Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
308448.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
07.08.18, 12:00
Aktualisiert
04.09.18, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0520/WP17
öffentlich
07.08.2018
FB 45/223
Einrichtungszuschuss KiTa Kind und Kegel
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
2. beschließt, den beantragten einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss an die
Elterninitiative Kind & Kegel e.V. in Höhe von 121.247 € für die Ausstattung der neuen KiTaRäumlichkeiten mit festen Einbauten und losem Mobiliar abzulehnen.
Vorlage FB 45/0520/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0520/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. hat bis Juli 2018 eine KiTa mit zwei KiBiz geförderten Gruppen in
der Bismarckstraße 93 betrieben.
Im August 2018 hat die Elterninitiative neue Räumlichkeiten am Branderhofer Weg bezogen und im
Rahmen dessen eine weitere altersgemischte Gruppe mit sieben neuen U3- und acht neuen ü3Plätzen eingerichtet.
Dem Kinder- und Jugendausschuss (KJA) wurde das Umzugs- und Erweiterungsvorhaben der
Elterninitiative bereits in seiner Sitzung am 07.02.2017 vorgestellt (siehe FB 45/0332/WP17), da diese
einen Antrag auf Übernahme der nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten gestellt hat.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Elterninitiative davon ausgegangen, alle darüber hinaus gehenden Kosten,
die im Rahmen des Neu- bzw. Ersatzbaus einer KiTa am Branderhofer Weg anfallen, aus eigenen
Mitteln zahlen zu können.
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 10.06.2017 einen Antrag auf Übernahme des Trägeranteils
für die neue KiTa-Gruppe (siehe FB 45/0410/WP17) und wider Erwarten auch auf Kostenübernahme
für erforderliche Brandschutzmaßnahmen in der Bismarckstraße 93 (siehe FB 45/0430/WP17) und auf
Ausstellung einer Bürgschaft für die Mietsicherheit Branderhofer Weg (siehe FB 20/0151/WP17)
gestellt.
Folglich wurde in den v.g. KJA-Vorlagen der Ausstattungszuschuss nicht berücksichtigt.
Mit Schreiben vom 16.04.2018 wurde nunmehr seitens der Elterninitiative zudem ein weiterer Antrag
auf möglichst zeitnahe Gewährung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von
171.800 € für die Ausstattung der neuen KiTa am Branderhofer Weg mit festen Einbauten, losem
Mobiliar und Außenspielgeräten gestellt.
Dieser Antrag wurde seitens der Elterninitiative dahingehend abgeändert, dass sich die beantragte
Zuschusshöhe auf 121.247 € für die Ausstattung der neuen KiTa mit festen Einbauten und losem
Mobiliar reduziert.
Die Unterlagen, die für die Erstellung einer Vorlage über die Entscheidung einer Zuschussgewährung
erforderlich sind, lagen erst am 19.06.2018 vollständig vor.
Der als Anlage 3 beigefügten Übersicht ist die neu beantragte Zuschusshöhe und deren
Zusammensetzung zu entnehmen. So entfällt ein Betrag in Höhe von 23.800 € (7.500 € (3x
Teeküchen), 4.500 € (Personalküche) zzgl. 11.800 € (Garderoben)) auf die festen Einbauten, während
der verbleibende Betrag in Höhe von 97.447 € für die Anschaffung von sonstigen
Einrichtungsgegenständen bzw. losem Mobiliar vorgesehen ist.
Vorlage FB 45/0520/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
Seite: 3/7
Für die Gestaltung des Außengeländes der neuen KiTa wird kein Zuschuss benötigt, da dieses durch
den Vermieter hergestellt und mit Spielgeräten ausgestattet wird.
2. Bewertung des Antrags der Elterninitiative Kind & Kegel e.V.
Der Antrag der Elterninitiative ist vor dem Hintergrund des vom KJA in seiner Sitzung am 30.05.2017
beschlossenen Kriterienkatalogs für Zuschüsse an freie Träger (vgl. FB 45/0362/WP17) zu prüfen.
2.1.
Zuschussgewährung
2.1.1.
Zuschusshöhe
Die Erfahrungen der letzten Jahre im Betreuungsplatzausbau haben gezeigt, dass die nachfolgenden
Kosten für die Ausstattung eines KiTa-Neubaus realistisch und daher laut der v.g. Vorlage
entsprechend zu berücksichtigen sind:
-
feste Einbauten: 15.600 €/ Gruppe
-
loses Mobiliar: 20.000 €/ Gruppe
-
Außenspielfläche: 65.000 € (drei- bis viergruppige KiTa); 80.000 € (fünf- bis sechsgruppige
KiTa)
Mit diesen Beträgen kann erfahrungsgemäß eine Grundausstattung von KiTa-Neubauten abgedeckt
werden, die für die Inbetriebnahme erforderlich ist.
Sonderausstattungen wie beispielsweise bestimmtes pädagogisches oder therapeutisches Material
sind nicht abgedeckt und in Eigenleistung durch den Träger zu erbringen.
2.1.2.
Bedingungen
Die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Innenausstattung und die Herrichtung des
Außengeländes von KiTas ist laut v.g. Vorlage an die nachfolgenden Bedingungen geknüpft:
1. Antragstellung
Die Zuschussgewährung erfolgt auf Antragstellung durch den freien Träger.
2. Zuschusshöhe
Bei den v.g. Summen handelt es sich um die höchstmögliche Zuschussgewährung.
Sofern der freie Träger in der Lage ist, einen Eigenteil zu erbringen oder Alteinrichtung
einzubringen (z.B. bei Umzug), wird der Zuschuss entsprechend reduziert.
3. Fördermittel
Sofern der freie Träger berechtigt ist, Fördermittel (z.B. Investitionsprogramme des Bundes
und Landes NRW zum Betreuungsplatzausbau) zu beantragen, sind diese zwingend
vorrangig einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss entsprechend.
Vorlage FB 45/0520/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
Seite: 4/7
4. Vorhalten der geförderten Betreuungsplätze
Die geförderten Betreuungsplätze sind in den Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens
fünf Jahren vorzuhalten (analog zu der Zweckbindungsfrist der Bundes- bzw.
Landesförderprogramme).
5. Eigentumsverhältnisse
Die mit dem Zuschuss angeschafften (Einrichtungs-) Gegenstände und Außenspielgeräte
befinden sich im Eigentum des freien Trägers, sodass dieser Wartungs-,
Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Ersatzbeschaffungen übernimmt.
6. Teilnahme am KiTa-Portal und Nutzung der Lösung Little Bird
Der freie Träger nimmt mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teil und stellt eine konsequente
Nutzung aller Arbeitsschritte der Lösung Little Bird durch seine Einrichtungen sicher.
7. Bereitschaft zur Überbelegung
Der freie Träger nimmt nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 bis zu zwei Kinder pro
Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) zusätzlich auf.
2.1.3.
Bewertung
Die Prüfung der zuvor dargestellten Bedingungen ergibt nachfolgendes Ergebnis:
1. Antragstellung
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 16.04.2018 bzw. 10.07.2018 einen Antrag auf
Zuschussgewährung gestellt.
2. Zuschusshöhe
Die von der Elterninitiative betriebene zweigruppige KiTa wurde im Rahmen des Umzugs in
die neuen Räumlichkeiten am Branderhofer Weg um eine weitere altersgemischte Gruppe mit
sieben neuen U3- und acht neuen ü3-Plätzen erweitert.
Die festen Einbauten aus den alten Räumlichkeiten können nicht in der neuen Einrichtung
genutzt werden, sodass für die Anschaffung von festen Einbauten grundsätzlich ein Betrag in
Höhe von bis zu 46.800 € (= 3 x 15.600 €) zu berücksichtigen ist.
Die neuen Räumlichkeiten wurden seitens des Vermieters allerdings bereits teilweise mit
festen Einbauten (Hauptküche und Wickelkommoden) ausgestattet. Für die verbleibende
Ausstattung mit festen Einbauten beziffert die Elterninitiative wie eingangs dargelegt einen
Betrag in Höhe von 23.800 €.
Folglich wären für die Ausstattung mit festen Einbauten ein Betrag in Höhe von 23.800 € zu
berücksichtigen.
Das vorhandene lose Mobiliar ist nach Angaben der Elterninitiative ca. 30 Jahre alt und kann
größtenteils nicht mehr in die neuen Räumlichkeiten übernommen werden. Die Elterninitiative
beziffert die erforderlichen Mittel für die Ausstattung der KiTa mit losem Mobiliar in ihrer
Vorlage FB 45/0520/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
Seite: 5/7
Gesamtübersicht auf 97.447 €.
Nach den v.g. Kriterien ist vorhandene Alteinrichtung bei einem Umzug zu berücksichtigen
und es wäre nur für die neue Gruppe ein Betrag in Höhe von 20.000 € für loses Mobiliar zu
berücksichtigen.
Wie zuvor dargelegt dienen die freiwilligen Ausstattungsschüsse der Grundausstattung einer
KiTa, die für die Inbetriebnahme erforderlich ist. Folglich wären darüber hinausgehende
Anschaffungen (u.a. auch für Sonderausstattungen der Elterninitiative wie beispielsweise
Dampfgarer und Waschrinnen) in Eigenleistung zu erbringen.
3. Fördermittel
Sofern der freie Träger berechtigt ist, Fördermittel (z.B. Investitionsprogramme des Bundes
und Landes NRW zum Betreuungsplatzausbau) zu beantragen, sind diese zwingend
vorrangig einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss entsprechend.
Die Elterninitiative ist grundsätzlich berechtigt, Fördermittel in Höhe von 47.250 € für die
Schaffung von 15 neuen Betreuungsplätzen aus dem U6-Investitionsprogramm des Bundes
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020" zu beantragen.
Trotz mehrfacher Hinweise seitens der Verwaltung und entsprechender Beratungsangebote
hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln bis zum 10.01.2018 wurde ein entsprechender
Antrag deutlich zu spät am 03.05.2018 bzw. am 15.05.2018 gestellt.
Das für die Stadt Aachen reservierte Förderbudget aus dem neuen U6-Investitionsprogramm
zur Schaffung neuer Betreuungsplätze ist bereits vollständig ausgeschöpft. Ob eine
nachträgliche Aufstockung des Förderbudgets für Neuinvestitionen erfolgt, bleibt abzuwarten.
Im Bereich der Erhaltungsmaßnahmen wurde das für die Stadt Aachen reservierte
Förderbudget noch nicht vollständig ausgeschöpft.
Die von der Elterninitiative gestellten Förderanträge wurden trotz verspäteter Antragstellung
und trotz bereits ausgeschöpftem Förderbudget für die Schaffung neuer Plätze an den
Landschaftsverband Rheinland (LVR) weitergeleitet.
Ob und in welcher Höhe Fördermittel bewilligt werden, bleibt abzuwarten, insbesondere da
grundsätzliche Fördervoraussetzung ist, dass dem LVR entscheidungsreife Anträge bis zum
10.01.2018 vorgelegt wurden.
Folglich wäre nach den bisher beschlossenen Kriterien ein kommunaler Ausstattungszuschuss in
Höhe von 43.800 € angemessen gewesen. Bei fristgerechter Beantragung hätten Fördermittel in Höhe
von 47.250 € bewilligt werden könne, die dann zwingend vorrangig vor einem kommunalen Zuschuss
einzusetzen gewesen wären.
Vorlage FB 45/0520/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
Seite: 6/7
3. Empfehlung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung, den beantragten einmaligen
zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss an die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. in Höhe von 121.247
€ für die Ausstattung der neuen KiTa-Räumlichkeiten mit festen Einbauten und losem Mobiliar
abzulehnen.
Anlage/n:
1 – Antrag vom 16.04.2018
2 – Antrag vom 10.07.2018
3 – Gesamtübersicht
Vorlage FB 45/0520/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
Seite: 7/7
KiTa Kind & Kegel e.V.
KiTa Kind & Kegel e.V. ∙ Bismarckstraße 93 ∙ 52066 Aachen
Stadtverwaltung Aachen
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45)
Abteilung KiTas und Tagespflege
Koordination Betreuungsplatzausbau
z.H. Sabrina Biller
Mozartstraße 2-10
52064 Aachen
Bismarckstraße 93
52066 Aachen
Bastian Staudt
1. Vorsitzender
Ellen Lenders
2. Vorsitzende
Tel
0241 542620
Fax
0241 99799620
info@kitakindundkegel.de
www.kitakindundkegel.de
Aachen, 10.07.2018
Ergänzende Informationen zu unserem Fördermittelantrag vom 16.04.2018
Sehr geehrte Frau Biller,
ergänzend zu unserem ursprünglichen Fördermittelantrag vom 16.04.2018 in Höhe von
171.800,00 Euro, möchten wir die Fördergeldsumme gerne auf eine Gesamthöhe von 121.247,00
Euro korrigieren. Die Aufstellung der Einzelpositionen zu diesem Betrag entnehmen Sie bitte
unserem Schreiben, welches wir am 18.05.2018 (nebst Kostenaufstellung und Angebotskopien)
bei Ihnen eingereicht haben.
Die Reduzierung ergründet sich im wesentlichen auf den Wegfall der Außenspielgeräte, welche
vollumfänglich vom Vermieter gestellt werden. Weiterhin haben sich die Bedarfspositionen im
weiteren Planungsverlauf genauer definiert.
Der guten Ordnung halber möchte ich den Verlauf der Fördermittelbeantragung kurz auflisten:
1. Schriftlicher Antrag auf Fördermittel am 16.04.2018 in Höhe von 171.800,00 Euro
2. Erster Fragenkatalog durch Frau Biller per Mail am 23.04.2018
3. Nachreichen der geforderten Informationen nebst Korrektur des Fördermittelbedarfs auf 121.247,00
Euro am 18.05.2018
4. Zweiter Fragenkatalog durch Frau Biller per Mail am 11.06.2018
5. Beantwortung der geforderten Informationen durch Schreiben und Gespräch am 19.06.2018
Mit freundlichen Grüßen
Bastian Staudt (i. A. des Vorstands Kind&Kegel)