Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
267261.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
01.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0720/WP17-1
öffentlich
01.08.2017
FB 61/201 // Dez. III
Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (1) BauGB
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.09.2017
Planungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0720/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
In seiner Sitzung am 01.09.2016 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, einen
Bebauungsplan für die Erweiterung der Uniklinik aufzustellen und dafür die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Bezirksvertretung Laurensberg hat sich diesem
Beschluss aus bezirklicher Sicht in der Sitzung am 05.10.2016 angeschlossen. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis: 25.11.2016 stattgefunden. Gegenstand des Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen Uniklinik, Versorgungszentrum, Steinbergweg,
Kullenhofstraße und Dorbachtal.
2.
Aufteilung in zwei Planverfahren
Für den Teilbereich des heutigen Parkplatzes, in dem der neue zentrale Operationsbereich mit
Intensiveinheit errichtet werden soll, wurde inzwischen der Hochbauwettbewerb abgeschlossen.
Derzeit wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Da die Wettbewerbsergebnisse alle
bebauungsplanrelevanten Vorgaben eingehalten haben, können nun auch alle erforderlichen
Gutachten erstellt werden. Die Beratung des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses soll im Herbst
2017 erfolgen.
Diese Zeitschiene ist für den geplanten Umbau der Kullenhofstraße, der auch Gegenstand des
Bebauungsplanes ist, ungünstig, da dieser unter anderem die Voraussetzung ist für die zukünftig
geänderte Verkehrsführung. Eine Verlagerung des Busverkehrs von der Pauwelsstraße ist erst nach
Verbreiterung der Kullenhofstraße möglich. Der Rückbau der Pauwelsstraße wiederum muss
abgeschlossen sein, damit mit dem Bau des Zentral-OPs begonnen werden kann.
Daher wurde eine Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 1000 in einen nördlichen und einen südlichen
Teil vorgenommen (1000 N und 1000 S). Der südliche Teil umfasst ausschließlich die verbreiterte
Kullenhofstraße einschließlich der Nebenanlagen (mit Ausnahme des Radwegs südlich vom
Kreisverkehr, der Teil des Bebauungsplanes Nr. 971 ist). Der Bebauungsplan 1000 N wird
entsprechend in der zuvor genannten Zeitschiene aufgestellt.
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB
An der Anhörungsveranstaltung am 17.11.2016 nahmen ca.10 Bürgerinnen und Bürger teil.
Hauptthema für die Anwesenden waren verkehrliche sowie Umweltaspekte. Des Weiteren wurden
seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu gestellt:
Freiraum / Grün / Ausgleich
geplante Bebauung
Baustellenverkehr / Baulärm
städtebaulicher Vertrag
Fördermittel
Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der
Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt. Im
Vorlage FB 61/0720/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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Abwägungsdokument sind darüber hinaus Eingaben enthalten aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik -, die sich auf den geplanten Umbau der Kullenhofstraße beziehen.
Auswirkungen auf die Planung ergeben sich durch die Eingaben nicht. Einige der genannten Aspekte
sind nicht Gegenstand des Planverfahrens (z.B. Baustellenverkehr), andere werden ohnehin
berücksichtigt (z.B. Eingriff in den Baumbestand / Ersatzpflanzungen).
4.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 8
davon haben eine Stellungnahme zur Planung abgegeben.
Keine dieser Stellungnahme hat eine Relevanz für den Bebauungsplan 1000 S. Abwägungsrelevante
Aspekte werden im Verfahren 1000 N thematisiert werden.
5.
Politische Beratung zum Umbau der Kullenhofstraße
Dem Bebauungsplan Nr. 1000 S liegt der Entwurf für die Umbauplanung der Kullenhofstraße
zugrunde. Entsprechend ist eine der Voraussetzungen für die Durchführung des Planverfahrens der
politische Beschluss über diese Planung. Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Juli
2017 den Planungsbeschluss gefasst (siehe Vorlage FB 61/0725/WP17). Der Beschluss umfasst
jedoch Änderungen der vorgelegten Planung.
Es wurde beschlossen, im östlichen Bereich der Kullenhofstraße eine bauliche Trennung des
geplanten südlichen Geh- und Radweges zwischen Höhe Parkhaus und der Querung Neuenhofer
Weg / Vorplatz vorzunehmen. Der Fußweg hat eine Breite von 3,50 m, der Radweg eine Breite von
2,50 m. Durch den Sicherheitsstreifen von 0,50 m zum Straßenraum entsteht ein Gesamtquerschnitt
von 6,50 m. Durch den verbreiterten Querschnitt entsteht zusätzlicher Flächenbedarf im Bereich des
angrenzenden Grundstücks. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird daher in südliche
Richtung ausgedehnt.
Im Osten der Kullenhofstraße wird der geplante Radweg um den Kreisverkehr Bestandteil des
Bebauungsplanes und somit planungsrechtlich gesichert. In der Straßenplanung entfallen zudem die
Straßeneinengungen, sie können jedoch als Option weiterhin realisiert werden. Für die Festsetzungen
des Bebauungsplanes ist dies nicht von Relevanz.
Im Planungsbeschluss wurde zudem die Untersuchung von zwei Varianten beschlossen:
- eine Straßenplanung mit öffentlichen Stellplätzen in der westlichen Kullenhofstraße und
- eine durchgezogene Baumreihe entlang der westlichen Kullenhofstraße.
Da es sich um Prüfaufträge handelt, deren Ergebnis derzeit noch offen ist, wurden diese beiden
Flächen nicht in das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1000 S aufgenommen. Sollte die Prüfung
zu einem positiven Ergebnis kommen und sich entsprechend der Bedarf zur Festsetzung weiterer
Vorlage FB 61/0720/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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öffentlicher Verkehrsflächen ergeben, kann dies auch über den unmittelbar angrenzenden
Bebauungsplan Nr. 1000 N erfolgen.
6.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Am 5. Juli hat die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
beraten und eine einstimmige Empfehlung an den Planungsausschuss ausgesprochen (siehe Vorlage
FB 61/0720/WP17).
Aufgrund des Planungsbeschlusses im Mobilitätsausschuss wurde jedoch nach der Beratung des
Aufstellungs- und Offen-lagebeschlusses im Bezirk der Rechtsplan geändert, indem die
Plangebietsabgrenzung an die geplante Radwegeführung angepasst wurde. Darüber hinaus wurden
redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen (z.B. Anpassung der Plangebietsgröße).
Schriftliche Festsetzungen sind nicht mehr erforderlich, da sie lediglich Regelungen zu Ersatzpflanzungen enthielten.
Durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - soll für die Verbreiterung der
Kullenhofstraße, die für die Ermöglichung des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs auf dieser Straße
erforderlich ist, Planungsrecht geschaffen werden.
Der Umweltbericht kommt zum Ergebnis, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
nicht zu erwarten sind. An einem Teil der Fassaden der Gebäude an der Kullenhofstraße besteht das
Erfordernis zur Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen, um den Anforderungen an
gesundes Wohnen gerecht zu werden. Die Kosten dafür sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Entsprechend wird eine Regelung im städtebaulichen Vertrag erfolgen. Die Kosten für den
Straßenumbau gehen ebenfalls zu Lasten der Uniklinik.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der
vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Begründung
5.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
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Ausdruck vom: 15.08.2018
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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring
zur öffentlichen Auslegung
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3
1.1.
Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3
1.2.
Regionalplan ...................................................................................................................................................... 3
1.3.
Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 3
1.4.
Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 3
1.5.
Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 3
2.
Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 3
3.
Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 3
3.1.
Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 3
3.2.
Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 4
3.3.
Erschließung ...................................................................................................................................................... 4
3.4.
Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 4
3.5.
Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 4
3.6.
Klimaschutz und Klimaanpassung...................................................................................................................... 4
3.7
Vertragliche Regelungen ............................................................................................................................... 5
4.
Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 5
4.1.
Öffentliche Verkehrsfläche ................................................................................................................................. 5
5.
Umweltbericht ............................................................................................................................................................. 5
5.1.
Einleitung............................................................................................................................................................ 5
5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................. 5
5.1.2. Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................. 5
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 5
5.2.1. Schutzgut Mensch ......................................................................................................................................... 5
5.2.2. Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................. 10
5.2.3. Schutzgut Boden ......................................................................................................................................... 11
5.2.4. Schutzgut Wasser........................................................................................................................................ 12
5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ............................................................................................................ 13
5.2.6. Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 14
5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................. 14
5.3.
Grundlagen....................................................................................................................................................... 15
5.4.
Monitoring......................................................................................................................................................... 15
5.5.
Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 15
6.
Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 16
7.
Kosten........................................................................................................................................................................ 16
8.
Plandaten................................................................................................................................................................... 16
2
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich der Stadt Aachen im Stadtteil Laurensberg. Es liegt zwischen dem Steinbergweg und dem Pariser Ring und umfasst ausschließlich die Straßenverkehrsflächen der Kullenhofstraße sowie deren geplanter Erweiterung. Das Plangebiet beinhaltet auf der Gemarkung Aachen, Flur 26 die Flurstücke 530 teilweise, 537
teilweise, und 531, sowie Flur 25, die Flurstücke 528 teilweise, 510 teilweise, 511, 525 teilweise, 512, 513 teilweise, 514
teilweise, 524 teilweise, 521, 519 teilweise, 516 teilweise, 523, 331 teilweise, 520 teilweise und 522 teilweise. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha.
Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit den Anfahrtsbereichen und der
Stellplatzanlage P1 und P2. Östlich befindet sich das Dorbachtal, südlich das Vaalserquartier und westlich landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Kullenhofstraße ist eine öffentliche Verkehrsfläche, die im Zuge des Vorhabens auf privatem Grund
der Universitätsklinik verbreitert werden soll.
1.2. Regionalplan
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen
somit keine Änderungen vorgenommen werden.
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
Der gültige FNP der Stadt Aachen stellt für das Plangebiet Sondergebietsfläche dar.
Der Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP Aachen 2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) zeigt im
westlichen Teil der Kullenhofstraße vom Steinbergweg bis zur Höhe der Grünspange „Wohnbaufläche“. Ab der Höhe
Grünspange bis zum Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße übernimmt der FNP die Darstellung „Sondergebietsfläche“.
Damit entspricht die Zielsetzung des Bebauungsplanes, Festsetzungen einer Straßenverkehrsflächen, sowohl den Zielen
des gültiger FNP als auch den Zielen des FNP 2030.
1.4. Bestehendes Planungsrecht
Für das Plangebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und somit kein gültiges Planungsrecht. Bei der Kullenhofstraße
handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße.
1.5. Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 und der Vorstudie zum Landschaftsplan 2030.
2.
Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den
nicht - klinischen Bereich dem heutigen Standard in der medizinischen Versorgung Rechnung zu tragen. Für die Neustrukturierung der Universitätsklinik sind im Vorfeld Teilmaßnahmen notwendig, um die Baufeldfreimachung für den Neubau des Zentral - OPs zu erreichen. Eine Teilmaßnahme zur Baufeldfreimachung ist die Verbreiterung der Kullenhofstraße.
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1. Allgemeine Ziele
Für die Neustrukturierung und Erweiterung der Universitätsklinik ist neben der Änderung der Linienführung des Busverkehres die Umplanung der Taxizufahrten sowie der Bereiche für die Radfahrer und Fußgänger und des Parkverkehrs
erforderlich. Bei diesen Umplanungen wird die Pauwelsstraße (heutige Umwelttrasse) durch den ersten Bauabschnitt
(unterirdische OP-Erweiterungen) in Höhe des heutigen Haupteingangs abgeschnitten.
3
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Die Kullenhofstraße muss durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen an die neue Verkehrssituation angepasst
werden.
3.2. Ziel der Planung
Die Kullenhofstraße muss verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr für Bus / Bus zu ermöglichen. Sie wird nach
der Erweiterung der Universitätsklinik durch drei Buslinien, den Anliegerverkehr sowie von Radfahrer und Fußgänger
genutzt. Die Fahrbahnfläche der Kullenhofstraße muss für den Begegnungsverkehr Bus / Bus auf eine Fahrbahnbreite
von 6,50 m ausgebaut werden. Für den Radverkehr wird im Süden der Kullenhofstraße eine Führung im Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Die Planungen sehen vor, dass die südliche Grundstücksgrenze zum Teil gehalten wird. In östliche
Fahrtrichtung wird der südliche Seitenraum ab Höhe der neu gestalteten Mittelinsel durch einen getrennten Fuß- und
Radweg in südliche Richtung auf privaten Grund erweitert. Der Seitenraum ist hier 6,50 m breit. Die neu gestaltete Mittelinsel soll die Querung des Rad- und Fußverkehres sowie die Fußgängerströme des neu geschaffenen Parkhauses, siehe
B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sicherer machen und somit zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen. Zur
Geschwindigkeitsreduzierung können in zwei bis drei Bereichen optional Engstellen auf der Kullenhofstraße nach dem
Straßenumbau realisiert werden.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Kullenhofstraße auf privatem Grund zu erweitern. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - wird dabei aus dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - herausgelöst.
Somit kann in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren die rechtliche Grundlage für die zeitnahe Realisierung des
Umbaus der Kullenhofstraße geschaffen werden. Durch die Aufteilung entsteht ein B-Plan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - und ein Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -.
Für den Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - hat bereits die Programmberatung mit anschließender frühzeitiger Beteiligung der Bürger und Behörden mit Anhörungstermin stattgefunden. Daher werden die beiden Teilpläne jeweils
mit der Offenlage fortgesetzt.
3.3. Erschließung
Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird in vorhandene Regenwasserleitungen unter den bestehenden Parkplatz P2 geleitet. Innerhalb der Kullenhofstraße ist eine ausreichend dimensionierte Mischwasserkanalisation vorhanden.
Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Das Plangebiet ist als öffentliche Verkehrsfläche Bestandteil des Straßennetzes der Stadt Aachen. Die Erschließung ist insgesamt gesichert.
3.4. Freiraumkonzept
Bei der Straßenbaumaßnahme sind entlang der verbreiterten öffentlichen Verkehrsflächen straßenbegleitende Bäume zu
pflanzen. Des Weiteren ist die öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün zu versehen. In einem 5,50 m breiten
Seitenraum, südlich der Fahrbahn, wird der Fuß- und Radverkehr geführt. In östliche Fahrtrichtung wird der südliche
Seitenraum ab Höhe der neu gestalteten Mittelinsel durch einen getrennten Fuß- und Radweg in südliche Richtung auf
privaten Grund erweitert. Der Seitenraum ist hier 6,50 m breit.
3.5. Jugend- und Familienfreundlichkeit
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
3.6. Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Flächen des Plangebietes sind im Bestand, gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, zu 86 % versiegelt.
Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die Umsetzung dieses Bebauungsplanes keine negativen Veränderungen in der kli-
4
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
matischen Situation. Es ist zu erwarten, dass das bisher vorherrschende Siedlungsklima durch das Vorhaben erhalten
bleibt.
3.7 Vertragliche Regelungen
Gemäß § 11 BauGB soll zur Sicherung der Realisierung und der Umsetzung der Planung vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem UKA als Verursacher der Planung ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden.
Dieser Vertrag wird alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Straßenumbaus sicherstellen.
4.
Begründung der Festsetzungen
4.1. Öffentliche Verkehrsfläche
Der Bebauungsplan dient ausschließlich der planungsrechtlichen Sicherung der Verbreiterung der Kullenhofstraße für den
Begegnungsfall Bus – Bus. Entsprechend wird der gesamte Bereich als Öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Weitere
Festsetzungen sind nicht erforderlich.
5.
Umweltbericht
5.1. Einleitung
Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbeiterung der Kullenhofstraße zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes
umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha.
5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen: Öffentliche Verkehrsfläche: 0,85 ha
5.1.2. Ziele des Umweltschutzes
Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der Planung
zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und
deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes
werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet.
5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1. Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder,
Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das
Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
5
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Verkehrsbelastung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Verbreiterung der Kullenhofstraße (Stand
Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt. Hierbei
wurde die verkehrliche Bestandssituation, eingeteilt in mehrere Streckenabschnitte bedingt durch die Ein- und Ausfahrten
auf dem Stellplatz P2 (siehe Abbildung 1) als Zustand 0 (Bestand) auf Basis der Datengrundlage durchschnittliche Tagesverkehrsbelastungen (DTV) erfasst.
Abbildung 1: Streckenabschnitte Kullenhofstraße, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV, Kartengrundlage: Land NRW]
Streckenabschnitt
DTV [Kfz/24h]
1
2
3
4
2.300
3.350
4.400
7.500
SVDTV
[%]
Lkw > 3,5 t
3,6
2,4
1,8
1,1
Tag (6-22 Uhr)
M
[Kfz/h]
133
195
256
435
p [%]
Lkw > 2,8 t
5,8
3,8
2,9
1,8
Nacht (22-6 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
20
5,4
29
3,7
39
2,8
66
1,7
Tabelle 1: Verkehrsbelastung im Bestand, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV]
Die DTV-Werte belegen, dass die Verkehrsbelastungen auf der Kullenhofstraße aufgrund der unterschiedlichen Zu- und
Ausfahrten von Osten nach Westen deutlich abnehmen. Die größte Abnahme von über 40 % findet aufgrund der
Hauptzu- und Ausfahrt zum / vom P2 vom Abschnitt 4 zum Abschnitt 3 statt. Die Schwerverkehrsanteile steigen hingegen
von Westen nach Osten, da die Lkw’s nicht auf die Parkplätze fahren, sondern auf der Straße bleiben und somit der prozentuale Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung in Richtung Westen zunimmt.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten, Stand 06.06.2017 durch das Büro BFT
Cognos GmbH erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter
Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die Umgebung des Plangebietes ist grundsätzlich
als Wohngebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich ausschließlich die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Nördlich des
Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Südlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung.
Erholung und Freizeit
Die Kullenhofstraße hat keine Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein
von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von
Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen.
6
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
Neben der Ermittlung und Darstellung der Verkehrsbelastungen im Bestand sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens
weitere Verkehrszustände und daraus resultierende Kfz-Belastungen ermittelt worden, die sich während und nach der
Baumaßnahme aufgrund von unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen für die Streckenabschnitte 1 bis 4 auf der
Kullenhofstraße ergeben werden. Mit den unterschiedlichen verkehrlichen Zuständen sollen in einer Worst-Case-Betrachtung die unterschiedlichen Lärmbelastungen im Zuge der Bauvorhaben betrachtet werden. Folgende verkehrliche
Zustände wurden im Zuge der Gutachten untersucht:
Zustand 0 (Bestand): Bestandsverkehr Kullenhofstraße
Zustand A1: Bestandsverkehr und Busse, welche nach Umlegung der Pauwelsstraße auf der Kullenhofstraße
fahren (Eventualfall, wenn das neue Parkhaus noch nicht in Betrieb ist, aber die Busse schon umgeleitet werden,
die Kullenhofstraße wäre endausgebaut, eher unrealistisch)
Zustand A2: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres zu P2 infolge vom Wegfall
von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses sowie Busse; 200 LKW zum Bauaushub für den
Neubau Zentral-OP bei möglicher Baustellenverkehrsführung über Kullenhofstraße
Zustand A3: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von
Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung, ohne
Baustellenverkehr für den Zentral - OP.
Zustand B: Annahmen aus Zustand A3 mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die sich aus den geplanten klinischen Entwicklungen am Neuenhofer Weg ergeben (Bebauungsplan Nr. 977) sowie einer weiteren potentiellen
Verkehrszunahme durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2
Zustand C1: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von
Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung. Berücksichtigung des Baustellenverkehres zum Bauabschnitt 2 auf der ehemaligen Teilfläche von P2.
Zustand C2: Finaler Zustand unter Berücksichtigung der ausgebauten Bauabschnitte 1 und 2 auf ehemaligen
Parkfläche P2
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Zustand A1
Streckenabschnitt
DTV
[Kfz/24h]
SVDTV
[%]
Lkw > 3,5 t
9,1
6,4
4,9
3,0
Tag (6-22 Uhr)
M
[Kfz/h]
142
204
266
444
p [%]
Lkw > 2,8 t
14,4
10,0
7,7
4,7
Nacht (22-6 Uhr)
M
[Kfz/h]
21
31
40
67
p [%]
Lkw > 2,8 t
13,8
9,6
7,4
4,5
1
2.450
2
3.500
3
4.550
4
7.650
Zustand A2
1
2.600
14,8
151
23,8
21
14,0
2
3.300
11,5
192
18,7
27
10,8
3
4.000
9,5
234
15,4
34
8,8
4
6.250
6,0
361
9,8
60
5,6
Zustand A3
1
2.400
9,3
140
14,6
21
14,0
2
3.100
7,1
181
11,3
27
10,8
3
3.850
5,8
223
9,2
34
8,8
4
6.050
3,6
350
5,7
60
5,6
Zustand B
1
2.500
9,0
145
14,1
22
13,5
2
3.200
7,0
186
11,0
28
10,5
3
5.600
4,0
324
6,3
49
6,0
4
7.850
2,8
451
4,5
78
4,3
Zustand C1
Keine DTV-Daten, da der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1
Zustand C2
Keine DTV-Daten, da in möglichen Tiefgaragen nie mehr Stellplätze entstehen als gegenwärtig auf P2 vorhanden sind.
Tabelle 2: Verkehrsbelastung Zustände A1-C2, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV]
Für die unterschiedlichen Zustände wurden folgende DTV-Werte festgehalten:
Die DTV-Werte im Zustand A1 zeigen, dass sich die Tagesbelastungen im Verhältnis zum Bestand nur geringfügig erhöhen und sich durch die zusätzlichen Busse lediglich die Schwerverkehrsanteile etwas erhöhen.
Im Zustand A2 wird sich der Ziel- und Quellverkehr zum P2 reduzieren, da das Parkhaus in Betrieb ist. Im Zustand A2
wird die Kfz-Belastung in den Abschnitten 3 und 4 zum Teil deutlich reduziert. Die Schwerverkehrsanteile nehmen hingegen aufgrund der zusätzlich berücksichtigten möglichen Baustellenverkehre im Vergleich zum Zustand A1 erneut zu.
Der Zustand A3 stellt den Verkehrszustand nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes dar und entspricht demnach
dem Zustand A2 ohne mögliche Baustellenverkehre für den Neubau des Zentral-OP. Die Kfz-Belastungen nehmen im
Vergleich zum Bestand in fast allen Abschnitten ab. Analog zu den anderen Verkehrszuständen nehmen im Vergleich
zum Bestand auch die Schwerverkehrsanteile im Zustand A3 zu.
Der Zustand B stellt die Annahmen aus dem Zustand A3 dar sowie zusätzliche Kfz-Belastungen, die sich aus den geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) ergeben sowie einer weiteren potentiellen Verkehrszunahmen durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2. Da sich das Szenario von mehr Kurzzeitparkern auf dem P2
ausschließlich auf Quell- und Zielverkehre beschränkt, sind in diesem Szenario keine Veränderungen im Schwerlastverkehr zu erwarten. Auch die Zunahmen im Schwerlastverkehr bzw. Lkw-Verkehr durch die geplanten Entwicklungen am
Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) sind nur durch einige wenige zusätzliche Liefer- und Wirtschaftsverkehre pro Tag zu
begründen.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Als Zustand C1 wird der Verkehrszustand auf der Kullenhofstraße definiert, der sich für den gegenwärtig ungewissen Fall
ergeben würde, wenn gemäß dem Masterplan Uniklinik auch die langfristig vorgesehenen Hochbauten entlang der Kullenhofstraße gebaut werden sollten. Da eine solche Baumaßnahme im Vergleich zum ersten Bauabschnitt (BA1) in Teilabschnitten durchgeführt werden würde, bedeutet dies, dass der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1. Eine gesonderte Berechnung der Kfz-Belastungen ist daher für den Zustand C1 nicht durchgeführt worden.
Für den Zustand C2 müssten die Nutzungen der zukünftigen Hochbauten definiert werden, diese sind derzeit weder geplant noch bekannt. Zur Prognose bzw. Abschätzung der zukünftigen Verkehrssituation auf der Kullenhofstraße wird in
diesem Zusammenhang die (realistische) Annahme getroffen, dass unter den Hochbauten maximal eine Tiefgaragenebene gebaut werden könnte. Dies würde bedeuten, dass in den Tiefgaragen nicht mehr Stellplätze entstehen könnten,
als im Zustand A3 auf der (Rest-)Parkfläche des P2 voraussichtlich vorhanden sind. Somit wäre der Zustand C2 identisch
mit dem Zustand A3.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die angrenzende Wohnbebauung an der Kullenhofstraße sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungs-gebieten von 59
dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschreitet.
Das Ergebnis wird über den Zustand A3 geführt, der lärmtechnisch maßgeblich hinsichtlich der maximalen Lärmbelastung
ist und den Planungszustand ohne Baustellenverkehre abbildet.
Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel nach den baulichen Veränderungen (Zustand A3) an vier Immissionspunkten (Immissionspunkt 2,7,8 und 10) an den Nordfassaden der Gebäude in der Nachtzeit oberhalb der zulässigen
Grenzwerte der 16. BImSchV liegen.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten.
Hochwasserschutz
Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2
über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem
Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF) und leitet in Höhe Rabentalweg in
den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden
vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im
bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt.
Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht im Zuge der Realisierung des Planvorhabens kein Handlungsbedarf. Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Erholung und Freizeit
Der Bebauungsplan sieht für das Vorhaben eine Straßenbaumaßnahme vor, die bereits im Bestand zu 86 % versiegelt
ist. Das Plangebiet umfasst Straßenverkehrs- und Stellplatzflächen. Bei der geplanten baulichen Nutzung ist ein Großteil
des Baumbestandes am nördlichen Rand des Plangebietes nicht zu erhalten.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Lärmimmissionen
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den vier betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind. Die
Bemessung hierzu erfolgt nach DIN 4109 (Juni 2016). Entsprechend des jeweils berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels und der daraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der beiden Gebäude entsprechend Lärmpegelbereich III. Gängige Praxis hierbei ist in Aachen, dass ab
Lärmpegelbereich III bereits zusätzlich zum Einbau von Schallschutzfenstern eine mechanische Belüftung für alle Aufenthaltsräume insbesondere für den Schlafraum gefordert wird, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten.
Eine weitere detaillierte Bewertung des Baustellenverkehres nach AVV-Baulärm sollte zusätzlich außerhalb des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen der Bauanträge für die jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen.
Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt im Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich
der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind.
5.2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen.
Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Schutzgut Tiere
Die Fläche des Plangebietes hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt
keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist bereits heute durch die öffentliche Verkehrsfläche sowie durch Stellplatzflächen und deren Zufahrten
zu 78 % versiegelt. Gehölz- und Baumstrukturen, die eine besondere Bedeutung für das Kleinklima einnehmen könnten,
sind im Plangebiet nur in sehr begrenztem Umfang erhalten. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura
2000 Gebiet.
Zur Erfassung des Baumbestandes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand
August 2017) erstellt. Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen sein
könnten, werden in die Betrachtung einbezogen. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 58
Bäume dokumentiert, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Diese befinden sind größtenteils im nördlichen
Plangebiet entlang der Kullenhofstraße.
Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt
die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 22 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der
Stadt Aachen satzungsgeschützt. Weitere 18 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter
Bäume zu werten, sodass insgesamt 40 der 58 erfassten Bäume unter Satzungsschutz stehen.
Im Norden wie auch im Südosten grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandenen Vegetationsflächen unmittelbar an das
Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S an. Von den insgesamt 11 betrachteten Bestandsbäumen, die durch den Straßenbau
baubedingt betroffen sein können, sind 7 Bäume satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für
frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Das Ergebnis der Biotopbewertung gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt, dass in dem heute vor Ort
anzutreffenden Bestand ein Flächenwert von 1.031 Biotoppunkten erreicht wird. Die Fläche weist eine niedrige ökologische Wertigkeit vor.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzgut Tiere
Im Zuge der Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - sind keine planungsrelevanten Tierarten erfasst worden. Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden könnten, konnten im
Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. Von erheblichen Auswirkungen auf lokale Populationen planungsrelevanter Tierarten ist daher nicht auszugehen.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Insgesamt
können 58 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 40 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. 18 Bäume davon sind Ersatzbäume für frühere Rodungen. Zusätzlich können 18 Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, für Straßenverbreiterungsmaßnahme der
Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben.
Neben den betroffenen Bäumen innerhalb des Plangebietes sind 11 Bäume in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 1000 S baubedingt betroffen. 7 Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
3 Bäume davon sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume.
Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 405 Biotoppunkten
aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 626 Wertpunkten ausgelöst.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich)
ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 48 Ersatzbäume zu
pflanzen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sind Ersatzpflanzungen nicht möglich.
Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sieht der aktuelle freiraumplanerische Entwurf in
dem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen die Neupflanzung von 28 Bäumen (Kaiser-Linde) vor. Weitere 7
Neupflanzungen sollen innerhalb der veränderten Zufahrt zum Uniklinikparkplatz P2 erfolgen.
Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes oder in unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbaren
Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 626 Wertpunkten bei der Anlage
neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden.
Die Ersatzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan gesichert.
5.2.3. Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
Schutzwürdige Böden
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Im Plangebiet befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW.
Aufgrund von bereits erfolgten Baumaßnahmen mit daraus folgenden Eingriffen in den Boden ist davon auszugehen,
dass die ursprünglichen Böden im Plangebiet in ihrem Bodenaufbau durch Umlagerungen, Abgrabungen und Anschüttungen bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden. Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine
Bedenken im Hinblick auf die geplanten Nutzungen.
Altlastenverdachtsflächen
Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für die einzelnen Grundstücke innerhalb des Plangebiets
sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend keine Einträge im Altlastenverdachtsflächenkataster vor.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzwürdige Böden
Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
5.2.4. Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2) Landeswassergesetz NW
ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in Betracht.
Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb des Einzugsbereiches von Grundwasserbrunnen, thermalwasserführenden Schichten oder Grundwassermessstellen. Anstehendes Grundwasser ist in
einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten (Grundwassergleichenplan und Baugrundkarte der
Stadt Aachen).
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes, in ca. 80 m Entfernung, verläuft der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche.
Abwasser
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Soers. Im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße liegt ein vorhandener Mischwasserkanal. Die Kullenhofstraße trägt ausschließlich zur abwassertechnischen
Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres bei. Durch die Planung bleiben diese Belange unberührt.
Niederschlagswasser
Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2
über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem
Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF). Das anfallende Niederschlagswasser leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durch-
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
fließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im
bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt.
Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer ist gegeben. Die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist damit grundsätzlich über die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungen gewährleistet.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der derzeit bestehende Versieglungsgrad wird lediglich um 11 % erhöht, was keine negativen Auswirkungen auf den
Hochwasserschutz in den betroffenen Gewässern hat. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt weiterhin wie
im Bestand. Der im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße vorhandene Mischwasserkanal, der ausschließlich zur
abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres beiträgt, bleibt durch die Planung unberührt.
Aufgrund dessen sind keine Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Maßnahmen sind nicht erforderlich.
5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind
u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten.
Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Siedlungsklima. Die überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen des Siedlungsschwerpunktes Laurensberg bewirken schwache Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt meist zu guten Bioklimaten. Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Pariser Ring). Laut Auswertung der Gesamtkarte Stadtklima im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes
der Stadt Aachen von 2014 sind in den vorhandenen Freiflächen des Dorbachs Kaltluftsammelgebiete zu erkennen.
Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Kullenhofstraße von einer Grundbelastung an lufthygienischen Schadstoffen auszugehen.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die bauliche Maßnahme keine negativen Veränderungen in der klimatischen Situation. Das bisher vorherrschende Siedlungsklima wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Lufthygienisch ist von keiner zunehmenden Luftschadstoffbelastung auszugehen. Durch die Führung von Teilen des
Busverkehres über die Kullenhofstraße nimmt der Schwerlastverkehr marginal zu, jedoch ist langfristig eine Reduzierung
des Gesamtverkehrsaufkommens zu erwarten, da das neu zu errichtende Parkhaus südlich der Kullenhofstraße Quellund Zielverkehre auf der Kullenhofstraße reduziert. Bei einer möglichen Führung des Baustellenverkehres über die Kullenhofstraße wird sich temporär der Anteil des Schwerlastverkehres erhöhen. Eine solche Beeinträchtigung ist jedoch
zeitlich begrenzt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als gegeben bewertet
werden.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung zu erzielen, wird mit der Anpflanzung von straßenbegleitenden Bäumen ein Beitrag
zur Verbesserung des derzeitigen Lokalklimas und der lokalen lufthygienischen Situation geleistet. Dies wird im Städtebaulichen Vertrag geregelt.
5.2.6. Schutzgut Landschaft
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Die Kullenhofstraße liegt innerhalb der zentralen Lage des bebauten Innenbereiches des Stadtteils Laurensberg. Die das
Plangebiet zweiseitig umgebenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen sind heterogen strukturiert. Nördlich des Plangebietes liegt die Universitätsklinik Aachen und südlich des Plangebietes Wohnbebauung. Das Umfeld des Plangebietes ist
aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen und -kubaturen sowie der baulichen Höhen städtisch geprägt. Die
Außenflächen innerhalb dieses Bereiches sind durch Gebäude, Parkplatzflächen sowie durch Erschließungsflächen
größtenteils versiegelt. Westlich des Plangebietes liegen weiträumige landwirtschaftliche Nutzflächen, die durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der vorhandene Gehölzbestand im Plangebiet ist nicht landschaftsprägend.
Dem Plangebiet kommt keine fernwirksame Bedeutung zu.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Ortsbild durch die geplante Bebauung sind nicht zu erwarten, da ausschließlich eine öffentliche Verkehrsfläche mit seitlichem Baumbestand verbreitert wird. Durch die Anpflanzung von
Baumstandorten entlang der Kullenhofstraße in der vorgesehenen Art und Anzahl wird eine sowohl ökologische als auch
städtebaulich sinnvolle Begrünung des Straßenraumes erreicht. Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten städtischen
Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch die Anpflanzung von straßenbegleitenden Baumstandorten wiederhergestellt.
5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen
Landschaft. Das Klinikareal nördlich der Kullenhofstraße steht als Gesamtensemble einschließlich der Freiflächen unter
Denkmalschutz.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden Fachamtes
aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert.
Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von
Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von
entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen
Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
5.3. Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.
Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht
zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:
Prognose zum Schallimmissionsschutz Bebauungsplan Nr. 1000 S „Erweiterung Uniklinik RWTH Aachen“, BFT
Cognos GmbH, Stand 06.06.2017
Verkehrsgutachten für die Kullenhofstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1000 S, BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2017
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik, Büro FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 10.08.2017
5.4. Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt
werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt
Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht
und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
5.5. Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben. Die
Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der baulichen Veränderungen der Kullenhofstraße und der Vorplatzgestaltung der Universitätsklinik Aachen unterschreiten an den maßgeblichen Ost- und Westfassaden der südlich der
Kullenhofstraße gelegenen Wohnbebauung den Grenzwert gemäß 16. BImSchV zur Tag- und Nachtzeit an allen betrachteten Zuständen der Verkehrssituation. An den Nordfassaden der Gebäude wird der Grenzwert in den Zuständen A1
bis A3 sowie Zustand B zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sind
passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden erforderlich. Die Sicherung der
passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den Städtebaulichen Vertrag.
Insgesamt können 58 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. 40 Bäume fallen
davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 18 Bäume der satzungsgeschützten Bäume sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen. Ein Erhalt der 40 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. In unmittelbarer
Nähe des Geltungsbereiches befinden sich zusätzlich 11 Bäume, die durch den Straßenumbau baubedingt betroffen sein
können. 7 Bäume davon sind satzungsgeschützt. Weitere 3 Bäume sind als Ersatzpflanzungen für frühere Rodung satzungsgeschützter Bäume zu werten.
Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 48 Ersatzbäume zu pflanzen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sind keine Ersatzpflanzungen möglich.
Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sieht der aktuelle freiraumplanerische Entwurf in dem nördlich
der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen, die Neupflanzung von 28 standortgeeignete Laubbäume vor.
Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes oder in unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbaren
Ersatzpflanzungen ist ein monetärer Ausgleich zu leisten.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zur öffentlichen Auslegung
Fassung vom 14.08.2017
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 626 Wertpunkten bei der Anlage
neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Die Ersatzmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag gesichert.
Darüber hinaus sind keine umweltrechtlichen Auswirkungen durch die Planung bekannt.
6.
Auswirkungen der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird die Voraussetzung geschaffen, die
Verbreiterung der Kullenhofstraße herzustellen und einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr zu schaffen. Die Gewährleistung
des Bus-Bus-Begegnungsverkehrs entsteht durch den Neubau des Zentral-OPs. Der neue Zentral-OP kappt die bisherige
Umwelttrasse, die Pauwelsstraße, was das Erfordernis einer neuen Verkehrsführung des Busverkehres erklärt. Über die
neu gestaltete Kullenhofstraße können die Busse über den Steinbergweg in Richtung Süden zur Vaalser Straße fahren.
Die Prüfung aller Umweltbelange hat ergeben, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt durch die derzeitige Planung nicht zu erwarten sind.
7.
Kosten
Der Antragsteller des Verfahrens trägt sämtliche Kosten, die durch das Bebauungsplanverfahren verursacht werden.
8.
Plandaten
Straßenverkehrsfläche / Plangebiet
ca. 8.579 m²
16