Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
307649.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
23.07.18, 12:00
Aktualisiert
10.08.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1008/WP17
öffentlich
23.07.2018
Dez. III / FB 61/300
Sachstandsbericht Straßenüberführung Horbacher Straße
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.09.2018
13.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Anlass
Auf Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich wurde über die geplante
Erneuerung der Straßenüberführung der Horbacher Straße im Bereich der DB Strecke AachenDüsseldorf in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich im Mai 2017 berichtet. Seinerzeit
wurde beschlossen, dass die Verwaltung weitere Sachstandsberichte vorlegen soll.
Bei der letzten Beratung zu diesem Thema in der Sitzung der Bezirksvertretung am 31.01.2018 wurde
einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung in Abstimmung mit Straßen.NRW überprüfen soll, ob
der Abriss der Brücke bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung Richterich zurückgestellt werden kann.
Zudem soll geprüft werden, ob der Abriss der Brücke durch flankierende Maßnahmen wie die
Sperrung der Brücke für den Schwerlastverkehr hinausgezögert werden kann.
Der Stadtverwaltung liegt zu diesen Prüfaufträgen eine Stellungnahme von Straßen.NRW aus Juni
2018 vor.
Stellungnahme von Straßen.NRW
Nach Auskunft von Straßen.NRW wurde der Termin bis zur Fertigstellung des erforderlichen
Ersatzneubaus nach statischen und konstruktiven Gesichtspunkten auf das Jahr 2021 festgelegt. Eine
Zurückstellung der Baumaßnahme bis auf einen unbekannten Zeitpunkt nach Fertigstellung der
Ortsumgehung ist aus fachlicher Sicht von Straßen.NRW nicht zu vertreten.
Das Bauwerk ist bereits für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr gesperrt. Aufgrund
fehlender Bestandsunterlagen ist eine Nachrechnung des Bauwerks für mögliche weitere
Kompensationsmaßnahmen laut Straßen.NRW nicht möglich.
Weiter führt Straßen.NRW aus, dass aufgrund der Örtlichkeit die bauzeitliche Aufrechterhaltung des
Verkehrs über eine Behelfsbrücke nicht möglich sei, eine Vollsperrung ist demnach unvermeidbar.
Über die Dauer der Vollsperrung kann von Straßen.NRW zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2018) noch
keine verbindliche Aussage getroffen werden, da diese von den Sperrpausen der DB abhängig ist.
Die Variantenuntersuchung für den Ersatzneubau ist seitens Straßen.NRW abgeschlossen und die
Vorzugsvariante wurde bereits mit dem Land abgestimmt. Zurzeit wird der Bauwerksentwurf inkl.
Zeitplan für die Umsetzung der Baumaßnahme erstellt. Nach den Sommerferien soll dieses Konzept
zwischen Straßen.NRW und der DB abgestimmt werden.
Straßen.NRW erläutert abschließend in der Stellungnahme, dass eine zukünftige Abstimmung mit
weiteren Bauprojekten weiterhin angestrebt wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird sich auch weiterhin beim Landesbetrieb Straßen.NRW dafür einsetzen, dass die
Maßnahme verschoben wird. Sobald aktuelle Entwurfsunterlagen vorliegen, werden diese den
politischen Gremien vorgestellt. Es wird angestrebt, eine/n Vertreter/in von Straßen.NRW für die
Berichterstattung in den Gremien zu gewinnen.
Vorlage FB 61/1008/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2018
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