Daten
Kommune
Aachen
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303923.pdf
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108 kB
Erstellt
18.06.18, 12:00
Aktualisiert
02.07.18, 17:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0157/WP17
öffentlich
18.06.2018
Hr. Schoel
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Finanzausschusses vom 27.02.2018: öffentlicher Teil
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
Finanzausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 27.02.2018 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 20/0157/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.06.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Niederschrift wurde den Ausschussmitgliedern bereits übersendet.
Vorlage FB 20/0157/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.06.2018
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
21. Juni 2018
Sitzungstermin:
Dienstag, 27.02.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
18:30 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal Haus Löwenstein, Haus Löwenstein
Anwesende:
Ratsherr Dieter Claßen
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Ratsherr Simon Adenauer
Vertretung für: Ratsherr Harro Mies
Ratsherr Hans Leo Deumens
Ratsherr Wilfried Fischer
Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer
Vertretung für: Ratsherr Boris Linden
Ratsfrau Eleonore Keller
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Ratsfrau Claudia Plum
Ratsherr Markus Schmidt-Ott
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 1/18
Ratsherr Marc Teuku
Ratsfrau Dr. Heike Wolf
Vertretung für: Ratsherr Jürgen
Schmitz
Ratsherr Michael Bredohl
Abwesende:
Ratsherr Boris Linden
entschuldigt
Ratsherr Harro Mies
entschuldigt
Ratsherr Jürgen Schmitz
entschuldigt
von der Verwaltung:
Frau Grehling (Dez. II)
Herr Larosch (FB 13)
Herr Kind, Herr Platzek, Herr Schoel, Herr Rode (FB 20)
Herr Hermanns (FB 22)
als Schriftführer:
Herr Guth (FB 20)
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 2/18
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.01.2018: öffentlicher Teil
3
Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil
4
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen
5
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
hier: vorgesehene Maßnahmen
Vorlage: B 03/0104/WP17
5.1
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
hier: vorgesehene Maßnahmen
Vorlage: B 03/0104/WP17-1
6
Ratsantrag Nr. 316/17 vom 18.12.2017 der Piraten Fraktion Aachen
„Vereinfachung von Wirtschaftsplänen bei den städtischen Eigenbetrieben“
Vorlage: FB 20/0133/WP17
7
Bestellung eines Schriftführers für den Finanzausschuss
Vorlage: FB 20/0129/WP17
8
Einmaliger Ertragszuschuss an die städtischen Eigenbetriebe E 18 - Aachener
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 3/18
Stadtbetrieb und E26 - Gebäudemanagement im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2017
Vorlage: FB 20/0128/WP17
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 4/18
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.
Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.01.2018: öffentlicher Teil
Die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 16.01.2018 liegt noch nicht vor. Der
Tagesordnungspunkt wird seitens der Verwaltung zurückgezogen.
zu 3
Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil
Frau Grehling berichtet, dass die bisherige Gewerbesteuersollstellung für das Jahr 2018 rund 177 Mio.
Euro betrage. Sie liege damit im Vergleichszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres.
Auch die Ansätze der übrigen Steuererträge wie beispielsweise den Grundsteuern scheinen nach
derzeitigem Kenntnisstand erreicht werden zu können. Die Quartalsmeldung der Gemeindeanteile an
Umsatzsteuer und Einkommensteuer liege noch nicht vor.
Frau Grehling führt weiter aus, dass die Genehmigung des Haushaltplans 2018 durch die
Bezirksregierung bisher noch nicht erfolgt sei. Sie gehe aber davon aus, dass die Genehmigung erteilt
werde, da nach Beantwortung eines Fragenkatalogs kein weitergehender Gesprächsbedarf signalisiert
wurde.
Ratsherr Pilgram erkundigt sich nach den Fragen zur Haushaltsplanung 2018, die von der
Bezirksregierung gestellt wurden.
Frau Grehling antwortet, dass die Fragen die Hintergründe der Einplanung der größeren Ertrags- und
Aufwandspositionen beträfen und insofern typisch seien. So seien beispielsweise Fragen bezüglich der
Städteregionsumlage, der Nettoneuverschuldung, der Zinsentwicklung, der Erwartungen in der
Flüchtlingsunterbringung, der Personalentwicklung im Allgemeinen, der Berechnungsgrundlage für die
allgemeine Steuererwartung sowie dem Stand des Jahresabschlusses 2016 gestellt worden.
An dieser Stelle merkt Frau Grehling zudem an, dass das Ergebnis des endgültigen Jahresabschlusses
2016 zwar drei Mio. Euro schlechter als zum Entwurfsstand sei, jedoch immer noch drei Mio. Euro
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 6/18
unterhalb des geplanten Jahresfehlbetrages liege. Im Rahmen der Prüfung habe das
Rechnungsprüfungsamt zudem eine mögliche Abwertung des Eigenbetriebs Aachener Stadtbetrieb
aufgrund des zunehmenden Eigenkapitalverzehrs thematisiert.
Ratsherr Pilgram möchte wissen, ob die Kennzahlen von der Bezirksregierung thematisiert wurden.
Frau Grehling erklärt, dass die Kennzahlen als Bestandteil des Haushalts selbstverständlich übermittelt
wurden, hierzu jedoch keine Nachfragen gestellt worden seien.
Ratsherr Helg fragt, wann mit der Genehmigung zu rechnen sei.
Frau Grehling teilt mit, dass die gesetzliche Frist Mitte März 2018 ablaufe. Sie gehe aber nach den
Erfahrungen der Vorjahre und Klärung der Rückfragen davon aus, dass die Genehmigung bereits vorher
erteilt werde.
Ratsherr Helg erkundigt sich hierzu, ob die Frist durch die Rückfragen der Bezirksregierung unterbrochen
bzw. verlängert werde.
Frau Grehling erläutert, dass die Rückfragen in der Regel keinerlei Auswirkungen auf die Frist haben,
gleichwohl die Bezirksregierung darauf hinweise, dass die Frist erst nach Vorlage aller relevanten
Bestandteile und Erläuterungen einsetze.
zu 4
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen
Es liegen keine Anträge vor.
zu 5
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
hier: vorgesehene Maßnahmen
Vorlage: B 03/0104/WP17
Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen weist auf die Ergänzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 5
hin. Dies sei notwendig gewesen, da der Beschlussvorschlag erst im Schulausschuss am 22. Februar
2018 beraten und gefasst wurde.
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 7/18
zu 5.1
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
hier: vorgesehene Maßnahmen
Vorlage: B 03/0104/WP17-1
Ratsherr Pilgram möchte wissen, wann die Förderprogramme finanziell bei der Stadt ankämen. Es sei
derzeit noch unklar, wie die zukünftige Schulstruktur aufgrund der Rückabwicklung des G9-Systems
aussehe. Für ihn stelle sich die Frage, ob eine seriöse Planung vor dem Hintergrund der derzeit noch
bestehenden Unklarheiten der Bedarfe überhaupt möglich sei, da man beispielsweise auch noch nicht
wisse, welche Schulstandorte erhalten blieben.
Herr Larosch führt aus, dass die Bewilligungsbescheide bereits vorlägen und keine Gefahr bestünde,
dass die Mittel nicht tatsächlich fließen werden. Bei den beiden zu sanierenden Schulen handele es sich
um sehr große Schulgebäude, wobei es lediglich um eine Hüllsanierung gehe. Diese Maßnahmen seien
seitens des Gebäudemanagements aufgrund ihrer Bausubstanz priorisiert worden, da es sich um
zwingend notwendige Baumaßnahmen handele. Darüber hinaus seien von der neuen Bundesregierung
bereits weitere Fördermittel für Schulen in Aussicht gestellt worden. Die weitere fachliche Planung auch
hinsichtlich der Wiedereinführung G9 sei jedoch in Abstimmung mit FB 45 und E 26 Aufgabe des
Schulausschusses.
Ratsherr Teuku fragt, wie hoch die Einsparungen durch die Sanierung im Bereich der Betriebskosten für
das Inda-Gymnasium seien.
Herr Larosch erklärt, dass der Aachener Standard durch die Hüllsanierung trotzdem noch nicht erreicht
werden könne. Die Anfrage werde an E 26 übermittelt und von dort aus im Nachgang beantwortet.
Frau Grehling betont die Notwendigkeit der Durchführung der Hüllsanierung zur Erhaltung des
Schulbetriebs in beiden Einrichtungen. Die Maßnahmen sichern den baulichen Bestand und seien nicht
zur Haushaltskonsolidierung gedacht. Des Weiteren sei das Einsparungsvolumen im Voraus schwer zu
kalkulieren.
Ratsherr Pilgram stellt die Frage, ob auch energetische Sanierungen wie beispielsweise die Erneuerung
der Heizungsanlage vorgesehen seien.
Herr Larosch antwortet, dass eine energetische Sanierung nicht vorgesehen sei, da die zunächst
zugesagten Fördermittel bereits für die Umsetzung der beiden Hüllsanierungen nicht ausreichen würden.
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 8/18
Ratsfrau Plum bestätigt, dass diese Aussagen auch den Diskussionsstand im Schulauschuss
widerspiegeln. Die Maßnahmen seien beim Projekt Gute Schule 2020 zurückgestellt worden und
umfassten nur die Sanierung des Daches und der Fassade. Eine energetische Sanierung sei mit den
gegebenen Mitteln definitiv nicht umsetzbar. Wenn die Mittel aus dem Förderprogramm verbraucht seien,
werde der zusätzliche Bedarf aus städtischen Mitteln gezahlt. Es sei zu beachten, dass die Durchführung
hauptsächlich in den Schulferien stattfinden müsse.
Ratsherr Kühn kritisiert, dass die Angebote und Kostenvoranschläge für die Baumaßnahmen in einer
öffentlichen Vorlage namentlich bekannt gegeben werden. Seines Erachtens dürften solche Unterlagen
nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Frau Grehling entgegnet, dass es sich hierbei um die Antragsunterlagen der freien Träger handele.
Im Zuge der weiteren Diskussion sagt sie allerdings zu, in derartigen Fällen zukünftig die Namen der
Unternehmen, die sich für die den Anträgen beigefügten Kostenvoranschläge verantwortlich zeichnen für
den öffentlichen Teil der Sitzung zu schwärzen. Das Vorhandensein der Kostenvoranschläge und deren
Höhe an sich seien jedoch entscheidungsrelevant und müssten daher beigefügt werden.
Beschluss:
Auf Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses nimmt der Finanzausschuss die Ausführungen
der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend
notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden.
Er beauftragt die Verwaltung, die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen, um neben der
zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können.
Sollten sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll
umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der
freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten.
zu 6
Ratsantrag Nr. 316/17 vom 18.12.2017 der Piraten Fraktion Aachen
„Vereinfachung von Wirtschaftsplänen bei den städtischen Eigenbetrieben“
Vorlage: FB 20/0133/WP17
Ratsherr Teuku lobt die Verwaltung für die schnelle Bearbeitung und hegt die Hoffnung, dass alle
zustimmen.
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 9/18
Ratsfrau Plum führt aus, dass die CDU-Fraktion das Thema ebenfalls auf der Agenda hatte und eine
entsprechende Diskussion auch im Finanzausschuss schon erfolgt sei, die Piraten-Fraktion jedoch
schneller gewesen sei. Sie finde es gut, dass die Deckblätter vereinheitlicht würden, da auf diese Weise
Vergleichbarkeit und Lesbarkeit deutlich verbessert würden. Außerdem trage das Deckblatt zur
Vereinfachung der Kommunikation zwischen Eigenbetrieben, Finanzverwaltung und Politik bei, da
Missverständnissen vorgebeugt werde.
Ratsherr Pilgram unterstreicht den Vorteil der besseren Lesbarkeit, weist jedoch darauf hin, dass die
Angaben im Deckblatt für die Fachausschüsse noch nicht ausreichend seien. Für den Finanzausschuss
sei die Detailtiefe in den meisten Fällen jedoch ausreichend. Die Deckblätter böten einen guten Überblick,
könnten jedoch ein umfangreiches Berichtswesen nicht ersetzen.
Ratsherr Teuku ergänzt, dass die Deckblätter auch die Transparenz für den Bürger verbesserten.
Der Ausschussvorsitzende Herr Claßen befürwortet die Einführung eines einheitlichen Deckblattes für die
Eigenbetriebe und bedankt sich für die gute Arbeit der Verwaltung. Das Deckblatt böte einen guten
Überblick über die wesentlichen Eckpunkte.
Frau Grehling führt aus, dass das Deckblatt für die Betriebsausschüsse und für den Finanzausschuss
zumindest als Einstieg in Beratungen hilfreich und nützlich sei. Es ermögliche eine schematisierte
Abarbeitung. Die Verwaltung, federführend sei hier der Fachbereich 20, werde das Deckblatt für jeden
Eigenbetrieb ausfüllen und zur Diskussion weitergeben. Das Deckblatt werde zudem gegebenenfalls um
Bemerkungen und Daten der Vorjahre bzw. der Mittelfristplanung ergänzt, sodass die Entwicklung
analysiert werden könne. So könne auch beispielhaft für den E 18 die Höhe der Sonderposten und
Gebühren im Bereich der gebührenrelevanten Sparten in den Bemerkungsspalten aufgenommen werden.
Es sei ein Instrument, das hauptsächlich der Finanzverwaltung und dem Finanzausschuss helfen solle.
Die weitere Entwicklung und Anpassungen der Ziele und Kennzahlen oblägen weiterhin dem
Eigenbetrieb und Betriebsausschuss.
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Erläuterungen einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
mit der entsprechenden Umsetzung.
Der Ratsantrag Nr. 316/17 vom 18.12.2017 der Piraten Fraktion Aachen gilt als behandelt.
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 10/18
zu 7
Bestellung eines Schriftführers für den Finanzausschuss
Vorlage: FB 20/0129/WP17
Beschluss:
Der Finanzausschuss bestellt einstimmig als Schriftführer Herrn André Schoel (FB 20/100) und als seinen
Stellvertreter Herrn Paul Rode (FB 20/100).
zu 8
Einmaliger Ertragszuschuss an die städtischen Eigenbetriebe E 18 - Aachener
Stadtbetrieb und E26 - Gebäudemanagement im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2017
Vorlage: FB 20/0128/WP17
Ratsherr Teuku teilt mit, dass er die Unterfinanzierung der Eigenbetriebe in der Vergangenheit kritisiert
habe und die einmaligen Ertragszuschüsse daher begrüße.
Ratsherr Pilgram führt in diesem Zusammenhang aus, dass seit Jahren die Bemühungen vorhanden
seien, die Kosten für nicht rentierliche Bereiche des E 18, wie beispielsweise die Grünpflege, innerhalb
der Stadtverwaltung den Nutzern in Rechnung zu stellen, sodass das Jahresergebnis des E 18 entlastet
und die Wirtschaftlichkeit gesteigert werde.
Frau Grehling weist erneut darauf hin, dass die Bezirksregierung nach dem Zeitpunkt der
Verabschiedung des Jahresabschlusses 2016 gefragt habe. Dieser werde vermutlich in der Sitzung des
Rates vom 18.04.2018 verabschiedet. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 sei die Abwertung
des E 18 aufgrund sinkenden Eigenkapitals und der Fehlbedarfsplanung diskutiert worden. In dieser
Diskussion gelte es zu bedenken, dass der Jahresfehlbetrag des E 18 in den vergangenen Jahren stets
etwa 1 Mio. € unterhalb des geplanten Wertes liege. Um eine Abwertung des E 18 zu verhindern, sei im
Haushaltsplan 2018 eine Zuschusserhöhung der Stadt an den E 18 um jährlich 2,5 Mio. € vorgesehen.
Dies sei auch aufgrund der vielfältig gestiegenen Anforderungen insbesondere in den Bereichen des
Baumschutzes (auch hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten) sowie der geplanten Einführung eines
Baumkatasters und den Ansprüchen der Grünflächenunterhaltung notwendig. Eine interne
Leistungsverrechnung im nicht rentierlichen Bereich des E 18 mache nur dann Sinn, wenn
Steuerungsmöglichkeiten bestünden. Die faktischen Kosten blieben jedoch gleich, unabhängig davon, ob
E 18 diese komplett aus dem pauschalen Zuschuss finanziere oder diese auf die jeweiligen Fachbereiche
als Nutzer aufgeteilt würden. Ein wesentlicher Mehrkostenblock sei vor allem die Baumsicherung, welche
jedoch nicht durch eine Kostenleistungsrechnung steuerbar sei. Alleine das Erfordernis der
Verkehrssicherung entscheide in diesen Fällen über die Notwendigkeit der Durchführung einer
Maßnahme. Zudem seien die Kosten für solche Maßnahmen seitens der Fachbereiche nicht steuerbar.
Ähnlich sei die Situation auch beim E 26, der keine flächendeckendende Kostenleistungsrechnung
betreibe. So mache beispielsweise eine Kostenleistungsrechnung im Bereich der Gebäudesanierung
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 11/18
keinen Sinn, da der Fachbereich, der in einem sanierungsbedürften Altbau sitzt, weder für die
Mehrkosten verantwortlich gemacht werden könne, noch Steuerungsmöglichkeit bzgl. z.B. der
Durchführung von Sanierungen habe.
Vor der Diskussion über die weitere Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung müsse die
Diskussion über die gewählten und die erforderlichen Standards stehen, da in den angesprochenen
Bereichen, in denen das „ob“ nicht veränderbar sei, durchaus Optimierungspotentiale im „wie“ möglich
seien.
Nach den erfolgten Zuschusserhöhungen gilt es gleichwohl, den operativen Verlust der Eigenbetriebe
weiterhin engmaschig zu controllen und einem möglichen Abwertungsbedarf entgegenzuwirken.
Darüber hinaus sei ergänzend darauf hinzuweisen, dass seitens der Bezirksregierung keine Bedenken
gegen die Zahlung der Sonderzuschüsse erhoben worden sind.
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur beabsichtigten Auszahlung eines
freiwilligen Zuschusses an die Eigenbetriebe Gebäudemanagement (E26) und Aachener Stadtbetrieb
(E18) einstimmig zur Kenntnis.
FA/26/WP.17
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 12/18