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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
303517.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
13.06.18, 12:00
Aktualisiert
03.08.18, 07:05

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage BA 1/0125/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bezirksamt Aachen-Brand Beteiligte Dienststelle/n: 13.06.2018 Beantwortung von Anfragen - Sachstandsbericht Zeelink 1 Anfrage der SPD-BF vom 23.05.2018 Beratungsfolge: TOP: 10 Datum Gremium Zuständigkeit 04.07.2018 Bezirksvertretung Aachen-Brand Kenntnisnahme O. g. Anfrage und die schriftliche Antwort des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen vom 15.06.2018 sind Anlagen beigefügt. Vorlage BA 1/0125/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.07.2018 Seite: 1/1 Sachstandsbericht der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) zum aktuellen Stand und zur weiteren Planung für das Wasserwerk Eicher Stollen Anlass des Berichtes: Anfrage an Herrn Bezirksbürgermeister Peter Tillmanns, Bezirksvertretung Aachen-Brand, von der Bezirksfraktion Bündnis´90 Die Grünen vom 23.04.2018 1. Aussage im Anschreiben: „Das Wasserwerk Eicher Stollen wurde von der STAWAG an die WAG verkauft.“ Das Wasserwerk Eicher Stollen soll mit allen anderen Grundwasserwerken der STAWAG (und auch der enwor) an die WAG übertragen werden, dies soll bis Ende August 2018 geschehen sein. Dies ist aber kein Verkauf im eigentlichen Sinne. STAWAG und enwor sind zudem jeweils zu 50% Gesellschafter der WAG. 2. Aussage: “Es ist zu befürchten, dass das Wasserwerk aufgegeben wird“ In der 48. Aufsichtsratssitzung der WAG im Mai 2018 ist die Geschäftsführung der WAG beauftragt worden, unter Berücksichtigung aller Wassergewinnungs- und Aufbereitungskapazitäten die langfristig erforderlichen Kapazitäten für die sichere Trinkwasserversorgung der Stadt Aachen und der StädteregionAachen zu analysieren und darauf aufbauend einen Vorschlag für den notwendigen Anlagenpark der WAG zu erstellen. Für die unter 1. dargestellte Situation für die Aufbereitungsanlage im Eicher Stollen wären an dieser Stelle Ertüchtigungsmaßnahmen mit einem Aufwand in Höhe von deutlich über 1 Mio. € erforderlich. Dabei steht diese Ertüchtigung im Vergleich zur Ertüchtigung / Erneuerung anderer Anlagen, so dass hierbei neben anderen Kriterien auch die Gesamtwirtschaftlichkeit zu betrachten sein wird, natürlich unter Berücksichtigung von Wasserangebot und Bedarf der Kunden. 3. Frage: „Was bedeutet dies ggfs. für das Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen und Brand?“ Das Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen ist derzeit bis zum 22.Dezember 2018 befristet, eine einmalige Verlängerung um ein Jahr ist nach Aussage des Regierungspräsidenten möglich. Für die Zeit danach muss dann aber ein neues Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eicher Stollen von der Bezirksregierung gestartet werden. Dazu hat ein erstes Gespräch mit der Bezirksregierung stattgefunden, ohne dass hierbei schon endgültige Entscheidungen getroffen worden sind. Allerdings ist der Hinweis gegeben worden, dass der Eicher Stollen zwar aktuell nicht für die Trinkwasserversorgung notwendig erscheint, dieses Wasserwerk aber für die Notwasserversorgung möglicherweise weiter vorgehalten werden sollte; hierfür muss die Aufbereitungstechnik auch nicht ertüchtigt werden. 4. Frage: „Welche weiteren Auswirkungen sind zu erwarten?“ Hierzu sollen Gutachten erstellt werden, die im Herbst vorliegen sollen.