Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
305036.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
28.06.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Ergänzungsvorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0984/WP17-1
öffentlich
28.06.2018
FB 61/300, Dez. III
Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU2" (Viehhofstraße)
sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht
Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge
Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.07.2018
05.07.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Entscheidung
Angepasster Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend
dem beigefügten Plan festgelegt.
2. In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen
Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem
Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der
Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Abteiplatz
Abteistraße
Am Höfling
Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
Im Gillesbachtal
Im Klostergarten
In den Heimgärten
Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31
Klara - Fey - Straße
Klosterweiher
Luise - Hensel - Straße Hausnr. 2 - 48
Mallinckrodtstraße
Michalesbergstraße
Rathenauallee
Schervierstraße
St. Johann
Von - Pastor - Straße
Vorlage FB 61/0984/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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Weingartsberg
Weingartshof
Zeise
Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit
Zusatz „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert:
-
Friedrich-Ebert-Allee
Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51)
Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171)
Viehhofstraße
Viehhofstraße Parkplatz
3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb
des Viertels verzichtet.
4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags
von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.
7. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8. Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des
ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver
Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser
eingerichtet werden.
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b)
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)
Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
Vorlage FB 61/0984/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.08.2018
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12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und
BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine
überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für
die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend
dem beigefügten Plan festgelegt.
2. In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen
Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem
Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der
Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
Abteiplatz
Abteistraße
Am Höfling
Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
Im Gillesbachtal
Im Klostergarten
In den Heimgärten
Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31
Klara - Fey - Straße
Klosterweiher
Luise - Hensel - Straße Hausnr. 2 - 48
Mallinckrodtstraße
Michalesbergstraße
Rathenauallee
Schervierstraße
St. Johann
Von - Pastor - Straße
Weingartsberg
Weingartshof
Zeise
Folgende Parkstände auf den Straßen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit
Zusatz
„Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert:
-
Friedrich-Ebert-Allee
Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51)
Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171)
Viehhofstraße
Viehhofstraße Parkplatz
3. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden
Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb
des Viertels verzichtet.
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Ausdruck vom: 09.08.2018
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4. Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags
von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.
7. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
8. Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des
ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
9. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver
Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser
eingerichtet werden.
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 €
festgesetzt.
11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz
(Kennzeichenmitnahme möglich),
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der
Organisation nachweisen
12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und
BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine
überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
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