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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
267261.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
01.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:51

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0720/WP17-1 öffentlich 01.08.2017 FB 61/201 // Dez. III Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 07.09.2017 Planungsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung. Vorlage FB 61/0720/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 1/4 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage In seiner Sitzung am 01.09.2016 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan für die Erweiterung der Uniklinik aufzustellen und dafür die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Bezirksvertretung Laurensberg hat sich diesem Beschluss aus bezirklicher Sicht in der Sitzung am 05.10.2016 angeschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis: 25.11.2016 stattgefunden. Gegenstand des Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen Uniklinik, Versorgungszentrum, Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal. 2. Aufteilung in zwei Planverfahren Für den Teilbereich des heutigen Parkplatzes, in dem der neue zentrale Operationsbereich mit Intensiveinheit errichtet werden soll, wurde inzwischen der Hochbauwettbewerb abgeschlossen. Derzeit wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Da die Wettbewerbsergebnisse alle bebauungsplanrelevanten Vorgaben eingehalten haben, können nun auch alle erforderlichen Gutachten erstellt werden. Die Beratung des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses soll im Herbst 2017 erfolgen. Diese Zeitschiene ist für den geplanten Umbau der Kullenhofstraße, der auch Gegenstand des Bebauungsplanes ist, ungünstig, da dieser unter anderem die Voraussetzung ist für die zukünftig geänderte Verkehrsführung. Eine Verlagerung des Busverkehrs von der Pauwelsstraße ist erst nach Verbreiterung der Kullenhofstraße möglich. Der Rückbau der Pauwelsstraße wiederum muss abgeschlossen sein, damit mit dem Bau des Zentral-OPs begonnen werden kann. Daher wurde eine Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 1000 in einen nördlichen und einen südlichen Teil vorgenommen (1000 N und 1000 S). Der südliche Teil umfasst ausschließlich die verbreiterte Kullenhofstraße einschließlich der Nebenanlagen (mit Ausnahme des Radwegs südlich vom Kreisverkehr, der Teil des Bebauungsplanes Nr. 971 ist). Der Bebauungsplan 1000 N wird entsprechend in der zuvor genannten Zeitschiene aufgestellt. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB An der Anhörungsveranstaltung am 17.11.2016 nahmen ca.10 Bürgerinnen und Bürger teil. Hauptthema für die Anwesenden waren verkehrliche sowie Umweltaspekte. Des Weiteren wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu gestellt:  Freiraum / Grün / Ausgleich  geplante Bebauung  Baustellenverkehr / Baulärm  städtebaulicher Vertrag  Fördermittel Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt. Im Vorlage FB 61/0720/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 2/4 Abwägungsdokument sind darüber hinaus Eingaben enthalten aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, die sich auf den geplanten Umbau der Kullenhofstraße beziehen. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich durch die Eingaben nicht. Einige der genannten Aspekte sind nicht Gegenstand des Planverfahrens (z.B. Baustellenverkehr), andere werden ohnehin berücksichtigt (z.B. Eingriff in den Baumbestand / Ersatzpflanzungen). 4. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 8 davon haben eine Stellungnahme zur Planung abgegeben. Keine dieser Stellungnahme hat eine Relevanz für den Bebauungsplan 1000 S. Abwägungsrelevante Aspekte werden im Verfahren 1000 N thematisiert werden. 5. Politische Beratung zum Umbau der Kullenhofstraße Dem Bebauungsplan Nr. 1000 S liegt der Entwurf für die Umbauplanung der Kullenhofstraße zugrunde. Entsprechend ist eine der Voraussetzungen für die Durchführung des Planverfahrens der politische Beschluss über diese Planung. Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 den Planungsbeschluss gefasst (siehe Vorlage FB 61/0725/WP17). Der Beschluss umfasst jedoch Änderungen der vorgelegten Planung. Es wurde beschlossen, im östlichen Bereich der Kullenhofstraße eine bauliche Trennung des geplanten südlichen Geh- und Radweges zwischen Höhe Parkhaus und der Querung Neuenhofer Weg / Vorplatz vorzunehmen. Der Fußweg hat eine Breite von 3,50 m, der Radweg eine Breite von 2,50 m. Durch den Sicherheitsstreifen von 0,50 m zum Straßenraum entsteht ein Gesamtquerschnitt von 6,50 m. Durch den verbreiterten Querschnitt entsteht zusätzlicher Flächenbedarf im Bereich des angrenzenden Grundstücks. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird daher in südliche Richtung ausgedehnt. Im Osten der Kullenhofstraße wird der geplante Radweg um den Kreisverkehr Bestandteil des Bebauungsplanes und somit planungsrechtlich gesichert. In der Straßenplanung entfallen zudem die Straßeneinengungen, sie können jedoch als Option weiterhin realisiert werden. Für die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist dies nicht von Relevanz. Im Planungsbeschluss wurde zudem die Untersuchung von zwei Varianten beschlossen: - eine Straßenplanung mit öffentlichen Stellplätzen in der westlichen Kullenhofstraße und - eine durchgezogene Baumreihe entlang der westlichen Kullenhofstraße. Da es sich um Prüfaufträge handelt, deren Ergebnis derzeit noch offen ist, wurden diese beiden Flächen nicht in das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1000 S aufgenommen. Sollte die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommen und sich entsprechend der Bedarf zur Festsetzung weiterer Vorlage FB 61/0720/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 3/4 öffentlicher Verkehrsflächen ergeben, kann dies auch über den unmittelbar angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1000 N erfolgen. 6. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Am 5. Juli hat die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss beraten und eine einstimmige Empfehlung an den Planungsausschuss ausgesprochen (siehe Vorlage FB 61/0720/WP17). Aufgrund des Planungsbeschlusses im Mobilitätsausschuss wurde jedoch nach der Beratung des Aufstellungs- und Offen-lagebeschlusses im Bezirk der Rechtsplan geändert, indem die Plangebietsabgrenzung an die geplante Radwegeführung angepasst wurde. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen (z.B. Anpassung der Plangebietsgröße). Schriftliche Festsetzungen sind nicht mehr erforderlich, da sie lediglich Regelungen zu Ersatzpflanzungen enthielten. Durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - soll für die Verbreiterung der Kullenhofstraße, die für die Ermöglichung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs auf dieser Straße erforderlich ist, Planungsrecht geschaffen werden. Der Umweltbericht kommt zum Ergebnis, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu erwarten sind. An einem Teil der Fassaden der Gebäude an der Kullenhofstraße besteht das Erfordernis zur Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen, um den Anforderungen an gesundes Wohnen gerecht zu werden. Die Kosten dafür sind vom Vorhabenträger zu tragen. Entsprechend wird eine Regelung im städtebaulichen Vertrag erfolgen. Die Kosten für den Straßenumbau gehen ebenfalls zu Lasten der Uniklinik. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Entwurf des Rechtsplanes 4. Entwurf der Begründung 5. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung Vorlage FB 61/0720/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 4/4 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring zur öffentlichen Auslegung Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3 1.1. Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3 1.2. Regionalplan ...................................................................................................................................................... 3 1.3. Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 3 1.4. Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 3 1.5. Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 3 2. Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 3 3. Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 3 3.1. Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 3 3.2. Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 4 3.3. Erschließung ...................................................................................................................................................... 4 3.4. Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 4 3.5. Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 4 3.6. Klimaschutz und Klimaanpassung...................................................................................................................... 4 3.7 Vertragliche Regelungen ............................................................................................................................... 5 4. Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 5 4.1. Öffentliche Verkehrsfläche ................................................................................................................................. 5 5. Umweltbericht ............................................................................................................................................................. 5 5.1. Einleitung............................................................................................................................................................ 5 5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................. 5 5.1.2. Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................. 5 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 5 5.2.1. Schutzgut Mensch ......................................................................................................................................... 5 5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................. 10 5.2.3. Schutzgut Boden ......................................................................................................................................... 11 5.2.4. Schutzgut Wasser........................................................................................................................................ 12 5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ............................................................................................................ 13 5.2.6. Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 14 5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................. 14 5.3. Grundlagen....................................................................................................................................................... 15 5.4. Monitoring......................................................................................................................................................... 15 5.5. Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 15 6. Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 16 7. Kosten........................................................................................................................................................................ 16 8. Plandaten................................................................................................................................................................... 16 2 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich der Stadt Aachen im Stadtteil Laurensberg. Es liegt zwischen dem Steinbergweg und dem Pariser Ring und umfasst ausschließlich die Straßenverkehrsflächen der Kullenhofstraße sowie deren geplanter Erweiterung. Das Plangebiet beinhaltet auf der Gemarkung Aachen, Flur 26 die Flurstücke 530 teilweise, 537 teilweise, und 531, sowie Flur 25, die Flurstücke 528 teilweise, 510 teilweise, 511, 525 teilweise, 512, 513 teilweise, 514 teilweise, 524 teilweise, 521, 519 teilweise, 516 teilweise, 523, 331 teilweise, 520 teilweise und 522 teilweise. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha. Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit den Anfahrtsbereichen und der Stellplatzanlage P1 und P2. Östlich befindet sich das Dorbachtal, südlich das Vaalserquartier und westlich landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Kullenhofstraße ist eine öffentliche Verkehrsfläche, die im Zuge des Vorhabens auf privatem Grund der Universitätsklinik verbreitert werden soll. 1.2. Regionalplan Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden. 1.3. Flächennutzungsplan (FNP) Der gültige FNP der Stadt Aachen stellt für das Plangebiet Sondergebietsfläche dar. Der Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP Aachen 2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) zeigt im westlichen Teil der Kullenhofstraße vom Steinbergweg bis zur Höhe der Grünspange „Wohnbaufläche“. Ab der Höhe Grünspange bis zum Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße übernimmt der FNP die Darstellung „Sondergebietsfläche“. Damit entspricht die Zielsetzung des Bebauungsplanes, Festsetzungen einer Straßenverkehrsflächen, sowohl den Zielen des gültiger FNP als auch den Zielen des FNP 2030. 1.4. Bestehendes Planungsrecht Für das Plangebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und somit kein gültiges Planungsrecht. Bei der Kullenhofstraße handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße. 1.5. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 und der Vorstudie zum Landschaftsplan 2030. 2. Anlass der Planung Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht - klinischen Bereich dem heutigen Standard in der medizinischen Versorgung Rechnung zu tragen. Für die Neustrukturierung der Universitätsklinik sind im Vorfeld Teilmaßnahmen notwendig, um die Baufeldfreimachung für den Neubau des Zentral - OPs zu erreichen. Eine Teilmaßnahme zur Baufeldfreimachung ist die Verbreiterung der Kullenhofstraße. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele Für die Neustrukturierung und Erweiterung der Universitätsklinik ist neben der Änderung der Linienführung des Busverkehres die Umplanung der Taxizufahrten sowie der Bereiche für die Radfahrer und Fußgänger und des Parkverkehrs erforderlich. Bei diesen Umplanungen wird die Pauwelsstraße (heutige Umwelttrasse) durch den ersten Bauabschnitt (unterirdische OP-Erweiterungen) in Höhe des heutigen Haupteingangs abgeschnitten. 3 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Die Kullenhofstraße muss durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen an die neue Verkehrssituation angepasst werden. 3.2. Ziel der Planung Die Kullenhofstraße muss verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr für Bus / Bus zu ermöglichen. Sie wird nach der Erweiterung der Universitätsklinik durch drei Buslinien, den Anliegerverkehr sowie von Radfahrer und Fußgänger genutzt. Die Fahrbahnfläche der Kullenhofstraße muss für den Begegnungsverkehr Bus / Bus auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgebaut werden. Für den Radverkehr wird im Süden der Kullenhofstraße eine Führung im Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Die Planungen sehen vor, dass die südliche Grundstücksgrenze zum Teil gehalten wird. In östliche Fahrtrichtung wird der südliche Seitenraum ab Höhe der neu gestalteten Mittelinsel durch einen getrennten Fuß- und Radweg in südliche Richtung auf privaten Grund erweitert. Der Seitenraum ist hier 6,50 m breit. Die neu gestaltete Mittelinsel soll die Querung des Rad- und Fußverkehres sowie die Fußgängerströme des neu geschaffenen Parkhauses, siehe B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sicherer machen und somit zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen. Zur Geschwindigkeitsreduzierung können in zwei bis drei Bereichen optional Engstellen auf der Kullenhofstraße nach dem Straßenumbau realisiert werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Kullenhofstraße auf privatem Grund zu erweitern. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - wird dabei aus dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - herausgelöst. Somit kann in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren die rechtliche Grundlage für die zeitnahe Realisierung des Umbaus der Kullenhofstraße geschaffen werden. Durch die Aufteilung entsteht ein B-Plan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - und ein Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -. Für den Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - hat bereits die Programmberatung mit anschließender frühzeitiger Beteiligung der Bürger und Behörden mit Anhörungstermin stattgefunden. Daher werden die beiden Teilpläne jeweils mit der Offenlage fortgesetzt. 3.3. Erschließung Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird in vorhandene Regenwasserleitungen unter den bestehenden Parkplatz P2 geleitet. Innerhalb der Kullenhofstraße ist eine ausreichend dimensionierte Mischwasserkanalisation vorhanden. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Das Plangebiet ist als öffentliche Verkehrsfläche Bestandteil des Straßennetzes der Stadt Aachen. Die Erschließung ist insgesamt gesichert. 3.4. Freiraumkonzept Bei der Straßenbaumaßnahme sind entlang der verbreiterten öffentlichen Verkehrsflächen straßenbegleitende Bäume zu pflanzen. Des Weiteren ist die öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün zu versehen. In einem 5,50 m breiten Seitenraum, südlich der Fahrbahn, wird der Fuß- und Radverkehr geführt. In östliche Fahrtrichtung wird der südliche Seitenraum ab Höhe der neu gestalteten Mittelinsel durch einen getrennten Fuß- und Radweg in südliche Richtung auf privaten Grund erweitert. Der Seitenraum ist hier 6,50 m breit. 3.5. Jugend- und Familienfreundlichkeit Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang. 3.6. Klimaschutz und Klimaanpassung Die Flächen des Plangebietes sind im Bestand, gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, zu 86 % versiegelt. Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die Umsetzung dieses Bebauungsplanes keine negativen Veränderungen in der kli- 4 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 matischen Situation. Es ist zu erwarten, dass das bisher vorherrschende Siedlungsklima durch das Vorhaben erhalten bleibt. 3.7 Vertragliche Regelungen Gemäß § 11 BauGB soll zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem UKA als Verursacher der Planung ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag wird alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Straßenumbaus sicherstellen. 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Öffentliche Verkehrsfläche Der Bebauungsplan dient ausschließlich der planungsrechtlichen Sicherung der Verbreiterung der Kullenhofstraße für den Begegnungsfall Bus – Bus. Entsprechend wird der gesamte Bereich als Öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Weitere Festsetzungen sind nicht erforderlich. 5. Umweltbericht 5.1. Einleitung Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbeiterung der Kullenhofstraße zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha. 5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen: Öffentliche Verkehrsfläche: 0,85 ha 5.1.2. Ziele des Umweltschutzes Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet. 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1. Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. 5 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Verkehrsbelastung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Verbreiterung der Kullenhofstraße (Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt. Hierbei wurde die verkehrliche Bestandssituation, eingeteilt in mehrere Streckenabschnitte bedingt durch die Ein- und Ausfahrten auf dem Stellplatz P2 (siehe Abbildung 1) als Zustand 0 (Bestand) auf Basis der Datengrundlage durchschnittliche Tagesverkehrsbelastungen (DTV) erfasst. Abbildung 1: Streckenabschnitte Kullenhofstraße, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV, Kartengrundlage: Land NRW] Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] 1 2 3 4 2.300 3.350 4.400 7.500 SVDTV [%] Lkw > 3,5 t 3,6 2,4 1,8 1,1 Tag (6-22 Uhr) M [Kfz/h] 133 195 256 435 p [%] Lkw > 2,8 t 5,8 3,8 2,9 1,8 Nacht (22-6 Uhr) M p [%] [Kfz/h] Lkw > 2,8 t 20 5,4 29 3,7 39 2,8 66 1,7 Tabelle 1: Verkehrsbelastung im Bestand, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV] Die DTV-Werte belegen, dass die Verkehrsbelastungen auf der Kullenhofstraße aufgrund der unterschiedlichen Zu- und Ausfahrten von Osten nach Westen deutlich abnehmen. Die größte Abnahme von über 40 % findet aufgrund der Hauptzu- und Ausfahrt zum / vom P2 vom Abschnitt 4 zum Abschnitt 3 statt. Die Schwerverkehrsanteile steigen hingegen von Westen nach Osten, da die Lkw’s nicht auf die Parkplätze fahren, sondern auf der Straße bleiben und somit der prozentuale Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung in Richtung Westen zunimmt. Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten, Stand 06.06.2017 durch das Büro BFT Cognos GmbH erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die Umgebung des Plangebietes ist grundsätzlich als Wohngebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen. Innerhalb des Plangebietes befindet sich ausschließlich die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Südlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung. Erholung und Freizeit Die Kullenhofstraße hat keine Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung. Erschütterungen, Gefahrenschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen. 6 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verkehrsbelastung Neben der Ermittlung und Darstellung der Verkehrsbelastungen im Bestand sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens weitere Verkehrszustände und daraus resultierende Kfz-Belastungen ermittelt worden, die sich während und nach der Baumaßnahme aufgrund von unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen für die Streckenabschnitte 1 bis 4 auf der Kullenhofstraße ergeben werden. Mit den unterschiedlichen verkehrlichen Zuständen sollen in einer Worst-Case-Betrachtung die unterschiedlichen Lärmbelastungen im Zuge der Bauvorhaben betrachtet werden. Folgende verkehrliche Zustände wurden im Zuge der Gutachten untersucht: Zustand 0 (Bestand): Bestandsverkehr Kullenhofstraße Zustand A1: Bestandsverkehr und Busse, welche nach Umlegung der Pauwelsstraße auf der Kullenhofstraße fahren (Eventualfall, wenn das neue Parkhaus noch nicht in Betrieb ist, aber die Busse schon umgeleitet werden, die Kullenhofstraße wäre endausgebaut, eher unrealistisch) Zustand A2: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres zu P2 infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses sowie Busse; 200 LKW zum Bauaushub für den Neubau Zentral-OP bei möglicher Baustellenverkehrsführung über Kullenhofstraße Zustand A3: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung, ohne Baustellenverkehr für den Zentral - OP. Zustand B: Annahmen aus Zustand A3 mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die sich aus den geplanten klinischen Entwicklungen am Neuenhofer Weg ergeben (Bebauungsplan Nr. 977) sowie einer weiteren potentiellen Verkehrszunahme durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2 Zustand C1: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung. Berücksichtigung des Baustellenverkehres zum Bauabschnitt 2 auf der ehemaligen Teilfläche von P2. Zustand C2: Finaler Zustand unter Berücksichtigung der ausgebauten Bauabschnitte 1 und 2 auf ehemaligen Parkfläche P2 7 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Zustand A1 Streckenabschnitt DTV [Kfz/24h] SVDTV [%] Lkw > 3,5 t 9,1 6,4 4,9 3,0 Tag (6-22 Uhr) M [Kfz/h] 142 204 266 444 p [%] Lkw > 2,8 t 14,4 10,0 7,7 4,7 Nacht (22-6 Uhr) M [Kfz/h] 21 31 40 67 p [%] Lkw > 2,8 t 13,8 9,6 7,4 4,5 1 2.450 2 3.500 3 4.550 4 7.650 Zustand A2 1 2.600 14,8 151 23,8 21 14,0 2 3.300 11,5 192 18,7 27 10,8 3 4.000 9,5 234 15,4 34 8,8 4 6.250 6,0 361 9,8 60 5,6 Zustand A3 1 2.400 9,3 140 14,6 21 14,0 2 3.100 7,1 181 11,3 27 10,8 3 3.850 5,8 223 9,2 34 8,8 4 6.050 3,6 350 5,7 60 5,6 Zustand B 1 2.500 9,0 145 14,1 22 13,5 2 3.200 7,0 186 11,0 28 10,5 3 5.600 4,0 324 6,3 49 6,0 4 7.850 2,8 451 4,5 78 4,3 Zustand C1 Keine DTV-Daten, da der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1 Zustand C2 Keine DTV-Daten, da in möglichen Tiefgaragen nie mehr Stellplätze entstehen als gegenwärtig auf P2 vorhanden sind. Tabelle 2: Verkehrsbelastung Zustände A1-C2, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV] Für die unterschiedlichen Zustände wurden folgende DTV-Werte festgehalten: Die DTV-Werte im Zustand A1 zeigen, dass sich die Tagesbelastungen im Verhältnis zum Bestand nur geringfügig erhöhen und sich durch die zusätzlichen Busse lediglich die Schwerverkehrsanteile etwas erhöhen. Im Zustand A2 wird sich der Ziel- und Quellverkehr zum P2 reduzieren, da das Parkhaus in Betrieb ist. Im Zustand A2 wird die Kfz-Belastung in den Abschnitten 3 und 4 zum Teil deutlich reduziert. Die Schwerverkehrsanteile nehmen hingegen aufgrund der zusätzlich berücksichtigten möglichen Baustellenverkehre im Vergleich zum Zustand A1 erneut zu. Der Zustand A3 stellt den Verkehrszustand nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes dar und entspricht demnach dem Zustand A2 ohne mögliche Baustellenverkehre für den Neubau des Zentral-OP. Die Kfz-Belastungen nehmen im Vergleich zum Bestand in fast allen Abschnitten ab. Analog zu den anderen Verkehrszuständen nehmen im Vergleich zum Bestand auch die Schwerverkehrsanteile im Zustand A3 zu. Der Zustand B stellt die Annahmen aus dem Zustand A3 dar sowie zusätzliche Kfz-Belastungen, die sich aus den geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) ergeben sowie einer weiteren potentiellen Verkehrszunahmen durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2. Da sich das Szenario von mehr Kurzzeitparkern auf dem P2 ausschließlich auf Quell- und Zielverkehre beschränkt, sind in diesem Szenario keine Veränderungen im Schwerlastverkehr zu erwarten. Auch die Zunahmen im Schwerlastverkehr bzw. Lkw-Verkehr durch die geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) sind nur durch einige wenige zusätzliche Liefer- und Wirtschaftsverkehre pro Tag zu begründen. 8 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Als Zustand C1 wird der Verkehrszustand auf der Kullenhofstraße definiert, der sich für den gegenwärtig ungewissen Fall ergeben würde, wenn gemäß dem Masterplan Uniklinik auch die langfristig vorgesehenen Hochbauten entlang der Kullenhofstraße gebaut werden sollten. Da eine solche Baumaßnahme im Vergleich zum ersten Bauabschnitt (BA1) in Teilabschnitten durchgeführt werden würde, bedeutet dies, dass der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1. Eine gesonderte Berechnung der Kfz-Belastungen ist daher für den Zustand C1 nicht durchgeführt worden. Für den Zustand C2 müssten die Nutzungen der zukünftigen Hochbauten definiert werden, diese sind derzeit weder geplant noch bekannt. Zur Prognose bzw. Abschätzung der zukünftigen Verkehrssituation auf der Kullenhofstraße wird in diesem Zusammenhang die (realistische) Annahme getroffen, dass unter den Hochbauten maximal eine Tiefgaragenebene gebaut werden könnte. Dies würde bedeuten, dass in den Tiefgaragen nicht mehr Stellplätze entstehen könnten, als im Zustand A3 auf der (Rest-)Parkfläche des P2 voraussichtlich vorhanden sind. Somit wäre der Zustand C2 identisch mit dem Zustand A3. Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die angrenzende Wohnbebauung an der Kullenhofstraße sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungs-gebieten von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschreitet. Das Ergebnis wird über den Zustand A3 geführt, der lärmtechnisch maßgeblich hinsichtlich der maximalen Lärmbelastung ist und den Planungszustand ohne Baustellenverkehre abbildet. Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel nach den baulichen Veränderungen (Zustand A3) an vier Immissionspunkten (Immissionspunkt 2,7,8 und 10) an den Nordfassaden der Gebäude in der Nachtzeit oberhalb der zulässigen Grenzwerte der 16. BImSchV liegen. Erschütterungen, Gefahrenschutz Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten. Hochwasserschutz Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF) und leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben. Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt. Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht im Zuge der Realisierung des Planvorhabens kein Handlungsbedarf. Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Erholung und Freizeit Der Bebauungsplan sieht für das Vorhaben eine Straßenbaumaßnahme vor, die bereits im Bestand zu 86 % versiegelt ist. Das Plangebiet umfasst Straßenverkehrs- und Stellplatzflächen. Bei der geplanten baulichen Nutzung ist ein Großteil des Baumbestandes am nördlichen Rand des Plangebietes nicht zu erhalten. 9 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Lärmimmissionen Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den vier betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind. Die Bemessung hierzu erfolgt nach DIN 4109 (Juni 2016). Entsprechend des jeweils berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels und der daraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der beiden Gebäude entsprechend Lärmpegelbereich III. Gängige Praxis hierbei ist in Aachen, dass ab Lärmpegelbereich III bereits zusätzlich zum Einbau von Schallschutzfenstern eine mechanische Belüftung für alle Aufenthaltsräume insbesondere für den Schlafraum gefordert wird, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Eine weitere detaillierte Bewertung des Baustellenverkehres nach AVV-Baulärm sollte zusätzlich außerhalb des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen der Bauanträge für die jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt im Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind. 5.2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt. Schutzgut Tiere Die Fläche des Plangebietes hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet ist bereits heute durch die öffentliche Verkehrsfläche sowie durch Stellplatzflächen und deren Zufahrten zu 78 % versiegelt. Gehölz- und Baumstrukturen, die eine besondere Bedeutung für das Kleinklima einnehmen könnten, sind im Plangebiet nur in sehr begrenztem Umfang erhalten. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet. Zur Erfassung des Baumbestandes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand August 2017) erstellt. Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen sein könnten, werden in die Betrachtung einbezogen. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 58 Bäume dokumentiert, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Diese befinden sind größtenteils im nördlichen Plangebiet entlang der Kullenhofstraße. Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 22 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen satzungsgeschützt. Weitere 18 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten, sodass insgesamt 40 der 58 erfassten Bäume unter Satzungsschutz stehen. Im Norden wie auch im Südosten grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandenen Vegetationsflächen unmittelbar an das Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S an. Von den insgesamt 11 betrachteten Bestandsbäumen, die durch den Straßenbau baubedingt betroffen sein können, sind 7 Bäume satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten. 10 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Das Ergebnis der Biotopbewertung gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt, dass in dem heute vor Ort anzutreffenden Bestand ein Flächenwert von 1.031 Biotoppunkten erreicht wird. Die Fläche weist eine niedrige ökologische Wertigkeit vor. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzgut Tiere Im Zuge der Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - sind keine planungsrelevanten Tierarten erfasst worden. Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden könnten, konnten im Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. Von erheblichen Auswirkungen auf lokale Populationen planungsrelevanter Tierarten ist daher nicht auszugehen. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Insgesamt können 58 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 40 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. 18 Bäume davon sind Ersatzbäume für frühere Rodungen. Zusätzlich können 18 Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, für Straßenverbreiterungsmaßnahme der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Neben den betroffenen Bäumen innerhalb des Plangebietes sind 11 Bäume in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S baubedingt betroffen. 7 Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 3 Bäume davon sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 405 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 626 Wertpunkten ausgelöst. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich) ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 48 Ersatzbäume zu pflanzen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sind Ersatzpflanzungen nicht möglich. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sieht der aktuelle freiraumplanerische Entwurf in dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen die Neupflanzung von 28 Bäumen (Kaiser-Linde) vor. Weitere 7 Neupflanzungen sollen innerhalb der veränderten Zufahrt zum Uniklinikparkplatz P2 erfolgen. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes oder in unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 626 Wertpunkten bei der Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan gesichert. 5.2.3. Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Schutzwürdige Böden 11 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Im Plangebiet befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW. Aufgrund von bereits erfolgten Baumaßnahmen mit daraus folgenden Eingriffen in den Boden ist davon auszugehen, dass die ursprünglichen Böden im Plangebiet in ihrem Bodenaufbau durch Umlagerungen, Abgrabungen und Anschüttungen bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden. Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplanten Nutzungen. Altlastenverdachtsflächen Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für die einzelnen Grundstücke innerhalb des Plangebiets sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend keine Einträge im Altlastenverdachtsflächenkataster vor. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzwürdige Böden Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5.2.4. Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2) Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in Betracht. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb des Einzugsbereiches von Grundwasserbrunnen, thermalwasserführenden Schichten oder Grundwassermessstellen. Anstehendes Grundwasser ist in einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten (Grundwassergleichenplan und Baugrundkarte der Stadt Aachen). Oberflächengewässer Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes, in ca. 80 m Entfernung, verläuft der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche. Abwasser Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Soers. Im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße liegt ein vorhandener Mischwasserkanal. Die Kullenhofstraße trägt ausschließlich zur abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres bei. Durch die Planung bleiben diese Belange unberührt. Niederschlagswasser Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2 über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF). Das anfallende Niederschlagswasser leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durch- 12 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 fließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben. Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer ist gegeben. Die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist damit grundsätzlich über die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungen gewährleistet. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Der derzeit bestehende Versieglungsgrad wird lediglich um 11 % erhöht, was keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz in den betroffenen Gewässern hat. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt weiterhin wie im Bestand. Der im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße vorhandene Mischwasserkanal, der ausschließlich zur abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres beiträgt, bleibt durch die Planung unberührt. Aufgrund dessen sind keine Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Siedlungsklima. Die überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen des Siedlungsschwerpunktes Laurensberg bewirken schwache Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Pariser Ring). Laut Auswertung der Gesamtkarte Stadtklima im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Aachen von 2014 sind in den vorhandenen Freiflächen des Dorbachs Kaltluftsammelgebiete zu erkennen. Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Kullenhofstraße von einer Grundbelastung an lufthygienischen Schadstoffen auszugehen. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die bauliche Maßnahme keine negativen Veränderungen in der klimatischen Situation. Das bisher vorherrschende Siedlungsklima wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Lufthygienisch ist von keiner zunehmenden Luftschadstoffbelastung auszugehen. Durch die Führung von Teilen des Busverkehres über die Kullenhofstraße nimmt der Schwerlastverkehr marginal zu, jedoch ist langfristig eine Reduzierung des Gesamtverkehrsaufkommens zu erwarten, da das neu zu errichtende Parkhaus südlich der Kullenhofstraße Quellund Zielverkehre auf der Kullenhofstraße reduziert. Bei einer möglichen Führung des Baustellenverkehres über die Kullenhofstraße wird sich temporär der Anteil des Schwerlastverkehres erhöhen. Eine solche Beeinträchtigung ist jedoch zeitlich begrenzt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als gegeben bewertet werden. 13 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung zu erzielen, wird mit der Anpflanzung von straßenbegleitenden Bäumen ein Beitrag zur Verbesserung des derzeitigen Lokalklimas und der lokalen lufthygienischen Situation geleistet. Dies wird im Städtebaulichen Vertrag geregelt. 5.2.6. Schutzgut Landschaft Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Die Kullenhofstraße liegt innerhalb der zentralen Lage des bebauten Innenbereiches des Stadtteils Laurensberg. Die das Plangebiet zweiseitig umgebenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen sind heterogen strukturiert. Nördlich des Plangebietes liegt die Universitätsklinik Aachen und südlich des Plangebietes Wohnbebauung. Das Umfeld des Plangebietes ist aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen und -kubaturen sowie der baulichen Höhen städtisch geprägt. Die Außenflächen innerhalb dieses Bereiches sind durch Gebäude, Parkplatzflächen sowie durch Erschließungsflächen größtenteils versiegelt. Westlich des Plangebietes liegen weiträumige landwirtschaftliche Nutzflächen, die durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der vorhandene Gehölzbestand im Plangebiet ist nicht landschaftsprägend. Dem Plangebiet kommt keine fernwirksame Bedeutung zu. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Ortsbild durch die geplante Bebauung sind nicht zu erwarten, da ausschließlich eine öffentliche Verkehrsfläche mit seitlichem Baumbestand verbreitert wird. Durch die Anpflanzung von Baumstandorten entlang der Kullenhofstraße in der vorgesehenen Art und Anzahl wird eine sowohl ökologische als auch städtebaulich sinnvolle Begrünung des Straßenraumes erreicht. Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten städtischen Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch die Anpflanzung von straßenbegleitenden Baumstandorten wiederhergestellt. 5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen unter Denkmalschutz. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden. 14 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 5.3. Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden: Prognose zum Schallimmissionsschutz Bebauungsplan Nr. 1000 S „Erweiterung Uniklinik RWTH Aachen“, BFT Cognos GmbH, Stand 06.06.2017 Verkehrsgutachten für die Kullenhofstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1000 S, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2017 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik, Büro FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 10.08.2017 5.4. Monitoring Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. 5.5. Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben. Die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der baulichen Veränderungen der Kullenhofstraße und der Vorplatzgestaltung der Universitätsklinik Aachen unterschreiten an den maßgeblichen Ost- und Westfassaden der südlich der Kullenhofstraße gelegenen Wohnbebauung den Grenzwert gemäß 16. BImSchV zur Tag- und Nachtzeit an allen betrachteten Zuständen der Verkehrssituation. An den Nordfassaden der Gebäude wird der Grenzwert in den Zuständen A1 bis A3 sowie Zustand B zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sind passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden erforderlich. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den Städtebaulichen Vertrag. Insgesamt können 58 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. 40 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 18 Bäume der satzungsgeschützten Bäume sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen. Ein Erhalt der 40 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. In unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches befinden sich zusätzlich 11 Bäume, die durch den Straßenumbau baubedingt betroffen sein können. 7 Bäume davon sind satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten. Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 48 Ersatzbäume zu pflanzen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sind keine Ersatzpflanzungen möglich. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sieht der aktuelle freiraumplanerische Entwurf in dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen, die Neupflanzung von 28 standortgeeignete Laubbäume vor. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes oder in unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten. 15 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - Begründung zur öffentlichen Auslegung Fassung vom 14.08.2017 Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 626 Wertpunkten bei der Anlage neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag gesichert. Darüber hinaus sind keine umweltrechtlichen Auswirkungen durch die Planung bekannt. 6. Auswirkungen der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird die Voraussetzung geschaffen, die Verbreiterung der Kullenhofstraße herzustellen und einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr zu schaffen. Die Gewährleistung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs entsteht durch den Neubau des Zentral-OPs. Der neue Zentral-OP kappt die bisherige Umwelttrasse, die Pauwelsstraße, was das Erfordernis einer neuen Verkehrsführung des Busverkehres erklärt. Über die neu gestaltete Kullenhofstraße können die Busse über den Steinbergweg in Richtung Süden zur Vaalser Straße fahren. Die Prüfung aller Umweltbelange hat ergeben, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt durch die derzeitige Planung nicht zu erwarten sind. 7. Kosten Der Antragsteller des Verfahrens trägt sämtliche Kosten, die durch das Bebauungsplanverfahren verursacht werden. 8. Plandaten Straßenverkehrsfläche / Plangebiet ca. 8.579 m² 16