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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
260734.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
07.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:47

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0720/WP17 öffentlich 07.06.2017 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.07.2017 07.09.2017 Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Planungsausschuss Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0720/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.07.2018 Seite: 1/4 Erläuterungen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage In seiner Sitzung am 01.09.2016 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan für die Erweiterung der Uniklinik aufzustellen und dafür die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Bezirksvertretung Laurensberg hat sich diesem Beschluss aus bezirklicher Sicht in der Sitzung am 05.10.2016 angeschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis: 25.11.2016 stattgefunden. Gegenstand des Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen Uniklinik, Versorgungszentrum, Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal. 2. Aufteilung in zwei Planverfahren Für den Teilbereich des heutigen Parkplatzes, in dem der neue zentrale Operationsbereich mit Intensiveinheit errichtet werden soll, wurde inzwischen der Hochbauwettbewerb abgeschlossen. Derzeit wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Da die Wettbewerbsergebnisse alle bebauungsplanrelevanten Vorgaben eingehalten haben, können nun auch alle erforderlichen Gutachten erstellt werden. Die Beratung des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses soll im Herbst 2017 erfolgen. Diese Zeitschiene ist für den geplanten Umbau der Kullenhofstraße, der auch Gegenstand des Bebauungsplanes ist, ungünstig, da dieser unter anderem die Voraussetzung ist für die zukünftig geänderte Verkehrsführung. Eine Verlagerung des Busverkehrs von der Pauwelsstraße ist erst nach Verbreiterung der Kullenhofstraße möglich. Der Rückbau der Pauwelsstraße wiederum muss abgeschlossen sein, damit mit dem Bau des Zentral-OPs begonnen werden kann. Daher wurde eine Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 1000 in einen nördlichen und einen südlichen Teil vorgenommen (1000 N und 1000 S). Der südliche Teil umfasst ausschließlich die verbreiterte Kullenhofstraße einschließlich der Nebenanlagen (mit Ausnahme des Radwegs südlich vom Kreisverkehr, der Teil des Bebauungsplanes Nr. 971 ist). Der Bebauungsplan 1000 N wird entsprechend in der zuvor genannten Zeitschiene aufgestellt. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB An der Anhörungsveranstaltung am 17.11.2016 nahmen ca.10 Bürgerinnen und Bürger teil. Hauptthema für die Anwesenden waren verkehrliche sowie Umweltaspekte. Des Weiteren wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu gestellt:  Freiraum / Grün / Ausgleich  geplante Bebauung Vorlage FB 61/0720/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.07.2018 Seite: 2/4  Baustellenverkehr / Baulärm  städtebaulicher Vertrag  Fördermittel Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt. Im Abwägungsdokument sind darüber hinaus Eingaben enthalten aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, die sich auf den geplanten Umbau der Kullenhofstraße beziehen. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich durch die Eingaben nicht. Einige der genannten Aspekte sind nicht Gegenstand des Planverfahrens (z.B. Baustellenverkehr), andere werden ohnehin berücksichtigt (z.B. Eingriff in den Baumbestand / Ersatzpflanzungen). 4. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 8 davon haben eine Stellungnahme zur Planung abgegeben. Keine dieser Stellungnahme hat eine Relevanz für den Bebauungsplan 1000 S. Abwägungsrelevante Aspekte werden im Verfahren 1000 N thematisiert werden. 5. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - soll für die Verbreiterung der Kullenhofstraße, die für die Ermöglichung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs auf dieser Straße erforderlich ist, Planungsrecht geschaffen werden. Voraussetzung für die Umsetzung sind darüber hinaus Beschlüsse des Mobilitätsauschusses. In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 05.07.2017 und im Mobilitätsauschuss am 06.07.2017 wird der Planungsbeschluss beraten (siehe Vorlage Nr. FB 61/0725/WP17). Nur im Fall der Zustimmung des Mobilitätsausschusses kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S durchgeführt werden. Der Umweltbericht kommt zum Ergebnis, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu erwarten sind. An einem Teil der Fassaden der Gebäude an der Kullenhofstraße besteht das Erfordernis zur Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen, um den Anforderungen an gesundes Wohnen gerecht zu werden. Die Kosten dafür sind vom Vorhabenträger zu tragen. Entsprechend wird eine Regelung im städtebaulichen Vertrag erfolgen. Die Kosten für den Straßenumbau gehen ebenfalls zu Lasten der Uniklinik. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Vorlage FB 61/0720/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.07.2018 Seite: 3/4 Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung 6. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage FB 61/0720/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.07.2018 Seite: 4/4 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg, für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Stand: 06. Juni 2017 Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der gültigen Fassung wird festgesetzt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Flächen für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Erhalt von Bäumen: Innerhalb der straßenbegleitenden Pflanzfläche südwestlich der Kreisverkehrsfläche sind die vorhandenen Bäume dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und Abgang zu ersetzen. Pflege und Erhalt: Die Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Ausfälle sind zu ersetzen. 2. Sonstige Bepflanzungen Innerhalb der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten nicht versiegelten Vegetationsflächen sind insgesamt mindestens 6 standortgerechte Laubbäume I. Ordnung mit einem Stammumfang von 30 35 cm zu pflanzen. Die Unterpflanzung ist mit bodendeckenden Straucharten vorzunehmen. Die Artenauswahl der bodendeckenden Strauchpflanzung hat sich an den in den benachbarten Pflanzflächen gewählten Arten zu orientieren. II. Hinweise Kampfmittel Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (Mo. - Do. 7.00-15.50, Fr. 7.00-14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Durchführung einer Sicherheitsdetektion empfohlen. Hierzu ist der Kontakt zum Kampfmittelräumdienst herzustellen. Bodendenkmäler Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endericher Straße 133, 53115 Bonn, Tel.: +49 228 98340, Fax: +49 228 9834119, e-post: bodendenkmalpflege@lvr.de, unverzüglich zu informieren. Artenschutz Fäll- und Rodungsarbeiten sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten und Fledermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10 eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres durchzuführen. Baufeldräumungen sind aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten und Fledermäuse nur in der Zeit ab dem 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres durchzuführen. Ausnahmen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln abzustimmen. Seite 2 von 2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 4 1.1. Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 4 1.2. Regionalplan ...................................................................................................................................................... 4 1.3. Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) und Neuaufstellung FNP Aachen 2030, Vorentwurf 2014 ....................... 4 1.4. Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 4 1.5. Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 4 2. Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4 3. Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 4 3.1. Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 4 3.2. Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 5 3.3. Erschließung ...................................................................................................................................................... 5 3.4. Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 5 3.5. Soziale Infrastruktur ........................................................................................................................................... 5 3.6. Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 5 3.6.1. Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben ......................... 5 3.6.2. Erlebnisvielfalt im Gebiet ............................................................................................................................... 5 3.6.3. Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen ........................................ 5 3.7. Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................................................................... 6 3.7.1. Vertragliche Regelungen ............................................................................................................................... 6 4. Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................. 6 4.1. Grünordnerische Festsetzung ............................................................................................................................ 6 5. Umweltbericht ............................................................................................................................................................. 6 5.1. Einleitung............................................................................................................................................................ 6 5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................. 6 5.1.2. Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................. 6 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 6 5.2.1. Schutzgut Mensch ......................................................................................................................................... 6 5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ................................................................................. 6 5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................... 8 5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 10 5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................. 10 5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 10 5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 11 5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 12 5.2.3. Schutzgut Boden ......................................................................................................................................... 12 5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 12 5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 12 5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 12 5.2.4. Schutzgut Wasser........................................................................................................................................ 12 5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 12 5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 13 5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 13 5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ............................................................................................................ 13 5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 13 5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 14 5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ..... 14 5.2.6. Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 14 5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 14 5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 14 5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................. 14 Seite 2 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben ............................................................................... 14 5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben ............................................................. 15 5.2.7.3. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter .................................................................................. 15 5.3. Grundlagen....................................................................................................................................................... 15 5.4. Monitoring......................................................................................................................................................... 15 5.5. Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 15 6. Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 16 7. Kosten........................................................................................................................................................................ 16 8. Plandaten................................................................................................................................................................... 16 Seite 3 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich der Stadt Aachen im Stadtteil Laurensberg. Es liegt zwischen dem Steinbergweg und dem Pariser Ring und umfasst ausschließlich die Straßenverkehrsflächen der Kullenhofstraße sowie deren geplanter Erweiterung. Das Plangebiet beinhaltet auf der Gemarkung Aachen, Flur 26 die Flurstücke 530 teilweise, 537 teilweise, und 531, sowie Flur 25, die Flurstücke 528 teilweise, 510 teilweise, 511, 525 teilweise, 512, 524 teilweise, 521, 519 teilweise, 516 teilweise, 523 und 331 teilweise. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,74 ha. Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit den Anfahrtsbereichen und der Stellplatzanlage P1 und P2. Östlich befindet sich das Dorbachtal, südlich das Vaalserquartier und westlich landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Kullenhofstraße ist eine öffentliche Verkehrsfläche, die im Zuge des Vorhabens auf privatem Grund der Universitätsklinik verbreitert werden soll. 1.2. Regionalplan Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden. 1.3. Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) und Neuaufstellung FNP Aachen 2030, Vorentwurf 2014 Der gültige FNP der Stadt Aachen stellt für das Plangebiet Sondergebietsfläche dar. Der Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP Aachen 2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) zeigt im westlichen Teil der Kullenhofstraße vom Steinbergweg bis zur Höhe der Grünspange „Wohnbaufläche“. Ab der Höhe Grünspange bis zum Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße übernimmt der FNP die Darstellung „Sondergebietsfläche“. Damit entspricht die Zielsetzung des Bebauungsplanes, Festsetzungen einer Straßenverkehrsflächen, sowohl den Zielen des gültiger FNP als auch den Zielen des FNP 2030. 1.4. Bestehendes Planungsrecht Für das Plangebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und somit kein gültiges Planungsrecht. Bei der Kullenhofstraße handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße. 1.5. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 und der Vorstudie zum Landschaftsplan 2030. 2. Anlass der Planung Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht - klinischen Bereich dem heutigen Standard in der medizinischen Versorgung Rechnung zu tragen. Für die Neustrukturierung der Universitätsklinik sind im Vorfeld Teilmaßnahmen notwendig, um die Baufeldfreimachung für den Neubau des Zentral - OP´s zu erreichen. Eine Teilmaßnahme zur Baufeldfreimachung ist die Verbreiterung der Kullenhofstraße. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele Für die Neustrukturierung und Erweiterung der Universitätsklinik ist neben der Änderung der Linienführung des Busverkehres die Umplanung der Taxizufahrten sowie der Bereiche für die Radfahrer und Fußgänger und des Parkverkehrs erforderlich. Bei diesen Umplanungen wird die Pauwelsstraße (heutige Umwelttrasse) durch den ersten Bauabschnitt (unterirdische OP-Erweiterungen) in Höhe des heutigen Haupteingangs abgeschnitten. Die Kullenhofstraße muss durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen an die neue Verkehrssituation angepasst werden. Seite 4 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik 3.2. Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Ziel der Planung Die Kullenhofstraße muss verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr für Bus / Bus zu ermöglichen. Sie wird nach der Erweiterung der Universitätsklinik durch drei Buslinien, den Anliegerverkehr sowie von Radfahrer und Fußgänger genutzt. Die Planungen sehen vor, dass die südliche Grundstücksgrenze gehalten wird. Für den Radverkehr wird im Süden der Kullenhofstraße eine Führung im Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Die Fahrbahnfläche der Kullenhofstraße muss für den Begegnungsverkehr Bus / Bus auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgebaut werden. Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden in zwei bis drei Bereichen Engstellen eingebaut. Eine neu gestaltete Mittelinsel soll die Querung des Rad- und Fußverkehres sowie die Fußgängerströme des neu geschaffenen Parkhauses, siehe B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sicherer machen und somit zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Kullenhofstraße auf privatem Grund zu erweitern. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird dabei aus dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik herausgelöst. Somit kann in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren die rechtliche Grundlage für die zeitnahe Realisierung des Umbaus der Kullenhofstraße geschaffen werden. Durch die Aufteilung entsteht ein B-Plan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - und ein Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -. Für den Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - hat bereits die Programmberatung mit anschließender frühzeitiger Beteiligung der Bürger und Behörden mit Anhörungstermin stattgefunden. Daher werden die beiden Teilpläne jeweils mit der Offenlage fortgesetzt. 3.3. Erschließung Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird in vorhandene Regenwasserleitungen unter den bestehenden Parkplatz P2 geleitet. Innerhalb der Kullenhofstraße ist eine ausreichend dimensionierte Mischwasserkanalisation vorhanden. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Das Plangebiet ist als öffentliche Verkehrsfläche Bestandteil des Straßennetzes der Stadt Aachen. Die Erschließung ist insgesamt gesichert. 3.4. Freiraumkonzept Bei der Straßenbaumaßnahme sind entlang der verbreiterten öffentlichen Verkehrsflächen straßenbegleitende Bäume zu pflanzen. Des Weiteren ist die öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün zu versehen. In einem 5,50 m breiten Seitenraum, südlich der Fahrbahn, wird der Fuß- und Radverkehr geführt. 3.5. Soziale Infrastruktur Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. 3.6. Jugend- und Familienfreundlichkeit Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. 3.6.1. Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, durch ausreichende Querschnitte für den ÖPNV und den nichtmotorisierten Individualverkehr einen zufriedenstellenden Straßenquerschnitt zu realisieren, um die entstehenden Verkehre dieser Verkehrsgruppen sicher leiten zu können. 3.6.2. Erlebnisvielfalt im Gebiet Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. 3.6.3. Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. Seite 5 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik 3.7. Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Klimaschutz und Klimaanpassung Die Flächen des Plangebietes sind im Bestand, gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, zu 86 % versiegelt. Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die Umsetzung dieses Bebauungsplanes keine negativen Veränderungen in der klimatischen Situation. Es ist zu erwarten, dass das bisher vorherrschende Siedlungsklima durch das Vorhaben erhalten bleibt. 3.7.1. Vertragliche Regelungen Gemäß § 11 BauGB soll zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem UKA als Verursacher der Planung ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag wird alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Straßenumbaus sicherstellen. 4. Begründung der Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 4.1. Grünordnerische Festsetzung Mit den grünordnerischen Festsetzungen soll das bestehende Erscheinungsbild der Kullenhofstraße dauerhaft gesichert werden. Die grünordnerische Festsetzung soll dafür sorgen, dass die Attraktivität der Straße für den Radverkehr gesteigert und das Stadtbild insgesamt verbessert wird. Zusätzlich sichert die grünordnerische Festsetzung den Ersatz der wegfallenden Bäume. 5. Umweltbericht 5.1. Einleitung Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbeiterung der Kullenhofstraße zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,74 ha. 5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen: Öffentliche Verkehrsfläche 5.1.2. 0,74 ha Ziele des Umweltschutzes Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet. 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1. Schutzgut Mensch 5.2.1.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Seite 6 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Verkehrsbelastung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Verbreiterung der Kullenhofstraße (Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt. Hierbei wurde die verkehrliche Bestandssituation, eingeteilt in mehrere Streckenabschnitte bedingt durch die Ein- und Ausfahrten auf dem Stellplatz P2 (siehe Abbildung 1) als Zustand 0 (Bestand) auf Basis der Datengrundlage durchschnittliche Tagesverkehrsbelastungen (DTV) erfasst. Abbildung 1: Streckenabschnitte Kullenhofstraße, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV, Google Maps] Tag (6-22 Uhr) SVDTV [%] M p [%] Lkw > 3,5 t [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 1 2.300 3,6 133 5,8 2 3.350 2,4 195 3,8 3 4.400 1,8 256 2,9 4 7.500 1,1 435 1,8 Tabelle 1: Verkehrsbelastung im Bestand, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV] Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] Nacht (22-6 Uhr) M p [%] [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 20 5,4 29 3,7 39 2,8 66 1,7 Die DTV-Werte belegen, dass die Verkehrsbelastungen auf der Kullenhofstraße aufgrund der unterschiedlichen Zuund Ausfahrten von Osten nach Westen deutlich abnehmen. Die größte Abnahme von über 40 % findet aufgrund der Hauptzu- und Ausfahrt zum / vom P2 vom Abschnitt 4 zum Abschnitt 3 statt. Die Schwerverkehrsanteile steigen hingegen von Westen nach Osten, da die Lkw’s nicht auf die Parkplätze fahren, sondern auf der Straße bleiben und somit der prozentuale Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung in Richtung Westen zunimmt. Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten, Stand 06.06.2017 durch das Büro BFT Cognos GmbH erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die Umgebung des Plangebietes ist grundsätzlich als Wohngebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen. Innerhalb des Plangebietes befindet sich ausschließlich die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Südlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung. Erholung und Freizeit Die Kullenhofstraße hat keine Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung. Erschütterungen, Gefahrenschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen. Seite 7 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. 5.2.1.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verkehrsbelastung Neben der Ermittlung und Darstellung der Verkehrsbelastungen im Bestand sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens weitere Verkehrszustände und daraus resultierende Kfz-Belastungen ermittelt worden, die sich während und nach der Baumaßnahme aufgrund von unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen für die Streckenabschnitte 1 bis 4 auf der Kullenhofstraße ergeben werden. Mit den unterschiedlichen verkehrlichen Zuständen sollen in einer Worst-Case-Betrachtung die unterschiedlichen Lärmbelastungen im Zuge der Bauvorhaben betrachtet werden. Folgende verkehrliche Zustände wurden im Zuge der Gutachten untersucht: - Zustand 0 (Bestand): Bestandsverkehr Kullenhofstraße - Zustand A1: Bestandsverkehr und Busse, welche nach Umlegung der Pauwelsstraße auf der Kullenhofstraße fahren (Eventualfall, wenn das neue Parkhaus noch nicht in Betrieb ist, aber die Busse schon umgeleitet werden, die Kullenhofstraße wäre endausgebaut, eher unrealistisch) - Zustand A2: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres zu P2 infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses sowie Busse; 200 LKW zum Bauaushub für den Neubau Zentral-OP bei möglicher Baustellenverkehrsführung über Kullenhofstraße - Zustand A3: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung, ohne Baustellenverkehr für den Zentral - OP. - Zustand B: Annahmen aus Zustand A3 mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die sich aus den geplanten klinischen Entwicklungen am Neuenhofer Weg ergeben (Bebauungsplan Nr. 977) sowie einer weiteren potentiellen Verkehrszunahme durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2 - Zustand C1: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung. Berücksichtigung des Baustellenverkehres zum Bauabschnitt 2 auf der ehemaligen Teilfläche von P2. - Zustand C2: Finaler Zustand unter Berücksichtigung der ausgebauten Bauabschnitte 1 und 2 auf ehemaligen Parkfläche P2 Für die unterschiedlichen Zustände wurden folgende DTV-Werte festgehalten: Zustand A1 Tag (6-22 Uhr) M p [%] [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 142 14,4 204 10,0 266 7,7 444 4,7 Nacht (22-6 Uhr) M p [%] [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 21 13,8 31 9,6 40 7,4 67 4,5 Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] 1 2 3 4 Zustand A2 1 2 3 4 Zustand A3 1 2 3 2.450 3.500 4.550 7.650 SVDTV [%] Lkw > 3,5 t 9,1 6,4 4,9 3,0 2.600 3.300 4.000 6.250 14,8 11,5 9,5 6,0 151 192 234 361 23,8 18,7 15,4 9,8 21 27 34 60 14,0 10,8 8,8 5,6 2.400 3.100 3.850 9,3 7,1 5,8 140 181 223 14,6 11,3 9,2 21 27 34 14,0 10,8 8,8 Seite 8 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 4 6.050 3,6 350 5,7 60 5,6 Zustand B 1 2.500 9,0 145 14,1 22 13,5 2 3.200 7,0 186 11,0 28 10,5 3 5.600 4,0 324 6,3 49 6,0 4 7.850 2,8 451 4,5 78 4,3 Zustand C1 Keine DTV-Daten, da der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1 Zustand C2 Keine DTV-Daten, da in möglichen Tiefgaragen nie mehr Stellplätze entstehen als gegenwärtig auf P2 vorhanden sind. Tabelle 2: Verkehrsbelastung Zustände A1-C2, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV] Die DTV-Werte im Zustand A1 zeigen, dass sich die Tagesbelastungen im Verhältnis zum Bestand nur geringfügig erhöhen und sich durch die zusätzlichen Busse lediglich die Schwerverkehrsanteile etwas erhöhen. Im Zustand A2 wird sich der Ziel- und Quellverkehr zum P2 reduzieren, da das Parkhaus in Betrieb ist. Im Zustand A2 wird die Kfz-Belastung in den Abschnitten 3 und 4 zum Teil deutlich reduziert. Die Schwerverkehrsanteile nehmen hingegen aufgrund der zusätzlich berücksichtigten möglichen Baustellenverkehre im Vergleich zum Zustand A1 erneut zu. Der Zustand A3 stellt den Verkehrszustand nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes dar und entspricht demnach dem Zustand A2 ohne mögliche Baustellenverkehre für den Neubau des Zentral-OP. Die Kfz-Belastungen nehmen im Vergleich zum Bestand in fast allen Abschnitten ab. Analog zu den anderen Verkehrszuständen nehmen im Vergleich zum Bestand auch die Schwerverkehrsanteile im Zustand A3 zu. Der Zustand B stellt die Annahmen aus dem Zustand A3 dar sowie zusätzliche Kfz-Belastungen, die sich aus den geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) ergeben sowie einer weiteren potentiellen Verkehrszunahmen durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2. Da sich das Szenario von mehr Kurzzeitparkern auf dem P2 ausschließlich auf Quell- und Zielverkehre beschränkt, sind in diesem Szenario keine Veränderungen im Schwerlastverkehr zu erwarten. Auch die Zunahmen im Schwerlastverkehr bzw. Lkw-Verkehr durch die geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) sind nur durch einige wenige zusätzliche Liefer- und Wirtschaftsverkehre pro Tag zu begründen. Als Zustand C1 wird der Verkehrszustand auf der Kullenhofstraße definiert, der sich für den gegenwärtig ungewissen Fall ergeben würde, wenn gemäß dem Masterplan Uniklinik auch die langfristig vorgesehenen Hochbauten entlang der Kullenhofstraße gebaut werden sollten. Da eine solche Baumaßnahme im Vergleich zum ersten Bauabschnitt (BA1) in Teilabschnitten durchgeführt werden würde, bedeutet dies, dass der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1. Eine gesonderte Berechnung der Kfz-Belastungen ist daher für den Zustand C1 nicht durchgeführt worden. Für den Zustand C2 müssten die Nutzungen der zukünftigen Hochbauten definiert werden, diese sind derzeit weder geplant noch bekannt. Zur Prognose bzw. Abschätzung der zukünftigen Verkehrssituation auf der Kullenhofstraße wird in diesem Zusammenhang die (realistische) Annahme getroffen, dass unter den Hochbauten maximal eine Tiefgaragenebene gebaut werden könnte. Dies würde bedeuten, dass in den Tiefgaragen nicht mehr Stellplätze entstehen könnten, als im Zustand A3 auf der (Rest-)Parkfläche des P2 voraussichtlich vorhanden sind. Somit wäre der Zustand C2 identisch mit dem Zustand A3. Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die angrenzende Wohnbebauung an der Kullenhofstraße sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschreitet. Das Ergebnis wird über den Zustand A3 geführt, der lärmtechnisch maßgeblich hinsichtlich der maximalen Lärmbelastung ist und den Planungszustand ohne Baustellenverkehre abbildet. Seite 9 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel nach den baulichen Veränderungen (Zustand A3) an vier Immissionspunkten (Immissionspunkt 2,7,8 und 10) an den Nordfassaden der Gebäude in der Nachtzeit oberhalb der zulässigen Grenzwerte der 16. BImSchV liegen. Erschütterungen, Gefahrenschutz Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten. Hochwasserschutz Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF) und leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben. Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt. Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht im Zuge der Realisierung des Planvorhabens kein Handlungsbedarf. Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Erholung und Freizeit Der Bebauungsplan sieht für das Vorhaben eine Straßenbaumaßnahme vor, die bereits im Bestand zu 86 % versiegelt ist. Das Plangebiet umfasst Straßenverkehrs- und Stellplatzflächen. Bei der geplanten baulichen Nutzung ist ein Großteil des Baumbestandes am nördlichen Rand des Plangebietes nicht zu erhalten. 5.2.1.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Lärmimmissionen Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den vier betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind. Die Bemessung hierzu erfolgt nach DIN 4109 (Juni 2016). Entsprechend des jeweils berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels und der daraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der beiden Gebäude entsprechend Lärmpegelbereich III. Gängige Praxis hierbei ist in Aachen, dass ab Lärmpegelbereich III bereits zusätzlich zum Einbau von Schallschutzfenstern eine mechanische Belüftung für alle Aufenthaltsräume insbesondere für den Schlafraum gefordert wird, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Eine weitere detaillierte Bewertung des Baustellenverkehres nach AVV-Baulärm sollte zusätzlich außerhalb des BPlanverfahrens im Rahmen der Bauanträge für die jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan.Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind. 5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt 5.2.2.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt. Schutzgut Tiere Die Fläche des Plangebietes hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor. Seite 10 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet ist bereits heute durch die öffentliche Verkehrsfläche sowie durch Stellplatzflächen und deren Zufahrten zu 86 % versiegelt. Gehölz- und Baumstrukturen, die eine besondere Bedeutung für das Kleinklima einnehmen könnten, sind im Plangebiet nur in sehr begrenztem Umfang erhalten. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet. Zur Erfassung des Baumbestandes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand Juni 2017) erstellt. Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen sein könnten, werden in die Betrachtung einbezogen. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 50 Bäume im Plangebiet dokumentiert, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Diese befinden sind größtenteils im nördlichen Plangebiet entlang der Kullenhofstraße. Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 20 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen satzungsgeschützt. Weitere 13 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten, sodass insgesamt 33 der 40 erfassten Bäume unter Satzungsschutz stehen. Im Norden wie auch im Süden grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandenen Vegetationsflächen unmittelbar an das Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S an. Von den insgesamt 16 betrachteten Bestandsbäumen, die durch den Straßenbau baubedingt betroffen sein können, sind 11 Bäume satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten. Das Ergebnis der Biotopbewertung gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt, dass in dem heute vor Ort anzutreffenden Bestand ein Flächenwert von 662 Biotoppunkten erreicht wird. Die Fläche weist eine niedrige ökologische Wertigkeit vor. 5.2.2.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzgut Tiere Im Zuge der Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - sind keine planungsrelevanten Tierarten erfasst worden. Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden könnten, konnten im Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. Von erheblichen Auswirkungen auf lokale Populationen planungsrelevanter Tierarten ist daher nicht auszugehen. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Insgesamt können 50 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 33 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. 13 Bäume davon sind Ersatzbäume für frühere Rodungen. Zusätzlich können 17 Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, für Straßenverbreiterungsmaßnahme der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Neben den betroffenen Bäumen innerhalb des Plangebietes sind 16 Bäume in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S baubedingt betroffen. 11 Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 3 Bäume davon sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 135 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 527 Wertpunkten ausgelöst. Seite 11 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 5.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich) ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen. Nach derzeitigem Planungsstand wären bei einer baubedingten Fällung ca. 20 Ersatzbäume für die betroffenen satzungsgeschützten Bäume in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S zu pflanzen. Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht die Neupflanzung von 21 Bäumen vor, davon sind 6 Bäume (KaiserLinde) innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - . In dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen werden weitere 15 standortgeeignete Laubbäume (KaiserLinde) gepflanzt. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 527 Wertpunkten bei der Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag gesichert. 5.2.3. Schutzgut Boden 5.2.3.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Schutzwürdige Böden Im Plangebiet befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW. Aufgrund von bereits erfolgten Baumaßnahmen mit daraus folgenden Eingriffen in den Boden ist davon auszugehen, dass die ursprünglichen Böden im Plangebiet in ihrem Bodenaufbau durch Umlagerungen, Abgrabungen und Anschüttungen bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden. Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplanten Nutzungen. Altlastenverdachtsflächen Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für die einzelnen Grundstücke innerhalb des Plangebiets sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend keine Einträge im Altlastenverdachtsflächenkataster vor. 5.2.3.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzwürdige Böden Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. 5.2.3.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5.2.4. Schutzgut Wasser 5.2.4.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2) Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder Seite 12 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in Betracht. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb des Einzugsbereiches von Grundwasserbrunnen, thermalwasserführenden Schichten oder Grundwassermessstellen. Anstehendes Grundwasser ist in einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten (Grundwassergleichenplan und Baugrundkarte der Stadt Aachen). Oberflächengewässer Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes verläuft der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche. Abwasser Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Soers. Im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße liegt ein vorhandener Mischwasserkanal. Die Kullenhofstraße trägt ausschließlich zur abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres bei. Durch die Planung bleiben diese Belange unberührt. Niederschlagswasser Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF). Das anfallende Niederschlagswasser leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben. Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer ist gegeben. Die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist damit grundsätzlich über die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungen gewährleistet. 5.2.4.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Der derzeit bestehende Versieglungsgrad wird lediglich um 4 % erhöht, was keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz in den betroffenen Gewässern hat. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt weiterhin wie im Bestand. Der im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße vorhandene Mischwasserkanal, der ausschließlich zur abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres beiträgt, bleibt durch die Planung unberührt. Aufgrund dessen sind keine Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. 5.2.4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie 5.2.5.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Siedlungsklima. Die überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen des Siedlungsschwerpunktes Laurensberg bewirken schwache Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt Seite 13 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Pariser Ring). Laut Auswertung der Gesamtkarte Stadtklima im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Aachen von 2014 sind in den vorhandenen Freiflächen des Dorbachs Kaltluftsammelgebiete zu erkennen. Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Kullenhofstraße von einer Grundbelastung an lufthygienischen Schadstoffen auszugehen. 5.2.5.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die bauliche Maßnahme keine negativen Veränderungen in der klimatischen Situation. Das bisher vorherrschende Siedlungsklima wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Lufthygienisch ist von keiner zunehmenden Luftschadstoffbelastung auszugehen. Durch die Führung von Teilen des Busverkehres über die Kullenhofstraße nimmt der Schwerlastverkehr marginal zu, jedoch ist langfristig eine Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens zu erwarten, da das neu zu errichtende Parkhaus südlich der Kullenhofstraße Quell- und Zielverkehre auf der Kullenhofstraße reduziert. Bei einer möglichen Führung des Baustellenverkehres über die Kullenhofstraße wird sich temporär der Anteil des Schwerlastverkehres erhöhen. Eine solche Beeinträchtigung ist jedoch zeitlich begrenzt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als gegeben bewertet werden. 5.2.5.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung zu erzielen, wird mit der Anpflanzung von Bäumen im Plangebiet ein Beitrag zur Verbesserung des derzeitigen Lokalklimas und der lokalen lufthygienischen Situation geleistet. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt. 5.2.6. Schutzgut Landschaft 5.2.6.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Die Kullenhofstraße liegt innerhalb der zentralen Lage des bebauten Innenbereiches des Stadtteils Laurensberg. Die das Plangebiet zweiseitig umgebenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen sind heterogen strukturiert. Nördlich des Plangebietes liegt die Universitätsklinik Aachen und südlich des Plangebietes Wohnbebauung. Das Umfeld des Plangebietes ist aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen und -kubaturen sowie der baulichen Höhen städtisch geprägt. Die Außenflächen innerhalb dieses Bereiches sind durch Gebäude, Parkplatzflächen sowie durch Erschließungsflächen größtenteils versiegelt. Westlich des Plangebietes liegen weiträumige landwirtschaftliche Nutzflächen, die durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der vorhandene Gehölzbestand im Plangebiet ist nicht landschaftsprägend. Dem Plangebiet kommt keine fernwirksame Bedeutung zu. 5.2.6.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Ortsbild durch die geplante Bebauung sind nicht zu erwarten, da ausschließlich eine öffentliche Verkehrsfläche mit seitlichem Baumbestand verbreitert wird. Durch die Anpflanzung von Baumstandorten entlang der Kullenhofstraße in der vorgesehenen Art und Anzahl wird eine sowohl ökologische als auch städtebaulich sinnvolle Begrünung des Straßenraumes erreicht. Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten städtischen Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch die Anpflanzung von straßenbegleitenden Baumstandorten wiederhergestellt. 5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter 5.2.7.1. Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Seite 14 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen unter Denkmalschutz. 5.2.7.2. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert. 5.2.7.3. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden. 5.3. Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden: - Prognose zum Schallimmissionsschutz Bebauungsplan Nr. 1000 S „Erweiterung Uniklinik RWTH Aachen“, BFT Cognos GmbH, Stand 06.06.2017 - Verkehrsgutachten für die Kullenhofstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1000 S, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2017 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik, Büro FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 16.06.2017 5.4. Monitoring Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. 5.5. Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben. Die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der baulichen Veränderungen der Kullenhofstraße und der Vorplatzgestaltung der Universitätsklinik Aachen unterschreiten an den maßgeblichen Ost- und Westfassaden der südlich der Kullenhofstraße gelegenen Wohnbebauung den Grenzwert gemäß 16. BImSchV zur Tag- und Nachtzeit an allen betrachteten Zuständen der Verkehrssituation. An den Nordfassaden der Gebäude wird der Grenzwert in den Zuständen A1 bis A3 sowie Zustand B zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sind passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden erforderlich. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den Durchführungsvertrag. Seite 15 / 16 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 19.06.2017 Insgesamt können 50 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. 33 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 13 Bäume der satzungsgeschützten Bäume sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen. Ein Erhalt der 33 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. In unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches befinden sich zusätzlich 16 Bäume, die durch den Straßenumbau baubedingt betroffen sin können. 11 Bäume davon sind satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten. Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 41 Ersatzbäume zu pflanzen. Der aktuelle freiraumplanerische Entwurf sieht die Neupflanzung von 6 Bäumen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - vor. In dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen werden weitere 15 standortgeeignete Laubbäume gepflanzt. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 527 Wertpunkten bei der Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag gesichert. Darüber hinaus sind keine umweltrechtlichen Auswirkungen durch die Planung bekannt. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird die Voraussetzung geschaffen, die Verbreiterung der Kullenhofstraße herzustellen und einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr zu schaffen. Die Gewährleistung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs entsteht durch den Neubau des Zentral-OPs. Der neue ZentralOP kappt die bisherige Umwelttrasse, die Pauwelsstraße, was die Erfordernis einer neuen Verkehrsführung des Busverkehres erklärt. Über die neu gestaltete Kullenhofstraße können die Busse über den Steinbergweg in Richtung Süden zur Vaalser Straße fahren. Die Prüfung aller Umweltbelange hat ergeben, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt durch die derzeitige Planung nicht zu erwarten sind. 7. Kosten Der Antragsteller des Verfahrens trägt sämtliche Kosten, die durch das Bebauungsplanverfahren verursacht werden. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand werden - wie bei jedem Bauleitplanverfahren auch - von der Stadt Aachen übernommen. 8. Plandaten Art der Nutzung Geplante Nutzung Straßenverkehrsfläche ca. 7.439 m² Plangebiet ca. 7.439 m² Seite 16 / 16