Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
302597.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
10.08.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0983/WP17
öffentlich
06.06.2018
Dez. III / FB 61/300
Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU3" (Krugenofen)
sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht
Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge
Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
05.07.2018
05.07.2018
11.07.2018
Finanzausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Mehrkosten zur Einrichtung der
Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung
Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 €
bereitzustellen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.
Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU3" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend
dem beigefügten Plan festgelegt und die zusätzliche Planung für die Straßen südl. Eynattener
Straße, Kamperstraße und Wiesenstraße beauftragt.
2.
In der Bewohnerparkzone "BU3" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen
Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem
Bewohnerparkausweis "BU3" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der
Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
-
Altdorfstraße
-
Amyastraße (gerade Haus Nr. 2 – 36 und ungerade Haus Nr. 3 – 43)
-
An der Ellermühle (gerade Haus Nr. 2 – 4)
-
Benediktinerstraße
-
Berdoletstraße
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
Seite: 1/18
-
Eckenberger Straße (gerade Haus Nr. 2 – 94 und ungerade Haus Nr. 1 – 85)
-
Eynattener Straße (gerade Haus Nr. 46 – 84 und ungerade Haus Nr. 59 – 77)
-
Gregorstraße
-
Heißbergstraße
-
Kapellenstraße (gerade Haus-Nr. 32 – 44)
-
Klausenerstraße
-
Kleverstraße
-
Kleverstraße (Anliegerfahrbahn)
-
Kleverstraße (Parkpalette oben und unten)
-
Malmedyer Straße (gerade Haus Nr. 2 - 30b und ungerade Haus Nr. 1 – 39)
-
Neustraße
-
Rhein-Maas-Straße (ungerade Haus Nr. 1 – 35 und gerade Haus Nr. 2)
-
Sebastianstraße
-
Soldatengässchen
-
die Parkstände auf der Eupener Straße (gerade Haus Nr. 2 – 30 und ungerade Haus Nr.
1 – 75) und Krugenofen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit
Zusatz „Zone „BU3“ mit Parkschein“ beschildert.
3.
Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils
geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern
innerhalb des Viertels verzichtet.
4.
Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags
von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5.
Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6.
Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7.
Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des
ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
8.
Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU3“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei
positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ zeitgleich mit
dieser eingerichtet werden.
9.
Die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 6 € auf der Parkpalette Kleverstraße.
10.
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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11.
Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
12.
Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und
BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine
überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für
die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.
Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU3" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend
dem beigefügten Plan festgelegt und die zusätzliche Planung für die Straßen südl. Eynattener
Straße, Kamperstraße und Wiesenstraße beauftragt.
2.
In der Bewohnerparkzone "BU3" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen
Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem
Bewohnerparkausweis "BU3" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der
Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
-
Altdorfstraße
-
Amyastraße (gerade Haus Nr. 2 – 36 und ungerade Haus Nr. 3 – 43)
-
An der Ellermühle (gerade Haus Nr. 2 – 4)
-
Benediktinerstraße
-
Berdoletstraße
-
Eckenberger Straße (gerade Haus Nr. 2 – 94 und ungerade Haus Nr. 1 – 85)
-
Eynattener Straße (gerade Haus Nr. 46 – 84 und ungerade Haus Nr. 59 – 77)
-
Gregorstraße
-
Heißbergstraße
-
Kapellenstraße (gerade Haus-Nr. 32 – 44)
-
Klausenerstraße
-
Kleverstraße
-
Kleverstraße (Anliegerfahrbahn)
-
Kleverstraße (Parkpalette oben und unten)
-
Malmedyer Straße (gerade Haus Nr. 2 - 30b und ungerade Haus Nr. 1 – 39)
-
Neustraße
-
Rhein-Maas-Straße (ungerade Haus Nr. 1 – 35 und gerade Haus Nr. 2)
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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-
Sebastianstraße
-
Soldatengässchen
-
die Parkstände auf der Eupener Straße (gerade Haus Nr. 2 – 30 und ungerade Haus Nr.
1 – 75) und Krugenofen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit
Zusatz „Zone „BU3“ mit Parkschein“ beschildert.
3.
Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils
geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern
innerhalb des Viertels verzichtet.
4.
Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags
von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5.
Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6.
Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7.
Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des
ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
8.
Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU3“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei
positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ zeitgleich mit
dieser eingerichtet werden.
9.
Die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 6 € auf der Parkpalette Kleverstraße.
10.
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
11.
Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
12.
Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen
BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v.
100.000 € bereitzustellen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1.
Sonderparkberechtigt werden:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich).
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird.
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen.
2.
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
3.
Für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird im
Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitgestellt.
4.
Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der
Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird der Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung
von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich
Sicherheit und Ordnung (FB 32) verändert.
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018*
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
414.500
514.500
697.500
697.500
0
0
Ergebnis
414.500
514.500
697.500
697.500
0
0
+ Verbesserung /
-100.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
40.000
40.000
60.000
60.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/
*Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 232.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018
i.H.v. 182.000 €
Von den im Haushaltjahr 2018 bereitgestellten Mitteln wurden rd. 140.500 € bereits zur Beschaffung
der Parkscheinautomaten für die Bewohnerparkzonen E und E2 verausgabt, so dass noch Mittel in
Höhe von rd. 274.000 € verfügbar sind. Von diesen Mitteln ist auch noch die Beschilderung für die
Bewohnerparkzonen E und E2 zu begleichen.
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
Personalkosten FB 32
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Einzahlungen
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
0
23.400*²
0
860.600*³
0
0
Auszahlungen
0
23.400*1
0
860.600*³
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von acht
neuen EG 5 – Stellen sowie den zusätzlichen Erträgen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten:
*1: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) sind hierfür
jährlich 45.700 € für eine Vollzeitstelle à EG 5 TVöD anzusetzen. Da die Stellen jedoch wegen des
Schichtdienstes maximal mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit bewirtschaftet werden sollen, ergibt sich
insofern ein anteiliger Personalkostengesamtbetrag. Für die Kostenkalkulation wurde hierbei auf den
01.12.2018 abgestellt (8,0 Stellen x 30 Wochenarbeitszeit / 39 Std. einer Vollzeitstelle x 45.700 € x
1/12 Monate f. d. J 2018).
*2: Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegenüber.
*3: Sowohl Personalkosten als auch Mehreinnahmen werden hinsichtlich des fortgeschriebenen
Ansatzes 2019 ff. seitens FB 20 jeweils mit 1%-iger Steigerung p. a. berücksichtigt (2019: 284.000 €;
2020: 286.900 €; 2021: 289.700 €).
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Erläuterungen:
Sachstand
Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „BU3“ wurden in der Sitzung
der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.03.2018 und des Mobilitätsausschusses am 01.03.2018
vorgestellt und beraten.
Die erhobenen Daten belegen im Mittel eine hohe Auslastung (96 %) des öffentlichen
Parkraumangebotes in der Zone „BU3“. Vor allem in der Eckenberger Straße, der Heißbergstraße und
der Sebastianstraße wurde die Parkraumkapazität im Tagesmittel des Erhebungstages sogar
überschritten. Besonders im Krugenofen war ein hoher Anteil von Kraftfahrzeugen, die nicht den
Bewohner/innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen ist (morgens und abends um die 70%)
festzustellen. Durch die nach der Voruntersuchung erfolgten Ummarkierungen auf der Straße
Krugenofen sind etwa 28 Parkplätze entfallen. Dies hat ohne Zweifel zu einem weiter gestiegenen
Parkdruck geführt, dem mit einer möglichst schnellen Einführung der Bewohnerparkzone begegnet
werden soll.
Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch
„ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer/innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der
Bewohner/innen auf einen freien öffentlichen Parkstand steigen.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden
Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU3" (Krugenofen) zu erstellen und
diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Gebietscharakteristik:
Das in der Voruntersuchung betrachtete Gebiet „BU 3“ (Krugenofen) (siehe Anlage 1 und 2) liegt
südlich der Innenstadt und hat eine Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung von rund 930 m und in OstWest-Richtung von rund 800 m. Gemäß der StVO-Novelle 2001 darf die maximale Ausdehnung einer
Bewohnerparkzone 1.000 m nicht überschreiten.
Das Gebiet wird durch die Eisenbahnlinie Aachen-Lüttich sowie die Eupener Straße im Westen, die
Burtscheider Straße und die Hauptstraße im Norden, den Burtscheider Markt und die Kapellenstraße
im Osten sowie die Rhein-Maas-Straße und die Straße „An der Ellermühle“ im Süden begrenzt.
Das Untersuchungsgebiet ist vorwiegend durch eine reine Wohnnutzung mit einer mehrgeschossigen
Bebauung geprägt. In der Kapellenstraße befindet sich ein Nahversorgungszentrum mit Geschäften
des täglichen Bedarfs und diversen Dienstleistungsangeboten. Zudem befinden sich in dem Gebiet
eine weiterführende Schule sowie ein städtisches Schwimmbad und eine Rehaklinik. Im südlichen
Zonenbereich, Eckenberger Straße und Rhein-Maas-Straße beginnt die Reihenhausbebauung, die
sogenannte Belgiersiedlung, mit schmalen Straßenquerschnitten.
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Bürgerinformationsveranstaltung
Am 23.04.2018 wurde in der Aula der Gemeinschaftshauptschule, Malmedyer Straße 12, eine
Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 90 interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter auch
verschiedene Bewohner angrenzender Straßenräume, teilnahmen.
Nach einem einführenden Vortrag in die Gesamtthematik bestand anschließend ausreichend
Gelegenheit zur Diskussion und Erörterung. Bei der Veranstaltung haben sich sowohl Befürworter als
auch Gegner geäußert.
Die umfangreichen Äußerungen wurden im Protokoll festgehalten (Anlage 3).
Außerdem gingen vor und nach der Veranstaltung schriftliche und telefonische Eingaben (siehe
Anlage 4) ein, welche die Diskussion auf der Veranstaltung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone
„BU3“ wiederspiegeln. Insgesamt wurden 36 Eingaben aufgenommen, die durch die Verwaltung
ausführlich beantwortet werden.
Entsprechend den Äußerungen bei der Bürgerversammlung ergibt sich in den schriftlichen Eingaben
ein unterschiedliches Meinungsbild von Befürwortern und Gegnern des Bewohnerparkens.
Wesentliche Themen:
Die einzelnen Eingaben sind in den Anlagen nachzuvollziehen. An dieser Stelle sind die wesentlichen
Themen, die neben der Grundsatzdiskussion zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone „BU3“ geführt
wurden, zusammengefasst. Dazu zählen:
-
Gebietsabgrenzung,
-
Anliegerstraßen außerhalb der geplanten Zone,
-
Verlegung des Parkens auf die Fahrbahn /Reduzierung von Parkraum,
-
Alternativen für Beschäftigte und Gewerbetreibende
-
Schaffung von Parkraum
-
Höchstparkdauer/Tagesticket
-
Bedienzeiten,
-
Berechtigtenkreis
Gebietsabgrenzung:
Die Mehrheit der ablehnenden Eingaben zur Einrichtung der Bewohnerparkzone wurde von den NichtAnwohnern eingereicht bzw. diskutiert. Diese befürchten einen enormen Verlagerungseffekt zum
einen in die schon heute stark zugeparkten und engen Wohnstraßen der „Belgiersiedlung“ südlich der
geplanten Zone „BU3“ und zum anderen in den westlichen Zwickel an der Eynattener Straße
zwischen der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach und der Güterverkehrstrecke Aachen - Lüttich. In
der Diskussion wurden alternative Zonenzuschnitte vorgeschlagen, wie die Erweiterung der Zone
„BU3“ in Richtung Westen um die untere Eynattener Straße, Wiesenstraße und Kamper Straße, die
Ausweitung der Zone „M“ bis zum Krugenofen oder Benediktiner Straße um dann eine neue Zone bis
zur Salierallee schaffen zu können.
Anliegerstraßen außerhalb der geplanten Zone
Um den Park-Such-Verkehr in den angrenzenden Straßen zu beschränken und dem
Verlagerungseffekt entgegen zu wirken, wurde von Nicht-Anwohnern die Ausweisung der an die Zone
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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grenzenden Straßen, wie südl. Amyastraße, Middeldorfstraße und Mühlental als Anliegerstraßen
vorgeschlagen.
Verlegung des Parkens auf die Fahrbahn /Reduzierung von Parkraum
Auf einzelne Straßen bzw. Straßenabschnitte, wie Eckenberger Straße, Benediktinerstraße,
Gregorstraße und Rhein-Maas-Straße wird derzeit aufgeschultert geparkt. In Folge sind die
Restgehwegbreiten sehr schmal. Die Verlegung des derzeit nur geduldeten Parkens vom Gehweg auf
die Fahrbahn wurde von den Befürwortern begrüßt.
Dagegen wurde die Reduzierung der Parkstände kritisch gesehen. Sie forderten mit der Einrichtung
der Zone eine zeitgleiche Ausweisung zusätzlicher neuer Parkflächen. Im Hinblick auf größere
Baumaßnahmen wurden der Außenbereich der Schwimmhalle Süd, ein3 Baulücke auf dem
Krugenofen, das Parkdeck Kleverstraße und der Phillips Technologiepark Süd genannt. Darüber
hinaus wurden weitere kleinteilige Bereiche vorgeschlagen.
Alternativen für Beschäftigte und Gewerbetreibende
Beschäftigte, Angestellte und Gewerbetreibende sprechen sich gegen die Einrichtung der Zone BU3
aus. Sie sehen im derzeitigen ÖPNV-Angebot keine Alternative zum privaten Kfz und befürchten nicht
zu bewältigende Kosten. Es wurde der Wunsch nach einer Sonderparkregelung, wie beispielsweise in
der Stadt Mainz, geäußert. Dort ist auf einzelnen Straßenabschnitten das Parken für Besucher mit
Parkscheibe für 1,5 Stunden kostenfrei.
Höchstparkdauer Tagesticket
Ein weiteres Thema war die Aufhebung der Höchstparkdauer in Verbindung mit einem Tagesticket für
Besucher.
Bedienzeiten
Das Thema Bedienzeiten wurde kontrovers diskutiert. Es gab Befürworter für eine Verlängerung der
Bedienzeiten bis 21 Uhr, wie im Frankenberger Viertel. Ebenso wurden Eingaben mit der Bitte um
Bedienzeitenverkürzung von Mo. bis Fr. gemacht.
Berechtigtenkreis
Der Wunsch zur Ausweitung des Berechtigtenkreises wurde in unterschiedlichen Eingaben deutlich.
Genannt wurde die Aufnahme von Zweitwohnsitzlern, Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen
und Hauptwohnsitzler, denen ein Kfz nicht nur vorrübergehend überlassen wurde.
Planung:
Gebietsabgrenzung
Aus den Eingaben können andere mögliche Zuschnitte abgeleitet werden. Die Abgrenzung der Zone
„BU3“ wurde erneut geprüft.
Alternativ zur geplanten Zone „BU3“ (Anlage 2) könnte die Zone „BU3“ in Richtung Westen auf die
maximale Ausdehnung von 1.000 m vergrößert werden. Die Straßen Kamperstraße, Wiesenstraße
und die untere Eynattener Straße würden in die Zone „BU3“ (Anlage 5) aufgenommen. Im Gegenzug
würde die geplante Zone „M“ um rund 200 m verkleinert, was im Vergleich mit den anderen Zonen
Vorlage FB 61/0983/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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eine sehr geringe Ausdehnung ist. Es wäre deshalb denkbar, bei der Einführung der Zone „M“ die
Straßen Kamperstraße, Wiesenstraße und untere Eynattener Straße wieder der Zone „M“ zuzuweisen
und die Zone „BU3“ in ihrer ursprünglich geplanten Abgrenzung wiederherzustellen.
Ein weiterer Vorschlag war die Ausweitung einer zukünftigen Zone „M“ nach Osten (Anlage 6), bis
zum Krugenofen oder Benediktinerstraße um die Zone „BU3“ bis zur Salierallee verschieben zu
können. Die Erweiterung einer zukünftigen Zone „M“ bis zur Benediktinerstraße ist aufgrund der max.
Ausdehnung nicht möglich. Die Erweiterung der Zone „M“ bis zum Krugenofen ist nicht zielführend, da
eine Verschiebung der Zone „BU3“ in Richtung Süden bis zur Salierallee weiterhin nicht möglich wäre.
Der Bezugspunkt bei der max. Längsausdehnung verschiebt sich nur geringfügig in Richtung Süden.
Auch mit einer zeitgleichen max. Ausdehnung der möglichen Zone „Erweiterung BU1“ in Richtung
Westen wäre eine Verschiebung der Zone „BU3 nicht denkbar, da die Grundstücke Eckenberger
Straße 6 - 14, und 32 - 46, die ausschließlich über private Zufahrten an die Eckenbergstraße
angeschlossen sind, nicht umfasst werden könnten.
Die Verwaltung empfiehlt die Einrichtung der Zone „BU3“ mit der bisherigen Gebietsabgrenzung
gemäß Anlage 2. Sie sieht jedoch nach Prüfung der Bürgereingaben ausdrücklich gute Gründe, für
eine geänderte Zonenabgrenzung gemäß Anlage 5. Die Voruntersuchung zur möglichen Erweiterung
durch die Straßen- bzw. Straßenabschnitte Kamperstraße, Wiesenstraße und untere Eynattener
Straße könnte beauftragt werden.
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU3" wurde eine entsprechende Planung der bisherigen
Zonenabgrenzung erstellt (Anlage 8).
Ausweisung von Anliegerstraßen
Um dem Verlagerungseffekt durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone entgegen zu wirken
wünschen die Bewohner der im Süden angrenzenden Straßenräume (südliche Amyastraße,
Middeldorfstraße und Mühlental) die Ausweisung von Anliegerstraßen gemäß StVO (VZ 260 und
1020-30 StVO „Verkehrsverbot, Anlieger frei“).
Grundsätzlich sind alle öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Aachen für den allgemeinen Verkehr
gewidmet und dürfen somit generell von allen Autofahrern befahren und beparkt werden, auch wenn
sie nicht in der entsprechenden Straße wohnen oder dort jemanden besuchen. Die unmittelbaren
Anwohner haben kein höherwertiges Recht auf die öffentlichen Parkmöglichkeiten als andere
Verkehrsteilnehmer. Eine Sperrung bestimmter Straßenverbindungen für den allgemeinen Verkehr
unter Freigabe für den Anliegerverkehr erfolgt nur dort, wo diese Straßen als Abkürzungen oder
Stauumfahrungen für bedeutsame Verkehrsbeziehungen genutzt werden und hierdurch das
betroffene Wohngebiet von unzumutbarem bzw. sicherheitsgefährdendem Durchgangsverkehr
durchquert wird.
Die südliche Amyastraße, Middeldorfstraße und Mühlental sind reine Wohnstraßen in einer Tempo 30Zone. Die Auslastung der öffentlichen Parkstände ist nach Angaben der Anwohner hoch, da sich u.a.
das Rhein-Maas-Gymnasium, und die Fachhochschule AC in unmittelbarer Nähe befinden. Der
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Ausdruck vom: 09.08.2018
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Verwaltung liegen keine Eingaben zu vermehrtem Durchgangsverkehr, der über eine
Anliegerbeschilderung ausgeschlossen werden könnte, vor.
Eine Kontrolle der geparkten Fahrzeuge bezüglich Anlieger oder Fremdparker ist den städtischen
Überwachungskräften bei sporadischen Einsätzen nicht möglich, da der Wohnsitz des
Fahrzeughalters nichts über sein Anliegen zum Parken in den aufgeführten Straßenräumen aussagt.
Auch in anderen Stadtteilen oder anderen Städten zugelassene Kfz dürfen sehr wohl in
ausgeschilderten Anliegerstraßen parken, wenn deren jeweiliger Fahrer/jeweilige Fahrerin in einem
der angrenzenden Grundstücken oder Wohnhäusern etwas zu erledigen haben. Das können die
Überwachungskräfte vor Ort aber nicht ermitteln. Deshalb erfolgt bei entsprechend ausgeschilderten
Straßen keine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im gewünschten Sinne ohne Kontrollmöglichkeit ist
jedes Ge- oder Verbot jedoch wirkungslos.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung keine Ausweisung der angrenzenden Straßen
südliche Amyastraße, Middeldorfstraße und Mühlental als Anliegerstraße.
Verlegung des Parkens auf die Fahrbahn /Reduzierung von Parkraum,
Bei der Ausarbeitung der Bewohnerparkzone „BU3“ wurde deutlich, dass aufgrund schmaler
Straßenquerschnitte Fahrzeuge häufig aufgeschultert auf dem Gehweg parken und dadurch, zum Teil
erheblich, den Gehweg reduzieren.
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die Schulwegsicherung und die Sichtbarkeit an Einmündungen
und Knotenpunkten soll im Rahmen der Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ das
aufgeschulterte Parken auf die Fahrbahn verlegt werden. In der Zone „BU3“ betrifft dies die Straßen
bzw. Straßenabschnitte Benediktiner Straße, Eckenberger Straße, Gregorstraße und Rhein-MaasStraße.
In der Benediktiner Straße wird derzeit auf dem östlichen Gehweg aufgeschultert geparkt. Die
Restgehwegbreite beträgt 1,20 m. Das Parken soll auf der östlichen Straßenseite verboten werden, da
bei der Verlegung der Fahrzeuge auf die Fahrbahn die Restfahrbahnbreite auf 2,80 m reduziert würde
und so die Mindestfahrgassenbreite von 3,00 m für die Feuerwehr unterschritten würde. Es entfallen
acht Parkplätze.
In der nördlichen Eckenbergerstraße zwischen Altdorfstraße und Berdoletstraße wird im Augenblick
beidseitig aufgeschultert geparkt, so dass die Fußwege bis auf ein Maß von 0,80 m reduziert werden.
Eine Verlegung beider Parkstände auf die Fahrbahn ist aufgrund der zur Verfügung stehenden
Fahrbahnbreite von 6,80 m nicht möglich. Das Parken soll in diesem Bereich wechselseitig
angeordnet werden. Die Gehwege stehen so dem Fußgänger in seiner ursprünglichen Breite (1,80 m
bis 2,50 m) wieder zur Verfügung. Das alternierende Parken wird als geschwindigkeitsreduzierendes
Element vorgesehen. Es entfallen 16 Parkplätze.
In der südlichen Eckenbergerstraße zwischen Berdoletstraße und Rhein-Maas-Straße wird derzeit auf
der östlichen Straßenseite, auf der Schulseite, aufgeschultert geparkt. Dadurch beträgt die
Restgehwegbreite 1,50 m, die Fahrgasse gegenwärtig 4,10. In diesem Bereich kann das Parken auf
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die Fahrbahn verlegt werden, so dass die Gehwegbreite mit 2,50 m und die Fahrgassenbreite von
3,10 umgesetzt wird. Für die Feuerwehr ist die Einfahrt auf das Schulgrundstück zu vergrößern,
dadurch entfällt ein Parkplatz.
In der Gregorstraße zwischen Altdorfstraße und Kleverstraße wird momentan einseitig aufgeschultert
geparkt. Auch hier ist eine Verlegung der Kraftfahrzeuge auf die Fahrbahn möglich. Die
Fahrgassenbreite beträgt zukünftig 3,55 m. Zudem sind in Absprache mit der Feuerwehr
Aufstellflächen für die Drehleiterfahrzeuge vorzusehen. Vor diesem Hintergrund entfallen sechs
Parkplätze.
In der Rhein-Maas-Straße zwischen Amyastraße und Mühlental wird derzeit beidseitig aufgeschultert
geparkt. Eine Verlegung des Parkens auf die Fahrbahn ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite
von 6,10 m nur einseitig möglich. Die Parkstände sollen alternierend angeordnet werden. In diesem
Bereich entfallen sieben Parkplätze.
Kleverstraße neben der Parkpalette
Neben der gebührenpflichtigen Parkpalette Kleverstraße in Höhe des Durchgangs zur Altdorfstraße
gibt es derzeit ca. 13 Parkplätze, die nicht gebührenpflichtig sind. Dieser Bereich wird stark genutzt
und soll in das Bewohnerparken integriert werden. Aufgrund der Anforderungen durch die Feuerwehr,
Entsorgungs- und Anlieferfahrzeuge sind die Parkplätze im hinteren Bereich neu zu ordnen. Dadurch
entfallen drei Parkplätze.
Insgesamt findet somit eine Reduzierung von 41 Parkständen in der geplanten Zone „BU3“ statt.
Alternativen für Beschäftigte und Gewerbetreibende
Alternative Mobilitätsangebote für Beschäftigte stellen weiterhin der öffentliche Personennahverkehr,
das Fahrrad oder auch Fahrgemeinschaften dar. Auch die Kombination von unterschiedlichen
Verkehrsmitteln ist eine Alternative für den Weg zur Arbeit. Fahrzeuge können z.B. kostenfrei auf dem
Bike&Ride-Parkplatz am Waldfriedhof abgestellt werden und der Weg mit dem dort ausgezeichneten
Busangebot, dass mit dem Fahrplanwechsel 2017 noch mal erweitert wurde, fortgesetzt werden.
Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und des Greencity
Masterplans sind umfangreiche Angebotsmaßnahmen für Betriebe in Vorbereitung, die in der Zone
aktiv angeboten werden.
Schaffung von Parkraum
Ein weiteres Thema ist die Schaffung zusätzlichen Parkraums. Durch die Einführung des
Bewohnerparkens und die Einführung des kostenpflichtigen Parkens für Fremdparker werden die
Bewohner privilegiert und Dauerparker aus dem Viertel ferngehalten, so dass die Anzahl der freien
Parkplätze steigt und sich die Parkchancen in Wohnortnähe erhöhen. Die in den Eingaben genannten
Flächen wurden aufgenommen und im weiteren Verfahren geprüft. Zur Schaffung zusätzlichen
Parkraums, wie z.B. dem Ausbau des Parkdecks Kleverstraße, müssten weitere, in der Regel
investive Maßnahmen, ergriffen werden.
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Höchstparkdauer
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr
Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch im Bereich „BU3“ wie schon in den Bereichen
„T“, „Ost 2“, „O“, „J1“, „K“ „N“, V“ und „Z“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den
vorgenannten Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Tagesticket
Es wurde der Wunsch nach einem kostengünstigen Tagesticket für Besucher durch die Bewohner
geäußert und seitens der Verwaltung geprüft.
In der Zone „BU3“ sind rund 2.130 Kfz (Stand 11/2017) gemeldet und es stehen rund 1.500 öffentliche
Parkplätze und private Stellplätze zur Verfügung. Im Vergleich dazu stehen in der Zone „BU2“ für rund
1.520 gemeldete Kfz (Stand 11/2017) rund 1.430 Parkplätze inklusive der privaten Stellplätze zur
Verfügung. Diese Zahlen macht deutlich, dass ein erheblicher Parkdruck in der der Zone existiert.
Zudem befinden sich weitere bedeutende Ziele außerhalb und innerhalb der geplanten Zone, wie z.B.
der Hauptbahnhof, das Nahversorgungszentrum in Burtscheid, das Schwertbad und die
Fachhochschule, so dass von weiteren Besuchergruppen auszugehen ist.
Alternativ könnte, um dem Wunsch der Bewohner nach einer kostengünstigen Besucherparklösung
nachzukommen, ein Tagesticket zu einem Preis von 8,00 €, wie in Zone „V“ angeboten werden. Das
Tagesticket ist preislich höher angesetzt als in „BU2“, da in „BU3“ eine höhere Parkplatznachfrage
durch die Bewohner besteht. Im Vergleich kostet ein 24-Stunden Ticket im APAG Parkhaus am
Hauptbahnhof, welches in fußläufiger Erreichbarkeit liegt, 12 €.
Weiterhin wäre denkbar, dass ein Tagesticket zum Preis von 6 €, welches in der geplanten Zone
„BU2“ angedacht wird, nur im Bereich der Parkpalette Kleverstraße anzubieten. Im verbleibenden
öffentlichen Parkraum soll kein zusätzliches Angebot für Langzeitparker vorgesehen werden.
Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets zu schaffen, ist es notwendig, die
Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen.
Die Einführung eines Tagestickest im Straßenraum der Zone „BU3“ wird von der Verwaltung nicht
empfohlen, da der Bedarf an öffentlichen Stellplätzen für die Bewohner in der Zone „BU3“ sehr hoch
ist. Jedoch spricht sich die Verwaltung für die Einrichtung des Tagestickets auf der Parkpalette
Kleverstraße aus, so dass Beschäftigte und Besucher eine preisgünstige Möglichkeit zum Abstellen
ihres Fahrzeuges erhalten.
Gebührenpflichtzeit
Es wurde der Wunsch geäußert, abweichend zur Gebührenpflichtzeit der Tarifzone II (montags bis
freitags bis 19 Uhr und samstags bis 14 Uhr), die Gebührenpflichtzeit auf Montag bis Freitag zu
beschränken. Da durch das Nahversorgungszentrum und die Besucher des Schwertbads auch am
Wochenende eine erhöhte Parkplatznachfrage durch Besucher existiert, wird seitens der Verwaltung
keine Verkürzung der Bedienzeiten empfohlen.
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Es wurde auch eine Verlängerung der Bedienzeiten in den Abendstunden gewünscht. Da es keine
ausgeprägten abendlichen Besucherverkehre durch Gaststätten und Restaurants gibt wird keine
Verlängerung der Bedienzeiten empfohlen.
Berechtigtenkreis
Der Wunsch der Ausweitung des Berechtigtenkreises ist nicht neu und wurde bereits im
Zusammenhang mit der Einrichtung früherer Bewohnerparkzonen gefordert. Zuletzt wurde im Rahmen
der Nacherhebung der Zonen „V“ und „Z“ die Ausweitung des Berechtigtenkreises durch die
Verwaltung geprüft.
Die Zielgruppe der pflegenden Angehörigen soll im Rahmen eines Pilotprojektes für die Dauer eines
Jahres in den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ in den Berechtigtenkreis aufgenommen werden. Im
Anschluss erfolgt eine Überprüfung, so dass ggf. eine Ausweitung der Berechtigten „pflegende
Angehörige“ auf das Stadtgebiet möglich ist.
Die Zweitwohnsitzlerfrage wurde zuletzt ebenfalls im Rahmen der Nacherhebung zum Frankenberger
Viertel geprüft und seitens der Verwaltung und den politischen Gremien abschlägig entschieden.
Auch die Einführung von Parkausweisen für Gewerbetreibende und Beschäftigte wurde zuletzt im
Rahmen der Nacherhebung zum Frankenberger Viertel geprüft. Vor dem Hintergrund des mit dem
Bewohnerparken beabsichtigten Ziels, der Schaffung von freien Parkplatzflächen für die Bewohner
des Viertels, wurde die Ausweitung des Berechtigtenkreises seitens der politischen Gremien nicht
gewünscht.
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung,
nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone „BU3“ ihren Hauptwohnsitz haben und darüber
hinaus
a)
mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder
b)
ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder
c)
Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen
ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)
Nutzer von ein CarSharing-Fahrzeugen, die die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
Parkgebühren:
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring
bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus
0,20 € je 10 min gelten.
Beschilderung:
Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Eupener Straße und Krugenofen mit
Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone BU2 mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen
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werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/hZonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die
Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Der Anfang und das Ende der Feuerwehraufstellflächen werden mit Verkehrszeichen 283 StVO
gekennzeichnet.
Kosten:
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "BU3" wurden für 23 Parkscheinautomaten und die
notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 152.500,00 Euro kalkuliert. Zur Einrichtung des
Bewohnerparkbereiches "BU2" wurden für 33 Parkscheinautomaten und die notwendige
Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 213.500,00 Euro kalkuliert. Bei einer zeitgleichen Umsetzung
der Zonen „BU2“ und „BU3“ würden Kosten in Höhe von ca. 366.000 € entstehen.
Unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" stehen aktuell
Haushaltsmittel in Höhe von rd. 274.000 Euro zur Verfügung.
Die Beschaffung der Beschilderung für die Zonen „E“ und „E2“ ist noch nicht abgeschlossen und ist
noch aus diesem PSP-Element zu begleichen.
Bei Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen
Abgrenzung werden somit voraussichtlich rd. 100.000 € zusätzlich im Haushaltsjahr 2018 benötigt, die
durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden müssen.
Die Deckung der ggfls. überplanmäßig benötigten Mittel erfolgt aus der Maßnahme "ICE-Bahnhof,
südlicher Ausgang", PSP-Element 5-120102-900-06300-300-1, da Mittel in dieser Höhe aufgrund der
Verzögerung der Maßnahme in 2018 frei bleiben.
Personalkosten:
Mit dem Beschluss über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen einhergehend soll der Beschluss
über die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlichen Stellen herbeigeführt werden. In
einer separaten Vorlage befasst sich der Personal- und Verwaltungsausschuss am 05.07.2018 mit
dem Personalbedarf für die einzusetzenden Überwachungskräfte.
Da die Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 nach derzeitigem Planungsstand der Verwaltung in 2018
eingerichtet werden sollen, bedarf es hinsichtlich einer dann erfolgenden Überwachung des ruhenden
Verkehrs der unterjährigen Stelleneinrichtung im Stellenplan 2018.
Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte sollen zunächst acht
zusätzliche Stellen für Überwachungskräfte mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit für die Überwachung
beider Bewohnerparkzoneneingerichtet werden.
Im Rahmen einer nachfolgenden Evaluation durch FB 32 i.V. m. FB 11 soll die Auskömmlichkeit im
Zusammenhang mit anderen zur Einrichtung avisierten Bewohnerparkzonen überprüft werden.
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Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor:
1.
den im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellten Bereich "BU3" als Bewohnerparkzone
einzurichten, die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt und die
zusätzliche Planung für die Straßen südl. Eynattener Straße, Kamperstraße und Wiesenstraße
zu beauftragen.
2.
im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit
Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen,
3.
die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "BU3" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,
4.
folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
-
Altdorfstraße
-
Amyastraße (gerade Haus Nr. 2 – 36 und ungerade Haus Nr. 3 – 43)
-
An der Ellermühle (gerade Haus Nr. 2 – 4)
-
Benediktinerstraße
-
Berdoletstraße
-
Eckenberger Straße (gerade Haus Nr. 2 – 94 und ungerade Haus Nr. 1 – 85)
-
Eynattener Straße (gerade Haus Nr. 46 – 84 und ungerade Haus Nr. 59 – 77)
-
Gregorstraße
-
Heißbergstraße
-
Kapellenstraße (gerade Haus-Nr. 32 – 44)
-
Klausenerstraße
-
Kleverstraße
-
Kleverstraße (Anliegerfahrbahn)
-
Kleverstraße (Parkpalette oben und unten)
-
Malmedyer Straße (gerade Haus Nr. 2 - 30b und ungerade Haus Nr. 1 – 39)
-
Neustraße
-
Rhein-Maas-Straße (ungerade Haus Nr. 1 – 35 und gerade Haus Nr. 2)
-
Sebastianstraße
-
Soldatengässchen
-
die Parkstände auf der Eupener Straße (gerade Haus Nr. 2 – 30 und ungerade Haus Nr.
1 – 75) und Krugenofen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit
Zusatz „Zone „BU3“ mit Parkschein“ beschildert.
5.
die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00
Uhr und Sa von 9.00 Uhr – 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer
Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels zu verzichten,
6.
die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,
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7.
den Bewohnerparkbereich "BU3" schnellstmöglich einzurichten,
8.
die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten,
9.
für die Parkpalette Kleverstraße die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 6 €,
10.
Sonderparkberechtigt werden:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz,
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird,
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen,
11.
die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,
12.
zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der
Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 den Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von
acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich
Sicherheit und Ordnung (FB 32) zu verändern,
13.
für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 im Haushaltsjahr
2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5-120202-90000100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan Bewohnerparkzonen
2.
Übersichtsplan Bewohnerparkzone "BU3"
3.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (mündliche Eingaben)
4.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (schriftlichen und telefonischen Eingaben)
5.
Übersichtsplan Ausweitung der Zone „BU3“ nach Westen
6.
Übersichtsplan Ausweitung der Zone „M“ nach Osten“
7.
Lageplan Bestand
8.
Lageplan Planung
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
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April 2018
Anlage 2
Übersichtsplan
Bewohnerparkzone ”BU3”
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P:/08Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_BU3/Pläne/17-07-07 Übersichtsplan BU3
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
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März 2018
Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
FB 61/300
Aachen, den 18/06/2018
Hausruf: 6173, Frau Tosun
Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ (Krugenofen)
hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
1) Bürgerinformationsveranstaltung in der Aula der Gemeinschaftshauptschule Burtscheid, Malmedyer Straße
12, am 23.04.2018, 19.00 bis 21.30 Uhr
Teilnehmer:
Herr Müller (FB 61/300)
Frau Kirchbach (FB 61/300)
Frau Tulodetzki (Praktikantin)
Frau Tosun (FB 61/300)
ca. 90 Bürgerinnen und Bürger
Nach der Begrüßung der Anwesenden erläuterte Herr Müller die Hintergründe zur geplanten Einführung des
Bewohnerparkens „BU3“ sowie den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Er bedankte sich für das sehr große Interesse
der Bürgerinnen und Bürger und lud sie zum weiteren Planungsprozess ein. Anschließend wurden allgemeine
Grundlagen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone, die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes Büro
durchgeführten Voruntersuchung sowie die Planung von Frau Kirchbach mittels einer PowerPoint Präsentation
vorgestellt.
Im Anschluss standen Herr Müller und Frau Kirchbach für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Neben
grundsätzlichen Anmerkungen wurden verschiedene Themenbereiche von den Bürgerinnen und Bürgern
angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt und beantwortet:
A) Allgemeine Fragen zu Zulassungsberechtigten von Bewohnerparkausweisen
Frage:
Ich bin mit meinem Erstwohnsitz in Burtscheid gemeldet, habe ein Fahrzeug, bin aber nicht der
Fahrzeughalter. Ich bin kein Student. Bekomme ich einen Bewohnerausweis?
Antwort:
Die rechtliche Grundlandlage zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist der § 45
Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) der StVO. Einen
Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich
1
wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes
Fahrzeug oder muss bei einem Firmenfahrzeug die dauerhafte Nutzung steuerrechtlich nachweisen.
Frage:
Erhalten Gewerbetreibenden, Firmen und Beschäftigte auch eine Ausweis?
Antwort:
Das primäre Ziel des Bewohnerparkens ist eine Priorisierung der Bewohner beim Parken. Deshalb
erhalten nur Hauptwohnsitzler einen Bewohnerparkausweis.
Frage:
Ich pflege meine Mutter, die in der Zone wohnt und wohne jedoch nicht selber in der Zone. Wo soll ich
parken?
Antwort:
Das Parken ist auch nach der Einrichtung der Bewohnerparkzone im öffentlichen Straßenraum gegen
eine Gebühr möglich. Im Frankenberger Viertel gibt es ein Pilotprojekt. Probeweise soll für ein Jahr im
Frankenberger Viertel ein Bewohnerparkausweis für pflegende Angehörige ausgegeben werden.
Danach folgt eine Evaluierung. Die dauerhafte Einführung eines solchen Bewohnerparkausweises
müsste politisch beschlossen werden. Der Wunsch wird aufgenommen.
Frage:
Gibt es eine Beschränkung bei der Ausstellung der Parkausweise, also eine Höchstgrenze?
Antwort:
Durch den Bewohnerparkausweis hat man das Anrecht in der Zone „BU3“ zu parken. Ein Anspruch
auf einen Parkplatz gibt es nicht.
Frage:
Kann eine Familie mehrere Bewohnerparkausweise beantragen?
Antwort:
Jeder Hauptwohnsitzler, der Fahrzeughalter ist, kann einen Ausweis erhalten. Sind alles Autos
innerhalb einer Familie auf einen Fahrzeughalter zugelassen, bekommt die Familie nur einen
Bewohnerparkausweis.
Frage:
Ich habe einen Anhänger und ein Wohnwagen. Bekomme ich auch Ausweise für diese Fahrzeuge?
Antwort:
Alle motorisierten Fahrzeuge können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Wohnwagen und
Anhänger sind keine Fahrzeuge mit eigenem Motor, deshalb kann für diese Fahrzeugtypen kein
Bewohnerparkausweis beantragt werden. Anhänger/Wohnwagen dürfen 14 Tage im öffentlichen
Straßenraum stehen ohne bewegt zu werden. In Bewohnerparkbereichen müssen für diese
Parktickets gezogen werden
Frage:
Können Wohnmobilen im Straßenraum abgestellt werden?
Antwort:
Wohnmobile können im Straßenraum abgestellt werden solange sie die Abgrenzung eines markierten
Parkplatzes nicht überschreiten. Sie müssen, wie alle motorisierten Fahrzeuge einen
Bewohnerparkausweis oder ein Parkticket in einer Bewohnerparkzone nachweisen.
B) Fragen zu Bedienzeiten und Kosten der Bewirtschaftung
Frage:
Werden die nächtlichen Parkproblemen auch berücksichtigt? Gibt es dort keine Bevorrechtigung?
Antwort:
Eine nächtliche Bewirtschaftung ist rechtlich nicht möglich. Jedoch eine Verlängerung der
Bedienzeiten.
Frage:
Wird es eine Brötchentaste geben?
Antwort:
Eine Brötchentaste ist ein kostenloses Ticket für 20 Minuten (um schnell ein Brötchen zu holen). Auf
dem Parkplatz Viehhofstraße wurde eine Brötchentaste eingeführt, zeigte aber nachweislich nicht den
gewünschten Effekt, so dass von weiteren Einrichtungen Abstand genommen wird.
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Frage:
Ist ein Tagesticket oder sind kostenlose Besuchertickets geplant?
Antwort:
Ein Tagesticket ist möglich und wird aufgenommen. Ein kostenloses Besucherticket wurde schon
mehrfach seitens der Politik diskutiert und ist nicht umsetzbar.
Frage:
Was ist mit dem Kneipenverkehr? Kann man die Bedienzeiten verlängern?
Antwort:
Die Bedienzeit könnte, wie im Frankenberger Viertel, auf 21 Uhr verlängert werden.
Frage:
Der Bewohnerausweis kostet 30 Euro. Wie ist die Kostenaufschlüsselung?
Antwort:
Der Bewohnerparkausweis ist kostenlos. Bei der Beantragung wird eine Verwaltungsgebühr von 30
Euro fällig. Die Gebühr wird nach dem Bearbeitungsaufwand ermittelt und ist im Vergleich zu anderen
Städten niedrig.
C) Detailfragen zu den Straßen in der Bewohnerparkzone „BU3“
Frage:
Wie viele Parkplätze entfallen in der Zone vor dem Hintergrund der Parkplatzneuordnung?
Antwort:
Durch das aufgeschulterte Parken sind die Restgehwegbreiten zum Teil sehr gering (< 1,50 m). Das
Parken soll in diesen Bereichen auf die Fahrbahn verlegt werden. Um für den Begegnungsverkehr
Ausweichstellen zu schaffen entfallen nach jetzigem Planungsstand rund 35 Plätze in der Parkzone
„BU3“.
Frage:
Sind private Garagen in der Statistik berücksichtigt worden? Dann kann die Statistik doch nicht
stimmen, oder?
Antwort:
Die Anzahl der privaten Parkmöglichkeiten umfasst alle Garagen und private Stellplätze (z.T. in
Innenhöfen) und wurde, sofern möglich, bei der Begehung bzw. aus Luftbildern erhoben. Da diese
Bereiche nur zum Teil einsehbar waren, kann dies lediglich als Schätzwert in die Betrachtung mit
einfließen. Die Anzahl der Stellplätze wird bei der Ermittlung des Auslastungsgrades nicht
berücksichtigt. Er gibt lediglich einen Aufschluss über den Bedarf der Anwohner und dem
Parkplatzangebot.
Frage:
Die Neustraße und die Sebastianstraße sind zu eng und das Verkehrsaufkommen ist sehr hoch. Es
wird manchmal sehr schnell gefahren. Alternierendes Parken würde die Situation entschärfen. Ist das
geplant?
Antwort:
Wegen einer Baustelle gibt es zurzeit eine verschärfte Situation. Wenn Fahrzeuge in die Fahrbahn
gelegt werden, reduziert dies die Geschwindigkeit. Für den Durchgangsverkehr wird die Straße dann
unattraktiver und es fahren weniger Fahrzeuge. Dies kann aber auch zu Stau führen, weil man auf
den Gegenverkehr warten muss. Es wird geprüft, ob alternierendes Parken in der Neustraße und
Sebastianstraße eingeführt werden kann.
Frage:
Wird die Parkpalette Kleverstraße in die Bewohnerparkzone eingeschlossen?
Antwort:
Die Parkpalette soll in die Bewohnerparkzone „BU3“ integriert werden.
Frage:
Wo kann ich mit meinem Ausweis überall parken? In der kompletten „BU3“ Zone?
Antwort:
Es kann in der gesamten Zone „BU3“ geparkt werden.
3
Frage:
Am Krugenofen sind durch den Umbau Parkplätze weggefallen. Es gibt auch keine Lehrerparkplätze
mehr. Es müssen neue Parkplätze geschaffen werden, z.B. Ecke Amyastraße/ Rhein-Maas-Straße.
Dort gibt es einen Neubau und dort ziehen Leute ein, die auch Parkplätze benötigen werden.
Antwort:
Auf private Flächen hat die Stadt keinen Zugriff. Für einen Neubau gilt das Baurecht. Es gibt bei
größeren Neubau-Vorhaben oft ein Verkehrsgutachten. Für den Neubau Amyastraße / Rhein-MaasStraße wird die Baugenehmigung geprüft.
Frage:
Warum sind für die neuen Radverkehrsanlagen am Krugenofen Parkplätze entfallen?
Antwort:
Um die Verkehrssicherheit am Krugenofen zu erhöhen, wurde die Aufteilung der Straßenquerschnitte,
unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten, neu geplant. Im Abwägungsprozess sind dabei die
Parkplätze entfallen.
Frage:
In der Eckenbergerstraße gibt es auf der einen Seite einen Gehweg von 1,50 Meter und auf der
anderen Seite einen Gehweg von 0,30 Meter. Werden die Gehwege breiter?
Antwort:
Das aufgeschulterte Parken soll in diesem Bereich vom Gehweg auf die Fahrbahn verlagert werden.
Dadurch steht dem Fußgänger wieder die gesamte Gehwegbreite zur Verfügung.
Frage:
Wie viele Parkplätze entfallen in der Benediktinerstraße?
Antwort:
Es fallen 8 Parkplätze weg.
Frage:
Müssen die Besucher der Schwimmhalle Amyastraße fürs Parken zukünftig bezahlen?
Antwort:
Besucher haben weiterhin die Möglichkeit ihr Fahrzeug auf dem Besucherparkplatzes der
Schwimmhalle kostenfrei abzustellen. Im Straßenraum müssen Sie jedoch einen Parkschein am
Automaten lösen.
Frage:
Ist alternierendes Parken in der Eckenberger Straße möglich?
Antwort:
In dem nördlichen Bereich zw. Berdoletstraße und Altdorfstraße ist alternierendes Parken geplant. Im
unteren Bereich der Eckenberger Straße wird heute schon wechselseitig geparkt.
Frage:
In der Kleverstraße, neben der Parkpalette, gibt es heute einen gebührenfreien Bereich. Wird dieser
mit in die Bewohnerzone einbezogen?
Antwort:
Der nicht bewirtschaftete Bereich soll, wie die schon heute bewirtschaftete Parkpalette, in das
Bewohnerparken integriert werden.
D)
Frage:
Zonenzuschnitt
Die untere Eynattener Straße befindet sich außerhalb der Zone „BU3“. Der Parkdruck ist auch hier
groß. Das Problem wird durch die Einführung der Zone „BU3“ in den Randbereichen verstärkt. Wieso
wurde die Grenze an der Bahnlinie gesetzt?
Antwort:
Die Bahnlinie ist eine mögliche Grenze. Der Wunsch, die Eynattener Straße in die Zone „BU3“ zu
integrieren wird aufgenommen.
Frage:
Die südliche Hälfte der Amyastraße ist nicht in der Zone enthalten. Warum wird die Amyastraße
halbiert?
Antwort:
Grundlage für die Ausdehnung der Zone ist § 45 StVO i.V. m. VwV-StVO. Danach darf die maximale
Ausdehnung 1.000 Meter betragen. Die Zone „BU3“ hat eine Ausdehnung von 930 Meter in die Nord-
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Süd-Richtung und 800 Meter in die Ost-West-Richtung, so dass die Amyastraße in ihrer Gänze nicht
berücksichtigt werden konnte.
Frage:
Kann man die Zone „BU3“ nicht verkleinern und dafür Zone „M“ vergrößern, z.B. könnte die
Amyastraße komplett in M rein?
Antwort:
Der Wunsch nach einer geänderten Zonenabgrenzung wird aufgenommen.
Anmerkung:
Es wird eine Verdrängung des Parkens in den Mühlental geben. Man sollte die Zone BU3 um das
Mühlental erweitern.
Frage:
Die geplante Abgrenzung der Zone ist willkürlich und geht mitten durch die Eynattener Straße.
Zumindest der „Zwickel“ - Eynatterer Straße, Wiesenstraße und Kamper Straße - sollte in „BU3“ rein.
Kann man „BU3“ um die Zone „M“ erweitern?
Antwort:
Die Anregung wird bei der weiteren Planung geprüft.
Frage:
Ist in der Middeldorfstraße auch Anwohnerparken geplant?
Antwort:
Die Middeldorfstraße ist nicht Bestandteil der Zone „BU3“ und kann vor dem Hintergrund der max.
Ausdehnung nicht berücksichtigt werden. Auch hier wird der Wunsch nach einer Ausweisung als
Anliegerstraße aufgenommen.
E)
Sonstiges
Frage:
Was bedeutet Dauerparker?
Antwort:
Dauerparker sind Fahrzeuge, die am Erhebungstag zu allen vier Zeitintervallen im Straßenraum
anwesend waren.
Frage:
Was ist alternierendes Parken?
Antwort:
Als alternierendes Parken bezeichnet man das wechselseitige Parken der Fahrzeuge im
Straßenraum. Dadurch wird die Sichtachse unterbrochen und eine Geschwindigkeitsreduzierung
herbeigeführt. Die Verkehrssicherheit wird dadurch erhöht.
Frage:
Es wird an vielen Stellen in der Zone viel zu schnell gefahren. Kann man nicht mehr alternierendes
Parken einführen?
Antwort:
Beim alternierenden Parken müssen Ausweichstellen für den Begegnungsfall sowie die Fahrkurven
im Bereich des Versatzes vorgesehen werden. Dies führt ggf. zu einer Reduzierung der Parkstände,
so dass das wechselseitige Parken im Einzelfall zu prüfen ist.
Frage:
Wer hat das Thema angestoßen? Warum wird überhaupt darüber diskutiert?
Antwort:
Die Zone befindet sich seit 2011 auf der Prioritätenliste. Es gab viele Eingaben von Bürgern zum
hohen Parkplatzdruck, besonders seit der Reduzierung der Parkstände auf dem Krugenofen. Der
Parkdruck wurde durch die Voruntersuchung belegt. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung mit
der weiteren Planung der Bewohnerparkzone beauftragt.
Frage:
Wird der Parkplatz der FH in der Eupener Straße berücksichtigt?
Antwort:
Der FH Parkplatz in der Eupener Straße ist ein privater Bereich und nicht Bestandteil der Auswertung.
Frage:
Die Planung und Neuordnung der Parkplätze ist sehr gut. Wäre es möglich, wenn im südlichen
Bereich der Amyastraße nur Anliegerverkehr freigegeben werden würde?
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Antwort:
Die Amyastraße als „Anlieger frei“ zu beschildern wird aufgenommen.
Frage:
Wie sieht der Zeitplan für die nächsten Zonen aus? Wann kommt die Zone „M“ und wann „Kullen“
(wegen Klinikum)?
Antwort:
Es gibt eine Prioritätenliste, die zuletzt am 06.07.2017 vom Mobilitätsausschuss beschlossen wurde,
wonach die Zonen nacheinander abgearbeitet werden. Die Zone „Kullen“ ist im nächsten Jahr
vorgesehen, die Zone „M“ wird in Abhängigkeit der personellen und finanziellen Ressourcen der Stadt
umgesetzt. Es können derzeit ca. 1 bis 2 Zonen pro Jahr umgesetzt werden.
Frage:
Es gab nur an einem Tag eine Erhebung. Wie ist die statistische Signifikanz bei dem
Datenerhebungsverfahren?
Antwort:
Das Datenerhebungsverfahren ist nicht signifikant im statischen Sinne. Das Ergebnis belegt jedoch
nachweislich einen hohen Parkdruck in dem Gebiet.
Frage:
Warum gibt es so viele Fremdparker?
Antwort:
Die Kfz-Zulassungen werden immer höher und immer mehr Platz wird fürs Parken benötigt.
Frage:
Die Sicht als Abbieger von der Amyastraße in die Eupener Straße ist sehr schlecht. Die Straße ist
nicht einsehbar.
Antwort:
Dies wird von der Verwaltung geprüft.
Frage:
Warum können die Schulparkplätze abends nicht als Parkplatz für die Bewohner dienen? Und warum
können Lehrer umsonst an der Schule parken?
Antwort:
Im Rahmen des umfassenden und verwaltungsweiten Mobilitätsmanagement richtet die Stadt für die
Benutzung der Lehrerparkplätze schrittweise eine Nutzungsgebühr ein. Das Parken auf dem
Schulgelände ist seit dem Schuljahr 2016/2017 innerhalb der Umweltzone, an denen im öffentlichen
Verkehrsraum gleichzeitig Bewohnerparkzonen eingerichtet ist, für die Lehrer nicht mehr kostenlos.
Frage:
Warum kann die Parkpalette in der Kleverstraße nicht neu und größer gebaut werden?
Antwort:
Das ist grundsätzlich ein Thema mit dem sich die Verwaltung beschäftigen muss. Grundsätzlich muss
der Parkhausbau planungsrechtlich geprüft werden. Ein größeres Parkhaus würde zusätzliche
Lärmbelästigung und Immissionsbelastungen bringen. Wir werden dieses Thema verwaltungsintern
diskutieren.
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