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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
307649.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
23.07.18, 12:00
Aktualisiert
10.08.18, 15:01
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1008/WP17 öffentlich 23.07.2018 Dez. III / FB 61/300 Sachstandsbericht Straßenüberführung Horbacher Straße Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 12.09.2018 13.09.2018 Bezirksvertretung Aachen-Richterich Mobilitätsausschuss Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/1008/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.08.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Anlass Auf Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich wurde über die geplante Erneuerung der Straßenüberführung der Horbacher Straße im Bereich der DB Strecke AachenDüsseldorf in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im Mai 2017 berichtet. Seinerzeit wurde beschlossen, dass die Verwaltung weitere Sachstandsberichte vorlegen soll. Bei der letzten Beratung zu diesem Thema in der Sitzung der Bezirksvertretung am 31.01.2018 wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung in Abstimmung mit Straßen.NRW überprüfen soll, ob der Abriss der Brücke bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung Richterich zurückgestellt werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob der Abriss der Brücke durch flankierende Maßnahmen wie die Sperrung der Brücke für den Schwerlastverkehr hinausgezögert werden kann. Der Stadtverwaltung liegt zu diesen Prüfaufträgen eine Stellungnahme von Straßen.NRW aus Juni 2018 vor. Stellungnahme von Straßen.NRW Nach Auskunft von Straßen.NRW wurde der Termin bis zur Fertigstellung des erforderlichen Ersatzneubaus nach statischen und konstruktiven Gesichtspunkten auf das Jahr 2021 festgelegt. Eine Zurückstellung der Baumaßnahme bis auf einen unbekannten Zeitpunkt nach Fertigstellung der Ortsumgehung ist aus fachlicher Sicht von Straßen.NRW nicht zu vertreten. Das Bauwerk ist bereits für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr gesperrt. Aufgrund fehlender Bestandsunterlagen ist eine Nachrechnung des Bauwerks für mögliche weitere Kompensationsmaßnahmen laut Straßen.NRW nicht möglich. Weiter führt Straßen.NRW aus, dass aufgrund der Örtlichkeit die bauzeitliche Aufrechterhaltung des Verkehrs über eine Behelfsbrücke nicht möglich sei, eine Vollsperrung ist demnach unvermeidbar. Über die Dauer der Vollsperrung kann von Straßen.NRW zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2018) noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, da diese von den Sperrpausen der DB abhängig ist. Die Variantenuntersuchung für den Ersatzneubau ist seitens Straßen.NRW abgeschlossen und die Vorzugsvariante wurde bereits mit dem Land abgestimmt. Zurzeit wird der Bauwerksentwurf inkl. Zeitplan für die Umsetzung der Baumaßnahme erstellt. Nach den Sommerferien soll dieses Konzept zwischen Straßen.NRW und der DB abgestimmt werden. Straßen.NRW erläutert abschließend in der Stellungnahme, dass eine zukünftige Abstimmung mit weiteren Bauprojekten weiterhin angestrebt wird. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung wird sich auch weiterhin beim Landesbetrieb Straßen.NRW dafür einsetzen, dass die Maßnahme verschoben wird. Sobald aktuelle Entwurfsunterlagen vorliegen, werden diese den politischen Gremien vorgestellt. Es wird angestrebt, eine/n Vertreter/in von Straßen.NRW für die Berichterstattung in den Gremien zu gewinnen. Vorlage FB 61/1008/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.08.2018 Seite: 2/2