Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
307092.pdf
Größe
37 MB
Erstellt
11.07.18, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 16:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1003/WP17
öffentlich
11.07.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB
- Teil- Aufhebungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.08.2018
06.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße) in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) in der
vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/1003/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
hier: Teil-Aufhebungs- und Offenlagebeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens (Beschlusslage)
Die Programmberatung ist erfolgt durch Beratung im Planungsausschuss am 01.09.2016 und in der
Bezirksvertretung Aachen Mitte am 28.09.2016. Einstimmig wurde jeweils der Beschluss zur
frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gefasst.
2.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 17.03.2017 stattgefunden. Es
waren 13 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin am 16.03.2017 erschienen. Hauptthema für
die Anwesenden war die Abgrenzung des Plangebietes und die Anpassung der Neubebauung an die
in der Umgebung vorhandene Bebauung.
Des Weiteren wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu gestellt:
Baustruktur
Umweltbelange
Verkehr
Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag
Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.
Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird die Möglichkeit geschaffen, im straßenbegleitenden
Teil des Aufhebungsgebietes Gebäude zu errichten. Für diesen Teilbereich soll kein Bebauungsplan
neu aufgestellt werden, sondern die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt werden.
Das heißt u. a., dass ein geplantes Bauvorhaben sich nach Art der Nutzung (z. B. Wohnen) und Maß
(z. B. Größe/Höhe des Gebäudes) in die Umgebung einfügen muss. Ob dabei selbstgenutzte
Einfamilienhäuser („Eigenheime“), Mieteinfamilienhäuser oder Gebäude mit mehr als einer
Wohnungen (denkbar sind z. B. auch Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen, selbstgenutzt
oder vermietet) errichtet werden, ist nicht Gegenstand dieses Aufhebungsverfahrens. Erst bei der
Vermarktung der Flächen kann darauf Einfluss genommen werden. Da die Fläche im Eigentum der
Stadt Aachen ist, können Regelungen zur Art der Bebauung im Kaufvertrag getroffen werden.
Die Abgrenzung des Aufhebungsgebietes wurde nach der frühzeitigen Beteiligung so geändert, dass
nur noch der Bereich des Sportplatzes Teil der Aufhebung ist. Dieser Bereich kann nach Parzellierung
und Vermarktung der Grundstücke straßenbegleitend bebaut werden, die Restfläche des
Sportplatzes kann renaturiert werden. Der Bereich des Gillesbaches und die Wiese gegenüber Hotel
Buschhausen bleiben weiterhin Teil des Bebauungsplanes Nr. 516 mit der Festsetzung Grünfläche.
Da die Teilaufhebung keine Auswirkungen auf Belange anderer Behörden hat, wurde auf die
Beteiligung nach § 4 (1) BauGB verzichtet.
Vorlage FB 61/1003/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
Seite: 2/3
3.
Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) soll die
Möglichkeit geschaffen werden, entlang der Verkehrsflächen Gebäude zu errichten, die sich nach §34
BauGB in die Umgebung einfügen.. Der Rest des ehemaligen Sportplatzes kann, wenn die
vorrübergehend errichteten Wohnmodule nicht mehr benötigt werden, renaturiert werden. Durch die
Teilaufhebung kann dringend erforderlicher Wohnraum geschaffen werden, außerdem bleibt die
Frischluftschneise entlang des Gillesbachtales gesichert und kann durch die Entsiegelung der
Sportplatzfläche verbreitert werden. Die Verwaltung empfiehlt, für die Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) den Aufhebungsbeschluss zu fassen
und den Aufhebungsentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2.
Luftbild
3. Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Begründung zur
Teilaufhebung
5. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
6.
BP 516, Blatt 1 + 2
7. Schriftliche Festsetzungen zum BP516
8.
Begründung zum BP 516
Vorlage FB 61/1003/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.08.2018
Seite: 3/3
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Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 516 - Diemstraße (heute Heidbendenstraße)
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Grenze des Geltungsbereiches
Lage des Aufhebungsbereiches
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Adenauerallee, Heidbendenstraße und Wilhelm-Pitz-Weg
zum Offenlagebeschluss
Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Beschreibung des Plangebietes
1.2
Regionalplan
1.3
Flächennutzungsplan (FNP)
1.4
Landschaftsplan
1.5
Bestehendes Planungsrecht
2.
Anlass der Planung
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1
Allgemeine Ziele
3.2
Ziel der Planung
3.3
Erschließung / Verkehr
4.
Begründung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes
5.
Umweltbericht
5.1
Einleitung
5.1.1
Lage und Situation des Plangebietes
5.1.2
Inhalt und Ziele des B-Plans
5.1.3
Planungsrechtliche Einbindung
5.1.4
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
5.1.5
Ziele des Umweltschutzes
5.2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1
Schutzgut Mensch
5.2.2
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
5.2.3
Schutzgüter Boden und Fläche
5.2.4
Schutzgut Wasser
5.2.5
Schutzgüter Luft und Klima, Klimawandelanpassung
5.2.6
Schutzgut Landschaft
5.2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
5.2.8
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
5.2.9
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung des BP
5.2.10
Nullvariante
5.2.11
Alternativplanung
5.3
Grundlagen
5.4
Monitoring
5.5
Zusammenfassung
5.6
Auswirkungen der (Aufhebungs-)Planung
5.7
Kosten
6.
Auswirkungen der Planung
7.
Kosten
8.
Plandaten
3
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
4
5
5
5
5
5
6
6
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
1.
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 516 (rechtskräftig seit dem 15.09.1965) südlich der Adenauerallee
zwischen der Heidbendenstraße und dem Wilhelm-Pitz-Weg am Gillesbach. Der wesentliche Bereich wurde als Sportplatz
genutzt und ist derzeit durch Wohnmodule zur Unterbringung von Flüchtlingen belegt. Diese Nutzung ist zeitlich begrenzt.
Entlang der Heidbendenstraße wird das ehemalige Sportplatzgelände durch eine mit Bäumen und Sträuchern bewachsene
Böschung begrenzt. Südlich an den Sportplatz schließt sich straßenbegleitend eine Bebauung mit ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern aus den 60-er und 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts an. Die westliche Seite der Heidbendenstraße ist mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern bebaut. Östlich des Aufhebungsbereiches verläuft der Gillesbach, parallel dazu der Wilhelm-Pitz-Weg als Fußwegverbindung zwischen der Adenauerallee und der Monschauer Straße.
Das ebene Sportplatzgelände ist in das zum Bach leicht abfallende Gelände eingefügt worden. Der Sportplatz liegt etwa 2
m tiefer als die Heidbendenstraße.
1.1
Beschreibung des Plangebietes
1.2
Regionalplan
Der Regionalplan stellt den Bereich des Sportplatzes als “Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar sowie den Bereich Gillesbach
und darüber hinaus nach Nordosten als „allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“.
1.3
Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist der Bereich des Sportplatzes als „Grünfläche“ dargestellt. Der Beiplan 3
„Grün- und Forstflächen/ Spiel und Sportanlagen“ übernimmt diese Darstellung mit der zusätzlichen Darstellung für „Sportund Spielplatz“.
Im Vorentwurf zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes Aachen*2030 ist der Bereich entlang der Heidbendenstraße als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Darstellung bzw. Ausweisung der Fläche des Sportplatzes als „Landschaftsschutzgebiet“ wurde um die Fläche des Sportplatzes reduziert.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
1.4
Landschaftsplan
Der gesamte Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988, der für den Bereich des Sportplatzes „Fläche,
für den kein besonderer Schutz besteht“ ausweist. Im weiteren Verlauf nach Nordosten grenzt der Bereich der geplanten
Aufhebung an das Landschaftsschutzgebiet gemäß § 21 Landschaftsgesetz, u.a. an den „ geschützten Landschaftsbereich“ gemäß §23 LG - LB 128 „Gillesbachtal“.
Diese Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung des Gillesbachtales aufgrund „der landschaftlich reizvollen, ökologisch wertvollen und klimatisch wichtigen Bedeutung“. Der Bereich erstreckt sich von der Monschauer Straße bachabwärts bis zum
Fußweg südlich der Luise-Hensel Realschule am Gillesbachtal und ist an entsprechenden Ge- und Verbote gebunden.
Dieser Schutzbereich hat weiterhin Bestand.
Der dargestellte Bereich des Landschaftsschutzgebietes wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes um die Fläche des Sportplatzes verkleinert. Eine Änderung des Landschaftsplanes für den Bereich des
Sportplatzes, für den eine zukünftige Wohnbebauung nach § 34 BauGB zulässig ist, ist ebenfalls nicht erforderlich.
1.5
Bestehendes Planungsrecht
Zur Beurteilung von Bauvorhaben wird derzeit für das Aufhebungsgebiet der Bebauungsplan Nr. 516 –Diemstraße- (heute
Heidbendenstraße) angewendet. Dieser setzt für den aufzuhebenden Teil „Sportgelände“ fest.
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
Die auf dem Sportplatz errichteten Wohnmodule („makehome“ – Wohnmodul) zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden
auf der Grundlage des am 24.10.2015 in Kraft getretenen "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ genehmigt. Die Ausnahmeregelung des § 34 BauGB gilt bis zum 31.12.2019.
2.
Anlass der Planung
Die Fläche des Änderungsbereiches wurde ehemals als Sportplatz genutzt, diese Nutzung wird in Zukunft an dieser Stelle
aber nicht mehr benötigt, weil der Sportverein JSC Aachen mit Blau-Weiß – Burtscheid fusioniert ist und die Spielstätte nicht
mehr genutzt wird.
Nach Durchführung der Teilaufhebung steht im Anschluss an diese Nutzung der straßenbegleitende Bereich des Plangebietes für Wohnnutzung zur Verfügung, der restliche Teil des Aufhebungsbereiches wird planungsrechtlich als Außenbereich
beurteilt und kann als Renaturierungsbereich aufgewertet werden.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1
Allgemeine Ziele
Mit der Teilaufhebung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, Flächen für die Errichtung von
Wohngebäuden zur Verfügung zu stellen.
3.2
Ziel der Planung
Entlang der Heidbendenstraße kann über die Zulässigkeit von Vorhaben nach Rechtskraft der Teilaufhebung nach § 34
BauGB entschieden werden. Höhe, Bautiefe und Geschossigkeit der Umgebungsbebauung dienen dabei als Maßstab. Der
restliche Bereich des Gebietes der Teilaufhebung wird planungsrechtlich zum „Außenbereich“ nach § 35 BauGB.
3.3
Erschließung
Das ehemalige Sportplatzgelände (die heutige Fläche mit den Wohnmodulen) wird in unmittelbarer Nähe zur Adenauerallee
von der Heidbendenstraße aus erschlossen.
Der Randbereich des ehemaligen Sportplatzes kann von der Heidbendenstraße aus erschlossen und an den Schmutzwasserkanal in der Heidbendenstraße angeschlossen werden.
Die derzeitige Nutzung der ehemaligen Sportplatzfläche für die Errichtung von Containern für Flüchtlinge wurde entwässerungstechnisch zwischen der Stadt Aachen und der Stawag abgestimmt. Das Oberflächenwasser von den Dächern der
Wohncontainer wird in den unmittelbar neben dem Sportplatz verlaufenden Gillesbach eingeleitet. Dies entspricht auch der
bisherigen Sportplatzentwässerung.
Die Entwässerung ist gesichert.
4.
Begründung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes
Die Sportplatznutzung wird an dieser Stelle nicht mehr benötigt. Die Fläche im Randbereich der Heidbendenstraße und
eines Teilstückes der Adenauerallee kann nach der Teilaufhebung im Rahmen der Zulässigkeit nach § 34 bebaut werden.
Damit kann dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird der übrige Teil des Aufhebungsgebietes „Außenbereich“ im Sinne des §
35 BauGB. Die Restfläche des Sportplatzes kann renaturiert werden. Das Naherholungsgebiet Gillesbachtal wird vergrößert
und die Kaltluftschneise verbreitert.
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
5.
Umweltbericht
5.1
Einleitung
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
5.1.1 Lage und Situation des Plangebietes
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 516 (rechtskräftig seit dem 15.09.1965) südlich der Adenauerallee
zwischen der Heidbendenstraße und dem Wilhelm-Pitz-Weg am Gillesbach. Der wesentliche Be-reich wurde als Sportplatz
genutzt und ist derzeit mit Wohnmodulen zur Unterbringung von Flüchtlingen bebaut. Diese Nutzung ist zeitlich begrenzt.
Entlang der Heidbendenstraße wird das ehemalige Sportplatzgelände durch eine mit Bäumen und Sträuchern bewachsene
Böschung begrenzt. Südlich an den Sportplatz schließt sich straßenbegleitend eine Bebauung mit ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern aus den 60 -er und 70 -er Jahren des letzten Jahrhunderts an. Die westliche Seite der Heidbendenstraße ist mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern bebaut. Östlich des Aufhebungsbereiches verläuft der Gillesbach, parallel dazu der Wilhelm-Pitz-Weg als Fußwegverbindung zwi-schen der Adenauerallee und der Monschauer Straße.
Das ebene Sportplatzgelände ist in das zum Bach leicht abfallende Gelände eingefügt worden. Der Sportplatz liegt etwa 2
m tiefer als die Heidbendenstraße.
5.1.2 Inhalt und Ziele des B-Plans
Die Fläche des Änderungsbereiches wurde als Sportplatz genutzt, diese Nutzung wird in Zukunft an dieser Stel-le aber nicht
mehr benötigt, weil der Sportverein JSC Aachen mit Blau-Weiß–Burtscheid fusioniert ist und die Spielstätte nicht mehr genutzt wird.
Für einen begrenzten Zeitraum wurden auf der Sportplatzfläche Wohnmodule genehmigt und aufgestellt. Diese befinden
sich auch noch vor Ort und sind teilweise auch in Nutzung. Nach dem Auslaufen der Nutzung und nach Durchführung der
Teilaufhebung wird der straßenbegleitende Bereich des Plangebietes für Wohnnutzung zur Verfügung stehen, der restliche
Teil des Aufhebungsbereiches wird planungsrechtlicher Außenbereich und steht dem LSG Gillesbachtal mit Geschütztem
Landschaftsbestandteil zur Entwicklung zur Verfügung.
5.1.3 Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Der Regionalplan stellt den Bereich des Sportplatzes als “Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar sowie den Bereich Gillesbach
und darüber hinaus nach Nordosten als „allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ mit der Freiraum-funktion „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“.
Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist der Bereich des Sportplatzes als „Grünfläche“ dargestellt. Der Beiplan 3
„Grün- und Forstflächen/ Spiel und Sportanlagen“ übernimmt diese Darstellung mit der zusätzli-chen Darstellung für „Sportund Spielplatz“.
Im Vorentwurf zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes Aachen*2030 ist der Bereich entlang der Heidbendenstraße als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Darstellung bzw. Ausweisung der Fläche des Sportplat-zes als „Landschaftsschutzgebiet“ wurde um die Fläche des Sportplatzes reduziert.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Landschaftsplan
Der gesamte Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988, der für den Bereich des Sportplat-zes „Fläche,
für den kein besonderer Schutz besteht“ ausweist. Im weiteren Verlauf nach Nordosten grenzt der Bereich der geplanten
Aufhebung an das Landschaftsschutzgebiet gemäß § 21 Landschaftsgesetz, u.a. an den Geschützten Landschaftsbestandteil gemäß §23 LG - LB 128 Gillesbachtal.
Diese Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung des Gillesbachtales aufgrund „der landschaftlich reizvollen, öko-logisch wertvollen und klimatisch wichtigen Bedeutung“. Der Bereich erstreckt sich von der Monschauer Straße bachabwärts bis zum
Fußweg südlich der Luise-Hensel Realschule am Gillesbachtal und ist an entsprechenden Ge- und Verbote gebunden.
Dieser Schutzbereich hat weiterhin Bestand.
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
Der dargestellte Bereich des Landschaftsschutzgebietes wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennut-zungs- und
Landschaftsplanes um die Fläche des Sportplatzes verkleinert. Eine Änderung des Landschaftspla-nes für den Bereich des
Sportplatzes, für den eine zukünftige Wohnbebauung nach § 34 BauGB zulässig ist, ist ebenfalls nicht erforderlich.
5.1.4 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Das Plangebiet ist ca. 14.440 qm groß; derzeit sind 9.000 qm durch den Sportplatz und die ihm zugeordneten Gebäude und
Stellplatzflächen versiegelt, der Rest ist Wiese und Strauch- und Baumbestand, auch Straßen begleitend.
Eine Abschätzung der zukünftigen Versiegelung, die Ungenauigkeiten aufweist, weil die Bebauung nach § 34 BauGB beurteilt werden wird, ergibt einen zu erwartenden Wert von ca. 2.025 qm (5.100 qm x 0,4 GRZ) Versiegelung durch die zukünftigen Gebäude. Das bedeutet eine deutliche Verbesserung der Versiegelungsbilanz um ca. 7.000 qm derzeit versiegelter
Fläche, die zukünftig entweder zu Gartenfläche wird oder den Bachauen des Gillesbachtals zugeordnet wird.
Versiegelte Fläche
(Sportplatz, Gebäude,
Stellplatzanlage)
Grünfläche/Gartenfläche/Freifl
äche/ Bachwiesen
Summe
IST
9.000 qm
Zukunft
Ca. 2.040 qm
Differenz
Ca. – 7.000 qm
5.440 qm
Ca.12.400 qm
Ca. + 7.000 qm
14.440 qm
14.440 qm
Keine Veränderung
5.1.5 Ziele des Umweltschutzes
Die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet Aachens, verbunden mit nahe gelegenen Geschützten Landschaftsbestandteilen zeigt deutlich die landschaftsökologischen Ziele wie auch die der Naherholung auf. Der Wilhelm-PitzWeg ist ein viel begangener Weg für die sog. Feierabenderholung inkl. einer Hundeauslauffläche, als Joggingstrecke Richtung Stadtwald und als Weg im Rahmen der Kurwege Aachens.
Als Fläche in einem Aachener Bachtal, welches wesentlich zur Kaltluftproduktion und –zuführung in das Stadtzentrum beiträgt, ist der Erhalt und Schutz des LSG Gillesbachtal an dieser Stelle auch für das Stadtklima von besonderer Bedeutung.
5.2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1 Schutzgut Mensch
Für die Naherholungsnutzung wird sich durch die Aufhebung des Bebauungsplans keine bedeutsame Veränderung ergeben, schon jetzt säumen Wohngebäude in weiten Teilen das Gillesbachtal an dessen westlicher Begrenzung.
Hinsichtlich der an die Adenauerallee heranrückenden Wohnbebauung sind, zum Erhalt gesunder Wohnverhältnisse auf
Grundlage von Lärmbeurteilungen, Maßnahmen zum Schutz der Bewohner durchzuführen. Diese werden im Rahmen der
Baugenehmigungsverfahren erfolgen.
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
5.2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
Aus Sicht des Tier- und Pflanzenschutzes ist die Aufhebung insgesamt zu begrüßen, weil ca. 7.000 qm Fläche dem Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal dauerhaft wieder zurückgegeben werden können. Somit wird so-wohl das LSG gestärkt,
wie auch die Rahmenbedingungen für die dort lebenden Tiere und Pflanzen.
Zwar werden im Rahmen der Erschließung der zukünftigen Baugrundstücke auch Bäume und Grünstrukturen entlang der
Straße und des Sportplatzes beseitigt werden müssen, um die Grundstücke bebauen zu können, es wird aber davon ausgegangen, dass diese Eingriffe im nahen Umfeld ausgeglichen werden können.
5.2.3 Schutzgüter Boden und Fläche
Aus Sicht des Schutzgutes Fläche ergibt sich rein quantitativ ein Gewinn, weil zukünftig voraussichtlich
ca. 7.000 qm weniger Fläche für Siedlungsnutzung in Anspruch genommen werden und dementsprechend 7.000 qm mehr
Grünnutzung erfahren bzw. naturnahe Bachaue werden.
Hinsichtlich des Schutzgutes Boden ergibt sich eine Verbesserung, weil eine erwartete Bodenbelastung (Unter-suchungen
aus 2004 und Teilsanierung in 2006) unterhalb des Sportplatzes beseitigt werden wird und zukünftig mehr Fläche für das
Landschaftsschutzgebiet und somit zur natürlichen Entwicklung des Bodens im Bachtal zur Verfügung steht.
Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde wird empfohlen, eine vollständige Dekontamination der Beläge für den gesamten
Sportplatz in einer durchgehenden Maßnahme auszuführen, da dies für die Baureifmachung und Vermarktung der Grundstücke eindeutige Vorteile hätte. Die Sanierung des gesamten Sportplatzes hat den Vorteil, dass – gegenüber Einzelmaßnahmen auf jedem Grundstück - Kosten eingespart werden können und nur eine gutachterliche Begleitung erforderlich ist.
Auch Arbeitsschutzmaßnahmen mit der Bezirksregierung Köln wären nur einmal abzuklären. Bei Einzelmaßnahmen, d.h. für
jedes Baugrundstück, besteht die Gefahr, dass es zu unkontrollierten Verteilungen der Schadstoffe kommt.
5.2.4 Schutzgut Wasser
Aus Sicht des Schutzgutes Wasser ergibt sich ebenfalls eine positive Wirkung des Aufhebungsverfahrens, weil zukünftig
mehr versickerungsfähiger Boden zur Verfügung stehen wird für den Wasserhaushalt. Die Entwässerung der Fläche ist
gewährleistet und die Ableitung von Niederschlagswasser in den Gillesbach wird zukünftig auch für die Wohnbebauung
grundsätzlich möglich sein.
Kellergeschosse werden wegen der anstehenden Bodencharakteristik, vor allem in der „nassen Jahreszeit“, aufstauendem
Sickerwasser und damit von außen drückendem Wasser ausgesetzt sein. (Deswegen ist eine druckwasserdichte Ausbildung von erdberührten Bauteilen gemäß DIN 18195 Teil 6 empfehlenswert)
Ein Einbinden von Kellergeschossen ins Grundwasser ist ebenfalls, zumindest zeitweise, durchaus möglich. Negative Auswirkungen auf das Grundwasser, wie zum Beispiel Umleitungen oder Aufstauen des Grundwasserstromes sind nicht zu
erwarten, wenn auch nicht gänzlich auszuschließen.
Sollten Bauwerke aufgrund ihrer geplanten Gründungstiefe jedoch ins Grundwasser einbinden können, sind ggf. Maßnahmen, wie z.B. eine druckwasserdichte Abdichtung der erdberührenden Bauwerke, zum Schutz vor hohem Grundwasser
oder Umleitungen des Grundwasserstromes um den Baukörper herum, zwingend erforderlich. Diese Maßnahmen sind dann
durch einen Gutachter zu benennen und Lösungsansätze zu ermitteln, zu beschreiben und gegebenenfalls gutachterlich zu
begleiten.
Ferner ist der Unteren Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen, wenn beim Aushub der Baugruben Grundwasser freigelegt
wird.
Die vorgenannten Anforderungen ergeben sich aus den vorhandenen wasserrechtlichen Bestimmungen des § 49 WHG.
Danach sind Arbeiten, die das Grundwasser freilegen oder freigelegt haben, der Unteren Wasserbehörde unverzüglich
anzuzeigen.
Maßnahmen bzw. Konsequenzen aus dem Aufhebungsverfahren, die im Rahmen der Genehmigungen nach § 34
BauGB zu berücksichtigen sind:
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
Das auf den bebaubaren Flächen des Aufhebungsgebietes anfallende Niederschlagswasser kann direkt in den
Gillesbach oder in den Regenwasserkanal der Heidbendenstraße eingeleitet werden.
(Hinweis: Bei einer Einleitung des auf dem Aufhebungsgebiet anfallenden Niederschlagswassers über den Regenwasserkanal der Heidbendenstraße muss jedoch nach jetzigem Kenntnisstand vor dem Anschluss eine Regenwasserbehandlungsanlage für das Gesamtgebiet erstellt werden.)
Bei einer Einleitung von Niederschlagswasser direkt in den Gillesbach sind vor Erteilung der ersten Baugenehmigung öffentliche Entwässerungseinrichtungen zur Sammlung, gegebenenfalls auch zur Rückhaltung (Sicherstellung der zulässigen Einleitmenge) und zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Gillesbach durch die
abwasserbeseitigungspflichtige Stadt herzustellen. Die öffentlichen Anlagen sind auf Dauer durch die Stadt zu betreiben.
Es ist durch die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt ein Antrag auf Gewässerbenutzung (Einleitungsantrag) bei
der Unteren Wasserbehörde zu stellen.
Der zulässige Versiegelungsgrad der nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen wird 60 % nicht überschreiten. Er
ergibt sich aus einer GRZ von 0,4 (Wohngebiet gemäß § 17 BauNVO) zuzüglich 50 % zulässige Überschrei-tung
für Nebenanlagen.
Es dürfen keine über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen vorgenommen
werden.
Für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung muss frühzeitig vor Beginn des Baugenehmigungsverfahrens eine wasserrechtliche Genehmigung bei der UWB beantragt werden. Vorbereitende Maßnahmen
(z.B. Erstellen von erforderlichen Grundwassermessstellen und Bearbeitungszeiten bei der Wasserbehörde) sind
bei der Zeitplanung zu berücksichtigen.
Ferner ist für die temporäre Einleitung von Drainagewasser in das städtische Kanalnetz eine Einleitungsgenehmigung zu beantragen.
Der dauerhafte Anschluss von Drainagen an das öffentliche Kanalnetz (auch Gewässer) ist verboten.
5.2.5 Schutzgüter Luft und Klima, Klimawandelanpassung
Aus stadtklimatischer Sicht ist zu begrüßen, dass ca. 7.000 qm derzeit versiegelte Fläche wieder dem zentralen Bachtal des
Gillesbachtals zugeführt werden. Diese dienen der Kaltluftproduktion und dem Transport von Kaltluft in Richtung Innenstadt
und helfen dabei, die lufthygienischen Bedingungen dort zu verbessern. Die neue Bebauung entlang der Adenauerallee ist
so zu begrenzen, dass keine Verengung des Talquerschnittes bewirkt wird.
Langfristig sind mit dem erwarteten Klimawandel auch höhere Temperaturen im innerstädtischen Bereich zu besorgen; hier
hilft eine gesicherte Zufuhr von Kaltluft, den belastenden Effekt zu mindern.
5.2.6 Schutzgut Landschaft
Aus Sicht der Landschaft handelt es sich bei der von der Aufhebung betroffenen Fläche um eine Sportplatzanlage mit Nebengebäuden und Gehölzstrukturen, die entlang der Straße und Richtung Gillesbachaue zu finden sind. Die Maßnahme im
Wesentlichen zu begrüßen, weil bisher versiegelte Sportplatzfläche im Wesentlichen dauerhaft wieder dem Landschaftsschutzgebiet zugefügt wird: das stärkt die Stabilität des LSG, welches an dieser Stelle eine attraktive Übergangssituation
von freier Landschaft und locker besiedeltem Wohngebiet bildet. Auch der nahe gelegene Geschützte Landschaftsbestandteil Gillesbach wird durch die Vergrößerung der Bachaue gefördert.
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
Abbildung LSG (hellgrün) und LB Gillesbachtal
Da der Eingriff in den Baumbestand, der durch die Ausführung der Baumaßnahmen und Erschließungswege sowie die
Anlage der Stellplätze erfolgen wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht definiert werden kann, wird mit dem Sachgebiet Baumschutz im weiteren Verlauf der Aufhebung abgestimmt werden, wie dieser Eingriff im Rahmen des Bauantragsverfahren
durch die Vorgaben der Baumschutzsatzung kompensiert wird.
Es ist zu prüfen, ob die neu ausgewiesene Freifläche seitens der Unteren Naturschutzbehörde als Ausgleichsfläche anerkannt werden kann. Sollte dies der Fall sein, so kann der entstandene Wertepunkteüberschuss entweder einem anderen
Planverfahren zugeordnet werden oder im Rahmen eines Ökokontos erfasst werden.
5.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im Plangebiet vor.
5.2.8 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Im Wechselspiel sämtlicher vorgenannter Schutzgüter sind hier überwiegend positive Wirkungen zu erwarten durch das
Aufhebungsverfahren. Die Sanierung des Bodens, die Wiederherstellung eines Teils der Bachaue dienen mehreren Schutzgüter und befördern eine naturnahe Entwicklung, auch wenn eine Teil der Gehölze der Erschließung und Entwicklung des
Geländes zum Opfer fallen.
5.2.9 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung des BP
Bei Nichtdurchführung des Bebauungsplans ist von keinen erkennbaren Entwicklungen, gegenüber der derzeitigen Situation, auch von keinen negativen, auszugehen.
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
5.2.10 Nullvariante
Die Teilaufhebung stellt in weiten Teilen selbst eine Art Nullvariante dar, insofern erübrigt sich eine nähere Betrachtung.
5.2.11 Alternativplanung
Es wurden keine Alternativplanungen durchgeführt.
5.3
Grundlagen
Grundlage dieses Umweltberichtes sind die Fachstellungnahmen der Fachabteilungen des Fachbereiches Umwelt aus 2017
und 2018.
5.4
Monitoring
Die Stadt Aachen führt für die Teilaufhebung des BP 516 kein eigenständiges Monitoring durch, zumal an dieser Stelle
grundsätzlich mit positiven Effekten für die Umwelt gerechnet werden kann.
5.5
Zusammenfassung
Das Teilaufhebungsverfahren für den BP Nr. 516 führt zu einem Wechsel der Nutzung auf ca. 14.000 qm Fläche, die bisher
als Sportplatz mit Nebengebäuden und Stellplätzen genutzt wird. Der Entzug dieser Nutzung erfolgt zugunsten von Wohnbebauung entsprechend der vorhandenen Bauten an der Straße Heidbenden sowie zugunsten von ca. 7.000 qm Wiesenflächen in der Bachaue des Gillesbachtals. Die Umwandlung der Fläche führt u.a. zur Untersuchung und anschliessender
Sanierung einer Altlastenverdachtsfläche, sie bewirkt für das Bachtal einen dauerhaften Gewinn und stärkt das Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal, stellt einen Puffer für den Geschützten Landschaftsbestandteil Gillesbach dar und unterstützt die klimatischen Funktionen des Gillesbachtals für das Frankenberger Viertel und Burtscheid.
Trotz der erforderlichen Beseitigung von Bäumen und Sträuchern zur Erschließung der zukünftigen Grundstücke kann auch
Umweltsicht das Verfahren als insgesamt positiv für die Belange der Umwelt bezeichnet werden.
5.6
Auswirkungen der (Aufhebungs-)Planung
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 werden die Voraussetzungen für die Errichtung von 11-15 Wohngebäuden entlang der Straße Heidbenden und der Adenauerallee geschaffen. Die Baugrundstücke sollen mit einer Grundflächenzahl von max. 0,4 GRZ bebaut werden.
Es wird davon ausgegangen, dass straßenbegleitend entlang der Straße Heidbenden nach dem Aufhebungsverfahren
Wohnbebauung in ähnlichem Maßstab (ca. 12-15 Gebäude) entstehen wird, wie er auf der westlichen Seite der Straße
bereits existiert; entlang der Adenauerallee sind nur einige wenige Wohneinheiten denkbar, die den Talquerschnitt nicht
einschränken dürfen zur Erhaltung der stadtklimatischen Funktion mit dem umfänglichen Kaltluftvolumen im Gillesbachtal.
Der restliche Bereich des Aufhebungsgebietes kann zukünftig als Wiesenfläche der Bachaue im Gillesbachtal und der Kaltluftproduktion im Grünzug entlang des Gillesbachtales dienen und stellt einen Gewinn für die Landschaft dar.
5.7
Kosten
Durch die Teilaufhebung entstehen der Stadt Aachen keine unmittelbaren Kosten. Durch die erforderliche Untersuchung der
Altlastenverdachtsfläche unterhalb des Sportplatzes, Kostenumfang ca. 3.000 €, sowie eine ggfls. erforderliche Sanierung
der Fläche werden Kosten entstehen, deren Umfang derzeit noch nicht abzuschätzen ist, der aber, je nach Entsorgungsanforderungen und Deponieklasse erheblich sein kann (fünf- bis sechsstellig).
Durch die Vermarktung der Grundstücke werden für den städtischen Haushalt Einnahmen generiert.
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Teilaufhebung
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße)
6.
Begründung zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 18.07.2018
Auswirkungen der Planung
Durch die Teilaufhebung werden die Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden entlang der Heidbendenstraße und in einem Teilabschnitt der Adenauerallee geschaffen. Der restliche Bereich des Aufhebungsgebietes kann als Teil
der Bachaue und der Frischtluftschneise im Grünzug entlang des Gillesbachtales gestaltet werden.
7.
Kosten
Siehe Kapitel 5.7
8.
Plandaten
Das Gebiet der Teilaufhebung hat eine Größe von ca. 1,4 ha.
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (heute: Heidbendenstraße)
Für den Bereich zwischen Adenauerallee, Heidbendenstraße und Wilhelm-Pitz-Weg
im Stadtbezirk Aachen-Mitte (Stand 25.06.2018)
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Inhalt
1.
Bürger Eckenberger Straße, 06.06.2017 ......................................................................................................................... 1
2.
Bürger Heidbendenstraße, 14.03.2017 ............................................................................................................................ 3
3.
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.2017 ............................................................................................................................ 5
4.
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.2017 ............................................................................................................................ 7
5.
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.3027 ............................................................................................................................ 9
6.
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.2017 .......................................................................................................................... 11
7.
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.017 ............................................................................................................................ 13
8.
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.2017 .......................................................................................................................... 15
9.
Bürger Heidbendenstraße, 16.03 2017 .......................................................................................................................... 17
10. Bürger Heidbendenstraße, 16.03.2017 .......................................................................................................................... 19
11. Bürgerin Heidbendenstraße, 16.03.2017 ....................................................................................................................... 21
12. Bürger Adenauerallee, 16.03.2017 ................................................................................................................................ 23
13. Bürger Heidbendenstraße, 16.03.2017 .......................................................................................................................... 25
14. Bürger Heidbendenstraße, 16.03 2017 ......................................................................................................................... 27
15. Bürger Heidbendenstraße, 16.03. 2017 ........................................................................................................................ 29
16. Bürger Heidbendenstraße, 16.03.2017 .......................................................................................................................... 31
17. Bürger Adenauerallee, 16.03 2017 ................................................................................................................................ 33
18. Bürger Heidbendenstraße, 16.03. 2017 ........................................................................................................................ 35
19. Bürger Heidbendenstraße, 16.03. 2017 ......................................................................................................................... 37
20. Bürgerin, Aachen 16.03. 2017 ....................................................................................................................................... 39
21. Bürger Adenauerallee, 16.03 2017 ................................................................................................................................ 41
22. Bürger Adenauerallee, 16.03. 2017 ............................................................................................................................... 43
23. Bürger Heidbendenstraße, 19.03. 2017 ......................................................................................................................... 45
24. Niederschrift der Anhörungsveranstaltung vom 16.06.2017 .......................................................................................... 47
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
1.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Eckenberger Straße, 06.06.2017
1
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.
Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird die Möglichkeit geschaffen, im straßenbegleitenden Teil des Aufhebungsgebietes Gebäude zu errichten. Für diesen Teilbereich soll kein Bebauungsplan neu aufgestellt werden, sondern über die
Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt werden. Das heißt u. a., dass ein geplantes Bauvorhaben sich nach
Art der Nutzung (z. B. Wohnen) und Maß (z. B. Größe/Höhe des Gebäudes) in die Umgebung einfügen muss.
Ob dabei selbstgenutzte Einfamilienhäuser („Eigenheime“), Mieteinfamilienhäuser oder Gebäude mit mehr als einer Wohnungen (denkbar sind z. B. auch Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen, selbstgenutzt oder vermietet) errichtet
werden, ist nicht Gegenstand dieses Aufhebungsverfahrens.
Erst bei der Vermarktung der Flächen kann darauf Einfluss genommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Nach der Teilaufhebung kann straßenbegleitend eine Bebauung errichtet werden. Die Flächenbilanz im Umweltbericht dokumentiert, dass den ursprünglich etwa 9.000 qm versiegelter Fläche in Zukunft etwa 2.000 qm gegenüberstehen. Etwa
7.000 qm Grün- / Garten - /Freifläche bzw. Wiesenflächen wird zusätzlich entstehen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
2
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
2.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 14.03.2017
3
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.:
Der in der Kartendarstellung schraffierte Teil markiert nur den Bereich der Aufhebung des Bebauungsplanes, nicht aber den
Bereich, der später bebaut werden kann.
Dieser beschränkt sich auf den straßenbegleitenden Bereich an der Heidbendenstraße und an der Adenauerallee, hier aber
auch nur in dem Bereich, der heute schon zum Sportgelände gehört.
Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird die Möglichkeit geschaffen, im straßenbegleitenden Teil des Aufhebungsgebietes Gebäude zu errichten. Dies entspricht dem Vorschlag des Eingabestellers.
Die Verwaltung empfiehlt, dieser Anregung zu folgen.
Der Eingabesteller wünscht die Errichtung von Einfamilienhäusern (EFH) auf mindestens 800 qm großen Grundstücken.
Diese können theoretisch als freistehende Gebäude, als Doppelhaushälften und auch als Reihenhäuser geplant werden.
Die vom Eingabesteller vorgeschlagene Grundstücksgröße lässt darauf schließen, dass die Errichtung freistehender Einfamilienhäuser anregt wird. Da kein Bebauungsplan aufgestellt wird, können allerdings auch keine Festsetzungen zu den
Haustypen bzw. der Grundstücksgröße getroffen werden. Erst bei der Vermarktung der Flächen kann darauf Einfluss genommen werden.
In der Umgebung sind alle genannten Haustypen vertreten. Die in der Umgebung vorhandenen Grundstücke haben Größen
von ca. 200 bis ca. 800 qm. Eine Vorgabe für die Haustypen und die Grundstücksgröße kann daraus nicht abgeleitet werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Anregungen zurückzuweisen.
Zu dem Thema „Einfamilienhäuser“ siehe im Weiteren auch Stellungnahme und Abwägungsvorschlag zu Nr. 1
Die restliche Fläche des Sportplatzes von ca. 7.000 qm steht für eine Renaturierung und als Frischluftschneise zur Verfügung, das entspricht dem Vorschlag des Eingabestellers, diesen Bereich zu begrünen.
Die Verwaltung empfiehlt, dieser Anregung zu folgen.
Die Wiese in Richtung Hotel Buschhausen ist bereits Teil eines Landschaftsschutzgebietes, das Gillesbachtal selber ist Teil
des geschützten Landschaftsbestandteiles „Naturnaher Lebensraum“ Nr. 128 und soll nicht bebaut werden.
Darüber hinaus ist das Gillesbachtal als Biotop („Vernetzungsbiotop;“) eingetragen mit dem Schutzziel „Erhaltung eines
Baches mit naturbetonten Strukturen und bachbegleitenden Gehölzen“.
Der Einwender spricht von Renaturierung der Wiesenfläche ggü. Hotel Buschhausen. Die Verwaltung geht davon aus, dass
damit eine dauerhafte Nutzung als Grünfläche gemeint ist; diese wird seitens der Stadt Aachen an dieser Stelle verfolgt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen, sie entspricht den Zielen der Verwaltung.
Die vom Einwender gewünschte Ausweisung als Naturschutzgebiet ist an dieser Stelle nicht angebracht und nicht umsetzbar, da es in dem Gebiet keine schutzwürdigen und schutzbedürftigen Biotope oder Tier- oder Pflanzenarten gemäß der
Naturschutzgesetzgebung gibt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zurückzuweisen.
4
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
3.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.2017
5
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 3.:
Zu den Themen „Einzelhausbebauung“, „Grundstücksgrößen“, „Renaturierung Restflächen“ und „Erhalt der Kaltluftschneise“
wird auf die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge zu Nr. 2 verwiesen.
6
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
4.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.2017
7
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.:
Zu den Themen „Einfamilienhäuser/Doppelhäuser“, „Erhalt der Kaltluftschneise“ und „Wiese gegenüber Hotel Buschhausen“, wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Die Vorgehensweise bei öffentlichen Bekanntmachungen ist in der Hauptsatzung der Stadt Aachen geregelt.
§ 27 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Aachen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch
Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Aachen im Internet vollzogen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes
bestimmt ist. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Bereitstellung eines digitalisierten Dokuments auf der
Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de/bekanntmachungen unter Angabe des Bereitstellungstages.
Auf die erfolgte Bereitstellung wird unter Angabe der Internetadresse in den zwei in Aachen erscheinenden Tageszeitungen (Stadtausgabe der Aachener Nachrichten und der Aachener Zeitung) nachrichtlich hingewiesen (vgl. § 6
Abs. 1 S. 2 BekanntmVO).
Zusätzlich wurden in der Umgebung des Plangebietes Plakate aufgehängt, mit denen auf die Beteiligung hingewiesen
wurde.
Wenn auch die persönliche schriftliche Einladung aller Anwohner nicht zu leisten ist, soll in Zukunft durch die Verteilung von
Handzetteln an die im näheren Umkreis der Planung liegenden Haushalte eine breitere Öffentlichkeit über Termine der
frühzeitigen Beteiligung informiert werden. Dies wurde zwischenzeitlich in einem anderen Planverfahren durchgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.
8
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
5.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.3027
9
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 5.:
Zu den Themen „Einfamilienhäuser“, „Renaturierung Restflächen“, „Erhalt der Kaltluftschneise“ und „Wiese gegenüber Hotel
Buschhausen“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Zu dem Thema „Öffentlichkeitsinformation“, wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 4 verwiesen.
10
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
6.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.2017
11
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 6.:
Zu dem Thema „Einfamilienhäuser/Doppelhäuser“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Da das Gelände von der Heidbendenstraße zum Sportplatz einen starken Höhenunterschied aufweist, besteht die Möglichkeit, dass hier Gebäude errichtet werden, die zur Straße eine geringere Geschosszahl aufweisen, als an der Gebäuderückseite. Dies ist auch bei den schon vorhandenen Gebäuden im hinteren Abschnitt der Heidbendenstraße zu beobachten. Im
Weiteren wird zu dem Thema „mehrstöckige Bauten“, wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1
verwiesen.
Zu den Themen „Renaturierung Restflächen“, „Erhalt der Kaltluftschneise“ und „Wiese gegenüber Hotel Buschhausen“, wird
auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
12
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
7.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.017
13
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 7.:
Zu den Themen „Grundstücksgröße“ „Einfamilienhäuser/Doppelhäuser“, „Renaturierung Restflächen“ und „Erhalt der Kaltluftschneise“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Zu dem Thema „Mietklotz“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1 verwiesen.
Zu dem Thema „zweigeschossige Bebauung“ wird auf die Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 6 und Nr. 1
verwiesen.
Zu dem Thema „Öffentlichkeitsinformation“ wird auf die Stellungnahme zu Nr. 4 verwiesen.
14
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
8.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 15.03.2017
15
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 8:
Zu den Themen „Grundstücksgröße“ und „Einfamilienhäuser/Reihen- und Doppelhäuser“, „Renaturierung Restflächen“ und
„Erhalt der Kaltluftschneise“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Die Ausschreibung / Grundstücksvermarktung ist nicht Teil des Bauleitplanverfahrens.
Vollgelaufene Keller aufgrund von Rückstau sind in der Regel auf eine fehlende, defekte oder falsch angeordnete Rückstausicherung in der Hausentwässerung zurückzuführen. Durch Starkregen können Kanäle tatsächlich unter Rückstau geraten, was aber ein durchaus zulässiger Betriebszustand ist. Probleme treten i. d. R. nur bei nicht ordnungsgemäß funktionierender oder fehlender Rückstausicherung auf. Eine Erweiterung der Kanalisation in diesem Bereich ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zurückzuweisen.
16
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
9.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 16.03 2017
17
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu 9.:
Die nicht für eine Bebauung vorgesehen Fläche des Sportplatzes soll renaturiert werden. Ein „Barfußpark“ kann an dieser
Stelle nicht vorgesehen werden, da keine öffentliche Grünfläche (Park, Spielplatz o.ä.) angelegt werden soll. Das Wohngebiet Heidbendenstraße liegt im Übergangsbereich zum Aachener Wald, wo ausreichend Strecken mit unterschiedlichen
Bodenbelägen vorhanden sind, die auch barfuß begangen werden können. Über den Wilhelm-Pitz-Weg ist der Bereich gut
mit diesem Erholungsbereich verbunden.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Anregung nicht zu berücksichtigen.
Zu dem Thema „Grundstücksgröße“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Zu dem Thema „Anordnung der Gebäude “ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1 verwiesen.
18
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
10.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 16.03.2017
19
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 10
Zu dem Thema „Einfamilienhäuser“, wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Zu dem Thema „Art der Nutzung (Wohnen, Geschäfte, Gewerbe)“, wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1 verwiesen.
Die Heidbendenstraße ist mit einer Fahrbahnbreite von 5 m und einer Gesamtbreite von ca. 11 m ausreichend breit um als
Wohnstraße den Verkehr aufzunehmen. Durch die beidseitigen straßenbegleitenden Gehwege werden für Fußgänger ausreichend Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt. Durch die zusätzlich möglichen Wohneinheiten an der Heidbenden wird
die Heidbendenstraße nicht übermäßig belastet.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zurückzuweisen.
20
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
11.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürgerin Heidbendenstraße, 16.03.2017
21
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 11
Zu dem Thema „Einfamilienhäuser/Mehrfamilienhäuser“, wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr.
2 verwiesen.
Zu dem Thema „Gebäudehöhe“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1 verwiesen.
22
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
12.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Adenauerallee, 16.03.2017
23
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 12
Der B-Plan 516 soll in einer Teilfläche aufgehoben werden, mit dem Ziel einer bauplanerischen Neuausrichtung eines Teilraumes entlang der Heidbendenstraße / Adenenauerallee (bisherige Sportplatznutzung).
Der Ortsbereich im Gillesbachtal weist eine besondere stadtklimatische Relevanz auf, da die Kaltluftabflüsse des Tales bis
ins dicht bebaute Frankenberger Wohnviertel ihre positive Wirksamkeit entfalten, siehe auch Untersuchung zur ‚Lokalen
Kaltluft im Aachener Talkessel‘. Daher ist bei der baulichen Überplanung hier besonders darauf zu achten, das Bachtal mit
seiner Klimafunktion wirksam zu schützen, heißt konkret:
Eine einreihige Wohnbebauung entlang der Heidbendenstraße bis zur Einmündung der Adenauerallee ist ohne weiteres
möglich. An der südlichen Adenauerallee ist im Abgleich mit der vorhandenen Bebauung auf der Adenauerallee-Nordseite
nur eine eingeschränkte Bebauung (1-2 Baugrundstücke) Richtung Kreuzung ‚Buschhausen‘ möglich. So können die klimawirksamen Kaltluftabflüsse ohne Einschränkung gesichert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zurückzuweisen.
Die Teilaufhebung bietet die Möglichkeit versiegelte Fläche zu entsiegeln und dem Naturraum zuzuführen. Aus Sicht der
Unteren Naturschutzsbehörde bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben, da eine Wohnbaunutzung entlang der
Straße einen geringeren Versiegelungsgrad aufweist, als der vorhandene Sportplatz und sich darüber hinaus die Möglichkeit ergibt, Flächenanteile des Sportplatzes zu entsiegeln und als zusätzliches Grünland (Pufferzone) für den Gillesbach
auszuweisen. Die geplante Nutzungsänderung kann unter Umständen zu einem zu berechnenden ökologischen Aufwertungspotential führen, welches in ein Ökokonto zugunsten der Stadt Aachen einfließen kann.
Zu den Themen „Eigenheimcharakter“, „Mehrfamilienhäuser“ „Erhalt der Kaltluftschneise“ und „Gebäudehöhe“wird auf die
Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Das Gillesbachtal ist Landschaftsschutzgebiet, daran wird sich durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes nichts ändern.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.
Eine zusätzliche Erschließungsstraße ist nicht vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung zu folgen.
24
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
13.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 16.03.2017
25
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 13
Entfällt mangels Inhalt
26
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
14.
Bürger Heidbendenstraße,
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
16.03 2017
27
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 14
Zu dem Thema „Einfamilienhäuser“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Durch die Aufhebung der Festsetzung Sportplatz wird die Möglichkeit geschaffen, eine versiegelte Fläche zu renaturieren
und den Grünbereich an der Bachaue zu verbreitern.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zu berücksichtigen.
Zur Erschließung eines Gebietes gehört auch die Erschließung während der Bauzeit. Wenn entlang der Heidbendenstraße
neue Gebäude errichtet werden, werden die Baustellen über die Heidbendenstraße erschlossen.
Eine zusätzliche (Baustellen-)erschließung von der Adenauerallee ist nicht erforderlich, weil die vorhandene Straße ausreichend dimensioniert ist, um den an beiden Straßenseiten entstehenden Verkehr aufzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Stellungnahme zurückzuweisen.
An der Heidbendenstraße befindet sich zwischen der Adenauerallee und der ersten Stichstraße auf einer Länge von ca. 100
m auf der bebauten Seite ein Parkstreifen entlang der Fahrbahn, der Platz für ca. 20 PKW bietet. Die Fahrbahn ist ausreichend breit, dass hier auch noch in der Fahrbahn PKW abgestellt werden könnten.
Im hinteren Abschnitt der Heidbendenstraße ist ein Parkstreifen von ca. 80 m Länge vorhanden, der weiteren öffentlichen
Parkraum für ca. 15 Fahrzeuge bietet. Damit ist an der Heidbendenstraße ausreichend öffentlicher Parkraum vorhanden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.
28
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
15.
Bürger Heidbendenstraße,
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
16.03. 2017
29
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 15
Die Entfernung der Flüchtlingscontainer ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Zum Thema „Einfamilienhauscharakter“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1 verwiesen.
Zum Thema „Information der Bürger“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 4 verwiesen.
30
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
16.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 16.03.2017
31
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 16:
Es wird verwiesen auf die Stellungnahme und die Abwägungsvorschläge zu Nr. 14.
Zum Thema Kaltluftschneise wird verwiesen auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2.
32
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
17.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Adenauerallee, 16.03 2017
33
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 17
Zu dem Thema „Einfamilienhäuser“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1 verwiesen.
34
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
18.
Bürger Heidbendenstraße,
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
16.03. 2017
35
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 18
Zu dem Thema „Kanalisation“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 8 verwiesen.
Zu dem Thema „Bauweise“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 3 verwiesen.
Zu dem Thema „Kaltluftschneise“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Zu dem Thema „Information der Öffentlichkeit“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 4 verwiesen.
36
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
19.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 16.03. 2017
37
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 19
Zu den Themen „Einfamilienhäuser“, „Kaltluftschneise“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1
verwiesen.
Zu dem Thema „Naturschutzgebiet“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Zu dem Thema „Information der Öffentlichkeit“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 4 verwiesen.
38
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
20.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürgerin, Aachen 16.03. 2017
39
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 20
Zu dem Thema „Reihenhausbebauung“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Zu dem Thema „Grünflächen“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
40
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
21.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Adenauerallee, 16.03 2017
41
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme zu Nr. 21
Zu den Themen „Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser“ „Erhalt der Landschaft“, „Kaltluftschneise“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
42
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
22.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Adenauerallee, 16.03. 2017
43
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme zu Nr. 22
Zu den Themen „Landschaftsschutzgebiet“, „Wohnblocks (Bauweise)“ „Kaltluftschneise“ wird auf die Stellungnahme und
den Abwägungsvorschlag zu Nr. 2 verwiesen.
Zu den Themen „Mehrfamilienhäuser“ und „Gebäudehöhe“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr.
1 verwiesen.
44
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
23.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Bürger Heidbendenstraße, 19.03. 2017
45
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme der Verwaltung zu Nr. 23
Zu dem Thema „Einfamilienhäuser“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 3 verwiesen
Zu dem Thema „Kanalisation“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 8 verwiesen.
Zu den Themen „Landschaftsschutzgebiet“ und „Kaltluftschneise“ wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag
zu Nr. 2 verwiesen.
46
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
24.
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Niederschrift der Anhörungsveranstaltung vom 16.06.2017
47
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
48
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
49
Bebauungsplan Nr. 516
-Diemstraße- (Heidbendenstraße)
Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 25.06.2018
Stellungnahme zu den Eingaben aus der Anhörungsveranstaltung
Thema Verkehr: Parken
Es wird auf die Stellungnahme zu Nr. 14 verwiesen.
Thema Baustruktur: vorhandene Bebauung, Gebäudehöhe, Vorgärten,
Es wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 1 verwiesen.
Thema Baustruktur: Bautiefe
Nach Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 ist entlang der Heidbendenstraße die Bebauung nach §34 BauGB möglich. Für eine zweite Baureihe besteht keine Rechtsgrundlage.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zu berücksichtigen.
Thema Baustruktur: Bebauungsplan
Das Baugesetzbuch regelt, dass eine Bauleitplan aufgestellt werden soll, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Um eine Bebauung auf dem städtischen Grundstück an der Heidbendenstraße planungsrechtlich beurteilen zu können, reichen die Regelungen des § 34 BauGB aus. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zurückzuweisen.
Thema Umwelt: Vermarktung der Grünflächen
Der Randstreifen an der Heidbendenstraße, der derzeit noch planungsrechtlich Teil der Grünfläche ist, soll zur Deckung des
Bedarfs an Wohnraum für eine Bebauung zur Verfügung stehe. Darüber hinaus wird der Sportplatz nicht mehr benötigt, so
dass bei einer Renaturierung der Restflächen zum Einen der Naturraum vergrößert wird und zum anderen Pflege und Unterhalt der Sportplatzfläche nicht mehr anfallen. Aus diesem Grund soll der Randstreifen bebaut werden und die Restfläche
renaturiert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zurückzuweisen.
Thema Umwelt: Kanalisation
Es wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 8 verwiesen.
Thema Umwelt: Naherholungsgebiet
Es wird auf die Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag zu Nr. 9 verwiesen.
Thema Umwelt: Plangebietsgröße
Der Bereich der Wiese an der Kreuzung Adenauerallee – Kornelimünsterweg ist im Bebauungsplan Nr. 516 als Grünfläche
festgesetzt. Um diese Nutzung weiterhin zu sichern, soll das Gebiet der Teilaufhebung verkleinert werden und auf den Bereich beschränkt werden, der als Sportplatz festgesetzt ist.
An der Adenauerallee orientiert sich die Grenze des Aufhebungsgebietes an der auf der gegenüberliegenden Straßenseite
vorhandenen ehemaligen Verwaltungsgebäudes.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zu berücksichtigen.
Die Anregungen und Fragen zur Information und Organisation wurden in der Veranstaltung beantwortet und sind nicht abwägungsrelevant.
50
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Bebauungsplan Nr
516
für einen Bereich beidseitig der Drimbornallee zwischen KarlMarx-Allee und Robert-Schumann-Straße/Monschauer
Straße, im
Süden begrenzt durch den Gillesbach.
Begründung
Der noch nicht erschlossene Teil des Planungsgebietes wird
zur Zeit als Sportplatz und als Wiesengelände genutzt. Der
Entwurf zum Bebauungsplan ist entsprechend den Ausweisungen im
Flächennutzungsplan (Leitplan 1956) und der am 1. 5. 1963, rechtskräftig gewordenen Änderung des Flächennutzungsplan für das Gelände aufgestellt worden. Das vorgesehene Wohngebiet wird für den
Bau von Eigenheimen erschlossen. Um die Lücke in dem Grünzug des
Gillesbachtales bis zum Aachener Wald zu schließen, wird dem Bach
entlang eine öffentliche Grünanlage festgestellt. Als Ersatz für
den wegfallenden Sportplatz ist eine neue Sportplatzanlage in die
Grünanlage eingeplant.
Die Plandarstellungen werden durch schriftliche Festsetzungen für
das Wohngebiet zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung ergämzt.
Bodenordnungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Die Kosten für die Erstellung der neuen Erschließungsmaßnahmen
sowie für die Herstellung der Grünanlagen werden nach überschläglichen Ermittlungen ca. 500.000,-- DM betragen.
Aachen, den 30. Okt. 1964
Der Oberstadtdirektor:
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