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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
303923.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
18.06.18, 12:00
Aktualisiert
02.07.18, 17:20

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0157/WP17 öffentlich 18.06.2018 Hr. Schoel Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 27.02.2018: öffentlicher Teil Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 03.07.2018 Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 27.02.2018 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 20/0157/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.06.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Die Niederschrift wurde den Ausschussmitgliedern bereits übersendet. Vorlage FB 20/0157/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.06.2018 Seite: 2/2 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses 21. Juni 2018 Sitzungstermin: Dienstag, 27.02.2018 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 18:30 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal Haus Löwenstein, Haus Löwenstein Anwesende: Ratsherr Dieter Claßen Ratsherr Hermann Josef Pilgram Ratsherr Simon Adenauer Vertretung für: Ratsherr Harro Mies Ratsherr Hans Leo Deumens Ratsherr Wilfried Fischer Ratsherr Wilhelm Helg Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Vertretung für: Ratsherr Boris Linden Ratsfrau Eleonore Keller Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn Ratsfrau Claudia Plum Ratsherr Markus Schmidt-Ott FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 1/18 Ratsherr Marc Teuku Ratsfrau Dr. Heike Wolf Vertretung für: Ratsherr Jürgen Schmitz Ratsherr Michael Bredohl Abwesende: Ratsherr Boris Linden entschuldigt Ratsherr Harro Mies entschuldigt Ratsherr Jürgen Schmitz entschuldigt von der Verwaltung: Frau Grehling (Dez. II) Herr Larosch (FB 13) Herr Kind, Herr Platzek, Herr Schoel, Herr Rode (FB 20) Herr Hermanns (FB 22) als Schriftführer: Herr Guth (FB 20) FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 2/18 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.01.2018: öffentlicher Teil 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen 5 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 hier: vorgesehene Maßnahmen Vorlage: B 03/0104/WP17 5.1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 hier: vorgesehene Maßnahmen Vorlage: B 03/0104/WP17-1 6 Ratsantrag Nr. 316/17 vom 18.12.2017 der Piraten Fraktion Aachen „Vereinfachung von Wirtschaftsplänen bei den städtischen Eigenbetrieben“ Vorlage: FB 20/0133/WP17 7 Bestellung eines Schriftführers für den Finanzausschuss Vorlage: FB 20/0129/WP17 8 Einmaliger Ertragszuschuss an die städtischen Eigenbetriebe E 18 - Aachener FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 3/18 Stadtbetrieb und E26 - Gebäudemanagement im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2017 Vorlage: FB 20/0128/WP17 FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 4/18 Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.01.2018: öffentlicher Teil Die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 16.01.2018 liegt noch nicht vor. Der Tagesordnungspunkt wird seitens der Verwaltung zurückgezogen. zu 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil Frau Grehling berichtet, dass die bisherige Gewerbesteuersollstellung für das Jahr 2018 rund 177 Mio. Euro betrage. Sie liege damit im Vergleichszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres. Auch die Ansätze der übrigen Steuererträge wie beispielsweise den Grundsteuern scheinen nach derzeitigem Kenntnisstand erreicht werden zu können. Die Quartalsmeldung der Gemeindeanteile an Umsatzsteuer und Einkommensteuer liege noch nicht vor. Frau Grehling führt weiter aus, dass die Genehmigung des Haushaltplans 2018 durch die Bezirksregierung bisher noch nicht erfolgt sei. Sie gehe aber davon aus, dass die Genehmigung erteilt werde, da nach Beantwortung eines Fragenkatalogs kein weitergehender Gesprächsbedarf signalisiert wurde. Ratsherr Pilgram erkundigt sich nach den Fragen zur Haushaltsplanung 2018, die von der Bezirksregierung gestellt wurden. Frau Grehling antwortet, dass die Fragen die Hintergründe der Einplanung der größeren Ertrags- und Aufwandspositionen beträfen und insofern typisch seien. So seien beispielsweise Fragen bezüglich der Städteregionsumlage, der Nettoneuverschuldung, der Zinsentwicklung, der Erwartungen in der Flüchtlingsunterbringung, der Personalentwicklung im Allgemeinen, der Berechnungsgrundlage für die allgemeine Steuererwartung sowie dem Stand des Jahresabschlusses 2016 gestellt worden. An dieser Stelle merkt Frau Grehling zudem an, dass das Ergebnis des endgültigen Jahresabschlusses 2016 zwar drei Mio. Euro schlechter als zum Entwurfsstand sei, jedoch immer noch drei Mio. Euro FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 6/18 unterhalb des geplanten Jahresfehlbetrages liege. Im Rahmen der Prüfung habe das Rechnungsprüfungsamt zudem eine mögliche Abwertung des Eigenbetriebs Aachener Stadtbetrieb aufgrund des zunehmenden Eigenkapitalverzehrs thematisiert. Ratsherr Pilgram möchte wissen, ob die Kennzahlen von der Bezirksregierung thematisiert wurden. Frau Grehling erklärt, dass die Kennzahlen als Bestandteil des Haushalts selbstverständlich übermittelt wurden, hierzu jedoch keine Nachfragen gestellt worden seien. Ratsherr Helg fragt, wann mit der Genehmigung zu rechnen sei. Frau Grehling teilt mit, dass die gesetzliche Frist Mitte März 2018 ablaufe. Sie gehe aber nach den Erfahrungen der Vorjahre und Klärung der Rückfragen davon aus, dass die Genehmigung bereits vorher erteilt werde. Ratsherr Helg erkundigt sich hierzu, ob die Frist durch die Rückfragen der Bezirksregierung unterbrochen bzw. verlängert werde. Frau Grehling erläutert, dass die Rückfragen in der Regel keinerlei Auswirkungen auf die Frist haben, gleichwohl die Bezirksregierung darauf hinweise, dass die Frist erst nach Vorlage aller relevanten Bestandteile und Erläuterungen einsetze. zu 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen Es liegen keine Anträge vor. zu 5 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 hier: vorgesehene Maßnahmen Vorlage: B 03/0104/WP17 Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen weist auf die Ergänzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 5 hin. Dies sei notwendig gewesen, da der Beschlussvorschlag erst im Schulausschuss am 22. Februar 2018 beraten und gefasst wurde. FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 7/18 zu 5.1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 hier: vorgesehene Maßnahmen Vorlage: B 03/0104/WP17-1 Ratsherr Pilgram möchte wissen, wann die Förderprogramme finanziell bei der Stadt ankämen. Es sei derzeit noch unklar, wie die zukünftige Schulstruktur aufgrund der Rückabwicklung des G9-Systems aussehe. Für ihn stelle sich die Frage, ob eine seriöse Planung vor dem Hintergrund der derzeit noch bestehenden Unklarheiten der Bedarfe überhaupt möglich sei, da man beispielsweise auch noch nicht wisse, welche Schulstandorte erhalten blieben. Herr Larosch führt aus, dass die Bewilligungsbescheide bereits vorlägen und keine Gefahr bestünde, dass die Mittel nicht tatsächlich fließen werden. Bei den beiden zu sanierenden Schulen handele es sich um sehr große Schulgebäude, wobei es lediglich um eine Hüllsanierung gehe. Diese Maßnahmen seien seitens des Gebäudemanagements aufgrund ihrer Bausubstanz priorisiert worden, da es sich um zwingend notwendige Baumaßnahmen handele. Darüber hinaus seien von der neuen Bundesregierung bereits weitere Fördermittel für Schulen in Aussicht gestellt worden. Die weitere fachliche Planung auch hinsichtlich der Wiedereinführung G9 sei jedoch in Abstimmung mit FB 45 und E 26 Aufgabe des Schulausschusses. Ratsherr Teuku fragt, wie hoch die Einsparungen durch die Sanierung im Bereich der Betriebskosten für das Inda-Gymnasium seien. Herr Larosch erklärt, dass der Aachener Standard durch die Hüllsanierung trotzdem noch nicht erreicht werden könne. Die Anfrage werde an E 26 übermittelt und von dort aus im Nachgang beantwortet. Frau Grehling betont die Notwendigkeit der Durchführung der Hüllsanierung zur Erhaltung des Schulbetriebs in beiden Einrichtungen. Die Maßnahmen sichern den baulichen Bestand und seien nicht zur Haushaltskonsolidierung gedacht. Des Weiteren sei das Einsparungsvolumen im Voraus schwer zu kalkulieren. Ratsherr Pilgram stellt die Frage, ob auch energetische Sanierungen wie beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage vorgesehen seien. Herr Larosch antwortet, dass eine energetische Sanierung nicht vorgesehen sei, da die zunächst zugesagten Fördermittel bereits für die Umsetzung der beiden Hüllsanierungen nicht ausreichen würden. FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 8/18 Ratsfrau Plum bestätigt, dass diese Aussagen auch den Diskussionsstand im Schulauschuss widerspiegeln. Die Maßnahmen seien beim Projekt Gute Schule 2020 zurückgestellt worden und umfassten nur die Sanierung des Daches und der Fassade. Eine energetische Sanierung sei mit den gegebenen Mitteln definitiv nicht umsetzbar. Wenn die Mittel aus dem Förderprogramm verbraucht seien, werde der zusätzliche Bedarf aus städtischen Mitteln gezahlt. Es sei zu beachten, dass die Durchführung hauptsächlich in den Schulferien stattfinden müsse. Ratsherr Kühn kritisiert, dass die Angebote und Kostenvoranschläge für die Baumaßnahmen in einer öffentlichen Vorlage namentlich bekannt gegeben werden. Seines Erachtens dürften solche Unterlagen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Frau Grehling entgegnet, dass es sich hierbei um die Antragsunterlagen der freien Träger handele. Im Zuge der weiteren Diskussion sagt sie allerdings zu, in derartigen Fällen zukünftig die Namen der Unternehmen, die sich für die den Anträgen beigefügten Kostenvoranschläge verantwortlich zeichnen für den öffentlichen Teil der Sitzung zu schwärzen. Das Vorhandensein der Kostenvoranschläge und deren Höhe an sich seien jedoch entscheidungsrelevant und müssten daher beigefügt werden. Beschluss: Auf Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses nimmt der Finanzausschuss die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden. Er beauftragt die Verwaltung, die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen, um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können. Sollten sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten. zu 6 Ratsantrag Nr. 316/17 vom 18.12.2017 der Piraten Fraktion Aachen „Vereinfachung von Wirtschaftsplänen bei den städtischen Eigenbetrieben“ Vorlage: FB 20/0133/WP17 Ratsherr Teuku lobt die Verwaltung für die schnelle Bearbeitung und hegt die Hoffnung, dass alle zustimmen. FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 9/18 Ratsfrau Plum führt aus, dass die CDU-Fraktion das Thema ebenfalls auf der Agenda hatte und eine entsprechende Diskussion auch im Finanzausschuss schon erfolgt sei, die Piraten-Fraktion jedoch schneller gewesen sei. Sie finde es gut, dass die Deckblätter vereinheitlicht würden, da auf diese Weise Vergleichbarkeit und Lesbarkeit deutlich verbessert würden. Außerdem trage das Deckblatt zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen Eigenbetrieben, Finanzverwaltung und Politik bei, da Missverständnissen vorgebeugt werde. Ratsherr Pilgram unterstreicht den Vorteil der besseren Lesbarkeit, weist jedoch darauf hin, dass die Angaben im Deckblatt für die Fachausschüsse noch nicht ausreichend seien. Für den Finanzausschuss sei die Detailtiefe in den meisten Fällen jedoch ausreichend. Die Deckblätter böten einen guten Überblick, könnten jedoch ein umfangreiches Berichtswesen nicht ersetzen. Ratsherr Teuku ergänzt, dass die Deckblätter auch die Transparenz für den Bürger verbesserten. Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen befürwortet die Einführung eines einheitlichen Deckblattes für die Eigenbetriebe und bedankt sich für die gute Arbeit der Verwaltung. Das Deckblatt böte einen guten Überblick über die wesentlichen Eckpunkte. Frau Grehling führt aus, dass das Deckblatt für die Betriebsausschüsse und für den Finanzausschuss zumindest als Einstieg in Beratungen hilfreich und nützlich sei. Es ermögliche eine schematisierte Abarbeitung. Die Verwaltung, federführend sei hier der Fachbereich 20, werde das Deckblatt für jeden Eigenbetrieb ausfüllen und zur Diskussion weitergeben. Das Deckblatt werde zudem gegebenenfalls um Bemerkungen und Daten der Vorjahre bzw. der Mittelfristplanung ergänzt, sodass die Entwicklung analysiert werden könne. So könne auch beispielhaft für den E 18 die Höhe der Sonderposten und Gebühren im Bereich der gebührenrelevanten Sparten in den Bemerkungsspalten aufgenommen werden. Es sei ein Instrument, das hauptsächlich der Finanzverwaltung und dem Finanzausschuss helfen solle. Die weitere Entwicklung und Anpassungen der Ziele und Kennzahlen oblägen weiterhin dem Eigenbetrieb und Betriebsausschuss. Beschluss: Der Finanzausschuss nimmt die Erläuterungen einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung. Der Ratsantrag Nr. 316/17 vom 18.12.2017 der Piraten Fraktion Aachen gilt als behandelt. FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 10/18 zu 7 Bestellung eines Schriftführers für den Finanzausschuss Vorlage: FB 20/0129/WP17 Beschluss: Der Finanzausschuss bestellt einstimmig als Schriftführer Herrn André Schoel (FB 20/100) und als seinen Stellvertreter Herrn Paul Rode (FB 20/100). zu 8 Einmaliger Ertragszuschuss an die städtischen Eigenbetriebe E 18 - Aachener Stadtbetrieb und E26 - Gebäudemanagement im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2017 Vorlage: FB 20/0128/WP17 Ratsherr Teuku teilt mit, dass er die Unterfinanzierung der Eigenbetriebe in der Vergangenheit kritisiert habe und die einmaligen Ertragszuschüsse daher begrüße. Ratsherr Pilgram führt in diesem Zusammenhang aus, dass seit Jahren die Bemühungen vorhanden seien, die Kosten für nicht rentierliche Bereiche des E 18, wie beispielsweise die Grünpflege, innerhalb der Stadtverwaltung den Nutzern in Rechnung zu stellen, sodass das Jahresergebnis des E 18 entlastet und die Wirtschaftlichkeit gesteigert werde. Frau Grehling weist erneut darauf hin, dass die Bezirksregierung nach dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Jahresabschlusses 2016 gefragt habe. Dieser werde vermutlich in der Sitzung des Rates vom 18.04.2018 verabschiedet. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 sei die Abwertung des E 18 aufgrund sinkenden Eigenkapitals und der Fehlbedarfsplanung diskutiert worden. In dieser Diskussion gelte es zu bedenken, dass der Jahresfehlbetrag des E 18 in den vergangenen Jahren stets etwa 1 Mio. € unterhalb des geplanten Wertes liege. Um eine Abwertung des E 18 zu verhindern, sei im Haushaltsplan 2018 eine Zuschusserhöhung der Stadt an den E 18 um jährlich 2,5 Mio. € vorgesehen. Dies sei auch aufgrund der vielfältig gestiegenen Anforderungen insbesondere in den Bereichen des Baumschutzes (auch hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten) sowie der geplanten Einführung eines Baumkatasters und den Ansprüchen der Grünflächenunterhaltung notwendig. Eine interne Leistungsverrechnung im nicht rentierlichen Bereich des E 18 mache nur dann Sinn, wenn Steuerungsmöglichkeiten bestünden. Die faktischen Kosten blieben jedoch gleich, unabhängig davon, ob E 18 diese komplett aus dem pauschalen Zuschuss finanziere oder diese auf die jeweiligen Fachbereiche als Nutzer aufgeteilt würden. Ein wesentlicher Mehrkostenblock sei vor allem die Baumsicherung, welche jedoch nicht durch eine Kostenleistungsrechnung steuerbar sei. Alleine das Erfordernis der Verkehrssicherung entscheide in diesen Fällen über die Notwendigkeit der Durchführung einer Maßnahme. Zudem seien die Kosten für solche Maßnahmen seitens der Fachbereiche nicht steuerbar. Ähnlich sei die Situation auch beim E 26, der keine flächendeckendende Kostenleistungsrechnung betreibe. So mache beispielsweise eine Kostenleistungsrechnung im Bereich der Gebäudesanierung FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 11/18 keinen Sinn, da der Fachbereich, der in einem sanierungsbedürften Altbau sitzt, weder für die Mehrkosten verantwortlich gemacht werden könne, noch Steuerungsmöglichkeit bzgl. z.B. der Durchführung von Sanierungen habe. Vor der Diskussion über die weitere Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung müsse die Diskussion über die gewählten und die erforderlichen Standards stehen, da in den angesprochenen Bereichen, in denen das „ob“ nicht veränderbar sei, durchaus Optimierungspotentiale im „wie“ möglich seien. Nach den erfolgten Zuschusserhöhungen gilt es gleichwohl, den operativen Verlust der Eigenbetriebe weiterhin engmaschig zu controllen und einem möglichen Abwertungsbedarf entgegenzuwirken. Darüber hinaus sei ergänzend darauf hinzuweisen, dass seitens der Bezirksregierung keine Bedenken gegen die Zahlung der Sonderzuschüsse erhoben worden sind. Beschluss: Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur beabsichtigten Auszahlung eines freiwilligen Zuschusses an die Eigenbetriebe Gebäudemanagement (E26) und Aachener Stadtbetrieb (E18) einstimmig zur Kenntnis. FA/26/WP.17 Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 12/18