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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
297097.pdf
Größe
26 MB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:25

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0951/WP17 öffentlich 35004-2016 02.05.2018 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Vereinfachte Änderung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB - Empfehlung zum Satzungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 30.05.2018 28.06.2018 Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Planungsausschuss Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:  Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden. Außerdem empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der (erneuten) öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:  Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden. Außerdem empfiehlt er dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Vorlage FB 61/0951/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2018 Seite: 1/6 Erläuterungen: 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage Die Uniklinik Aachen beabsichtigt die Errichtung eines Parkhauses im Bereich Kullenhofstraße / Pariser Ring. Das Parkhaus soll der Unterbringung der Stellplätze sowohl für die Beschäftigten und Studenten, als auch für die Patienten der Uniklinik dienen. Standort ist der derzeitige Parkplatz des Studierendenwerkes am Pariser Ring. Es ist ein 2-schiffiges Parkhaus mit 1350 Stellplätzen auf 9 Parkebenen geplant mit einer Grundfläche von ca. 145 x 34 m und einer Höhe von ca. 21,0 bis 25,0 m. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 592, VIII. Änderung der Planung entgegenstehen. Im Rahmen der Programmberatung war dem Planungsausschuss am 21.04.2016, dem Mobilitätsausschuss am 14.04.2016 sowie der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg am 15.06.2016 die Planung vorgestellt worden (s. Vorlage Nr. FB 61/0402/WP17). Das Bebauungsplanverfahren erfolgte auf Grundlage des § 2 BauGB mit Umweltprüfung bzw. Umweltbericht. Die über den Bebauungsplan hinausgehenden Anforderungen an die Planung werden über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB sowie durch eine Gestaltungssatzung gesichert. Um das Einfügen dieses erheblichen Bauvolumens in die Umgebung zu gewährleisten, wurde ein Qualitätssicherungsverfahren für die Fassadengestaltung durchgeführt. Die Ergebnisse waren dem Planungsausschuss am 18.05.2017 vorgestellt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden erfolgte vom 27.06. bis 08.07.2016 bzw. bis 29.07.2016. Der Beschluss des Umweltberichtes erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 14.11.2017 (s. Vorlage Nr. FB 36/0209/WP17). Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgte im Planungsausschuss am 07.12.2017 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Laurensberg am 29.11.2011 (s. Vorlage Nr. FB 61/0808/WP17). Der Planungsausschuss sowie die Bezirksvertretung hatten außerdem gefordert, dass die ErsatzBaumpflanzungen wie auch die Ausgleichsmaßnahmen im direkten Umfeld des Klinikums im Bereich Kullen umzusetzen sind. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 11.12.2017 bis 19.01.2018. Anschließend erfolgte der Beschluss des Gesamtverkehrskonzeptes für die verkehrlichen Maßnahmen im Bereich der Uniklinik (s. Vorlage Nr. FB 61/0841/WP17). Der Beschluss erfolgte im Mobilitätsausschuss am 01.03.2018 nach vorheriger Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Laurensberg am 31.01.2018. Vorlage FB 61/0951/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2018 Seite: 2/6 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 971 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 15.01.2018 bis einschließlich 16.02.2018 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurde 3 Eingaben eingereicht. 2 Eingaben betreffen insbesondere die Auswirkungen auf die Umwelt und den Verkehr. Eine dritte Eingabe erfolgte von Seiten des Klimagutachters, der darauf hinwies, dass sich bestimmte Parameter bei Durchführung der Modellierungen des Kaltluftabflussmodels geändert haben. Dies erforderte eine Aktualisierung des Klimagutachtens, die jedoch nicht zu veränderten Aussagen in Bezug auf die Verträglichkeit des Vorhabens führte. Die Eingaben und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Parallel wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 2 davon haben eine Anregung bzw. Bedenken zur Planung abgegeben. Die Bedenken bezogen auf eine mögliche Beeinträchtigung der Blickachsen zum denkmalgeschützten Klinikgebäude. Sowohl dem Landschaftsverband Rheinland, als auch der Bezirksregierung war im Rahmen der Beteiligung eine Untersuchung der Sichtachsen zugeschickt worden, die den Nachweis erbrachte, dass Sichtachsen nicht beeinträchtig werden. Inzwischen hat die Bezirksregierung die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt. Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung. Es wurde lediglich ein Hinweis zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Hubschrauberlandeplatzes in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. 4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Durch den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wird Planungsrecht für die Errichtung eines Parkhauses mit 1350 Stellplätzen geschaffen. Dies erfolgt insbesondere über die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Parkhaus Uniklinik“ sowie über Festsetzung eines entsprechenden Baufensters und Höhenfestlegungen. Hierdurch wird das Ziel erreicht, einen Teil der derzeit vor der Uniklinik gelegen Parkplätze zu verlagern und so die Erweiterung der Klinik zu ermöglichen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Auswirkungen wurden gutachterlich untersucht. Neben dem Verkehrsgutachten wurden ein Lärmgutachten, ein Klimagutachten, eine Artenschutzprüfung, ein Bodengutachten sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Das Klimagutachten wurde nach der Offenlage aufgrund neuer Datengrundlagen nochmals aktualisiert. Vorlage FB 61/0951/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2018 Seite: 3/6 Ergebnis ist, dass die Verträglichkeit der Planung über die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie über Maßnahmen, die im städtebaulichen Vertrag geregelt werden, gewährleistet werden kann. Über die Festsetzungen zur Ausbildung der Fassade wird der Immissionsschutz gewährleistet. Über die Festlegung der Lage des Baukörpers und der maximalen Höhe werden die klimatischen Auswirkungen begrenzt. Darüber hinaus sichert der städtebauliche Vertrag folgende Maßnahmen:  Für den Biotopverlust von 2.346 Wertpunkten kann im Bebauungsplangebiet kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Diese werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. Hierzu schließt die Uniklinik einen Vertrag mit der Stiftung Rheinisches Kulturland. Die Kompensation erfolgt im Bereich des Ökokontos „Eupener Straße“.  Zur Sicherung des Hochwasserschutzes bzw. der Einleitung des Niederschlagwassers in den Dorbach, wird vertraglich gesichert, dass der Umbau des vorhandenen Lamellenklärers entsprechend der Entwässerungsplanung erfolgt. Darüber hinaus wird die die Regionetz GmbH (Stawag) bis Ende 2018 das Hochwasserrückhaltebecken „Klinikum“ ertüchtigen. Falls dies nicht rechtzeitig erfolgt, ist auf Kosten des Vorhabenträgers eine Rückhaltung vorzusehen.  Aus dem Verkehrsgutachten erfolgt die Empfehlung, durch verkehrslenkende Maßnahmen die Auslastung des Parkhauses sicherzustellen. Der Gutachter erstellt hierzu als Anlage zum städtebaulichen Vertrag ein Konzept, das in Abstimmung mit der APAG entsprechende Maßnahmen sowie ein Monitoring festlegt.  Insgesamt können 60 Bäume innerhalb des Plangebietes nicht erhalten bleiben. Insgesamt sind gemäß Baumschutzsatzung als Ersatz 68 Bäume zu pflanzen. Innerhalb des Plangebietes können gemäß Freiflächenplan 21 Ersatzbäume gepflanzt werden, außerhalb zusätzlich 18 Bäume. Darüber hinaus sind weitere 29 Ersatzbäume zu pflanzen. Diese Ersatzpflanzungen sollen im Bereich des Vorplatzes der Uniklinik erfolgen. Die Auflagen aus der Baumschutzsatzung werden nicht über den städtebaulichen Vertrag gesichert, sondern erfolgen im Rahmen der Fällgenehmigungen. Nur der ökologische Ausgleich sowie die Sicherung der Freiflächenplanung einschließlich der Auflagen zu den Pflanzmaßnahmen werden vertraglich gesichert.  Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch die Beleuchtung werden entsprechende Auflagen im Vertrag gesichert.  Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind über Grunddienstbarkeiten zu sichern.  In den Vertrag wurden Hinweise zur Bodendenkmalpflege, zur Kriminalprävention sowie zum Hubschrauberlandeplatz aufgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Abwicklung des Ausgleichs und damit auch ein Abschluss des Vertrages zum geplanten Ratsbeschluss am 11. Juli erst ab offizieller Zulassung bzw. Anerkennung des Ökokontos durch die hierfür zuständige Behörde und Bestellung der erforderlichen Dienstbarkeit möglich ist. Darüber hinaus steht noch eine Überprüfung der Ausgleichsregelung durch den Fachbereich Recht aus. Vorlage FB 61/0951/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2018 Seite: 4/6 Ebenfalls bis zum Ratsbeschluss ist nachzuweisen, dass die Eigentümer ihr Einverständnis zur Umsetzung der Maßnahmen im Plangebiet geben. Im städtebaulichen Vertrag sind diejenigen Textstellen markiert, bei denen bis zum Satzungsbeschluss im Rat noch besonderer Klärungsbedarf besteht. Der Vertragsentwurf wird den Fraktionen gesondert zugesandt. Darüber hinaus wird die Qualität der Fassadengestaltung über eine Gestaltungsatzung gewährleistet, die parallel zum Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes beschlossen werden soll. Bezirk und Planungsausschuss hatten im Rahmen des Offenlagebeschlusses gefordert, dass die Ausgleichsmaßnahmen im direkten Umfeld des Klinikums im Bereich Kullen umzusetzen sind. Soweit dies die gemäß Baumschutzsatzung erforderlichen Ersatzpflanzungen betreffen, können die 29 Ersatzbäume im Bereich des Vorplatzes gepflanzt werden (s. Anlage 11). Derzeit liegt jedoch noch keine Lösung vor, wie diese Forderung für die Gesamtmaßnahme bzw. für alle Bebauungspläne im Bereich der Uniklinik umgesetzt werden kann. Als Ausgleichsflächen für den Biotopverlust (Wertepunkte) müssen geeignete Grundstücke gesichert werden. Dies kann nicht kurzfristig umgesetzt werden. Deshalb wurde hier die Lösung über die Stiftung Rheinisches Kulturland gewählt, die eine Fläche im Bereich der Eupener Straße aufwerten wird. Die Ersatzpflanzungen müssen gemäß Baumschutzsatzung im Innenbereich der Stadt Aachen erfolgen. Auch hier stehen derzeit keine ausreichenden Standorte für Neupflanzungen zur Verfügung. Um die für die Gesamtentwicklung dringend erforderlichen ersten Schritte – der Umbau der Kullenhofstraße sowie die Errichtung des Parkhauses – in die Wege leiten zu können, wird seitens der Verwaltung befürwortet, die oben beschriebene Vorgehensweise in Bezug auf den Ausgleich und die Ersatzpflanzungen zu verfolgen. Im Zuge der weiteren Verfahren für die Bebauungspläne Nr. 977 – Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg – und 1000 N - Erweiterung Uniklinik – wird ein Konzept erarbeitet, wie Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen im direkten Umfeld umgesetzt werden können. Weiterhin erfolgte nach der Offenlage noch ein Änderungswunsch von Seiten des Studierendenwerkes im Bereich der seitlich gelegenen Stellplätze. Der festgesetzte Bereich für überdachte Stellplätze soll um 45 m nach Süden verschoben werden. Da hierdurch keine Auswirkungen entstehen und die Änderung im Einverständnis mit dem Eigentümer bzw. mit den Nutzern erfolgt, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Der Freiflächenplan und das städtebauliche Konzept (s. Anlage 8 und 10) wurden entsprechend angepasst. Darüber hinaus erfolgten in der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen, insbesondere zur Konkretisierung der vertraglichen Maßnahmen. Die Verwaltung empfiehlt, für den so geänderten Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - den Satzungsbeschluss zu fassen. Vorlage FB 61/0951/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2018 Seite: 5/6 Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Rechtsplan 4. Schriftliche Festsetzungen 5. Begründung 6. Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung 7. Abwägungsvorschlag Behörden 8. Freiflächengestaltungsplan 9. Baumbilanzplan 10. Städtebauliches Konzept 11. Lageplan Ersatzpflanzungen 12. Zusammenfassende Erklärung 13. Entwurf städtebaulicher Vertrag (wird nur verschickt) Vorlage FB 61/0951/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.07.2018 Seite: 6/6 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen der Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg Lage des Plangebietes Seite 1 / 2 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 02.05.2018 gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Es wird ein Sondergebiet SO „Parkhaus Uniklinik“ festgesetzt. Im Sondergebiet SO ist die Errichtung eines Parkhauses mit der dazugehörigen Zufahrt und den dazugehörigen Nebenanlagen zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung Die Höhenlage der baulichen Anlage wird durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen bestimmt. Die Oberkante der baulichen Anlage (OK) darf die in der Planzeichnung festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) in Meter über NHN nicht überschreiten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe bezieht sich auf den obersten Gebäudeabschlusses der baulichen Anlagen. Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Gebäudehöhe (GH) von 231,00 m ü. NHN darf für Maßnahmen der Suizidprävention ausnahmsweise bis zu einer Höhe von 232,00 m ü. NHN überschritten werden. 3. Überbaubare Grundstücksfläche Ausnahmsweise darf die Baugrenze des Parkhauses oberirdisch durch Fassadenelemente der baulichen Anlage bis zu einer Tiefe von maximal 0,60 cm überschritten werden. 4. Flächen für den ruhenden Verkehr Stellplätze sind nur in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Flächen ausnahmsweise zulässig. 6. Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen Alle Fassaden, außer der reinen Ostfassade, sind geschlossen auszuführen, das Schalldämmmaß der geschlossenen Fassaden muss mindestens R’w,res ≥ 20 dB nach DIN 4109 betragen. Mit Nachweis des ausreichenden Schallschutzes können im Baugenehmigungsverfahren Ausnahmen von dieser Festsetzung zugelassen werden. Seite 2 / 2 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Begründung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ........................................................................... 4 Beschreibung des Plangebietes .............................................................................................................................. 4 Regionalplan ........................................................................................................................................................... 4 Flächennutzungsplan (FNP) .................................................................................................................................... 4 Landschaftsplan ...................................................................................................................................................... 4 Bestehendes Planungsrecht.................................................................................................................................... 4 Masterplan Aachen*2030 ........................................................................................................................................ 5 2. Anlass der Planung ............................................................................................................................................... 5 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. Ziel und Zweck der Planung ................................................................................................................................. 6 Allgemeine Ziele ...................................................................................................................................................... 6 Standortwahl der Bebauung .................................................................................................................................... 6 Städtebauliches Konzept und Hochbau .................................................................................................................. 7 Erschließung ........................................................................................................................................................... 8 Freiraumkonzept ..................................................................................................................................................... 9 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. 4.8. 4.9. Begründung der Festsetzungen ........................................................................................................................ 10 Art der baulichen Nutzung ..................................................................................................................................... 10 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................................................................. 10 Überbaubare Grundstücksflächen ......................................................................................................................... 11 Flächen für den ruhenden Verkehr / Stellplätze außerhalb des Parkhauses ........................................................ 11 Nebenanlagen ....................................................................................................................................................... 11 Öffentliche Verkehrsflächen .................................................................................................................................. 11 Öffentliche Grünflächen / Private Grünflächen / Baumschutz ............................................................................... 11 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht .............................................................................................................................. 12 Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen ................................................. 12 5. 5.1. 5.1.1. 5.1.2. 5.1.3. 5.1.4. 5.1.5. 5.2. 5.2.1. 5.2.2. 5.2.3. 5.2.4. 5.2.5. 5.2.6. 5.2.7. 5.2.8. 5.2.9. 5.2.10. 5.2.11. 5.2.12. 5.3. 5.3.1. 5.3.2. 5.3.3. 5.4. 5.5. Umweltbericht...................................................................................................................................................... 12 Einleitung............................................................................................................................................................... 12 Lage des Plangebietes .......................................................................................................................................... 12 Inhalt und Ziele des B-Plans.................................................................................................................................. 13 Planungsrechtliche Einbindung ............................................................................................................................. 14 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ..................................................... 14 Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange .................................................................. 15 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ...................................................................................... 15 Schutzgut Mensch ................................................................................................................................................. 15 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt............................................................................................. 21 Schutzgut Boden ................................................................................................................................................... 24 Schutzgut Fläche................................................................................................................................................... 25 Schutzgut Wasser ................................................................................................................................................. 26 Schutzgüter Luft und Klima/Energie ...................................................................................................................... 28 Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) .......................................................................................... 31 Schutzgut Kultur- und Sachgüter........................................................................................................................... 32 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung ........................................................ 33 Risiken für die menschliche Gesundheit ............................................................................................................... 33 Nachhaltige Verfügbarkeit der Ressourcen (Schutzgüter) .................................................................................... 33 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter...................................................................................................... 33 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes....................................................................................................... 34 Bei der Durchführung der Planung ........................................................................................................................ 34 Nullvariante ........................................................................................................................................................... 34 Alternativprüfung / wesentliche Gründe für die getroffene Wahl ........................................................................... 34 Grundlagen............................................................................................................................................................ 35 Monitoring.............................................................................................................................................................. 35 Seite 2 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 5.6. Zusammenfassung ................................................................................................................................................ 36 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. Auswirkungen der Planung ................................................................................................................................ 37 Städtebauliche Auswirkungen ............................................................................................................................... 37 Verkehrliche Auswirkungen ................................................................................................................................... 38 Umweltauswirkungen ............................................................................................................................................ 38 Planungsrechtliche Auswirkungen......................................................................................................................... 39 7. Kosten .................................................................................................................................................................. 39 8. Städtebaulicher Vertrag ...................................................................................................................................... 39 9. Plandaten ............................................................................................................................................................. 40 Seite 3 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Bezirk Laurensberg der Stadt Aachen. Es liegt südlich zwischen der Kullenhofstraße und dem Pariser Ring. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 336, 388 teilweise, 492 teilweise, 517, 518 und 519 teilweise, 520 teilweise (Flur 25, Gemarkung Laurensberg, Stadt Aachen) und ist insgesamt ca. 1,32 ha groß. Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal genutzt. Die Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 388 teilweise) befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes, die im Zuge der Realisierung des Parkhauses überplant werden soll. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt, wie im Bestand auch, über den Kreisverkehr an der Kullenhofstraße. Im nördlichen Umfeld des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit dem Vorplatz und den Stellplatzanlagen P1 und P2. Östlich des Plangebietes liegt das Dorbachtal. Im westlichen und südlichen Umfeld des Plangebietes liegt der Stadtteil Vaalserquartier mit Wohnbebauung sowohl als Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau als auch Wohnheimen für Personal (Uniklinik) oder Studierende. 1.2. Regionalplan Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden. 1.3. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Der geltenden Flächennutzungsplan 1980 stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar, zusätzlich mit der Darstellung „Parkplätze und Parkbauten“. Im Osten, im Süden sowie im Westen grenzen Flächen mit der Darstellung „Grünfläche“ an. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) stellt die zentrale Fläche des Plangebietes als „Sondergebiet“ dar. Des Weiteren ist die Darstellung jeweils einer „Grünfläche“ nördlich und südlich der Sondergebietsfläche im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes dargestellt. Eine Anpassung an den Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, die Planung entspricht den derzeit geltenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen sowie dem Ziel des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan. 1.4. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988. Gegenwärtig befindet sich der Landschaftsplan in der Neuaufstellung. Auch innerhalb der Vorstudie zum Landschaftsplan liegt das Plangebiet außerhalb des Geltungsbereiches. 1.5. Bestehendes Planungsrecht Südlich der Kullenhofstraße besteht Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung. Der Bebauungsplan Nr. 592 hat inzwischen 11 Änderungen erfahren. Der Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung setzt für den Standort des Parkhauses im mittleren Teil ein Baufenster für ein Gebäude mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier Geschossen über einer zweigeschossigen Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsgaragen fest. Der Bebauungsplan setzt für dieses Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest. Dies entspricht einer Höhe von 17,5 m über der Geländeoberkante. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von 225,6 m ü. NN zulässt. Dies entspricht einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante. Des Weiteren sind zwei Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt. Im Norden des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Südlich dieser öffentlichen Grünfläche ist zusätzlich eine Obstwiese festgesetzt. Seite 4 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik 1.6. Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Masterplan Aachen*2030 In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB werden die Ergebnisse dieses Planes im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung berücksichtigt. Das Handlungsfeld - Hochschulen - forciert unter dem Gesichtspunkt „Wissenschaftsstadt stärken / profilieren“ eine qualitative Bestandsentwicklung und Modernisierung der Technischen Hochschulstandorte sowie Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur. Die vorliegende Planung kann aus den Zielsetzungen des Masterplanes Aachen*2030 abgeleitet werden. 2. Anlass der Planung Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik Aachen (UKA) zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Mit der Fortschreibung des Masterplanes für das UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik finanziell gedeckt. Das bestehende Klinikgebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen weiterhin medizinische Versorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen aufzuzeigen. Das Gelände der Uniklinik ist umgeben von Nutzungen, die entweder selbst einen relativ hohen Stellplatzbedarf auslösen (Erweiterungsgebiet Campus Melaten) oder hohe Schutzanforderungen stellen (Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals, Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand). Im Planungsprozess zur Suche eines geeigneten Standortes für ein neues Parkhaus im Bereich der bestehenden Uniklinik wurden zusätzliche Standortalternativen geprüft:  Errichtung einer (eventuell nur temporären) Stellplatzanlage westlich des Steinbergweges: Hier befinden sich festgesetzte Ausgleichsflächen für Campus Melaten und die anstehenden Böden sind hochwertig und besonders schutzwürdig. Der bodenschutzrechtliche Eingriff wäre erheblich.  Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße und der Valkenburger Straße: Zwei Parkhäuser haben den Vorteil einer schnelleren Verkehrsabwicklung und könnten mit geringeren Gebäudehöhen realisiert werden. Hier entsteht ein Konflikt mit den stadtklimatischen Fragestellungen, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordern.  Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes am Westfriedhof, Eingang Vaalser Straße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur Uniklinik zu groß, auch für Mitarbeiterstellplätze. Zusätzlich ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für den Bedarf insgesamt zu gering.  Vollständige oder teilweise Unterkellerung der neuen Gebäude und Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen: Diese Lösung bleibt im Rahmen der Erweiterung der Uniklinik Aachen als Möglichkeit bestehen, ist aber nicht geeignet, den Bedarf während der Bauphasen zu decken. Aus der Abwägung aller genannten Belange entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Seite 5 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Personal- und Studierendenwohnheime. 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1. Allgemeine Ziele Der Masterplan zur Erweiterung der Uniklinik Aachen sieht das neue Parkhaus südlich der Kullenhofstraße als ersten wichtigen Baustein zur Baufeldfreimachung für den neuen Zentral-OP vor, um den Betrieb der Universitätsklinik auch nach der Umsetzung des Masterplanes und der damit verbundenen Inanspruchnahme der derzeitigen Stellplatzflächen auf dem Parkplatz P2 für den neuen Zentral-OP aufrecht zu erhalten. Für den Verlust von Stellplatzflächen muss Ersatz geschaffen werden. Das geplante Parkhaus wird auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen (9 Parkebenen) ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet. Die Erschließung des Parkhauses verläuft über die Kullenhofstraße. Nach Abwägung aller betroffenen Belange (Landschafts- und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand, hohe Schutzanforderungen für Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals) wurde festgestellt, dass der Standort auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes am besten geeignet ist. Hier soll ein kompaktes Parkhaus realisiert und planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan gesichert werden. Der Bebauungsplan sichert die Planung für das Parkhaus Uniklinik und ist das Ergebnis der beschriebenen geeigneten Standortsuche. Mit dem derzeit gültigen Bebauungsplan kann die Realisierung des Parkhauses für die Universitätsklinik Aachen nicht umgesetzt werden. Sowohl Art als auch Maß der in der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 592 festgesetzten baulichen Nutzung entsprechen nicht der künftigen Planung. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkhauses zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wurde zu Verfahrensbeginn als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt, da bereits eine konkrete Planung für das Parkhaus vorliegt. Bei diesem Verfahren ist Voraussetzung, dass der Vorhabenträger bis Satzungsbeschluss über die Grundstücke im Plangebiet verfügen muss, um die Umsetzung innerhalb einer Frist gewährleisten zu können. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde deutlich, dass der Vorhabenträgerin (Uniklinik Aachen) nicht rechtzeitig über die notwendigen Grundstücke verfügen wird. Die derzeitigen Grundstückseigentümer haben zwar ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf geäußert, das tatsächliche Grundstücksgeschäft kann aber aus formalen Gründen voraussichtlich erst ab Mitte 2018 vollzogen werden. Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Grundlage für den Bau des Parkhauses geschaffen, das Voraussetzung für die Baumaßnahmen zur Erweiterung der Uniklinik ist. Die Erweiterung der Uniklinik ist Bestandteil des Medizinischen Modernisierungsprogrammes des Landes NRW (MedMoP), das einen engen Zeitrahmen der Realisierung (2020) vorschreibt. Um diesen Zeitplan nicht zu gefährden, wird der Bebauungsplan für das Parkhaus als Angebotsplan aufgestellt. So kann die weitere Planung des Parkhauses zeitlich unabhängig von den Eigentumsverhältnissen durchgeführt werden. Das Ziel, die konkreten gestalterischen Vorgaben für das Parkhaus über den Bebauungsplan zu sichern, erfolgt nun über Regelungen im städtebaulichen Vertrag sowie über eine Gestaltungssatzung. 3.2. Standortwahl der Bebauung Durch die Nutzung der vorhandenen Stellplatzfläche vor dem Studierendenwohnheim wird der unbeplante Außenbereich westlich des Steinbergweges geschont. Das geplante Parkhaus wird über die südliche Zu- und Abfahrt des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Mit der Standortwahl werden zusätzliche positive verkehrliche Effekte erzeugt. Durch die Realisierung des Parkhauses werden die Verkehre, unter anderem ausgelöst Seite 6 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 durch Mitarbeiter, Besucher und Patienten schon ab dem Kreisverkehr abgeleitet und die Kullenhofstraße insgesamt verkehrlich entlastet. Die bisherigen Quell- und Zielverkehre zur Stellplatzanlage P2 reduzieren sich. Mit einem Nachweis der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres ist der Verkehrsfluss und die Belastbarkeit des Kreisverkehres untersucht worden. Nach der Abwägung aller betroffenen Belange (Erweiterungsbedarf Campus Melaten, hohe Schutzanforderungen durch Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals, Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand) entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und Studierendenwohnheime. 3.3. Städtebauliches Konzept und Hochbau An das geplante Parkhaus richten sich verkehrstechnische Anforderungen (Erschließung), immissionsschutzrechtliche Anforderungen (Schall, Lufthygiene), baurechtliche Anforderungen (z.B. Abstandflächen) sowie Anforderungen durch Umweltbelange (z.B. Klima). In unterschiedlichen Entwürfen zur Kubatur des Parkhauses wurden alle oben genannten Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Aus der Abwägung aller genannten Anforderungen und Ansprüche des Betreibers des Parkhauses und den Schutzansprüchen der Nachbarn entstand die Planung eines einzelnen kompakten Baukörpers östlich der bestehenden Personal- und Studierendenwohnheime. Ziel war insbesondere, sowohl einen ausreichenden Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung zu wahren als auch einen Eingriff in das Dorbachtal zu vermeiden. Das städtebauliche Konzept markiert das geplante Parkhaus als Eingangssolitär zum neuen „Campus UKA“. Das Parkhaus hat eine maximale Gebäudehöhe von 25 m im Bereich des nördlichen Kopfes des Parkhauses. Der Baukörper ist 145,20 m lang und zwischen 34 m und 39 m breit. Das Parkhaus weist neun Parkebenen auf bei einer Geschosshöhe von 2,75 m. Das Baufeld fällt zum Dorbach hin um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend um ein Geschoss in das Gelände gräbt. Ergänzend sieht das städtebauliche Konzept im Süden zwei Doppelgaragen und ein Müllstandort vor. Die beiden Standorte entstehen aus den Nutzungsansprüchen des Studierendenwerkes. Durch die Realisierung des Parkhauses werden die bisherigen Standorte der Garagen und des Müllstandortes überplant. Die Erschließung des Studierendenwerkes erfolgt, wie im Bestand auch, über die westlich des geplanten Parkhauses gelegene Zufahrt zum Studierendenwerk. Die Erschließung des Studierendenwerkes sowie der Nebenanlagen im südlichen Plangebiet (Doppelgaragen, Müllstandort) und der Stellplätze entlang der Zufahrtsstraße zum Studierendenwerk wird, im Bereich des Kreisverkehres, über ein Geh, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger gesichert. Entlang dieser Zufahrt werden auch Feuerwehraufstellflächen für das Parkhaus nachgewiesen. Die Erschließung des Parkhauses leitet den PKW-Verkehr um den Baukörper herum und erschließt das Parkhaus an der Ostseite. Die Erschließung erfolgt über die Ostseite, um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen (Schall, Lufthygiene) der umliegenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen. Die jeweilige Aufwärtsspindelrampe und Abwärtsspindelrampe dient zur inneren Erschließung des Parkhauses. Der Zugang für Fußgänger befindet sich an der nordwestlichen Seite des geplanten Parkhauses. Diese Wegeverbindung wird über ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit über die Parzelle 520 gesichert. Im Parkhaus sind sowohl Treppenhäuser für die fußläufige Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs des Parkhauses eingeplant. Seite 7 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Die Gestaltung der Hochbauplanung und die technische Ausführung der Fassade wurden über einen Fassadenwettbewerb bestimmt. Der Fassadenwettbewerb wurde insbesondere durchgeführt, um die gestalterische Qualität des Parkhauses sicherzustellen, aber auch, um einen ausreichenden Lärmschutz für die benachbarte Wohnbebauung zu gewährleisten. Zum Sicht- und Schallschutz für die benachbarte Wohnbebauung ragt die Fassade auch im obersten Geschoss ca. 2,0 m über das Parkdeck hinaus. Die Umsetzung sowohl der Ergebnisse des Fassadenwettbewerbs als auch der Hochbauplanung wird über den städtebaulichen Vertrag und eine Gestaltungssatzung gesichert. 3.4. Erschließung Verkehr Die Anbindung des geplanten Parkhauses an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die südliche Zu- und Ausfahrt des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße. Hierüber sind heute die Stellplatzflächen des Studierendenwerkes erschlossen. Die unmittelbare Erschließung des Parkhauses erfolgt über die östliche Seite des Parkhauses, um einerseits die Lärmimmissionen auf die benachbarte Wohnbebauung zu minimieren und um andererseits eine ausreichend lange Aufstellfläche in der Zufahrt vor den Abfertigungsanlagen als potentielle Rückstaufläche zu schaffen. Diese unmittelbare Erschließung erfolgt über eine Abzweigung in Richtung Osten direkt nach der Zu- und Abfahrt aus dem Kreisverkehr. Der PKWVerkehr wird auf der Ostseite um das Parkhaus herumgeführt. Die jeweilige Aufwärtsspindelrampe und Abwärtsspindelrampe dient zur inneren Erschließung des Parkhauses. Im Parkhaus werden ca. 1.350 Stellplätze für Mitarbeiter/-innen, Patienten/-innen und Besucher/-innen der Uniklinik Aachen angeboten. Dazu zählen auch Ersatzstellplätze für das Studierendenwerk innerhalb des Parkhauses. Mit der Realisierung des Parkhauses werden die Stellplätze des Studierendenwerkes überplant. Über ein Verkehrsgutachten (BSV, 9/2017) wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind. Durch entsprechende Maßnahmen wird der Betreiber sicherstellen, dass morgens anfahrende Mitarbeiter/-innen zuerst das Parkhaus nutzen. Erst wenn ein entsprechend hoher Belegungsgrad im Parkhaus erreicht ist, kann auch der offene Parkplatz (P2) genutzt werden. Eine entsprechende Maßnahme wird im städtebaulichen Vertrag gesichert. Über den städtebaulichen Vertrag wird zusätzlich ein Monitoring gesichert. Entlang der Westseite des Parkhauses verläuft die Zufahrt zum Studierendenwohnheim. Begleitend zu dieser Erschließungsstraße werden Stellplätze für PKWs und Stellplätze für Motorräder angeboten, um den Bedarf für den ruhenden Verkehr zu decken. Im weiteren Verlauf nach Süden werden in der gleichen Flucht ein neuer Müllstandort und zwei Doppelgaragen errichtet. Angedient werden diese über die oben genannte Erschließungsstraße und den neu geplanten Wendehammer. Das geplante Parkhaus ist in unmittelbarer Nähe über den Vorplatz der Uniklinik Aachen an das ÖPNV-Netz der Stadt Aachen angebunden. Auf dem Vorplatz verkehren Busse stadteinwärts in Richtung Aachener Innenstadt sowie stadtauswärts in Richtung Vaals. Für das geplante Vorhaben spielt die ÖPNV-Anbindung eine untergeordnete Rolle, da das Parkhaus der Abwicklung des motorisierten Verkehres dient. Um ein Angebot für Radfahrende zu schaffen, sollen in unmittelbarer Nähe der westlichen Erschließungsspindel des Parkhauses 42 Fahrradabstellplatze angelegt werden. Die fußläufige Erschließung des Parkhauses erfolgt von Norden her über den Haupteingang ins Gebäude sowie von Westen her über einen Nebeneingang ins Gebäude. Die fußläufige Erreichbarkeit soll über ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Öffentlichkeit über die Parzelle 520 gesichert werden. Die Nutzer des Parkhauses werden fußläufig über den neuen Gehweg entlang des verbreiterten Seitenraumes auf der Kullenhofstraße in Richtung des neuen HauptSeite 8 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 eingangs geführt. Die Kullenhofstraße wird über eine neu gestaltete Querungshilfe gequert. Im Parkhaus sind sowohl Treppenhäuser für die fußläufige Erreichbarkeit als auch Aufzüge zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs des Parkhauses eingeplant. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes und des benachbarten Studierendenwohnheims ist über öffentliche und private Verkehrsflächen gesichert. Ver- und Entsorgung Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach und Wurm sowie der Abwasserbeseitigungsanlage Soers. Die bisherige Stellplatzanlage des Studierendenwerkes wird über eine Regenwasserleitung der Universität RWTH Aachen und über einen Lamellenklärer in den Dorbach entwässert. Die Entwässerungsplanung sieht vor, dass die zukünftige Entwässerung des Regenwassers vom Parkhaus über einen neuen Lamellenklärer in den Dorbach erfolgen wird. Das anfallende Schmutzwasser wird in einen bestehenden Schacht eingeleitet. Weiterhin ist im Norden des Plangebietes ein Trafohaus zur Versorgung des Plangebietes vorgesehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Die vorgenannten Regelungen werden über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. 3.5. Freiraumkonzept Der Großteil des Plangebietes wird im Bestand durch Stellplätze und deren Zufahrten für das Studierendenwerk genutzt. Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die insgesamt 710 m² groß ist und auch weiterhin erhalten bleibt Teil dieser öffentlichen Grünfläche ist eine gut genutzte fußläufige Wegeverbindung von der Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Die Wegeverbindung soll durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden. Mit der Erhaltung der öffentlichen Grünfläche sowie der fußläufigen Wegeverbindung zum Dorbachtal wird der Zugang der Öffentlichkeit zur Erholungs- und Freiraumnutzung des Dorbachtals gewährleistet. Die Naherholungsfunktion des Dorbachtals bleibt somit erhalten. Die sich nördlich der bestehenden Stellplatzfläche befindende private Grünfläche wird durch die Realisierung des Parkhauses komplett in Anspruch genommen. Auch wenn die im Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte Obstwiese nie realisiert wurde und die zu pflanzenden Bäume nicht gepflanzt wurden, wird die Inanspruchnahme dieser Fläche den Naherholungswert des Plangebietes reduzieren. Im Süden des Plangebietes wird eine weitere private Grünfläche im Randbereich durch das Parkhaus und dessen Feuerwehrumfahrt in Anspruch genommen. Zusätzlich sollen auf dieser Fläche zwei Doppelgaragen sowie ein Müllstandort für das Studierendenwerk errichtet werden, da sie durch die Überplanung der bisherigen Stellplatzfläche entfallen. Insgesamt verkleinert sich die Grünfläche um ca. 57 %. Die Freiraum- und Naherholungsqualität wird dadurch reduziert. Die verbleibende Grünfläche dient der benachbarten Wohnbebauung als Naherholungsfläche und bildet geleichzeitig einen Anschluss an das benachbarte Dorbachtal. Das Freiraumkonzept, welches den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Vegetationsbestandes zum Ziel hat, sieht entlang der Parkhauskubatur Pflanzflächen vor, mit denen das Umfeld des Parkhauses begrünt werden soll. Im Westen des Plangebietes sollen säulenförmige Großbäume (Gingko biloba) gepflanzt werden, wodurch der öffentliche Raum in gleich große Bereiche eingeteilt wird. Entlang der westlichen Parkhausseite soll zusätzlich eine Pflanzfläche angelegt werden, die zur Begrünung beiträgt. Die übrigen ebenerdigen Flächen an der Westseite des Parkhauses werden mit einem Pflasterband versehen. Am Nordende weitet sich das Pflasterband zum Haupteingang des Parkhauses zu einer großzügigen Platzfläche auf und verbindet das Parkhaus mit dem bestehenden Wegenetz. Eine niedrige Mauer mit Sitzauflage stützt den Eingangsbereich gegen die leicht abfallende Zufahrtsstraße ab. Im Norden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept eine fortgeführte Wiesenlandschaft des Dorbachtals vor sowie die Anpflanzung zweier Hainbuchen. Seite 9 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Zwischen Parkhaus und der Zufahrtsstraße im Norden und im Osten des Plangebietes sind Pflanzflächen vorgesehen, die zur Begrünung des Umfeldes des Parkhauses beitragen. Die Zufahrtsstraße wird mit langen Heckenbändern und einer niedrigen Betonkante gestaltet, welche eine eindeutige Zäsur zum Naturraum des Dorbachs und eine klare Trennung zwischen bebautem Raum und dem Dorbachtal vornimmt. Im weiteren Verlauf führt ein Pflanzstreifen samt umgebenden Wiesenflächen, teilweise durch Rasenwaben befestigt (Feuerwehrumfahrt) um das Südende des Neubaus herum und trifft dort wieder auf das Pflasterband auf der Westseite des Gebäudes. Im Süden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept die Neupflanzung von Berg-Ahorn, von Gemeine Esche und von Hainbuchen vor. Die Freiraumgestaltung wird im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. 4. Begründung der Festsetzungen 4.1. Art der baulichen Nutzung Im Sondergebiet ist ausschließlich die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses für die Uniklinik zulässig. Diese Zweckbestimmung unterscheidet sich wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO, daher erfolgt die Festsetzung eines Sondergebietes. Dementsprechend wird im Plangebiet ein Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung „Parkhaus Uniklinik“ festgesetzt. Im Sondergebiet sind alle Nutzungen und Anlagen zulässig, die für den ordnungs- und zeitgemäßen Betriebsablauf des Parkhauses notwendig sind, einschließlich Elektroladestationen und Nebenanlagen. 4.2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 definiert. Mit dieser Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung werden die vorgeschriebenen Obergrenzen gemäß § 17 BauNVO von 0,8 GRZ für sonstiges Sondergebiet eingehalten. Der städtebauliche Entwurf sieht im Plangebiet ein achtgeschossiges Parkhaus vor, das als Solitärgebäude realisiert werden soll. Zum Dorbachtal hin fällt das Baufeld um ein Geschoss ab, wodurch das Gebäude talseitig bündig im Gelände platziert wird und sich hangseitig entsprechend in das Gelände um ein Geschoss gräbt, das bedeutet, dass die acht Geschosse nur talseitig wahrnehmbar sind. Maßgeblich für die Festsetzung der Gebäudehöhen ist der Hochbauentwurf. Dabei werden die zulässigen Vollgeschosse im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592 der benachbarten Bebauung, bestehend aus den Studierendenwohnheimen (XV Geschosse) sowie dem Schwesternwohnheim der Uniklinik Aachen (VII - XII Geschosse) sowie dem Bestandsgebäude Uniklinik Aachen, unterschritten. Über die Angabe einer maximal zulässigen Gebäudehöhe über NHN wird eine absolute Höhenbeschränkung festgesetzt. Entsprechend der Gebäudeplanung wird eine maximale Höhe von 231,00 m ü. NHN festgesetzt. Diese Höhe entspricht dem obersten Abschluss der Fassade und somit einer Gebäudehöhe von ca. 24,75 m. Im Bereich des westlichen Treppenhauses, das zur fußläufigen Erschließung des Parkhauses dient, wird im Bebauungsplan eine maximale Höhe von 232,00 m ü. NHN festgesetzt. Im Bereich der südlich gelegenen Spindeln, die zur Erschließung des Parkhauses dienen, wird eine maximale Höhe von 232,00 m ü. NHN festgesetzt, um die hier vorgesehene Überdachung zu ermöglichen. Die Spindeln sind überdacht, da diese zur jeder Witterung befahrbar sein müssen. Im nördlichen Bereich des Parkhauses wird eine maximale Höhe von 235,00 m ü. NHN festgesetzt, um die Errichtung eines Treppenhauses mit entsprechender Deckenhöhe sowie den Aufbau des Aufzugsmaschinenraumes mit Überfahrt zu gewährleisten. Darüber hinaus dient die Höhenbeschränkung dem städtebaulichen Einfügen im Übergang von der bestehenden Bebauung zum Freiraum, dem Schutz der benachbarten Bebauung sowie zur Begrenzung der Auswirkungen auf den Kaltluftstrom. Um evtl. erforderliche konstruktive Maßnahmen für eine Suizidprävention zu ermöglichen, wird festgesetzt, dass die maximale Gebäudehöhe von 231,00 m ü. NHN ausnahmsweise bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 232,00 m ü. NHN überschritten werden kann. Seite 10 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik 4.3. Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Überbaubare Grundstücksflächen Die maximal bebaubare Grundstücksfläche ergibt sich aus der zeichnerischen Festsetzung der Baugrenze und umfasst eine Fläche von ca. 4.720 m². Die Fläche entspricht der Grundfläche des geplanten Baukörpers. Um die geplante Fassade mit ausgestellten Fassadenelementen realisieren zu können, soll es zulässig sein, dass die festgesetzte Baugrenze um das Maß dieser Fassadenelemente überschritten werden darf. 4.4. Flächen für den ruhenden Verkehr / Stellplätze außerhalb des Parkhauses Mit der Realisierung des Neubaus wird die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes (192 Stellplätze) überplant. Für die wegfallenden Stellplätze muss Ersatz geschaffen werden. Im geplanten Parkhaus sind Stellplätze als Kompensation für die wegfallenden Stellplätze des Studierendenwerkes vorgesehen. Außerhalb des Parkhauses können entlang der Stichstraße weitere Stellplätze vorgesehen werden, die zur Abwicklung des ruhenden Verkehres dienen und ein Beitrag zu Reduzierung des Stellplatzbedarfes leisten. Im Süden des Plangebietes werden zusätzlich zwei Garagenflächen festgesetzt, die die bestehenden zwei Doppelgaragen ersetzten, welche durch die Neuplanung überplant werden. Mit der Festsetzung der Garagenflächen werden die notwendigen Stellplatzflächen für das Studierendenwerk geregelt. Die geforderte Aufstellfläche vor den Garagen sichert den Verkehrsfluss im Straßenraum und stellt Parkraum vor den Garagen sicher. Auch die Aufstellfläche kann auf den geforderten Stellplatznachweis angerechnet werden. 4.5. Nebenanlagen Um eine ausreichende Versorgung des Plangebietes sicher zu stellen, sind Nebenanlagen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Wasser dienenden Nebenanlagen ausnahmsweise zulässig. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Im Süden des Plangebietes wird zudem ein Müllstandort realisiert, der aus Nutzungsansprüchen des Studierendenwerkes entsteht. 4.6. Öffentliche Verkehrsflächen Die Anbindung an das öffentliche Straßennetz erfolgt über einen Kreisverkehr an die Kullenhofstraße. Dazu müssen Anpassungen im bisherigen Einfahrtsbereich vorgenommen werden. Die Anpassungen dienen der Erschließung der Zufahrt zum Parkhaus. Entsprechend der Straßenplanung sollen die öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden. 4.7. Öffentliche Grünflächen / Private Grünflächen / Baumschutz Im nördlichen Teil des Plangebietes wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Diese wird entsprechend ihrem Bestand gesichert. Im südlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt. Im Plangebiet befindet sich teilweise alter und ortsbildprägender Baumbestand, der einen charakteristischen Bestandteil des Siedlungsbildes darstellt. Bestandsbäume innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die nicht unmittelbar von der Neubaumaßnahme betroffen werden, bleiben in ihrem Bestand erhalten. Diese Konfliktvermeidung bezieht sich auf eine mit Bäumen bestandene Gehölzgruppe an der Brückenböschung entlang der Kullenhofstraße / Zufahrt Pariser Ring. Des Weiteren bleibt der Bestand von Einzelbäumen und Baumgruppen im südöstlichen Teil des Plangebietes erhalten. Neben dem Erhalt einzelner Baumgruppen und Einzelbäume ist die im Zuge des Parkhausneubaus die Neupflanzung von Baumgruppen vorgesehen. Entlang der westlichen Gebäudefront wird eine Baumreihe neugepflanzt. Im Süden des Plangebietes wird vorhandener Baumbestand durch Neupflanzung ergänzt. Im Norden des Plangebietes werden zwei Bäume neu gepflanzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes werden 21 Bäume neu gepflanzt werden. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen 18 Bäume als Gruppenpflanzungen gepflanzt werden. Seite 11 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan werden Regelungen und Auflagen zur Bepflanzung aufgenommen werden. 4.8. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL 1 Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 1 wird festgesetzt, um die Erschließung der nicht an die öffentlichen Verkehrsflächen angeschlossenen Gebäude zu sichern. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird zugunsten der Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger festgesetzt. Damit steht die Fläche auch für unterirdische Versorgungsleitungen der öffentlichen Ver- und Entsorger zur Verfügung. GFL 2 Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 2 wird festgesetzt, um die fußläufige Erschließung für die Nutzer des Parkhauses zu gewährleisten und die Fußwegeverbindung an die öffentliche Verkehrsfläche sicherzustellen. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird zugunsten der Allgemeinheit, der Anlieger und der Versorgungsträger festgesetzt. Damit steht die Fläche auch für unterirdische Versorgungsleitungen der öffentlichen Ver- und Entsorger zur Verfügung. 4.9. Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen Zum Schutz der von der Parkhausplanung betroffenen benachbarten Wohnbebauung soll entsprechend der schallschutztechnischen Untersuchung (BFT Cognos, 1/2018) ein Schalldämm-Maß für Außenbauteile festgesetzt werden. Die Außenwände, die der Wohnbebauung gegenüberliegen (West-, Süd- und teilweise Nordfassade) sind geschlossen auszuführen und sollen über ein Schalldämmmaß von R’w ≥ 20 dB verfügen. Aus Schallschutzgründen wird die Fassade 2,0 m über das oberste Parkebene hinaus geführt. Mit der Festsetzung des Schalldämmmaßes werden die auftretenden Beeinträchtigungen für die betroffenen Anwohner und Nutzer durch die Nutzung des Parkhauses minimiert. Die Ostfassade und Teile der Nordfassade, die zum Dorbachtal ausgerichtet sind, werden als geöffnete Fassade vorgesehen und benötigen kein Schalldämmmaß. 5. Umweltbericht 5.1. Einleitung Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Parkhauses zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,32 ha. 5.1.1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Laurensberg der Stadt Aachen. Es liegt südlich zwischen der Kullenhofstraße und dem Pariser Ring. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 336, 388 teilweise, 492 teilweise, 517, 518 und 519 teilweise, 520 teilweise (Flur 25, Gemarkung Laurensberg, Stadt Aachen) und ist insgesamt ca. 1,32 ha groß. Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal genutzt. Die Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 388 teilweise) befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes, die im Zuge der Realisierung des Parkhauses überplant wird. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt, wie im Bestand auch, über die Kullenhofstraße. Im nördlichen Umfeld des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit dem Vorplatz und den Stellplatzanlagen P1 und P2. Östlich des Plangebietes liegt das Dorbachtal. Im westlichen und südlichen Umfeld des Plangebietes liegt der Stadtteil Vaalserquartier mit Wohnbebauung Seite 12 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 sowohl als Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau und auch Wohnheimen für Personal (Uniklinik) oder Studierende sowie die Stellplatzanlage P 3 (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Plangebietsumfeld mit Stellplatzanlagen, [Quelle: Land NRW] 5.1.2. Inhalt und Ziele des B-Plans Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Mit der Fortschreibung des Masterplanes für das UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik finanziell gedeckt. Das bestehende Klinikgebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen weiterhin medizinische Versorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen aufzuzeigen. Der Masterplan zur Erweiterung der Uniklinik Aachen sieht das neue Parkhaus südlich der Kullenhofstraße als ersten wichtigen Baustein zur Baufeldfreimachung für den neuen Zentral-OP vor, um den Betrieb der Universitätsklinik Aachen auch nach der Umsetzung des Masterplanes und der damit verbundenen Inanspruchnahme der derzeitigen Stellplatzflächen auf den Parkplätzen P2 für den neuen Zentral-OP aufrecht zu erhalten. Für den Verlust von Stellplatzflächen muss Seite 13 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Ersatz geschaffen werden. Das geplante Parkhaus soll auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet. Die Erschließung des Parkhauses verläuft über die Kullenhofstraße. 5.1.3. Planungsrechtliche Einbindung Regionalplan Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen somit keine Änderungen vorgenommen werden. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Der geltenden Flächennutzungsplan 1980 stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ dar, zusätzlich mit der Darstellung „Parkplätze und Parkbauten“. Im Osten, im Süden sowie im Westen grenzen Flächen mit der Darstellung „Grünfläche“ an. Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) stellt die zentrale Fläche des Plangebietes als „Sondergebiet“ dar. Des Weiteren ist die Darstellung jeweils einer „Grünfläche“ nördlich und südlich der Sondergebietsfläche im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes dargestellt. Eine Anpassung an den Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, die Planung entspricht den derzeit geltenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen sowie dem Ziel des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988. Gegenwärtig befindet sich der Landschaftsplan in der Neuaufstellung. Auch innerhalb der Vorstudie zum Landschaftsplan liegt das Plangebiet außerhalb des Geltungsbereiches. Derzeit geltendes Planungsrecht Südlich der Kullenhofstraße besteht Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung. Der Bebauungsplan Nr. 592 hat inzwischen 11 Änderungen erfahren. Der Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung setzt für den Standort des Parkhauses im mittleren Teil ein Baufenster für ein Gebäude mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier Geschossen über einer zweigeschossigen Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsgaragen fest. Der Bebauungsplan setzt für dieses Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest. Dies entspricht einer Höhe von 17,5 m über der Geländeoberkante. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von 225,6 m ü. NN zulässt. Dies entspricht einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante. Des Weiteren sind zwei Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt. Im Norden des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Südlich dieser öffentlichen Grünfläche ist zusätzlich eine Obstwiese festgesetzt. 5.1.4. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen: Plangebiet: 13.200 m² Sondergebiet: 10.954 m² davon überbaubare Fläche: 4.717 m² öffentliche Verkehrsfläche: 399 m² öffentliche Grünfläche: 710 m² private Grünfläche: 1.136 m² 100 % 83 % 3% 5% 9% Seite 14 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik 5.1.5. Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der Planung zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet. 5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1. Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder, Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das Bundesimmissions-schutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Verkehrsbelastung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Errichtung des Parkhauses an der Universitätsklinik (Stand Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt. Ziel der Untersuchung ist der Nachweis, dass die durch das Parkhaus entstehenden Verkehrsströme auf der angrenzenden Erschließungsstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Zusätzlich wird mit dem Gutachten der Nachweis der Leistungsfähigkeit der Abfertigungsanlagen in der Zufahrt des Parkhauses erbracht. Die Bestandssituation des ruhenden Verkehres an der Universitätsklinik wurde im Zuge des Gutachtens erfasst. Dazu wurden die Knotenstrombelastungen für den Kreisverkehr in den morgendlichen (von 06:45 bis 07:45 Uhr) und nachmittäglichen Spitzenstunden (von 14:45 bis 15:45 Uhr) untersucht. Die Untersuchung ergab, dass in der morgendlichen Spitzenstunde im Bestand lediglich 9 Kfz aus dem Süden über die Erschließungsstraße des bisherigen Parkplatzes des Studierendenwerkes oder vom Parkplatz P3 auf die Kreisfahrbahn einbiegen. In den nachmittäglichen Spitzenstunden fahren 26 Kfz in den Kreisverkehr. Die Zahlen zeigen die geringe Verkehrsbelastung im Bestand innerhalb des Plangebietes und den daraus resultierenden geringen Fahrzeugumschlag auf dem bestehenden Stellplatz des Studierendenwerkes. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Betrachtung der Gesamtbelastung von allen Kreisverkehrszufahrten (1.122 Kfz/h) rund 80 % der Kfz aus Fahrtrichtung Pariser Ring in Richtung der Stellplatzanlage P2 fahren. Auf Höhe der Mittelinsel, 100 m westlich des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße, kann es zwischen 7:15 Uhr und 07:45 Uhr zu temporären Rückstaus kommen, die bis in die Kreisfahrbahn hineinragen. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Hauptverkehrsströme von Osten nach Westen und in entgegengesetzter Fahrtrichtung sich im Bestand nicht gegenseitig behindern. Des Weiteren ist die Verkehrsbelastung in den anderen Neben- und Zufahrten des Kreisverkehres sehr gering. Auch die Beeinträchtigung des Verkehrsflusses durch querende Fußgänger und Radfahrer an den jeweiligen Kreisverkehrszufahrten / -abfahrten ist sehr gering. Seite 15 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro BFT Cognos eine Prognose zum Schallimmissionsschutz (Bebauungsplan Nr. 971 „Neubau Parkhaus Kullenhofstraße - Ecke Pariser Ring“, Stand Januar 2018) erstellt. Darin erfolgen Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter Berücksichtigung der vorhabenbedingten verkehrlichen Entwicklung. Die westliche Umgebung des Plangebietes ist im Bebauungsplan Nr. 592 als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt und entsprechend zu beurteilen. Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine bereits versiegelte und als Stellplatzfläche für das Studierendenwerk genutzte Fläche. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen sowie die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Gewerbelärm Gewerbliche Anlagen innerhalb des Plangebietes bzw. in seiner unmittelbaren Umgebung sind nicht vorhanden. Geruchsimmissionen und -emissionen Die zentrale Fläche des Plangebietes wird als Stellplatzanlage des Studierendenwerkes genutzt. Fahrzeugbewegungen sind in einem nur sehr gering Maße festzustellen und sorgen für keine Vorbelastungen auf dem Plangebiet. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Westlich und südwestlich des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung. Von den genannten Nutzungen gehen keine Geruchsimmissionen aus, die als störend empfunden werden. Lichtimmissionen und -emissionen Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche. Erholung und Freizeit Das Plangebiet ist durch seine Umgebung, bestehend aus Universitätsklinik, Stellplatzanlagen und benachbarter Wohnbebauung städtisch geprägt. Der Großteil des Plangebietes wird im Bestand durch Stellplätze und deren Zufahrten für das Studierendenwerk genutzt. Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die insgesamt ca. 710 m² groß ist. Teil dieser öffentlichen Grünfläche ist eine gut genutzte fußläufige Wegeverbindung von der Kullenhofstraße bis in das Dorbachtal. Durch die Fußwegeverbindung wird der Zugang der Öffentlichkeit zur Erholungs- und Freiraumnutzung des Dorbachtals gewährleistet. Die sich nördlich der bestehenden Stellplatzfläche befindende ca. 2.700 m² große private Grünfläche nimmt in Bezug auf die Erholungs- und Freiraumnutzung eine untergeordnete Bedeutung für das nähere Planungsumfeld ein. Die im Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte Obstwiese wurde nicht realisiert und die zu pflanzenden Bäume wurden nicht gepflanzt. Im Süden des Plangebietes befindet sich eine weitere ca. 1.900 große private Grünfläche. In deren Randbereich liegt eine Fußwegeverbindung entlang des Dorbachtals, welches zur Erholungs- und Freiraumnutzung genutzt wird. Durch die Fußwegeverbindung wird das Dorbachtal mit dieser Fläche eingebunden und erlebbar gemacht. Erschütterungen, Gefahrenschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen. Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. Seite 16 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Verkehrsbelastung Das Verkehrsgutachten hat die verkehrlichen Auswirkungen durch den Bau des Parkhauses untersucht und bewertet. Es wurde der Nachweis erbracht, dass sowohl die interne Erschließung des Parkhauses als auch die Zufahrten und die Steuerung der Parkierung ohne Störung der Verkehrsabläufe möglich sind. Hierzu wurden verkehrstechnische Leistungsfähigkeitsnachweise nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) und eine Verkehrssimulation durchgeführt. Für die Prognose der durch das Parkhaus erzeugten Verkehre ist die Dauer der Parkaufenthalte entscheidend. Auf den Stellplatzanlagen P1 und P2 sind zurzeit 76 % Dauerparker (hauptsächliche Beschäftigte) und 24 % Kurzparker (hauptsächlich Besucher). Dieses Verhältnis wurde zunächst für die Bewertung des Parkhauses übernommen. Im Ergebnis wird demnach jeder Stellplatz weniger als zweimal pro Tag umgeschlagen. Zusätzlich wurden zukünftige Verkehre aus den Gesamtplanungen zur Erweiterung der Uniklinik berücksichtigt. Um darüber hinaus den ungünstigsten Fall für die Leitungsfähigkeit der Verkehrsanlagen zu finden, wurde der Stellplatzumschlag erhöht, in dem die Anzahl der Kurzzeitparker auf 50 % erhöht wurden. Aufgrund dieser Annahmen wurde die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verkehrsanlagen (Kreisverkehr) nachgewiesen. Durch die Verkehrssimulation des Zuflusses zu dem Parkhaus in der verkehrlichen Morgenspitze sowie der Simulation der Pkw-Abfertigungen an den Schrankenanlagen in der Zufahrt wurde nachgewiesen, dass die innere Verkehrsorganisation im Einfahrtsgeschoss leistungsfähig ist und das zu keiner Zeit ein Rückstau entsteht, der sich bis in den Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße ausweitet und dort den Verkehrsablauf stört. Da sich die Fußgängerströme nicht mit dem Ziel- und Quellverkehrsstrom zum bzw. von dem Parkhaus kreuzen, ein ausreichend breiter Gehweg im Süden der Kullenhofstraße geplant ist und die neue Gestaltung und Verbreiterung der Fußgängerquerungsanlage eine sichere und leistungsfähige Querung über die Kullenhofstraße gewährleistet, sind die Voraussetzungen für eine gute fußläufige Anbindung des Parkhauses an die Klinik gegeben. Lärmimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die in ca. 25-70 m entfernt liegende angrenzende Wohnbebauung (Studentenwohnheim und Schwestern- und Personalwohnheim UKA) sichergestellt, dass die Anforderung „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umweltauswirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Immissionsrichtwert (IRW) nach Nr. 6.1 der TA Lärm in allgemeinen Wohngebieten von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschritten wird. Seite 17 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Abbildung 2: Entfernung Parkhaus umliegende Wohnbebauung, [Quelle: Land NRW] Gemäß Nr. 6.5 der TA Lärm „Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit“ sind für die Gebiete nach Nr. 6.1 Buchstaben d) bis f) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6 dB(A) und erklärt sich mit der Nutzung des geplanten Parkhauses zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen. Für die Untersuchung der Lärmemissionen aus Verkehr wurde ein Worst-Case definiert, der den Anteil der Kurzparker und damit den Parkplatzumschlag erhöht. Damit erhöht sich die Verkehrsbelastung tagsüber (zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr) auf 5.600 Kfz in der Zufahrt zum Parkhaus bzw. in der südlichen Kreisverkehrszu- / -ausfahrt. Daraus resultieren ca. 350 Fahrzeugbewegungen pro Stunde zur Tagzeit. In der lautesten Nachtstunde werden gemäß Verkehrsgutachten 75 Fahrzeuge pro Stunde in Ansatz gebracht, welche das Parkhaus an- und abfahren. Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der Nutzung des Parkhauses am Standort Kullenhofstraße, Ecke Pariser Ring an den maßgeblichen Immissionsrichtwerten (IRW) zur Nachtzeit gemäß TA Lärm unterschritten werden. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um 30 dB(A) und zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) durch einzelne kurzzeitige Pegelspitzen wird an den schutzbedürftigen Gebäuden ebenfalls nicht entstehen. Die Beurteilungspegel werden nur unter Berücksichtigung einer geschlossenen Fassade an den entsprechenden Fassadenseiten mit einem resultierenden Schalldämm-Maß von 20 dB erreicht. Die Fassade muss hierbei über die oberste Parkebene hinaus geführt werden, so dass eine Art Schallschutzwand entsteht. Erschütterungen, Gefahrenschutz Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten. Seite 18 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. Gewerbelärm Nach näherer Untersuchung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt zwischen den vorhandenen Nutzungen und der zukünftigen Nutzung des Plangebiets als Sondergebiet zur Realisierung eines Parkhauses auszugehen ist. Geruchsimmissionen und -emissionen Nach näherer Untersuchung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt zwischen den vorhandenen Nutzungen und der zukünftigen Nutzung des Plangebiets als Sondergebiet zur Realisierung eines Parkhauses auszugehen ist. Lichtimmissionen und -emissionen Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Im Bereich der inneren Erschließung und vor allem an den Erschließungsspindeln wird die benachbarte Wohnbebauung durch bauliche Maßnahmen vor Lichtimmissionen geschützt. Eine Lichtverschmutzung durch Abstrahlung der Lichtquellen ins Dorbachtal wird vermieden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind nicht zu erwarten. Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW berücksichtigt. Erholung und Freizeit Der Bebauungsplan sieht für die Plangebietsfläche eine insgesamt ca. 87 % prozentige Überbauung durch die Realisierung des Parkhauses sowie Erschließungs- und Stellplatzanlagen vor. Die Sicht auf das Dorbachtal wird durch den Neubau gänzlich verstellt und dadurch stark beeinträchtigt. Die private Grünfläche nördlich der bestehenden Stellplatzanlage des Studierendenwerkes wird durch die Realisierung des Vorhabens komplett in Anspruch genommen. Bei der geplanten baulichen Nutzung ist der Baumbestand im Zentrum des Plangebietes nicht zu erhalten. Die bereits heute schon geringe Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung nimmt weiter ab, wenn gleich die öffentliche Grünfläche im Norden des Plangebietes erhalten bleibt. Die geplante Bebauung rückt im Vergleich zum bisherigen gültigen Planungsrecht nicht weiter in Richtung Osten ins Dorbachtal und hält gleichzeitig einen größeren Abstand zur westlich des Parkhauses gelegenen Wohnbebauung. Der hohe Erholungs- und Aufenthaltswert des Fuß- und Radweges im Norden des Plangebietes bleibt in seiner Funktion innerhalb des städtischen Grünverbindungsnetzes erhalten. Die Fußwegeverbindung in Richtung Dorbachtal bleibt gewährleistet. Die private Grünfläche im Süden des Plangebietes wird durch die Nutzungen für das Studierendenwerk (Müllstandort, zwei Doppelgargen) sowie durch die Feuerwehrumfahrt und das geplante Parkhaus zu ca. 30 % überplant. Die Naherholungsfunktion für die lokale Bevölkerung bleibt erhalten und der Anschluss an das Dorbachtal bleibt bestehen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Verkehrsbelastung Durch eine entsprechende Maßnahme wird der Betreiber sicherstellen, dass morgens anfahrende Mitarbeiter/-innen zuerst das Parkhaus nutzen. Eine entsprechende Maßnahme wird im städtebaulichen Vertrag gesichert. Über den städtebaulichen Vertrag wird zusätzlich ein Monitoring gesichert. Seite 19 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Lärmimmissionen Die Prognose zum Schallimmissionsschutz kommt zu dem Ergebnis, dass unter der Voraussetzung der Durchführung von schalltechnischen Maßnahmen (z.B. die Schließung der Westfassade des Parkhauses mit einem resultierenden Schalldämm-Maß von 20 dB(A) Richtung benachbartem Wohngebiet) eine Gebietsverträglichkeit des Parkhauses einerseits und des relevanten Wohnbestandes in Summe für das geplante Parkhaus andererseits in Aussicht gestellt werden kann. Die oben genannte Fassade muss hierbei über die oberste Parkebene hinaus geführt werden, so dass eine Art Schallschutzwand entsteht. Die angeführte schalltechnische Maßnahme wird in die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen. Damit ist der Bebauungsplan aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollzugsfähig. Geruchsimmissionen Maßnahmen sind nicht erforderlich. Lichtimmissionen und -emissionen Für die Beleuchtung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ost- und Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten Beleuchtung ausgestattet. Erholung und Freizeit Das Freiraumkonzept zum Bebauungsplan, welches den größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Vegetationsbestandes zum Ziel hat, sieht entlang der Parkhauskubatur Pflanzflächen vor, mit denen das Umfeld des Parkhauses begrünt werden soll. Im Westen des Plangebietes werden säulenförmige Großbäume (Gingko biloba) gepflanzt. Entlang der westlichen Parkhausseite wird zusätzlich eine Pflanzfläche angelegt, die zur Begrünung beiträgt. Die übrigen ebenerdigen Flächen an der Westseite des Parkhauses werden mit einem Pflasterband versehen. Am Nordende weitet sich das Pflasterband zum Haupteingang des Parkhauses zu einer großzügigen Platzfläche auf und verbindet das Parkhaus mit dem bestehenden Wegenetz im Dorbachtal. Die wichtige fußläufige Wegeverbindung ins Dorbachtal zur Freizeitnutzung und Naherholung bleibt so erhalten. Eine niedrige Mauer mit Sitzauflage stützt den Eingangsbereich gegen die leicht abfallende Zufahrtsstraße ab. Im Norden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept eine fortgeführte Wiesenlandschaft des Dorbachtals vor sowie die Anpflanzung zweier Hainbuchen. Zwischen Parkhaus und der Zufahrtsstraße im Norden und im Osten des Plangebietes sind Pflanzflächen vorgesehen, die zur Begrünung des Umfeldes des Parkhauses beitragen. Die Zufahrtsstraße wird zudem mit langen Heckenbändern und einer niedrigen Betonkante gestaltet, welche eine eindeutige Zäsur zum Naturraum des Dorbachs und eine klare Trennung zwischen bebautem Raum und dem Dorbachtal vornimmt. Im weiteren Verlauf führt ein Pflanzstreifen samt umgebenden Wiesenflächen, teilweise durch Rasenwaben befestigt (Feuerwehrumfahrt) um das Südende des Neubaus herum und trifft dort wieder auf das Pflasterband auf der Westseite des Gebäudes. Im Süden des Plangebietes sieht das Freiraumkonzept die Neupflanzung von Berg-Ahorn, von Gemeine Esche und von Hainbuchen vor. Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase Zur Umsetzung eines möglichen Bauvorhabens entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes müssen die heutigen im Plangebiet vorzufindenden Nebenanlagen (Garage, Müllplatz des Studierendenwerkes, Lamellenklärer) zurückgebaut werden. Weitere Bestandsgebäude, die im Zuge der Realisierung des Vorhabens zurückgebaut werden müssen, sind im Plangebiet nicht vorhanden. Seite 20 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Bei sämtlichen Rückbauarbeiten sind die Anforderungen an den Lärmschutz in einem allgemeinen Wohngebiet durch den Einsatz entsprechend schallgeschützter Baumaschinen und lärmmindernder Rückbautechniken sicherzustellen. Die Einhaltung der Vorgaben der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV‘, der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ sowie der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“ werden während des gesamten Betriebes kontrolliert. Die größten Lärmquellen stellen die Baumaschinen für den Rohbauabbruch der Nebenanlagen und das Aufnehmen der Bodenplatten und Fundamente dar. Während des Rohbauabbruches besteht insbesondere für den/die Anwohner/-in der näheren Umgebung des Plangebietes das Risiko erhöhter Lärmbelastungen. Durch den Rückbau des Gebäudebestandes sowie die Realisierung des Parkhauses sind Lärmemissionen und Staubemissionen sowie Lichtemissionen durch die Baustelleneinrichtungen sowie Baustellenverkehre zu erwarten. Diese beschränken sich aber weitgehend auf die Tagesstunden und über wenige Monate. Da keinerlei radioaktive oder wärmeerzeugende Stoffe in den Nebenanlagen bzw. im Boden bekannt sind, ist nicht von erheblichen Emissionen von Wärme und Strahlung auszugehen. Weitere Emissionen von Wärme, Strahlung und Erschütterungen sind in der Betriebsphase der Nutzung innerhalb des Sondergebietes nicht zu erwarten und gehen nicht über das ortsübliche Maß hinaus. Durch bauliche Maßnahmen werden Anwohner/-innen vor Lärm- und Lichtemissionen während der Betriebsphase vor erheblichen Auswirkungen geschützt. Erschütterungen in der Abriss- und Gründungsphase Hinsichtlich möglicher Erschütterungen stellen der Rückbau der Nebenanlagen und der Rohbau für die Fundamente des Parkhauses die kritischste Bauphase dar. Baustellenverkehr Das Grundstück besitzt Flächen, die während der Bauphase als potentielle Stellflächen für Baumaschinen und Abfallcontainer sowie als Beladungsbereich für LKW genutzt werden können. Außerhalb des Baugebietes im öffentlichen Straßenraum sind gegenwärtigen keine Baustelleneinrichtungsflächen vorgesehen. Die Erschließung des Baugeländes soll über die Kullenhofstraße und Pariser Ring erfolgen. Der Baustellenverkehr ist dadurch sehr gut an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zum Hubschraubersonderlandeplatz der Uniklinik Aachen sind der Bezirksregierung Düsseldorf alle Bauhilfsanlagen wie Krane zur Prüfung vorzulegen. Dazu sind Angaben der Kranhöhe in Meter sowie Auslegerlänge und die geplante Standzeit zu machen. Der Hinweis wird in den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan aufgenommen. 5.2.2. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen. Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt. Schutzgut Tiere Die Fläche des Plangebiets hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor. Lichtimmissionen und -emissionen Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche. Seite 21 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet ist bereits heute durch die bestehende Stellplatzfläche für das Studierendenwerk und deren Zufahrt zu ca. 52 % versiegelt. Unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes bei geltendem Planungsrecht gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung sind im Bestand nur 48 % der Fläche versiegelt. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura 2000 Gebiet. Zur Erfassung des Baumbestandes und der heute vorliegenden Biotoptypen / Nutzungstypen wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand April 2018) erstellt. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 60 Bäume im Plangebiet dokumentiert, die durch die Realisierung des Vorhabens betroffen sind. Diese befinden sich größtenteils im nördlichen Plangebiet sowie nördlich und östlich im Randbereich der bestehenden Stellplatzfläche des Studierendenwerkes. Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt die Baumschutzsatzung für diesen Bereich zur Anwendung. Danach sind 32 Bäume gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen satzungsgeschützt. 28 Bäume unterliegen nicht dem Satzungsschutz. Im Plangebiet ist heute neben versiegelten Straßen, Wegen und kleiner Gebäude, Rasenflächen, Ruderalflure, Gebüsche, Feldgehölze, Einzelbäume und Baumreihen als Biotoptypen anzutreffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 971 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592 - Gut Kullen, VIII Änderung. Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind die zulässigen Nutzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit entsprechender Biotoptypenzuordnung als Ausgangzustand für den Biotopflächenwert in Ansatz zu bringen. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt das Ergebnis der Biotopbewertung nach dem heutigen geltenden Planungsrecht einen Flächenwert von 4.438 Biotoppunkten. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzgut Tiere Die Beeinträchtigung von artenschutzrechtlichen Belangen ist im Rahmen des Planverfahrens zu beurteilen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht gemäß § 19 Abs. 3 eine Berücksichtigung von „streng geschützten Arten“ bei Eingriffen in Natur und Landschaft vor. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Büro pro terra, Stand Februar 2017) wurden für das Untersuchungsgebiet keine vorkommenden planungsrelevanten Fledermausarten und keine Vogelarten festgestellt, die die bestehende Stellplatzfläche bzw. die Kleingehölze und die öffentliche Grünfläche gegebenenfalls als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzen könnten. Insgesamt konnte nur ein stark eingeschränktes Artenspektrum sowie eine geringe Individuenzahl ermittelt werden. Lediglich die Zwergfledermaus wurde regelmäßig erfasst. Auch Quartiersnachweise, etwa durch die Beobachtung von Schwärmereignissen, erfolgten nicht. Lichtimmissionen und -emissionen Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Eine Lichtverschmutzung durch Abstrahlung der Lichtquellen in das Dorbachtal wird vermieden. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere sind nicht zu erwarten. Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW berücksichtigt. Seite 22 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Bedingt durch den Neubau des Parkhauses mit notwendigen Erschließungsflächen und Nebenanlagen wird sich künftig der Anteil an begrünten Flächen noch weiter reduzieren. Der Versiegelungsgrad wird sich gemäß der derzeit beabsichtigen Planung im Vergleich zum derzeit gültigen Planungsrecht um 24 % auf ca. 72 % erhöhen. Insgesamt können 60 Bäume innerhalb des Plangebietes im Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 32 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die Baumstandorte für die Errichtung des Parkhauses sowie deren Zufahrt in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können 28 Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, nicht erhalten bleiben. Außerhalb des Bebauungsplangebietes sind baustellenbedingt aber auch baubedingt 2 weitere satzungsgeschützte Bäume zu roden. Einer der Bäume steht gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unter Schutz. Die Anzahl der erforderlichen Ersatzpflanzung beläuft sich auf ca. 2 Bäume. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 2.092 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 2.346 Wertpunkten ausgelöst. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Schutzgut Tiere Die Gehölzentnahmen sind außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten vorzunehmen. Die Baufeldfreimachung ist zwischen Anfang September und Ende März durchzuführen. Im Falle von Quartiersfunden mit lebenden Tieren während der Bauarbeiten sind alle Eingriffe in diesem Bereich zu stoppen und der zuständige Artenschutzbeauftragte für die Baubegleitung zu benachrichtigen. Bei Durchführung der empfohlenen Vermeidungsmaßnahmen werden für das Schutzgut Tiere keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst. Das Vorhaben ist demnach aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Lichtimmissionen und -emissionen Für die Beleuchtung werden warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) verwendet, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ost- und Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten Beleuchtung ausgestattet. Bei den LEDLeuchten sind warmweiße Leuchten zu verwenden. Durch warmweißes LED-Licht wird der Insektenbestand geschont und dadurch indirekt auch Fledermäuse. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich) ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Bei Fällung der 33 satzungsgeschützten Bäume sind nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ca. 68 Ersatzbäume zu pflanzen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sieht der Freiflächengestaltungsplan die Neupflanzung von 21 standortgeeigneten Bäumen vor. Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971, werden 18 Ersatzbäume gepflanzt. Für die zwei außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu rodenden Bäume, von dem ein Baum unter die Seite 23 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fällt, sind 2 Ersatzbäume zu pflanzen. Für nicht innerhalb des Klinikgeländes bzw. im näheren Umfeld desselben nachweisbare Ersatzpflanzungen ist der Ausgleich nach dem Regelwerk der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen abzuwickeln. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Biotopwertverlust von 2.346 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Da durch die zahlreichen geplanten Umbau- und Neubaumaßnahmen innerhalb der Universitätsklinik Aachen und in den angrenzenden städtischen Bereichen keine Flächen für räumlich-funktionale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen langfristig bereitgestellt werden können, soll der erforderliche Ausgleich über ein Ökokonto „Eupener Straße“ abgeglichen werden. Die Maßnahmen werden auf den in der Stadt Aachen gelegenen Grundstücken der Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstücke 304 und 400 teilweise, von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft durchgeführt. Die Art des Ausgleichs sowie die nachzuweisende Flächengröße für die jeweilige Ersatzmaßnahme werden durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, als Verwalter des Ökokontos „Eupener Straße“, dokumentiert. Die Regelung zu der Einrichtung und Fortführung des Ökokontos wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase Innerhalb des Plangebietes ergeben sich keine konkreten Hinweise auf Quartiere von Fledermäusen, so dass nicht von einer Beeinträchtigung von Fledermauspopulationen und Vögeln während der Bauzeit ausgegangen wird. Baubedingt werden vorübergehend ein höherer Störungsgrad sowie eine Phase herrschen, in der nahezu eine völlige Vegetationsfreiheit vorliegt. Für die Beleuchtung sollen während der Betriebsphase des Parkhauses warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) verwendet werden, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Durch warmweißes LEDLicht wird der Insektenbestand geschont und dadurch indirekt auch Fledermäuse. Während der Betriebsphase des Parkhauses werden erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere vermieden. 5.2.3. Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Schutzwürdige Böden Im „Leitfaden Boden - Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden“ befinden sich zu den Flächen des Plangebietes in den Bodenfunktionskarten keine Einträge. Im Bereich des Plangebietes stehen ursprünglich typische Parabraunerde- oder Pseudogley-Parabraunerde-Böden an, die aufgrund hoher natürlicher Fruchtbarkeit und guter Puffer- und Regelungseigenschaften vom Geologischen Dienst NW als sehr schutzwürdig bewertet (Kategorie swff 2) werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Parkhauses ein geotechnischer Bericht erstellt (vgl. Ing. Büro Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG 2016). Die geplante Baufläche liegt im natürlichen Westhang des Dorbachtals. Durch die vorhandenen Stellplatzflächen für das Studierendenwerk wurden nur geringfügige anthropogene Veränderungen innerhalb der generellen Geländeform durchgeführt. Gemäß Baugrundgutachten befindet sich im Plangebiet großflächig in sehr unterschiedlichen Tiefen zwischen 2,1 m und 6,7 m Lößlehm. Lößlehm Seite 24 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 ist an seiner Oberseite sehr wasser-, frost- und erosionsempfindlich. Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung kann die Versiegelung bis zu 60 % betragen (GRZ von 0,4, einschließlich einer zulässigen Überschreitung). Insgesamt können so 3.630 m² versiegelt werden. Tatsächlich sind 6.864 m² des Plangebietes durch die Stellplatzanlage des Studierendenwerkes mit dessen Zufahrt, Nebenanlagen und öffentlichen Verkehrsflächen versiegelt. Trotz der Versiegelung erfüllen die unversiegelten Teile der Böden des Plangebietes natürliche Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen. Altlastverdachtsflächen Es liegen im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen keine Eintragungen über altlastverdächtige Flächen und / oder eine schädliche Bodenveränderung vor. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Schutzwürdige Böden Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes kann bis zu 80 % betragen (GRZ 0,8). Eine Überschreitung der GRZ ist im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht zulässig. Mit der Umsetzung der Planung können bis zu 8.733 m² versiegelt werden, das sind ca. 1.869 m² mehr als im Bestand. Durch die Erhöhung des Versiegelungsgrades reduzieren sich die natürlichen Bodenfunktionen wie Habitatfunktionen für Pflanzen und Tiere sowie Versickerungs-, Filter- und Pufferfunktionen. Das Baugrundgutachten weist auf die Empfindlichkeit von freigelegten, sandig-mergeligen Bodenschichten gegenüber Regen und Nutzungen hin. Baugrube, Baufeld und Baustraßen sind entsprechend während der Baumaßnahme zu schützen. Vor Beginn der Baumaßnahme sind eine befestigte Baustraße und Nebenflächen herzustellen. Bodenverbessernde Maßnahmen sind nur im Bereich von Verkehrsflächen notwendig. Detaillierte Regelungen zur Berücksichtigung der Bodenbelange in der Bauphase werden im städtebaulichen Vertrag vereinbart. Fazit Boden: Im Plangebiet kann die Versiegelung um 1.869 m² zunehmen. Nach dem derzeitigem Stand der Planung können auf einer Fläche von 3.683 m² Böden ohne Versiegelung im Plangebiet erhalten bleiben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust vergleichsweise kleinflächig ist. Mit einer möglichen Inanspruchnahme der Flächen westlich des Steinbergweges wäre ein weitaus größerer Eingriff in das Thema schutzwürdige Böden vorgenommen worden. Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase Da keine schutzwürdigen Böden und Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet vorliegen, sind wesentliche Auswirkungen auf den Boden durch die Bauphase nicht zu erwarten. Durch mechanische Belastungen bei den Rohbauarbeiten kann es grundsätzlich zu zusätzlichen Verdichtungen im Boden kommen. Während der Betriebsphase sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten. 5.2.1. Schutzgut Fläche Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Gemäß § 1 a (2) BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahmen von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen Seite 25 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Das Plangebiet ist ca. 1,32 ha groß. Der nördliche Teil des Plangebietes wird zurzeit als Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal genutzt. Die Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes (Flurstück 388 teilweise) befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Innerhalb des Plangebietes besteht Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung. Der Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung setzt im mittleren Teil ein Baufenster für ein Gebäude mit einer zulässigen Geschosshöhe von vier Geschossen über einer zweigeschossigen Fläche für Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsgaragen fest. Der Bebauungsplan setzt für dieses Baufenster eine maximale Gebäudehöhe von 224,6 m ü. NN fest. Dies entspricht einer Höhe von 17,5 m über der Geländeoberkante. Südlich im Plangebiet ist ein Baufenster festgesetzt, das eine maximale Gebäudehöhe von 225,6 m ü. NN zulässt. Dies entspricht einer Höhe von 18,5 m über der Geländeoberkante. Des Weiteren sind zwei Flächen mit Pflanzgeboten festgesetzt. Im Norden des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Südlich dieser öffentlichen Grünfläche ist zusätzlich eine Obstwiese festgesetzt. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die grundsätzliche Nutzung des Plangebietes bleibt erhalten. Die bisherige Nutzung einer Stellplatzfläche für das Studierendenwerk wird durch ein neu geplantes Parkhaus ersetzt. Durch die Realisierung des Parkhauses nimmt der Versiegelungsgrad im Vergleich zum Bestand zu. Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes kann bis zu 80 % betragen (GRZ 0,8). Eine Überschreitung der GRZ ist im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - nicht zulässig. Mit der Umsetzung der Planung können bis zu 8.733 m² versiegelt werden, das sind ca. 1.869 m² mehr als im Bestand. Der Gesetzgeber schreibt eine Nachverdichtung des Innenbereiches vor. Damit werden Flächenbeanspruchungen im Außenbereich vermieden (bspw. Flächen westlich des Steinbergweges). Durch die Realisierung des Parkhauses wird dem Ziel gemäß § 1 a Abs. 2 BauGB, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend um gegangen werden soll, entsprochen. Innerhalb des Plangebietes wird das bestehende Planungsrecht, dass eine Bebauung mit Wohnhäusern vorsieht, durch den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - ersetzt. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Maßnahmen sind nicht erforderlich. Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase Siehe Schutzgut Boden. 5.2.2. Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2) Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in Betracht. Grundwasserschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Parkhauses ein geotechnischer Bericht durch das Ing. Büro Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG erstellt (Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung, Neubau eines Parkhauses an der Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring in Aachen, Stand 17.10.2016). Grundwasser wurde bis in gründungsrelevante Tiefen nicht erbohrt. Der Grundwasserspiegel unter dem UntersuchungsSeite 26 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 gebiet kann in der Tiefenlage der angrenzenden Talsohle von Dorbach und Wildbach auf rund +185 m, also 20 m unter Flur, angenommen werden. Schutz der Oberflächengewässer Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes verläuft der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche. Der Dorbach liegt in etwa 50 m Entfernung vom Plangebiet. Entwässerung Das Plangebiet entwässert das Niederschlagswasser zurzeit über eine Sammelleitung in den Dorbach. An die Sammelleitung sind auch das bestehende Verwaltungsgebäude sowie das Schwesternwohnheim der Universitätsklinik Aachen angeschlossen. Im Bestand wird das Niederschlagswasser der vorhandenen Stellplätze über die bestehende Regenwasserkanalisation der Universität RWTH Aachen und über einen Lamellenklärer bis in den Dorbach entwässert. Das belastete Niederschlagswasser wird über den Lamellenklärer an der Einleitungsstelle 923 bzw. Punkt 03263016 Kullen in den Dorbach eingeleitet. Durch die Fest-Flüssig-Trennung vom Lamellenabscheider werden Schmutzpartikel vom Niederschlagswasser abgeschieden. Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Soers. Hochwasser Aufgrund der Tatsache, dass das HRB Klinikum im jetzigen Zustand bereits vollständig ausgelastet ist, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist daher eine Rückhaltung vor Einleitung in das Gewässer für das geplante Vorhaben der beiden Plangebiete (B-Plan Nr. 971 und B-Plan Nr. 977) so zu dimensionieren, dass die Hochwassersituation beim maßgeblichen Lastfall HQ 100 nicht verschärft wird. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grundwasserschutz Da der Grundwasserspiegel einen Flurabstand von mindestens 20 m aufweist, sind diesbezüglich keine Auswirkungen zu erwarten (vgl. Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG). Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig. Schutz der Oberflächengewässer Östlich des Plangebietes verläuft in rund 50 m Entfernung der Dorbach. Durch die Realisierung des Parkhauses muss der oben beschriebene Lamellenklärer neugebaut werden, um das anfallende Niederschlagswasser, so wie im Bestand, in den Dorbach über den Lamellenklärer einleiten zu können. Das Parkhaus ist abwassertechnisch erschlossen, wenn der Umbau des Lamellenklärers umgesetzt ist (nämlich vor Fertigstellung des Parkhauses). Dies wird über den städtebaulichen Vertrag sichergestellt. Entwässerung Durch die Verwirklichung der beabsichtigten Planung des Parkhauses und des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 977 mit dem geplanten Verfügungsgebäude zur klinischen Nutzung entsteht ein Zuwachs an Flächenversiegelung. Das Konzept zur Ableitung des Niederschlagwassers sieht die Einleitung des belasteten Niederschlagwassers in den östlich des Plangebietes verlaufenden Dorbach vor. Die Einleitung in den Dorbach erfolgt über einen neu errichteten Lamellenklärer. Nach Prüfung der Einleitungsmenge im Hinblick auf den Hochwasserschutz ist keine Rückhaltung innerhalb des Plangebietes erforderlich. Das Schmutzwasser des Gebäudes kann an den bestehenden Schacht 03265033 bzw. Kanal DN 300 unter Beachtung der Kanalschutzsatzung der Stadt Aachen im nordöstlichen Bereich der bisherigen Erschließungsstraße der Stellplatzfläche des Studierendenwerkes angeschlossen werden. Das Entwässerungskonzept ist mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierung Abwasser, der STAWAG und dem Wasserverband Eifel Rur (WVER) abgestimmt. Seite 27 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Hochwasser Das HRB Klinikum wird seitens des Betreibers STAWAG auf Grundlage des DIN 19700-Nachweises (Bericht vom Mai 2016) umgebaut. Diese Umbau-/ Ertüchtigungsarbeiten werden bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Wenn die aus dem DIN 19700-Nachweis resultierenden Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 nach Ende 2018 fertig sein wird, verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven, sodass dann eine Rückhaltung für das geplante Vorhaben nicht erforderlich wird. Dies zeigen die Berechnungen für den ertüchtigten Zustand des HRBs Klinikum. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Grundwasserschutz Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Schutz der Oberflächengewässer Bei der Durchführung einer ordnungsgemäßen Entwässerung werden keine Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen erforderlich. Entwässerung Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Entwässerungsleitungen möglichst nicht überbaut und durch geeignete Revisionsmöglichkeiten zugänglich sind. Des Weiteren ist ein notwendiges Entwässerungsgesuch für die jeweiligen Plangebiete zu erstellen. Der Bau einer neuen Abwasserbehandlungsanlage (Lamellenklärer) erfordert ein wasserschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 8 WHG, welches bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen ist. Für den Bau und Betrieb des Lamellenklärers (Abwasserbehandlungsanlage) ist ein Antrag nach § 57 LWG bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. Zusätzlich ist eine Änderungsanzeige der jetzigen gültigen Erlaubnis- und Genehmigungsanträge bei der Stadt Aachen einzureichen. Auch ist die Einholung einer schriftlichen Fertigstellungsanzeige seitens der STAWAG erforderlich, dass die Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum umgesetzt sind. Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase Ein Schadstoffeintrag in den Boden durch einzelne schadstoffhaltige Baustoffe und damit in das Grundwasser ist während der Bau- und Betriebsphase nicht zu erwarten. 5.2.3. Schutzgüter Luft und Klima/Energie Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten. Für das Klimagutachten wurden das Klimawandelanpassungskonzept der Stadt Aachen aus dem Jahr 2013 sowie die VDP-Richtlinie 3787, Blatt 5, Lokale Kaltluft berücksichtigt. Stadtklima und Kaltluft In einem Gutachten zum Planvorhaben wurden die stadtklimatischen Auswirkungen der Erweiterung der Uniklinik Aachen großräumig untersucht. Das Untersuchungsgebiet wird im Süden durch die Vaalser Straße, Westen durch den Steinbergweg, im Norden durch das bestehende Uniklinikgebäude und im Osten durch den Pariser Ring bis Kreisverkehr Kullenhofstraße begrenzt. Das Untersuchungsgebiet des Gutachtens umfasst dabei die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -, des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik -, des Bebauungsplanes Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - und des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sowie das Seite 28 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 nähere Umfeld der Uniklinik Aachen. Das Gutachten untersuchte dabei den Ist-Zustand, den baurechtlichen Ist-Zustand und den Planungszustand. Gerade bei dem Thema Klima ist es wichtig, alle benannten Planungen und das gesamte bestehende Planungsrecht zu berücksichtigen. Nur so kann beurteilt werden, ob negative Auswirkungen durch das Gesamtprojekt zu erwarten sind. Im Bestand strömt aus dem Dorbachtal südlich des Untersuchungsgebietes am frühen Abend (3h nach Sonnenuntergang) Kaltluft, dem natürlichen Gefälle folgend, talabwärts auf das Plangebiet zu und bildet entlang der Talachse einen schmalen Bereich deutlicher Abkühlung aus, der sich im Untersuchungsgebiet eher flächig ausbildet und dessen Abkühlungsintensität sich im weiteren Talverlauf nordwestlich zum Wildbachtal bei Seffent hin weiter verstärkt. Im oberen Dorbachtal bildet sich wegen der Talform und des starken Gefälles am Aachener Wald aus der Kaltluft ein deutlicher Kaltluftstrom mit relativ großem Kaltluftvolumenstrom aus. Der Hauptstrom der Kaltluft teilt sich südlich der Vaalser Straße auf, wobei ein erheblicher Teil der Kaltluft über die sehr flache östliche Talwasserscheide in ein Nebental des Johannistals übertritt und sich dort in Richtung Aachener Innenstadt bewegt. Verursacht ist dies vermutlich durch Abbildung 3: Auszug Klimaanpassungskonzept Stadt Aachen 2014, [Quelle: Stadt Aachen] Rückstau sowohl wegen nachlassendem Tallängsgefälle, wegen der Bebauung im Umfeld der Vaalser Straße und auch wegen des relativ dichten Baumbewuchses am Westfriedhof. Im weiteren Talverlauf des Dorbachtals kommt es nahe des Untersuchungsgebietes zu einer weiteren Aufteilung der Kaltluft, weil ein erheblicher Teil der immer noch großen Kaltluftmengen nicht vom unmittelbar östlich neben dem Hauptgebäude des Uniklinikums künstlich angelegten relativ schmalen Talprofil gefasst werden kann und dann teils westlich über den derzeitigen Parkplatz und teils östlich entlang des in einer Talmulde geführten Pariser Rings abströmt. Seite 29 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Lufthygiene Im Bestand ist durch die durchschnittlichen täglichen Verkehre auf der Kullenhofstraße sowie durch die bestehende Nutzung der Stellplatzfläche für das Studierendenwerk mit einer sehr geringen Anzahl an Fahrzeugbewegungen von keiner erheblichen lufthygienischen Belastung innerhalb des Plangebietes auszugehen. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Stadtklima und Kaltluft Im Ergebnis hält das Klimagutachten fest, dass durch das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung (Gebäudehöhen von 224,6 m ü. NN bzw. 225,6 m ü NN) im Bereich des Kaltluftstromes eine Einschränkung des Kaltluftabflusses bewirkt wird. Der bestehende Querschnitt zum Dorbachtal wird durch das Planungsrecht eingeengt. Mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende für die Errichtung des Parkhauses wird der Querschnitt zum Dorbachtal weiter verengt. In Folge dessen ergeben sich durch die Verengung des Strömungsquerschnittes Veränderungen des Kaltluftabflussverhaltens in der direkten Umgebung des Plangebietes. Es kommt östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in Richtung Aachener Innenstadt und westlich und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen in Bezug auf die Reduzierung des Kaltluftabflusses sind als „starke Auswirkungen“ (VDIRichtlinie 3787 Blatt 5 Lokale Kaltluft) einzustufen. Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes Aufnahmepotential der Kaltluft von Verkehrsemissionen. Diese immissionsbezogene Auswirkung kann mit KLAM_21 allerdings nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit modelliert werden. Die Auswirkungen sind mit der baulichen Verdichtung innerhalb des direkten Umfeldes der Uniklinik Aachen zu erklären. Weder der Bau des Parkhauses noch die in den weiteren Bebauungsplänen vorgesehenen Hochbauten werden das Stadtklima erheblich verändern oder gar negativ beeinflussen. Der Gutachter hat gezeigt, dass in dem von Veränderungen betroffenen Bereich nur geringe Kaltluftvolumenstromdichten auftreten. Die Strömungsrichtung verläuft im Wesentlichen entlang des Dorbachtals in Richtung der Freiflächen des Rabentals und weiter in Richtung Siedlungsrand Laurensberg. Die im Gutachten dargestellten prozentualen Veränderungen sind in absoluten Werten gering, da die Ausgangsgrößen bereits sehr klein sind. Bei der Standortwahl des Parkhauses wurde in Folge der dargestellten Auswirkungen darauf geachtet, dass das Parkhaus auf keinen Fall weiter in Richtung Dorbachtal verschoben wird, um den vorgesehenen Restquerschnitt für den Kaltluftstrom zu erhalten. Durch die Nachverdichtung im Bereich bestehender Baufenster und eine kompakten Bauweise des Parkhauses wird eine Inanspruchnahme von Freiflächen an anderer Stelle im Stadtgebiet (bspw. Flächen westlich des Steinbergweges) vermieden. Lufthygiene Es ist zu erwarten, dass im Plangebiet durch den zusätzlichen Verkehr zusätzliche Emissionen entstehen. Das städtebauliche Konzept zum Vorhaben sieht eine geschlossene Nord-, Süd- und Westfassade vor, um die benachbarte Wohnbebauung vor den auftretenden Immissionen zu schützen und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nachzuweisen. Durch die vorgesehene Fassadengestaltung wird die Belüftung des Parkhauses größtenteils über die Ostfassade erfolgen. Das Gebäude kann über eine freie Belüftung oder eine mechanische Belüftungsanlage be- und entlüftet werden. Die Richtlinien 39. BImSchV und der TA Luft geben maximale Kurzzeitwerte für NO2 vor. Auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass die Richtwerte eingehalten werden. Seite 30 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Auswirkungen auf den Klimawandel / Anfälligkeiten des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels Mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende entsteht im Bereich des Kaltluftstromes eine Einschränkung des Kaltluftabflusses. Es ergibt sich dadurch eine Verengung des Kaltluftabflusses. Die Auswirkungen des Klimawandels sind erhöhte Temperaturen im Sommer. Durch die Entnahme von Baumbestand geht hier ebenso eine untergeordnete Frischluftproduktion verloren. Dies wirkt sich gegebenenfalls auf das Mikroklima des Standortes aus. Insgesamt betrachtet, erhöht sich innerhalb des Bebauungsplanes der zulässige Versiegelungsgrad gegenüber dem heutigen Planungsrecht, so dass geringfügige zusätzliche Auswirkungen auf das Mikroklima als auch auf den Klimawandel entstehen. Durch die Nachverdichtung im Innenbereich und einer kompakten Bauweise in der Höhe wird eine Inanspruchnahme von Freiflächen an anderer Stelle im Stadtgebiet (bspw. Flächen westlich des Steinbergweges) verhindert, was sich insgesamt betrachtet positiv auf die Folgen des Klimawandels auswirkt. Eine besondere Anfälligkeit des geplanten Sondergebietes gegenüber den Folgen des Klimawandels ist nicht zu erwarten. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Stadtklima und Kaltluft Mit dem Standortwahl und der Hochbauplanung des Parkhauses wurde der Forderung Rechnung getragen, dass der Strömungsquerschnitt der Kaltluft östlich des zu errichtenden Parkhauses möglichst großzügig zu dimensionieren ist und den im jetzigen Planzustand vorgesehenen Restquerschnitt unbedingt erhält. Dazu soll das Parkhaus auf keinen Fall weiter nach Osten und Süden verschoben werden. Gleichzeitig ist die Umgebung des Parkhauses zu entsiegeln und stark, aber ohne größere Strömungshindernisse zu begrünen, bei niedrigen Gebäuden (mit einer Höhe unter der aktuellen Kaltluftmächtigkeit von ca. 20 m) wird, soweit nicht schon geplant, eine Dachbegrünung empfohlen. Des Weiteren ist der Vorplatz der Uniklinik so zu gestalten, dass ausreichende Belüftung bzw. Abkühlung vor allem bei Hitzeereignissen ermöglicht wird. Baumpflanzungen sind beispielsweise eine Möglichkeit, die zur Belüftung und Abkühlung beitragen. Lufthygiene Keine Maßnahmen erforderlich. Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase Klimatische Auswirkungen sind durch die Bau- und Betriebsphase nicht zu erwarten. 5.2.4. Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, Landschaftsbild, Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume. Das westliche Umfeld des Plangebietes wird dominiert durch unterschiedliche, teils mehrgeschossige Wohngebäude (Studentenwohnheim, Schwesternwohnheim). Im Plangebiet selbst ist der Stellplatz des Studierendenwerkes als versiegelte Fläche vorzufinden, welcher im Rahmen des Schutzgutes Landschaft / Ortsbild eine untergeordnete Rolle einnimmt. Die nördlich des Stellplatzes gelegene private und öffentliche Grünfläche sowie die südlich des Stellplatzes gelegene private Grünfläche bilden zusammen mit dem östlich anschließenden Dorbachtal ein ausgeprägtes, parkartiges Grünflächensystem. Dieses setzt sich vom Aachener Wald im Süden entlang des Dorbachs nach Norden hin bis zum Rabental / Campus Melaten sowie mit dem Westfriedhof nach Osten jenseits des Pariser Ringes fort. In seiner Gesamtheit stellt diese Achse einen Grünzug des städtischen Freiflächenkonzeptes der Stadt Aachen dar. Seite 31 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Das Plangebiet ist in seinen Grünflächen mit Gehölzen strukturiert und bildet eine parkartige Grünfläche, die im Bestand durch den Stellplatz des Studierendenwerkes zerschnitten ist. Die öffentliche Grünfläche im Norden des Plangebietes schirmt die übrigen Flächen des Plangebietes zur Kullenhofstraße hin ab. Der Fußweg innerhalb dieser öffentlichen Grünfläche stellt eine Verbindung in das oben genannte Grünflächensystem dar und die Fläche selbst wird gelegentlich als Aufenthaltsort im Freien genutzt. Lichtimmissionen liegen innerhalb des Plangebietes durch die Lichtquellen des Stellplatzes des Studierendenwerkes sowie durch deren Zufahrt vor und durch die Lichtquellen an der öffentlichen Verkehrsfläche. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich das künftig wahrnehmbare Orts- und Landschaftsbild deutlich. Der Blick in Richtung Dorbach wird durch das Vorhaben und sein Volumen stark beeinträchtigt. Das mehrgeschossige Gebäude wird von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll und zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung. Die geplante Baumreihe entlang der westlichen Parkhausfassade übernimmt gliedernde Funktion gegenüber den nach Westen angrenzenden vorhandenen Stellplatzflächen und vorhandenen Gebäuden. Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus, die Fußwegeverbindung zur Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung des Plangebietes. Eine Lichtverschmutzung durch Abstrahlung der Lichtquellen in das Dorbachtal wird vermieden. Eine Lichtverschmutzung durch ein Abstrahlen der Lichtquellen ins Dorbachtal und damit einhergehende nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht zu erwarten. Bei der Planung und Realisierung der geplanten Anlage werden die Vorgaben des Licht-Immissions-Erlasses NRW berücksichtigt. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Für die Beleuchtung sollen warmweiße LED-Leuchten (Lichtfarbe von 2.700 Kelvin) verwendet werden, welche über Präsenzmelder in den Parketagen gesteuert werden. Die Schaltung erfolgt separiert nach Ost- und Westseite des Parkhauses. Die Außenbeleuchtung umlaufend zum Parkhaus und für die Mastbeleuchtung auf dem Dachgeschoss erfolgt über eine tageslichtabhängige Steuerung durch Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr. Die Technikräume sind mit einer klassischen Ausschaltung und die Treppenhäuser mit einer dauerhaft eingeschalteten Beleuchtung ausgestattet. Bei den LED-Leuchten sind warmweiße Leuchten zu verwenden. Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase Während der Bauphase wird es zu einer Veränderung des Stadtbildes kommen. Dieses ist temporär. Nach erfolgter Neubebauung wird das Stadtbild durch die städtebauliche Situation der zukünftigen Bebauung geprägt. 5.2.5. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Seite 32 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen Landschaft. Innerhalb des Plangebiets sind keine Bau - und Bodendenkmäler bekannt. Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude(komplexe), die als Baudenkmäler in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. In rund 250 m Entfernung liegt der denkmalgeschützte Uniklinikkomplex mit umliegenden Grün- und Parkflächen. Südwestlich des Plangebietes ist die historische Hofanlage „Großer Neuenhof“ gelegen, die aktuell als Kinder- und Jugendpsychiatrie genutzt wird. Südlich dahinter liegt der „kleine Neuenhof“, der als Wohnnutzung genutzt wird. Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Durch die Planung sind derzeit keine Ein- und Auswirkungen zu erwarten. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden Fachamtes aufgenommen werden. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und Sachgüter verhindert. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vorsorglich wird im städtebaulichem Vertrag zum Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass im Falle von Funden oder Hinweisen auf Bodendenkmäler während der Bautätigkeiten die zuständige Behörde gem. §§ 15, 16 DSchG (Denkmalschutzgesetz) einzuschalten ist. Umweltauswirkungen durch die Bauphase Da Kulturgüter und schützens- oder erhaltenswerte Sachgüter im Plangebiet nicht bekannt sind, sind Auswirkungen auf solche nicht zu erwarten. 5.2.6. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung Durch den Bebauungsplan wird das Parkhaus planungsrechtlich gesichert. Durch die Nutzung werden keine großen Mengen an Abfällen erwartet. Die Art und Menge der erzeugten Abfälle sind orts- und sachgerecht zu entsorgen und bei Möglichkeit wiederzuverwenden. 5.2.7. Risiken für die menschliche Gesundheit Mit den Planungen im Bebauungsplan gehen keine Risiken für die menschliche Gesundheit einher. Gebäudebestand mit auftretenden Gefahrstoffen wie Asbest, KMF alter Generation, PCB, PAK etc. ist im Plangebiet nicht vorhanden. Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. 5.2.8. Nachhaltige Verfügbarkeit der Ressourcen (Schutzgüter) Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Aspekte wie Gesundheitsvorsorge; Wohnqualität, Grün- und Freiflächen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bezogen auf das Schutzgut Mensch berücksichtigt und somit dem Erhalt der Gesundheit des Menschen Rechnung getragen. Auswirkungen auf schützenswerte Tierarten wurden nicht festgestellt, da das Artenspektrum innerhalb des Plangebietes sehr gering ist. Durch die Nachverdichtung im Bereich bestehender Baufenster wird der unbeplante Außenbereich westlich des Steinbergweges vor der Inanspruchnahme geschützt. Das anfallende Wasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) werden der öffentlichen Kanalisation zugeführt bzw. in den Dorbach eingeleitet und letztendlich gereinigt dem Wasserkreislauf erneut zur Verfügung gestellt. 5.2.9. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden. Seite 33 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik 5.3. Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes 5.3.1. Bei der Durchführung der Planung Mit der Durchführung der Planung werden die bisher genutzten Flächen und Nebenanlagen (Garage, Müllstandort) des Plangebietes in Anspruch genommen. Zusätzlich soll mit der Realisierung eine innerstädtische Nachverdichtung erreicht werden. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Parkhauses geschaffen. Das Parkhaus ist der erste wichtige Baustein zum notwendigen Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf der Uniklinik Aachen, um einen zukunftsorientierten Standort für die Uniklinik Aachen zu erreichen. Durch die innerstädtische Nachverdichtung wird eine städtebauliche Einbindung in den Bestand angestrebt und es erfolgt keine Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich (Flächen westlich des Steinbergweges). Die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte öffentliche Grünfläche bleibt als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ erhalten. Die bisherige Stellplatzanlage des Studierendenwerkes wird durch die Realisierung des Parkhauses in Anspruch genommen. Der zukünftige zulässige Versiegelungsgrad wird sich im Vergleich zum im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung zulässigen Versiegelungsgrad von 58 % auf ca. 72 % erhöhen. Die im Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte Obstwiese ist bis heute nicht realisiert worden. Die Planung führt insgesamt zu einer Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf der Kullenhofstraße. Durch die Realisierung des Parkhauses wird die südliche Zu- und Abfahrt des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße stärker belastet. In der verkehrsplanerischen Untersuchung wurde jedoch der Nachweis geführt, dass der Kreisverkehr ausreichend leistungsfähig ist, um das Verkehrsaufkommen verträglich abwickeln zu können. Mit einem Schallschutzgutachten wird der Nachweis von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen erbracht, sodass sich mit dem durch die Planung erzeugtem Verkehrsaufkommen keine relevanten Immissionswertsteigerungen ergeben. 5.3.2. Nullvariante Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt das bestehende Planungsrecht erhalten. Mit dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan könnte im Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit den Höhenfestsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes mit bis zu vier Geschossen über einer zweigeschossigen Parkebene umgesetzt werden. Es könnte zum Beispiel ein Wohngebiet, ohne klinische Einrichtungen und Nutzungen entstehen. Die Nutzung als Parkhaus für den ersten Baustein zur Erweiterung der Uniklinik Aachen für einen attraktiven und zukunftsorientierten Standort würde entfallen. Dem Erweiterungs- und Modernisierungsbedarf der Uniklinik Aachen würde nicht entsprochen. Die Realisierung des Vorhabens wäre nach derzeitigem Planungsrecht nicht möglich, so dass die Uniklinik Aachen langfristig an Wirtschaftlichkeit und Attraktivität verlieren würde. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 592, 8. Änderung festgesetzte Obstwiese würde realisiert werden können. 5.3.3. Alternativprüfung / wesentliche Gründe für die getroffene Wahl Das Gelände der Uniklinik ist umgeben von Nutzungen, die entweder selbst einen relativ hohen Stellplatzbedarf auslösen (Erweiterungsgebiet Campus Melaten) oder hohe Schutzanforderungen stellen (Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals, Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand). Im Planungsprozess zur Suche eines geeigneten Standortes für ein neues Parkhaus im Bereich der bestehenden Uniklinik wurden zusätzliche Standortalternativen geprüft:   Errichtung einer (eventuell nur temporären) Stellplatzanlage westlich des Steinbergweges: Hier befinden sich festgesetzte Ausgleichsflächen für Campus Melaten und die anstehenden Böden sind hochwertig und besonders schutzwürdig. Der bodenschutzrechtliche Eingriff wäre erheblich. Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße Seite 34 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -   Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 und der Valkenburger Straße: Zwei Parkhäuser haben den Vorteil einer schnelleren Verkehrsabwicklung und könnten mit geringeren Gebäudehöhen realisiert werden. Hier entsteht ein Konflikt mit den stadtklimatischen Fragestellungen, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordern. Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes am Westfriedhof, Eingang Vaalser Straße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur Uniklinik zu groß, auch für Mitarbeiterstellplätze. Zusätzlich ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für den Bedarf insgesamt zu gering. Vollständige oder teilweise Unterkellerung der neuen Gebäude und Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen: Diese Lösung bleibt im Rahmen der Erweiterung der Uniklinik Aachen als Möglichkeit bestehen, ist aber nicht geeignet, den Bedarf während der Bauphasen zu decken. Aus der Abwägung aller genannten Belange entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und Studierendenwohnheime. 5.4. Grundlagen Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofile berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:  Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan Nr. 971 zur Errichtung eines Parkhauses an der Universitätsklinik Aachen, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand September 2017  Prognose zum Schallimmissionsschutz „Neubau Parkhaus, Kullenhofstraße - Ecke Pariser Ring“, BFT Cognos GmbH, Stand 02.01.2018  Landschaftspflegerischer Fachbeitrag / Grünordnungsplan (LFB/GOP) und Freiflächengestaltungsplan zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -, Stadt Aachen, Stadtbezirk Laurensberg, Büro FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 20.04.2018  Geotechnischer Bericht vom 17.10.2016 über Baugrund und Gründung für Neubau eines Parkhauses an der Kullenhofstraße Ecke Pariser Ring, Kramm Ingenieure GmbH & Co. KG, Stand 17.10.2016  Stadtklimatisches Kurzgutachten „B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik, B-Plan Nr. 977 -Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg, B-Plan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik: Modellrechnungen mit dem Kaltluftabflussmodell KLAM_21, Geographie RWTH Aachen University, Lehrstuhl- und Forschungsgebiet Physische Geographie und Klimatologie, Stand März 2017  Stadtklimatisches Kurzgutachten „B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik, B-Plan Nr. 977 -Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg, B-Plan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik: Modellrechnungen mit dem Kaltluftabflussmodell KLAM_21, Geographie RWTH Aachen University, Lehrstuhl- und Forschungsgebiet Physische Geographie und Klimatologie, Nachtrag zu geänderten Beurteilungsgrundlagen durch neue Modellversion, Stand Februar 2018  Fachbeitrag Artenschutzprüfung für den B-Plan 971 „Parkhaus Uniklinik“ und den B-Plan 1000 „Erweiterung Uniklinik“, Büro pro terra Büro für Vegetationskunde, Tier- & Landschaftsökologie, Februar 2017 5.5. Monitoring Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. Seite 35 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik 5.6. Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. In einem Verkehrsgutachten wurde nachgewiesen, dass sowohl der Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße als auch die Abfertigungsanlagen des Parkhauses leistungsfähig sind, um die Verkehrsaufkommen verträglich abzuwickeln und um einen möglichen aufkommenden Rückstau in den Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße zu verhindern. Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben, da durch das Parkhaus Lärmbelastungen ausgelöst werden. Die maßgebenden Grenzwerte werden durch die Realisierung des Vorhabens eingehalten, wenn Süd-, West-, und Teile der Nordfassade des Parkhauses mit einem Schalldämmmaß von 20 dB(A) versehen werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Schallschutzgutachten. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt 60 Bäume im Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht erhalten bleiben können. 32 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Ein Erhalt der 32 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die Baumstandorte für die Errichtung des Parkhauses sowie deren Zufahrt in Anspruch genommen werden. Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 971 wären ca. 68 Ersatzbäume zu pflanzen. Der Freiflächengestaltungsplan sieht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - die Neupflanzung von 21 standortgeeigneten Bäumen vor. Außerhalb des Plangebietes, aber in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 971, sind an der östlichen Plangebietsgrenze 18 Ersatzbäume zu pflanzen. Außerhalb des Bebauungsplangebietes sind baustellenbedingt aber auch baubedingt 2 weitere Bestandsbäume zu roden, wovon ein Baum unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fällt. Für diese betroffenen Bäume sind ca. 2 Ersatzbäume zu pflanzen sind. Für nicht innerhalb des Klinikgeländes bzw. im näheren Umfeld desselben nachweisbare Ersatzpflanzungen ist der Ausgleich nach dem Regelwerk der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen abzuwickeln. Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 2.092 Biotoppunkten aufweist. Durch die Planung wird insgesamt ein Biotoppunktedefizit von 2.346 Wertpunkten ausgelöst. Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik kann für den Biotopverlust von 2.346 Wertpunkten kein Ersatz geschaffen werden. Es werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Da durch die zahlreichen geplanten Umbau- und Neubaumaßnahmen innerhalb des Klinikums und in den angrenzenden städtischen Bereichen keine Flächen für räumlichfunktionale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen langfristig bereitgestellt werden können, soll der erforderliche Ausgleich über ein Ökokonto „Eupener Straße“ abgeglichen werden. Die Maßnahmen werden auf den in der Stadt Aachen gelegenen Grundstücken der Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstücke 304 und 400 teilweise, von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft durchgeführt. Die Art des Ausgleichs sowie die nachzuweisende Flächengröße für die jeweilige Ersatzmaßnahme werden durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, als Verwalter des Ökokontos „Eupener Straße“, dokumentiert. Die Regelung zu der Einrichtung und Fortführung des Ökokontos wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Im Plangebiet kann die Versiegelung um 1.869 m² zunehmen. Auf einer Fläche von 3.683 m² können Böden ohne Versiegelung im Plangebiet erhalten bleiben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt als mittel eingeschätzt, da der durch das Vorhaben bedingte temporäre oder dauerhafte Verlust bzw. der Funktionsverlust vergleichsweise kleinflächig ist. Durch die Verwirklichung der beabsichtigten Planung des Parkhauses und des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 977 mit dem geplanten Verfügungsgebäude zur klinischen Nutzung entsteht ein Zuwachs an Flächenversiegelung. Das KonSeite 36 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 zept zur Ableitung des Niederschlagwassers sieht die Einleitung des belasteten Niederschlagwassers in den östlich des Plangebietes verlaufenden Dorbach vor. Die Einleitung in den Dorbach erfolgt über einen neu errichteten Lamellenklärer. Nach Prüfung der Einleitungsmenge im Hinblick auf den Hochwasserschutz ist keine Rückhaltung innerhalb des Plangebietes erforderlich. Das HRB Klinikum wird seitens des Betreibers STAWAG auf Grundlage des DIN 19700-Nachweises (Bericht vom Mai 2016) umgebaut. Diese Umbau-/ Ertüchtigungsarbeiten werden voraussichtlich Ende 2018 abgeschlossen sein. Wenn die aus dem DIN 19700-Nachweis resultierenden Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten für das HRB Klinikum umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 Ende 2018 fertig sein wird, verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven, sodass dann eine Rückhaltung für das geplante Vorhaben nicht erforderlich wird. Dies zeigen die Berechnungen für den ertüchtigten Zustand des HRBs Klinikum. Im Ergebnis hält das Klimagutachten fest, dass durch das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung (Gebäudehöhen von 224,6 m ü. NN bzw. 225,6 m ü NN) im Bereich des Kaltluftstromes bereits eine Einschränkung des Kaltluftabflusses bewirkt wird. Der bestehende Querschnitt zum Dorbachtal wird durch das Planungsrecht eingeengt. Mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende für die Errichtung des Parkhauses wird der Querschnitt zum Dorbachtal weiter verengt. In Folge dessen ergeben sich durch die Verengung des Strömungsquerschnittes Veränderungen des Kaltluftabflussverhaltens in der direkten Umgebung des Plangebietes. Es kommt östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in Richtung Aachener Innenstadt und westlich und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen in Bezug auf die Reduzierung des Kaltluftabflusses sind als „starke Auswirkungen“ (VDI-Richtlinie 3787 Blatt 5 Lokale Kaltluft) einzustufen. Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes Aufnahmepotential der Kaltluft von Verkehrsemissionen. Diese immissionsbezogene Auswirkung kann mit KLAM_21 allerdings nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit modelliert werden. Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich das künftig wahrnehmbare Orts- und Landschaftsbild deutlich. Durch die Realisierung des Vorhabens und vor allem durch das Volumen des Baukörpers wird die Wahrnehmbarkeit des Dorbachtals aus Richtung Vaalserquartier stark beeinträchtigt, obwohl das mehrgeschossige Gebäude von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante erfahren wird, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung erzielt werden soll und zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt wird. Der Erhalt und die Neuanlage von Vegetationsflächen, d.h. Einzelbäumen im Wechsel mit offenen Wiesenflächen im unmittelbaren Umfeld zum Parkhaus ermöglicht eine verträgliche Einbindung. Die Zufahrt zum Parkhaus, die Fußwegeverbindung in Richtung Kullenhofstraße und das Parkhaus selbst werden beleuchtet und verursachen damit Lichtemissionen auf die Umgebung. Durch bestimmte Maßnahmen im Bereich der Beleuchtung werden nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (u.a. geschlossene Westfassade), Tier (u.a. warmweiße LED-Lampen) und Landschaft (u.a. keine Abstrahlung von Lichtquellen in das Dorbachtal) verhindert. 6. Auswirkungen der Planung 6.1. Städtebauliche Auswirkungen Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, ein Parkhaus zu realisieren, welches als erster Baustein zur Baufeldfreimachung für den Neubau des ZentralSeite 37 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 OP unterhalb von Teilflächen der jetzigen Stellplatzfläche P2 liegt. Durch den Verlust einer Großzahl von Stellplätzen sind Ersatzkapazitäten notwendig, die in dem geplanten Parkhaus geschaffen werden sollen. Das geplante Parkhaus wird auf den bisherigen Stellplatzflächen des Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen (9 Parkebenen) ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Patienten umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet. Für die Realisierung des Parkhauses werden eine private Grünfläche sowie die bestehende Stellplatzanlage vor den Studierendenwohnheimen vollständig in Anspruch genommen. Durch die Nutzung der vorhandenen Stellplatzfläche vor dem Studierendenwohnheim wird der unbeplante Außenbereich westlich des Steinbergweges geschont. Im Planungsprozess sind auch andere Standortalternativen für die Errichtung des Parkhauses untersucht worden. Nach der Abwägung aller betroffenen Belange (Erweiterungsbedarf Campus Melaten, hohe Schutzanforderungen durch Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals, Landschaftsschutz und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand) entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und Studierendenwohnheime. 6.2. Verkehrliche Auswirkungen Das geplante Parkhaus wird über die südliche Zu- und Abfahrt des Kreisverkehres auf der Kullenhofstraße an das öffentliche Straßennetz angebunden. Mit der Standortwahl des Parkhauses werden zusätzliche positive verkehrliche Effekte erzeugt. Durch die Realisierung des Parkhauses werden die Verkehre, unter anderem ausgelöst durch Mitarbeiter, Besucher und Patienten schon ab dem Kreisverkehr abgeleitet und die Kullenhofstraße insgesamt verkehrlich entlastet. Die bisherigen Quell- und Zielverkehre zur Stellplatzanlage P2 reduzieren sich. Mit einem Nachweis der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres ist der Verkehrsfluss und die Belastbarkeit des Kreisverkehres untersucht worden. Auch sind die Abfertigungsanlagen des neugeplanten Parkhauses ausreichend leistungsfähig, um einen Rückstau und eine daraus resultierende Einschränkung des Verkehrsflusses innerhalb des Kreisverkehres zu verhindern. 6.3. Umweltauswirkungen Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Realisierung der Planung geht mit dem Verlust einer Grünfläche einher. Relevante Wegeverbindungen im Norden und Süden des Plangebietes zwischen Uniklinik Aachen einerseits und Dorbachtal andererseits bleiben erhalten. Durch die geplante Überbauung gehen lokal die entsprechenden Funktionen für den Naturhaushalt (Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Bodenfunktionen, Versickerungseigenschaften, lokalklimatische Funktionen) verloren. Im Süden und Norden des Plangebietes kann ein Teil der bestehenden Vegetationsbestände erhalten bleiben. Im Zuge des Vorhabens werden auch neue Strukturen im Zuge der Freiraumplanung realisiert (u.a. Baumpflanzungen, Hecken, Pflanzflächen). Weitergehende Aspekte zum Bodenschutz in der Bauphase, zur Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen sowie zur Niederschlagswasserbeseitigung durch Einleitung in den Dorbach werden im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan geregelt. Durch die Ergebnisse der Artenschutzprüfung sind keine erheblichen Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten zu erwarten. Durch die Lage des Parkhauses werden die Auswirkungen auf das Belüftungssystem Dorbach minimiert. Einer weiteren Einengung der Kaltluftschneise im Bereich des Dorbachtals soll so entgegengewirkt werden. Zur Vermeidung erheblicher Einwirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung durch Immissionen wird für die betroffenen Fassaden des Vorhabens ein erforderliches Schalldämmmaß für Außenbauteile festgesetzt. Erhebliche Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung soll auch durch die Anlage der Zufahrt zum Parkhaus über die Ostseite des Baukörpers ausgeschlossen werden. Seite 38 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik 6.4. Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 Planungsrechtliche Auswirkungen Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592, VIII Änderung wird durch den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - ersetzt. 7. Kosten Sämtliche entstehenden Planungskosten, die Kosten für die Baufeldfreimachung, der Neubau der Verkehrsflächen zur Erschließung des Parkhauses sowie die Kosten zur Herstellung des Parkhauses werden vom Vorhabenträger getragen. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ergeben sich für die Stadt Aachen nicht. Die Kostenübernahme aller erforderlichen Maßnahmen wird über den städtebaulichen Vertrag gesichert. 8. Städtebaulicher Vertrag Zur Sicherstellung des Bebauungsplanverfahrens und der Realisierung des Vorhabens wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag bzw. Erschließungsvertrag abgeschlossen, in welchem Anforderungen geregelt werden, die über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gehen. Zu den Regelungsinhalten des städtebaulichen Vertrages bzw. des Erschließungsvertrages zählen folgende Maßnahmen:  Sicherung von externen Kompensationsmaßnahmen für den Biotopverlust von 2.346 Wertpunkten, da im Bebauungsplangebiet kein Ersatz geschaffen werden kann. Diese werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. Hierzu schließt die Uniklinik einen Vertrag mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Die Kompensation erfolgt im Bereich eines Ökokontos.  Zur Sicherung des Hochwasserschutzes bzw. der Einleitung des Niederschlagwassers in den Dorbach, wird vertraglich gesichert, dass der Umbau des vorhandenen Lamellenklärers entsprechend der Entwässerungsplanung erfolgt. Darüber hinaus wird die Regionetz GmbH (STAWAG) bis Ende 2018 das Hochwasserrückhaltebecken „Klinikum“ ertüchtigen. Falls dies nicht rechtzeitig erfolgt, ist auf Kosten des Vorhabenträgers eine Rückhaltung vorzusehen.  Aus dem Verkehrsgutachten erfolgt die Empfehlung, durch verkehrslenkende Maßnahmen die Auslastung des Parkhauses sicherzustellen. Der Gutachter erstellt hierzu als Anlage zum städtebaulichen Vertrag ein Konzept, das in Abstimmung mit dem Betreiber entsprechende Maßnahmen sowie ein Monitoring festlegt.  Insgesamt können 60 Bäume innerhalb des Plangebietes nicht erhalten bleiben. Insgesamt sind gemäß Baumschutzsatzung als Ersatz 68 Bäume zu pflanzen. Innerhalb des Plangebietes können gemäß Freiflächenplan 21 Ersatzbäume gepflanzt werden, außerhalb zusätzlich 18 Bäume. Darüber hinaus sind weitere 29 Ersatzbäume zu pflanzen. Diese Ersatzpflanzungen sollen im Bereich des Vorplatzes der Uniklinik erfolgen. Die Auflagen aus der Baumschutzsatzung werden nicht über den städtebaulichen Vertrag gesichert, sondern erfolgen im Rahmen der Fällgenehmigungen. Nur der ökologische Ausgleich sowie die Sicherung der Freiflächenplanung einschließlich der Auflagen zu den Pflanzmaßnahmen werden vertraglich gesichert.  Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch die Beleuchtung werden entsprechende Auflagen im Vertrag gesichert.  Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind über Grunddienstbarkeiten zu sichern.  In den Vertrag wurden Hinweise zur Bodendenkmalpflege, zur Kriminalprävention sowie zum Hubschrauberlandeplatz aufgenommen. Seite 39 / 40 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.04.2018 9. Plandaten Gesamtplangebiet: Sondergebiet: davon überbaubare Fläche: öffentliche Verkehrsfläche: öffentliche Grünfläche: private Grünfläche: 13.200 m² 10.954 m² 4.717 m² 399 m² 710 m² 1.136 m² Seite 40 / 40 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik Offenlage Stellungnahmen der Verwaltung zu den Behörden im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden Fassung vom 16.03.2018 Inhaltsverzeichnis Planungsrelevante Eingaben gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 14.02.2018 ....................................................................... 3 2. Bezirksregierung Düsseldorf, vom 15.02.2018 ............................................................................................... 5 2/6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden Fassung vom 16.03.2018 1. LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vom 14.02.2018 3/6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden Fassung vom 16.03.2018 Stellungnahme der Verwaltung: Durch den Bau des beantragten Parkhauses ist zu prüfen, ob der Umgebungsschutz des Baudenkmals Universitätsklinikum Aachen betroffen ist. Die Überprüfung von Blickachsen in Richtung Uniklinik Aachen hat die Verträglichkeit des Vorhabens nachgewiesen. Eine Überprüfung der Blickachsen in Richtung Universitätsklinik Aachen wurde dem LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland und der Unteren Denkmalbehörde vorgelegt, um darzustellen, dass von dem Parkhaus keine Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des Baudenkmals ausgehen. Die Bezirksregierung Köln als zuständige Untere Denkmalbehörde hat am 24.01.2018 im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland die denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zum Bau des beantragten Parkhauses erteilt. Die Farbgebung ist das Ergebnis eines Wettbewerbes, in dem das Preisgericht Vertreter aus Politik, Verwaltung und Uniklinik vertreten waren. Der Fassadenwettbewerb wurde durchgeführt, um die gestalterische Qualität des Parkhauses sicherzustellen. Das Farbkonzept ist zwingender Bestandteil des Siegerentwurfes. In der Eintragung des Universitätsklinikums der RWTH Aachen in die Denkmalliste der Stadt Aachen ist die äußere Farbgebung kein Bestandteil der Unterschutzstellung des Baudenkmales. Eine Abkehr von der Farbgebung würde einen erneuten Wettbewerb erforderlich machen. Angesichts der bereits überprüften Blickachsen in Richtung des Denkmals Klinikum wird ein erneuter Wettbewerb als nicht erforderlich angesehen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 4/6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden Fassung vom 16.03.2018 2. Bezirksregierung Düsseldorf, vom 15.02.2018 5/6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden Fassung vom 16.03.2018 Stellungnahme der Verwaltung: Auf Grund der unmittelbaren Nähe zum Hubschraubersonderlandeplatz sind der Bezirksregierung Düsseldorf alle Bauhilfsanlagen wie Krane zur Prüfung vorzulegen. Dazu sind Angaben der Kranhöhe in Meter sowie Auslegerlänge und die geplante Standzeit zu machen. Der Hinweis wird in den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan aufgenommen. Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe zu folgen 6/6 Allgemein Gebäude Flurstücksgrenze Geltungsbereich Bebauungsplan Befestigte Flächen Pflaster Kies Rasenwabe Baukonstruktion Betonfertigteil Winkelstützwand / L-Stein Technische Anlagen Mastleuchte Abläufe und Rinnen Einbauten Fahrradbügel Parkbügel Abfallbehälter Zaun Pflanzflächen Rasenfläche Pflanzfläche Hecke Bäume, geplant 56 zu fällende Bäume, geschützt zu fällende Bäume, ungeschützt zu fällende Bäume, geschützt (außerhalb des Grundstücks) Ersatzpflanzungen Privatstraße im Westen (9 Stk.) (großkroniger Laubbaum Säulenform StU 30-35, Ginkgo biloba 'Autumn Gold') Ersatzpflanzungen im Wiesenbereich (29 Stk.) (großkroniger Laubbaum StU 20-25, entsprechend Bestand z.B. Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Carpinus betulus, LEGENDE : Salix alba) Strauchfläche Rodung Rückschnitt Bestandsbäume Alle Maße sind vor Ort von den ausführenden Firmen eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Gegebenheiten des Bestandes zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen! 64 Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\180409_AC146_KONZEPTSTAEDTEBAU, Dani 11. Apr. 2018 11:58:21 Dorb ach 66 Alle Höhenangaben beziehen sich auf NHN. Wichtige Hinweise: Die Grenzgeometrien und die Gebäude wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen. Für exakte grenzbezogene Beurteilungen ist eine örtliche Ermittlung zu empfehlen. Das Höhenbezugsystem ist NHN. Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert. Für Existenz, Lage und Genauigkeit dieser Leitungen kann keine Gewähr übernommen werden. Planungsrelevante Haltungen sollten örtlich überprüft werden. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen ist. Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der Höhenangaben, erforderlich. 11.04.2018 DM Anpassung gemäß Ausführungsplanung .4 24.10.2017 DM Änderung Geltungesbereich Städtebauliches Konzept .3 10.08.2017 DM Änderung Geltungesbereich Vorh.-und Erschließungsplan .2 08.08.2017 DM Änderung Müllstandort, Motoerradstellplätze überdacht .1 DATUM BEARBEITER ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG INDEX Übersicht: Projekt: Neubau Parkhaus B 204 Bauherr: Universitätsklinikum Aachen Pauwelsstraße 30 52074 Aachen Planinhalt: Freiflächengestaltungsplan Leistungsphase: Genehmigungsplanung Plan-Nr.: 504.00_LA_FFGP Projekt-Nr. ukafacilities: Datum Erstellung: Datum Index: 2016030 28.06.2017 11.04.2018 Maßstab: 1 : 200 gezeichnet: DM Index: Blattgröße: 841 x 1189 geprüft: KA .4 3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt ukafacilities GmbH Schneebergweg o. Nr. D-52074 Aachen Fon +49 241 80 80196 Bachstraße 22 52066 Aachen Tel: +49 241 50 40 77 Fax: +49 241 53 11 61 mail@3plus.de www.3plus.de Entwurfsverfasser 841 x 1189 mm, 1,00 m² Pflaster Wartebereic 212,0 ü. NHN 3446 Bank 3436 FGU 3430 Pflaster 3550 3551 3475 3445 2.50 2.00 Konflikt / Baumfällungen Winkelstütze Grünfläche Bank 3437 3442 Bank 3409 3427 aus Baumfällantrag 3+Freiraumplaner vom 09.06.2017 Parken 3443 FGU 3428 33 satzungsgeschützte Bäume zu fällen R=20 3408 Fahrbahn 3444 Asphalt 3429 FahrgastInfo 3407 Wartebereich 3431 3406 TG Parken tandshöhe = ,00 m ü. NHN 3441 29 nicht satzungsgeschützte Bäume zu fällen 3410 3425 Motorra 2.17 3415 3416 R=12 3417 Gehw eg (R 3418 ofstraß Gehweg (Radfa hrer Kullenh 2200 e 3419 frei) 3492 3491 3490 3495 3489 3498 3496 3423 3421 adfahrer e Baum- und Biotoptypenbestand 2533 2534 Fahrbahn 3476 ün Gr flä we g e ch Einfügepunkt Planung / Kreisverkehr 3500 2198 2199 3477 2159 2197 3483 Ra d 3499 3478 3534 3533 3535 Wert 2535 3485 3484 gem. Aachener Modell/Satzung Stadt Aachen 3488 3487 3486 frei) ofstraß e Auf/Abwertung bis 0,2 (++/-) Wertpunkte 3497 3420 3482 41.5._1 Einzelbäume, Baumfgruppen, -reihen, geringes-mittleres Baumholz, straßenbegleitend als Verkehrsgrün, Pflanzstreifen 0,7 -- 41.5._3 Einzelbäume, Baumgruppen, -reihen; mittleres - starkes Baumholz, flächig 0,9 0,9 52.1.1-3 Versiegelte Flächen 0 0 53 Sondergebiet ( SO) Überbaut 0 0 53 Sondergebiet ( SO) 0,3 0,3 0 2.0 0 Kullenh Baugrenze G rü 3494 nfläch3493 3422 0.5 3414 R= 12 3424 3413 B-Plangrenze/ Geltungsbereich use dschle Bank 3438 Grünfläche 3440 3439 3426 2536 2537 2538 2539 2540 2541 2542 3481 3479 3480 2543 2154 2158 21552153 2139 2138 2157 2156 2152 2140 2151 2134 2137 2150 2149 2148 2135 2133 2136 2147 2116 2132 2145 21462131 2117 21182115 2144 2142 2130 2129 2119 2113 2128 2141 2143 2141 2114 2112 2127 2120 21112100 2103 2126 2108 2109 2125 2121 2110 2102 2105 2107 2101 2124 2099 2106 2123 2122 2098 2089 2087 2096 2095 2093 2088 2086 20972094 2092 2083 2091 2090 2082 2085 2081 2084 2080 2078 2079 2067 2077 2075 2063 2066 2073 2065 2076 2044 2072 2064 20702071 2057 2062 2069 2060 2068 2058 2061 2183 2195 2160 2182 2161 2181 Ku 2184 2180 2185 lle 2544 2162 2163 2179 2164 2545 2546 2547 2548 nh ofs tra ß e 2058 2178 2165 2186 2188 2187 2056 2177 2166 2176 2167 2168 2189 2048 2046 2045 2051 2047 2054 20532049 2043 2042 2055 2052 2050 2044 2190 2041 2040 2175 2174 2169 2015 2016 2170 2014 2171 2191 2173 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2172 2031 2030 2013 2192 2193 2194 2012 2017 2011 2018 2029 2028 2027 2010 2019 2009 2020 2008 2021 2007 2022 2026 20242025 2023 2006 g aktualisierter Entwurf 3+ Architekten 20.04.2018 Bastian 20.04.2018 Bastian f Vorentwurf/ neuer B-Plan 12.10.2017 Bastian 12.10.2017 Bastian e Vorentwurf 28.08.2017 Bastian 28.08.2017 Bastian d Vorentwurf 25.08.2017 Bastian 25.08.2017 Bastian c Vorentwurf 24.08.2017 Bastian 24.08.2017 Vorentwurf 18.08.2017 Zimm 18.08.2017 Zimm a Vorentwurf 27.02.2017 Graebe 27.02.2017 Graebe geänd. am Name Planindex Blattindex Grundlagen : 2561 2560 3029 3028 Änderungen BKI, Verkehrsanlagen 10.08.2017 3PLUS, Freiflächengestaltung 11.04.2018 geprüft am Name Bebauungsplan 971 Parkhaus 09.10.2017 Auftraggeber : 2559 2453 Bastian b 2558 3031 2457 3033 3032 3025 30273026 3030 Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH Jülicher Straße 318-320 52070 Aachen www.bki-aachen.de 3024 3023 30213022 3020 Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de BSV BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG Dr.-ING. REINHOLD BAIER GMBH ● AACHEN Hanbrucher Straße 9 D-52064 Aachen Telefon: +49 (0) 241 70 550-0 Telefax: +49 (0) 241 70 550-20 BFT Planung GmbH Im Süsterfeld 1 · 52072 Aachen Fon +49 241 41357 0 post@bft-planung.de www.bft-planung.de Planinhalt: LFB / GOP E/ A Bilanzierung Konfliktplan / Baumfällungen Projekt: Plan-Nr.: GOP - 03g UKA Aachen Projektnummer: B-Plan N. 971 Parkhaus Uniklinik 2016058 Maßstab: 1 : 500 Bearb.: 20.04.2018 Datum, Unterschrift: Blattgr.: 841 x 594 Dateipfad: Allgemein Gebäude Flurstücksgrenze Geltungsbereich Bebauungsplan Befestigte Flächen Pflaster Kies Rasenwabe Baukonstruktion Betonfertigteil Winkelstützwand / L-Stein Technische Anlagen 56 Mastleuchte Abläufe und Rinnen Einbauten Fahrradbügel Parkbügel Abfallbehälter Zaun 206,57 Pflanzflächen LEGENDE : Rasenfläche 209,11 Pflanzfläche Hecke Bäume, geplant Alle Maße sind vor Ort von den ausführenden Firmen eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Gegebenheiten des Bestandes zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen! OK Gabione 210,90 66 Alle Höhenangaben beziehen sich auf NHN. 11.04.2018 DATUM DM .1 Änderung gemäß Ausführungsplanung BEARBEITER ÄNDERUNG / ERGÄNZUNG INDEX Übersicht: 0,40 64 Z:\AC146_CAD(PARKHAUS UNIKLINIKUM)\07_AKTUELL\CAD\180409_AC146_KONZEPTSTAEDTEBAU, Dani 11. Apr. 2018 11:58:21 0,08 4,80 Dorb ach 209.11 Wichtige Hinweise: Die Grenzgeometrien und die Gebäude wurden der aus dem ALKIS entstammenden NAS-Datei entnommen. Für exakte grenzbezogene Beurteilungen ist eine örtliche Ermittlung zu empfehlen. Das Höhenbezugsystem ist NHN. Die Darstellung der Leitungen wurde teilweise aus dem STAWAG-Bestand und UKA-Leitungsbestand digitalisiert. Für Existenz, Lage und Genauigkeit dieser Leitungen kann keine Gewähr übernommen werden. Planungsrelevante Haltungen sollten örtlich überprüft werden. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungen ist. Sofern der Plan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung, insbesondere der Höhenangaben, erforderlich. Projekt: Neubau Parkhaus B 204 Bauherr: Universitätsklinikum Aachen Pauwelsstraße 30 52074 Aachen Planinhalt: Städtebauliches Konzept Leistungsphase: Genehmigungsplanung Plan-Nr.: 504.00_LA_SBK Projekt-Nr. ukafacilities: Datum Erstellung: Datum Index: 2016030 24.10.2017 11.04.2018 Maßstab: 1 : 200 gezeichnet: DM Index: Blattgröße: 841 x 1189 geprüft: KA .1 3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt ukafacilities GmbH Schneebergweg o. Nr. D-52074 Aachen Fon +49 241 80 80196 Bachstraße 22 52066 Aachen Tel: +49 241 50 40 77 Fax: +49 241 53 11 61 mail@3plus.de www.3plus.de Entwurfsverfasser 841 x 1189 mm, 1,00 m² Anschluss an Bestand OK Geländer 213.12 OK Warnlicht 260.13 A4 Etage 7 OK Wand 254.83 A5 A6 OK Attika 229.74 212.00 212.00 Modellierung der Böschung ls Winke nd 30 212.00 tützwa (OKRD~211.90) 1,7% hn bahn Fahrba Fahr Asphalt 1% Gussasphaltrinne Parken Fa hrb ah a n 10 Stellplätze ken Par Schlitzrinne e lätz ster Pfla tellp 5S 211.70 0,5 % 211.82 As ph lt 0,7 ges.% 1,1 % Pa 212.00 1,5 % 3S tel rke n lplä Parken tze 12 Stellplätze 212.00 211.80 1,3% Gussasphaltrinne Fahrbahn 211.50 Fah Zugang Notausgang 2,5 % 211.85 1,5 ges% 211.60 211.66 Modellierung der Böschung rbah 211.38 Fahrbahn 211.20 211.10 212.00 2,2 211.33 210.45 211.06 5% 3,3 % Schrammbord gepl. 210.38 Treppe 208.60 3,3 % Einfassung Stahlelement 1% n 208.55 211.00 8,5 % 210.70 2,1% 211.70 206.85 3, Taxiwartestände Taxiumfahrt 211.16 208.15 Pflasterrinne 210.64 75 % InfoPoint taktiles Element 210.80 Taxiumfahrt 210.50 209.72 211.00 9 20 209.72 5,88% 209.60 208.41 208.29 Pflasterrinne 8% 6,5 9 7.4 1 20 7.6 20 2 9.7 las ter rin ne 20 ße stra (2 5) 8 7.8 5 20 07.8 2 .75 x wels Pau %) 0% 1,3 % 209.75 2 ,8 (2,69 06.4 3,4 2,55 % begehbare Lichtlinse 0 .0 08 Pflasterrinne 210.96 211.11 begehbare Lichtlinse 0% 6,0 207.80 Betonblock 6 (20 ) 1 4% 212.00 3,6 % 210.85 3,4 2,1% 211.25 1,3 % % 0,7% 3,4 1,3 % Rampe 6% 5% 209.75 2,35 % 210.60 208.02 208.14 ASEAG Automat Notruf / Infosäule 210.45 210.03 209.78 Grünfläche Kassenautomat 210.80 InfoPoint Infosäule ohne Sprechfunk 211.15 210.75 2 Schaltkästen 3% 212.00 Pf 1,3 % 2,2 0% 2,8 1,1 % 209.23 209.20 209.09 208.93 209.24 209.40 209.08 209.24 209.44 209.28 209.14 209.30 Gehweg 209.14 209.30 Wartebereich 209.38 209.22 209.15 209.19 209.35 209.44 209.28 209.04 208.88 209.49 209.33 209.64 209.80 209.91 Behindertenstellplätze ∆ 140 x 209.54 209.38 209.96 211.20 3% Velo City Rampe zur Fahrradgarage 212.00 211.20 200.00 2,75 % 212.20 Fahrgastunterstand 210.40 Fahrgastunterstand 1% 1% 210.55 210.70 208.95 211.00 209.72 209.69 209.85 209.75 Bäume mit Bewässerung 209.75 x % 0% 0% 0% 211.50 209.04 Wartebereich 208.93 208.77 Fahrbahn Fahrbahn 209.53 209.69 211.20 209.10 208.99 208.83 209.59 209.75 209.86 CAMBIO-Stellplätze 211.20 212.00 d 211.20 x 0,62% x x 210.31 210.05 210.00 210.45 209.80 210.38 2,6 % 209.80 2,5 % 210.15 05.10.2017 bastian Höhen (Konzept) geändert 08.09.2017 Änderungen geänd. am Name geprüft am Name Auftraggeber : Autom Hanbrucher Straße 9 D-52064 Aachen e nk Schra Telefon: +49 (0) 241 70 550-0 Telefax: +49 (0) 241 70 550-20 3 % use InfoPoint Telefon: 0241 / 56 81 70 Telefax: 0241 / 16 34 35 e-mail: info@bki-aachen.de BSV BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG Dr.-ING. REINHOLD BAIER GMBH ● AACHEN at dschle Grünfläche Infosäule ohne Sprechfunk 212.00 Taxivorfahrt abgerundet, Massketten; BKI P2 eingefügt Jülicher Straße 318-320 52070 Aachen www.bki-aachen.de ra Motor 210.00 b 209.17 209.14 2,6% 210.60 x bastian Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 209.04 209.01 2% x 1% 210.70 x x Taxivorfahrt abgerundet, Bestandbäume 209.77 209.80 210,70 x x 209.88 211.00 2,75 % x c Fahrgastunterstand Fahrgastunterstand 0% 0% 0% Parken 212.00 209.31 Bank 2,5 % x pd 11.10.2017 208.95 x 2,75 % 209.26 209.42 209.56 209.40 209.71 209.87 x Rückbau, da Ltg. zu hoch ! 06.02.2018 Grundlagen : 209.98 ∆ 63 211.50 209.20 209.04 210.27 taktile Elemente, Infopoints Blattindex 211.20 x 213.00/212.50 nach Abstimmung BKI 209.35 209.19 x 209.50 209.34 209.78 x 2,25 % 209.92 Elektroautostellplätze mit Ladestation Zugang Fahrradgarage 210.07 3% 209.65 209.81 210.27 211.50 209.92 x 13 Stellplätze x ∆~100 KS 209,35 210.70 Wartebereich Behindertenstellplätze Behindertenstellplätze Behindertenstellplätze Kiss and Ride Stellplätze x x 209.80 Rampe 6% x Behindertenstellplätze 1,5 umlaufende Hockerbank Motorrad-Parken für ca. 20 Motorräder 212.00 209.10 2,25% 209.86 208.99 208.83 209.74 209.59 209.75 210.01 3% 2,75 % 209.86 5% Fahrbahn 210.20 2,2 Motorrad-Parken für ca. 20 Motorräder 210.15 Citylight x x x 209.94 210.06 Pflasterrinne Ausgang Technikraum hrt Ausfa tz la Parkp InfoPoint Grünfläch e Rad Pfla Gehweg Pflaster 212.40 212.82 212.58 212.32 212.10 212.08 211.72 211.88 211.60 Radweg weg ster 210.90 eg 210.85 w ad R Pflaster Gehweg Pf la r ste Planinhalt: Grü nflä AUSFÜHRUNGSPLANUNG AUSSENANLAGEN 1. BA MedMoP 2016 028/ 16039 che Pflaster Pflaster Pflaster ün fl Pflaster he Gehweg äc Pflaster Radweg Radweg Radweg Asphalt Kullenho fstraße Pflaster Gehweg Pflaster Radweg Projekt: Gr Fahrbahn Pflaster Fahrbahn Asphalt UKA Aachen Fahrradtiefgarage Zentraler Vorplatz Entwurf Entwässerung Plan-Nr.: E 01 Projektnummer: 2016028 Maßstab: 1 : 250 Datum: Pflaster Entrée B Fahrräder Gehweg Datum, Unterschrift: Blattgr.: 150 x 90 cm Pflaster Index: ün Gr Ra e ch flä Pfl as dw ter eg aufgestellt: 25.08.2017 geändert: 06.02.2018 d Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 971 Zusammenfassende Erklärung - Parkhaus Uniklinik 1. Fassung vom 23.04.2018 Verfahrensablauf 21.04.2016 Beauftragung der Verwaltung der Stadt Aachen durch den Planungsausschuss, die Aufstellung eines Bebauungsplans mit städtebaulichem Vertrag durchzuführen 27.06.-08.07.16 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Ausstellung der Planunterlagen und einer öffentlichen Anhörung am 28.06.2016 in der Universitätsklinik Aachen 27.06.-29.07.16 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) 15.01.-16.02.18 Offenlage des Bebauungsplanes 2. Ziel der Bebauungsplanaufstellung Ziel der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik Aachen (UKA) zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Mit der Fortschreibung des Masterplanes für das UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik finanziell gedeckt. Das bestehende Klinikgebäude mit dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen weiterhin medizinische Versorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen aufzuzeigen. Der Masterplan zur Erweiterung der Uniklinik Aachen sieht das neue Parkhaus südlich der Kullenhofstraße als ersten wichtigen Baustein zur Baufeldfreimachung für den neuen Zentral-OP vor, um den Betrieb der Universitätsklinik auch nach der Umsetzung des Masterplanes und der damit verbundenen Inanspruchnahme der derzeitigen Stellplatzflächen auf dem Parkplatz P2 für den neuen Zentral-OP aufrecht zu erhalten. Für den Verlust von Stellplatzflächen muss Ersatz geschaffen werden. Das geplante Parkhaus soll auf dem bisherigen Stellplatz des Studierendenwerkes entstehen und dabei auf acht Geschossen (9 Parkebenen) ca. 1.350 Stellplätze für Beschäftigte, BesucherInnen und PatientenInnen umfassen. Das neu geplante Parkhaus ersetzt auch die 192 Stellplätze des Studierendenwerkes im Plangebiet. Die Erschließung des Parkhauses verläuft über die Kullenhofstraße. Der Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - wurde zu Verfahrensbeginn als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt, da bereits eine konkrete Planung für das Parkhaus vorliegt. Bei diesem Verfahren ist Voraussetzung, dass der Vorhabenträger bis Satzungsbeschluss über die Grundstücke im Plangebiet verfügen muss, um die Umsetzung innerhalb einer Frist gewährleisten zu können. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde deutlich, dass die Vorhabenträgerin (Uniklinik Aachen) nicht rechtzeitig über die notwendigen Grundstücke verfügen wird. Die derzeitigen Grundstückseigentümer haben zwar ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf geäußert, das tatsächliche Grundstücksgeschäft kann aber aus formalen Gründen voraussichtlich erst ab Mitte 2018 vollzogen werden. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau des Parkhauses geschaffen werden, das Voraussetzung für die Baumaßnahmen zur Erweiterung der Uniklinik ist. Die Erweiterung der Uniklinik ist Bestandteil des Medizinischen Modernisierungsprogrammes des Landes NRW (MedMoP), das einen engen Zeitrahmen der Realisierung (2020) vorschreibt. Um diesen Zeitplan nicht 2/6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 23.04.2018 zu gefährden, soll der Bebauungsplan für das Parkhaus nun als Angebotsplan aufgestellt werden. So kann die weitere Planung des Parkhauses zeitlich unabhängig von den Eigentumsverhältnissen durchgeführt werden. 3. Berücksichtigung der Umweltbelange Im Plangebiet befindet sich im nördlichen Teil eine öffentliche Grünfläche mit einer Wegeverbindung in das Dorbachtal. Die Fläche ist begrünt und mit Gehölzen bzw. Bäumen bepflanzt. Im zentralen Teil des Plangebietes befindet sich die bisherige Stellplatzfläche des Studierendenwerkes, die im Zuge der Realisierung des Parkhauses überplant werden soll. Der südliche Teil des Plangebietes ist begrünt und mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes werden Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet. Aus der Umweltprüfung ergaben sich daher umweltrelevante Belange, die als Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung im Bebauungsplan im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt werden. Durch die Maßnahmen können unverträgliche und erheblich nachteilige Auswirkungen insbesondere auf das Schutzgut Mensch vermieden bzw. gemindert werden. Beim Schutzgut Mensch sollen eine Verkehrslenkungsmaßnahme zur Befüllung des Parkhauses, eine geschlossene Nord-, West- und Südfassade zum Nachweis von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen (Schallimmissionsschutz) sowie entsprechende Auflagen zur Beleuchtung getroffen werden. Der Eingriff in den Naturhaushalt ist rechnerisch zu kompensieren. Durch den Eingriff werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Diese werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. Bei der Realisierung des Parkhauses können 60 Bäume nicht erhalten bleiben. 32 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Insgesamt sind gemäß Baumschutzsatzung als Ersatz 68 Bäume zu pflanzen. Innerhalb des Plangebietes können gemäß Freiflächenplanung 21 Ersatzbäume gepflanzt werden, außerhalb zusätzlich 18 Bäume. Darüber hinaus sind weitere 29 Ersatzbäume zu pflanzen. Diese Ersatzpflanzungen sollen im Bereich des Vorplatzes der Uniklinik erfolgen. Auflagen zu den Pflanzmaßnahmen werden vertraglich gesichert. Beim Schutzgut Wasser wird über den städtebaulichen Vertrag gesichert, dass das Parkhaus erst dann abwassertechnisch erschlossen ist, wenn der Umbau des Lamellenklärers umgesetzt ist (nämlich vor Fertigstellung des Parkhauses). Der Lamellenklärer leitet das gereinigte Wasser in den Dorbach ein. Durch den Betreiber wird das HRB Klinikum ertüchtigt. Wenn die Umbau- und Ertüchtigungsarbeiten umgesetzt sind, und die Fertigstellung des Parkhauses im Plangebiet 971 nach Ende 2018 fertig sein wird, verfügt das HRB Klinikum über zusätzliche hydrologische Reserven. Eine Rückhaltung zum Hochwasserschutz für das geplante Vorhaben wird nicht erforderlich. In einem Gutachten zum Planvorhaben wurden die stadtklimatischen Auswirkungen der Erweiterung der Uniklinik Aachen großräumig untersucht. Das Untersuchungsgebiet wird im Süden durch die Vaalser Straße, im Westen durch den Steinbergweg, im Norden durch das bestehende Uniklinikgebäude und im Osten durch den Pariser Ring bis Kreisverkehr Kullenhofstraße begrenzt. Das Untersuchungsgebiet des Gutachtens umfasst dabei die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -, Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik -, des Bebauungsplanes Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - und des Bebauungsplanes Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - sowie das nähere Umfeld der Uniklinik Aachen. Im Ergebnis hält das Klimagutachten fest, dass durch das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 592, VIII Änderung (Gebäudehöhen von 224,6 m ü. NN bzw. 225,6 m ü NN) im Bereich des 3/6 Bebauungsplan Nr. 971 Zusammenfassende Erklärung - Parkhaus Uniklinik - Fassung vom 23.04.2018 Kaltluftstromes bereits eine Einschränkung im Kaltluftabflusses bewirkt wird. Der bestehende Querschnitt zum Dorbachtal wird durch das Planungsrecht eingeengt. Mit der Inanspruchnahme der Flächen östlich der bestehenden Wohnheime für Personal der Uniklinik und für Studierende für die Errichtung des Parkhauses wird der Querschnitt zum Dorbachtal weiter verengt. In Folge dessen ergeben sich durch die Verengung des Strömungsquerschnittes Veränderungen des Kaltluftabflussverhaltens in der direkten Umgebung des Plangebietes. Es kommt östlich und nördlich des Plangebietes zu Zunahmen des Kaltluftabflusses in Richtung Aachener Innenstadt und westlich und teils südlich kommt es zu Abnahmen des Kaltluftvolumenstroms in Richtung Uniklinik / Rabental. Das von der Reduzierung des Kaltluftabflusses betroffene Gebiet reicht nur wenig talabwärts des Uniklinikgeländes. Die Auswirkungen in Bezug auf die Reduzierung des Kaltluftabflusses sind als „starke Auswirkungen“ (VDI-Richtlinie 3787 Blatt 5 Lokale Kaltluft) einzustufen. Durch die Umlenkung des Kaltluftvolumenstromes vor dem Parkhaus in Richtung Pariser Ring, besteht ein erhöhtes Aufnahmepotential der Kaltluft von Verkehrsemissionen. Diese immissionsbezogene Auswirkung kann mit KLAM_21 allerdings nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit modelliert werden. Mit der Standortwahl und der Hochbauplanung des Parkhauses wurde der Forderung Rechnung getragen, dass der Strömungsquerschnitt der Kaltluft östlich des zu errichtenden Parkhauses möglichst großzügig zu dimensionieren ist und den im jetzigen Planzustand vorgesehenen Restquerschnitt unbedingt erhält. Dazu soll das Parkhaus auf keinen Fall weiter nach Osten und Süden verschoben werden. Zur Minderung der Auswirkungen ist die Umgebung des Parkhauses zu entsiegeln und stark, aber ohne größere Strömungshindernisse zu begrünen. Gleichzeitig wird bei niedrigen Gebäuden im Umfeld eine Dachbegrünung empfohlen. Des Weiteren ist der Vorplatz der Uniklinik so zu gestalten, dass ausreichende Belüftung bzw. Abkühlung vor allem bei Hitzeereignissen ermöglicht wird. Baumpflanzungen sind beispielsweise eine Möglichkeit, die zur Belüftung und Abkühlung beitragen. Mit der Errichtung des Vorhabens auf der heute als versiegelte mit Baumreihen erlebbaren Stellplatzfläche verändert sich das künftig wahrnehmbare Orts- und Landschaftsbild deutlich. Der Blick in Richtung Dorbach wird durch das Vorhaben und sein Volumen stark beeinträchtigt. Das mehrgeschossige Gebäude wird von dem benachbarten Umfeld als eine neue bauliche Stadtkante erfahren, bei der die Qualität zum einen über eine ansprechende Fassadengestaltung (Durchführung eines Fassadenwettbewerbes) erzielt werden soll und zum anderen eine landschaftsverträgliche Einbindung in den angrenzenden Landschaftsbereich des Dorbachtals angestrebt wird. Auch wenn die fachlichen Konflikte zwischen Umweltbelangen und Planungszielen bestehen bleiben, verbleiben nach erfolgter Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Aachen rechtlich keine unverträglichen Auswirkungen. 3.1 Beurteilung der Umweltbelange Die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ist im Umweltbericht dargestellt. Zur Beurteilung der Umweltbelange wurden die nachfolgenden Gutachten erstellt: • ein Verkehrsgutachten zur Überprüfung der verkehrlichen Erschließung und zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen und zur Verkehrsverträglichkeit sowie zur Leistungsfähigkeit der Schrankenanlagen, • ein schalltechnisches Gutachten zur Untersuchung und Bewertung der zu erwartenden Verkehrsimmissionen, • ein Artenschutzbeitrag zur Betroffenheit von planungsrelevanten Arten, 4/6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 23.04.2018 • ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB), • ein Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung für Neubau des Parkhauses, • Stadtklimatisches Kurzgutachten zu den klimatischen Auswirkungen zur Erweiterung der Uniklinik Aachen. 4. Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Offenlage des Bebauungsplanes eingereichten Anregungen wurden eingehend geprüft und in die Abwägung eingestellt. Die vorgebrachten Belange aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes stehen im Widerspruch zu den Belangen der Wirtschaft, der medizinischen Versorgung und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus ist es die besondere überregionale Aufgabe der Stadt Aachen, die Entwicklung der Forschung und Ausbildung an der Aachener Hochschule zu fördern. Insofern werden die damit verbundenen Belange gegenüber anderen Belangen höher gewichtet. Die rechtlichen Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes sind im Rahmen der Umweltprüfung erfasst und über den Bebauungsplan rechtlich gesichert. Es verbleiben rechtlich keine unverträglichen Auswirkungen. In den eingegangen Stellungnahmen der BürgerInnen wurde die Notwendigkeit der Errichtung des Parkhauses und die damit verbundene Inanspruchnahme von Baumbestand in Frage gestellt. Zusätzlich ist der Standort des Parkhauses in Bezug auf das Thema Klima (Kaltluftschneise) in Frage gestellt worden. Des Weiteren wird die Gewichtung der Umweltbelange im Verfahren kritisiert. Laut Eingaben der BürgerInnen werden Umweltbelange in der Abwägung niedriger gewichtet als wirtschaftliche Interessen. 5. Berücksichtigung der Behördenbeteiligung Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Sie beinhalten vor allem Hinweise für die Planung und Durchführung. Eine Stellungnahme zielte auf das Thema Denkmalschutz. Die Stellungnahmen wurden berücksichtigt und deren Belange im Umweltbericht eingearbeitet. 6. Ergebnis der Abwägung Zu den gesetzlich zu berücksichtigenden Belangen gehören der Umweltschutz, aber auch die Belange der Wirtschaft, der medizinischen Versorgung und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Nach Abwägung aller betroffenen Belange (Landschafts- und Bodenschutz auf den Flächen am Steinbergweg, Grünflächen zwischen Uniklinik und Gut Melaten mit Baumbestand, hohe Schutzanforderungen für Wohnbebauung an der Kullenhofstraße, Klimaschutz und Gewässerschutz im Bereich des Dorbachtals) ist das Ergebnis der bisherigen Planung, dass die zusätzlichen Gebäude (u.a. Zentral-OP) in jedem Fall im Bereich der heutigen Stellplätze stehen werden und dass damit zu einem erheblichen Anteil Parkplätze und Baumbestand verloren gehen werden. Die Flächen westlich des Steinbergweges können für die Erweiterung der Uniklinik Aachen nicht in Anspruch genommen werden. Infolgedessen findet eine städtebauliche Verdichtung im direkten Planumfeld statt. Durch die städtebauliche Verdichtung werden bestehende Grünstrukturen in Anspruch genommen. Der Eingriff westlich des Steinbergweges wäre gerade in Bezug 5/6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 23.04.2018 auf das Thema Bodenschutz und auf die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wesentlich höher einzustufen. Im Planungsprozess zur Suche eines geeigneten Standortes für ein neues Parkhaus im Bereich der bestehenden Uniklinik wurden zusätzliche Standortalternativen geprüft: • Errichtung einer (eventuell nur temporären) Stellplatzanlage westlich des Steinbergweges: Hier befinden sich festgesetzte Ausgleichsflächen für Campus Melaten und die anstehenden Böden sind hochwertig und besonders schutzwürdig. Der bodenschutzrechtliche Eingriff wäre erheblich. • Errichtung von zwei Parkhäusern zwischen dem Personalwohnheim am Neuenhofer Weg, der Kullenhofstraße und der Valkenburger Straße: Zwei Parkhäuser haben den Vorteil einer schnelleren Verkehrsabwicklung und könnten mit geringeren Gebäudehöhen realisiert werden. Hier entsteht ein Konflikt mit den stadtklimatischen Fragestellungen, die die weitgehende Freihaltung des Dorbachtals fordern. • Zumindest als temporäre Lösung wurde auch die Nutzung des P&R-Platzes am Westfriedhof, Eingang Vaalser Straße geprüft, allerdings ist die Entfernung zur Uniklinik zu groß, auch für Mitarbeiterstellplätze. Zusätzlich ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für den Bedarf insgesamt zu gering. • Vollständige oder teilweise Unterkellerung der neuen Gebäude und Bereitstellung von Tiefgaragenstellplätzen: Diese Lösung bleibt im Rahmen der Erweiterung der Uniklinik Aachen als Möglichkeit bestehen, ist aber nicht geeignet, den Bedarf während der Bauphasen zu decken. Aus der Abwägung aller genannten Belange entstand die Planung eines einzelnen kompakten Parkhauses östlich der Personal- und Studierendenwohnheime. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes werden Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet. Aus der Umweltprüfung ergaben sich daher umweltrelevante Belange, die als Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung im Bebauungsplan im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt werden (s. Kap. 3). Weitere Vorschläge zur Veränderung der Planung, die sich aus der Bürgerbeteiligung ergaben, konnten in der Abwägung nicht berücksichtigt werden. Sie widersprachen entweder den Zielen der Planung oder einer möglichen Umsetzbarkeit. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der Realisierung eines Parkhauses haben die Vorhabenträgerin, die Universitätsklinik Aachen, die Stadtverwaltung sowie die beteiligten Planungsbüros der Politik die Umsetzung des oben beschriebenen Vorhabens empfohlen. Ausschlaggebend war einerseits die erforderliche Baufeldfreimachung für die Errichtung des neuen Zentral-OP sowie die Schonung von Flächen westlich des Steinbergweges Sollten durch die Umsetzung des Bebauungsplanes unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt. Diese zusammenfassende Erklärung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat am xxx den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - als Satzung beschlossen hat. Aachen, den xxx 6/6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - Zusammenfassende Erklärung Fassung vom 23.04.2018 (Marcel Philipp) 7/6