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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
308224.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
06.08.18, 12:00
Aktualisiert
21.08.18, 16:02

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1014/WP17 öffentlich 06.08.2018 DEZ III, FB61/ 300 Zieglerstraße Markierung von Schutzstreifen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 12.09.2018 Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 2 (Plan-Nr. 2017/07-01) (Markierung eines einseitigen Schutzstreifens). Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.08.2018 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1 Radverkehrsanlagen Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz Auswirkungen 2018* Einzahlungen 210.000,00 210.000,00 630.000 630.000 0 0 Auszahlungen 533.287,60 533.287,60 990.000 990.000 0 0 Ergebnis 323.287,60 323.287,60 360.000 360.000 0 0 ner Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018* + Verbesserung / Ansatz Gesamt- Investive bedarf (alt) 2019 ff. 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung Gesamt- bedarf (neu) PSP-Element 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen konsumtive Ansatz Auswirkungen 2018** Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018** 2019 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 138.594,31 138.594,31 150.000 150.000 0 0 0 0 0 0 0 0 138.594,31 138.594,31 150.000 150.000 0 0 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben *Haushaltsansatz Auszahlungen 2018 i.H.v. 330.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 203.287,60 € **Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 50.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 88.594,31 € Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.08.2018 Seite: 2/6 Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.08.2018 Seite: 3/6 Erläuterungen: 1. Anlass Auf der Zieglerstraße kommt es im Bereich der Einmündung zur Kaubendenstraße wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Dies wird insbesondere von aktiven Radfahrern sowie von Betroffenen des Betriebsrates der Firma Grünenthal bemängelt. Darüber hinaus liegt ein interfraktioneller Antrag der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 16.04.2018 vor, in dem die Errichtung von Schutzstreifen und eine besondere Markierung des Kreuzungsbereiches Zieg-lerstraße/Kaubendenstraße beantragt wurde. Zur Erhöhung der Sicherheit ist ein Lückenschluss der Radinfrastruktur zwischen Vennbahn und Neuenhofstraße geplant. 2. Heutige Situation Die Zieglerstraße befindet sich im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd und ist eine Gewerbestraße, die der Erschließung von Gewerbegrundstücken dient. Die Zieglerstraße ist im Trennprinzip ausgebaut. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Zieglerstraße erfüllt besonders für den Schwerlastverkehr und den Pkw-Verkehr der angesiedelten Unternehmen eine wichtige Funktion. Außerdem stellt sie eine wichtige Radverbindung zwischen Ge-werbegebiet und Vennbahnweg dar. Der Knoten Neuenhofstraße-Zieglerstraße wird signaltechnisch geregelt. Eine Verkehrserhebung im September 2013 ergab für den gesamten Zählzeitraum (7:00-19:00 Uhr) eine Belastung von 2.119 Kfz (davon 147 Lkws) und 62 Radfahrer in Richtung Zieglerstraße. Außerdem wurden auf der Zieglerstraße in Fahrtrichtung Neuenhofstraße 2.578 Kfz (davon 162 Lkws) und 39 Radfahrer gezählt. Die Breite der Fahrbahn, inkl. des Fahrbahnrandparkens, beträgt weitestgehend 12,30 m. Lediglich in den Kreuzungsbereichen zur Neuenhof- sowie kurz vor der Kaubendenstraße verringert sich die Fahrbahnbreite auf 9,90 bzw. 9,85 m. Die Gehwegbreiten von 2,00-2,10 m auf der nördlichen Straßenseite und 2,00-2,15 m auf der südlichen Straßenseite erfüllen das in der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) definierte Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger. Auf beiden Seiten der Zieglerstraße ist Fahrbahnrandparken zulässig. Die Parkflächen sind nicht markiert. Zurzeit wird der Radverkehr auf der Straße ohne Schutzstreifenmarkierung geführt. 3. Planung Um den Vorrang der Radfahrer, die in Richtung Vennbahn fahren, zu verdeutlichen, ist die Markierung eines einseitigen oder beidseitigen Schutzstreifens vorgesehen. Außerdem soll die Furt im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße rot eingefärbt werden. Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43). Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.08.2018 Seite: 4/6 Variante 1 – beidseitiger Schutzstreifen In Variante 1 ist das Markieren von 1,40 m breiten Schutzstreifen auf beiden Seiten der Fahrbahn geplant. Außerdem sind auf beiden Seiten der Fahrbahn 2,00 m breite Längsparkstände vorgesehen. Zwischen dem ruhenden Verkehr und dem Radverkehr soll ein 0,40 m breiter Sicherheitstrennstreifen angelegt werden, sodass die in der RASt 06 geforderte Fläche für den Radverkehr inklusive Sicherheitsabstand eingehalten wird. Die Breite der verbleibenden Restfahrbahn beträgt 4,50 m und ermöglicht damit den Begegnungsfall von Pkws. Die Radverkehrsfurt im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße wird rot eingefärbt, um verstärkt auf Radfahrer hinzuweisen. Außerdem sollen im Wendehammer zwei Fahrrad-Piktogramme mit jeweils zwei Richtungspfeilen auf die ein- und ausfahrenden Radfahrer am Vennbahnweg aufmerksam machen. Im Kreuzungsbereich zur Neuenhofstraße erhält der Radverkehr einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen vor den beiden Abbiegespuren. Diese sind jeweils 3,00 m breit. Der in die Zieglerstraße einfahrende Verkehr erhält eine 3,25 m breite Fahrspur. Im Kreuzungsbereich entfallen die Sicherheitstrennstreifen. Der südliche Schutzstreifen ist im Kreuzungsbereich bis zu den Längsparkplätzen 1,50 m breit. Zu Gunsten des Aufstellstreifens entfallen im Kreuzungsbereich vier Parkplätze. Ein weiterer entfällt für drei Fahrradbügel gegenüber des Parkhauses. Variante 2 – einseitiger Schutzstreifen In Variante 2 ist lediglich ein 1,50 m breiter Schutzstreifen auf der südlichen Fahrbahnseite vorgesehen. Der Sicherheitstrennstreifen soll 0,50 m breit sein. Wie in Variante 1 werden beidseitig die Längsparkstände markiert. Sie erhalten jedoch eine Breite von 2,50 m, die auch das Abstellen von Lastfahrzeugen ermöglicht. Für die Restfahrbahn bleibt eine Breite von 5,30 m. Die Radverkehrsfurt im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße wird rot eingefärbt, um verstärkt auf Radfahrer hinzuweisen. Außerdem sollen im Wendehammer zwei Fahrrad-Piktogramme mit jeweils zwei Richtungspfeilen auf die ein- und ausfahrenden Radfahrer am Vennbahnweg aufmerksam machen. Im Kreuzungsbereich zur Neuenhofstraße erhält der Radverkehr wie in Variante 1 einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen vor den beiden Abbiegespuren. Hierfür wird im Knotenbereich ein 1,40 m breiter Schutzstreifen angelegt. Die Abbiegespuren sind jeweils 3,00 m breit. Der in die Zieglerstraße einfah-rende Verkehr erhält eine 3,25 m breite Fahrspur. Im Kreuzungsbereich entfallen die Sicherheits-trennstreifen. Zu Gunsten des Aufstellstreifens entfallen im Kreuzungsbereich vier Parkplätze. Ein weiterer entfällt für drei Fahrradbügel gegenüber des Parkhauses. 4. Fazit und Empfehlung Im Ergebnis der Abwägung wird empfohlen die Variante 2 weiter zu verfolgen. Zwar wird die Zieglerstraße nur mäßig durch Schwerverkehr befahren, jedoch nutzt dieser auch die Parkstände am Fahrbahnrand. Deshalb ist die Markierung von 2,50 m breiten Parkständen sinnvoll. Durch einen einseitigen Schutzstreifen bleibt eine Restfahrbahn von 5,30 m, sodass der Begegnungsverkehr von Pkws und Schwerverkehr möglich ist, ohne den Schutzstreifen zu befahren. Durch die Markierung und Einfärbung des Schutzstreifens wird im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße auf die Radfahrer hingewiesen, wodurch ihre Sicherheit erhöht wird. Variante 2 trägt damit zur Förderung des Radverkehrs auf der Zieglerstraße und zur Nutzung der Vennbahn bei. Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.08.2018 Seite: 5/6 5. Kosten und Finanzierung Die Kosten für die Markierungsarbeiten und die Änderung der Beschilderung belaufen sich für die Planung mit einseitigem Schutzstreifen inklusive Markierung der Parkstände in der Zieglerstraße und im Knotenbereich (Variante 2) überschlägig auf 8.000 €. Die Mittel stehen bei den PSP-Elementen 5120102-800-00300-300-1/4-120102-802-9 „Radverkehrsanlagen“ bereit. Anlage/n: Anlage 1 - Zieglerstraße, Bestand Anlage 2 - Zieglerstraße, Fotos (3 Seiten) Anlage 3 - Knoten Neuenhofstraße-Zieglerstraße, Verkehrserhebung Anlage 4 - Zieglerstraße, Planung Schutzstreifen - Variante 1 Anlage 5 - Zieglerstraße, Planung Schutzstreifen - Variante 2 Vorlage FB 61/1014/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.08.2018 Seite: 6/6 Anlage 2 – Zieglerstraße, Fotos Einmündungsbereich Zieglerstraße/Neunhofstraße, Blickrichtung Zieglerstraße Zieglerstraße Höhe Hs.-Nr. 3, Blickrichtung Kaubendenstraße Seite 1 von 3 Zieglerstraße - Zufahrt zur Firma Grünenthal, Blickrichtung Kaubendenstraße Einmündungsbereich Zieglerstraße/Kaubendenstraße, Blickrichtung Kaubendenstraße Seite 2 von 3 Wendehammer, Zuwegung zur Vennbahn Wendehammer, Zuwegung zur Vennbahn Seite 3 von 3 Anlage 3 - Knoten Neuenhofstraße-Zieglerstraße, Verkehrserhebung Verkehrszählung: Neuenhofstraße-Zieglerstraße 26.09.2013 7:00-19:00 ( in Kfz ) (in Fußgängern) Neuenhofstraße Fahrtrichtung Süd-Ost 1 gemischter Geradeaus/R echts 1 Linksabbieger 2 15 2 165 1494 5899 6912 49 60 1 gemischter Geradeaus/R echts 1 Linksabbieger 55 39 453 1880 54 644 Sonnensche instraße Zieglerstraße 0 38 2 184 53 234 1 Mischfahrstreifen 2119 58 99 23 60 6777 rot=Fahrräder schwarz=Kfz ohne Fahrräder 4848 234 572 7 16 22 1 gemischter Geradeaus/R echts 1 Linksabbieger Neuenhofstraße Fahrtrichtung Nord-West P:\08 Verkehrsplanung\Grundlagen G (Schi)\V-belastung_V-erhebungen\Erhebungen\in Aachen\Eilendorf\B2-024 Zieglerstraße_Neuenhofstraße\B2-024 Neuenhofstraße-Zieglerstr 09-26-2013.xlsx 2 20 17