Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
260734.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0720/WP17
öffentlich
07.06.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.07.2017
07.09.2017
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit städtebaulichem
Vertrag Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0720/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.07.2018
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
In seiner Sitzung am 01.09.2016 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, einen
Bebauungsplan für die Erweiterung der Uniklinik aufzustellen und dafür die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Bezirksvertretung Laurensberg hat sich diesem
Beschluss aus bezirklicher Sicht in der Sitzung am 05.10.2016 angeschlossen. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis: 25.11.2016 stattgefunden. Gegenstand des
Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen Uniklinik, Versorgungszentrum,
Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal.
2. Aufteilung in zwei Planverfahren
Für den Teilbereich des heutigen Parkplatzes, in dem der neue zentrale Operationsbereich mit
Intensiveinheit errichtet werden soll, wurde inzwischen der Hochbauwettbewerb abgeschlossen.
Derzeit wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Da die Wettbewerbsergebnisse alle
bebauungsplanrelevanten Vorgaben eingehalten haben, können nun auch alle erforderlichen
Gutachten erstellt werden. Die Beratung des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses soll im Herbst
2017 erfolgen.
Diese Zeitschiene ist für den geplanten Umbau der Kullenhofstraße, der auch Gegenstand des
Bebauungsplanes ist, ungünstig, da dieser unter anderem die Voraussetzung ist für die zukünftig
geänderte Verkehrsführung. Eine Verlagerung des Busverkehrs von der Pauwelsstraße ist erst nach
Verbreiterung der Kullenhofstraße möglich. Der Rückbau der Pauwelsstraße wiederum muss
abgeschlossen sein, damit mit dem Bau des Zentral-OPs begonnen werden kann.
Daher wurde eine Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 1000 in einen nördlichen und einen südlichen
Teil vorgenommen (1000 N und 1000 S). Der südliche Teil umfasst ausschließlich die verbreiterte
Kullenhofstraße einschließlich der Nebenanlagen (mit Ausnahme des Radwegs südlich vom
Kreisverkehr, der Teil des Bebauungsplanes Nr. 971 ist). Der Bebauungsplan 1000 N wird
entsprechend in der zuvor genannten Zeitschiene aufgestellt.
3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB
An der Anhörungsveranstaltung am 17.11.2016 nahmen ca.10 Bürgerinnen und Bürger teil.
Hauptthema für die Anwesenden waren verkehrliche sowie Umweltaspekte. Des Weiteren wurden
seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu gestellt:
Freiraum / Grün / Ausgleich
geplante Bebauung
Vorlage FB 61/0720/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.07.2018
Seite: 2/4
Baustellenverkehr / Baulärm
städtebaulicher Vertrag
Fördermittel
Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der
Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt. Im
Abwägungsdokument sind darüber hinaus Eingaben enthalten aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, die sich auf den
geplanten Umbau der Kullenhofstraße beziehen.
Auswirkungen auf die Planung ergeben sich durch die Eingaben nicht. Einige der genannten Aspekte
sind nicht Gegenstand des Planverfahrens (z.B. Baustellenverkehr), andere werden ohnehin
berücksichtigt (z.B. Eingriff in den Baumbestand / Ersatzpflanzungen).
4. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 8
davon haben eine Stellungnahme zur Planung abgegeben.
Keine dieser Stellungnahme hat eine Relevanz für den Bebauungsplan 1000 S. Abwägungsrelevante
Aspekte werden im Verfahren 1000 N thematisiert werden.
5. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - soll für die Verbreiterung der
Kullenhofstraße, die für die Ermöglichung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs auf dieser Straße
erforderlich ist, Planungsrecht geschaffen werden.
Voraussetzung für die Umsetzung sind darüber hinaus Beschlüsse des Mobilitätsauschusses. In der
Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 05.07.2017 und im Mobilitätsauschuss am 06.07.2017
wird der Planungsbeschluss beraten (siehe Vorlage Nr. FB 61/0725/WP17). Nur im Fall der
Zustimmung des Mobilitätsausschusses kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
1000 S durchgeführt werden.
Der Umweltbericht kommt zum Ergebnis, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
nicht zu erwarten sind. An einem Teil der Fassaden der Gebäude an der Kullenhofstraße besteht das
Erfordernis zur Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen, um den Anforderungen an
gesundes Wohnen gerecht zu werden. Die Kosten dafür sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Entsprechend wird eine Regelung im städtebaulichen Vertrag erfolgen. Die Kosten für den
Straßenumbau gehen ebenfalls zu Lasten der Uniklinik.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der
vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Vorlage FB 61/0720/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.07.2018
Seite: 3/4
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage FB 61/0720/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.07.2018
Seite: 4/4
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg,
für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 1000 S
Erweiterung Uniklinik
Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage
Stand: 06. Juni 2017
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der gültigen Fassung wird festgesetzt:
I.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Flächen für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Erhalt von Bäumen:
Innerhalb der straßenbegleitenden Pflanzfläche südwestlich der Kreisverkehrsfläche sind die vorhandenen Bäume dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und Abgang zu ersetzen.
Pflege und Erhalt:
Die Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Ausfälle sind zu ersetzen.
2.
Sonstige Bepflanzungen
Innerhalb der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten nicht versiegelten Vegetationsflächen sind
insgesamt mindestens 6 standortgerechte Laubbäume I. Ordnung mit einem Stammumfang von 30 35 cm zu pflanzen. Die Unterpflanzung ist mit bodendeckenden Straucharten vorzunehmen. Die Artenauswahl der bodendeckenden Strauchpflanzung hat sich an den in den benachbarten Pflanzflächen gewählten Arten zu orientieren.
II.
Hinweise
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst /
Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (Mo. - Do. 7.00-15.50, Fr. 7.00-14.00 Uhr) und außerhalb der
Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird seitens
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Durchführung einer Sicherheitsdetektion empfohlen. Hierzu ist
der Kontakt zum Kampfmittelräumdienst herzustellen.
Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und
Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland, Amt
für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endericher Straße 133, 53115 Bonn, Tel.: +49 228 98340, Fax:
+49 228 9834119, e-post: bodendenkmalpflege@lvr.de, unverzüglich zu informieren.
Artenschutz
Fäll- und Rodungsarbeiten sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten
und Fledermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10 eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres durchzuführen.
Baufeldräumungen sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten und Fledermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres durchzuführen.
Ausnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt
Köln abzustimmen.
Seite 2 von 2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 4
1.1.
Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 4
1.2.
Regionalplan ...................................................................................................................................................... 4
1.3.
Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) und Neuaufstellung FNP Aachen 2030, Vorentwurf 2014 ....................... 4
1.4.
Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 4
1.5.
Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 4
2.
Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4
3.
Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 4
3.1.
Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 4
3.2.
Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 5
3.3.
Erschließung ...................................................................................................................................................... 5
3.4.
Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 5
3.5.
Soziale Infrastruktur ........................................................................................................................................... 5
3.6.
Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 5
3.6.1. Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben ......................... 5
3.6.2. Erlebnisvielfalt im Gebiet ............................................................................................................................... 5
3.6.3. Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen ........................................ 5
3.7.
Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................................................................... 6
3.7.1. Vertragliche Regelungen ............................................................................................................................... 6
4.
Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................. 6
4.1.
Grünordnerische Festsetzung ............................................................................................................................ 6
5.
Umweltbericht ............................................................................................................................................................. 6
5.1.
Einleitung............................................................................................................................................................ 6
5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................. 6
5.1.2. Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................. 6
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 6
5.2.1. Schutzgut Mensch ......................................................................................................................................... 6
5.2.1.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ................................................................................. 6
5.2.1.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................... 8
5.2.1.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 10
5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................. 10
5.2.2.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 10
5.2.2.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 11
5.2.2.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 12
5.2.3. Schutzgut Boden ......................................................................................................................................... 12
5.2.3.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 12
5.2.3.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 12
5.2.3.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 12
5.2.4. Schutzgut Wasser........................................................................................................................................ 12
5.2.4.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 12
5.2.4.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 13
5.2.4.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 13
5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ............................................................................................................ 13
5.2.5.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 13
5.2.5.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 14
5.2.5.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 14
5.2.6. Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 14
5.2.6.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 14
5.2.6.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 14
5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................. 14
Seite 2 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
5.2.7.1.
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 14
5.2.7.2.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 15
5.2.7.3.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter .................................................................................. 15
5.3.
Grundlagen....................................................................................................................................................... 15
5.4.
Monitoring......................................................................................................................................................... 15
5.5.
Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 15
6.
Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 16
7.
Kosten........................................................................................................................................................................ 16
8.
Plandaten................................................................................................................................................................... 16
Seite 3 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich der Stadt Aachen im Stadtteil Laurensberg. Es liegt zwischen dem
Steinbergweg und dem Pariser Ring und umfasst ausschließlich die Straßenverkehrsflächen der Kullenhofstraße
sowie deren geplanter Erweiterung. Das Plangebiet beinhaltet auf der Gemarkung Aachen, Flur 26 die Flurstücke
530 teilweise, 537 teilweise, und 531, sowie Flur 25, die Flurstücke 528 teilweise, 510 teilweise, 511, 525 teilweise,
512, 524 teilweise, 521, 519 teilweise, 516 teilweise, 523 und 331 teilweise. Das Plangebiet des Bebauungsplanes
umfasst eine Fläche von ca. 0,74 ha.
Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit den Anfahrtsbereichen und
der Stellplatzanlage P1 und P2. Östlich befindet sich das Dorbachtal, südlich das Vaalserquartier und westlich
landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Kullenhofstraße ist eine öffentliche Verkehrsfläche, die im Zuge des Vorhabens
auf privatem Grund der Universitätsklinik verbreitert werden soll.
1.2.
Regionalplan
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen
somit keine Änderungen vorgenommen werden.
1.3.
Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) und Neuaufstellung FNP Aachen 2030, Vorentwurf 2014
Der gültige FNP der Stadt Aachen stellt für das Plangebiet Sondergebietsfläche dar.
Der Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP Aachen 2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014)
zeigt im westlichen Teil der Kullenhofstraße vom Steinbergweg bis zur Höhe der Grünspange „Wohnbaufläche“. Ab
der Höhe Grünspange bis zum Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße übernimmt der FNP die Darstellung
„Sondergebietsfläche“. Damit entspricht die Zielsetzung des Bebauungsplanes, Festsetzungen einer
Straßenverkehrsflächen, sowohl den Zielen des gültiger FNP als auch den Zielen des FNP 2030.
1.4.
Bestehendes Planungsrecht
Für das Plangebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und somit kein gültiges Planungsrecht. Bei der
Kullenhofstraße handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße.
1.5.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 und der Vorstudie zum
Landschaftsplan 2030.
2. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch
den nicht - klinischen Bereich dem heutigen Standard in der medizinischen Versorgung Rechnung zu tragen. Für die
Neustrukturierung der Universitätsklinik sind im Vorfeld Teilmaßnahmen notwendig, um die Baufeldfreimachung für
den Neubau des Zentral - OP´s zu erreichen. Eine Teilmaßnahme zur Baufeldfreimachung ist die Verbreiterung der
Kullenhofstraße.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Für die Neustrukturierung und Erweiterung der Universitätsklinik ist neben der Änderung der Linienführung des
Busverkehres die Umplanung der Taxizufahrten sowie der Bereiche für die Radfahrer und Fußgänger und des
Parkverkehrs erforderlich. Bei diesen Umplanungen wird die Pauwelsstraße (heutige Umwelttrasse) durch den ersten
Bauabschnitt (unterirdische OP-Erweiterungen) in Höhe des heutigen Haupteingangs abgeschnitten.
Die Kullenhofstraße muss durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen an die neue Verkehrssituation
angepasst werden.
Seite 4 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik 3.2.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Ziel der Planung
Die Kullenhofstraße muss verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr für Bus / Bus zu ermöglichen. Sie wird
nach der Erweiterung der Universitätsklinik durch drei Buslinien, den Anliegerverkehr sowie von Radfahrer und
Fußgänger genutzt. Die Planungen sehen vor, dass die südliche Grundstücksgrenze gehalten wird. Für den
Radverkehr wird im Süden der Kullenhofstraße eine Führung im Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Die
Fahrbahnfläche der Kullenhofstraße muss für den Begegnungsverkehr Bus / Bus auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m
ausgebaut werden. Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden in zwei bis drei Bereichen Engstellen eingebaut. Eine
neu gestaltete Mittelinsel soll die Querung des Rad- und Fußverkehres sowie die Fußgängerströme des neu
geschaffenen Parkhauses, siehe B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sicherer machen und somit zu einer höheren
Verkehrssicherheit beitragen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, um die Kullenhofstraße auf privatem Grund zu erweitern. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan
Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird dabei aus dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik herausgelöst. Somit kann in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren die rechtliche Grundlage für die
zeitnahe Realisierung des Umbaus der Kullenhofstraße geschaffen werden. Durch die Aufteilung entsteht ein B-Plan
Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - und ein Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -.
Für den Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - hat bereits die Programmberatung mit anschließender
frühzeitiger Beteiligung der Bürger und Behörden mit Anhörungstermin stattgefunden. Daher werden die beiden
Teilpläne jeweils mit der Offenlage fortgesetzt.
3.3.
Erschließung
Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird in vorhandene Regenwasserleitungen unter den bestehenden
Parkplatz P2 geleitet. Innerhalb der Kullenhofstraße ist eine ausreichend dimensionierte Mischwasserkanalisation
vorhanden. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Das Plangebiet ist als
öffentliche Verkehrsfläche Bestandteil des Straßennetzes der Stadt Aachen. Die Erschließung ist insgesamt
gesichert.
3.4.
Freiraumkonzept
Bei der Straßenbaumaßnahme sind entlang der verbreiterten öffentlichen Verkehrsflächen straßenbegleitende
Bäume zu pflanzen. Des Weiteren ist die öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün zu versehen. In einem
5,50 m breiten Seitenraum, südlich der Fahrbahn, wird der Fuß- und Radverkehr geführt.
3.5.
Soziale Infrastruktur
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
3.6.
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
3.6.1.
Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, durch ausreichende Querschnitte für den ÖPNV und den nichtmotorisierten
Individualverkehr einen zufriedenstellenden Straßenquerschnitt zu realisieren, um die entstehenden Verkehre dieser
Verkehrsgruppen sicher leiten zu können.
3.6.2.
Erlebnisvielfalt im Gebiet
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
3.6.3.
Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
Seite 5 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik 3.7.
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Flächen des Plangebietes sind im Bestand, gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, zu 86 %
versiegelt. Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu
erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die Umsetzung dieses Bebauungsplanes keine negativen
Veränderungen in der klimatischen Situation. Es ist zu erwarten, dass das bisher vorherrschende Siedlungsklima
durch das Vorhaben erhalten bleibt.
3.7.1.
Vertragliche Regelungen
Gemäß § 11 BauGB soll zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung vor Satzungsbeschluss
zwischen der Stadt Aachen und dem UKA als Verursacher der Planung ein Erschließungsvertrag abgeschlossen
werden. Dieser Vertrag wird alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Straßenumbaus
sicherstellen.
4. Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
4.1.
Grünordnerische Festsetzung
Mit den grünordnerischen Festsetzungen soll das bestehende Erscheinungsbild der Kullenhofstraße dauerhaft
gesichert werden. Die grünordnerische Festsetzung soll dafür sorgen, dass die Attraktivität der Straße für den
Radverkehr gesteigert und das Stadtbild insgesamt verbessert wird. Zusätzlich sichert die grünordnerische
Festsetzung den Ersatz der wegfallenden Bäume.
5. Umweltbericht
5.1.
Einleitung
Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbeiterung der Kullenhofstraße zu schaffen. Das Plangebiet des
Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,74 ha.
5.1.1.
Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen:
Öffentliche Verkehrsfläche
5.1.2.
0,74 ha
Ziele des Umweltschutzes
Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich
der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind
Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und
aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen
Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die
zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet.
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1.
Schutzgut Mensch
5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und
Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische
Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören
das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der
Seite 6 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Verkehrsbelastung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Verbreiterung der Kullenhofstraße
(Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt.
Hierbei wurde die verkehrliche Bestandssituation, eingeteilt in mehrere Streckenabschnitte bedingt durch die Ein- und
Ausfahrten auf dem Stellplatz P2 (siehe Abbildung 1) als Zustand 0 (Bestand) auf Basis der Datengrundlage
durchschnittliche Tagesverkehrsbelastungen (DTV) erfasst.
Abbildung 1: Streckenabschnitte Kullenhofstraße, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV, Google Maps]
Tag (6-22 Uhr)
SVDTV
[%]
M
p [%]
Lkw > 3,5 t
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
1
2.300
3,6
133
5,8
2
3.350
2,4
195
3,8
3
4.400
1,8
256
2,9
4
7.500
1,1
435
1,8
Tabelle 1: Verkehrsbelastung im Bestand, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV]
Streckenabschnitt
DTV
[Kfz/24h]
Nacht (22-6 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
20
5,4
29
3,7
39
2,8
66
1,7
Die DTV-Werte belegen, dass die Verkehrsbelastungen auf der Kullenhofstraße aufgrund der unterschiedlichen Zuund Ausfahrten von Osten nach Westen deutlich abnehmen. Die größte Abnahme von über 40 % findet aufgrund der
Hauptzu- und Ausfahrt zum / vom P2 vom Abschnitt 4 zum Abschnitt 3 statt. Die Schwerverkehrsanteile steigen
hingegen von Westen nach Osten, da die Lkw’s nicht auf die Parkplätze fahren, sondern auf der Straße bleiben und
somit der prozentuale Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung in Richtung Westen zunimmt.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten, Stand 06.06.2017 durch das Büro BFT
Cognos GmbH erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter
Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die Umgebung des Plangebietes ist
grundsätzlich als Wohngebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich ausschließlich die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Nördlich
des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Südlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung.
Erholung und Freizeit
Die Kullenhofstraße hat keine Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das
Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im
stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen
der Erdbebenzone 3 zuzuordnen.
Seite 7 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich
Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.
5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
Neben der Ermittlung und Darstellung der Verkehrsbelastungen im Bestand sind im Rahmen des
Verkehrsgutachtens weitere Verkehrszustände und daraus resultierende Kfz-Belastungen ermittelt worden, die sich
während und nach der Baumaßnahme aufgrund von unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen für die
Streckenabschnitte 1 bis 4 auf der Kullenhofstraße ergeben werden. Mit den unterschiedlichen verkehrlichen
Zuständen sollen in einer Worst-Case-Betrachtung die unterschiedlichen Lärmbelastungen im Zuge der Bauvorhaben
betrachtet werden. Folgende verkehrliche Zustände wurden im Zuge der Gutachten untersucht:
-
Zustand 0 (Bestand): Bestandsverkehr Kullenhofstraße
-
Zustand A1: Bestandsverkehr und Busse, welche nach Umlegung der Pauwelsstraße auf der Kullenhofstraße
fahren (Eventualfall, wenn das neue Parkhaus noch nicht in Betrieb ist, aber die Busse schon umgeleitet werden,
die Kullenhofstraße wäre endausgebaut, eher unrealistisch)
-
Zustand A2: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres zu P2 infolge vom Wegfall
von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses sowie Busse; 200 LKW zum Bauaushub für den
Neubau Zentral-OP bei möglicher Baustellenverkehrsführung über Kullenhofstraße
-
Zustand A3: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von
Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung, ohne
Baustellenverkehr für den Zentral - OP.
-
Zustand B: Annahmen aus Zustand A3 mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die sich aus den geplanten
klinischen Entwicklungen am Neuenhofer Weg ergeben (Bebauungsplan Nr. 977) sowie einer weiteren
potentiellen Verkehrszunahme durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2
-
Zustand C1: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von
Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung.
Berücksichtigung des Baustellenverkehres zum Bauabschnitt 2 auf der ehemaligen Teilfläche von P2.
-
Zustand C2: Finaler Zustand unter Berücksichtigung der ausgebauten Bauabschnitte 1 und 2 auf ehemaligen
Parkfläche P2
Für die unterschiedlichen Zustände wurden folgende DTV-Werte festgehalten:
Zustand A1
Tag (6-22 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
142
14,4
204
10,0
266
7,7
444
4,7
Nacht (22-6 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
21
13,8
31
9,6
40
7,4
67
4,5
Streckenabschnitt
DTV
[Kfz/24h]
1
2
3
4
Zustand A2
1
2
3
4
Zustand A3
1
2
3
2.450
3.500
4.550
7.650
SVDTV
[%]
Lkw > 3,5 t
9,1
6,4
4,9
3,0
2.600
3.300
4.000
6.250
14,8
11,5
9,5
6,0
151
192
234
361
23,8
18,7
15,4
9,8
21
27
34
60
14,0
10,8
8,8
5,6
2.400
3.100
3.850
9,3
7,1
5,8
140
181
223
14,6
11,3
9,2
21
27
34
14,0
10,8
8,8
Seite 8 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
4
6.050
3,6
350
5,7
60
5,6
Zustand B
1
2.500
9,0
145
14,1
22
13,5
2
3.200
7,0
186
11,0
28
10,5
3
5.600
4,0
324
6,3
49
6,0
4
7.850
2,8
451
4,5
78
4,3
Zustand C1
Keine DTV-Daten, da der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1
Zustand C2
Keine DTV-Daten, da in möglichen Tiefgaragen nie mehr Stellplätze entstehen als gegenwärtig auf P2 vorhanden sind.
Tabelle 2: Verkehrsbelastung Zustände A1-C2, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV]
Die DTV-Werte im Zustand A1 zeigen, dass sich die Tagesbelastungen im Verhältnis zum Bestand nur geringfügig
erhöhen und sich durch die zusätzlichen Busse lediglich die Schwerverkehrsanteile etwas erhöhen.
Im Zustand A2 wird sich der Ziel- und Quellverkehr zum P2 reduzieren, da das Parkhaus in Betrieb ist. Im Zustand
A2 wird die Kfz-Belastung in den Abschnitten 3 und 4 zum Teil deutlich reduziert. Die Schwerverkehrsanteile nehmen
hingegen aufgrund der zusätzlich berücksichtigten möglichen Baustellenverkehre im Vergleich zum Zustand A1
erneut zu.
Der Zustand A3 stellt den Verkehrszustand nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes dar und entspricht
demnach dem Zustand A2 ohne mögliche Baustellenverkehre für den Neubau des Zentral-OP. Die Kfz-Belastungen
nehmen im Vergleich zum Bestand in fast allen Abschnitten ab. Analog zu den anderen Verkehrszuständen nehmen
im Vergleich zum Bestand auch die Schwerverkehrsanteile im Zustand A3 zu.
Der Zustand B stellt die Annahmen aus dem Zustand A3 dar sowie zusätzliche Kfz-Belastungen, die sich aus den
geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) ergeben sowie einer weiteren potentiellen
Verkehrszunahmen durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2. Da sich das Szenario von mehr
Kurzzeitparkern auf dem P2 ausschließlich auf Quell- und Zielverkehre beschränkt, sind in diesem Szenario keine
Veränderungen im Schwerlastverkehr zu erwarten. Auch die Zunahmen im Schwerlastverkehr bzw. Lkw-Verkehr
durch die geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) sind nur durch einige wenige zusätzliche
Liefer- und Wirtschaftsverkehre pro Tag zu begründen.
Als Zustand C1 wird der Verkehrszustand auf der Kullenhofstraße definiert, der sich für den gegenwärtig ungewissen
Fall ergeben würde, wenn gemäß dem Masterplan Uniklinik auch die langfristig vorgesehenen Hochbauten entlang
der Kullenhofstraße gebaut werden sollten. Da eine solche Baumaßnahme im Vergleich zum ersten Bauabschnitt
(BA1) in Teilabschnitten durchgeführt werden würde, bedeutet dies, dass der Baustellenverkehr im entsprechenden
BA2 immer geringer wäre als der im BA1. Eine gesonderte Berechnung der Kfz-Belastungen ist daher für den
Zustand C1 nicht durchgeführt worden.
Für den Zustand C2 müssten die Nutzungen der zukünftigen Hochbauten definiert werden, diese sind derzeit weder
geplant noch bekannt. Zur Prognose bzw. Abschätzung der zukünftigen Verkehrssituation auf der Kullenhofstraße
wird in diesem Zusammenhang die (realistische) Annahme getroffen, dass unter den Hochbauten maximal eine
Tiefgaragenebene gebaut werden könnte. Dies würde bedeuten, dass in den Tiefgaragen nicht mehr Stellplätze
entstehen könnten, als im Zustand A3 auf der (Rest-)Parkfläche des P2 voraussichtlich vorhanden sind. Somit wäre
der Zustand C2 identisch mit dem Zustand A3.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die angrenzende Wohnbebauung an der Kullenhofstraße
sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche“
der Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschreitet.
Das Ergebnis wird über den Zustand A3 geführt, der lärmtechnisch maßgeblich hinsichtlich der maximalen
Lärmbelastung ist und den Planungszustand ohne Baustellenverkehre abbildet.
Seite 9 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel nach den baulichen Veränderungen (Zustand A3) an vier
Immissionspunkten (Immissionspunkt 2,7,8 und 10) an den Nordfassaden der Gebäude in der Nachtzeit oberhalb der
zulässigen Grenzwerte der 16. BImSchV liegen.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten.
Hochwasserschutz
Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche
P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein
Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF) und leitet in
Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der
Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide
Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im
bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt.
Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht im Zuge der Realisierung des Planvorhabens kein Handlungsbedarf.
Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Erholung und Freizeit
Der Bebauungsplan sieht für das Vorhaben eine Straßenbaumaßnahme vor, die bereits im Bestand zu 86 %
versiegelt ist. Das Plangebiet umfasst Straßenverkehrs- und Stellplatzflächen. Bei der geplanten baulichen Nutzung
ist ein Großteil des Baumbestandes am nördlichen Rand des Plangebietes nicht zu erhalten.
5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Lärmimmissionen
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den vier betroffenen Nordfassaden der
Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich
sind. Die Bemessung hierzu erfolgt nach DIN 4109 (Juni 2016). Entsprechend des jeweils berechneten
maßgeblichen Außenlärmpegels und der daraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an
die Schalldämmung der Außenbauteile der beiden Gebäude entsprechend Lärmpegelbereich III. Gängige Praxis
hierbei ist in Aachen, dass ab Lärmpegelbereich III bereits zusätzlich zum Einbau von Schallschutzfenstern eine
mechanische Belüftung für alle Aufenthaltsräume insbesondere für den Schlafraum gefordert wird, um gesunde
Wohnverhältnisse zu gewährleisten.
Eine weitere detaillierte Bewertung des Baustellenverkehres nach AVV-Baulärm sollte zusätzlich außerhalb des BPlanverfahrens im Rahmen der Bauanträge für die jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen.
Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan.Die
schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung
südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind.
5.2.2.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der
Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu
berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Schutzgut Tiere
Die Fläche des Plangebietes hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes
liegt keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union
vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor.
Seite 10 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist bereits heute durch die öffentliche Verkehrsfläche sowie durch Stellplatzflächen und deren
Zufahrten zu 86 % versiegelt. Gehölz- und Baumstrukturen, die eine besondere Bedeutung für das Kleinklima
einnehmen könnten, sind im Plangebiet nur in sehr begrenztem Umfang erhalten. Das Plangebiet liegt nicht in einem
FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet.
Zur Erfassung des Baumbestandes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand
Juni 2017) erstellt. Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen
sein könnten, werden in die Betrachtung einbezogen. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des
Bebauungsplanes 50 Bäume im Plangebiet dokumentiert, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Diese
befinden sind größtenteils im nördlichen Plangebiet entlang der Kullenhofstraße.
Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen,
kommt die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 20 Bäume gemäß der
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen satzungsgeschützt. Weitere 13 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere
Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten, sodass insgesamt 33 der 40 erfassten Bäume unter Satzungsschutz
stehen.
Im Norden wie auch im Süden grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandenen Vegetationsflächen unmittelbar an das
Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S an. Von den insgesamt 16 betrachteten Bestandsbäumen, die durch den
Straßenbau baubedingt betroffen sein können, sind 11 Bäume satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als
Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten.
Das Ergebnis der Biotopbewertung gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt, dass in dem heute vor
Ort anzutreffenden Bestand ein Flächenwert von 662 Biotoppunkten erreicht wird. Die Fläche weist eine niedrige
ökologische Wertigkeit vor.
5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzgut Tiere
Im Zuge der Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - sind keine
planungsrelevanten Tierarten erfasst worden. Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden
könnten, konnten im Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. Von erheblichen Auswirkungen auf
lokale Populationen planungsrelevanter Tierarten ist daher nicht auszugehen.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt.
Insgesamt können 50 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 33
erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen
für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. 13 Bäume davon sind Ersatzbäume für frühere
Rodungen. Zusätzlich können 17 Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, für
Straßenverbreiterungsmaßnahme der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben.
Neben den betroffenen Bäumen innerhalb des Plangebietes sind 16 Bäume in unmittelbarer Nähe des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S baubedingt betroffen. 11 Bäume fallen unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 3 Bäume davon sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodung
satzungsgeschützter Bäume.
Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 135
Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 527 Wertpunkten ausgelöst.
Seite 11 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und
Kronenbereich) ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Nach derzeitigem Planungsstand wären ca.
41 Ersatzbäume zu pflanzen.
Nach derzeitigem Planungsstand wären bei einer baubedingten Fällung ca. 20 Ersatzbäume für die betroffenen
satzungsgeschützten Bäume in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S zu
pflanzen.
Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht die Neupflanzung von 21 Bäumen vor, davon sind 6 Bäume (KaiserLinde) innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - .
In dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen werden weitere 15 standortgeeignete Laubbäume (KaiserLinde) gepflanzt. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren
Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 527 Wertpunkten bei der
Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im
Durchführungsvertrag gesichert.
5.2.3.
Schutzgut Boden
5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7
Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die
Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
Schutzwürdige Böden
Im Plangebiet befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW.
Aufgrund von bereits erfolgten Baumaßnahmen mit daraus folgenden Eingriffen in den Boden ist davon auszugehen,
dass die ursprünglichen Böden im Plangebiet in ihrem Bodenaufbau durch Umlagerungen, Abgrabungen und
Anschüttungen bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden. Es bestehen aus
bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplanten Nutzungen.
Altlastenverdachtsflächen
Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für die einzelnen Grundstücke innerhalb des
Plangebiets sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend keine Einträge im Altlastenverdachtsflächenkataster
vor.
5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzwürdige Böden
Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.
5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
5.2.4.
Schutzgut Wasser
5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und
Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das
Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2)
Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder
Seite 12 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser
Paragraph hier nicht in Betracht.
Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb des Einzugsbereiches von
Grundwasserbrunnen, thermalwasserführenden Schichten oder Grundwassermessstellen. Anstehendes
Grundwasser ist in einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten (Grundwassergleichenplan und
Baugrundkarte der Stadt Aachen).
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes verläuft der
Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche.
Abwasser
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Soers. Im südlichen Seitenraum der
Kullenhofstraße liegt ein vorhandener Mischwasserkanal. Die Kullenhofstraße trägt ausschließlich zur
abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres bei. Durch die Planung bleiben diese
Belange unberührt.
Niederschlagswasser
Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche
P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein
Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF). Das anfallende
Niederschlagswasser leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach
wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB
Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im
bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt.
Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer ist gegeben. Die ordnungsgemäße Ver- und
Entsorgung des Plangebietes ist damit grundsätzlich über die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungen
gewährleistet.
5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der derzeit bestehende Versieglungsgrad wird lediglich um 4 % erhöht, was keine negativen Auswirkungen auf den
Hochwasserschutz in den betroffenen Gewässern hat. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt weiterhin
wie im Bestand. Der im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße vorhandene Mischwasserkanal, der ausschließlich
zur abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres beiträgt, bleibt durch die Planung
unberührt. Aufgrund dessen sind keine Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.
5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Maßnahmen sind nicht erforderlich.
5.2.5.
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen,
sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung
der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten.
Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im
sogenannten Siedlungsklima. Die überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen des
Siedlungsschwerpunktes Laurensberg bewirken schwache Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt
Seite 13 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche
Situation der Haupterschließungsstraße (Pariser Ring). Laut Auswertung der Gesamtkarte Stadtklima im Rahmen
des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Aachen von 2014 sind in den vorhandenen Freiflächen des Dorbachs
Kaltluftsammelgebiete zu erkennen.
Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Kullenhofstraße von einer Grundbelastung an
lufthygienischen Schadstoffen auszugehen.
5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten.
Gegenüber dem Bestand entstehen durch die bauliche Maßnahme keine negativen Veränderungen in der
klimatischen Situation. Das bisher vorherrschende Siedlungsklima wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Lufthygienisch ist von keiner zunehmenden Luftschadstoffbelastung auszugehen. Durch die Führung von Teilen des
Busverkehres über die Kullenhofstraße nimmt der Schwerlastverkehr marginal zu, jedoch ist langfristig eine
Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens zu erwarten, da das neu zu errichtende Parkhaus südlich der
Kullenhofstraße Quell- und Zielverkehre auf der Kullenhofstraße reduziert. Bei einer möglichen Führung des
Baustellenverkehres über die Kullenhofstraße wird sich temporär der Anteil des Schwerlastverkehres erhöhen. Eine
solche Beeinträchtigung ist jedoch zeitlich begrenzt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse als gegeben bewertet werden.
5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere
hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung zu erzielen, wird mit der Anpflanzung von Bäumen im Plangebiet ein
Beitrag zur Verbesserung des derzeitigen Lokalklimas und der lokalen lufthygienischen Situation geleistet. Dies wird
im Durchführungsvertrag geregelt.
5.2.6.
Schutzgut Landschaft
5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Die Kullenhofstraße liegt innerhalb der zentralen Lage des bebauten Innenbereiches des Stadtteils Laurensberg. Die
das Plangebiet zweiseitig umgebenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen sind heterogen strukturiert. Nördlich des
Plangebietes liegt die Universitätsklinik Aachen und südlich des Plangebietes Wohnbebauung. Das Umfeld des
Plangebietes ist aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen und -kubaturen sowie der baulichen Höhen
städtisch geprägt. Die Außenflächen innerhalb dieses Bereiches sind durch Gebäude, Parkplatzflächen sowie durch
Erschließungsflächen größtenteils versiegelt. Westlich des Plangebietes liegen weiträumige landwirtschaftliche
Nutzflächen, die durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der vorhandene Gehölzbestand im
Plangebiet ist nicht landschaftsprägend. Dem Plangebiet kommt keine fernwirksame Bedeutung zu.
5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Ortsbild durch die geplante Bebauung sind nicht zu erwarten, da
ausschließlich eine öffentliche Verkehrsfläche mit seitlichem Baumbestand verbreitert wird. Durch die Anpflanzung
von Baumstandorten entlang der Kullenhofstraße in der vorgesehenen Art und Anzahl wird eine sowohl ökologische
als auch städtebaulich sinnvolle Begrünung des Straßenraumes erreicht. Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten
städtischen Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch die Anpflanzung von straßenbegleitenden
Baumstandorten wiederhergestellt.
5.2.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen.
Seite 14 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen
Landschaft. Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen
unter Denkmalschutz.
5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum
Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden
Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden
werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert.
5.2.7.3. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung
von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und
Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene
Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich
daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen
werden.
5.3.
Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB
(Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld
zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische
Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten
erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:
-
Prognose zum Schallimmissionsschutz Bebauungsplan Nr. 1000 S „Erweiterung Uniklinik RWTH Aachen“, BFT
Cognos GmbH, Stand 06.06.2017
-
Verkehrsgutachten für die Kullenhofstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1000 S, BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2017
-
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik, Büro FSWLA
Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 16.06.2017
5.4.
Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes
bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da
die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht
permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der
Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
5.5.
Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben.
Die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der baulichen Veränderungen der Kullenhofstraße und der
Vorplatzgestaltung der Universitätsklinik Aachen unterschreiten an den maßgeblichen Ost- und Westfassaden der
südlich der Kullenhofstraße gelegenen Wohnbebauung den Grenzwert gemäß 16. BImSchV zur Tag- und Nachtzeit
an allen betrachteten Zuständen der Verkehrssituation. An den Nordfassaden der Gebäude wird der Grenzwert in
den Zuständen A1 bis A3 sowie Zustand B zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnissen sind passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden
erforderlich. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den Durchführungsvertrag.
Seite 15 / 16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 19.06.2017
Insgesamt können 50 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. 33 Bäume fallen
davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 13 Bäume der satzungsgeschützten Bäume sind
Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen. Ein Erhalt der 33 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich,
da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen
werden. In unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches befinden sich zusätzlich 16 Bäume, die durch den
Straßenumbau baubedingt betroffen sin können. 11 Bäume davon sind satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als
Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten.
Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen.
Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht die Neupflanzung von 6 Bäumen innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - vor.
In dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen werden weitere 15 standortgeeignete Laubbäume gepflanzt.
Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein
monetärer Ausgleich zu leisten.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 527 Wertpunkten bei der
Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im
Durchführungsvertrag gesichert.
Darüber hinaus sind keine umweltrechtlichen Auswirkungen durch die Planung bekannt.
6. Auswirkungen der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird die Voraussetzung geschaffen,
die Verbreiterung der Kullenhofstraße herzustellen und einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr zu schaffen. Die
Gewährleistung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs entsteht durch den Neubau des Zentral-OPs. Der neue ZentralOP kappt die bisherige Umwelttrasse, die Pauwelsstraße, was die Erfordernis einer neuen Verkehrsführung des
Busverkehres erklärt. Über die neu gestaltete Kullenhofstraße können die Busse über den Steinbergweg in Richtung
Süden zur Vaalser Straße fahren.
Die Prüfung aller Umweltbelange hat ergeben, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt durch die
derzeitige Planung nicht zu erwarten sind.
7. Kosten
Der Antragsteller des Verfahrens trägt sämtliche Kosten, die durch das Bebauungsplanverfahren verursacht werden.
Die Kosten für den Verwaltungsaufwand werden - wie bei jedem Bauleitplanverfahren auch - von der Stadt Aachen
übernommen.
8. Plandaten
Art der Nutzung
Geplante Nutzung
Straßenverkehrsfläche
ca. 7.439 m²
Plangebiet
ca. 7.439 m²
Seite 16 / 16