Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
297103.pdf
Größe
17 MB
Erstellt
02.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0952/WP17
öffentlich
35034-2016
02.05.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 (2) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
30.05.2018
28.06.2018
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Vorlage FB 61/0952/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2018
Seite: 1/5
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
In seiner Sitzung am 01.09.2016 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, einen
Bebauungsplan für die Erweiterung der Uniklinik aufzustellen und dafür die frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Bezirksvertretung Laurensberg hat sich diesem
Beschluss aus bezirklicher Sicht in der Sitzung am 05.10.2016 angeschlossen (s. Vorlage Nr.
FB61/0517/WP17). Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 14.11.2016 bis: 25.11.2016
stattgefunden. Gegenstand des Verfahrens war zu diesem Zeitpunkt der Bereich zwischen Uniklinik,
Versorgungszentrum, Steinbergweg, Kullenhofstraße und Dorbachtal.
Für den Teilbereich des heutigen Parkplatzes, in dem der neue zentrale Operationsbereich mit
Intensiveinheit errichtet werden soll, wurde inzwischen der Hochbauwettbewerb abgeschlossen und
ein Vergabeverfahren durchgeführt. Voraussetzung für die Erweiterung der Uniklinik ist eine
veränderte Verkehrsführung, da die Pauwelsstraße künftig entfällt. Eine Verlagerung des Busverkehrs
von der Pauwelsstraße ist erst nach Verbreiterung der Kullenhofstraße möglich.
Um die Zeitschienen für die Erweiterung der Uniklinik und die Erweiterung der Kullenhofstraße zu
entkoppeln, wurde das Plangebiet geteilt, in einen nördlichen und einen südlichen Teil (1000 N und
1000 S).
Der südliche Teil umfasst ausschließlich die verbreiterte Kullenhofstraße einschließlich der Nebenanlagen (mit Ausnahme des Radwegs südlich vom Kreisverkehr, der Teil des Bebauungsplanes Nr. 971
ist). Das Verfahren für den Bebauungsplan 1000 N wird weitergeführt, wenn die Planung der
Erweiterung und der Außenanlagen soweit fortgeschritten sind, dass sie in einen
Bebauungsplanentwurf übertragen werden können.
Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes sind die Beschlüsse des
Mobilitätsauschusses.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 05.07.2017 und im Mobilitätsauschuss am
06.07.2017 wurde der Planungsbeschluss beraten (siehe Vorlage Nr. FB 61/0725/WP17). Die
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfahl dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der Pläne
Nr. 302 E 01b-1, 302 E 01b-2 und 302 E 01b-3 den Planungsbeschluss für den Umbau der
Kullenhofstraße zu fassen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine konfliktfreie Querung für Fußgänger
und Radfahrer an der geplanten Querungsstelle ermöglicht werden kann.
Der Mobilitätsausschuss fasste für den Umbau der Kullenhofstraße den Planungsbeschluss mit den
folgenden Änderungen:
Der Gehweg soll nicht für Radfahrer freigegeben werden. Stattdessen ist eine separate
Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer vorzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage zum Ausführungsbeschluss zwei Varianten
vorzulegen:
- Variante 1 ohne Engstellen (verbunden mit der Option, sie nach der Bauphase
gegebenenfalls einzurichten,
- Variante 2 ohne Engstellen (Grünflächen) und ohne Parkplätze im Seitenraum.
Vorlage FB 61/0952/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2018
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Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, in der Zeit bis zum Ausführungsbeschluss zu prüfen
und Vorschläge vorzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass auf den bisher
vorgesehenen zwölf Parkplätzen im Seitenraum tatsächlich Anwohner parken und nicht durch
Beschäftigte, Besucher und Patienten des UKA unnötiger Parksuchverkehr generiert wird.
Die Offenlage des Bebauungsplanes wurde im Planungsausschuss am 07.09.2017 nach vorheriger
Beratung in der Bezirksvertretung am 05.07.2017 beschlossen (s. Vorlage FB61/0720/WP17).
Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, in der Detailplanung möglichst viele Bäume zu
erhalten und die Detailplanung vor Satzungsbeschluss im Ausschuss vorzustellen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 14.11.2017 bis einschließlich 15.12.2017.
Anschließend wurde die Straßenplanung überarbeitet und den Fraktionen im Rahmen des
Ausführungsbeschlusses vorgelegt.
Der Ausführungsbeschluss (s. Vorlage Nr. FB61/0834/WP17) wurde in der Bezirksvertretung
Laurensberg am 31.01.2018 zunächst nicht beschlossen. Sie empfahl der Verwaltung, auf der Basis
der in dieser Sitzung vorgestellten „Variante 5“ eine Planung zu erstellen. Nach weiteren
Abstimmungen erfolgte der Ausführungsbeschluss im Mobilitätausschuss am 01.03.2018
entsprechend der ursprünglich vorgesehenen Straßenplanung unter der Bedingung, dass das UKA
die zu fällenden Bäume adäquat ersetzt.
Der Beschluss des Gesamtverkehrskonzeptes für die verkehrlichen Maßnahmen im Bereich der
Uniklinik (s. Vorlage Nr. FB 61/0841/WP17) erfolgte im Mobilitätsausschuss am 01.03.2018 nach
vorheriger Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Laurensberg am 31.01.2018.
2.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 S einschließlich Begründung lag ab 14.11.2017 bis
einschließlich 15.12.2017 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurde 8 Eingaben eingereicht.
Die Anregungen und Bedenken bezogen sich insbesondere auf die Auswirkungen der
Straßenverbreiterung (Zunahme Verkehr und Lärm), die Eingriffe in den Baumbestand, die
Radwegeführung, die Kosten der Maßnahme und Beteiligung der Anwohner.
Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.
3.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 7
davon haben eine Stellungnahme abgegeben. Dabei wurden von 5 Behörden Bedenken bzw.
Anregungen zur Planung geäußert.
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls
als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen – insbesondere zum
Denkmalschutz - führten nicht zu einer Änderung der Planung.
Vorlage FB 61/0952/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2018
Seite: 3/5
4.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - soll die Erweiterung der
Kullenhofstraße durch Festsetzung einer entsprechenden Verkehrsfläche ermöglicht werden. Da der
Geltungsbereich nur die Verkehrsfläche umfasst, sind darüber hinaus keine weiteren Festsetzungen
notwendig.
Zur Sicherstellung des Bebauungsplanverfahrens und der Realisierung des Vorhabens wird vor
Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag
bzw. Erschließungsvertrag abgeschlossen, in welchem Anforderungen geregelt werden, die über die
Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gehen. Zu den Regelungsinhalten des städtebaulichen
Vertrages bzw. des Erschließungsvertrages zählen folgende Maßnahmen:
Als Ersatz für den Biotopverlust von 626 Wertpunkten sind externe
Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Hierzu schließt die Uniklinik einen Vertrag mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Die
Kompensation erfolgt im Bereich eines Ökokontos „Eupener Straße“.
Insgesamt können 58 Bäume innerhalb des Plangebietes nicht erhalten bleiben. 40 Bäume
sind als satzungsgeschützt zu werten. Insgesamt sind gemäß Baumschutzsatzung als Ersatz
48 Bäume zu pflanzen. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen 28
standortgeeignete Laubbäume als Ersatzpflanzungen in einem nördlich der Fahrbahn
begleitenden Grünstreifen gepflanzt werden. Des Weiteren sollen insgesamt 7 Bäume im
Bereich der veränderten Zufahrten zum Klinik-Parkplatz P2 gepflanzt werden. Darüber hinaus
sind weitere 13 Ersatzbäume zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sollen im Bereich des
Vorplatzes der Uniklinik erfolgen. Die Auflagen aus der Baumschutzsatzung werden nicht über
den städtebaulichen Vertrag gesichert, sondern erfolgen im Rahmen der Fällgenehmigungen.
Nur der ökologische Ausgleich sowie Auflagen zu den Pflanzmaßnahmen werden vertraglich
gesichert.
An den Nordfassaden von Gebäuden an der Kullenhofstraße wird der zulässige Grenzwert
gemäß 16. BImSchV zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnissen sind passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den
relevanten Fassaden erforderlich. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen
erfolgt über den städtebaulichen Vertrag.
Die Kosten für den Ausbau der Kullenhofstraße werden von der Vorhabenträgerin, der
Uniklinik Aachen übernommen. Über den Erschließungsvertrag wird die Übernahme der
Kosten finanziell gesichert.
In den Vertrag werden Hinweise zur Bodendenkmalpflege aufgenommen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Abwicklung des Ausgleichs und damit auch ein Abschluss
des Vertrages zum geplanten Ratsbeschluss am 11. Juli erst ab offizieller Zulassung bzw.
Anerkennung des Ökokontos durch die hierfür zuständige Behörde und Bestellung der erforderlichen
Dienstbarkeit möglich ist. Darüber hinaus steht noch eine Überprüfung der Ausgleichsregelung durch
den Fachbereich Recht aus.
Vorlage FB 61/0952/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2018
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Weiterhin hat das UKA sicherzustellen, dass die Erweiterung der Verkehrsfläche auf dem heutigen
BLB-Grundstück erfolgen kann. Eine Übertragung der Fläche muss im Rahmen einer gesonderten
Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem BLB erfolgen und ist nicht Bestandteil dieses
städtebaulichen Vertrages.
Der Vertragsentwurf wird gesondert verschickt. Im Vertragsentwurf sind die Textstellen markiert, bei
denen bis Satzungsbeschluss im Rat noch besonderer Klärungsbedarf besteht.
Im Rahmen des Offenlagebeschlusses war die Verwaltung aufgefordert worden, möglichst viele
Bäume zu erhalten.
Zum Ausführungsbeschluss war dem Bezirk und dem Mobilitätsausschuss die ausgearbeitete
Planung vorgestellt worden (s.o.). Die endgültige Planung mit Eintragung der Baumstandorte sowie
der Baumbilanzplan sind dieser Vorlage beigefügt (s. Anlage 7 und 8.1-8.3). Es wurde keine
Möglichkeit gefunden, auf eine Entfernung der Bäume zu verzichten. Als Ergebnis der Abwägung ist
festzustellen, dass der sicheren Wegeführung insbesondere für Fußgänger und Radfahrer der
Vorrang gegeben wurde gegenüber dem Erhalt der Bäume.
Wie oben beschrieben werden vertragliche Regelungen zu den Ersatzpflanzungen aufgenommen. Die
geplanten Ersatzbäume entlang der Kullenhofstraße werden Stammumfänge von 70-90 cm
aufweisen. Das entspricht in etwa den vorgefundenen Stammumfängen der inzwischen gefällten
Bäume. Die gewählten Stammumfänge erfüllen zudem den Beschluss des Planungsausschusses, die
gefällten Bäume mit adäquaten Ersatzbäumen zu kompensieren.
Dementsprechend werden im Vertrag in Bezug auf die zu pflanzenden 28 Bäume (Kaiser-Linde)
folgende Vorgaben gesichert:
25 Bäume werden mit einem Stammumfang von 80-90 cm, einer Gesamthöhe von ca.
13 - 14 m und einer Kronenbreite von 6 - 8 m gepflanzt,
3 Bäume mit einem Stammumfang von 70-80 cm, einer Gesamthöhe von ca. 11 – 12 m
und einer Kronenbreite von 5 -6 m.
Weitere 7 Neupflanzungen sollen innerhalb der veränderten Zufahrt zum Uniklinikparkplatz P2
erfolgen. Die darüber hinaus erforderlichen 13 Ersatzbäume können im Bereich des neuen Vorplatzes
der Uniklinik gepflanzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 1000 Erweiterung Uniklinik den Satzungsbeschluss
zu fassen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Rechtsplan
4.
Begründung
5.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
6.
Abwägungsvorschlag Behörden
7.
Baumbilanzplan
8.
Straßenplanung
9.
Zusammenfassende Erklärung
10. Vertragsentwurf (wird verschickt)
Vorlage FB 61/0952/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.07.2018
Seite: 5/5
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 4
1.1.
Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 4
1.2.
Regionalplan ...................................................................................................................................................... 4
1.3.
Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 4
1.4.
Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 4
1.5.
Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 4
2.
Anlass der Planung .................................................................................................................................................... 4
3.
Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 4
3.1.
Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 4
3.2.
Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 5
3.3.
Erschließung ...................................................................................................................................................... 5
3.4.
Freiraumkonzept ................................................................................................................................................ 5
3.5.
Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 5
3.6.
Klimaschutz und Klimaanpassung...................................................................................................................... 5
4.
Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 6
4.1.
Öffentliche Verkehrsfläche ................................................................................................................................. 6
5.
Umweltbericht ............................................................................................................................................................. 6
5.1.
Einleitung............................................................................................................................................................ 6
5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad ............................................. 6
5.1.2. Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................................................. 6
5.2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................................... 6
5.2.1. Schutzgut Mensch ......................................................................................................................................... 6
5.2.2
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt ............................................................................. 12
5.2.3. Schutzgut Boden ......................................................................................................................................... 14
5.2.2. Schutzgut Fläche ......................................................................................................................................... 14
5.2.4. Schutzgut Wasser........................................................................................................................................ 15
5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie ............................................................................................................ 16
5.2.6. Schutzgut Landschaft .................................................................................................................................. 17
5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................................................. 18
5.2.3. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung .............................................. 18
5.2.4. Risiken für die menschliche Gesundheit ...................................................................................................... 19
5.2.5. Nachhaltige Verfügbarkeit der Ressourcen (Schutzgüter)........................................................................... 19
5.2.6. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter ............................................................................................ 19
5.3.
Grundlagen....................................................................................................................................................... 19
5.3.
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes.................................................................................................. 19
5.3.1. Bei der Durchführung der Planung .............................................................................................................. 19
5.3.2. Nullvariante.................................................................................................................................................. 20
5.3.3. Alternativprüfung / wesentliche Gründe für die getroffene Wahl .................................................................. 20
5.4.
Monitoring......................................................................................................................................................... 20
5.5.
Zusammenfassung ........................................................................................................................................... 20
6.
Auswirkungen der Planung ..................................................................................................................................... 21
2
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
7.
Kosten........................................................................................................................................................................ 21
8.
Städtebaulicher Vertrag / Erschließungsvertrag ................................................................................................... 21
9.
Plandaten................................................................................................................................................................... 22
3
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich der Stadt Aachen im Stadtteil Laurensberg. Es liegt zwischen dem Steinbergweg und dem Pariser Ring und umfasst ausschließlich die Straßenverkehrsflächen der Kullenhofstraße sowie deren geplanter Erweiterung. Das Plangebiet beinhaltet auf der Flur 26 die Flurstücke 530 teilweise, 537 teilweise, und 531, sowie
Flur 25, die Flurstücke 528 teilweise, 510 teilweise, 511, 525 teilweise, 512, 513 teilweise, 514 teilweise, 524 teilweise,
521, 519 teilweise, 516 teilweise, 523, 331 teilweise, 520 teilweise und 522 teilweise in der Gemarkung Laurensberg,
Stadt Aachen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha.
Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich die Aachener Universitätsklinik mit den Anfahrtsbereichen und der
Stellplatzanlage P1 und P2. Östlich befindet sich das Dorbachtal, südlich das Vaalserquartier und westlich landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Kullenhofstraße ist eine öffentliche Verkehrsfläche, die im Zuge des Vorhabens in das Gelände der
Universitätsklinik hinein verbreitert werden soll.
1.2. Regionalplan
Der Regionalplan weist für das Plangebiet einen Allgemeinen Siedlungsbereich aus. Auf Regionalplanebene müssen
somit keine Änderungen vorgenommen werden.
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
Der gültige FNP der Stadt Aachen stellt für das Plangebiet Sondergebietsfläche dar.
Der Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP Aachen 2030 (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) zeigt im
westlichen Teil der Kullenhofstraße vom Steinbergweg bis zur Höhe der Grünspange „Wohnbaufläche“. Ab der Höhe
Grünspange bis zum Kreisverkehr auf der Kullenhofstraße übernimmt der FNP die Darstellung „Sondergebietsfläche“.
Damit entspricht die Zielsetzung des Bebauungsplanes, Festsetzungen einer Straßenverkehrsflächen, sowohl den Zielen
des gültigen FNP als auch den Zielen des FNP 2030.
1.4. Bestehendes Planungsrecht
Für das Plangebiet gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und somit kein gültiges Planungsrecht. Bei der Kullenhofstraße
handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße.
1.5. Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes 1988 und der Vorstudie zum Landschaftsplan 2030.
2. Anlass der Planung
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik zu erweitern, um sowohl für den klinischen als auch den
nicht - klinischen Bereich den heutigen Standards in der medizinischen Versorgung Rechnung zu tragen. Für die Neustrukturierung der Universitätsklinik sind im Vorfeld Teilmaßnahmen notwendig, um die Baufeldfreimachung für den Neubau des Zentral - OPs zu erreichen. Eine Teilmaßnahme zur Baufeldfreimachung ist die Verbreiterung der Kullenhofstraße.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Allgemeine Ziele
Für die Neustrukturierung und Erweiterung der Universitätsklinik ist eine Änderung der Linienführung des Busverkehres,
die Umplanung der Taxizufahrten, der Bereiche für Radfahrende und zu Fuß Gehende sowie des Parkverkehrs erforderlich. Bei diesen Umplanungen wird die Pauwelsstraße (heutige Umwelttrasse) durch den ersten Bauabschnitt (unterirdi4
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
sche OP-Erweiterungen) in Höhe des heutigen Haupteingangs abgeschnitten. Die Kullenhofstraße muss durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen an die neue Verkehrssituation angepasst werden.
3.2. Ziel der Planung
Die Kullenhofstraße muss verbreitert werden, um den Begegnungsverkehr für Bus / Bus zu ermöglichen. Sie wird nach
der Erweiterung der Universitätsklinik durch drei Buslinien, den Anliegerverkehr sowie von Radfahrenden und zu Fuß
Gehenden genutzt. Die Fahrbahnfläche der Kullenhofstraße muss für den Begegnungsverkehr Bus / Bus auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgebaut werden. Für den Radverkehr wird im Süden der Kullenhofstraße eine Führung im Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Die Planungen sehen vor, dass die südliche Grundstücksgrenze zum Teil gehalten wird. In
östliche Fahrtrichtung wird der südliche Seitenraum ab Höhe der neu gestalteten Mittelinsel durch einen getrennten Fußund Radweg in südliche Richtung auf privaten Grund erweitert. Der Seitenraum ist hier 6,50 m breit. Die neu gestaltete
Mittelinsel soll die Querung des Rad- und Fußverkehres sowie die Fußgängerströme des neu geschaffenen Parkhauses,
siehe B-Plan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -, sicherer machen und somit zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen.
Zur Geschwindigkeitsreduzierung können in zwei bis drei Bereichen optional Engstellen auf der Kullenhofstraße nach
dem Straßenumbau realisiert werden.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Kullenhofstraße auf privatem Grund zu erweitern. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik - wird dabei aus dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - herausgelöst.
Somit kann in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren die rechtliche Grundlage für die zeitnahe Realisierung des
Umbaus der Kullenhofstraße geschaffen werden. Durch die Aufteilung entsteht ein B-Plan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - und ein Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -.
Für den Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - hat bereits die Programmberatung mit anschließender frühzeitiger Beteiligung der BürgerInnen und Behörden mit Anhörungstermin stattgefunden. Daher wurden die beiden Teilpläne
jeweils mit der Offenlage fortgesetzt.
3.3. Erschließung
Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet wird in vorhandene Regenwasserleitungen unter den bestehenden Parkplatz P2 geleitet. Innerhalb der Kullenhofstraße ist eine ausreichend dimensionierte Mischwasserkanalisation vorhanden.
Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Regionetz GmbH. Das Plangebiet ist als öffentliche Verkehrsfläche Bestandteil
des Straßennetzes der Stadt Aachen. Die Erschließung ist insgesamt gesichert.
3.4. Freiraumkonzept
Bei der Straßenbaumaßnahme sind entlang der verbreiterten öffentlichen Verkehrsflächen straßenbegleitende Bäume zu
pflanzen. Des Weiteren ist die öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün zu versehen. In einem 5,50 m breiten
Seitenraum, südlich der Fahrbahn, wird der Fuß- und Radverkehr geführt. In östliche Fahrtrichtung wird der südliche
Seitenraum ab Höhe der neu gestalteten Mittelinsel durch einen getrennten Fuß- und Radweg in südliche Richtung auf
privaten Grund erweitert. Der Seitenraum ist hier 6,50 m breit.
3.5. Jugend- und Familienfreundlichkeit
Ist in diesem Planverfahren nicht von Belang.
3.6. Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Flächen des Plangebietes sind im Bestand, gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, zu 78 % versiegelt.
Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die Umsetzung dieses Bebauungsplanes keine negativen Veränderungen in der kli5
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
matischen Situation. Es ist zu erwarten, dass das bisher vorherrschende Siedlungsklima durch das Vorhaben erhalten
bleibt.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Öffentliche Verkehrsfläche
Der Bebauungsplan dient ausschließlich der planungsrechtlichen Sicherung der Verbreiterung der Kullenhofstraße für den
Begegnungsfall Bus - Bus. Entsprechend wird der gesamte Bereich als Öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Weitere
Festsetzungen sind nicht erforderlich.
5. Umweltbericht
5.1. Einleitung
Für das Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbeiterung der Kullenhofstraße zu schaffen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes
umfasst eine Fläche von ca. 0,85 ha.
5.1.1. Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Flächeninanspruchnahme nach Nutzungen: Öffentliche Verkehrsfläche: 0,85 ha
5.1.2. Ziele des Umweltschutzes
Ziel des Umweltschutzes ist die Wahrung der Umwelt in Ihrer Gesamtheit sowie der Schutzgüter zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, der Fauna und der Flora. Dabei sind die Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Zudem sind die kulturellen Merkmale sowie die Sachgüter im Auswirkungsbereich der Planung
zu bewahren. Bei Veränderungen und Eingriffen in die jeweiligen Schutzgüter sind Eingriffsvermeidungsmaßnahmen und
deren Minderung sowie mögliche Maßnahmen zum Ausgleich zu prüfen und aufzuzeigen. Zur Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange werden dabei die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen herangezogen. Die zu berücksichtigenden Ziele des Umweltschutzes
werden den einzelnen Schutzgütern zugeordnet.
5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
5.2.1. Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, elektromagnetische Felder,
Erschütterungen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist u. a. das Immissionsschutzrecht zu beachten. Dazu gehören das
Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen. Für die räumliche Planung gilt der Trennungsgrundsatz. Danach sind Flächen für bestimmte Nutzungen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete und schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Verkehrsbelastung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten für die Verbreiterung der Kullenhofstraße (Stand
Juni 2017) durch das Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH erstellt. Hierbei wurde die verkehrliche Bestandssituation, eingeteilt in mehrere Streckenabschnitte bedingt durch die Ein- und Ausfahrten auf
dem Stellplatz P2 (siehe Abbildung 1) als Zustand 0 (Bestand) auf Basis der Datengrundlage durchschnittliche Tagesverkehrsbelastungen (DTV) erfasst.
6
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Abbildung 1: Streckenabschnitte Kullenhofstraße, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV, Kartengrundlage: Land NRW]
Streckenabschnitt
DTV [Kfz/24h]
1
2
3
4
2.300
3.350
4.400
7.500
SVDTV
[%]
Lkw > 3,5 t
3,6
2,4
1,8
1,1
Tag (6-22 Uhr)
M
[Kfz/h]
133
195
256
435
p [%]
Lkw > 2,8 t
5,8
3,8
2,9
1,8
Nacht (22-6 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
20
5,4
29
3,7
39
2,8
66
1,7
Tabelle 1: Verkehrsbelastung im Bestand, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV]
Die DTV-Werte belegen, dass die Verkehrsbelastungen auf der Kullenhofstraße aufgrund der unterschiedlichen Zu- und
Ausfahrten von Osten nach Westen deutlich abnehmen. Die größte Abnahme von über 40 % findet aufgrund der Hauptzu- und Ausfahrt zum / vom P2 vom Abschnitt 4 zum Abschnitt 3 statt. Die Schwerverkehrsanteile steigen hingegen von
Westen nach Osten, da die Lkw’s nicht auf die Parkplätze fahren, sondern auf der Straße bleiben und somit der prozentuale Anteil an der Gesamtverkehrsbelastung in Richtung Westen zunimmt.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Schallschutzgutachten (Stand 02.01.2018) sowie eine ergänzende
Prognose zum Schallimmissionsschutz (Stand 11.01.2018) durch das Büro BFT Cognos GmbH erstellt. Darin erfolgen
Aussagen zum vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Verkehrslärm unter Berücksichtigung der vorhabenbedingten
verkehrlichen Entwicklung. Die Umgebung des Plangebietes ist grundsätzlich als Wohngebiet einzuordnen und entsprechend zu beurteilen. Innerhalb des Plangebietes befindet sich ausschließlich die Kullenhofstraße als öffentliche Verkehrsfläche. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Universitätsklinik Aachen. Südlich des Plangebietes befindet sich
Wohnbebauung.
Erholung und Freizeit
Die Kullenhofstraße hat keine Bedeutung als Naherholungsfläche für die Bevölkerung.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Das Plangebiet befindet sich außerhalb verliehener Bergwerksfelder. Es liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein
von ehemaligen Bergbauflächen vor. Das Plangebiet befindet sich in einem Gebiet, welches im stärkeren Ausmaß von
Erdbeben betroffen ist. Nach DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist Aachen der Erdbebenzone 3 zuzuordnen.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Gewässer Dorbach, Wildbach, und Wurm, für die grundsätzlich Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Verkehrsbelastung
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Neben der Ermittlung und Darstellung der Verkehrsbelastungen im Bestand sind im Rahmen des Verkehrsgutachtens
weitere Verkehrszustände und daraus resultierende Kfz-Belastungen ermittelt worden, die sich während und nach der
Baumaßnahme aufgrund von unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen für die Streckenabschnitte 1 bis 4 auf der
Kullenhofstraße ergeben werden. Mit den unterschiedlichen verkehrlichen Zuständen sollen in einer Worst-Case-Betrachtung die unterschiedlichen Lärmbelastungen im Zuge der Bauvorhaben betrachtet werden. Folgende verkehrliche
Zustände wurden im Zuge der Gutachten untersucht:
-
Zustand 0 (Bestand): Bestandsverkehr Kullenhofstraße
-
Zustand A1: Bestandsverkehr und Busse, welche nach Umlegung der Pauwelsstraße auf der Kullenhofstraße
fahren (Eventualfall, wenn das neue Parkhaus noch nicht in Betrieb ist, aber die Busse schon umgeleitet werden,
die Kullenhofstraße wäre endausgebaut, eher unrealistisch)
-
Zustand A2: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres zu P2 infolge vom Wegfall
von Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses sowie Busse; 200 LKW zum Bauaushub für den
Neubau Zentral-OP bei möglicher Baustellenverkehrsführung über Kullenhofstraße
-
Zustand A3: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von
Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung, ohne
Baustellenverkehr für den Zentral - OP.
-
Zustand B: Annahmen aus Zustand A3 mit zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die sich aus den geplanten klinischen Entwicklungen am Neuenhofer Weg ergeben (Bebauungsplan Nr. 977) sowie einer weiteren potentiellen
Verkehrszunahme durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2
-
Zustand C1: Bestandsverkehr unter Berücksichtigung des reduzierten Parkverkehres infolge vom Wegfall von
Parkflächen auf P2 und Nutzung des neuen Parkhauses. Berücksichtigung der neuen Buslinienführung. Berücksichtigung des Baustellenverkehres zum Bauabschnitt 2 auf der ehemaligen Teilfläche von P2.
-
Zustand C2: Finaler Zustand unter Berücksichtigung der ausgebauten Bauabschnitte 1 und 2 auf ehemaligen
Parkfläche P2
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Zustand A1
Streckenabschnitt
DTV
[Kfz/24h]
SVDTV
[%]
Lkw > 3,5 t
9,1
6,4
4,9
3,0
Tag (6-22 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
142
14,4
204
10,0
266
7,7
444
4,7
Nacht (22-6 Uhr)
M
p [%]
[Kfz/h]
Lkw > 2,8 t
21
13,8
31
9,6
40
7,4
67
4,5
1
2.450
2
3.500
3
4.550
4
7.650
Zustand A2
1
2.600
14,8
151
23,8
21
14,0
2
3.300
11,5
192
18,7
27
10,8
3
4.000
9,5
234
15,4
34
8,8
4
6.250
6,0
361
9,8
60
5,6
Zustand A3
1
2.400
9,3
140
14,6
21
14,0
2
3.100
7,1
181
11,3
27
10,8
3
3.850
5,8
223
9,2
34
8,8
4
6.050
3,6
350
5,7
60
5,6
Zustand B
1
2.500
9,0
145
14,1
22
13,5
2
3.200
7,0
186
11,0
28
10,5
3
5.600
4,0
324
6,3
49
6,0
4
7.850
2,8
451
4,5
78
4,3
Zustand C1
Keine DTV-Daten, da der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1
Zustand C2
Keine DTV-Daten, da in möglichen Tiefgaragen nie mehr Stellplätze entstehen als gegenwärtig auf P2 vorhanden sind.
Tabelle 2: Verkehrsbelastung Zustände A1-C2, [Quelle: Verkehrsgutachten BSV]
Für die unterschiedlichen Zustände wurden folgende DTV-Werte festgehalten:
Die DTV-Werte im Zustand A1 zeigen, dass sich die Tagesbelastungen im Verhältnis zum Bestand nur geringfügig erhöhen und sich durch die zusätzlichen Busse lediglich die Schwerverkehrsanteile etwas erhöhen.
Im Zustand A2 wird sich der Ziel- und Quellverkehr zum P2 reduzieren, da das Parkhaus in Betrieb ist. Im Zustand A2
wird die Kfz-Belastung in den Abschnitten 3 und 4 zum Teil deutlich reduziert. Die Schwerverkehrsanteile nehmen hingegen aufgrund der zusätzlich berücksichtigten möglichen Baustellenverkehre im Vergleich zum Zustand A1 erneut zu.
Der Zustand A3 stellt den Verkehrszustand nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes dar und entspricht demnach
dem Zustand A2 ohne mögliche Baustellenverkehre für den Neubau des Zentral-OP. Die Kfz-Belastungen nehmen im
Vergleich zum Bestand in fast allen Abschnitten ab. Analog zu den anderen Verkehrszuständen nehmen im Vergleich
zum Bestand auch die Schwerverkehrsanteile im Zustand A3 zu.
Der Zustand B stellt die Annahmen aus dem Zustand A3 dar sowie zusätzliche Kfz-Belastungen, die sich aus den geplanten Entwicklungen am Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) ergeben sowie einer weiteren potentiellen Verkehrszunahmen durch mehr Kurzzeitparker auf dem reduzierten P2. Da sich das Szenario von mehr Kurzzeitparkern auf dem P2
ausschließlich auf Quell- und Zielverkehre beschränkt, sind in diesem Szenario keine Veränderungen im Schwerlastverkehr zu erwarten. Auch die Zunahmen im Schwerlastverkehr bzw. Lkw-Verkehr durch die geplanten Entwicklungen am
Neuenhofer Weg (B-Plan Nr. 977) sind nur durch einige wenige zusätzliche Liefer- und Wirtschaftsverkehre pro Tag zu
begründen.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Als Zustand C1 wird der Verkehrszustand auf der Kullenhofstraße definiert, der sich für den gegenwärtig ungewissen Fall
ergeben würde, wenn gemäß dem Masterplan Uniklinik auch die langfristig vorgesehenen Hochbauten entlang der Kullenhofstraße gebaut werden sollten. Da eine solche Baumaßnahme im Vergleich zum ersten Bauabschnitt (BA1) in Teilabschnitten durchgeführt werden würde, bedeutet dies, dass der Baustellenverkehr im entsprechenden BA2 immer geringer wäre als der im BA1. Eine gesonderte Berechnung der Kfz-Belastungen ist daher für den Zustand C1 nicht durchgeführt worden.
Für den Zustand C2 müssten die Nutzungen der zukünftigen Hochbauten definiert werden, diese sind derzeit weder geplant noch bekannt. Zur Prognose bzw. Abschätzung der zukünftigen Verkehrssituation auf der Kullenhofstraße wird in
diesem Zusammenhang die (realistische) Annahme getroffen, dass unter den Hochbauten maximal eine Tiefgaragenebene gebaut werden könnte. Dies würde bedeuten, dass in den Tiefgaragen nicht mehr Stellplätze entstehen könnten, als
im Zustand A3 auf der (Rest-)Parkfläche des P2 voraussichtlich vorhanden sind. Somit wäre der Zustand C2 identisch mit
dem Zustand A3.
Lärmimmissionen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für die angrenzende Wohnbebauung an der Kullenhofstraße sichergestellt, dass „Zum Schutz der Nachbarschaft von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche“ der Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert in Reinen, Allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten von 59 dB(A)
am Tag und 49 dB(A) in der Nachtzeit nicht überschreitet.
Das Ergebnis wird über den Zustand B geführt, der lärmtechnisch maßgeblich hinsichtlich der maximalen Lärmbelastung
ist und den Planungszustand ohne Baustellenverkehre abbildet. Das Ergebnis hierzu zeigt, dass die Beurteilungspegel
nach den baulichen Veränderungen (Zustand B) an vier Immissionspunkten (Immissionspunkt 2,7,8 und 10) an den Nordfassaden der Gebäude in der Nachtzeit oberhalb der zulässigen Grenzwerte (+ 1-2 dB) der 16. BImSchV liegen.
In einer Eingabe aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wird die Vermutung geäußert, dass die Reflexion
der geplanten Neubebauung an der Kullenhofstraße fälschlicherweise nicht berücksichtigt wurde. Tatsächlich wurde sie
nicht berücksichtigt, weil sie derzeit planungsrechtlich nicht zulässig ist. Im Sinne des vorsorgenden Immissionsschutzes
wurde die Anregung aufgenommen und eine Ergänzung des Schallschutzgutachtens (Stand 11.01.2018) erarbeitet, in der
die geplante Bebauung entsprechend dem aktuellen Entwurf des nördlich angrenzenden Bebauungsplanes berücksichtigt
wurde.
Im Ergebnis wurde an den Nordfassaden der Gebäude (Immissionspunkt 8 und 10) eine erhöhte Überschreitung (+ 3 dB)
der Grenzwerte zur Nachtzeit nachgewiesen. Die Berücksichtigung eines geschlossenen Baukörpers entlang der Kullenhofstraße ergibt hier eine zusätzliche Überschreitung der Grenzwerte um 1 dB.
Die Grenzwertüberschreitung wurden schon durch den Zustand B nachgewiesen. Zusätzliche betroffene Fassaden ergeben sich nicht. Die Übernahme der Kosten für die passiven Schallschutzmaßnahmen wird über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert.
Erschütterungen, Gefahrenschutz
Die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten) ist zu beachten.
Hochwasserschutz
Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2
über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße in westliche Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem
Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF) und leitet in Höhe Rabentalweg in
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
den Dorbach ein, der ab Seffent (Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent, anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden
vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im
bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt. Aus wasserschutzrechtlicher Sicht
besteht im Zuge der Realisierung des Planvorhabens kein Handlungsbedarf. Zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen
sind nicht erforderlich.
Erholung und Freizeit
Der Bebauungsplan sieht für das Vorhaben eine Straßenbaumaßnahme vor, die bereits im Bestand zu 86 % versiegelt
ist. Das Plangebiet umfasst Straßenverkehrs- und Stellplatzflächen. Bei der geplanten baulichen Nutzung ist ein Großteil
des Baumbestandes am nördlichen Rand des Plangebietes nicht zu erhalten.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Lärmimmissionen
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den vier betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind. Die
Bemessung hierzu erfolgt nach DIN 4109 (Januar 2018). Entsprechend des jeweils berechneten maßgeblichen Außenlärmpegels und der daraus resultierenden Lärmpegelbereiche ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der
Außenbauteile der Gebäude entsprechend Lärmpegelbereich III. Als mögliche Maßnahmen sind passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern oder mechanische Belüftungen zu nennen, um gesunde Wohnverhältnisse
zu gewährleisten. Eine weitere detaillierte Bewertung des Baustellenverkehres nach AVV-Baulärm sollte zusätzlich außerhalb des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen der Bauanträge für die jeweiligen Baumaßnahmen erfolgen.
Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an den betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung südlich
der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich sind.
Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase
Zur Umsetzung eines möglichen Bauvorhabens entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes muss die heutige
Straßenbreite der Kullenhofstraße erweitert werden. Gebäudebestand muss im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht zurückgebaut werden.
Bei sämtlichen Bauarbeiten sind die Anforderungen an den Lärmschutz in einem allgemeinen Wohngebiet durch den
Einsatz entsprechend schallgeschützter Baumaschinen und lärmmindernder Bautechniken sicherzustellen. Die Einhaltung der Vorgaben der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV‘, der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ sowie der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“ werden während des gesamten Betriebes kontrolliert. Die größten Lärmquellen stellen die Baumaschinen für die Verbreiterung der
Straße dar. Während der Baumaßnahme besteht insbesondere für die AnwohnerInnen der näheren Umgebung des Plangebietes das Risiko erhöhter Lärmbelastungen. Durch die Straßenverbreiterung sind Lärmemissionen und Staubemissionen sowie Lichtemissionen durch die Baustelleneinrichtungen sowie Baustellenverkehre zu erwarten. Diese beschränken
sich aber weitgehend auf die Tagesstunden und über wenige Monate. Da keinerlei radioaktive oder wärmeerzeugende
Stoffe im Boden bekannt sind, ist nicht von erheblichen Emissionen von Wärme und Strahlung auszugehen.
Weitere Emissionen von Wärme, Strahlung und Erschütterungen sind in der Betriebsphase der Nutzung innerhalb der
öffentlichen Verkehrsfläche nicht zu erwarten und gehen nicht über das ortsübliche Maß hinaus.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Erschütterungen in der Abriss- und Gründungsphase
Hinsichtlich möglicher Erschütterungen sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Baustellenverkehr
Die Kullenhofstraße wird nach derzeitigem Stand der Planung in Bauabschnitten erweitert. Dadurch können Flächen der
Kullenhofstraße während der Bauphase als potentielle Stellflächen für Baumaschinen und Abfallcontainer sowie als Beladungsbereich für LKW genutzt werden. Nach aktueller Planung ist die Erschließung des Baugeländes über die Kullenhofstraße und Pariser Ring geplant. Der Baustellenverkehr ist dadurch sehr gut an das übergeordnete Straßennetz angebunden.
5.2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) die Belange der Landespflege und des Naturschutzes im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesgesetze zu berücksichtigen.
Die einzelnen Umweltschutzbelange werden unter den jeweiligen Schutzgütern behandelt.
Schutzgut Tiere
Die Fläche des Plangebietes hat keine Bedeutung für Amphibien und Reptilien. Für den Bereich des Plangebietes liegt
keine Eintragung eines ausgewiesenen FFH-Gebietes nach der Richtlinie 92/43/EWG der Europäischen Union vor. Weiter liegen keine Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG sowie keine Naturschutzgebiete vor.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist bereits heute durch die öffentliche Verkehrsfläche sowie durch Stellplatzflächen und deren Zufahrten
zu 78 % versiegelt. Gehölz- und Baumstrukturen, die eine besondere Bedeutung für das Kleinklima einnehmen könnten,
sind im Plangebiet nur in sehr begrenztem Umfang erhalten. Das Plangebiet liegt nicht in einem FFH - Gebiet oder Natura
2000 Gebiet.
Zur Erfassung des Baumbestandes wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro FSWLA (Stand März
2018) erstellt. Unmittelbar angrenzende Bestandsbäume, die baubedingt durch die Baumaßnahme betroffen sein könnten, werden in die Betrachtung einbezogen. Demnach sind innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes 58 Bäume
dokumentiert, die durch die Umbaumaßnahme betroffen sind. Diese befinden sind größtenteils im nördlichen Plangebiet
entlang der Kullenhofstraße.
Da die vorhandenen Grünstrukturen des Plangebietes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, kommt
die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen für diesen Bereich zur Anwendung. 22 Bäume sind gemäß der Baumschutzsatzung geschützt, weitere 18 Bäume sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen satzungsgeschützter Bäume und
somit als satzungsgeschützter Baumbestand zu werten, sodass insgesamt 40 der 58 erfassten Bäume unter Satzungsschutz stehen.
Im Norden wie auch im Südosten grenzen vereinzelt mit Bäumen bestandenen Vegetationsflächen unmittelbar an das
Bebauungsplangebiet Nr. 1000 S an. Von den insgesamt 11 betrachteten Bestandsbäumen, die durch den Straßenbau
baubedingt betroffen sein können, sind 10 Bäume satzungsgeschützt. Von den 10 satzungsgeschützten Bäumen sind 3
Bäume Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen satzungsgeschützter Bäume.
12
Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Das Ergebnis der Biotopbewertung gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zeigt, dass in dem heute vor Ort
anzutreffenden Bestand ein Flächenwert von 1.031 Biotoppunkten erreicht wird. Die Fläche weist eine niedrige ökologische Wertigkeit vor.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzgut Tiere
Im Zuge der Artenschutzuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - sind keine planungsrelevanten Tierarten erfasst worden. Baumhöhlen, die von höhlenbrütenden Vögeln genutzt werden könnten, konnten im
Bereich der Kullenhofstraße nicht nachgewiesen werden. Von erheblichen Auswirkungen auf lokale Populationen planungsrelevanter Tierarten ist daher nicht auszugehen.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Eingriffe in die vorhandenen Grünstrukturen bewirkt. Insgesamt
können 58 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. Ein Erhalt der 40 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. 18 Bäume davon sind Ersatzbäume für frühere Rodungen. Zusätzlich können 18 Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, für Straßenverbreiterungsmaßnahme der
Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben.
Neben den betroffenen Bäumen innerhalb des Plangebietes sind 11 Bäume in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 1000 S baubedingt betroffen. 10 Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.
3 Bäume davon sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen satzungsgeschützter Bäume. Bei Inanspruchnahme des
satzungsgeschützten Baumbestandes ist der Ausgleich nach dem Regelwerk der Baumschutzsatzung
der Stadt Aachen abzuwickeln.
Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 405 Biotoppunkten
aufweist. Durch die Planung wird ein Biotoppunktedefizit von 626 Wertpunkten ausgelöst.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ist bei Fällung und / oder Veränderungen (Stamm- und Kronenbereich)
ein vorgegebener Ersatz als Ersatzpflanzung zu leisten. Für die Fällung dieser 40 satzungsgeschützten Bäume ist als
Ausgleich gemäß der Baumschutzsatzung die Pflanzung von 48 Bäumen erforderlich.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sind Ersatzpflanzungen nicht möglich. Außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sieht der freiraumplanerische Entwurf in dem nördlich der Fahrbahn
begleitenden Grünstreifen die Neupflanzung von 28 Bäumen (Kaiser-Linde) vor. Weitere 7 Neupflanzungen sollen innerhalb der veränderten Zufahrt zum Uniklinikparkplatz P2 erfolgen. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1000 S oder in unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist vorgesehen, dass
zusätzliche Ersatzpflanzungen (13 Bäume) im Bereich der Vorplatzplanung UKA nachgewiesen werden.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 626 Wertpunkten bei der Anlage
neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Da durch die zahlreichen geplanten Umbau- und Neubaumaßnahmen innerhalb der Universitätsklinik Aachen und in den angrenzenden städtischen Bereichen keine Flächen für räumlich-funktionale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen langfristig bereitgestellt werden können, soll der erforderliche Ausgleich über ein Ökokonto „Eupener Straße“ abgeglichen werden. Die Maßnahmen werden auf den in der Stadt Aachen
gelegenen Grundstücken der Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstücke 304 und 400 teilweise, von der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft durchgeführt.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Die Art des Ausgleichs sowie die nachzuweisende Flächengröße für die jeweilige Ersatzmaßnahme werden durch die
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, als Verwalter des Ökokontos „Eupener Straße“, dokumentiert. Die Regelung zu der
Einrichtung und Fortführung des Ökokontos wird im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase
Innerhalb des Plangebietes ergeben sich keine konkreten Hinweise auf Quartiere von Fledermäusen, so dass nicht von
einer Beeinträchtigung von Fledermauspopulationen und Vögeln während der Bauzeit ausgegangen wird. Baubedingt
werden vorübergehend ein höherer Störungsgrad sowie eine Phase herrschen, in der nahezu eine völlige Vegetationsfreiheit vorliegt. Während der Betriebsphase der öffentlichen Verkehrsfläche sind erhebliche Auswirkungen auf das
Schutzgut Tiere nicht zu erwarten.
5.2.3. Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Stadt Aachen verpflichtet, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Das Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
Schutzwürdige Böden
Im Plangebiet befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Sinne des § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz NRW. Aufgrund von bereits erfolgten Baumaßnahmen mit daraus folgenden Eingriffen in den Boden ist davon auszugehen, dass
die ursprünglichen Böden im Plangebiet in ihrem Bodenaufbau durch Umlagerungen, Abgrabungen und Anschüttungen
bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden. Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken im Hinblick auf die geplanten Nutzungen.
Altlastenverdachtsflächen
Im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für die einzelnen Grundstücke innerhalb des Plangebiets
sowie unmittelbar an das Plangebiet angrenzend keine Einträge im Altlastenverdachtsflächenkataster vor.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Schutzwürdige Böden
Es bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase
Da keine schutzwürdigen Böden und der Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet vorliegen, sind wesentliche Auswirkungen auf den Boden durch die Bauphase nicht zu erwarten. Durch mechanische Belastungen bei den Rohbauarbeiten
kann es grundsätzlich zu zusätzlichen Verdichtungen im Boden kommen. Während der Betriebsphase der öffentlichen
Verkehrsfläche sind erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht zu erwarten.
5.2.2. Schutzgut Fläche
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß § 1 a (2) BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahmen von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen Maßnahmen zur
Innenentwicklung zu Nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Das Plangebiet ist ca. 0,85 ha groß und als öffentliche Verkehrsfläche größtenteils versiegelt. Im nördlichen Bereich des
Plangebietes befindet sich straßenbegleitender Baumbestand.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Die grundsätzliche Nutzung des Plangebietes bleibt erhalten. Die Kullenhofstraße wird als öffentliche Verkehrsfläche
verbreitert, um den Bus-Bus-Begegnungsverkehr entlang der Kullenhofstraße zu ermöglichen. Durch die Verbreiterung
der Kullenhofstraße nimmt der Versiegelungsgrad im Vergleich zum Bestand zu. Nördlich an das Plangebiet angrenzend
wird im westlichen Bereich zwischen dem Abschnitt Vorplatz und Steinbergweg Straßenbegleitgrün angepflanzt. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind nicht zu erwarten.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase
Siehe Schutzgut Boden.
5.2.4. Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist Wasser ein Schutzgut, ebenso sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB Abwasser und Trinkwasser Belange, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Maßgebend für die Bauleitplanung ist das Landeswassergesetz, das Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser formuliert. Nach § 44 (2) Landeswassergesetz NW
ist Niederschlagswasser von neu erschlossenen Gebieten zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht in Betracht.
Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb des Einzugsbereiches von Grundwasserbrunnen, thermalwasserführenden Schichten oder Grundwassermessstellen. Anstehendes Grundwasser ist in
einer Tiefe von mindestens 15 m unter Geländehöhe zu erwarten (Grundwassergleichenplan und Baugrundkarte der
Stadt Aachen).
Oberflächengewässer
Im Plangebiet selbst befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Östlich des Plangebietes, in ca. 80 m Entfernung, verläuft der Dorbach durch eine mit Gehölzen bestandene Grünfläche.
Abwasser
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen-Soers. Im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße liegt ein vorhandener Mischwasserkanal. Die Kullenhofstraße trägt ausschließlich zur abwassertechnischen
Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres bei. Durch die Planung bleiben diese Belange unberührt.
Niederschlagswasser
Der westliche Teil der Kullenhofstraße entwässert über Sammelleitungen unterhalb der bestehenden Stellplatzfläche P2
über eine Regenwasserleitung in der Pauwelsstraße (wird wegen der Aufgabe der Pauwelsstraße verlegt) in westliche
Richtung und im Steinbergeweg in ein Beckensystem Regenklärbecken (RKB) - Regenrückhaltebecken (RRB) - Horizontalbodenfilter (BF). Das anfallende Niederschlagswasser leitet in Höhe Rabentalweg in den Dorbach ein, der ab Seffent
(Siebenquellen) zum Wildbach wird. In Seffent durchfließt der Wildbach das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seffent,
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
anschließend das HRB Schloss Rahe. Beide Hochwasserrückhaltebecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben.
Das anfallende Niederschlagswasser wird im östlichen Teil der Kullenhofstraße vor der Einleitung in den Dorbach im
bestehenden städtischen Regenklärbecken Nr. 105 Pauwelsstraße West behandelt.
Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer ist gegeben. Die ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist damit grundsätzlich über die Anschlüsse an die vorhandenen Leitungen gewährleistet.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der derzeit bestehende Versieglungsgrad wird lediglich um 11 % erhöht, was keine negativen Auswirkungen auf den
Hochwasserschutz in den betroffenen Gewässern hat. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt weiterhin wie
im Bestand. Der im südlichen Seitenraum der Kullenhofstraße vorhandene Mischwasserkanal, der ausschließlich zur
abwassertechnischen Erschließung des südlich gelegenen Vaalserquartieres beiträgt, bleibt durch die Planung unberührt.
Aufgrund dessen sind keine Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Aus wasserschutzrechtlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase
Ein Schadstoffeintrag in den Boden durch einzelne schadstoffhaltige Baustoffe und damit in das Grundwasser ist nicht zu
erwarten ist. Während der Betriebsphase der öffentlichen Verkehrsfläche sind erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht zu erwarten.
5.2.5. Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Um der rechtlichen Vorgabe zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse im Planverfahren Rechnung zu tragen, sind
u.a. die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), die Richtwerte der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
sowie die Zielwerte des LAI (Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) zu beachten.
Das Plangebiet befindet sich gemäß Klimafunktionskarte des gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen im sogenannten Siedlungsklima. Die überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen des Siedlungsschwerpunktes Laurensberg bewirken schwache Wärmeinseln. Ein ausreichender Luftaustausch führt meist zu guten Bioklimaten.
Eventuelle klimatisch-lufthygienische Probleme beschränken sich auf die verkehrliche Situation der Haupterschließungsstraße (Pariser Ring). Laut Auswertung der Gesamtkarte Stadtklima im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes der
Stadt Aachen von 2014 sind in den vorhandenen Freiflächen des Dorbachs Kaltluftsammelgebiete zu erkennen.
Lufthygienisch ist durch die vorhandene verkehrliche Belastung der Kullenhofstraße von einer Grundbelastung an lufthygienischen Schadstoffen auszugehen.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der Umbau der Kullenhofstraße erfolgt abschnittsweise, um die Erreichbarkeit des Parkplatzes P2 zu erhalten. Gegenüber dem Bestand entstehen durch die bauliche Maßnahme keine negativen Veränderungen in der klimatischen Situation. Das bisher vorherrschende Siedlungsklima wird durch die Planung nicht beeinträchtigt.
16
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Lufthygienisch ist von keiner zunehmenden Luftschadstoffbelastung auszugehen. Durch die Führung von Teilen des
Busverkehres über die Kullenhofstraße nimmt der Schwerlastverkehr marginal zu, jedoch ist langfristig eine Reduzierung
des Gesamtverkehrsaufkommens zu erwarten, da das neu zu errichtende Parkhaus südlich der Kullenhofstraße Quellund Zielverkehre auf der Kullenhofstraße reduziert. Bei einer möglichen Führung des Baustellenverkehres über die Kullenhofstraße wird sich temporär der Anteil des Schwerlastverkehres erhöhen. Eine solche Beeinträchtigung ist jedoch
zeitlich begrenzt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als gegeben bewertet
werden.
Auswirkungen auf den Klimawandel / Anfälligkeiten des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels
Durch die Beseitigung von Baumbestand geht ein Teil der Frischluftproduktion vor Ort verloren. Dies wirkt sich auf das
Mikroklima des Standortes und des näheren Umfelds aus. Insgesamt betrachtet, erhöht sich innerhalb des Bebauungsplanes der zulässige Versiegelungsgrad gegenüber dem heutigen Bestand, so dass geringfügige zusätzliche Auswirkungen auf das Mikroklima entstehen. Durch Baumpflanzungen im westlichen Bereich der Kullenhofstraße soll hierfür eine
teilweise Kompensation bewirkt werden. Eine besondere Anfälligkeit der geplanten Straßenverbreiterung gegenüber den
Folgen des Klimawandels ist nicht zu erwarten.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Um die Bestandssituation nicht weiter zu beeinträchtigen und eine Verbesserung des Kleinklimas, insbesondere hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung zu erzielen, wird mit der Anpflanzung von straßenbegleitenden Bäumen ein Beitrag
zur Verbesserung des derzeitigen Lokalklimas und der lokalen lufthygienischen Situation geleistet. Dies wird im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase
Klimatische Auswirkungen durch die Bauphase sind nicht zu erwarten. Während der Betriebsphase der öffentlichen Verkehrsfläche sind erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Energie nicht zu erwarten.
5.2.6. Schutzgut Landschaft
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Die Kullenhofstraße liegt innerhalb der zentralen Lage des bebauten Innenbereiches des Stadtteils Laurensberg. Die das
Plangebiet zweiseitig umgebenden Gebäude- und Nutzungsstrukturen sind heterogen strukturiert. Nördlich des Plangebietes liegt die Universitätsklinik Aachen und südlich des Plangebietes Wohnbebauung. Das Umfeld des Plangebietes ist
aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen und -kubaturen sowie der baulichen Höhen städtisch geprägt. Die
Außenflächen innerhalb dieses Bereiches sind durch Gebäude, Parkplatzflächen sowie durch Erschließungsflächen größtenteils versiegelt. Westlich des Plangebietes liegen weiträumige landwirtschaftliche Nutzflächen, die durch die Planung
jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der vorhandene Gehölzbestand im Plangebiet ist nicht landschaftsprägend. Dem
Plangebiet kommt keine fernwirksame Bedeutung zu.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Ortsbild durch die geplante Bebauung sind nicht zu erwarten, da ausschließlich eine öffentliche Verkehrsfläche mit seitlichem Baumbestand verbreitert wird. Durch die Anpflanzung von
Baumstandorten entlang der Kullenhofstraße in der vorgesehenen Art und Anzahl wird eine sowohl ökologische als auch
städtebaulich sinnvolle Begrünung des Straßenraumes erreicht. Das Ortsbild einer mit Bäumen begrünten städtischen
Straße wie es heute wahrnehmbar ist, wird durch die Anpflanzung von straßenbegleitenden Baumstandorten wiederhergestellt.
17
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Nördlich des Plangebietes werden im westlichen Bereich der Kullenhofstraße Ersatzbäume als Straßenbegleitgrün gepflanzt.
Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase
Während der Bauphase wird es zu einer Veränderung des Stadtbildes kommen. Dieses ist temporär. Nach erfolgter Neubebauung wird das Stadtbild durch die städtebauliche Situation der zukünftigen Bebauung geprägt.
5.2.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben
Gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein Westfalen sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Denkmalbereiches Innenstadt sowie außerhalb einer archäologisch bedeutsamen
Landschaft. Nördlich des Plangebietes liegt das Baudenkmal Universitätsklinikum Aachen. Das Baudenkmal umfasst
neben dem Gebäude des Klinikums auch die dazugehörigen Parkanlagen sowie den Parkplatz mit baumbestandenen
Grünstreifen am südlichen Rand als Abgrenzung zur Kullenhofstraße. Der zur Überplanung vorgesehene Grünstreifen im
nördlichen Teil des Plangebietes ist damit Bestandteil des Baudenkmals. Innerhalb des Plangebiets sind keine Bodendenkmäler bekannt.
Südwestlich des Plangebietes liegt die historische Hofanlage „Großer Neuenhof“, die aktuell als Kinder- und Jugendpsychiatrie genutzt wird. Südlich dahinter liegt der „kleine Neuenhof“, der zur Wohnnutzung genutzt wird.
Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Die Verlegung des Grünstreifens bedeutet einen Eingriff in das Baudenkmal. Zur Gestaltung des Grünstreifens nördlich
der Kullenhofstraße ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen einzuholen. Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Umgang mit möglichen Bodenfundstellen im
Zuge von Bauarbeiten mit dem Hinweis des zu benachrichtigenden Fachamtes aufgenommen. Durch die unter den Hinweisen erfassten Maßnahmen bei etwaigen Bodenfunden werden erhebliche Beeinträchtigungen auf die Kultur und
Sachgüter verhindert.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Die denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist außerhalb des Bebauungsplanverfahrens einzuholen. Vorsorglich wird im städtebaulichem Vertrag zum Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass
im Falle von Funden oder Hinweisen auf Bodendenkmäler während der Bautätigkeiten die zuständige Behörde gem. §§
15, 16 DSchG (Denkmalschutzgesetz) einzuschalten ist.
Umweltauswirkungen durch die Bau- und Betriebsphase
Da der Grünstreifen zwischen Kullenhofstraße und der Stellplatzanlage Bestandteil des Denkmales ist, wird dieser im
Zuge der Bauphase in Anspruch genommen. Nach der Realisierung der Straßenerweiterung wird durch die Anpflanzung
von Ersatzbäumen einer neuer Grünstreifen angelegt.
5.2.3. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung
Durch den Bebauungsplan wird die Verbreiterung einer öffentlichen Verkehrsfläche planungsrechtlich gesichert. Durch die
Nutzung werden keine großen Mengen an Abfällen erwartet.
18
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
5.2.4. Risiken für die menschliche Gesundheit
Von den Planungen im Bebauungsplan gehen keine Risiken für die menschliche Gesundheit einher. Gebäudebestand mit
auftretenden Gefahrstoffen wie Asbest, KMF alter Generation, PCB, PAK etc. ist im Plangebiet nicht vorhanden. Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich.
5.2.5. Nachhaltige Verfügbarkeit der Ressourcen (Schutzgüter)
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Aspekte wie Gesundheitsvorsorge; Wohnqualität, Grün- und Freiflächen sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bezogen auf das Schutzgut Mensch berücksichtigt und somit dem
Erhalt der Gesundheit des Menschen Rechnung getragen. Auswirkungen auf schützenswerte Tierarten wurden nicht
festgestellt, da das Artenspektrum innerhalb des Plangebietes sehr gering ist. Das anfallende Wasser (Schmutzwasser
und Niederschlagswasser) wird der öffentlichen Kanalisation zugeführt bzw. in den Dorbach eingeleitet und letztendlich
gereinigt dem Wasserkreislauf erneut zur Verfügung gestellt.
5.2.6. Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besondere Auseinandersetzung von
Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn Sie bei Betrachtung der einzelnen Schutzgüter und Umweltaspekte von
entsprechender Bedeutung ist. Die im Kapitel Umweltbelange behandelte schutzgutbezogene Betrachtung der einzelnen
Umweltaspekte berücksichtigt bereits die möglichen Wechselwirkungen und die sich daraus ergebenden Umweltauswirkungen. Von einer weitergehenden Betrachtung kann daher Abstand genommen werden.
5.3. Grundlagen
Als Grundlage der Beschreibung der Umweltbelange dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a BauGB (Baugesetzbuch). Die Beschreibung der Umweltbelange wird vorsorglich in die Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.
Zudem wurden die Angaben aus dem vom Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen im Vorfeld zusammengestellten Anforderungsprofil berücksichtigt. Bei der Bearbeitung wurde zudem das gesamtstädtische Klimagutachten Aachen mit herangezogen. Im Rahmen der Bearbeitung wurden außerdem folgende Fachgutachten erstellt, deren Ergebnisse im Bericht
zu den Umweltbelangen mit berücksichtigt wurden:
-
-
5.3.
Prognose zum Schallimmissionsschutz „B-Plan 1000 S, Erweiterung Uniklinik RWTH Aachen, Ausgliederung der
Kullenhofstraße“, BFT Cognos GmbH, Stand 02.01.2018
1. Ergänzung zur Prognose zum Schallimmissionsschutz „B-Plan 1000 S, Erweiterung Uniklinik RWTH Aachen,
Ausgliederung der Kullenhofstraße“, BFT Cognos GmbH, Stand 11.01.2018
Verkehrsgutachten für die Kullenhofstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1000 S, BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.- Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand Juni 2017
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 1000 S Erweiterung Uniklinik, Büro FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Stand 27.03.2018
Entwicklungsprognose des Umweltzustandes
5.3.1. Bei der Durchführung der Planung
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbreiterung der Kullenhofstraße
geschaffen. Die Verbreiterung der Kullenhofstraße ist ein wichtiger Baustein zum notwendigen Modernisierungs- und
Erweiterungsbedarf der Uniklinik Aachen, um einen zukunftsorientierten Standort für die Uniklinik Aachen zu erreichen.
Mit der Straßenverbreiterung wird im westlichen Bereich der Kullenhofstraße ein bisheriger straßenbegleitender Grünstreifen mit Baumbestand in Anspruch genommen. Der Baumbestand im Plangebiet kann bei Umsetzung der Planung
nicht erhalten bleiben. Im westlichen Bereich der Kullenhofstraße werden Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baum19
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
schutzsatzung vorgenommen. Der neue straßenbegleitende Grünstreifen dient auch als Abgrenzung zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und dem Baudenkmal Universitätsklinikum Aachen mit seiner Grün- und Freiflächen.
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass an vier betroffenen Nordfassaden der Wohnbebauung
südlich der Kullenhofstraße passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich werden. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan.
5.3.2. Nullvariante
Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt die Kullenhofstraße in ihrer heutigen Ausbaubreite erhalten. Die Kullenhofstraße würde nicht verbreitert werden und ein wichtiger Baustein für die Erweiterung und Modernisierung der Uniklinik
Aachen für einen attraktiven und zukunftsorientierten Standort würde entfallen. Dem Erweiterungs- und Modernisierungsbedarf der Uniklinik Aachen würde nicht entsprochen. Als ÖPNV-Trasse würde weiterhin die heutige Umwelttrasse dienen, die im Zuge der Realisierung des neuen Zentral-OP der Uniklinik Aachen entfallen muss.
5.3.3. Alternativprüfung / wesentliche Gründe für die getroffene Wahl
Eine Alternativplanung für das Plangebiet ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht erfolgt. Durch die Tatsache,
dass der Uniklinik Aachen nur eine begrenzte Anzahl an Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen, hat die Planung eine
Führung des Busverkehres über die Kullenhofstraße ergeben. Für einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr ist die Verbreiterung der Kullenhofstraße erforderlich.
5.4. Monitoring
Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bekannt
werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können, da die Stadt
Aachen derzeit kein umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreibt, nicht permanent überwacht
und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
5.5. Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Von großer Bedeutung im Bebauungsplanverfahren ist die Betrachtung der Lärmauswirkungen durch das Vorhaben. Die
Beurteilungspegel des zu erwartenden Lärms infolge der baulichen Veränderungen der Kullenhofstraße und der Vorplatzgestaltung der Universitätsklinik Aachen unterschreiten an den maßgeblichen Ost- und Westfassaden der südlich der
Kullenhofstraße gelegenen Wohnbebauung den Grenzwert gemäß 16. BImSchV zur Tag- und Nachtzeit an allen betrachteten Zuständen der Verkehrssituation. An den Nordfassaden der Gebäude wird der Grenzwert in den Zuständen A1
bis A3 sowie Zustand B zum Teil überschritten. Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sind
passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden erforderlich. Die Sicherung der
passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den städtebaulichen Vertrag.
Insgesamt können 58 Bäume im Zuge der Verbreiterung der Kullenhofstraße nicht erhalten bleiben. 40 Bäume fallen
davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. 18 Bäume der satzungsgeschützten Bäume sind Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen. Ein Erhalt der 40 erfassten satzungsgeschützten Bäume ist nicht möglich, da die baumbestandenen straßenbegleitenden Grünflächen für die Straßenerweiterung in Anspruch genommen werden. In unmittelbarer
Nähe des Geltungsbereiches befinden sich zusätzlich 11 Bäume, die durch den Straßenumbau baubedingt betroffen sein
können. 10 Bäume davon sind satzungsgeschützt. 3 Bäume sind davon als Ersatzpflanzungen für frühere Rodungen
satzungsgeschützter Bäume zu werten.
20
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Nach derzeitigem Planungsstand wären ca. 48 Ersatzbäume zu pflanzen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sind keine Ersatzpflanzungen möglich. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
sollen 28 standortgeeignete Laubbäume als Ersatzpflanzungen in einem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen
gepflanzt werden. Des Weiteren sollen insgesamt 7 Bäume im Bereich der veränderten Zufahrten zum Klinik-Parkplatz P2
erfolgen. Für die nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1000 S oder in unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbaren Ersatzpflanzungen ist vorgesehen, dass zusätzliche Ersatzpflanzungen (13 Bäume) im Bereich der
Vorplatzplanung UKA nachgewiesen werden.
Innerhalb der Gesamtliegenschaft der Universitätsklinik sollte für den Biotopsverlust von 626 Wertpunkten bei der Anlage
neuer Vegetationsflächen ein Ersatz geschaffen werden. Da durch die zahlreichen geplanten Umbau- und Neubaumaßnahmen innerhalb der Universitätsklinik Aachen und in den angrenzenden städtischen Bereichen keine Flächen für räumlich-funktionale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen langfristig bereitgestellt werden können, soll der erforderliche Ausgleich über ein Ökokonto „Eupener Straße“ abgeglichen werden. Die Maßnahmen werden auf den in der Stadt Aachen
gelegenen Grundstücken der Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstücke 304 und 400 teilweise, von der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft durchgeführt. Die Art des Ausgleichs sowie die nachzuweisende Flächengröße für die jeweilige Ersatzmaßnahme werden durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, als Verwalter des Ökokontos, dokumentiert. Die Regelung zu der Einrichtung und Fortführung des Ökokontos wird im städtebaulichen Vertrag geregelt.
6.
Auswirkungen der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird die Voraussetzung geschaffen, die
Verbreiterung der Kullenhofstraße herzustellen und einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr zu schaffen. Die Anforderung an
den Bus-Bus-Begegnungsverkehr entsteht durch den Neubau des Zentral-OPs. Der neue Zentral-OP kappt die bisherige
Umwelttrasse, die Pauwelsstraße, was das Erfordernis einer neuen Verkehrsführung des Busverkehres erklärt. Über die
neu gestaltete Kullenhofstraße können die Busse über den Steinbergweg in Richtung Süden zur Vaalser Straße fahren.
Die Prüfung aller Umweltbelange hat ergeben, dass erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt durch die Planung
nicht zu erwarten sind.
7.
Kosten
Der Antragsteller des Verfahrens trägt sämtliche Kosten, die durch das Bebauungsplanverfahren verursacht werden.
8.
Städtebaulicher Vertrag / Erschließungsvertrag
Zur Sicherstellung des Bebauungsplanverfahrens und der Realisierung des Vorhabens wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag bzw. Erschließungsvertrag abgeschlossen,
in welchem Anforderungen geregelt werden, die über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gehen. Zu den
Regelungsinhalten des städtebaulichen Vertrages bzw. des Erschließungsvertrages zählen folgende Maßnahmen:
- Für den Biotopverlust von 626 Wertpunkten kann im Bebauungsplangebiet kein Ersatz geschaffen werden. Es
werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Diese werden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert. Hierzu schließt die Uniklinik einen Vertrag mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Die
Kompensation erfolgt im Bereich eines Ökokontos „Eupener Straße“. Die Maßnahmen werden auf den in der
Stadt Aachen gelegenen Grundstücken der Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 304 und 400 teilweise, durch
die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft durchgeführt.
- Insgesamt können 58 Bäume innerhalb des Plangebietes nicht erhalten bleiben. 40 Bäume sind als satzungsgeschützt zu werten. Insgesamt sind gemäß Baumschutzsatzung als Ersatz 48 Bäume zu pflanzen. Außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sollen 28 standortgeeignete Laubbäume als Ersatzpflanzungen in ei21
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 03.05.2018
nem nördlich der Fahrbahn begleitenden Grünstreifen gepflanzt werden. Des Weiteren sollen insgesamt 7 Bäume im Bereich der veränderten Zufahrten zum Klinik-Parkplatz P2 gepflanzt werden. Darüber hinaus sind weitere 13 Ersatzbäume zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sollen im Bereich des Vorplatzes der Uniklinik erfolgen.
Die Auflagen aus der Baumschutzsatzung werden nicht über den städtebaulichen Vertrag gesichert, sondern erfolgen im Rahmen der Fällgenehmigungen. Nur der ökologische Ausgleich sowie Auflagen zu den Pflanzmaßnahmen werden vertraglich gesichert.
- An den Nordfassaden der Gebäude wird der zulässige Grenzwert gemäß 16. BImSchV zum Teil überschritten.
Zur Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen sind passive Schallschutzmaßnahmen (z.B.
Schallschutzfenster) an den relevanten Fassaden erforderlich. Die Sicherung der passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt über den städtebaulichen Vertrag.
- Die Kosten für den Ausbau der Kullenhofstraße werden von der Vorhabenträgerin, der Uniklinik Aachen übernommen. Über den Erschließungsvertrag wird die Übernahme der Kosten finanziell gesichert.
- In den Vertrag werden Hinweise zur Bodendenkmalpflege aufgenommen.
9.
Plandaten
Straßenverkehrsfläche / Plangebiet
ca. 8.579 m²
22
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik –
Offenlage
Stellungnahme der Verwaltung zu den Behörden
für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
Inhaltsverzeichnis
Planungsrelevante Eingaben gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden
Stellungnahmen der Verwaltung
1. Polizeipräsidium Aachen, Direktion Verkehr, vom 21.11.2017 ...................................................................... 3
2. LVR- Amt für Bodendenkmalpflege vom 06.12.2017 ...................................................................................... 5
3. Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde vom 18.12.2017 .................................................................... 7
4. Bezirksregierung Köln vom 20.12.2017 ......................................................................................................... 11
5. LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 20.12.2017 ..................................................................... 13
2 / 15
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
1. Polizeipräsidium Aachen, Direktion Verkehr, vom 21.11.2017
3 / 15
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Straßenplanung sind die einschlägigen Vorschriften und insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO)
und die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
4 / 15
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
2. LVR- Amt für Bodendenkmalpflege vom 06.12.2017
5 / 15
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
Stellungnahme der Verwaltung:
Es sind keine Konflikte zwischen Vorhaben und dem öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu
erkennen. Der Hinweis auf ein mögliches Auftreten von Bodendenkmälern wird in den städtebaulichen Vertrag zum
Bebauungsplan Nr. 1000 S aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
3. Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde vom 18.12.2017
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
9 / 15
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Entwässerungskonzept wurde der STAWAG, dem WVER und der Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/702)
der Stadt Aachenwird dem FB 61/702 zur Prüfung vorgelegt und abgestimmt. Die Ergebnisse des
Entwässerungskonzeptes werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1000 S eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
4. Bezirksregierung Köln vom 20.12.2017
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Hinweis, dass der nördlich der Kullenhofstraße bestehende Grünstreifen Bestandteil des Denkmales ist, wird
gefolgt. In der Begründung mit Umweltbericht sowie im landschaftspflegerischen Fachbetrag zum Bebauungsplan
Nr. 1000 S wird der Hinweis aufgenommen.
Für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme insbesondere für die Gestaltung des vorgesehenen Grünstreifens
nördlich der Kullenhofstraße ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG erforderlich. Die
denkmalrechtliche Erlaubnis ist vom Vorhabenträger bei der zuständigen Denkmalbehörde zu stellen. Die Einholung
einer denkmalrechtlichen Erlaubnis erfolgt abseits des Bebauungsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
5. LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 20.12.2017
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
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Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Abwägungsvorschlag Offenlage
Fassung vom 23.04.2018
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Hinweis, dass der nördlich der Kullenhofstraße bestehende Grünstreifen Bestandteil des Denkmales ist, wird
gefolgt. In der Begründung mit Umweltbericht sowie im landschaftspflegerischen Fachbetrag zum Bebauungsplan
Nr. 1000 S wird der Hinweis aufgenommen. Die vorgesehene Anpflanzung einer neuen straßenbegleitenden
Baumreihe entlang der Kullenhofstraße wird den Anforderungen der Denkmalpflege gerecht.
Für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme insbesondere für die Gestaltung des vorgesehenen Grünstreifens
nördlich der Kullenhofstraße ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG erforderlich. Die
denkmalrechtliche Erlaubnis ist vom Vorhabenträger bei der zuständigen Denkmalbehörde zu stellen. Die Einholung
einer denkmalrechtlichen Erlaubnis erfolgt abseits des Bebauungsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen.
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3488
3490
3479
3480
3485
3498
3484
3497
3491
3372
3277
3275
3278
3489
3373
3374
3375
3376
3279
3481
3482
3483
3057
Ku
l
3377
3056
3383
512
3382
2154
2158
21552153
2139
2138
2157 2156
2152
2140
2151
2134
2137
2150
2149 2148 2135
2133
2136
2147
2116
2146
3535
3495
3141
3273
3274
ante
3276
Schn
ittk
3496
3232
511
3231
3533
3494
3142
3340
3341
3342
3343
3338
3339
3344
3337
3230
3233
3261
3234
523
3224 3225
3229
454
3420
3421
3227
3228
3223
3226
3138
513
3324
3219
3218
3418
3136
Kullenhofstraße
460
3413
3185
3186
3303 3304
459
3184
3188
3252
3189
3190
3187
516
3282
3302
3183
nte
526
te
Schnittka
n
Schnittka
Anschluss an Bestand
Blattindex
Vorentwurf
Änderungen
27.02.2017
Graebe
Name
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
LFB / GOP
Hanbrucher Straße 9
D-52064 Aachen
geprüft am
27.02.2017
29.05.2017
10.08.2017
27.03.2018
UKA Aachen
B-Pläne
1000 S Erweiterung Uniklinik
-
0,4
0,2
0
0
0
0
841x 594
27.03.2018
1 : 250
Dateipfad:
Blattgr.:
Bearb.:
Maßstab:
2016058
Projektnummer:
E0 - 03
Plan-Nr.:
BFT Planung GmbH
Im Süsterfeld 1 · 52072 Aachen
Fon +49 241 41357 0
post@bft-planung.de
www.bft-planung.de
Name
Graebe
Bastian
Zimm
Zimm
Auf/Abwertung
bis 0,2 (++/-)
Wertpunkte
Telefon: +49 (0) 241 70 550-0
Telefax: +49 (0) 241 70 550-20
BSV BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG
Dr.-ING.
REINHOLD BAIER GMBH ● AACHEN
Jülicher Straße 318-320
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
Beratungsgesellschaft für
kommunale Infrastruktur mbH
BKI, Änderung B-Plan Grenze 10.08.2017 BKI/FSWLA, Baumstandorte neu 12.07.2017
geänd. am
Konfliktplan/ Baumfällungen
BKI, Verkehrsanlagen 12.07.2017
Datum, Unterschrift:
Projekt:
Planinhalt:
Auftraggeber :
Grundlagen :
Planindex
a
Bastian
29.05.2017
Vorentwurf
Zimm
Zimm
10.08.2017
Vorentwurf
27.03.2018
0,7
0,4
0,2
0
0
0
0
Wert
b
Vorentwurf
41.5_1 Verkehrsgrün-Baumreihen
geringes bis mittleres Baumholz, strassenbegleitend,
Unterpflanzung Symphoricarpos alba,
Qualtiät 40-60cm
52.2.6.2 Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün vereinzelt mit
Baumbestand geringen Baumholzes oder Neupflanzungen
(ausgenommen Reihen und Gruppen, siehe 41.5, 41.6)
52.2.6.1 Straßenränder, Mittelstreifen, Verkehrsgrün
52.1.1-3 versiegelte Flächen,Radweg
52.1.1-3 versiegelte Flächen,Parkplatz
52.1.1-3 versiegelte Flächen,Strasse
52.1.1-3 versiegelte Flächen,Gehweg
Einzelbaumpflanzungen Hochstämme:
Tilia x intermedia "Pallida", Kaiser -Linde,
ausserhalb des Geltungsbereichs
c
d
Baumnummer Baumkataster
satzungsgeschützte Bäume
Antrag auf Veränderung
mögl. Eingriffe in der Bauphase
Planung Biotoptypen, Aachener Modell
3069
Bäume< 30cm STU
Ausgleichspflanzung / satzungsgeschützt
Satzungsgeschützte Bäume
Fällungen nicht satzungsgeschützter Bäume
Fällungen satzungsgeschützter Bäume
B-Plangrenze
Legende Baumbestand
Zusammenfassende Erklärung
zum Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik für den Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik 1.
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 20.04.2018
Verfahrensablauf
01.09.2016
Beauftragung der Verwaltung der Stadt Aachen durch den Planungsausschuss, die
Aufstellung eines Bebauungsplans mit städtebaulichem Vertrag durchzuführen
14.11.-25.11.16 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Ausstellung der Planunterlagen und einer öffentlichen Anhörung am 17.11.2016 in der Universitätsklinik Aachen
14.11.-19.12.16 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB)
06.07.2017
Planungsbeschluss zur Anpassung der Kullenhofstraße im Mobilitätsausschuss
(separat vom Bebauungsplanverfahren)
09.10.-10.11.17 Offenlage des Bebauungsplanes
01.03.2018
2.
Ausführungsbeschluss zur Anpassung der Kullenhofstraße im Mobilitätsausschuss
(separat vom Bebauungsplanverfahren)
Ziel der Bebauungsplanaufstellung
Ziel der Planung ist die Notwendigkeit, die Universitätsklinik Aachen (UKA) zu erweitern, um sowohl für
den klinischen als auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen.
Mit der Fortschreibung des Masterplanes für das UKA Ende 2014 und der Bereitstellung von Fördergeldern für Baumaßnahmen an den Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalens (MedMoP) wird
der Erweiterungsbedarf der Universitätsklinik finanziell gedeckt. Das bestehende Klinikgebäude mit dem
Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch
Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um in der Universitätsklinik Aachen weiterhin medizinische Versorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können, sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht zuletzt gestalterisch das bestehende außergewöhnliche Gebäude angemessen ergänzen. Mit dem Masterplan wurden die Grundzüge der Planung festgelegt, um die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Universitätsklinik Aachen aufzuzeigen.
Für die Neustrukturierung der Universitätsklinik sind im Vorfeld Teilmaßnahmen notwendig, um die Baufeldfreimachung für den Neubau des Zentral - OPs zu erreichen. Eine Teilmaßnahme zur Baufeldfreimachung ist die Verbreiterung der Kullenhofstraße, da für die Realisierung des Zentral-OPs die bisherige
Umwelttrasse (Pauwelsstraße) zurückgebaut werden muss. Eine Änderung der Linienführung des Busverkehres impliziert eine Verbreiterung der Kullenhofstraße, um einen Bus / Bus-Begegnungsverkehr zu
ermöglichen. Die Kullenhofstraße übernimmt die zuvor in der Pauwelsstraße bestehenden Funktionen.
Die Kullenhofstraße muss durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen an die neue Verkehrssituation angepasst werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Kullenhofstraße auf privatem Grund zu erweitern. Der Bebauungsplan sichert die Verbreiterung der Kullenhofstraße über die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - war Bestandteil des
Bebauungsplanes Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik -. Durch die Aufteilung des Bebauungsplanes in den
B-Plan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - und den Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik kann in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren die rechtliche Grundlage für die zeitnahe Realisierung des Umbaus der Kullenhofstraße geschaffen werden, da die Verbreiterung der Kullenhofstraße
2/5
Bebauungsplan Nr. 1000 S
Zusammenfassende Erklärung
- Erweiterung Uniklinik -
Fassung vom 20.04.2018
Voraussetzung ist, um die neuen Zentral-OPs realisieren zu können. Die Kosten für die Verbreiterung
der Kullenhofstraße werden durch die Vorhabenträgerin, der Universitätsklinik Aachen übernommen. Die
Sicherung erfolgt über den Erschließungsvertrag.
3.
Berücksichtigung der Umweltbelange
Das Plangebiet ist durch den bisherigen Querschnitt der Kullenhofstraße geprägt. Entlang der Kullenhofstraße befindet sich, vor allem im westlichen Bereich, ein nördlich verlaufender straßenbegleitender
Grünstreifen mit Baumbestand. Bei der Verbreiterung der Kullenhofstraße können 58 Bäume nicht erhalten bleiben. 40 Bäume fallen davon unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sind Ersatzpflanzungen nicht möglich. Außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1000 S sollen in dem nördlich der Fahrbahn begleitenden
Grünstreifen 28 Bäume (Kaiser-Linde) gepflanzt werden. Weitere 7 Neupflanzungen sollen innerhalb der
veränderten Zufahrt zum Uniklinikparkplatz P2 erfolgen. Weitere Ersatzpflanzungen sind nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung abzuwickeln. Auflagen zu den Pflanzmaßnahmen werden vertraglich gesichert.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes werden Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet. Aus der
Umweltprüfung ergaben sich daher umweltrelevante Belange, die als Maßnahmen zur Vermeidung oder
Minderung im Bebauungsplan im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt werden. Durch die Maßnahmen können unverträgliche und erheblich nachteilige Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Mensch (passive Schallschutzmaßnahmen) und Landschaft (externe Kompensationsmaßnahmen)
vermieden bzw. gemindert werden. Der Eingriff in den Naturhaushalt ist rechnerisch kompensiert.
Auch wenn die fachlichen Konflikte zwischen Umweltbelangen und Planungszielen bestehen bleiben,
verbleiben nach erfolgter Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Aachen rechtlich keine unverträglichen Auswirkungen.
3.1
Beurteilung der Umweltbelange
Die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ist im Umweltbericht dargestellt. Zur Beurteilung der Umweltbelange wurden die nachfolgenden Gutachten erstellt:
• ein Verkehrsgutachten zur Überprüfung der verkehrlichen Erschließung und zur Abschätzung der
verkehrlichen Auswirkungen und zur Verkehrsverträglichkeit,
• ein schalltechnisches Gutachten sowie eine Ergänzung des schalltechnischen Gutachtens zur Untersuchung und Bewertung der zu erwartenden Verkehrsimmissionen,
• ein Artenschutzbeitrag zur Betroffenheit von planungsrelevanten Arten,
• ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB).
4.
Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Offenlage des Bebauungsplanes
eingereichten Anregungen wurden eingehend geprüft und in die Abwägung eingestellt.
Die vorgebrachten Belange aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes stehen im Widerspruch zu den
Belangen der Wirtschaft, der medizinischen Versorgung und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Darüber
hinaus ist es die besondere überregionale Aufgabe der Stadt Aachen, die Entwicklung der Forschung
und Ausbildung an der Aachener Hochschule zu fördern. Insofern werden die damit verbundenen Belan3/5
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 20.04.2018
ge gegenüber anderen Belangen höher gewichtet. Die rechtlichen Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes sind im Rahmen der Umweltprüfung erfasst und über den Bebauungsplan rechtlich gesichert. Es verbleiben rechtlich keine unverträglichen Auswirkungen.
Von vielen Bürgern wurden die Notwendigkeit der Verbreiterung der Kullenhofstraße, die Führung des
Busverkehres über die Kullenhofstraße und vor allem der damit verbundene Verlust von Baumbestand
in Frage gestellt.
5.
Berücksichtigung der Behördenbeteiligung
Die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt.
Sie beinhalten vor allem Hinweise für die Planung zum Thema Entwässerung und zum Thema Denkmalschutz und Durchführung. Die Stellungnahmen wurden berücksichtigt und deren Belange im Umweltbericht eingearbeitet. Für die Gestaltung des Grünstreifens mit den notwendigen Ersatzpflanzungen
ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW erforderlich. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird abseits des Bebauungsplanverfahrens bei der zuständigen Denkmalbehörde
beantragt.
6.
Ergebnis der Abwägung
Im Zuge der Straßenplanung zur Erweiterung der Kullenhofstraße sind verschiedene Planungsvarianten
diskutiert worden. Abwägungsrelevant sind u.a. ein konfliktfreier ÖPNV, Radverkehrssicherheit, Versorgungssicherheit der Universitätsklinik Aachen und Baumerhalt. Aus der Abwägung aller Planungskriterien ist eine Variante durch den Mobilitätsausschuss als Beschlussvariante beschlossen worden. Die
Beschlussvariante sieht einen 5,50 m breiten Seitenraum vor. Der Radverkehr wird im südlichen Seitenraum im Zweirichtungsverkehr geführt. Dem Schutz des Radverkehres wird eine hohe Priorität eingeräumt. Eine Führung des Radverkehres nördlich einer bestehenden Baumreihe würde zu einem erhöhten Konfliktpotential mit den Ein- und Ausfahrtsbereichen für die Stellplatzanlage P2 führen. Die Führung
des Radverkehres auf der Südseite ist verkehrstechnisch sicherer. Im südlichen Seitenraum wird zusätzlich eine Gasleitung zur Inbetriebnahme der Energiezentrale der Universitätsklinik Aachen verlegt. Eine
6,50 m breite Fahrbahn ermöglicht einen Bus-Bus-Begegnungsverkehr. Durch diesen Straßenquerschnitt kann die bestehende Baumreihe nicht erhalten bleiben und ist nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung auszugleichen.
Für den Wegfall der Bäume werden Neupflanzungen vorgenommen, die nach Abstimmungen mit den
politischen Gremien eine Mindestgröße von ca. 80 - 90 cm Stammumfang haben werden und damit
hochwertiger sind, als die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fordert
Weitere Vorschläge zum Ausbauquerschnitt der Kullenhofstraße, die sich aus der Bürgerbeteiligung
ergaben, konnten in der Abwägung nicht berücksichtigt werden. Sie widersprachen entweder der Verkehrssicherheit oder einfach der verkehrstechnischen Umsetzbarkeit.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile des möglichen Ausbauquerschnittes haben die Vorhabenträgerin, die Universitätsklinik Aachen, die Stadtverwaltung sowie die beteiligten Planungsbüros der Politik die
Umsetzung des oben beschriebenen Ausbauquerschnittes empfohlen. Ausschlaggebend war einerseits
die Errichtung einer Gasleitung im südlichen Seitenraum der Straße, die Führung des ÖPNVs über die
Kullenhofstraße sowie ein zusätzliches Angebot für den Radverkehr im südlichen Seitenraum in einer
Tempo-30-Zone, um dem Ranfahrenden ein duales System und damit eine komfortable und sichere
Führung zu ermöglichen.
4/5
Bebauungsplan Nr. 1000 S
- Erweiterung Uniklinik -
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 20.04.2018
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine Prognose zum Schallimmissionsschutz für den Umbau der Kullenhofstraße erstellt worden. Im Ergebnis des Schallschutzgutachtens ist an den Nordfassaden an vier Immissionspunkten eine Überschreitung (+ 2 dB) der Grenzwerte gemäß 16. BImSchV zur
Nachtzeit nachgewiesen worden. Hier werden passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) erforderlich. Bei entsprechendem Erfordernis übernimmt die Uniklinik Aachen als Verursacherin der
Planung die Kosten für die passiven Schallschutzmaßnahmen. Die Übernahme der Kosten für die passiven Schallschutzmaßnahmen wird über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan gesichert.
Sollten durch die Umsetzung des Bebauungsplanes unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.
Diese zusammenfassende Erklärung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat am xxx den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
5/5