Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
303640.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
02.07.18, 14:50

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Rechnungsprüfung Beteiligte Dienststelle/n: FB 14/0171/WP17 öffentlich 14.06.2018 Herr Emmerich Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 10.07.2018 11.07.2018 Rechnungsprüfungsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gem. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen. Beschlussvorschlag für den Rat: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an. 2. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen. (Emmerich) Vorlage FB 14/0171/WP17 der Stadt Aachen (Philipp) Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN X (s. Erläuterungen und Beschlussvorschlag) Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 14/0171/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2016 am 12.10.2017 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 18.10.2017 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann. Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt: Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 festgestellt. Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einen Fehlbetrag von -33.245.860,25 € ab. Anlage/n: - Prüfbericht des Jahresabschlusses 2016 Vorlage FB 14/0171/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.06.2018 Seite: 3/3 Fachbereich Rechnungsprüfung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1. 1.1. 1.2 1.3 2. 3. 3.1 3.2 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.2 4.3 4.4 5. 6. 7. 8. 9. 10. Allgemeines Vorwort Prüfungsauftrag Haushaltssatzung und Haushaltsplan Grundsätzliche Feststellungen Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT Jahresabschluss Lagebericht Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen Ergebnisrechnung Finanzrechnung Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum Hinweise zum Anhang Inventur Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Bestätigungsvermerk Anlagen Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Anlage 4 Lagebericht Anlage 5 Anhang Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 5.2 Forderungsspiegel Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen Anlage 6 Fragenkatalog zur IDR Prüfungsleitlinie 720 „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“ -2- 4 4 4 4 6 6 6 6 8 8 8 9 10 13 19 21 22 24 25 27 28 31 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Abkürzungsverzeichnis AfA Absetzung für Abnutzung (steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung für Anlagevermögen) ARAP Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten BgA Betrieb gewerblicher Art EÖB Eröffnungsbilanz GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoL Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung GPA Gemeindeprüfungsanstalt GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut HGB Handelsgesetzbuch IDW PS Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IKS Internes Kontrollsystem LVR Landschaftsverband Rheinland NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKFWG NRW NKF Weiterführungsgesetz ÖR Öffentlich-Rechtlich PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten SoPo Sonderposten -3- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1. Allgemeines 1.1 Vorwort Bei der Stadt Aachen ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) seit dem 01.01.2008 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ferner ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 12.10.2017 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.10.2017 vorgelegt worden. Der Rat hat in dieser Sitzung den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 95 GO NRW zur Kenntnis genommen und ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. 1.2 Prüfungsauftrag Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich dieser der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 GO NRW). Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Zu prüfen ist ferner, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind (§ 101 Abs. 6 GemHVO). Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung in diesem Prüfbericht und dem hierin enthaltenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Vermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen. Grundlage und Ausgangswert für die Fortschreibung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilden die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008-2015. 1.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Die Haushaltssatzung der Stadt Aachen ist mit ihren Anlagen am 27.01.2016 durch den Rat verabschiedet worden. Sie wurde nach den Bestimmungen der §§ 78 bis 80 GO NRW aufgestellt. In § 1 der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 sind folgende Beträge festgesetzt worden: -4- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Ergebnisplan - Gesamtbetrag der Erträge ............................................................................ 906.727.600 Euro Gesamtbetrag der Aufwendungen ................................................................. 943.374.200 Euro Finanzplan - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltung.......................... 854.933.500 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltung......................... 868.253.900 Euro Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit ............................................................................... 91.811.000 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit ............................................................................. 113.166.000 Euro -5- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2. Grundsätzliche Feststellungen Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Oberbürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Grundsätzlich gilt der 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres als letzter Tag für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung der Aufstellungsfrist gehört ebenfalls zur ordnungsmäßigen Buchführung der Gemeinde. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde dem Rat der Stadt Aachen am 18.10.2017 zur Beratung vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Die Frist für die Vorlage des Jahresabschlusses wurde dieses Jahr nur noch um 6 Monate überschritten. Der zu prüfende Jahresabschluss stellt den neunten Jahresabschluss dar, der nach NKFGesichtspunkten aufzustellen gewesen ist. Die im Vergleich zu früheren kameralen Abschlüssen gestellten Anforderungen sind auch im neunten Jahr nach NKF-Einführung noch hoch, gehen aber nach und nach in eine routinierte Verfahrensweise über. Dennoch ist die Anlagenbuchhaltung in der Beurteilung der Komplexität einzelner Vorgänge weiterhin besonders gefordert. Sie ist insbesondere auf eine funktionierende Vernetzung in der Verwaltung angewiesen. Insbesondere der Aufbau und die laufende Erhaltung eines internen Kontrollsystems ist essentiell um eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und buchhalterische Sicherheit im Umgang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu gewährleisten. So ist im Rahmen der Prüfung der Organisation festzustellen, ob das interne Kontrollsystem die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsprozesse fördert und gleichzeitig notwendige Kontrollen vorhanden sind. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 3.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss 2016 mit seinen in § 37 GemHVO aufgeführten Bestandteilen. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen (§101 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Die von der Rechnungsprüfung erbetene Vollständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters wurde mit Datum vom 12.10.2017 vorgelegt. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Die Dokumentation des Jahresabschlusses wurde zwischen dem 23.10.2017 und dem 21.11.2017 zugesandt; ergänzende Dokumentationen wurden – teilweise auf Aufforderung der Rechnungsprüfung – auch noch nach diesem Zeitraum vorgelegt. Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführun und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Gemeinde ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und -6- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt. Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Oberbürgermeisters und der Kämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Werthaltigkeit der Forderungen wurde auf Grund von Erfahrungswerten und anderen sachlichen Gesichtspunkten (z.B. Werthaltigkeit der Grundbesitzabgaben) berechnet. Saldenbestätigungen von Kreditinstituten wurden vorgelegt. Die Rückstellungen wurden aufgrund der vorgelegten Sachverhalte stichprobenartig auf die Richtigkeit der Rückstellungsbildung geprüft. Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt über das eingesetzte und zertifizierte sog. HaesslerVerfahren. Der Berechnung liegen die sog. Heubeck 2005–Richttafeln zugrunde. Es liegt ein Prüfbericht eines Gutachters vor, der bescheinigt, dass das Haessler-Verfahren für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie zur Berechnung von Beihilfen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung in vollem Umfang geeignet ist. Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 04.10.2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 nebst Anhang der Gemeinde sowie die Jahresabschlüsse 2008 – 2015. Bei der Durchführung der Prüfung wurden folgende Vorschriften herangezogen: - Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) Daneben wurde auf die Handreichungen des Innenministeriums zurückgegriffen. Für weitergehende Fragestellungen wurden auch das Handelsgesetzbuch, die festgelegten Grundsätze für ordnungsmäßige Abschlussprüfungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und das Prüferhandbuch „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach NKFEG NRW“ herangezogen. Bei wesentlichen Prüfpositionen, zu denen auslegungsfähige Sachverhalte dokumentiert wurden, wurde teilweise mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) unmittelbar Rücksprache gehalten. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Es wurden System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Arbeitspapieren des Fachbereichs -7- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Rechnungsprüfung ausführlich dokumentiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages ist die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft worden. Die Prüfung wurde von Anfang November 2017 bis Mitte Februar 2018 durchgeführt, wobei die vollständige Dokumentation erst am 21.11.2017 vorlag. Die Besprechung des Berichtsentwurfs erfolgte am 23.02.2018 mit der Kämmerin und dem Fachbereich Finanzsteuerung. Mit den zu einzelnen Bilanzpositionen getroffenen Feststellungen werden aus Sicht der Rechnungsprüfung Mängel aufgezeigt, die zwar Korrekturen oder weitergehende Überprüfungen durch die Verwaltung erforderlich machen, aber nicht so schwerwiegend sind, als dass sie zur Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen. Neben dem Prüfbericht existiert eine sog. OP-Liste (Offene-Punkte-Liste), die vom Fachbereich Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung vorangehender Jahresabschlüsse geführt und in regelmäßigen Abständen mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgeglichen wird. Sie dient als Informationsquelle über entdeckte Schwachstellen sowie eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten und Hinweisen. Darüberhinaus wird eine weitere Excel-Liste (s. Punkt 5) geführt, der die vom Fachbereich Rechnungsprüfung initiierten Korrekturen im Jahresabschluss zu entnehmen sind. Konkret geht es hierbei um die während der Prüfung festgestellten Sachverhalte, die innerhalb des im Prüfzeitraum liegenden Korrekturzeitfensters vom Fachbereich Finanzsteuerung betragsmäßig korrigiert wurden. 4. Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF-Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Geschäftsvorfälle und die dazugehörigen Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Ausnahmen werden unter 4.2. zu den einzelnen Bilanzpositionen erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses 2015 wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt Aachen aufgestellt. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistete eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt Aachen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weite-8- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 ren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung, bis auf die unter Punkt 4.4 beschriebene Abstimmung in der Finanzrechnung (s. auch S. 21) den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Einsatz von IT bei der Stadtverwaltung Aachen Zur IT-technischen Unterstützung der Rechnungslegung und Buchführung nach den rechtlichen Vorgaben des NKF setzt die Stadt Aachen die Standardsoftware SAP unter dem Release-Stand ERP 6.0 ein. Die grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software wurde im Rahmen der Ersteinführung festgestellt. Die sukzessive Aktualisierung, die Anpassung von Funktionen, Programmen und Berechtigungen wurden entsprechend geprüft. Aufgrund der hohen Komplexität und umfangreicher Transaktionen sowie aufgrund spezifischer Zuschnitte auf die Bedürfnisse der Verwaltung sind stark unterschiedliche Systeme im Einsatz, die entweder direkt oder über vorgeschaltete Schnittstellen auf andere Applikationen auf das Finanz- und Buchungssystem SAP zugreifen. Dies betrifft neben dem zentralen Buchführungsprogramm auch die Nebenbuchhaltungen (z. B. das Modul HCM_HR zur Personalkostenabrechnung) und die als Nebenbuchhaltung geführten Vorverfahren, die über Schnittstellenprogramme angebunden sind. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat nach § 103 Abs. 1 Ziffer 6 GO das Prüfrecht, wonach grundsätzlich alle IT-Verfahren mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Rechnungsprüfung vorab zu prüfen sind. Dies bezieht sich auch auf Updates und Patches. Bei der Programmprüfung handelt es sich um eine gesetzliche Prüfungsaufgabe, die bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung zum Inhalt hat. Die Prüfungen richten sich darauf, ob die Programme zu richtigen, praxisgerechten Ergebnissen führen und ob Programme und Verfahren gesetzmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen. Für die gesamte IT-Landschaft bei der Stadt Aachen bewirkt der hohe Automatisierungsgrad eine hohe Wartungsintensität der angeschlossenen Programme, so dass die Systemlandschaft auch ständigen Veränderungen unterliegt, sei es durch Programmanpassungen oder durch die IT-technische Umsetzung neuer Gesetzeslagen. Die Funktionalität dieser Systeme wird durch den konzerneigenen ITDienstleiter regio iT, der entsprechend ISO zertifiziert ist, sichergestellt. Auch der Fachbereich Personal und Organisation mit der Abteilung IT - Management (FB11/4) trägt in einem sehr hohen Maße zum funktionierenden Gesamtsystem bei. Die technische Infrastruktur (Server, zentrale Datenspeicher usw.) und deren bauliche Unterbringung bei der regio iT GmbH gewährleisten eine sehr hohe Sicherheit für den laufenden IT-Betrieb. Die regio iT GmbH räumt aus ihrer Rolle als Dienstleister heraus einem sehr hohen Sicherheitsniveau und hoher Verfügbarkeit der angebotenen IT-Services zentralen Stellenwert ein. Dies wird durch das Ergebnis der systemischen Prüfung bestätigt. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung im Haushaltsjahr 2016 nicht eingehalten wurden. 4.1.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. -9- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit der nachfolgenden Einschränkung angesetzt und bewertet. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden innerhalb der einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 mit Ausnahme der in den Feststellungen genannten Sachverhalte ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, mit den genannten Einschränkungen, entspricht. Eine den Bedürfnissen angepasste Kosten- und Leistungsrechnung ist, verbunden mit produktorientierten Zielen und Kennzahlen, gemäß §§ 18 und 12 GemHVO einzuführen. Dadurch werden die Grundlagen für eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes sowie eine Unterstützung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geschaffen. Zum Prüfungszeitpunkt ist festzustellen, dass für den Haushalt 2018 die mit den politischen Gremien abgestimmten Ziele und Kennzahlen konkretisiert und in den Haushaltsplan eingearbeitet werden. 4.1.3 Lagebericht Der Lagebericht ist gemäß § 101 Abs. 1 Satz 4 und § 101 Abs. 6 GO NRW daraufhin zu prüfen, ob • • • er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken und Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind. Der Lagebericht soll verständlich geschrieben, klar gegliedert, angemessen detailliert und von Jahr zu Jahr stetig unter Angabe von Vorjahreszahlen aufgebaut sein. Die Informationen im Lagebericht sollen dabei jedoch nicht objektiviert werden, wie es i.d.R. für den Anhang vorgenommen wird. Im Lagebericht sollen vielmehr die bedeutenden und wesentlichen Informationen über die Ergebnisse der gemeindlichen Haushaltswirtschaft und über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde sowie ihre wirtschaftliche Entwicklung aus der Sichtweise und Einschätzung der Gemeindeführung (Oberbürgermeister, Stadtkämmerin, Verwaltungsvorstand) gegeben werden. Weitere Vorgaben zum Inhalt des Lageberichtes finden sich in § 48 GemHVO. Mit Datum vom 18.10.2017 hat die Verwaltung den am 12.10.2017 aufgestellten Jahresabschluss 2016 vorgelegt. Nach erfolgter Prüfung und durchgeführten Korrekturen wurde der Jahresabschluss am 27.02.2018 durch die Verwaltungsleitung bestätigt. Der darin enthaltene Lagebericht war Grundlage der nachfolgenden Analyse. Der Lagebericht des Jahres 2016 gliedert sich wie folgt: I. II. III. Allgemeines Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage - 10 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 IV. V. VI. VII. Chancen und Risiken der Stadt Aachen Fazit / Ausblick Organe und Mitgliedschaften Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes Anlagen zum Lagebericht: - Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW - Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der Vorjahre ist somit gegeben. Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW. Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der im Oktober 2017 vorhandenen Kenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2016 bekannt geworden sind. Der Lagebericht hat als Vorgänge von besonderer Bedeutung des Jahres 2016 u.a. - Städteregion Aachen Alemannia Aachen Schulreparaturprogramm Gute Schule 2020 Einführung der Umweltzone Sanierung der Feuerwache Sozialer Wohnungsbau und aktive Bodenbewirtschaftung Flüchtlingssituation aufgeführt. Die Haushaltsentwicklung 2016 war im Wesentlichen geprägt durch die folgenden Faktoren: - Personalmehraufwendungen insbesondere aufgrund Tarifsteigerungen und einem Wachstum des Personalbestandes um rd. 18% seit 2010, erstmalig seit 2012 deutlich angestiegene Gewerbesteuererträge (rd. 6,1 Mio.€ mehr als geplant), Mehraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen und die erforderliche Vorfinanzierung durch Kassenkredite aufgrund verspäteter Liquidierung, Abschlagszahlung der Städteregion für die Jahre 2012 bis 2015 in Höhe von 15 Mio. € (für 2016 geplant 4,9 Mio. €) Unter Ziffer II werden u.a folgende Positionen dargelegt: - das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,7% erhöht. Die Veränderung bei den Sachanlagen in Höhe von 23,2 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus den Bereichen des Infrastrukturvermögens sowie der Bilanzposition Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen mit Zugängen in Höhe von rd. 56,6 Mio. €, Abgängen von rd. 9,5 Mio. € und Abschreibun- 11 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 gen Höhe von 24,1 Mio. €. Nennenswert ist auch die Erhöhung des Bilanzansatzes der Finanzanlagen in Höhe von rd. 23,5 Mio. €, welcher in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement begründet ist. - die Erhöhung des Forderungsbestandes um 21,53 Mio. € bzw. rd. 16,42 % ergibt sich im Wesentlichen aus den Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von rd. 10,06 Mio. €, welche größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind, sowie Zuwächse im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von rd. 14,7 Mio. €, welche die Abschlagszahlung der Städteregion betreffen. Zu erwähnen ist darüber hinaus die Verringerung der Sonstigen Vermögensgegenstände von 4,3 Mio. €, die im Wesentlichen aus Zu- und Abgängen im Rahmen der Umlegungsverfahren sowie Flurstücksfortführungen resultiert. - die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,5 Mio. € erhöht. Maßgeblich ergibt sich die Erhöhung aus den steigenden Pensionsverpflichtungen und der in 2016 vorgenommenen Zuführung zur Rückstellung für die Städteregion. - die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 66,6 Mio. € gestiegen, was insbesondere der Vorfinanzierung von Transferaufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe geschuldet ist. Unter Ziffer III wird u.a. die Entwicklung des Eigenkapitals dargestellt. Da die Ausgleichsrücklage vollständig aufgezehrt ist, vermindert die Abdeckung der jeweiligen Fehlbeträge seit 2013 unmittelbar den Bestand der Allgemeinen Rücklage. Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte auf 24,26 % zurückgegangen. Auch die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) hat sich von 31,97 % auf 30,45 % reduziert. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2015 (rd. -36,21 Mio. €) hat sich das Jahresergebnis 2016 mit rd. 33,25 Mio. € um rd. 3 Mio. € verbessert. Der ursprüngliche Haushaltsansatz wird um rd. 3,4 Mio. € unterschritten. Dennoch verbleibt ein hohes Defizit. Unter IV. Chancen und Risiken der Stadt Aachen sind einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt: - ein Großteil der Einnahmen bei der Stadt Aachen stehen in mittelbarer Abhängigkeit der gesamtwirtschaftlichen Konjunkturlage die Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse Risiken aus Beteiligungen, Sondervermögen, Bürgschaften und Zinslasten Wegfall der Einlagensicherung Anstieg der Zinsaufwendungen Hierzu wird die Risikofrüherkennung weiter ausgebaut. Neben dem bereits bestehenden Produkt- und Finanzcontrolling und der Überarbeitung des internen Kontrollsystems (IKS), befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. Die Erstellung eines „Risikoportals“ konnte inhaltlich bereits umgesetzt werden. Um den Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern und die haushalterische Handlungsfähigkeit zu bewahren, wurden verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen konzipiert und zum Teil umgesetzt. Es wurden z.B. IT-Kosten im Bereich Leasing in Höhe von rd. 180.00,00 € eingespart, durch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer im Jahr 2015 und 2016 - 12 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Mehrerträge in Höhe von rd. 59.000,00 € und durch die Einführung der Wettbürosteuer Erträge in Höhe von rd. 95.600,00 € eingenommen werden. Im Fazit / Ausblick unter Ziffer V. wird auf die erfreulicherweise stabilisierten Ergebnisse hingewiesen, welche gleichwohl nicht über den klar defizitären Haushalt der Stadt Aachen und den Eigenkapitalverzehr hinweg täuschen dürfen. Große Herausforderungen der letzten Jahre wie z.B. U3 Betreuungsausweitung, Flüchtlingsbetreuung, klimaschonende Mobilitätspolitik bleiben weiter bestehen und sind – wie bereits in den vergangenen Jahren - erfolgreich abzusichern. Hierbei sind die Erkenntnisse eines recht aktuellen Jahresabschlusses bei der Planung von Vorteil. Die Stadt geht davon aus, es weiterhin gelingen wird, die Schere zwischen Aufwand und Ertrag weiterhin stabil zu halten. Ziel sollte es jedoch sein, die Differenzen zu verringern, um so die weitere Reduzierung des Eigenkapitals zu verhindern. Bei den Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes unter Punkt VII wurde im Entwurf des Lageberichtes bei der Zuständigkeitsordnung eine Einspruchsfrist von sechs Werktagen aufgeführt, welche nicht mehr aktuell ist. Die Frist für Einsprüche der Fraktionen beträgt acht Kalendertage. Dies und der Name der Ratsvertreterin Frau Sevgi Sakar wurden mit Vorlage der abschließenden Dokumentation korrigiert. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, seine Angaben entsprechen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung. Es ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen trotz der außerordentlichen finanziellen Belastungen in jüngster Vergangenheit weiterhin ihre Handlungsfähigkeit aufrechterhalten konnte. 4.2 Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss Differenz: 211.881.519,40 € 211.181.805,24 € ./. 699.714,16 € Offen ist derzeit, ob bei den Zugängen die Übertragung eines Grundstücks zum Verkehrswert und somit ca. 100.000 € über Buchwert an die Stiftung Cockerill und Liebermann zulässig war. Insbesondere mit Hinblick darauf, dass ein Mehrerlös aus dem Verkauf von unbeweglichem Sachvermögen bilanziert wird, obwohl eine Personenidentität zwischen der Stadt Aachen und der v.g. Stiftung vorliegt. Dies käme einer Hebung stiller Reserven gleich. Hierzu bestehen jedoch divergierende Auffassungen des FB 14 und der Gemeindeprüfungsanstalt einerseits sowie des FB 20 und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF andererseits. Eine Klärung konnte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 nicht abschließend erfolgen und wird zwecks tiefergehender Prüfung in die Liste der Offenen Posten aufgenommen. - 13 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 24.098.988,65 € 26.986.534,04 € 2.887.545,39 € Auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde bei der Bilanzposition „1.2.3.2 Brücken und Tunnel“ ein Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2016 festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Übernahme des Ergebnisses der körperlichen Inventur 2015. Dabei wurde festgestellt, dass 13 Bauwerke zu Unrecht aktiviert wurden. Diese weisen einen Restbuchwert in Höhe von 192 T€ aus und sind gegen die Allgemeine Rücklage in Abgang zu bringen. Eine Korrektur erfolgt im Jahresabschluss 2017. Für die zukünftigen Jahresabschlüsse ist ein Prozess zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Anlagenbestandes dieser Bilanzposition mit dem Aachener Stadtbetrieb und der STAWAG AG zu entwickeln, der sicherstellt, dass sämtliche Veränderungen periodengerecht erfasst und im Anlagenbuch umgesetzt werden. . 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 308.100.016,93 € 318.050.986,87 € 9.950.969,94 € In den Jahresabschlüssen 2011 – 2013 sind Inlinermaßnahmen aktiviert worden, die nicht zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung geführt haben. Durch den Fehler aus Vorjahren ergibt sich zum Stichtag 31.12.2016 ein zu hoher Vermögensausweis in dieser Bilanzposition in Höhe von ca. 1,15 Mio. €. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 283.317.051,66 € 281.989.006,76 € ./. 1.328.044,88 € Auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde bei der Bilanzposition „1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ ein Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2016 festgelegt. Aus den zurückliegenden Jahresabschlussprüfungen bestanden 30 offene Punkte im Zusammenhang mit dieser Bilanzposition, welche durch die Finanzsteuerung zu bearbeiten waren. Hiervon wurden 18 offene Punkte für den vorliegenden Jahresabschluss nicht abschließend bearbeitet oder mit der Bearbeitung wurde noch nicht begonnen. Für den Jahresabschluss 2017 wird eine ordnungsgemäße Bearbeitung aller offenen Punkte erwartet. Grundsatz der Vollständigkeit Mit der Inventur im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht gewährleistet ist. Zum 31.12.2015 sind 708 Straßenabschnitte inventarisiert worden, die nicht bilanziert sind. Zeitgleich wurde festgestellt, dass 285 Anlagegüter mit einem Gesamtwert zum 31.12.15 in Höhe von ca. 13,5 Mio. € bilanziert sind, die auf Basis der erfassten Knotenpunkte keinen Inventurgütern zugeordnet werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Stra- 14 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 ßenabschnitte handelt, bei welchen eine Änderung von Knotenpunkten erfolgt ist, eine Zuordnung somit nur formal nicht erfolgen konnte und lediglich Umbuchungen im Anlagenbuch durchzuführen sind. Für den vorliegenden Jahresabschluss konnte die Vollständigkeit nicht hergestellt werden. Grundsatz der Stetigkeit Die zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz verwendeten Gesamtnutzungsdauern für Straßenabschnitte wurden mit dem Jahresabschluss 2008 aufgrund der Einschätzung des Fachamtes in der örtlichen Nutzungsdauertabelle verändert. Der Eröffnungsbilanzstand wurde jedoch nicht angepasst. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist verletzt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde abgestimmt, dass eine Überprüfung des gesamten Straßennetzes spätestens bis zum Jahresabschluss 2023 abgeschlossen sein soll. Dem Fachbereich Rechnungsprüfung wurde jedoch ein Prozess dokumentiert, welcher ab dem Jahresabschluss 2017 umgesetzt werden soll. Es wird im Jahresabschluss 2017 aufzugreifen sein, ob der dokumentierte Prozess ausreichend ist, um bis spätestens zum Jahresabschluss 2023 das gesamte Straßennetz überprüft zu haben. Niederstwertprinzip Entgegen dem sonst für die Inventur 2015 angewandten Verfahren erfolgte zunächst für Straßenabschnitte, welche seit dem 01.01.2008 neu hergestellt worden sind oder auf die nachträgliche Herstellungskosten aktiviert worden sind, keine Überprüfung auf dauerhafte Wertminderung gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen nachgeholt. Der entsprechende Prozess ist eingeleitet; leider wurden dem Fachbereich Finanzsteuerung von den technischen Fachbereichen die Unterlagen noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Für den vorliegenden Jahresabschluss konnten dem Fachbereich Rechnungsprüfung somit noch keine entsprechenden Informationen vorgelegt werden. Im Zusammenhang mit der Inventur 2015 wurde der Festwert für Feld- und Wirtschaftswege aufgelöst, hierbei wurden 127 Straßenabschnitten ein Gesamtwert in Höhe von 418 T€ zugeordnet, für welche auf Basis von Strichproben festgestellt wurde, dass sie zum Erinnerungswert hätten ausgewiesen werden müssen. Der Restwert hätte proportional auf ca. eintausend andere Straßenabschnitte verteilt werden müssen. Auf eine Korrektur wurde auch im vorliegenden Jahresabschluss aus Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtet und wird auch in Zukunft nicht erfolgen. Anschaffungskostenprinzip Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 und 2016 wurden Vermögensgegenstände, welche seit dem 01.01.08 der Stadt Aachen unentgeltlich zugegangen sind und deren Zugang bisher versäumt wurde, nicht ordnungsgemäß aktiviert. Es wurde damit begonnen, die Buchungen im Jahresabschluss 2016 zu korrigieren. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Übertragungen reduziert sich der Vermögensausweis und in gleicher Höhe die sonstigen Sonderposten. Optimierung von Prozessabläufen Im Rahmen einer Prüfung der internen Kontrollsysteme im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass kein Prozess besteht, der sicherstellt, dass sämtliche Informationen erhoben und an die Finanzsteuerung weitergeleitet werden, welche für den Zugang der Anlagegüter, die unentgeltlich (städtebauliche Verträge, Umwidmungen) auf die Stadt Aachen übergehen, benötigt werden. Im Kalenderjahr 2017 wurde durch Dezernat II eine Verfügung erlassen, welche den zukünftigen Prozessablauf regelt. Diese wird jedoch erst ab dem Kalenderjahr 2018 umgesetzt. Durch die Inventur 2015 erlangte der Fachbereich Rechnungsprüfung Kenntnis davon, dass bereits seit Eröffnungsbilanz keine plausibel, stetige Abgrenzung zwischen Anlagegütern im Sinne von Brückenbauwerken der Bilanzposition 1.2.3.2 und im Sinne von Verkehrswegen dieser Bilanzposition, die über - 15 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 ein Brückenbauwerk verlaufen, erfolgt. Daher ist mit den Fachämtern ein Prozess abzustimmen, der sicherstellt, dass bei Investitionsmaßnahmen eine entsprechend differenzierte Betrachtung vorgenommen_wird. Bereits zur Eröffnungsbilanz wurde ein Festwert für Zäune im öffentlichen Straßenbereich zur Trennung von Nebenflächen in Höhe von 158.059 € aktiviert, welcher seither unverändert bilanziert ist. Eine Überprüfung des Festwertes wurde auch im vorliegenden Jahresabschluss nicht durchgeführt. In Zusammenarbeit mit den Fachämtern ist für die ordnungsgemäße Fortführung dieses Festwertes ein Prozess abzustimmen. Weiterhin fiel im Rahmen der Inventur 2015 auf, dass zur Ermittlung des Zeitwertes für den Festwert Verkehrseinrichtungsgegenstände sowohl zur Eröffnungsbilanz, als auch zur Inventur 2015 vornehmlich Materialkosten, jedoch keine Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt worden sind. Eine entsprechende Abstimmung mit dem Fachamt wurde eingeleitet; ein Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor. Eine Überprüfung und Anpassung des Festwertes erfolgte somit für den vorliegenden Jahresabschluss nicht. Schwerpunkt der Jahresabschlussprüfung 2014 bildeten die unterjährigen Zugänge, mehrere Maßnahmen wurden geprüft, dabei wurde aufgrund der Summe sowie Vielfalt der getätigten Feststellungen die Schlussfolgerung gezogen, dass Mängel im Bearbeitungsprozess bestehen und interne Kontrollfunktionen nicht ausreichend vorhanden sind. Ebenfalls wurde im Jahresabschluss 2015 eine Straßenbaumaßnahme eingesehen. Ein erforderlicher Bearbeitungsprozess ist zwar gegeben, allerdings ist eine notwendige Optimierung hinsichtlich der Steuerung zwischen den beteiligten Fachbereichen noch zu realisieren. Eine Überprüfung der einzelnen Feststellungen der Jahre 2014 und 2015 ist durch die Finanzsteuerung im vorliegenden Jahresabschluss 2016 nicht erfolgt. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 9.403.473,02 € 14.299.118,55 € 4.895.645,53 € Auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde bei der Bilanzposition „1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ ein Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2016 festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Übernahme des Ergebnisses der körperlichen Inventur 2015. In diesem Zusammenhang sind Anlagegüter zu Unrecht aktiviert worden sowie mengenmäßige Abgänge versäumt worden. Hierdurch ist der Vermögensausweis in dieser Bilanzposition sowie die Höhe der allgemeinen Rücklage zum Stichtag des Jahresabschlusses um ca. 432 T€ zu hoch. Eine Korrektur erfolgt im Jahresabschluss 2017. Im Jahr 2016 sind in Höhe von ca. 190 T€ Zugänge in dieser Bilanzposition erfolgt, welche der Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen hätten zugehen müssen. Bereits im Jahresabschluss 2015 wurde festgestellt, dass mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie dem Gebäudemanagement ein Prozess abzustimmen ist, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. - 16 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 308.731.161,82 € 308.731.161,82 € 0,00 € Aufgrund der aktuellen Entwicklung, vor allem in Bezug auf den Energiesektor (vgl. Lagebericht 4.2.2), wurde auf die Ermittlung des beizulegenden Wertes für die EVA GmbH ein Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2016 gelegt. Der beizulegende Wert für die EVA GmbH wurde für die Jahresabschlüsse 2013 bzw. 2014 zuletzt detailliert ermittelt und wird seitdem in vereinfachter Form fortgeschrieben. Zum Stichtag des Jahresabschlusses entspricht dieser beizulegende Wert für die EVA GmbH dem Buchwert, es liegen somit keine Anzeichen für eine Wertminderung vor. Dies ist vor allem in der fallenden Entwicklung des Basiszinssatzes begründet, welcher jedoch zum 31.12.16 seinen Tiefpunkt erreicht hat. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist zu prüfen, inwieweit die Bewertungsfaktoren anzupassen sind. Mit Blick auf geänderte Konzernstrukturen wird zu gegebener Zeit eine weitere Überprüfung erfolgen. Die Qualität der Dokumentation für diese Bilanzposition ist für zukünftige Jahresabschlüsse zu verbessern, vor allem hinsichtlich der einheitlichen und stetigen Ermittlung der beizulegenden Ertragswerte. 1.3.3 Sondervermögen Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 410.730.061,22 € 410.730.061,22 € 0,00 € Zum Stichtag des Jahresabschlusses liegt der beizulegende Wert für den Aachener Stadtbetrieb um 2.400.504,07 € unterhalb des Buchwertes. Der Aachener Stadtbetrieb wurde bereits im Jahresabschluss 2013 um 5,4 Mio. € abgeschrieben, seitdem reduzierte sich das Eigenkapital jährlich weiter. Obgleich für die Haushaltsjahre 2018 ff. eine Zuschusserhöhung um 2,5 Mio. € eingeplant wurde, weist der Wirtschaftsplan des Stadtbetriebs jährliche Defizite aus. Es liegt daher zum Stichtag des Jahresabschlusses eine Wertminderung gemäß § 35 V GemHVO in Höhe von 2.400.504,07 € vor, deren Dauerhaftigkeit in den Folgejahren aufgrund entsprechender Gegenmaßnahmen noch zu prüfen ist. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 47.646.754,11 € 73.307.970,20 € 25.661.216,09 € - 17 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 40.235.629,11 € 40.398.810,99 € 163.181,88 € Die Forderungen der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen (Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E 26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule Aachen (E 42) stellen dort Verbindlichkeiten dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Verbindlichkeiten auszuweisen. In der vorgelegten Abstimmung auf Einzelpostenebene wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Bei den bereits erfolgten Abstimmarbeiten konnten jedoch fast alle Differenzen geklärt werden. Zur Vermeidung solcher Differenzen wurde ein unterjähriges Prüfvorgehen vereinbart. PASSIVA 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 9.092.440,86 € 5.788.039,73 € ./. 3.304.401,13 € Die Betriebsabrechnungsbögen 2016 für die Bereiche Abwasser, Abfall, Friedhof und Straßenreinigung/Winterdienst lagen zum Zeitpunkt der Jahresabschlussprüfung vor. Eine Qualitätssicherung durch den Fachbereich Finanzsteuerung und eine Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung war aufgrund der zeitnahen Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich. Der Betriebsabrechnungsbogen 2016 für den Rettungsdienst ist noch nicht erstellt, wird jedoch mit einer Unterdeckung abschließen. Sofern sich durch die Prüfung der Betriebsabrechnungen noch Veränderungen ergeben, sind diese im Jahresabschluss 2017 zu berücksichtigen. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 53.940.869,98 € 68.151.230,49 € 14.210.360,51 € Die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen (Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E 26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule Aachen (E 42)) stellen dort Forderungen dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Forderungen auszuweisen. In der vorgelegten Abstimmung auf Einzelpostenebene wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Bei den bereits erfolgten Abstimmarbeiten konnten jedoch - 18 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 fast alle Differenzen geklärt werden. Ungeklärt ist ein Betrag ggü. E26 in Höhe von 388.723,28 €, der ggf. aufwandswirksam gebucht werden müsste. Zur Vermeidung solcher Differenzen wurde ein unterjähriges Prüfvorgehen vereinbart. 4.8 Erhaltene Anzahlungen Bilanzwert (01.01.2016): Wert zum Jahresabschluss: Differenz: 48.873.886,86 € 45.137.191,53 € ./. 3.736.695,33 € 38510000 Sammelkonto erhaltene Anzahlungen 19.032.672,23 € Nach der vorliegenden Dokumentation konnten im Jahr 2016 nicht alle vorgesehenen Passivierungen auf Sonderposten vorgenommen bzw. nachgeholt werden. Von den 19.032.672,23 € hätten in 2016 weitere ca. 4.5 Mio. € passiviert und ca. 2.2 Mio. € umgebucht werden müssen. Der Betrag in Höhe von 9.088,00 € muss ertragswirksam aufgelöst werden. Da es sich – bis auf die fehlende ertragswirksame Auflösung - lediglich um Ausweisfehler auf der Passivseite der Bilanz handelt, wird nach Rücksprache mit der Rechnungsprüfung die Korrektur in 2017 erfolgen. FB 20 hat bereits mit den entsprechenden Buchungen begonnen. 4.3 Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Stadt Aachen ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und bildet den Ressourcenverbrauch der Stadt Aachen somit umfassend ab. Im Rahmen der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses sind von der Gemeinde neben der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung eine Vielzahl von produktorientierten Teilrechnungen aufzustellen, die mit den im Haushaltsplan der Gemeinde enthaltenen Teilplänen unmittelbar in Verbindung stehen (vgl. § 40 GemHVO NRW). Mit diesen Teilrechnungen wird die tatsächliche Ausführung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr produktorientiert nachgewiesen. Die Teilrechnungen bestehen wie die Teilpläne aus mehreren Teilen und müssen jeweils ein produkt- und aufgabenbezogenes Gesamtbild im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung darstellen. Sie müssen auch die Teilergebnisrechnungen enthalten, auch wenn die Teilergebnisrechnungen einen Auszug aus der Ergebnisrechnung darstellen und von der Gemeinde entsprechend der Gliederung ihrer Ergebnisrechnung aufzustellen sind. Die Gemeinde soll in die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in den jeweils abgegrenzten produktbezogenen Bereichen der Teilrechnung berücksichtigen. Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in jeder Teilergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen nach Arten nachzuweisen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr produktbezogen erzielt wurden oder zu leisten waren. Dazu ist wie im Ergebnisplan das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis sowie aus beiden Ergebnissen das ordentliche Ergebnis durch die Bildung von Salden festzustellen. - 19 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 In den Teilergebnisrechnungen sind auch die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen auszuweisen, wenn die Gemeinde diese für ihre Haushaltsbewirtschaftung erfasst (vgl. § 17 GemHVO NRW). Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Sofern zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauchs die internen Leistungsbeziehungen jedoch im abgelaufenen Haushaltsjahr erfasst worden sind, muss die Gemeinde diese in ihre Teilergebnisrechnung einbeziehen und nach dem Jahresergebnis aufzeigen. Bezogen auf die gemeindliche Ergebnisrechnung müssen sich die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen insgesamt ausgleichen. Ertrags- und Aufwandsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfererträge * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Erträge aus Kostenerstattung/-umlage * Sonstige ordentliche Erträge * Aktivierte Eigenleistungen * Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge * Personalaufwendungen * Versorgungsaufwendungen * Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen * Bilanzielle Abschreibungen * Transferaufwendungen * Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit * Außerordentliche Erträge * Außerordentliche Aufwendungen ** Außerordentliches Ergebnis ***** Jahresergebnis Ergebnis 2015 Fortg. Ansatz 2016 Ist-Ergebnis 2016 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2016/15 -342.478.476,39 -172.081.240,84 -3.247.954,02 -139.237.084,99 -23.109.617,44 -95.146.240,79 -50.671.122,07 -353.022.000,00 -177.220.700,00 -4.207.900,00 -142.865.800,00 -23.800.400,00 -132.370.400,00 -51.450.444,00 -361.288.822,86 -184.934.780,21 -3.756.666,34 -145.651.567,62 -24.039.255,70 -139.388.263,64 -47.157.450,37 8.266.822,86 7.714.080,21 -451.233,66 2.785.767,62 238.855,70 7.017.863,64 -4.292.993,63 -18.810.346,47 -12.853.539,37 -508.712,32 -6.414.482,63 -929.638,26 -44.242.022,85 3.513.671,70 -116.373,89 -826.088.110,43 162.881.050,06 28.660.222,99 74.355.032,69 25.160.651,39 541.012.485,37 33.221.943,74 865.291.386,24 39.203.275,81 -21.381.254,03 18.384.192,03 -2.997.062,00 36.206.213,81 -884.937.644,00 172.982.399,20 44.406.800,00 92.163.517,94 20.773.486,77 577.702.894,51 27.910.398,00 935.939.496,42 51.001.852,42 -21.805.500,00 18.029.800,00 -3.775.700,00 47.226.152,42 -29.303,40 -906.246.110,14 174.578.219,12 33.616.249,44 81.191.080,42 24.897.158,39 581.790.852,88 36.707.424,71 932.780.984,96 26.534.874,82 -21.781.296,40 28.492.281,83 6.710.985,43 33.245.860,25 29.303,40 21.308.466,14 -1.595.819,92 10.790.550,56 10.972.437,52 -4.123.671,62 -4.087.958,37 -8.797.026,71 3.158.511,46 24.466.977,60 -24.203,60 -10.462.481,83 -10.486.685,43 13.980.292,17 87.070,49 -80.157.999,71 11.697.169,06 4.956.026,45 6.836.047,73 -263.493,00 40.778.367,51 3.485.480,97 67.489.598,72 -12.668.400,99 -400.042,37 10.108.089,80 9.708.047,43 -2.960.353,56 36.206.213,81 47.226.152,42 33.245.860,25 13.980.292,17 -2.960.353,56 Stand: 14.02.2018 Neben der Prüfung diverser Konten der Ergebnisrechnung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016, wurden durch den Fachbereich Rechnungsprüfung unterjährig (§ 103 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW) Prüfungen im Rahmen der risikoorientierten Prüfplanung durchgeführt, die in Verbindung mit der Finanzbuchhaltung stehen. Diese Prüfungen wurden zur Vorbereitung des Jahresabschlusses und Einschätzung des Internen Kontrollsystems (IKS) herangezogen. Zu den Ergebnissen der einzelnen Prüfungen wurden Prüfberichte gefertigt und in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses umfangreich beraten. Weiter erfolgt gem. § 103 Abs. 1 Nr. 5 GO NRW durch die im Rahmen des Internen Kontrollsystems implementierte Visakontrolle eine laufende Prüfung der Kassenanordnungen (bei Beträgen ab 6.000,00 €) durch den Fachbereich Rechnungsprüfung vor ihrer Zuleitung an die Kasse. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgte eine Abstimmung der Summen aus der Ergebnisrechnung mit den Summen aus der Teilergebnisrechnung. Als Basis wurden hierzu die durch FB 20 zur Verfügung gestellten Auswertungen herangezogen. Auch stimmt die Summe der Erträge aus internen Leistungsbeziehungen mit der Summe der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen überein. Im Anhang (Anlage 5) werden besondere Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung aufgeführt. - 20 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 4.4 Finanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfereinzahlungen * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Kostenerstattung und Kostenumlagen * Sonstige Einzahlungen * Zinsen und ähnliche Einzahlungen ** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit * Personalauszahlungen * Versorgungsauszahlungen * Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen * Zinsen und ähnliche Auszahlungen * Transferauszahlungen * Sonstige Auszahlungen ** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit *** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit * Investitionszuwendungen * Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen * Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen * Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte * Sonstige Investitionseinzahlungen ** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit * Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude * Auszahlungen für Baumaßnahmen * Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen * Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. * Sonstige Investitionsauszahlungen ** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit *** Saldo aus Investitionstätigkeit **** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag * Aufnahme von Krediten für Investitionen * Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich. * Tilgung von Krediten für Investitionen * Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich. ** Saldo aus Finanzierungstätigkeit ***** Änderung Finanzmittelbestand ** Anfangsbestand an Finanzmitteln * Bestand an fremden Finanzmitteln * Technische Finanzpositionen ****** Liquide Mittel Ergebnis 2015 Fortg. Ansatz 2016 Ist-Ergebnis 2016 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2016/15 306.981.313,87 352.122.000,00 357.141.346,38 -5.019.346,38 50.160.032,51 152.510.191,76 172.032.900,00 159.843.073,46 12.189.826,54 7.332.881,70 3.444.737,60 3.134.700,00 3.508.399,06 -373.699,06 63.661,46 130.800.176,09 136.114.300,00 138.392.865,51 -2.278.565,51 7.592.689,42 15.039.077,37 14.540.800,00 14.355.807,94 184.992,06 -683.269,43 87.225.278,62 131.041.000,00 114.469.997,65 16.571.002,35 27.244.719,03 23.617.319,88 24.262.200,00 25.101.625,49 -839.425,49 1.484.305,61 22.617.792,40 21.685.600,00 21.129.090,03 556.509,97 -1.488.702,37 742.235.887,59 854.933.500,00 833.942.205,52 20.991.294,48 91.706.317,93 -142.212.038,56 -153.482.499,20 -153.707.855,16 225.355,96 -11.495.816,60 -25.367.502,57 -24.063.600,00 -24.612.272,49 548.672,49 755.230,08 -63.298.961,59 -76.027.739,31 -66.588.546,69 -9.439.192,62 -3.289.585,10 -17.435.153,73 -18.029.800,00 -21.887.980,16 3.858.180,16 -4.452.826,43 -509.520.133,73 -581.353.165,73 -561.490.014,64 -19.863.151,09 -51.969.880,91 -18.576.148,64 -25.203.854,79 -19.749.658,08 -5.454.196,71 -1.173.509,44 -776.409.938,82 -878.160.659,03 -848.036.327,22 -30.124.331,81 -71.626.388,40 -34.174.051,23 -23.227.159,03 -14.094.121,70 -9.133.037,33 20.079.929,53 33.879.090,67 27.721.600,00 21.405.415,17 6.316.184,83 -12.473.675,50 11.772.916,47 11.979.973,25 13.492.046,18 -1.512.072,93 1.719.129,71 10.012.559,31 0,00 0,00 0,00 -10.012.559,31 1.786.249,97 3.570.300,00 1.654.297,93 1.916.002,07 -131.952,04 6.825.320,54 2.463.500,00 760.239,83 1.703.260,17 -6.065.080,71 64.276.136,96 45.735.373,25 37.311.999,11 8.423.374,14 -26.964.137,85 -3.196.551,39 -12.238.262,57 -4.976.032,39 -7.262.230,18 -1.779.481,00 -24.140.033,46 -56.924.375,86 -27.895.337,08 -29.029.038,78 -3.755.303,62 -9.809.077,26 -24.112.784,56 -13.857.974,56 -10.254.810,00 -4.048.897,30 -5.988.687,00 -27.053.959,35 -9.412.691,81 -17.641.267,54 -3.424.004,81 -30.946.367,26 -92.828.952,76 -27.098.528,94 -65.730.423,82 3.847.838,32 -74.080.716,37 -213.158.335,10 -83.240.564,78 -129.917.770,32 -9.159.848,41 -9.804.579,41 -167.422.961,85 -45.928.565,67 -121.494.396,18 -36.123.986,26 -43.978.630,64 -190.650.120,88 -60.022.687,37 -130.627.433,51 -16.044.056,73 24.346.108,95 47.817.600,00 17.950.527,00 29.867.073,00 -6.395.581,95 230.400.000,00 0,00 156.614.377,99 -156.614.377,99 -73.785.622,01 -30.169.445,84 -24.543.800,00 -16.646.336,32 -7.897.463,68 13.523.109,52 -165.668.306,95 0,00 -90.000.000,00 90.000.000,00 75.668.306,95 58.908.356,16 23.273.800,00 67.918.568,67 -44.644.768,67 9.010.212,51 14.929.725,52 -167.376.320,88 7.895.881,30 -175.272.202,18 -7.033.844,22 7.963.977,49 0,00 7.433.322,16 -7.433.322,16 -530.655,33 -10.835.976,03 0,00 -3.930.209,41 3.930.209,41 6.905.766,62 -4.624.404,82 0,00 -5.101.085,39 5.101.085,39 -476.680,57 7.433.322,16 -167.376.320,88 6.297.908,66 -173.674.229,54 -1.135.413,50 Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen. In der Finanzrechnung des Jahres 2016 ergibt sich wegen technisch bedingter Kontokorrekturen eine Abweichung. Der Finanzmittelbestand des Jahres 2016 in Höhe 6.297.908,66 € setzt sich daher aus - 21 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von 4.484.972,13 € und aus einigen Positionen der sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von 1.812.936,53 € zusammen. Wie bereits in den Vorjahren wurden im Jahresabschluss 2016 Abstimmarbeiten durchgeführt, um eine korrekte Darstellung der Finanzrechnung herbeizuführen. Um zukünftig manuelle Abstimmarbeiten zu vermeiden wurden Änderungen im System vorgenommen (neue Finanzpositionen), die jedoch erst Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2018 haben werden. Für den Jahresabschluss 2017 sind auch aufgrund von noch vorliegenden Restbuchungen manuelle Abstimmungen erforderlich. Da diese bisher transparent durch FB20 dargelegt wurden, wird eine eventuell erforderliche manuelle Abstimmung für den Jahresabschluss 2017 seitens der Rechnungsprüfung unkritisch gesehen. Die Vorlage der entsprechenden Dokumentation und die geänderte Darstellung für den Jahresabschluss 2018 bleiben abzuwarten. 5. Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum Der nachfolgenden Tabelle sind die von der Rechnungsprüfung innerhalb des Prüfzeitraumes veranlassten Änderungen zu entnehmen, die noch während des anschließenden Korrekturzeitfensters durch den Fachbereich Finanzsteuerung buchungsmäßig korrigiert worden sind. Die Feststellungen, die aus veschiedenen Gründen erst im Jahresabschluss 2017 korrigiert werden können, sind nicht in dieser Übersicht, sondern in der OP-Liste aufgeführt. - 22 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Bilanzziffer Bilanzposition eingebrachter Jahresabschluss 2016 geprüfter Jahresabschluss 2016 Differenz AKTIVA Anlagevermögen 1. 1. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. 2. Sachanlagen 23.505.477,74 € 23.505.477,74 € - € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 3. 4. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünfächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke 222.680.526,81 € 49.239.660,66 € 18.216.462,40 € 211.181.805,24 € 222.680.526,81 € 49.239.660,66 € 18.216.462,40 € 211.181.805,24 € - € € € € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 491.214,17 € - € 104.105.068,50 € 31.493.149,74 € 491.214,17 € - € 104.105.068,50 € 31.493.149,74 € - € € € € 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen (Streckenausrüstung u. Sicherheitsanl.) Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verk.lenk.anl. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 187.800.438,23 € 27.034.532,80 € - € 318.050.986,87 € 282.765.054,55 € 14.299.118,55 € 187.800.438,23 € 26.986.534,04 € - € 318.050.986,87 € 281.989.006,78 € 14.299.118,55 € 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 4. 5. 6. 7. 8. 8.384.976,77 € - € 17.124.481,02 € 34.043.212,55 € 17.325.597,83 € 8.384.976,77 € - € 17.124.481,02 € 34.043.212,55 € 17.325.597,83 € 308.731.161,82 € 2.938.854,32 € 410.730.061,22 € 26.800.000,00 € 308.731.161,82 € 2.938.854,32 € 410.730.061,22 € 26.800.000,00 € - € - € - € 34.168.767,14 € - € 353.722.949,61 € 524.779,28 € 34.168.767,14 € - € 353.722.949,61 € 524.779,28 € - 706.416,76 € - € 706.416,76 € - € Bauten auf fremden Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1. 3. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. - € € € € € Finanzanlagen 1. 2. 3. 4. 5. 5. 5. 5. 5. 1. 2. 3. 4. 2. Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundene Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen € € € € Umlaufvermögen 2. 1. 2. 1. 1. 2. 1. 2. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen 2. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 3. 4. 5. Öffentlich-rechtliche Ford. und Ford. a. Transferleist. Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 4.225.985,86 € 1.498.278,95 € 8.434.836,07 € 26.216.006,74 € 32.932.862,58 € 4.225.985,86 € 1.498.278,95 € 8.434.836,07 € 26.216.006,74 € 32.932.862,58 € 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. 5. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privatem Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteilgungen gegen Sondervermögen 1.840.101,76 € 628.577,54 € 8.439.680,01 € 4.994,05 € 29.605.382,63 € 1.720.176,76 € 628.577,54 € 8.439.680,01 € 4.994,05 € 29.605.382,63 € Sonstige Vermögensgegenstände 17.367.082,51 € 17.367.082,51 € 2. 2. 3. 2. 3. Wertpapiere des Umlaufvermögens 2. 4. Liquide Mittel 3. - € 47.998,76 € - € - € 776.047,77 € - € - € 4.484.972,13 € Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva 175.918.618,95 € 3.017.662.134,36 € - 23 - - - € - € - € € € € € 119.925,00 € - € - € - € - € - € € - € 4.484.972,13 € - € 175.918.618,95 € 3.016.718.162,83 € - - € 943.971,53 € Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Bilanzziffer P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P 1. 2. 3. 4. Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. 2. 2. 2. 2. 1. 2. 3. 4. 765.179.935,30 € - € - € 30.038.397,85 € 765.003.099,18 € -33.245.860,25 € -176.836,12 € - € - € -3.207.462,40 € 141.813.323,79 € 44.124.602,23 € 4.009.747,70 € 262.298.422,09 € 142.625.507,51 € 44.124.602,23 € 5.788.039,73 € 261.654.347,08 € - 812.183,72 € - € 1.778.292,03 € 644.075,01 € 503.166.805,00 € 20.815.835,01 € 175.252,53 € 61.595.460,84 € 503.166.805,00 € 20.815.835,01 € 175.252,53 € 62.926.341,46 € - € - € - € 1.330.880,62 € Rückstellungen 1. 2. 3. 4. Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 Verbindlichkeiten 4. 1. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 6. - für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 4. 5. Differenz Sonderposten 3. 3. 3. 3. 3. geprüfter Jahresabschluss 2016 PASSIVA Eigenkapital 1. 1. 1. 1. 1. eingebrachter Jahresabschluss 2016 Bilanzposition Anleihen 1. 2. 3. 4. 5. - € Verb. aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteilgungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privatem Kreditmarkt - € - € - € 28.706,34 € 457.149.234,50 € - € - € - € 28.706,34 € 457.149.234,50 € Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verb. aus Vorg., die Kreditaufn. wirtsch. gleichkommen Verb. aus Lieferungen und Leistungen Verb. aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 444.198.339,81 € 17.293.468,05 € 14.354.573,72 € 8.944.164,24 € 68.151.230,49 € 46.183.154,39 € 444.198.339,81 € 17.293.468,05 € 14.823.423,32 € 8.944.164,24 € 68.151.230,49 € 45.137.191,53 € - - € - € 468.849,60 € - € - € 1.045.962,86 € 188.218.276,18 € 3.017.662.134,36 € 187.958.435,07 € 3.016.718.162,83 € 259.841,11 € -943.971,53 € Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva - € € € € € Hinweise zum Anhang Der Anhang stellt gem. § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW einen Bestandteil des gemeindlichen Jahresabschlusses dar. Er ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW als Bestandteil des Jahresabschlusses dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen vermittelt. Dabei sind die Vorgaben des § 44 GemHVO NRW zu beachten. Der Anhang zum Jahresabschluss 2016 weist gem. den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung aus. Die jeweils angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die sonstigen Pflichtangaben sind im Anhang enthalten und zutreffend dargestellt und erläutert. Der Anhang gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen wieder. Die Vereinfachungsregelungen gem. § 34 GemHVO NRW wurden in Teilbereichen des Anlagen- und Umlaufvermögens angewendet und im Anhang erläutert. Für sachverständige Dritte sind die Darstellungen und Erläuterungen nachvollziehbar. - 24 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Des Weiteren sind dem Anhang eine Übersicht des Stiftungsvermögens sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen beigefügt. Ein Ausweis eines Sonderpostenspiegels wäre zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in der Bilanz dargestellten Sonderposten sinnvoll. 7. Inventur Gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW sowie § 28 Abs. 1 GemHVO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres alle im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Mindestens alle fünf Jahre sind die Vermögensgegenstände durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Zum Stichtag 31.12.15 wurde eine umfassende körperliche Inventur für alle Bilanzpositionen durchgeführt. Dabei sind zahlreiche Veränderungen, vor allem in Bezug auf die Grundstücke und das Infrastrukturvermögen, festgestellt worden, die aufgrund der Masse sowie technischer Einschränkungen nicht alle im Jahresabschluss 2015 verarbeitet werden konnten: 1.2.1 unbebaute, 1.2.2 bebaute Grundstücke und 1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen a) Flurstücksfortführungen Im Rahmen der Inventur 2015 wurden lediglich die Fälle, bei denen sich durch die Fortführung der Flurstücke eine Flächendifferenz > 50 m² ergeben hatte, durch FB 62 im Rahmen der Inventur bewertet und fortgeführt. Die Bewertung der restlichen fortgeführten Flurstücke ist bei FB 20 in Arbeit. In 2016 wurden bereits einige Flurstücke fortgeführt und die entsprechenden Buchungen vorgenommen. Weitere Fortführungen sind für den Jahresabschluss 2017 vorgesehen. b) Grundstücke im Eigentum der Eigenbetriebe Im Rahmen des Jahresabschluss 2016 wurde ein Abgleich der Flurstücke, die in der Bilanz des Gebäudemanagements aktiviert sind, mit den bei der Stadt bilanzierten Grundstücken vorgenommen und entsprechende Korrekturbuchungen durchgeführt. Die Buchungen wurden als Korrekturen der Eröffnungsbilanz gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Zum Stichtag 31.12.15 wurde der Anlagenbestand dieser Bilanzposition mit der beim Aachener Stadtbetrieb geführten Bauwerksliste abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht gewährleistet war. Etwa 80 Bauwerke wurden in der Bauwerksliste geführt, sind jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert gewesen. Es wurde recheriert, weshalb eine Bilanzierung bisher unterblieben ist. Gemäß Dokumentation handelt es sich dabei im Wesentlichen um Auffindungen, die bereits zur Eröffnungsbilanz Bestand hatten. Entsprechend wurden sie gemäß der Vorgehensweise zur Eröffnungsbilanz rückwirkend zum 01.01.08 bewertet und gegen die allgemeine Rücklage aktiviert. Die Vollständigkeit der Bilanzposition ist hergestellt. Hinsichtlich der zu Unrecht aktivierten Bauwerke wird auf die Ausführungen unter „1.2.3.2 Brücken und Tunnel“ verwiesen. Es ist jedoch weiterhin mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie der STAWAG AG ein Prozess abzustimmen, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei - 25 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrseinrichtungsgegenständen Mit der Inventur im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht gewährleistet ist. Zum 31.12.2015 sind 708 Straßenabschnitte inventarisiert worden, die nicht bilanziert sind. Zeitgleich wurde festgestellt, dass 285 Anlagegüter mit einem Gesamtwert zum 31.12.15 in Höhe von ca. 13,5 Mio. € bilanziert sind, die auf Basis der erfassten Knotenpunkte keinen Inventurgütern zugeordnet werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Straßenabschnitte handelt, bei welchen eine Änderung von Knotenpunkten erfolgt ist, eine Zuordnung somit nur formal nicht erfolgen konnte und lediglich Umbuchungen im Anlagenbuch durchzuführen sind. Für den vorliegenden Jahresabschluss konnte die Vollständigkeit nicht hergestellt werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass weiterhin kein Prozess installiert ist, der sicherstellt, dass Veränderungen, die sich seit dem 31.12.15 am Straßennetz - sowohl durch städtische Baumaßnahmen, als auch durch Änderungen der Eigentumsverhältnisse - ergeben haben, in Logo erfasst werden. Im Rahmen der Inventur wurde die Überprüfung der passivierten Sonderposten zu den Festwerten in dieser Bilanzposition versäumt. Dies wird für den Jahresabschluss 2017 nachgeholt. 1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Zum Stichtag 31.12.15 wurde der überwiegende Teil des Anlagenbestands dieser Bilanzposition mit der beim Aachener Stadtbetrieb geführten Bauwerksliste sowie der beim Gebäudemanagement geführten Brunnenliste abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht gewährleistet ist. Etwa 31 Brunnenbauwerke werden in der Brunnenliste geführt, werden jedoch weiterhin nicht im Anlagenbuch ausgewiesen. Es besteht kein Risiko, dass sich hierdurch wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Zahlreiche Stützbauwerke wurden in der Bauwerksliste des Aachener Stadtbetriebs geführt, waren jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert. Die Gründe hierfür wurden recherchiert. Teilweise befinden sich diese Bauwerke zwar in der Unterhaltungspflicht des Aachener Stadtbetriebs, jedoch nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen (z.B. Friedhöfe, Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten u.ä.). Teilweise befinden sie sich auf Grünflächen und wurden zur Eröffnungsbilanz zu Unrecht nicht erfasst. Teilweise handelt es sich um Auffindungen, die bereits zur Eröffnungsbilanz Bestand hatten. Sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt waren, wurden für die Nachaktivierungen die Anlagegüter entsprechend der Vorgehensweise zur Eröffnungsbilanz rückwirkend zum 01.01.08 bewertet und gegen die allgemeine Rücklage aktiviert. Hinsichtlich der zu Unrecht aktivierten Bauwerke wird auf die Ausführungen unter „1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ verwiesen. Es besteht weiterhin kein Prozess mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie dem Gebäudemanagement, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste bzw. Brunnenliste festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind. - 26 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2.2 Forderungen und 3. Verbindlichkeiten Gem. § 28 Abs. 2 GemHVO sind Forderungen und Verbindlichkeiten gesondert zu erfassen. Bei der Buch- bzw. Beleginventur werden die relevanten Daten anhand von Belegen und Buchführungsunterlagen (Konten, Listen etc.) ermittelt. Diese Form der Inventur wird bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Lizenzen), Forderungen und Verbindlichkeiten angewendet. Hierzu wird u.a. die Inventarisierungssoftware „KAI“ und diverse Vorverfahren eingesetzt. Mit der im Jahresabschluss 2015 geforderten Überarbeitung der Prozesse wurde begonnen. Dennoch wurden bei der im Jahresabschluss 2016 vorgenommenen Abstimmung Forderungen/Verbindlichkeiten mit den Eigenbetrieben Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Bei den bereits erfolgten Abstimmarbeiten konnten jedoch fast alle Differenzen geklärt werden. Zur Vermeidung solcher Differenzen wurde ein unterjähriges Prüfvorgehen vereinbart. Zum Stichtag des Jahresabschlusses 2016 wurden vornehmlich Buch- und Beleginventuren durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben sich keine Feststellungen zu den Inventuren des Jahres 2016 ergeben. 8. Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage Zur Analyse der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. In Kapitel 3 des Lageberichtes zum Jahresabschluss werden die Kennzahlen benannt und errechnet. Nachfolgend werden die fünf Kennzahlen dargestellt, die im Abgleich zwischen dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 (in Klammern) und dem aktuellen Jahresabschluss hinsichtlich der Bewertung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage von besonderer Bedeutung sind. Eigenkapitalquote 1 - 24,26 % (25,76 %) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Im Vergleich zur Eigenkapitalquote 1 zum 31.12.2015 hat sich die Quote weiter verringert, es kann aber aufgrund der Höhe der Eigenkapitalquote 1 weiterhin grundsätzlich von einer finanziellen Stabilität der Stadt Aachen ausgegangen werden. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich die Eigenkapitalquote 1 durch den permanenten Verzehr des Eigenkapitals von Jahr zu Jahr weiter verringert. Eigenkapitalquote 2 - 30,45 % (31,97 %) Bei der Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen hinzugerechnet (entspricht dann dem sog. wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Die Eigenkapitalquote 2 hat sich im Vergleich zum 31.12.2015 nur marginal verringert. Die nach wie vor relativ geringe Diskrepanz zwischen der Eigenkapitalquote 1 und 2 deutet weiter darauf hin, dass die Stadt Aachen auch ohne die eigenkapitalähnlichen Sonderposten eine stabile Eigenkapitalquote besitzt. Hier gilt jedoch die gleiche Einschränkung wie bei der EK-Quote 1. - 27 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Infrastrukturquote - 27,48 % (27,58 %) Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen dar. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht und in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Die Infrastrukturquote ist im Vergleich zum 31.12.2015 nahezu gleichgeblieben. Dies bedeutet, dass nach wie vor ca. 30 % des Gesamtvermögens gebunden und somit nur schwer veräußerbar sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Infrastrukturquote von ca. 30 % - 40 % für die Stadt Aachen angemessen erscheint. Anlagendeckungsgrad 2 - 48,58 % (52,61 %) Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. In die Berechnung werden neben dem langfristigen Fremdkapital auch die eigenkapitalähnlichen Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträge mit einbezogen. Im Vergleich zum 31.12.2015 hat sich der Anlagendeckungsgrad um 4 % verringert. Kurzfristige Verbindlichkeitenquote - 13,39 % (11,52 %) Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote misst den Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr (aus dem Verbindlichkeitenspiegel) im Verhältnis zum Gesamtkapital. Da bei dieser Kennzahl lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr berücksichtigt werden, kann hier eine Aussage darüber getroffen werden, welche Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Jahres fällig werden und somit die Liquidität belasten. Im Vergleich zum 31.12.2015 ist die kurzfristige Verbindlichkeitenquote wieder angestiegen. Zeitreihenvergleich Eigenkapitalquote 1 Eigenkapitalquote 2 Infrastrukturquote Anlagendeckungsgrad 2 Kurzfr.Verbindlichkeitenquote 9. 31.12.2012 31,22 % 37,63 % 27,44 % 59,72 % 12,26 % 31.12.2013 29,35 % 35,77 % 27,75 % 57,24 % 13,90 % 31.12.2014 27,53 % 33,86 % 27,86 % 55,13 % 16,30 % 31.12.2015 25,76 % 31,97 % 27,58 % 52,61 % 11,52 % 31.12.2016 24,26 % 30,45 % 27,48 % 48,58 % 13,39 % Bestätigungsvermerk Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2016 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit ergänzenden Hinweisen erteilt. Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung: Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Stadt Aachen sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr - 28 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Zur Inventur sind die unter Punkt 7 getroffenen Feststellungen zu beachten. Die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung des Lageberichtes wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Aachen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogeen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Darüber hinaus wurde erstmalig gem. IDR Prüfungsleitlinie 720 die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft über einen Fragenkatalog geprüft. Er ist als Anlage 6 beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Aachen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Bestätigungsvermerk wird uneingeschränkt gem. § 101 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 GO NRW erteilt und um folgende Hinweise ergänzt: Hinweis: Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls.vorhandener Abwertungsbedarfe bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 festgestellt. - 29 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet. Aachen, den Aachen, den Fachbereich Rechnungsprüfung Rechnungsprüfungsausschuss _______________________________ __________________________________ Dirk Emmerich Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung Ratsherr Hermann Josef Pilgram Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses - 30 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 10. Anlagen Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung Anlage 4 Lagebericht Anlage 5 Anhang Anlage 5.1 Anlagenspiegel Anlage 5.2 Forderungsspiegel Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen Anlage 6 Fragenkatalog zur IDR Prüfungsleitlinie 720 „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“ - 31 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 1 Bilanz - 32 - Schlussbilanz der Stadt Aachen zum 31.12.2016 (Stand 15.02.2018) AKTIVA 31.12.2016 31.12.2015 Veränderung 2.704.534.291,29 23.505.477,74 2.658.526.428,67 24.213.088,30 46.007.862,62 -707.610,56 1.543.412.240,16 501.318.455,11 222.680.526,81 49.239.660,66 18.216.462,40 211.181.805,24 1.520.208.253,16 501.170.133,73 221.780.241,95 49.317.428,89 18.190.943,49 211.881.519,40 23.203.987,00 148.321,38 900.284,86 -77.768,23 25.518,91 -699.714,16 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 136.089.432,41 491.214,17 0,00 104.105.068,50 31.493.149,74 137.520.345,49 1.654.879,40 664.884,00 103.278.031,15 31.922.550,94 -1.430.913,08 -1.163.665,23 -664.884,00 827.037,35 -429.401,20 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 829.126.084,47 187.800.438,23 26.986.534,04 0,00 318.050.986,87 281.989.006,78 14.299.118,55 812.816.988,62 187.897.458,36 24.098.988,65 0,00 308.100.016,93 283.317.051,66 9.403.473,02 16.309.095,85 -97.020,13 2.887.545,39 0,00 9.950.969,94 -1.328.044,88 4.895.645,53 8.384.976,77 0,00 17.124.481,02 34.043.212,55 17.325.597,83 8.103.048,51 1.250,00 12.756.348,61 34.965.928,55 12.874.209,65 281.928,26 -1.250,00 4.368.132,41 -922.716,00 4.451.388,18 1.137.616.573,39 308.731.161,82 2.938.854,32 410.730.061,22 26.800.000,00 388.416.496,03 34.168.767,14 0,00 353.722.949,61 524.779,28 1.114.105.087,21 308.731.161,82 2.938.854,32 410.730.061,22 26.800.000,00 364.905.009,85 34.171.179,66 0,00 330.328.693,58 405.136,61 23.511.486,18 0,00 0,00 0,00 0,00 23.511.486,18 -2.412,52 0,00 23.394.256,03 119.642,67 136.265.252,59 706.416,76 706.416,76 0,00 115.453.664,59 676.948,80 676.948,80 0,00 20.811.588,00 29.467,96 29.467,96 0,00 131.073.863,70 73.307.970,20 4.225.985,86 1.498.278,95 8.434.836,07 26.216.006,74 32.932.862,58 109.547.719,47 47.646.754,11 4.044.298,10 1.629.564,06 7.560.266,54 16.153.845,81 18.258.779,60 21.526.144,23 25.661.216,09 181.687,76 -131.285,11 874.569,53 10.062.160,93 14.674.082,98 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privatem Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteilgungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 40.398.810,99 1.720.176,76 628.577,54 8.439.680,01 4.994,05 29.605.382,63 40.235.629,11 2.066.901,70 465.193,58 7.885.430,86 11.676,51 29.806.426,46 163.181,88 -346.724,94 163.383,96 554.249,15 -6.682,46 -201.043,83 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 17.367.082,51 21.665.336,25 -4.298.253,74 0,00 4.484.972,13 0,00 5.228.996,32 0,00 -744.024,19 1. Anlagevermögen 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2. Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünfläche 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 Bauten auf fremden Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 2.2.1.3 Steuern 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 175.918.618,95 3.016.718.162,83 173.307.968,63 2.947.288.061,89 2.610.650,32 69.430.100,94 PASSIVA 31.12.2016 31.12.2015 Veränderung 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresfehlbetrag 731.757.238,93 765.003.099,18 0,00 0,00 -33.245.860,25 759.354.701,00 795.560.914,81 0,00 0,00 -36.206.213,81 -27.597.462,07 -30.557.815,63 0,00 0,00 2.960.353,56 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 454.192.496,55 142.625.507,51 44.124.602,23 5.788.039,73 261.654.347,08 450.931.144,02 138.336.958,21 44.452.482,68 9.092.440,86 259.049.262,27 3.261.352,53 4.288.549,30 -327.880,45 -3.304.401,13 2.605.084,81 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 587.084.234,00 503.166.805,00 20.815.835,01 175.252,53 62.926.341,46 568.633.001,50 485.086.728,00 20.815.835,01 403.426,27 62.327.012,22 18.451.232,50 18.080.077,00 0,00 -228.173,74 599.329,24 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.2 von Beteilgungen 4.2.3 von Sondervermögen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privatem Kreditmarkt 1.055.725.758,28 0,00 457.177.940,84 0,00 0,00 0,00 28.706,34 457.149.234,50 983.587.718,10 0,00 462.438.039,98 0,00 0,00 0,00 31.728,08 462.406.311,90 72.138.040,18 0,00 -5.260.099,14 0,00 0,00 0,00 -3.021,74 -5.257.077,40 444.198.339,81 17.293.468,05 14.823.423,32 8.944.164,24 68.151.230,49 45.137.191,53 377.583.961,82 18.603.880,95 14.025.658,54 8.121.419,97 53.940.869,98 48.873.886,86 66.614.377,99 -1.310.412,90 797.764,78 822.744,27 14.210.360,51 -3.736.695,33 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 5. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Passive Rechnungsabgrenzung 187.958.435,07 3.016.718.162,83 184.781.497,27 2.947.288.061,89 3.176.937,80 69.430.100,94 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung - 33 - Ergebnisrechnung Stadt Aachen 2016 Selektionsdatum: 15.02.2018 / 12:24:43 Selektionszeitraum: 1 - 16 / 2016 Ertrags- und Aufwandsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfererträge * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Erträge aus Kostenerstattung/-umlage * Sonstige ordentliche Erträge * Aktivierte Eigenleistungen * Bestandsveränderungen ** Ordentliche Erträge * Personalaufwendungen * Versorgungsaufwendungen * Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen * Bilanzielle Abschreibungen * Transferaufwendungen * Sonstige ordentliche Aufwendungen ** Ordentliche Aufwendungen *** Ordentliches Ergebnis * Finanzerträge * Zinsen und ähnliche Aufwendungen ** Finanzergebnis **** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit * Außerordentliche Erträge ** Außerordentliches Ergebnis ***** Jahresergebnis Ergebnis 2015 Fortg. Ansatz 2016 -342.478.476,39 -172.081.240,84 -3.247.954,02 -139.237.084,99 -23.109.617,44 -95.146.240,79 -50.671.122,07 -353.022.000,00 -177.220.700,00 -4.207.900,00 -142.865.800,00 -23.800.400,00 -132.370.400,00 -51.450.444,00 -116.373,89 -826.088.110,43 162.881.050,06 28.660.222,99 74.355.032,69 25.160.651,39 541.012.485,37 33.221.943,74 865.291.386,24 39.203.275,81 -21.381.254,03 18.384.192,03 -2.997.062,00 36.206.213,81 -884.937.644,00 172.982.399,20 44.406.800,00 92.163.517,94 20.773.486,77 577.702.894,51 27.910.398,00 935.939.496,42 51.001.852,42 -21.805.500,00 18.029.800,00 -3.775.700,00 47.226.152,42 36.206.213,81 47.226.152,42 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allg. Rücklage * Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen * Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen * Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen * Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 und § 43 Abs. 3 GemHVO NRW ** Verrechnungssaldo davon Erm.-Übertr. davon Nachtr.satz. Ist-Ergebnis 2016 Vergleich Ansatz/Ist -361.288.822,86 -184.934.780,21 -3.756.666,34 -145.651.567,62 -24.039.255,70 -139.388.263,64 -47.157.450,37 8.266.822,86 7.714.080,21 -451.233,66 2.785.767,62 238.855,70 7.017.863,64 -4.292.993,63 10.579.552,42 -29.303,40 -906.246.110,14 174.578.219,12 33.616.249,44 81.191.080,42 24.897.158,39 581.790.852,88 36.707.424,71 932.780.984,96 26.534.874,82 -21.781.296,40 28.492.281,83 6.710.985,43 33.245.860,25 29.303,40 21.308.466,14 -1.595.819,92 10.790.550,56 10.972.437,52 -4.123.671,62 -4.087.958,37 -8.797.026,71 3.158.511,46 24.466.977,60 -24.203,60 -10.462.481,83 -10.486.685,43 13.980.292,17 10.579.552,42 33.245.860,25 13.980.292,17 -15.544,00 -15.544,00 207.799,20 8.403.417,94 641.986,77 907.494,51 434.398,00 10.595.096,42 10.579.552,42 -709.601,15 652.915,97 -5.591.713,00 -5.648.398,18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung - 34 - Finanzrechnung Stadt Aachen 2016 Selektionsdatum: 15.02.2018 / 12:24:34 Selektionszeitraum: 2016 Ein- und Auszahlungsarten * Steuern und ähnliche Abgaben * Zuwendungen und allgemeine Umlagen * Sonstige Transfereinzahlungen * Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte * Privatrechtliche Leistungsentgelte * Kostenerstattung und Kostenumlagen * Sonstige Einzahlungen * Zinsen und ähnliche Einzahlungen ** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit * Personalauszahlungen * Versorgungsauszahlungen * Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen * Zinsen und ähnliche Auszahlungen * Transferauszahlungen * Sonstige Auszahlungen ** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit *** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit * Investitionszuwendungen * Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen * Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen * Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte * Sonstige Investitionseinzahlungen ** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit * Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude * Auszahlungen für Baumaßnahmen * Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen * Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung. * Sonstige Investitionsauszahlungen ** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit *** Saldo aus Investitionstätigkeit **** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag * Aufnahme von Krediten für Investitionen * Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich. * Tilgung von Krediten für Investitionen * Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich. ** Saldo aus Finanzierungstätigkeit ***** Änderung Finanzmittelbestand * * Bestand an fremden Finanzmitteln Technische Finanzpositionen ****** Liquide Mittel Ergebnis 2015 306.981.313,87 152.510.191,76 3.444.737,60 130.800.176,09 15.039.077,37 87.225.278,62 23.617.319,88 22.617.792,40 742.235.887,59 -142.212.038,56 -25.367.502,57 -63.298.961,59 -17.435.153,73 -509.520.133,73 -18.576.148,64 -776.409.938,82 -34.174.051,23 33.879.090,67 11.772.916,47 10.012.559,31 1.786.249,97 6.825.320,54 64.276.136,96 -3.196.551,39 -24.140.033,46 -9.809.077,26 -5.988.687,00 -30.946.367,26 -74.080.716,37 -9.804.579,41 -43.978.630,64 24.346.108,95 230.400.000,00 -30.169.445,84 -165.668.306,95 58.908.356,16 14.929.725,52 -10.835.976,03 -4.624.404,82 -530.655,33 Fortg. Ansatz 2016 352.122.000,00 172.032.900,00 3.134.700,00 136.114.300,00 14.540.800,00 131.041.000,00 24.262.200,00 21.685.600,00 854.933.500,00 -153.482.499,20 -24.063.600,00 -76.027.739,31 -18.029.800,00 -581.353.165,73 -25.203.854,79 -878.160.659,03 -23.227.159,03 27.721.600,00 11.979.973,25 0,00 3.570.300,00 2.463.500,00 45.735.373,25 -12.238.262,57 -56.924.375,86 -24.112.784,56 -27.053.959,35 -92.828.952,76 -213.158.335,10 -167.422.961,85 -190.650.120,88 47.817.600,00 0,00 -24.543.800,00 0,00 23.273.800,00 -167.376.320,88 0,00 0,00 -167.376.320,88 davon Erm.-Übertr. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -220.799,20 0,00 -6.444.739,31 0,00 -2.100.165,73 -1.141.054,79 -9.906.759,03 -9.906.759,03 0,00 1.741.973,25 0,00 0,00 0,00 1.741.973,25 -7.507.262,57 -22.115.175,86 -7.610.484,56 -15.222.759,35 -72.079.452,76 -124.535.135,10 -122.793.161,85 -132.699.920,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -132.699.920,88 0,00 0,00 -132.699.920,88 davon Nachtr.satz. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ist-Ergebnis 2016 357.141.346,38 159.843.073,46 3.508.399,06 138.392.865,51 14.355.807,94 114.469.997,65 25.101.625,49 21.129.090,03 833.942.205,52 -153.707.855,16 -24.612.272,49 -66.588.546,69 -21.887.980,16 -561.490.014,64 -19.749.658,08 -848.036.327,22 -14.094.121,70 21.405.415,17 13.492.046,18 0,00 1.654.297,93 760.239,83 37.311.999,11 -4.976.032,39 -27.895.337,08 -13.857.974,56 -9.412.691,81 -27.098.528,94 -83.240.564,78 -45.928.565,67 -60.022.687,37 17.950.527,00 156.614.377,99 -16.646.336,32 -90.000.000,00 67.918.568,67 7.895.881,30 -3.930.209,41 -5.101.085,39 -1.135.413,50 Vergleich Ansatz/Ist -5.019.346,38 12.189.826,54 -373.699,06 -2.278.565,51 184.992,06 16.571.002,35 -839.425,49 556.509,97 20.991.294,48 225.355,96 548.672,49 -9.439.192,62 3.858.180,16 -19.863.151,09 -5.454.196,71 -30.124.331,81 -9.133.037,33 6.316.184,83 -1.512.072,93 0,00 1.916.002,07 1.703.260,17 8.423.374,14 -7.262.230,18 -29.029.038,78 -10.254.810,00 -17.641.267,54 -65.730.423,82 -129.917.770,32 -121.494.396,18 -130.627.433,51 29.867.073,00 -156.614.377,99 -7.897.463,68 90.000.000,00 -44.644.768,67 -175.272.202,18 3.930.209,41 5.101.085,39 -166.240.907,38 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 4 Lagebericht - 35 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2016 -1- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis: 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 2.5.4 2.5.5 2.5.6 2.5.7 2.5.8 3 3.1 3.2 3.3 3.4 4 4.1 4.1.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.3 5 6 7 Allgemeines ....................................................................................................................................... - 3 Dezernatsverteilungsplan zum 31.12.2016: ...................................................................................... - 4 Darstellung der Personalsituation ...................................................................................................... - 5 Interne Organisation des Finanzbereichs .......................................................................................... - 6 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft ....................................................................................... - 7 Gesamtwirtschaftliche Situation......................................................................................................... - 7 Allgemeine Entwicklung der Kommunen ........................................................................................... - 8 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens.......................................................................... - 8 Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen ............................................. - 9 Ertragslage ........................................................................................................................................ - 9 Finanzlage ....................................................................................................................................... - 14 Vermögens- und Schuldenlage ....................................................................................................... - 16 Vorgänge von besonderer Bedeutung ............................................................................................. - 21 Städteregion Aachen ....................................................................................................................... - 21 Alemannia Aachen .......................................................................................................................... - 22 Kinderbetreuung .............................................................................................................................. - 22 Schulen............................................................................................................................................ - 23 Sanierung der Feuerwache ............................................................................................................. - 24 Einführung der Umweltzone ............................................................................................................ - 25 Sozialer Wohnungsbau und aktive Bodenbewirtschaftung .............................................................. - 25 Flüchtlingssituation .......................................................................................................................... - 26 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ...... - 29 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................. - 29 Analyse der Vermögenslage............................................................................................................ - 30 Analyse der Schuldenlage ............................................................................................................... - 32 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation ................................................................................... - 34 Chancen und Risiken der Stadt Aachen .......................................................................................... - 37 Chancen .......................................................................................................................................... - 37 Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Aachen............................................................................. - 37 Risiken ............................................................................................................................................. - 38 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen ................................................................................ - 38 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen ............................................................................ - 38 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen ........................................................... - 39 Risikofrüherkennung ........................................................................................................................ - 39 Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung ............................................................................ - 40 Wegfall der Einlagensicherung ........................................................................................................ - 41 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals................................................... - 42 Fazit / Ausblick ................................................................................................................................ - 45 Organe und Mitgliedschaften ........................................................................................................... - 47 Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes ..................... - 48 - -2- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1 Allgemeines Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW i. V. m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Der Jahresabschluss besteht im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) aus  der Ergebnisrechnung,  der Finanzrechnung,  den Teilrechnungen,  der Bilanz und  dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Die Stadt Aachen erfasst seit dem 01.01.2008 alle Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Form einer kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008 bis 2014 wurden aufgestellt, durch den Rat der Stadt Aachen festgestellt und durch die Bezirksregierung genehmigt. In der Ratssitzung vom 12.07.2017 wurde der zuletzt aufgestellte Jahresabschluss 2015 festgestellt und anschließend der Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Genehmigung der Bezirksregierung steht derzeit noch aus. -3- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1.1 Dezernatsverteilungsplan zum 31.12.2016: Zum 15.10.2016 wurden die bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB50) und „Wohnen“ (FB64) aufgelöst und zu einem neuen Fachbereich „Wohnen, Soziales und Integration“ (FB56) zusammengelegt. Nachfolgende Abbildung stellt den zum Stichtag 31.12.2016 gültigen Dezernatsverteilungsplan dar. -4- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1.2 Darstellung der Personalsituation Die Stadt Aachen beschäftigte zum Stichtag 31.12.2016 insgesamt 4.959 Mitarbeiter. Mitarbeiterzahlen Kopfzahlen 31.12.2016 Beamte gesamt Kernverwaltung Eigenbetriebe regio iT Jobcenter 1.004 923 59 21 1 Tariflich Beschäftigte Stadt Aachen Eigenbetriebe Jobcenter 3.813 2.310 1.502 1 Auszubildende Beamtenanwärter u. Aufsteiger Tarifl. Beschäftigte Kernverwaltung Tarifl. Beschäftigte Eigenbetriebe Mitarbeiter insgesamt 142 62 34 46 4.959 -5- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1.3 Interne Organisation des Finanzbereichs Der Finanzbereich der Stadt Aachen war im Jahr 2016 wie folgt aufgebaut: Dezernat II Finanzen Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligungscontrolling Haushaltsplanung, Haushaltscontrolling, Eigenbetriebscontrolling Fachbereich Steuern und Kasse Steuern und Abgaben Grundbesitzabgaben, Zweitwohnungs- und Hundesteuer Jahresabschluss Anlagenbuchhaltung Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer Bilanzbuchhaltung Vollstreckung Vermögens- und Schuldenverwaltung, Stiftungen Zahlungsverkehr, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung Steuerangelegenheiten Geschäftsbuchhaltung (Zentrale Buchungsstelle) -6- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft Die regionale Wirtschaftskraft ist von maßgeblicher Bedeutung für die Finanzlage der Kommune, da sie einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Einnahme- und Ausgabesituation hat. Insbesondere im Hinblick auf das Einnahmevolumen der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer stellt die Konjunkturlage eine entscheidende Ausgangsbasis dar. Darüber hinaus wirkt sich eine konjunkturelle Rezension mittelbar auch auf der Ausgabenseite in Form steigender Sozialtransferausgaben aus. 2.1 Gesamtwirtschaftliche Situation Die konjunkturelle Lage in Deutschland war auch im Jahr 2016 durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2016 um 1,9 % höher als im Vorjahr. In den beiden vorangegangenen Jahren wuchs das BIP in einer ähnlichen Größenordnung: 2015 um 1,7 % und 2014 um 1,6 %. Ausschlaggebend für die positive Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2016 war insbesondere die Güternachfrage aus dem Inland. Die privaten Konsumausgaben lagen preisbereinigt um 2,0 % höher als ein Jahr zuvor. Die staatlichen Konsumausgaben stiegen mit 4,2 % sogar noch deutlich stärker an. Dieser kräftige Anstieg ist unter anderem auf die hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden und die daraus resultierenden Kosten zurückzuführen. Insgesamt legten die Konsumausgaben um 2,5 % zu und waren auch im Jahr 2016 die größte, jedoch nicht die einzige Stütze des deutschen Wirtschaftswachstums. Auch die Investitionen trugen ihren Teil dazu bei: Die preisbereinigten Bauinvestitionen stiegen im Jahr 2016 kräftig um 3,1 %, was insbesondere höheren Investitionen für Wohnbauten geschuldet war. Auch in Ausrüstungen (Maschinen, Geräte sowie Fahrzeuge) wurde mit + 1,7 % ebenfalls mehr investiert als ein Jahr zuvor. Der Außenbeitrag, also die Differenz zwischen Exporten und Importen, hatte im Saldo einen leicht negativen Effekt auf das BIP-Wachstum (-0,1 Prozentpunkte). Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,5 % höher als im Vorjahr; die Importe legten im gleichen Zeitraum jedoch stärker zu (+ 3,4 %). Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts trugen alle Wirtschaftsbereiche zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2016 bei. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung gegenüber dem Vorjahr um 1,8 %. Überdurchschnittlich entwickelte sich dabei das Baugewerbe, das im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 2,8 % zulegte. Auch im produzierenden Gewerbe nahm die Wirtschaftsleistung zu, allerdings mit +1,6 % sehr viel moderater. Deutliche Zunahmen gab es darüber hinaus in den meisten Dienstleistungsbereichen. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2016 von knapp 43,5 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Ersten Berechnungen zur Folge waren im Jahr 2016 rund 429.000 Personen und damit 1,0 % mehr erwerbstätig als ein Jahr zuvor. Damit setzte sich der seit zehn Jahren anhaltende Aufwärtstrend fort. Die staatlichen Haushalte waren im Jahr 2016 weiter auf Konsolidierungskurs: Der Staatssektor – dazu gehören Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen – beendete das Jahr nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsüberschuss in Höhe von 19,2 Mrd. €. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen errechnet sich für den Staat im Jahr 2016 eine Überschussquote von + 0,6 %. Damit kann der Staat nach den neuesten Berechnungen das dritte Jahr in Folge mit einem Überschuss abschließen. -7- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2.2 Allgemeine Entwicklung der Kommunen Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland (ohne Stadtstaaten) wiesen im Jahr 2016 einen Überschuss in Höhe von rund 5,4 Milliarden € aus. Damit war dieser Überschuss laut vierteljährlicher Kassenstatistik um 2,2 Milliarden € höher als noch im Vorjahr. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden gab es im Jahr 2016 einen deutlichen Zuwachs der Einnahmen um 7,0 % auf rd. 247,1 Mrd. €. Eine besondere Rolle spielten dabei die laufenden Zuweisungen sowie die Kostenerstattungen von Bund und Ländern, welche als Folge einer gewachsenen Finanzierungsbeteiligung an den kommunalen Sozialleistungen angestiegen sind. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die laufenden Zuweisungen und Kostenerstattungen um 12,0 % (9,6 Mrd. €) auf rd. 89,7 Mrd. €. Darunter waren die Schlüsselzuweisungen der Länder mit einem Anteil von 39 % die größte Zuweisungsart. Nicht zu den laufenden Zuweisungen und Kostenerstattungen gehören die investiven Zuweisungen der Länder, welche um 4,8 % auf rd. 7,1 Mrd. € sanken. Der Anstieg der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren um 9,6 % auf rd. 28,1 Mrd. € ist unter anderem durch die Umsatzerlöse der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte begründet. Die weiterhin günstige Entwicklung der Steuereinnahmen mit + 5,8 % auf rd. 89,8 Mrd. € ist auf den Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen um 9,7 % auf rd. 38,3 Mrd. € zurückzuführen. Diesen Einnahmen standen im Berichtsjahr im Vergleich zu 2015 jedoch auch deutlich gestiegene Ausgaben gegenüber (Anstieg um 6,1 % auf rd. 241,7 Mrd. €). Besonders stark stiegen mit + 9,8 % die Ausgaben für soziale Leistungen auf rd. 59,3 Mrd. €, das waren ca. 5,3 Mrd. € mehr als im Jahr 2015. Ein Grund für diesen Zuwachs sind die um 20,3 % (rd. 1,9 Mio. €) erhöhten Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe, welche sich damit im Jahr 2016 auf rd. 11,2 Mrd. € beliefen. Mit + 76,5 % oder + 2,4 Mrd. € war der Zuwachs der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch noch größer. Sie erreichten im Jahr 2016 einen Stand von rd. 5,5 Mrd. €. Leicht rückläufig (– 1,9 %) waren wegen der günstigen Arbeitsmarktlage hingegen die kommunalen Ausgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche rd. 12,3 Mrd. € betrugen. Die Ausgaben für Personal beliefen sich im Jahr 2016 auf rd. 62,8 Mrd. € (+ 3,6 %), während die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand bei rd. 55,0 Mrd. € (+ 7,9 %) lagen. Die günstigen Verhältnisse am Kreditmarkt ermöglichten eine Reduktion der Zinsausgaben um 9,6 % auf 3,6 Mrd. €. Die Kommunen haben im Berichtsjahr rd. 25,8 Mrd. € für Sachinvestitionen verausgabt, das ist ein Anstieg von 4,5 % gegenüber dem Jahr 2015. Hierzu gehören unter anderem Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Schutzsuchenden. Die hierin enthaltenen Ausgaben für Baumaßnahmen stiegen noch stärker um 5,8 % auf rd. 19,0 Mrd. €. 2.3 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2016 Waren und Dienstleistungen im Wert von rd. 670 Mrd. € erzeugt. Laut IT.NRW lag das Bruttoinlandsprodukt damit preisbereinigt um 1,8 % über dem des Jahres 2015. Statt der geplanten Nettoneuverschuldung von 1,8 Mrd. € hat der NRW-Landeshaushalt im Jahr 2016 mit einem Überschuss von 217 Mio. € abgeschlossen. Die Verbesserung des Ergebnisses gegenüber der Planung beruht auf den Steuermehreinnahmen einerseits sowie Minderausgaben bei Personalausgaben und Zinslasten andererseits. Im Jahr 2016 flossen dem Landeshaushalt Steuereinnahmen in Höhe von 53,7 Mrd. € zu. Dies sind 7,8 % (+ 3,9 Mrd. €) mehr als im Vorjahr und 5,8 % mehr als geplant. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern verzeichneten einen Zuwachs um 7,3 % (+ 3,3 Mrd. €) auf 48,7 Mrd. €. Die reinen Landessteuern stiegen um 579,1 Mio. € bzw. 13 % auf rd. 5,0 Mrd. €. Während die Grunderwerbsteuer (+16,3 %), die Körperschaftsteuer (+14,9 %), die nicht veranlagte Steuer vom Ertrag (+13,1 %), die veranlagte Einkommensteuer (+11,1 %) und die Umsatzsteuer (einschl. Einfuhrumsatzsteuer +11,0 %) überproportional wuchsen, blieben die Lohnsteuer trotz des Anstiegs zum Vorjahr (+2,5 %) und die Abgeltungsteuer (-31,5 %) hingegen hinter den Plan-Werten zurück. -8- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem SGB XII waren im Jahr 2016 um 3,8 % höher als ein Jahr zuvor. Gemäß den Angaben von IT.NRW gaben die Träger brutto knapp 8,0 Mrd. € für Sozialhilfe aus. Abzüglich der Einnahmen (größtenteils Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger) in Höhe von 527,0 Mio. € beliefen sich die Nettoausgaben für Nordrhein-Westfalen auf knapp 7,5 Mrd. € (+ 4,1 %). Die Leistungen nach dem fünften bis neuntem Kapitel des SGB XII hatten mit 72,9 % den größten Anteil an den Nettoausgaben. Hierbei handelte es sich unter anderem um Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, welche die größte Ausgabenposition darstellten (55,3 %) sowie Hilfen zur Pflege (13,2 %). Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatten einen Anteil von 21,5 % an den Nettoausgaben. 5,6 % der Ausgaben entfielen auf den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt. Nahezu zwei Drittel (63,9 % bzw. 4,98 Mrd. €) der Bruttoausgaben wurden für Hilfeleistungen in Einrichtungen aufgewandt, der restliche Betrag in Höhe von rd. 2,8 Mrd. € wurde an Personen außerhalb von Einrichtungen gewährt. Fast zwei Drittel (63,4 % bzw. knapp 5,0 Mrd. €) der Bruttoausgaben wurden in Zuständigkeit des jeweiligen überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen) gezahlt, das restliche Drittel (rd. 2,8 Mrd. €) durch die zuständigen örtlichen Träger (Kreise und kreisfreie Städte). Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens erreichten Ende 2016 mit 63,3 Mrd. € einen neuen Höchststand. Gemäß Angaben von IT.NRW waren es im Jahr 2016 rd. 1,4 Mrd. € bzw. 2,3 % mehr als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch ergibt sich damit für jeden Einwohner des Landes eine kommunale Verschuldung von 3.545 €. Die Schulden der kommunalen Kernhaushalte beliefen sich Ende vergangenen Jahres auf rd. 51,4 Mrd. €, während sich ein Volumen von knapp 12 Mrd. € auf aus dem kommunalen Kernhaushalt ausgegliederten Einheiten bezieht. Die Schulden des kommunalen Kernhaushaltes setzten sich aus Kassenkrediten in Höhe von 26,5 Mrd. €, Investitionskrediten in Höhe von 23,3 Mrd. € sowie Wertpapierschulden in Höhe von 1,6 Mrd. € zusammen. Die Wertpapierschulden erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls um 25,8 %. Diese Entwicklung belastet die Zukunftsfähigkeit der NRW-Kommunen dramatisch, weil sie nicht nur die Handlungs- und Investitionsfähigkeit stark einschränkt, sondern auch große Risiken im Hinblick auf eine mittelfristige Zinsänderung birgt. Ende des Jahres 2016 beliefen sich die Schulden des Landes Nordrhein-Westfalen auf rd. 179,62 Mrd. €. Nordrhein-Westfalen ist damit so hoch verschuldet wie kein anderes Bundesland. 2.4 Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen Nachfolgend werden in diesem Kapitel die zentralen Aspekte der Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage bezogen auf den Jahresabschluss 2016 der Stadt Aachen beleuchtet. Detaillierte Erläuterungen zu den Hintergründen und Ursachen der Ergebnisse dieses Jahresabschlusses sind im Anhang dargestellt. An dieser Stelle werden daher nur die wesentlichen Sachverhalte aufgegriffen. 2.4.1 Ertragslage Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechnung als zentrale Elemente der kommunalen Haushaltswirtschaft enthalten sämtliche Ressourcenzuwächse (Erträge) und Ressourcenverbräuche (Aufwendungen), welche im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Das Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und Aufwendungen führt zu einer Veränderung des Eigenkapitals. Aus einem positiven Jahresergebnis resultiert ein Zuwachs, während ein negatives Jahresergebnis einen Verzehr des Eigenkapitals zur Folge hat. -9- Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit folgenden Werten ab: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen * Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Finanzaufwendungen * Finanzergebnis ** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen ** Außerordentliches Ergebnis *** Jahresergebnis Ergebnisrechnung 2016 Fortgeschriebener Ist-Ergebnis Haushaltsansatz (in Mio. €) (in Mio. €) -884,9 935,9 51,0 -21,8 18,0 -3,8 47,2 0,0 0,0 0,0 47,2 Abweichung (in Mio. €) -906,3 932,8 26,5 -21,8 28,5 6,7 33,2 21,3 3,2 24,5 0,0 -10,5 -10,5 14,0 0,0 0,0 0,0 33,2 0,0 0,0 0,0 14,0 Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist für das Haushaltsjahr 2016 einen Fehlbetrag in Höhe von 33.245.860,25 € aus. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 36.646.600,00 € wird folglich um rd. 3,4 Mio. € unterschritten. Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz (inkl. Ermächtigungsübertragungen) ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von rd. 14,0 Mio. €. Dabei fallen die Erträge um 21,3 Mio. € höher aus, die Aufwendungen hingegen liegen um rd. 7,3 Mio. € über den Planwerten. Ordentliches Ergebnis Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2016 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 26,5 Mio. € ab. Es umfasst alle Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit der Stadt Aachen anfallen. Das nachfolgende Schaubild zeigt, dass sowohl das Ertrags- als auch das Aufwandsvolumen seit 2010 stetig angestiegen sind. Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass die Ordentlichen Erträge die Ordentlichen Aufwendungen nachhaltig nicht decken können. - 10 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Eine wesentliche Säule auf der Ertragsseite bilden die kommunalen Steuererträgnisse. Im Jahr 2016 beträgt das Steueraufkommen 361,3 Mio. €. Der Haushaltsansatz wird um 8,3 Mio. € überschritten. Eine maßgebliche Größe für die Entwicklung der kommunalen Ertragslage sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Wie das nachfolgende Diagramm veranschaulicht, waren die Gewerbesteuererträgnisse seit dem Jahr 2012 bis 2015 rückläufig. In 2016 sind diese jedoch wieder deutlich angestiegen. Im Jahr 2016 konnten rd. 6,1 Mio. € mehr an Gewerbesteuererträgen als im Haushalt eingeplant realisiert werden. Eine weitere wesentliche, die städtische Ertragslage beeinflussende Säule stellen die vom Land gewährten Schlüsselzuweisungen dar. Diese erreichen im Jahr 2016 einen Höchststand von 114,4 Mio. € und liegen damit um rd. 14,7 Mio. € über dem Vorjahreswert. Des Weiteren konnten im Jahr 2016 verglichen mit dem Haushaltsansatz deutlich höhere Landeszuweisungen verzeichnet werden, wovon ein Großteil auf die Auflösung von Passiven Rechnungsabgrenzungsposten für weitergeleitete Zuwendungen an Eigenbetriebe zurückzuführen ist. Die hierzu korrespondierenden Mehraufwendungen aus der Auflösung des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens finden sich im Bereich der Transferaufwendungen wieder. Die Erträge aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden sind zum Großteil durch Erstattungsleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Ausländer geprägt. Verglichen mit dem Vorjahr sind die Erträge in diesem Bereich im Jahre 2016 erneut gestiegen. Allerdings muss an dieser Stelle auch auf die entsprechenden Mehraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen und die verspätete Liquidierung, einhergehend mit einer erforderlichen Vorfinanzierung durch Kassenkredite, verwiesen werden. Besonders hervorzuheben ist im Jahr 2016 eine Abschlagszahlung der Städteregion für die Jahre 2012 bis 2015 in Höhe von 15 Mio. €. Im Haushalt war hingegen für das Jahr 2016 lediglich ein Betrag in Höhe von rund 4,9 Mio. € veranschlagt. Nicht zuletzt ist hierin auch der Anstieg der Erstattungen von Gemeinden zum Vorjahr begründet, welcher in der nachstehenden Grafik veranschaulicht wird. - 11 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Auf der Aufwandsseite bilden die Personalaufwendungen mit rd. 174,6 Mio. € hinter den Transferaufwendungen die zweitgrößte Position. Im Vergleich zum Vorjahr fallen diese um rd. 11,7 Mio. € höher aus und setzen somit den steigenden Trend der Vorjahre fort. *) ohne Versorgungsaufwendungen und ohne Eigenbetriebe Der anhaltende Trend stetig steigender Personalkosten lässt sich nicht zuletzt auch mit der Entwicklung der Mitarbeiterzahlen in der Kernverwaltung der Stadt Aachen erklären. Hier ist seit dem Jahr 2010 ein Wachstum des Personalstandes um rd. 18 % zu verzeichnen. - 12 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (ohne Eigenbetriebe) belaufen sich im Haushaltsjahr 2016 auf rd. 81,2 Mio. €. Der fortgeschriebene Planansatz wird um ca. 11,0 Mio. € unterschritten, was im Wesentlichen Minderaufwendungen im Bereich der Aufwendungen für Festwerte (rd. 3,8 Mio. €), für sonstige Dienstleistungen (rd. 3,6 Mio. €), für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des unbeweglichen Anlagevermögens (rd. 0,7 Mio. €) und für Erstattungen an verbundene Unternehmen (rd. 0,5 Mio. €) geschuldet ist. Mehraufwendungen entstanden im Bereich der besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (rd. 1,8 Mio. €). Die gegenüber dem Planansatz um rd. 4,1 Mio. € erhöhten Abschreibungen resultieren vornehmlich aus Abschreibungen auf unbewegliches Vermögen und sind zu einem Großteil auf außerplanmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Die mit Abstand größte Aufwandsposition bilden die Transferaufwendungen, welche den städtischen Haushalt mit rd. 581,8 Mio. € belasten. Unter dieser Ergebniszeile werden insbesondere die Aufwendungen für soziale Leistungen, Steuerbeteiligungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit), die Städteregionsumlage sowie Aufwendungen aus Zuschüssen an städtische Beteiligungen und Sondervermögen erfasst. Auf der Ebene der Ergebniszeile ergeben sich nur relativ geringe Abweichungen. Dennoch zeigen sich auf der Ebene einzelner Konten Verwerfungen in nicht unerheblicher Höhe. Minderaufwendungen ergeben sich insbesondere bei den Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 4,2 Mio. €. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 5,3 Mio. €) sowie den Aufwendungen für Allgemeine Umlagen an den sonstigen öffentlichen Bereich (rd. 6,4 Mio. €). Der Anstieg der letzten Jahre bei den Transferaufwendungen setzt sich auch im Jahre 2016 fort. Die Erhöhung zum Vorjahr um rd. 40,8 Mio. € ist insbesondere auf die folgenden Positionen zurückzuführen: Sonstige soziale Leistungen (rd. 12,4 Mio. €), Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 7,9 Mio. €) und dem Anstieg der Allgemeine Umlagen an den sonstigen öffentl. Bereich (rd. 12,0 Mio. €). Letztere resultieren insbesondere aus der Erhöhung der Regionsumlage an die Städteregion Aachen sowie der Zuführung zur Rückstellung für die Bildung der Städteregion um 4,8 Mio. €. Mit der Zuführung zur Rückstellung soll den in ihrer Höhe noch nicht endgültig feststehenden finanziellen Auswirkungen, resultierend aus den noch ausstehenden Endabrechnungen der Regionsumlage ab dem Jahr 2012 zum einen sowie der noch offenen Vereinbarung zur städteregionalen Leitstelle zum anderen, Rechnung getragen werden. - 13 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Sonstigen Ordentlichen Aufwendungen betragen im Haushaltsjahr 2016 rd. 36,7 Mio. € und überschreiten damit den Planansatz um ca. 8,8 Mio. €. Die größte Abweichung resultiert aus den erhöhten Aufwendungen aus der Einstellung und Zuschreibung von Sonderposten (Sopo Gebühren und Sopo Stiftungen) sowie Mehraufwendungen in Höhe von rd. 3,6 Mio. € bei den Wertveränderungen der Forderungen. Finanzergebnis Das Finanzergebnis als Saldo aus Finanzerträgen sowie der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen schließt im Haushaltsjahr 2016 mit einem negativen Saldo von 6,7 Mio. € ab und liegt rd. 10,5 Mio. € unter dem Planansatz. Das negative Ergebnis wird maßgeblich durch die erhöhten Sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von rd. 12,5 Mio. € geprägt. Die Mehraufwendungen resultieren nahezu ausschließlich aus Gewerbesteuererstattungszinsen. 2.4.2 Finanzlage Die Finanzlage der Stadt Aachen wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung von Krediten. Der in der Planung berücksichtigte negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -23,2 Mio. € verbessert sich im Ergebnis um einen Betrag von rd. 9,1 Mio. € und schießt mit einem Saldo in Höhe von -14,1 Mio. € ab. Der Saldo aus Investitionstätigkeit (investive Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für die Herstellung bzw. für den Vermögenserwerb) beläuft sich im Haushaltsjahr 2016 auf -45,9 Mio. € und resultiert aus den Investitionseinzahlungen mit einer Gesamthöhe von rd. 37,3 Mio. € sowie den Investitionsauszahlungen mit einer Gesamthöhe von rd. 83,2 Mio. €. Während die Höhe der Investitionseinzahlungen wesentlich durch die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen in Höhe von ca. 21,4 Mio. € sowie durch die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von ca. 13,5 Mio. € geprägt wird, sind bei den Investitionsauszahlungen insbesondere die Auszahlungen für Baumaßnahmen (rd. 27,9 Mio. €), die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (rd. 13,9 Mio. €) sowie die Auszahlungen für die Gewährung von Ausleihungen an Sondervermögen (rd. 27 Mio. €) erwähnenswert. - 14 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit wurde jedoch nicht in voller Höhe über die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert, da eine dem Jahr 2016 zuzurechnende Investitionskreditaufnahme in Höhe von rd. 20 Mio. € erst im Januar 2017 liquiditätswirksam erfolgen konnte und somit zwischenzeitlich über die Inanspruchnahme des Kassenkredits kompensiert wurde. Die deutliche Abweichung zum fortgeschriebenen Planansatz, welcher -167,4 Mio. € beträgt, ist insbesondere den Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren geschuldet, welche jedoch nicht in Anspruch genommen wurden. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, schließt mit 67,9 Mio. € ab und liegt damit deutlich über dem Planansatz in Höhe von 23,3 Mio. €. Wesentlich geprägt wird dieser Saldo insbesondere durch die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von ca. 156,6 Mio. € sowie die entsprechenden Auszahlungen in Zusammenhang mit den Liquiditätskrediten in Höhe von 90 Mio. €. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Aachen war im Haushaltsjahr 2016 zu jeder Zeit sichergestellt. Im Laufe des Jahres mussten neben den im Rahmen der Haushaltsführung erwirtschafteten Einnahmen insgesamt Liquiditätskredite i.H.v. 156,6 Mio. € aufgenommen werden. Demgegenüber steht ein Abbau von Liquiditätskrediten in Höhe von 90,0 Mio. €, sodass im Vergleich zum Jahresabschluss 2015 die Bilanzposition der Liquiditätskredite um 66,6 Mio. € von 377,6 Mio. € (Stand 31.12.2015) auf 444,2 Mio. € (Stand 31.12.2016) angestiegen ist. Aufgrund des stetigen Anstiegs der Liquiditätskredite in den vergangenen Jahren war der planerische Schritt angezeigt, mit der Haushaltssatzung 2016 die Höchstbetragsgrenze zur Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 550 Mio. € anzuheben. Für das Jahr 2017 erfolgte eine weitere Erhöhung um 50 Mio. € auf insgesamt 600 Mio. €. Des Weiteren wird auf die Ausführungen auf Seite 40 verwiesen. - 15 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2.4.3 Vermögens- und Schuldenlage Die Bilanz liefert zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdmittel und macht ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar. Übersicht Schlussbilanz 2016 und Veränderung zum Vorjahr: AKTIVA Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme PASSIVA Eigenkapital Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2016 31.12.2015 Veränderung 2015 - 2016 2.704.534.291,29 € 23.505.477,74 € 2.658.526.428,67 € 24.213.088,30 € 46.007.862,62 € 1.543.412.240,16 € 1.137.616.573,39 € 136.265.252,59 € 706.416,76 € 131.073.863,70 € 1.520.208.253,16 € 1.114.105.087,21 € 115.453.664,59 € 676.948,80 € 109.547.719,47 € 23.203.987,00 € 23.511.486,18 € 20.811.588,00 € 29.467,96 € 21.526.144,23 € 4.484.972,13 € 175.918.618,95 € 3.016.718.162,83 € 5.228.996,32 € 173.307.968,63 € 2.947.288.061,89 € 731.757.238,93 € 765.003.099,18 € 0,00 € - 33.245.860,25 € 454.192.496,55 € 587.084.234,00 € 1.055.725.758,28 € 187.958.435,07 € 3.016.718.162,83 € 759.354.701,00 € 795.560.914,81 € 0,00 € - 36.206.213,81 € 450.931.144,02 € 568.633.001,50 € 983.587.718,10 € 184.781.497,27 € 2.947.288.061,89 € -744.024,19 € 2.610.650,32 € 69.430.100,94 € 0,00 € 0,00 € -27.597.462,07 € -30.557.815,63 € 0,00 € 2.960.353,56 € 3.261.352,53 € 18.451.232,50 € 72.138.040,18 € 3.176.937,80 € 69.430.100,94 € -707.610,56 € Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beläuft sich auf 3.016.718.162,83 € und erhöht sich damit gegenüber der Bilanz zum 31.12.2015 um 69.430.100,94 €. - 16 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Mittelverwendung (Aktiva) Die Aktivseite der Bilanz weist das Vermögen der Gemeinde mit den zum Stichtag ermittelten Werten aus. Damit wird die Mittelverwendung der Gemeinde dokumentiert. Das Anlagevermögen setzt sich aus den immateriellen Vermögensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen zusammen. Je größer der Anteil des Anlagevermögens ist, desto mehr Kapital ist langfristig gebunden. Die Vermögenswerte sind dazu bestimmt, dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Stadt Aachen zu dienen. Die Immateriellen Vermögensgegenstände haben sich zum Stichtag 31.12.2016 um rd. 0,7 Mio. € auf einen Restbuchwert in Höhe von 23,5 Mio. € vermindert. Die Sachanlagen der Stadt Aachen bilden mit einer Summe von insgesamt rd. 1,5 Mrd. € die größte Position auf der Aktivseite der Bilanz (51,16% der Bilanzsumme). Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Vermögenszuwachs in Höhe von rd. 23,2 Mio. €, welcher im Wesentlichen aus den Bereichen des Infrastrukturvermögens (Kanäle und Ingenieurbauwerke) sowie aus der Bilanzposition Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen resultiert. Dabei ergaben sich Zugänge in Höhe von rd. 58,5 Mio. €, welchen Abgänge in Höhe von rd. 9,9 Mio. € gegenüber standen. Der darüber hinaus gehende Werteverzehr des Sachanlagevermögens resultiert aus Abschreibungen in Höhe von rd. 24,2 Mio. €. Der Anteil der Finanzanlagen auf der Aktivseite beträgt 1,1 Mrd. € (37,70% der Bilanzsumme). Hierin zeigt sich das Maß an Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Sondervermögen (Eigenbetriebe) und in privater Rechtsform. Zum 31.12.2016 ergibt sich eine Erhöhung des Bilanzansatzes in Höhe von rd. 23,5 Mio. €, welche in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement begründet ist. Das Umlaufvermögen in Höhe von rd. 136,3 Mio. € als kurzfristig gebundenes Kapital hat mit 4,52 % an der Bilanzsumme weiterhin einen geringeren Anteil am Gesamtvermögen der Stadt Aachen. Im Vergleich zum - 17 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Vorjahr hat sich das Umlaufvermögen insgesamt um rd. 20,8 Mio. € erhöht. Dies ist vornehmlich der Erhöhung der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände um rd. 21,53 Mio. € geschuldet. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum 31.12.2016 insgesamt 131,1 Mio. €. Ursächlich für den Anstieg zum Vorjahr in Höhe von rd. 21,53 Mio. € sind im Wesentlichen die folgenden Punkte: Zum einen ergeben sich Zuwächse im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 10,06 Mio. €, welche größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen sind, sowie weitere Zuwächse im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen um rd. 14,7 Mio. €. Letztere betreffen eine Abschlagszahlung auf den zu erwartenden finanziellen Ausgleich der Städteregion resultierend aus den Abrechnungen der Regionsumlage für die Haushaltsjahre ab 2012 bis 2015. Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt rd. 17,4 Mio. € werden insbesondere Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche künftig nicht mehr dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Stadt dienen sollen und beispielsweise zum Verkauf bestimmt sind (z.B. Baugrundstücke). Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 4,3 Mio. € verringert. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus den Zu- und Abgängen im Rahmen der Umlegungsverfahren sowie Flurstücksfortführungen. Weitere Abgänge resultieren aus der Aktivierung der Archäologischen Vitrine im Elisengarten. Die Liquiden Mittel weisen zum 31.12.2016 einen Bestand von 4,5 Mio. € aus. Unter diesem Posten sind Guthaben bei Banken, Kreditinstituten sowie Handkassen und Schulgirokonten zusammengefasst. Auf der Aktivseite werden die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) in Höhe von insgesamt 175,9 Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um rd. 2,6 Mio. € zu verzeichnen, welcher sich durch Zuführungen i. H. v. rd. 21,3 Mio. € und Auflösungen i. H. v. rd. 18,7 Mio. € ergibt. Die Erhöhung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens resultiert, analog zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten, im Wesentlichen aus der Zuführung der weitergeleiteten Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (rd. 5,5 Mio. €) und den hiermit verbundenen aufwandswirksamen Auflösungen (rd. 3,6 Mio. €). Hierbei handelt es sich um weitergeleitete Zuwendungen vom Land beispielsweise im Rahmen des Projektes Route Charlemagne, der Schulpauschale oder um Fördermittel für den U3-Ausbau. Des Weiteren ist die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Die Höhe der Auflösung beträgt jährlich 1.667.973,78 € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist. - 18 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Mittelherkunft (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde (Mittelherkunft). Das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung des Eigenkapitals liefert Hinweise auf die Stabilität der Haushaltswirtschaft und ist ein Kriterium für den Haushaltsausgleich. Eine hohe Eigenkapitalquote sichert eine finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, welche die Ergebnisrechnung belasten. Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 30,6 Mio. € auf rd. 765,0 Mio. € verringert. Der in 2015 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 36.206.213,81 € wurde vollständig durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Darüber hinaus führten die Anwendung des § 43 Abs. 3 S. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW im Rahmen der Gesetzesnovellierung des NKFWG sowie Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO zu einer Erhöhung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.648.398,18 € (vgl. „Kap. 5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW“ des Anhangs zum Jahresabschluss). Folglich wird in der Bilanz der Stadt Aachen das Eigenkapital mit rd. 731,8 Mio. € auf der Passivseite ausgewiesen. Dieses errechnet sich aus dem Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2016 in Höhe von 765,0 Mio. € sowie dem negativen Jahresergebnis des Jahres 2016 in Höhe von -33.245.860,25 €. Die Eigenkapitalquote zeigt mit dem Anteil von 24,26 % an, in welchem Verhältnis das Vermögen durch das Eigenkapital finanziert ist. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 27,6 Mio. € verringert. Die Veränderung resultiert aus dem Saldo des negativen Jahresergebnisses 2016 i. H. v. rd. 33,2 Mio. € und der positiven Veränderung der Allgemeinen Rücklage i. H. v. rd. 5,6 Mio. € in Folge unmittelbarer Verrechnungen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten in Höhe von 454,2 Mio. € betreffen u.a. die von Dritten erhaltenen Zuschüsse und Zuwendungen für investive Maßnahmen sowie erhaltene Erschließungsbeiträge nach KAG und BauGB. Sie werden grundsätzlich in den folgenden Haushaltsjahren über die Laufzeit der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Darüber hinaus wer- - 19 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 den unter dieser Position die Sonderposten für den Gebührenausgleich sowie die Sonderposten für das Stiftungsvermögen ausgewiesen. Die Sonderposten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 3,3 Mio. € erhöht. Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,5 Mio. € erhöht, maßgeblich bedingt durch steigende Pensionsverpflichtungen sowie die in 2016 vorgenommene Zuführung zur Rückstellung für die Städteregion. Zum 31.12.2016 betragen die Rückstellungen in Summe rd. 587,1 Mio. €. Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung ist dem Rückstellungsspiegel als Anlage 3 zum Anhang zu entnehmen. Die Rückstellungen werden im Wesentlichen durch die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für pensionierte und derzeit beschäftigte Beamte in Höhe von insgesamt rd. 503,2 Mio. € bestimmt. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Veränderung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen insgesamt ca. 18,1 Mio. €. Die Pensions- und Beihilferückstellungen beinhalten Zuführungen in Höhe von insgesamt 29,9 Mio. € für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger. Im Weiteren erfolgten Umbuchungen in Höhe von insgesamt rd. 0,7 Mio. € zu den Sonstigen Rückstellungen für die Beamtinnen und Beamten, die im Laufe des Jahres 2016 aufgrund einer Versetzung den Dienst der Stadt Aachen verlassen haben und für welche die Stadt Aachen eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) gegenüber dem neuen Dienstherren hat. Die ertragswirksamen Auflösungen belaufen sich im Jahr 2016 auf insgesamt rd. 11,1 Mio. €. Die Instandhaltungsrückstellungen für Sanierungen städtischer Gutshöfe betragen rd. 0,2 Mio. €. Die Rückstellungen für Altlasten und Deponien haben sich im Jahr 2016 nicht verändert und betragen weiterhin 20,8 Mio. €. Der Bestand an Sonstigen Rückstellungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,6 Mio. € erhöht und beläuft sich am Bilanzstichtag auf 62,9 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus Zuführungen, insbesondere in Bezug auf die Rückstellung für die Abrechnung mit der Städteregion (4,8 Mio. €), die Rückstellung für Betriebsabrechnungen (rd. 1,3 Mio. €) sowie auf Verfahrensrückstellungen (rd. 1,2 Mio. €), welchen wiederum die Auflösung der Rückstellung für den Zuschuss an die E.V.A in Höhe von 7 Mio. € entgegenstehen. Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2016 rd. 1.055,7 Mio. € und sind verglichen mit dem Vorjahr um rd. 72,1 Mio. € gestiegen. Von den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 457,2 Mio. € haben Kredite mit einem Volumen von 395,4 Mio. € noch eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und belasten damit zwangsläufig nachfolgende Haushaltsjahre. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Stand der Kreditverbindlichkeiten für Investitionen (inkl. der rentierlichen Darlehen in Höhe von rd. 12,0 Mio. €) um rd. 5,3 Mio. € reduziert. Dies ergibt sich durch Neuaufnahmen i. H. v. rd. 17,9 Mio. € abzüglich der Tilgungsleistungen i. H. v. rd. 23,1 Mio. €, wovon im Jahr 2016 jedoch lediglich ein Betrag in Höhe von rund 16,4 Mio. € zahlungwirksam wurde. In den vorgenannten Neuaufnahmen und Tilgungsleistungen ist ein Umschuldungsvorgang in Höhe von rd. 2,2 Mio. € enthalten. Folglich wurden tatsächliche Neuaufnahmen lediglich in Höhe von ca. 15,7 Mio. € getätigt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen inklusive der aufgenommenen Kassenverbindlichkeiten der Eigenbetriebe zum 31.12.2016 rd. 444,2 Mio €. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Liquiditätskredite um rd. 66,6 Mio. €, was insbesondere der Vorfinanzierung von Transferaufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe geschuldet ist. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen verringern sich im Jahr 2016 um ca. 1,3 Mio. € und weisen zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von rd. 17,3 Mio. € aus. Die vorgenannte Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen der in 2016 erfolgten Begleichung von Kaufpreisen für im Vorjahr angekaufte Vermögensgegenstände (insb. Grundstücke) geschuldet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen zum 31.12.2016 einen Stand in Höhe von rd. 14,8 Mio. € aus und sind somit um rd. 0,8 Mio. € höher als im Vorjahr. - 20 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 0,8 Mio. € erhöht und betragen zum 31.12.2016 rd. 8,9 Mio. €. Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um rd. 14,2 Mio. €. Als wesentliche Vorgänge der Erhöhung der Verbindlichkeit sind zu nennen, zum einen die Zinsen für die Gewerbesteuerrückerstattung i. H. v. 2,3 Mio. €, zum anderen die Zuführungen zu der Verbindlichkeit gegenüber E26 (rd. 4,1 Mio. €) und E49 (rd. 4,5 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Erhaltenen Anzahlungen betragen zum 31.12.2016 rd. 45,1 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,7 Mio. € gesunken. Auf der Passivseite werden die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe von rd. 188,0 Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Anstieg um ca. 3,2 Mio. € zu verzeichnen, welcher sich aus Zuführungen i. H. v. rd. 19,2 Mio. € und Auflösungen i. H. v. rd. 16,1 Mio. € zusammensetzt. Die Erhöhung resultiert größtenteils, analog zum aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, aus der Zuführung von an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement weitergeleiteten Zuwendungen (rd. 5,5 Mio. €) und den in diesem Zusammenhang anfallenden ertragswirksamen Auflösungen (rd. 3,6 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Zuwendungen vom Land beispielsweise im Rahmen des Projektes Route Charlemagne, der Schulpauschale oder um Fördermittel für den U3-Ausbau. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist. 2.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung 2.5.1 Städteregion Aachen Für das Haushaltsjahr 2016 hat die Städteregion nach den gesetzlichen Umlagegrundlagen insgesamt (d. h. in Summe aller regionsangehörigen Kommunen) eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von rd. 357,4 Mio. € erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich bei der Regionsumlage insoweit ein Anstieg in Höhe von rd. 20,1 Mio. € ergeben. Auf die Stadt Aachen entfällt für das Jahr 2016 eine anteilige und ergebniswirksame Regionsumlage in Höhe von rd. 175,5 Mio. € (Vorjahr: rd. 167,4 Mio. €), d. h. rd. 49,1 % Anteil an der vorgenannten Gesamtumlage für 2016. Unter Berücksichtigung der zahlungswirksamen Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens aus den Vermögensübertragungen bei Stadt Aachen und Städteregion ermittelt sich für die Stadt Aachen ein Zahlbetrag für die Regionsumlage 2016 in Höhe von rd. 173,8 Mio. €. Der Sonderstatus der Stadt Aachen fordert eine ergänzende Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unteroder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt Aachen oder Erstattung an die Stadt). Die vorstehende Systematik gilt aufgrund der zwischen den Beteiligten entwickelten „Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“, ab dem Haushaltsjahr 2012. Nach letzten Berechnungen der Städteregion im Rahmen des dortigen Jahresabschlusses 2016 wird danach für das Jahr 2016 mit einer Ausgleichszahlung (Erstattung) an die Stadt Aachen in Höhe von rd. 10,2 Mio. € gerechnet. In den zugrunde liegenden Ergebnisdaten ist allerdings noch nicht der Anteil der Stadt Aachen an der Finanzierung der (nicht über Gebühren gedeckten) Kosten der gemeinsamen Leitstelle berücksichtigt, der mit der Städteregion noch gesondert für die Jahre ab 2012 zu vereinbaren ist. Zudem handelt es sich bei den Ergebnisdaten weiterhin um vorläufige Zahlen, die insbesondere von Seiten der Stadt Aachen noch nicht geprüft werden konnten. Dies gilt im Übrigen auch für die noch ausstehenden Schlussrechnungen für die Jahre 2012 bis 2015. - 21 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Im städtischen Haushalt wurde für das Jahr 2016 eine Ausgleichszahlung von der Städteregion in Höhe von rd. 4,9 Mio. € eingeplant. Dagegen wurde von der Städteregion bereits eine Abschlagszahlung auf die noch vorzunehmenden bzw. zu prüfenden Abrechnungen in Höhe von 15 Mio. € an die Stadt Aachen geleistet, die in der Höhe dem Haushaltsjahr 2016 zuzuordnen ist. Insoweit wird für das Jahr 2016 in einem ersten Schritt mit einer Ergebnisverbesserung in Höhe von (15 Mio. € ./. 4,9 Mio. € =) rd. 10,1 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung gerechnet. Da sich die vorgenannte Abschlagszahlung auf die noch offenen Abrechnungsjahre ab 2012 bezieht, bleibt es allerdings den endgültigen Schlussrechnungen dieser Jahre vorbehalten, welche Auswirkungen sich auf die Ergebnisse für den städtischen Haushalt insgesamt ergeben – insbesondere unter Berücksichtigung der noch offenen Vereinbarung zur Leitstelle. Der über dem Entwurf zum Jahresabschluss der Städteregion für das Jahr 2016 liegende Ertragswert in Höhe von (15 Mio. € ./. 10,2 Mio. € =) rd. 4,8 Mio. € wird daher der entsprechenden Rückstellung zugeführt. Ab dem Haushaltsjahr 2017 hat die Städteregion die Systematik zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage sowie der Ausgleichszahlung an die Stadt Aachen verändert. Bereits im Rahmen der Haushaltsplanung soll danach eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung der Umlage auf Stadt Aachen (einerseits) und ehemalige Kreiskommunen (andererseits) erfolgen. Mit dieser Neuerung verbindet sich für die Stadt Aachen aus rein finanzmathematischen Gründen zunächst eine - gegenüber den für sie geplanten Netto-Aufwendungen - noch weiter überhöhte Regionsumlage, die aber mit einem entsprechend erhöhten Ansatz für die Ausgleichszahlung (Erstattung an Stadt Aachen) kompensiert wird. Ab dem Haushaltsjahr 2017 sind folglich erhöhte Planansätze für die Regionsumlage sowie die zugehörende Ausgleichszahlung im städtischen Haushalt etatisiert. 2.5.2 Alemannia Aachen Mit dem Erwerb des Tivoli-Stadions durch die Aachener Beteiligungs GmbH im Januar 2015 wurden im städtischen Haushalt für die Folgejahre bis einschließlich 2021 jährliche Zuschüsse in Höhe von maximal 2 Mio. € veranschlagt. Diese dienen einerseits der Unterhaltung des laufenden Betriebs, den notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zur gebäudetechnischen Substanzerhaltung, der Abdeckung eventueller Gutachterkosten sowie andererseits der Fortentwicklung des Stadions und der Erstellung eines entsprechenden Nutzungskonzeptes. Darüber hinaus birgt die Fortentwicklung des Tivoliareals weiterhin große Herausforderungen und Risiken für die Stadt. Hierbei gilt es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Erfordernissen des Sportpark Soers einerseits und den zu beachtenden Prinzipien der Wirtschaftlichkeit andererseits zu schaffen. Im März 2017 reichte die Alemannia Aachen GmbH beim Amtsgericht Aachen Insolvenzantrag ein. Dieser Schritt war aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit unabwendbar. Das Insolvenzverfahren wurde im Juni 2017 offiziell eröffnet. 2.5.3 Kinderbetreuung In der Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Aachen für die Jahre 2016/2017 wurde der Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder in institutionellen Einrichtungen weiter verfolgt. Gemäß Ratsbeschluss vom 02.03.2016 wurde für die U3-Betreuung die Schaffung von zusätzlich 50 Plätzen im Bereich Tagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) beschlossen, sodass zum Kindergartenjahr 2016/2017 rund 700 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten werden konnten. Darüber hinaus beschloss der Rat die Schaffung von weiteren 74 U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Entsprechende Haushaltsmittel waren im Haushalt der Stadt Aachen bereits veranschlagt. Durch Investitionen in den Ausbau von Kitas im Bereich der U3-Betreuung konnten zum 01.08.2016 inklusive der privatgewerblichen und sonstigen Plätze insgesamt 2.868 Plätze für die U3-Betreuung angeboten werden (umfasst das Kontingent in Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter und Tagesväter, Betriebskindergarten etc.). Dies entspricht einer Versorgungsquote für den Altersbereich U3 von 43,96 % bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Aachen. Hierdurch wird nicht nur der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllt, sondern auch der Anspruch der Stadt Aachen als familienfreundliche Kommune. Dies zeigt sich insbesondere in der - 22 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Tatsache, dass die Stadt Aachen über die gesetzlichen Forderungen - Betreuung für 1 bis 3 Jährige - hinaus, die Betreuung auf 0 bis 3 Jährige ausgeweitet hat. Das Platzangebot im Bereich U3 konnte somit von 1.342 U3-Plätzen (2008/2009) innerhalb von acht Jahren um 1.526 Plätze erweitert werden. Damit die Stadt Aachen für junge Familien auch in Zukunft attraktiv bleibt, werden die U3 Plätze auch in den nächsten Jahren kontinuierlich erweitert. Das Ziel ist der Ausbau der U3 Versorgungsquote auf 50 %. Im Zuge dieser steigenden Anzahl an Betreuungsplätzen wird auch die Zahl der Erzieher/Innen zunehmen, sodass hier zusätzliche Personalkosten für die Stadt entstehen werden. Dieser Mehraufwand kann jedoch nur teilweise durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse von Land und Bund gedeckt werden. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang auch in den kommenden Jahren zahlreiche Investitionen erforderlich. Ein Teil der Kosten kann aus Zuwendungen des U3-Ausbauprogrammes gedeckt werden. Im Jahre 2016 wurden neue Bundes- und Landesmittel für den Ausbau der U3-Plätze in Höhe von 2,7 Mio. € zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden im Jahr 2016 rd. 0,176 Mio. € für Baumaßnahmen an städtischen Kindertagesstätten verausgabt sowie weitere rd. 0,277 Mio. € als Zuschüsse an freie Träger ausgezahlt. Weitere 1,7 Mio. € wurden als Auszahlungsermächtigung nach 2017 übertragen. 2.5.4 Schulen Ausbau der Ganztagesplätze In Aachen gab es im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 4.731 OGS Plätze an 34 Grund- und 2 Förderschulen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 64,15 %. Betrachtet man die steigende Anzahl von Ganztagsplätzen an Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich, die Angebote in "Schule von acht bis eins" und den gebundenen Ganztag in Gänze, so werden in Aachen nach dem Vormittagsunterricht ca. 80% der Kinder betreut und gebildet. Dies bedeutet, dass die Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen inzwischen der Regelfall ist (ohne Domsingschule, Parzivalschule und St. Georges School - gebundener Ganztag - und ohne die Angebote "Schule von acht bis eins" an Grundschulen). Für das Schuljahr 2016/2017 bestand für 56 Kinder an Förderschulen im Primarbereich und 5.000 Kinder an Regelgrundschulen Bedarf an Ganztagesplätzen. An Regelgrundschulen stellte dies einen Zuwachs von 325 Ganztagsplätzen im Vergleich zum Vorjahr dar. Der Bedarf an OGS-Plätzen an Förderschulen im Primarbereich nahm gegenüber dem Vorjahr hingegen um 15 Plätze ab. Die Anzahl der Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen erhöhte sich gegenüber dem Schuljahr 2015/2016 von 320 auf 325. In den letzten Jahren ist der Ausbau von Ganztagsplätzen stetig vorangeschritten. Auch für das Schuljahr 2016/2017 war ein Ausbau der Ganztagsschulen erforderlich. Als Herausforderungen für die Zukunft ist neben der räumlichen Situation an den Ganztagsschulen insbesondere die Versorgung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Sinne von Inklusion zu sehen. Die Entwicklung eines innovativen Gesamtkonzeptes ist hier eine Möglichkeit, Wege aufzuzeigen, wie die neuen Anforderungen umgesetzt werden können. Hierzu ist es erforderlich, die Vormittags- und Nachmittagsbetreuung im Sinne einer gemeinsamen Konzeption für alle Kinder zu gestalten. Schulreparaturprogramm Auch im Jahr 2016 waren die Sanierung und der Umbau von Schulen wichtige Schwerpunkte des städtischen Haushalts. In Fortführung des stadteigenen Schulreparaturprogramms standen im Jahr 2016 insgesamt rd. 5,7 Mio. €, inklusive 2,9 Mio. € übertragener Mittel, zur Verfügung. Geplant waren in 2016 fünfundzwanzig Maßnahmen an zwanzig Schulen. Folgende Mittel wurden für diverse Maßnahmen bei den einzelnen Schulformen durch das Gebäudemanagement verausgabt: - 23 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Grundschulen Hauptschule Realschulen Gymnasien Gesamtschulen Förderschule Gesamtausgaben 1,338 Mio. € 0,006 Mio. € 0,031 Mio. € 0,591 Mio. € 1,137 Mio. € 0,026 Mio. € 3,129 Mio. € Die verbleibenden Mittel i.H.v. rd. 2,6 Mio. € werden von 2016 in das Jahr 2017 übertragen. Gute Schule 2020 Über das Schulreparaturprogramm hinaus sollen demnächst weitere Projekte des Förderprogramms "Gute Schule 2020" umgesetzt werden. Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat Ende September 2016 für die kommenden 4 Jahre (2017 bis einschließlich 2020) für Städte und Gemeinden ein Kommunales Investitionsprogramm zur Modernisierung von Schulen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2 Mrd. € (jährlich jeweils 500 Mio. €) beschlossen. Die Fördermittel werden in Kooperation mit der NRW. BANK zur Verfügung gestellt. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das Land die Zins- und Tilgungsleistungen für die im Rahmen des Programms aufgenommenen Kredite in voller Höhe übernimmt. Die Kommune darf die bereitgestellten Mittel für die Modernisierung, Sanierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den kommunalen Schulen verwenden. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Instandsetzung von Schulgebäuden oder Investitionen in die digitale Ausstattung der Schulen. Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) wurde im Dezember 2016 beschlossen und veröffentlicht. In der Sitzung vom 21. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Aachen auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Kreditkontingents (insgesamt rund 20,9 Mio. €) eine entsprechende Prioritätenliste für die Verteilung dieser Mittel beschlossen. Als Ziele sind folgende Fördermaßnahmen zu nennen:  Baumaßnahmen GGS Montessori-Schule Eilendorf  Neubau der KGS Bildchen  Zusatzfinanzierung OGS-Ausbau im Grundschulbereich  Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume  Komplettsanierung der Schul-WC-Anlagen  Innenmodernisierung von Schulen  Digitale Bildung / Infrastruktur / mediale Ausstattung Schulentwicklung Aufgrund sinkender Schülerzahlen wurde die KGS Reumontstraße mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 geschlossen. Die Räumlichkeiten werden umfassend von der sich im gleichen Gebäude befindlichen Montessori-Grundschule Reumontstraße genutzt. Eine weitere auslaufende Schließung betrifft mit Ablauf des Schuljahres 2016/2017 die KGS Mataréstraße. Das sanierte und erweiterte Gebäude der auslaufend geschlossenen David-Hansemann-Realschule wird heute von der 4. Gesamtschule genutzt. 2.5.5 Sanierung der Feuerwache Im Jahr 2015 wurden die Arbeiten zur Kernsanierung der Hauptfeuerwache der Stadt Aachen an der Stolberger Straße aufgenommen. Das gesamte Gebäude wurde sowohl baulich als auch technisch an die Anforderungen einer modernen Feuerwehr angepasst. Insgesamt wurde hierfür ein Budget von rd. 14,5 Mio. € in den Jahren 2014-2017 im städtischen Haushalt veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahme wurde im Sommer 2017 abgeschlossen. - 24 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2.5.6 Einführung der Umweltzone Zu Beginn des Jahres 2016 wurde in Aachen die sogenannte Umweltzone eingeführt. Sie soll dazu beitragen, insbesondere die Stickoxidbelastung im innerstädtischen Raum zu senken. So dürfen ab dem 1. Februar 2016 nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung den gekennzeichneten innerstädtischen Bereich befahren. Der Aachener Außenring bildet die Grenze. Vor dem Hintergrund der neu eingeführten Umweltzone ist darüber hinaus eine Modernisierung der Busflotte, wie bereits in der Wirtschaftsplanung der ASEAG berücksichtigt, dringend erforderlich. Im Januar 2016 hat der Mobilitätsausschuss einstimmig ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept beschlossen, um den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) mittelfristig von konventionellen Dieselantrieben auf elektrische Antriebe umzustellen. Ziel ist es, die Schadstoff- und Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren sowie den Lärmpegel in der Stadt zu senken. In den kommenden Jahren plant die ASEAG, ihre Flotte komplett zu modernisieren. In den beiden Folgejahren werden dafür etwa 15 Fahrzeuge, die noch nicht der neuesten EuroNorm für die Umweltzone entsprechen, ausgetauscht. Die Stadt kalkuliert, dass bis 2018 rund 8,4 Mio. € in die Anschaffung neuer Elektrobusse einschließlich der notwendigen Infrastruktur investiert werden, welche zum Großteil über Bundesmittel finanziert werden. Die Kosten werden zu 80 % aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert. Dies entspricht einer Fördersumme von 6,7 Mio. €. Der Eigenanteil in Höhe von 20 % ist von Stadt Aachen und ASEAG je hälftig zu finanzieren. 2.5.7 Sozialer Wohnungsbau und aktive Bodenbewirtschaftung Zweck der sozialen Wohnraumförderung ist zum einen die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten am allgemeinen Wohnungsmarkt sowie zum anderen die Unterstützung bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums, vor allem für Haushalte mit Kindern. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen und der Vermarktung städtischer Grundstücke wurde mit Ratsbeschluss vom 10.12.14 die Auflage erteilt, dass zwischen 20 und 40 %, in der Regel 30 %, der geschaffenen Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden Baugrundstücke beispielsweise für Familien preisgünstig zur Verfügung gestellt. Für die Modernisierung städtischer Gebäude, die von der Gewoge verwaltet werden, sind in den Jahren 2018-2021 rd. 7,4 Mio. € im Haushalt vorgesehen, wovon durchschnittlich ein Drittel konsumtiv zu veranschlagen ist. Modernisiert werden sollen u.a. das Objekt Kalverbenden 62-100 sowie Gebäude in der Reimannstraße, dem Seffenter Weg und in der Goerdelerstraße. Für die Modernisierung eines Gebäudes in der Welkenrather Straße, welches im gemeinschaftlichen Eigentum des Alten- und Siechenfonds und des Kinder- und Jugendfonds steht, wurden als Planungskosten im Haushaltsjahr 2016 300.000 € investiv ausgezahlt. Die originären Baukosten werden insgesamt voraussichtlich rund 6,7 Mio. € betragen und werden aufgrund der bislang fehlenden Planungstiefe in der sog. „Übersicht der aufgrund § 14 GemHVO NRW nicht im Investitionsplan aufgenommenen Maßnahmen“ mit einem Betrag in Höhe von 1,6 Mio. € für das Jahr 2018 sowie 5,09 Mio. € für das Jahr 2019 dargestellt. Die Maßnahme „Frauenhaus Friedensstraße 2“ wurde ebenfalls mit Kosten in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro auf der „§ 14-Liste“ berücksichtigt. Die Nettoneuverschuldung wird durch die vorgenannten Maßnahmen nicht berührt, da es sich um die Anlage von vorhandenem Stiftungsvermögen handelt und insoweit kein Investitionskredit aufgenommen werden muss. Im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung wurden zusätzliche Mittel zur aktiven Bodenbewirtschaftung, insbesondere zur Realisierung von Wohnungsbau, im Haushalt berücksichtigt. Es handelt sich um eine Summe von jährlich 1,5 Mio. € sowie weiteren 600.000 € im Jahr 2018, welche im Bereich „Strategischer Grunderwerb“ des städtischen Immobilienmanagements eingeplant wurden. Eine weitergehende Aufstockung ist hinsichtlich der tatsächlichen Rechnungsergebnisse des allgemeinen Grunderwerbs nicht angezeigt. Bereits diese Erhöhung setzt voraus, dass hinreichend Flächen, die für den Wohnungsbau erschlossen werden können, zur Verfügung stehen bzw. erworben werden können. - 25 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2.5.8 Flüchtlingssituation Die Anzahl der in Aachen aufzunehmenden Flüchtlinge ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und stellte die Stadt somit in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich im Jahr 2016 erstmals - verglichen mit den Vorjahren - eine leichte Stagnation der anfänglichen Flüchtlingswelle erkennen lässt. So zählte die Stadt Aachen Ende des Jahres 2016 rund 2.700 Flüchtlinge nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Im Vergleich zum Vorjahr ist hier lediglich ein moderater Anstieg zu erkennen. Anzahl der Flüchtlinge nach dem AsylbLG 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 1.414 2.603 2.708 Die Zahl der Flüchtlinge in Unterkünften und angemieteten Wohnungen ist verglichen mit dem Vorjahr sogar leicht rückläufig und weist eine Personenzahl von 2.333 zum 31.12.2016 auf. Darüber hinaus wurden Ende 2016 mehr als 670 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen betreut. Anzahl der Flüchtlinge in Aachener Übergangswohnheimen und Wohnungen 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 875 2.556 2.333 Der unerwartete Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 stellte die Stadt Aachen u.a. vor dem Hintergrund der Schaffung von ausreichendem Wohnraum vor enorme Herausforderungen. Neben vermehrten Investitionen zur Schaffung von Wohnraum, Wohnungsanmietungen bei Privateigentümern und Wohnungsgesellschaften, mussten zusätzlich Notunterkünfte in Schulturnhallen bereitgestellt werden. Positiv zeigte sich daher im Frühjahr 2016, dass aufgrund der vorgenannten Entwicklungen der Flüchtlingszahlen sowie der Bereitstellung der Landeseinrichtung am Westbahnhof mit ca. 1.000 Unterbringungsmöglichkeiten, die Notunterkünfte in den Schulturnhallen geschlossen und diese wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden konnten. Aufgrund der nunmehr aktuellen Entwicklung in Bezug auf die Flüchtlingszahlen konnte die Anfang 2016 bezogene Unterkunft am Westbahnhof bereits zu Beginn des Jahres 2017 wieder geschlossen werden. Auch wenn der anfänglich für 2017 prognostizierte Zuzug von 75 Flüchtlingen pro Monat bislang nicht eingetreten ist und die Prognosen dahingehend korrigiert wurden, ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh, von einer anhaltenden Entspannung der Flüchtlingssituation in Aachen zu sprechen. Noch immer ist die Quote nach dem sog. Königsteiner Schlüssel in Aachen übererfüllt. Verglichen mit anderen Städten in NordrheinWestfalen hat Aachen folglich nach wie vor eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Menschen aufgenommen. Auch wenn aufgrund aktueller Prognosen voraussichtlich bis Mitte 2018 noch ausreichend Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen, müssen aufgrund des Wegfalls von nur befristet bereitgestellten Wohnraums, künftig neue Plätze geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Aachen zunächst alle bisher als Flüchtlingsunterkunft geschaffenen Plätze beibehalten. Hierbei ist eine sorgfältige Bedarfsplanung auch unter der Berücksichtigung einer möglichen Zwischennutzung von vorübergehend freien Kapazitäten unerlässlich. Durch das am 01.12.2016 verabschiedete „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ wurden die mit den gestiegenen Sach- und Sozialaufwendungen im Bereich der Flüchtlinge gleichfalls erhöhten Unterstützungsleistungen bzw. Zuweisungen von Land und Bund erneut aufgestockt. Festzuhalten ist, dass die Beteiligung des Landes (teilweise finanziert durch den Bund) an den Gesamtaufwendungen im Bereich Asyl und Integration heute deutlich höher ausfällt als noch in den Vorjahren. Im Jahr 2016 lag der Kostendeckungsgrad bei rd. 91 % (ohne Personalkosten; ohne unbegleitete minderjährige Flüchtlinge). Auch in den Folgejahren ist nicht von einer vollständigen Kostenerstattung auszugehen, sodass eine dauerhafte Belastung für den städtischen Haushalt in diesem Bereich unvermeidbar ist. - 26 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Vor eine weitere sowohl finanzielle als auch organisatorische Herausforderung, insbesondere in Bezug auf die erforderliche Personalausstattung, wird die Stadt Aachen durch die in den letzten Jahren stark wachsende Anzahl unbegleiteter, minderjähriger Ausländer gestellt. Im Zeitraum von 2011 bis heute wuchs die Zahl der Inobhutnahmen/Schutzmaßnahmen von 10 auf durchschnittlich 600 im Jahr. Zwar werden die entstehenden Kosten im Rahmen der Inobhutnahme sowie die Hilfen zur Erziehung durch den Bund und das Land erstattet, das Personal für die Betreuung der Jugendlichen aber muss die Stadt selbst finanzieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erstattung der Kosten von Seiten des Bundes bzw. des Landes an die Kommunen in der Regel verspätet erfolgt. Dies zwingt die Kommunen, die entstandenen Kosten vorzufinanzieren, was unweigerlich mit einer erhöhten Aufnahme von Kassenkrediten einhergeht. Aufgrund des im November 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“, welches eine Verteilung der minderjährigen Ausländer auf alle Jugendämter in Deutschland bindend vorsieht, konnte nach einem Höchststand zum Ende des Jahres 2015 im Laufe des Jahres 2016 bereits eine stagnierende bis leicht rückläufige Entwicklung der Fallzahlen festgestellt werden. - 27 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Abschließend bleibt festzuhalten, dass eine realistische Prognose über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen und der damit einhergehenden, notwendigen Aufwendungen für deren Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung kaum möglich ist. Auch die Entwicklungen des Jahres 2016 haben jedenfalls gezeigt, dass weiterer Handlungs- und damit auch Personalbedarf für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann. - 28 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 3 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Zur Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage hat das Innenministerium NRW ein Kennzahlenset entwickelt, damit die Gemeinden im Rahmen von interkommunalen Vergleichen anhand einheitlicher Kriterien miteinander verglichen werden können. Zur Gewinnung finanzwirtschaftlicher Kennzahlen stehen die unterschiedlichen Elemente des NKF, Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung zur Verfügung. Wichtig bei der Kennzahlenanalyse ist, dass einzelne Kennzahlen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. So lässt sich etwa eine Aussage über die Entwicklung des Personalaufwands alleine mit der Kennzahl „Personalintensität’“ nur begrenzt treffen. Für eine Bewertung ist es erforderlich, die Kennzahl ins Verhältnis zu Referenz- oder Vergleichskennzahlen zu setzen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in den nachfolgend berechneten Kennzahlen die städtischen Eigenbetriebe keinen Einfluss finden und lediglich die Zahlen des städtischen Kernhaushaltes bei der Berechnung berücksichtigt wurden. Das vom Innenministerium NRW festgelegte Kennzahlenset stellt sich für die Stadt Aachen wie folgt dar: 3.1 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Fehlbetragsquote 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 97,00% 31,22% 37,63% 3,54% 94,63% 29,35% 35,77% 4,02% 94,62% 27,53% 33,86% 4,85% 95,47% 25,76% 31,97% 4,55% 97,16% 24,26% 30,45% 4,38 % Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die Ordentlichen Aufwendungen durch Ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Die Kennzahl liefert einen Indikator dafür, dass die operativen Erträge der Kommune nicht ausreichend sind oder ein Aufwandsproblem vorliegt. Ordentliche Erträge x 100 Ordentliche Aufwendungen Der Aufwandsdeckungsgrad der Stadt Aachen unterliegt seit dem Jahr 2012 lediglich geringen Schwankungen und stabilisiert sich in einer Spanne zwischen 94 % und 98 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Wert des Jahres 2016 um 1,69 Prozentpunkte erhöht und ist somit annähernd konstant geblieben. Zielwert ist 100% oder mehr, damit das Eigenkapital der Kommune nicht aufgezehrt wird. Eigenkapitalquote I (EkQ1) Die Kennzahl “Eigenkapitalquote I“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Je größer das Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme ist, desto weiter ist eine Kommune von dem gesetzlichen Überschuldungsverbot entfernt. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist vorrangig von den erwirtschafteten Jahresergebnissen abhängig. - 29 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Die Eigenkapitalquote der Stadt Aachen ist seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz rückläufig. Durch die Jahresfehlbeträge und die unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage wird das Eigenkapital jährlich reduziert. Für die Stadt Aachen ist festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote seit Beginn des Betrachtungszeitraumes im Jahre 2012 um 6,96 Prozentpunkte (im Vergleich zum Vorjahr: 1,5 Prozentpunkte) gesunken ist. Eigenkapitalquote II (EkQ2) Die Kennzahl “Eigenkapitalquote II“ misst den Anteil des “wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen + Sopo Beiträge) x 100 Bilanzsumme Hinsichtlich der Analyse und Aussagekraft dieser Kennzahl gelten die Darstellungen zur Eigenkapitalquote I. Fehlbetragsquote (FBQ) Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die Allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzpositionen gesetzt. Die Fehlbetragsquote dient als wichtiger Indikator für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation und zeigt an, mit welcher Dynamik sich die Rücklagen einer Kommune verzehren. Je größer die Fehlbetragsquote desto schneller wird das Eigenkapital verzehrt. Negatives Jahresergebnis x (-100) Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage Grundsätzlich sollte das Ziel sein, einen Jahresfehlbetrag zu vermeiden, sodass die Fehlbetragsquote bei 0 % liegt. Seit 2012 ist die Fehlbetragsquote bis 2014 stetig leicht gestiegen. Seit 2015 ist sie jedoch im rückläufig. Im Jahr 2014 liegt sie erstmals seit 2012 wieder unter 4,00 %. 3.2 Analyse der Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 Infrastrukturquote 27,44% Abschreibungsintensität 4,00% Drittfinanzierungsquote 30,16% Investitionsquote 103,31% * Nähere Erläuterung hierzu siehe Seite 31. 27,75% 5,19% 21,55% 68,50% 27,86% 2,54% 40,89% 181,68% 27,58% 2,90% 45,59% 164,56% 27,48% 2,68% 46,57% 213,07%* - 30 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Infrastrukturquote (IsQ) Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme Die Infrastrukturquote der Stadt Aachen unterliegt im Betrachtungszeitraum nur sehr geringen Schwankungen. Dies deutet darauf hin, dass der Bestand des Infrastrukturvermögens nachhaltig stabil ist. Abgänge und Abschreibungen können durch Reinvestitionen kompensiert werden. Abschreibungsintensität (AbI) Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Bilanzielle Abschreibung auf Anlagevermögen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Abschreibungsintensität liegt im Jahr 2016 bei 2,68 % und ist somit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Im Betrachtungszeitraum wird ersichtlich, dass die Abschreibungsintensität starken Schwankungen unterliegt. Dies ist jedoch nicht in starken Veränderungen des städtischen Anlagevermögens und damit einhergehender veränderter planmäßiger Abschreibungen begründet, sondern wurde insbesondere in den Jahren 2012 und 2013 durch einmalige Effekte aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen von Finanzanlagen beeinflusst. Im Jahr 2015 und 2016 gab es solche signifikanten besonderen Effekte nicht, sodass die Abschreibungsintensität wieder auf dem Niveau der Jahre 2014 und 2015 liegt. Drittfinanzierungsquote (DfQ) Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Die Kennzahl zeigt insbesondere inwieweit das abnutzbare Vermögen durch Dritte mitfinanziert ist und damit auch die Abhängigkeit von der Finanzierung Dritten. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen Die Drittfinanzierungsquote beträgt im Jahr 2016 46,57 % und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. In den Jahren 2012 und 2013 lag die Quote hauptsächlich aufgrund wesentlicher außerplanmäßiger Abschreibungen auf Finanzanlagen deutlich niedriger. Bei der Berechnung der obigen Kennzahl werden für das Jahr 2016 wie auch für die Vorjahre die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich nicht berücksichtigt. - 31 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Investitionsquote (InQ) Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge neue Investitionen gegenüberstehen. Eine Investitionsquote unter 100 % führt dauerhaft zum Substanzverlust des Anlagevermögens. Bruttoinvestitionen x 100 Abgänge des AV+Abschreibungen AV Im Jahr 2016 liegt die rechnerische Investitionsquote bei 213,07 % und ist im Vergleich zum Vorjahr um 48,51 Prozentpunkte gestiegen. Die Investitionsquote der Jahre seit 2014 liegt damit deutlich über den Kennzahlen der Jahre 2012 bis 2013. Im Allgemeinen ist die Aussagekraft dieser berechneten Kennzahl jedoch nur begrenzt und bedarf einer weiteren Erläuterung. Sie nimmt ausschließlich Bezug auf bilanzielle Veränderungen im Anlagevermögen und lässt nur bedingt Rückschlüsse über die kommunale Investitionstätigkeit eines Jahres zu. So kann die Investitionsquote nach oben genanntem Berechnungsmodell wesentlich durch in den verschiedenen Haushaltsjahren auftretende nicht zahlungswirksame Einmaleffekte, wie z.B. außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen oder Vermögensveränderungen aufgrund von Inventurergebnissen verfälscht werden. Weiterhin ist im Speziellen bei der Stadt Aachen die Besonderheit gegeben, dass aus der weitgehend aus dem Kernhaushalt ausgelagerten Vermögensstruktur im Bereich der Gebäude eine deutlich geringere Abschreibungslast resultiert. Die entsprechenden Vermögenszugänge in diesem Bereich werden jedoch bei den Ausleihungen als Vermögenszuwachs der Finanzanlagen gezeigt. Darüber hinaus haben Benchmarks mit Kommunen von vergleichbarer Größenordnung gezeigt, dass die Stadt Aachen insbesondere im Bereich des Straßenvermögens und der Kanäle eine vorsichtige Erstbewertung vorgenommen hat, was wiederum eine relativ geringe Abschreibungslast im Bereich des Infrastrukturvermögens zur Folge hat. Letztlich führen die dargestellten Parameter dazu, dass die nach obigem Berechnungsschema ermittelte Investitionsquote die tatsächliche Investitionstätigkeit der Stadt nicht umfassend widerspiegelt. Alternativ kann die Investitionsquote auch aus den effektiv getätigten Finanzvorgängen eines Jahres abgeleitet werden. Hierbei werden die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit den Gesamtauszahlungen im städtischen Haushalt gegenübergestellt. Stellt man diese Berechnung an, so ergibt sich eine Investitionsquote resultierend aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von rd. 8 %. Damit liegt die Stadt Aachen nur knapp unter dem Durchschnitt aller öffentlichen Haushalte aus Bund, Länder und Gemeinden von 8,2 %. 3.3 Analyse der Schuldenlage Kennzahlen zur Finanzlage Anlagendeckungsgrad II Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität II. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 59,72% n.b. 35,25% 12,26% 2,44% 57,24% n.b. 21,85% 13,90% 2,60% 55,13% n.b. 24,58% 16,30% 2,21% 52,61% n.b. 31,79% 11,52% 2,12% 48,58% n.b. 31,52% 13,39% 3,05% n.b. = Für die Haushaltsjahre 2013-2016 ergaben sich ein negativer Wert, so dass die Kennzahl keine Aussagekraft besitzt. Die Werte der Entschuldungsdauer in den Haushaltsjahr 2012 sind vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit ebenfalls nicht aussagekräftig. - 32 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlagendeckungsgrad II (AnD2) Die Kennzahl "Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig durch Passivposten gedeckt sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen + Sopo Beiträge + Langfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagevermögen Der Anlagendeckungsgrad II sollte im Idealfall 100 % betragen, was bedeuten würde, dass das langfristige Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Die Stadt Aachen erreichte hier in den letzten Jahren lediglich einen Prozentsatz von knapp unter 60 %. Im Jahr 2016 ist die Quote mit 48,58 % am niedrigsten. Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) Mit Hilfe der Kennzahl "Dynamischer Verschuldungsgrad" lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogenen Größe enthält. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Effektivverschuldung Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR) Liquidität II. Grades (Li2) Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die "kurzfristige Liquidität" der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen Liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Die Liquidität II. Grades ist ein Maß dafür, ob die Kommune in der Lage ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus stehender Liquidität fristgerecht zu decken. Um die Zahlungsfähigkeit darzustellen, sollte Sie grundsätzlich bei 100 % liegen, was bei nordrheinwestfälischen Kommunen weitgehend nicht gegeben ist. (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100 Kurzfristige Verbindlichkeiten Der Wert der Liquidität II. Grades der Stadt Aachen liegt deutlich unter den angestrebten 100 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Verminderung der Kennzahl um 0,27 Prozentpunkte zu verzeichnen. Sowohl die kurzfristigen Forderungen als auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht, sodass die Kennzahl insgesamt relativ konstant bleibt. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl “Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Sie zeigt an, wie viel Prozent des Gesamtvermögens der Kommune mit kurzfristigem Fremdkapital (Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr) finanziert ist. Grundsätzlich sollte diese Quote möglichst gering sein, da kurzfristige Verbindlichkeiten mit einem höheren Zinsänderungsrisiko verbunden sind als langfristige. Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme - 33 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Aachen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,87 Prozentpunkte. Dies ist ebenfalls vornehmlich der Zunahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten von privatem Kreditmarkt geschuldet. Zinslastquote (ZIQ) Die Kennzahl “Zinslastquote“ gibt das Verhältnis der Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen wieder. Sie gibt das Verhältnis von zu leistenden Finanzaufwendungen zum gesamten ordentlichen Aufwand wieder. Die Ursachen der Höhe der Veränderung der Zinslastquote können sowohl in der Höhe des Kreditbestandes als auch in der Höhe des Zinsniveaus liegen. Die Zinslastquote hat einen hohen steuerungsrelevanten Zweck, da die Kommune die Höhe der Kennzahl durch ihr Schulden- und Zinsmanagement beeinflussen kann. Ziel ist eine möglichst niedrige Zinslastquote. Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Zinslastquote der Stadt Aachen ist im Jahr 2016 mit 3,05 % im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen. Verglichen mit dem Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung um 0,93 Prozentpunkte. Trotz dem weiterhin anhaltend geringen Zinsniveau, ist der Anstieg auf die im Vergleich zu den Vorjahren massiv erhöhten Gewerbesteuerstattungszinsen zurückzuführen. Um die Zinslasten dennoch möglichst gering zu halten, werden bei der Stadt Aachen auch Liquiditätskredite mit Festzinssätzen und Laufzeiten von mehr als einem Jahr gesichert. Investitionskredite werden weiterhin unter der Prämisse langer Laufzeiten bei unterschiedlichen Kreditinstituten aufgenommen. 3.4 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation Kennzahlen zur Ertragslage Netto-Steuerquote Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 43,29% 19,29% 18,15% 9,25% 60,25% 42,79% 17,32% 19,03% 8,01% 61,95% 40,76% 17,76% 19,15% 8,33% 61,76% 39,86% 20,83% 18,82% 8,59% 62,52% 38,15% 20,41% 18,72% 8,70% 62,37% Netto-Steuerquote (NSQ) Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde “selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlicher Zuwendungen, ist. Sie ist ein Indiz für die eigene (originäre) Finanzkraft der Kommune, die sich im Wesentlichen aus den kommunalen Steuererträgen ergibt. Eine hohe Nettosteuerquote ist ein Indiz dafür, dass die Kommune über eine gute Steuerkraft verfügt. Die Kennzahl hat jedoch nur eine geringe Aussagekraft, da diese nur die reine Ertragsseite betrachtet und keine Aussagen darüber trifft, in wie weit diese Erträge in der Lage sind, die Aufwendungen zu decken. Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit Die Netto-Steuerquote der Stadt Aachen liegt in 2016 bei 38,15 %. Seit 2012 ist diesbezüglich jedoch ein leichter Abwärtstrend zu erkennen. In 2015 lag sie bei 39,86 % und unterschritt damit erstmals die 40 %Marke. Während die Steuererträgnisse sich in den letzten Jahren weitestgehend konstant zeigten, was vornehmlich der Tatsache geschuldet ist, dass die Einbrüche bei Gewerbesteuererträgen in den letzten Jahren zumindest in Teilen durch Ertragssteigerungen im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer kompensiert - 34 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 werden konnten, ist die rückläufige Entwicklung der Kennzahl maßgeblich in dem deutlichen Anstieg der Ordentlichen Erträge begründet. Letzteres trifft auch auf das Jahr 2016 zu, indem weiterhin eine leicht rückläufige Entwicklung der Kennzahl zu verzeichnen ist. Dem Anstieg der Steuererträgnisse, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer, stand gleichzeitig ein überproportional großer Anstieg der Ordentlichen Erträge insgesamt gegenüber. Dies war nicht zuletzt den deutlich gestiegenen Kostenerstattungen geschuldet. Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Erträge aus Zuwendungen x 100 Ordentliche Erträge Die Zuwendungsquote liegt im Jahr 2016 mit 20,41 % knapp unter dem Vorjahreswert. Personalintensität (PI) Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen im Kernhaushalt (ohne Eigenbetriebe) an den Ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Anteil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Sie lässt damit auch bedingt eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu. Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Personalintensität unterliegt seit dem Jahr 2012 nur geringfügigen Schwankungen, befindet sich aber im Zeitreihenvergleich weitestgehend auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Veränderung kann ohne tiefergehende Analysen nicht abschließend beurteilt werden, da hier mehrere Einflussfaktoren eine erhebliche Rolle spielen. Die Personalintensität 2016 ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu identisch. Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter (ohne Eigenbetriebe) entschieden hat. Eine hohe Sach- und Dienstleistungsintensität kann jedoch auch ein Zeichen für relativ geringe Personalkosten oder ein hohes Maß an bilanziellen Abschreibungen sein. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen machen im Jahr 2016 einen Anteil von 8,70 % der gesamten Ordentlichen Aufwendungen aus. Die Sach- und Dienstleistungsintensität bewegt sich damit auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. - 35 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl “Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den Ordentlichen Aufwendungen her. Sie gibt den prozentualen Anteil wieder, in welchem Umfang die gesamten ordentlichen Aufwendungen durch Transferaufwendungen bedingt sind. Transferaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Die Transferaufwandsquote unterliegt im Verlauf der Jahre nur geringen Schwankungen. Im Jahr 2016 liegt sie bei 62,37 % und damit um 0,15 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. - 36 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 4 Chancen und Risiken der Stadt Aachen 4.1 Chancen 4.1.1 Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Aachen Aachen genießt internationales Renommee als Stadt mit außergewöhnlicher technologischer Kompetenz. Eine so hohe Konzentration von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten gibt es an kaum einem anderen Standort in Europa. Aufgrund der ausgeprägten Hochschullandschaft sind Automobil- und Bahntechnik, Medizin- und Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Maschinenbau und auch das Zukunftsthema Energie hier gebündelt und konzentriert vor Ort. Neben der Forschung und Wissenschaft als bedeutender und identitätsstiftender Wirtschaftszweig der Stadt Aachen, sind außerdem weltweit operierende Unternehmen der Süßwarenindustrie sowie Zulieferunternehmen der Automobilindustrie ansässig. Die hieraus resultierenden Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe haben auf die Wirtschaftskraft der Stadt Aachen einen enormen Einfluss. Von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Aachen sind dabei die hier ansässigen Hochschulen. Besonders die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) nimmt hierbei eine herausragende Stellung ein. Sie ist mit ihren 260 Instituten in neun Fakultäten eine der führenden europäischen Universitäten. Die technisch-naturwissenschaftlich orientierte Hochschule sowie ihre Eigenschaft als national wie international renommierte Ausbildungsstätte dienen als Impulsgeber für die wirtschaftliche Zukunft der ganzen Stadt sowie deren Umland. Sie ist sogleich Attraktor für viele technologieaffine und naturwissenschaftlich geprägte Unternehmen, welche das ortsansässige Know-how und die Hochschulnähe für sich nutzen wollen. In enger Kooperation mit der Industrie entwickelt die Hochschule den RWTH Aachen Campus, womit in den kommenden Jahren eine der größten Forschungslandschaften Europas entsteht. Auf einer Fläche von rund 800.000 m² entstehen insgesamt 19 sogenannte Forschungscluster. Neben dem Um- und Ausbau der bereits bestehenden Campus-Bereiche in der Innenstadt und bei Gut Melaten wird hierzu das Gebiet um ein weiteres Areal auf dem Gelände des heutigen Güterbahnhofs Aachen West erweitert. So entsteht eine räumlich zusammenhängende Forschungslandschaft, die sich bogenförmig vom Campus Kernbereich über den Campus West bis zum Campus Melaten erstreckt. Der Campus Melaten stellt die erste Ausbaustufe des RWTH Aachen Campus dar. Etappenweise entstehen in unmittelbarer Nähe zum Universitätsklinikum auf einer Fläche von 473.000 m² elf Forschungscluster mit Forschungseinrichtungen von Hochschulinstituten und Unternehmen mit Laboren und Bürogebäuden. Seit 2009 wurden bereits sechs Cluster auf dem Campus Melaten realisiert. Mit dem Campus West wird der zweistufige Ausbau des RWTH Aachen Campus fortgesetzt. Der Campus West stellt die Verbindung zwischen Campus Mitte und Campus Melaten dar. Auf einem ca. 325.000 m² großen stillgelegten Gebiet um den Aachener Westbahnhof soll eine weitere Wissenschafts- und Forschungslandschaft entstehen, welche thematisch und räumlich eng mit den bereits existierenden Instituten in Campus Mitte verbunden werden soll. Um die Fortentwicklung des Campus West voranzutreiben und neue Impulse zu setzen, bestehen aktuell Bestrebungen der RWTH, das Gelände um den Westbahnhof von dem jetzigen Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), zu erwerben. Zwischenzeitlich wurde bereits ein trilateraler Entwicklungsvertrag abgeschlossen, welcher die Grundsätze der Zusammenarbeit, u.a. die inhaltliche, terminliche sowie formelle Abstimmung zwischen der Stadt Aachen, dem BLB NRW und der RWTH regelt. Darüber hinaus wurde zum Sommersemester im Frühjahr 2017 nach einer rund 5-jährigen Bauphase auf dem Gelände des RWTH-Campus eines der größten und modernsten Hörsaalzentren Europas eröffnet C.A.R.L. – Central Auditorium for Research and Learning. Das Hörsaalzentrum verfügt über elf Hörsäle sowie 16 Seminarräume und bietet damit mehr als 4.000 Studierenden Platz. Somit wird nicht nur den steigenden Studentenzahlen Rechnung getragen, sondern auch ein wichtiger Baustein zur Erweiterung der RWTH Aachen als Exzellenz-Universität gelegt. - 37 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Mit dem RWTH Aachen Campus verfolgen Stadt und Hochschule gemeinsam das Ziel, die RWTH zu einer der weltweit führenden technischen Universitäten zu entwickeln und Aachen als internationalen Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken und auszubauen. Gleichzeitig können voraussichtlich 5.500 Arbeitsplätze im Bereich der Forschungscluster sowie weitere rund 4.500 Arbeitsplätze in den notwendigen Dienstleistungsfunktionen auf dem RWTH Aachen Campus entstehen. In einem Zeitraum von sechs bis acht Jahren sollen sich bis zu 280 nationale und internationale Unternehmen im direkten Verbund mit den Instituten und Forschungszentren ansiedeln können. Diese räumliche Verzahnung von Forschungsinstituten und Industrieunternehmen wird eine völlig neue Qualität in der Zusammenarbeit und des Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ermöglichen. Durch die direkte Anbindung der Unternehmen an die RWTH Aachen können bedeutende Synergieeffekte realisiert sowie ein technologischer Vorsprung in der Forschung und Entwicklung geschaffen werden. 4.2 Risiken 4.2.1 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen Die kommunale Finanzierungsstruktur ist in ihrer Eigenart geprägt durch nicht bzw. kaum beeinflussbare externe Faktoren und Randbedingungen. Auch im Haushalt der Stadt Aachen wird der eingeschränkte kommunale Autonomiegrad auf der Einnahmeseite dadurch verdeutlicht, dass rund 60 Prozent der Gesamterträge des Jahres 2016 aus Steuern und Allgemeinen Finanzzuweisungen resultieren. Letztere wiederum entstammen der Steuerverbundmasse, reflektieren also die Entwicklung der Landessteuern nach dem Länderfinanzausgleich. Somit steht ein Großteil der Einnahmen bei der Stadt Aachen in mittelbarer Abhängigkeit zur gesamtwirtschaftlichen Konjunkturlage. Insbesondere sind hier die Gewerbesteuern hervorzuheben, sie stellen regelmäßig die werthaltigste Einnahmeposition im städtischen Haushalt dar. Die Volatität der Gewerbesteuer und ihre bedeutenden Auswirkungen auf die Gesamtergebnislage bergen hierbei kaum zu kalkulierende Chancen und Risiken für zukünftige Haushaltsjahre. Deutlich wird dies im jahresbezogenen Vergleich des Gewerbesteuerniveaus bei der Stadt Aachen. So betragen die Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2016 rund 173 Mio. € und liegen damit um rund 32 Mio. € über dem Niveau des Jahres 2010. Diese Art von Schwankungen ist mitunter kaum zu kalkulieren und wird durch nicht vorhersehbare und in Einzelfällen in ihrer Höhe nicht unerheblichen Gewerbesteuerrückzahlungen in ihrer Wirkung verschärft. Hierdurch sind verlässliche Finanzplanungen kaum möglich. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine spezifische Problematik bei der Stadt Aachen, sondern stellt eine generelle Schwäche der Kommunalfinanzierung dar. 4.2.2 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen Die Beteiligungen wurden auch im Jahresabschluss 2016 einer intensiven Bewertung und Prüfung unterzogen. Im Ergebnis wurde für den Jahresabschluss 2016 kein Abwertungsbedarf aufgrund einer dauerhaften Wertminderung festgestellt. Im Wesentlichen ist dies in der Aufdeckung stiller Reserven begründet. Für die Zukunft besteht jedoch ein Risiko, dass in einigen Teilbereichen mögliche Verschlechterungen dauerhaft nicht mehr durch stille Reserven aufgefangen werden können. Gründe hierfür liegen u. a. in den aktuellen Entwicklungen des Energiesektors, den Belastungen aus den Kraftwerksbeteiligungen der STAWAG, steigenden Aufwendungen im Bereich der Altersvorsorge sowie weiterhin steigenden Kosten im Bereich des ÖPNV. Neben den drohenden Abschreibungsrisiken wird für den Haushalt in Zukunft wohl auch mit weiteren Belastungen zu rechnen sein. Da es der E.V.A. als Holdinggesellschaft aufgrund der oben genannten Risiken voraussichtlich nicht möglich ist, den defizitären Bereich des ÖPNV und die hieraus resultierenden Verluste der ASEAG im steuerlichen Querverbund zu kompensieren, gilt es für die Stadt Aachen als Gesellschafterin, dem mit Hilfe geeigneter Maßnahmen entgegenzuwirken. Ein vorgeschriebener Verlustausgleich war in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund von Sondereffekten in der Erfolgsrechnung der E.V.A. nicht erforderlich. Zur Kompensation wurde dennoch im Haushaltsjahr 2016 der E.V.A. eine freiwillige Zahlung i. H. v. 14 Mio. € gewährt, welche durch die bereits in den Jahren 2015 und - 38 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2016 auf Basis der Verpflichtungen aus dem Gesellschaftervertrag im Haushalt eingeplanten Verlustausgleichszahlungen gedeckt wurden. Zur Sicherung der konzernweiten Liquidität wurde darüber hinaus ein durch städtische Bürgschaften abgesichertes sog. „Up-Stream-Darlehen“ vergeben, indem innerhalb des Konzerns vorhandene Liquidität von der ASEAG an die E.V.A. verliehen wurde. In Bezug auf die Eigenbetriebe ist insbesondere das Thema Rücklagenverzehr risikobehaftet. Diesbezüglich prüft die Verwaltung derzeit, mit welchen geeigneten Maßnahmen einem dauerhaften Rücklagenverzehr entgegengewirkt werden kann. 4.2.3 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen Seit der Finanzkrise 2007/2008 befinden sich die Zinssätze auf einem historisch niedrigen Niveau. Auch im Jahr 2016 sind die kommunalen Zinsausgaben der Städte und Gemeinden in Deutschland weiter gesunken. Zu begründen ist dies vornehmlich mit der weiterhin rückläufigen Entwicklung der Kapitalmarktzinsen. Dieser Effekt hat für die Kommunen jedoch nicht nur vorteilhafte Auswirkungen. Beispielsweise geht dies ebenso mit einer deutlich reduzierten Anlagemöglichkeit für Rücklagen und kurzfristige Liquidität einher. Immer häufiger fordern öffentliche Banken und Sparkassen sogar Verwahrgebühren. Darüber hinaus besteht im Falle einer eventuell zukünftig eintretenden Zinswende ein erhöhtes Risikopotenzial, dass sich viele Kommunen aufgrund ihrer hohen Kassenkredite mit einer unvorhersehbaren Haushaltsbelastung konfrontiert sehen werden. Unter der Zielsetzung, die Risiken zukünftiger Zinslasten möglichst gering zu halten und weitestgehend Planungssicherheit zu erlangen, hat die Stadt Aachen aus diesem Grunde im Bereich der Liquiditätskredite von zulässigen Zinssicherungsmaßnahmen Gebrauch gemacht. So ist es den Gemeinden auf Basis eines Runderlasses des Innenministeriums erlaubt, für die Hälfte des Bestandes an Liquiditätskrediten (Stichtag 31.12. des Vorjahres) Zinssicherungen mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren abzuschließen sowie für ein weiteres Viertel Festverzinsungen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren abzuschließen. Hierdurch sind zum Jahresabschlussstichtag Kredite mit einem Volumen von 235 Mio. € über eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und festen Zinsen abgesichert. Zum 31.12.2016 hat die Stadt Aachen einen Gesamtbetrag i. H. v. 65.752.707,57 € durch Bürgschaften abgesichert. Grundsätzlich sind aus diesen Bürgschaften derzeitig keine besonderen Risiken zu erwarten. Lediglich für das haushalterische Risiko der Inanspruchnahme der im Jahr 2012 für die Kreditaufnahme der Aachener Stadion Beteiligungs GmbH (ASB) gewährten Ausfallbürgschaft über 10,5 Mio. € (Stand: 31.12.2016) hatte die Stadt Aachen seinerzeit eine Rückstellung gebildet. 4.2.4 Risikofrüherkennung Gemäß § 75 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Instrument des sogenannten Risikomanagements umfasst hierbei sämtliche Prozesse, die dazu dienen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Dabei stellt das Risikofrüherkennungssystem einen wichtigen Bestandteil des Risikomanagements dar. Es ist darauf ausgerichtet, bestehende Risiken frühzeitig zu identifizieren, sie anschließend zu analysieren, zu bewerten und schließlich zu dokumentieren. Zudem beschäftigt sich das Risikomanagement mit Maßnahmen der Bewältigung bereits erfasster Risiken. Ein solches Risikofrüherkennungssystem, wie es beispielsweise in der Privatwirtschaft gesetzlich gefordert ist, besteht bei der Stadt Aachen derzeit noch nicht. Dennoch sind erste Umsetzungsaktivitäten bereits erfolgt. So führt die Stadt Aachen beispielsweise insbesondere im Bereich der städtischen Beteiligungen ein intensives Produkt- und Finanzcontrolling durch, um hieraus resultierende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können. Ferner wurde das interne Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung überarbeitet, welches dazu beitragen soll, dass die Ziele effektiv und effizient erreicht werden, indem wesentliche kommunale Prozesse sicher ablaufen - 39 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 und mögliche Prozessrisiken durch angemessene Kontrollaktivitäten positiv beeinflusst werden. Da die Prozessabläufe einem stetigen Wandel unterliegen, wird die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems regelmäßig überprüft. Diese Systemprüfungen werden hauptsächlich vom Fachbereich Rechnungsprüfung mit Hilfe hierzu speziell entwickelter Fragebögen durchgeführt. Auf Basis der gefestigten Erfahrungen aus nunmehr neun aufgestellten NKF-Jahresabschlüssen können insbesondere für die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung wesentliche Erkenntnisse gezogen werden. Darüber hinaus hat nicht zuletzt die im Vorjahr durchgeführte verwaltungsweite Inventur Risiken und entsprechende Handlungsbedarfe aufgezeigt. Dies gilt vor allem für Planungsgrößen, welche maßgeblich die Entwicklung des städtischen Vermögens und des Eigenkapitals beeinflussen. Als wesentliche Positionen zu benennen sind hier die bilanziellen Abschreibungen, die korrespondierende ertragswirksame Auflösung von Sonderposten, Vermögensabgänge insbesondere im Bereich des unbeweglichen Anlagevermögens sowie Aufwendungen für Festwerte. Um in diesen Bereichen weitestgehend Planungssicherheit zu erzielen, ist es von besonderer Bedeutung die Fachbereiche zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis für die bilanziellen und haushalterischen Auswirkungen des Verwaltungshandelns zu schaffen. Darüber hinaus befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. Beginnend mit dem 1. Quartal 2017 wurde bereits eine umfassende Quartalsauswertung inkl. Forecast auf das Jahresergebnis erstellt. Das Ziel dieses Instrumentes ist es, Risiken aufzuzeigen und frühzeitig gegenzusteuern. Des Weiteren wird bereits die Erstellung eines „Risikoportals“ umgesetzt und in der internen Steuerung sowie in den mündlichen Berichten gegenüber dem Finanzausschuss bereits verwendet. Die Risikofrüherkennung ist im ersten Schritt eine Führungsaufgabe des Verwaltungsvorstandes. Die Identifikation und Bewertung von Risikofaktoren erfolgt bei der Stadt Aachen bereichsspezifisch als strategische Führungsaufgabe der Dezernenten im Rahmen der strategischen Diskussion. 4.2.5 Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung Die Stadt Aachen bediente sich im Jahre 2003 erstmals der Möglichkeit der Aufnahme von Liquiditätskrediten, um auf diese Weise kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. In den Folgejahren war ein stetiger Anstieg der Liquiditätskredite zu verzeichnen, im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 hat sich das Volumen in der städtischen Bilanz bis zum Jahre 2016 auf einen Betrag von rund 444 Mio. € nahezu verdoppelt. Der deutliche Anstieg von 2015 nach 2016 ist u. a. der Tatsache geschuldet, dass eine dem Jahr 2016 zuzurechnende Investitionskreditaufnahme erst im Januar 2017 liquiditätswirksam erfolgen konnte und somit zwischenzeitlich über die Inanspruchnahme des Kassenkredits kompensiert wurde. Weiterhin mussten Aufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe aufgrund zeitversetzter Erstattungen durch das Land durch die Aufnahme von Kassenkrediten vorfinanziert werden. Darüber hinaus erfolgte in 2016 eine Abschlagszahlung der Städteregion in Höhe von 15 Mio. € für eine dem Haushaltsjahr 2016 zuzurechnende Endabrechnung der Regionsumlage für die Jahre 2012 bis 2015 ebenfalls erst im Januar 2017. - 40 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die von der Stadt Aachen in Anspruch genommenen Liquiditätskredite setzen sich zum einen aus unter 1jährigen Tages- und Monatsgeldern sowie derzeitig bis zu 5-jährigen festen Liquiditätskrediten zur Zinssicherung zusammen. Jegliche Kredite im Bereich der Tages- und Monatsgelder fußen auf Rahmenkreditverträgen und Einzelabsprachen, die Verzinsung dieser Kredite ist EONIA basiert. Aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Zinspolitik und des seit 2011 stetig sinkenden EZB-Leitzinses auf ein Rekordtief von 0,00 % (März 2016) auf den EONIA, war in den letzten Jahren im städtischen Haushalt trotz eines ansteigenden Kreditvolumens ein deutlicher Rückgang der Zinslasten im Bereich der Liquiditätskredite zu verzeichnen. Im Jahre 2016 sind die Zinsaufwendungen jedoch wieder angestiegen, was sowohl auf den Anstieg des Kreditvolumens von 2015 nach 2016 als auch auf die ergriffenen Zinssicherungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Im Hinblick auf die mit dem hohen Kreditvolumen verbundenen Zinslasten sind diese jedoch im Falle eines mittelfristig zu erwartenden Zinsanstiegs von wesentlicher Bedeutung. 4.2.6 Wegfall der Einlagensicherung Die Einlagensicherung gibt es seit den 1930er Jahren in Deutschland. Hier wurden zunächst im Rahmen einer Spar-Garantiegemeinschaft die Einlagen der Sparer gesichert. Erst durch den Konkurs der HerstettBank im Jahr 1974 wurde in 1976 der Einlagensicherungsfonds gegründet, welcher durch freiwillige Mitglieder gefördert wird. Dieser Fonds wird durch regelmäßige Zahlungen der teilnehmenden Banken gespeist, deren Höhe von der Bonität und dem Umsatz der jeweiligen Bank abhängen. Durch den Einlagensicherungsfonds sollen die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Stellen geschützt werden. Hierzu zählen Sichteinlagen auf Girokonten, Termineinlagen, Spareinlagen sowie Sparbriefe. Aufgrund einiger Sicherungsfälle in den letzten Jahren bedarf der Einlagensicherungsfonds einiger Stärkungen. Hierzu sollen in 2017 einige Maßnahmen ergriffen werden. Unter anderem sollen ab Oktober 2017 bankähnliche Kunden vom Schutz der freiwilligen Einlagensicherung ausgeschlossen werden, da diese als professionelle Investoren über die notwendigen Kenntnisse zur Risikoeinschätzung verfügen. Dies hat zur Folge, dass angelegte kommunale Gelder durch die Insolvenz einer Privatbank verloren gehen könnten. Grundsätzlich wird daher in Zukunft abzuwägen sein, bei welcher Bank kommunale Gelder anzulegen sind. Hierbei sind Rating und Konditionen ein wichtiger Indikator. - 41 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 4.3 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals Die Eigenkapitalentwicklung unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2016 wird anhand der nachstehenden Grafik verdeutlicht. Die ab dem Jahr 2017 dargestellten Fehlbeträge sind Planwerte aus dem Haushaltsplan 2017. Im Jahr 2016 schließt die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von rund 33,25 Mio. € ab und unterschreitet den planerischen Fehlbedarf somit um rund 3,4 Mio. €. Bereits im Jahr 2013 wurde mit der Verrechnung des in 2012 entstandenen Fehlbetrages die Ausgleichsrücklage vollständig verzehrt. Somit wurde der Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 vollständig mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der festgestellte Fehlbetrag des Jahres 2016 ist durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken und in der Haushaltsplanung der Zukunft zugrunde zu legen. Haushaltsicherung Der dargestellte Eigenkapitalverzehr zeigt deutlich, dass eine Analyse der Ausgabensituation mit dem Ziel Einsparungspotenziale aufzudecken, weiterhin unumgänglich bleibt. Infolgedessen sind Konsolidierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die haushalterische Handlungsfähigkeit weiterhin zu bewahren und dem Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern. Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen stellen dabei die tragenden Säulen der Ertragsstruktur der Stadt Aachen dar. Aufgrund wiederholter Einbußen bei den Gewerbesteuererträgnissen war ein Gegensteuern auf der Ertragsseite unumgänglich. Vor diesem Hintergrund war eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Prozentpunkte in 2014 sowie eine Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2015 unumgänglich. Im Jahr 2016 gab es keine Veränderungen. Die Gewerbe- und Grundsteuersätze des Jahres 2016 stellen sich wie folgt dar: für Grundsteuer A 305 v. H. für Grundsteuer B 525 v. H. für Gewerbesteuer 475 v. H. - 42 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Nach Aufhebung der am 26. August 2014 von der Stadtkämmerin erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre im Haushaltsjahr 2015 war es für die Stadt Aachen von besonderer Bedeutung, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, um bei gleichzeitiger Ausgabenreduzierung dauerhaft die Einnahmeseite zu stabilisieren. Im Hinblick auf die Fortentwicklung der wirkungsorientierten Steuerung, mit dem Ziel den Ressourceneinsatz neu auszurichten, wurden folgende Konsolidierungspunkte konzipiert und zum Teil umgesetzt: - Zielorientierte Personalentwicklung, welche sich auch an den haushalterischen Vorgaben der Kostenbegrenzung orientieren muss. Dabei kommt dem Stichwort Aufgabenkritik sowie einer an der Zielfeldkarte auszurichtenden Personalsteuerung wesentliche Bedeutung zu. - Senkung der IT-Kosten, die allerdings vorrangig nicht durch Leistungsreduzierung, sondern auch durch eine Konsolidierung auf Seiten des kommunalen Dienstleisters erarbeitet werden soll. So konnte beispielweise im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr im Bereich Leasing rd. 180.000 € eingespart werden. - Aufgaben- /Flächenkritik Gebäudemanagement – können zur Stabilisierung bzw. Aufwandsreduzierung im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung erheblich beitragen. Im Jahr 2016 konnte keine Flächenreduktion wirksam erfolgen. Dies ist insbesondere in den Mehrbedarfen zur Unterbringung von Flüchtlingen begründet. In den kommenden Jahren werden jedoch, trotz des abnehmenden Unterbringungsdrucks im Bereich der Flüchtlinge, zur räumlichen Unterbringung der Verwaltung weitere Flächen notwendig. Daher wird im Laufe des Jahres 2017 ein Flächenkonzept hierzu erarbeitet. Darüber hinaus werden Ansätze zur Minimierung des Flächenmehrbedarfs (z.B. sog. „desk-sharing“ im Bereich der alternierenden Telearbeit) fortlaufend geprüft. - Reduzierung von Wettbewerbs- und Beratungskosten Auch angesichts der vielfältig gestiegenen Grundsatzangelegenheiten und der vielfach ebenso gestiegenen Fach- und Rechtskomplexität ist ein wesentlicher Ressourceneinsatz für diesen Bereich unvermeidbar. Dennoch kann eine detaillierte ziel- sowie umsetzungsorientierte Vorgabe das einzusetzende Volumen beeinflussen. - Reduzierung der Verlustübernahme E.V.A. / Kostendeckung von ASEAG Im Laufe des Jahres ist es nicht gelungen, die Übernahme der Verluste im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der E.V.A. dauerhaft zu reduzieren. Ein Konzept zur Umfinanzierung konnte jedoch zwischenzeitlich umgesetzt werden. In den kommenden Jahren rechnen die Prognosen der Beteiligungen jedoch mit einer Entspannung der wirtschaftlichen Situation. Zudem ist es Ziel der E.V.A, ihre Verluste durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder zu verringern. - Erhöhung der Zweitwohnungssteuer Die Sätze der Zweitwohnungssteuer wurden in 2015, angesichts rückläufiger Erträgnisse, erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2003 erhöht. Zum Zwecke der Ertragsstabilisierung und Stärkung der immanenten Steuerungsfunktion wurde der Steuersatz von 10 % auf 12 % erhöht. So konnten im Jahr 2015 und 2016 Mehrerträge im Vergleich zu den Jahren bis 2014 in Höhe von rund 59.000 € erwirtschaftet werden. - Einführung der Wettbürosteuer Zur Erzielung weiterer Erträge im Zuge der Stabilisierung der Haushaltssituation wurde in Aachen mit der Wettbürosteuer eine neue originäre Steuerart zum 01.04.2015 eingeführt. Es wurden im Jahre 2016 Erträge in Höhe von rund 95.600 € erzielt. - Kreditoptimierung Aufgrund der weiter anhaltenden, historisch tiefen Zinsen erfolgte inzwischen eine Reduzierung der Kassenkreditlast. Zu prüfen ist, inwieweit nunmehr durch Sicherungsmaßnahmen auch im Bereich der Kassenkreditzinsen langfristig planbare Sicherheiten erzielt werden können. Mit Stand zum 31.12.2016 konnten Zinssicherungsmaßnahmen für die Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren im Bereich der Liquiditätskredite für ein Kreditvolumen in Höhe von 235 Mio. € getroffen und das Zinsrisiko deutlich vermindert werden. - 43 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Um die gemeindliche Haushaltsfähigkeit zu erhalten, sind diese Schwerpunkte mit Einzelmaßnahmen zu belegen, die mittel- bis langfristig umgesetzt und mit einem regelmäßigen Controlling begleitet werden müssen. - 44 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5 Fazit / Ausblick Auch der Jahresabschluss 2016 steht für die Ergebnisse einer vorsichtigen und vorsorgenden Haushaltsplanung, die in ihrer Bewirtschaftung gleichwohl auch nach haushaltsrechtlichen Kriterien Raum lässt für die objektiv offensichtlichen Unwägbarkeiten der kommunalen Finanzwelt. Erfreulicherweise haben sich die Ergebnisse stabilisiert und so bleibt in Folge eine Verbesserung des tatsächlichen Ergebnisses gegenüber den Planansätzen. Schien sich in den letzten Jahren die Spanne zwischen Ist- und Planergebnissen zu schließen, so bleibt nunmehr doch wieder ein - wenn auch nicht überzeugendes - deutlich verbessertes Ergebnis. Gleichwohl darf dieses Ergebnis nicht darüber hinweg täuschen, dass der Haushalt der Stadt Aachen klar defizitär bleibt und durch Eigenkapitalverzehr gekennzeichnet bleibt. Immerhin gelingt es aber, Verbesserungen dem Haushalt zugutekommen zulassen und durch klare Bewirtschaftungsregeln zu erhalten bzw. zielgenau entsprechend den haushalterischen Vorgaben in die Risikoabsicherung für zukünftige Aufgaben bzw. drohende Belastungen zu geben. Denn zweifelsohne bleiben die großen Herausforderungen bestehen, die sich in den letzten Jahren abzeichneten und ihre Spuren auch in den letzten Haushaltsjahren hinterlassen haben. Die Verstetigung der U3 Betreuungsausweitung auf der einen Seite, die große Aufgabe der Flüchtlingsbetreuung und Integration, Maßnahmen für Schule und Bildung, aber auch die Folgen der Energiewende und notwendige Maßnahmen in einer klimaschonenden Mobilitätspolitik, sind neben den Herausforderungen des Wohnungsmarktes und der Stadtentwicklung fachbezogene Stichworte, die es abzusichern gilt. Dies ist in der Vergangenheit gelungen und wird auch Ziel kommender Planung sein. Dabei kann sich die zukünftige Planung mehr denn je auf die Erkenntnisse eines recht aktuellen Jahresabschlusses stützen. Sicher offenbart dieser Abschluss sog. Planungsschwächen, da sich bei einem Haushaltsvolumen Nähe einer Milliarde Euro die tatsächlich zu erwartenden Auszahlungen und Aufwendungen nicht etwa Punktgenau prognostizieren lassen. Auch unerwartete Forderungs- und Wertbereinigungen sind dem Grunde nach nicht planbar. Hier bestätigt sich die Einschätzung des Vorjahres, dass es gerade die externen Faktoren sind, die den kommunalen Haushalt sowohl positiv wie negativ aus dem Gleichgewicht bringen können. Der zutreffenden Risikoabbildung durch Rückstellungen oder auch frühzeitigen Stärkung der eigenen Beteiligungen kommt daher auch eine besondere Bedeutung zu. Dabei darf das Anliegen nicht nur darin bestehen, Abwertungsbedarfe zu vermeiden, sondern vielmehr die Grundlage dafür zu schaffen, dass diese aus eigener Kraft den ihnen zukommenden Herausforderungen gerecht werden können. Diese Art der Risikoabsicherung kann auch dazu beitragen, unreflektierte Aufwandssteigerungen und Verlustübernahmen zu vermeiden. Der Haushalt 2016 hat von erfreulicher Ertragsstabilität, ja Ertragssteigerung, profitieren können. Mehrbelastungen haben sich zwar liquiditätsrelevant ausgewirkt, aber weit weniger in der Ergebnisrechnung, so dass die Hoffnung besteht, auch diese Nachteile in der Folge ausgleichen zu können. Zuwachs der Aufgaben hat sich mit dem Zuwachs der Erträgnisse die Waage gehalten. Augenmerk wird aber auch darauf zu legen sein, dass sich mit der Steigerung des Aufwands vor allem auch ein Zuwachs des Personals verbindet. Nahezu 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Stadt Aachen. Ihre Unterbringung und auch ihre angemessene Versorgung sind eine dauerhafte Aufgabe, die sich völlig losgelöst von zukünftigen Ertragserwartungen stellt. Dies gilt umso mehr, als dass Personalgewinnung auch für die Zukunft unvermeidlich sein wird, um überhaupt in der Lage zu sein, den fachlichen Notwendigkeiten und haushalterisch eröffneten Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Doch trotz aller Personalgewinnung ist auch zu beachten, dass die letztliche Umsetzung von Planungen und Prozessen gerade im investiven Bereich mehr durch tatsächliche Gegebenheiten begrenzt wird, denn durch finanzielle Vorgaben. Auch der Markt ist überhitzt und den Nachfragen der öffentlichen Hand begegnen nicht unbedingt auskömmliche Angebote der Wirtschaft. Reale Planung orientiert an diesen Problemen wird auch im Bereich des Haushalts vor diesem Hintergrund wichtig sein. Mehr denn je ist die Planung des Gewünschten, das nicht zeitnah umgesetzt werden kann und damit Finanzressourcen hindert, hinter der Planung des vor allem auch Möglichen angezeigt. - 45 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Vorsorgende Planung auch in diesem Sinne mit der Möglichkeit flexibler Bewirtschaftung wird auch in Zukunft angezeigt sein. Haushaltskonsolidierung bleibt als besondere Aufgabe bestehen, damit es auch weiterhin gelingt, die Schere zwischen Aufwand und Ertrag zumindest nicht weiter zu öffnen, allen Besonderheiten zum Trotz. - 46 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 6 Organe und Mitgliedschaften Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und des Rates, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, - der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, - der ausgeübte Beruf, - die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetzes, - die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, - die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen anzugeben. Die zum 31.12.2016 bestehenden Mitgliedschaften für die Ratsvertreter/innen und für den Verwaltungsvorstand sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. - 47 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 7 Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes Ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes Gemäß § 70 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes dazu verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Der Verwaltungsvorstand hält entsprechend dieser Vorschrift Sitzungen in regelmäßigen Abständen. Zuständigkeitsordnung Aufgrund § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Aachen am 15.12.1995 eine Zuständigkeitsordnung beschlossen. Diese beschreibt sämtliche Zuständigkeiten der einzelnen Organe der Gemeinde. Neben den Zuständigkeitsregelungen sind jedoch auch wichtige Informationsregeln für die Verwaltung enthalten. In § 3 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 2 und Satz 3 sowie Buchstabe c) Satz 2 der Zuständigkeitsordnung sind Regelungen über die Fraktionsinformationen bei Vergaben oberhalb der entsprechenden Schwellenwerte verankert. Hiernach teilt der Oberbürgermeister den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern des zuständigen Gremiums unter Angabe der eingegangenen Gebote mit, an welchen Bieter die Vergabe erfolgen soll. Gegen diesen Vorschlag kann seitens der Fraktionen innerhalb einer Frist von acht Werktagen Einspruch erhoben werden. Aachen, 27.02.2018 Aufgestellt: Bestätigt: _____________________ ______________________ (Grehling) Stadtkämmerin (Philipp) Oberbürgermeister - 48 - Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlagen zum Lagebericht Anlage 1: Mitgliedschaften der Ratsvertreter/-innen Anlage 2: Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes - 49 - Anlage 1 - Mitgliedschaften der Ratsvertreter/innen 2016 Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form STAWAG - Aufsichtsrat AVV – Aufsichtsrat, AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung, AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat, Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., MVA Weisweiler – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, RWTH Campus – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk, Sparkasse Zweckverband – Verbandsversammlung, WAG – Aufsichtsrat, Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Philipp Marcel Hauptverwaltungsbeamter Adenauer Simon Dipl. – Ing Architektur, MBA Baal Harald Steuerberater STAWAG - Aufsichtsrat Sparkasse Aachen – Kuratorium Jugend und Kulturstiftung, Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat. Başkaya Sait Wissenschaftlicher Mitarbeiter gewoge - Aufsichtsrat ZEW – Verbandsversammlung - Stv. Bausch Manfred stv. Geschäftsführer WVER Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung Beckers Friedrich Kaufmann AGIT – Aufsichtsrat - Stv., APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat - Stv., AVV – Zweckverbandsversammlung - Stv., NVR Rheinland – Aufsichtsrat – Stv., regio iT – Aufsichtsrat. Zweckverband Nahverkehr – Vergabeausschuss. AGIT – Aufsichtsrat; GEGRA – Aufsichtsrat - Stv. Emil Philipp GmbH Mitgliedschaften in Ausschüssen Hauptausschuss Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsausschuss Kultur, Planungsausschuss. Hauptausschuss, Planungsausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie - Stv., Finanzausschuss -Stv., Hauptausschuss - Stv., Kinder- und Jugendausschuss - Stv (beratend), Personal- und Verwaltungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss - Stv., Wahlprüfungsausschuss - Stv., Seite 1 von 8 Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Bürgerforum. Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Hauptauschuss, Mobilitätsauschuss. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Begolli Ellen Fraktionsgeschäftsführerin Sparkasse – Zweckverbandsversammlung - Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung. Beslagic Aida Dipl.-Ingenieurin Biesing Georg Lehrer/ Sonderpädagoge a. D. Eurogress Betriebs GmbH, Sparkasse Zweckverbandverbandsversammlung, WVER Wasserverband Eifel-Rur Verbandsversammlung/Verbandsrat. Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg Blum Peter Versicherungskaufmann Brammertz Uschi Dipl.-Kauffrau / Dozentin Brantin Holger Richter Breuer Gaby Hausfrau Bruynswyck Josef Hubert Verwaltungsbeamter Claßen Dieter Kaufmann Corsten Ferdinand Techniker Deloie Patrick Mitarbeiter Landtag NRW Bezirksvertretung Aachen-Brand, APAG – Aufsichtsrat - Stv., AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv., WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat, Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung, Integrationsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen-Verbandsversammlung. ASEAG - Aufsichtsrat Bezirksvertretung Aachen-Richterich, AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung, Integrationsrat – Stv., Zweckverband Nahverkehr - Verbandsversammlung. Aachener Parkhaus GmbH - Aufsichtsrat, EVA – Aufsichtsrat, WVER – Verbandsversammlung. Kreispolizeibeirat - Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Integrationsart - Stv., APAG – Aufsichtsrat - Stv., Region Aachen – Zweckverband - Stv. EVA - Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat Bezirksvertretung Aachen-Haaren, AWA Entsorgung GmbH - Aufsichtsrat, MVA Weisweiler – Aufsichtsrat, WVER – Verbandsversammlung, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung. Bezirksvertretung Aachen-Mitte, Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung. Seite 2 von 8 Mitgliedschaften in Ausschüssen Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Finanzausschuss - Stv., Hauptausschuss - Stv., Personal- und Verwaltungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss. Betriebsauschuss Eurogress, Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS. Schulausschuss, Sportausschuss. Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Mobilitätsauschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Sportausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Mobilitätsauschuss, Schulausschuss. Hauptausschuss, Mobilitätsauschuss, Planungsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Kinder- und Jugendauschuss - Stv., Sportausschuss. Finanzausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb. Stadtbetrieb. Kinder- und Jugendauschuss, Schulausschuss. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form AWA Entsorgung – Aufsichtsrat - Stv., Integrationsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat, WVER Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung/Verbandsrat, ZEW – Verbandsversammlung. EVA – Aufsichtsrat, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. Demmer Ralf selbst. Bereichsleiter Deumens Hans Leo Arbeiter Epstein Ursula Rentnerin / Musikpädagogin Integrationsrat – Stv., Sparkasse Zweckverbandsversammlung. Eschweiler Elke Bürovorsteherin Ferrari Achim Medien-Designer Fischer Wilfried IT-Berater Gilson Alexander Bausachverständiger GöddenhenrichSchirk Sabine Psychologin Griepentrog Ulla Lehrerin Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. Bezirksvertretung Aachen-Mitte, AVV – Aufsichtsrat - Stv., Aachener Verkehrsverbund – Zweckverband - Stv., APAG – Aufsichtsrat ZEW – Verbandsversammlung – Stv., Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. APAG – Aufsichtsrat - Stv., AVV – Zweckverbandsversammlung, NVR – Aufsichtsrat – Stv., Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss – Stv. Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, AWA – Aufsichtsrat - Stv., Eurogress Betriebs GmbH, FAM Flugplatz Aachen-Merzbrück – Aufsichtsrat, KUBA – Aufsichtsrat, WAG – Aufsichtsrat – Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, ZEW – Verbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung. EVA – Aufsichtsrat, ZEW – Verbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv. Helg Wilhelm Jurist STAWAG - Aufsichtsrat ASEAG - Aufsichtsrat STAWAG - Aufsichtsrat KUBA - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Zweckverband - Stv., Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung. Seite 3 von 8 Mitgliedschaften in Ausschüssen Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Bürgerforum - Stv., Finanzausschuss - Stv., Hauptausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss - Stv., Wahlprüfungsausschuss - Stv. Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS - Stv., Personalund Verwaltungsausschuss - Stv. Personal- und Verwaltungsausschuss, Sportausschuss. Bürgerforum, Mobilitätsauschuss. Finanzausschuss, Mobilitätsauschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Betriebsausschuss Eurogress, Planungsauschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Bürgerforum - Stv., Hauptausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss, Schulausschuss. Finanzausschuss, Hauptausschuss, Planungsauschuss, Rechnungsprüfungsausschuss - Stv. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form ASEAG - "Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs AG" AKREKA – Beirat, APAG – Aufsichtsrat - Stv., Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., Integrationsrat - Stv., Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Umlegungsausschuss, Zweckverband Region Aachen – Verbandsverasmmlung. Höfken Heiner Rechtsanwalt Höller-Radtke Rosa Angestellte des Deutschen Bundestages Hörmann (bis 31.08.) Martina Dipl.-Ing. Architektur/ Stadtplanung Hüllenkremer (ab 01.09.) Nathalie Jacoby Klaus-Dieter Dipl.-Ingenieur Bezirksvertretung Stadt Aachen-Mitte , Eurogress Betriebs GmbH, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat - Stv. Kehren Fabia PR-Mangerin Keller Eleonore Beamtin Keller Maria Lehrerin Kitt Rolf Geschäftsleiter Krenkel Christian Dipl.-Ingenieur Kronenberg (bis 31.08.) Prof. Dr. Tobias Professor für Volkswirtschaftslehre AWA – Aufsichtsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv., WAG – Aufsichtsrat - Stv., ZEW – Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen. GEGRA – Aufsichtsrat - Stv., Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv., Sparkasse Verwaltungsrat - Stv., Sparkasse Zweckverbandsversammlung. Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv., WVER Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung/Verbandsrat, REGIO – Rat, Integrationsrat, Region Aachen Zweckverband. AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat, APAG – Aufsichtsrat - Stv., Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein, KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen - Stv. Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, Kreispolizeibeirat - Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat. Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv., Sparkasse – Verwaltungsrat, Sparkasse – Zweckverbandsversammlung. gewoge - Aufsichtsrat Beirat Arge in der Stadt Aachen - Vorsitzende, Aachener Friedenspreis, Integrationsrat, KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung. Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv. Seite 4 von 8 Aachener Bank - Aufsichtsrat Mitgliedschaften in Ausschüssen Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Mobilitätsauschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsausschuss Eurogress, Hauptausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Planungsauschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Integratonsrat, Schulausschuss. Betriebsausschuss Eurogress, Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Kinder- und Jugendauschuss - Stv., Schulausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Wahlprüfungsausschuss. Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Betriebsauschuss Theater und VHS ab 01.10, Schulausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Rechnungsprüfungsausschuss. Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb, Rechnungsprüfungsausschuss. Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Krott Bernd Dipl.-Sozialarbeiter Kuckelkorn Manfred Fachlehrer Kühn Ernst-Rudolf Geschäftsführender Gesellschafter Lang Lisa Betriebswirtin Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Lassay Dr. Lisa Ärztin Integrationsrat - Stv. Lindemann Jörg Hans Systemadministrator Linden Boris Referent Linsen von Thenen (bis 31.12.) Renate Sachbearbeiterin Bezirksregierung Aachen-Mitte, AGIT – Aufsichtsrat - Stv., APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat, AVV – Zweckverbandsversammlung, Integrationsrat – Stv., NVR – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss, Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss. Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein, Eurogress Betriebs GmbH, Integrationsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Sparkasse – Verwaltungsrat Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung, WVER – Verbandsversammlung. Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Integrationrat. Lucke Daniela Fraktionsgeschäftsführerin Luczak (bis 31.08.) Jochen Geschäftsführer Lürken Iris Rechtsanwältin gewoge - Aufsichtsrat Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Bezirksvertretung Aachen-Richterich, GEGRA – Aufsichtsrat, Umlegungsausschuss. KUBA Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung, WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat. AWA – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, ZEW – Verbandsversammlung. KUBA – Aufsichtsrat. AWA Entsorgung – Aufsichtsrat, Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH – Aufsichtsrat, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung. gewoge - Aufsichtsrat Bezirksvertretung Aachen-Brand, AWA Entsorgung Aufsichtsrat - Stv., EVA – Aufsichtsrat, regio iT – Aufsichtsrat, Sparkasse Verwaltungsrat - Stv., ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung - Stv. Seite 5 von 8 HAAKE-BECK Bremen, Kall-Holz Beteiligungsgesellschaft, TONOLO Bestattungen Aachen, Tower GmbH Eberswalde, WVZ GmbH und Co. KG WirtschaftsVerkehrs-Zentrum - jeweils Berater. Mitgliedschaften in Ausschüssen Kinder- und Jugendauschuss, Schulausschuss. Planungsauschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Finanzausschuss, Planungsauschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz - Stv. Betriebsaussschuss Eurogress. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Bürgerforum. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Bürgerforum, Mobilitätsauschuss. Betriebsausschuss Eurogress, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Finanzausschuss - Stv., Hauptausschuss - Stv., Rechnungsprüfungsausschuss - Stv., Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb, Personal- und Verwaltungsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Wahlprüfungsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Bürgerforum, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Mitgliedschaften in Ausschüssen Mies Harro Dipl.-Kaufmann / Geschäftsführer Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Mohr Markus Selbstständig Sparkasse Zweckverbandsversammlung Moselage Sigrid Fraktions-geschäftsführerin Sparkasse Zweckverbandsversammlung Müller Hans Lehrer i.R. Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Integrationsrat, Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv. Müller Mara Rechtspflegerin WVER wasserverband Eifel-Rur, Zweckverband Entsorgungsregion West. Neumann (ab 01.09.) Kaj Palm Wolfgang Paul Jonas Wiss. Mitarbeiter/ Soziologe Kreispolizeibeirat Stv., KUBA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Kuratorium Jugendförderungswerk, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, (beratend gem. § 58 GO) Finanzausschuss - Stv., Hauptausschuss - Stv., Personal- und Verwaltungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie, Betriebsauschuss Kultur, Schulausschuss. Schulausschuss (beratend gem. § 58 GO). Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsausschuss Aachener Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss (beratend gem. § 58 GO). Kinder- und Jugendauschuss, Sportausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Pilgram Hermann Josef Dipl.-Ing. / Journalist - PR-Consultant Aachener Stadion Beteiligungs GmbH – Aufsichtsrat, Eurogress Betrieb GmbH, Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V., regio-iT GmbH – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung. Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss. Pitz Hildegard Sekretärin Betriebsausschuss Eurogress, Betriebsauschuss Theater und VHS, Bürgerforum. Plum Claudia Dipl.-Kauffrau Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, Eurogress Betriebs GmbH, Sparkasse – Zweckverbandsversammlung, WVER – Verbandsversammlung. APAG – Aufsichtsrat - Stv., Sparkasse – Zweckverbandsversammlung. Plum Norbert Richter Vertreterversammlung Aachener Bank Seite 6 von 8 Finanzausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss. Planungsausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Name Vorname ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Pütz Udo IT-Experte Eurogress Betriebs GmbH - Stv., regio iT – Aufsichtsrat, ZEW – Verbandsversammlung. Rau Michael Architekt Reuß Sibylle Realschulrektorin i.R. Rhie Ye-One Wiss. Mitarbeiterin Sakar Sevgi Kauffrau / Studentin Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv., Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat - Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung. AWA Entsorgung GmbH – Aufsichtsrat - Stv., Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. APAG – Aufsichtsrat, AVV- Aufsichtsrat, AVV – Zweckverbandsversammlung - Stv., NVR – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss, Zweckverband Nahverkehr – Vergabeausschuss - Stv. Integrationsrat - Stv., Sparkasse Verbandsversammlung - Stv. Scheidt Hilde MTA Schmeer Dr. Margrethe Dozentin Schmidt-Ott Markus Student Schmitz Jürgen Entwicklungsingenieur Verfahrenstechnik Schnitzler Horst Mediengestalter / Medientechniker Fachdozent Schultheis Karl Gruppenleiter Forschungsförderung MWF NRW STAWAG - Aufsichtsrat Integrationsrat, Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv., Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat - Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. AVV – Zweckverbandsversammlung - Stv., GEGRA – Aufsichtsrat, Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung. Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, Bezirksvertretung Aachen-Mitte STAWAG - Aufsichtsrat AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat, AVV – Verbandsversammlung, Eurogress Betriebs GmbH, EVA – Aufsichtsrat FAM – Aufsichtsrat - Stv. Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv. Seite 7 von 8 Mitgliedschaften in Ausschüssen Finanzausschuss - Stv., Hauptausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss Planungsausschuss, Verwaltungsausschuss Stv., Planungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss - Stv., Wahlprüfungsausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Planungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss. Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Sportausschuss. Bürgerforum, Mobilitätsauschuss, Wahlprüfungsausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsauschuss Gebäudemanagement, Kinder- und Jugendauschuss. Hauptausschuss, Kinder- und Jugendauschuss. Betriebsauschuss Kultur, Betriebsauschuss Theater und VHS, Hauptausschuss. Bürgerforum, Finanzausschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss. Bürgerforum (beratend gem. § 58 GO) Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsausschuss Eurogress, Hauptausschuss. Name Vorname ausgeübter Beruf Servos Michael Dipl.- Mathematiker Seufert (ab 01.09.) Starmanns Melanie Astrid Karl-Heinz Zimmerermeister Teuku Marc Selbstständig Thönnissen Ulla Unternehmerin Tillmanns Peter Rechtsanwalt Von Thenen Jacob Pensionär Wolf Dr. Heike Abteilungsleiterin Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen sonstiger anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde privatrechtlicher Unternehmen 1 Satz 3 Aktiengesetz in öffentlich-rechtlicher oder privater Form STAWAG - Aufsichtsrat EVA – Aufsichtsrat, Kreispolizeibeirat - Stv., regio iT – Aufsichtsrat, ZEW – Verbandsversammlung - Stv. WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft, Nordeifel. Bezirksvertretung Aachen-Haaren, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft, Nordeifel - Aufsichtsrat. EVA – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., Sparkassenbeirat, WAG- Aufsichtsrat - Stv. gewoge - Aufsichtsrat Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv., Sparkasse Verwaltungsrat. Bezirksvertretung Aachen-Brand, regio iT – Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung, Sparkasse – Zweckverbandsversammlung. Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, Kreispolizeibeirat, Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv. APAG – Aufsichtsrat, AVV – Aufsichtsrat - Stv., MVA Weisweiler Aufsichtsrat - Stv., WAG – Aufsichtsrat, Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung, AWA Entsorgung GmbH, Energiebeirat, ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung - Stv., Zweckverband Nahverkehr Verbandsversammlung - Stv., Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung - Stv. Seite 8 von 8 Mitgliedschaften in Ausschüssen Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, Hauptausschuss, Personal- und Verwaltungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss - Stv. Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie. Betriebsausschuss Gebädemanagement, Planungsausschuss. Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft, Betriebsausschuss Gebäudemanagement, Finanzausschuss, Hauptausschuss - Stv., Rechnungsprüfungsausschuss. Hauptausschuss Kinder- und Jugendauschuss, Schulausschuss. Kinder- und Jugendauschuss, Wohnungs - und Liegenschaftsausschuss. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Mobilitätsauschuss. Anlage 2 - Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstands 2016 Name Philipp Vorname Marcel ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Mitgliedschaften in Organen anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der sonstiger privatrechtlicher Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privater Form Hauptverwaltungsbeamter/ ASEAG – Aufsichtsrat Oberbürgermeister gewoge - Aufsichtsrat AVV - Zweckverband - Verbandsversammlung, EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat, STAWAG - Aufsichtsrat Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V., regio iT - Aufsichtsrat, RWTH Campus - Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen - Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk, Sparkasse Zweckverband - Verbandsversammlung, WAG - Aufsichtsrat, Zweckverband Entsorgungsregion West-Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr - Verbandsversammlung, Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss. Grehling Annekathrin Kämmerin/ Stadtdirektorin STAWAG - Aufsichtsrat AGIT – Aufsichtsrat - Stv., AVANTIS Services - Aufsichtsrat, FAM – Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Aufsichtsrat, GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat, KUBA “Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen”- Aufsichtsrat, Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv., WAG “Wassergewinnungs- und -Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH” - Aufsichtsrat, WVER “Wasserverband Eifel-Rur” - Verbandsversammlung. Kremer Dr. Markus Beigeordneter AWA - Aufsichtsrat, MVA - Aufsichtsrat, regio iT - Aufsichtsrat - Stv., WAG - Aufsichtsrat (beratend), regio iT - Aufsichtsrat - Stv., ZEW - Verbandsversammlung - Stv. Schwier Susanne Beigeordnete Sicking Prof. Dr. Manfred Beigeordneter Berufsbildungs- u. Gewerbeförderungseinrichtung e.V. der HWK Aachen - Trägerverein, Viktoriaschule - Kuratorium. AGIT - Aufsichtsrat, Eurogress Betriebs GmbH. Aachener Stadion Beteiligungs GmbH - Aufsichtsrat, Avantis G.O.B. - Vorstand. Wingenfeld Werner Beigeordneter APAG - Aufsichtsrat, AVV - Aufsichtsrat - Stv., AVV - Zweckverband - Stv., AWA - Aufsichtsrat - Stv. und berat. Mitglied, FAM - Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Stv., GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat - Stv., MVA - Aufsichtsrat - Stv., NVR - Zweckverband Nahverkehr Rheinland - Verbandsversammlung - Stv., NVR - Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss Stv. ab 26.08., Regionlarat - berat. Mitglied, ZEW - Verbandsversammlung - Stv. Seite 1 von 1 Unternehmen Emil Philipp GmbH Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 5 Anhang - 36 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2016 -1- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2016 ............................................................................ 5 2 Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung ......................................................... 6 3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................................... 9 3.1 Allgemeines .................................................................................................................................. 9 3.2 Ordentliches Ergebnis .................................................................................................................. 9 3.2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................................................ 10 3.2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ..................................................................................... 10 3.2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ....................................................................... 10 3.2.1.3 Sonstige Transfererträge ............................................................................................... 11 3.2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................... 12 3.2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................. 12 3.2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ....................................................................... 12 3.2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................... 13 3.2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen............................................... 14 3.2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................................................... 14 3.2.2.1 Personalaufwendungen ................................................................................................. 14 3.2.2.2 Versorgungsaufwendungen .......................................................................................... 15 3.2.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................. 15 3.2.2.4 Bilanzielle Abschreibungen............................................................................................ 16 3.2.2.5 Transferaufwendungen .................................................................................................. 17 3.2.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................. 18 3.3 Finanzergebnis ........................................................................................................................... 18 3.3.1 Finanzerträge ......................................................................................................................... 19 3.3.2 Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen ........................................................................ 19 4 5 3.4 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit .............................................................................. 19 3.5 Außerordentliches Ergebnis ....................................................................................................... 20 3.6 Jahresergebnis ........................................................................................................................... 20 Erläuterungen zur Finanzrechnung ................................................................................................. 21 4.1 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................................................................... 23 4.2 Saldo aus Investitionstätigkeit .................................................................................................... 23 4.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ................................................................................................ 24 4.4 Gesamtsaldo der Finanzrechnung .............................................................................................. 24 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen ............................................................................... 25 5.1 Aktiva .......................................................................................................................................... 25 5.1.1 Anlagevermögen .................................................................................................................... 25 5.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ........................................................................... 25 5.1.1.2 Sachanlagen.................................................................................................................. 25 5.1.1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ......................................... 26 -2- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.1.1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................. 27 5.1.1.2.3 Infrastrukturvermögen ............................................................................................... 28 5.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden...................................................................... 30 5.1.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ........................................................................ 30 5.1.1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ....................................................... 30 5.1.1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ......................................................................... 30 5.1.1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ................................................................. 31 5.1.1.3 Finanzanlagen ............................................................................................................... 31 5.1.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ...................................................................... 31 5.1.1.3.2 Beteiligungen ............................................................................................................ 32 5.1.1.3.3 Sondervermögen der Gemeinde ............................................................................... 32 5.1.1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens .......................................................................... 33 5.1.1.3.5 Ausleihungen ............................................................................................................ 33 5.1.2 Umlaufvermögen .................................................................................................................... 34 5.1.2.1 Vorräte ........................................................................................................................... 35 5.1.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ..................................................... 35 5.1.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen............ 35 5.1.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen .................................................................................... 36 5.1.2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................ 38 5.1.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................. 38 5.1.2.4 Liquide Mittel ................................................................................................................. 39 5.1.3 Rechnungsabgrenzung .......................................................................................................... 39 5.2 Passiva ....................................................................................................................................... 40 5.2.1 Eigenkapital............................................................................................................................ 40 5.2.1.1 Allgemeine Rücklage ..................................................................................................... 40 5.2.1.2 Sonderrücklage ............................................................................................................. 41 5.2.1.3 Ausgleichsrücklage ........................................................................................................ 41 5.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .............................................................................. 41 5.2.2 Sonderposten ......................................................................................................................... 41 5.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen ................................................................................... 41 5.2.2.2 Sonderposten für Beiträge ............................................................................................. 42 5.2.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich .................................................................... 42 5.2.2.4 Sonstige Sonderposten ................................................................................................. 42 5.2.3 Rückstellungen ....................................................................................................................... 43 5.2.3.1 Pensionsrückstellungen ................................................................................................. 43 5.2.3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten ................................................................... 44 5.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................... 44 5.2.3.4 Sonstige Rückstellungen ............................................................................................... 45 5.2.4 Verbindlichkeiten .................................................................................................................... 47 5.2.4.1 Anleihen......................................................................................................................... 48 5.2.4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ............................................................ 48 5.2.4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ................................................ 48 5.2.4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .. 48 5.2.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ....................................................... 49 5.2.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ...................................................................... 50 5.2.4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................ 50 5.2.4.8 Erhaltene Anzahlungen ................................................................................................. 50 5.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................. 51 -3- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.3 6 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW ............................................................................ 51 Anlagen zum Anhang: ...................................................................................................................... 58 Anlage 1: Anlagenspiegel ........................................................................................................................ 58 Anlage 2: Forderungsspiegel ................................................................................................................... 58 Anlage 3: Rückstellungsspiegel ............................................................................................................... 58 Anlage 4: Verbindlichkeitenspiegel .......................................................................................................... 58 Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel .............................................................................................. 58 Anlage 6: Übersicht Stiftungsvermögen ................................................................................................... 58 Anlage 7: Übersicht der Ermächtigungsübertragungen ........................................................................... 58 -4- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2016 Gemeinden und Gemeindeverbände haben nach § 1 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW (NKFEG NRW) spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Stadt Aachen hatte zum 01. Januar 2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt und erfasst seitdem ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung. Am 18. September 2012 trat das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – NKFWG)“ in Kraft. Im Rahmen dieses Gesetzes wurden die Vorschriften des kommunalen Haushaltswesens und der kommunalen Rechnungslegung in Teilen novelliert. Die Regelungen waren erstmals ab dem Haushaltsjahr 2013 anzuwenden. Der Jahresabschluss der Stadt Aachen wird gemäß § 37 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) und der GemHVO NRW erstellt. Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Die Stadt Aachen hat gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW zum Jahresabschluss einen erläuternden Anhang zu erstellen. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang nach § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW. Demnach sind im Anhang zu den Posten der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Dem Anhang zum Jahresabschluss ist zudem ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45-47 GemHVO NRW beizufügen. Ferner werden ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel sowie eine Übersicht des Stiftungsvermögens und eine Aufstellung der Ermächtigungsübertragungen beigefügt. -5- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 2 Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die in den Regelungstexten der GO NRW und der GemHVO NRW enthalten sind. Soweit dort keine gesonderten Regelungen vorgesehen sind, wird auf die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zurückgegriffen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Aachen zur Eröffnungsbilanz erfolgte auf der Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte (vgl. § 92 Abs. 3 GO NRW) sowie nach den Bewertungsvorschriften der §§ 32-36 und §§ 42-43 der GemHVO NRW. Diese gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungsbzw. Herstellungskosten. Für Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Jahresabschlüsse neu in die Bilanz aufgenommen wurden, erfolgte die Vermögensbewertung entsprechend den Regelungen des § 33 GemHVO NRW i. V. m. § 91 Abs. 2 GO NRW, wonach die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen sind. Vermögensgegenstände werden grundsätzlich einzeln bewertet. In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW von Bewertungsvereinfachungsverfahren Gebrauch gemacht. Die Stadt Aachen hat im Bereich des beweglichen Sachanlagevermögens im Wesentlichen für die Vermögensgegenstände der Büroausstattung, der Kindertageseinrichtungen, der Schulen, der Sportstätten, der Übergangswohnheime und bestimmter Bereiche der Feuerwehr Festwerte gebildet. Diese wurden zur Eröffnungsbilanz grundsätzlich auf der Grundlage einer Inventur ermittelt und auf die Hälfte der Anschaffungskosten festgesetzt. Der Festwert für die Büroausstattung wurde auf der Grundlage eines Modellarbeitsplatzes und der Anzahl der Arbeitsplätze gebildet. Die Festwerte für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportstätten wurden auf Basis der Inventuren in ausgewählten Einrichtungen und der anschließenden Übertragung der Ergebnisse auf alle Einrichtungen mit vergleichbarer Ausstattung gebildet. Um der geänderten Buchungssystematik zur bilanziellen Abbildung von Festwerten ab dem 01.01.2016 Rechnung zu tragen, wurden zum 31.12.2015 sämtliche objektbezogene Festwerte für einzelne Kitas, Schulen, Sportstätten und Übergangswohnheime jeweils zu einem Festwert für alle Objekte des entsprechenden Bereiches zusammengefasst. Auch für öffentliche Grünflächen erfolgte zur Eröffnungsbilanz eine Festbewertung der Aufbauten und des Aufwuchses. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der Aufwuchs und Aufbau von neuen Grünflächen als Sachgesamtheit erfasst und unterliegt der Einzelbewertung. Die zur Eröffnungsbilanz gebildeten Festwerte bleiben weiterhin bestehen. Für den Aufwuchs bei Waldflächen wurde eine pauschalierte Festbewertung auf der Grundlage der Waldbewertungsrichtlinie NRW durchgeführt. Weitere Festwerte bestehen für die Signaltechnik, für Verkehrseinrichtungsgegenstände (Schilder, Bänke, Papierkörbe etc.), für Zaunelemente im Straßenbereich sowie für die Straßenbäume. Die Ersatzbeschaffungen für bestehende Festwerte sind Investitionsauszahlungen und wurden gleichzeitig unmittelbar als Aufwand behandelt. Die Bewertungsvereinfachung der Gruppenbewertung nach § 34 Abs. 3 GemHVO NRW wurde in einem Teil der in der Anlagenbuchhaltung bilanzierten Parkscheinautomaten (Anschaffungen bis 2009) sowie in einem Teilbereich der Steinvorräte für gleichartige Vermögensgegenstände (Ersatz- und Altmaterialien) angewandt. Gemäß der Neuregelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) sind Vermögensgegenstände bis 410 € netto (zuvor zwischen 60 € und 410 € netto), welche selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzusehen (§ 33 Abs. 4 GemHVO NRW). Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten unter 410 € netto betrugen, wurden im Jahr der Anschaffung auf Sammelposten aktiviert und vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände über 410 € netto wurden in der Regel vollständig erfasst und aktiviert. Die Abschreibungen wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (gemäß der örtlichen Nutzungsdauertabelle) bemessen und linear vorgenommen. -6- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlagevermögen: Für Kosten von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden, welche von der gewoge AG verwaltet werden, erfolgt seit dem Jahr 2013 in Abstimmung mit der gewoge AG eine maßnahmenscharfe Aufteilung der Baukosten nach Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Die im Eigentum der Stadt Aachen und in der Verwaltung der gewoge AG stehenden Wohngebäude wurden zur Eröffnungsbilanz mittels Ertragswertverfahren bewertet. In den Jahren nach dem Eröffnungsbilanzstichtag, sowie auch im Jahr 2016, wurden an einigen dieser Gebäude umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen. Die aktivierungsfähigen Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen wurden in der Anlagenbuchhaltung aktiviert. Für alle im Jahr 2016 vorgenommen Aktivierungen wurde unter Hinzuziehung des Fachbereiches Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) geprüft, ob erforderliche Abwertungsbedarfe aufgrund unterjährig aktivierter Investitionen, welche nicht gleichermaßen mit einer Erhöhung des Ertragswertes einhergehen, bestehen. Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Stadt Aachen hatte gemäß Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und dem Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Für Veräußerungen nach § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind insbesondere Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit. Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen wurden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt. Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Wertpapieren erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert. Umlaufvermögen: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zum Jahresabschluss 2016 wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen. Hierzu wurden die Forderungen in einwandfreie, werthaltige und zweifelhafte Forderungen klassifiziert. Einwandfreie Forderungen wurden in der Folge nicht wertberichtigt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden befristet niedergeschlagene Forderungen zu 80 % wertberichtigt, Forderungen, bei denen Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde, zu 50 %. Forderungen, gegen deren Schuldner Insolvenzverfahren eröffnet wurden, sind zu 100 % wertberichtigt worden. Der verbleibende, noch nicht wertberichtigte Teil der Forderungen ist aufgrund eventuell bestehender, nicht genau quantifizierbarer Ausfallrisiken mit einem Satz von 3,5 % pauschal wertberichtigt worden. Der Pauschalwertberichtigungssatz wurde anhand der Forderungsausfallquote (Verhältnis der Forderungsausbuchungen zum Forderungsbestand) berechnet. Die Liquiden Mittel wurden stichtagsgenau zum 31.12.2016 erfasst. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 42 GemHVO NRW zu bilden, wenn Aus- bzw. Einzahlungen bestehen, deren zugehörige Aufwendungen bzw. Erträge verursachungsgerecht erst dem Folgejahr zuzurechnen sind. Geleistete bzw. erhaltene Zuwendungen sind, sofern sie als aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wurden, mit den Zuwendungsbeträgen berücksichtigt worden. Sie werden über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung ratierlich aufgelöst. Für die Rechnungsabgrenzungsposten existiert generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €. -7- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Sonderposten: Die Sonderposten enthalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt über die Restnutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten die Gebührenüberschüsse aus gebührenrechnenden Bereichen, die dem Bürger in den Folgejahren wieder zu erstatten sind. Die sonstigen Sonderposten enthalten insbesondere die korrespondierenden Werte zu den Vermögensgegenständen und Schulden der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Rückstellungen: Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen gemäß § 36 GemHVO NRW ausreichend Rechnung zu tragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Für Rückstellungen gilt generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €. Verbindlichkeiten: Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. -8- Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.1 Allgemeines Der Ergebnisrechnung kommt die Aufgabe zu, über die Art, die Höhe und die Quellen der Ergebniskomponenten vollständig und klar zu informieren. Sie zeigt die Quellen und Ursachen des Ressourcenaufkommens und des Ressourcenverbrauchs auf und ermittelt den Jahreserfolg, der sich als Überschuss oder als Fehlbetrag darstellt. Die Ergebnisrechnung wird, in Anlehnung an das Handelsrecht, in Staffelform aufgestellt. Sie weist Erträge und Aufwendungen, gegliedert nach ihrer Art in zusammengefassten Positionen, sowie das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis aus. Dadurch werden die Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit, das Finanzergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis deutlich voneinander unterschieden und transparent dargestellt. Verglichen werden jeweils das IST-Ergebnis und der fortgeschriebene Ansatz (Plan-Ansatz inkl. Ermächtigungsübertragungen). Ausgenommen hiervon sind ab dem Haushaltsjahr 2013 aufgrund des NKFWG Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen. Diese sind unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im Anhang zu erläutern. Bei den in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen gerundete Werte. Dies gilt ebenfalls für die Summenwerte der Ergebniszeile. Bei der Aufsummierung aller Einzelwerte können sich geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben. 3.2 Ordentliches Ergebnis Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2016 mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 26,5 Mio. € ab und fällt somit gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz um rd. 24,5 Mio. € besser aus. Steuern und ähnliche Abgaben -342,48 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -353,02 -361,29 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 8,27 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -172,08 -177,22 -184,93 7,71 -3,25 -4,21 -3,76 -0,45 -139,24 -142,87 -145,65 2,79 Privatrechtliche Leistungsentgelte -23,11 -23,80 -24,04 0,24 Erträge aus Kostenerstattung/-umlage -95,15 -132,37 -139,39 7,02 Sonstige ordentliche Erträge -50,67 -51,45 -47,16 -4,29 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Bestandsveränderungen -0,12 0,00 -0,03 0,03 162,88 172,98 174,58 -1,60 28,66 44,41 33,62 10,79 74,36 92,16 81,19 10,97 Ertrags- und Aufwandsarten (in Mio. €) Sonstige Transfererträge Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen Ergebnis 2015 -9- Ergebnis 2016 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 25,16 20,77 24,90 -4,12 541,01 577,70 581,79 -4,09 Sonstige Ordentliche Aufwendungen 33,22 27,91 36,71 -8,80 Gesamt 39,20 51,00 26,53 24,47 Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Die wesentlichen Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Planansatz und den tatsächlichen ISTErgebnissen werden nachfolgend erläutert. 3.2.1 3.2.1.1 Ordentliche Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A -0,18 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -0,18 Grundsteuer B -46,11 Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Ertragsarten (in Mio. €) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Kompensationszahlung (Familienlastenausgleich) Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben (mehrere Konten) Gesamt -0,17 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 -0,01 -46,60 -46,62 0,02 -158,65 -167,00 -173,14 6,14 -103,66 -104,91 -106,62 1,72 -18,76 -18,95 -19,33 0,38 -2,50 -2,70 -2,48 -0,22 -10,37 -10,44 -10,55 0,12 -2,25 -2,25 -2,37 0,13 -342,48 -353,02 -361,29 8,27 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Steuern und ähnlichen Abgaben überschreiten im Jahr 2016 den Haushaltsansatz um rd. 8,3 Mio. €. Geschuldet ist dies im Wesentlichen den Mehrerträgen von rd. 6,1 Mio. € bei den Gewerbesteuereinnahmen sowie den Mehrerträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von rd. 1,7 Mio. €. Bei den anderen Positionen sind die Abweichungen zwischen Plan und Ist zu vernachlässigen. 3.2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -99,72 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -114,44 -114,44 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 -0,01 Zuweisungen vom Bund -0,96 -0,82 -0,48 -0,33 Zuweisungen vom Land -57,24 -51,57 -57,05 5,48 Allgemeine Umlagen vom Land -3,64 -2,72 -2,72 0,00 Auflösung von Sonderposten -8,06 -4,83 -7,77 2,95 Ertragsarten (in Mio. €) Schlüsselzuweisungen vom Land Ergebnis 2015 - 10 - Ergebnis 2016 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Sonstige Zuwendungen und Allgemeine Umlagen (mehrere Konten) Gesamt -2,46 -2,84 -2,48 -0,37 -172,08 -177,22 -184,93 7,70 Der Planansatz für Erträge aus Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen beläuft sich im Jahr 2016 auf rd. 177,2 Mio. €. Das Ist-Ergebnis fällt um ca. 7,7 Mio. € höher aus. Auch im Vergleich zum Vorjahr ist ein deutlicher Anstieg von rd. 12,9 Mio. € zu verzeichnen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Schlüsselzuweisungen vom Land, welche im Jahr 2016 einen neuerlichen Höchststand von rd. 114,4 Mio. € erreichten. Verglichen mit dem Vorjahr ist dies ein Anstieg von rd. 14,7 Mio. €. Die Zuweisungen vom Land befinden sich auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Die Abweichungen zum Planansatz in dieser Ergebniszeile sind schwerpunktmäßig auf den Bereich der Landeszuweisungen zurückzuführen. Hier werden insgesamt – verglichen mit dem Planansatz – Mehrerträge in Höhe von rd. 5,5 Mio. € ausgewiesen. Diese entfallen vornehmlich auf die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Landeszuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (rd. 3,7 Mio. €). Die Mehrerträge aus der Auflösung des PRAP werden jedoch durch die entsprechenden Aufwendungen aus der Auflösung des korrespondierenden Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (siehe Transferaufwendungen) vollständig neutralisiert. Weitere Mehrerträge in Höhe von rd. 3,0 Mio. € ergeben sich aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen. Es handelt sich hierbei nicht um lineare Auflösungen. Vielmehr betreffen die in 2016 gebuchten Mehrerträge ertragswirksame Auflösungen von Sonderposten, welche im Zusammenhang mit außerplanmäßigen Abschreibungen von Vermögensgegenständen gebucht wurden sowie ertragswirksame Auflösungen von Sonderposten bei durchgeführten Anlageabgängen. 3.2.1.3 Sonstige Transfererträge Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerl.-rechtl. Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen - ohne Pflegeversicherung Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen - ohne Pflegeversicherung Sonstige Transfererträge (mehrere Konten) -0,43 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -0,32 -0,52 Gesamt Ertragsarten (in Mio. €) -0,36 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 0,04 -0,92 -0,74 -0,19 -0,44 -0,65 -0,86 0,21 -1,28 -1,05 -1,10 0,04 -0,58 -1,26 -0,70 -0,56 -3,25 -4,21 -3,76 -0,45 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Sonstigen Transfererträge schließen zum 31.12.2016 mit einer Höhe von rd. 3,8 Mio. € ab. Unter dieser Position werden insbesondere Erträge aus dem Ersatz von sozialen Leistungen erfasst. Im Vergleich zum Planansatz ergibt sich lediglich eine geringfügige Abweichung von rd. 0,5 Mio. € in Form von Mindererträgen. - 11 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 3.2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -7,94 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -8,62 Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte -122,56 Auflösung Sonderposten Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (mehrere Konten) Ertragsarten (in Mio. €) -8,60 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 -0,02 -126,40 -128,22 1,82 -8,55 -7,00 -7,50 0,49 -0,18 -0,85 -1,33 0,49 -139,24 -142,87 -145,65 2,79 Ergebnis 2015 Verwaltungsgebühren Gesamt Ergebnis 2016 Die Erträge aus Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten betragen im Jahr 2016 rd. 145,7 Mio. €. Verglichen mit dem Haushaltsansatz ergeben sich Mehrerträge von rd. 2,8 Mio. €. Hiervon entfallen allein rd. 1,8 Mio. € auf Mehrerträge aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten. Erwähnenswerte Mindererträge werden in keinem der oben aufgeführten Ertragsarten erwirtschaftet. 3.2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Ertragsarten (in Mio. €) Mieten, Pachten, Erbbaurecht Erträge aus Verkauf Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Gesamt -20,48 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -21,16 -21,76 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 0,60 -1,02 -0,92 -0,81 -0,11 -1,61 -1,72 -1,47 -0,25 -23,11 -23,80 -24,04 0,24 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Erträge aus den Privatrechtlichen Leistungsentgelten liegen mit rund 24,0 Mio. € im Jahr 2016 nur knapp über dem Vorjahresniveau. Ebenso entspricht das Ist-Ergebnis nahezu den in der Planung veranschlagten Haushaltsansätzen. Mit einem Ergebnis in Höhe von rund 21,8 Mio. € bilden die Erträge aus Mieten, Pachten, Erbbaurechten die mit Abstand größte Position dieser Ergebniszeile. 3.2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erstattungen vom Bund -1,69 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -0,52 Erstattungen vom Land -8,68 Erstattungen von Gemeinden (GV) Erstattungen von Zweckverbänden Ertragsarten (in Mio. €) -0,80 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 0,28 -37,22 -37,07 -0,15 -58,90 -71,29 -77,27 5,98 -10,02 -11,05 -11,00 -0,05 Ergebnis 2015 - 12 - Ergebnis 2016 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich Erstattung von verbundenen Unternehmen und Sondervermögen Sonstige Erstattungen (mehrere Konten) -2,95 -1,47 -1,42 -0,05 -10,42 -9,23 -9,40 0,17 -2,49 -1,58 -2,43 0,84 Gesamt -95,15 -132,37 -139,39 7,02 Im Haushaltsjahr 2016 belaufen sich die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen auf insgesamt rd. 139,4 Mio. €. Damit liegen sie um rund 7,0 Mio. € über dem Haushaltsansatz und sogar um rund 44,2 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Mehrerträge - im Vergleich zum Haushaltsansatz - resultieren zu einem Großteil aus höheren Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (rd. 6,0 Mio. €). Im Jahr 2016 entstanden Mehrerträge in Höhe von rund 10,1 Mio. € aufgrund einer abschlägigen Ausgleichzahlung der Städteregion für die Abrechnungsjahre 2012 bis 2015. Darüber hinaus konnte die Stadt weiterhin von höheren Sonstigen Erstattungsleistungen in Höhe von rund 0,8 Mio. € profitieren. Mindererträge ergeben sich aus Erstattung für Brandbekämpfung in Höhe von rund 0,8 Mio. € sowie rund 3,6 Mio. € bei den Erstattungen der Städteregion für von der Stadt wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der sozialen Leistungen. 3.2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge -15,00 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 0,10 -2,56 -4,57 2,00 -6,59 -7,57 -8,19 0,63 Auflösung von sonstigen Sonderposten -2,11 -0,25 -2,65 2,40 Erträge aus Anpassungen von Festwerten Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen -7,56 -0,26 0,00 -0,26 -2,20 0,00 -1,07 1,07 Auflösung von Pensionsrückstellungen -5,11 -18,94 -9,25 -9,69 Auflösung von Beihilferückstellungen Auflösung von erhaltenen Anzahlungen -1,08 -5,00 -1,88 -3,12 -1,82 -0,28 0,00 -0,28 Erträge aus Inventurdifferenzen Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen Sonstige ordentliche Erträge (mehrere Konten) -1,07 0,00 0,00 0,00 -1,32 0,00 -2,49 2,49 -5,52 -1,69 -2,05 0,36 -50,67 -51,45 -47,16 -4,23 Ertragsarten (in Mio. €) Konzessionsabgaben Mehrerlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen Bußgelder, Zwangsgelder und ähnliches Gesamt -13,89 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -14,90 -3,71 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Sonstigen ordentlichen Erträge haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr um rd. 3,5 Mio. € verringert, was im Wesentlichen der Veränderung bei der Position „Erträge aus der Anpassung von Festwerten“ geschuldet ist. Die Erträge aus der Anpassung von Festwerten resultierten im Jahr 2015 aus der Verbuchung der Inventurergebnisse. - 13 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Verglichen mit dem Planansatz ergibt sich eine Verschlechterung in Höhe von rd. 4,2 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen den folgenden Positionen geschuldet: Mindererträge in Höhe von rd. 9,7 Mio. € sind in der Auflösung von Pensionsrückstellungen begründet. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch auf den Minderaufwand im Bereich der Versorgungsaufwendungen zu verweisen. Die Abweichungen zwischen Planansatz und Ist-Werten sind im Wesentlichen darin begründet, dass die Pensionsund Beihilferückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses sowie auch bereits in den Vorjahren entsprechend der im Gesetz und den einschlägigen Kommentierungen dargelegten Vorgehensweise, jedoch abweichend zu der ursprünglichen Haushaltseinplanung, gebucht werden. Um im Rahmen künftiger Jahresabschlüsse derartige Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist-Werten zu vermeiden, wird gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt darauf hingearbeitet, die Darstellungsweise im Haushalt und im Jahresabschluss zu vereinheitlichen. Weitere Verschlechterungen ergeben sich aus der geringeren Auflösung von Beihilferückstellungen in Höhe von rd. 3,1 Mio. €. Den Mindererträgen stehen insbesondere Mehrerträge aufgrund von Mehrerlösen aus dem Verkauf von Anlagevermögen von rd. 2,0 Mio. € sowie höheren Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen von rd. 2,5 Mio. € gegenüber. 3.2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Ertragsarten (in Mio. €) Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen Gesamt 0,00 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 0,00 -0,12 -0,12 Ergebnis 2015 0,00 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 0,00 0,00 -0,03 0,03 0,00 -0,03 0,03 Ergebnis 2016 Im Jahr 2016 wurden Erträge in Höhe von 0,03 Mio. € aus Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen gebucht. Hierbei handelt es sich um die im Rahmen der Inventur der Steinvorräte durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) ermittelten Ergebnisse. 3.2.2 3.2.2.1 Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen Dienstbezüge Beamte 44,08 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 46,84 Entgelte tariflich Beschäftigte 71,22 Sonstige Beschäftigte Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung Beihilfe u. Unterstützungsleistungen für Beamte Zuführung zu Pensionsrückstellung für Beschäftigte Aufwandsarten (in Mio. €) 44,85 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 1,99 75,81 77,13 -1,32 5,76 5,66 6,13 -0,47 5,62 6,29 6,05 0,25 14,55 15,69 15,90 -0,21 2,75 2,88 2,68 0,20 16,07 16,66 18,62 -1,96 Ergebnis 2015 - 14 - Ergebnis 2016 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Zuführung zu Beihilferückstellung für Beschäftigte Zuführung zu Rückstellungen Gesamt 2,23 2,32 2,26 0,05 0,60 0,83 0,95 -0,12 162,88 172,98 174,58 -1,60 Die Personalaufwendungen des Jahres 2016 belaufen sich auf rd. 174,6 Mio. € und liegen damit auf Ebene der Ergebniszeile lediglich um 1,6 Mio. € über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Geringfügige Verwerfungen auf Ebene der einzelnen Konten gleichen sich somit fast vollständig aus. Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen von rd. 2,0 Mio. € werden durch Minderaufwendungen im Bereich der Dienstbezüge von ebenfalls rd. 2,0 Mio. € egalisiert. Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Personalaufwendungen um 11,7 Mio. € höher aus. Die Steigerung zeigt sich mit rd. 5,9 Mio. € im Wesentlichen bei den Entgelten für die tariflich Beschäftigten. Dies ist vornehmlich auf Tariferhöhungen sowie den steigenden Personalbedarf im Bereich der Flüchtlings- und Asylhilfe zurückzuführen. 3.2.2.2 Versorgungsaufwendungen Versorgungsbezüge Beamte Beihilfe u. Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger Zuführung zu Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger Zuführung zu Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger 18,93 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 19,06 4,94 Gesamt Aufwandsarten (in Mio. €) 19,74 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 -0,68 5,00 4,81 0,19 4,58 16,33 8,49 7,84 0,20 4,01 0,57 3,44 28,66 44,41 33,62 10,79 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Versorgungsaufwendungen betragen im Jahr 2016 insgesamt 33,6 Mio. €. Damit liegen sie mit rd. 10,8 Mio. € deutlich unter dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (ca. 7,8 Mio. €), welche sich im Jahr 2016 auf rd. 8,5 Mio. € belaufen. Aufgrund der abweichenden Verbuchung im Rahmen des Jahresabschlusses im Vergleich zur Haushaltseinplanung sind diese Minderaufwendungen in Zusammenhang mit den in den Sonstigen Ordentlichen Erträgen ausgewiesenen Mindererträgen zu betrachten. Es wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. 3.2.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwandsarten (in Mio. €) Erstattungsleistungen Bewirtschaftung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 14,20 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 21,98 14,55 16,19 Ergebnis 2015 - 15 - 21,24 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 0,74 16,01 0,17 Ergebnis 2016 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Unterhalt u. Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens Unterhaltung des beweglichen Vermögens 2,47 2,98 2,47 0,51 4,46 4,20 4,25 -0,05 Aufwendungen für Festwerte Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Sonstige Aufwendungen (mehrere Konten) 3,03 7,61 3,81 3,79 24,02 23,36 21,51 1,85 11,63 15,84 11,89 3,95 Gesamt 74,36 92,16 81,19 10,97 Die tatsächlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz um ca. 11,0 Mio. € geringer aus. Sie betragen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 81,2 Mio. € und liegen um 6,8 Mio. € über den im Vorjahr gebuchten Aufwendungen. Die Minderaufwendungen im Vergleich zum fortgeschriebenen Planansatz ergeben sich überwiegend aus den Aufwendungen für Festwerte (3,8 Mio. €), den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (3,6 Mio. €) sowie den Besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (1,9 Mio. €). Lediglich bei den Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens wurde der Planansatz um 0,1 Mio. € überschritten. 3.2.2.4 Bilanzielle Abschreibungen Aufwandsarten (in Mio. €) Außerplanmäßige Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen auf unbewegliches Vermögen Abschreibungen auf bewegliches Vermögen Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter Abschreibungen auf Festwerte Gesamt 3,57 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 0,00 1,75 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 -1,75 1,00 0,76 0,82 -0,06 16,82 14,88 17,89 -3,00 3,47 4,01 4,01 0,00 0,15 0,59 0,31 0,28 0,16 0,53 0,11 0,42 25,16 20,77 24,90 -4,12 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Bilanziellen Abschreibungen betragen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 24,9 Mio. € und liegen damit um rd. 4,1 Mio. € über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz, jedoch noch knapp 0,3 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Bedingt ist dies vornehmlich durch im Vergleich zum Planansatz um rd. 3,0 Mio. € höhere Abschreibungen auf unbewegliches Vermögen sowie vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich des unbeweglichen Sachanlagevermögens, welche sich auf insgesamt rd. 1,8 Mio. € belaufen (vgl. entsprechende Ausführungen im Kapitel 5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW). - 16 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 3.2.2.5 Transferaufwendungen Aufwandsarten (in Mio. €) Aufwendungen für Zuweisungen an Zweckverbände Zuschüsse an verb. Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereich Soziale Leistungen an natürl. Personen außerhalb von Einrichtungen Leistungen der Sozialhilfe an natürl. Personen in Einrichtungen Sonstige soziale Leistungen Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Allgemeine Umlagen an den sonstigen öffentl. Bereich Sonstige Transferaufwendungen (mehrere Konten) Gesamt Ergebnis 2015 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 Ergebnis 2016 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 28,39 28,36 28,40 -0,03 155,42 157,96 163,29 -5,33 53,45 61,23 57,08 4,15 37,86 42,41 39,31 3,11 43,73 44,46 44,56 -0,10 20,46 32,24 32,82 -0,58 11,13 12,31 12,38 -0,08 10,81 11,95 12,74 -0,79 175,19 180,83 187,20 -6,37 4,57 5,95 4,02 1,92 541,01 577,70 581,79 -4,09 Die Transferaufwendungen belaufen sich im Jahr 2016 auf rd. 581,8 Mio. €. Unter dieser Ergebniszeile werden insbesondere die Aufwendungen für soziale Leistungen, Steuerbeteiligungen (z. B. Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit), die Städteregionsumlage sowie Aufwendungen aus Zuschüssen an städtische Beteiligungen und Sondervermögen erfasst. Insgesamt übersteigen die gebuchten Aufwendungen den Planansatz um rd. 4,1 Mio. € und liegen mit rd. 40,8 Mio. € deutlich über den Vorjahreswerten. Mehraufwendungen resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Ausgaben im Bereich der Zuschüsse an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen in Höhe von rd. 5,3 Mio. €, welche insbesondere auf nicht eingeplante aufwandswirksame Auflösungen des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Zuwendungen an den E26 und den E49 zurückzuführen sind. Weitere gestiegene Ausgaben sind im Bereich der Allgemeinen Umlagen an den sonstigen öffentlichen Bereich in Höhe von rd. 6,4 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist der jährlichen Auflösung des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung in Höhe von rd. 1,7 Mio. € sowie einer Zuführung zur Rückstellung für die Bildung der Städteregion um 4,8 Mio. € für das noch ausstehende Abrechnungsjahr 2016 geschuldet. Minderaufwendungen in Höhe von rd. 4,2 Mio. € entstanden hingegen im Bereich der Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche. Weitere Minderaufwendungen in Höhe von rd. 3,1 Mio. € sind bei den Sozialen Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen zu verzeichnen. - 17 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 3.2.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienste Geschäftsaufwendungen Einstellungen und Zuschreibung in die Sonderposten Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 4,53 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 9,20 1,99 Wertveränderungen zu Forderungen Tatsächliche Ausbuchung der Forderungen Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen Mindererlöse aus Verkauf Sonstige ordentliche Aufwendungen (mehrere Konten) Aufwandsarten (in Mio. €) Gesamt 8,13 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 1,07 2,63 2,17 0,47 3,72 3,97 3,51 0,46 5,12 0,18 5,76 -5,59 1,91 2,11 1,91 0,20 3,03 0,99 4,68 -3,70 1,10 1,08 2,41 -1,33 3,93 0,11 0,14 -0,03 0,24 0,56 0,15 0,40 7,64 7,08 7,85 -0,76 33,22 27,91 36,71 -8,80 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen im Jahr 2016 mit 36,7 Mio. € ca. 8,8 Mio. € über dem fortgeschriebenen Planansatz. Dies liegt vor allem an zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 5,6 Mio. € für die Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten. Im Bereich der Gebühren und Stiftungen werden die Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten durch die Überschüsse in den jeweiligen kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Stiftungsabschlüssen in gleicher Höhe ausgeglichen, so dass dies aus gesamthaushalterischer Sicht zu keiner Mehrbelastung führt. Weitere deutliche Mehraufwendungen zum Planansatz resultieren aus rd. 3,7 Mio. € höheren Wertveränderungen zu Forderungen. Demgegenüber stehen jedoch Minderaufwendungen bei Mieten, Pachten und Erbbauzinsen in Höhe von rd. 1,1 Mio. €. 3.3 Finanzergebnis Finanzerträge -21,38 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -21,81 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18,38 Gesamt -3,00 Ertrags- und Aufwandsarten (in Mio. €) Ergebnis 2015 -21,78 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 -0,02 18,03 28,49 -10,46 -3,78 6,71 -10,49 Ergebnis 2016 In Summe schließt das Finanzergebnis im Haushaltsjahr 2016 mit einem negativen Saldo von rd. -6,7 Mio. € ab und überschreitet den Planansatz deutlich um rd. 10,5 Mio. €. Dies ist auf nicht eingeplante Aufwendungen in der Ergebniszeile „Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen“ für Zinsen aus Gewerbesteuererstattungen in einer Höhe von rd. 12 Mio. € zurückzuführen. - 18 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 3.3.1 Finanzerträge Ertragsarten (in Mio. €) Zinserträge Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen andere sonstige zinsähnliche Erträge Gesamt -14,07 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -14,66 -14,50 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 -0,17 -6,94 -7,01 -6,91 -0,10 -0,38 -0,13 -0,37 0,24 -21,38 -21,81 -21,78 -0,02 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Finanzerträge in Höhe von rd. 21,8 Mio. € sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,4 Mio. € gestiegen und entsprechen somit nahezu dem Planansatz. Nennenswerte Abweichungen innerhalb der Ergebniszeile sind dabei nicht zu nennen. Lediglich innerhalb der dieser Ergebniszeile zugeordneten Konten ergeben sich Verwerfungen in Höhe von rd. 7,0 Mio. €, welche auf eine Änderung der Kontennumerik für Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen zurückzuführen sind. Während diese Erträge in Vorjahren sowie im Rahmen der Haushaltsplanung der Kontengruppe 469 zugeordnet waren, erfolgte im Zuge der Jahresabschlussarbeiten gemäß dem NKF-Kontenrahmen eine Umbuchung zur Kontengruppe 465. Bei den Erträgen in Höhe von rd. 7,0 Mio. € handelt es sich um den anteiligen Bilanzgewinn der Sparkasse Aachen. 3.3.2 Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen 16,15 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 17,53 Kreditbeschaffungskosten, Disagio 0,02 Sonstige Finanzaufwendungen Aufwandsarten (in Mio. €) Zinsaufwendungen Gesamt 15,98 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 1,55 0,00 0,00 0,00 2,22 0,50 12,51 -12,01 18,38 18,03 28,49 -10,46 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen des Jahres 2016 werden im fortgeschriebenen Planansatz mit 18,0 Mio. € ausgewiesen. Tatsächlich wurden im Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von 28,5 Mio. € gebucht und der fortgeschriebene Planansatz damit um rd. 10,5 Mio. € überschritten. Den um rd. 1,6 Mio. € geringeren Zinsaufwendungen stehen dabei Mehraufwendungen im Bereich der sonstigen Finanzaufwendungen von rd. 12,0 Mio. € gegenüber, welche nahezu ausschließlich auf Gewerbesteuererstattungszinsen zurückzuführen sind. 3.4 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Ordentliche Erträge -826,09 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -884,94 Ordentliche Aufwendungen 865,29 935,94 Ertrags- und Aufwandsarten (in Mio. €) Ergebnis 2015 - 19 - -906,25 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 21,31 932,78 3,16 Ergebnis 2016 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Ordentliches Ergebnis 39,20 51,00 26,53 24,47 Finanzerträge -21,38 -21,81 -21,78 -0,02 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18,38 18,03 28,49 -10,46 Finanzergebnis -3,00 -3,78 6,71 -10,49 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 36,21 47,23 33,25 13,98 Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich aus dem Ordentlichen Ergebnis und dem Finanzergebnis. Im Haushaltsjahr 2016 schließt es mit einem Fehlbetrag von 33,3 Mio. € ab und fällt damit gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz um rd. 14,0 Mio. € besser aus. 3.5 Außerordentliches Ergebnis Im Haushaltsjahr 2016 werden im Ergebnis keine außerordentlichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen gleichen sich innerhalb der Stadt Aachen aus und haben somit keinen Einfluss auf das Jahresergebnis. 3.6 Jahresergebnis Ordentliche Erträge -826,09 Fortgeschr. Haushaltsansatz 2016 -884,94 -906,25 Vergleich Plan 2016/ Ist 2016 21,31 Ordentliche Aufwendungen 865,29 935,94 932,78 3,16 Ordentliches Ergebnis 39,20 51,00 26,53 24,47 Finanzerträge -21,38 -21,81 -21,78 -0,02 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18,38 18,03 28,49 -10,46 Finanzergebnis -3,00 -3,78 6,71 -10,49 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 36,21 47,23 33,25 13,98 Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 36,21 47,23 33,25 13,98 Ertrags- und Aufwandsarten (in Mio. €) Jahresergebnis Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Der Saldo der Ergebnisrechnung hat Auswirkungen auf das Eigenkapital. Regelmäßig erfolgt eine Verrechnung des Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages mit der Allgemeinen Rücklage nachdem der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses respektive Jahresfehlbetrages gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW entschieden hat. Das Jahresergebnis errechnet sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Außerordentlichen Ergebnis. Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist für das Haushaltsjahr 2016 einen Fehlbetrag in Höhe von 33.245.860,25 € aus. - 20 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 4 Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung, insoweit wird auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen. Die Finanzrechnung beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen. In Bezug auf die einzelnen Positionen wird im Rahmen der Abweichungsanalyse auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen. Im Folgenden werden nur noch die finanzrechnungsspezifischen Vorgänge dargestellt. Die Finanzrechnung des Haushaltsjahres ist auf der folgenden Seite dargestellt. - 21 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Ergebnis 2015 EUR Fortgeschr. Planansatz EUR Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 306.981.313,87 152.510.191,76 3.444.737,60 130.800.176,09 15.039.077,37 87.225.278,62 23.617.319,88 22.617.792,40 742.235.887,59 352.122.000,00 172.032.900,00 3.134.700,00 136.114.300,00 14.540.800,00 131.041.000,00 24.262.200,00 21.685.600,00 854.933.500,00 357.141.346,38 159.843.073,46 3.508.399,06 138.392.865,51 14.355.807,94 114.469.997,65 25.101.625,49 21.129.090,03 833.942.205,52 50.160.032,51 7.332.881,70 63.661,46 7.592.689,42 -683.269,43 27.244.719,03 1.484.305,61 -1.488.702,37 91.706.317,93 -5.019.346,38 12.189.826,54 -373.699,06 -2.278.565,51 184.992,06 16.571.002,35 -839.425,49 556.509,97 20.991.294,48 Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -142.212.038,56 -25.367.502,57 -63.298.961,59 -17.435.153,73 -509.520.133,73 -18.576.148,64 -776.409.938,82 -34.174.051,23 -153.482.499,20 -24.063.600,00 -76.027.739,31 -18.029.800,00 -581.353.165,73 -25.203.854,79 -878.160.659,03 -23.227.159,03 -153.707.855,16 -24.612.272,49 -66.588.546,69 -21.887.980,16 -561.490.014,64 -19.749.658,08 -848.036.327,22 -14.094.121,70 -11.495.816,60 755.230,08 -3.289.585,10 -4.452.826,43 -51.969.880,91 -1.173.509,44 -71.626.388,40 20.079.929,53 225.355,96 548.672,49 -9.439.192,62 3.858.180,16 -19.863.151,09 -5.454.196,71 -30.124.331,81 -9.133.037,33 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 33.879.090,67 11.772.916,47 10.012.559,31 1.786.249,97 6.825.320,54 64.276.136,96 27.721.600,00 11.979.973,25 0,00 3.570.300,00 2.463.500,00 45.735.373,25 21.405.415,17 13.492.046,18 0,00 1.654.297,93 760.239,83 37.311.999,11 -12.473.675,50 1.719.129,71 -10.012.559,31 -131.952,04 -6.065.080,71 -26.964.137,85 6.316.184,83 -1.512.072,93 0,00 1.916.002,07 1.703.260,17 8.423.374,14 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss -3.196.551,39 -24.140.033,46 -9.809.077,26 0,00 -5.988.687,00 -30.946.367,26 -74.080.716,37 -9.804.579,41 -43.978.630,64 -12.238.262,57 -56.924.375,86 -24.112.784,56 0,00 -27.053.959,35 -92.828.952,76 -213.158.335,10 -167.422.961,85 -190.650.120,88 -4.976.032,39 -27.895.337,08 -13.857.974,56 0,00 -9.412.691,81 -27.098.528,94 -83.240.564,78 -45.928.565,67 -60.022.687,37 -1.779.481,00 -3.755.303,62 -4.048.897,30 0,00 -3.424.004,81 3.847.838,32 -9.159.848,41 -36.123.986,26 -16.044.056,73 -7.262.230,18 -29.029.038,78 -10.254.810,00 0,00 -17.641.267,54 -65.730.423,82 -129.917.770,32 -121.494.396,18 -130.627.433,51 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liq.-Sicherung Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen Auszahlungen für die Tilgung von Krediten zur Liq.-Sicherung Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit 24.346.108,95 230.400.000,00 -30.169.445,84 -165.668.306,95 58.908.356,16 47.817.600,00 0,00 -24.543.800,00 0,00 23.273.800,00 17.950.527,00 156.614.377,99 -16.646.336,32 -90.000.000,00 67.918.568,67 -6.395.581,95 -73.785.622,01 13.523.109,52 75.668.306,95 9.010.212,51 29.867.073,00 -156.614.377,99 -7.897.463,68 90.000.000,00 -44.644.768,67 7.895.881,30 7.433.322,16 -3.930.209,41 -5.101.085,39 6.297.908,66 -7.033.844,22 -530.655,33 6.905.766,62 -476.680,57 -1.135.413,50 Änderungen des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestand an fremden Finanzmitteln Technische Finanzpositionen Liquide Mittel 14.929.725,52 7.963.977,49 -10.835.976,03 -4.624.404,82 7.433.322,16 - 22 - Ergebnis 2016 EUR Veränderung zum Vorjahr EUR Vergleich Plan / Ist EUR Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 4.1 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist im Haushaltsjahr 2016 einen negativen Betrag in Höhe von -14,1 Mio. € aus und fällt somit gegenüber dem im fortgeschriebenen Ansatz ausgewiesenen negativen Saldo von -23,2 Mio. € um rd. 9,1 Mio. € besser aus. Geschuldet ist dies im Wesentlichen den deutlich geringeren Auszahlungen für Transferleistungen in Höhe von rd. 19,9 Mio. €, den Minderauszahlungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 9,4 Mio. € sowie ebenfalls den um 5,4 Mio. € unter dem Haushaltsansatz zurückbleibenden sonstigen Auszahlungen. Bei den der Finanzrechnungszeile Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen zugeordneten Konten ergeben sich nahezu ausschließlich Minderauszahlungen im Vergleich zum Planansatz. Die größten Positionen sind hierbei die Auszahlungen für Sonstige Dienstleistungen (rd. 3,6 Mio. €) und für Besondere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (rd. 2,6 Mio. €). Die deutliche Unterschreitung korrespondiert mit den Minderaufwendungen in ähnlicher Höhe in der entsprechenden Ergebnisrechnungszeile. Im Bereich der Transferauszahlungen wurden insbesondere bei den Auszahlungen für die Gewerbesteuerumlage (rd. 3 Mio. €), bei den Auszahlungen für Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (rd. 3,5 Mio. €) und den Auszahlungen von Zuschüssen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 10,6 Mio. €) die im Haushalt eingeplanten Ansätze deutlich unterschritten. Darüber hinaus konnten Mehreinzahlungen in Höhe von rd. 5 Mio. € bei den Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben erzielt werden, welche vornehmlich aus höheren Gewerbesteuereinzahlungen resultieren. Weiterhin wurden Mehreinnahmen gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. 2,5 Mio. € aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten generiert. Denen sich positiv auf den Saldo auswirkenden Minderauszahlungen und Mehreinzahlungen stehen auf der anderen Seite jedoch auch Mindereinnahmen gegenüber. Eine wesentliche Position bilden die gegenüber den Planansätzen deutlich niedrigeren Einzahlungen im Bereich der Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen (rd. 12,2 Mio. €). So sind u. a. die Einzahlungen aus den Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land um rd. 9,0 Mio. € unter dem Planansatz zurück geblieben. Dies ist zu einem wesentlichen Anteil der Tatsache geschuldet, dass bis einschließlich 2016 die Einzahlung aus der Schulpauschale in Höhe von jährlich etwa 5,5 Mio. € konsumtiv eingeplant wurde, jedoch im Jahresabschluss richtigerweise investiv verbucht wird. Des Weiteren ergeben sich rd. 16,6 Mio. € Mindereinzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Dies resultiert nahezu ausschließlich aus der Unterschreitung der Einzahlungen aus Erstattungen von Gemeinden. 4.2 Saldo aus Investitionstätigkeit Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt für das Haushaltsjahr 2016 -45,9 Mio. €. Dieser resultiert aus den Investitionseinzahlungen mit einer Gesamthöhe von rd. 37,3 Mio. € sowie den Investitionsauszahlungen mit einer Gesamthöhe von rd. 83,2 Mio. €. Während die Höhe der Investitionseinzahlungen wesentlich durch die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen in Höhe von ca. 21,4 Mio. € sowie durch die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von ca. 14 Mio. € geprägt wird, sind bei den Investitionsauszahlungen insbesondere die Auszahlungen für Baumaßnahmen (rd. 27,9 Mio. €), die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (rd. 13,9 Mio. €) sowie die Auszahlungen für die Gewährung von Ausleihungen an Sondervermögen (rd. 27 Mio. €) erwähnenswert. Die deutliche Abweichung zum fortgeschriebenen Planansatz des Investitionssaldos, welcher -167,4 Mio. € beträgt, ist größtenteils den Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren geschuldet, welche jedoch nicht in Anspruch genommen wurden. Insbesondere bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen ist die Abweichung zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz und den tatsächlichen Auszahlungen vornehmlich darin begründet, dass bei bereits begonnenen Maßnahmen die im Haushalt veranschlagten Kosten durch Ermächtigungsübertragungen auch bei einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsphase bis zur endgültigen Fertigstellung fortgeschrieben werden können. Dies betrifft im Wesentlichen die Maßnahmen im Bereich des Infrastrukturvermögens. - 23 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Der Kreditrahmen gemäß Haushaltssatzung 2016 beläuft sich entsprechend dem eingeplanten Investitionssaldo auf 44,6 Mio. €. Tatsächlich wurden Kredite in Höhe von 15,7 Mio. € (Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 17,9 Mio. € abzüglich Umschuldungen in Höhe von knapp 2,2 Mio. €) aufgenommen. 4.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit weist für das Haushaltsjahr 2016 einen Betrag in Höhe von rd. 67,9 Mio. € aus. Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit betragen im Jahr 2016 insgesamt 174,6 €. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 156,6 Mio. €. Des Weiteren werden unter dieser Position die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 18,0 Mio. € sowie die Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen mit einem Betrag von rd. 81 Tsd. € erfasst. In der vorgenannten Einzahlung in Höhe von rd. 17,9 Mio. € ist ein Umschuldungsvorgang von ca. 2,2 Mio. € enthalten. Den Einzahlungen stehen Auszahlungen in Höhe von 106,6 Mio. € entgegen. Diese resultieren zum einen aus der Tilgung von Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 16,4 Mio. €. Während der Umschuldungsvorgang in einer Höhe von ca. 2,2 Mio. € bei der Kreditaufnahme bereits im Jahr 2016 kassenwirksam wurde, erfolgte die entsprechende Auszahlung für die Tilgung erst in 2017. Weiter sind 90,0 Mio. € den Auszahlungen im Zusammenhang mit Liquiditätskrediten zuzurechnen. Der nachfolgenden Tabelle ist die Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich zu entnehmen: 15.699.887,20 € 16.443.388,51 € 11.967.700,00 € -12.711.201,31 € Neuaufnahme ohne Umschuldung abzgl. Ordentliche Tilgung abzgl. Rentierliche Darlehen Saldo 0,00 € Netto-Neuverschuldung Aus der Tabelle ist somit ersichtlich, dass im Jahr 2016 im unrentierlichen Bereich keine Nettoneuverschuldung vorliegt. 4.4 Gesamtsaldo der Finanzrechnung Nach den Vorgaben der GemHVO NRW entspricht das Ergebnis der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres den Liquiden Mitteln. In die Finanzrechnung des Jahres 2016 sind aufgrund buchungstechnischer Systemeinstellungen in SAP zusätzlich bestimmte Konten der Sonstigen Verbindlichkeiten in den Finanzmittelbestand einzubeziehen. Der Finanzmittelbestand des Jahres 2016 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von 4.484.972,13 € und teilweise aus Positionen der Sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von 1.812.936,53 € zusammen. Der Finanzmittelbestand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.135.413,50 € und beträgt zum 31.12.2016 6.297.908,66 € Liquide Mittel Einzubeziehende Konten aus den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ Finanzmittelbestand 2016 - 24 - 4.484.972,13 € 1.812.936,53 € 6.297.908,66 € Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen 5.1 Aktiva 5.1.1 Anlagevermögen 2.704.534.291,29 € 2.658.526.428,67 € 2016: Vorjahr: 5.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 23.505.477,74 € 24.213.088,30 € 2016: Vorjahr: Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO NRW nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Es werden hier die städtischen Lizenzen für die Software ausgewiesen, soweit sie im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt stehen. Grunddienstbarkeiten, bei denen der Stadt Aachen eine eingeschränkte Nutzung eines fremden Grundstücks gewährt wird, werden ebenfalls als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert, soweit ein Entgelt hierfür gezahlt wurde. Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2016 Bezeichnung Konzessionen - € 980.843,00 € Lizenzen 41.934,70 € DV-Software Dienstbarkeiten 3.251.159,90 € Städteregion – Nutzungsrechte 2.453.333,32 € Städteregion – Aufgabenerfüllung 16.778.206,82 € Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände - € 23.505.477,74 € Gesamt Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen. 5.1.1.2 Sachanlagen 1.543.412.240,16 € 1.520.208.253,16 € 2016: Vorjahr: Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Sinne des § 33 GemHVO NRW angesetzt. Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen. - 25 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.1.1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 501.318.455,11 € 501.170.133,73 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 222.680.526,81 € Grünflächen Ackerland 49.239.660,66 € Wald, Forsten 18.216.462,40 € sonstige unbebaute Grundstücke 211.181.805,24 € Gesamt 501.318.455,11 € Die Grünflächen haben eine besondere Bedeutung als Erholungsflächen vor Ort. Zu den Grünflächen zählen u. a. Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze, Sportflächen einschließlich ihrer Aufbauten und Pflanzungen. Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition Grünflächen aufgezeigt: Das Vermögen an Grünflächen beinhaltet u. a. Grünanlagen einschl. Aufwuchs (Wert 31.12.2016): rd. 125 Mio. € Friedhöfe rd. 45 Mio. € Kinderspielplätze einschl. Spielgeräte rd. 47 Mio. € rd. 6 Mio. € Sportflächen Im Jahr 2016 sind bei der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Zugänge in Höhe von rd. 2,4 Mio. € zu verzeichnen. Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus dem Zugang von Kletter- und Balancieranlagen sowie Spielgeräten in Höhe von rd. 0,6 Mio. €. Zudem wurde die Archäologische Vitrine im Elisengarten mit einem Wert von rd. 0,9 Mio. € nachträglich aktiviert. Weitere Zugänge in Höhe von rd. 0,4 Mio. € sind beim Grund- und Boden der Grünflächen zu verzeichnen. Im Rahmen des Jahresabschlusses mussten jedoch auch Abgänge in Höhe von rd. 1,4 Mio. € gebucht werden. Die Gründe hierfür liegen u. a. in der Korrektur von Flächendifferenzen (rd. 0,2 Mio. €), dem Ausbuchen von sowohl bei E26 als auch der Stadt bilanzierten Grundstücken (rd. 0,4 Mio. €) sowie der Anpassung von Festwerten für Grünflächen der Kategorie „hochwertig“, da bei der Wertermittlung Stützwände fälschlicherweise mit einberechnet wurden (rd. 0,4 Mio. €). Nennenswert sind im Jahr 2016 auch die Umbuchungen auf dieser Bilanzposition in Höhe von rd. 0,4 Mio. €. Es handelt sich hierbei um Vermögensgegenstände, welche bisher fälschlicherweise auf der Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens bilanziert waren. Auf der Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland ergeben sich im Jahr 2016 keine nennenswerten Zu- oder Abgänge. Im Bereich der Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten sind im Haushaltsjahr 2016 ebenfalls keine nennenswerten Zugänge, Abgänge und Umbuchungen zu verzeichnen. Unter der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke sind insbesondere Grundstücke der Gemeinde auszuweisen, für welche Erbbaurechte bestellt wurden und solche Grundstücke der Gemeinde, die Bauerwartungsland, Baugrundstücke oder Gewerbegrundstücke darstellen, jedoch nur dann, wenn sie von der Gemeinde auf Dauer gehalten werden sollen. In den Fällen, in denen eine Veräußerungsabsicht besteht, sind die betreffen- - 26 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 den unbebauten Grundstücke der Gemeinde im Umlaufvermögen anzusetzen. Darüber hinaus zählen zu den unbebauten Grundstücken u. a. auch die fließenden Gewässer. Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition sonstige unbebaute Grundstücken aufgezeigt: Das Vermögen an sonstigen unbebauten Grundstücken beinhaltet u. a. Erbbaurechte (Wert 31.12.2016): rd. 177 Mio. € rd. 121 Mio. € davon Stiftungseigentum Baugrundstücke rd. 3 Mio. € Freiflächen, Unland, Grünland, sonst. landwirtschaftliche Flächen rd. 4 Mio. € Betriebsflächen, Lagerflächen rd. 3 Mio. € Im Jahr 2016 sind keine nennenswerten Zugänge hervorzuheben. Insgesamt wurden lediglich rd. 0,3 Mio. € an Zugängen aktiviert. Die Umbuchungen in Höhe von rd. 1,1 Mio. € betreffen im Wesentlichen zwei Verlagerungen von Grundstücken aus der Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen (rd. 0,7 Mio. €) und 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen (rd. 0,3 Mio. €). Die Abgänge des Jahres 2016 in Höhe von rd. 2,1 Mio. € resultieren nahezu ausschließlich aus Grundstücksverkäufen. 5.1.1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 136.089.432,41 € 137.520.345,49 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 491.214,17 € Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 € Schulen 104.105.068,50 € Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude 31.493.149,74 € 136.089.432,41 € Gesamt Die Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen weist zum Jahresabschluss 2016 keine Zugänge aus. Demgegenüber stehen jedoch Abgänge in Höhe von rd. 0,9 Mio. € und Umbuchungen in Höhe von -0,3 Mio. €. Die Abgänge resultieren aus der Übertragung von zwei Grundstücken an den E26. Bei der Umbuchung handelt es sich ebenfalls lediglich um ein Grundstück, welches zur Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke umgebucht wurde. Zum 31.12.2016 wird kein Wert auf der Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen ausgewiesen. Es gibt weder Zu- noch Abgänge in 2016. Die Umbuchung in Höhe von rd. 0,7 Mio. € resultiert aus einer Verlagerungen des einzigen Grundstückes (Grundschule Höfchensweg) in die Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke. Die Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten weist zum Jahresabschluss 2016 Zugänge in Höhe von rd. 4,2 Mio. € aus, welche vornehmlich auf Käufe von Grundstücken zurückzuführen sind. Lediglich rd. 0,8 Mio. € der Zugänge resul- - 27 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 tieren aus investiven Modernisierungsmaßnahmen der Gewoge an den städtischen Wohngebäuden, weitere rd. 1,1 Mio. € ergeben sich aus Umbuchungen von den Anlagen im Bau. Die Abgänge in Höhe von rd. 2,8 Mio. € beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Übertragung des, erst im Jahr 2016 gekauften, Grundstückes Tempelhofer Straße 4,6 zum Gebäudemanagement in Höhe von rd. 2,7 Mio. €. Auffällig ist zudem die Höhe der Abschreibungen mit rd. 1,5 Mio. €. Zum Stichtag 31.12.2016 wurden durch den Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) die Ertragswerte der im Jahr 2016 modernisierten Wohnobjekte ermittelt und den in der Anlagenbuchhaltung gebuchten Restbuchwerten gegenüber gestellt. Bei einzelnen Objekten lag der ermittelte Ertragswert unterhalb der in der Anlagenlagenbuchhaltung ausgewiesenen Restbuchwerte. Dies ist vornehmlich in der Aktivierung der getätigten Investitionen begründet. Die im Jahresabschluss 2016 durchgeführte Abwertung beläuft sich auf insgesamt rd. 0,8 Mio. €, einhergehend mit einer ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten. Soweit bebaute Grundstücke der Gemeinde nicht unter den Posten Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen oder Wohnbauten ausgewiesen werden, sind sie unter Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude zu bilanzieren. Hierzu zählen insbesondere die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dies können z. B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, Sportstätten und sonstige öffentliche soziale und kulturelle Einrichtungen sein. In der Bilanz der Stadt Aachen stellen historische Gebäude - insbesondere das historische Rathaus - erhebliche Vermögenswerte dar. Im Jahr 2016 sind auf dieser Bilanzposition Zugänge in Höhe von rd. 0,8 Mio. € zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um Grundstücksankäufe, Übertragungen von Grundstücken des E26 sowie dem Zugang eines Grundstückes als Eröffnungsbilanzkorrektur. Die Abgänge und Umbuchungen im Jahr 2016 sind hingegen zu vernachlässigen. Auffällig ist zudem die Höhe der Abschreibungen mit rd. 1,1 Mio. €. Wie bei der Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten erwähnt, belaufen sich davon rd. 0,3 Mio. € auf die durchgeführte Abwertung im Rahmen der Überprüfung von im Jahr 2016 modernisierten Ertragswertobjekten, einhergehend mit einer ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten. 5.1.1.2.3 Infrastrukturvermögen 829.126.084,47 € 812.816.988,62 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert des Infrastrukturvermögens setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 187.800.438,23 € Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 26.986.534,04 € Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen - € Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 318.050.986,87 € Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 281.989.006,78 € 14.299.118,55 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 829.126.084,47 € Gesamt Die Vermögenswerte der Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens vermindern sich im Jahr 2016 lediglich um rd. 0,1 Mio. €. Es sind im Jahr 2016 keine hervorzuhebenden Zugänge, Abgänge oder Umbuchungen zu erwähnen. Unter der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel sind in der Anlagenbuchhaltung ebenfalls die Durchlassbauwerke erfasst. Im Rahmen der Inventurarbeiten 2015 wurden auch die dieser Bilanzposition zugeordneten Vermö- - 28 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 gensgegenstände einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung dauerte jedoch bis in das Jahr 2016 an, sodass ein Teil der Ergebnisse erst im Jahresabschluss 2016 verbucht werden konnte. Die Zugänge in Höhe von rd. 2,3 Mio. € beziehen sich vornehmlich auf nachträglich aktivierte Brücken und Durchlässe, welche bisher nicht erfasst waren, sowie auf die Korrektur von im Jahr 2015 fälschlicherweise in Abgang gebrachten Durchlässen. Die Abschreibungen des Jahres belaufen sich auf rd. 0,8 Mio. €. Hierin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 0,1 Mio. €. Unter der Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen werden wie in den Vorjahren keine Werte bilanziert. Besonders hervorzuheben sind die Zugänge auf der Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in Höhe von rd. 16,5 Mio. €. Hiervon entfallen rd. 16,3 Mio. € auf Kanalbaumaßnahmen der STAWAG, welche im Rahmen des jährlichen Investitionsentgeltes durchgeführt wurden. Die Abgänge betragen für das Haushaltsjahr rd. 0,2 Mio. € und resultieren im Wesentlichen aus der Verschrottung bzw. dem Abriss von Kanälen im Zuge von Neubaumaßnahmen. Die Abschreibungen auf das Kanalvermögen bilden mit rd. 6,5 Mio. € einen wesentlichen Bestandteil der in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen gesamtstädtischen Abschreibungsbeträge. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Abschreibungen um ca. 0,2 Mio. € erhöht, was auf die angestiegenen Vermögenswerte in dieser Bilanzposition zurückzuführen ist. Innerhalb der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen werden sämtliche im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen befindlichen Straßen, Wege und Plätze, Verkehrslenkungsanlagen sowie alle Einrichtungsgegenstände im Infrastrukturbereich (Beschilderung, Verkehrsüberwachungsgeräte, Parkleitsystem etc.) bilanziert. Diese Bilanzposition weist zum 31.12.2016 einen Wert von rd. 282,0 Mio. € aus und ist im Vergleich zum Vorjahr mit rd. 1,3 Mio. € geringfügig gesunken. Insgesamt können im Jahr 2016 bei dieser Bilanzposition Zugänge in Höhe von rd. 6,9 Mio. € verzeichnet werden. Hiervon resultieren rd. 1,5 Mio. € aus der im Rahmen der Inventur 2015 erfassten unentgeltlich übertragenen Straßenflächen im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen. Jene Straßenabschnitte waren bislang aufgrund des fehlenden Informationsprozesses nicht in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Dem gegenüber stehen Anlagenabgänge i.H.v. rd. 0,6 Mio. €. Der periodengerechte Werteverzehr in dieser Bilanzposition wird in Abschreibungen von insgesamt rd. 8,1 Mio. € dargestellt. Das Vermögen an Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen ist gegliedert in (Wert 31.12.2016): Gemeindestraßen rd. 193 Mio. € Kreisstraßen rd. 13 Mio. € Landesstraßen rd. 17 Mio. € Bundesstraßen rd. 32 Mio. € Privatstraßen rd. 1 Mio. € Verkehrslenkungsanlagen (inkl. FW) rd. 8 Mio. € rd. 18 Mio. € FW Straßenbäume Die Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens enthält u. a. Ingenieurbauwerke, wie z. B. Stütz- und Lärmschutzwände, Brunnen, Fußgängerunterführungen, versenkbare Poller. Während die Abgänge in Höhe von lediglich rd. 41 Tsd. € zu vernachlässigen sind, schlagen die Zugänge des Haushaltsjahres mit rd. 7,2 Mio. € zu Buche, im Wesentlichen bedingt durch im Rahmen der Inventur 2015 festgestellte Differenzen (hier: nachaktivierte Stützwände, welche bislang nicht erfasst waren). Die Abschreibungen des Jahres belaufen sich auf rd. 0,8 Mio. €. Die Umbuchungen in Höhe von 0,6 Mio. € beziehen sich auf die Verlagerung von diversen Anlagengütern zu der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen. Diese Vermögensgegenstände waren bisher fälschlicherweise auf der Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens bilanziert. - 29 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 8.384.976,77 € 8.103.048,51 € 2016: Vorjahr: In der Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden sind hauptsächlich Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche sich auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Natur- und Kunstrasenplätze, Spielgeräte auf Schul- und Kitagrundstücken, Tennenspielfelder oder Bolzplätze sowie deren Einrichtungsgegenstände. Im Jahr 2016 sind keine nennenswerten Abgänge oder Umbuchungen hervorzuheben. Die Zugänge des Jahres 2016 in Höhe von rd. 1,0 Mio. € resultieren vornehmlich aus Aktivierungen von Spielgeräten sowie eines Kunstrasenplatzes. 5.1.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 € 1.250,00 € 2016: Vorjahr: Die städtischen Kunstgegenstände in Museen und Kulturstätten werden grundsätzlich in der Bilanz des Kulturbetriebs geführt. Darüber hinaus sind die Bau- und Kulturdenkmäler in der städtischen Bilanz zwar aufgeführt, jedoch mit einem Wert von 0 € gebucht. Es wurde im Jahr 2016 lediglich eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1.250,00 € gebucht, da ein in 2015 aktiviertes Portrait aufgrund der Bewertungsstetigkeit keinen Wert in der städtischen Bilanz ausweisen sollte. Alle Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind ohne Buchwert erfasst. 5.1.1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 17.124.481,02 € 12.756.348,61 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2016 Bezeichnung 69.808,00 € Maschinen 1.419.718,69 € Technische Anlagen 58.178,56 € Betriebsvorrichtungen Fahrzeuge 15.576.775,77 € Gesamt 17.124.481,02 € Im Jahr 2016 sind auf der Bilanzposition 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Zugänge in Höhe von rd. 6,2 Mio. € zu verzeichnen. Diese entfallen größtenteils auf die Beschaffung von Fahrzeugen im Bereich der Feuerwehr. Die Abgänge fallen mit lediglich etwa 0,1 Mio. € relativ gering aus. Die Abschreibungen belaufen sich im Jahr 2016 auf rd. 1,8 Mio. €. 5.1.1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.043.212,55 € 34.965.928,55 € 2016: Vorjahr: - 30 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Im Vergleich zum Vorjahr reduziert sich der Buchwert der Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung um ca. 0,9 Mio. €. Die Zugänge des Jahres 2016 belaufen sich auf rd. 1,6 Mio. €. Dem gegenüber stehen Abgänge in Höhe von rd. 0,2 Mio. €. Die Abschreibungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2016 auf rd. 2,2 Mio. €. 5.1.1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 17.325.597,83 € 12.874.209,65 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert ergibt sich aufgrund von zum Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen, geleisteten Anzahlungen beim Erwerb von Vermögensgegenständen sowie aus Umbuchungen im Rahmen der Aktivierung von fertiggestellten Vermögensgegenständen unter der jeweils entsprechenden Bilanzposition, wenn der Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt wurde. Zum 31.12.2016 wurde mit Hilfe der zuständigen Fachbereiche für sämtliche Anlagen im Bau überprüft, ob die bilanzielle Zuordnung zum Bilanzstichtag noch sachgerecht war. Der Bilanzwert hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,5 Mio. € erhöht. Die Zugänge in Höhe von rd. 9,0 Mio. € sind zu einem großen Teil den beiden noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen Soziale Stadt Nord und Modernisierung Reimannstraße 2-6 mit rd. 4,0 Mio. € geschuldet. 5.1.1.3 Finanzanlagen 1.137.616.573,39 € 1.114.105.087,21 € 2016: Vorjahr: Die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zum Bilanzstichtag fortgeschrieben. Es handelt sich im Einzelnen um die im Anschluss folgenden Positionen. 5.1.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 308.731.161,82 € 308.731.161,82 € 2016: Vorjahr: Zum Jahresabschluss 2016 gibt es folgende Anteile an verbundenen Unternehmen: Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs- AG 306.182.000,00 € 1.666.680,00 € Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH 565.349,00 € Kur- und Badegesellschaft mbH 205.000,00 € regio iT 112.132,82 € 0,00 € Aachener Stadion Beteiligungs GmbH 308.731.161,82 € Bilanzsumme: Für den Jahresabschluss 2016 wurde die Werthaltigkeit der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen unter Hinzuziehung von externen Beratern einer Prüfung unterzogen. Ein Abwertungsbedarf der städtischen Finanzanlagen konnte insbesondere bei der E.V.A. nicht festgestellt werden. - 31 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.1.1.3.2 Beteiligungen 2.938.854,32 € 2.938.854,32 € 2016: Vorjahr: Beteiligungen sind Anteile der Kommune an Unternehmen und Einrichtungen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesen Unternehmen und Einrichtungen herzustellen. Entscheidend ist hierbei die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe. Im Rahmen einer gesetzlich zugrunde zu legenden Beteiligungsvermutung gilt als Beteiligung im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr als 20 %. Wird diese Vermutung nicht widerlegt, so ist eine Beteiligung unter dieser Bezeichnung zu bilanzieren. Direkte städtische Beteiligungen: Aachener Gesell. für Innovation und Technologietransfer AVANTIS Service N.V. 329.437,60 € 102.938,00 € G.O.B. Avantis N.V. AWA Entsorgung GmbH 0,00 € 186.185,00 € 75.856,36 € 12.500,00 € Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH RWTH Aachen Campus GmbH 706.916,96 € Gesamt Beteiligungen an Zweckverbänden: Sparkassenzweckverband Kreis Aachen-Stadt Aachen Zweckverband Aachener Verkehrsverbund Zweckverband Entsorgungsregion West, Eschweiler Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung AC Zweckverband Region Aachen 0,00 € 216.188,65 € 1.986.279,68 € 29.469,03 € 0,00 € Gesamt 2.231.937,36 € 5.1.1.3.3 Sondervermögen der Gemeinde 410.730.061,22 € 410.730.061,22 € 2016: Vorjahr: In der gemeindlichen Bilanz ist das Sondervermögen der Gemeinde, welches unter der Rechtsperson „Gemeinde“ über einen eigenen Rechnungskreis verfügt, unter einem gesonderten Bilanzposten anzusetzen. Zu solchem gemeindlichen Sondervermögen sind die wirtschaftlichen Unternehmen und die organisatorisch verselbstständigten Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu zählen. Das Sondervermögen setzt sich wie folgt zusammen: Aachener Stadtbetrieb (E18) 7.697.460,12 € 269.376.516,35 € Gebäudemanagement (E26) 51.129,19 € Volkshochschule Aachen (E42) Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E46/47) 964.661,03 € Kulturbetrieb (E49) 80.021.128,13 € Eurogress (E88) 52.619.166,40 € 410.730.061,22 € Gesamt - 32 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.1.1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 26.800.000,00 € 26.800.000,00 € 2016: Vorjahr: Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit ihrem Nennbetrag zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen auf die Wertpapiere waren nicht erforderlich. Die Wertpapiere des Anlagevermögens setzen sich zum 31.12.2016 wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 Kapitalmarktpapiere von sonstigen öffentlichen Bereich Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten Kapitalmarktpapiere vom sonstigen inländischen Bereich 0,00 € 26.800.000,00 € 0,00 € Gesamt 26.800.000,00 € Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten: Schuldscheindarlehen der Deutschen Schiffsbank 4.200.000,00 € Wertpapier der IKB Deutsche Industriebank Schuldscheindarlehen HSB Nordbank 15.000.000,00 € 7.600.000,00 € Gesamt 26.800.000,00 € 5.1.1.3.5 Ausleihungen 388.416.496,03 € 364.905.009,85 € 2016: Vorjahr: Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Sondervermögen und sonstige Ausleihungen wurden mit dem tatsächlichen Ausleihungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Ausleihungen setzen sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 34.168.767,14 € Ausleihungen an verbundene Unternehmen - € Ausleihungen an Beteiligungen 353.722.949,61 € Ausleihungen an Sondervermögen 524.779,28 € Sonstige Ausleihungen 388.416.496,03 € Gesamt Ausleihungen an verbundene Unternehmen: EVA GmbH 15.000.000,00 € 4.500.000,00 € 4.500.000,00 € 168.767,14 € EVA GmbH EVA GmbH GeWoGe - 33 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 10.000.000,00 € 34.168.767,14 € EVA GmbH Gesamt Ausleihungen an Sondervermögen: Aachener Stadtbetrieb (E18) Gebäudemanagement (E26) Eurogress (E88) Kulturbetrieb (E49) Gesamt 7.482.000,00 € 321.975.665,22 € 24.165.284,39 € 100.000,00 € 353.722.949,61 € Sonstige Ausleihungen: SV Eilendorf 1914 e.V. 103.393,54 € 30.000,00 € FC Eintracht 1920 Kornelimünster SV Eilendorf 1914 e.V. DJK Arminia Eilendorf 1919 e.V. Wasserverband Eifel-Ruhr Malteser Hilfsdienst FC Germania 1919 Freund e.V. Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Elisabethspitalfonds) Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Alten- u. Siechenf.) Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Kinder- u. Jugendf.) CVUA Chem.-Veterinäruntersuchungsamt Rheinland WABe e.V. TV Aachen-Brand e.V. 14.099,93 € 5.900,00 € 7.419,26 € 6.845,48 € 7.780,17 € 12.250,00 € 11.000,00 € 11.000,00 € 11.000,00 € 182.670,90 € 71.500,00 € 15.920,00 € JSC Blau-Weiß e.V. Aachen Gesamt 34.000,00 € 524.779,28 € WoBauDarlehen Die Ausleihungen an die E.V.A. GmbH in Höhe von jeweils 4,5 Mio. € sowie die Ausleihung an die STAWAG in Höhe von 15 Mio. € stammen aus Stiftungsmitteln. Es handelt sich hierbei um Stiftungsmittel von 16 Stiftungen. Im Jahr 2016 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 27.359.898,43 € an das Gebäudemanagement (E26) vergeben. Gleichfalls ergab sich eine Verminderung des Gründungsdarlehens in Höhe von 2.553.255,46 € als Saldo aus Vermögensübertragungen zwischen der Bilanz der Stadt und der Bilanz des Gebäudemanagements. 5.1.2 Umlaufvermögen 136.265.252,59 € 115.453.664,59 € 2016: Vorjahr: - 34 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.1.2.1 Vorräte 706.416,76 € 676.948,80 € 2016: Vorjahr: Wert Bezeichnung 31.12.2016 706.416,76 € € Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 706.416,76 € Gesamt Im Bereich der Steinvorräte hat sich der Bestand um 29.303,40 € im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Festwert für die Betriebsstoffe der Feuerwehr wurde um 164,56 € erhöht. 5.1.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 131.073.863,70 € 109.547.719,47 € 2016: Vorjahr: Eine Gesamtübersicht über die Forderungen der Stadt Aachen zum 31.12.2016 einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) zu entnehmen. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen aktiviert. 5.1.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 73.307.970,20 € 47.646.754,11 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2016 Bezeichnung Forderungen aus Gebühren Forderungen aus Beiträgen Forderungen aus Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 4.225.985,86 € 1.498.278,95 € 8.434.836,07 € 26.216.006,74 € 32.932.862,58 € Gesamt 73.307.970,20 € Der Bestand der öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 25,6 Mio. € erhöht. Die Erhöhung ergibt sich zum einen aus einem Zuwachs von 10 Mio. € bei den Forderungen aus Transferleistungen. Dies ist größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung, insbesondere auf Erstattungen aus dem Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, zurückzuführen. Zum anderen sind die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen um rund 14,6 Mio. € gestiegen. Hierbei handelt es sich um die Einbuchung einer Forderung gegenüber der Städteregion Aachen für eine Abschlagszahlung resultierend aus den Abrechnungen der übertragenen Aufgabenbereiche der Jahre 2012 bis 2015. Die hierzu korrespondierende Einzahlung erfolgte im Haushaltsjahr 2017. - 35 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Während die Beiträge um 0,13 Mio. € gesunken sind, konnte bei den Gebühren eine Steigerung von 0,18 Mio. € verzeichnet werden. Im Bereich der Steuerforderungen gab es ursprünglich einen Zuwachs von 4,7 Mio. €. Die Verbuchung einer Gewerbesteuerrückerstattung aufgrund geänderter Steuerbescheide für die Jahre 2004-2006 führte jedoch zu einer Reduzierung von 3,8 Mio. €, sodass es insgesamt eine Steigerung von 0,9 Mio. € gab. 5.1.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 40.398.810,99 € 40.235.629,11 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert 31.12.2016 Bezeichnung Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen Privatrechtliche Forderungen gegenüber Beteiligungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber Sondervermögen 1.720.176,76 € 628.577,54 € 8.439.680,01 € 4.994,05 € 29.605.382,63 € Gesamt 40.398.810,99 € Die Privatrechtlichen Forderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 0,16 Mio. € erhöht. Hier stiegen vor allem die Forderungen gegenüber den verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,55 Mio. € sowie gegenüber dem öffentlichen Bereich in Höhe von 0,16 Mio. €. Demgegenüber stehen Reduzierungen von 0,35 Mio. € bei den Forderungen gegenüber dem privaten Bereich sowie eine Minderung von 0,20 Mio. € gegenüber Sondervermögen (resultierend aus dem geringerem Forderungsausweis der Bankverrechnungskonten für 2016). Forderungsberichtigung: Die Stadt Aachen hat die Forderungsbewertung wie folgt vorgenommen: Die gemeindlichen Forderungen wurden in folgende Kategorien eingestuft: 1. Einwandfreie Forderungen, bei denen kein Ausfallrisiko besteht 2. Zweifelhafte Forderungen, die auf einem gesonderten Konto ausgewiesen werden 3. Nicht realisierbare Forderungen Bei den Einwandfreien Forderungen wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen. Bezüglich der Zweifelhaften Forderungen erfolgten prozentuale Bewertungsabschläge: - Insolvenzen: Wertkorrektursatz 100 % - Befristete Niederschlagungen: Wertkorrektursatz 80 % - Fälle der Aussetzung der Vollziehung (ADV): Wertkorrektursatz 50 % Die nicht realisierbaren Forderungen wurden aus dem Forderungsbestand ausgebucht. - 36 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Forderungsberichtigung setzt sich insgesamt wie folgt zusammen: Einzelwertberichtigung 31.12.2016 31.12.2015 21110010 Einzelwertberichtigungen - Gebühren 21110020 Einzelwertberichtigungen - Beiträge 21110030 Einzelwertberichtigungen - Steuern 21110040 Einzelwertberichtigungen - Transferleistungen 21110050 Einzelwertberichtigungen - sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 21110060 Einzelwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 21110070 Einzelwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber öffentlichen Bereich -546.466,06 € -249.561,62 € -16.735.490,99 € -44.807,85 € -497.219,74 € -269.823,83 € -14.646.554,50 € -42.308,57 € -2.820.371,86 € -2.755.463,65 € -1.390.331,82 € -1.003.843,99 € -252,00 € -1.377,40 € Gesamt: -21.787.282,20 € -19.216.591,68 € Die Summe der Forderungen, die im Jahresabschluss 2016 einzelwertberichtigt wurden, hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,57 Mio. € erhöht. Pauschalwertberichtigung inkl. differenzierter PWB 31.12.2016 31.12.2015 -118.423.67 € -113.280,96 -1.317.877,36 € -1.634.016,75 -59.698,91 € -20.075,11 € -32.749,61 -16.120,11 -140.405,24 € -320.944,35 21210060 Pauschalwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich -1.292.551,95 € -1.299.102,49 Summe: -2.949.032,24 € -3.416.214,27 21210010 Pauschalwertberichtigungen - Gebühren 21210020 Pauschalwertberichtigungen - Beiträge 21210030 Pauschalwertberichtigungen - Steuern 21210040 Pauschalwertberichtigungen - Transferleistungen 21210050 Pauschalwertberichtigungen - sonstige öffentlichrechtliche Forderungen Neben den Einzelwertberichtigungen wurden auch pauschalierte Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen. Die differenzierte Pauschalwertberichtigung der Forderungsbestände nach Vertragsgegenstandsarten wurde aufgrund einer geänderten Beitragssatzung im Kindergarten- und OGS-Bereich sowie Reduzierung der Altforderungen durch Einzelwertberichtigung im Sozialbereich nicht weiter fortgeführt. Vielmehr werden die bestehenden Bestände der differenzierten Pauschalwertberichtigung in verschiedenen Verfahren ertragswirksam über die Jahre aufgelöst. Um das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen abzudecken, wurde eine pauschale Wertberichtigung mit einem Satz von 3,5 % auf den noch nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand vorgenommen. Im Jahresabschluss 2016 erfolgte eine ertragswirksame Auflösung der Pauschalwertberichtigung um rund 0,47 Mio. €. - 37 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.1.2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 17.367.082,51 € 21.665.336,25 € 2016: Vorjahr: Einen wesentlichen Bestandteil dieser Bilanzposition bilden die zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke. Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind, sind im Umlaufvermögen auszuweisen. Hierzu zählen insbesondere Grundstücke, die von der Gemeinde zum Zwecke der Veräußerung gehalten werden. Im Jahr 2016 ergeben sich in diesem Bereich Zugänge in Höhe von rd. 2,8 Mio. €. Diese resultieren zu einem Großteil aus Zuteilungen im Rahmen von Umlegungsverfahren (ca. 2,2 Mio. €), Flurstücksfortführungen (ca. 0,3 Mio. €) und Übertragungen von E26 an die Stadt (rd. 0,1 Mio. €). Im Jahr 2016 wurden Abgänge aus Grundstücksverkäufen in Höhe von rd. 5,6 Mio. € verzeichnet. Weitere Abgänge in Höhe von rd. 0,9 Mio. € resultieren aus der Aktivierung der Archäologischen Vitrine im Elisengarten unter der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen. 16.858.000,45 € Anlagen im Umlaufvermögen: Zum Verkauf vorgesehene Grundstücke und Gebäude 16.858.000,45 € Bei den zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um Flächen in den folgenden Lagen: - Auf der Hüls - Kaubendenstraße - Pascalstraße - Gewerbepark Brand - Krefelder Straße (Alter Tivoli) - Brander Straße (aus der Umlegung) - Leiner Gasse (aus der Umlegung) - Branderhofer Weg - An der Schmiede (aus der Umlegung) - Kellershaustraße - Laurentiusstraße - Holunderweg (aus der Umlegung) - Schlehenweg (aus der Umlegung) - Franz-Delheid-Straße (aus der Umlegung) - Hubert-Spickernagel-Straße (aus der Umlegung) - Betriebsfläche E-Werk/Prager Ring - Rombachstraße - Carlasiedlung - Bayersbusch (aus der Umlegung) Es handelt sich bei den oben genannten Flächen weitestgehend um Gebäude- und Freiflächen bzw. Bauplätze. Die baurechtliche Klassifizierung jedes einzelnen Flurstückes kann dem Lagerbuch (Itac.Inkol) des Immobilienmanagements entnommen werden. Des Weiteren werden Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Bedienstetendarlehen in Höhe von 0,4 Mio. € sowie Vorsteuerkonten in Höhe von 0,1 Mio. € unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. 5.1.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 0,00 € 2016: Vorjahr: - 38 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.1.2.4 Liquide Mittel 4.484.972,13 € 5.228.996,32 € 2016: Vorjahr: Als Liquide Mittel werden sämtliche Kassenbestände, Handvorschüsse und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Die Bestände werden über Saldenbestätigungen und Kontoauszüge nachgewiesen. Die Bilanzposition gliedert sich wie nachfolgend dargestellt: Wert Wert Bezeichnung 31.12.2016 31.12.2015 Girokonten Schulgirokonten Kitagirokonten Handvorschüsse Schwebeposten Gesamt 1.298.023,84 € 2.945.070,42 € 165.951,96 € 43.240,29 € 32.685,62 € 4.484.972,13 € 2.257.835,50 € 2.720.108,45 € 133.631,52 € 44.440,29 € 72.980,56 € 5.228.996,32 € In der städtischen Bilanz sind unter der Position "Liquide Mittel" Bankkonten mit positiven Salden ausgewiesen. Bankkonten mit negativen Salden werden unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung" dargestellt. Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 744.024,19 Mio. € verringert. Die Bestände aus sogenannten Schulgirokonten betragen zum Bilanzstichtag 2.945.070,42 €. Hierbei handelt es sich um Guthaben, die von den Schulen der Stadt Aachen eigenverantwortlich bewirtschaftet werden. Das wirtschaftliche Eigentum der Konten wird der Stadt Aachen zugerechnet. Über die Schulgirokonten werden neben dem Schulbudget auch fremde Mittel verwaltet. Für diese Mittel ist eine Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" in Höhe von insgesamt 533.481,93 € enthalten. Bei den Kitagirokonten handelt es sich um städtische Konten der Stadt Aachen. Die Kitagirokonten werden von den jeweiligen Kindertagesstätten eigenverantwortlich verwaltet und beinhalten ausschließlich fremde Finanzmittel (z. B. Essensgelder, Ausflugsgelder etc.). Die Darstellung in der Bilanz erfolgt neutral, einerseits bei den liquiden Mitteln und andererseits bei den sonstigen Verbindlichkeiten. Einen Anteil der Liquiden Mittel bilden die Handvorschüsse in Höhe von 43.240,29 €. Die Mittel werden als Barkassenbestände in den Fachbereichen als Wechselgeldkassen vorgehalten. Der Schwebeposten in Höhe von 32.685,62 € resultiert aus zeitlichen Verschiebungen zwischen dem Abbuchungslauf (SEPA-Lastschrifteinzüge) und der Wertstellung auf dem Girokonto. 5.1.3 Rechnungsabgrenzung 175.918.618,95 € 173.307.968,63 € 2016: Vorjahr: Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Auszahlungen angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die geleisteten Zuwendungen wurden in Höhe der gezahlten Zuwendungsbeträge aktiviert. Diese werden über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. - 39 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Weiterhin werden hier die Beamtenbesoldung und Versorgungsbezüge für Januar 2016 ausgewiesen. Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung Aktive RAP für geleistete Zuwendungen ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung Wertberichtigung ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung ARAP Besoldung und Versorgung Sonstige aktive RAP Städteregion ARAP 31.12.2016 119.998.369,11 € 8.260.412,60 € 4.588.644,55 € 3.039.822,02 € 40.031.370,67 € 175.918.618,95 € Gesamt Im Jahr 2016 haben sich die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt um 2,6 Mio. € erhöht. Die Erhöhung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Zuwendungen von rd. 3,6 Mio. € (Vorjahreswert: 116.376.369,62 €) resultiert im Wesentlichen aus der Weiterleitung von Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (E26) sowie den Eigenbetrieb Kulturbetrieb (E49). Die Verbuchung der Rechnungsabgrenzungsposten bei der Stadt Aachen erfolgt analog zu der Verbuchung der Sonderposten für Investitionszuschüsse bei E26 sowie E49. Des Weiteren ist die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Sie beträgt jährlich rd. 1,7 Mio. € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien. Weitere Einzelheiten sind dem Rechnungsabgrenzungsspiegel (Anlage 5 des Anhangs) zu entnehmen. 5.2 Passiva 5.2.1 Eigenkapital 731.757.238,93 € 759.354.701,00 € 2016: Vorjahr: 5.2.1.1 Allgemeine Rücklage 765.003.099,18 € 795.560.914,81 € 2016: Vorjahr: Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 30.557.815,63 € reduziert. Hiervon entfallen 36.206.213,81 € auf die Verrechnung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2015. Demgegenüber ergeben sich im Jahr 2016 aus der Anwendung des NKFWG gemäß § 43 Abs. 3 S.1 GemHVO NRW sowie aus Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW die Allgemeine Rücklage erhöhende Verrechnungen in Höhe von insgesamt 5.648.398,18 €. Es wird darüber hinaus auf die Ausführungen auf Seite 55 verwiesen. - 40 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.2.1.2 Sonderrücklage 0,00 € 0,00 € 2016: Vorjahr: 5.2.1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 € 0,00 € 2016: Vorjahr: 5.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 33.245.860,25 € - 36.206.213,81 € 2016: Vorjahr: Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 beträgt – 33.245.860,25 €. Dieser wird im Folgejahr, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen, in voller Höhe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 5.2.2 Sonderposten 454.192.496,55 € 450.931.144,02 € 2016: Vorjahr: Im Bereich der Sonderposten ergibt sich im Jahre 2016 eine Erhöhung des Bilanzwertes um rd. 3,3 Mio. €. 5.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen 142.625.507,51 € 138.336.958,21 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Wert 31.12.2016 aus Zuweisungen vom Bund 1.092.916,80 € aus Zuweisungen vom Land 138.812.897,90 € 206.595,45 € aus Zuweisungen von Gemeinden 70.071,13 € aus Zuweisungen von Zweckverbänden aus Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich 139.552,11 € aus Zuschüssen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 616.360,90 € aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen - € aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 972.155,70 € aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 714.957,39 € 142.625.507,51 € Gesamt Die Veränderung des Bilanzwertes bei den Sonderposten für Zuwendungen resultiert aus der jährlichen planmäßigen ertragswirksamen Auflösung sowie aus dem Abgang von bezuschussten Vermögensgegenständen sowie im Gegenzug aus Zugängen in Folge der Passivierung erhaltener Investitionszuschüsse für aktivierte Vermögensgegenstände. - 41 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.2.2.2 Sonderposten für Beiträge 44.124.602,23 € 44.452.482,68 € 2016: Vorjahr: Die Veränderungen im Laufe des Jahres ergeben sich aus der Passivierung der erhaltenen Beiträge und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten korrespondierend zur Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände. Es überstiegen hier im Jahr 2016 die ertragswirksamen Auflösungen die Zugänge des Jahres, sodass sich in Summe eine Reduzierung des Bilanzansatzes um rd. 0,3 Mio. € ergibt. 5.2.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.788.039,73 € 9.092.440,86 € 2016: Vorjahr: Die Sonderposten für den Gebührenausgleich werden in Höhe der nach den abgabenrechtlichen Bestimmungen tatsächlich festgestellten Kostenüberdeckungen in den Gebührenhaushalten angesetzt, soweit diese den Gebührenhaushalten noch nicht wieder zugeführt wurden. Die Bilanzposition setzt sich aus den Gebührenhaushalten in den Bereichen Abwasser, Rettungsdienst, Abfall und Straßen- und Winterdienst sowie Friedhof zusammen. Der im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzierte Bilanzwert resultiert vornehmlich aus den im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnungen eingeplanten Entnahmen aus dem Sonderposten in den Bereichen Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung von jeweils rund 2,5 Mio. €. Weiterhin wurden Entnahmen des Sonderpostens in den Gebührenbereichen Straßenreinigung (ca. 0,8 Mio. €) und Krankentransport (ca. 0,5 Mio. €) gebucht. Demgegenüber wurden die im Rahmen der Betriebsabschlüsse festgestellten Kostenüberdeckungen in den Bereichen Abfallentsorgung (ca. 2,0 Mio. €) und Abwasserbeseitigung (ca. 0,6 Mio. €) dem Sonderposten zugeführt. Der im Gebührenbereich Straßenreinigung erwirtschaftete Überschuss von rund 1,7 Mio. € wird in der städtischen Bilanz in Höhe der eingeplanten Kostenüberdeckungen von rd. 0,4 Mio. € als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gezeigt und über den dreijährigen Kalkulationszeitraum (2016-2018) zum Ausgleich der in den anderen beiden Jahren zu erwartenden Unterdeckungen aufgelöst. Der darüber hinaus erwirtschaftete Überschuss i.H. von rd. 1,3 Mio. € wird aufgrund der Rückerstattungsverpflichtung als Rückstellung dargestellt. Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 0,00 € Rettungsdienst Abwasser 3.021.793,93 € Abfall 1.873.995,56 € 892.250,24 € Straßenreinigung und Winterdienst 5.788.039,73 € Gesamt 5.2.2.4 Sonstige Sonderposten 261.654.347,08 € 259.049.262,27 € 2016: Vorjahr: - 42 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 3.434.868,72 € Stellplatzablöse 114.158,58 € Naturschutz 4.514.488,99 € Sonstige Sonderposten 241.468.443,80 € Stiftungen 12.122.386,99 € Schenkungen 261.654.347,08 € Gesamt Unter dem Teilbereich Sonstige Sonderposten mit einem Buchwert in Höhe von 4.514.488,99 € sind zum einen Sonderposten für Vermögensgegenstände verbucht, welche im Jahr 2009 im Rahmen der Gründung der Städteregion auf diese übertragen wurden. Zum anderen handelt es sich hierbei um Sonderposten, welche im Rahmen der bilanziellen Darstellung von Umlegungsverfahren zu bilden sind. 5.2.3 Rückstellungen 587.084.234,00 € 568.633.001,50 € 2016: Vorjahr: Für Verpflichtungen, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Eine Gesamtübersicht über die Rückstellungen der Stadt Aachen zum 31.12.2016 ist dem Rückstellungsspiegel (Anlage 3 zum Anhang) zu entnehmen. 5.2.3.1 Pensionsrückstellungen 503.166.805,00 € 485.086.728,00 € 2016: Vorjahr: Gemäß § 36 GemHVO NRW sind Pensionsrückstellungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Dazu gehören sowohl die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten als auch solche gegenüber den Versorgungsempfängern. Für Beamte werden während der Anwartschaftsphase jährlich Pensions- und Beihilferückstellungen gebildet. Mit Beginn der Ruhephase erfolgen die eigentlichen Auszahlungen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe der zertifizierten Haessler-Software nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G) ermittelt. Bei der Berechnung wurde gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW ein Zinssatz von 5 % zugrunde gelegt. Die Höhe der Teilwerte ist von den Personalentwicklungen wie Neueinstellungen, Beförderungen, Wechsel zu anderen Dienstherren, Wechsel in den Ruhestand abhängig. Als Eintrittsalter in den altersbedingten Ruhestand wird die Vollendung des 65. Lebensjahres unterstellt. Für Feuerwehrbeamte gilt abweichend die maßgebliche Altersgrenze von 60 Jahren. Da eine Besoldungserhöhung regelmäßig zu Anpassungen der Versorgungsbezüge führt, ist diese auch bei der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen entsprechend zu berücksichtigen. Für das Jahr 2016 lag die Besoldungserhöhung ab dem 01.08.2016 bei 2,1 %. - 43 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Pensions- und Beihilferückstellungen insgesamt um rd. 18,1 Mio. € erhöht. Die Veränderung resultiert aus Zuführungen in Höhe von rd. 29,9 Mio. €, ertragswirksamen Auflösungen von rd. 11,1 Mio. € sowie Umbuchungen auf andere Bilanzpositionen von insgesamt ca. 0,7 Mio. €. Der Ausweis der Ausgleichsverpflichtungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) erfolgt im Jahresabschluss unter den Sonstigen Rückstellungen. Aufgrund des Wechsels von Beamten zu anderen Dienstherren erfolgte eine Umbuchung von den Pensionsrückstellungen in die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter in Höhe von rd. 0,7 Mio. €. Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluss über die Aufteilung des Bilanzpostens: PensionsStand rückstellungen 31.12.2015 Umbuchung Auflösung Zuführung Aktive 206.413.283,00 € 737.885,75 € 9.247.841,50 € 18.621.721,25 € Versorgungs206.544.940,00 € - € - € 8.492.781,00 € empfänger Summe 412.958.223,00 € 737.885,75 € 9.247.841,50 € 27.114.502,25 € Beihilferückstellungen Aktive Versorgungsempfänger Summe Gesamt 5.2.3.2 Stand 31.12.2015 Umbuchung Auflösung Zuführung Stand 31.12.2016 215.049.277,00 € 215.037.721,00 € 430.086.998,00 € Stand 31.12.2016 35.276.432,00 € - € 1.884.145,00 € 2.261.930,00 € 35.654.217,00 € 36.852.073,00 € - € - € 573.517,00 € 37.425.590,00 € 72.128.505,00 € - € 1.884.145,00 € 2.835.447,00 € 73.079.807,00 € 737.885,75 € 11.131.986,50 € 29.949.949,25 € 503.166.805,00 € 485.086.728,00 € Rückstellungen für Deponien und Altlasten 20.815.835,01 € 20.815.835,01 € 2016: Vorjahr: Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen. Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten. In der Bilanz der Stadt Aachen sind Rückstellungen für die zukünftige Verpflichtung zur Rekultivierung und Nachsorge der geschlossenen Abfalldeponie Alsdorf-Warden sowie für die Altlastensanierung auf dem sogenannten Krantzgelände passiviert. Für die Schlussbilanz 2016 ist weiterhin der oben genannte Wert zu berücksichtigen, da mit der Verpflichtung aus Nachsorgekosten frühestens in Jahr 2028 zu rechnen ist. 5.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen 175.252,53 € 403.426,27 € 2016: Vorjahr: Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO NRW die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert werden. - 44 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Rückstellung für Sanierungsarbeiten am Aachener Rathaus wurde in Höhe von 258 Tsd. € zum Bilanzstichtag 31.12.2016 ertragswirksam aufgelöst, da alle Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Die Rückstellung für die Sanierung von städtischen Gutshöfen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 36 Tsd. € erhöht. Die Kosten für die Beseitigung diverser baulicher und technischer Mängel an den städtischen Gutshöfen belaufen sich in 2016 auf insgesamt rd. 57 Tsd. €. Des Weiteren wurde diese Rückstellung um weitere rd. 92 Tsd. € aufgestockt. 5.2.3.4 Sonstige Rückstellungen 62.926.341,46 € 62.327.012,22 € 2016: Vorjahr: Als „Sonstige Rückstellungen“ werden nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW die folgenden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 9.464.459,14 € Rückstellung für versetzte Mitarbeiter Rückstellung für zur Städteregion gewechseltes Personal 15.293.877,30 € Rückstellungen für Altersteilzeit 1.390.711,37 € Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 2.827.443,95 € 153.159,27 € Rückstellung für Abfindung Rückstellung für geleistete Überstunden und Gleitzeit 2.799.680,14 € Rückstellung für Abwasserabgabe 475.000,00 € Andere Sonstige Rückstellungen *) 223.000,00 € 40.000,00 € Rückstellung für Ausbau der Ringbahn Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung 2.991.718,52 € Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft 5.100.000,00 € 135.000,00 € Rückstellung für Erbersatzsteuer Stiftung Bischoff 25.984,00 € Rückstellung für Stiftungen 17.189.283,73 € Rückstellung für die Bildung der Städteregion Steuerrückstellungen 2.048.693,17 € Prozesskostenrückstellungen 1.233.550,25 € 203.900,00 € Rückstellung für Verlustübernahme AGIT 1.330.880,62 € Rückstellung für Betriebsabrechnungen 62.926.341,46 € Gesamt *) Zu den „Anderen Sonstigen Rückstellungen“ gehören insbesondere: Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG Betriebskostennachzahlung Nadelfabrik Wert 31.12.2016 100.000,00 € 123.000,00 € Die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter hat sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rd. 0,4 Mio. € auf einen Wert in Höhe von 9,5 Mio. € erhöht. Zum einen erfolgte die erfolgsneutrale Umbuchung in Höhe von rd. 0,7 Mio. € von den Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen. Bei den Versetzungen handelte es sich aus- - 45 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 schließlich um Versetzungen innerhalb von Nordrhein-Westfalen, bei denen sich die Stadt Aachen nach dem VLVG NRW an den späteren Pensionslasten zu beteiligen hat. Zum anderen wurden Erstattungsansprüche in Höhe von rd. 0,2 Mio. € für ehemalige Beamte/Beamtinnen, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, geltend gemacht. Für die zur Städteregion gewechselten Mitarbeiter werden in der Bilanz der Stadt Aachen Verpflichtungen gegenüber der Städteregion nach dem VLVG NRW in Höhe von rd. 15,3 Mio. € ausgewiesen. Die Rückstellung für zur Städteregion gewechselte Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,2 Mio. € vermindert. Die Veränderung resultiert zum einen aus der erfolgsneutralen Umbuchung der Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen sowie zum anderen aus der Inanspruchnahme. Zu Beginn der Altersteilzeit wurden für die während der gesamten Altersteilzeit zu zahlenden Aufstockungsleistungen (Aufstockung auf 83 % des ohne Altersteilzeit zustehenden Nettogehaltes) in voller Höhe Rückstellungen für Altersteilzeit gebildet, die über die Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarungen in Anspruch genommen werden. Während der Arbeitsphase wurden zusätzlich monatlich die entsprechenden Rückstellungen für die Entgeltleistungen sowie ggf. für Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge gebildet. Diese Rückstellungen bauen sich in der Arbeitsphase monatlich auf und werden in der Freistellungsphase entsprechend in Anspruch genommen. Für Altersteilzeit im Teilzeitmodell ist diese Rückstellungsbildung nicht erforderlich. Der Bestand der Altersteilzeitrückstellungen beträgt zum Ende des Berichtszeitraums rd. 1,4 Mio. €. Für die bis zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage sind Urlaubsrückstellungen zu bilden. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,3 Mio. € auf ca. 2,8 Mio. € gestiegen. Da die Auszahlung drei vereinbarter Abfindungen an ausscheidende Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird, wurden zum Bilanzstichtag insgesamt rd. 83 Tsd. € der Rückstellung für Abfindungen zugeführt. Für den Bereich der KiTa-Leitungen standen die antrags- und entscheidungsabhängigen Eingruppierungen auf Grundlage der Entgelttabelle der zum 01.07.2015 gültigen Tarifmerkmale im Sozial- und Erziehungsdienst aus. Da die Höhe der kommenden Nachzahlungen nicht genau bekannt war, wurde gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO in 2015 eine Rückstellung für Nachzahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst gebildet. Aus dieser Rückstellung wurden in 2016 rd. 62 Tsd. € ausgezahlt und der Restbetrag in Höhe von rd. 58 Tsd. € ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen für geleistete Überstunden / Gleitzeit werden gebildet, soweit Bedienstete am Bilanzstichtag die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit in Form von Überstunden oder Gleitzeitguthaben überschritten haben. Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt rd. 0,4 Mio. € erhöht und belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt rd. 2,8 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus der Zuführung in Höhe von ca. 0,3 Mio. € für geleistete Mehrarbeit im Bereich der Feuerwehr sowie rd. 0,1 Mio. € für die restlichen Verwaltungsbereiche. Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz gibt es seit dem 01. Juli 2016 Änderungen im Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG). Grundsätzlich erfolgt die Versorgungslastenteilung ab dem 01. Juli 2016 durch die Zahlung einer Abfindung an den aufnehmenden Dienstherrn. Mit dem Dienstherrenwechsel geht die gesamte Versorgungslast vom abgebenden Dienstherrn auf den neuen Dienstherrn über. Durch dieses Abfindungsmodell entfallen für den abgebenden Dienstherrn die künftigen laufenden Erstattungen nach dem Eintritt in den Ruhestand. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sind für versetzte Mitarbeiter, die nach dem 01.07.2016 zu anderen Dienstherrn gewechselt sind, Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von rd. 83 Tsd. € gebildet worden. Die Rückstellung für die Abwasserabgabe wurde für die im Folgejahr zu zahlende Abwasserabgabe gebildet, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch keine Abrechnungen vorlagen. Die Zahlungen für die eingegangenen Bescheide über die Abwasserabgaben für das Veranlagungsjahr 2015 betrugen rd. insgesamt 0,5 Mio. €. Der Restbetrag wurde in Höhe von rd. 0,3 Mio. € ertragswirksam aufgelöst. Zum Bilanzstichtag wurden weitere ca. 0,5 Mio. € in die Rückstellung eingestellt. Im Ergebnis verringerte sich der Bestand der Rückstellung für Abwasserabgaben geringfügig um ca. 0,3 Mio. €. Die Rückstellung für die Betriebsabrechnung im Bereich der Abwassergebühren wurde in Höhe von rd. 282 Tsd. € in Anspruch genommen. Der Restbetrag von rd. 43 Tsd. € wurde ertragswirksam aufgelöst. - 46 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Für die Ausbaumaßnahmen der Bahnübergänge Hochwaldweg und Reichswald im Rahmen der EuregioRingbahn-Erweiterung Stolberg-Herzogenrath sind insgesamt 40 Tsd. € bei der Rückstellung für den Ausbau der Ringbahn ausgewiesen. Die Rückstellung für Insolvenzanfechtung verringerte sich um einen geringfügigen Betrag, der im Rahmen eines Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt wurde. Der Bestand der Rückstellung für die Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft ist im Jahr 2016 unverändert, da die Verpflichtung aus einer eingegangenen Bürgschaft über den Abschlussstichtag hinaus besteht. Die Rückstellung für Erbersatzsteuer beläuft sich weiterhin auf 135 Tsd. €. Für den Aufwand, der sich aus der Erstellung des/der Jahresabschlusses/Steuererklärung durch den Wirtschaftsprüfer ergibt, sind im jeweiligen Jahr Rückstellungen für Stiftungen zu bilden. Im Wege der Abrechnung der Dienstleistungen aus 2015 wurde ein Betrag von 24 Tsd. € aus der Rückstellung in Anspruch genommen. Des Weiteren wurden rd. 24 Tsd. € der Rückstellung zugeführt, da die Rechnungen mit Aufwand 2016 erst in 2017 gestellt werden. Die Rückstellung für die Bildung der Städteregion hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Mio. € erhöht. Für das noch ausstehende Abrechnungsjahr 2016 wurde im Jahr ein Betrag in Höhe von 4,8 Mio. € der Rückstellung zugeführt. Somit beläuft sich die Rückstellung zum Bilanzstichtag auf rd. 17,2 Mio. €. Für die Betriebe gewerblicher Art wurden in der städtischen Bilanz in den vorangegangen Jahren Steuerrückstellungen von rd. 2,0 Mio. € für voraussichtlich noch abzuführende Ertragssteuern aus Vorjahren passiviert. Im Jahr 2016 wurden der Rückstellung insgesamt 120 Tsd. € zugeführt. Aufgrund der drohenden Verluste aus den laufenden Verfahren wurden der Prozesskostenrückstellung im Jahr 2016 rd. 1,2 Mio. € zugeführt. Die Rückstellung für Verlustübernahmen in Höhe von rd. 0,2 Mio. € betrifft die anteilige Verlustabdeckung der Beteiligungsgesellschaft AGIT für das Wirtschaftsjahr 2016. Die Rückstellung für Betriebsabrechnungen weist zum 31.12.2016 einen Stand i.H.v. rd. 1,3 Mio. € aus und stellt die in ihrer Höhe noch nicht abschließend feststehende Rückzahlungsverpflichtung aus Gebührenüberschüssen im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst nach dem Kalkulationszeitraum 2016-2018 dar. Aufgrund eines Vertrages verpflichtete sich die Stadt Aachen, der E.V.A. GmbH zur Sicherung des wirtschaftlichen Fortbestandes eine Zuschusszahlung zu leisten. Da die Höhe der Zahlungsverpflichtung zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ungewiss war, wurde eine Rückstellung für Zuwendungen in Höhe von 7,0 Mio. € passiviert. Diese Rückstellung wurde in 2016 komplett in Anspruch genommen. 5.2.4 Verbindlichkeiten 1.055.725.758,28 € 983.587.718,10 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzposten 3.2.4 Verbindlichkeiten beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach feststehenden Schulden. Eine Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen zum 31.12.2016 einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4 zum Anhang) zu entnehmen. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. - 47 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.2.4.1 Anleihen 0,00 € 0,00 € 2016: Vorjahr: 5.2.4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 457.177.940,84 € 462.438.039,98 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 von verbundenen Unternehmen 0,00 € von Beteiligungen 0,00 € von Sondervermögen 0,00 € vom öffentlichen Bereich 28.706,34 € vom privaten Kreditmarkt 457.149.234,50 € Gesamt 457.177.940,84 € Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 Mio. € gesunken. Dies ist den Tilgungsleistungen von rd. 23,1 Mio. € und den Neuaufnahmen von rd. 17,9 Mio. € geschuldet. In 2016 wurde ein Umschuldungsvorgang in Höhe von knapp 2,2 Mio. € vorgenommen, welcher in den vorgenannten Gesamtsummen der Tilgungen und Neuaufnahmen enthalten ist. 5.2.4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 444.198.339,81 € 377.583.961,82 € 2016: Vorjahr: Die Kassenkredite und Tagesgeldaufnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 66,6 Mio. € erhöht. Dieser deutliche Anstieg ist u. a. der Tatsache geschuldet, dass eine dem Jahr 2016 zuzurechnende Investitionskreditaufnahme erst im Jahr 2017 liquiditätswirksam erfolgen konnte und somit zwischenzeitlich über die Inanspruchnahme des Kassenkredites kompensiert wurde. Weiterhin mussten erneut Aufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe aufgrund zeitversetzter Erstattungen vom Land durch die Aufnahme von Kassenkrediten vorfinanziert werden. Darüber hinaus erfolgte eine Abschlagszahlung der Städteregion in Höhe von 15 Mio. € für eine dem Haushaltsjahr 2016 zuzurechnende Abrechnung der Regionsumlage für die Jahre 2012-2015 erst im Januar 2017. 5.2.4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 17.293.468,05 € 18.603.880,95 € 2016: Vorjahr: - 48 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 0,00 € Sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Vorgänge 16.821.886,08 € Verlustübernahme KUBA 84.795,97 € Leibrente von FB 23 VB aus nicht abgeschlossen Grundstücksgeschäften 120.000,00 € VB aus nicht abgeschlossenen Anlagenzugängen 266.786,00 € 17.293.468,05 € Gesamt Es sind nur die gemeindlichen Rechtsgeschäfte als kreditähnlich einzuordnen, die mit der Investitionstätigkeit der Gemeinde in Verbindung stehen. Aus der Handreichung ergeben sich hierzu folgende Beispiele: Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz und Leasingverträge. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen haben sich im Jahr 2016 um ca. 1,3 Mio. € verringert und weisen zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von rd. 17,3 Mio. € aus. Die vorgenannte Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen der Reduzierung der Verbindlichkeit für die Verlustübernahme KuBa geschuldet. 5.2.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.823.423,32 € 14.025.658,54 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung 31.12.2016 VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.691.818,61 € 521.010,37 € VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen 9.111.673,84 € VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen 3.498.920,50 € 14.823.423,32 € Gesamt Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig um rd. 0,8 Mio. € erhöht. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich um rd. 1,2 Mio. € gesunken sind, haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen um rd. 1,5 Mio. € erhöht. - 49 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.2.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 8.944.164,24 € 8.121.419,97 € 2016: Vorjahr: Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Wert Bezeichnung VB aus Transferleistungen VB aus Transferleistungen verb. Unternehmen und Sondervermögen 31.12.2016 8.525.162,04 € 419.002,20 € 8.944.164,24 € Gesamt Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,8 Mio. € erhöht. 5.2.4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 68.151.230,49 € 53.940.869,98 € 2016: Vorjahr: Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um rd. 14,2 Mio. €. Die Veränderung resultiert wesentlich aus der Einbuchung einer Verbindlichkeit in Höhe von rund 2,3 Mio. € aufgrund noch zu zahlender Gewerbesteuererstattungszinsen sowie der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber dem E26 (rd. 4,1 Mio. €) sowie E49 (rd. 4,5 Mio. €). 5.2.4.8 Erhaltene Anzahlungen 45.137.191,53 € 48.873.886,86 € 2016: Vorjahr: Die Erhaltenen Anzahlungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um knapp 3,7 Mio. € verringert. Die größten Veränderungen sind hierbei auf dem Sammelkonto für Erhaltene Anzahlungen zu verzeichnen. Insgesamt hat sich das Konto um rd. 8,3 Mio. € verringert. Die Verringerungen stellen den Saldo aus einer Vielzahl von Veränderungen verschiedener Bereiche dar. Insbesondere sind folgende Veränderungen hervorzuheben: Erhöhung der erhaltenen Anzahlungen durch Einzahlungen: Erhalt von Landeszuweisungen für Flüchtlingspauschale Erhalt von Landeszuweisungen für Depot Aachen-Nord Erhalt von Landeszuweisungen für Umgestaltung Brander Markt Verminderung der erhaltenen Anzahlungen durch Auszahlungen oder Verrechnungen: Umbuchen von Landeszuweisungen für Maßnahme AC-Nord / Depot auf die Verbindlichkeit gegenüber E 26 zur Weiterleitung Umbuchen der erhaltenen Zuweisungen für die Maßnahmen Route Charlemagne des E 26 an den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Passivierung von Landeszuweisungen für Maßnahme Templergraben Passivierung von Landeszuweisungen für Archäologische Vitrine Elisengarten Passivierung von Landeszuweisungen für Brücke Weberstraße - 50 - 1,0 Mio. € 1,2 Mio. € 2,1 Mio. € 4,5 Mio. € 4,0 Mio. € 0,8 Mio. € 0,6 Mio. € 0,6 Mio. € Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 5.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung 187.958.435,07 € 184.781.497,27 € 2016: Vorjahr: Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet transitorische Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu Einzahlungen führen, die aber erst im folgenden Haushaltsjahr Ertrag darstellen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind insbesondere die erhaltenen Zuwendungen zur Weiterleitung an Dritte ausgewiesen. Diese werden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Weiterleitung von Zuwendungen an E26. Weiterhin enthält der Posten die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstellen sowie eine vom Bund erhaltene Einmalzahlung für die Ruherechtsentschädigung, die im Voraus gezahlt wurde und über einen Zeitraum von 30 Jahren aufgelöst wird. Die Einnahmen aus Friedhofsgebühren werden seit 2009 über einen Zeitraum von 25 Jahren (vorher 30 Jahre) ertragswirksam aufgelöst. Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Passive RAP für erhaltene Zuwendungen PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung Wertberichtigung PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung Sonstige passive RAP PRAP für Derivate Wert 31.12.2016 119.362.292,79 € 5.263.878,32 € 62.238.785,09 € 1.093.478,87 € 187.958.435,07 € Gesamt Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der passive Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt um 3,2 Mio. € erhöht. Dem Anhang ist in Anlage 5 ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt. 5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW Bürgschaften Der Stand der Bürgschaften der Stadtverwaltung Aachen wird im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesen. Zum 31.12.2016 liegen Bürgschaften in Höhe von insgesamt 65.752.707,57 € vor. Mitgliedschaften Versorgungskassen / Zusatzversorgung Die Stadt Aachen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) in Köln. Die über die Mitgliedschaft der Stadt Aachen dort versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene erhalten aus dieser Versicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Betriebsrente. Abfindungen werden ausnahmslos bei sehr geringen Rentenhöhen (z. Zt. Renten bis 29,05 €) gezahlt. Gegenüber den tariflich Beschäftigten besteht für den Fall, dass die RZVK ihren Versorgungspflichten nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht. - 51 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2016 4,25 % und war damit seit 2008 unverändert. Das Sanierungsgeld wurde 2010 auf 3,5 % erhöht und blieb in 2016 unverändert. Mitgliedschaften Zweckverbände Die Stadt Aachen ist Mitglied in verschiedenen Zweckverbänden, aus denen sich Zahlungsverpflichtungen ergeben könnten: - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Zweckverband Entsorgungsregion West Sparkassenzweckverband Zweckverband Region Aachen Übernahme / Ausgleich Jahresfehlbeträge von Sondervermögen Der Stadt obliegt nach § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) eine Verpflichtung zur Übernahme eines Verlustausgleiches bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen. Im Übrigen werden die Jahresverluste, sofern die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs dadurch nicht gefährdet wird, auf neue Rechnung vorgetragen oder mit der Rücklage verrechnet. Aus folgender Übersicht sind die städtischen Sondervermögen mit entsprechenden Angaben zum geleisteten Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2016 und die entsprechenden Jahresergebnisse zum 31.12.2016 zu entnehmen. Betriebskostenzuschuss (BKZ) Eigenbetrieb Aachener Stadtbetrieb Gebäudemanagement Volkshochschule Stadttheater * Anteil 2016 aus Spielzeit 2015/2016 Anteil 2016 aus Spielzeit 2016/2017 Umspannwerke Summe für 2016 Gewinn (+) / Verlust (-) gem. GuV 59.746.353,26 € - 1.676.757,05 € 44.836.016,74 € - 10.317.715,13 € 4.057.900,00 € - 3.712.239,85 € ** 12.286.900,00 € - 234.093,29 € 7.207.200,00 € - 77.955,51 €*** 200.000,00 € 0,00 € 19.694.100,00 € - 312.048,80 € Kulturbetrieb 16.583.145,73 € - 397.347,33 € Eurogress 1.015.000,00 € - 1.222.690,73 € ** * Anteil Stadttheater 2016, ermittelt aus 7/12 Spielzeit 2015/2016 und 5/12 Spielzeit 2016/2017, da das Geschäftsjahr des Theaters jeweils vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres geht. ** Bei der Volkshochschule und dem Eurogress erfolgte eine unmittelbare Verrechnung des Betriebskostenzuschusses mit dem Eigenkapital, sodass dieser nicht als Ertrag in der GuV dargestellt wird. *** Forecast, vorläufig - 52 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Zuschüsse/Verlustübernahme an Beteiligungen Im Rahmen der Verlustübernahmeverträge ist die Stadt Aachen als Anteilseignerin verpflichtet, Verluste an den städtischen Beteiligungen auszugleichen. Übersicht der direkten städtischen Beteiligungen zum 31.12.2016: Anteilsquote Gesellschaft der Stadt Aachen Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft 99,99% mbH, Aachen (EVA) Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH, Aachen 55,00% (GEGRA) Zuschuss Verlustübernahme Stadt Aachen 2016 Stadt Aachen 2016 14.000.000,00 €* 0,00 € 0,00 € 97.000,00 € 100,00% 0,00 € 2.039.716,83 € 29,86% 355.052,12 € 1.600,52 € 5,10% 157.826,94 € 0,00 € Avantis Services N.V. 33,33% 0,00 € 0,00 € Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen – Heerlen N.V. (G.O.B.-Avantis) 25,00% 0,00 € 0,00 € AWA Entsorgung GmbH Eschweiler 3,13% 0,00 € 0,00 € Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM) 25,01% 36.515,77 € 0,00 € RWTH Aachen Campus GmbH 5,00 % 0,00 € 0,00 € gewoge AG 60,73 % 0,00 € 0,00 € EUROGRESS AACHEN Betriebs GmbH 100,00 % 0,00 € 0,00 € Aachener Stadion Beteiligungs GmbH 100,00 % 1.961.132,75 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kur- und Badegesellschaft mbH, Aachen (KUBA) Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH, Aachen (AGIT) Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs AG (ASEAG) regio iT GmbH 0,98 % * Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Gesellschaftereinzahlung der Stadt Aachen an die EVA. Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die tatsächlich im Jahr 2016 an die Beteiligungen geleisteten Zahlungen. Diese können in Teilen von der Ergebnisrechnung abweichen. Kostenunterdeckungen im Gebührenbereich Von den fünf Gebührenbereichen (Rettungsdienst, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung / Winterdienst und Friedhof) weisen zwei Bereiche im Jahr 2016 Unterdeckungen auf. Der Bereich Rettungsdienst verzeichnet im Betriebsabschluss 2016 voraussichtlich eine Unterdeckung von rund 3,0 Mio. €. Im Bereich Friedhofswesen beträgt die Unterdeckung für das Jahr 2016 rund 1,4 Mio. €. - 53 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Während die Unterdeckung im Bereich des Friedhofwesens nicht für einen Ausgleich in den Folgejahren vorgesehen ist, sollten die Unterdeckungen im Bereich des Rettungsdienstes im Rahmen der Gebührenkalkulationen der Folgejahre ausgeglichen werden. Ermächtigungsübertragungen Folgende Ermächtigungsübertragungen wurden nach § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017 übertragen: Investiv: 118.247.850,49 € Konsumtiv: 10.678.102,50 € Eine Übersicht aller Ermächtigungsübertragungen ist als Anlage 7 beigefügt. Angaben zu unselbstständigen Stiftungen Die Stadt Aachen verwaltet 17 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Das Stiftungsvermögen wird nicht als Sondervermögen in der Bilanz der Stadt Aachen, sondern unter den jeweils entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen. Gleiches gilt für die liquiden Mittel der Stiftungen. Für diese bestehen separate aktive und passive Verrechnungskonten, welche die Gesamtsumme der liquiden Mittel der Stiftungen abbilden. Dadurch wird gewährleistet, dass die liquiden Mittel der Stiftungen in voller Höhe in der städtischen Bilanz ausgewiesen werden. Die Stiftungszwecke richten sich jeweils nach den Vorgaben der Stiftungen. Eine Übersicht über das Stiftungsvermögen ist dem Anhang als Anlage 6 beigefügt. Abweichungen von den Abschreibungssätzen (§ 44 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO NRW) Grundsätzlich werden die Abschreibungen linear vom Restbuchwert über die Restnutzungsdauer vorgenommen. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung des Anlagevermögens sind gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO NRW außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip). Sollten sich auf den Anlagegütern Sonderposten befinden, sind diese analog zur außerplanmäßigen Abschreibung anteilsmäßig außerplanmäßig ertragswirksam aufzulösen. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind hingegen auch bereits bei einer nicht dauernden Wertminderung in ihrem Wert anzupassen (§ 35 Abs. 7 GemHVO NRW). Bei der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen wurden zwei außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 85.980,67 € vorgenommen. Grund hierfür war die bei der Straßenzustandserfassung zum Stichtag 31.12.2015 aufgenommene Beschaffenheit einzelner Straßenabschnitte, in Folge dessen der Bilanzwert auf den beizulegenden Wiederbeschaffungszeitwert abzuwerten war. Vor dem selbigen Hintergrund wurden bei der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 140.115,91 € vorgenommen. Weiterhin wurden bei der Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 872.948,00 € sowie bei der Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 335.789,00 € vorgenommen. Es wurden die ausgewiesenen Restbuchwerte für die im Jahr 2016 aufwendig modernisierten städtischen Wohnbauten und sonstigen - 54 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Betriebsgebäuden überprüft. In Bezug auf den Ertragswert nicht werthaltige Zugänge wurden außerplanmäßig abgeschrieben. Bei der Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfolgte weiterhin eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 23.323,36 € für ein Grundstück, da der Bodenwert gegenüber dem Buchwert geringer war und somit eine dauerhafte Wertminderung vorlag. Des Weiteren wurden bei den Bilanzpositionen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens (387,85 €), 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke (7.918,59 €) sowie 1.2.1.1 Grünflächen (33.351,51 €) außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Änderungen der Nutzungsart im Rahmen von Flurstücksfortführungen gebucht. Darüber hinaus wurden drei Stützwände bei der Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens in einer Gesamthöhe von 238.680,88 € aufgrund niedrigerer Zeitwerte außerplanmäßig abgeschrieben. Bei der Bilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler wurde aus Gründen der Stetigkeit ein Anlagegut vollständig um 1.250,00 € außerplanmäßig abgeschrieben, da grundsätzlich alle Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler mit einem Erinnerungswert von 0,00 € abgebildet werden. Zuschreibungen gemäß § 35 Abs. 8 GemHVO Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 wurden zwei Zuschreibungen gebucht. Eine Zuschreibung wurde in Höhe von 29.095,14 € bei der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrsanlagen vorgenommen. Das Anlagegut wies einen falschen Aktivierungszeitpunkt sowie eine zu geringe Gesamtnutzungsdauer auf. Die in den letzten Jahren zu hoch vorgenommen Abschreibungen wurden in 2016 korrigiert. Die zweite Zuschreibung in Höhe von 47.549,41 € bei der Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände wurde ebenfalls aufgrund eines zu frühen Aktivierungszeitpunktes vorgenommen. Das Anlagegut wurde bereits 2013 aktiviert und seitdem planmäßig abgeschrieben. Bisher wurde das Anlagegut jedoch tatsächlich noch nicht in Betrieb genommen, sodass noch keine Abschreibungen gebucht werden durften. Daher wurde die gesamte bislang aufgelaufene Abschreibung aus Vorjahren mittels Zuschreibung korrigiert. Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage Anlagenabgänge gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Auflösung von Sonderposten aus Anlagenabgängen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Veräußerungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW Erträge aus Verkauf über Buchwert Verluste aus Verkauf unter Buchwert Wertveränderungen von Finanzanalagen gem. § 43 Abs.3 GemHVO NRW Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW Auflösung von Sonderposten gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW Veränderung insgesamt (Erhöhung der Allg. R.): Restbuchwert zum 31.12.2016 - 652.915,97 € 564.510,34 € 145.090,81 € 0,00 € 0,00 € 5.590.260,93 € 1.452,07 € 5.648.398,18 € Gemäß § 43 Abs. 3, S.1 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3, S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen - 55 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit den entsprechenden Sonderposten ist identisch zu verfahren. Die Stadt Aachen hat im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Den tatsächlichen Anlagenabgängen des laufenden Jahres in Höhe von rd. 1,4 Mio. € stehen hierbei rd. 0,7 Mio. € an Korrekturen von Abgängen aus dem Jahr 2015 im Rahmen der Inventur entgegen. Für Veräußerungen nach § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Vermögensgegenstände gemäß § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW sind jene, welche die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 der Mehrerlös aus dem Verkauf des städtischen Grundstücks Kronenberg mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind jedoch Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit. Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen werden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt. Darüber hinaus ergaben sich im Jahr 2016 Korrekturen gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW, welche ebenfalls ergebnisneutral mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen waren. Der Saldo von rd. 5,7 Mio. € enthält dabei sowohl die Allgemeine Rücklage vermindernde als auch erhöhende Vorgänge (inkl. der Auflösung von Sonderposten). Als wesentliche Verbesserung sei hier die Nachaktivierung von bisher seit der Eröffnungsbilanz nicht bilanzierten Stützwänden, Brücken und Durchlässen in Höhe von rd. 7,0 Mio. € zu benennen. Demgegenüber stehen jedoch Korrekturen von rd. 0,4 Mio. € bei den Festwerten für den Aufwuchs auf Grünfläche, da hier fälschlicherweise bereits Stützwände bei der Wertermittlung einbezogen wurden. Weitere wesentliche Verschlechterung ergibt sich aus der Korrektur der Doppelaktivierung von Grund und Boden, welche fälschlicherweise sowohl beim Eigenbetrieb Gebäudemanagement als auch in der städtischen Bilanz aktiviert wurde. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang die Allgemeine Rücklage reduzierende Anlagenabgänge in Höhe von rd. 0,5 Mio. € vorgenommen. Noch nicht abgerechnete Erschließungsmaßnahmen nach BauGB (§ 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO NRW) Zum Bilanzstichtag 31.12.2016 bestanden noch nicht erhobene Beiträge nach dem BauGB - soweit feststehend - in Höhe von rd. 40 Tsd. €. Darüber hinaus wurden KAG-Beiträge in Höhe von insgesamt rd. 2,7 Mio. € bis zum 31.12.2016 noch nicht abgerechnet. Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW) Es besteht ein (Teilamortisations-)Leasingvertrag zwischen der Stadtverwaltung Aachen und der regio iT Aachen GmbH über die mietweise Überlassung von Hard- und Software sowie dazugehörige Dokumentationen an das ITManagement der Stadt Aachen. Nach Ablauf der Leasingzeit geht das Leasingobjekt gegen einen Restkaufwert in das Eigentum der Stadt über. Ebenfalls hat die Stadt Aachen seit dem 01.08.2012 einen Rahmenvertrag mit Konica Minolta über die Anmietung der Kopierer. Nach Ablauf des Vertrages zum 31.07.2017 wird eine erneute EUweite Ausschreibung veröffentlicht. - 56 - Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Im Haushaltsjahr 2016 wurden Leasingraten in Höhe von 652.041,04 €, größtenteils an die regio iT, aufgewendet. Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes Gemäß § 70 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes dazu verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Der Verwaltungsvorstand hält entsprechend dieser Vorschrift Sitzungen in regelmäßigen Abständen. Zuständigkeitsordnung Aufgrund § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Aachen am 15.12.1995 eine Zuständigkeitsordnung beschlossen. Diese beschreibt sämtliche Zuständigkeiten der einzelnen Organe der Gemeinde. Neben den Zuständigkeitsregelungen sind jedoch auch wichtige Informationsregeln für die Verwaltung enthalten. In § 3 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 2 und Satz 3 sowie Buchstabe c) Satz 2 der Zuständigkeitsordnung sind Regelungen über die Fraktionsinformation bei Vergaben oberhalb der entsprechenden Schwellenwerte verankert. Hiernach teilt der Oberbürgermeister den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern des zuständigen Gremiums unter Angabe der eingegangenen Gebote mit, an welchen Bieter die Vergabe erfolgen soll. Gegen diesen Vorschlag kann seitens der Fraktionen innerhalb einer Frist von sechs Werkstagen Einspruch erhoben werden. Aachen, 27.02.2018 Aufgestellt: Bestätigt: (Grehling) Stadtkämmerin (Philipp) Oberbürgermeister - 57 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 5.1 Anlagenspiegel - 37 - Anlage 1 Vermögensübersicht / Anlagenspiegel 2016 AHK Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen AHK 01.01.2016 Zugang Abschreibungen Abgang Umbuchung AHK 31.12.2016 AfA 01.01.2016 AfA des Jahres AfA Abgang Buchwert AfA Umbuchung Zuschreibungen kumulierte AfA 31.12.2016 Buchwert 31.12.2016 Buchwert 01.01.2016 28.971.808,32 68.100,46 -9.471,81 0,00 29.030.436,97 -4.758.720,02 -823.260,43 9.471,81 0,00 47.549,41 -5.524.959,23 23.505.477,74 24.213.088,30 224.691.098,60 49.375.120,68 18.190.944,49 216.043.180,70 2.437.185,63 156,00 28.813,32 305.160,73 -1.490.059,12 -54.668,88 -3.294,41 -2.074.700,86 487.795,39 -610,16 0,00 1.078.273,42 -2.910.856,65 -57.691,79 -1,00 -4.161.661,30 -518.079,11 -22.645,19 0,00 -8.447,45 64.173,56 0,00 0,00 0,00 -80.731,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.445.493,69 -80.336,98 -1,00 -4.170.108,75 222.680.526,81 49.239.660,66 18.216.462,40 211.181.805,24 221.780.241,95 49.317.428,89 18.190.943,49 211.881.519,40 1.922.970,20 664.884,00 109.541.512,46 38.114.825,69 0,00 0,00 4.193.457,97 770.875,46 -1.039.269,29 0,00 -2.783.142,68 -2.200,00 -301.487,92 -664.884,00 939.319,08 -63.984,00 226.126.020,50 49.319.997,64 18.216.463,40 215.351.913,99 0,00 582.212,99 0,00 111.891.146,83 38.819.517,15 -268.090,80 0,00 -6.263.481,31 -6.192.274,75 -10.110,98 0,00 -1.522.597,02 -1.134.367,66 187.202,96 0,00 0,00 275,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -90.998,82 0,00 -7.786.078,33 -7.326.367,41 491.214,17 0,00 104.105.068,50 31.493.149,74 1.654.879,40 664.884,00 103.278.031,15 31.922.550,94 188.734.196,21 28.518.898,71 0,00 457.439.437,84 341.529.686,97 13.136.357,52 13.122.551,48 1.405,00 20.903.334,57 40.674.201,10 12.874.209,65 127.451,99 2.251.071,78 0,00 16.529.097,66 6.916.067,10 7.238.352,64 978.597,24 0,00 6.248.309,08 1.563.165,58 8.937.298,11 -460.428,41 -152.013,73 0,00 -820.473,73 -682.347,22 -42.268,87 -1.702,00 0,00 -300.969,37 -624.904,27 -985.258,61 259.667,50 1.849.612,21 0,00 86.931,35 489.094,30 -725.359,26 66.283,41 0,00 0,00 0,00 -3.500.651,32 188.660.887,29 32.467.568,97 0,00 473.234.993,12 348.252.501,15 19.607.082,03 14.165.730,13 1.405,00 26.850.674,28 41.612.462,41 17.325.597,83 -836.737,85 -4.713.612,50 0,00 -149.339.420,91 -58.249.340,59 -4.617.777,63 -5.023.432,69 -155,00 -8.146.985,96 -5.708.272,55 0,00 -23.711,21 -792.205,04 0,00 -6.488.200,79 -8.081.692,10 -809.554,36 -761.080,22 -1.250,00 -1.772.820,46 -2.249.286,09 0,00 0,00 28.438,92 0,00 653.859,42 65.131,87 915,83 891,77 0,00 193.613,16 388.308,78 52.629,17 0,00 -3.656,31 0,00 -10.243,97 -26.688,69 118.452,68 2.867,78 0,00 0,00 0,00 -52.629,17 0,00 0,00 0,00 0,00 29.095,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -860.449,06 -5.481.034,93 0,00 -155.184.006,25 -66.263.494,37 -5.307.963,48 -5.780.753,36 -1.405,00 -9.726.193,26 -7.569.249,86 0,00 187.800.438,23 26.986.534,04 0,00 318.050.986,87 281.989.006,78 14.299.118,55 8.384.976,77 0,00 17.124.481,02 34.043.212,55 17.325.597,83 187.897.458,36 24.098.988,65 0,00 308.100.016,93 283.317.051,66 9.403.473,02 8.103.048,51 1.250,00 12.756.348,61 34.965.928,55 12.874.209,65 308.731.162,82 2.938.857,32 417.199.807,39 26.800.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 308.731.162,82 2.938.857,32 417.199.807,39 26.800.000,00 -1,00 -3,00 -6.469.746,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1,00 -3,00 -6.469.746,17 0,00 308.731.161,82 2.938.854,32 410.730.061,22 26.800.000,00 308.731.161,82 2.938.854,32 410.730.061,22 26.800.000,00 34.171.179,66 0,00 330.328.693,58 405.136,61 0,00 0,00 30.257.824,49 165.170,90 -2.412,52 0,00 -6.863.568,46 -45.528,23 0,00 0,00 0,00 0,00 34.168.767,14 0,00 353.722.949,61 524.779,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.168.767,14 0,00 353.722.949,61 524.779,28 34.171.179,66 0,00 330.328.693,58 405.136,61 2.925.025.461,57 89.016.156,14 -18.438.682,47 0,00 2.995.602.935,24 -267.718.263,47 -25.019.308,11 1.644.912,25 -52.629,17 76.644,55 -291.068.643,95 2.704.534.291,29 2.658.526.428,67 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 5.2 Forderungsspiegel - 38 - Stadt Aachen Forderungsspiegel Art der Forderungen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres * 31.12.2016 EUR 1 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr EUR 2 1 - 5 Jahre EUR 3 mehr als 5 Jahre EUR 4 Gesamtbetrag des Vorjahres 31.12.2015 EUR 5 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1. Gebühren 4.225.985,86 4.224.204,64 763,88 1.017,34 4.044.298,10 1.2. Beiträge 1.498.278,95 1.404.872,44 63.084,08 30.322,43 1.629.564,06 1.3. Steuern 8.434.836,07 8.425.002,72 9.833,35 0,00 7.560.266,54 1.4. Forderungen aus Transferleistungen 26.216.006,74 26.216.006,74 0,00 0,00 16.153.845,81 1.5. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 32.932.862,58 32.876.712,21 39.810,72 16.339,65 18.258.779,60 Summe Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 73.307.970,20 73.146.798,75 113.492,03 47.679,42 47.646.754,11 1.720.176,76 1.720.161,88 4,88 10,00 2.066.901,70 628.577,54 628.577,54 0,00 0,00 465.193,58 8.439.680,01 8.439.680,01 0,00 0,00 7.885.430,86 4.994,05 4.994,05 0,00 0,00 11.676,51 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.2. 2.3. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen 2.4. Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen 2.5. Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen 29.605.382,63 21.832.281,19 800.000,00 6.973.101,44 29.806.426,46 Summe Privatrechtliche Forderungen 40.398.810,99 32.625.694,67 800.004,88 6.973.111,44 40.235.629,11 113.706.781,19 105.772.493,42 913.496,91 7.020.790,86 87.882.383,22 17.367.082,51 17.116.813,21 150.187,90 100.081,40 21.665.336,25 Summe aller Forderungen 3. Sonstige Vermögensgegenstände Summe aller Forderunge und sonstigen Vermögensgegenstände: * unter Berücksichtigung der Forderungsbewertung 131.073.863,70 109.547.719,47 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 5.3 Rückstellungsspiegel - 39 - Rückstellungsspiegel zum 31.12.2016 Arten der Rückstellungen Bestandskonto Gesamtbetrag 31.12.2015 EUR Veränderungen im Haushaltsjahr Inanspruchnahme Auflösung Umbuchung Gesamtbetrag 31.12.2016 EUR Zuführung 3.1 Pensions- und Beihilferückstellungen Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen 25110000 25120000 485.086.728,00 412.958.223,00 72.128.505,00 0,00 0,00 0,00 11.131.986,50 9.247.841,50 1.884.145,00 -737.885,75 -737.885,75 0,00 29.949.949,25 27.114.502,25 2.835.447,00 503.166.805,00 430.086.998,00 73.079.807,00 3.2 Rückstellungen für Altlasten / Deponien Rekultivierung Deponie Alsdorf-Warden Sanierung Krantzgelände 26110000 26110000 20.815.835,01 17.630.568,73 3.185.266,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.815.835,01 17.630.568,73 3.185.266,28 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Sanierungsmaßnahmen am Rathaus Sanierung städtischer Güter 27110000 27110000 403.426,27 264.227,18 139.199,09 61.733,74 6.018,46 55.715,28 258.208,72 258.208,72 0,00 0,00 0,00 0,00 91.768,72 0,00 91.768,72 175.252,53 0,00 175.252,53 3.4 Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für versetzte Mitarbeiter Rückstellungen nach Wechsel zur Städteregion 25130000 25140000 62.327.012,22 9.080.470,21 15.454.218,96 8.634.747,12 166.383,55 160.341,66 811.952,40 187.513,27 0,00 737.885,75 737.885,75 0,00 8.074.592,76 0,00 0,00 62.926.341,46 9.464.459,14 15.293.877,30 Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 25310000 Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge der Altersteilzeit 25320000 Rückstellungen für Sozialversicherungs- / Zusatzversorgungsbeiträge 25330000 1.577.676,70 436.552,41 997.519,23 143.605,06 413.813,20 279.184,07 133.520,22 1.108,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 226.847,87 71.955,72 123.954,54 30.937,61 1.390.711,37 229.324,06 987.953,55 173.433,76 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub Rückstellung für Abfindung Rückstellung für Nachzahlung SuE 28110000 28130000 28140000 2.573.514,90 70.000,00 120.000,00 0,00 0,00 62.219,76 0,00 0,00 57.780,24 0,00 0,00 0,00 253.929,05 83.159,27 0,00 2.827.443,95 153.159,27 0,00 Rückstellungen für geleistete Überstunden und Gleitzeit Gleitzeit und Überstunden Überstunden Feuerwehr 28210000 2.366.040,19 2.366.040,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 433.639,95 133.639,95 300.000,00 2.799.680,14 2.499.680,14 300.000,00 Rückstellung für Abwasserabgaben Rückstellung für Betriebsabrechnung 28510000 28530000 789.404,59 325.000,00 469.085,20 282.052,96 320.319,39 42.947,04 0,00 0,00 475.000,00 1.330.880,62 475.000,00 1.330.880,62 Andere sonstige Rückstellungen Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG Betriebskosten Kita Betriebskosten Nadelfabrik 28910000 154.341,38 100.000,00 54.341,38 0,00 54.341,38 0,00 54.341,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 123.000,00 0,00 0,00 123.000,00 223.000,00 100.000,00 0,00 123.000,00 Rückstellung für Ausbau der Ringbahn Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungs GmbH Rückstellung für Erbersatzsteuer Bischoff Rückstellung für Stiftungen Rückstellung für die Bildung der Städteregion Rückstellungen für Steuern Verfahrensrückstellungen Rückstellung für Verlustübernahme AGIT Rückstellung für Zuwendungen an verb. Unternehmen / E.V.A. Gesamtsumme Rückstellungen 28910001 28910002 28910010 28920010 28920011 28940000 28960000 28970000 28980100 28980111 40.000,00 2.992.467,71 5.100.000,00 135.000,00 27.293,00 12.389.283,73 1.928.693,17 0,00 203.607,68 7.000.000,00 568.633.001,50 0,00 749,19 0,00 0,00 24.159,70 0,00 0,00 0,00 1.600,52 7.000.000,00 8.696.480,86 0,00 0,00 0,00 0,00 1.385,30 0,00 0,00 0,00 202.007,16 0,00 12.202.147,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.236,00 4.800.000,00 120.000,00 1.233.550,25 203.900,00 0,00 38.116.310,73 40.000,00 2.991.718,52 5.100.000,00 135.000,00 25.984,00 17.189.283,73 2.048.693,17 1.233.550,25 203.900,00 0,00 587.084.234,00 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 5.4 Verbindlichkeitenspiegel - 40 - Anlage 4 - Verbindlichkeitenspiegel zur Schlussbilanz 2016 zum 31.12.2016 der Stadt Aachen Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag des Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre EUR EUR EUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 2.4.3 von Gemeinden (GV) 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5. vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1. vom öffentlichen Bereich 3.2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Wert aus SB 2015 mit einer Restlaufzeit mehr als 5 Jahre EUR 0,00 0,00 EUR 0,00 0,00 0,00 457.177.940,84 0,00 0,00 0,00 28.706,34 0,00 0,00 28.706,34 0,00 0,00 40.511.701,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21.245.034,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 395.421.204,67 0,00 0,00 0,00 28.706,34 0,00 0,00 28.706,34 0,00 0,00 462.438.039,98 0,00 0,00 0,00 31.728,08 0,00 0,00 31.728,08 0,00 0,00 0,00 457.149.234,50 457.149.234,50 0,00 0,00 40.511.701,49 40.511.701,49 0,00 0,00 21.245.034,68 21.245.034,68 0,00 0,00 395.392.498,33 395.392.498,33 0,00 0,00 462.406.311,90 462.406.311,90 0,00 444.198.339,81 0,00 444.198.339,81 209.198.339,81 0,00 209.198.339,81 235.000.000,00 0,00 235.000.000,00 0,00 0,00 0,00 377.583.961,82 0,00 377.583.961,82 17.293.468,05 17.293.468,05 0,00 0,00 18.603.880,95 14.823.423,32 8.944.164,24 68.151.230,49 45.137.191,53 1.055.725.758,28 14.823.423,32 8.944.164,24 68.151.230,49 45.137.191,53 404.059.518,93 0,00 0,00 0,00 0,00 256.245.034,68 0,00 0,00 0,00 0,00 395.421.204,67 14.025.658,54 8.121.419,97 53.940.869,98 48.873.886,86 983.587.718,10 Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaften): Stand: 14.02.2018 65.752.707,57 65.157.036,40 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 5.5 Rechnungsabgrenzungsspiegel - 41 - Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel zum Jahresabschluss 2016 Gesamtbetrag Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Konto 31.12.2015 Zuführungen EUR Auflösungen EUR EUR Aktive RAP für geleistete Zuwendungen: 19110000 Gesamtbetrag 31.12.2016 EUR 116.376.369,62 13.593.334,86 9.971.335,37 119.998.369,11 Sonstige Zuwendungen 3.939.897,65 4.095.939,30 3.719.184,56 4.316.652,39 Fördermittel U3-Ausbau 4.002.909,45 0,00 400.435,71 3.602.473,74 108.433.562,52 5.517.739,56 3.633.475,07 110.317.827,01 0,00 3.979.656,00 2.218.240,03 1.761.415,97 19110010 8.622.766,30 719.269,67 0,00 9.342.035,97 WB ARAP für Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung 19110011 -827.176,05 0,00 254.447,32 -1.081.623,37 Besoldung und Versorgung 19117011 19117111 4.361.319,84 4.588.644,55 4.361.319,84 4.588.644,55 Sonstige aktive RAP 19910000 3.075.344,47 2.359.060,59 2.394.583,04 3.039.822,02 StädteRegion ARAP 19950000 41.699.344,45 0,00 1.667.973,78 40.031.370,67 173.307.968,63 21.260.309,67 18.649.659,35 175.918.618,95 Zuführungen EUR Auflösungen EUR weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II) weitergeleitete Zuwendungen E 49 ARAP für Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung Summe: Gesamtbetrag Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Konto 31.12.2015 EUR Passive RAP für erhaltene Zuwendungen 39110000 Gesamtbetrag 31.12.2016 EUR 117.251.481,18 11.940.440,59 9.829.628,98 119.362.292,79 Sonstige Zuwendungen 4.846.149,52 2.443.045,03 3.599.982,10 3.689.212,45 Fördermittel U3-Ausbau 3.971.769,14 0,00 377.931,78 3.593.837,36 108.433.562,52 5.517.739,56 3.633.475,07 110.317.827,01 0,00 3.979.656,00 2.218.240,03 1.761.415,97 5.731.694,12 211.992,50 0,00 5.943.686,62 weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II) weitergeleitete Zuwendungen E 49 PRAP für erhaltene Zuwendungen zur Weiterleitung 39110010 WB PRAP für erhaltene Zuwendungen zur Weiterleitung 39110011 -516.142,86 0,00 163.665,44 -679.808,30 Sonstige passive RAP 39910000 60.977.539,32 7.080.620,43 5.819.374,66 62.238.785,09 2.730.523,24 2.906.065,58 2.232.640,09 3.403.948,73 56.598.533,14 4.174.554,85 3.459.928,19 57.313.159,80 1.648.482,94 0,00 126.806,38 1.521.676,56 1.336.925,51 0,00 243.446,64 1.093.478,87 184.781.497,27 19.233.053,52 Sonstiges Friedhofsgebühren Ruherechtsentschädigung PRAP für Derivate Summe: 39912001 16.056.115,72 187.958.435,07 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 5.6 Übersicht Stiftungsvermögen - 42 - Anlage 6 Übersicht des Stiftungsvermögens zum 31.12.2016 1 Kinder- und Jugendfonds EUR Summe Stiftungsvermögen EUR 2 Musik, Wiss. und Kunst EUR 3 Van Gils 4 Dassen 5 Poth EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.960,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 181.793.684,96 23.472.176,14 301.301,53 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens 26.248.974,28 15.000.000,00 2.494.760,02 821.218,43 16.684,30 10.915,30 149.746,70 102.807,60 242.080,98 166.191,73 73.913,10 49.148,37 B. Umlaufvermögen I. Liquide Mittel 11.397.505,69 1.548.108,50 14.519,06 49.592,46 79.946,22 22.278,12 2.912.373,39 43.513,31 446,71 4.205,15 6.797,51 2.010,01 13.621,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude II. Forderungen C. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva A. Eigenkapital I. Grundstockvermögen II. Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag B. Rückstellungen C. Erhaltene Anzahlungen D. Verbindlichkeiten E. Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva 237.368.120,75 28.379.776,40 343.866,90 306.351,91 495.016,44 147.349,60 217.998.424,19 23.470.019,58 26.794.835,75 0,00 1.583.524,52 330.574,31 0,00 12.992,04 269.701,64 0,00 36.349,20 435.996,46 0,00 58.718,25 132.379,46 0,00 14.669,62 160.984,00 1.200,00 300,00 300,00 300,00 300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 216,13 0,55 1,07 1,73 0,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 418.692,98 - 242.048.120,75 28.379.776,40 Seite 1 von 3 343.866,90 306.351,91 495.016,44 147.349,60 Stiftungsvermögen 6 Ausbildungsfonds 7 Salvatorkirche 8 Broudlet Startz 9 Mies-van-der-Rohe 10 Stiftung Bischoff 11 Elisabethspitalfonds EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude III. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens B. Umlaufvermögen I. Liquide Mittel II. Forderungen C. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva A. Eigenkapital I. Grundstockvermögen II. Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.583.110,92 0,00 9.889.801,68 0,00 26.318.408,61 58.108.787,17 241.846,51 161.737,51 15.532,18 10.371,66 3.533.202,94 2.209.355,75 33.662,83 22.430,61 0,00 0,00 6.907.337,17 3.885.944,48 59.379,02 4.447,27 1.113.819,78 10.094,41 220.212,18 553.308,95 6.615,03 423,55 99.472,72 917,21 7.180,01 2.255.813,11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.621,44 4.052.688,99 30.774,66 16.845.652,87 67.105,06 26.545.800,80 71.724.812,32 3.994.882,53 0,00 57.499,22 27.814,84 0,00 2.659,71 14.122.044,92 0,00 2.717.377,81 60.256,85 0,00 6.547,98 26.161.734,63 0,00 231.335,68 68.039.856,72 0,00 7.962.175,69 300,00 300,00 1.400,00 300,00 140.528,00 7.940,00 C. Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 D. Verbindlichkeiten 7,24 0,11 4.830,14 0,23 12.202,49 394.839,91 0,00 0,00 0,00 B. Rückstellungen , E. Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva 0,00 4.052.688,99 0,00 30.774,66 0,00 16.845.652,87 Seite 2 von 3 67.105,06 26.545.800,80 76.404.812,32 Stiftungsvermögen 12 Alten- und Siechenfonds EUR 13 Armenfonds 14 Cockerill u. Liebermann EUR EUR 15 Graf von Nellessen 16 Stiftung Houben EUR EUR 17 Familienstiftung Vonachten EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 1.960,99 0,00 0,00 0,00 29.155.719,93 15.641.816,25 15.322.562,73 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Ausleihungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens 8.081.899,95 4.770.042,08 2.147.412,87 1.425.243,77 2.137.345,00 1.249.027,31 146.432,79 97.427,79 9.230,04 6.172,71 17.886,90 11.964,90 B. Umlaufvermögen I. Liquide Mittel 4.010.591,54 1.379.349,43 2.184.282,25 137.575,75 2.821,00 7.179,75 224.718,83 59.655,01 195.879,48 3.985,19 251,96 488,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude II. Forderungen C. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva A. Eigenkapital I. Grundstockvermögen II. Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag B. Rückstellungen C. Erhaltene Anzahlungen D. Verbindlichkeiten E. Passive Rechnungsabgrenzung Summe Passiva 46.242.972,33 20.653.477,33 21.091.057,76 385.421,52 18.475,71 37.520,15 40.276.153,22 0,00 5.962.822,84 18.957.645,20 0,00 1.694.283,13 17.973.350,66 0,00 3.116.335,73 366.966,00 0,00 11.563,49 18.456,00 0,00 -280,35 35.775,00 0,00 1.445,02 3.870,00 1.500,00 1.300,00 546,00 300,00 300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 126,27 49,00 71,37 6.346,03 0,06 0,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.242.972,33 20.653.477,33 21.091.057,76 Seite 3 von 3 385.421,52 18.475,71 37.520,15 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 5.7 Übersicht Ermächtigungsübertragungen - 43 - EU-Liste 2016 Investitionen Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 24.964,14 € 11.365,93 € Bemerkungen 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-00100-990-1 Beschaffung von beweglichem Ve 78659999 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-00100-990-2 Beschaffung von Reinigungsmasc 78659999 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv 5.000,00 € 0,00 € 4.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-00100-990-3 Beschaffung von Fahrzeugen 78659999 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv 109.686,53 € 51.621,94 € 57.407,68 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-00100-990-4 VGF Krämerstr., Umbau und ener 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 800.000,00 € 0,00 € 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-00100-990-7 Umzugsbedingte Umbauten -J- 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 36.652,52 € 10.652,52 € 26.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-00100-990-8 Umsetzung v. Brandschutzvorschriften 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 550.699,35 € 50.699,35 € 91.540,73 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-00100-990-9 Verwaltungsgebäude Katschhof, 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 363.957,20 € 70.165,40 € 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-00100-991-6 VerwGebäude Römerstraße Sanierung 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 145.824,70 € 29.963,50 € 115.861,20 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 5-010604-900-01100-300-1 Sanierung Spielcasino Monheimsallee 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 2.493.841,70 € 0,00 € 2.493.841,70 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 010901 Finanzsteuerung u. -controlling 5-010901-900-00100-900-1 Erwerb von Vermögensgegenständen 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 011001 IT-Management 5-011001-900-00200-900-3 Projekte und Internetstadt 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 011301 Bodenvorratung 5-011301-900-00100-100-3 Allg. Grunderwerb 78210000 Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u 011301 Bodenvorratung 5-011301-900-00100-100-5 Herausgabe von Kaufpreisen -J- 78210000 011301 Bodenvorratung 5-011301-900-00100-101-1 Rückerwerb Kurbrunnenstraße 6 78210000 011302 Rechte an städt. Liegenschaften 5-011302-900-00200-050-1 Rechte der Stadt an Grundst. D 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 5-011303-900-00700-300-1 Reimannstraße 8-12, Modernisierung 78510000 Hochbaumaßnahmen 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 5-011303-900-01000-300-1 Sigmundstraße 22-24 78510000 Hochbaumaßnahmen 632.521,04 € 531.802,45 € 100.718,59 € lft. Gewoge-Maßnahme 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 5-011303-900-02400-300-4 Soziale Stadt Nord 78510000 Hochbaumaßnahmen 3.091.692,00 € 2.174.296,85 € 917.395,15 € lft. Gewoge-Maßnahme 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 5-011303-900-02400-300-7 Erstellung 2. Fluchtweg 78510000 Hochbaumaßnahmen 139.900,00 € 0,00 € 139.900,00 € lft. Gewoge-Maßnahme 011304 Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz 5-011304-100-00100-050-1 Camp Pirotte Geländeentwicklung 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 37.158,47 € 0,00 € 011304 Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz 5-011304-100-00100-050-1 Camp Pirotte Geländeentwicklung 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 1.540.737,40 € 0,00 € 011401 Gebäudemanagement 5-011401-900-00100-990-1 Sanierungsprogramm für außersc 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 4.893.278,02 € 1.066.007,41 € 2.718.959,37 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 011401 Gebäudemanagement 5-011401-900-00100-990-3 Blücherplatz 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 175.545,23 € 78.073,72 € 97.471,51 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 011902 Bezirk 2 Eilendorf 5-011902-200-00500-990-1 Bezirksamt Eilendorf 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 310.958,29 € 246.184,62 € 52.273,67 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 011903 Bezirk 3 Haaren 5-011903-300-00100-990-1 Verlagerung Bezirksamt Aachen- 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 553.007,29 € 531.713,37 € 21.293,92 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 011903 Bezirk 3 Haaren 5-011903-300-00500-900-5 Verwendung Bezirksmittel Aache 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 9.302,50 € 1.560,64 € 011904 Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim 5-011904-400-00100-900-1 Erwerb von Vermögensgegenständen 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 794,33 € 0,00 € 011904 Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim 5-011904-400-00100-900-1 Erwerb von Vermögensgegenständen 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 1.205,67 € 500,00 € 011905 Bezirk 5 Laurensberg 5-011905-500-00500-050-1 Investitionen BA 5 Laurensberg 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 9.500,00 € 1.156,58 € 011906 Bezirk 6 Richterich 5-011906-600-00400-900-1 Beschaffung Sachanlagevermögen 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 4.729,56 € 0,00 € 011906 Bezirk 6 Richterich 5-011906-600-00700-300-9 Umbau Bezirksamt Richterich 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 180.000,00 € 012001 Beteiligungscontrolling 5-012001-900-00600-050-5 Anschaffung Elektrobusse ASEAG 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 4.050.000,00 € 0,00 € 020101 Sicherheit und Ordnung 5-020101-900-00700-900-1 Errichtung Funksystem 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 10.237,17 € 7.625,71 € 2.611,46 € Übertragung aufgrund vertraglicher Bindung 020101 Sicherheit und Ordnung 5-020101-900-00700-900-1 Errichtung Funksystem 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 5.845,21 € 2.647,68 € 3.197,53 € Übertragung aufgrund vertraglicher Bindung 020206 Marktwesen 5-020206-014-00100-900-1 Stromversorgung Wochenmarkt BA 0 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 100.000,00 € 0,00 € 100.000,00 € 020206 Marktwesen 5-020206-114-00100-900-1 Stromkasten Wochenmarkt BA 1 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 28.000,00 € 0,00 € 28.000,00 € 021001 Bürgerservice 5-021001-900-00200-300-2 Umbau Bürgerservice Verw.Geb. 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 768.452,70 € 270.993,27 € 021401 Wahlen 5-021401-900-00100-900-2 Beschaffung bewegl. Vermögen 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 23.205,00 € 0,00 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-00700-900-1 Beschaffung Rüstwagen Gefahrgut 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 477.000,00 € 26.170,48 € 450.829,52 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-01400-900-1 Ersatzbesch. v. Tanklöschfahrz 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 903.000,00 € 888.044,94 € 14.926,57 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-02700-300-5 Umbau Stolberger Str. zur Rett 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 660.000,00 € 0,00 € 660.000,00 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-02700-300-5 Umbau Stolberger Str. zur Rett 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 6.085.870,23 € 769.748,43 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-03900-900-1 Beschaffung Einsatzleitwagen 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 40.000,00 € 30,86 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-04900-900-1 Beschaffung Einsatzleitwagen 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 158.500,00 € 117.118,73 € 41.381,27 € Beschaffung eines Kommandowagens 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-06000-900-1 Beschaffung eines Wechsellader 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 355.000,00 € 334.947,02 € 16.541,22 € abschließende Beschaffungen zur Inbetriebnahme 1.300,00 € 0,00 € 697.122,03 € 360.967,43 € 4.708.644,14 € 1.637.954,11 € Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u 789.979,38 € 309.140,00 € Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u 1.100.000,00 € 0,00 € 2.259,56 € 59,56 € 159.785,00 € 0,00 € 4.678,59 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16 800.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 293.791,80 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 1.080,00 € Mittelübertragung, da in 2017 nicht ausreichend Mittel zur Begleichung der Rechnung zur Verfügung stehen 332.073,53 € Vertragliche Verpflichtung gegenüber der Regio IT 2.098.620,34 € Allgemeiner Grunderwerb 480.839,38 € ausnahmsweise Übertragung der J-Maßnahme, da Rückabwicklung 1.100.000,00 € Übertragung zur Sicherstellung der Möglichkeit zur Zahlung des Kaufpreises für das Gebäude Ausnahmegenehmigung zur Übertragung der J-Maßnahme, da Ansatz 2017 lediglich 2.200,00 € 1.000 € beträgt, Dienstbarkeiten o.ä. in Höhe von rd. 6.000,00 € in 2017 jedoch bereits jetzt schon absehbar sind 0,00 € 159.785,00 € lft. Gewoge-Maßnahme 37.158,47 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss 1.540.737,40 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss 7.741,86 € Montage Knotenpunktsystem für Wanderer in Haaren 785,40 € Beschaffung eines Sideboards für den Sitzungssaal des BA 4 705,67 € Besucherstühle für den Wartebereich des BA 4 3.300,00 € Modernisierung Trauerhalle Friedhof Hand 4.729,56 € Beschaffung Nadelvliesplatten aus bez. Mitteln 180.000,00 € Gesellschafterdarlehen Maßnahme nicht abgeschlossen 4.050.000,00 € Fördermaßnahme ASEAG gem. KomInvFöG aufgrund verzögerter Planungsarbeiten des E 16 und der derzeitigen Überarbeitung des Gesamtkonzeptes kommt es zur Maßnahmenverzögerung in 2016 zu erfolgende Kostenübernahme konnte noch nicht realisiert werden und wird stattdessen in 2017 erwartet 520.459,43 € Fortsetzungsmaßnahme, Abrechnung mit E 26 steht noch aus 23.205,00 € Beschaffung von Wahlkoffern (keine Verausgabung in 2016) Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere Beschaffungsmaßnahmen Priorität Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere Beschaffungsmaßnahmen Priorität Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere Beschaffungsmaßnahmen Priorität 5.316.121,80 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 39.969,14 € Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere Beschaffungsmaßnahmen Priorität Seite 1 von 14 EU-Liste 2016 Investitionen Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 Bemerkungen 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-07200-900-1 Beschaffung von Abrollbehältern 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 249.170,00 € 183.193,75 € 56.287,00 € Fortsetzungsmaßnahme 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-07700-900-1 Beschaff. Einsatz-Werkstattger 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 304.907,57 € 221.179,54 € 61.121,86 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-08200-900-1 Ersatzbeschaffung Gerätewagen MANV 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 135.000,00 € 56.951,95 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-08300-900-1 Ersatzbeschaffung Gerätewagen SRG 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 149.729,64 € 78.311,76 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-08400-990-1 Logistikhalle Abrollbehälter W 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 850.000,00 € 34.825,56 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-08400-990-7 Neubau Gerätehaus Richterich 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 37.500,00 € 0,00 € 37.500,00 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-08400-990-8 Neubau Gerätehaus Sief 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.045.374,35 € 0,00 € 1.045.374,35 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-09000-900-1 Trafoanlage zur Stromversorgun 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 150.000,00 € 452,20 € 149.547,80 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-10000-900-1 Verwendung der Mittel Kreispauschale 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 65.496,40 € 139,23 € 021501 Brandbekämpfung 5-021501-900-11600-900-1 Ersatzbeschaffung Wechsellader 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 98.000,00 € 95.267,63 € 021503 Abwehr von Großschadensereignissen 5-021503-900-01100-900-1 Besch.v. Ausrüstungsgegenständen -J- 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 24.500,00 € 2.264,81 € 021503 Abwehr von Großschadensereignissen 5-021503-900-01400-900-1 Beschaffung von Löschgruppenfa 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 250.000,00 € 0,00 € 021701 Notfallrettung 5-021701-900-02000-900-1 Umgestaltung Stolbergerstr. z. 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 021701 Notfallrettung 5-021701-900-02500-900-1 Ersatz beschädigter Einsatzmit 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 021801 Leitstelle 5-021801-900-00100-900-4 Beschaffungen für die Leitstelle 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 33.000,00 € 0,00 € 33.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme aus 2016; Fördermittel in 2018 einzuplanen; ecall 030101 Grundschulen 5-030101-000-00400-900-1 Ausst Pavillonklassen GS Höfchensweg 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 20.000,00 € 0,00 € 20.000,00 € Ausstattung nach Fertigstellung des Ersatzbaus 030101 Grundschulen 5-030101-100-00200-990-9 Fassadenbeleuchtung GS Marktstr. 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 6.143,00 € 0,00 € 030101 Grundschulen 5-030101-800-00500-900-1 Umgestaltung Schulhöfe 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-990-1 Schulreparaturprogramm 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-990-1 Schulreparaturprogramm Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.146.202,14 € 781.310,72 € 364.891,42 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-990-2 Modernisierung GS Kornelimünster 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 2.421.023,94 € 1.949.044,37 € 471.979,57 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-990-5 Ersatz Pavillonklassen GS Höfc 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 35.493,15 € 4.349,15 € 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-990-5 Ersatz Pavillonklassen GS Höfc 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.161.057,80 € 46,28 € 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-990-6 Neubau Turnhalle GS Marktstr. 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.530.819,43 € 607.981,52 € 1.044.837,91 € 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-990-7 Bau OGS-Maßnahmen 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.675.645,45 € 103.413,68 € 1.572.231,77 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-991-5 Umbau Turnhalle GS Marktstraße 53.600,00 € 0,00 € 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-991-5 Umbau Turnhalle GS Marktstraße 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 13.400,00 € 0,00 € 13.400,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-991-6 Gute Schule 2020, Umbau GS Kai 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 385.000,00 € 0,00 € 385.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-991-7 TH KGS Feldstr. (AC-Nord) 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 917.000,00 € 14.668,36 € 902.331,64 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030101 Grundschulen 5-030101-900-00100-991-8 Gute Schule 2020,Ersatzbau KGS 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 210.000,00 € 0,00 € 210.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030102 Hauptschulen 5-030102-900-00100-990-1 Schulreparaturprogramm 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 772.758,73 € 0,00 € 463.928,46 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030102 Hauptschulen 5-030102-900-01700-900-1 Schulhofumgest GHS Aretzstr (A 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 100.000,00 € 0,00 € 100.000,00 € 030103 Realschulen 5-030103-900-00100-990-1 Schulreparaturprogramm 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.548.984,80 € 601.149,14 € 030103 Realschulen 5-030103-900-01200-900-1 Schulhofumgest Hugo-Junkers-Rs 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 150.871,28 € 103.931,48 € 030104 Gymnasien 5-030104-400-00100-900-1 Erwerb von Sachanlagevermögen 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 030104 Gymnasien 5-030104-900-00100-990-1 Schulreparaturprogramm 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 030104 Gymnasien 5-030104-900-00100-990-2 Umbau Seminargeb. f. Einhard-G 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 27.356,33 € 1.173,11 € 26.183,22 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030104 Gymnasien 5-030104-900-00100-990-8 Umbau Lehrertoiletten Rhein-Ma 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 20.968,37 € 9.512,69 € 11.455,68 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030104 Gymnasien 5-030104-900-02000-990-8 Sanierung Einhard-Gymnasium 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 4.400.000,00 € 0,00 € 030104 Gymnasien 5-030104-900-02000-990-8 Sanierung Einhard-Gymnasium 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 489.000,00 € 0,00 € 030105 Gesamtschulen 5-030105-100-00100-990-2 Sanierung Hausmeisterwohnhaus 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 224.100,00 € 15.918,18 € 030105 Gesamtschulen 5-030105-100-00200-900-7 Verwendung Bezirksmittel Aache 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 5.200,00 € 1.700,00 € 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-00100-990-1 Schulreparaturprogramm 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 540.000,00 € 0,00 € 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-00100-990-1 Schulreparaturprogramm 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.373.738,03 € 545.331,04 € 1.137.237,26 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-00100-990-3 Aufzug Gesamtschule Brand 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 113.279,46 € 109.514,35 € 3.765,11 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere Beschaffungsmaßnahmen Priorität 78.048,05 € Bestellung des Gerätewagens in 2016 71.417,88 € Bestellung bereits in 2016 erfolgt 815.174,44 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 65.357,17 € Bestellungen bereits in 2016 erfolgt 2.732,37 € Umbauarbeiten am Fahrzeug 22.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme 128.000,00 € Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere Beschaffungsmaßnahmen Priorität 78650000 5.400.000,00 € 0,00 € 314.000,00 € 307.066,32 € 82.154,92 € 18.207,52 € 1.754.690,20 € 781.481,95 € 5.400.000,00 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 6.933,68 € beschädigte Fahrzeuge 6.142,59 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen (BVM) 63.947,40 € Fortsetzung der Maßn. Höfchensweg u Marktschule, Schulssrechnung Reumontstr. 973.208,25 € Weiterleitung Schulpauschale 2016 an E 26 31.144,00 € Weiterleitung von Spendengeldern aus 2016 an E 26 1.161.011,52 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen, hiervon 122.000,00 € EU verl v 5-010604-900-00100-990-8-7865000 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 53.600,00 € Fördermittel-Weiterleitung an E26, Maßnahme nicht abgeschlossen Fördermaßnahme im Rahmen des Gesamtprojekts AC Nord, keine Zahlungsanordnung in 2016 4.500,00 € 3.407,83 € 2.219.627,18 € 736.612,75 € 697.835,66 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 46.939,80 € Fortsetzungsmaßnahme 1.092,17 € Bezirksmittel für Baumlehrpfad, Restbeschaffungen 1.483.014,43 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 4.400.000,00 € KomInFöG-Mittel für E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 489.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 244.181,82 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen, hiervon 36.000,00 € EU verl v 5-010604-900-00100-990-8-7865000 3.500,00 € Bezirksmittel fürFahrradständer, Restbeschaffungen 540.000,00 € Fördermittel-Weiterleitung an E26, Maßnahme nicht abgeschlossen Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen, hiervon 110.000,00 € EU verl v 5-010604-900-00100-990-8-78650000 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-00100-990-4 4. Gesamtschule 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 9.882.140,06 € 3.968.714,66 € 6.633.425,40 € hiervon 305.000,00 € EU verl v 5-011401-900-00100-990-1-78650000 hiervon 250.000,00 € EU verl v 5-030103-900-00100-990-1-78650000 hiervon 55.000,00 € EU verl v 5-080101-000-00200-990-1-78650000 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-00100-990-5 Neubau 3. Gesamtschule 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau Seite 2 von 14 96.816,77 € 0,00 € 96.816,77 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen EU-Liste 2016 Investitionen Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart 78650000 Kostenartenbezeichnung Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 100.000,00 € 0,00 € Bemerkungen 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-00100-990-6 Alte Turnhalle 4. Gesamtschule (IKS) 100.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-01200-900-1 Ausstattung 4. Gesamtschule 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 439.000,00 € 312.489,70 € 126.510,30 € offene Aufträge u Restbeschaffungen der Aussattung 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-01200-900-2 Ausstattung Mensa 4. Gesamtschule 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 161.000,00 € 125.588,75 € 35.411,25 € offener Auftrag u Restbeschaffung der Aussattung 030105 Gesamtschulen 5-030105-900-01300-900-1 Erwerb von Lizenzen 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 4.899,27 € 407,04 € 030106 Förderschulen 5-030106-900-00100-990-1 Schulreparaturprogramm 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 336.664,02 € 0,00 € 336.663,85 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030106 Förderschulen 5-030106-900-00100-990-7 Umbau Förderschule Kennedypark 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 272.000,00 € 247.108,97 € 24.891,03 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030301 Medienzentrum 5-030301-900-00100-810-1 Beschaffg v bewegl Vermg., Fes 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 2.656,37 € 433,45 € 030301 Medienzentrum 5-030301-900-00100-810-1 Beschaffg v bewegl Vermg., Fes 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 51.443,63 € 14.240,01 € 030302 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl 5-030302-900-00100-990-2 Mensenprogramm 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 171.184,97 € 79.511,13 € 91.673,84 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030302 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl 5-030302-900-00100-990-5 Inklusion 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 504.100,00 € 12.297,84 € 491.802,16 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 030302 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl 5-030302-900-00800-900-1 Einrichtung für Inklusionsmaßnahmen 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 030302 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl 5-030302-900-01000-900-1 Innenstadtkonzept (ISK) 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 040901 Theater und Musik 5-040901-900-00100-990-1 Aussenhaut und WC-Sanierung 78650000 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-800-00100-350-1 Zuweisungen für Maßnahmen U-3 78150000 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-800-00100-350-1 Zuweisungen für Maßnahmen U-3 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-800-00100-810-1 U3 Ausbau städt Kitas Einrichtung 78350000 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-800-00600-900-1 Familienzentren 78350000 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-800-00900-900-1 Besch. f. Außenspielflächen d. 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-990-3 Neubau Familienzentrum Sandhäuschen 78650000 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-990-5 Modernisierung KG Reimser Str. 78650000 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-990-8 U3-Ausbaumaßnahmen 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-990-9 Erweiterung Raumprogramm Kitas 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-991-2 Ersatzbau Kita Talbotstr. 78650000 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-991-3 U3-Ausbaumaßnahmen, 2. Stufe 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-991-5 Um- und Anbauten städt Kitas U3 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-991-6 Kita-Programm-Ausbau 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-991-7 U3 Betreuung gem. KomInFöG 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00100-991-7 U3 Betreuung gem. KomInFöG 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 133.000,00 € 0,00 € 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00300-300-2 Zuschüsse an freie Träger 78180000 Allgemein Investitionszuschüsse an übrig 1.009.400,00 € 155.250,00 € 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00300-300-3 Städt. Zuschüsse an freie Träger 78180000 Allgemein Investitionszuschüsse an übrig 313.443,04 € 256.418,00 € 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-00900-050-9 Programm „Sprache Schlüssel zu 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 22.400,00 € 17.335,01 € 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 5-060101-900-01000-300-9 Neubau Stettiner u. Lochner Str. 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 450.000,00 € 0,00 € 450.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-00500-900-1 Bau Spielplatz "Alter Tivoli" 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 140.000,00 € 0,00 € 140.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-00500-900-1 Bau Spielplatz "Alter Tivoli" 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 13.000,00 € 0,00 € 13.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-00500-900-1 Bau Spielplatz "Alter Tivoli" 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 45.000,00 € 0,00 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-00900-900-1 OT Talstraße 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 265.000,00 € 224.526,98 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-00900-900-1 OT Talstraße 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 135.215,15 € 54.566,41 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-00900-900-2 Ausstattung für OT Talstr. 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-00900-900-2 Ausstattung für OT Talstr. 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-01300-900-1 Neumarkt 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 130.000,00 € 0,00 € 130.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-01300-900-1 Neumarkt 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 100.000,00 € 0,00 € 100.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-01300-900-2 Suermondtpark 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 314.000,00 € 290.562,48 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-000-01300-900-2 Suermondtpark 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 273.532,35 € 236.302,54 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-100-00300-900-1 Rahmenplan Brand 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 200.000,00 € 0,00 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-200-00100-400-1 Neub. Spielplatz Brander/Breit 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 30.000,00 € 0,00 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-800-00100-900-2 Um- und Neugestaltung von Bolz 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 100.000,00 € 0,00 € 100.000,00 € Submissionsergebnis f. Bolzplatz Tal liegt vor 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-800-00400-900-1 Ausgl für nicht geschaffene Sp 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 113.880,00 € 0,00 € 113.880,00 € zweckgebundene Verwendung von Investorenausgleichzahlungen aus J-Maßn 2016 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-900-00300-810-1 Bewegl. VermGG f. Jugendberufs 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 37.989,96 € 0,00 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-900-00300-810-1 Bewegl. VermGG f. Jugendberufs 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 47.010,04 € 3.579,94 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 5-060201-900-01000-900-1 Innenstadtkonzept (ISK) 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 65.000,00 € 0,00 € 65.000,00 € Gesamtfördermaßnahme "Innenstadtkonzept 2022" wurde begonnen (Teilprojekt) 060301 Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien 5-060301-900-00400-300-1 Maßn betriebliche Kommission 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 30.000,00 € 0,00 € 30.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßn nicht abgeschlossen (verl v Kontierung 78530000) 4.492,23 € Abschluss der Umstellungsmaßn in den Sommerferien 2017 2.222,92 € offene Beschaffung des Medienzentrums für Depot Talstr aus 2016, kein Ansatz 2017 37.203,62 € offene Beschaffungen für Depot Talstr aus 2016 u Spende, Ansatz 2017 nicht ausreichend 5.855,09 € 4.306,07 € 30.000,00 € 0,00 € 1.164,06 € offener Auftrag aus 2016, da nicht durch Ansatz 2017 abfangbar Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 69.012,57 € 59.631,25 € Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 452.000,00 € 0,00 € 452.000,00 € Fördermittel-Weiterleitung an E26, Maßnahme nicht abgeschlossen 35.000,00 € 0,00 € 35.000,00 € Fördermaßnahme 2016, Abruf 90% Bundeszuweisung in 12/2016 Investitionsauszahlungen für Festwerte 817.840,00 € 179.115,18 € Investitionsauszahlungen für Festwerte 48.925,77 € 25.849,00 € 229.174,01 € 66.980,13 € Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 20.207,41 € 13.207,41 € Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 136.113,74 € 0,00 € 60.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 15.728.180,87 € 5.298.836,42 € 10.429.344,45 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 933.838,15 € 502.494,63 € 431.343,52 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 2.079.882,39 € 1.586.427,73 € 456.209,35 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.536.400,00 € 0,00 € 1.536.400,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 40.000,00 € 0,00 € 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 200.000,00 € 0,00 € 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 1.200.000,00 € 0,00 € 30.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme 9.381,32 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 363.475,36 € f. Rechnungen Kita Reimser Straße 23.076,77 € zweckbegundene Verwendung von Fördermitteln 128.554,00 € Verzögerung der den Beschaffungen vorausgehenden Baumaßnahmen 6.999,54 € Gesellschafterdarlehen E 26, Schlussrechnung 40.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 280.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 80.000,00 € EU verl v 5-060101-900-00100-991-1-78650000 Seite 3 von 14 1.200.000,00 € Fördermittel-Weiterleitung an E26, Maßnahme nicht abgeschlossen 133.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 121.500,00 € Weiterleitung der Fördermittel ans DRK f. Kita Eintrachtstr. u für BonkiDz 57.025,04 € Schlussrechnung zur Ausstattung liegt vor 3.059,22 € zweckgebundene Verwendung von Fördermitteln aus 2016 45.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016 41.056,12 € offene Aufträge u Restbeschaffungen für Spielplatz 80.648,74 € offene Aufträge u Fertigstellung Spielplatz 9.190,00 € 5.990,00 € 3.200,00 € offene Aufträge u Restbeschaffungen 14.895,12 € 4.792,02 € 10.103,10 € offene Aufträge u Restbeschaffungen 11.041,37 € offene Aufträge u Fertigstellung des Spielplatzes 37.229,81 € offene Aufträge u Fertigstellung des Spielplatzes 200.000,00 € Bestandteil des Stadterneuerungsprogramms 2008 "Integriertes Handlungskonzept / Aktives Stadtzentrum Aachen-Brand", Gesamtantrag wurde 2012 bewilligt. 30.000,00 € offene Aufträge u Fertigstellung des Spielplatzes 37.989,76 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016: Sondermittel für Erstausstattung Depot Talstraße 3.319,51 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016: Sondermittel für Erstausstattung Depot Talstraße EU-Liste 2016 Investitionen Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 Bemerkungen 080101 Turn- und Sporthallen 5-080101-000-00100-900-1 Ausstattung Sporthalle 4. Gesa 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 080101 Turn- und Sporthallen 5-080101-000-00200-990-1 Neubau Sporthalle 4. Gesamtschule 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 080101 Turn- und Sporthallen 5-080101-100-00300-900-1 Ausstattung Turnhalle Brand- M 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 080102 Sportplätze & Stadien 5-080102-100-00100-900-1 Neubau Spplatz Brand Lärmschutzwall 78520000 Tiefbaumaßnahmen 080102 Sportplätze & Stadien 5-080102-900-00200-900-1 Umwandlung v SpPl in Kunstrase 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 118.063,47 € 18.888,12 € 99.175,35 € fortl. Maßnahme 080102 Sportplätze & Stadien 5-080102-900-00200-900-2 Trainingsbel.-Anlagen auf Spor 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 194.407,95 € 91.078,17 € 44.841,14 € notwendige Erneuerungsmaßnahmen und besondere Gegebenheiten 080102 Sportplätze & Stadien 5-080102-900-00300-050-1 Beteil. Sportplatzanlage Kitze 78170000 Allge Investitionszuschüsse an private U 30.000,00 € 25.000,00 € 080202 Vereinssport 5-080202-900-00100-900-1 Zusch.z. Bau vereinseigener Sp 78180000 Allgemein Investitionszuschüsse an übrig 20.000,00 € 0,00 € 080301 Freibad 5-080301-904-00400-990-1 Modernisierung Freibad Hangeweiher 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 2.008.540,29 € 1.481.116,46 € 527.211,89 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 080302 Hallenbäder 5-080302-003-00200-990-1 Sanierung an städt. Schwimmhallen 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.061.020,68 € 864.926,68 € 196.094,00 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 5-090101-000-00600-300-1 Suermondtviertel 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 12.659,75 € 3.223,56 € 9.436,19 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 5-090101-000-00600-300-1 Suermondtviertel 78520000 Tiefbaumaßnahmen 50.362,40 € 38.908,50 € 10.214,33 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 5-090101-300-00100-300-1 Umsetzung IHK Haaren 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 5-090101-300-00100-300-1 Umsetzung IHK Haaren 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 5-090101-300-00100-300-1 Umsetzung IHK Haaren 78520000 Tiefbaumaßnahmen 090301 Geoinformationsdienste, -management u.a. 5-090301-900-00100-900-1 Geodateninfrastruktur/3D Stadtmodell 78910000 Sonstige Investitionsauszahlungen 79.500,00 € 0,00 € 090401 Bodenordnung, Bewertung, Ortsbaurecht 5-090401-400-00100-100-1 Umlegung Kornelimünster West 78210000 Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u 165.000,00 € 0,00 € 100201 Bauverwaltung 5-100201-900-00300-900-7 Beschaffung Elektrofahrzeuge 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 15.379,90 € 0,00 € 100201 Bauverwaltung 5-100201-900-00300-900-7 Beschaffung Elektrofahrzeuge 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 60.000,00 € 0,00 € 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00100-900-1 Beschaff. von Vermögensgegenst 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 1.434.860,00 € 578.740,94 € 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00200-990-1 Herrichtung Übergangswohnheim 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.138.500,00 € 0,00 € 1.138.500,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00200-990-4 Erwerb von Containern 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 2.523.960,50 € 945.037,78 € 1.578.922,72 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00200-990-4 Erwerb von Containern 78659999 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv 2.425.400,00 € 1.322.677,99 € 1.129.036,53 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00200-990-5 Herrichtung Übergangswohnheim 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 288.328,42 € 133.480,43 € 154.847,99 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00200-990-7 HerrichtungÜbergangswohnheimTe 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 45.000,00 € 2.490,00 € 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00200-990-7 HerrichtungÜbergangswohnheimTe 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 0,00 € 0,00 € 1.319.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00200-990-8 Unterbringungsmöglichkeiten Fl 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.751.627,64 € 0,00 € 1.751.627,64 € Gesellschafterdarlehen E 26, MN nicht abgeschlossen 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00400-900-3 Herrichtung von Grundstücken 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 1.004.627,64 € 84.433,13 € 920.194,51 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00400-900-3 Herrichtung von Grundstücken 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 679.372,36 € 0,00 € 709.372,36 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00600-900-1 Sonderprogr. NRW, Übergangswohnheime 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 54.000,00 € 0,00 € 100803 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 5-100803-900-00600-900-1 Sonderprogr. NRW, Übergangswohnheime 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 5.500,00 € 0,00 € 110102 Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäl 5-110102-900-00100-300-1 Kanalerneuerung (Stawag) 78520000 Tiefbaumaßnahmen 18.856.835,50 € 14.434.693,48 € 110301 Brunnenversorgung und Bachverrohrung 5-110301-800-00100-400-1 Erneuerung Leitung Wurmbach 78520000 Tiefbaumaßnahmen 230.000,00 € 110301 Brunnenversorgung und Bachverrohrung 5-110301-900-00200-500-1 Erneuerung Marktleitung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 70.000,00 € 0,00 € 70.000,00 € Vertagliche Verpflichtung 110301 Brunnenversorgung und Bachverrohrung 5-110301-900-00900-300-1 Bachkanäle 78520000 Tiefbaumaßnahmen 818.113,09 € 294.494,07 € 523.619,02 € Vertragliche Verpflichtung 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-00100-300-1 Bismarckstraße Erneuerung 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 1.500,00 € 0,00 € 1.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-00100-300-1 Bismarckstraße Erneuerung 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 11.000,00 € 0,00 € 11.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-00100-300-1 Bismarckstraße Erneuerung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 408.270,94 € 336.159,05 € 72.111,89 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-00300-300-1 Grüner Weg, Umbau 78520000 Tiefbaumaßnahmen 241.000,00 € 1.428,00 € 61.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-00800-300-1 RWTH-Kernbereich (Templergraben) 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 15.283,52 € 0,00 € 15.283,52 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-00800-300-1 RWTH-Kernbereich (Templergraben) 55.101,26 € 0,00 € 55.101,26 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-00800-300-1 RWTH-Kernbereich (Templergraben) 78520000 Tiefbaumaßnahmen 308.326,17 € 3.798,00 € 304.528,17 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01000-300-1 K4-Grauenhoferweg, Umb. Linter 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 17.600,00 € 0,00 € 17.600,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01000-300-1 K4-Grauenhoferweg, Umb. Linter 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 87.400,00 € 0,00 € 87.400,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01000-300-1 K4-Grauenhoferweg, Umb. Linter 78520000 Tiefbaumaßnahmen 1.516.666,61 € 950.783,49 € 565.883,12 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01100-300-1 B264 Lütticher St. Brüsseler R 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 15.000,00 € 1.329,57 € 13.670,43 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01100-300-1 B264 Lütticher St. Brüsseler R 78520000 Tiefbaumaßnahmen 210.000,00 € 43.245,17 € 60.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01400-300-1 Mühlental, grundh.Erneuer.(Bei 78520000 Tiefbaumaßnahmen 35.580,26 € 0,00 € 35.580,26 € anhängiger Rechtsstreit 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01500-300-1 Grauenhofer Weg, Erschließung 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 11.480,04 € 0,00 € 11.480,04 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01500-300-1 Grauenhofer Weg, Erschließung 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-01500-300-1 Grauenhofer Weg, Erschließung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-02100-300-1 Metzgerst. Ausbau Feldstr. - S 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-02800-600-1 Sanierung Brücke Turmstraße 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-02900-300-1 Hasselholzer Weg, 2. BA 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 1.926,04 € -73,96 € 2.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-02900-300-1 Hasselholzer Weg, 2. BA 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 7.808,18 € 725,56 € 7.082,62 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-02900-300-1 Hasselholzer Weg, 2. BA 78520000 Tiefbaumaßnahmen 160.892,36 € 72.082,48 € 88.809,88 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-03100-600-1 Sanierung Brücke Burtscheid 78520000 Tiefbaumaßnahmen 444.910,37 € 0,00 € 444.910,37 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-04500-300-1 Rehmplatz, Umbau (AC-Nord) 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 19.882,58 € -10.592,17 € 10.443,73 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-04500-300-1 Rehmplatz, Umbau (AC-Nord) 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 8.416,45 € 846,20 € 7.570,25 € lfd. Baumaßnahme 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte Seite 4 von 14 120.000,00 € 28.327,25 € 3.015.160,01 € 1.783.467,44 € 60.000,00 € 49.154,96 € 10.845,04 € fortl. Maßnahme 1.062.487,77 € 3.658,06 € 1.058.829,71 € fortl. Maßnahme 3.300,00 € 0,00 € 91.672,75 € fortl. Maßnahme 1.213.692,57 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme 5.000,00 € bezirkliche Mittel 20.000,00 € Auszahlung aufgrund verspäteten Baufortschritt des Vereins erst in 2017 möglich 3.300,00 € lfd. Baumaßnahme 16.700,00 € 0,00 € 16.700,00 € lfd. Baumaßnahme 344.000,00 € 3.810,98 € 340.189,02 € lfd. Baumaßnahme 0,00 € 40.000,00 € Fortführungsmaßnahme 165.000,00 € das Umlegungsverfahren wurde Anfang 2016 begonnen 15.379,90 € laufendes Projekt 60.000,00 € lfd. Baumaßnahme 6.664,05 € Einrichtung Wohnraum für Flüchtlinge 42.510,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Weiterleitung Fördermittel in Folgejahren 54.000,00 € Außenspielanlagen Flüchtlingsunterkünfte 5.500,00 € Herrichtung Büroräume Quartiersmanager Kronenberg 4.422.142,02 € fortl. Maßnahme 50.000,00 € Vertagliche Verpflichtung 33.587,95 € 3.727,23 € 29.860,72 € lfd. Baumaßnahme 485.699,40 € 324.135,04 € 161.564,36 € lfd. Baumaßnahme 9.441,14 € 0,00 € 9.441,14 € lfd. Baumaßnahme 1.133.353,21 € 16.124,50 € 1.117.228,71 € lfd. Baumaßnahme EU-Liste 2016 Investitionen Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-04500-300-1 Rehmplatz, Umbau (AC-Nord) 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-04600-300-1 Wenzelplatz, Umbau (AC-Nord) 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-04600-300-1 Wenzelplatz, Umbau (AC-Nord) 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-04700-300-1 Oberplatz, Umbau (AC-Nord) 78520000 Tiefbaumaßnahmen 14.164,20 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-04900-600-1 Ersatzneubau Brücke Weberstraße 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-05700-300-1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-05700-300-1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-05900-300-1 Hof (ISK) 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-05900-300-1 Hof (ISK) 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-05900-300-1 Hof (ISK) 78520000 Bemerkungen 126.707,51 € 88.895,38 € 37.812,13 € lfd. Baumaßnahme 9,69 € 0,00 € 825,69 € 0,00 € 825,69 € lfd. Baumaßnahme 0,00 € 14.164,20 € lfd. Baumaßnahme 249.670,54 € 51.896,05 € 197.774,49 € lfd. Baumaßnahme 234,67 € 0,00 € 234,67 € lfd. Baumaßnahme 1.240,00 € 0,00 € 1.240,00 € lfd. Baumaßnahme 9,69 € lfd. Baumaßnahme 5.200,00 € 0,00 € 5.200,00 € lfd. Baumaßnahme 25.800,00 € 0,00 € 25.800,00 € lfd. Baumaßnahme 2.757,23 € 461.442,77 € lfd. Baumaßnahme Tiefbaumaßnahmen 464.200,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-06200-300-1 Gasborn 78520000 Tiefbaumaßnahmen 50.000,00 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-06700-300-1 Promenadenstraße 78520000 Tiefbaumaßnahmen 4.200,00 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-06800-300-1 Kreisverkehr Goethestraße 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 4.491,48 € 1.458,34 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07000-300-1 Willy-Brandt-Platz - Bustrasse 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07000-300-1 Willy-Brandt-Platz - Bustrasse 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07000-300-1 Willy-Brandt-Platz - Bustrasse 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07200-300-1 Claßenstraße 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07200-300-1 Claßenstraße 78520000 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07300-300-1 Salierallee 78520000 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07500-300-1 Mariahilfstraße (ISK) 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07600-300-1 Stolberger Platz 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07600-300-1 Stolberger Platz 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07600-300-1 Stolberger Platz 78520000 Tiefbaumaßnahmen 90.000,00 € 0,00 € 90.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07700-300-1 Kapellenplatz 78520000 Tiefbaumaßnahmen 15.700,00 € 1.071,83 € 14.628,17 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07800-300-1 Stiftsumfahrt Kaiserplatz 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 8.518,06 € 5.590,14 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07800-300-1 Stiftsumfahrt Kaiserplatz 78520000 Tiefbaumaßnahmen 51.014,66 € 50.573,77 € 440,89 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-07900-300-1 Jülicher Straße (AC-Nord) 78520000 Tiefbaumaßnahmen 135.000,00 € 0,00 € 135.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-08000-300-1 Quartiersplatz Liebigstraße (A 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 80.000,00 € 0,00 € 80.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-08000-300-1 Quartiersplatz Liebigstraße (A 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-08000-300-1 Quartiersplatz Liebigstraße (A 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-08800-300-1 Schillerstraße 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 1.800,00 € 0,00 € 1.800,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-08800-300-1 Schillerstraße 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 9.000,00 € 0,00 € 9.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-000-08800-300-1 Schillerstraße 78520000 Tiefbaumaßnahmen 2.595,99 € 159.404,01 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00200-300-1 Brand, Ortskern, Umgestaltung 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 226.000,00 € 196.196,74 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00200-300-1 Brand, Ortskern, Umgestaltung 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 193.231,38 € 180.267,32 € 12.964,06 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00200-300-1 Brand, Ortskern, Umgestaltung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 2.552.488,73 € 1.877.928,27 € 673.620,36 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00200-300-1 Brand, Ortskern, Umgestaltung 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 90.000,00 € 0,00 € 90.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00400-300-1 Münsterstraße, Erneuerung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 50.000,00 € 4.374,24 € 45.625,78 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00600-300-1 Brander Feld, Erschl. Bobenden 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00600-300-1 Brander Feld, Erschl. Bobenden 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00600-300-1 Brander Feld, Erschl. Bobenden 78520000 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-00900-300-1 Rombachstraße/Vennbahn, Erschließung 78520000 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-01100-300-2 Installation Fahrradbügel (Bez 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-01200-300-1 Heussstraße, Endausbau 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-100-01700-300-1 Rollefstaße/Trierer Straße, Er 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-200-00100-300-1 Breitbendenstraße, Erschließung 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-200-00100-300-1 Breitbendenstraße, Erschließung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-300-00100-300-1 Am Burgberg, Erschließ., Endausbau 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-300-01700-600-1 Sanierung Brücke Friedhof Hüls 78520000 Tiefbaumaßnahmen 55.000,00 € 2.618,00 € 52.382,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-300-01800-300-1 Alt-Haarener Straße 78520000 Tiefbaumaßnahmen 384.381,95 € 346.944,17 € 37.437,78 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-300-01900-300-1 Ortsrand Haaren (IHK Haaren) 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 25.000,00 € 3.401,66 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-300-02000-300-1 Ortsm.Haaren zw.Wurm u.Frieden 78520000 Tiefbaumaßnahmen 150.000,00 € 4.880,31 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-00100-300-1 Albert-Einstein-Str., Umbau & 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 3.200,00 € 0,00 € 3.200,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-00100-300-1 Albert-Einstein-Str., Umbau & 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 4.700,00 € 0,00 € 4.700,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-00100-300-1 Albert-Einstein-Str., Umbau & 78520000 Tiefbaumaßnahmen 204.100,00 € 23.972,47 € 180.127,53 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-00200-300-1 B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 14.200,00 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-00200-300-1 B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 88.340,98 € 553,35 € 87.787,63 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-00200-300-1 B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage 78520000 Tiefbaumaßnahmen 823.163,72 € 19.801,74 € 803.361,98 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-00500-300-1 Kornelimünster-West, Erschließung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 560.000,00 € 40.976,56 € 519.023,44 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01100-300-1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 3.600,00 € 0,00 € 3.600,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01100-300-1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 18.000,00 € 0,00 € 18.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01100-300-1 Lichtenbusch, Erschließung 2. BA 78520000 Tiefbaumaßnahmen 496.920,07 € 201.059,99 € 295.860,08 € lfd. Baumaßnahme 50.000,00 € rechtliche Bindung durch Auftragsvergabe 4.200,00 € rechtliche Bindung durch Auftragsvergabe 3.033,14 € lfd. Baumaßnahme 6.700,00 € 0,00 € 6.700,00 € lfd. Baumaßnahme 33.300,00 € 5.359,11 € 28.779,67 € lfd. Baumaßnahme 694.968,67 € 652.688,13 € 41.441,76 € lfd. Baumaßnahme 57.000,00 € 3.247,05 € 2.000,00 € lfd. Baumaßnahme Tiefbaumaßnahmen 765.203,26 € 463.402,32 € 101.000,00 € lfd. Baumaßnahme Tiefbaumaßnahmen 53.000,00 € 0,00 € 53.000,00 € lfd. Baumaßnahme 84.800,00 € 3.101,74 € 81.698,26 € lfd. Baumaßnahme 1.000,00 € 0,00 € 1.000,00 € lfd. Baumaßnahme 5.000,00 € 0,00 € 5.000,00 € lfd. Baumaßnahme 2.927,92 € lfd. Baumaßnahme 80.000,00 € 0,00 € 80.000,00 € lfd. Baumaßnahme 110.000,00 € 5.843,80 € 104.156,20 € lfd. Baumaßnahme 162.000,00 € 30.743,36 € lfd. Baumaßnahme 3.726,81 € 0,00 € 3.726,81 € lfd. Baumaßnahme 17.770,02 € 1.302,24 € 16.467,78 € lfd. Baumaßnahme Tiefbaumaßnahmen 340.504,63 € 243.365,81 € 97.138,82 € lfd. Baumaßnahme Tiefbaumaßnahmen 304.000,00 € 1.041,75 € 302.958,25 € lfd. Baumaßnahme 4.000,00 € 2.128,86 € 1.290,26 € 358,72 € 931,54 € lfd. Baumaßnahme 26.100,00 € 0,00 € 8.187,20 € lfd. Baumaßnahme Seite 5 von 14 1.871,14 € bezirkliche zweckgebundene Mittel 37.289,74 € 1.560,12 € 35.729,62 € lfd. Baumaßnahme 477.386,66 € 397.357,02 € 80.029,64 € lfd. Baumaßnahme 2.441,89 € 645,57 € 1.796,32 € lfd. Baumaßnahme 21.598,34 € rechtliche Bindung durch Auftragsvergabe 145.119,69 € lfd. Baumaßnahme 14.200,00 € lfd. Baumaßnahme EU-Liste 2016 Investitionen Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01200-300-1 Haltestelle Meischenfeld (Inda 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01200-300-1 Haltestelle Meischenfeld (Inda 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 7.500,00 € 0,00 € 7.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01200-300-1 Haltestelle Meischenfeld (Inda 78520000 Tiefbaumaßnahmen 135.000,00 € 3.195,15 € 131.804,85 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01400-300-1 Napoleonsberg 78520000 Tiefbaumaßnahmen 97.500,00 € 0,00 € 97.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01500-300-1 Parkplatz Kornelimünster 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 1.500,00 € 0,00 € 1.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01500-300-1 Parkplatz Kornelimünster 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 7.500,00 € 0,00 € 7.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01500-300-1 Parkplatz Kornelimünster 78520000 Tiefbaumaßnahmen 133.030,55 € 27.293,43 € 105.737,12 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01700-300-1 Stützwände Ortslage Kornelimünster 78520000 Tiefbaumaßnahmen 60.000,00 € 0,00 € 60.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-400-01800-300-1 Hasbach 78520000 Tiefbaumaßnahmen 23.000,00 € 14.034,88 € 8.965,12 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-500-00600-300-1 Sandhäuschen, Erschließung 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 2.000,00 € 0,00 € 2.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-500-00600-300-1 Sandhäuschen, Erschließung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 191.785,93 € 183.357,32 € 8.428,61 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-500-01100-300-1 Seffenter Weg, Umgestaltung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 2.567,55 € 0,00 € 2.567,55 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-500-01300-300-1 Neuenhofer Weg 78520000 Tiefbaumaßnahmen 54.600,00 € 21.656,26 € 32.943,74 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-500-01400-600-1 Brücke Sonnenweg 78520000 Tiefbaumaßnahmen 30.000,00 € 0,00 € 30.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-600-00100-300-1 L231n Ortsumgehung Richterich 78520000 Tiefbaumaßnahmen 300.000,00 € 0,00 € 300.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-600-00400-300-1 Richtericher Dell, Erschließung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 333.400,00 € 4.360,04 € 329.039,96 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-600-01000-600-1 Ersatzneubau Brücke Pannesheid 78520000 Tiefbaumaßnahmen 36.347,52 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-800-01400-300-1 Schurzelterstr.Umgestaltung,Kr 78520000 Tiefbaumaßnahmen 25.842,93 € 19.583,43 € 6.259,50 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-800-01700-300-1 Campus West, Infrastruktur 78520000 Tiefbaumaßnahmen 100.000,00 € 0,00 € 100.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-800-02000-300-1 Maßnahmen Busnetz 2015+ 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 20.000,00 € 3.138,03 € 16.861,97 € fortl. Maßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-800-02000-300-1 Maßnahmen Busnetz 2015+ 78520000 Tiefbaumaßnahmen 184.000,00 € 0,00 € 100.000,00 € fortl. Maßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-800-02100-300-1 Süsterfeldstraße 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 2.500,00 € 0,00 € 2.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-800-02100-300-1 Süsterfeldstraße 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 12.500,00 € 0,00 € 12.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-800-02100-300-1 Süsterfeldstraße 78520000 Tiefbaumaßnahmen 225.000,00 € 58.752,66 € 166.247,34 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-800-02200-300-1 Laurentiusstraße, Hangsicherung 78520000 Tiefbaumaßnahmen 200.000,00 € 2.845,94 € 197.154,06 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-00200-400-1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 925,82 € 0,00 € 925,82 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-00200-400-1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 4.648,28 € 975,80 € 3.672,48 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-00200-400-1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & 78510000 Hochbaumaßnahmen 130.000,00 € 9.317,51 € 120.682,49 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-00200-400-1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & 78520000 Tiefbaumaßnahmen 208.229,16 € 14.939,92 € 193.289,24 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-01000-300-1 Vennbahnradweg, Fortfüh. Walh. 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 15.000,00 € 0,00 € 15.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-01000-300-1 Vennbahnradweg, Fortfüh. Walh. 78520000 Tiefbaumaßnahmen 86.302,05 € 14.033,91 € 72.268,14 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-01100-300-1 Schlossstraße, Erneuerung 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 14.016,49 € 3.440,62 € 10.575,87 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-01700-300-1 Ortseingangssituationen 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-01700-300-1 Ortseingangssituationen 78520000 Tiefbaumaßnahmen 182.000,00 € 749,20 € 181.250,80 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-01800-300-1 Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 10.500,00 € 0,00 € 10.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-01800-300-1 Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 16.258,51 € 4.930,00 € 11.328,51 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-01800-300-1 Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen 78520000 Tiefbaumaßnahmen 141.926,98 € 0,00 € 141.926,98 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02000-300-1 Straßenerneu. n. Baumaßn. d. STAWAG 78520000 Tiefbaumaßnahmen 257.393,66 € 79.297,58 € 13.990,70 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02200-300-1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 12.153,52 € 0,00 € 12.153,52 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02200-300-1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 69.523,50 € 1.839,74 € 67.683,76 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02200-300-1 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk 78520000 Tiefbaumaßnahmen 22.851,37 € 15.976,98 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02300-600-1 Sportpark Soers Fussgängerbrücke 78520000 Tiefbaumaßnahmen 6.957,33 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J- 78520000 Tiefbaumaßnahmen 154.000,00 € 105.247,37 € 24.564,11 € fortl. Maßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02500-300-1 Radroutenwegweisung 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 69.706,23 € 0,00 € 69.706,23 € fortl. Maßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02600-300-1 Fahrradboxen an Haltepunkten-J- 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 60.000,00 € 0,00 € 60.000,00 € fortl. Maßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-02900-160-1 Erschließungsb. & Beiträge § 8 78910000 Sonstige Investitionsauszahlungen 23.713,86 € 22.213,54 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-03200-300-1 Krugenofen, Umbau 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-03200-300-1 Krugenofen, Umbau Tiefbaumaßnahmen 152.289,52 € 118.984,57 € 33.304,95 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-03400-300-1 Gehweg Nonnenhofstraße 78520000 Tiefbaumaßnahmen 66.000,00 € 60.680,62 € 5.319,38 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-03500-600-1 Sanierung Brücke Erzbergerallee 78520000 Tiefbaumaßnahmen 50.000,00 € 7.407,04 € 42.592,96 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-04200-300-1 Grenzrouten 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 10.220,47 € 386,75 € 9.833,72 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-04200-300-1 Grenzrouten 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-06000-300-1 Krefelder Straße/Prager Ring 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-06000-300-1 Krefelder Straße/Prager Ring 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-06100-300-1 Radweg Aachen-Jülich 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-06100-300-1 Radweg Aachen-Jülich 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-06100-300-1 Radweg Aachen-Jülich 78520000 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-06300-300-1 ICE-Bahnhof, südlicher Eingang 78520000 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-06500-300-1 Haltepunkt Eilendorf 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-06600-300-1 Barrierefrei Haltestellen 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07000-300-1 Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07000-300-1 Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 78350000 78520000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 1.500,00 € 0,00 € Bemerkungen 120102 1.500,00 € lfd. Baumaßnahme 36.347,52 € lfd. Baumaßnahme 6.874,39 € lfd. Baumaßnahme 6.957,33 € lfd. Baumaßnahme 368,99 € geschlossener Vergleich (Gerichtsverfahren) 2.000,00 € 0,00 € 2.000,00 € lfd. Baumaßnahme 39.737,85 € 0,00 € 39.737,85 € lfd. Baumaßnahme 178.976,17 € 0,00 € 178.976,17 € lfd. Baumaßnahme 5.300,00 € 0,00 € 5.300,00 € lfd. Baumaßnahme 26.500,00 € 0,00 € 26.500,00 € lfd. Baumaßnahme Tiefbaumaßnahmen 477.000,00 € 0,00 € 477.000,00 € lfd. Baumaßnahme Tiefbaumaßnahmen 500.000,00 € 0,00 € 182.159,00 € lfd. Baumaßnahme 554.972,00 € 0,00 € 200.000,00 € lfd. Baumaßnahme 500.000,00 € 31.165,63 € 468.834,37 € lfd. Baumaßnahme Seite 6 von 14 800,00 € 0,00 € 800,00 € lfd. Baumaßnahme 4.000,00 € 0,00 € 4.000,00 € lfd. Baumaßnahme EU-Liste 2016 Investitionen Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart 78520000 Kostenartenbezeichnung fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 Tiefbaumaßnahmen 98.800,00 € 78520000 Tiefbaumaßnahmen 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte Bemerkungen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07000-300-1 Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07100-900-1 Haltepunkt Richterich 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07300-900-1 Fahrradbügel Aquis Plaza 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07400-300-1 Ausbau Premiumwege (ISK) 78520000 Tiefbaumaßnahmen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07500-300-1 Lärmschutzwand Frankenberger Park 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 168.000,00 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07700-900-1 Future Lab Aachen App (FLApp) ISK 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 54.000,00 € 1.160,25 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 5-120102-900-07900-300-1 Beschilderung -J- 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 11.500,00 € 3.140,41 € 8.359,59 € fortl. Maßnahme 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 5-120201-900-00500-300-1 Umsetzung P+R, bauliche Maßnah 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 5.712,62 € 1.443,16 € 4.269,46 € lfd. Baumaßnahme 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 5-120201-900-00600-300-1 Touristisches Fußgänerwegweisu 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 5-120201-900-00800-900-1 E-Mobilitätsstationen (e-MoVe) 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 80.000,00 € 5.239,27 € 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 5-120201-900-01000-050-1 Elektromobile Infrastruktur 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 126.000,00 € 32.876,81 € 120202 Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag. 5-120202-500-00100-900-1 Bezirkliche Mittel BA 5 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 5.500,00 € 0,00 € 120202 Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag. 5-120202-800-00500-400-1 Austausch von Parkscheinautoma 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 575.124,41 € 0,00 € 575.124,41 € Vertragliche Verpflichtung 120202 Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag. 5-120202-900-01200-810-1 Anpassung Lichtsignalanlagen 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 100.000,00 € 0,00 € 100.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 130101 Öffentliches Grün 5-130101-000-01000-400-1 Planbereich Grauenhofer Weg, G 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 368,90 € 0,00 € 368,90 € fortl. Maßnahme 130101 Öffentliches Grün 5-130101-000-01000-400-1 Planbereich Grauenhofer Weg, G 78520000 Tiefbaumaßnahmen 108.570,30 € 71.275,53 € 37.294,77 € fortl. Maßnahme 130101 Öffentliches Grün 5-130101-000-01200-300-1 Herstellung Grünfläche Suermondtpark 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 167.546,76 € 143.434,69 € 130101 Öffentliches Grün 5-130101-000-01400-600-1 Erneuerung Brücke Johannistal 78510000 Hochbaumaßnahmen 36.158,25 € 32.229,02 € 130101 Öffentliches Grün 5-130101-200-00100-400-1 Breitbendenstr., öffentliche G 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 13.823,49 € 0,00 € 130101 Öffentliches Grün 5-130101-300-00100-300-1 Park am Alten Friedhof (IHK Haaren) 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 120.000,00 € 0,00 € 130101 Öffentliches Grün 5-130101-900-00900-300-1 Baumpflanzungen im Stadtgebiet 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 55.206,70 € 25.347,59 € 130101 Öffentliches Grün 5-130101-900-01100-810-1 BPlan Herrichtung alter Tivoli 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 50.000,00 € 0,00 € 50.000,00 € Fortführungsmaßnahme 130101 Öffentliches Grün 5-130101-900-01100-810-1 BPlan Herrichtung alter Tivoli 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 383.101,03 € 11.437,47 € 371.663,56 € Fortsetzungsmaßnahme 130101 Öffentliches Grün 5-130101-900-02100-300-1 Maßnahmen in öffentlichen Grün 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 111.305,00 € 1.279,25 € 110.025,75 € Fortführungsmaßnahme 130101 Öffentliches Grün 5-130101-900-02300-050-1 Bürger- u. Jugendpark Moltkebahnhof 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 25.242,09 € 11.479,12 € 130101 Öffentliches Grün 5-130101-900-02500-900-1 Parkpflegewerk Kur- & Stadtgar 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 173.655,00 € 3.337,95 € 130102 Gewässerschutz 5-130102-000-00100-300-1 Erneuerung Westparkweiher 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 285.000,00 € 17.318,18 € 130102 Gewässerschutz 5-130102-000-00200-300-1 Erneuerung Teichanlage Höfchenspark 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 217.000,00 € 5.079,55 € 130103 Natur und Landschaft 5-130103-200-01900-400-1 Breitbenden/Brander Straße Ums 78520000 Tiefbaumaßnahmen 47.000,00 € 3.105,90 € 130103 Natur und Landschaft 5-130103-400-00900-400-1 Ausgleichsmaßn. f. BPlan 840 K 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 3.845,00 € 2.142,00 € 130103 Natur und Landschaft 5-130103-400-01000-300-1 Ausgleichsmaßn.f. BPL 855 Lich 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 16.426,81 € 3.668,37 € 130103 Natur und Landschaft 5-130103-900-00300-400-1 Entwicklungsmaßnahmen NSG Indetal 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 81.277,60 € 0,00 € 81.277,60 € fortl. Maßnahme 130103 Natur und Landschaft 5-130103-900-00400-400-1 Ausgleichsmaßnahmen i.R. ÖKO-Konto 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 24.284,00 € 0,00 € 21.063,00 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 130103 Natur und Landschaft 5-130103-900-00700-400-1 SoPo, BPL 858 Weihern Ausgleich 78520000 Tiefbaumaßnahmen 130103 Natur und Landschaft 5-130103-900-02100-400-1 BPL 842 Oberforstbach Süd Ausg 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 130103 Natur und Landschaft 5-130103-900-02500-300-1 Ausgleich BPL 860 Fringsbenden 78520000 Tiefbaumaßnahmen 50.000,00 € 1.254,26 € 130103 Natur und Landschaft 5-130103-900-02600-050-1 Ausgleichszahlungen Baumschutz 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 53.777,23 € 35.728,00 € 130103 Natur und Landschaft 5-130103-900-02600-050-1 Ausgleichszahlungen Baumschutz 78530000 Sonstige Baumaßnahmen 130104 Wald- und Forstwirtschaft 5-130104-900-01100-300-1 Infrastruktur Spazier-/Wanderw 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 2.230,89 € 0,00 € 230,89 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 130104 Wald- und Forstwirtschaft 5-130104-900-01300-900-1 Kulturen, Forstpflege 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 69.395,37 € 27.960,23 € 41.434,55 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 130104 Wald- und Forstwirtschaft 5-130104-900-02400-900-1 Bschaffung Dienst- und Schutzk 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 6.300,00 € 0,00 € 6.300,00 € offene Aufträge/Rechnungen aus 2016 130104 Wald- und Forstwirtschaft 5-130104-900-02700-900-1 Kletterturm Pionierquelle 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 16.000,00 € 0,00 € 16.000,00 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 140101 Umweltschutz 5-140101-900-00400-900-1 Besch. Überwachungsm./Kartenwe 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 4.000,00 € 1.526,18 € 140101 Umweltschutz 5-140101-900-00600-900-1 Hinweis-& Infotafeln in Natur 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 2.300,00 € 0,00 € 140101 Umweltschutz 5-140101-900-01300-900-1 Ausgl.f.städt. BPL: Kornelimün 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 67.000,00 € 26.067,27 € 140101 Umweltschutz 5-140101-900-01800-300-1 Altablagerung Wildparkweg 78520000 Tiefbaumaßnahmen 70.000,00 € 0,00 € 150101 Wissenschaft und Europa 5-150101-900-00100-900-1 Europe Direct 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 1.398,10 € 0,00 € 598,10 € zweckgebundenes Projekt 150101 Wissenschaft und Europa 5-150101-900-00300-900-1 Beschaffungen AG Charlemagne 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 1.100,00 € 0,00 € 1.100,00 € zweckgebundenes Projekt 150101 Wissenschaft und Europa 5-150101-900-00400-900-1 SWITCH 3.0 / Jobstarter 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 150102 Entwickl. städtebaulicher Standortfaktoren 5-150102-900-00200-050-1 Thermalwasserroute 78910000 Sonstige Investitionsauszahlungen 150102 Entwickl. städtebaulicher Standortfaktoren 5-150102-900-00200-300-2 Ges.darl.E26,Centre Charlemagne (RC) 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.471.500,00 € 0,00 € 150102 Entwickl. städtebaulicher Standortfaktoren 5-150102-900-00200-300-5 Ges.darl.E26,Intern.Zeitungsmu 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 716.020,36 € 0,00 € 150102 Entwickl. städtebaulicher Standortfaktoren 5-150102-900-00200-300-7 Ges.darl.E26 Grashaus (RC) 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 59.129,82 € 0,00 € 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-01100-900-1 Depot (AC-Nord) 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 6.772.529,55 € 3.171.566,76 € 3.600.962,79 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-01100-900-1 Depot (AC-Nord) 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 1.507.800,00 € 792.891,69 € 922.408,31 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-01100-900-2 Depot Außenanlage (AC-Nord) 78150000 Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+ 416.000,00 € 216.193,60 € 199.806,40 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-01100-900-2 Depot Außenanlage (AC-Nord) 78650000 Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau 104.000,00 € 54.048,40 € 49.951,60 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-01200-900-1 Beschaffungen Projekt Bildungsscheck 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 1.500,00 € 0,00 € 1.500,00 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-01200-900-1 Beschaffungen Projekt Bildungsscheck 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 1.000,00 € 0,00 € 1.000,00 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-01300-900-1 Innovationskreis Wirtschaft 78310000 Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto 1.000,00 € 0,00 € 1.000,00 € zweckgebundenes Projekt 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte 8.152,59 € 88.476,06 € lfd. Baumaßnahme 250.000,00 € 0,00 € 79.938,28 € lfd. Baumaßnahme 9.612,94 € 5.061,07 € 25.200,00 € 0,00 € 35.107,16 € 3.705,00 € 0,00 € 13.960,13 € 973,42 € 607,71 € Seite 7 von 14 0,00 € 214,20 € 500,00 € 0,00 € 100.000,00 € 10.000,00 € 4.551,87 € vertragliche Verpflichtung des Investors gegenüber der Stadt 25.200,00 € Fördermaßnahme wurde begonnen 168.000,00 € Fördermaßnahme 52.839,75 € Fördermaßnahme wurde begonnen 35.107,16 € fortl. Maßnahme 74.760,73 € fortl. Maßnahme 93.123,19 € vertragliche Verpflichtung zw. Stadt AC und ASEAG 5.500,00 € bezirkliche Mittel 24.112,07 € begonnende Baumaßnahme, Schlussrechnung steht noch aus 3.929,23 € Schlussrechnung steht noch aus 13.823,49 € Ldf. Maßnahme 120.000,00 € lfd. Baumaßnahme 29.859,21 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 13.762,97 € Schlussrechnung steht noch aus 170.317,05 € fortl. Maßnahme 267.681,82 € lfd. Maßnahme, Planung erfolgt, Ausschreibung in Kürze 211.920,45 € lfd. Maßnahme 43.894,10 € gesetzliche Verpflichtung in Form des Ausgleichs 1.703,00 € zweckgebundene Mittel und Auftrag zur Entwicklungspflege vergeben 12.758,44 € fortl. Maßnahme 3.703,68 € offener Auftrag aus 2016 12.986,71 € zweckgebundene Mittel, rechtliche Verpflichtung, laufende Maßnahme 48.745,74 € gesetzliche Pflichtaufgabe gem. BauBG i.V.m. BnatSchG 17.087,01 € zweckgebundene Mittel und erfolgte Auftragsvergabe 393,51 € zweckgebundene Mittel und Auftrag zur Entwicklungspflege vergeben 2.222,32 € Fortschreibung Bohrdatenbank 462,60 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 40.932,61 € gesetzliche Pflichtaufgabe 70.000,00 € Fortführungsmaßnahme, gesetzl. Pflichtaufgabe i.R. Gefährdungsabschätzung 500,00 € zweckgebundenes Projekt 90.000,00 € fortl. Maßnahme 1.471.500,00 € Gesellschafterdarlegen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen 716.020,36 € Gesellschafterdarlehen E 26 aus 2015 59.129,82 € Gesellschafterdarlehen E 26 aus 2015 EU-Liste 2016 Investitionen Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart 78320000 Kostenartenbezeichnung Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-01300-900-1 Innovationskreis Wirtschaft 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 5-150201-900-02000-900-1 Check in 78320000 Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto 500,00 € 0,00 € 173002 Elisabethspitalfonds 5-173002-955-00100-100-1 Grundstücksangelegenheiten 78210000 Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u 1.741.973,25 € 282.684,93 € 173003 Alten- und Siechenfonds 5-173003-956-00200-100-1 Grundstücksangelegenheiten 78210000 Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u 218.550,00 € 1.175,00 € Seite 8 von 14 1.000,00 € 0,00 € Bemerkungen 1.000,00 € zweckgebundenes Projekt 500,00 € zweckgebundenes Projekt 1.418.283,32 € lfd. Maßnahme der Stiftung 217.375,00 € Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Stiftungsmittel EU-Liste 2016 konsumtive Mittel Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 31.094,38 € 9.955,55 € Bemerkungen 010203 Repräsentationen 4-010203-902-7 Spenden zur Verfügung des OBM 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 21.138,83 € Darstellung des PRAPs für zweckgebundene Spendenerträge 010203 Repräsentationen 4-010203-903-5 Bürgerschaftliches Engagement 54310000 Geschäftsaufwendungen 2.000,00 € 1.624,95 € 010203 Repräsentationen 4-010203-908-4 Aktionstag "EhrenWERT!" 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 183,74 € 1.261,56 € 010204 Dezernate 4-010204-901-4 Dezernat I 54130000 Aufwend f Aus- u Fortbildung, Umschulun 7.500,00 € 6.455,80 € 1.044,20 € Lehrgang "Zertifizierter AR" 010501 Prüfung und Beratung 1-010501-900-3 Prüfung und Beratung 54280000 externe Beratungsleistungen 13.000,00 € 6.895,59 € 5.000,00 € 010604 Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude 4-010604-901-6 Sanierung Salvatorkirche (Dach/Fassade) 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 422.072,85 € 186.721,45 € 010701 Presse und Marketing 4-010701-910-6 Konzeptionierung Technologiefenster 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 50.000,00 € 0,00 € 50.000,00 € Maßnahmenbeginn durch Vertragsabschluss in 2016 010701 Presse und Marketing 4-010701-913-9 Marketing sportliche Großveranstaltunge 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 25.000,00 € 0,00 € 25.000,00 € Tour de France 2017 010804 Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz 1-010804-900-3 Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 23.000,00 € 15.558,52 € 010804 Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz 4-010804-901-7 Prämiensystem 2008/2009 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 1.747,64 € 1.130,50 € 010901 Finanzsteuerung u. -controlling 4-010901-902-7 Gesamtabschluss 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 460.617,66 € 419.923,24 € 010909 NKF, EDV-ERP-System 1-010909-900-1 NKF, EDV-ERP-System 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 343.306,89 € 5.120,72 € 011001 IT-Management 4-011001-910-8 NKF, EDV-ERP-System 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 99.895,75 € 36.019,83 € 011301 An- und Verkäufe 4-011301-913-8 Entsorgungsmehrkosten 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 167.800,00 € 0,00 € 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 4-011303-912-9 Soziale Stadt Nord 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 553.503,00 € 480.198,15 € 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 4-011303-914-5 Reklameflächen 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 149.560,82 € 94.262,07 € 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 4-011303-935-4 Kalverbenden 62-100, Spaakallee 1-5 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 894.744,92 € 394.744,92 € 500.000,00 € lfd. gewoge-Maßnahme 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 4-011303-939-5 Reimannstraße 8-12 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 16.915,00 € 0,00 € 16.915,00 € lft. Gewoge-Maßnahme 011303 Miet- und Pachtverhältnisse 4-011303-944-2 Freiflächen AC Nord (JvG) 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 52.800,00 € 0,00 € 52.800,00 € (es konnte hier keine Planung erfolgen, da Kapazitäten der einzelnen Planer ausgeschöpft 375,05 € zweckgebundene Spendengelder 122,18 € zweckgebundene Spendengelder Übertragung, da die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 im Jahr 2016 noch nicht abgeschlussen werden konnte 240.945,84 € lfd. Sanierungsmaßnahme E 26 7.000,00 € für Aktion "Vorsorge gegen Darmkrebs" wg. noch nicht abgeschlossener Untersuchungen aus 2016 617,14 € zweckgebundene Mittel 40.694,42 € Laufende Erstellung Gesamtabschlüsse 338.186,17 € Laufende Maßnahme Einführung und Entwicklung SAP 55.627,60 € Laufende Maßnahme Einführung und Entwicklung SAP 167.800,00 € Übertragung der Mittel, da Maßnahme aufgrund der verzögerten Abwicklung der Kaufverträge erst in 2017 realisiert werden kann 73.304,85 € lft. Gewoge-Maßnahme 55.298,75 € Keine Mittel in 2017 verfügbar Übertragung der Mittel, da Maßnahme aufgrund der nicht vorhandenen Kapazitäten im FB 36 waren) nicht im Haushaltsjahr 2016 begonnen werden konnte 011304 Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz 1-011304-100-7 Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesit 52560000 Aufwendungen für Festwerte 37.158,47 € 0,00 € 37.158,47 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss 011304 Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz 4-011304-101-2 Bewirtschaftung Gelände Camp Pirotte 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 10.493,90 € 0,00 € 10.493,90 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss 011304 Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz 4-011304-101-2 Bewirtschaftung Gelände Camp Pirotte 53150000 Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö 3.924,12 € 0,00 € 3.924,12 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss 011305 Aachener Handlungskonzept Wohnen 4-011305-904-8 Projektentwicklung und Projektplanung 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 19.032,21 € 0,00 € 011901 Bezirk 1 Brand 4-011901-101-2 Projekt City-Service 53180010 Auflösung ARAP 5.865,60 € 0,00 € 011902 Bezirk 2 Eilendorf 4-011902-201-7 Projekt City-Service 53180010 Auflösung ARAP 011902 Bezirk 2 Eilendorf 4-011902-202-5 Verwendung Bezirksmittel AC-Eilendorf 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 011903 Bezirk 3 Haaren 1-011903-300-8 Bezriks 3 Haaren 52560000 Aufwendungen für Festwerte 9.302,50 € 0,00 € 7.741,86 € Knotenpunktsystem für Wanderer in Haaren 011903 Bezirk 3 Haaren 4-011903-301-3 Verwendung Bezirksmittel AC-Haaren 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 2.500,00 € 0,00 € 2.500,00 € Beschluss 30.11.2016, Bücherschrankprojekt 011903 Bezirk 3 Haaren 4-011903-303-8 Projekt City Service 53180010 Auflösung ARAP 011904 Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim 4-011904-401-8 Verwendung Bezirksmittel AC-Kornel./Wal 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 011904 Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim 4-011904-403-4 Projekt City Service 53180010 Auflösung ARAP 011905 Bezirk 5 Laurensberg 4-011905-501-4 Projekt City-Service 53180010 Auflösung ARAP 3.519,36 € 0,00 € 3.519,36 € Übertragung zur ARAP-Bildung 011905 Bezirk 5 Laurensberg 4-011905-502-2 Verwendung Bezirksmittel AC-Laurensberg 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 4.000,00 € 0,00 € 4.000,00 € Veranstaltungen des Stadtbezirks und der Bezirksvertretung 011905 Bezirk 5 Laurensberg 4-011905-502-2 Verwendung Bezirksmittel AC-Laurensberg 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 4.600,00 € 4.600,00 € 011906 Bezirk 6 Richterich 1-011906-600-5 Bezirk 6 Richterich 52560000 Aufwendungen für Festwerte 4.729,56 € 0,00 € 011906 Bezirk 6 Richterich 4-011906-601-9 Projekt City-Service 53180010 Auflösung ARAP 2.346,24 € 0,00 € 012001 Beteiligungscontrolling 4-012001-908-6 Sonderumlage E-Busse ASEAG 53150000 Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö 450.000,00 € 0,00 € 021001 Bürgerservice 4-021001-917-2 Auslagerung Bürgerservice Bahnhofplatz 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 18.000,00 € 0,00 € 18.000,00 € Maßnahme abgeschlossen, Abrechnung mit E 26 steht noch aus 021401 Wahlen 1-021401-900-7 Wahlen 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 23.205,00 € 0,00 € 23.205,00 € Beschaffung von Wahlkoffern (keine Verausgabung in 2016) 030101 Grundschulen 1-030101-000-8 Grundschulen 52560000 Aufwendungen für Festwerte 20.000,00 € 0,00 € 20.000,00 € analog EU zu 5-030101-000-00400-900-1-78350000 030101 Grundschulen 4-030101-501-8 Verwendung Bezirksmittel AC-Laurensberg 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 2.800,00 € 2.800,00 € 030104 Gymnasien 1-030104-400-6 Gymnasien 52560000 Aufwendungen für Festwerte 4.500,00 € 3.407,83 € 1.092,17 € analog EU zu 5-030104-400-00100-900-1-78350000 030104 Gymnasien 4-030104-901-6 Verpflegungsküchen 52520000 Unterhalt der Masch und techni Anlagen 12.600,00 € 7.801,52 € 4.798,48 € Seite 9 von 14 5.865,60 € 0,00 € 20.500,00 € 18.325,25 € 2.422,40 € 0,00 € 37.254,70 € 8.454,24 € 5.865,60 € 0,00 € 18.000,00 € Machbarkeitsstudie für Nachverdichtungspotenziale auf städtischen Grundstücken wurde in 2016 bereits beauftragt, konnte jedoch noch nicht für alle Projekte umgesetzt werden 5.865,60 € Übertragung zur ARAP-Bildung 5.865,60 € Übertragung zur ARAP-Bildung 2.174,75 € Naturschwimmbad, Beschluss BezReg 07.12.2016 2.422,40 € Übertragung zur ARAP-Bildung 24.401,82 € Zuschüsse an übrige Bereiche, Radtouristikveranstaltung, Zuschuss TV Eintracht, Freizeitund Erholungsverein - div. Maßnahmen 5.865,60 € Übertragung zur ARAP-Bildung 1.600,00 € Zuschuss Neubeschaffung einer Zapfanlage, Zuschuss Tennisclub 4.729,56 € Afa zu FW Nadelvliesplatten bei 5-011906-600-00400-900-1 2.346,24 € Übertragung zur ARAP-Bildung 450.000,00 € Anschaffung E-Busse 1.200,00 € Zuschuss Förderverein GGS Laurensberg Verzögerung bei der Nachrüstung des Hustenschutzen im Inda-Gymnasium, Kosten sind nicht aus dem Ansatz 2017 abfangbar EU-Liste 2016 konsumtive Mittel Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung 030105 Gesamtschulen 1-030105-100-7 Gesamtschulen 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 030105 Gesamtschulen 1-030105-900-6 Gesamtschulen 57920000 Abschreibungen auf Festwerte 030301 Medienzentrum 1-030301-900-9 Medienzentrum 52560000 Aufwendungen für Festwerte 030301 Medienzentrum 1-030301-900-9 Medienzentrum 57640000 030302 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl 1-030302-900-4 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.D 030302 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl 1-030302-900-4 040101 Kulturbetrieb 4-040101-904-5 050101 Leistungen SGB XII - kom. soziale Lst. 050202 Leist. AsylbLG,FlüAG, Teilh-u.Integr.G 050501 Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 050501 fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 3.500,00 € 1.700,00 € Bemerkungen 3.500,00 € analog EU zu 5-030105-100-00200-900-7-78320000 219.500,00 € 0,00 € 51.443,63 € 14.240,01 € 219.500,00 € sh EU bei 5-030105-900-01200-900-1-78310000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 2.656,37 € 433,45 € 2.222,92 € analog EU zu 5-030301-900-00100-810-1-78320000 52560000 Aufwendungen für Festwerte 6.801,09 € 5.236,30 € 1.164,06 € analog EU zu 5-030302-900-00800-900-1-78350000 Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.D 53170000 Zuschüsse an private Unternehmen 4.258,17 € 3.788,52 € Fördermaßnahme Burg Frankenberg 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 27.326,78 € 13.716,45 € 4-050101-980-7 Spenden für soziale Zwecke 53390000 Sonstige soziale Leistungen 12.436,56 € 9.458,91 € 4-050202-980-7 Fonds für BuT § 3 AsylbLG 53390000 Sonstige soziale Leistungen 2.901,51 € 2.131,50 € 4-050501-905-4 Spendenfonds für Projekte 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 12.050,00 € 52,75 € Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4-050501-907-9 F. Integration Flüchtlinge in Kommunen 52310000 Erstattungen an das Land 1.600,00 € 0,00 € 1.600,00 € 050501 Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4-050501-907-9 F. Integration Flüchtlinge in Kommunen 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 91.000,00 € 30.308,30 € 211,70 € 050501 Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik 4-050501-910-1 Nadelfabrik 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 21.100,00 € 1.717,69 € 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 1-060101-800-4 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 52560000 Aufwendungen für Festwerte 1.300.765,77 € 555.883,23 € 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 1-060101-900-5 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 52560000 Aufwendungen für Festwerte 22.400,00 € 17.335,01 € 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 4-060101-917-9 Programm „Sprache Schlüssel zur Welt“ 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 10.600,00 € 4.689,66 € 060101 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege 4-060101-980-6 U3 Ausbau städt. Kitas (Baumaßnahmen) 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 451.481,58 € 241.256,48 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 1-060201-000-1 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII 52560000 Aufwendungen für Festwerte 252.450,80 € 57.862,69 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 1-060201-000-1 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 14.895,12 € 4.792,02 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 1-060201-800-9 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII 52560000 Aufwendungen für Festwerte 216.600,00 € 33.525,10 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 1-060201-800-9 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII 57920000 Abschreibungen auf Festwerte 260.619,39 € 0,00 € 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 1-060201-900-1 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 47.010,04 € 3.579,94 € 3.319,51 € analog EU zu 5-060201-900-00300-810-1-78320000 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 4-060201-501-1 Bezirksmittel Laurensberg 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 5.500,00 € 0,00 € 2.000,00 € Aufwertung des Basketballfeldes Schlossparkstraße 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 4-060201-927-3 Spenden und Preisgelder für OTs 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 2.500,00 € 0,00 € 2.500,00 € zweckgebundene Mittel 060201 Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII 4-060201-927-3 Spenden und Preisgelder für OTs 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 2.594,02 € 1.210,00 € 1.384,02 € zweckgebundene Mittel 060301 Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien 4-060301-917-3 Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 9.290,00 € 360,00 € 8.930,00 € zweckgebundene Mittel 080101 Turn- und Sporthallen 4-080101-801-6 Unterh v Einr. & Sportger. f Sportst ST 52540000 Unterhaltung von BGA 8.263,07 € 6.399,17 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-001-6 Aachen Nord 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 65.882,07 € 59.207,09 € 6.674,98 € lfd. Maßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-001-6 Aachen Nord 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 229.309,81 € 139.142,83 € 90.166,98 € lfd. Maßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-002-4 Suermondtviertel Rahmenplanung 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 27.889,84 € 5.253,96 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-002-4 Suermondtviertel Rahmenplanung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 12.659,75 € 0,00 € 9.436,19 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-002-4 Suermondtviertel Rahmenplanung 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 22.728,39 € 1.000,00 € 21.728,39 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-008-1 Innenstadtkonzept 2022 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 358.293,45 € 53.730,65 € 304.562,80 € lfd. Maßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-008-1 Innenstadtkonzept 2022 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 23.059,52 € 8.587,46 € 14.472,06 € lfd. Maßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-010-4 Umgestaltung Eisenbahnunterf. Rothe Erd 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 19.784,98 € 0,00 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-010-4 Umgestaltung Eisenbahnunterf. Rothe Erd 53170000 Zuschüsse an private Unternehmen 3.035,61 € 0,00 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-012-9 Antoniusstraße 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 28.757,41 € 10.192,88 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-013-7 Nikolausviertel 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 7.977,83 € 7.435,10 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-047-5 Wettbewerb Bushof und Umfeld 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 250.000,00 € 4.445,53 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-048-3 Anreizprogramm (AC-Nord) 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 80.000,00 € 0,00 € 80.000,00 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-049-1 Quartiersentw. Feld-, Liebigstr. AC-Nor 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 54.000,00 € 3.064,25 € 50.935,75 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-100-9 Brand Stadtmarketing 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 15.000,00 € 8.388,57 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-300-2 IHK Haaren 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 13.281,29 € 0,00 € 13.281,29 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-300-2 IHK Haaren 52560000 Aufwendungen für Festwerte 16.700,00 € 0,00 € 16.700,00 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-300-2 IHK Haaren 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 26.820,47 € 20.297,95 € 6.522,52 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-600-5 Planung+ Entwicklung Richtericher Dell 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 176.146,55 € 71,13 € 175.075,42 € lfd. Baumaßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-801-5 Planung Campus West 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 8.731,60 € 0,00 € 8.731,60 € lfd. Maßnahme 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-902-4 Masterplan/Flächennutzungsplan 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 161.745,19 € 74.657,47 € 87.087,72 € lfd. Maßnahme 37.203,62 € analog EU zu 5-030301-900-00100-810-1-78350000 469,65 € zweckgebundene Mittel aus der "Nele und Hanns Bittmann Stiftung" 13.610,33 € zweckgebundene Mittel 2.977,65 € nicht verausgabte, zweckgebundene Spenden 770,01 € Sozialfonds Nele und Hanns Bittmann Stiftung 11.997,25 € nicht verausgabte Spendengelder Noch ausstehende Rückerstattung an Land NRW konnte bislang aufgrund fehlender Meldung der Bezirksregierung nicht erfolgen Noch ausstehende Rückerstattung an Land NRW konnte bislang aufgrund fehlender Meldung der Bezirksregierung nicht erfolgen 19.382,00 € Umbaumaßnahme sh EU bei 5-060101-800-00600-900-1-78350000 = 23.076,77€ 421.552,13 € sh EU bei 5-060101-800-00100-810-1-78350000 = 1.756,80€ sh EU bei 5-060101-800-00100-350-1-78350000 = 35.000,00€ sh EU bei 5-060101-800-00100-810-1-78350000 = 361.718,56€ 3.059,22 € analog EU zu 5-060101-900-00900-050-9-78350000 4.850,34 € zweckgebundene Mittel 107.487,54 € Ausnahmegenehmigung, zur Brandschutzertüchtigung div. Kitas analog EU zu 5-060201-000-00900-900-1-78350000 = 80.648,74€ 193.648,74 € analog EU zu 5-060201-000-01300-900-1-78350000 = 100,000,00€ analog EU zu 5-060201-000-00500-900-1-78350000 = 13.000,00€ Seite 10 von 14 10.103,10 € analog EU zu 5-060201-000-00900-900-1-78320000 100.000,00 € sh EU bei 5-060201-800-00100-900-2-78350000 122.500,00 € Afa zu Neu-FW bei 5-060201-100-00300-900-1-78530000 Afa zu Neu-FW bei 5-060201-000-00500-900-1-78530000 1.863,90 € zweckgebundene Erträge eingegangen im HHJ 2016 22.635,88 € lfd. Baumaßnahme 19.784,98 € lfd. Baumaßnahme 3.035,61 € lfd. Baumaßnahme 18.564,43 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 542,73 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 245.554,47 € Fördermaßnahme 6.611,43 € lfd. Fördermaßnahme EU-Liste 2016 konsumtive Mittel Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart 52350000 Kostenartenbezeichnung Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-904-2 Aufwertung Burtscheid 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-904-2 Aufwertung Burtscheid 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 1.172,66 € 8,70 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-905-7 Modell- und Planungskosten 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 8.000,00 € 135,26 € 090101 Räumliche Planung und Entwicklung 4-090101-913-7 Landschaftsplan 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 232.769,57 € 86.328,10 € 100201 Bauverwaltung 1-100201-900-2 Bauverwaltung 54890000 Sonstige besondere ordentli Aufwendunge 25.000,00 € 0,00 € 100402 Wohnraumförderung 1-100402-900-7 Wohnraumförderung 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 1.903,98 € 0,00 € 100405 Wohnungsmarktbeobachtung 4-100405-904-8 Entwicklung Burggrafenstr. 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 30.287,60 € 0,00 € 30.287,60 € lfd. Fördermaßnahme 100405 Wohnungsmarktbeobachtung 4-100405-905-6 Projektentwicklung Preuswald 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 33.800,00 € 0,00 € 33.800,00 € Quartiersentwicklungskonzept 100803 Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. 1-100803-900-4 Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 5.500,00 € 0,00 € 100803 Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung. 4-100803-960-4 Sonderprogramm NRW, QFI Kronenberg 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 7.000,00 € 0,00 € 100901 Denkmalschutz 4-100901-900-7 Pfalzenforschung 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 10.000,00 € 0,00 € 110301 Wasserversorgung 1-110301-900-6 Brunnenversorgung und Bachverrohrung 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 30.000,00 € 4.650,74 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 1-120102-100-9 Neubau und Unterhaltung von Straßen 52560000 Aufwendungen für Festwerte 4.000,00 € 147.697,41 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-002-1 Bismarckstraße, Erneuerung 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 9.000,00 € 4.761,19 € 4.238,81 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-002-1 Bismarckstraße, Erneuerung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 11.000,00 € 0,00 € 11.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-005-4 RWTH Kernbereich (Templergraben) 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 30.611,13 € 0,00 € 30.611,13 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-005-4 RWTH Kernbereich (Templergraben) 52560000 Aufwendungen für Festwerte 55.101,26 € 0,00 € 55.101,26 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-005-4 RWTH Kernbereich (Templergraben) 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 413.171,13 € 86,85 € 413.171,13 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-007-9 K4-Grauenhofer Weg, Umbau von Linterstr 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 69.800,00 € 50.459,90 € 69.800,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-007-9 K4-Grauenhofer Weg, Umbau von Linterstr 52560000 Aufwendungen für Festwerte 87.400,00 € 0,00 € 87.400,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-008-7 B 264 Lütticher Straße von Brüsseler Ri 52560000 Aufwendungen für Festwerte 15.000,00 € 0,00 € 13.670,43 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-010-1 Grauenhofer Weg, Erschließung 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 81.917,92 € 0,00 € 81.917,92 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-010-1 Grauenhofer Weg, Erschließung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 33.587,95 € 0,00 € 29.860,72 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-012-6 Metzgerstraße, Ausbau von Feldstraße bi 52560000 Aufwendungen für Festwerte 9.441,14 € 0,00 € 9.441,14 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-021-4 Hasselholzer Weg, 2. BA 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 8.000,00 € 0,00 € 8.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-021-4 Hasselholzer Weg, 2. BA 52560000 Aufwendungen für Festwerte 7.808,18 € 0,00 € 7.082,62 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-024-7 Rehmplatz, Umbau (AC-Nord) 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 7.448,88 € 0,00 € 7.448,88 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-024-7 Rehmplatz, Umbau (AC-Nord) 52560000 Aufwendungen für Festwerte 8.416,45 € 0,00 € 7.570,25 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-024-7 Rehmplatz, Umbau (AC-Nord) 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 3.579,87 € 2.508,13 € 1.071,74 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-025-5 Oberplatz, Umbau (AC-Nord) 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 3,58 € 0,00 € 3,58 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-026-3 Wenzelplatz, Umbau (AC-Nord) 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 16,54 € 0,00 € 16,54 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-027-1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC-Nord 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 6.299,52 € 0,00 € 6.299,52 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-027-1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC-Nord 52560000 Aufwendungen für Festwerte 234,67 € 0,00 € 234,67 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-027-1 Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC-Nord 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 3.795,62 € 0,00 € 3.795,62 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-029-6 Hof (ISK) 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 20.700,00 € 0,00 € 20.700,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-029-6 Hof (ISK) 52560000 Aufwendungen für Festwerte 25.800,00 € 0,00 € 25.800,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-038-4 Willy-Brandt-Platz - Bustrasse 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 22.300,57 € 976,11 € 21.324,46 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-038-4 Willy-Brandt-Platz - Bustrasse 52560000 Aufwendungen für Festwerte 33.300,00 € 0,00 € 28.779,67 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-039-2 Claßenstraße 52560000 Aufwendungen für Festwerte 57.000,00 € 0,00 € 2.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-042-3 Kreisverkehr Goethestraße 52560000 Aufwendungen für Festwerte 4.491,48 € 0,00 € 3.033,14 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-045-6 Stolberger Platz 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 4.000,00 € 0,00 € 4.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-045-6 Stolberger Platz 52560000 Aufwendungen für Festwerte 5.000,00 € 0,00 € 5.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-045-6 Stolberger Platz 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 150.000,00 € 0,00 € 150.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-047-2 Stiftsumfahrt Kaiserplatz 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 7.000,00 € 0,00 € 7.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-047-2 Stiftsumfahrt Kaiserplatz 52560000 Aufwendungen für Festwerte 8.518,06 € 0,00 € 2.927,92 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-048-9 Quartiersplatz Feld-/Liebigstr (AC-Nord 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-048-9 Quartiersplatz Feld-/Liebigstr (AC-Nord 52560000 Aufwendungen für Festwerte 80.000,00 € 0,00 € 80.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-057-7 Schillerstraße 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 7.200,00 € 0,00 € 7.200,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-057-7 Schillerstraße 52560000 Aufwendungen für Festwerte 9.000,00 € 0,00 € 9.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-065-7 Luxemburger Ring, Brückensanierung 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 80.000,00 € 0,00 € 80.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-101-4 Brand, Ortskern, Umgestaltung 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 106.845,87 € 98.684,31 € 8.161,56 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-101-4 Brand, Ortskern, Umgestaltung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 193.231,38 € 0,00 € 12.964,06 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-104-7 Brander Feld, Erschließung Bobenden/Lon 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 17.289,03 € 9.890,79 € 7.398,24 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-104-7 Brander Feld, Erschließung Bobenden/Lon 52560000 Aufwendungen für Festwerte 17.770,02 € 0,00 € 16.467,78 € lfd. Baumaßnahme Seite 11 von 14 5.764,07 € 0,00 € Bemerkungen 5.764,07 € lfd. Fördermaßnahme 1.163,96 € lfd. Fördermaßnahme 7.864,74 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 146.441,47 € lfd. Maßnahme 15.648,51 € Begonnes Projekt Flottenmanagement; Betreuung durch die Firma Eco-Libro 1.903,98 € Wohnraumförderung Preuswald 5.500,00 € Herrichtung Büroräume Quartiersmanager Kronenberg; zweckgebundenes Projekt 7.000,00 € zweckgebundene Fördermittel 10.000,00 € zweckgebundene Mittel 21.864,45 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 1.871,14 € bezirliche zweckgebundene Mittel EU-Liste 2016 konsumtive Mittel Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 Bemerkungen 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-107-1 Heussstraße, Endausbau 52560000 Aufwendungen für Festwerte 1.290,26 € 0,00 € 931,54 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-200-7 Breitbendenstraße, Erschließung 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-200-7 Breitbendenstraße, Erschließung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 170.864,83 € 35.779,82 € 170.864,83 € lfd. Baumaßnahme 37.289,74 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-300-8 Am Burgberg, Erschließung, Endausbau 52560000 Aufwendungen für Festwerte 35.729,62 € lfd. Baumaßnahme 2.441,89 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-306-5 Alt-Haarener Straße 52350000 1.796,32 € lfd. Baumaßnahme Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 42.713,15 € 0,00 € 42.713,15 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-307-3 Ortsrand Haaren (IHK Haaren) 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-307-3 Ortsrand Haaren (IHK Haaren) 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 52560000 Aufwendungen für Festwerte 25.000,00 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-400-9 Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneu 21.598,34 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 12.400,00 € 0,00 € 12.400,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-400-9 Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneu 52560000 Aufwendungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-401-7 B 258-Schleidener Straße, Umbau Ortslag 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-401-7 B 258-Schleidener Straße, Umbau Ortslag 52560000 Aufwendungen für Festwerte 88.340,98 € 0,00 € 87.787,63 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-406-6 Lichtenbusch, Erschließung, 2. Bauabsch 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 14.000,00 € 0,00 € 14.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-406-6 Lichtenbusch, Erschließung, 2. Bauabsch 52560000 Aufwendungen für Festwerte 18.000,00 € 0,00 € 18.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-409-9 Parkplatz Kornelimünster 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 6.000,00 € 0,00 € 6.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-409-9 Parkplatz Kornelimünster 52560000 Aufwendungen für Festwerte 7.500,00 € 0,00 € 7.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-410-5 Haltestelle Meischenfeld 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 6.000,00 € 0,00 € 6.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-410-5 Haltestelle Meischenfeld 52560000 Aufwendungen für Festwerte 7.500,00 € 0,00 € 7.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-502-6 Sandhäuschen, Erschließung 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 9.600,00 € 0,00 € 9.600,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-502-6 Sandhäuschen, Erschließung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 2.000,00 € 0,00 € 2.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-507-5 Pauwelsstraße, Brückensanierung 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 50.000,00 € 0,00 € 50.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-802-9 Radverkehrsanlagen 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 120.000,00 € 31.174,19 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-809-7 Maßnahmen Busnetz 2015+ 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 10.551,00 € 0,00 € 10.551,00 € fortl. Maßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-809-7 Maßnahmen Busnetz 2015+ 52560000 Aufwendungen für Festwerte 20.000,00 € 0,00 € 16.861,97 € fortl. Maßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-814-1 Süsterfeldstraße 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-814-1 Süsterfeldstraße 52560000 Aufwendungen für Festwerte 12.500,00 € 0,00 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-903-8 Erneuerung Straßenbeleuchtung 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 280.500,10 € 16.198,92 € 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-905-4 Unterhaltung Projekt Pferdelandpark 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-907-9 Umsetz.Niederschlagswasserbeseitigungsk 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-912-6 Pferdelandpark 52560000 Aufwendungen für Festwerte 4.648,28 € 0,00 € 3.672,48 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-917-5 Vennbahnradweg, Fortführung Walheim bis 52560000 Aufwendungen für Festwerte 15.000,00 € 0,00 € 15.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-918-3 Schlossstraße, Erneuerung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 14.016,49 € 0,00 € 10.575,87 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-920-6 Ortseingangssituationen -J- 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 8.000,00 € 0,00 € 8.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-920-6 Ortseingangssituationen -J- 52560000 Aufwendungen für Festwerte 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-921-4 Campus Melaten, verkehrliche Maßnahmen 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 25.000,00 € 0,00 € 25.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-921-4 Campus Melaten, verkehrliche Maßnahmen 52560000 Aufwendungen für Festwerte 16.258,51 € 0,00 € 11.328,51 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-924-7 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 6.176,17 € 0,00 € 6.176,17 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-924-7 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP 52560000 Aufwendungen für Festwerte 69.523,50 € 0,00 € 67.683,76 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-924-7 Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-938-4 Grenzrouten 52560000 Aufwendungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-938-4 Grenzrouten 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-943-1 Krefelder Straße/Prager Ring 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-943-1 Krefelder Straße/Prager Ring 52560000 Aufwendungen für Festwerte 39.737,85 € 0,00 € 39.737,85 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-946-4 Radroutenwegweisung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 69.706,23 € 0,00 € 69.706,23 € fortl. Maßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-948-9 Radweg Aachen-Jülich 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 21.200,00 € 0,00 € 21.200,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-948-9 Radweg Aachen-Jülich 52560000 Aufwendungen für Festwerte 26.500,00 € 0,00 € 26.500,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-955-2 Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 3.400,00 € 0,00 € 3.400,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-955-2 Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau 52560000 Aufwendungen für Festwerte 4.000,00 € 0,00 € 4.000,00 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-957-7 Krugenofen, Umbau 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 39.605,94 € 22.077,02 € 17.528,92 € lfd. Baumaßnahme 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-960-8 Fahrradbügel Aquis Plaza 52560000 Aufwendungen für Festwerte 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-965-7 Folgeinventur Straßennetz 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 120102 Neubau und Unterhaltung von Straßen 4-120102-970-4 Beschilderung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 11.500,00 € 0,00 € 8.359,59 € fortl. Maßnahme 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 1-120201-900-9 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 52560000 Aufwendungen für Festwerte 35.107,16 € 1.443,16 € 35.107,16 € fortl. Maßnahme 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 4-120201-905-5 Verkehrsentwicklungsplanung 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 195.120,50 € 125.009,84 € 51.176,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 4-120201-906-3 Mobilitätsmanagement 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 33.000,00 € 11.950,75 € 11.103,93 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 4-120201-927-2 Umsetzung P+R 52560000 Aufwendungen für Festwerte 5.712,64 € 0,00 € 120201 Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen 4-120201-935-2 Machbarkeitsstudie Marktliner 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 20.000,00 € 2.332,40 € Seite 12 von 14 4.700,00 € 0,00 € 4.700,00 € lfd. Baumaßnahme 32.000,00 € 0,00 € 32.000,00 € lfd. Baumaßnahme 21.500,00 € 15.955,08 € 291.888,72 € 270.983,32 € 88.825,81 € Bezirkliche Mittel - Fördermaßnahme 12.500,00 € lfd. Baumaßnahme 225.000,00 € fortl. Maßnahme 5.544,92 € fortl. Maßnahme 21.127,23 € gesetzliche Verpflichtung 3.474,79 € 0,00 € 3.474,79 € lfd. Baumaßnahme 10.220,47 € 0,00 € 9.833,72 € lfd. Baumaßnahme 118,29 € 0,00 € 118,29 € lfd. Baumaßnahme 20.000,00 € 0,00 € 20.000,00 € lfd. Baumaßnahme 9.612,94 € 0,00 € 116.379,46 € 98.970,44 € 4.551,87 € vertragliche Verpflichtung des Investors gegenüber der Stadt 17.409,02 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 4.269,46 € lfd. Baumaßnahme 5.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe EU-Liste 2016 konsumtive Mittel Produkt Produktbezeichnung PSP-Element PSP-Bezeichnung Kostenart Kostenartenbezeichnung 120202 Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag. 4-120202-912-2 Begleitmaßn. Einführung Bewohnerparken 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 120202 Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag. 4-120202-922-7 Anpassung Lichtsignalanlagen 52560000 Aufwendungen für Festwerte 120202 Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag. 4-120202-922-7 Anpassung Lichtsignalanlagen 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 130101 Öffentliches Grün 1-130101-900-3 Öffentliches Grün 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 130101 Öffentliches Grün 1-130101-900-3 Öffentliches Grün 52560000 130101 Öffentliches Grün 1-130101-900-3 Öffentliches Grün 52910000 130101 Öffentliches Grün 4-130101-501-3 Bezirkliche Mittel BA 5 130101 Öffentliches Grün 4-130101-904-1 Herrichtung Grünflä. B-Plan alter Tivol 130101 Öffentliches Grün 4-130101-904-1 Herrichtung Grünflä. B-Plan alter Tivol 130101 Öffentliches Grün 4-130101-905-8 130101 Öffentliches Grün 130101 fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 360,00 € 360,00 € Bemerkungen 13.161,40 € fortl. Maßnahme 100.000,00 € 0,00 € 100.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 20.000,00 € 0,00 € 20.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe 9.600,00 € 0,00 € Aufwendungen für Festwerte 29.674,40 € 68.636,12 € Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 61.371,00 € 38.692,33 € 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 10.000,00 € 0,00 € 10.000,00 € Aufwertung von Spiel- und Grünflächen 52350000 Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer 30.000,00 € 0,00 € 30.000,00 € Laufende Baumaßnahme 52560000 Aufwendungen für Festwerte 50.000,00 € 0,00 € 50.000,00 € Fortführungsmaßnahme Grenzrouten 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 19.700,00 € 14.138,83 € 4-130101-905-8 Grenzrouten 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 6.000,00 € 5.325,76 € Öffentliches Grün 4-130101-905-8 Grenzrouten 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 14.582,95 € 2.845,67 € 130101 Öffentliches Grün 4-130101-914-6 Maßnahmen in öffentlichen Grünanlagen 52560000 Aufwendungen für Festwerte 111.305,00 € 0,00 € 130101 Öffentliches Grün 4-130101-917-9 Bürger- u. Jugendpark Moltkebahnhof 52560000 Aufwendungen für Festwerte 25.242,09 € 0,00 € 13.762,97 € Schlussrechnung steht noch aus 130101 Öffentliches Grün 4-130101-919-5 Baumpflanzungen im Stadtgebiet 52560000 Aufwendungen für Festwerte 55.206,70 € 0,00 € 29.859,21 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 130101 Öffentliches Grün 4-130101-921-8 Parkpflegewerk Kur- & Stadtgarten (ISK) 52560000 Aufwendungen für Festwerte 173.655,00 € 0,00 € 130102 Gewässerschutz 4-130102-907-8 Gewässerunterhaltung 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 94.579,35 € 31.861,18 € 130102 Gewässerschutz 4-130102-909-4 Ausgleich Offenlegung Haarbach 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 41.000,00 € 0,00 € 130103 Natur und Landschaft 1-130103-900-2 Natur und Landschaft 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 120.260,94 € 25.233,98 € 130103 Natur und Landschaft 1-130103-900-2 Natur und Landschaft 52560000 Aufwendungen für Festwerte 0,00 € 41.991,27 € 130103 Natur und Landschaft 4-130103-101-7 Verwendung der Sonderzahlung OBI 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 7.000,00 € 3.000,00 € 130103 Natur und Landschaft 4-130103-903-2 Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 22.571,58 € 284,82 € 130103 Natur und Landschaft 4-130103-903-2 Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung 52560000 Aufwendungen für Festwerte 53.777,23 € 0,00 € 130103 Natur und Landschaft 4-130103-903-2 Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 28.468,15 € 8.468,15 € 130103 Natur und Landschaft 4-130103-905-7 Ersatzgelder nach LG NRW 52540000 Unterhaltung von BGA 130103 Natur und Landschaft 4-130103-905-7 Ersatzgelder nach LG NRW 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 130103 Natur und Landschaft 4-130103-907-3 Ausgleichszahlungen BPL 805 Breitbenden 52410000 Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage 5.220,00 € 0,00 € 130103 Natur und Landschaft 4-130103-908-1 Gutachten, Kartierungen, Untersuchungen 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 57.500,00 € 29.855,55 € 22.360,10 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 130103 Natur und Landschaft 4-130103-915-3 Ökokonto 52560000 Aufwendungen für Festwerte 24.284,00 € 0,00 € 21.063,00 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 130103 Natur und Landschaft 4-130103-918-6 Vertragsnaturschutz 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 25.000,00 € 15.130,45 € 130104 Wald- und Forstwirtschaft 1-130104-900-6 Wald- und Forstwirtschaft 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 138.265,24 € 96.609,12 € 130104 Wald- und Forstwirtschaft 4-130104-906-9 Verkehrssicherung 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 43.348,70 € 34.031,00 € 9.317,70 € vertragliche Verpflichtung 130104 Wald- und Forstwirtschaft 4-130104-907-7 Wege, Ehrholungseinrichtungen,Biotope 52420000 Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast 39.401,30 € 26.674,09 € 6.473,60 € Übertragung aufgrund vertraglicher Verpflichtung 130104 Wald- und Forstwirtschaft 4-130104-907-7 Wege, Ehrholungseinrichtungen,Biotope 52560000 Aufwendungen für Festwerte 2.230,89 € 0,00 € 230,89 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 130104 Wald- und Forstwirtschaft 4-130104-909-3 Kulturen, Forstpflege 52560000 Aufwendungen für Festwerte 69.395,37 € 0,00 € 41.434,55 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 130104 Wald- und Forstwirtschaft 4-130104-910-8 Forest-Stewardhip-Council-Zertifizierun 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 54.900,00 € 9.444,20 € 140101 Umweltschutz 1-140101-900-2 Umweltschutz 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 4.000,00 € 1.075,74 € 462,60 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016 140101 Umweltschutz 4-140101-903-2 Immissions- und Klimaschutz 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 42.601,46 € 9.079,50 € 32.792,63 € Verpflichtung aufgrund eines Rechtsstreits 140101 Umweltschutz 4-140101-912-9 Gutachten u.Unters.b.Planungsvorhaben 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 80.750,00 € 31.495,47 € 140101 Umweltschutz 4-140101-920-9 Ausgl.f.städt. BPL: Kornelimünster West 52560000 Aufwendungen für Festwerte 67.000,00 € 0,00 € 140101 Umweltschutz 4-140101-926-6 Verw zweckgeb Gelder f Klima-/ImmiSchut 53150000 Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö 96.967,87 € 13.047,84 € 140101 Umweltschutz 4-140101-928-2 Altablagerung Wildparkweg 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 25.000,00 € 2.719,15 € 21.244,32 € Begleichung bestehender Verbindlichkeiten 140102 Lokale Agenda 21 4-140102-901-1 european energy award 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 31.260,00 € 19.992,00 € 11.268,00 € Übertragung zweckgebundener Fördermittel 140102 Lokale Agenda 21 4-140102-906-9 Projekt Klimaschutz an Schulen 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 4.322,48 € 2.500,00 € 1.822,48 € zweckgebundene Mittel 140102 Lokale Agenda 21 4-140102-907-7 Klimaschutz 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 8.550,00 € 3.259,56 € 3.606,67 € Bereits erbrachte Leistungen in 2016 140102 Lokale Agenda 21 4-140102-909-3 Agenda-Entwicklungszusammenarbeit-Proje 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 15.557,77 € 14.820,24 € 140301 Förderung Verbraucher-/Energieberatung 1-140301-900-3 Förderung Verbraucher-/Energieberatung 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 278.262,06 € 218.628,85 € 150101 Wissenschaft und Europa 1-150101-900-1 Wissenschaft und Europa 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 279.316,61 € 272.378,00 € 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-907-2 europe direct 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 1.398,10 € 0,00 € 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-909-7 Towards TTC 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 11.255,19 € 0,00 € 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-911-1 AG Charlemagne 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 143.329,09 € 68.165,31 € 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-911-1 AG Charlemagne 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 1.100,00 € 0,00 € 1.100,00 € zweckgebundenes Projekt 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-914-4 Wissenschaftskooperation 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 18.002,94 € 6.068,10 € 11.934,84 € zweckgebundenes Projekt 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-916-9 SWITCH 3.0/jobstarter 50190000 Sonstige Beschäftigte 130.978,83 € 115.029,75 € 2.000,76 € zweckgebundenes Projekt 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-916-9 SWITCH 3.0/jobstarter 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 16.406,06 € 7.894,13 € 8.511,93 € zweckgebundenes Projekt 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-916-9 SWITCH 3.0/jobstarter 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 500,00 € 0,00 € 500,00 € zweckgebundenes Projekt Seite 13 von 14 4.000,00 € Laufende Maßnahme 368,90 € fortl. Maßnahme 9.044,00 € Laufende Maßnahme 5.561,17 € fort. Maßnahmen 674,24 € fort. Maßnahmen 11.737,28 € vertragliche Vereinbarung 110.025,75 € Fortführungsmaßnahme 170.317,05 € fortl. Maßnahme 60.608,12 € fortl. Maßnahme 41.000,00 € zweckgebundenes Projekt 87.893,66 € Laufende Maßnahmen 1.703,00 € zweckgebundene Mittel und Auftrag zur Entwicklungspflege vergeben 4.000,00 € fortl. Maßnahme 22.285,89 € zweckgebundene Mittel 17.087,01 € zweckgebundene Mittel und erfolgte Auftragsvergabe 20.000,00 € zweckgebundene Mittel 10.000,00 € 5.492,68 € 4.507,32 € zweckgebundene Mittel 109.597,53 € 53.023,81 € 56.573,72 € zweckgebundene Mittel 5.220,00 € zweckgebundene Mittel 7.330,88 € Zeitverzögerung bei Bearbeitung 34.000,00 € Übertragung aufgrund witterungsbedingter Verzögerung 45.430,60 € Laufende Maßnahmen 23.094,41 € Laufende Maßnahmen 40.932,16 € gesetzliche Pflichtausgabe 83.920,03 € zweckgebundene Mittel, fortl. Maßnahme 737,53 € Übertragung zweckgebundener Fördermittel 48.000,00 € fortl. Maßnahme 6.938,61 € Nacherhebung Umlagen 2016 und 2017 598,10 € Übertragung im Rahmen Fortführung Investitionsmaßnahme 11.255,19 € zweckgebundene Mittel 58.389,59 € zweckgebundenes Projekt EU-Liste 2016 konsumtive Mittel Produkt Produktbezeichnung PSP-Element 4-150101-917-7 PSP-Bezeichnung Newcomer Service Region Aachen Kostenart 50190000 Kostenartenbezeichnung Sonstige Beschäftigte fortg.Ansatz angeordnet Erm.-Üb. 2016 2016 nach 2017 150101 Wissenschaft und Europa 84.800,00 € 45.757,77 € 38.049,99 € zweckgebundenes Projekt 150101 Wissenschaft und Europa 4-150101-917-7 Newcomer Service Region Aachen 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 32.500,00 € 792,24 € 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-906-9 Büro für lokale Ökonomie (BLÖ) 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 57.909,86 € 4.800,01 € 53.109,85 € zweckgebundene Mittel 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-907-7 AC-Nord 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 145.995,42 € 15.948,75 € 130.046,67 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-907-7 AC-Nord 52910000 Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge 69.554,82 € 12.473,38 € 57.081,44 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-907-7 AC-Nord 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 355.144,48 € 158.265,72 € 196.878,76 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-907-7 AC-Nord 54290000 Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst 88.200,00 € 0,00 € 88.200,00 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-908-5 Birke 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 13.597,79 € 0,00 € 13.597,79 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-910-8 AFS 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 6.971,09 € 0,00 € 6.971,09 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-911-6 Jobperspektive INTERN 50190000 Sonstige Beschäftigte 86.496,60 € 25.070,26 € 44.926,34 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-912-4 Bildungsscheck 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 7.735,43 € 0,00 € 10.738,69 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-912-4 Bildungsscheck 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 1.000,00 € 0,00 € 1.000,00 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-916-5 AC:TIV 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 6.726,11 € 0,00 € 6.726,11 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-923-7 Projekt FäRe 50190000 Sonstige Beschäftigte 4.655,62 € 3.939,06 € 716,56 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-925-3 Projekt BOJE 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 2.323,19 € 0,00 € 1.347,24 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-926-1 Projekt AGH Overhead 50190000 Sonstige Beschäftigte 46.911,33 € 10.101,98 € 36.784,35 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-933-3 E-Aix 50190000 Sonstige Beschäftigte 9.336,48 € 3.939,02 € 5.397,46 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-939-9 Innovationskreis Wirtschaft 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 11.665,87 € 211,62 € 11.454,25 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-939-9 Innovationskreis Wirtschaft 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 1.000,00 € 0,00 € 1.000,00 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-941-3 Aktiv für Arbeit im Stadtteil 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 6.749,89 € 0,00 € 6.749,89 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-944-6 MINT-BO 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 147.094,23 € 124.549,03 € 21.046,20 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-946-2 CHECK IN 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 50.999,02 € 33.371,49 € 2.356,36 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-946-2 CHECK IN 57640000 AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter 500,00 € 0,00 € 500,00 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-947-9 All Eyes on Green Spots - vernetzen... 50190000 Sonstige Beschäftigte 73.255,04 € 35.653,83 € 38.053,28 € zweckgebundenes Projekt 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-947-9 All Eyes on Green Spots - vernetzen... 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-947-9 All Eyes on Green Spots - vernetzen... 53180000 Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-949-5 zdi Netzwerk Aachen und Kreis HS 50190000 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-949-5 zdi Netzwerk Aachen und Kreis HS 52790000 150201 Beschäftigungs- und Projektförderung 4-150201-950-1 Handlungskonzept Starke Quartiere 150202 Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem. 4-150202-902-3 150202 Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem. 4-150202-903-1 150202 Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem. 150202 150202 60.000,00 € zweckgebundenes Projekt 22.165,89 € 3.168,58 € 20.000,00 € zweckgebundenes Projekt 474.581,60 € 214.947,37 € 340.000,00 € zweckgebundenes Projekt Sonstige Beschäftigte 27.278,57 € 30.832,95 € 10.000,00 € zweckgebundenes Projekt Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 54.606,95 € 30.895,43 € 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 11.500,00 € 6.041,62 € Unternehmensförderung 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 14.850,18 € 4.050,00 € AVANTIS Vermarktung 50190000 Sonstige Beschäftigte 31.909,31 € 23.654,10 € 10.755,21 € zweckgebundenes Projekt 4-150202-907-2 Citymanagement 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 50.000,00 € 0,00 € 50.000,00 € zweckgebundenes Projekt Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem. 4-150202-909-7 Campus Network 50190000 Sonstige Beschäftigte 32.000,00 € 9.552,24 € 22.538,26 € zweckgebundenes Projekt Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem. 4-150202-909-7 Campus Network 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge 21.800,00 € 466,50 € 26.600,00 € zweckgebundenes Projekt Seite 14 von 14 8.081,58 € zweckgebundenes Projekt 5.458,38 € Teilprojekt, fortl. Maßnahme 10.800,18 € zweckgebundenes Projekt Bemerkungen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Anlage 6 Fragenkatalog zur IDR Prüfungsleitlinie 720 „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“ - 44 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Fragenkatalog zur IDR Prüfungsleitlinie 720 „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“ Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe (wie z. B. Verwaltungsvorstand, Dezernentenkonferenzen) und einen Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltungsleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Verwaltungsleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft? Gemäß § 70 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes dazu verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Der Verwaltungsvorstand hält entsprechend dieser Vorschrift Sitzungen in regelmäßigen Abständen. Gemäß § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Aachen am 15.12.1995 eine Zuständigkeitsordnung beschlossen. Diese beschreibt sämtliche Zuständigkeiten der einzelnen Organe der Gemeinde und enthält darüber hinaus wichtige Informationsregeln für die Verwaltung. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die getroffenen Regelungen nicht den Bedürfnissen der Stadt Aachen entsprechen. b) Wie viele Sitzungen der Organe (Rat/Kreistag) und ihrer Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss) haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Jahr 2016 fanden 10 Sitzungen des Rates der Stadt Aachen, 5 Sitzungen des Hauptausschusses und 7 Sitzungen des Finanzausschusses statt. Entsprechende Niederschriften hierüber wurden gefertigt. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsleitung tätig? In der Anlage 2 „Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes“ des Lageberichtes zum Jahresabschluss der Stadt Aachen vom 31.12.2016 werden die Mitgliedschaften dieses Personenkreises in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen und in Organen privatrechtlicher Unternehmen aufgeführt. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Verwaltungsleitung, Ratsmitglieder) soweit gesetzlich gefordert im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen? Es erfolgt keine Ausweisung im Jahresabschluss, da dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger und Mitglieder in Gremien aufgrund landesgesetzlicher Regelungen sind im Rahmen der Vorgaben des gläsernen Rates im Ratsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen aufgeführt. Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen der Kommune entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? - 45 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Es existiert ein Dezernatsverteilungsplan in der Fassung vom 01.06.2017, dem die den einzelnen Dezernaten zugeordneten Fachbereiche zu entnehmen sind. Zudem gibt es in den einzelnen Fachbereichen sog. Organisations- und Dienstverteilungspläne, die innerhalb der Fachbereiche die Aufgaben einzelnen Mitarbeitern zuweisen. Es wird angeregt, dass diese einheitlich gestaltet, aktuell gehalten und veröffentlicht werden. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Nein. c) Orientiert sich der Verwaltungsaufbau an den Produktbereichen der Verwaltung? Die Produktbereiche der Verwaltung basieren auf dem Produktrahmenplan des Landes NordrheinWestfalen. Der Verwaltungsaufbau orientiert sich grundsätzlich an den Produktbereichen. d) Sind die Produktbereiche dezentral für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich? Die Dezernate und Fachbereiche sind dezentral für die budgetierten Bereiche und somit für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich. e) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Zur Gewährleistung ordnungsmäßiger und effektiver Geschäftsprozesse existieren diverse Richtlinien und Handlungsanweisungen. Hierzu gehört insbesondere die Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA), sie enthält die grundlegenden Bestimmungen über die Ordnung und den Geschäftsablauf innerhalb der Verwaltung. Handlungsrichtlinien sind des Weiteren in entsprechenden Dienstanweisungen aufgeführt, im Finanzbereich insbesondere die „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung“, die „Dienstanweisung zur Aufnahme von Krediten für die Liquiditätssicherung“ sowie die „Dienstanweisung für die Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten“. Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die städtischen Handlungsrichtlinien bestehen keine. f) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Im Frühjahr 2017 hat der Verwaltungsvorstand die Prüfung einer eventuellen Einführung eines verwaltungsweiten IT-gestützten Vertragsmanagement in Auftrag gegeben. Ziel ist der Aufbau einer verwaltungsweiten Übersicht aller aktuellen Verträge, insbesondere solcher, aus denen sich künftig finanzielle Verpflichtungen ergeben. Es ist Wunsch der Verwaltungsleitung, hierzu einen aktuellen Sachstand zur ordnungsgemäßen Darstellung der Vertragssituation zu erhalten. Fragenkreis 3: Strategische Steuerung a) Orientiert sich das Handeln der Gebietskörperschaft an einer langfristigen strategischen Ausrichtung? Die strategische Ausrichtung der Verwaltung wird durch den Verwaltungsvorstand festgelegt. Das operative Verwaltungshandeln orientiert sich an der strategischen Ausrichtung der Verwaltung. - 46 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 b) Ist diese strategische Ausrichtung in Form eines Leitbildes oder in anderer Form dokumentiert? Zur Stärkung der Identifikation mit der Verwaltung und der Stadt wurde ein Selbstverständnis als Leitbild für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung aufgestellt, welches als Basis für das Verwaltungshandeln dient. Die Stadt Aachen orientiert sich seit dem Jahr 2000 an dem Leitbild „2020.Europa.Eine Stadt macht Zukunft“. Bis zum Jahr 2020 sollen die u. a. Kernpunkte des Leitbildes umgesetzt werden. Die drei Kernpunkte des Leitbildes sind: 1. Europa wächst von hier - Schaffung eines einheitlichen Wirtschafts-, Sozial- und Verwaltungsraums - Bildung einer euregionalen Entwicklungsgesellschaft - Arbeitsgemeinschaft mit der Städteregion Aachen und dem Parkstad Limburg - Gründung einer euregionalen Sprachakademie - Gründung einer internationalen Schule/ Ausbau von Schulpartnerschaften - Karlspreisstiftung als Basis für den geistigen europäischen Diskurs - Bau eines Zentrums der europäischen Geschichte - etc. 2. Wissenschaft Zukunft - Stärkung der Automobilforschung, - entwicklung und –zubehörproduktion - Stärkung der Informations- und Kommunikationstechnik - Stärkung der Bio- und Medizintechnologie - Stärkung der Entwicklung neuer Werkstoffe - Bildung einer PR-Stelle Wissenschaft und Öffentlichkeit - Ausbau internationaler Studiengänge - Förderung der Zusammenarbeit mit den Hochschulen - Gründerpotenzial durch verbesserte Infrastruktur zu erschließen - Bildung einer Stadtmarketing e.V. Weiterhin ist die strategische Ausrichtung der Verwaltung im „Masterplan*2030“ formuliert und konkretisiert. Hieraus lassen sich wiederum zukunftsorientierte Leitlinien in den verschiedenen Sparten (Verkehr, Umwelt, Kultur etc.) ableiten, welche ebenfalls formalisiert wurden. Des Weiteren wurde im Rahmen der Definition von Zielen und Kennzahlen eine Zielfeldkarte der Stadt Aachen entwickelt, die die strategischen Ziele in verschiedenen Zielfeldern ausgewogen abbildet. - 47 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Fragenkreis 4: Ziele und Kennzahlen a) Sind Ziele und Kennzahlen für eine outputorientierte Steuerung definiert worden? Die wirkungsorientierte Steuerung als Leitbild und Vorgabe eines NKF-Haushaltes erfordert den an strategischen Zielen ausgerichteten Ausbau einer weitergehenden Ziel- und Kennzahlenstruktur. Auf der Grundlage politischer Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Stadt Aachen und strategischen Steuerung wurden in einem ersten Entwurf mit dem Haushalt 2015 Zielfelder mit den Perspektiven „Bürger und Wirtschaft“, „Haushalt“, „Prozesse“ und „Mitarbeiter“ definiert. Die vier Perspektiven bestimmen die Fortentwicklung der zu implementierenden Zielsteuerung (s. u.). Die Umsetzung erfolgt erst 2018 flächendeckend und verbindlich. Über diese zentrale Steuerung hinaus werden in den dezentralen Organisationseinheiten für jedes Produkt zum Teil kleinteiligere Ziel- und Kennzahlensysteme zur Erreichung der strategischen Ziele definiert. Je Produkt kann somit eine ergebnisorientierte Steuerung erfolgen. b) Sind die Kennzahlen zur Beurteilung der Zielerreichung geeignet? Durch die Ziele und Kennzahlen auf Produktebene können grds. die steuerungsrelevanten Daten aufbereitet und als Grundlage von Entscheidungsfindungen genutzt werden, was zur Zielerreichung der Stadt Aachen beiträgt. Erst nach einer Umsetzungs- und Evaluierungsphase kann dies beurteilt werden. c) Inwiefern wurden die formulierten Ziele erreicht bzw. wo gab es berichtenswerte Planabweichungen? - 48 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Überwachung der Zielerreichung obliegt den jeweiligen Produktverantwortlichen. Planabweichungen sind zu analysieren und mögliche Auswirkungen auf künftige Planungen aufzuzeigen. Fragenkreis 5: Controlling a) Existiert ein Controlling in der Verwaltung und wie ist es organisiert? Das Controlling in der Verwaltung ist in verschiedenen Ebenen organisiert. Die originäre Verantwortung über die Haushaltsansätze liegt beim jeweiligen Produktverantwortlichen. Produktverantwortlich ist in der Regel der Leiter der Organisationseinheit, dem das jeweilige Produkt zugeordnet ist. Darüber hinaus findet ein zentrales Controlling durch die Abteilung FB 20/100 „Haushaltsplanung und –controlling“ statt. b) Entspricht das Controlling den Anforderungen der Gebietskörperschaft um den Steuerungsbedürfnissen der Verwaltungsleitung Rechnung zu tragen und umfasst es alle wesentlichen Verwaltungsbereiche? Der Fachbereich Finanzsteuerung hat seit dem Haushaltsjahr 2015 ein konsumtives Finanzcontrolling sowie Investitionscontrolling konzeptioniert, welches sich stetig weiterentwickelt. Des Weiteren wurde ein Risikoportal installiert, welches in der internen Steuerung sowie in den mündlichen Berichten gegenüber dem Finanzausschuss regelmäßig verwendet wird. Im Risikoportal wird ein unterjähriger Abgleich der Deckungspositionen mit dem Risiko durchgeführt, sowie Veränderungen von Maßnahmen und Risiken für die Zukunft dargestellt. c) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Die Eigenbetriebe werden zentral durch das bei der Abteilung FB 20/100 installierte Eigenbetriebscontrolling betreut. Für das Controlling der verbundenen Unternehmen sowie wesentlichen Beteiligungen gibt es ein Beteiligungscontrolling, welches einen Überblick über die Wirtschafts-, Finanz- und Liquiditätsplanung sowie das Jahresergebnis der verbundenen Unternehmen hat. Das Beteiligungscontrolling ist im regen Kontakt mit den jeweiligen Unternehmen und nimmt an Besprechungen mit den Geschäftsführungen der Unternehmen und deren strategischen Entwicklung teil. Fragenkreis 6: Kosten und Leistungsrechnung a) In welchen Teilen der Verwaltung existiert eine Kosten- und Leistungsrechnung? Eine flächendeckende Kostenleistungsrechnung existiert bei der Stadt Aachen nicht. Die Kostenrechnung wird bei der Stadt Aachen vorzugsweise im Bereich der gebührenrechnenden Einrichtungen eingesetzt. In den Bereichen der Feuerwehr (Rettungsdienst, Brandbekämpfung, Abwehr von Großschadensereignissen, Notfallrettung und Krankentransport), der Bauverwaltung (Entwässerung) und den Schwimmbädern existiert eine Kosten- und Leistungsrechnung. Ebenfalls existiert beim Aachener Stadtbetrieb (Eigenbetrieb) in den Bereichen der Abfallverwertung, der Straßenreinigung, dem Winterdienst und den Friedhöfen eine Kosten- und Leistungsrechnung. - 49 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Zwischen den einzelnen Fachbereichen existiert eine interne Leistungsverrechnung, die anhand des von der Finanzsteuerung vorgegebenen Verwaltungskostenbeitrages abgerechnet wird. b) Liefert die Kosten- und Leistungsrechnung die für die wirtschaftliche Steuerung der Verwaltung erforderlichen Informationen bzw. an welchen Stellen besteht nach Einschätzung des Rechnungsprüfers noch Handlungsbedarf? Es existiert keine aktualisierte Dienstanweisung für die Kosten- und Leistungsrechnung; die sich im Einsatz befindende Dienstanweisung für städtische Einrichtungen mit Betriebsabrechnung ist aus dem Jahre 1979. Seitens der Finanzsteuerung ist eine neue Dienstanweisung für die Kosten- und Leistungsrechnung zu erstellen, die den Vorgaben des NKF sowie des KAG NRW entsprechen. Gem. § 18 GemHVO soll die Gemeinde eine örtliche Kosten- und Leistungsrechnung einführen, denn diese wird aus Steuerungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen als wesentlich und bedeutend für die gemeindliche Haushaltswirtschaft angesehen. Sie dient u. a. dazu, die Wirtschaftlichkeit der gemeindlichen Aufgabenerfüllung zu verbessern. Die Erfassung der gemeindlichen Ressourcen mithilfe der Rechengrößen „Erträge“ und „Aufwendungen“ stellt eine Ausgangsgrundlage für die örtliche Kosten- und Leistungsrechnung dar, die dazu beiträgt die bei der Gemeinde entstandenen Kosten und erbrachten Leistungen transparent und mit geeigneten Instrumenten messbar zu machen. Die Gemeinde kann so im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung die angefallenen Leistungen und Kosten verursachungsgerecht verteilen bzw. zurechnen und durch Steuerung eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung fördern. Bedarfsorientiert erfolgen bei den einzelnen Fachbereichen bezogen auf den Handlungsbedarf die notwendige Anpassungen. Fragenkreis 7: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Verwaltungsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe wesentliche Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Ein umfassendes Risikofrüherkennungssystem liegt bei der Stadt Aachen bisher nicht vor. Es wurden jedoch erste Maßnahmen ergriffen ein solches System zu installieren. Beispielsweise führt die Stadt Aachen insbesondere im Bereich der städtischen Beteiligungen ein intensives Produkt- und Finanzcontrolling durch, ferner wurde das interne Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung überarbeitet und zum 1.Quartal 2017 befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht geeignet sind, ihren Zweck zu erfüllen oder dass diese nicht durchgeführt werden. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Teilweise. Die Maßnahmen und Ergebnisse werden in Stichproben u.a. mit entsprechenden Stellungnahmen und Prüfvermerken durch die Rechnungsprüfung überprüft und dokumentiert. Dies sollte jedoch vollumfänglich durch die Fachbereichsleitungen in Verbindung mit FB11 sichergestellt werden. Im - 50 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Finanzsektor ist eine Dokumentation im Rahmen von z.B. Quartalsberichten eines unterjährigen Controllings im Aufbau. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Umfeld sowie mit den Verwaltungsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Ja, teilweise auch durch Überprüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung. Fragenkreis 8: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Verwaltungsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: • Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? • Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? • Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? • Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? Die Verwaltungsleitung hat die Geschäftstätigkeit zum Einsatz von Finanzinstrumenten in der Dienstanweisung „Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten (Stand: 02/2012)“ geregelt. In dieser Dienstanweisung ist festgelegt, welche Produkte bzw. Instrumente und bis zu welcher Höhe (in %) des Gesamtkreditvolumens eingesetzt werden dürfen. Ebenso sind dort die zugelassenen Instrumente zur Risikoabsicherung (Hedging) festgelegt. Die Stadt Aachen führt eine Kontrahentenliste, welche alle Geschäftspartner umfasst, bei denen Angebote eingeholt werden dürfen. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Hat die Verwaltungsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf • Erfassung der Geschäfte • Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse • Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung • Kontrolle der Geschäfte? Gem. der o.g. Dienstanweisung dürfen Derivate ausschließlich zur Zinssicherung und Zinsoptimierung eingesetzt werden. Aktuell gibt es bei der Stadt Aachen lediglich Zinsderivate zur Zinssicherung in Form strukturierter Kredite (synthetische Festzinskredite). Die Erfassung der Geschäfte erfolgt in einem Darlehensverwaltungsprogramm. Aufgrund der festen Verankerung der Derivate als Bestandteil des Kredites, erfolgt keine separate Risikoanalyse oder Bewertung dieser Geschäfte. Die jeweilige Struktur des Darlehens wird mit Hilfe des Darlehensverwaltungsprogramms überwacht bzw. kontrolliert. c) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Die Stadt Aachen hält aktuell keine Derivate, die nicht der Risikoabsicherung dienen. d) Hat die Verwaltungsleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? - 51 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Ja, in der Dienstanweisung für die „Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten“ (Stand: 02/2012) e) Ist die unterjährige Unterrichtung der Verwaltungsleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Die Kämmerin der Stadt Aachen wird bei Veränderungen bedarfsbedingt über mögliche Risiken sowie die zu bildende Vorsorge unterrichtet. Fragenkreis 9: Haushaltsgrundsätze a) Wurde der Grundsatz der Vollständigkeit beachtet oder gibt es relevante Sachverhalte, die nicht im Haushalt abgebildet sind? Nach diesem Grundsatz muss der Prüfbericht alle wesentlichen Ergebnisse und Einwendungen enthalten. Dabei ist zu entscheiden, wie mit vertraulichen Angaben und personenbezogenen Daten umzugehen ist. Der Grundsatz umfasst auch die Vorgabe, dass der Prüfbericht als Gesamtwerk erstellt wird und nicht in einzelne Berichte aufgeteilt wird, die ggf. nicht miteinander in Verbindung stehen. Der Haushalt bildet alle wirtschaftlichen Vorfälle getrennt nach Ergebnis- und Finanzrechnung ab. Der Grundsatz der Vollständigkeit wurde beachtet. b) Wurde der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet bzw. gab es wesentliche Sachverhalte bei denen sich die Verwaltung unwirtschaftlich verhalten hat? Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit fordert, dass öffentliche Verwaltungen ihr finanzwirtschaftliches Handeln am ökonomischen Prinzip ausrichten sollen. Zu unterscheiden ist beim ökonomischen Prinzip zwischen dem Minimalprinzip und dem Maximalprinzip. Es sind keine wesentlichen Sachverhalte bekannt, bei denen sich die Verwaltung unwirtschaftlich verhalten hat. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde beachtet. c) Wurde der Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit beachtet und wurden insbesondere alle geplanten Erträge und Aufwendungen sorgfältig geschätzt, sofern sie nicht errechenbar sind? Der Wahrheitsgrundsatz ist ein Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass in der Haushaltsplanung alle voraussichtlich im Haushaltsjahr zu erwartenden Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen so genau und sorgfältig wie möglich zu bestimmen sind. Das Prinzip der Haushaltsklarheit ist ein allgemeiner Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass Haushaltsansätze im Haushaltsplan transparent, übersichtlich und systematisch zu untergliedern sind. Die Herkunft der Budgetmittel (welche Mittel entstammen aus Steuermitteln? welche aus der Kreditaufnahme? etc.) und deren Verwendung (wofür genau werden die Mittel verausgabt?) sollen klar ersichtlich sein. Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit wurde beachtet. Alle geplanten Erträge und Aufwendungen wurden sorgfältig anhand von Rechnungsergebnissen, landesseitig bereitgestellten Modellrechnungen oder Orientierungsdaten sowie sorgfältigen Schätzungen verifiziert. d) Wurde die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung beachtet, wonach die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus speziellen Entgelten und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen sind, sofern die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen? - 52 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Gemeinde ist gefordert, sich geeignete Quellen der Finanzmittel zu erschließen, denn diese sind sehr vielfältig und ergeben sich aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorgängen bzw. Geschäftsvorfällen. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass diejenigen, die eine Leistung der Gemeinde in Anspruch nehmen oder eine gemeindliche Einrichtung nutzen, die entstehenden Kosten in vertretbaren und gebotenen Umfang tragen sollen. Zudem sind die Einwohner der Gemeinde verpflichtet, die Lasten zu tragen, die sich aus ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde ergeben (vgl. § 8 Absatz 2 GO NRW). Die Vorschrift enthält daher für die Gemeinden die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung und legt eine bestimmte Rangfolge für die gemeindlichen Finanzmittelarten fest. Damit findet unter Berücksichtigung der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung der Gemeinde das Bedarfsdeckungsprinzip i. V. m. dem Nachhaltigkeitsprinzip Anwendung. Die haushaltsmäßige Produktorientierung bringt dabei eine neue Sichtweise in das Verwaltungshandeln der Gemeinde, denn mithilfe der gemeindlichen Produkte kann die Finanzmittelbeschaffung näher betrachtet und beurteilt werden. Die in § 77 der Gemeindeordnung des Landes NRW vorgeschriebene Rangfolge der Finanzierung wurde beachtet. Fragenkreis 10: Planungswesen a) Existiert eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und entspricht diese den geltenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 84 GO NRW, § 114 h HGO, § 90 NGO)? Eine gem. § 84 GO fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist im Haushaltsplan enthalten. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden unterjährig analysiert. Gem. den Ausführungen des HPL 2016 soll jeweils zum Quartalsende ein umfassender Quartalsbericht als Basis von Gegensteuerungsmaßnahmen sowie Aufbau und Pflege eines Risikoportals dienen. Gem. Entwurf des HPL 2018 ist das „Risikoportal“ inzwischen etabliert. Demnach wurden Quartalsberichte intern in die Praxis umgesetzt und sind zukünftig auch für die politischen Beratungen vorgesehen. Darüber hinaus finden die Rechnungsergebnisse und damit die Planabweichungen im Wege der zentralen Vorgabeplanung Eingang in die Haushaltsplanberatungen. Fragenkreis 11: Haushaltssatzung a) Enthält die Haushaltssatzung alle erforderlichen Angaben und entspricht die Form den gesetzlichen Vorgaben? Die Haushaltssatzung enthält gem. § 78 (2) GO die Festsetzung des Haushaltsplans mit den entsprechenden Angaben zum Ergebnisplan (Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen), zum Finanzplan (Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungs- , Investitions- und Finanzierungstätigkeit), zu den Kreditaufnahmen für Investitionen (Gesamtbetrag) und zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen. Darüber hinaus enthält die Haushaltssatzung die Festsetzungen zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bzw. zur Verringerung der allg. Rücklage, dem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, den Steuersätzen für die Gemeindesteuern und im Falle eines Haushaltssicherungskonzeptes dem Jahr der Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches. Die Haushaltssatzung enthält die gem. § 78 (2) GO NRW geforderten Inhalte. b) Ist die Haushaltssatzung fristgerecht beschlossen und veröffentlicht worden? - 53 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Verspätete Beschlussfassung Gem. § 80 Abs. 5 GO NRW gilt für die Haushaltssatzung „Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden.“ Eine dementsprechende Umsetzung ist für den Haushaltsplan 2016 nicht erfolgt. Der Rat der Stadt Aachen hat die Haushaltssatzung mit Beschluss vom 27.01.2016 erlassen, die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 19.03.2016. c) Wurden ggf. die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung beachtet, d. h. sind nur Aufwendungen entstanden bzw. Auszahlungen geleistet worden, zu denen eine rechtliche Verpflichtung bestand oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren? Seitens des zuständigen Fachbereiches Finanzsteuerung und Controlling wurden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Aachen zu Beginn des Jahres 2016 darauf hingewiesen, dass sich die Haushaltssatzung noch in den politischen Beratungen befindet und daher eine Rechtskraft noch nicht gegeben ist. Auf die aufgrund dessen geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Übergangswirtschaft gem. § 82 GO für die Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen sowie die Erteilung von Aufträgen wurde hingewiesen. Im investiven Bereich sollte diesen Vorgaben Rechnung getragen werden, dadurch dass die Ansätze generell gesperrt waren und einer gesonderten Mittelfreigabe bedurften. Im konsumtiven Bereich unterlag die Einhaltung der Bestimmungen über die vorläufige Haushaltsführung dem jeweiligen Produktverantwortlichen. d) War eine Nachtragssatzung erforderlich und ist diese fristgerecht erlassen worden? Nein Fragenkreis 12: Haushaltsplan a) Enthält der Haushaltsplan alle erforderlichen Angaben und entspricht die Form den gesetzlichen Vorgaben? Ja b) Wurde der Haushaltsplan eingehalten bzw. an welchen Stellen gab es wesentliche Abweichungen und welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend? Der Haushaltsplan wurde – unter Berücksichtigung der Regelungen der unterjährigen Bewirtschaftung – eingehalten. Evtl. wesentliche Planabweichungen werden im Anhang bzw. Lagebericht des Jahresabschlusses erläutert. Fragenkreis 13: Haushaltssicherungskonzept a) War die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (sofern gesetzlich vorgeschrieben) erforderlich um die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft zu erreichen? Nein b) Ist das Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden? - 54 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 c) Wurden die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes erreicht bzw. wurden die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt? Fragenkreis 14: Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Grundlage der Investitionsplanung ist der Haushaltplan. Im Zuge der Haushaltplanaufstellung melden die Produktverantwortlichen die benötigten Investitionen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen werden dann im Haushaltsplan in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. Investitionen werden bereits vor ihrer Einplanung in den Haushalt auf Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und ihre immanenten Risiken geprüft. Zur Sicherstellung dieser Prüfung werden Investitionen grundsätzlich nur dann in den Haushalt aufgenommen, wenn sie hinreichend konkret geplant sind und die Voraussetzungen des § 14 GemHVO erfüllen. Maßnahmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden in einer dem Haushalt als Anlage beigefügten Liste geführt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Nein c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Durchführung der Investitionsmaßnahmen liegt in der dezentralen Produktverantwortung. Die Mittelverwendung im Rahmen der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen wird durch die Abteilung Haushaltsplanung und –controlling zentral im Wege eines Freigabevorbehalts überwacht. Eine Auswertung der Investition ist der Dokumentation zum Jahresabschluss 2016 unter der Anlage 17 enthalten. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Der Ansatz für Investitionen wurde wie der Haushalt insgesamt – unter Berücksichtigung der Regelungen der unterjährigen Bewirtschaftung – eingehalten. Evtl. wesentliche Planabweichungen werden im Anhang des Jahresabschlusses erläutert. Eine Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Investitionen ist der Dokumentation zum Jahresabschluss 2016 unter der Anlage 18 enthalten. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen sind gem. 83 i.V.m. § 81 Abs. 2 Go NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Die gemäß Haushaltssatzung zulässige Kreditlinie wurde nicht ausgeschöpft. - 55 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Fragenkreis 15: Kredite a) Gab es eine Nettoneuverschuldung oder konnten per Saldo Schulden abgebaut werden? Es gab keine Nettoneuverschuldung. Insgesamt konnte bei den Investitionskrediten eine Reduzierung des Schuldenstandes von 5,3 Mio. Euro erzielt werden. b) Wurden Kredite nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen? Die Vorschriften des § 86 GO wurden eingehalten c) Gibt es ein aktives Zins- und Schuldenmanagement? Ja, Ziel eines städtischen Zins- und Schuldenmanagements ist insbesondere die bestmögliche Risikostreuung bei Darlehenslaufzeiten sowie die Optimierung bzw. Reduzierung der Zinsbelastung. In diesem Zusammenhang wurden auch Maßnahmen zur Zinssicherung ergriffen. Fragenkreis 16: Liquidität a) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle gewährleistet? Ja, bei der Stadt Aachen erfolgt eine tagesgenaue Liquiditätsplanung. Als Liquiditätsmanagement bezeichnet man die Steuerung der liquiden Mittel einer Organisation (z.B. Gebietskörperschaft, (öffentliches) Unternehmen). Das Liquiditätsmanagement hat sicherzustellen, dass einerseits die Zahlungsfähigkeit der Organisation jederzeit gewährleistet ist und andererseits möglichst hohe Zinseinnahmen/erträge generiert werden bzw. unnötige Zinsbelastungen vermieden werden. Die Liquiditätskontrolle erfolgt durch die Budgetbevollmächtigten der einzelnen Fachbereiche und den Haushaltscontrollern des FB 20. b) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Das Gebot einer Liquiditätsplanung verpflichtet die Gemeinde, sich täglich Kenntnisse über Zahlungsmittelzuflüsse und die Zahlungsmittelabflüsse sowie über Sicherheiten, Risiken und die Rentabilität von Anlagemöglichkeiten zu verschaffen (sog. Cash-Management). So bedarf es im Falle der Unterdeckung einer Finanzmittelbeschaffung und im Falle einer Überdeckung einer ggf. auch kurzfristigen Geldanlage. Die Gemeinde hat bei der Finanzmittelbeschaffung als auch bei einer Geldanlage die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Zur tagesgenauen Betrachtung der gemeindlichen Liquidität gehört u.a. die Verpflichtung der Gemeinde, am Schluss eines jeden Buchungstages oder vor Beginn des folgenden Buchungstages ihre Finanzmittelkonten mit den Bankkonten abzugleichen (vgl. § 30 Absatz 4 Satz 1 GemHVO NRW). Die notwendige tägliche Abstimmung betrifft dabei den Abgleich der buchmäßigen Bestände der Finanzmittelkonten (Bestandskonten) auf der einen Seite mit den Kontoständen lt. Bankauszügen sowie den vorhandenen gemeindlichen Zahlungsmitteln auf der anderen Seite. Hierzu gehört, nach Abschluss der zahlungswirksamen Buchungsarbeiten die vorhandenen Buch- und Ist-Bestände in geeigneter Weise zu protokollieren und in die örtliche Liquiditätsplanung einzubeziehen. - 56 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Im Rahmen der unter a) genannten Liquiditätsplanung wird die Zahlungsfähigkeit der Stadt Aachen sichergestellt. Alle Aufgaben der zum Cash-Management darüber hinaus gehörenden Bereiche Disposition (liquider Mittel) und Gestaltung der Zahlungsströme werden rechtmäßig und verantwortungsbewusst ausgeführt. Alle gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Hinweis zum Währungsrisikomanagement: Kreditaufnahmen in Fremdwährung sind bei der Stadt Aachen gemäß Dienstanweisung ausgeschlossen. c) Musste die Verwaltung Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen und wie hat sich der Bestand dieser Kredite entwickelt? Die Kredite zur Liquiditätssicherung haben sich vom 31.12.2015 bis zum 31.12.2016 von rund 377,6 Mio. € auf 444,2 Mio. € erhöht. d) Wurde der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung unterjährig überschritten? In § 5 der Haushaltssatzung 2016 vom 27.01.2016 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 550.000.000 EUR festgesetzt. Die Höchstgrenze wurde nicht überschritten. Fragenkreis 17: Forderungsmanagement a) Gibt es eine Dienstanweisung zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass von Forderungen und entspricht diese den Bedürfnissen der Verwaltung? Ja. Es gibt eine Dienstanweisung für das Forderungsmanagement der Stadt Aachen vom 03.07.2013, in Kraft getreten zum 01.08.2013. Diese enthält Vorschriften zu: der Anmahnung privat- und öffentlich-rechtlicher Forderungen der Beitreibung öffentlich rechtlicher Forderungen der Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Forderungen bei der Stundung von Forderungen bei der Niederschlagung von Forderungen beim Erlass von Forderungen zum Abschluss von Vergleichen bei der Gewährung von Vollstreckungsschutz - bei der Aussetzung der Vollziehung bei Insolvenzverfahren beim Kleinbetragsausgleich der Forderungsbewertung. Die Dienstanweisung entspricht den Bedürfnissen der Verwaltung. - 57 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 b) Ist durch das bestehende Mahn- und Vollstreckungswesen sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Ja. Durch das eingesetzte Mahn- und Vollstreckungsverfahren (Vollkomm) ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden. Fragenkreis 18: Vergaberegelungen a) Gibt es eine Dienstanweisung zum Vergabewesen und entspricht diese den gesetzlichen Vorgaben? Ja, interne Regelungen wurden getroffen und im Intranet veröffentlicht. Informationen zum Vergabewesen sind unter dem Link http://intranet.aachen.de/hauptnavigation/recht/beschaffung-undvergabe/Vergaben im Intranet zu finden. Weiter verfügt die Stadt Aachen über eine Zentrale Vergabestelle (B 03/30). Vergaben über 6.000 € sind bereits bei der Anmeldung dem FB 14 vorzulegen, näheres regelt § 8 der RPO. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Insbesondere bei Kreditaufnahmen und Geldanlagen werden zur Erzielung marktgerechter Konditionen, abhängig von der Komplexität des Finanzgeschäfts, grundsätzlich mehrere vergleichbare Angebote bei zugelassenen Kontrahenten eingeholt. Dabei erfolgt nur in Ausnahmefällen eine Beschränkung auf 3 Angebote. c) Gab es im Rahmen der Prüfung Anhaltspunkte, dass gegen bestehende Vergaberegelungen verstoßen wurde? Nein, wie unter a) angegeben, werden Vergaben durch die Zentrale Vergabestelle B 03/30 bearbeitet. Nach § 8 der RPO sind beabsichtigte Vergaben über 6.000 dem FB 14 vorzulegen. Vergaben werden grundsätzlich von der Anmeldung bis zur Vergabeentscheidung und noch weiter über die Visakontrolle durch die Rechnungsprüfung begleitet. Vergaben unter 6.000 € werden im Rahmen des risikoorientierten Prüfansatzes durch die Rechnungsprüfung geprüft. Fragenkreis 19: Gebühren- und Beitragssatzungen a) Wurden die Gebührenbedarfsberechnungen von der örtlichen Prüfung auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit überprüft? Die Gebührenbedarfsberechnungen werden in der Regel nicht durch den Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft. Es besteht keine Verpflichtung für die einzelnen Bereiche diese vorab dem Fachbereich zur Prüfung vorzulegen. b) Wurde in den gebührenrechnenden Bereichen eine Nachkalkulation durchgeführt, damit eventuelle Kostenüberdeckungen und –unterdeckungen festgestellt werden können? In allen gebührenrechnenden Bereichen werden Nachkalkulationen durchgeführt, welche zunächst vom Fachbereich Finanzsteuerung einem Controlling unterliegen und anschließend dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet werden. Die Betriebsabrechnungsbögen 2016 für die Bereiche - 58 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Abwasser, Abfall, Friedhof und Straßenreinigung/Winterdienst lagen zum Zeitpunkt der Jahresabschlussprüfung vor. Eine Qualitätssicherung durch den Fachbereich Finanzsteuerung und eine Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung war aufgrund der zeitnahen Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich. Der Betriebsabrechnungsbogen 2016 für den Rettungsdienst ist noch nicht erstellt, wird jedoch mit einer Unterdeckung abschließen. c) Werden die bestehenden Gebührensatzungen regelmäßig auf ihren Anpassungsbedarf hin untersucht? Ja, grundsätzlich werden jährlich Änderungssatzungen zur den Gebührensatzungen durch die kostenrechnenden Bereiche im Rat eingebracht. d) Gab es während der Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass gegen bestehende Gebührensatzungen verstoßen wurde oder diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen? Nein. Derartige Feststellungen ergaben sich nicht. e) Ist sichergestellt, dass alle Beiträge zeitnah und vollständig erhoben werden? Gemäß Anhang wurden zum 31.12.2016 vornehmlich Beiträge nach KAG in Höhe von ca. 2,7 Mio. € noch nicht abgerechnet. Fragenkreis 20: Korruptionsprävention a) Hat die Verwaltungsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Zum 01.03.2005 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG)“ in Kraft. Zur Umsetzung dieses Gesetzes bezüglich der Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie der Zuständigkeiten nach dem KorruptionsbG diente die durch den AntiKorruptionsbeauftragten erstellte Handlungsrichtlinie für die Stadt Aachen. Aufgrund der Trennung der Beschaffungs- und der Vergabestelle wurde das „Mehraugenprinzip“ bewusst verfahrensimmanent positioniert und umgesetzt. Des Weiteren sind die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Stellen gemäß § 19 KorruptionsbG verpflichtet, nach interner Festlegung korruptionsgefährdeter Bereiche dem Grad der jeweils gegebenen Korruptionsgefährdung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Nach der quantitativen Erhebung verschiedener Risikopotenziale wurde im Juni 2017 ein Gefährdungs- und Präventionsatlas entwickelt, den es nach durchgeführter Qualitätssicherung fortzuschreiben gilt. Dieser gibt Hinweise über den Grad der Korruptionsgefährdung von Aufgaben und Tätigkeiten sowie der Wirksamkeit vorhandener Sicherungssysteme in einer Dienststelle oder Organisationseinheit. Der Gefährdungs- und Präventionsatlas dient daher auch zum Schutz der Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen. b) Gibt es interne Regelungen zur Korruptionsprävention, z. B. Annahme von Geschenken? Neben den Regelungen in der „Richtlinie für die Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen“ vom 06.09.2005 treffen auch weitere Dienstanweisungen interne Regelungen zur Korruptionsprävention, wie beispielsweise die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung, die Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung sowie fachbereichsbezogene Regelungen beispielsweise zu Dienstbesprechungen oder Unterschriftenregelungen - 59 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 c) Gab es im abgelaufenen Jahr Fälle von Korruption, die zur Anzeige gebracht wurden? Dem Fachbereich Rechnungsprüfung sind keine Korruptionsfälle bekannt, die im abgelaufenen Jahr 2016 zur Anzeige gebracht wurden. Fragenkreis 21: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Hat die Verwaltungsleitung den Rat/Kreistag unterjährig über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft informiert? Ja, der Finanzausschuss wird regelmäßig im Rahmen der Mitteilungen und Berichte in den Sitzungen des Finanzausschusses durch die Kämmerin über die aktuelle Haushaltswirtschaft unterrichtet. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaft und in die wichtigsten Verwaltungsbereiche? Ja c) Wurde der Rat/Kreistag über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Gemäß § 83 GO NRW bedürfen alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates. Durch die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird der Rat über wesentliche Abweichungen und Veränderungen der Haushaltswirtschaft informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Berichterstattung durch die Kämmerin in den Sitzungen des Finanzausschusses über mögliche Risiken im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung. Fragenkreis 22: Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage a) Gibt es Auffälligkeiten bei den Kennzahlen (z. B. NKF-Kennzahlenset NRW) zur Vermögens-, SchuldenFinanz- und Ertragslage der Gebietskörperschaft? Es wurden keine derartigen Auffälligkeiten festgestellt. b) Wie haben sich die Kennzahlen im Zeitablauf entwickelt? Hierzu wird im Prüfbericht zum Jahresabschluss unter der Ziffer 8 „Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage“ berichtet. Dort ist auch ein Zeitreihenvergleich über die letzten 5 Jahre für verschiedene Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen dargestellt. c) Wie sind die Kennzahlen im interkommunalen Vergleich zu beurteilen? Ein interkommunaler Vergleich wurde im Rahmen des Jahresabschlusses nicht durchgeführt. - 60 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Fragenkreis 23: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Nein c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Im Jahr 2015 erfolgte eine körperliche Inventur für das gesamte Anlagevermögen, hierbei wurde zur Ermittlung der beizulegenden Werte dasselbe Verfahren angewandt, wie zur Eröffnungsbilanz. Es wurde festgestellt, dass die beizulegenden Werte insbesondere bei den unbebauten Grundstücken und im Straßennetz wesentlich oberhalb der bilanziellen Werte liegen. Ebenfalls wurde im Jahr 2015 der beizulegende Wert für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement anhand des Substanzwertverfahrens ermittelt, auch dieser liegt wesentlich oberhalb des bilanziellen Wertes. Fragenkreis 24: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Die Passivseite der Bilanz setzt sich per 31.12.2016 wie folgt zusammen: Eigenkapital 24,36 % Sonderposten 14,99 % Rückstellungen 19,41 % Verbindlichkeiten 35,00 % Passive Rechnungsabgrenzung 6,24 % Soweit die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen nicht durch zweckgebundene Fördermittel oder Investitionszuwendungen finanziert sind, erfolgt die Finanzierung gem. § 86 GO NRW im Rahmen der in der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditermächtigung. b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung? Die Ausführungen zur Entwicklung und Analyse der Kennzahlen zur Finanz- und Schuldenlage sind dem Lagebricht der Stadt Aachen zum 31.12.2016 zu entnehmen. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? - 61 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 Die Stadt Aachen hat im Jahr 2016 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen in Höhe von 21.405.415,17 € und Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke in Höhe von 159.843.073,46 € erhalten. Die Drittfinanzierungsquote, welche die bilanziellen Abschreibungen ins Verhältnis zu den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten stellt, betrug im Jahr 2016 49,09 % und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet worden sind. Fragenkreis 25: Eigenkapitalausstattung a) Besteht kurz- bis mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung? Die Allgemeine Rücklage der Stadt Aachen beträgt zum 31.12.2016 765,18 Mio €. Aufgrund der Höhe der allgemeinen Rücklage und der mittelfristig prognostizierten Fehlbeträge für die nächsten 4 Jahre ist derzeit nicht darauf zu schließen, dass kurz- oder mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen ÜberSchuldung gegeben ist. Fragenkreis 26: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Haben die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken können? Nein. Der Aufwandsdeckungsgrad des Jahresabschlusses betrug 97,49 %. Die ordentlichen Erträge blieben mit 905,4 Mio. € rund 23,3 Mio. € unter den ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 928,7 Mio. € zurück. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis 2016 ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen der Gebietskörperschaft und deren Eigengesellschaften bzw. Eigenbetrieben eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Nein. Fragenkreis 27: Strukturelles Defizit und seine Ursachen a) Existiert ein strukturelles Defizit und was sind seine Ursachen? Ja. Das strukturelle Defizit besteht darin, dass in der Ergebnisrechnung die Aufwendungen die Erträge übersteigen und somit ein Jahresfehlbetrag entsteht. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. b) Welche Produktbereiche haben maßgeblich zum defizitären Ergebnis beigetragen? 03 Schulträgeraufgaben (21,2 Mio. €) 04 Kultur (40,2 Mio. €) 06 Kinder, Jugend, Familie (86,9 Mio. €) 12 Verkehrsflächen und Anlagen (15,7 Mio. €) - 62 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 17 Natur und Landschaftspflege (17 Mio. €) Fragenkreis 28: Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Sind langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage erforderlich? Ja b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern? Die Stadt Aachen hat ein Gesamtkonzept erarbeitet, um bei gleichzeitiger Ausgabenreduzierung dauerhaft die Einnahmeseite zu stabilisieren. Folgende Konsolidierungspunkte wurden konzipiert und zum Teil umgesetzt: Zielorientierte Personalentwicklung Senkung der IT-Kosten Aufgaben-/Flächenkritik Gebäudemanagement Reduzierung von Wettbewerbs- und Beratungskosten Reduzierung der Verlustübernahme E.V.A / Kostendeckung von ASEAG Erhöhung der Zweitwohnungssteuer Einführung der Wettbürosteuer Kreditoptimierung - 63 -