegten Baugestaltung,der besonderen Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde. K o s t e n s c h ä t z u n g Nr. 8 der Gemeinde H a a für den im Durchführungsplan vorgesehenen Ausbau von Straßen und Platzanlage. Pos.:Ansatz: r e n K o s t e n : im Einz. im Ganzen DM DM G e g e n s t a n d : - I. Lindenweg: 1 100 450 150 2650 880 880 cbm Humusboden innerhalb des Straßenplanums aufzunehmen und seitlich der Straßenfläche naah Angabe der Bauleitung für die spätere Anfüllung zu lagern, für 1 cbm 4,-- cbm der alten Straßenfläche aufzureißen und nach Angabe der Bauleitung als Auffüllung aufzuladen und an Ort und Stelle zu transportieren, f ü r 1 cbm 6,10 2.745,-- cbm Erdabtrag in Hackboden zur Herstellung des neuen Straßenkoffers auszuschachten, soweit erforderlich nach Angabe der Bauleit-ung einzubauen, für 1 cbm 5,40 810,-- qm Packlage frei Verwendungsstelle anzuliefern, im fertigen Zustand 20 cm stark einzubauen, gehörig ab- und auszuzwicken, unter Zusatz von Kleinschlag und Sand mit einer 14-t Walze profilmäßig festzuwalzen und einzuschlemmen einschl. Stellung der Geräte und Leistung aller Nebenarbeiten sowie Lieferung der erforderlichen Materialien, für 1 qm 7 ,-- 18.550,-- lfdm gerade Bordsteine und Kurvenbordsteine aus Beton mit Basaltauflage, Profil 15/18/30 cm frei Verwendungsstelle anzuliefern, für 1 lfdm 8,30 7.304,-- 400, -- lfdm Bordsteine wie Kurvenbordsteine aus Beton, Profil 15/18/30 cm plan- und profilmäßig auf einer 15 cm starken Betonunterlage und 40 cm Breite zu verlegen, vorher den Fundamentgraben ca.40 cm breit und ca.10 cm tief zur Aufnahme der Betonunterlage auszuheben, die Grabensohle zu regulieren und zu stampfen, mit einer 15 cm starken und 40 cm breiten Unterbettung aus Stampfbeton, bestehend aus 1 Teil Zement, 6 Teilen lehmfreien Kies zu versehen und genau abzugleichen,die zu übertragen: 29.809,-- Koste n: im Einz. im Ganzer G e g e n s t a n d : Pos.:Ansatz: Übertrag: Bordsteine nach Richtung und Gefälle schnurgerade zu verlegen, die Stoßfugen mit feinem Zementmörtel zu vergießen sowie Leistung aller Nebenarbeiten fix und fertig, für 1 lfdm 4,-qm Rinnenpflaster frei Verwendungsstelle anzuliefern, 16,50 für 1 qm 7 qm Rinnenpflaster nach den besonderen Bedingungen für die Ausfiihtung von Pflaster in 10 cm starker Sandbettung herzustellen. Das Pflaster muß nach der Lehre und mit Richtlatten in Quer- und Längprofil hergestellt werden, für 1 qm 3 9 10 -11 12 29.8O9,-- 2650 2650 2650 1320 3.520,-- 1.650,-- 4,-- 400, -- Im Straßenfläche mit 120 kg kg/qm Kleinschlag, Körnung 40/60 mm einzudecken, mit ca.20 kg/qm Teersplitt, Körnung 8/15 mm einzustreuen und die Fläche in 2 Arbeitsgängen abzuwalzen, einschl. Gestellung der Walze und Lieferung aller Materialien, für 1 qm 4 ,-- lo.6oo,-- qm Straßenfläche aus Pos.9 mit ca.50 kg/ m Teersplitt (25 kg/qm 8/15 und 25 kg/qm 3 ? 8 ) einzubauen, zu profilieren und mit 2 % Quergefälle gut festzuwalzen; in fertiger Arbeit einschl.Gestellung aller Maschinen und Geräte und Lieferung der Materialien, für 1 qm 3,60 9.540,-- qm Straßenfläche aus Pos.10 mit ca.20 kg/qm Asphaltgrus einzudecken und sauber profilgerecht zu bügeln, in fertiger Arbeit einschließlich Gestellung der Maschinen und Geräte und Lieferung des Asphaltgruses, für 1 qm 1,80 4.770,-- qm Bürgersteigfläche zu regulieren und mit Kesselasche 5 cm stark einzudecken und mit der Vibrationswalze anzudrücken; in fertiger Arbeit einschl. Lieferung aller Materialien, für 1 qm 1,80 2.376,-- 13 für Grunderwerb 14 für Unvorhergesehenes, Abrundung 3 . 000, -Bauleitung und zur 6.335,-Insgesamt: 72.000,-- Pos.:Ansatz: K o s t e n : im Einz. im Ganzer G e g e n s t a n d : DM .,--~ DM 2.Kreuzstraße: 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 250 450 100 4000 1450 1450 200 200 4000 4000 4000 2000 cbm Humusboden innerhalb des auszunehmen usw. wie Pos.1. für 1 cbm Straßenplanums 4 ,-- l.OOO,-- cbm der alten Straßenfläche auszureißen usw. wie Pos.2, für 1 cbm 6,10 2.745,-- cbm des wie für 5,40 540,-- 7 >-- 28.000,-- lfdm gerade Bordsteine und Kurvenbordsteine aus Beton mit Basaltauflage, Profil 15/18/30 c m frei Verwendungsstelle anzuliefern, für 1 lfdm 8,30 12.035,-- lfdm Bordsteine wie Kurvenbordsteine aus Beton usw. zu verlegen, wie Pos. 6, für 1 lfdm 4,-- 5.800, -- 16,50 3.300,-- qm Rinnenpflaster nach den besonderen Bedingungen für die Ausführung von Pflaster usw. herzustellen wie Pos. 8, für 1 qm 4 >-- 8(X),-- qm Straßenfläche mit 120 kg/qm Kleinschlag, Körnung 40/60 mm einzudecken usw. wie Pos.9, für 1 qm 4 ,-- 16. 000, -- qm Straßenfläche aus Pos.23 mit ca.50 kg/qm Teersplitt usw. einzubauen, wie Pos. 10, für 1 qm 3,60 14.400,-- qm Straßenfläche aus Pos.24 mit ca.20 kg/qm Asphaltgrus einzudecken usw. wie Pos.11, für 1 qm 1,80 7.200,-- qm Bürgersteigfläche zu regulieren usw. wie Pos.12, für 1 qm 1,80 3.600,-- zu übertragen: 95.420,-- Erdabtrag in Hackboden zur Herstellung neuen Straßenkoffers auszuschachten usw. Pos. 3, 1 cbm qm Packlage frei wie Pos.4, für 1 qm usw. qm Rinnenpflaster zuliefern, für 1 qm Verwendungsstelle frei anzuliefern Verwendungsstelle an- K o s t e n im Einz. im Ganzen G e g e n s t a n d : Pos.:Ansatz: DM Übertrag: 27 600 qm Platzanlage profilmäßig zu regulieren, mit Grobschlag 15 cm stark und 80 kg/qm Bitumensplitt besfestigen und abwalzen, für 1 qm 28 für 29 für Unvorhergesehenes, Abrundung DM 95.420,- 7,-- 4.200,-4.ooo,-- Grunderwerb Bauleitung und zur 10.380,-- Insgesamt: 114.000, -- 3.Schulstraße: 30 31 32 33 34 35 36 37 100 cbm der alten Straßenfläche aufzureißen wie Pos.2, USW. für 1 cbm 6,lO 610, -- 100 cbm Erdabtrag in Hackboden zur Herstellung des neuen Straßenkoffers auszuschachten usw. wie Pos.3, für 1 cbm 5,40 540,-- 700 qm Packlage frei Verwendungsstelle anzuliefern usw. wie Pos.4, f ü r 1 qm 7 ,-- 4. 900, -- 200 lfdm gerade Bordsteine und Kurvenbordsteine 15/18/3Ocm aus Beton mit Basaltauflage,Profil frei Verwendungsstelle anzuliefern, für 1 lfdm 8,30 1.660,-- 200 lfdm Bordsteine wie Kurvenbordsteine aus Beton, Profil 15/18/30 cm plan- und profilmäßig usw. zu verlegen, wie Pos. 6, für 1 lfdm 4,-- 800, -- 30 qm Binnenpflaster frei Verwendungssteile anzuliefern, für 1 qm 16,50 495 , - - 4,-- 120, -- 30 qm Rinnenpflaster nach den besonderen Bedingungen für die Ausführung von Pflaster usw. herzustellen, wie Pos.8, für 1 qm 700 qm Straßenfläche mit 120 kg/qm Kleinschlag, Körnung 40/60 mm einzudecken usw. wie Pos.9, für 1 qm 4,-- 2.800,-- zu übertragen: 11.925,-- Pos.:Ansatz: K o s t e n im Einz. im Ganzen G e g e n s t a n d : Übertrag: 38 39 40 11.925,-- 700 qm Straßenfläche aus Pos.37 mit ca.30 kg/qm Teersplitt usw. einzubauen wie Pos.10, für 1 qm 3,60 2.520,-- 700 qm Straßenfläche aus Pos.38 mit ca.20 kg/qm Asphaltgrus einzudecken und sauber profilgerecht zu bügeln, in fertiger Arbeit einschl. Gestellung der Maschinen und Geräte und Lieferung des Asphaltgruses, für 1 qm 1,80 1.260,-- 400 ;zsB$gersteigfläche zu regulieren usw. wie . für 1 q m 1,80 720,-- h, 41 Für Unvorhergesehenes, Abrundung Bauleitung und zur 1.575,-Insgesamt: 18.000, -- VII. Reihenfolge der Durchfiihrung: 1. 2. 3. 4. VIII. Ausbau Ausbau Ausbau Ausbau des der des der Lindenweges Kreuzstraße Sportplatzes übrigen Aufschließungsstraßen. Vorbehalte: Die Gemeinde Haaren behält sich gemäß § 13 des Aufbaugesetzes etwa nötige Änderungen und Ergänzungen des Durchführungsplanes vor. Einweis: Bei Unstimmigkeiten zwischen den Plänen ist die Erstausfertigung und bei Unstimmigkeiten zwischen den Plänen und Erläuterungen sind die Darstellungen in den Plänen maßgebend. IX. Rechtswirksamkeit: Nachdem der Herr Regierungspräsident gemäß § 11 des Gesetzes über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) in der Fassung vom 29.4.1952 bestätigt hat, daß der Durchführungsplan mit den Zielen des Leitplanes übereinstimmt, erfolgt die förmliche Feststellung durch den Gemeinderat. Der Durchführungsplan wird damit wirksam und rechtsverbindlich. Haaren, den . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Bürgermeister: Ein Ratsmitglied: Bearbeitet wurde dieser Durchführungsplan durch das Vermessungsamt des Landkreises A Aachen, den 24.März 1960 Dieser Erläuterungsbericht zum 8. Durchführungsplan der Gemeinde Haaren hat gemäß § 11 (1) des Aufbaugesetzes in der Fassung vom 29.4.1952 (GV.NW.S.75) in der Zeit vom 30.5. 1960 bis 2 9 . 6 . 1 9 6 0 einschl. offengelegen. Haaren, den . * 1 5 . 7 .. . . .1 . .9 . 6.0 .. ,~.+.-,.__:,; ., ,+<;,y:c:.,,:';,Der i., :i Gemeindedirektor: Gemäß § 11 (2) dea (GV.NW.S.75) ist mit Verfügung vom bestätigt worden, daß dieser Plan mit den Zielen des Leitplanes übereinstimmt. Aachen, den Dieser Plan ist gemäß § 11 (2) in der Fassung vom 29.4.1952 (GV.NW.S.75) durch Beschluß der Gemeindevertretung vom . . 30. 1 1 . 1960 förmlich festgestellt worden. Haaren, den . .30. . . .Nov. . . . . . . . 1. 9. 6. 0. . . Der Bürgermeister: Ein Ratsmitglied: Der Gemeindedirektora(1 P/olo~@//~HkrCr Begründung zur 2, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8, Haaren Landkreis Aachen I. Einleitung Der Rat der Gemeinde Haaren hat den Bebauungsplan (Durchfiihru plan) Nr. 8, Haaren, durch Beschluß vom 30.11.1960 gemäß § 11 des Aufbaugesetzes NW. förmlich festgestellt. Nach § 173 BBau der 1. Durchführungsverordnung zum Bundesbaugesetz gilt diese als Bebauungsplan weiter. An der Südseite aas Lindenweges sieht der Bebauungsplan ein W biet mit ,eingeschossiger, offener Bebauung vor. Vom Flurstück kung Haaren Flur 4 Nr. 422, Eigentümer: Karl Rummeny, Aachen, ostwärtiger Richtung ist das Wohngebiet mit einer Baulinie un Grenze der Bauzone (alte Begriffe) versehen. 3arin ier Zur besseren baulichen Ausnutzung der Grundstücke südlich des weges sollen die vorgenannte Baulinie und die Grenze der Baur gehoben werden. Es sollen nunmehr eine Baugrenze vorgesehen überbaubaren Grundstüeksfläohen dargestellt werden. Außerdem zur besseren Erschließung der Flurstücke Gemarkung Haaren Flu 112, 423/113, 424/113, 425/113 und 679/114 ein Privatw-eg vor ienaufie Diese Änderung hat der Rat der Gemeinde Haaren in seiner Sitz 26.7.1967 beschlossen. Beglaubigte Absohrift des Ratsbeschlus als Anlage beigefügt. 2. Plangebiet Das zu änaernae Plangebiet ist im Änderungsplan mit einer gra Begleitlinie gekennzeichnet. 3. Erschließung und Bodenordnungsmaßnahmen Die Erschließung des Lindenweges ist, soweit das Plangebiet i kommt, abgeschlossen. Der Privatweg wird nicht von der Gemeir baut. Bodenordnungsmaßnahmen sind im Plangebiet nicht vorgese 3 Nr. hen. -24. Verzeichnis der betroffenen Grundstücke Von der Planänderung werden folgende Flurstücke betroffen: Gemarkung Haaren Eigentümer 4 422 112 423/113 424/113 425/113 679/114 680/114 681/114 716/115 717/115 718/115 683/115 Rummeny Karl, Aachen, Raerener Straße - Mariah f Linden Hubertine, Haaren, Hauptstraße 128 ato. dto. dto. Thoren Magdalene, Haaren, Lindenweg 5 Müller Fritz, Haaren, Lindenweg 7 Ervens Erben, Haaren, Lindenweg 9 Gerhard Otto Ehefrau Erben, Haaren, Lindenweg 1 Aretz Josef Erben, Haaren, Lindenweg 13 Preis August Josef und Ehefrau, Haaren, Linder eg 1 5 dto. 5 . Kosten Durch die Planänderung entstehen der Gemeinde Haaren keine KOS Die Privatstraße wird von einem Unternehmer gebaut. 6. Hinweis Die Bearbeitung dieses Änderungsplanes erfolgte durch aas Plan ngsamt des Landkreises Aaohen. Bei Unstimmigkeiten zwischen den 1 änen ist die Erstausfertigung maßgeben. Landkreis Aachen - Planungsamt - Dipl. Ing. Floegel Obervermessungsrat Der Rat der Gemeinde Haaren hat in seiner Sitzung vom . . . . . . . gemäß § 2 (1) und (6) BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. 1960, s. beschlossen, den Änderungsplan Nr. 2 zum zustellen und offenzulegen. . . . . . . . . . 1967 Haaren, den . . . .1. August Dieser Änderungsplan hat als Entwurf mit seinen Anlagen gemäß' § 2 (6) BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. 1960, S. 341) in der Zeit I ~ . . . . 9. . . .1.9.6 7 offengelegen. vom . . . . . 28. . . . .8 ... . 1967 . . . bis . 28. 29. 9. Haaren, den . . . . . . . . . . . . . . . ...1967 ......... Gemeindedirektor ~ Dieser Änderungsplan ist gemäß § 10 BBauG vom 23.6.1960 durch Beschluß aes Rates der Gemeinde vom . . . 17. 11. 1967 als Satzung ( beschlossen worden. Haaren, den 17. 1 1 . .1 9 6 7 ............... BiiTgermeister . . . Gemeindedirektor, . . . . . &#T% . . . . gleichz. Schriftführer Dieser Änderungsplan ist gemäß $ 11 BBauG vom 23.6.1960 mit Ver .fügung vom . . . . . . . . . . . . . . . Az. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...*. ,.. genehmigt worden. Aachen, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Regierungspräsident Im Auftrage: Dieser Änderungsplan ist gemäß § 12 BBauG vom 23.6.1960 durch kanntmachung vom 28.2.1968 . . . . . . . . . . als Satzung rechtsverb geworden. Haaren, den 29.2.1968 .................... Be- dlich B e g r ü n d u n g zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8, Haaren Der R a t der Gemeinde H a a r e n hat den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 8, Haaren, durch Beschluß vom 3o.11.196o gemäß § 11 (2) des Aufbaugesetzes NW. förmlich festgestellt. Dieser Plan gilt gemäß § 173 BBauG als Bebauungsplan im Sinne des Bundesbaugesetzes. An die Südseite des Lindenweges, zwischen Lindenweg und Bachstraße, sieht der Bebauungsplan in der Hauptsache eine eingeschossige, offene Bebauung vor. Zur besseren Erschließung des ehemaligen Grundstücks Rummeny, jetzt Kinon, war im Bebauungsplan Nr. 8, Haaren, vom Lindenweg aus in das Gelände hinein eine kurze Erschließungsstraße vorgesehen. Durch entsprechende, anderweitige Verwertung einiger Teil grundstücke am Bande des Gesamtgrundstücks ist der Erschließungsweg in der ursprünglich vorgesehenen Größe nicht mehr erforderlich. Der bisherige größere Weg soll durch einen kleineren Privatweg ersetzt werden. Diese Wegeänderung ist nur für den Grundstückseigentümer Kinon von Bedeutung. Öffentliche Interessen werden von dieser Änderung nicht betroffen. Ebenso werden die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht b rührt. Die Eigentümer der betroffenen und der benachbarten Grundstük, ke haben der Änderung zugestimmt. Träger öffentl. Belange brauchten nich-t gehört zu werden. Durch die Aufhebung des öffentlichen Weges entstehen der Gemeinde Haaren keine Kosten, im Gegenteil, es werden Kosten eingespart. haaren, den 20. Dezember 1967 Bkrgermeister M!tsmitglied Gemei!&or gleichz. Schriftfj&er / -2- . Der 'Rat der Gemeinde Haaren hat die 3. iinderung des Bebauungsplanes Nr. 8, Haaren, in seiner Sitzung am 20.12.1967 aufges.tellt und als Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Änderung nach 9 13 des Bundesbaugesetzes. Haaren, den 20. Dezember 1967 Xatsmitglied gleichz. Schriftführer Dieser Bebauungsplan ist gemäß 9 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. 1960, S. 341) durch Bekanntmachung vom 22. Dezember 1967 als Satzung rechtsverbindlich geworden. Haaren, den 22. Dezember 1967 Gemeindedire &h tör Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und Lindenweg Lage des Plangebietes Begründung zur Offenlage Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen Fassung vom 06.08.2018 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 3 1.1 Beschreibung des Plangebietes..........................................................................................................................3 1.2 Regionalplan .......................................................................................................................................................3 1.3 Masterplan Aachen*2030 ....................................................................................................................................3 1.4 Flächennutzungsplan1980 der Stadt Aachen und Vorentwurf zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 ........4 1.5 Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen ............................................................................................................5 1.6 Bestehendes Planungsrecht ...............................................................................................................................5 Anlass der Planung 5 Ziel und Zweck der Planung 5 3.1 Allgemeine Ziele .................................................................................................................................................5 3.2 Ziel der Planung ..................................................................................................................................................5 Auswirkungen der Planung 6 Kosten 6 Plandaten 6 2 Begründung zur Offenlage Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Fassung vom 06.08.2018 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren, datiert vom 30.11.1960, liegt im Stadtbezirk Aachen-Haaren und umfasst den Bereich zwischen der Haarener Gracht (L222) und der Alt Haarener Straße (L136). Östlich stellt das Gebiet die Grenze des bebauten Haarener Stadtteils dar. Westlich gesehen begrenzt die Bogenstraße das Plangebiet. Die weitere Plangebietsgrenze orientiert sich an der Kreuzstraße, wobei bis zum Knotenpunkt mit dem Birkenweg nur die Bebauung südlich der Kreuzstraße dem Plangebiet zugeordnet wird. Ab der Kreuzstraße in Höhe der Hausnummer 26 schließt das Gebiet auch die nördlich der Kreuzstraße anliegenden Gebäude mit ein. Im weitergehenden Teil orientiert sich der Plangebietsverlauf an dem Seitenstich des Birkenweges und schließt entlang der Straße Am Haarberg an die Alt-Haarener Straße an. Das Gebiet ist geprägt durch eine offene Bauweise mit Einfamilienhäusern. Nur im nördlichen und westlichen Teil des Gebietes sind wenige Gebäude in geschlossener Bauweise vorhanden. Überwiegend wird das Gebiet für Wohnzwecke genutzt. Lediglich im westlichen Bereich des Durchführungsplanes liegt eine Förderschule der StädteRegion Aachen (Lindenschule). Der Durchführungsplan setzt im östlichen Bereich der Lindenschule einen Sportplatz fest. Dieser Bereich wurde durch den Bebauungsplan 901, der am 23.08.2008 Rechtskraft erlangte, überplant. Ziel dieser Planung ist die Ausweisung eines Wohngebietes, um die Baulandversorgung im Aachener Stadtraum und im Besonderen in Haaren zu verbessern. 1.2 Regionalplan Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan. Der derzeit gültige Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt den beschriebenen Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 1.3 Masterplan Aachen*2030 In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. §1 (6), Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Masterplan Aachen*2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen aufzeigen. Er erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige Entwicklung auch für unterschiedliche Handlungsfelder absteckt. Für den betrachteten Bereich zwischen Alt-Haarener Straße, Haarener Gracht und Am Haarberg in Aachen-Haaren wird Handlungsbedarf im Rahmen der Handlungsfelder Wohnen, Wirtschaft, Hochschule, Lebensumfeld, Mobilität, StadtBau-Kultur, Freiraum sowie hinsichtlich Klimaschutz/Klimaanpassung gesehen. Zu den einzelnen o.g. Handlungsfeldern formuliert der Masterplan Aachen*2030 die nachfolgenden Handlungsansätze für den Geltungsbereich des Durchführungsplanes sowie der unmittelbaren Umgebung. Wohnen Hinsichtlich der Qualitätsoffensive im Wohnungsbestand gilt es den Generationswechsel im Bestand zu unterstützen. Unter Berücksichtigung eines gesunden Wohnquartieres gilt es im Bereich entlang der Alt-Haarener Straße den Immissionsschutz zu berücksichtigen. Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 soll eine moderate Nachverdichtung und der Ausbau im Bestand ermöglicht werden, was dem Handlungsfeld Wohnen entsprechen würde. 3 Begründung zur Offenlage Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen Fassung vom 06.08.2018 Wirtschaft Als starkes Oberzentrum/ sichere Nahversorgung gilt es die Nahversorgungszentren in den Ortsteilen zu sichern, dies bezogen auf den westlichen Bereich bzw. den an das Plangebiet angrenzenden Bereich. Hochschule Im Bereich der Alt-Haarener Straße sollte der Fokus auf den Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur gelegt werden. Lebensumfeld Unter dem Aspekt der sozial gerechten Stadt gilt der beschriebene Bereich des Durchführungsplanes Nr. 8 als Lebensraum mit vorrangigem Handlungsbedarf. Mobilität Für die vernetzte Mobilität: clever mobil sollte das Augenmerk auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit des ÖV-Systems im Bereich der Alt-Haarener Straße gelegt werden. Damals unter anderem auch im Hinblick auf das Einstiegs- und Zielkonzept der geplanten Campusbahn. Die Alt-Haarener Straße als Magistrale gilt es zu qualifizieren bzw. zu profilieren. Stadt-Bau-Kultur Unter Betrachtung des westlichen Bereiches und dem Gesichtspunkt der kompakt gemischten Stadt sollten zukünftig neue Nutzungsmischungen gefördert und eventuellen Entflechtungen entgegen gewirkt werden. Als Identität stiftende Stadt sollten Blickbeziehungen im östlich angrenzenden Bereich freigehalten werden. Freiraum Als ökologisch tragfähiger Siedlungsbereich sollten zukünftig Defizitflächen hinsichtlich der Grünversorgung verringert werden, insbesondere im westlichen Teilbereich des Geltungsbereiches des Durchführungsplanes. Klimaschutz/Klimaanpassung Der Aspekt der klimawandelangepassten Stadt sieht Bedarf an einer Vorsorge gegen Hitzestress (Wärmeinseln). 1.4 Flächennutzungsplan1980 der Stadt Aachen und Vorentwurf zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar. Der Bereich der zwischen Kreuzstraße und Lindenweg vorhandenen Schule mit Sporthall ist als Grünfläche mit zusätzlicher Kennzeichnung als Sportplatz dargestellt. Diese Darstellung wird im Beiplan 3 – Grün- und Forstflächen/ Spiel- und Sportanlagen übernommen, mit der zusätzlichen Darstellung der Sport- und Turnhalle. Der Bereich östlich der Lindenschule wurde mit der Änderung Nr. 114 des Flächennutzungsplanes 1980 gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren im Wege der Berichtigung die Darstellung von Grünfläche in Wohnbaufläche geändert. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 (Stand Öffentlichkeitsbeteiligung 2014) übernimmt die Darstellung als Wohnbaufläche für den Gesamtbereich. Ein Teilbereich, östlich der Schule, ist als Grünfläche dargestellt. 4 Begründung zur Offenlage Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen 1.5 Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen Fassung vom 06.08.2018 Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte (M 1:15.000), der Festsetzungskarte (M 1:5.000) und den Textlichen Darstellungen und Textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. Der Bereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 und auch nicht im Geltungsbereich des sich in der Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplanes. Anforderungen an zukünftige Planungen ergeben sich hieraus nicht. 1.6 Bestehendes Planungsrecht Zur Beurteilung von Bauvorhaben wird derzeit für das Aufhebungsgebiet der Durchführungsplan Haaren Nr. 8 angewendet. Neben der Festsetzung öffentlicher und privater Flächen sind im Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsmaß der Bauflächen festgesetzt. Insbesondere beziehen sich die Festsetzungen auf die Höhe der Gebäude. Je nach Lage sind Dachausbauten ausgeschlossen. 2. Anlass der Planung Mit der Bebauung des gesamten Areals wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr.8 umgesetzt und seine Leitaufgabe somit erfüllt. Seit der Rechtskraft des Durchführungsplanes Nr. 8 konnte man jedoch in den vergangenen Jahren eine deutliche Veränderung der Wohnflächenbedarfe feststellen. Aufgrund dieser veränderten Bedarfe entsprechen die vorhandenen Gebäude in ihrer überwiegend eingeschossigen Bauweise häufig nicht mehr den Anforderungen an einen attraktiven und nachgefragten Wohntypus. Besonders Familien benötigen oftmals Gebäude mit mehr Wohnfläche. Eine Nachverdichtung und vor allem Ausbau des Bestandes ist aber auf Grundlage des Durchführungsplanes nicht möglich. Um dennoch die Zielvorstellung des Masterplans AACHEN*2030 „Innenentwicklung/moderate Nachverdichtung“ auch in dem Planbereich des Durchführungsplanes Nr.8 zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit bereits einige Befreiungen vom Durchführungsplan genehmigt. Erwartungsgemäß werden in den kommenden Jahren vermehrt diese Befreiungsanträge gestellt werden, da sich das Gebiet im Generationenwechsel befindet. So kann besonders für Familien mit Kindern der Dachausbau wichtig sein, um die vorhandenen Gebäude besser nutzen zu können. Um diese kosten- und zeitaufwändigen Befreiungsverfahren zu umgehen sowie den anstehenden Generationenwechsel in diesem Gebiet zu erleichtern, soll durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 einschließlich seiner Änderungen eine moderate Nachverdichtung ermöglicht werden. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1 Allgemeine Ziele Mit der Aufhebung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Gebäude besser nutzen zu können sowie an wenigen Stellen eine moderate Nachverdichtung und vor allem den Dachausbau der Gebäude zu ermöglichen. Mit der Aufhebung kann auf die aktuelle Wohnungsmarktsituation reagiert werden. 3.2 Ziel der Planung In dem Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 8 kann über die Zulässigkeit von Vorhaben nach Rechtskraft der Aufhebung nach § 34 BauGB entschieden werden. Höhe, Bautiefe und Geschossigkeit der Umgebungsbebauung dienen dabei als Maßstab. Da das Gebiet fast vollständig bebaut ist, ist eine Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB möglich. Die Beurteilung nach § 34 BauGB lässt in wenigen Teilflächen eine moderate Nachverdichtung sowie den Ausbau einiger Dachgeschosse zu. 5 Begründung zur Offenlage Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen 4. Auswirkungen der Planung Fassung vom 06.08.2018 Durch die Aufhebung werden die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung sowie den Ausbau der Dachgeschosse geschaffen. In wenigen Fällen wird eine Bebauung von unwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Bauen in zweiter Reihe) ermöglicht. Die Beurteilung von Bauvorhaben nach §34 BauGB ist ausreichend, um die zukünftige Entwicklung des Gebietes maßvoll zu steuern. 5. Kosten Durch die Aufhebung entstehen der Stadt Aachen voraussichtlich keine Kosten. 6. Plandaten Das Gebiet der Aufhebung hat eine Größe von ca. 19,3 ha. 6