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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
304374.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
21.06.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:32

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Tisch-Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0998/WP17 öffentlich 21.06.2018 Dez. III / FB 61/300 Förderung Lastenpedelecs hier: Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 09.01.2018 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.07.2018 Mobilitätsausschuss Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Auslobung eines städtischen Förderprogramms zur Beschaffung von Lastenfahrrädern für Unternehmen und Selbständige mit dem Ziel, innerstädtische Verkehre möglichst emissionsfrei zu gestalten. Vorlage FB 61/0998/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.07.2018 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element 4-120201-978-7 Maßnahmenpaket „Dieselgipfel“ Investive Ansatz Auswirkungen 2018 Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2019 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung PSP-Element 4-120201-978-7 Maßnahmenpaket „Dieselgipfel“ konsumtive Ansatz Auswirkungen 2018 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebe ner Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019/20 ff. 2018 2019/20 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 5.300.287,92 5.300.287,92 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -5.300.287,92 -5.300.287,92 0 0 0 0 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Im Aufwand sind 50.000 Euro für das Förderprogramm eingeplant. Vorlage FB 61/0998/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.07.2018 Seite: 2/5 Erläuterungen: Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen haben am 09.01.2018 folgenden Antrag gestellt: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für die Anschaffung von Lastenpedelecs zu erarbeiten. Das Programm soll im Rahmen der Fördermittel für die Elektromobilität realisiert werden. Förderberechtigt sollen kleinere Gewerbetriebe, insb. Handwerksbetriebe, sein.“ Begründung aus dem Antrag Im Bereich des innerstädtischen Verkehrs können viele Fahrten mit Hilfe von Fahrrädern mit EHilfsmotor unproblematisch und komfortabel erledigt werden und auf diese Weise zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Lastenfahrräder können gerade für kleine Gewerbetriebe eine praktikable Alternative sein. Sie senken die Mobilitätskosten und verschaffen Zeitgewinne. Erfahrungen aus anderen deutschen Städten zeigen, dass mit Hilfe der finanziellen Förderung ein spürbarer Anreiz für einen Einsatz von Lastenpedelecs geschaffen wird. Die Förderung der Anschaffung von Lastenpedelecs wäre zudem ein zusätzlicher Baustein zu den bereits laufenden oder geplanten Anstrengungen der Stadt Aachen im Bereich der Luftreinhaltung. Förderfähig sollen Lastenpedelecs sein. Die Fördersumme wird für 2018 auf 50.000 Euro beschränkt und erfolgt im Rahmen des Förderpakets "E-Mobilität / Diesel-Gipfel". Die Förderung durch die Stadt Aachen soll äußerlich kenntlich gemacht werden. Ausführung der Verwaltung Elektrolastenräder sind ein Baustein, der dazu beitragen kann, die Ziele der Mobilitätsstrategie der Stadt Aachen zu erreichen. Sie entlasten den stark nachgefragten Parkraum und die vielfach zu beobachtende problematische Parksituation am Fahrbahnrand. Lastenräder mit Elektroantrieb gibt es in verschiedenen Modellen von verschiedenen Anbietern. Sie kosten ca. 5.000 - 10.000 Euro. Im gewerblichen Einsatz in Aachen sind sie bisher nur wenig in Erscheinung getreten. Die Umstellung des Wirtschaftsverkehrs auf emissionsfreie Antriebe ist ein Ziel, das in verschiedenen aktuellen Förderprojekten umgesetzt werden soll. Beispielsweise ist im Rahmen des Förderprogramms Kommunaler Klimaschutz.NRW im Arbeitspaket „Urbaner Wirtschaftsverkehr“ vorgesehen, Paketdienste zur Anlieferung der „letzten Meile“ mithilfe von Lastenrädern zu bewegen. Hierfür ist die Aufstellung von sogenannten Mikro-Depots in der Innenstadt geplant. Für Pflegedienste, Handwerksbetriebe und Taxen sollen Anreize geschaffen werden, ihre Dienstflotte auf elektrische Antriebe umzustellen. Die dafür notwendige Errichtung von Ladeinfrastruktur kann im Rahmen des Förderprojektes „ALigN“ - Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung – erfolgen. Im März 2018 hat das Bundesumweltministerium im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“, das nach dem „Diesel-Gipfel“ ins Leben gerufen wurde, eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die es privaten Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) erlaubt, Vorlage FB 61/0998/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.07.2018 Seite: 3/5 Förderanträge für die Beschaffung von E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) sowie Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenanhänger) mit einem Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und einer Mindest-Nutzlast von 150 kg zu stellen. Auch kommunale Unternehmen, Kommunen und Hochschulen können sich daran beteiligen. Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann. Als Nutzlast wird hier das zulässige Gesamtgewicht abzüglich dem Eigengewicht des Fahrzeugs (= Ladung + Fahrer) verstanden. Die Beantragung erfolgt zweistufig beim Projektträger, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, elektronisch über die Internetseite https://fms.bafa.de/BafaFrame/kleinserien . Das Förderprogramm ist Teil der Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) des Bundesumweltministeriums. Die Reihenfolge der Antragstellung ist entscheidend für eine Förderzusage („Windhund-Prinzip“), die Förderrichtlinie läuft am 28. Februar 2021 aus. Die Auszahlung ist an das Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2018 gebunden, über die Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel wollte der Projektträger, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, keine Auskunft geben, es stünden jedoch „ausreichend Mittel zur Verfügung“, hieß es dort auf Nachfrage. Weitere Informationen und insbesondere auch die weiteren Bedingungen, die an eine Förderung geknüpft sind, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Eine Ergänzung (Kumulierung) mit weiteren staatlichen bzw. städtischen Fördermitteln ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht möglich. Ein mögliches städtisches Förderprogramm für Lastenfahrräder müsste daher eigenständig angeboten werden, unabhängig vom „Sofortprogramm Saubere Luft 20172020“. Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Haushalt vorgesehene Summe von 50.000 Euro für ein eigenes, städtisches Förderprogramm von Lastenrädern zu verwenden, das nicht an ein MindestTransportvolumen oder eine Mindest-Nutzlast gekoppelt ist. Es gibt derzeit in Deutschland laut der Plattform „Cargobike.Jetzt“ Kaufprämien für Lastenpedelecs in 15 Städten: http://www.cargobike.jetzt/kaufpraemien Der Fördersatz sollte wie im Bundesprogramm ebenfalls 30 Prozent der Kaufsumme, maximal 2.500 Euro, betragen. Im Unterschied zur Bundesförderung sollte eine möglichst intensive Nutzung im städtischen Wirtschaftsverkehr im Vordergrund stehen, dies sollte über eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung durch den Antragsteller glaubhaft gemacht werden. Anträge sollten bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden können, anschließend wird eine Jury über die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anträge entscheiden. Die näheren Details des Verfahrens werden durch die Verwaltung entwickelt. In dem Zusammenhang sollen die Vorgaben zur Kenntlichmachung der Förderung durch die Stadt Aachen geklärt werden. Bei einer großen Zahl von Anträgen und etwa gleich hoher zu erwartender Fahrleistung weitere Kriterien herangezogen werden, bspw. eine gleichmäßige Verteilung auf mehrere Unternehmen oder die Vorlage FB 61/0998/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.07.2018 Seite: 4/5 Unternehmensgröße. Eine Doppelförderung soll auch hier ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Förderrichtlinie müsste vom Rechtsamt geprüft werden. Das Förderprogramm sollte nach den Sommerferien gemeinsam mit Industrie- und Handelskammer sowie Handwerksammer bekanntgemacht werden. Finanzielle Auswirkungen Für das Förderprogramm sind 50.000 € im PSP-Element 4-120201-978-7 mit der Kostenart 5318 0000 eingeplant. Anlage/n: - Lastenfahrräder Förderrichtlinie - Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 09.01.2018 - Tagesordnungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 18.05.2018 Vorlage FB 61/0998/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.07.2018 Seite: 5/5 Modul 5 Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) vom 21. Februar 2018 Modul 5 - Schwerlastfahrräder 1 i) Vorwort Dieses Merkblatt richtet sich an den Antragsteller des Moduls 5 - Schwerlastfahrräder des Förderprogramms der Kleinserien-Richtlinie und enthält die Anforderungen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die Bewilligung des Förderantrags und die Auszahlung des Förderbetrags stellt. Das Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist, dass Anwendung und Auslegung der zugrundeliegenden Vorschriften unter dem Vorbehalt einer abweichenden Auslegung durch die Gerichte steht und gemäß Kleinserien-Richtlinie kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht. Der Inhalt ist daher nicht rechtsverbindlich. ii) Übersicht 1. Antragsberechtigung ............................................................................................................. 2 2. Fördergegenstand .................................................................................................................... 3 3. Art und Höhe der Förderung............................................................................................. 4 4. Allgemeine Verfahrensinformationen ......................................................................... 5 5. Antragstellung ........................................................................................................................... 6 6. Bewilligungszeitraum ........................................................................................................... 6 7. Verwendungsnachweisverfahren ................................................................................... 7 8. Zweckbindungsfrist und Auskunftspflicht ................................................................ 8 1. Antragsberechtigung Die Antragsberechtigung wird unter Abschnitt 3 der Kleinserien-Richtlinie für jedes Modul individuell geregelt. Im Rahmen des Moduls 5 – Schwerlastfahrräder sind antragsberechtigt:       private Unternehmen (unabhängig Ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften) freiberuflich Tätige Unternehmen mit kommunaler Beteiligung öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen) Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) Nicht antragsberechtigt im Sinne der Kleinserien-Richtlinie sind:       Privatpersonen Vereine und Verbände Unternehmen, die bereits eine Förderung für 100 elektrisch betriebene Lastenfahrräder und/oder Anhänger (Schwerlastfahrräder) nach Maßgabe der Kleinserien-Richtlinie erhalten haben, Unternehmen, die in den letzten drei Steuerjahren (im aktuellen sowie den beiden vorherigen Jahren) bereits „De-minimis“-Beihilfen in einem Gesamtumfang von 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors: EUR 100.000 Euro) erhalten haben, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EUKommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind und Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dies gilt auch für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabeordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind. Modul 5 - Schwerlastfahrräder 3 2. Fördergegenstand Im Rahmen des Moduls 5 - Schwerlastfahrräder der Kleinserien-Richtlinie sind Investitionen in serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig. Förderfähige Maßnahmen umfassen dabei:    elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder, Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss. Elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder sowie Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung müssen dabei über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg verfügen. Bei Gespannen mit einem nicht-motorisierten Lastenfahrrad oder Lastenanhänger muss das Gesamttransportvolumen des Gespanns mindestens 1 m³ erreichen. Hinweis zum Nachweis des Mindest-Transportvolumens: Der Nachweis des Mindest-Transportvolumens von einem Kubikmeter bei nicht umschlossenen Flächen (z.B. Pritschen oder Gitterkörbe) ist vom Hersteller unter Hinzunahme einer plausiblen maximalen (Beladungs-)Höhe zu erbringen. Als Grundfläche ist bei offenen Ladeflächen grundsätzliche die vorhandene Ladungsfläche heranzuziehen; die Berücksichtigung einer überstehenden Beladung darf auch bei vorhandener Möglichkeit der Ladungssicherung nicht in die Berechnung des Transportvolumens einfließen. Existieren speziell für den Lastenfahrradtyp konzipierte Transportboxen, sind die entsprechenden Volumina heranzuziehen. Hinweis zum Nachweis der Nutzlast: Die Nutzlast im Sinne dieser Richtlinie ist wie folgt definiert: Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer Nicht förderfähig sind:         elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden (z.B. Rikschas oder Lastenfahrräder mit Sitzbank-Einbauten und Anschnallgurten), elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, deren Transportfläche als Verkaufsfläche bzw. für Verkaufsaufbauten genutzt wird (z.B. Getränkeverkauf), die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung der Schwerlastenfahrrädern an Dritte die Nachrüstung von Lastenfahrrädern und -anhängern mit Elektromotoren durch Dritte (z.B. Händler oder Werkstätten) der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Schwerlastfahrräder und Lastenanhänger sowie neuer Lastenfahrräder und Anhänger mit überwiegend gebrauchten Bauteilen, Ausgaben für Prototypen sowie Sonderanfertigungen, Eigenleistungen des Antragstellers und Anschaffungsvorhaben, die vor dem 29. November 2017 begonnen wurden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. 4 Modul 5 - Schwerlastfahrräder 3. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteils- bzw. Festbetragsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Grundlage für die Bemessung der maximalen Förderhöhe sind grundsätzlich die innerhalb des Bewilligungszeitraums angefallenen, projektbezogenen Ausgaben. Dabei sind bei Antragstellern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, grundsätzlich Nettobeträge anzusetzen. Förderfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der elektrisch angetriebenen Lastenfahrräder bzw. Lastenanhänger oder Gespanne. Fördersätze: 30 Prozent der Anschaffungskosten Maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, Anhänger oder Gespann Zudem ist grundsätzlich die „De-minimis“-Obergrenze (200.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Unternehmen des Straßentransportsektors) zu berücksichtigen. Diese darf mit allen im aktuellen sowie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen (erkennbar am „De-minimis“-Bescheid) nicht überschritten werden. Gegebenenfalls muss der Förderbetrag entsprechend gekürzt werden. Finanzierung: Soll die Maßnahme über ein Finanzierungsmodell abgewickelt werden, sind folgende Vorgaben zu beachten: Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(n) beziehen. Zudem darf zum Zeitpunkt der Auszahlung, die nach dem Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung erfolgt, die Summe der gezahlten Raten nicht kleiner sein als der bewilligte Förderbetrag. Andernfalls wird dieser entsprechend gekürzt. Wird ein Mietkaufmodell gewählt, muss der Eigentumsübergang innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Maßnahme (Inbetriebnahme) im Mietkaufvertrag festgehalten sein. Der Mietkaufvertrag muss sich zudem eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(n) beziehen. Zudem darf zum Zeitpunkt der Auszahlung, die nach dem Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung erfolgt, die Summe der gezahlten Raten nicht kleiner sein als der bewilligte Förderbetrag. Andernfalls wird dieser entsprechend gekürzt. Eine Finanzierung über Leasing ist nicht zulässig, weil eine geleaste Einheit / ein geleastes Schwerlastenfahrrad dem Leasingnehmer (Antragsteller) nur zur Nutzung überlassen wird und nicht in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht. Eine Kaufoption im Leasingvertrag ist nicht ausreichend. Beispiel: Es sollen fünf Schwerlastfahrräder für je 10.000 Euro angeschafft werden. Förderbetrag 1 = (5 * 10.000,- Euro) * 0,3 Förderbetrag 2 = 5* 2.500,- = 15.000,- Euro (Förderbetrag nach Fördersatz) = 12.500,- Euro (maximaler Förderbetrag) Der Förderbetrag nach dem maximalen Förderbetrag ist kleiner als der nach dem Fördersatz. Der korrekte Förderbetrag liegt somit bei 12.500,- Euro. Hinweis zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen: Die Förderung nach der KleinserienRichtlinie schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. 5 Modul 5 - Schwerlastfahrräder 4. Allgemeine Verfahrensinformationen Das Förderverfahren im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie ist auf ein zweistufiges Verfahren ausgelegt. Dieses setzt sich aus dem Antrags- und dem Verwendungsnachweisverfahren zusammen. Gemäß der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Bundesregierung am 28. November 2017 beschlossen, dass Förderprojekte, die als Maßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms des Bundes zur Verbesserung der Luftqualität in Städten gefördert werden sollen, bis auf Weiteres ab dem 29. November 2017 förderunschädlich begonnen werden dürfen (Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift Nr. 1.3 Satz 2 zu § 44 BHO). Diese Regelung betrifft auch die Anschaffung von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Schwerlastfahrrädern. Mehr dazu finden Sie unter: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutzinitiative/luftqualitaet_stae dte_sofortprogramm_bf.pdf  Erste Stufe: Antragsverfahren Das Antragsverfahren beginnt mit dem Absenden des Online-Antrags auf der BAFA-Homepage. Liegen bei der Antragsprüfung alle Fördervoraussetzungen vor (siehe Abschnitt 5), kann der Antrag mit einem Zuwendungsbescheid positiv beschieden werden. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die finanziellen Mittel für das geplante Vorhaben reserviert – eine Auszahlung der Fördersumme findet zu diesem Zeitpunkt noch nicht statt. 29. November 2017 Antragstellung über das OnlineFormular Eingang beim BAFA (Bestätigung via E-Mail) Antragsprüfung Maßnahmenbeginn Förderunschädlich Zuwendungsbescheid Beginn des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums  Zweite Stufe: Verwendungsnachweisverfahren Das Verwendungsnachweisverfahren beginnt mit dem Einreichen der vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen (siehe Abschnitt 7). Sind alle notwendigen Fördervoraussetzungen erfüllt, wird die Auszahlung des Förderbetrags angestoßen. Diese erfolgt durch die Bundeskasse in Trier. Zu beachten ist, dass zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht. Das BAFA zahlt die Fördermittel nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aus. Verwendungsnachweis einreichen Eingang beim BAFA (Bestätigung via E-Mail) Spätestens sechs Monate nach Ablauf des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums Verwendungsnachweisprüfung Auszahlung Modul 5 - Schwerlastfahrräder 6 5. Antragstellung Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das auf der Webseite veröffentlichte elektronische Antragsformular. Das elektronische Antragsformular umfasst allgemeine Angaben zum Unternehmen sowie zu den geplanten Maßnahmen und Ausgaben. Die Prüfung der Förderfähigkeit der beantragten Technologie erfolgt über Herstellernachweise bzw. Produktdatenblätter und ist als PDF-Dokument im elektronischen Antragsportal hochzuladen. Insgesamt muss ein vollständiger Antrag folgende Dokumente enthalten:   vollständig ausgefülltes elektronisches Antragsformular und Nachweis der Erfüllung der Fördervoraussetzung gem. Ziffer 2 der Kleinserien-Richtlinie in Form eines Produktdatenblattes, aus dem das Transportvolumen und die Nutzlast eindeutig hervorgehen. Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung auf Basis der Angaben zu den geplanten Ausgaben, den geplanten Einheiten und den in der Richtlinie unter Ziffer 5 genannten Fördersätzen und Obergrenzen festgesetzt. Nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids sind nachträgliche Änderungen der Angaben nur innerhalb eines Monats möglich. 6. Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum, zu dessen Ende die elektrisch Angetriebenen Lastenfahrräder, Lastenanhänger oder Gespanne angeschafft sein müssen, beträgt sechs Monate. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Datum der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids. Eine Verlängerung des sechs-monatigen Bewilligungszeitraums ist nur im Ausnahmefall und nur dann möglich, wenn sie schriftlich vor Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragt wird. Der formlose Antrag muss neben dem zusätzlich benötigten Zeitraum auch eine (kurze) Begründung umfassen, weshalb die Anschaffung der Schwerlastfahrräder nicht innerhalb des vorgesehenen Bewilligungszeitraums erfolgen kann. Hinweis zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums: Die Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises bleibt von einer Verlängerung des Bewilligungszeitraums unberührt. Daher kann dieser auch maximal bis zum Ende der Einreichfrist, somit um maximal sechs Monate, verlängert werden. Modul 5 - Schwerlastfahrräder 7 7. Verwendungsnachweisverfahren Die Verwendung ist spätestens mit Ablauf des sechsten auf den (sechs-monatigen) Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde (BAFA) nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Die Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises bleibt grundsätzlich von einer erfolgten Verlängerung des Bewilligungszeitraums unberührt. Die Verwendungsnachweiserklärung erfolgt ausschließlich über das auf der Webseite veröffentlichte elektronische Verwendungsnachweisformular. Das elektronische Verwendungsnachweisformular umfasst folgende Angaben:      Bankverbindung des Antragstellers Erklärung über die Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel Aufstellung der tatsächlich angefallenen Ausgaben Bitte beachten: Rabatte, Skonti und sonstige eingeräumte Reduzierungen sind grundsätzlich von den Rechnungsbeträgen abzuziehen. Angabe der tatsächlich angeschafften Schwerlastfahrräder sowie der Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Aufstellung der in den letzten drei Steuerjahren – unabhängig vom Beihilfegeber – erhaltenen „Deminimis“-Beihilfen Zusammen mit dem elektronischen Formular sind folgende Unterlagen zwingend einzureichen:        Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben im Onlineformular (enthalten in der Druckquittung des abgesendeten Verwendungsnachweisformulars) Sachbericht mit Kurzdokumentation zu den beschafften Schwerlastfahrrädern und deren Einsatzgebiet, Auflistung des aktuellen Tachometerstands von jedem Fahrrad (Anhänger) und der aktuellen Gesamtfahrleistung aller geförderten Schwerlasträder (Angabe in Kilometern) sowie Angabe, welcher Anteil davon sonst mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zurückgelegt worden wäre, Kopie des Lieferungs- und Leistungsvertrags Nachweis der tatsächlich angefallenen Ausgaben für die beantragten und bewilligten Schwerlastfahrräder Unterschriebene „De-minimis“ – Erklärung (enthalten in der Druckquittung des abgesendeten Verwendungsnachweisformulars) Datenblätter zu den angeschafften Schwerlastfahrrädern, sofern diese von den beantragten Typen abweichen Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis wird erst geprüft, wenn nach dem Absenden des Onlineformulars die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben separat eingereicht wurde. Modul 5 - Schwerlastfahrräder 8 8. Zweckbindungsfrist und Auskunftspflicht Die Zweckbindungsfrist der geförderten Anlagen / Einheiten beträgt fünf Jahre nach Inbetriebnahme bzw. Anschaffung. Während dieses Zeitraumes sind folgende Bestimmungen zu beachten: Standort: Die geförderte Anlage / Einheit muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Findet eine Veränderung des Standorts statt, ist dies dem BAFA unverzüglich unter Nennung der Vorgangsnummer, des alten und des neuen Standortes, anzuzeigen. Veräußerung oder Stilllegung: Innerhalb der Zweckbindungsfrist darf eine geförderte Anlage / Einheit nicht veräußert oder stillgelegt werden. Kann eine Anlage nicht weiter betrieben werden oder muss den Betreiber wechseln, ist dies dem BAFA unverzüglich mitzuteilen. Auskunftspflicht: Zur Evaluierung des Förderprogramms und zur Feststellung der Treibhausgaseinsparungen müssen reale Daten aus dem tatsächlichen Anlagenbetrieb erhoben werden (Monitoring). Mit der persönlichen Erklärung im Antragsformular wird das Einverständnis bei der jährlichen Mitwirkung, Erhebung und Bereitstellung von Betriebsdaten der geförderten Anlagen / Einheiten bekundet. Über das genaue Verfahren und die Abfragesystematik des Monitorings wird zeitnah an dieser Stelle informiert. Modul 5 - Schwerlastfahrräder 9 iii) Änderungschronik 20.03.2018: 09.05.2018: Aktualisierung und Spezifizierung der Vorgaben für Finanzierungsmodelle sowie zum Nachweis der technischen Förderkriterien Konkretisierung der Antragsberechtigung, des Fördergegenstands und die Aufnahme von weiteren Hinweisen zur Ermittlung des Transportvolumens und der Nutzlast Modul 5 - Schwerlastfahrräder 10 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str. 29 - 35 65760 Eschborn http://www.bafa.de/ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen HertieStiftung, verliehen. Referat: 424 E-Mail: kleinserien@bafa.bund.de Tel.: Fax: +49(0)6196 908-1016 +49(0)6196 908-1800 Stand 09.05.2018 Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit " des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. CDU und SPD-Fraktionen im Rat der Stadt - 52062 Aachen Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp Rathaus 52058 Aachen Geschäftsstellen Verwaltungsgebäude Katschhof Johannes-Paul-II.-Straße 1 52062 Aachen CDU Telefon 0241 / 432 -7211 und -7212 cdu.fraktion@mail.aachen.de www.cdu-fraktion-aachen.de SPD Telefon 0241 / 432 -7215 spd.fraktion@mail.aachen.de www.spd-aachen.de CDU 18.002 / SPD AT 76/18 Aachen, den 09. Januar 2018 RATSANTRAG Städtisches Förderprogramm für gewerbliche Lastenpedelecs Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen beantragen im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für die Anschaffung von Lastenpedelecs zu erarbeiten. Das Programm soll im Rahmen der Fördermittel für die Elektromobilität realisiert werden. Förderberechtigt sollen kleinere Gewerbetriebe, insb. Handwerksbetriebe, sein. Begründung Im Bereich des innerstädtischen Verkehrs können viele Fahrten mit Hilfe von Fahrrädern mit E-Hilfsmotor unproblematisch und komfortabel erledigt und auf diese Weise zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Lastenfahrräder können gerade für kleine Gewerbetriebe eine praktikable Alternative sein. Sie senken die Mobilitätskosten und verschaffen Zeitgewinne. Erfahrungen aus anderen deutschen Städten zeigen, dass mit Hilfe der finanziellen Förderung ein spürbarer Anreiz für einen Einsatz von Lastenpedelecs geschaffen wird. Die Förderung der Anschaffung von Lastenpedelecs wäre zudem ein zusätzlicher Baustein zu den bereits laufenden oder geplanten Anstrengungen der Stadt Aachen im Bereich der Luftreinhaltung. Förderfähig sollen Lastenpedelecs sein. Die Fördersumme wird für 2018 auf 50.000 Euro beschränkt und erfolgt im Rahmen des Förderpakets "E-Mobilität / Diesel-Gipfel". Die Förderung durch die Stadt Aachen soll äußerlich kenntlich gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen Harald Baal Michael Servos Vorsitzender CDU-Fraktion Vorsitzender SPD-Fraktion Gaby Breuer Norbert Plum mobilitätspol. Sprecherin CDU-Fraktion planungspol. Sprecher SPD-Fraktion Seite 2 von 2