Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
308224.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
06.08.18, 12:00
Aktualisiert
21.08.18, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1014/WP17
öffentlich
06.08.2018
DEZ III, FB61/ 300
Zieglerstraße
Markierung von Schutzstreifen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der
Variante 2 (Plan-Nr. 2017/07-01) (Markierung eines einseitigen Schutzstreifens).
Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1 Radverkehrsanlagen
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2018*
Einzahlungen
210.000,00
210.000,00
630.000
630.000
0
0
Auszahlungen
533.287,60
533.287,60
990.000
990.000
0
0
Ergebnis
323.287,60
323.287,60
360.000
360.000
0
0
ner Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018*
+ Verbesserung /
Ansatz
Gesamt-
Investive
bedarf (alt)
2019 ff.
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Gesamt-
bedarf
(neu)
PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018**
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018**
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
138.594,31
138.594,31
150.000
150.000
0
0
0
0
0
0
0
0
138.594,31
138.594,31
150.000
150.000
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
*Haushaltsansatz Auszahlungen 2018 i.H.v. 330.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem
Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 203.287,60 €
**Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 50.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017
i.H.v. 88.594,31 €
Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
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Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
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Erläuterungen:
1. Anlass
Auf der Zieglerstraße kommt es im Bereich der Einmündung zur Kaubendenstraße wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Dies wird insbesondere von aktiven
Radfahrern sowie von Betroffenen des Betriebsrates der Firma Grünenthal bemängelt. Darüber
hinaus liegt ein interfraktioneller Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 16.04.2018 vor,
in dem die Errichtung von Schutzstreifen und eine besondere Markierung des Kreuzungsbereiches
Zieg-lerstraße/Kaubendenstraße beantragt wurde. Zur Erhöhung der Sicherheit ist ein Lückenschluss
der Radinfrastruktur zwischen Vennbahn und Neuenhofstraße geplant.
2. Heutige Situation
Die Zieglerstraße befindet sich im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd und ist eine Gewerbestraße, die der
Erschließung von Gewerbegrundstücken dient. Die Zieglerstraße ist im Trennprinzip ausgebaut. Es
gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die Zieglerstraße erfüllt besonders für den Schwerlastverkehr und den Pkw-Verkehr der
angesiedelten Unternehmen eine wichtige Funktion. Außerdem stellt sie eine wichtige Radverbindung
zwischen Ge-werbegebiet und Vennbahnweg dar.
Der Knoten Neuenhofstraße-Zieglerstraße wird signaltechnisch geregelt. Eine Verkehrserhebung im
September 2013 ergab für den gesamten Zählzeitraum (7:00-19:00 Uhr) eine Belastung von 2.119 Kfz
(davon 147 Lkws) und 62 Radfahrer in Richtung Zieglerstraße. Außerdem wurden auf der
Zieglerstraße in Fahrtrichtung Neuenhofstraße 2.578 Kfz (davon 162 Lkws) und 39 Radfahrer gezählt.
Die Breite der Fahrbahn, inkl. des Fahrbahnrandparkens, beträgt weitestgehend 12,30 m. Lediglich in
den Kreuzungsbereichen zur Neuenhof- sowie kurz vor der Kaubendenstraße verringert sich die
Fahrbahnbreite auf 9,90 bzw. 9,85 m. Die Gehwegbreiten von 2,00-2,10 m auf der nördlichen Straßenseite und 2,00-2,15 m auf der südlichen Straßenseite erfüllen das in der RASt 06 (Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen) definierte Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger.
Auf beiden Seiten der Zieglerstraße ist Fahrbahnrandparken zulässig. Die Parkflächen sind nicht markiert. Zurzeit wird der Radverkehr auf der Straße ohne Schutzstreifenmarkierung geführt.
3. Planung
Um den Vorrang der Radfahrer, die in Richtung Vennbahn fahren, zu verdeutlichen, ist die Markierung
eines einseitigen oder beidseitigen Schutzstreifens vorgesehen. Außerdem soll die Furt im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße rot eingefärbt werden.
Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet.
Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
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Variante 1 – beidseitiger Schutzstreifen
In Variante 1 ist das Markieren von 1,40 m breiten Schutzstreifen auf beiden Seiten der Fahrbahn
geplant. Außerdem sind auf beiden Seiten der Fahrbahn 2,00 m breite Längsparkstände vorgesehen.
Zwischen dem ruhenden Verkehr und dem Radverkehr soll ein 0,40 m breiter Sicherheitstrennstreifen
angelegt werden, sodass die in der RASt 06 geforderte Fläche für den Radverkehr inklusive Sicherheitsabstand eingehalten wird. Die Breite der verbleibenden Restfahrbahn beträgt 4,50 m und ermöglicht damit den Begegnungsfall von Pkws. Die Radverkehrsfurt im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße wird rot eingefärbt, um verstärkt auf Radfahrer hinzuweisen. Außerdem sollen im Wendehammer zwei Fahrrad-Piktogramme mit jeweils zwei Richtungspfeilen auf die ein- und ausfahrenden
Radfahrer am Vennbahnweg aufmerksam machen.
Im Kreuzungsbereich zur Neuenhofstraße erhält der Radverkehr einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen vor den beiden Abbiegespuren. Diese sind jeweils 3,00 m breit. Der in die Zieglerstraße einfahrende Verkehr erhält eine 3,25 m breite Fahrspur. Im Kreuzungsbereich entfallen die Sicherheitstrennstreifen. Der südliche Schutzstreifen ist im Kreuzungsbereich bis zu den Längsparkplätzen 1,50
m breit. Zu Gunsten des Aufstellstreifens entfallen im Kreuzungsbereich vier Parkplätze. Ein weiterer
entfällt für drei Fahrradbügel gegenüber des Parkhauses.
Variante 2 – einseitiger Schutzstreifen
In Variante 2 ist lediglich ein 1,50 m breiter Schutzstreifen auf der südlichen Fahrbahnseite vorgesehen. Der Sicherheitstrennstreifen soll 0,50 m breit sein. Wie in Variante 1 werden beidseitig die
Längsparkstände markiert. Sie erhalten jedoch eine Breite von 2,50 m, die auch das Abstellen von
Lastfahrzeugen ermöglicht. Für die Restfahrbahn bleibt eine Breite von 5,30 m. Die Radverkehrsfurt
im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße wird rot eingefärbt, um verstärkt auf Radfahrer hinzuweisen. Außerdem sollen im Wendehammer zwei Fahrrad-Piktogramme mit jeweils zwei Richtungspfeilen auf die ein- und ausfahrenden Radfahrer am Vennbahnweg aufmerksam machen.
Im Kreuzungsbereich zur Neuenhofstraße erhält der Radverkehr wie in Variante 1 einen
aufgeweiteten Radaufstellstreifen vor den beiden Abbiegespuren. Hierfür wird im Knotenbereich ein
1,40 m breiter Schutzstreifen angelegt. Die Abbiegespuren sind jeweils 3,00 m breit. Der in die
Zieglerstraße einfah-rende Verkehr erhält eine 3,25 m breite Fahrspur. Im Kreuzungsbereich entfallen
die Sicherheits-trennstreifen. Zu Gunsten des Aufstellstreifens entfallen im Kreuzungsbereich vier
Parkplätze. Ein weiterer entfällt für drei Fahrradbügel gegenüber des Parkhauses.
4. Fazit und Empfehlung
Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen die Variante 2 weiter zu verfolgen.
Zwar wird die Zieglerstraße nur mäßig durch Schwerverkehr befahren, jedoch nutzt dieser auch die
Parkstände am Fahrbahnrand. Deshalb ist die Markierung von 2,50 m breiten Parkständen sinnvoll.
Durch einen einseitigen Schutzstreifen bleibt eine Restfahrbahn von 5,30 m, sodass der Begegnungsverkehr von Pkws und Schwerverkehr möglich ist, ohne den Schutzstreifen zu befahren.
Durch die Markierung und Einfärbung des Schutzstreifens wird im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße auf die Radfahrer hingewiesen, wodurch ihre Sicherheit erhöht wird. Variante 2 trägt damit
zur Förderung des Radverkehrs auf der Zieglerstraße und zur Nutzung der Vennbahn bei.
Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
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5. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Markierungsarbeiten und die Änderung der Beschilderung belaufen sich für die
Planung mit einseitigem Schutzstreifen inklusive Markierung der Parkstände in der Zieglerstraße und
im Knotenbereich (Variante 2) überschlägig auf 8.000 €. Die Mittel stehen bei den PSP-Elementen 5120102-800-00300-300-1/4-120102-802-9 „Radverkehrsanlagen“ bereit.
Anlage/n:
Anlage 1 - Zieglerstraße, Bestand
Anlage 2 - Zieglerstraße, Fotos (3 Seiten)
Anlage 3 - Knoten Neuenhofstraße-Zieglerstraße, Verkehrserhebung
Anlage 4 - Zieglerstraße, Planung Schutzstreifen - Variante 1
Anlage 5 - Zieglerstraße, Planung Schutzstreifen - Variante 2
Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
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Anlage 2 – Zieglerstraße, Fotos
Einmündungsbereich Zieglerstraße/Neunhofstraße, Blickrichtung Zieglerstraße
Zieglerstraße Höhe Hs.-Nr. 3, Blickrichtung Kaubendenstraße
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Zieglerstraße - Zufahrt zur Firma Grünenthal, Blickrichtung Kaubendenstraße
Einmündungsbereich Zieglerstraße/Kaubendenstraße, Blickrichtung Kaubendenstraße
Seite 2 von 3
Wendehammer, Zuwegung zur Vennbahn
Wendehammer, Zuwegung zur Vennbahn
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Anlage 3 - Knoten Neuenhofstraße-Zieglerstraße, Verkehrserhebung
Verkehrszählung:
Neuenhofstraße-Zieglerstraße
26.09.2013
7:00-19:00
( in Kfz )
(in Fußgängern)
Neuenhofstraße
Fahrtrichtung Süd-Ost
1 gemischter
Geradeaus/R
echts
1 Linksabbieger
2 15
2
165
1494
5899
6912
49
60
1 gemischter
Geradeaus/R
echts
1 Linksabbieger
55
39
453
1880
54
644
Sonnensche
instraße
Zieglerstraße
0
38
2
184
53
234
1 Mischfahrstreifen
2119
58
99
23
60
6777
rot=Fahrräder
schwarz=Kfz ohne Fahrräder
4848
234
572
7 16 22
1 gemischter
Geradeaus/R
echts
1 Linksabbieger
Neuenhofstraße
Fahrtrichtung Nord-West
P:\08 Verkehrsplanung\Grundlagen G (Schi)\V-belastung_V-erhebungen\Erhebungen\in Aachen\Eilendorf\B2-024
Zieglerstraße_Neuenhofstraße\B2-024 Neuenhofstraße-Zieglerstr 09-26-2013.xlsx
2
20
17