Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
307063.pdf
Größe
675 kB
Erstellt
11.07.18, 12:00
Aktualisiert
04.09.18, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0513/WP17
öffentlich
11.07.2018
FB 45/100
Kita Im Klostergarten – Übernahme der nicht über KiBiz
refinanzierten Mietkosten ab dem Kindergartenjahr 2018/2019
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
2. beschließt die Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierten Mietkosten für die Kita „Im
Klostergarten“ der Caritas Lebenswelten in Höhe von zur Zeit jährlich 13.257,04 € ab dem
Kindergartenjahr 2018/2019 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt
Aachen in o. a. Höhe.
3. beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Sondervertrag für die Dauer des
Mietvertrages und Nutzung als Kindertagesstätte mit der Caritas Lebenswelten
abzuschließen.
Vorlage FB 45/0513/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.07.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Ausreichende Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2018ff bei dem PSP-Element 4-060101-901-9 –
Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kitas – Sachkonto 53180000 zur Verfügung.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2019
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2019
Fortgeschriebener Ansatz
ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
40.557.800
40.557.800
134.146.100
134.146.100
0
0
0
0
0
0
0
0
40.577.800
40.557.800
134.146.100
134.146.100
0
0
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0513/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.07.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Im Rahmen einer Prüfung der Mietbezuschussung nach dem KiBiz durch das staatliche
Rechnungsprüfungsamt zu Jahresbeginn wurde festgestellt, dass das bisher praktizierte Verfahren
der Indexierung der Mietkosten bei der Bezuschussung von Altmietverträgen im Bereich des KiBiz nur
insoweit zulässig ist, wie es im Vergleich zur Bezuschussung eines Neumieters die dort zulässige
Höchstgrenze für den m² Preis nicht übersteigt.
Bei der Bezuschussung der Kita „Im Klostergarten“ (drei KiBiz-Gruppen u. zwei heilpädagogische
Gruppen) führt dies dazu, dass ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 der auf die KiBiz-Gruppen
entfallene Anteil der Kaltmiete nicht mehr vollständig im Rahmen des KiBiz refinanziert werden kann.
Historie:
Der diesem Sachverhalt zugrunde liegende Mietvertrag datiert zum 20.01.2005, war seinerzeit
zwischen dem Träger und den beteiligten Kostenträgern (LVR u. Stadt Aachen) einvernehmlich
abgestimmt und gebilligt. Die nach der darin enthaltenen Indexierungsregelung gesteigerte Miete wäre
nach den seinerzeit gültigen gesetzlichen Regelungen (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder –
GTK) auch vollumfänglich bezuschussungsfähig gewesen.
Bei der Umstellung von der GTK-Förderung auf die KiBiz-Förderung fiel der Mietvertrag noch nicht als
sondervertragsregelungsbedürftig auf, da zu diesem Zeitpunkt die Miete noch vollumfänglich
förderungsfähig war. Erst mit dem Einsetzen der vertraglich fixierten Indexierung zum 01.08.2013
entstand die v. g. Problematik, die zunächst über eine höhere KiBiz-Förderung gelöst schien. Diese
Vorgehensweise ist nach Prüfung des Staatlichen Prüfungsamtes jedoch nicht zulässig.
Im Ergebnis sieht sich der an den Mietvertrag gebundene Träger durch die aktuelle Auslegung des
KiBiz nicht in der Lage, den nunmehr über die durch das KiBiz refinanzierten Anteile der Kaltmiete
hinausgehenden Teil der auf die KiBiz-Gruppen entfallenden Mietkosten zu tragen und beantragt die
Bezuschussung der Differenz durch die Stadt Aachen.
Der über das KiBiz nicht refinanzierbare Anteil zur Kaltmiete bestimmt sich nach §§ 6-8
Durchführungsverordnung KiBiz für das Kita-Jahr 2018/2019 für die Kita „Im Klostergarten“ wie folgt:
Mietwert gem. § 8 Abs. 1 DVO KiBiz jährlich
= 74.549,16 €
Tatsächlicher Kaltmietanteil der KiBiz-Gruppen = 87.806,20 €
Zu übernehmende Differenz
= 13.257,04 €
Vorlage FB 45/0513/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.07.2018
Seite: 3/4
Vorschlag der Verwaltung:
Der Träger ist aus Sicht der Verwaltung unverschuldet in diese Situation geraten. Er macht
glaubwürdig deutlich, dass es ihm nicht möglich ist, diese ausfallenden Fördermittel aus Eigenmitteln
zu tragen. Bei Berücksichtigung der Indexierungsproblematik bei der Umstellung auf die KiBizFörderung
und
Anwendung
der
zulässigen
Fördersystematik
für
Mietsteigerungen
bei
Altmietverträgen, hätte die Verwaltung theoretisch bereits 2008 einen entsprechenden Sondervertrag
zur Beschlusslage vorlegen können.
Auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Übernahme der nicht
über KiBiz finanzierten Mietkosten für die nach dem KiBiz finanzierten Gruppen der Einrichtung „Im
Klostergarten“ ab dem Kita-Jahr 2018/2019 vor und damit die Gewährung eines freiwilligen
Zuschusses der Stadt Aachen i. H. v. zur Zeit jährlich 13.257,04 €.
Die hierfür notwendigen Mittel können 2018 und in der mittelfristigen Finanzplanung haushaltsneutral
aus der Position „Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kitas – Sachkonto 53180000“ gedeckt
werden.
Im Zusammenhang mit der Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierten Mietkosten für die KiBiz
geförderten Gruppen der Einrichtung „Im Klostergarten“ soll ein entsprechender Sondervertrag mit
dem Träger Caritas Lebenswelten abgeschlossen werden.
Anlage/n:
- Antrag der Caritas Lebenswelten auf Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierten Mietkosten.
- Mietvertrag vom 20.01.2005
Vorlage FB 45/0513/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.07.2018
Seite: 4/4