Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
302600.pdf
Größe
40 MB
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
10.08.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0984/WP17
öffentlich
06.06.2018
Dez. III / FB 61/300
Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU2" (Viehhofstraße)
sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht
Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge
Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
05.07.2018
05.07.2018
11.07.2018
Finanzausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Mehrkosten zur Einrichtung der
Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung
Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 €
bereitzustellen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.
Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend
dem beigefügten Plan festgelegt.
2.
In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen
Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem
Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der
Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Abteiplatz
Abteistraße
Am Höfling
Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
Friedrich - Ebert - Allee
Im Gillesbachtal
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
Seite: 1/18
Im Klostergarten
In den Heimgärten
Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31
Karl - Marx - Allee Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 - 171
Klara - Fey - Straße
Klosterweiher
Luise - Hensel - Straße
Mallinckrodtstraße
Michalesbergstraße
Rathenauallee
Schervierstraße
St. Johann
Viehhofstraße
Viehhofstraße Parkplatz
Von - Pastor - Straße
Weingartsberg
Weingartshof
Zeise
-
die Parkstände auf der Friedrich-Ebert-Allee, Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und
Hausnr. 101 – 171), Viehhofstraße und Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr.
33 – 51) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone
„BU2“ mit Parkschein“ beschildert,
3.
Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils
geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern
innerhalb des Viertels verzichtet.
4.
Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags
von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5.
Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6.
In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.
7.
Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.
Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des
ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
Seite: 2/18
9.
Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei
positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit
dieser eingerichtet werden.
10.
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
11.
Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
12.
Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und
BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine
überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für
die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.
Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend
dem beigefügten Plan festgelegt.
2.
In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen
Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem
Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der
Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Abteiplatz
Abteistraße
Am Höfling
Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
Friedrich - Ebert - Allee
Im Gillesbachtal
Im Klostergarten
In den Heimgärten
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
Seite: 3/18
Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31
Karl - Marx - Allee Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 - 171
Klara - Fey - Straße
Klosterweiher
Luise - Hensel - Straße
Mallinckrodtstraße
Michalesbergstraße
Rathenauallee
Schervierstraße
St. Johann
Viehhofstraße
Viehhofstraße Parkplatz
Von - Pastor - Straße
Weingartsberg
Weingartshof
Zeise
-
die Parkstände auf der Friedrich-Ebert-Allee, Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und
Hausnr. 101 – 171), Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51) und
Viehhofstraße werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone
„BU2“ mit Parkschein“ beschildert,
3.
Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils
geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern
innerhalb des Viertels verzichtet.
4.
Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags
von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5.
Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6.
In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.
7.
Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8.
Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des
ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9.
Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei
positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit
dieser eingerichtet werden.
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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10.
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
11.
Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
12.
Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und
BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine
überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1.
Sonderparkberechtigt werden:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich).
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird.
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen.
2.
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
3.
Für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird im
Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitgestellt.
4.
Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der
Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird der Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung
von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich
Sicherheit und Ordnung (FB 32) verändert.
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018*
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
414.500
514.500
697.500
697.500
0
0
Ergebnis
414.500
514.500
697.500
697.500
0
0
+ Verbesserung /
-100.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
40.000
40.000
60.000
60.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
*Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 232.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018
i.H.v. 182.000 €
Von den im Haushaltjahr 2018 bereitgestellten Mitteln wurden rd. 140.500 € bereits zur Beschaffung
der Parkscheinautomaten für die Bewohnerparkzonen E und E2 verausgabt, so dass noch Mittel in
Höhe von rd. 274.000 € verfügbar sind. Von diesen Mitteln ist auch noch die Beschilderung für die
Bewohnerparkzonen E und E2 zu begleichen.
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
Personalkosten FB 32:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
23.400 *²
0
860.600 *³
0
0
0
23.400 *1
0
860.600 *³
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von acht
neuen EG 5 – Stellen sowie den zusätzlichen Erträgen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten:
*1: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) sind hierfür
jährlich 45.700 € für eine Vollzeitstelle à EG 5 TVöD anzusetzen. Da die Stellen jedoch wegen des
Schichtdienstes maximal mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit bewirtschaftet werden sollen, ergibt sich
insofern ein anteiliger Personalkostengesamtbetrag. Für die Kostenkalkulation wurde hierbei auf den
01.12.2018 abgestellt (8,0 Stellen x 30 Wochenarbeitszeit / 39 Std. einer Vollzeitstelle x 45.700 € x
1/12 Monate f. d. J 2018).
*2: Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegenüber.
*3: Sowohl Personalkosten als auch Mehreinnahmen werden hinsichtlich des fortgeschriebenen
Ansatzes 2019 ff. seitens FB 20 jeweils mit 1%-iger Steigerung p. a. berücksichtigt (2019: 284.000 €;
2020: 286.900 €; 2021: 289.700 €).
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Erläuterungen:
Sachstand
Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „BU2“ wurden in den
Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.03.2018 und des Mobilitätsausschusses am
01.03.2018 vorgestellt und beraten.
Die erhobenen Daten belegen im Mittel eine hohe Auslastung (89 %) des öffentlichen
Parkraumangebotes in der Zone „BU2“. Vor allem im Bereich Abteiplatz, Am Höfling, Friedrich-EbertAllee, In den Heimgärten, Schervierstraße und Weingartshof wurden die Parkraumkapazitäten im
Tagesmittel des Erhebungstages sogar überschritten.
Bei einem Großteil der Straßen im Untersuchungsgebietes (z.B. Abteistraße, Friedrich-Ebert-Allee, Im
Gillesbachtal, Karl-Marx-Allee, Michaelsbergstraße, Rathenauallee und Von-Pastor-Straße) ist der
Anteil der „ortsfremden“ Fahrzeuge in den Morgen- und Abendstunden auffällig hoch und überwiegt
teilweise sogar den Anteil der Kraftfahrzeuge von Bewohner/innen. Lediglich in sieben von 21
Straßen, in denen Kraftfahrzeuge angetroffen wurden, überwiegt der Anteil der auf Bewohner/innen
zugelassenen Fahrzeuge.
Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch
„ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer/innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der
Bewohner/innen auf einen freien öffentlichen Parkstand steigen.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden
Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU2" (Viehhofstraße) zu erstellen und
diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Gebietscharakteristik:
Das geplante Gebiet (siehe Anlage 1 und 2) liegt südlich der Innenstadt und hat eine Ausdehnung in
Nord-Süd-Richtung von rund 1.000 m und in Ost-West-Richtung von rund 900 m. Seit der StVONovelle 2001 darf die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone 1000 m nicht überschreiten.
Im Nordosten wird das Gebiet durch die Bahnstrecke Aachen-Köln, im Osten durch das Gillesbachtal,
und im Süden durch die Rathenauallee und Kalverbenden begrenzt. Im Südwesten grenzt die Zone in
Höhe Kapellenstraße an die geplante Bewohnerparkzone „BU3“.
Im westlichen Bereich, dem Burtscheider Markt, befindet sich ein Nahversorgungszentrum mit
Geschäften des täglichen Bedarfs und diversen Dienstleistungsangeboten. An diesen Bereich schließt
sich nordöstlich das Marienhospital mit dem ZGF - Zentrum für Gesundheitsförderung - und
zusätzlichen Praxiseinrichtungen an. Weiter im Osten befindet sich die 20iger Jahre Siedlung „In den
Heimgärten“, deren Siedlungsgrundriss nicht für jede Wohneinheit einen Parkplatz im öffentlichen
Raum oder auf privatem Grund vorsieht (Dies betrifft die Straßen In den Heimgärten, Weingartsberg
und Weingartshof).
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
Seite: 8/18
Im Süden befindet sich der Ferberpark als bedeutende Erholungs- und Spielfläche im Viertel. Weiter
südlich grenzt ein weiteres eng bebautes Wohngebiet mit Reihenhausbebauung an, wo nicht jedes
Grundstück über einen Stellplatz verfügt und das Fahrbahnrandparken trotz sehr schmaler
Fahrbahnquerschnitte geduldet wird. Dies betrifft die Straßen Am Höfling, Schervierstraße, Klara-FeyStraße und Mallinckrodtstraße.
In der geplanten Zone befinden sich zwei Grund- und eine Realschule sowie vier
Kindertageseinrichtungen, eine davon als integrative Einrichtung.
Das Gebiet ist somit geprägt durch unterschiedliche Strukturen. Zum einen durch die Einkaufsstraße,
durch das Marienhospital als Arbeitgeber und Besuchermagnet und zum anderen durch die dicht
bebauten Siedlungsbereiche im fußläufigen Umfeld.
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 19.04.2018 wurde in der Aula der Kath. Grundschule Michaelsbergstraße, Michaelsbergstraße 14,
eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 110 interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter
auch verschiedene Bewohner angrenzender Straßenräume, teilnahmen.
Nach einem einführenden Vortrag in die Gesamtthematik bestand anschließend ausreichend
Gelegenheit zur Diskussion und Erörterung. Bei der Veranstaltung haben sich sowohl Befürworter als
auch Gegner geäußert.
Die umfangreichen Äußerungen wurden im Protokoll festgehalten (Anlage 3).
Außerdem gingen vor und nach der Veranstaltung überdurchschnittlich viele schriftliche und
telefonische Eingaben (siehe Anlage 4) ein, welche die kontroverse Diskussion auf der Veranstaltung
zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ wiederspiegeln. Insgesamt wurden 55 Eingaben
aufgenommen, davon sechs Mehrfacheingaben, so dass insgesamt 49 unterschiedliche
Stellungnahmen vorliegen und durch die Verwaltung ausführlich beantwortet werden.
Entsprechend den Äußerungen bei der Bürgerversammlung ergibt sich in den schriftlichen Eingaben
ein unterschiedliches Meinungsbild von Befürwortern und Gegnern des Bewohnerparkens.
Wesentliche Themen:
Die einzelnen Eingaben sind in den Anlagen nachzuvollziehen. An dieser Stelle sind die wesentlichen
Themen, die neben der Grundsatzdiskussion zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone „BU2“ geführt
wurden, zusammengefasst. Dazu zählen:
-
Gebietsabgrenzung,
-
Parkplatzreduzierung,
-
Alternativen für Gewerbetreibende und Beschäftigte,
-
Besucherparkausweise,
-
Bedienzeiten,
-
Höchstparkdauer/Tagesticket
-
Brötchentaste,
-
Pflegende Angehörige
-
Car-Sharing
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Gebietsabgrenzung
Die Mehrheit der Eingaben von Nicht-Anwohnern und Bewohnern, überwiegend aus der
Schervierstraße, richteten sich gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone in dem geplanten
Gebiet, da nach ihrem Empfinden kein Parkdruck existiert und somit kein Bedarf für eine zusätzliche
Reglementierung der öffentlichen Parkplätze besteht. Ebenso fürchten viele Anwesende, die ihren
Wohnsitz in den angrenzenden Straßen haben, einen Verdrängungseffekt in ihren Wohnstraßen. In
der Diskussion wurden alternative Zonenzuschnitte vorgeschlagen u.a. die Erweiterung der Zone
„BU1“, die Ausweisung einer weiteren Zone bis zum Außenring und eine Verkleinerung der geplanten
Zone „BU2“.
Parkplatzreduzierung
Viele ablehnende Eingaben sowohl auf der Bürgerinformation als auch im Nachgang sind auf die
Ansprüche der Feuerwehr, der Reduzierung der öffentlichen Parkstände in den schmalen
Wohnstraßen, zurückzuführen, wie z.B. Am Höfling, Klar-Fey-Straße, Schervierstraße,
Mallinckrodtstraße, Von-Pastor-Straße, In den Heimgärten.
Alternativen für Beschäftigte und Gewerbetreibende
Die erschwerte Parkplatzsituation für Anwohner besonders im Bereich In den Heimgärten,
Weingartshof und Weingartsberg wurde auf die Beschäftigten und Besucher des Marienhospitals
zurückgeführt. Die Anwohner dieses Gebietet begrüßen die Einrichtung der Zone.
Beschäftigte und Angestellte in der Zone sehen keine Alternativen als im öffentlichen Straßenraum zu
parken. Sie fordern mit der Einrichtung der Zone eine zeitgleiche Schaffung von Alternativen, wie die
Ausweisung von zusätzlichen öffentlichen Parkflächen. Genannt wurden die Aufstockung des
Parkhauses Kleverstraße, Bau eines Parkplatzes an der Moltkestraße und auf der Parkpalette
Bachstraße, Bau eines Parkhaus für Studenten der Fachhochschule AC, dass tagsüber den
Studenten und Abends den Bewohner zur Verfügung steht, Ausbau des Parkplatzes an der
Heißbergstraße. Darüber hinaus wurde der Ausbau des ÖPNV-Angebotes sowie eine generelle
Lösung für Beschäftigte gewünscht.
Besucherparkausweise
Zur Reduzierung der Aufwendungen für Besucher wurde der Wunsch nach Einführung von
Besucherparkausweisen geäußert. Als Beispiele wurden Regelungen in den Städten Offenburg und
Essen genannt.
ln Offenburg erhält jeder Anwohner, der keinen eigenen Stellplatz nachweisen kann, gleichzeitig mit
Ausgabe des Bewohnerparkausweises einen Block Besucherparkscheine kostenlos mit 16
Besucherkarten. Anwohner ohne Auto und ohne Anwohnerparkausweis können 16 Besucherkarten zu
einer Gebühr von 11 Euro erhalten. In Essen kostet ein Paket Besucherkarten mit neun Tagen und
einer Wochenkarte 5 €. Jeder Anwohner kann bis zu fünf Pakete pro Jahr erwerben.
Bedienzeiten
Das Thema Bedienzeiten wurde kontrovers diskutiert. Es gab Befürworter für eine Verkürzung der
Bedienzeiten im reinen Wohngebiet auf Mo bis Fr. Ebenso wurden Eingaben mit der Bitte um
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Bedienzeitenverlängerung gemacht, da besonders in den Abendstunden durch die Kurparkterrassen
der Parkdruck in den anliegenden Straßen ansteigt.
Höchstparkdauer/ Tagesticket
Ein weiteres Thema war die Aufhebung der Höchstparkdauer in Verbindung mit einem Tagesticket für
Besucher des Viertels. Dagegen wurden Eingaben gemacht, die eine max. Höchstparkdauer
wünschen, um kein Angebot für Dauerparker zu schaffen.
Brötchentaste
Auch wurde gebeten, die „Brötchentaste“, wie auf dem Parkplatz Viehhofstraße, einzurichten, damit
kurze Erledigungen kostenfrei unternommen werden können.
Pflegende Angehörige
Im Hinblick auf die demografische Entwicklung in der Bevölkerung wurde der Bedarf nach einer
kostengünstigen und zeitlich unbegrenzten Parkmöglichkeit für pflegende Angehörige genannt.
Car-Sharing
Es wurde der Wunsch geäußert in Burtscheid das Netz von Cambio Stationen zu verdichten, und das
Angebot von Pedelec-Verleih-Stationen auszubauen.
Planung
Reduzierung der öffentlichen Parkstände
Die Einführung des Bewohnerparkens führt grundsätzlich nicht zur Reduzierung von Parkraum, auch
wenn dies durch die Bewohner in Bezug auf bestimmte Abschnitte so interpretiert wird. Das
Bewohnerparken muss straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden. Vor diesem Hintergrund ist die
Überprüfung des ruhenden Verkehrs bei der Einrichtung der Bewohnerparkzone notwendig.
Bei der Detailplanung zur Bewohnerparkzone BU2 wurde erkannt, dass die Einbahnstraßen
Schervierstraße, Klara-Fey-Straße, Am Höfling, Weingartsberg, In den Heimgärten, Mallinckrodtstraße
und die Nebenfahrbahn der Rathenauallee sehr schmale Straßenquerschnitte aufweisen, in denen
heute am Fahrbahnrand geparkt wird. Die verbleibende Restfahrbahnbreite liegt unter 3,00 m. Gemäß
§12 StVO ist das Parken in diesen Straßen aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht
zulässig. Um das Parken in diesen Straßen nicht ganz zu unterbinden und möglichst viele Parkplätze
zu erhalten wurde seitens der Feuerwehr zugestimmt, die Seitenbereiche bei der Befahrung dieser
Straßen mit zu nutzen. Darüber hinaus wurden in Abstimmung mit der Feuerwehr Aufstellflächen für
die Drehleiterfahrzeuge definiert. Die Einführung des Bewohnerparkens ist somit lediglich der
Auslöser für die Neuordnung des Fahrbahnrandparkens. Ursächlich sind jedoch die notwendigen
Platzanforderungen der Feuerwehr im Brandfall.
Im Bereich der Von-Pastor-Straße wird beidseitig am Fahrbahnrand geparkt. Aufgrund des geringen
Straßenquerschnitts ist ein Begegnungsfall Pkw/Pkw nur beschränkt möglich. Vor diesem Hintergrund
sind Ausweichstellen zu schaffen, die ebenfalls als Feuerwehraufstellflächen genutzt werden können.
Vorlage FB 61/0984/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Durch die Einrichtung der Feuerwehraufstellflächen entfallen in der Zone „BU2“ rund 64 öffentliche
Parkstände. Im Hinblick auf die Sicherheit der Bewohner ist es aus Sicht der Feuerwehr erforderlich
die Feuerwehraufstellflächen unabhängig von der Einrichtung der Bewohnerparkzone um zu setzen.
Die nördliche Luise-Hensel-Straße ist eine einseitig angebaute Sackgasse. Sie befindet sich in einem
reinen Wohngebiet. Der Quell- und Zielverkehr entsteht durch die Bewohner der Straße. Sie hat eine
Fahrbahnbreite von 4,50 m. Der Gehweg befindet sich auf der westlichen Straßenseite und hat eine
Breite von 2,40 m – 2,50 m. Heute wird dort durch die Anwohner aufgeschultert geparkt. Eine
Verlegung der parkenden Fahrzeuge auf die Fahrbahn ist nicht möglich, da die Restfahrbahnbreite
von 2,50 m gemäß §12 StVO zum Vorbeifahren zu gering ist. Zudem wäre dann eine Erschließung
durch die Feuerwehr und die Entsorgungsunternehmen nicht gewährleistet. Eine Verbreiterung der
Fahrbahn ist aufgrund des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes ebenfalls nicht möglich.
Die Verwaltung empfiehlt die erforderlichen Feuerwehraufstellflächen zu schaffen und das
aufgeschulterte Parken in der Luise-Hensel-Straße beizubehalten.
Gebietsabgrenzung
Aus den Eingaben können mögliche andere Zuschnitte abgeleitet werden. Die Abgrenzung der Zone
BU2 wurde erneut geprüft.
Alternativ zur geplanten Zone „BU2“ (Anlage 2) könnte die Bewohnerparkzone „BU1“ (Anlage 5) auf
die maximale Ausdehnung von 1.000 m erweitert werden. Um ein wenig mehr Spielraum bei der
Abgrenzung der „Erweiterung BU1“ zu bekommen, könnte der nördliche Bereich der Burtscheider
Brücke der Zone "A" zugewiesen werden, so dass die Zone bis einschließlich Kapellenstraße und
Von-Pastor-Straße sowie das Wohngebiet In den Heimgärten umfassend bis zu Im Gillesbachtal und
Am Höfling reichen würde. Damit wäre im Anschluss eine weitere Zone bis zum Außenring (Anlage 6)
denkbar, so dass der Verdrängungseffekt aufgefangen werden könnte.
Eine weitere vorgeschlagene Variante, die von zahlreichen Anliegern aus diesem Raum dargestellt
wurde, ist die Reduzierung der Bewohnerparkzone um die im Süden gelegenen Wohnstraßen
Schervierstraße, Klara-Fey-Straße, Mallinckrodtstraße, Kalverbenden, Abschnitt Karl-Marx-Allee und
Rathenauallee. Dies ist grundsätzlich denkbar, wird seitens der Verwaltung aber nicht favorisiert, da
die Straßen schon heute eine hohe durchschnittliche Auslastung der öffentlichen Parkstände
aufweisen. Durch die Parkplatzreduzierung und mögliche Fremd- und Dauerparker würden die
Bewohner ohne eine Parkraumbevorrechtigung voraussichtlich starker belastet.
Die Verwaltung schlägt aufgrund der vorliegenden Zahlen weiterhin die Beibehaltung der bisherigen
Zonenabgrenzung vor (Anlage 2). Ein Großteil der ablehnenden Eingaben aus der Bewohnerparkzone
lässt sich auf die feuerwehrbedingte Reduzierung der Parkstände zurückführen und nicht auf die
Einrichtung der Bewohnerparkzone. Mit Einführung des Bewohnerparkens in der Zone BU2 würde der
durch die Feuerwehraufstellflächen reduzierte Parkraum vorrangig den Bewohnern zur Verfügung
stehen. Die Bewohner, besonders im Siedlungsbereich „In den Heimgärten“ und südlich des
Ferberparks würden eine größere Chance erhalten, in ihrem nahen Wohnumfeld einen Parkplatz zu
finden.
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Für die angrenzenden Gebiete kann die Erarbeitung einer weiteren Bewohnerparkzone bis zum
Außenring in Auftrag gegeben werden. Ab dort ist zu erwarten, dass sich aufgrund der Entfernung
Verlagerungseffekte reduzieren und diese Aufgrund des vorhandenen Parkplatzangebotes am
Außenring aufgefangen werden können.
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU2" wurde eine entsprechende Planung erstellt (Anlage 8).
Berechtigte:
Der Wunsch der Ausweitung des Berechtigtenkreises ist nicht neu und wurde bereits im
Zusammenhang mit der Einrichtung früherer Bewohnerparkzonen gefordert. Zuletzt wurde im Rahmen
der Nacherhebung der Zonen „V“ und „Z“ die Ausweitung des Berechtigtenkreises durch die
Verwaltung geprüft.
Die Zielgruppe der pflegende Angehörige soll im Rahmen eines Pilotprojektes für die Dauer eines
Jahres in den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ in den Berechtigtenkreis aufgenommen werden. Im
Anschluss erfolgt eine Überprüfung, so dass ggf. eine Ausweitung der Berechtigten „pflegende
Angehörige“ auf das Stadtgebiet möglich ist.
Bei der Einführung von Parkausweisen für Gewerbetreibende und Beschäftigte sieht die Verwaltung
vor dem Hintergrund der mit dem Bewohnerparken beabsichtigten Ziele der Schaffung von freien
Parkplatzflächen für die Bewohner des Viertels weiterhin keine Möglichkeit der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen.
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung,
nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone „BU2“ ihren Hauptwohnsitz haben und darüber
hinaus
a)
mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder
b)
ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder
c)
Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen
ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)
Nutzer von ein CarSharing-Fahrzeugen, die die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
Alternativen für Beschäftigte / Schaffung von Parkraum
Alternative Mobilitätsangebote für Beschäftigte stellen weiterhin der öffentliche Verkehr, das Fahrrad
oder auch Fahrgemeinschaften dar. Auch die Kombination von unterschiedlichen Verkehrsmitteln ist
eine Alternative für den Weg zur Arbeit. Fahrzeuge können z.B. kostenfrei auf dem Bike&RideParkplatz am Waldfriedhof abgestellt werden und der Weg mit dem dort ausgezeichneten Busangebot
fortgesetzt werden.
Ein weiteres Thema ist die Schaffung zusätzlichen Parkraums. Durch die Einführung des
Bewohnerparkens und die Einführung des kostenpflichtigen Parkens für Fremdparker werden die
Bewohner privilegiert und Dauerparker aus dem Viertel ferngehalten, so dass die Anzahl der freien
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Parkplätze steigt und sich die Parkchancen in Wohnortnähe erhöhen. Die in den Eingaben genannten
Flächen wurden überprüft. Zur Schaffung zusätzlichen Parkraums müssten weitere, in der Regel
investive Maßnahmen, ergriffen werden.
Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und des Greencity
Masterplans sind umfangreiche Angebotsmaßnahmen für Betriebe in Vorbereitung, die in der Zone
aktiv angeboten werden.
Ausbau von Car-Sharing Stationen / Zonenübergreifendes
Die Eingaben weisen auf einen Bedarf von alternativen Mobilitätsangeboten in Burtscheid hin. Jedes
Cambio-Auto in Aachen ersetzt nach vorliegenden Erkenntnissen sieben Privatwagen. Je dichter das
Stationsnetz und je attraktiver das Angebot, umso deutlicher zeigt sich die Wirkung im durch parkende
Autos stark belasteten Stadtraum. In der Zone „BU2“ existiert bisher nur eine Station am Parkplatz
Viehhofstraße. Der Aufbau weiterer Car-Sharing-Stationen in Burtscheid sowie der Aufbau einer
Pedelec-Verleihstation sind wünschenswert und können zu einer Entlastung des Parkraums führen.
Höchstparkdauer:
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Angestellte, Kunden etc. die Möglichkeit
zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie schon in den Bereichen
„E“„E2“,"T", "Ost 2", "O", "J 1", "K" „V“ und „Z“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg.
Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Besucherticket / Tagesticket:
Zur Reduzierung der Aufwendungen für Besucher wurde der Wunsch nach Einführung von
Besucherparkausweisen geäußert.
Die StVO sieht keine Besucherparkausweise vor; diese lassen sich wegen der Unbestimmtheit des
Personenkreises auch nicht durch eine Ausnahme genehmigen. Eine rechtliche Grundlage für die o.g.
Beispiele fehlt demnach. Um dem Wunsch der Bewohner nach einer kostengünstigen
Besucherparklösung jedoch nachzukommen, könnte ein Tagesticket zu einem Preis von 6,00 €, wie in
Zone „E2“, angeboten werden. Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets
zu schaffen, ist es notwendig, die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu muss in §
2 Absatz 3 der Parkgebührenordnung neu hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich
Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhofstraße) ein Tagesticket zu 6,00 € durch Verkehrsanordnung
ermöglicht werden soll.
Gebührenpflichtzeit
Es wurde der Wunsch geäußert, abweichend zur Gebührenpflichtzeit der Tarifzone II (montags bis
freitags bis 19 Uhr und samstags bis 14 Uhr), die Gebührenpflichtzeit auf Montag bis Freitag zu
beschränken. Da durch das Nahversorgungszentrum und die Besucher des Marienhospitals auch am
Wochenende eine erhöhte Parkplatznachfrage durch Besucher existiert, wird seitens der Verwaltung
keine Verkürzung der Bedienzeiten empfohlen.
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Es wurde auch eine Verlängerung der Bedienzeiten in den Abendstunden gewünscht. Da es keine
ausgeprägten abendlichen Besucherverkehre durch Gaststätten und Restaurants gibt wird keine
Verlängerung der Bedienzeiten empfohlen.
Parkgebühren:
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring
bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus
0,20 € je 10 min gelten.
Brötchentaste:
Die Brötchentaste existiert in Aachen an verschiedenen Parkscheinautomaten im Einkaufsbereich
Burtscheid und ermöglicht ein kostenfreies Parken in den ersten 20 Minuten. Die mit der Einführung
verbundenen Ziele, das Parken ohne gültigen Parkschein zu reduzieren und durch die kostenfreie
Legitimation für Kurzparkvorgänge einen höheren Parkumschlag zu animieren, wurden nachweislich
(Erhebung Oktober 2009) nicht erreicht.
Deshalb wird empfohlen auf die Brötchentaste in der Zone „BU2“ zu verzichten.
Beschilderung:
Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Friedrich-Ebert-Allee, Karl-Marx-Allee,
Viehhofstraße und Kapellenstraße mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone BU2 mit
Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein
frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die
Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Der Anfang und das Ende der Feuerwehraufstellflächen werden mit Verkehrszeichen 283 StVO
gekennzeichnet.
Kosten:
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "BU2" wurden für 33 Parkscheinautomaten und die
notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 213.500,00 Euro kalkuliert. Zur Einrichtung des
Bewohnerparkbereiches "BU3" wurden für 23 Parkscheinautomaten und die notwendige
Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 152.500,00 Euro kalkuliert. Bei einer zeitgleichen Umsetzung
der Zonen „BU2“ und „BU3“ würden Kosten in Höhe von ca. 366.000 € entstehen.
Unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" stehen aktuell
Haushaltsmittel in Höhe von rd. 274.000 Euro zur Verfügung.
Die Beschaffung der Beschilderung für die Zonen „E“ und „E2“ ist noch nicht abgeschlossen und ist
noch aus diesem PSP-Element zu begleichen.
Bei Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen
Abgrenzung werden somit voraussichtlich rd. 100.000 € zusätzlich im Haushaltsjahr 2018 benötigt, die
durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden müssen.
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Die Deckung der ggfls. überplanmäßig benötigten Mittel erfolgt aus der Maßnahme "ICE-Bahnhof,
südlicher Ausgang", PSP-Element 5-120102-900-06300-300-1, da Mittel in dieser Höhe aufgrund der
Verzögerung der Maßnahme in 2018 frei bleiben.
Personalkosten:
Mit dem Beschluss über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen einhergehend soll der Beschluss
über die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlichen Stellen herbeigeführt werden. In
einer separaten Vorlage befasst sich der Personal- und Verwaltungsausschuss am 05.07.2018 mit
dem Personalbedarf für die einzusetzenden Überwachungskräfte.
Da die Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 nach derzeitigem Planungsstand der Verwaltung in 2018
eingerichtet werden sollen, bedarf es hinsichtlich einer dann erfolgenden Überwachung des ruhenden
Verkehrs der unterjährigen Stelleneinrichtung im Stellenplan 2018.
Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte sollen zunächst acht
zusätzliche Stellen für Überwachungskräfte mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit für die Überwachung
beider Bewohnerparkzonen eingerichtet werden.
Im Rahmen einer nachfolgenden Evaluation durch FB 32 i.V. m. FB 11 soll die Auskömmlichkeit im
Zusammenhang mit anderen zur Einrichtung avisierten Bewohnerparkzonen überprüft werden.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor:
1.
den im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellten Bereich "BU2" als Bewohnerparkzone
einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen,
2.
im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit
Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen,
3.
die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "BU2" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,
4.
folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Abteiplatz
Abteistraße
Am Höfling
Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
Im Gillesbachtal
Im Klostergarten
In den Heimgärten
Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
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Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31
Klara - Fey - Straße
Klosterweiher
Luise - Hensel - Straße
Mallinckrodtstraße
Michalesbergstraße
Rathenauallee
Schervierstraße
St. Johann
Von - Pastor - Straße
Weingartsberg
Weingartshof
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die Parkstände auf der Friedrich-Ebert-Allee, Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr.
101 – 171), Viehhofstraße und Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51) werden
mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU2“ mit Parkschein“
beschildert,
5.
die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00
Uhr und Sa von 9.00 Uhr – 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer
Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels zu verzichten,
6.
die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,
7.
den Bewohnerparkbereich "BU2" schnellstmöglich einzurichten,
8.
die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten,
9.
Sonderparkberechtigt werden:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz,
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird,
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen,
10.
die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,
11.
ein Tagesticket zum Preis von 6,00 € einzuführen,
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Ausdruck vom: 09.08.2018
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12.
zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der
Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 den Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von
acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich
Sicherheit und Ordnung (FB 32) zu verändern,
13.
für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 im Haushaltsjahr
2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element
5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan Bewohnerparkzonen
2.
Übersichtsplan Bewohnerparkzone "BU2"
3.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (mündliche Eingaben)
4.
Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung (schriftlichen und telefonischen Eingaben)
5.
Übersichtsplan Alternative Zonenabgrenzung durch Zone „Erweiterung „BU1“
6.
Übersichtsplan Schaffung einer möglichen Zone „BUx“
7.
Lageplan Bestand
8.
Lageplan Planung
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Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
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P:/08Verkehrsplanung/Parken(Ha)/Bewohnerparken/Parkbereich_BU2/Pläne/15-07-07 Übersichtsplan BU2
Juli 2017
Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
FB 61/300
Aachen, den 05/06/2018
Hausruf: 6173, Frau Tosun
Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhofstraße)
hier: Bericht über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
1) Bürgerinformationsveranstaltung in der Aula der Katholischen Grundschule Michaelsbergstraße,
Michaelsbergstraße 14, am 19.04.2018, 19.00 bis 21.00 Uhr
Teilnehmer:
Herr Müller (FB 61/300)
Frau Kirchbach (FB 61/300)
Frau Tosun (FB 61/300)
ca. 110 Bürgerinnen und Bürger
Herr Müller begrüßte die Anwesenden und erläuterte kurz die Hintergründe zur geplanten Einführung des
Bewohnerparkens BU2 sowie den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Er bedankte sich für das sehr große Interesse
der Bürgerinnen und Bürger und lud sie zum weiteren Planungsprozess ein. Anschließend stellte Frau Kirchbach die
allgemeinen Grundlagen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone, die wesentlichen Ergebnisse der durch ein externes
Büro durchgeführten Voruntersuchung sowie einen Planungsentwurf vor.
Im Anschluss standen Herr Müller und Frau Kirchbach für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Neben
grundsätzlichen Anmerkungen wurden verschiedene Themenbereiche von den Bürgerinnen und Bürgern
angesprochen. Diese werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt und beantwortet:
A)
Allgemeine Fragen zu Zulassungsberechtigten von Bewohnerparkausweisen:
Frage:
Kann man zonenübergreifend Parken, wenn man an der Zonengrenze wohnt?
Antwort:
Das Parken ist nur in der im Ausweis ausgewiesenen Bewohnerparkzone kostenfrei. In den anderen
Zonen muss ein Parkschein gezogen werden. Eine Flexibilisierung oder auch temporäre Ausweitung
des Ausweises auf zwei Zonen ist rechtlich nicht möglich.
Frage:
Welche Entlastung entsteht durch das Bewohnerparken?
Antwort:
Durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone werden die Bewohner beim Parken priorisiert.
Darüber hinaus wird die Verfügbarkeit von Parkplätzen im öffentlichen Raum erhöht. Das Parken von
Dauer-und Fremdparkern wird nachweislich reduziert.
1
Anmerkung:
Ich nutze mein Auto mit drei weiteren Personen, die im Frankenberger Viertel wohnen. Quasi so eine
Art privates Car-Sharing. Das Auto parken wir in Burtscheid. Dies wird in Zukunft nicht mehr gehen.
Dabei sollte Car-Sharing gefördert werden.
Frage:
Bekommt man einen Bewohnerparkausweis für ein Car-Sharing-Fahrzeug?
Antwort:
Ja, als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation kann man einen Ausweis beantragen. In den
Parkausweis
wird
dann
in
das
Kennzeichenfeld
die
Organisation
eingetragen.
Das
Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs
dieser Organisation. Weitere Car-Sharing-(Cambio) Stationen in Burtscheid sind auch möglich.
Frage:
Durch den demographischen Wandel müssen immer häufiger ältere Menschen gepflegt werden. Ich
pflege z.B. meine Mutter, die in Burtscheid wohnt. Gibt es einen Ausweis für pflegende Angehörige?
Antwort:
Zurzeit werden für diese Zielgruppen Alternativen geprüft. Probeweise für ein Jahr soll im
Frankenberger Viertel ein Bewohnerparkausweis für pflegende Angehörige ausgegeben werden.
Danach folgt eine Evaluierung, so dass ggf. eine Ausweitung der Sonderparkberechtigten auf
pflegende Angehörige auf das Stadtgebiet möglich ist.
Frage:
Kann ich vor meiner eigenen Einfahrt ohne Parkausweis parken?
Antwort:
Parken vor Einfahrten ist grundsätzlich nicht erlaubt, insofern darf man auch nicht mit einem
Parkausweis davor parken. In Aachen werden solche Verstöße in der Regel nicht geahndet, solange
der Anlieger der Zufahrt sich nicht beschwert und Feuerwehraufstellflächen blockiert werden.
Frage:
Warum gibt es keine personalisierten Ausweise?
Antwort:
Die
rechtliche
Grundlage
zur
Einführung
einer
Bewohnerparkzone
ist
der
§
45
Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Dort ist u.a.
festgesetzt, dass jeder Bewohner nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder
nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug erhält.
B)
Fragen zu Bedienzeiten und Kosten der Bewirtschaftung:
Frage:
Wie hoch werden die Kosten fürs Parken sein?
Antwort:
In Aachen gibt es zwei Tarifzonen. Die geplante Zone „BU2“ befindet sich in der Tarifzone II. Die
Kosten sind abhängig von der Parkdauer. Die ersten 30 min kosten 25 Cent; für den Zeitraum bis 90
min. dann 15 Cent je 10 min., für die Zeit über 90 min. hinaus dann 20 Cent je 10 min.
Frage:
Wie lange ist die maximale Parkdauer?
Antwort:
Die Höchstparkdauer beträgt in Aachen 2 Stunden. Dies kann auf Wunsch der Bewohner aufgehoben
werden.
Frage:
Wo können Mitarbeiter und Angestellte (Langzeitparker) ihr Fahrzeug abstellen?
Antwort:
Grundsätzlich können alle, auch Beschäftigte, mit einem Parkschein weiterhin im öffentlichen
Straßenraum parken. Darüber hinaus können Mitarbeiter z.B. die Park&Ride Möglichkeiten am
Waldfriedhof nutzen. Gemeinsam kann man überlegen, wo es weitere Dauerparkmöglichkeiten gibt.
Die Stadt unterstützt Mobilitätsangebote für Arbeitgeber.
Anmerkung:
Ein Tagesticket für Besucher wird gewünscht.
2
Frage:
Gibt es eine Kalkulation, wie viel Einnahmen die Stadt durch die Einrichtung der Parkzone „BU2“
haben wird?
Antwort:
Nein, eine solche Kalkulation wird von der Stadt nicht gemacht.
Frage:
Welche Bedienzeiten sind geplant und können diese geändert werden?
Antwort:
Die geplante Zone „BU2“ liegt in der Tarifzone II. Die Bedienzeiten sind von Mo.-Fr. von 9 – 19 Uhr
und Sa. von 9 – 14 Uhr. Eine Anpassung an die örtlichen Rahmenbedingungen ist möglich. Eine
Ausweitung in die Abendstunden haben wir z.B. im Frankenberger Viertel gemacht oder auch in der
Zone „E“ (Elsa-Brändström-Straße).
C)
Detailfragen zu den Straßen in der Bewohnerparkzone „BU2“:
Anmerkung:
Die Verlagerung des Parkdrucks in die anliegenden Bereiche wird sehr groß. Die jetzige Situation ist
nicht so schlecht. Man kann damit leben.
Frage:
Durch die Einrichtung der Zone findet nur eine Verlagerung des Parkproblems statt aber keine
Lösung. Der Druck in den Nebenbereichen wird zunehmen. Kann man die Zone nicht erweitern?
Antwort:
Die maximale Ausdehnung der Zonen ist im § 45 StVO in Verbindung mit der VwV-StVO auf 1.000 m
festgelegt. Eine Erweiterung ist demnach nicht möglich.
Anmerkung:
Eine Lösungsmöglichkeit für Randbereiche wäre - da keine Ausweitung der Zone möglich, aber eine
Verkleinerung der Zone unproblematisch ist - die Rathenauallee und Kalverbenden rauszunehmen.
Frage:
Wo sollen die ganzen Schüler des Einhard Gymnasiums oder die Studenten der FachhochschuleAachen (FH) parken?
Antwort:
Es ist die Aufgabe der Hochschule bzw. der Schule Parkplätze für ihre Angestellten und Besucher zu
schaffen. Die Stadt führt seit Jahren Gespräche mit der FH-Aachen zu Thema Mobilität.
Frage:
In der Dr. Hahn-Straße gibt es jetzt schon Parkdruck. Nach Einrichten der Zone, wird es hier noch viel
schlimmer. Wurden die Zielpunkte in den Randbereichen bei der Planung berücksichtigt?
Antwort:
Bei der Voruntersuchung und Planung wird nur das abgegrenzte Gebiet betrachtet. Eine
Einbeziehung von außenliegenden Zielpunkten erfolgt in diesem Prozess nicht.
Anmerkung:
Ich bin sehr froh, dass nun endlich das Bewohnerparken eingerichtet wird, jedoch wünsche ich mir
eine Lösung für Besucher.
Anmerkung:
Der Parkdruck in Burtscheid ist groß. Anträge wurden vor Jahren schon eingereicht, aber nix ist
passiert. Keiner will zahlen.
Anmerkung:
In der Schervierstraße gibt es keinen Parkdruck.
Frage:
Wird der Bereich Kalverbenden in Höhe des Vinzensheims auch bewirtschaftet?
Antwort:
Dieser Bereich ist nicht Bestandteil der geplanten Bewohnerparkzone „BU2“.
Frage:
Besteht die Möglichkeit einen Stellplatz auf dem Grundstück einzurichten?
Antwort:
Grundsätzlich ist das Einrichten eines Stellplatzes auf dem eigenen Grundstück möglich. Hierzu ist
ein formloser Antrag bei der Stadt zu stellen. In der Siedlung „In den Heimgärten“ ist aus Gründen des
Denkmalschutzes die Einrichtung eines Stellplatzes nicht möglich.
Frage:
Wie werden Parkverbote in den Heimgärten gekennzeichnet? Durch Bodenmarkierungen oder
Schilder?
3
Antwort:
Die Parkverbote werden nur über Beschilderung gekennzeichnet. Es wird keine Markierung geben.
Anmerkung:
Es scheint nur Parkdruck In den Heimgärten/ Im Weingartsberg und auf der Friedrich-Ebert-Allee zu
geben. Machen wir die Parkzone „BU2“ einfach kleiner!
Frage:
Fallen für die Feuerwehraufstellflächen, die in Zukunft mit Halteverboten versehen werden, Parkplätze
weg?
Antwort:
In Burtscheid gibt es teilweise sehr enge Straßenräume und die Feuerwehr braucht im Brandfall Platz
zum Aufstellen Ihrer Drehleiterfahrzeuge. Die Straßen können aber nicht verbreitert werden. Daher
wurden in Absprache mit der Feuerwehr punktuelle Aufstellflächen geschaffen. Um möglichst wenige
Parkplätze zu verlieren, wurden die Zufahrten bei der Planung einbezogen. Es wird noch weitere
Gespräche mit der Feuerwehr geben.
Frage:
Wieviel Parkplätze fallen nach Neuordnung des Parkens in „BU2“ weg?
Antwort:
Wir gehen derzeit von rund 70 Parkplätzen aus, die durch Neuordnung und Feuerwehraufstellflächen
entfallen würden.
Anmerkung:
2)
Frage:
Insgesamt entsteht doch dadurch keine Verbesserung der Parkplatzsituation!
Sonstiges
Woher kommt das Begehren zur Einrichtung einer Zone? Wie viele Anträge sind eingegangen? Und
wer entscheidet über die Einrichtung?
Antwort:
Seit 2011 gab es viele Anfragen und Anträge von Bürgerinnen und Bürgern an Verwaltung und Politik.
Es gibt allerdings keine Statistik wie viele Anträge eingegangen sind. Die Einrichtung der
Bewohnerparkzone ist ein politischer Prozess, in dem die Verwaltung mit der Überprüfung über die
Einrichtung einer Zone beauftragt wird gefolgt von einer politischen Entscheidung am Ende.
Frage:
Die Busanbindung Bayernallee wird weniger angefahren. Statt dreimal nur noch zweimal die Stunde.
Warum wird der ÖPNV unattraktiver gemacht?
Antwort:
Hierzu gibt es einen Bürgerantrag, der zurzeit von der Verwaltung bearbeitet wird.
Grundsätzlich wird daran gearbeitet, die Verknüpfung der Eifel durch Schnellbusse zu verbessern.
Dies ist ein erster Schritt. Die Verwaltung wird weiterhin an der Verbesserung des ÖPNV arbeiten.
Frage:
Es wurde keine Evaluierung sondern nur eine Erhebung an einem einzigen Tag durchgeführt.
Firmenfahrzeuge sind z.B. nicht enthalten. Die Erhebungsdaten sind nicht repräsentativ! Ist das
Verfahren zulässig?
Antwort:
Voraussetzung zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen ist der Nachweis eines hohen Parkdrucks.
Dieser wird über den mittleren Auslastungsgrad der öffentlichen Parkstände in dem Gebiet definiert. In
der geplanten Zone „BU2“ liegt dieser bei 89 %.
Frage:
Was ist mit dem Aufbau von VeloCity-Stationen in Burtscheid?
Antwort:
An der Erweiterung von VeloCity-Stationen wird weiter gearbeitet. Die Stadt unterstützt die Initiative.
Frage:
Warum kann das ehemalige Gebäude des Landesbetriebes nicht als Parkplatz verwendet werden?
Antwort:
Das Gebäude gehört dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt hat keinen Zugriff auf diese
Fläche.
Frage:
Kann man einen Bürgerentscheid zur Bewohnerparkzone ja/ nein durchführen?
4
Antwort:
Ein Bürgerentscheid kann nicht durchgeführen werden, da die Einrichtung von Bewohnerparkzonen
nach der Straßenverkehrsordnung eingeführt wird.
Frage:
Auf der Friedrich-Ebert-Allee wurde eine Elternhaltestelle eingerichtet. Kann diese beim Einrichten der
Bewohnerparkzone wieder weggenommen werden?
Antwort:
Die Elternhaltestellen wurden aus Sicherheitsgründen eingerichtet und werden bei der Ausweisung
einer Bewohnerparkzone beibehalten. Diese Flächen sind auch nur zu bestimmten Zeiten für Eltern
reserviert.
Frage:
Besucher von Geschäften müssen lange einen Parkplatz suchen und finden häufig keinen. Schädigt
man durch das Bewohnerparken nicht die Geschäfte?
Antwort:
Einzelhandel und Bewohnerparken ist nicht kontraproduktiv. Die Besucher müssen zwar ein
Parkticket kaufen, finden aber schneller einen Parkplatz, da es weniger Langzeit- und Dauerparker
gibt.
Frage:
Wird der Parkplatz Viehhofstraße auch dem Bewohnerparken zugeführt?
Antwort:
Die Fläche steht den Bewohnern ebenfalls zur Verfügung.
Anmerkung:
Freitag fährt die Müllabfuhr und gleichzeitig ist Markt.
Frage:
Wie schafft man öffentliche Parkplätze dazu?
Antwort:
Grundsätzlich ist die Schaffung weiteren Parkraums ein Thema mit dem sich die Stadt beschäftigt.
Dabei ist bei allen Flächen erst einmal zu prüfen, ob das Anlegen oder der Bau von öffentlichen
Parkplätzen planungsrechtlich möglich ist. Zudem ist zu bedenken, dass ein Parkplatz/-haus
zusätzliche Lärmbelästigung und Immissionsbelastungen in Wohnvierteln mit sich bringt.
Frage:
Gibt es eine Sonderregelung für Pflegedienste?
Antwort:
Pflegedienste haben generell eine Ausnahmegenehmigung und können ohne Parkschein in den
Bewohnerparkzonen parken.
Anmerkung:
Für ein klimaneutrales Aachen muss die Stadt mehr tun, besonders im Bereich der Tarifstruktur für
den ÖPNV.
P:\08 Verkehrsplanung\Parken (Ha,Fa)\Bewohnerparken\Parkbereich_BU2\Bürgerinfo\Protokoll\2018-04-19_Protokoll_BuergerinfoBU2_Ki.doc
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