Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
304130.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
20.06.18, 12:00
Aktualisiert
28.06.18, 20:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Recht und Versicherung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0285/WP17
öffentlich
20.06.2018
36/400
Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu
Fahrverboten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0285/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.06.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die genauen finanziellen Auswirkungen können noch nicht abgeschätzt werden (ggf. Kosten für
Beschilderung und Einrichtung von Fahrverbotszonen und Umsetzung anderer Maßnahmen des
Luftreinhalteplans).
Vorlage FB 36/0285/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.06.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Aufgrund der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 19.11.2015 in Sachen „Luftreinhalteplan
Aachen“ gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln als
planaufstellende Behörde, und gegen die Stadt Aachen als Beigeladene, fand am 08. Juni 2018 die
mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen statt.
Über das Urteil sowie die weitere Vorgehensweise wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Vorlage FB 36/0285/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.06.2018
Seite: 3/3