Daten
Kommune
Aachen
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Erstellt
01.08.18, 12:00
Aktualisiert
24.08.18, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1010/WP17
öffentlich
01.08.2018
Dez. III / FB 61/400
Bericht über die Maßnahmen der dritten Sitzung der
Unfallkommission zu den Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.08.2018
13.09.2018
26.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1010/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
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0
0
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Ergebnis
0
0
0
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0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
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Abschreibungen
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0
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0
Ergebnis
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0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
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Ausdruck vom: 21.08.2018
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Erläuterungen:
Sachstandsbericht:
Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO
(Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des
Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer
Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde,
Straßenbaulastträger, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner, die
Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls
erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.
Die Aufgabe der Unfallkommission besteht darin zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen. Bisher hat die
Verwaltung ein Mal pro Jahr eine Unfallkommissionssitzung durchgeführt, in der sie sich sowohl mit
den aktuellen Unfällen als auch in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst hat. Ziel
der Unfalluntersuchung war und ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die Verhinderung
von Verkehrsunfällen. In der Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus dem Vorjahr
wurde die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von
der jeweiligen Entwicklung wurde über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch erneut beraten.
Bisher wurden bei der Identifikation der Unfallhäufungsstellen sämtliche Unfälle gleichen Typs (z.B.
Abbiegeunfälle) über einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelt. Die Festlegung als
Unfallhäufungsstelle erfolgte erlasskonform in Abhängig von der täglichen Verkehrsbelastung der
jeweiligen Straße.
Entsprechend dem neuem Runderlass werden neben den Unfällen gleichen Typs über einen Zeitraum
von drei Jahren auch alle Unfälle ungleichen Typs betrachtet, sofern es sich um Unfälle der Kategorie
1 und 2 (Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie 1-3 (Unfälle mit
Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern
handelt.
Nach Identifikation einer Unfallhäufungsstelle ist nun zwingend spätestens nach Ablauf von drei
Monaten eine sogenannte anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst
kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Nach aktueller Einschätzung geht die
Verwaltung davon aus, dass mindestens pro Quartal eine anlassbezogene Unfallkommissionssitzung
durchzuführen sein wird.
Über die erste Sitzung der Unfallkommission am 15.02.2018 hat die Verwaltung bereits berichtet und
zugesagt, in kurzen Abständen über die weiteren Sitzungen zu berichten.
Am 21.06.2018 hat die dritte anlassbezogene Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2017
stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass grundsätzliche
Unfallhäufungsstellen festgelegt.
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Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:
71/3/17 Jülicher Straße / Lombardenstraße / Dennewartstraße
Im Abschnitt der Jülicher Straße, auf Höhe der Lombardenstraße/Dennewartstraße, haben sich
insgesamt sechs Verkehrsunfälle ereignet. Insgesamt drei Unfälle ereigneten sich davon bei der
Ausfahrt von Pkws aus der Straße Kapuzinergasse, weil die Sichtbeziehung zwischen den
Fahrzeugführern und den von links kommenden Radfahrern durch Schalt- bzw. Stromkästen deutlich
eingeschränkt ist. Aufgrund der Sichteinschränkungen wurde bereits in der Vergangenheit gegenüber
der Einfahrt zur Kapuzinergasse ein Verkehrsspiegel installiert. Um eine Bewertung der Situation in
Bezug auf die Unfälle und der Installation des Verkehrsspiegels vornehmen zu können, wird der
Zeitpunkt der Aufstellung mit den Daten der Unfalldaten abgeglichen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung den zeitlichen Zusammenhang zwischen dem
Aufstellen des Verkehrsspiegels und der Unfalldaten ermittelt. Nach Vorlage der Ergebnisse wird das
Thema in der Verkehrsbesprechung als Unfallkommission nochmals beraten.
30/3/16-17 An der Schanz / Im Johannistal
Die zur Einstufung als Unfallhäufungsstelle führenden acht Verkehrsunfälle haben sich alle bis zum
Jahr 2016 ereignet und wurden bereits in der letztjährigen Sitzung der Unfallkommission behandelt.
Die dort beschlossenen Maßnahmen (Markierungen, ergänzende Beschilderung, Grün-Rückschnitt)
sind im 3. Quartal 2017 umgesetzt worden. In 2017 sind keine weiteren Unfälle aufgenommen
worden, sodass die vollzogenen Maßnahmen offensichtlich die Unfallhäufungsstelle entschärft haben.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt keine weiteren Maßnahmen, sondern beobachtet die längerfristige
Wirksamkeit der bereits getroffenen Maßnahmen.
40/3/17 Heinrichsallee zwischen Hansemannplatz und Stiftstraße
Im Abschnitt der Heinrichsallee zwischen dem Hansemannplatz und der Stiftstraße haben sich
insgesamt sieben Verkehrsunfälle ereignet. Vier Verkehrsunfälle in Richtung Kaiserplatz und drei
Unfälle in Richtung Hansemannplatz. Bei den Unfällen handelt es sich um eine Vielzahl von
Einzelunfallursachen, bei denen jeweils eine eigene Entwicklung vorausging. Es wurde weiter
festgestellt, dass bei der Querung der Busspur in Mittellage der Heinrichsallee immer noch
Fußgänger die Signale der Lichtzeichenanlage falsch deuten und es zu gefährlichen Situationen mit
Bussen in der Busspur kommt. Daher ist an der Fußgängerquerung zwischen der Maxstraße und der
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Promenadenstraße vor den Gittern an der Busspur eine zusätzliche Beschilderung wegen der von
rechts bzw. von links herannahenden Omnibussen anzubringen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt an den Gittern zur Busspur in Mittellage sowohl aus Richtung
Maxstraße als auch aus Richtung Promenadenstraße jeweils mittig das Verkehrszeichen 101
(Gefahrstelle) mit den Zusatzzeichen 1010-57 (Kraftomnibus) und 1000-10 bzw. 1000-20 (Richtung
linksweisend und rechtweisend) aufzustellen. Die Busfahrer der ASEAG sollen darüber hinaus
nochmals auf die Gefahrenstelle im Bereich der Fußgängerquerung hingewiesen und sensibilisiert
werden.
49/3/17 Wilhelmstraße / Theaterstraße / Zollernstraße
Der Knoten wird derzeit signaltechnisch überplant. Aus dem Gesamtbild treten zwei
Rechtsabbiegeunfälle mit querenden Radfahrern an der Ecke Kurbrunnenstraße / Zollernstraße und je
zwei Rechtsabbiegeunfälle mit querenden Fußgängern an den Ecken Zollernstraße / Wilhelmstraße
und Wilhelmstraße / Theaterstraße hervor. Aus der Zollernstraße sind die an der Wilhelmstraße
wartenden Fußgänger wegen der Häuserecke sehr spät zu erkennen. Deshalb vereinbaren die
Teilnehmer, die Fußgängerfurt über die wegführende Wilhelmstraße mit je einem FußgängerGelbblinker für die Abbieger aus der Theaterstraße und der Zollernstraße auszustatten.
Der Rechtsabbieger von der Kurbrunnenstraße war zum Zeitpunkt der Unfälle auch wegen der
Umleitungsverkehre der wegen Kanalbauarbeiten stadtauswärts gesperrten Kurbrunnenstraße sehr
stark belastet. Zwischenzeitlich ist die Baumaßnahme abgeschlossen, so dass die Belastung wieder
abgenommen hat. Die Radfahrfurt ist bereits rot eingefärbt. Hier sind aktuell keine weiteren
Verbesserungsmöglichkeiten erkennbar.
Im Rechtsabbieger von der Wilhelmstraße in die Theaterstraße können die Autofahrer die an der
Fußgängerfurt Theaterstraße wartenden Fußgänger unter dem Eckhaus hindurch gut erkennen. Hier
ist die Markierung der Fußgängerfurt zu erneuern. Eine zusätzliche Nachrüstung mit einem
Gelbblinker an der Fußgängersignalanlage in der Theaterstraße wird in Erwägung gezogen, sofern
sich trotz der zuvor beschriebenen Maßnahme weitere Unfälle ereignen sollten.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, an der Fußgängerfurt über die wegführende Wilhelmstraße für beide
Abbieger je einen Fußgänger-Gelbblinker anzubringen. Die Markierung der Fußgängerfurt
Theaterstraße ist zu erneuern, sollten dennoch an dieser Stelle in Folgejahren wieder gleichartige
Unfälle auftreten, wir auch hier für den rechtsabbiegenden Verkehr ein Gelbblinker nachgerüstet.
50/3/17 Friedrich-Wilhelm-Platz / Hartmannstraße
Im Bereich des Friedrich-Wilhelm-Platzes und der Hartmannstraße (Elisenbrunnen) haben sich
insgesamt acht Verkehrsunfälle ereignet. Bei vier dieser Unfälle wurde das Rotlicht der
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Lichtzeichenanlage durch Fußgänger bzw. einen Radfahrer missachtet. Es wird vorgeschlagen, eine
zusätzliche Querungsstelle bzw. die Anlage einer Mittelinsel in der Fahrbahn zu schaffen. Allerdings
ist der Raum für eine Mittelinsel dort sehr begrenzt, so dass unter Umständen ein Überholen der
Busse nicht mehr möglich wäre.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten für eine Mittelinsel prüft
und die ASEAG die Busfahrer nochmals auf die Gefahrensituationen an der Örtlichkeit hinweist. Das
Ergebnis der Planung wird in der Verkehrsbesprechung als Unfallkommission erneut beraten.
51/3/17 Vaalser Straße / Kronenberg
Neben einigen unterschiedlichen Unfällen - teils unter Alkoholeinwirkung - bilden die beiden Unfälle an
der Ausfahrt Weststraße eine örtliche Häufung. Das Linkseinbiegen in die Weststraße ist wegen der
unterbrochenen Sperrfläche zulässig. Die Autofahrer aus Richtung Vaals / BAB müssen aber im linken
Fahrstreifen auf Lücken im zwei-streifigen Gegenverkehr warten, biegen zügig ab und können die
hinter den parkenden Fahrzeugen aus Richtung Innenstadt ankommenden Radfahrer nur
unzureichend sehen. Die dortige Sportanlage ist aufgrund einer Pollerreihe in der Mitte der
Weststraße derzeit nur aus Richtung Vaalser Straße anfahrbar. Durch Versetzen der Poller kann man
die Erreichbarkeit der Sportanlage aus Richtung Lennéstraße schaffen und das Linksabbiegen der
Sportplatzbesucher auf der Vaalser Straße durch Leitschwellen unterbinden. Die Anwohner müssen
eine Wendefahrt über den Parkplatz Kronenberg machen, um von rechts in die Sackgasse
abzubiegen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt die Verlegung der verkehrlichen Erschließung zum Sportplatz
Westwacht Aachen auf die Seite Lennéstraße durch Versetzen der Sperrpoller. Gleichzeitig wird eine
innerörtliche Wegweisung zur Sportanlage über Vaalser Straße und Lennéstraße zur Weststraße
vorgenommen. Das Linksabbiegen von der Vaalser Straße in die Weststraße ist durch eine
Leitschwellenreihe mit Miniwarnbaken auf gesamter Länge der Sperrfläche bis an den Mittelinselkopf
zu unterbinden und aus der Weststraße das Rechtsausbiegen durch VZ 209 vorzuschreiben.
52/3/17 Wüllnerstraße / Marienbongard
An der Örtlichkeit haben sich insgesamt sieben verschiedenartige Verkehrsunfälle erreignet, vier
davon im Bereich der Ein- bzw. Ausfahrt zum Parkplatz der RWTH.
Hier ist zu prüfen, ob die dort aufgestellte Packstation der Deutschen Post eine Sichteinschränkung
auf die aus dem RWTH-Parkplatz ausfahrenden Fahrzeuge darstellen könnte. Weitere
Sichtbehinderungen durch Strauchwuchs bestehen an dem Fußgängerüberweg hinter der Ein- bzw.
Ausfahrt zum RWTH-Parkplatz und an der Ecke Wüllnerstraße/Marienbongard. Hier ist die Sicht für
ausfahrende Fahrzeugführer und Radfahrer in die Wüllnerstraße erheblich eingeschränkt.
Vorlage FB 61/1010/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2018
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Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, die Schließung der Zu- bzw. Abfahrt des RWTH-Parkplatzes an zur
Wüllnerstraße zu prüfen. Weiterhin ist der Strauch bzw. Heckenbewuchs an der Ecke
Wüllnerstraße/Marienbongard wegen der erheblichen Sichteinschränkung zu entfernen. Der Strauchund Grünbewuchs am Fußgängerüberweg ist stark herunterzuschneiden.
57/3/17 Monschauer Straße / Adenauerallee / Siegelallee / Robert-Schuman-Straße
Zwei Unfälle sind zwischen Rechtsabbiegern aus der Siegelallee und Fußgängern über die Furt
Monschauer Straße geschehen. Die Sicht zwischen dem oftmals sehr starken Rechtsabbiegestrom
und den bei gemeinsamem Grünlicht bevorrechtigten parallelen Fußgängern und Radfahrern wird
durch eine lange Grünfläche mit hohem Buschwerk verdeckt. Hier ist ein Rückschnitt bzw. eine
Entfernung zwischen dem letzten Baum und der Furt zu veranlassen.
Auch im Rechtsabbieger von der Monschauer Straße auf die Adenauerallee wird die Sicht auf
Verkehrszeichen durch überwachsendes Grün beeinträchtigt, das zurückzuschneiden ist. Hier ist
zunächst der Eigentümer des überwachsenden Grüns zu ermitteln. Schließlich prüft die Verwaltung,
ob auf dem Radweg Siegelallee zwischen Robert-Schuman-Straße und Ausbauende eine
Benutzungspflicht besteht. Diese Stelle ist in die Liste der generellen Überprüfung der
Radwegebenutzungspflicht aufzunehmen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Grünfläche zwischen Rechtsabbieger aus der Siegelallee und Rad-/Gehweg ist zwischen dem
ersten Baum aus Richtung Monschauer Straße und der Ampel ganz zu entfernen und darüber hinaus
bis zum Zugang des Sportplatzes auf 80cm herunterzuschneiden, damit sich Autofahrer und
Fußgänger bzw. Radfahrer beim Abbiegen frühzeitig sehen können. Das überwachsende Grün in der
Innenkurve Monschauer Straße zur Adenauerallee ist ebenfalls zurückzuschneiden. Die Stimmigkeit
der Radwegeführung aus der Adenauerallee in die Siegelallee hinein ist zu überprüfen.
91/3/12-17 Junkerstraße B1A / Vaalser Straße
Neben einigen nicht nachvollziehbaren Unfällen fallen drei vergleichbare Unfälle zwischen
Verkehrsteilnehmern auf der Vaalser Straße mit Querverkehren aus der Junkerstraße auf. Da sich bei
der Unfallaufnahme nicht eindeutig zuordnen ließ, wer bei Rotlicht gefahren ist, wird die Verwaltung
beauftragt, die Räumzeiten der Signalanlage grundsätzlich zu überprüfen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird mit der Prüfung der Räumzeiten der Signalanlage beauftragt. Weitere
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind nicht erkennbar.
Vorlage FB 61/1010/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2018
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Neben den vorgenannten Unfallhäufungsstellen hat sich die Unfallkommission mit einer
Nachbetrachtung einiger Arbeitsaufträge aus den Unfallkommissionssitzungen vom 15.02.2018 und
12.04.2018 befasst:
59/3/17 Jülicher Straße zwischen Passstraße und Thomashofstraße
Die Unfallkommission hat die Unfallhäufungsstelle in ihrer ersten Sitzung am 15.02.2018 beraten und
zunächst folgenden Beschluss gefasst, den der Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am 03.05.2018
zustimmend zur Kenntnis genommen hat:
„Die Unfallkommission beschließt als Sofortmaßnahme im Straßenabschnitt der Jülicher
Straße zwischen den Einmündungen der Passstraße und der Thomashofstraße, die zurzeit
bestehenden zwei Fahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen in je eine überbreite Fahrspur von
5,50 m umzuwandeln. Der vorhandene Breitstrich ist zu entfernen, der Radfahrstreifen ist in
der Breite von 2 m neu zu markieren.“
Nachdem die Verwaltung in die Planung zum o.g. Beschluss eingestiegen war, wurde festgestellt,
dass der Beschluss in der Form nicht realisiert werden kann. Die Verwaltung hat daraufhin eine neue
Planung erstellt, die in der Unfallkommissionssitzung am 21.06.2018 erneut beraten wurde; der
Markierungsplan ist beigefügt:
Die Unfälle sind hauptsächlich zwischen Radfahrern und sich öffnenden Autotüren geparkter PKW
entstanden, weil sowohl die Breite der beidseitigen Parkstreifen mit 1,80m als auch die Breite der
beidseitigen Radfahrstreifen mit 1,34m bzw. 1,38m unter den geltenden Mindestwerten liegen. Die
Verwaltung stellt einen Markierungsvorschlag vor, in dem auf den 3,00m breiten Gehwegen jeweils
ein Streifen von 0,70m zum aufgeschulterten Parken abmarkiert werden soll. Gleichzeitig wird im
vorhandenen baulichen Parkstreifen 0,50m vom Radwegrand entfernt eine weitere Markierung
aufgetragen, um als Sofortmaßnahme den Gehweg auf 2,30m einzuengen, einen 2,00m breiten
Parkstreifen als aufgeschultertes Parken und einen 0,50m breiten Sicherheitstrennstreifen zum
Radfahrstreifen hin zu schaffen. Innerhalb der Fahrstreifen wären auch noch geringfügige
Breitenveränderungen denkbar, lassen sich aber auf die aktuell sehr schlechte Fahrbahndecke kaum
aufbringen. Da für 2019 ohnehin eine komplette Deckenerneuerung der Jülicher Straße in diesem
Bereich durch den Aachener Stadtbetrieb geplant ist, sind die neuen Querschnitte dann auf die neue
Decke aufzutragen.
Die Polizei wird gebeten, auch die Unfallsituation für den Abschnitt der Jülicher Straße zwischen
Passstraße und Robensstraße sowie gegenüber bezüglich Unfällen zwischen Radfahrern und
parkenden Fahrzeugen zu prüfen um bewerten zu können, ob auch in diesen Abschnitten durch
Markierungen der Parkstreifen anteilig auf den Gehweg verschoben werden soll.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt die Weiterverfolgung der vorgestellten Markierungsänderungen in
den Nebenanlagen und deren möglichst baldige Umsetzung. Sollte die Polizei auch zwischen
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Ausdruck vom: 21.08.2018
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Passstraße und Robensstraße vergleichbare Unfälle aktenkundig haben, sind diese Ummarkierungen
auch dort vorzunehmen.
54/3/17 Roermonder Straße / Rathausstraße / Schlossparkstraße
Die Verwaltung hat die Signaltechnik im Knoten mittlerweile überprüft und bietet an, die
stadteinwärtige Fußgängerfurt über die Roermonder Straße einige Sekunden früher mit Grün
freizugeben als den Kraftfahrzeugverkehr aus der Schlossparkstraße, damit die querenden
Fußgänger beim Auftreffen der Fahrzeuge die Kreuzung schon weitgehend verlassen haben.
Weiterhin ist die Radfahrfurt der Roermonder Straße über die Einmündung Rathausstraße neu zu
markieren. Schließlich wird die Verwaltung um Prüfung einer eigenen Linksabbiegephase von der
Innenstadt in die Rathausstraße gebeten, wobei darauf zu achten ist, dass die Rückstaus in den auch
mit Linienbussen befahrenen Fahrbeziehungen nicht noch großer werden.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beauftragt die Verwaltung, die signaltechnischen Möglichkeiten zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit an diesem Knoten umzusetzen, solange die Leistungsfähigkeit
des Knotens nicht unvertretbar beeinträchtigt wird.
Nachtrag aus der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg vom 04.07.2018
Die Bezirksvertretung Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2018 die Verwaltung beauftragt zu
prüfen, ob auf der Fahrbahn Aufstellflächen für Radfahrer im Bereich der Signalanlagen markiert
werden können. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung hierzu berichten.
84/3/05-17 Turmstraße / Pontwall / Wüllnerstraße
Die drei Verkehrsunfälle durch Linksabbieger sind zwischen Oktober und Jahresende bei Dunkelheit nach 19 Uhr und teilweise bei Nässe geschehen -, also in einer Schwachlastzeit, in der die
Abbiegenden nicht als „Lückenhüpfer“ einzustufen sind. Die Verwaltung hat durch die STAWAG die
von der Unfallkommission beschlossene Beleuchtungsprüfung durchführen lassen. An einigen Stellen
in Nebenrichtungen oder auf Gehwegen ist die Beleuchtung unzureichend, auf den meisten
Fahrstreifen aber ist sie durchaus als ausreichend zu bezeichnen. Da der gesamte Knoten eine
Unfallhäufungsstelle bildet, wird die STAWAG gebeten, alle unzureichenden Stellen hinsichtlich der
Beleuchtung zu verbessern.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beauftragt die STAWAG, alle festgestellten Beleuchtungsdefizite in der
Unfallhäufungsstelle zeitnah zu beheben.
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Ausdruck vom: 21.08.2018
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22/1/17-04 Hansemannplatz
Die Verwaltung hat auch hier die Beleuchtung in allen angrenzenden Straßenstücken einschließlich
der Busspur in Mittellage der Heinrichsallee durch die STAWAG überprüfen lassen. An verschiedenen
Stellen wurde eine mangelhafte Ausleuchtung festgestellt. Weil auch dieser Knoten insgesamt eine
Unfallhäufungsstelle darstellt, sind alle Beleuchtungsmängel zu beheben. Hierzu werden an einigen
Stellen Lampen mit Doppelauslegern ergänzt und an anderen Stellen „Maiglöckchen“-Lampen gegen
leistungsfähigere Lampen ausgetauscht. Die STAWAG ist hier um bevorzugte Änderung zu bitten, da
Maßnahmen der Unfallkommission generell oberste Priorität haben.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass alle von der STAWAG festgestellten Beleuchtungsdefizite in
den zu- und wegführenden Straßen des Hansemannplatzes zeitnah durch zusätzliche Laternen oder
bessere Leuchtkörper zu beseitigen sind.
Fazit:
Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die
Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen.
Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus
sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.
Anlage/n:
Markierungsplan der Jülicher Straße
Vorlage FB 61/1010/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2018
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