Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
308209.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
06.08.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1013/WP17
öffentlich
06.08.2018
Dez. III / FB 61/400
Einrichtung einer Kurzparkzone / Kurzparkmöglichkeit vor der
Kindertagesstätte Clara Fey, Im Klostergarten 2, 52066 Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.08.2018
13.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss bis zur Einführung des Bewohnerparkens in der BewohnerParkzone BU 2, in der Friedrich-Ebert-Allee vor den Häusern-Nr. 53-57, als Übergangslösung das
Kurzzeitparken zu ermöglichen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bis zur
Einführung des Bewohnerparkens in der Bewohner-Parkzone BU 2, in der Friedrich-Ebert-Allee vor
den Häusern-Nr. 53-57, als Übergangslösung das Kurzzeitparken zu ermöglichen. Der Antrag gilt
damit als behandelt.
Vorlage FB 61/1013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/1013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Es liegt ein Antrag des Elternbeirats der integrativen Kindertagesstätte Clara Fey vor, dem zahlreiche
Unterschriften beigefügt sind. (siehe Anlagen)
In dem Antrag wird angeregt, im Umfeld der Kita eine Kurzparkzone bzw. eine Kurzparkmöglichkeit für
die Eltern der Kindergartenkinder zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung hatte für das Bürgerforum
am 29.05.2018 einen Beschlussvorschlag formuliert, der eine Ablehnung vorsah.
Das Bürgerforum nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfahl dem
Mobilitätsausschuss, den Elternwunsch zu berücksichtigen, das Anwohnerparken schnellstmöglich
einzurichten und eine Übergangslösung, wie das Kurzzeitparken, zu ermöglichen.
Sachverhalt:
Die Kindertagesstätte Clara Fey liegt im Stadtteil Burtscheid an der Privatstraße Im Klostergarten,
abzweigend von der Friedrich-Ebert-Allee. Bei der Straße handelt es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur dort geparkt werden darf, wo die Flächen entsprechend
markiert sind. In der Straße sind keine markierten Flächen vorhanden, vielmehr befinden sich die
Parkplätze auf den jeweiligen Grundstücken.
Auf dem Grundstück des Kindergartens befinden sich insgesamt 2 Stellplätze für schwerbehinderte
Personen, die dort vor Ort ein- bzw. aussteigen können.
Nach Auskunft der Einrichtung stehen insgesamt 66 Kindergartenplätze, davon 10 Plätze für Kinder
von 2 - 3 Jahren (U3 Kinder) und 56 Plätze für Kinder von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Die
Besonderheit des System Clara Fey liegt in der hohen Quote an Förderkindern. So bietet Clara Fey
11 Kindern einen Fink Platz (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen, FInK), davon muss
ein Kind ein U3 Kind sein. Hinzu kommen 16 heilpädagogische Plätze, wovon 2 Plätze mit U3 Kindern
belegt werden dürfen. Somit stehen insgesamt 27 Plätze für Förderkinder zur Verfügung. Diese Kinder
sollen aus dem näheren Umfeld kommen, jedoch haben sich viele Eltern aus entfernteren Bereichen
entschieden, ihre Kinder aufgrund von besonderen Erkrankungen und dem damit verbundenen
höheren Förderbedarf, in der Kindertagesstätte Clara Fey anzumelden.
Für behinderte Kinder der Einrichtung Clara Fey stehen auf dem Gelände insgesamt zwei Stellplätze
zur Verfügung, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind. Dem Kindergarten steht es
frei, diese privaten Stellplätze für das Bringen und Holen der behinderten Kinder zu reservieren und
ggf. auch zeitlich zu befristen, um eine höhere Frequentierung zu erreichen.
Darüber hinaus haben die Eltern der behinderten Kinder, die im Besitz eines
Behindertenparkausweises sind, die Möglichkeit unter Nutzung der Parkscheibe im eingeschränkten
Halteverbot (Elternhaltestelle im Abzweig zur Straße Im Gillesbachtal) bis zu 3 Stunden zu parken.
Auch darf dieser Personenkreis in verkehrsberuhigten Bereichen unter Vorlage des
Behindertenparkausweises in nicht gekennzeichneten Flächen parken, wenn der durchgehende
Verkehr nicht behindert wird.
Vorlage FB 61/1013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
Seite: 3/5
In der Privatstraße, Im Klostergarten, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist besteht
somit die Möglichkeit für den o.g. Personenkreis zu parken und die behinderten Kinder zu bringen und
abzuholen.
Diese Möglichkeiten gelten jedoch nicht für die Eltern, deren Kinder keine Schwerbehinderung haben.
Bei Schulkindern wird grundsätzlich die Einrichtung einer Elternhaltestelle befürwortet, weil die Kinder
nach Verlassen des Fahrzeuges alleine zur Schule gehen und daher nur ein kurzfristiges Halten
erforderlich ist.
Bei Kindergartenkindern ist es zwingend vorgeschrieben, dass die Kinder von ihren Eltern bis in die
Kita gebracht werden. Erfahrungsgemäß reicht hierzu ein kurzfristiges Halten nicht aus, sondern es
muss geparkt werden.
Auch wurden bisher gleichlautende Anträge anderer Kindertagesstätten im Rahmen einer
gleichmäßigen Ermessensausübung ebenfalls abgelehnt vor dem Hintergrund, dass gesamtstädtisch
eine Vielzahl an Wünschen auf Reservierung von Parkraum besteht. Aufgrund der
Privilegienfeindlichkeit der Straßenverkehrsordnung ist eine Parkplatzreservierung für eine bestimmte
Einrichtung ausgeschlossen, da eine persönliche Reservierung für Einzelne zu einer Belastung der
Allgemeinheit führt.
Das verkehrsrechtliche Instrument einer Liefer- und Ladezone ist grundsätzlich nicht geignet, da das
Bringen und Holen von Kindergartenkindern nicht als Liefer und Ladevorgang gewertet werden kann,
da dieser Vorgang länger als 3 Minuten in Anspruch nimmt.
Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für 30 Minuten unter Verwendung einer Parkscheibe ist nicht
praktikabel, da der Beginn der Parkzeit immer jeweils auf die nächste halbe Stunde einzustellen ist.
(Beispiel: Ankunft 7.20 Uhr, Einstellung Beginn der Parkzeit auf Parkscheibe 7.30 Uhr, mögliche
Parkzeit bis 8.00 Uhr)
Anhand dieses Beispiels ist ersichtlich, dass ein kurzfristiger Wechsel zwischen den an- und
abfahrenden Fahrzeugen für Eltern nicht zwangsläufig erfolgt.
Da die Straßenverkehrsordnung privilegienfeindlich gestaltet ist und nicht nur den Eltern die
Möglichkeit des Parkens in diesem Bereich einräumt sondern allen weiteren Verkehrsteilnehmern
auch, kann kein kurzfristiger Wechsel durch Kurzzeitparkplätze für 30 Minuten erzielt werden.
Aufgrund der örtlichen Lage der Einrichtung Clara Fey im Bereich der Friedrich-Ebert-Allee und dem
dortigen Parkdruck müssen alle Eltern für das Bringen und Abholen genügend Zeit einplanen und freie
Parkplätze im Umfeld suchen und nutzen. Die Eltern können selbstverständlich auch im nahen
Parkhaus des Marienhospitals parken.
Um die Gesamtparksituation im gesamten Viertel zu entspannen, wird gegen Ende des Jahres 2018
die Bewohner-Parkzone BU 2 eingerichtet. Die Einrichtung der Bewohner-Parkzone soll dazu führen,
dass der Parkdruck für Bewohner verringert wird aber auch den Besuchern die Möglichkeit gegeben
wird, dort befristet zu parken. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Bewohner-Parkzonen ist zu
erwarten, dass besonders in den Morgenstunden bzw. in den Nachmittagsstunden ein stetiger
Wechsel der abfahrenden und ankommenden Fahrzeuge stattfinden wird, so dass sich mittelfristig
auch die Situation für die Eltern entspannen wird.
Vorlage FB 61/1013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
Seite: 4/5
Die Verwaltung hat den Auftrag des Bürgerforums bis zur Umsetzung der Bewohnerparkzone eine
Übergangslösung in Form von bewirtschaftetem Parken geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:
Aus Sicht der Verwaltung ist es nachvollziehbar, dass der Parkdruck im Bereich der Kindertagesstätte
Clara Fey recht groß ist. Aufgrund der gesamtstädtischen Behandlung aller Kindertagesstätten und
Kindergärten im Stadtgebiet Aachen kann die Verwaltung Parkplätze nicht auf Dauer für die
Kindertagestätte reservieren.
Vor dem Hintergrund aber, dass Ende 2018 Bewohnerparken umgesetzt werden wird, ist die
Verwaltung bereit, vom bisherigen Standard abzuweichen und im besonderen Einzelfall bis zur
Einführung des Bewohnerparkens in der Parkzone BU 2 insgesamt 3 Parkplätze als
Kurzzeitparkplätze einzurichten.
Fazit:
Vor dem Hintergrund, dass die Bewohner-Parkzone voraussichtlich Ende 2018 eingerichtet wird
empfiehlt die Verwaltung, eine Kurzparkzone bzw. Kurzparkmöglichkeit für 3 Fahrzeuge bis zur
endgültigen Einführung der Bewohnerparkzone BU 2 auf der Friedrich-Ebert-Allee vor den Häusern 53
bis 57 einzurichten.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlage/n:
Antrag des Elternbeirats
Vorlage FB 61/1013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
Seite: 5/5