Daten
Kommune
Aachen
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308427.pdf
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25 MB
Erstellt
07.08.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1015/WP17
öffentlich
35034-2018
07.08.2018
Dez. III / FB 61/200
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen
Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk
Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und
Lindenweg;
hier: Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.09.2018
06.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des
Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des
Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen in der vorgelegten
Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des
Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/1015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Planungsanlass
Mit der Bebauung des gesamten Areals wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des
Durchführungsplanes Nr.8 umgesetzt und seine Leitaufgabe somit erfüllt. Seit der Rechtskraft des
Durchführungsplanes Nr. 8 konnte man jedoch in den vergangenen Jahren eine deutliche
Veränderung der Wohnflächenbedarfe feststellen. Aufgrund dieser veränderten Bedarfe entsprechen
die vorhandenen Gebäude in ihrer überwiegend eingeschossigen Bauweise häufig nicht mehr den
Anforderungen an einen attraktiven und nachgefragten Wohntypus.
Besonders Familien benötigen oftmals Gebäude mit mehr Wohnfläche.
Eine Nachverdichtung einiger sehr großer Grundstücke aber vor allem der Ausbau des Bestandes ist
auf Grundlage des Durchführungsplanes zumeist nicht möglich. Um dennoch die Zielvorstellung des
Masterplans AACHEN*2030 „Innenentwicklung/moderate Nachverdichtung“ auch in dem Planbereich
des Durchführungsplanes Nr.8 zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit bereits einige
Befreiungen vom Durchführungsplan genehmigt.
Erwartungsgemäß werden in den kommenden Jahren vermehrt diese Befreiungsanträge gestellt
werden, da sich das Gebiet im Generationenwechsel befindet. So kann besonders für Familien mit
Kindern der Dachausbau wichtig sein, um die vorhandenen Gebäude besser nutzen zu können. Um
diese kosten- und zeitaufwändigen Befreiungsverfahren zu umgehen sowie den anstehenden
Generationenwechsel in diesem Gebiet zu erleichtern, soll durch eine Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 8 einschließlich seiner Änderungen eine moderate Nachverdichtung
ermöglicht werden.
2.
Derzeitige planungsrechtliche Situation
Zur Beurteilung von Bauvorhaben wird derzeit für das Aufhebungsgebiet der Durchführungsplan
Haaren Nr. 8 angewendet. Neben der Festsetzung öffentlicher und privater Flächen sind im
Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsmaß der Bauflächen festgesetzt. Insbesondere
beziehen sich die Festsetzungen auf die Höhe der Gebäude. Je nach Lage sind Dachausbauten
ausgeschlossen.
3.
Stellungnahme der Verwaltung / Empfehlung / Weiteres Vorgehen
Nach Auffassung der Verwaltung gewährleistet eine Beurteilung des Aufhebungsgebietes nach §34
BauGB eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Zusätzlich werden durch die Aufhebung des
Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung auf
einigen wenigen Grundstücken sowie den Ausbau der Dachgeschosse geschaffen.
Sie empfiehlt daher, den Durchführungsplan Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller
Änderungen aufzuheben.
Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 8 gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Vorlage FB 61/1015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
Seite: 2/3
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Durchführungsplan Nr. 8
4.
-
Planzeichnung
-
Erläuterungsbericht
1. Änderung Durchführungsplan Nr. 8
-
5.
6.
7.
8.
Planzeichnung
2. Änderung Durchführungsplan Nr. 8
-
Planzeichnung
-
Begründung zur 2, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8
3. Änderung Durchführungsplan Nr. 8
-
Planzeichnung
-
Begründung zur 3, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8
4. Änderung Durchführungsplan Nr. 8
-
Planzeichnung
-
Begründung zur 4, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8
Erläuterungsbericht zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 8
Vorlage FB 61/1015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
Seite: 3/3
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zum 8. Durchführungsplan der Gemeinde H a a r e n ,
Landkreis Aachen.
1. Einleitung:
Die Gemeinde Haaren hat auf Grund des § 5 des Gesetzes über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) vom 29.4.1950
durch Gemeinderatsbeschluß vom 24.8.1950 für das gesamte Gemeindegebiet einen Leitplan aufgestellt. Dieser Leitplan wurde überarbeitet und mit Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom
6.8.1959 - 34. IV - 53 - 04 - genehmigt.
Die förmliche Feststellung des überarbeiteten Leitplanes erfolgte
in der Sitzung des Gemeinderates vom 4.9.1959.
Die rechtliche Grundlage zur Aufstellung das 8. Durchführungsplanes gemäß §§ 10 und 11 des Gesetzes über Maßnahmen zum Aufbau in
den Gemeinden (Aufbaugesetz) in der Fassung vom 29.4.1952 ist
somit gegeben.
Für das im Leitplan ausgewiesene Baugebiet "Haarberg" stellt
die Gemeinde den 8. Durchführungsplan auf, der in der vorliegenden Fassung in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.3.1960
beschlossen wurde.
Eine beglaubigte Abschrift des Ratsbeschlusses ist als Anlage
beigefügt.
11. Plangebiet:
Das im 8. Durohführungsplan dargestellte Plangebiet umfaßt das
Aufschließungsgebiet Haarberg - zwischen dem Lindenweg und der
Bundesstraße 1, die beidseitig angrenzenden Grundstücke der
Kreuzstraße ab Mittelstraße und des Lindenweges ab Schulstraße,
sowie die nördliche Seite der Bachstraße ab Mittelstraße bis in
Höhe der Einmündung Kremerstraße.
Im einzelnen ist die genaue parzellenmäßige Begrenzung des
Durchführungsplangebietes aus der Verfahrenskarte ersichtlich.
Die Grenze des Plangebietes ist in der Karte mit einer grauen
Begleitlinie
gekennzeichnet.
-2Gemäß Artikel 9 Abs.3 der ersten Durchführungsverordnung zum
Aufbaugesetz ist das betroffene Gebiet nach Katastergrenzen
dargestellt. Die Eigentumsgrenzen sind im Durchführungsplan
stark ausgezeichnet.
Als Eigentumsnachweis liegt den Unterlagen ein Eigentümerverzeichnis bei, das nach dem Stande vom 18.2.1960 auf Grund der
Katasterunterlagen die Eigentumsverhältnisse im Plangebiet
eindeutig wiedergibt.
Die in der Katasterkarte fehlenden Gebäude sowie die zu ergänzende Topographie wurden örtlich aufgemessen und in die im
Maßstabe 1:l 000 kartierte Planunterlage eingetragen,
111. Begründung zur Wahl des Durchführungsplanes und Baugestaltung:
Bei der Festsetzung der Reihenfolge der noch aufzustellenden
Durchführungspläne wurde die Notwendigkeit eines Durchführungsplanes für das Aufschließungsgebiet Haarberg als besonders
vordringlich
herausgestellt, zumal die Erschließung und Bebauung dieses Geländes bereits in vollem Gange ist. Gleichzeitig
möchte die Gemeinde die vom Ortskern aus bestehenden Straßenverbindungen zum Aufschließungsgebiet in diesem Durchführungsplan erfassen und außerdem an die Verfahrensgrenzen der
bereits bestehenden Durchführungspläne 2, 3 und 4 lückenlos
anschließen.
Neben der Kennzeichnung der Flächen öffentlicher und privater
Nutzung sind im Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsgrad
der Bauflächen rechtskräftig festgelegt. Es dominiert bei dieser Hangbebauung die eingeschossige offene Bauweise, die entsprechend den Festlegungen des Durchführungsplanes in besonderen Lagen hangabwärts (hinterhüftig) zweigeschossig ausgenutzt
werden kann.
Abweichungen von der im Durchführungsplan angegebenen Geschoßzahl sind nur zulässig, wenn an vorhandener mehrgeschossiger
Bebauung aus städtebaulichen Gründen die Einhaltung der Traufhöhe oder eine andere Übergangslösung zweckmäßig erscheint.
Zwischen dem Sportplatz und dem Lindenweg ist ein eingeschossiges Bungalowgebiet ausgewiesen. Auch in den übrigen Hanglagen
-3-
sollen grundsätzlich nur Häuser ohne Dachausbau und im ebenen
Gelände eingeschossige Häuser mit ausgebautem Steildach, jedoch
ohne Drempel zugelassen werden.
Die Sockelhöhe darf höchstens zwischen 0,4 bis O,6 m über
Straßenkrone bzw. über mittlere Geländehöhe - gemessen in der
vorderen Baulinie - betragen. Freistehende Garagen sind möglichst für zwei Häuser zusammenzufassen. Bei Böschungshöhen über
1,2 m sind Kellergaragen zulässig.
Die Vorgärten sind gärtnerisch zu gestalten. Bei Straßeneinmündungen ist der Aufwuchs in den Vorgärten der Eckgrundstücke
zur besseren Übersicht niedrig zu halten. Dies gilt auch für
Eckgrundstücke an den Einmündungen der im Durchführungsplan
besonders bezeichneten Privatwege. Nur an Böschungen sind Einfriedigungsmauern
zulässig. Die Verwendung von Ziegelsteinen,
Flaschen und dergleichen als innere Beet- und Wegeeinfassungen
ist nicht gestattet. Als Vorgarteneinfriedigungen sollen möglichst lebende Hecken oder hölzerne Spriegelzäune Verwendung
finden. (Ergänzung s.S.4 am Ende.)
IV. Vorgesehene Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens und der
Bebauung:
a) Grundflächen
des Gemeinbedarfs:
Die vor den Fluchtlinien gelegenen Flächen werden, soweit
sie als öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden,
gemäß § 16 dea Aufbaugesetzes auf Anordnung der Gemeinde
eingezogen.
b) Umlegungsgebiet:
Das gesamte Durchführungsplangebiet kann gleichzeitig zum
Umlegungagebiet gemäß § 18 des Aufbaugesetzes erklärt werden.
Die im Durchführungsplan dargestellten Flurstücke können in
ein Umlegungsverfahren einbezogen werden. Der Antrag auf
Durchführung der Umlegung kann auch von den Grundeigentümern
(2/3 Mehrheit) gestellt oder von der Gemeinde angeordnet
werden.
c) Ordnung der Bebauung:
Zur Schließung von Baulücken und zur Bebauung unbebauter
Grundstücke kann die Gemeinde auf Grund aes förmlich,fest-
-4gestellten Durchführungsplanes Baumaßnahmen
bis 53 des Aufbaugesetzes anordnen.
V. Vorgesehene
gemäß
§§
48
Baumaßnahmen und Baulastträger:
1) Straßenbau:
Der Ausbau der Straßen richtet sich nach der gültigen Ortssatzung betreffend die Anlegung, Veränderung und Bebauung
von Straßen und Plätzen in der Gemeinde Haaren, Landkreis
Aachen, vom 6.1.1938 bzw. nach dem Vertrage über die Erschließung des Geländes "Haarberg" zwischen der Gemeinde
Haaren und dem Architekten Pfeiffer. Die Dimensionierung
der Straßen ist aus den Planunterlagen ersichtlich.
Die technische Ausführung entspricht dem nachfolgenden Kostenvoranschlag.
2)
Versorgungsleitungen:
Für die Versorgungsleitungen sind die einzelnen nachstehend
aufgeführten Versorgungsträger zuständig:
Wasserwerk des Landkreises Aachen,
Rheinische Licht- und Kraftwerke GmbH, in Brand
Stadtwerke Aachen für Gasversorgung.
3) Kanalisation:
D e r Ausbau der Kanalisation erfolgt nach dem Gesamtkanalisationsplan der Gemeinde. Die vorhandenen und geplanten
Kanäle sind im Durchführungsplan dargestellt.
Ergänzung zu V.
In Ausnahmefällen können Garagen auch vor der Baulinie errichtet werden. Dies bedarf jedoch,wie jede andere Abweichung
von der im Durchführungsplan festgelegten Baugestaltung,der
besonderen Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde.
K o s t e n s c h ä t z u n g
Nr. 8 der Gemeinde H a a
für den im Durchführungsplan
vorgesehenen Ausbau von Straßen und Platzanlage.
Pos.:Ansatz:
r e n
K o s t e n :
im Einz. im Ganzen
DM
DM
G e g e n s t a n d :
- I. Lindenweg:
1
100
450
150
2650
880
880
cbm Humusboden innerhalb des Straßenplanums
aufzunehmen und seitlich der Straßenfläche
naah Angabe der Bauleitung für die spätere
Anfüllung zu lagern,
für 1 cbm
4,--
cbm der alten Straßenfläche aufzureißen
und nach Angabe der Bauleitung als Auffüllung aufzuladen und an Ort und Stelle
zu transportieren,
f ü r 1 cbm
6,10
2.745,--
cbm Erdabtrag in Hackboden zur Herstellung
des neuen Straßenkoffers auszuschachten,
soweit erforderlich nach Angabe der Bauleit-ung einzubauen,
für 1 cbm
5,40
810,--
qm Packlage frei Verwendungsstelle anzuliefern, im fertigen Zustand 20 cm stark
einzubauen, gehörig ab- und auszuzwicken,
unter Zusatz von Kleinschlag und Sand mit
einer 14-t Walze profilmäßig festzuwalzen
und einzuschlemmen einschl. Stellung der
Geräte und Leistung aller Nebenarbeiten
sowie Lieferung der erforderlichen Materialien,
für 1 qm
7 ,--
18.550,--
lfdm gerade Bordsteine und Kurvenbordsteine
aus Beton mit Basaltauflage, Profil 15/18/30
cm frei Verwendungsstelle anzuliefern,
für 1 lfdm
8,30
7.304,--
400, --
lfdm Bordsteine wie Kurvenbordsteine aus
Beton, Profil 15/18/30 cm plan- und profilmäßig auf einer 15 cm starken Betonunterlage und 40 cm Breite zu verlegen, vorher den
Fundamentgraben ca.40 cm breit und ca.10 cm
tief zur Aufnahme der Betonunterlage auszuheben, die Grabensohle zu regulieren und zu
stampfen, mit einer 15 cm starken und 40 cm
breiten Unterbettung aus Stampfbeton, bestehend aus 1 Teil Zement, 6 Teilen lehmfreien
Kies zu versehen und genau abzugleichen,die
zu übertragen:
29.809,--
Koste
n:
im Einz. im Ganzer
G e g e n s t a n d :
Pos.:Ansatz:
Übertrag:
Bordsteine nach Richtung und Gefälle schnurgerade zu verlegen, die Stoßfugen mit feinem Zementmörtel zu vergießen sowie Leistung aller Nebenarbeiten fix und fertig,
für 1 lfdm
4,-qm Rinnenpflaster frei Verwendungsstelle
anzuliefern,
16,50
für 1 qm
7
qm Rinnenpflaster nach den besonderen Bedingungen für die Ausfiihtung von Pflaster
in 10 cm starker Sandbettung herzustellen.
Das Pflaster muß nach der Lehre und mit
Richtlatten in Quer- und Längprofil hergestellt werden,
für 1 qm
3
9
10
-11
12
29.8O9,--
2650
2650
2650
1320
3.520,--
1.650,--
4,--
400, --
Im Straßenfläche mit 120 kg kg/qm Kleinschlag, Körnung 40/60 mm einzudecken, mit
ca.20 kg/qm Teersplitt, Körnung 8/15 mm einzustreuen und die Fläche in 2 Arbeitsgängen
abzuwalzen, einschl. Gestellung der Walze
und Lieferung aller Materialien,
für 1 qm
4 ,--
lo.6oo,--
qm Straßenfläche aus Pos.9 mit ca.50 kg/ m
Teersplitt (25 kg/qm 8/15 und 25 kg/qm 3 ? 8 )
einzubauen, zu profilieren und mit 2 %
Quergefälle gut festzuwalzen; in fertiger
Arbeit einschl.Gestellung aller Maschinen
und Geräte und Lieferung der Materialien,
für 1 qm
3,60
9.540,--
qm Straßenfläche aus Pos.10 mit ca.20 kg/qm
Asphaltgrus einzudecken und sauber profilgerecht zu bügeln, in fertiger Arbeit einschließlich Gestellung der Maschinen und
Geräte und Lieferung des Asphaltgruses,
für 1 qm
1,80
4.770,--
qm Bürgersteigfläche zu regulieren und mit
Kesselasche 5 cm stark einzudecken und mit
der Vibrationswalze anzudrücken; in fertiger Arbeit einschl. Lieferung aller Materialien,
für 1 qm
1,80
2.376,--
13
für
Grunderwerb
14
für Unvorhergesehenes,
Abrundung
3 . 000, -Bauleitung
und
zur
6.335,-Insgesamt:
72.000,--
Pos.:Ansatz:
K o s t e n :
im Einz. im Ganzer
G e g e n s t a n d :
DM
.,--~
DM
2.Kreuzstraße:
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
250
450
100
4000
1450
1450
200
200
4000
4000
4000
2000
cbm Humusboden innerhalb des
auszunehmen usw. wie Pos.1.
für 1 cbm
Straßenplanums
4 ,--
l.OOO,--
cbm der alten Straßenfläche auszureißen usw.
wie Pos.2,
für 1 cbm
6,10
2.745,--
cbm
des
wie
für
5,40
540,--
7 >--
28.000,--
lfdm gerade Bordsteine und Kurvenbordsteine
aus Beton mit Basaltauflage, Profil 15/18/30
c m frei Verwendungsstelle anzuliefern,
für 1 lfdm
8,30
12.035,--
lfdm Bordsteine wie Kurvenbordsteine aus Beton usw. zu verlegen, wie Pos. 6,
für 1 lfdm
4,--
5.800, --
16,50
3.300,--
qm Rinnenpflaster nach den besonderen Bedingungen für die Ausführung von Pflaster usw.
herzustellen wie Pos. 8,
für 1 qm
4 >--
8(X),--
qm Straßenfläche mit 120 kg/qm Kleinschlag,
Körnung 40/60 mm einzudecken usw. wie Pos.9,
für 1 qm
4 ,--
16. 000, --
qm Straßenfläche aus Pos.23 mit ca.50 kg/qm
Teersplitt usw. einzubauen, wie Pos. 10,
für 1 qm
3,60
14.400,--
qm Straßenfläche aus Pos.24 mit ca.20 kg/qm
Asphaltgrus einzudecken usw. wie Pos.11,
für 1 qm
1,80
7.200,--
qm Bürgersteigfläche zu regulieren usw.
wie Pos.12,
für 1 qm
1,80
3.600,--
zu übertragen:
95.420,--
Erdabtrag in Hackboden zur Herstellung
neuen Straßenkoffers auszuschachten
usw.
Pos. 3,
1 cbm
qm
Packlage frei
wie Pos.4,
für 1 qm
usw.
qm Rinnenpflaster
zuliefern,
für 1 qm
Verwendungsstelle
frei
anzuliefern
Verwendungsstelle
an-
K o s t e n
im Einz. im Ganzen
G e g e n s t a n d :
Pos.:Ansatz:
DM
Übertrag:
27
600
qm Platzanlage profilmäßig zu regulieren,
mit Grobschlag 15 cm stark und 80 kg/qm
Bitumensplitt besfestigen und abwalzen,
für 1 qm
28
für
29
für Unvorhergesehenes,
Abrundung
DM
95.420,-
7,--
4.200,-4.ooo,--
Grunderwerb
Bauleitung
und
zur
10.380,--
Insgesamt:
114.000, --
3.Schulstraße:
30
31
32
33
34
35
36
37
100 cbm der alten Straßenfläche aufzureißen
wie Pos.2,
USW.
für 1 cbm
6,lO
610, --
100 cbm Erdabtrag in Hackboden zur Herstellung
des neuen Straßenkoffers auszuschachten usw.
wie Pos.3,
für 1 cbm
5,40
540,--
700 qm Packlage frei Verwendungsstelle anzuliefern usw. wie Pos.4,
f ü r 1 qm
7 ,--
4. 900, --
200 lfdm gerade Bordsteine und Kurvenbordsteine
15/18/3Ocm
aus Beton mit Basaltauflage,Profil
frei Verwendungsstelle anzuliefern,
für 1 lfdm
8,30
1.660,--
200 lfdm Bordsteine wie Kurvenbordsteine aus
Beton, Profil 15/18/30 cm plan- und profilmäßig usw. zu verlegen, wie Pos. 6,
für 1 lfdm
4,--
800, --
30 qm Binnenpflaster frei Verwendungssteile
anzuliefern,
für 1 qm
16,50
495 , - -
4,--
120, --
30 qm Rinnenpflaster nach den besonderen Bedingungen für die Ausführung von Pflaster usw.
herzustellen, wie Pos.8,
für 1 qm
700 qm Straßenfläche mit 120 kg/qm Kleinschlag,
Körnung 40/60 mm einzudecken usw. wie Pos.9,
für 1 qm
4,--
2.800,--
zu übertragen:
11.925,--
Pos.:Ansatz:
K o s t e n
im Einz. im Ganzen
G e g e n s t a n d :
Übertrag:
38
39
40
11.925,--
700 qm Straßenfläche aus Pos.37 mit ca.30 kg/qm
Teersplitt usw. einzubauen wie Pos.10,
für 1 qm
3,60
2.520,--
700 qm Straßenfläche aus Pos.38 mit ca.20 kg/qm
Asphaltgrus einzudecken und sauber profilgerecht zu bügeln, in fertiger Arbeit einschl.
Gestellung der Maschinen und Geräte und Lieferung des Asphaltgruses,
für 1 qm
1,80
1.260,--
400 ;zsB$gersteigfläche zu regulieren usw. wie
.
für 1 q m
1,80
720,--
h,
41
Für Unvorhergesehenes,
Abrundung
Bauleitung
und
zur
1.575,-Insgesamt:
18.000, --
VII. Reihenfolge der Durchfiihrung:
1.
2.
3.
4.
VIII.
Ausbau
Ausbau
Ausbau
Ausbau
des
der
des
der
Lindenweges
Kreuzstraße
Sportplatzes
übrigen Aufschließungsstraßen.
Vorbehalte:
Die Gemeinde Haaren behält sich gemäß § 13 des Aufbaugesetzes
etwa nötige Änderungen und Ergänzungen des Durchführungsplanes
vor.
Einweis:
Bei Unstimmigkeiten zwischen den Plänen ist die Erstausfertigung und bei Unstimmigkeiten zwischen den Plänen und Erläuterungen sind die Darstellungen in den Plänen maßgebend.
IX.
Rechtswirksamkeit:
Nachdem der Herr Regierungspräsident gemäß § 11 des Gesetzes
über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz)
in der Fassung vom 29.4.1952 bestätigt hat, daß der Durchführungsplan mit den Zielen des Leitplanes übereinstimmt,
erfolgt die förmliche Feststellung durch den Gemeinderat.
Der Durchführungsplan wird damit wirksam und rechtsverbindlich.
Haaren, den . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der
Bürgermeister:
Ein
Ratsmitglied:
Bearbeitet wurde dieser Durchführungsplan durch das Vermessungsamt des Landkreises A
Aachen, den 24.März 1960
Dieser Erläuterungsbericht zum 8. Durchführungsplan der
Gemeinde Haaren hat gemäß § 11 (1) des Aufbaugesetzes in der
Fassung vom 29.4.1952 (GV.NW.S.75) in der Zeit vom 30.5. 1960
bis 2 9 . 6 . 1 9 6 0 einschl. offengelegen.
Haaren,
den . * 1 5 . 7
..
. . .1
. .9
. 6.0
..
,~.+.-,.__:,; .,
,+<;,y:c:.,,:';,Der
i., :i
Gemeindedirektor:
Gemäß § 11 (2) dea
(GV.NW.S.75) ist mit Verfügung vom
bestätigt worden, daß dieser Plan mit den Zielen des Leitplanes übereinstimmt.
Aachen,
den
Dieser Plan ist gemäß § 11 (2)
in der Fassung vom 29.4.1952 (GV.NW.S.75) durch Beschluß der Gemeindevertretung vom . . 30. 1 1 . 1960 förmlich festgestellt worden.
Haaren, den . .30.
. . .Nov.
. . . . . . . 1. 9. 6. 0. . .
Der Bürgermeister:
Ein
Ratsmitglied:
Der Gemeindedirektora(1
P/olo~@//~HkrCr
Begründung
zur 2, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8, Haaren
Landkreis Aachen
I. Einleitung
Der Rat der Gemeinde Haaren hat den Bebauungsplan (Durchfiihru
plan) Nr. 8, Haaren, durch Beschluß vom 30.11.1960 gemäß § 11
des Aufbaugesetzes NW. förmlich festgestellt. Nach § 173 BBau
der 1. Durchführungsverordnung zum Bundesbaugesetz gilt diese
als Bebauungsplan weiter.
An der Südseite aas Lindenweges sieht der Bebauungsplan ein W
biet mit ,eingeschossiger, offener Bebauung vor. Vom Flurstück
kung Haaren Flur 4 Nr. 422, Eigentümer: Karl Rummeny, Aachen,
ostwärtiger Richtung ist das Wohngebiet mit einer Baulinie un
Grenze der Bauzone (alte Begriffe) versehen.
3arin
ier
Zur besseren baulichen Ausnutzung der Grundstücke südlich des
weges sollen die vorgenannte Baulinie und die Grenze der Baur
gehoben werden. Es sollen nunmehr eine Baugrenze vorgesehen
überbaubaren Grundstüeksfläohen dargestellt werden. Außerdem
zur besseren Erschließung der Flurstücke Gemarkung Haaren Flu
112, 423/113, 424/113, 425/113 und 679/114 ein Privatw-eg vor
ienaufie
Diese Änderung hat der Rat der Gemeinde Haaren in seiner Sitz
26.7.1967 beschlossen. Beglaubigte Absohrift des Ratsbeschlus
als Anlage beigefügt.
2.
Plangebiet
Das zu änaernae Plangebiet ist im Änderungsplan mit einer gra
Begleitlinie gekennzeichnet.
3. Erschließung
und Bodenordnungsmaßnahmen
Die Erschließung des Lindenweges ist, soweit das Plangebiet i
kommt, abgeschlossen. Der Privatweg wird nicht von der Gemeir
baut. Bodenordnungsmaßnahmen sind im Plangebiet nicht vorgese
3
Nr.
hen.
-24. Verzeichnis der betroffenen Grundstücke
Von der Planänderung werden folgende Flurstücke betroffen:
Gemarkung
Haaren
Eigentümer
4
422
112
423/113
424/113
425/113
679/114
680/114
681/114
716/115
717/115
718/115
683/115
Rummeny Karl, Aachen, Raerener Straße - Mariah f
Linden Hubertine, Haaren, Hauptstraße 128
ato.
dto.
dto.
Thoren Magdalene, Haaren, Lindenweg 5
Müller Fritz, Haaren, Lindenweg 7
Ervens Erben, Haaren, Lindenweg 9
Gerhard Otto Ehefrau Erben, Haaren, Lindenweg 1
Aretz Josef Erben, Haaren, Lindenweg 13
Preis August Josef und Ehefrau, Haaren, Linder eg 1 5
dto.
5 . Kosten
Durch die Planänderung entstehen der Gemeinde Haaren keine KOS
Die Privatstraße wird von einem Unternehmer gebaut.
6. Hinweis
Die Bearbeitung dieses Änderungsplanes erfolgte durch aas Plan ngsamt des Landkreises Aaohen. Bei Unstimmigkeiten zwischen den 1 änen
ist die Erstausfertigung maßgeben.
Landkreis Aachen
- Planungsamt -
Dipl. Ing. Floegel
Obervermessungsrat
Der Rat der Gemeinde Haaren hat in seiner Sitzung vom . . . . . . .
gemäß § 2 (1) und (6) BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. 1960, s.
beschlossen, den Änderungsplan Nr. 2 zum
zustellen und offenzulegen.
. . . . . . . . . 1967
Haaren, den . . . .1. August
Dieser Änderungsplan hat als Entwurf mit seinen Anlagen gemäß'
§ 2 (6) BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. 1960, S. 341) in der Zeit I
~
. . . . 9.
. . .1.9.6 7 offengelegen.
vom . . . . . 28.
. . . .8
... . 1967
. . . bis . 28.
29. 9.
Haaren, den . . . . . . . . . . . . . . . ...1967
.........
Gemeindedirektor
~
Dieser Änderungsplan ist gemäß § 10 BBauG vom 23.6.1960 durch
Beschluß aes Rates der Gemeinde vom . . . 17. 11. 1967 als Satzung
(
beschlossen worden.
Haaren, den
17. 1
1
.
.1
9
6
7
...............
BiiTgermeister
. . . Gemeindedirektor,
. . . . . &#T% . . . .
gleichz. Schriftführer
Dieser Änderungsplan ist gemäß $ 11 BBauG vom 23.6.1960 mit Ver .fügung vom . . . . . . . . . . . . . . . Az. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...*. ,..
genehmigt worden.
Aachen,
den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der
Regierungspräsident
Im Auftrage:
Dieser Änderungsplan ist gemäß § 12 BBauG vom 23.6.1960 durch
kanntmachung vom 28.2.1968 . . . . . . . . . . als Satzung rechtsverb
geworden.
Haaren,
den 29.2.1968
....................
Be-
dlich
B e g r ü n d u n g
zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8, Haaren
Der R a t der Gemeinde H a a r e n hat den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 8, Haaren, durch Beschluß vom 3o.11.196o gemäß § 11 (2)
des Aufbaugesetzes NW. förmlich festgestellt. Dieser Plan gilt gemäß
§ 173 BBauG als Bebauungsplan im Sinne des Bundesbaugesetzes.
An die Südseite des Lindenweges, zwischen Lindenweg und Bachstraße,
sieht der Bebauungsplan in der Hauptsache eine eingeschossige, offene Bebauung vor. Zur besseren Erschließung des ehemaligen Grundstücks Rummeny, jetzt Kinon, war im Bebauungsplan Nr. 8, Haaren, vom
Lindenweg aus in das Gelände hinein eine kurze Erschließungsstraße
vorgesehen. Durch entsprechende, anderweitige Verwertung einiger Teil
grundstücke am Bande des Gesamtgrundstücks ist der Erschließungsweg
in der ursprünglich vorgesehenen Größe nicht mehr erforderlich. Der
bisherige größere Weg soll durch einen kleineren Privatweg ersetzt
werden. Diese Wegeänderung ist nur für den Grundstückseigentümer Kinon von Bedeutung.
Öffentliche Interessen werden von dieser Änderung nicht betroffen.
Ebenso werden die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht b
rührt. Die Eigentümer der betroffenen und der benachbarten Grundstük,
ke haben der Änderung zugestimmt. Träger öffentl. Belange brauchten
nich-t gehört zu werden.
Durch die Aufhebung des öffentlichen Weges entstehen der Gemeinde
Haaren keine Kosten, im Gegenteil, es werden Kosten eingespart.
haaren, den 20. Dezember 1967
Bkrgermeister
M!tsmitglied
Gemei!&or
gleichz. Schriftfj&er
/
-2-
.
Der 'Rat der Gemeinde Haaren hat die 3. iinderung des Bebauungsplanes Nr. 8, Haaren, in seiner Sitzung am 20.12.1967 aufges.tellt
und als Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Änderung nach
9 13 des Bundesbaugesetzes.
Haaren, den 20. Dezember
1967
Xatsmitglied
gleichz.
Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß 9 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl.
1960, S. 341) durch Bekanntmachung vom 22. Dezember 1967 als Satzung rechtsverbindlich geworden.
Haaren, den 22. Dezember
1967
Gemeindedire
&h
tör
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde
Haaren einschließlich aller Änderungen
im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und Lindenweg
Lage des Plangebietes
Begründung zur Offenlage
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren
einschl. aller Änderungen
Fassung vom 06.08.2018
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
3
1.1 Beschreibung des Plangebietes..........................................................................................................................3
1.2 Regionalplan .......................................................................................................................................................3
1.3 Masterplan Aachen*2030 ....................................................................................................................................3
1.4 Flächennutzungsplan1980 der Stadt Aachen und Vorentwurf zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 ........4
1.5 Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen ............................................................................................................5
1.6 Bestehendes Planungsrecht ...............................................................................................................................5
Anlass der Planung
5
Ziel und Zweck der Planung
5
3.1 Allgemeine Ziele .................................................................................................................................................5
3.2 Ziel der Planung ..................................................................................................................................................5
Auswirkungen der Planung
6
Kosten
6
Plandaten
6
2
Begründung zur Offenlage
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren
einschl. aller Änderungen
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Fassung vom 06.08.2018
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren, datiert vom 30.11.1960, liegt im Stadtbezirk Aachen-Haaren und umfasst den Bereich zwischen der Haarener Gracht (L222) und der Alt Haarener Straße (L136).
Östlich stellt das Gebiet die Grenze des bebauten Haarener Stadtteils dar. Westlich gesehen begrenzt die Bogenstraße das
Plangebiet. Die weitere Plangebietsgrenze orientiert sich an der Kreuzstraße, wobei bis zum Knotenpunkt mit dem Birkenweg nur die Bebauung südlich der Kreuzstraße dem Plangebiet zugeordnet wird. Ab der Kreuzstraße in Höhe der Hausnummer 26 schließt das Gebiet auch die nördlich der Kreuzstraße anliegenden Gebäude mit ein. Im weitergehenden Teil
orientiert sich der Plangebietsverlauf an dem Seitenstich des Birkenweges und schließt entlang der Straße Am Haarberg an
die Alt-Haarener Straße an.
Das Gebiet ist geprägt durch eine offene Bauweise mit Einfamilienhäusern. Nur im nördlichen und westlichen Teil des Gebietes sind wenige Gebäude in geschlossener Bauweise vorhanden. Überwiegend wird das Gebiet für Wohnzwecke genutzt. Lediglich im westlichen Bereich des Durchführungsplanes liegt eine Förderschule der StädteRegion Aachen (Lindenschule). Der Durchführungsplan setzt im östlichen Bereich der Lindenschule einen Sportplatz fest. Dieser Bereich wurde
durch den Bebauungsplan 901, der am 23.08.2008 Rechtskraft erlangte, überplant. Ziel dieser Planung ist die Ausweisung
eines Wohngebietes, um die Baulandversorgung im Aachener Stadtraum und im Besonderen in Haaren zu verbessern.
1.2
Regionalplan
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage,
eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht
eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
Der derzeit gültige Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, stellt den beschriebenen Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
1.3
Masterplan Aachen*2030
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. §1
(6), Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Der Masterplan Aachen*2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen aufzeigen. Er erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige Entwicklung auch
für unterschiedliche Handlungsfelder absteckt.
Für den betrachteten Bereich zwischen Alt-Haarener Straße, Haarener Gracht und Am Haarberg in Aachen-Haaren
wird Handlungsbedarf im Rahmen der Handlungsfelder Wohnen, Wirtschaft, Hochschule, Lebensumfeld, Mobilität, StadtBau-Kultur, Freiraum sowie hinsichtlich Klimaschutz/Klimaanpassung gesehen.
Zu den einzelnen o.g. Handlungsfeldern formuliert der Masterplan Aachen*2030 die nachfolgenden Handlungsansätze für
den Geltungsbereich des Durchführungsplanes sowie der unmittelbaren Umgebung.
Wohnen
Hinsichtlich der Qualitätsoffensive im Wohnungsbestand gilt es den Generationswechsel im Bestand zu unterstützen. Unter
Berücksichtigung eines gesunden Wohnquartieres gilt es im Bereich entlang der Alt-Haarener Straße den Immissionsschutz
zu berücksichtigen. Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 soll eine moderate Nachverdichtung und der Ausbau im Bestand ermöglicht werden, was dem Handlungsfeld Wohnen entsprechen würde.
3
Begründung zur Offenlage
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren
einschl. aller Änderungen
Fassung vom 06.08.2018
Wirtschaft
Als starkes Oberzentrum/ sichere Nahversorgung gilt es die Nahversorgungszentren in den
Ortsteilen zu sichern, dies bezogen auf den westlichen Bereich bzw. den an das Plangebiet
angrenzenden Bereich.
Hochschule
Im Bereich der Alt-Haarener Straße sollte der Fokus auf den Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur gelegt werden.
Lebensumfeld
Unter dem Aspekt der sozial gerechten Stadt gilt der beschriebene Bereich des Durchführungsplanes Nr. 8 als Lebensraum
mit vorrangigem Handlungsbedarf.
Mobilität
Für die vernetzte Mobilität: clever mobil sollte das Augenmerk auf die Stärkung der Leistungsfähigkeit des ÖV-Systems im
Bereich der Alt-Haarener Straße gelegt werden. Damals unter anderem auch im Hinblick auf das Einstiegs- und Zielkonzept
der geplanten Campusbahn. Die Alt-Haarener Straße als Magistrale gilt es zu qualifizieren bzw. zu profilieren.
Stadt-Bau-Kultur
Unter Betrachtung des westlichen Bereiches und dem Gesichtspunkt der kompakt gemischten Stadt sollten zukünftig neue Nutzungsmischungen gefördert und eventuellen Entflechtungen entgegen gewirkt werden. Als Identität stiftende Stadt sollten
Blickbeziehungen im östlich angrenzenden Bereich freigehalten werden.
Freiraum
Als ökologisch tragfähiger Siedlungsbereich sollten zukünftig Defizitflächen hinsichtlich der Grünversorgung verringert werden, insbesondere im westlichen Teilbereich des Geltungsbereiches des Durchführungsplanes.
Klimaschutz/Klimaanpassung
Der Aspekt der klimawandelangepassten Stadt sieht Bedarf an einer Vorsorge gegen Hitzestress (Wärmeinseln).
1.4
Flächennutzungsplan1980 der Stadt Aachen und Vorentwurf zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030
Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integriertes
Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem
04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den
Bereich als Wohnbaufläche dar. Der Bereich der zwischen Kreuzstraße
und Lindenweg vorhandenen Schule mit Sporthall ist als Grünfläche mit
zusätzlicher Kennzeichnung als Sportplatz dargestellt. Diese Darstellung
wird im Beiplan 3 – Grün- und Forstflächen/ Spiel- und Sportanlagen
übernommen, mit der zusätzlichen Darstellung der Sport- und Turnhalle.
Der Bereich östlich der Lindenschule wurde mit der Änderung Nr. 114
des Flächennutzungsplanes 1980 gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren im Wege der Berichtigung die Darstellung von Grünfläche
in Wohnbaufläche geändert.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030
(Stand Öffentlichkeitsbeteiligung 2014) übernimmt die Darstellung als Wohnbaufläche für
den Gesamtbereich. Ein Teilbereich, östlich der Schule, ist als Grünfläche dargestellt.
4
Begründung zur Offenlage
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren
einschl. aller Änderungen
1.5 Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen
Fassung vom 06.08.2018
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte
(M 1:15.000), der Festsetzungskarte (M 1:5.000) und den Textlichen Darstellungen und Textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht.
Der Bereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 und auch nicht im Geltungsbereich des sich in der
Neuaufstellung befindlichen Landschaftsplanes. Anforderungen an zukünftige Planungen ergeben sich hieraus nicht.
1.6
Bestehendes Planungsrecht
Zur Beurteilung von Bauvorhaben wird derzeit für das Aufhebungsgebiet der Durchführungsplan Haaren Nr. 8 angewendet.
Neben der Festsetzung öffentlicher und privater Flächen sind im Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsmaß der
Bauflächen festgesetzt. Insbesondere beziehen sich die Festsetzungen auf die Höhe der Gebäude. Je nach Lage sind
Dachausbauten ausgeschlossen.
2.
Anlass der Planung
Mit der Bebauung des gesamten Areals wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr.8 umgesetzt und seine Leitaufgabe somit erfüllt.
Seit der Rechtskraft des Durchführungsplanes Nr. 8 konnte man jedoch in den vergangenen Jahren eine deutliche Veränderung der Wohnflächenbedarfe feststellen. Aufgrund dieser veränderten Bedarfe entsprechen die vorhandenen Gebäude in
ihrer überwiegend eingeschossigen Bauweise häufig nicht mehr den Anforderungen an einen attraktiven und nachgefragten
Wohntypus.
Besonders Familien benötigen oftmals Gebäude mit mehr Wohnfläche. Eine Nachverdichtung und vor allem Ausbau des
Bestandes ist aber auf Grundlage des Durchführungsplanes nicht möglich. Um dennoch die Zielvorstellung des Masterplans
AACHEN*2030 „Innenentwicklung/moderate Nachverdichtung“ auch in dem Planbereich des Durchführungsplanes Nr.8 zu
ermöglichen, wurden in der Vergangenheit bereits einige Befreiungen vom Durchführungsplan genehmigt.
Erwartungsgemäß werden in den kommenden Jahren vermehrt diese Befreiungsanträge gestellt werden, da sich das Gebiet im Generationenwechsel befindet. So kann besonders für Familien mit Kindern der Dachausbau wichtig sein, um die
vorhandenen Gebäude besser nutzen zu können. Um diese kosten- und zeitaufwändigen Befreiungsverfahren zu umgehen
sowie den anstehenden Generationenwechsel in diesem Gebiet zu erleichtern, soll durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 einschließlich seiner Änderungen eine moderate Nachverdichtung ermöglicht werden.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1
Allgemeine Ziele
Mit der Aufhebung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Gebäude besser nutzen zu
können sowie an wenigen Stellen eine moderate Nachverdichtung und vor allem den Dachausbau der Gebäude zu ermöglichen. Mit der Aufhebung kann auf die aktuelle Wohnungsmarktsituation reagiert werden.
3.2
Ziel der Planung
In dem Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 8 kann über die Zulässigkeit von Vorhaben nach Rechtskraft der
Aufhebung nach § 34 BauGB entschieden werden. Höhe, Bautiefe und Geschossigkeit der Umgebungsbebauung dienen
dabei als Maßstab.
Da das Gebiet fast vollständig bebaut ist, ist eine Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB möglich. Die Beurteilung
nach § 34 BauGB lässt in wenigen Teilflächen eine moderate Nachverdichtung sowie den Ausbau einiger Dachgeschosse
zu.
5
Begründung zur Offenlage
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren
einschl. aller Änderungen
4.
Auswirkungen der Planung
Fassung vom 06.08.2018
Durch die Aufhebung werden die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung sowie den Ausbau der Dachgeschosse geschaffen. In wenigen Fällen wird eine Bebauung von unwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Bauen in zweiter
Reihe) ermöglicht. Die Beurteilung von Bauvorhaben nach §34 BauGB ist ausreichend, um die zukünftige Entwicklung des
Gebietes maßvoll zu steuern.
5.
Kosten
Durch die Aufhebung entstehen der Stadt Aachen voraussichtlich keine Kosten.
6.
Plandaten
Das Gebiet der Aufhebung hat eine Größe von ca. 19,3 ha.
6