Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
303640.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
02.07.18, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Rechnungsprüfung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 14/0171/WP17
öffentlich
14.06.2018
Herr Emmerich
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.07.2018
11.07.2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016. Aufgrund der
durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
2.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss
zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu
verrechnen.
3.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister
hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gem. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum
31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.
2. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 fest und
beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
(Emmerich)
Vorlage FB 14/0171/WP17 der Stadt Aachen
(Philipp)
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X (s. Erläuterungen
und
Beschlussvorschlag)
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 14/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht
beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2016 am 12.10.2017 von der Kämmerin
aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 18.10.2017 hat der Rat der
Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der
Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk
zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der
Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der
örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO
NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 ist dieser Beschlussvorlage
beigefügt.
Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung
des Oberbürgermeisters.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt
werden kann.
Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt:
Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere
hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls. vorhandener Abwertungsbedarfe
bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende
Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einen Fehlbetrag von -33.245.860,25 € ab.
Anlage/n:
- Prüfbericht des Jahresabschlusses 2016
Vorlage FB 14/0171/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.06.2018
Seite: 3/3
Fachbereich Rechnungsprüfung
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2
1.3
2.
3.
3.1
3.2
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.2
4.3
4.4
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Allgemeines
Vorwort
Prüfungsauftrag
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Grundsätzliche Feststellungen
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
Gegenstand der Prüfung
Art und Umfang der Prüfung
Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT
Jahresabschluss
Lagebericht
Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum
Hinweise zum Anhang
Inventur
Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage
Bestätigungsvermerk
Anlagen
Anlage 1
Bilanz
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
Anlage 4
Lagebericht
Anlage 5
Anhang
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
Anlage 6
Fragenkatalog zur IDR Prüfungsleitlinie 720
„Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“
-2-
4
4
4
4
6
6
6
6
8
8
8
9
10
13
19
21
22
24
25
27
28
31
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Abkürzungsverzeichnis
AfA
Absetzung für Abnutzung (steuerrechtlich zu
ermittelnde Wertminderung für Anlagevermögen)
ARAP
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
BgA
Betrieb gewerblicher Art
EÖB
Eröffnungsbilanz
GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
GO NRW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoL
Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung
GPA
Gemeindeprüfungsanstalt
GWG
Geringwertiges Wirtschaftsgut
HGB
Handelsgesetzbuch
IDW PS
Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V.
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IKS
Internes Kontrollsystem
LVR
Landschaftsverband Rheinland
NKF
Neues Kommunales Finanzmanagement
NKFWG NRW
NKF Weiterführungsgesetz
ÖR
Öffentlich-Rechtlich
PRAP
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
SoPo
Sonderposten
-3-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1.
Allgemeines
1.1
Vorwort
Bei der Stadt Aachen ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) seit dem 01.01.2008 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss gemäß §
95 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 Gemeindehaushaltsverordnung
Nordrhein-Westfalen (GemHVO) aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ferner ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen.
Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 12.10.2017 bestätigte Entwurf des
Jahresabschlusses 2016 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.10.2017 vorgelegt worden. Der
Rat hat in dieser Sitzung den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 95 GO NRW zur Kenntnis genommen und ihn gem. § 59 Abs. 3 i.V.m. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur
Prüfung verwiesen.
1.2
Prüfungsauftrag
Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur
Durchführung der Prüfung bedient sich dieser der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 GO NRW).
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Zu prüfen ist
ferner, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind (§ 101 Abs. 6
GemHVO).
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung in diesem Prüfbericht und dem hierin
enthaltenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Vermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW
von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Grundlage und Ausgangswert für die Fortschreibung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilden
die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008-2015.
1.3
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Die Haushaltssatzung der Stadt Aachen ist mit ihren Anlagen am 27.01.2016 durch den Rat verabschiedet worden. Sie wurde nach den Bestimmungen der §§ 78 bis 80 GO NRW aufgestellt.
In § 1 der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 sind folgende Beträge festgesetzt worden:
-4-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Ergebnisplan
-
Gesamtbetrag der Erträge ............................................................................ 906.727.600 Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen ................................................................. 943.374.200 Euro
Finanzplan
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltung.......................... 854.933.500 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltung......................... 868.253.900 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus
der Finanzierungstätigkeit ............................................................................... 91.811.000 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus
der Finanzierungstätigkeit ............................................................................. 113.166.000 Euro
-5-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2.
Grundsätzliche Feststellungen
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Oberbürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von
drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Grundsätzlich gilt
der 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres als letzter Tag für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Einhaltung der Aufstellungsfrist gehört ebenfalls zur ordnungsmäßigen Buchführung der
Gemeinde.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde dem Rat der Stadt Aachen am 18.10.2017 zur Beratung vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Die
Frist für die Vorlage des Jahresabschlusses wurde dieses Jahr nur noch um 6 Monate überschritten.
Der zu prüfende Jahresabschluss stellt den neunten Jahresabschluss dar, der nach NKFGesichtspunkten aufzustellen gewesen ist. Die im Vergleich zu früheren kameralen Abschlüssen gestellten Anforderungen sind auch im neunten Jahr nach NKF-Einführung noch hoch, gehen aber nach
und nach in eine routinierte Verfahrensweise über. Dennoch ist die Anlagenbuchhaltung in der Beurteilung der Komplexität einzelner Vorgänge weiterhin besonders gefordert. Sie ist insbesondere auf eine
funktionierende Vernetzung in der Verwaltung angewiesen.
Insbesondere der Aufbau und die laufende Erhaltung eines internen Kontrollsystems ist essentiell um
eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und buchhalterische Sicherheit im Umgang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu gewährleisten. So ist im Rahmen der Prüfung der Organisation festzustellen, ob das interne Kontrollsystem die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsprozesse fördert und gleichzeitig notwendige Kontrollen vorhanden sind.
3.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
3.1
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss 2016 mit seinen in § 37 GemHVO aufgeführten Bestandteilen. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen (§101 Abs. 1 Satz 3
GO NRW). Die von der Rechnungsprüfung erbetene Vollständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters
wurde mit Datum vom 12.10.2017 vorgelegt.
3.2
Art und Umfang der Prüfung
Die Dokumentation des Jahresabschlusses wurde zwischen dem 23.10.2017 und dem 21.11.2017 zugesandt; ergänzende Dokumentationen wurden – teilweise auf Aufforderung der Rechnungsprüfung –
auch noch nach diesem Zeitraum vorgelegt.
Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführun und
der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz
gemäß hat die Rechnungsprüfung eine am Risiko der Gemeinde ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und
-6-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt.
Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf
der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die
Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher
Einschätzungen des Oberbürgermeisters und der Kämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter
wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung
sowie der Wesentlichkeit bestimmt.
Die Werthaltigkeit der Forderungen wurde auf Grund von Erfahrungswerten und anderen sachlichen
Gesichtspunkten (z.B. Werthaltigkeit der Grundbesitzabgaben) berechnet.
Saldenbestätigungen von Kreditinstituten wurden vorgelegt.
Die Rückstellungen wurden aufgrund der vorgelegten Sachverhalte stichprobenartig auf die Richtigkeit
der Rückstellungsbildung geprüft.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt über das eingesetzte und zertifizierte sog. HaesslerVerfahren. Der Berechnung liegen die sog. Heubeck 2005–Richttafeln zugrunde. Es liegt ein Prüfbericht
eines Gutachters vor, der bescheinigt, dass das Haessler-Verfahren für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen sowie zur Berechnung von Beihilfen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung in
vollem Umfang geeignet ist.
Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 04.10.2011 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 nebst Anhang der
Gemeinde sowie die Jahresabschlüsse 2008 – 2015.
Bei der Durchführung der Prüfung wurden folgende Vorschriften herangezogen:
-
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO)
Daneben wurde auf die Handreichungen des Innenministeriums zurückgegriffen.
Für weitergehende Fragestellungen wurden auch das Handelsgesetzbuch, die festgelegten Grundsätze
für ordnungsmäßige Abschlussprüfungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der Kommentar der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW und das Prüferhandbuch „Kommunale Jahresabschlussprüfung nach
NKFEG NRW“ herangezogen. Bei wesentlichen Prüfpositionen, zu denen auslegungsfähige Sachverhalte dokumentiert wurden, wurde teilweise mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) unmittelbar
Rücksprache gehalten.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit
hätten erkannt werden müssen. Es wurden System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Arbeitspapieren des Fachbereichs
-7-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Rechnungsprüfung ausführlich dokumentiert. Die Aussagen in diesem Bericht stellen lediglich eine Zusammenfassung der Endergebnisse dar.
Im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages ist die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft worden.
Die Prüfung wurde von Anfang November 2017 bis Mitte Februar 2018 durchgeführt, wobei die vollständige Dokumentation erst am 21.11.2017 vorlag.
Die Besprechung des Berichtsentwurfs erfolgte am 23.02.2018 mit der Kämmerin und dem Fachbereich
Finanzsteuerung.
Mit den zu einzelnen Bilanzpositionen getroffenen Feststellungen werden aus Sicht der Rechnungsprüfung Mängel aufgezeigt, die zwar Korrekturen oder weitergehende Überprüfungen durch die Verwaltung
erforderlich machen, aber nicht so schwerwiegend sind, als dass sie zur Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.
Neben dem Prüfbericht existiert eine sog. OP-Liste (Offene-Punkte-Liste), die vom Fachbereich Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Prüfung vorangehender Jahresabschlüsse geführt und in regelmäßigen Abständen mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgeglichen
wird. Sie dient als Informationsquelle über entdeckte Schwachstellen sowie eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten und Hinweisen.
Darüberhinaus wird eine weitere Excel-Liste (s. Punkt 5) geführt, der die vom Fachbereich Rechnungsprüfung initiierten Korrekturen im Jahresabschluss zu entnehmen sind. Konkret geht es hierbei um die
während der Prüfung festgestellten Sachverhalte, die innerhalb des im Prüfzeitraum liegenden Korrekturzeitfensters vom Fachbereich Finanzsteuerung betragsmäßig korrigiert wurden.
4.
Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1
Buchführung, weitere geprüfte Unterlagen und der Einsatz von IT
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF-Kontenrahmens erstellte
und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Geschäftsvorfälle
und die dazugehörigen Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Ausnahmen werden unter 4.2. zu den einzelnen Bilanzpositionen erläutert. Die Zahlen des Jahresabschlusses 2015 wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Stadt Aachen aufgestellt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistete eine vollständige, richtige und
zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Bei der Prüfung wurden keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stadt
Aachen getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der
rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weite-8-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
ren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung, bis auf die unter
Punkt 4.4 beschriebene Abstimmung in der Finanzrechnung (s. auch S. 21) den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Einsatz von IT bei der Stadtverwaltung Aachen
Zur IT-technischen Unterstützung der Rechnungslegung und Buchführung nach den rechtlichen Vorgaben des NKF setzt die Stadt Aachen die Standardsoftware SAP unter dem Release-Stand ERP 6.0 ein.
Die grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software wurde im Rahmen der Ersteinführung
festgestellt. Die sukzessive Aktualisierung, die Anpassung von Funktionen, Programmen und Berechtigungen wurden entsprechend geprüft.
Aufgrund der hohen Komplexität und umfangreicher Transaktionen sowie aufgrund spezifischer Zuschnitte auf die Bedürfnisse der Verwaltung sind stark unterschiedliche Systeme im Einsatz, die entweder direkt oder über vorgeschaltete Schnittstellen auf andere Applikationen auf das Finanz- und Buchungssystem SAP zugreifen. Dies betrifft neben dem zentralen Buchführungsprogramm auch die Nebenbuchhaltungen (z. B. das Modul HCM_HR zur Personalkostenabrechnung) und die als Nebenbuchhaltung geführten Vorverfahren, die über Schnittstellenprogramme angebunden sind.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat nach § 103 Abs. 1 Ziffer 6 GO das Prüfrecht, wonach grundsätzlich alle IT-Verfahren mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Rechnungsprüfung vorab
zu prüfen sind. Dies bezieht sich auch auf Updates und Patches. Bei der Programmprüfung handelt es
sich um eine gesetzliche Prüfungsaufgabe, die bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft die
Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung zum Inhalt hat. Die Prüfungen richten sich darauf, ob die
Programme zu richtigen, praxisgerechten Ergebnissen führen und ob Programme und Verfahren gesetzmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen.
Für die gesamte IT-Landschaft bei der Stadt Aachen bewirkt der hohe Automatisierungsgrad eine hohe
Wartungsintensität der angeschlossenen Programme, so dass die Systemlandschaft auch ständigen
Veränderungen unterliegt, sei es durch Programmanpassungen oder durch die IT-technische Umsetzung neuer Gesetzeslagen. Die Funktionalität dieser Systeme wird durch den konzerneigenen ITDienstleiter regio iT, der entsprechend ISO zertifiziert ist, sichergestellt. Auch der Fachbereich Personal
und Organisation mit der Abteilung IT - Management (FB11/4) trägt in einem sehr hohen Maße zum
funktionierenden Gesamtsystem bei.
Die technische Infrastruktur (Server, zentrale Datenspeicher usw.) und deren bauliche Unterbringung
bei der regio iT GmbH gewährleisten eine sehr hohe Sicherheit für den laufenden IT-Betrieb.
Die regio iT GmbH räumt aus ihrer Rolle als Dienstleister heraus einem sehr hohen Sicherheitsniveau
und hoher Verfügbarkeit der angebotenen IT-Services zentralen Stellenwert ein. Dies wird durch das
Ergebnis der systemischen Prüfung bestätigt.
Es ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
die Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung im Haushaltsjahr 2016 nicht eingehalten wurden.
4.1.2
Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend gegliedert. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
-9-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit der nachfolgenden Einschränkung angesetzt und bewertet.
Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden innerhalb der einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.
Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
mit Ausnahme der in den Feststellungen genannten Sachverhalte ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften,
den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, mit den genannten
Einschränkungen, entspricht.
Eine den Bedürfnissen angepasste Kosten- und Leistungsrechnung ist, verbunden mit produktorientierten Zielen und Kennzahlen, gemäß §§ 18 und 12 GemHVO einzuführen. Dadurch werden die Grundlagen für eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes sowie eine Unterstützung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geschaffen. Zum Prüfungszeitpunkt ist festzustellen, dass für den Haushalt 2018 die mit den politischen
Gremien abgestimmten Ziele und Kennzahlen konkretisiert und in den Haushaltsplan eingearbeitet werden.
4.1.3
Lagebericht
Der Lagebericht ist gemäß § 101 Abs. 1 Satz 4 und § 101 Abs. 6 GO NRW daraufhin zu prüfen, ob
•
•
•
er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht,
seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken und
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind.
Der Lagebericht soll verständlich geschrieben, klar gegliedert, angemessen detailliert und von Jahr zu
Jahr stetig unter Angabe von Vorjahreszahlen aufgebaut sein. Die Informationen im Lagebericht sollen
dabei jedoch nicht objektiviert werden, wie es i.d.R. für den Anhang vorgenommen wird. Im Lagebericht
sollen vielmehr die bedeutenden und wesentlichen Informationen über die Ergebnisse der gemeindlichen Haushaltswirtschaft und über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde sowie ihre wirtschaftliche
Entwicklung aus der Sichtweise und Einschätzung der Gemeindeführung (Oberbürgermeister, Stadtkämmerin, Verwaltungsvorstand) gegeben werden.
Weitere Vorgaben zum Inhalt des Lageberichtes finden sich in § 48 GemHVO.
Mit Datum vom 18.10.2017 hat die Verwaltung den am 12.10.2017 aufgestellten Jahresabschluss 2016
vorgelegt. Nach erfolgter Prüfung und durchgeführten Korrekturen wurde der Jahresabschluss am
27.02.2018 durch die Verwaltungsleitung bestätigt. Der darin enthaltene Lagebericht war Grundlage der
nachfolgenden Analyse.
Der Lagebericht des Jahres 2016 gliedert sich wie folgt:
I.
II.
III.
Allgemeines
Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
- 10 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
IV.
V.
VI.
VII.
Chancen und Risiken der Stadt Aachen
Fazit / Ausblick
Organe und Mitgliedschaften
Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes
Anlagen zum Lagebericht:
- Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW
- Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW
Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als
Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der
Vorjahre ist somit gegeben.
Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW.
Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der im Oktober 2017 vorhandenen Kenntnisse
dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste,
die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2016 bekannt geworden sind.
Der Lagebericht hat als Vorgänge von besonderer Bedeutung des Jahres 2016 u.a.
-
Städteregion Aachen
Alemannia Aachen
Schulreparaturprogramm
Gute Schule 2020
Einführung der Umweltzone
Sanierung der Feuerwache
Sozialer Wohnungsbau und aktive Bodenbewirtschaftung
Flüchtlingssituation
aufgeführt.
Die Haushaltsentwicklung 2016 war im Wesentlichen geprägt durch die folgenden Faktoren:
-
Personalmehraufwendungen insbesondere aufgrund Tarifsteigerungen und einem Wachstum
des Personalbestandes um rd. 18% seit 2010,
erstmalig seit 2012 deutlich angestiegene Gewerbesteuererträge (rd. 6,1 Mio.€ mehr als geplant),
Mehraufwendungen im Bereich der Transferaufwendungen und die erforderliche Vorfinanzierung durch Kassenkredite aufgrund verspäteter Liquidierung,
Abschlagszahlung der Städteregion für die Jahre 2012 bis 2015 in Höhe von 15 Mio. € (für 2016
geplant 4,9 Mio. €)
Unter Ziffer II werden u.a folgende Positionen dargelegt:
-
das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,7% erhöht. Die Veränderung
bei den Sachanlagen in Höhe von 23,2 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus den Bereichen
des Infrastrukturvermögens sowie der Bilanzposition Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen mit Zugängen in Höhe von rd. 56,6 Mio. €, Abgängen von rd. 9,5 Mio. € und Abschreibun- 11 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
gen Höhe von 24,1 Mio. €. Nennenswert ist auch die Erhöhung des Bilanzansatzes der Finanzanlagen in Höhe von rd. 23,5 Mio. €, welcher in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen an
den Eigenbetrieb Gebäudemanagement begründet ist.
-
die Erhöhung des Forderungsbestandes um 21,53 Mio. € bzw. rd. 16,42 % ergibt sich im Wesentlichen aus den Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von rd. 10,06 Mio. €, welche
größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen
sind, sowie Zuwächse im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von
rd. 14,7 Mio. €, welche die Abschlagszahlung der Städteregion betreffen. Zu erwähnen ist darüber hinaus die Verringerung der Sonstigen Vermögensgegenstände von 4,3 Mio. €, die im
Wesentlichen aus Zu- und Abgängen im Rahmen der Umlegungsverfahren sowie Flurstücksfortführungen resultiert.
-
die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,5 Mio. € erhöht. Maßgeblich
ergibt sich die Erhöhung aus den steigenden Pensionsverpflichtungen und der in 2016 vorgenommenen Zuführung zur Rückstellung für die Städteregion.
-
die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind gegenüber dem Vorjahr um rd.
66,6 Mio. € gestiegen, was insbesondere der Vorfinanzierung von Transferaufwendungen im
Bereich der Flüchtlingshilfe geschuldet ist.
Unter Ziffer III wird u.a. die Entwicklung des Eigenkapitals dargestellt. Da die Ausgleichsrücklage vollständig aufgezehrt ist, vermindert die Abdeckung der jeweiligen Fehlbeträge seit 2013 unmittelbar den
Bestand der Allgemeinen Rücklage. Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte auf 24,26 % zurückgegangen. Auch die
Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) hat sich von 31,97 % auf 30,45 % reduziert.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2015 (rd. -36,21 Mio. €) hat sich das Jahresergebnis 2016 mit rd. 33,25 Mio. € um rd. 3 Mio. € verbessert. Der ursprüngliche Haushaltsansatz wird um rd. 3,4 Mio. € unterschritten. Dennoch verbleibt ein hohes Defizit.
Unter IV. Chancen und Risiken der Stadt Aachen sind einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt:
-
ein Großteil der Einnahmen bei der Stadt Aachen stehen in mittelbarer Abhängigkeit der gesamtwirtschaftlichen Konjunkturlage
die Entwicklung der Gewerbesteuererträgnisse
Risiken aus Beteiligungen, Sondervermögen, Bürgschaften und Zinslasten
Wegfall der Einlagensicherung
Anstieg der Zinsaufwendungen
Hierzu wird die Risikofrüherkennung weiter ausgebaut. Neben dem bereits bestehenden Produkt- und
Finanzcontrolling und der Überarbeitung des internen Kontrollsystems (IKS), befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase. Die Erstellung eines „Risikoportals“
konnte inhaltlich bereits umgesetzt werden. Um den Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern
und die haushalterische Handlungsfähigkeit zu bewahren, wurden verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen konzipiert und zum Teil umgesetzt. Es wurden z.B. IT-Kosten im Bereich Leasing in Höhe von
rd. 180.00,00 € eingespart, durch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer im Jahr 2015 und 2016
- 12 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Mehrerträge in Höhe von rd. 59.000,00 € und durch die Einführung der Wettbürosteuer Erträge in Höhe
von rd. 95.600,00 € eingenommen werden.
Im Fazit / Ausblick unter Ziffer V. wird auf die erfreulicherweise stabilisierten Ergebnisse hingewiesen,
welche gleichwohl nicht über den klar defizitären Haushalt der Stadt Aachen und den Eigenkapitalverzehr hinweg täuschen dürfen. Große Herausforderungen der letzten Jahre wie z.B. U3 Betreuungsausweitung, Flüchtlingsbetreuung, klimaschonende Mobilitätspolitik bleiben weiter bestehen und sind – wie
bereits in den vergangenen Jahren - erfolgreich abzusichern. Hierbei sind die Erkenntnisse eines recht
aktuellen Jahresabschlusses bei der Planung von Vorteil. Die Stadt geht davon aus, es weiterhin gelingen wird, die Schere zwischen Aufwand und Ertrag weiterhin stabil zu halten. Ziel sollte es jedoch sein,
die Differenzen zu verringern, um so die weitere Reduzierung des Eigenkapitals zu verhindern.
Bei den Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes unter Punkt
VII wurde im Entwurf des Lageberichtes bei der Zuständigkeitsordnung eine Einspruchsfrist von sechs
Werktagen aufgeführt, welche nicht mehr aktuell ist. Die Frist für Einsprüche der Fraktionen beträgt acht
Kalendertage. Dies und der Name der Ratsvertreterin Frau Sevgi Sakar wurden mit Vorlage der abschließenden Dokumentation korrigiert.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, seine Angaben entsprechen der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die
Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung.
Es ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen trotz der außerordentlichen finanziellen Belastungen in
jüngster Vergangenheit weiterhin ihre Handlungsfähigkeit aufrechterhalten konnte.
4.2
Feststellungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss
Differenz:
211.881.519,40 €
211.181.805,24 €
./. 699.714,16 €
Offen ist derzeit, ob bei den Zugängen die Übertragung eines Grundstücks zum Verkehrswert und somit
ca. 100.000 € über Buchwert an die Stiftung Cockerill und Liebermann zulässig war. Insbesondere mit
Hinblick darauf, dass ein Mehrerlös aus dem Verkauf von unbeweglichem Sachvermögen bilanziert
wird, obwohl eine Personenidentität zwischen der Stadt Aachen und der v.g. Stiftung vorliegt. Dies käme einer Hebung stiller Reserven gleich.
Hierzu bestehen jedoch divergierende Auffassungen des FB 14 und der Gemeindeprüfungsanstalt einerseits sowie des FB 20 und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF andererseits. Eine Klärung
konnte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 nicht abschließend erfolgen und wird zwecks
tiefergehender Prüfung in die Liste der Offenen Posten aufgenommen.
- 13 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
24.098.988,65 €
26.986.534,04 €
2.887.545,39 €
Auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde bei der
Bilanzposition „1.2.3.2 Brücken und Tunnel“ ein Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2016
festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Übernahme des Ergebnisses der körperlichen Inventur 2015.
Dabei wurde festgestellt, dass 13 Bauwerke zu Unrecht aktiviert wurden. Diese weisen einen Restbuchwert in Höhe von 192 T€ aus und sind gegen die Allgemeine Rücklage in Abgang zu bringen. Eine
Korrektur erfolgt im Jahresabschluss 2017.
Für die zukünftigen Jahresabschlüsse ist ein Prozess zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Anlagenbestandes dieser Bilanzposition mit dem Aachener Stadtbetrieb und der STAWAG AG zu entwickeln, der sicherstellt, dass sämtliche Veränderungen periodengerecht erfasst und im Anlagenbuch
umgesetzt werden.
.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
308.100.016,93 €
318.050.986,87 €
9.950.969,94 €
In den Jahresabschlüssen 2011 – 2013 sind Inlinermaßnahmen aktiviert worden, die nicht zu einer über
den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung geführt haben. Durch den
Fehler aus Vorjahren ergibt sich zum Stichtag 31.12.2016 ein zu hoher Vermögensausweis in dieser
Bilanzposition in Höhe von ca. 1,15 Mio. €.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
283.317.051,66 €
281.989.006,76 €
./. 1.328.044,88 €
Auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde bei der
Bilanzposition „1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ ein Prüfungsschwerpunkt für den Jahresabschluss 2016 festgelegt. Aus den zurückliegenden Jahresabschlussprüfungen bestanden 30 offene Punkte im Zusammenhang mit dieser Bilanzposition, welche durch die
Finanzsteuerung zu bearbeiten waren. Hiervon wurden 18 offene Punkte für den vorliegenden Jahresabschluss nicht abschließend bearbeitet oder mit der Bearbeitung wurde noch nicht begonnen. Für den
Jahresabschluss 2017 wird eine ordnungsgemäße Bearbeitung aller offenen Punkte erwartet.
Grundsatz der Vollständigkeit
Mit der Inventur im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht
gewährleistet ist. Zum 31.12.2015 sind 708 Straßenabschnitte inventarisiert worden, die nicht bilanziert
sind. Zeitgleich wurde festgestellt, dass 285 Anlagegüter mit einem Gesamtwert zum 31.12.15 in Höhe
von ca. 13,5 Mio. € bilanziert sind, die auf Basis der erfassten Knotenpunkte keinen Inventurgütern zugeordnet werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Stra- 14 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
ßenabschnitte handelt, bei welchen eine Änderung von Knotenpunkten erfolgt ist, eine Zuordnung somit
nur formal nicht erfolgen konnte und lediglich Umbuchungen im Anlagenbuch durchzuführen sind. Für
den vorliegenden Jahresabschluss konnte die Vollständigkeit nicht hergestellt werden.
Grundsatz der Stetigkeit
Die zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz verwendeten Gesamtnutzungsdauern für Straßenabschnitte
wurden mit dem Jahresabschluss 2008 aufgrund der Einschätzung des Fachamtes in der örtlichen Nutzungsdauertabelle verändert. Der Eröffnungsbilanzstand wurde jedoch nicht angepasst. Der Grundsatz
der Bewertungsstetigkeit ist verletzt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde abgestimmt, dass eine Überprüfung des gesamten Straßennetzes spätestens bis zum Jahresabschluss
2023 abgeschlossen sein soll. Dem Fachbereich Rechnungsprüfung wurde jedoch ein Prozess dokumentiert, welcher ab dem Jahresabschluss 2017 umgesetzt werden soll. Es wird im Jahresabschluss
2017 aufzugreifen sein, ob der dokumentierte Prozess ausreichend ist, um bis spätestens zum Jahresabschluss 2023 das gesamte Straßennetz überprüft zu haben.
Niederstwertprinzip
Entgegen dem sonst für die Inventur 2015 angewandten Verfahren erfolgte zunächst für Straßenabschnitte, welche seit dem 01.01.2008 neu hergestellt worden sind oder auf die nachträgliche Herstellungskosten aktiviert worden sind, keine Überprüfung auf dauerhafte Wertminderung gemäß § 35 Abs. 5
GemHVO. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
nachgeholt. Der entsprechende Prozess ist eingeleitet; leider wurden dem Fachbereich Finanzsteuerung von den technischen Fachbereichen die Unterlagen noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Für den vorliegenden Jahresabschluss konnten dem Fachbereich Rechnungsprüfung
somit noch keine entsprechenden Informationen vorgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der Inventur 2015 wurde der Festwert für Feld- und Wirtschaftswege aufgelöst,
hierbei wurden 127 Straßenabschnitten ein Gesamtwert in Höhe von 418 T€ zugeordnet, für welche auf
Basis von Strichproben festgestellt wurde, dass sie zum Erinnerungswert hätten ausgewiesen werden
müssen. Der Restwert hätte proportional auf ca. eintausend andere Straßenabschnitte verteilt werden
müssen. Auf eine Korrektur wurde auch im vorliegenden Jahresabschluss aus Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtet und wird auch in Zukunft nicht erfolgen.
Anschaffungskostenprinzip
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 und 2016 wurden Vermögensgegenstände, welche seit dem
01.01.08 der Stadt Aachen unentgeltlich zugegangen sind und deren Zugang bisher versäumt wurde,
nicht ordnungsgemäß aktiviert. Es wurde damit begonnen, die Buchungen im Jahresabschluss 2016 zu
korrigieren. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Übertragungen
reduziert sich der Vermögensausweis und in gleicher Höhe die sonstigen Sonderposten.
Optimierung von Prozessabläufen
Im Rahmen einer Prüfung der internen Kontrollsysteme im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass kein Prozess besteht, der sicherstellt, dass sämtliche Informationen erhoben und an die Finanzsteuerung weitergeleitet werden, welche für den Zugang der Anlagegüter, die unentgeltlich (städtebauliche Verträge,
Umwidmungen) auf die Stadt Aachen übergehen, benötigt werden. Im Kalenderjahr 2017 wurde durch
Dezernat II eine Verfügung erlassen, welche den zukünftigen Prozessablauf regelt. Diese wird jedoch
erst ab dem Kalenderjahr 2018 umgesetzt.
Durch die Inventur 2015 erlangte der Fachbereich Rechnungsprüfung Kenntnis davon, dass bereits seit
Eröffnungsbilanz keine plausibel, stetige Abgrenzung zwischen Anlagegütern im Sinne von Brückenbauwerken der Bilanzposition 1.2.3.2 und im Sinne von Verkehrswegen dieser Bilanzposition, die über
- 15 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
ein Brückenbauwerk verlaufen, erfolgt. Daher ist mit den Fachämtern ein Prozess abzustimmen, der
sicherstellt, dass bei Investitionsmaßnahmen eine entsprechend differenzierte Betrachtung vorgenommen_wird.
Bereits zur Eröffnungsbilanz wurde ein Festwert für Zäune im öffentlichen Straßenbereich zur Trennung
von Nebenflächen in Höhe von 158.059 € aktiviert, welcher seither unverändert bilanziert ist. Eine
Überprüfung des Festwertes wurde auch im vorliegenden Jahresabschluss nicht durchgeführt. In Zusammenarbeit mit den Fachämtern ist für die ordnungsgemäße Fortführung dieses Festwertes ein Prozess abzustimmen.
Weiterhin fiel im Rahmen der Inventur 2015 auf, dass zur Ermittlung des Zeitwertes für den Festwert
Verkehrseinrichtungsgegenstände sowohl zur Eröffnungsbilanz, als auch zur Inventur 2015 vornehmlich
Materialkosten, jedoch keine Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt worden sind. Eine entsprechende Abstimmung mit dem Fachamt wurde eingeleitet; ein Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor. Eine
Überprüfung und Anpassung des Festwertes erfolgte somit für den vorliegenden Jahresabschluss nicht.
Schwerpunkt der Jahresabschlussprüfung 2014 bildeten die unterjährigen Zugänge, mehrere Maßnahmen wurden geprüft, dabei wurde aufgrund der Summe sowie Vielfalt der getätigten Feststellungen die
Schlussfolgerung gezogen, dass Mängel im Bearbeitungsprozess bestehen und interne Kontrollfunktionen nicht ausreichend vorhanden sind. Ebenfalls wurde im Jahresabschluss 2015 eine Straßenbaumaßnahme eingesehen. Ein erforderlicher Bearbeitungsprozess ist zwar gegeben, allerdings ist eine
notwendige Optimierung hinsichtlich der Steuerung zwischen den beteiligten Fachbereichen noch zu
realisieren. Eine Überprüfung der einzelnen Feststellungen der Jahre 2014 und 2015 ist durch die Finanzsteuerung im vorliegenden Jahresabschluss 2016 nicht erfolgt.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
9.403.473,02 €
14.299.118,55 €
4.895.645,53 €
Auf Basis des von der Rechnungsprüfung praktizierten risikoorientierten Prüfansatzes wurde bei der
Bilanzposition „1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ ein Prüfungsschwerpunkt für den
Jahresabschluss 2016 festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Übernahme des Ergebnisses der körperlichen Inventur 2015. In diesem Zusammenhang sind Anlagegüter zu Unrecht aktiviert worden sowie
mengenmäßige Abgänge versäumt worden. Hierdurch ist der Vermögensausweis in dieser Bilanzposition sowie die Höhe der allgemeinen Rücklage zum Stichtag des Jahresabschlusses um ca. 432 T€ zu
hoch. Eine Korrektur erfolgt im Jahresabschluss 2017.
Im Jahr 2016 sind in Höhe von ca. 190 T€ Zugänge in dieser Bilanzposition erfolgt, welche der Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen hätten zugehen müssen.
Bereits im Jahresabschluss 2015 wurde festgestellt, dass mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie dem
Gebäudemanagement ein Prozess abzustimmen ist, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist.
- 16 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
308.731.161,82 €
308.731.161,82 €
0,00 €
Aufgrund der aktuellen Entwicklung, vor allem in Bezug auf den Energiesektor (vgl. Lagebericht 4.2.2),
wurde auf die Ermittlung des beizulegenden Wertes für die EVA GmbH ein Prüfungsschwerpunkt für
den Jahresabschluss 2016 gelegt. Der beizulegende Wert für die EVA GmbH wurde für die Jahresabschlüsse 2013 bzw. 2014 zuletzt detailliert ermittelt und wird seitdem in vereinfachter Form fortgeschrieben.
Zum Stichtag des Jahresabschlusses entspricht dieser beizulegende Wert für die EVA GmbH dem
Buchwert, es liegen somit keine Anzeichen für eine Wertminderung vor. Dies ist vor allem in der fallenden Entwicklung des Basiszinssatzes begründet, welcher jedoch zum 31.12.16 seinen Tiefpunkt erreicht hat.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist zu prüfen, inwieweit die Bewertungsfaktoren
anzupassen sind. Mit Blick auf geänderte Konzernstrukturen wird zu gegebener Zeit eine weitere Überprüfung erfolgen.
Die Qualität der Dokumentation für diese Bilanzposition ist für zukünftige Jahresabschlüsse zu verbessern, vor allem hinsichtlich der einheitlichen und stetigen Ermittlung der beizulegenden Ertragswerte.
1.3.3
Sondervermögen
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
410.730.061,22 €
410.730.061,22 €
0,00 €
Zum Stichtag des Jahresabschlusses liegt der beizulegende Wert für den Aachener Stadtbetrieb um
2.400.504,07 € unterhalb des Buchwertes. Der Aachener Stadtbetrieb wurde bereits im Jahresabschluss 2013 um 5,4 Mio. € abgeschrieben, seitdem reduzierte sich das Eigenkapital jährlich weiter.
Obgleich für die Haushaltsjahre 2018 ff. eine Zuschusserhöhung um 2,5 Mio. € eingeplant wurde, weist
der Wirtschaftsplan des Stadtbetriebs jährliche Defizite aus.
Es liegt daher zum Stichtag des Jahresabschlusses eine Wertminderung gemäß § 35 V GemHVO in
Höhe von 2.400.504,07 € vor, deren Dauerhaftigkeit in den Folgejahren aufgrund entsprechender Gegenmaßnahmen noch zu prüfen ist.
2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
47.646.754,11 €
73.307.970,20 €
25.661.216,09 €
- 17 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
40.235.629,11 €
40.398.810,99 €
163.181,88 €
Die Forderungen der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Aachen (Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E
26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule Aachen (E 42)
stellen dort Verbindlichkeiten dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Verbindlichkeiten auszuweisen.
In der vorgelegten Abstimmung auf Einzelpostenebene wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Bei den bereits erfolgten
Abstimmarbeiten konnten jedoch fast alle Differenzen geklärt werden. Zur Vermeidung solcher Differenzen wurde ein unterjähriges Prüfvorgehen vereinbart.
PASSIVA
2.3
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
9.092.440,86 €
5.788.039,73 €
./. 3.304.401,13 €
Die Betriebsabrechnungsbögen 2016 für die Bereiche Abwasser, Abfall, Friedhof und Straßenreinigung/Winterdienst lagen zum Zeitpunkt der Jahresabschlussprüfung vor. Eine Qualitätssicherung durch
den Fachbereich Finanzsteuerung und eine Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung war
aufgrund der zeitnahen Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich. Der Betriebsabrechnungsbogen 2016 für den Rettungsdienst ist noch nicht erstellt, wird jedoch mit einer Unterdeckung abschließen.
Sofern sich durch die Prüfung der Betriebsabrechnungen noch Veränderungen ergeben, sind diese im
Jahresabschluss 2017 zu berücksichtigen.
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
53.940.869,98 €
68.151.230,49 €
14.210.360,51 €
Die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen gegenüber den Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen der Stadt Aachen (Aachener Stadtbetrieb (E 18), Eurogress (E 88), Gebäudemanagement (E 26), Kulturbetrieb (E 49), Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) und Volkshochschule
Aachen (E 42)) stellen dort Forderungen dar. Sie sind in den Bilanzen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen als Forderungen auszuweisen. In der vorgelegten Abstimmung auf Einzelpostenebene wurden Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Bei den bereits erfolgten Abstimmarbeiten konnten jedoch
- 18 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
fast alle Differenzen geklärt werden. Ungeklärt ist ein Betrag ggü. E26 in Höhe von 388.723,28 €, der
ggf. aufwandswirksam gebucht werden müsste. Zur Vermeidung solcher Differenzen wurde ein unterjähriges Prüfvorgehen vereinbart.
4.8
Erhaltene Anzahlungen
Bilanzwert (01.01.2016):
Wert zum Jahresabschluss:
Differenz:
48.873.886,86 €
45.137.191,53 €
./. 3.736.695,33 €
38510000 Sammelkonto erhaltene Anzahlungen
19.032.672,23 €
Nach der vorliegenden Dokumentation konnten im Jahr 2016 nicht alle vorgesehenen Passivierungen
auf Sonderposten vorgenommen bzw. nachgeholt werden. Von den 19.032.672,23 € hätten in 2016
weitere ca. 4.5 Mio. € passiviert und ca. 2.2 Mio. € umgebucht werden müssen. Der Betrag in Höhe von
9.088,00 € muss ertragswirksam aufgelöst werden. Da es sich – bis auf die fehlende ertragswirksame
Auflösung - lediglich um Ausweisfehler auf der Passivseite der Bilanz handelt, wird nach Rücksprache
mit der Rechnungsprüfung die Korrektur in 2017 erfolgen. FB 20 hat bereits mit den entsprechenden
Buchungen begonnen.
4.3
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die
Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des
Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des
Eigenkapitals der Stadt Aachen ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und
Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und
bildet den Ressourcenverbrauch der Stadt Aachen somit umfassend ab.
Im Rahmen der Aufstellung des gemeindlichen Jahresabschlusses sind von der Gemeinde neben der
Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung eine Vielzahl von produktorientierten Teilrechnungen aufzustellen, die mit den im Haushaltsplan der Gemeinde enthaltenen Teilplänen unmittelbar in Verbindung
stehen (vgl. § 40 GemHVO NRW). Mit diesen Teilrechnungen wird die tatsächliche Ausführung der
gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr produktorientiert nachgewiesen. Die Teilrechnungen bestehen wie die Teilpläne aus mehreren Teilen und müssen jeweils ein produkt- und aufgabenbezogenes Gesamtbild im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung darstellen. Sie müssen auch die
Teilergebnisrechnungen enthalten, auch wenn die Teilergebnisrechnungen einen Auszug aus der Ergebnisrechnung darstellen und von der Gemeinde entsprechend der Gliederung ihrer Ergebnisrechnung aufzustellen sind.
Die Gemeinde soll in die Aufstellung der Teilergebnisrechnungen das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in den jeweils abgegrenzten produktbezogenen Bereichen der Teilrechnung berücksichtigen. Unter Beachtung des Bruttoprinzips sind in jeder Teilergebnisrechnung die Erträge und Aufwendungen nach Arten nachzuweisen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr produktbezogen erzielt wurden oder zu leisten waren. Dazu ist wie im Ergebnisplan das Ergebnis
der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis sowie aus beiden Ergebnissen das ordentliche Ergebnis durch die Bildung von Salden festzustellen.
- 19 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
In den Teilergebnisrechnungen sind auch die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen auszuweisen, wenn die Gemeinde diese für ihre Haushaltsbewirtschaftung erfasst (vgl. § 17 GemHVO NRW). Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Sofern zum Nachweis
des vollständigen Ressourcenverbrauchs die internen Leistungsbeziehungen jedoch im abgelaufenen
Haushaltsjahr erfasst worden sind, muss die Gemeinde diese in ihre Teilergebnisrechnung einbeziehen
und nach dem Jahresergebnis aufzeigen. Bezogen auf die gemeindliche Ergebnisrechnung müssen
sich die entstandenen Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen insgesamt ausgleichen.
Ertrags- und Aufwandsarten
* Steuern und ähnliche Abgaben
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen
* Sonstige Transfererträge
* Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
* Privatrechtliche Leistungsentgelte
* Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
* Sonstige ordentliche Erträge
* Aktivierte Eigenleistungen
* Bestandsveränderungen
** Ordentliche Erträge
* Personalaufwendungen
* Versorgungsaufwendungen
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
* Bilanzielle Abschreibungen
* Transferaufwendungen
* Sonstige ordentliche Aufwendungen
** Ordentliche Aufwendungen
*** Ordentliches Ergebnis
* Finanzerträge
* Zinsen und ähnliche Aufwendungen
** Finanzergebnis
**** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
* Außerordentliche Erträge
* Außerordentliche Aufwendungen
** Außerordentliches Ergebnis
***** Jahresergebnis
Ergebnis 2015 Fortg. Ansatz 2016 Ist-Ergebnis 2016 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2016/15
-342.478.476,39
-172.081.240,84
-3.247.954,02
-139.237.084,99
-23.109.617,44
-95.146.240,79
-50.671.122,07
-353.022.000,00
-177.220.700,00
-4.207.900,00
-142.865.800,00
-23.800.400,00
-132.370.400,00
-51.450.444,00
-361.288.822,86
-184.934.780,21
-3.756.666,34
-145.651.567,62
-24.039.255,70
-139.388.263,64
-47.157.450,37
8.266.822,86
7.714.080,21
-451.233,66
2.785.767,62
238.855,70
7.017.863,64
-4.292.993,63
-18.810.346,47
-12.853.539,37
-508.712,32
-6.414.482,63
-929.638,26
-44.242.022,85
3.513.671,70
-116.373,89
-826.088.110,43
162.881.050,06
28.660.222,99
74.355.032,69
25.160.651,39
541.012.485,37
33.221.943,74
865.291.386,24
39.203.275,81
-21.381.254,03
18.384.192,03
-2.997.062,00
36.206.213,81
-884.937.644,00
172.982.399,20
44.406.800,00
92.163.517,94
20.773.486,77
577.702.894,51
27.910.398,00
935.939.496,42
51.001.852,42
-21.805.500,00
18.029.800,00
-3.775.700,00
47.226.152,42
-29.303,40
-906.246.110,14
174.578.219,12
33.616.249,44
81.191.080,42
24.897.158,39
581.790.852,88
36.707.424,71
932.780.984,96
26.534.874,82
-21.781.296,40
28.492.281,83
6.710.985,43
33.245.860,25
29.303,40
21.308.466,14
-1.595.819,92
10.790.550,56
10.972.437,52
-4.123.671,62
-4.087.958,37
-8.797.026,71
3.158.511,46
24.466.977,60
-24.203,60
-10.462.481,83
-10.486.685,43
13.980.292,17
87.070,49
-80.157.999,71
11.697.169,06
4.956.026,45
6.836.047,73
-263.493,00
40.778.367,51
3.485.480,97
67.489.598,72
-12.668.400,99
-400.042,37
10.108.089,80
9.708.047,43
-2.960.353,56
36.206.213,81
47.226.152,42
33.245.860,25
13.980.292,17
-2.960.353,56
Stand: 14.02.2018
Neben der Prüfung diverser Konten der Ergebnisrechnung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
2016, wurden durch den Fachbereich Rechnungsprüfung unterjährig (§ 103 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW)
Prüfungen im Rahmen der risikoorientierten Prüfplanung durchgeführt, die in Verbindung mit der Finanzbuchhaltung stehen. Diese Prüfungen wurden zur Vorbereitung des Jahresabschlusses und Einschätzung des Internen Kontrollsystems (IKS) herangezogen. Zu den Ergebnissen der einzelnen Prüfungen wurden Prüfberichte gefertigt und in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses umfangreich beraten.
Weiter erfolgt gem. § 103 Abs. 1 Nr. 5 GO NRW durch die im Rahmen des Internen Kontrollsystems
implementierte Visakontrolle eine laufende Prüfung der Kassenanordnungen (bei Beträgen ab
6.000,00 €) durch den Fachbereich Rechnungsprüfung vor ihrer Zuleitung an die Kasse.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgte eine Abstimmung der Summen aus der Ergebnisrechnung mit den Summen aus der Teilergebnisrechnung. Als Basis wurden hierzu die durch FB 20 zur
Verfügung gestellten Auswertungen herangezogen.
Auch stimmt die Summe der Erträge aus internen Leistungsbeziehungen mit der Summe der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen überein.
Im Anhang (Anlage 5) werden besondere Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung aufgeführt.
- 20 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
4.4
Finanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
* Steuern und ähnliche Abgaben
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen
* Sonstige Transfereinzahlungen
* Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
* Privatrechtliche Leistungsentgelte
* Kostenerstattung und Kostenumlagen
* Sonstige Einzahlungen
* Zinsen und ähnliche Einzahlungen
** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
* Personalauszahlungen
* Versorgungsauszahlungen
* Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen
* Zinsen und ähnliche Auszahlungen
* Transferauszahlungen
* Sonstige Auszahlungen
** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
*** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
* Investitionszuwendungen
* Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen
* Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen
* Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte
* Sonstige Investitionseinzahlungen
** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit
* Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude
* Auszahlungen für Baumaßnahmen
* Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen
* Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung.
* Sonstige Investitionsauszahlungen
** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit
*** Saldo aus Investitionstätigkeit
**** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
* Aufnahme von Krediten für Investitionen
* Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich.
* Tilgung von Krediten für Investitionen
* Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich.
** Saldo aus Finanzierungstätigkeit
***** Änderung Finanzmittelbestand
** Anfangsbestand an Finanzmitteln
* Bestand an fremden Finanzmitteln
* Technische Finanzpositionen
****** Liquide Mittel
Ergebnis 2015 Fortg. Ansatz 2016 Ist-Ergebnis 2016 Vergleich Ansatz/Ist Vergleich Ist 2016/15
306.981.313,87
352.122.000,00 357.141.346,38
-5.019.346,38
50.160.032,51
152.510.191,76
172.032.900,00 159.843.073,46
12.189.826,54
7.332.881,70
3.444.737,60
3.134.700,00
3.508.399,06
-373.699,06
63.661,46
130.800.176,09
136.114.300,00 138.392.865,51
-2.278.565,51
7.592.689,42
15.039.077,37
14.540.800,00
14.355.807,94
184.992,06
-683.269,43
87.225.278,62
131.041.000,00 114.469.997,65
16.571.002,35
27.244.719,03
23.617.319,88
24.262.200,00
25.101.625,49
-839.425,49
1.484.305,61
22.617.792,40
21.685.600,00
21.129.090,03
556.509,97
-1.488.702,37
742.235.887,59
854.933.500,00 833.942.205,52
20.991.294,48
91.706.317,93
-142.212.038,56
-153.482.499,20 -153.707.855,16
225.355,96
-11.495.816,60
-25.367.502,57
-24.063.600,00
-24.612.272,49
548.672,49
755.230,08
-63.298.961,59
-76.027.739,31
-66.588.546,69
-9.439.192,62
-3.289.585,10
-17.435.153,73
-18.029.800,00
-21.887.980,16
3.858.180,16
-4.452.826,43
-509.520.133,73
-581.353.165,73 -561.490.014,64
-19.863.151,09
-51.969.880,91
-18.576.148,64
-25.203.854,79
-19.749.658,08
-5.454.196,71
-1.173.509,44
-776.409.938,82
-878.160.659,03 -848.036.327,22
-30.124.331,81
-71.626.388,40
-34.174.051,23
-23.227.159,03
-14.094.121,70
-9.133.037,33
20.079.929,53
33.879.090,67
27.721.600,00
21.405.415,17
6.316.184,83
-12.473.675,50
11.772.916,47
11.979.973,25
13.492.046,18
-1.512.072,93
1.719.129,71
10.012.559,31
0,00
0,00
0,00
-10.012.559,31
1.786.249,97
3.570.300,00
1.654.297,93
1.916.002,07
-131.952,04
6.825.320,54
2.463.500,00
760.239,83
1.703.260,17
-6.065.080,71
64.276.136,96
45.735.373,25
37.311.999,11
8.423.374,14
-26.964.137,85
-3.196.551,39
-12.238.262,57
-4.976.032,39
-7.262.230,18
-1.779.481,00
-24.140.033,46
-56.924.375,86
-27.895.337,08
-29.029.038,78
-3.755.303,62
-9.809.077,26
-24.112.784,56
-13.857.974,56
-10.254.810,00
-4.048.897,30
-5.988.687,00
-27.053.959,35
-9.412.691,81
-17.641.267,54
-3.424.004,81
-30.946.367,26
-92.828.952,76
-27.098.528,94
-65.730.423,82
3.847.838,32
-74.080.716,37
-213.158.335,10
-83.240.564,78
-129.917.770,32
-9.159.848,41
-9.804.579,41
-167.422.961,85
-45.928.565,67
-121.494.396,18
-36.123.986,26
-43.978.630,64
-190.650.120,88
-60.022.687,37
-130.627.433,51
-16.044.056,73
24.346.108,95
47.817.600,00
17.950.527,00
29.867.073,00
-6.395.581,95
230.400.000,00
0,00 156.614.377,99
-156.614.377,99
-73.785.622,01
-30.169.445,84
-24.543.800,00
-16.646.336,32
-7.897.463,68
13.523.109,52
-165.668.306,95
0,00
-90.000.000,00
90.000.000,00
75.668.306,95
58.908.356,16
23.273.800,00
67.918.568,67
-44.644.768,67
9.010.212,51
14.929.725,52
-167.376.320,88
7.895.881,30
-175.272.202,18
-7.033.844,22
7.963.977,49
0,00
7.433.322,16
-7.433.322,16
-530.655,33
-10.835.976,03
0,00
-3.930.209,41
3.930.209,41
6.905.766,62
-4.624.404,82
0,00
-5.101.085,39
5.101.085,39
-476.680,57
7.433.322,16
-167.376.320,88
6.297.908,66
-173.674.229,54
-1.135.413,50
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des
Zahlungsmittelbestandes ablesen.
Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und
Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen.
In der Finanzrechnung des Jahres 2016 ergibt sich wegen technisch bedingter Kontokorrekturen eine
Abweichung. Der Finanzmittelbestand des Jahres 2016 in Höhe 6.297.908,66 € setzt sich daher aus
- 21 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von 4.484.972,13 € und aus einigen Positionen der sonstigen
Verbindlichkeiten mit einem Wert von 1.812.936,53 € zusammen. Wie bereits in den Vorjahren wurden
im Jahresabschluss 2016 Abstimmarbeiten durchgeführt, um eine korrekte Darstellung der Finanzrechnung herbeizuführen.
Um zukünftig manuelle Abstimmarbeiten zu vermeiden wurden Änderungen im System vorgenommen
(neue Finanzpositionen), die jedoch erst Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2018 haben werden.
Für den Jahresabschluss 2017 sind auch aufgrund von noch vorliegenden Restbuchungen manuelle
Abstimmungen erforderlich. Da diese bisher transparent durch FB20 dargelegt wurden, wird eine eventuell erforderliche manuelle Abstimmung für den Jahresabschluss 2017 seitens der Rechnungsprüfung
unkritisch gesehen. Die Vorlage der entsprechenden Dokumentation und die geänderte Darstellung für
den Jahresabschluss 2018 bleiben abzuwarten.
5.
Übersicht über die durchgeführten Korrekturen im Prüfzeitraum
Der nachfolgenden Tabelle sind die von der Rechnungsprüfung innerhalb des Prüfzeitraumes veranlassten Änderungen zu entnehmen, die noch während des anschließenden Korrekturzeitfensters durch
den Fachbereich Finanzsteuerung buchungsmäßig korrigiert worden sind.
Die Feststellungen, die aus veschiedenen Gründen erst im Jahresabschluss 2017 korrigiert werden
können, sind nicht in dieser Übersicht, sondern in der OP-Liste aufgeführt.
- 22 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Bilanzziffer
Bilanzposition
eingebrachter
Jahresabschluss 2016
geprüfter
Jahresabschluss 2016
Differenz
AKTIVA
Anlagevermögen
1.
1. 1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. 2.
Sachanlagen
23.505.477,74 €
23.505.477,74 €
- €
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
3.
4.
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünfächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
222.680.526,81 €
49.239.660,66 €
18.216.462,40 €
211.181.805,24 €
222.680.526,81 €
49.239.660,66 €
18.216.462,40 €
211.181.805,24 €
-
€
€
€
€
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
491.214,17 €
- €
104.105.068,50 €
31.493.149,74 €
491.214,17 €
- €
104.105.068,50 €
31.493.149,74 €
-
€
€
€
€
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen (Streckenausrüstung u. Sicherheitsanl.)
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verk.lenk.anl.
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
187.800.438,23 €
27.034.532,80 €
- €
318.050.986,87 €
282.765.054,55 €
14.299.118,55 €
187.800.438,23 €
26.986.534,04 € - €
318.050.986,87 €
281.989.006,78 € 14.299.118,55 €
1.
1.
1.
1.
1.
2.
2.
2.
2.
2.
4.
5.
6.
7.
8.
8.384.976,77 €
- €
17.124.481,02 €
34.043.212,55 €
17.325.597,83 €
8.384.976,77 €
- €
17.124.481,02 €
34.043.212,55 €
17.325.597,83 €
308.731.161,82 €
2.938.854,32 €
410.730.061,22 €
26.800.000,00 €
308.731.161,82 €
2.938.854,32 €
410.730.061,22 €
26.800.000,00 €
- €
- €
- €
34.168.767,14 €
- €
353.722.949,61 €
524.779,28 €
34.168.767,14 €
- €
353.722.949,61 €
524.779,28 €
-
706.416,76 €
- €
706.416,76 €
- €
Bauten auf fremden Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1. 3.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
3.
-
€
€
€
€
€
Finanzanlagen
1.
2.
3.
4.
5.
5.
5.
5.
5.
1.
2.
3.
4.
2.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
an verbundene Unternehmen
an Beteiligungen
an Sondervermögen
Sonstige Ausleihungen
€
€
€
€
Umlaufvermögen
2. 1.
2. 1. 1.
2. 1. 2.
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
2. 2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
2.
3.
4.
5.
Öffentlich-rechtliche Ford. und Ford. a. Transferleist.
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
4.225.985,86 €
1.498.278,95 €
8.434.836,07 €
26.216.006,74 €
32.932.862,58 €
4.225.985,86 €
1.498.278,95 €
8.434.836,07 €
26.216.006,74 €
32.932.862,58 €
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
5.
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privatem Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteilgungen
gegen Sondervermögen
1.840.101,76 €
628.577,54 €
8.439.680,01 €
4.994,05 €
29.605.382,63 €
1.720.176,76 € 628.577,54 €
8.439.680,01 €
4.994,05 €
29.605.382,63 €
Sonstige Vermögensgegenstände
17.367.082,51 €
17.367.082,51 €
2. 2. 3.
2. 3.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2. 4.
Liquide Mittel
3.
- €
47.998,76 €
- €
- €
776.047,77 €
- €
-
€
4.484.972,13 €
Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe Aktiva
175.918.618,95 €
3.017.662.134,36 €
- 23 -
-
- €
- €
-
€
€
€
€
€
119.925,00 €
- €
- €
- €
- €
- €
€
-
€
4.484.972,13 €
-
€
175.918.618,95 €
3.016.718.162,83 € -
- €
943.971,53 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Bilanzziffer
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
1.
2.
3.
4.
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
2.
2.
2.
2.
2.
1.
2.
3.
4.
765.179.935,30 €
- €
- €
30.038.397,85 €
765.003.099,18 €
-33.245.860,25 €
-176.836,12 €
- €
- €
-3.207.462,40 €
141.813.323,79 €
44.124.602,23 €
4.009.747,70 €
262.298.422,09 €
142.625.507,51 €
44.124.602,23 €
5.788.039,73 €
261.654.347,08 € -
812.183,72 €
- €
1.778.292,03 €
644.075,01 €
503.166.805,00 €
20.815.835,01 €
175.252,53 €
61.595.460,84 €
503.166.805,00 €
20.815.835,01 €
175.252,53 €
62.926.341,46 €
- €
- €
- €
1.330.880,62 €
Rückstellungen
1.
2.
3.
4.
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5
Verbindlichkeiten
4. 1.
4.
4.
4.
4.
4.
4.
2.
2.
2.
2.
2.
2.
4.
4.
4.
4.
4.
4.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
6.
-
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
4.
5.
Differenz
Sonderposten
3.
3.
3.
3.
3.
geprüfter
Jahresabschluss 2016
PASSIVA
Eigenkapital
1.
1.
1.
1.
1.
eingebrachter
Jahresabschluss 2016
Bilanzposition
Anleihen
1.
2.
3.
4.
5.
-
€
Verb. aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteilgungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
vom privatem Kreditmarkt
- €
- €
- €
28.706,34 €
457.149.234,50 €
- €
- €
- €
28.706,34 €
457.149.234,50 €
Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verb. aus Vorg., die Kreditaufn. wirtsch. gleichkommen
Verb. aus Lieferungen und Leistungen
Verb. aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
444.198.339,81 €
17.293.468,05 €
14.354.573,72 €
8.944.164,24 €
68.151.230,49 €
46.183.154,39 €
444.198.339,81 €
17.293.468,05 €
14.823.423,32 €
8.944.164,24 €
68.151.230,49 €
45.137.191,53 € -
- €
- €
468.849,60 €
- €
- €
1.045.962,86 €
188.218.276,18 €
3.017.662.134,36 €
187.958.435,07 € 3.016.718.162,83 €
259.841,11 €
-943.971,53 €
Passive Rechnungsabgrenzung
Summe Passiva
-
€
€
€
€
€
Hinweise zum Anhang
Der Anhang stellt gem. § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW einen Bestandteil des gemeindlichen Jahresabschlusses dar. Er ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW als Bestandteil des Jahresabschlusses dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen vermittelt. Dabei sind die Vorgaben des § 44 GemHVO
NRW zu beachten.
Der Anhang zum Jahresabschluss 2016 weist gem. den Vorgaben des § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung aus. Die jeweils
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die sonstigen Pflichtangaben sind im
Anhang enthalten und zutreffend dargestellt und erläutert. Der Anhang gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden,- Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen
wieder.
Die Vereinfachungsregelungen gem. § 34 GemHVO NRW wurden in Teilbereichen des Anlagen- und
Umlaufvermögens angewendet und im Anhang erläutert.
Für sachverständige Dritte sind die Darstellungen und Erläuterungen nachvollziehbar.
- 24 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Des Weiteren sind dem Anhang eine Übersicht des Stiftungsvermögens sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen beigefügt.
Ein Ausweis eines Sonderpostenspiegels wäre zur Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit der in der
Bilanz dargestellten Sonderposten sinnvoll.
7.
Inventur
Gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW sowie § 28 Abs. 1 GemHVO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres alle im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und
Schulden anzugeben. Mindestens alle fünf Jahre sind die Vermögensgegenstände durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Zum Stichtag 31.12.15 wurde eine umfassende körperliche Inventur für alle Bilanzpositionen durchgeführt. Dabei sind zahlreiche Veränderungen, vor allem in Bezug auf die Grundstücke und das Infrastrukturvermögen, festgestellt worden, die aufgrund der Masse sowie technischer Einschränkungen nicht alle
im Jahresabschluss 2015 verarbeitet werden konnten:
1.2.1 unbebaute, 1.2.2 bebaute Grundstücke und 1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen
a) Flurstücksfortführungen
Im Rahmen der Inventur 2015 wurden lediglich die Fälle, bei denen sich durch die Fortführung der Flurstücke eine Flächendifferenz > 50 m² ergeben hatte, durch FB 62 im Rahmen der Inventur bewertet und
fortgeführt. Die Bewertung der restlichen fortgeführten Flurstücke ist bei FB 20 in Arbeit. In 2016 wurden
bereits einige Flurstücke fortgeführt und die entsprechenden Buchungen vorgenommen. Weitere Fortführungen sind für den Jahresabschluss 2017 vorgesehen.
b) Grundstücke im Eigentum der Eigenbetriebe
Im Rahmen des Jahresabschluss 2016 wurde ein Abgleich der Flurstücke, die in der Bilanz des Gebäudemanagements aktiviert sind, mit den bei der Stadt bilanzierten Grundstücken vorgenommen und entsprechende Korrekturbuchungen durchgeführt. Die Buchungen wurden als Korrekturen der Eröffnungsbilanz gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Zum Stichtag 31.12.15 wurde der Anlagenbestand dieser Bilanzposition mit der beim Aachener Stadtbetrieb geführten Bauwerksliste abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser
Bilanzposition nicht gewährleistet war. Etwa 80 Bauwerke wurden in der Bauwerksliste geführt, sind
jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert gewesen. Es wurde recheriert, weshalb eine Bilanzierung bisher
unterblieben ist. Gemäß Dokumentation handelt es sich dabei im Wesentlichen um Auffindungen, die
bereits zur Eröffnungsbilanz Bestand hatten. Entsprechend wurden sie gemäß der Vorgehensweise zur
Eröffnungsbilanz rückwirkend zum 01.01.08 bewertet und gegen die allgemeine Rücklage aktiviert. Die
Vollständigkeit der Bilanzposition ist hergestellt. Hinsichtlich der zu Unrecht aktivierten Bauwerke wird
auf die Ausführungen unter „1.2.3.2 Brücken und Tunnel“ verwiesen.
Es ist jedoch weiterhin mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie der STAWAG AG ein Prozess abzustimmen, der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und ob dabei
- 25 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße Abbildung im Anlagenbuch relevant sind.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrseinrichtungsgegenständen
Mit der Inventur im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht
gewährleistet ist. Zum 31.12.2015 sind 708 Straßenabschnitte inventarisiert worden, die nicht bilanziert
sind. Zeitgleich wurde festgestellt, dass 285 Anlagegüter mit einem Gesamtwert zum 31.12.15 in Höhe
von ca. 13,5 Mio. € bilanziert sind, die auf Basis der erfassten Knotenpunkte keinen Inventurgütern zugeordnet werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Straßenabschnitte handelt, bei welchen eine Änderung von Knotenpunkten erfolgt ist, eine Zuordnung somit
nur formal nicht erfolgen konnte und lediglich Umbuchungen im Anlagenbuch durchzuführen sind. Für
den vorliegenden Jahresabschluss konnte die Vollständigkeit nicht hergestellt werden.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass weiterhin kein Prozess installiert ist, der sicherstellt, dass Veränderungen, die sich seit dem 31.12.15 am Straßennetz - sowohl durch städtische Baumaßnahmen, als
auch durch Änderungen der Eigentumsverhältnisse - ergeben haben, in Logo erfasst werden.
Im Rahmen der Inventur wurde die Überprüfung der passivierten Sonderposten zu den Festwerten in
dieser Bilanzposition versäumt. Dies wird für den Jahresabschluss 2017 nachgeholt.
1.2.3.6 sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Zum Stichtag 31.12.15 wurde der überwiegende Teil des Anlagenbestands dieser Bilanzposition mit der
beim Aachener Stadtbetrieb geführten Bauwerksliste sowie der beim Gebäudemanagement geführten
Brunnenliste abgeglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Vollständigkeit dieser Bilanzposition nicht
gewährleistet ist.
Etwa 31 Brunnenbauwerke werden in der Brunnenliste geführt, werden jedoch weiterhin nicht im Anlagenbuch ausgewiesen. Es besteht kein Risiko, dass sich hierdurch wesentliche Auswirkungen auf den
Jahresabschluss ergeben.
Zahlreiche Stützbauwerke wurden in der Bauwerksliste des Aachener Stadtbetriebs geführt, waren jedoch nicht im Anlagenbuch aktiviert. Die Gründe hierfür wurden recherchiert. Teilweise befinden sich
diese Bauwerke zwar in der Unterhaltungspflicht des Aachener Stadtbetriebs, jedoch nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen (z.B. Friedhöfe, Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten u.ä.).
Teilweise befinden sie sich auf Grünflächen und wurden zur Eröffnungsbilanz zu Unrecht nicht erfasst.
Teilweise handelt es sich um Auffindungen, die bereits zur Eröffnungsbilanz Bestand hatten. Sofern die
Voraussetzungen hierfür erfüllt waren, wurden für die Nachaktivierungen die Anlagegüter entsprechend
der Vorgehensweise zur Eröffnungsbilanz rückwirkend zum 01.01.08 bewertet und gegen die allgemeine Rücklage aktiviert. Hinsichtlich der zu Unrecht aktivierten Bauwerke wird auf die Ausführungen unter
„1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens“ verwiesen.
Es besteht weiterhin kein Prozess mit dem Aachener Stadtbetrieb sowie dem Gebäudemanagement,
der sicherstellt, dass die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in dieser Bilanzposition auszuweisenden Anlagegüter gegeben ist. Hierzu ist u.a. zentralisiert z.B. in der Bauwerksliste bzw. Brunnenliste
festzuhalten, wann ein Bauwerk zu- oder abgegangen ist, wann eine Inaugenscheinnahme erfolgte und
ob dabei wesentliche Mängel festgestellt worden sind sowie weitere Daten, die für die ordnungsgemäße
Abbildung im Anlagenbuch relevant sind.
- 26 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2.2 Forderungen und 3. Verbindlichkeiten
Gem. § 28 Abs. 2 GemHVO sind Forderungen und Verbindlichkeiten gesondert zu erfassen. Bei der
Buch- bzw. Beleginventur werden die relevanten Daten anhand von Belegen und Buchführungsunterlagen (Konten, Listen etc.) ermittelt. Diese Form der Inventur wird bei der Bilanzierung von immateriellen
Vermögensgegenständen (z.B. Lizenzen), Forderungen und Verbindlichkeiten angewendet. Hierzu wird
u.a. die Inventarisierungssoftware „KAI“ und diverse Vorverfahren eingesetzt. Mit der im Jahresabschluss 2015 geforderten Überarbeitung der Prozesse wurde begonnen.
Dennoch wurden bei der im Jahresabschluss 2016 vorgenommenen Abstimmung Forderungen/Verbindlichkeiten mit den Eigenbetrieben Differenzen festgestellt, die unter anderem auf die unterschiedlichen Buchungssystematiken zurückzuführen sind. Bei den bereits erfolgten Abstimmarbeiten
konnten jedoch fast alle Differenzen geklärt werden. Zur Vermeidung solcher Differenzen wurde ein
unterjähriges Prüfvorgehen vereinbart.
Zum Stichtag des Jahresabschlusses 2016 wurden vornehmlich Buch- und Beleginventuren durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben sich keine Feststellungen zu den Inventuren des Jahres 2016 ergeben.
8.
Kennzahlen zur Vermögens- und Schuldenlage
Zur Analyse der wirtschaftlichen Lage der Kommune hat das Innenministerium des Landes NRW in
einem Erlass vom 01.10.2008 ein sogenanntes NKF-Kennzahlenset herausgegeben. In Kapitel 3 des
Lageberichtes zum Jahresabschluss werden die Kennzahlen benannt und errechnet.
Nachfolgend werden die fünf Kennzahlen dargestellt, die im Abgleich zwischen dem Jahresabschluss
zum 31.12.2015 (in Klammern) und dem aktuellen Jahresabschluss hinsichtlich der Bewertung der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage von besonderer Bedeutung sind.
Eigenkapitalquote 1
-
24,26 % (25,76 %)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und weist
damit auch den Grad der finanziellen Unabhängigkeit von externen Geldgebern aus. Im Vergleich zur
Eigenkapitalquote 1 zum 31.12.2015 hat sich die Quote weiter verringert, es kann aber aufgrund der
Höhe der Eigenkapitalquote 1 weiterhin grundsätzlich von einer finanziellen Stabilität der Stadt Aachen
ausgegangen werden. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich die Eigenkapitalquote 1 durch
den permanenten Verzehr des Eigenkapitals von Jahr zu Jahr weiter verringert.
Eigenkapitalquote 2
- 30,45 % (31,97 %)
Bei der Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen
hinzugerechnet (entspricht dann dem sog. wirtschaftlichen Eigenkapital), da es sich hierbei um Beträge
handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und zu verzinsen sind. Die Eigenkapitalquote 2 hat sich
im Vergleich zum 31.12.2015 nur marginal verringert. Die nach wie vor relativ geringe Diskrepanz zwischen der Eigenkapitalquote 1 und 2 deutet weiter darauf hin, dass die Stadt Aachen auch ohne die
eigenkapitalähnlichen Sonderposten eine stabile Eigenkapitalquote besitzt. Hier gilt jedoch die gleiche
Einschränkung wie bei der EK-Quote 1.
- 27 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Infrastrukturquote
- 27,48 % (27,58 %)
Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen
dar. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht und in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der
Infrastruktur gebunden ist. Die Infrastrukturquote ist im Vergleich zum 31.12.2015 nahezu gleichgeblieben. Dies bedeutet, dass nach wie vor ca. 30 % des Gesamtvermögens gebunden und somit nur
schwer veräußerbar sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Infrastrukturquote von ca. 30
% - 40 % für die Stadt Aachen angemessen erscheint.
Anlagendeckungsgrad 2
-
48,58 % (52,61 %)
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges
Kapital (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. In die Berechnung werden neben dem
langfristigen Fremdkapital auch die eigenkapitalähnlichen Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträge mit einbezogen. Im Vergleich zum 31.12.2015 hat sich der Anlagendeckungsgrad um 4 % verringert.
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
- 13,39 % (11,52 %)
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote misst den Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit unter 1 Jahr (aus dem Verbindlichkeitenspiegel) im Verhältnis zum Gesamtkapital. Da bei
dieser Kennzahl lediglich die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr berücksichtigt
werden, kann hier eine Aussage darüber getroffen werden, welche Verbindlichkeiten innerhalb des
nächsten Jahres fällig werden und somit die Liquidität belasten. Im Vergleich zum 31.12.2015 ist die
kurzfristige Verbindlichkeitenquote wieder angestiegen.
Zeitreihenvergleich
Eigenkapitalquote 1
Eigenkapitalquote 2
Infrastrukturquote
Anlagendeckungsgrad 2
Kurzfr.Verbindlichkeitenquote
9.
31.12.2012
31,22 %
37,63 %
27,44 %
59,72 %
12,26 %
31.12.2013
29,35 %
35,77 %
27,75 %
57,24 %
13,90 %
31.12.2014
27,53 %
33,86 %
27,86 %
55,13 %
16,30 %
31.12.2015
25,76 %
31,97 %
27,58 %
52,61 %
11,52 %
31.12.2016
24,26 %
30,45 %
27,48 %
48,58 %
13,39 %
Bestätigungsvermerk
Nach dem Ergebnis der Prüfung hat die Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31. Dezember 2016 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit ergänzenden Hinweisen erteilt.
Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Stadt Aachen sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr
- 28 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das
Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt
Aachen. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars
sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht
abzugeben. Zur Inventur sind die unter Punkt 7 getroffenen Feststellungen zu beachten.
Die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung des Lageberichtes wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in
Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Aachen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogeen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Darüber hinaus wurde erstmalig gem. IDR Prüfungsleitlinie 720 die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft über einen Fragenkatalog geprüft. Er ist als Anlage 6 beigefügt.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Stadt Aachen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Bestätigungsvermerk wird uneingeschränkt gem. § 101 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 GO NRW erteilt
und um folgende Hinweise ergänzt:
Hinweis:
Im Rahmen der Inventur sind Prüfungen im Bereich des Straßennetzes insbesondere
hinsichtlich der Vollständigkeit und der Feststellung ggfls.vorhandener Abwertungsbedarfe
bei Anlagenzugängen nach dem 01.01.2008 erforderlich und daraus evtl. abzuleitende
Korrekturen nachzuvollziehen. Dies wurde bereits im Jahresabschluss 2015 festgestellt.
- 29 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in
Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW
PS 450) erstattet.
Aachen, den
Aachen, den
Fachbereich Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfungsausschuss
_______________________________
__________________________________
Dirk Emmerich
Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
- 30 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
10.
Anlagen
Anlage 1
Bilanz
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
Anlage 4
Lagebericht
Anlage 5
Anhang
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
Anlage 6
Fragenkatalog zur IDR Prüfungsleitlinie 720 „Ordnungsmäßigkeit
der Haushaltswirtschaft“
- 31 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 1
Bilanz
- 32 -
Schlussbilanz der Stadt Aachen zum 31.12.2016 (Stand 15.02.2018)
AKTIVA
31.12.2016
31.12.2015
Veränderung
2.704.534.291,29
23.505.477,74
2.658.526.428,67
24.213.088,30
46.007.862,62
-707.610,56
1.543.412.240,16
501.318.455,11
222.680.526,81
49.239.660,66
18.216.462,40
211.181.805,24
1.520.208.253,16
501.170.133,73
221.780.241,95
49.317.428,89
18.190.943,49
211.881.519,40
23.203.987,00
148.321,38
900.284,86
-77.768,23
25.518,91
-699.714,16
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
136.089.432,41
491.214,17
0,00
104.105.068,50
31.493.149,74
137.520.345,49
1.654.879,40
664.884,00
103.278.031,15
31.922.550,94
-1.430.913,08
-1.163.665,23
-664.884,00
827.037,35
-429.401,20
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
829.126.084,47
187.800.438,23
26.986.534,04
0,00
318.050.986,87
281.989.006,78
14.299.118,55
812.816.988,62
187.897.458,36
24.098.988,65
0,00
308.100.016,93
283.317.051,66
9.403.473,02
16.309.095,85
-97.020,13
2.887.545,39
0,00
9.950.969,94
-1.328.044,88
4.895.645,53
8.384.976,77
0,00
17.124.481,02
34.043.212,55
17.325.597,83
8.103.048,51
1.250,00
12.756.348,61
34.965.928,55
12.874.209,65
281.928,26
-1.250,00
4.368.132,41
-922.716,00
4.451.388,18
1.137.616.573,39
308.731.161,82
2.938.854,32
410.730.061,22
26.800.000,00
388.416.496,03
34.168.767,14
0,00
353.722.949,61
524.779,28
1.114.105.087,21
308.731.161,82
2.938.854,32
410.730.061,22
26.800.000,00
364.905.009,85
34.171.179,66
0,00
330.328.693,58
405.136,61
23.511.486,18
0,00
0,00
0,00
0,00
23.511.486,18
-2.412,52
0,00
23.394.256,03
119.642,67
136.265.252,59
706.416,76
706.416,76
0,00
115.453.664,59
676.948,80
676.948,80
0,00
20.811.588,00
29.467,96
29.467,96
0,00
131.073.863,70
73.307.970,20
4.225.985,86
1.498.278,95
8.434.836,07
26.216.006,74
32.932.862,58
109.547.719,47
47.646.754,11
4.044.298,10
1.629.564,06
7.560.266,54
16.153.845,81
18.258.779,60
21.526.144,23
25.661.216,09
181.687,76
-131.285,11
874.569,53
10.062.160,93
14.674.082,98
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privatem Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteilgungen
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
40.398.810,99
1.720.176,76
628.577,54
8.439.680,01
4.994,05
29.605.382,63
40.235.629,11
2.066.901,70
465.193,58
7.885.430,86
11.676,51
29.806.426,46
163.181,88
-346.724,94
163.383,96
554.249,15
-6.682,46
-201.043,83
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
17.367.082,51
21.665.336,25
-4.298.253,74
0,00
4.484.972,13
0,00
5.228.996,32
0,00
-744.024,19
1. Anlagevermögen
1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2. Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünfläche
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
Bauten auf fremden Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
2.2.1.3 Steuern
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
175.918.618,95
3.016.718.162,83
173.307.968,63
2.947.288.061,89
2.610.650,32
69.430.100,94
PASSIVA
31.12.2016
31.12.2015
Veränderung
1.
Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresfehlbetrag
731.757.238,93
765.003.099,18
0,00
0,00
-33.245.860,25
759.354.701,00
795.560.914,81
0,00
0,00
-36.206.213,81
-27.597.462,07
-30.557.815,63
0,00
0,00
2.960.353,56
2.
Sonderposten
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
2.3 für den Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
454.192.496,55
142.625.507,51
44.124.602,23
5.788.039,73
261.654.347,08
450.931.144,02
138.336.958,21
44.452.482,68
9.092.440,86
259.049.262,27
3.261.352,53
4.288.549,30
-327.880,45
-3.304.401,13
2.605.084,81
3.
Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5
587.084.234,00
503.166.805,00
20.815.835,01
175.252,53
62.926.341,46
568.633.001,50
485.086.728,00
20.815.835,01
403.426,27
62.327.012,22
18.451.232,50
18.080.077,00
0,00
-228.173,74
599.329,24
4.
Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
4.2.2 von Beteilgungen
4.2.3 von Sondervermögen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 vom privatem Kreditmarkt
1.055.725.758,28
0,00
457.177.940,84
0,00
0,00
0,00
28.706,34
457.149.234,50
983.587.718,10
0,00
462.438.039,98
0,00
0,00
0,00
31.728,08
462.406.311,90
72.138.040,18
0,00
-5.260.099,14
0,00
0,00
0,00
-3.021,74
-5.257.077,40
444.198.339,81
17.293.468,05
14.823.423,32
8.944.164,24
68.151.230,49
45.137.191,53
377.583.961,82
18.603.880,95
14.025.658,54
8.121.419,97
53.940.869,98
48.873.886,86
66.614.377,99
-1.310.412,90
797.764,78
822.744,27
14.210.360,51
-3.736.695,33
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
5.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Passive Rechnungsabgrenzung
187.958.435,07
3.016.718.162,83
184.781.497,27
2.947.288.061,89
3.176.937,80
69.430.100,94
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
- 33 -
Ergebnisrechnung Stadt Aachen 2016
Selektionsdatum:
15.02.2018 / 12:24:43
Selektionszeitraum:
1 - 16 / 2016
Ertrags- und Aufwandsarten
* Steuern und ähnliche Abgaben
* Zuwendungen und allgemeine Umlagen
* Sonstige Transfererträge
* Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
* Privatrechtliche Leistungsentgelte
* Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
* Sonstige ordentliche Erträge
* Aktivierte Eigenleistungen
* Bestandsveränderungen
** Ordentliche Erträge
* Personalaufwendungen
* Versorgungsaufwendungen
* Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
* Bilanzielle Abschreibungen
* Transferaufwendungen
* Sonstige ordentliche Aufwendungen
** Ordentliche Aufwendungen
*** Ordentliches Ergebnis
* Finanzerträge
* Zinsen und ähnliche Aufwendungen
** Finanzergebnis
**** Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
* Außerordentliche Erträge
** Außerordentliches Ergebnis
***** Jahresergebnis
Ergebnis 2015
Fortg. Ansatz 2016
-342.478.476,39
-172.081.240,84
-3.247.954,02
-139.237.084,99
-23.109.617,44
-95.146.240,79
-50.671.122,07
-353.022.000,00
-177.220.700,00
-4.207.900,00
-142.865.800,00
-23.800.400,00
-132.370.400,00
-51.450.444,00
-116.373,89
-826.088.110,43
162.881.050,06
28.660.222,99
74.355.032,69
25.160.651,39
541.012.485,37
33.221.943,74
865.291.386,24
39.203.275,81
-21.381.254,03
18.384.192,03
-2.997.062,00
36.206.213,81
-884.937.644,00
172.982.399,20
44.406.800,00
92.163.517,94
20.773.486,77
577.702.894,51
27.910.398,00
935.939.496,42
51.001.852,42
-21.805.500,00
18.029.800,00
-3.775.700,00
47.226.152,42
36.206.213,81
47.226.152,42
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allg. Rücklage
* Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
* Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
* Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
* Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
* Verrechnete Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 und § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
** Verrechnungssaldo
davon Erm.-Übertr.
davon Nachtr.satz.
Ist-Ergebnis 2016
Vergleich Ansatz/Ist
-361.288.822,86
-184.934.780,21
-3.756.666,34
-145.651.567,62
-24.039.255,70
-139.388.263,64
-47.157.450,37
8.266.822,86
7.714.080,21
-451.233,66
2.785.767,62
238.855,70
7.017.863,64
-4.292.993,63
10.579.552,42
-29.303,40
-906.246.110,14
174.578.219,12
33.616.249,44
81.191.080,42
24.897.158,39
581.790.852,88
36.707.424,71
932.780.984,96
26.534.874,82
-21.781.296,40
28.492.281,83
6.710.985,43
33.245.860,25
29.303,40
21.308.466,14
-1.595.819,92
10.790.550,56
10.972.437,52
-4.123.671,62
-4.087.958,37
-8.797.026,71
3.158.511,46
24.466.977,60
-24.203,60
-10.462.481,83
-10.486.685,43
13.980.292,17
10.579.552,42
33.245.860,25
13.980.292,17
-15.544,00
-15.544,00
207.799,20
8.403.417,94
641.986,77
907.494,51
434.398,00
10.595.096,42
10.579.552,42
-709.601,15
652.915,97
-5.591.713,00
-5.648.398,18
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
- 34 -
Finanzrechnung Stadt Aachen 2016
Selektionsdatum:
15.02.2018 / 12:24:34
Selektionszeitraum: 2016
Ein- und Auszahlungsarten
*
Steuern und ähnliche Abgaben
*
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
*
Sonstige Transfereinzahlungen
*
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
*
Privatrechtliche Leistungsentgelte
*
Kostenerstattung und Kostenumlagen
*
Sonstige Einzahlungen
*
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
** Einzahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
*
Personalauszahlungen
*
Versorgungsauszahlungen
*
Auszahl. für Sach- und Dienstleistungen
*
Zinsen und ähnliche Auszahlungen
*
Transferauszahlungen
*
Sonstige Auszahlungen
** Auszahlung. a. lfd. Verwaltungstätigkeit
*** Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
*
Investitionszuwendungen
*
Einzahlungen aus Veräußerung Sachanlagen
*
Einzahlungen a.Veräußerung Finanzanlagen
*
Einzahlungen Beiträgen + ähnl. Entgelte
*
Sonstige Investitionseinzahlungen
** Einzahlung. a. Investitionstätigkeit
*
Auszahlungen für Grundstücke + Gebäude
*
Auszahlungen für Baumaßnahmen
*
Auszahlungen für bewegl. Anlagevermögen
*
Auszahlungen für aktivierbare Zuwendung.
*
Sonstige Investitionsauszahlungen
** Auszahlung. a. Investitionstätigkeit
*** Saldo aus Investitionstätigkeit
**** Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
*
Aufnahme von Krediten für Investitionen
*
Aufnahme v. Krediten z. Liquiditätssich.
*
Tilgung von Krediten für Investitionen
*
Tilgung v. Krediten z. Liquiditätssich.
** Saldo aus Finanzierungstätigkeit
***** Änderung Finanzmittelbestand
*
*
Bestand an fremden Finanzmitteln
Technische Finanzpositionen
****** Liquide Mittel
Ergebnis 2015
306.981.313,87
152.510.191,76
3.444.737,60
130.800.176,09
15.039.077,37
87.225.278,62
23.617.319,88
22.617.792,40
742.235.887,59
-142.212.038,56
-25.367.502,57
-63.298.961,59
-17.435.153,73
-509.520.133,73
-18.576.148,64
-776.409.938,82
-34.174.051,23
33.879.090,67
11.772.916,47
10.012.559,31
1.786.249,97
6.825.320,54
64.276.136,96
-3.196.551,39
-24.140.033,46
-9.809.077,26
-5.988.687,00
-30.946.367,26
-74.080.716,37
-9.804.579,41
-43.978.630,64
24.346.108,95
230.400.000,00
-30.169.445,84
-165.668.306,95
58.908.356,16
14.929.725,52
-10.835.976,03
-4.624.404,82
-530.655,33
Fortg. Ansatz 2016
352.122.000,00
172.032.900,00
3.134.700,00
136.114.300,00
14.540.800,00
131.041.000,00
24.262.200,00
21.685.600,00
854.933.500,00
-153.482.499,20
-24.063.600,00
-76.027.739,31
-18.029.800,00
-581.353.165,73
-25.203.854,79
-878.160.659,03
-23.227.159,03
27.721.600,00
11.979.973,25
0,00
3.570.300,00
2.463.500,00
45.735.373,25
-12.238.262,57
-56.924.375,86
-24.112.784,56
-27.053.959,35
-92.828.952,76
-213.158.335,10
-167.422.961,85
-190.650.120,88
47.817.600,00
0,00
-24.543.800,00
0,00
23.273.800,00
-167.376.320,88
0,00
0,00
-167.376.320,88
davon Erm.-Übertr.
0,00
0,00
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0,00
0,00
-220.799,20
0,00
-6.444.739,31
0,00
-2.100.165,73
-1.141.054,79
-9.906.759,03
-9.906.759,03
0,00
1.741.973,25
0,00
0,00
0,00
1.741.973,25
-7.507.262,57
-22.115.175,86
-7.610.484,56
-15.222.759,35
-72.079.452,76
-124.535.135,10
-122.793.161,85
-132.699.920,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-132.699.920,88
0,00
0,00
-132.699.920,88
davon Nachtr.satz.
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0,00
0,00
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0,00
0,00
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0,00
0,00
0,00
0,00
Ist-Ergebnis 2016
357.141.346,38
159.843.073,46
3.508.399,06
138.392.865,51
14.355.807,94
114.469.997,65
25.101.625,49
21.129.090,03
833.942.205,52
-153.707.855,16
-24.612.272,49
-66.588.546,69
-21.887.980,16
-561.490.014,64
-19.749.658,08
-848.036.327,22
-14.094.121,70
21.405.415,17
13.492.046,18
0,00
1.654.297,93
760.239,83
37.311.999,11
-4.976.032,39
-27.895.337,08
-13.857.974,56
-9.412.691,81
-27.098.528,94
-83.240.564,78
-45.928.565,67
-60.022.687,37
17.950.527,00
156.614.377,99
-16.646.336,32
-90.000.000,00
67.918.568,67
7.895.881,30
-3.930.209,41
-5.101.085,39
-1.135.413,50
Vergleich Ansatz/Ist
-5.019.346,38
12.189.826,54
-373.699,06
-2.278.565,51
184.992,06
16.571.002,35
-839.425,49
556.509,97
20.991.294,48
225.355,96
548.672,49
-9.439.192,62
3.858.180,16
-19.863.151,09
-5.454.196,71
-30.124.331,81
-9.133.037,33
6.316.184,83
-1.512.072,93
0,00
1.916.002,07
1.703.260,17
8.423.374,14
-7.262.230,18
-29.029.038,78
-10.254.810,00
-17.641.267,54
-65.730.423,82
-129.917.770,32
-121.494.396,18
-130.627.433,51
29.867.073,00
-156.614.377,99
-7.897.463,68
90.000.000,00
-44.644.768,67
-175.272.202,18
3.930.209,41
5.101.085,39
-166.240.907,38
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 4
Lagebericht
- 35 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Lagebericht
zum
Jahresabschluss der Stadt Aachen
zum 31. Dezember 2016
-1-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis:
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.5
2.5.1
2.5.2
2.5.3
2.5.4
2.5.5
2.5.6
2.5.7
2.5.8
3
3.1
3.2
3.3
3.4
4
4.1
4.1.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.3
5
6
7
Allgemeines ....................................................................................................................................... - 3 Dezernatsverteilungsplan zum 31.12.2016: ...................................................................................... - 4 Darstellung der Personalsituation ...................................................................................................... - 5 Interne Organisation des Finanzbereichs .......................................................................................... - 6 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft ....................................................................................... - 7 Gesamtwirtschaftliche Situation......................................................................................................... - 7 Allgemeine Entwicklung der Kommunen ........................................................................................... - 8 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens.......................................................................... - 8 Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen ............................................. - 9 Ertragslage ........................................................................................................................................ - 9 Finanzlage ....................................................................................................................................... - 14 Vermögens- und Schuldenlage ....................................................................................................... - 16 Vorgänge von besonderer Bedeutung ............................................................................................. - 21 Städteregion Aachen ....................................................................................................................... - 21 Alemannia Aachen .......................................................................................................................... - 22 Kinderbetreuung .............................................................................................................................. - 22 Schulen............................................................................................................................................ - 23 Sanierung der Feuerwache ............................................................................................................. - 24 Einführung der Umweltzone ............................................................................................................ - 25 Sozialer Wohnungsbau und aktive Bodenbewirtschaftung .............................................................. - 25 Flüchtlingssituation .......................................................................................................................... - 26 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ...... - 29 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................. - 29 Analyse der Vermögenslage............................................................................................................ - 30 Analyse der Schuldenlage ............................................................................................................... - 32 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation ................................................................................... - 34 Chancen und Risiken der Stadt Aachen .......................................................................................... - 37 Chancen .......................................................................................................................................... - 37 Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Aachen............................................................................. - 37 Risiken ............................................................................................................................................. - 38 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen ................................................................................ - 38 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen ............................................................................ - 38 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen ........................................................... - 39 Risikofrüherkennung ........................................................................................................................ - 39 Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung ............................................................................ - 40 Wegfall der Einlagensicherung ........................................................................................................ - 41 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals................................................... - 42 Fazit / Ausblick ................................................................................................................................ - 45 Organe und Mitgliedschaften ........................................................................................................... - 47 Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes ..................... - 48 -
-2-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1 Allgemeines
Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW i. V. m. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Jahresabschluss besteht im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) aus
der Ergebnisrechnung,
der Finanzrechnung,
den Teilrechnungen,
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen.
Die Stadt Aachen erfasst seit dem 01.01.2008 alle Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Form einer kaufmännischen doppelten Buchführung.
Die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008 bis 2014 wurden aufgestellt, durch den Rat der Stadt
Aachen festgestellt und durch die Bezirksregierung genehmigt. In der Ratssitzung vom 12.07.2017 wurde
der zuletzt aufgestellte Jahresabschluss 2015 festgestellt und anschließend der Aufsichtsbehörde angezeigt.
Die Genehmigung der Bezirksregierung steht derzeit noch aus.
-3-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1.1 Dezernatsverteilungsplan zum 31.12.2016:
Zum 15.10.2016 wurden die bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB50) und „Wohnen“ (FB64) aufgelöst und zu einem neuen Fachbereich „Wohnen, Soziales
und Integration“ (FB56) zusammengelegt. Nachfolgende Abbildung stellt den zum Stichtag 31.12.2016 gültigen Dezernatsverteilungsplan dar.
-4-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1.2 Darstellung der Personalsituation
Die Stadt Aachen beschäftigte zum Stichtag 31.12.2016 insgesamt 4.959 Mitarbeiter.
Mitarbeiterzahlen
Kopfzahlen
31.12.2016
Beamte gesamt
Kernverwaltung
Eigenbetriebe
regio iT
Jobcenter
1.004
923
59
21
1
Tariflich Beschäftigte
Stadt Aachen
Eigenbetriebe
Jobcenter
3.813
2.310
1.502
1
Auszubildende
Beamtenanwärter u. Aufsteiger
Tarifl. Beschäftigte Kernverwaltung
Tarifl. Beschäftigte Eigenbetriebe
Mitarbeiter insgesamt
142
62
34
46
4.959
-5-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1.3 Interne Organisation des Finanzbereichs
Der Finanzbereich der Stadt Aachen war im Jahr 2016 wie folgt aufgebaut:
Dezernat II
Finanzen
Fachbereich
Finanzsteuerung
Beteiligungscontrolling
Haushaltsplanung,
Haushaltscontrolling,
Eigenbetriebscontrolling
Fachbereich
Steuern und Kasse
Steuern und Abgaben
Grundbesitzabgaben,
Zweitwohnungs- und
Hundesteuer
Jahresabschluss
Anlagenbuchhaltung
Gewerbesteuer und
Vergnügungssteuer
Bilanzbuchhaltung
Vollstreckung
Vermögens- und Schuldenverwaltung, Stiftungen
Zahlungsverkehr,
Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
Steuerangelegenheiten
Geschäftsbuchhaltung
(Zentrale Buchungsstelle)
-6-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2 Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
Die regionale Wirtschaftskraft ist von maßgeblicher Bedeutung für die Finanzlage der Kommune, da sie einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Einnahme- und Ausgabesituation hat. Insbesondere im Hinblick
auf das Einnahmevolumen der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer stellt die Konjunkturlage eine
entscheidende Ausgangsbasis dar. Darüber hinaus wirkt sich eine konjunkturelle Rezension mittelbar auch
auf der Ausgabenseite in Form steigender Sozialtransferausgaben aus.
2.1 Gesamtwirtschaftliche Situation
Die konjunkturelle Lage in Deutschland war auch im Jahr 2016 durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen
des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2016 um 1,9 % höher als im Vorjahr. In den beiden
vorangegangenen Jahren wuchs das BIP in einer ähnlichen Größenordnung: 2015 um 1,7 % und 2014 um
1,6 %.
Ausschlaggebend für die positive Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2016 war insbesondere die
Güternachfrage aus dem Inland. Die privaten Konsumausgaben lagen preisbereinigt um 2,0 % höher als ein
Jahr zuvor. Die staatlichen Konsumausgaben stiegen mit 4,2 % sogar noch deutlich stärker an. Dieser kräftige Anstieg ist unter anderem auf die hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden und die daraus resultierenden Kosten zurückzuführen. Insgesamt legten die Konsumausgaben um 2,5 % zu und waren auch im Jahr
2016 die größte, jedoch nicht die einzige Stütze des deutschen Wirtschaftswachstums. Auch die Investitionen trugen ihren Teil dazu bei: Die preisbereinigten Bauinvestitionen stiegen im Jahr 2016 kräftig um 3,1 %,
was insbesondere höheren Investitionen für Wohnbauten geschuldet war. Auch in Ausrüstungen (Maschinen, Geräte sowie Fahrzeuge) wurde mit + 1,7 % ebenfalls mehr investiert als ein Jahr zuvor.
Der Außenbeitrag, also die Differenz zwischen Exporten und Importen, hatte im Saldo einen leicht negativen
Effekt auf das BIP-Wachstum (-0,1 Prozentpunkte). Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,5 % höher als im Vorjahr; die Importe legten im gleichen Zeitraum jedoch stärker zu (+
3,4 %).
Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts trugen alle Wirtschaftsbereiche zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2016 bei. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung gegenüber dem Vorjahr
um 1,8 %. Überdurchschnittlich entwickelte sich dabei das Baugewerbe, das im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 2,8 % zulegte. Auch im produzierenden Gewerbe nahm die Wirtschaftsleistung zu, allerdings
mit +1,6 % sehr viel moderater. Deutliche Zunahmen gab es darüber hinaus in den meisten Dienstleistungsbereichen.
Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2016 von knapp 43,5 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Ersten Berechnungen zur Folge waren im Jahr 2016 rund
429.000 Personen und damit 1,0 % mehr erwerbstätig als ein Jahr zuvor. Damit setzte sich der seit zehn
Jahren anhaltende Aufwärtstrend fort.
Die staatlichen Haushalte waren im Jahr 2016 weiter auf Konsolidierungskurs: Der Staatssektor – dazu gehören Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen – beendete das Jahr nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsüberschuss in Höhe von 19,2 Mrd. €. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in
jeweiligen Preisen errechnet sich für den Staat im Jahr 2016 eine Überschussquote von + 0,6 %. Damit kann
der Staat nach den neuesten Berechnungen das dritte Jahr in Folge mit einem Überschuss abschließen.
-7-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2.2 Allgemeine Entwicklung der Kommunen
Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland (ohne Stadtstaaten)
wiesen im Jahr 2016 einen Überschuss in Höhe von rund 5,4 Milliarden € aus. Damit war dieser Überschuss
laut vierteljährlicher Kassenstatistik um 2,2 Milliarden € höher als noch im Vorjahr.
Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden gab es im Jahr 2016 einen deutlichen Zuwachs der Einnahmen um 7,0 % auf rd. 247,1 Mrd. €. Eine besondere Rolle spielten dabei die laufenden Zuweisungen sowie
die Kostenerstattungen von Bund und Ländern, welche als Folge einer gewachsenen Finanzierungsbeteiligung an den kommunalen Sozialleistungen angestiegen sind. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die
laufenden Zuweisungen und Kostenerstattungen um 12,0 % (9,6 Mrd. €) auf rd. 89,7 Mrd. €. Darunter waren
die Schlüsselzuweisungen der Länder mit einem Anteil von 39 % die größte Zuweisungsart. Nicht zu den
laufenden Zuweisungen und Kostenerstattungen gehören die investiven Zuweisungen der Länder, welche
um 4,8 % auf rd. 7,1 Mrd. € sanken. Der Anstieg der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren um 9,6 % auf
rd. 28,1 Mrd. € ist unter anderem durch die Umsatzerlöse der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte begründet. Die weiterhin günstige Entwicklung der Steuereinnahmen mit + 5,8 % auf rd. 89,8 Mrd. € ist auf den
Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen um 9,7 % auf rd. 38,3 Mrd. € zurückzuführen.
Diesen Einnahmen standen im Berichtsjahr im Vergleich zu 2015 jedoch auch deutlich gestiegene Ausgaben
gegenüber (Anstieg um 6,1 % auf rd. 241,7 Mrd. €). Besonders stark stiegen mit + 9,8 % die Ausgaben für
soziale Leistungen auf rd. 59,3 Mrd. €, das waren ca. 5,3 Mrd. € mehr als im Jahr 2015. Ein Grund für diesen
Zuwachs sind die um 20,3 % (rd. 1,9 Mio. €) erhöhten Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe, welche sich
damit im Jahr 2016 auf rd. 11,2 Mrd. € beliefen. Mit + 76,5 % oder + 2,4 Mrd. € war der Zuwachs der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch noch größer. Sie erreichten im Jahr 2016 einen Stand
von rd. 5,5 Mrd. €. Leicht rückläufig (– 1,9 %) waren wegen der günstigen Arbeitsmarktlage hingegen die
kommunalen Ausgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche rd. 12,3 Mrd. € betrugen.
Die Ausgaben für Personal beliefen sich im Jahr 2016 auf rd. 62,8 Mrd. € (+ 3,6 %), während die Ausgaben
für den laufenden Sachaufwand bei rd. 55,0 Mrd. € (+ 7,9 %) lagen. Die günstigen Verhältnisse am Kreditmarkt ermöglichten eine Reduktion der Zinsausgaben um 9,6 % auf 3,6 Mrd. €.
Die Kommunen haben im Berichtsjahr rd. 25,8 Mrd. € für Sachinvestitionen verausgabt, das ist ein Anstieg
von 4,5 % gegenüber dem Jahr 2015. Hierzu gehören unter anderem Investitionen im Zusammenhang mit
der Unterbringung von Schutzsuchenden. Die hierin enthaltenen Ausgaben für Baumaßnahmen stiegen
noch stärker um 5,8 % auf rd. 19,0 Mrd. €.
2.3 Wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein - Westfalens
In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2016 Waren und Dienstleistungen im Wert von rd. 670 Mrd. € erzeugt. Laut IT.NRW lag das Bruttoinlandsprodukt damit preisbereinigt um 1,8 % über dem des Jahres 2015.
Statt der geplanten Nettoneuverschuldung von 1,8 Mrd. € hat der NRW-Landeshaushalt im Jahr 2016 mit einem Überschuss von 217 Mio. € abgeschlossen. Die Verbesserung des Ergebnisses gegenüber der Planung
beruht auf den Steuermehreinnahmen einerseits sowie Minderausgaben bei Personalausgaben und Zinslasten andererseits.
Im Jahr 2016 flossen dem Landeshaushalt Steuereinnahmen in Höhe von 53,7 Mrd. € zu. Dies sind 7,8 % (+
3,9 Mrd. €) mehr als im Vorjahr und 5,8 % mehr als geplant. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern
verzeichneten einen Zuwachs um 7,3 % (+ 3,3 Mrd. €) auf 48,7 Mrd. €. Die reinen Landessteuern stiegen um
579,1 Mio. € bzw. 13 % auf rd. 5,0 Mrd. €. Während die Grunderwerbsteuer (+16,3 %), die Körperschaftsteuer (+14,9 %), die nicht veranlagte Steuer vom Ertrag (+13,1 %), die veranlagte Einkommensteuer (+11,1
%) und die Umsatzsteuer (einschl. Einfuhrumsatzsteuer +11,0 %) überproportional wuchsen, blieben die
Lohnsteuer trotz des Anstiegs zum Vorjahr (+2,5 %) und die Abgeltungsteuer (-31,5 %) hingegen hinter den
Plan-Werten zurück.
-8-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem SGB XII waren im Jahr 2016 um 3,8 % höher als
ein Jahr zuvor. Gemäß den Angaben von IT.NRW gaben die Träger brutto knapp 8,0 Mrd. € für Sozialhilfe
aus. Abzüglich der Einnahmen (größtenteils Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger) in Höhe von
527,0 Mio. € beliefen sich die Nettoausgaben für Nordrhein-Westfalen auf knapp 7,5 Mrd. € (+ 4,1 %). Die
Leistungen nach dem fünften bis neuntem Kapitel des SGB XII hatten mit 72,9 % den größten Anteil an den
Nettoausgaben. Hierbei handelte es sich unter anderem um Eingliederungshilfen für behinderte Menschen,
welche die größte Ausgabenposition darstellten (55,3 %) sowie Hilfen zur Pflege (13,2 %). Die reinen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatten einen Anteil von 21,5 % an den
Nettoausgaben. 5,6 % der Ausgaben entfielen auf den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Nahezu zwei Drittel (63,9 % bzw. 4,98 Mrd. €) der Bruttoausgaben wurden für Hilfeleistungen in Einrichtungen aufgewandt, der restliche Betrag in Höhe von rd. 2,8 Mrd. € wurde an Personen außerhalb von Einrichtungen gewährt. Fast zwei Drittel (63,4 % bzw. knapp 5,0 Mrd. €) der Bruttoausgaben wurden in Zuständigkeit des jeweiligen überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen)
gezahlt, das restliche Drittel (rd. 2,8 Mrd. €) durch die zuständigen örtlichen Träger (Kreise und kreisfreie
Städte).
Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens erreichten Ende 2016 mit 63,3
Mrd. € einen neuen Höchststand. Gemäß Angaben von IT.NRW waren es im Jahr 2016 rd. 1,4 Mrd. € bzw.
2,3 % mehr als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch ergibt sich damit für jeden Einwohner des Landes eine
kommunale Verschuldung von 3.545 €. Die Schulden der kommunalen Kernhaushalte beliefen sich Ende
vergangenen Jahres auf rd. 51,4 Mrd. €, während sich ein Volumen von knapp 12 Mrd. € auf aus dem kommunalen Kernhaushalt ausgegliederten Einheiten bezieht. Die Schulden des kommunalen Kernhaushaltes
setzten sich aus Kassenkrediten in Höhe von 26,5 Mrd. €, Investitionskrediten in Höhe von 23,3 Mrd. € sowie
Wertpapierschulden in Höhe von 1,6 Mrd. € zusammen. Die Wertpapierschulden erhöhten sich gegenüber
dem Vorjahr ebenfalls um 25,8 %. Diese Entwicklung belastet die Zukunftsfähigkeit der NRW-Kommunen
dramatisch, weil sie nicht nur die Handlungs- und Investitionsfähigkeit stark einschränkt, sondern auch große
Risiken im Hinblick auf eine mittelfristige Zinsänderung birgt.
Ende des Jahres 2016 beliefen sich die Schulden des Landes Nordrhein-Westfalen auf rd. 179,62 Mrd. €.
Nordrhein-Westfalen ist damit so hoch verschuldet wie kein anderes Bundesland.
2.4 Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen
Nachfolgend werden in diesem Kapitel die zentralen Aspekte der Ergebnis-, Finanz-, Vermögens- und
Schuldenlage bezogen auf den Jahresabschluss 2016 der Stadt Aachen beleuchtet.
Detaillierte Erläuterungen zu den Hintergründen und Ursachen der Ergebnisse dieses Jahresabschlusses
sind im Anhang dargestellt. An dieser Stelle werden daher nur die wesentlichen Sachverhalte aufgegriffen.
2.4.1 Ertragslage
Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechnung als zentrale Elemente der kommunalen Haushaltswirtschaft
enthalten sämtliche Ressourcenzuwächse (Erträge) und Ressourcenverbräuche (Aufwendungen), welche im
Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen.
Das Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und Aufwendungen führt zu einer Veränderung des Eigenkapitals. Aus einem positiven Jahresergebnis resultiert ein Zuwachs, während ein negatives Jahresergebnis
einen Verzehr des Eigenkapitals zur Folge hat.
-9-
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit folgenden Werten ab:
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
* Ordentliches Ergebnis
Finanzerträge
Finanzaufwendungen
* Finanzergebnis
** Ergebnis der lfd.
Verwaltungstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
** Außerordentliches Ergebnis
*** Jahresergebnis
Ergebnisrechnung 2016
Fortgeschriebener
Ist-Ergebnis
Haushaltsansatz
(in Mio. €)
(in Mio. €)
-884,9
935,9
51,0
-21,8
18,0
-3,8
47,2
0,0
0,0
0,0
47,2
Abweichung
(in Mio. €)
-906,3
932,8
26,5
-21,8
28,5
6,7
33,2
21,3
3,2
24,5
0,0
-10,5
-10,5
14,0
0,0
0,0
0,0
33,2
0,0
0,0
0,0
14,0
Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist für das Haushaltsjahr 2016 einen Fehlbetrag in Höhe von
33.245.860,25 € aus. Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 36.646.600,00 € wird folglich um rd. 3,4 Mio. €
unterschritten. Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz (inkl. Ermächtigungsübertragungen)
ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von rd. 14,0 Mio. €.
Dabei fallen die Erträge um 21,3 Mio. € höher aus, die Aufwendungen hingegen liegen um rd. 7,3 Mio. €
über den Planwerten.
Ordentliches Ergebnis
Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2016 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 26,5 Mio. € ab. Es umfasst alle Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit
der Stadt Aachen anfallen. Das nachfolgende Schaubild zeigt, dass sowohl das Ertrags- als auch das Aufwandsvolumen seit 2010 stetig angestiegen sind. Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass die Ordentlichen Erträge die Ordentlichen Aufwendungen nachhaltig nicht decken können.
- 10 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Eine wesentliche Säule auf der Ertragsseite bilden die kommunalen Steuererträgnisse.
Im Jahr 2016 beträgt das Steueraufkommen 361,3 Mio. €. Der Haushaltsansatz wird um 8,3 Mio. € überschritten. Eine maßgebliche Größe für die Entwicklung der kommunalen Ertragslage sind die Einnahmen aus
der Gewerbesteuer. Wie das nachfolgende Diagramm veranschaulicht, waren die Gewerbesteuererträgnisse
seit dem Jahr 2012 bis 2015 rückläufig. In 2016 sind diese jedoch wieder deutlich angestiegen.
Im Jahr 2016 konnten rd. 6,1 Mio. € mehr an Gewerbesteuererträgen als im Haushalt eingeplant realisiert
werden.
Eine weitere wesentliche, die städtische Ertragslage beeinflussende Säule stellen die vom Land gewährten
Schlüsselzuweisungen dar. Diese erreichen im Jahr 2016 einen Höchststand von 114,4 Mio. € und liegen
damit um rd. 14,7 Mio. € über dem Vorjahreswert. Des Weiteren konnten im Jahr 2016 verglichen mit dem
Haushaltsansatz deutlich höhere Landeszuweisungen verzeichnet werden, wovon ein Großteil auf die Auflösung von Passiven Rechnungsabgrenzungsposten für weitergeleitete Zuwendungen an Eigenbetriebe zurückzuführen ist. Die hierzu korrespondierenden Mehraufwendungen aus der Auflösung des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens finden sich im Bereich der Transferaufwendungen wieder.
Die Erträge aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden sind zum Großteil durch Erstattungsleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger
Ausländer geprägt. Verglichen mit dem Vorjahr sind die Erträge in diesem Bereich im Jahre 2016 erneut gestiegen. Allerdings muss an dieser Stelle auch auf die entsprechenden Mehraufwendungen im Bereich der
Transferaufwendungen und die verspätete Liquidierung, einhergehend mit einer erforderlichen Vorfinanzierung durch Kassenkredite, verwiesen werden.
Besonders hervorzuheben ist im Jahr 2016 eine Abschlagszahlung der Städteregion für die Jahre 2012 bis
2015 in Höhe von 15 Mio. €. Im Haushalt war hingegen für das Jahr 2016 lediglich ein Betrag in Höhe von
rund 4,9 Mio. € veranschlagt.
Nicht zuletzt ist hierin auch der Anstieg der Erstattungen von Gemeinden zum Vorjahr begründet, welcher in
der nachstehenden Grafik veranschaulicht wird.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Auf der Aufwandsseite bilden die Personalaufwendungen mit rd. 174,6 Mio. € hinter den Transferaufwendungen die zweitgrößte Position.
Im Vergleich zum Vorjahr fallen diese um rd. 11,7 Mio. € höher aus und setzen somit den steigenden Trend
der Vorjahre fort.
*) ohne Versorgungsaufwendungen und ohne Eigenbetriebe
Der anhaltende Trend stetig steigender Personalkosten lässt sich nicht zuletzt auch mit der Entwicklung der
Mitarbeiterzahlen in der Kernverwaltung der Stadt Aachen erklären. Hier ist seit dem Jahr 2010 ein Wachstum des Personalstandes um rd. 18 % zu verzeichnen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (ohne Eigenbetriebe) belaufen sich im Haushaltsjahr
2016 auf rd. 81,2 Mio. €.
Der fortgeschriebene Planansatz wird um ca. 11,0 Mio. € unterschritten, was im Wesentlichen Minderaufwendungen im Bereich der Aufwendungen für Festwerte (rd. 3,8 Mio. €), für sonstige Dienstleistungen (rd.
3,6 Mio. €), für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des unbeweglichen Anlagevermögens (rd. 0,7 Mio. €)
und für Erstattungen an verbundene Unternehmen (rd. 0,5 Mio. €) geschuldet ist. Mehraufwendungen entstanden im Bereich der besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (rd. 1,8 Mio. €).
Die gegenüber dem Planansatz um rd. 4,1 Mio. € erhöhten Abschreibungen resultieren vornehmlich aus Abschreibungen auf unbewegliches Vermögen und sind zu einem Großteil auf außerplanmäßige Abschreibungen zurückzuführen.
Die mit Abstand größte Aufwandsposition bilden die Transferaufwendungen, welche den städtischen Haushalt mit rd. 581,8 Mio. € belasten. Unter dieser Ergebniszeile werden insbesondere die Aufwendungen für
soziale Leistungen, Steuerbeteiligungen (z.B. Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt.
Einheit), die Städteregionsumlage sowie Aufwendungen aus Zuschüssen an städtische Beteiligungen und
Sondervermögen erfasst.
Auf der Ebene der Ergebniszeile ergeben sich nur relativ geringe Abweichungen. Dennoch zeigen sich auf
der Ebene einzelner Konten Verwerfungen in nicht unerheblicher Höhe. Minderaufwendungen ergeben sich
insbesondere bei den Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 4,2 Mio. €. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Zuschüsse an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 5,3 Mio. €) sowie den Aufwendungen für Allgemeine Umlagen an
den sonstigen öffentlichen Bereich (rd. 6,4 Mio. €).
Der Anstieg der letzten Jahre bei den Transferaufwendungen setzt sich auch im Jahre 2016 fort. Die Erhöhung zum Vorjahr um rd. 40,8 Mio. € ist insbesondere auf die folgenden Positionen zurückzuführen: Sonstige
soziale Leistungen (rd. 12,4 Mio. €), Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 7,9 Mio. €) und dem Anstieg der Allgemeine Umlagen an den sonstigen öffentl. Bereich (rd.
12,0 Mio. €). Letztere resultieren insbesondere aus der Erhöhung der Regionsumlage an die Städteregion
Aachen sowie der Zuführung zur Rückstellung für die Bildung der Städteregion um 4,8 Mio. €. Mit der Zuführung zur Rückstellung soll den in ihrer Höhe noch nicht endgültig feststehenden finanziellen Auswirkungen,
resultierend aus den noch ausstehenden Endabrechnungen der Regionsumlage ab dem Jahr 2012 zum einen sowie der noch offenen Vereinbarung zur städteregionalen Leitstelle zum anderen, Rechnung getragen
werden.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Sonstigen Ordentlichen Aufwendungen betragen im Haushaltsjahr 2016 rd. 36,7 Mio. € und überschreiten damit den Planansatz um ca. 8,8 Mio. €. Die größte Abweichung resultiert aus den erhöhten Aufwendungen aus der Einstellung und Zuschreibung von Sonderposten (Sopo Gebühren und Sopo Stiftungen) sowie
Mehraufwendungen in Höhe von rd. 3,6 Mio. € bei den Wertveränderungen der Forderungen.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis als Saldo aus Finanzerträgen sowie der Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen
schließt im Haushaltsjahr 2016 mit einem negativen Saldo von 6,7 Mio. € ab und liegt rd. 10,5 Mio. € unter
dem Planansatz. Das negative Ergebnis wird maßgeblich durch die erhöhten Sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von rd. 12,5 Mio. € geprägt. Die Mehraufwendungen resultieren nahezu ausschließlich aus Gewerbesteuererstattungszinsen.
2.4.2 Finanzlage
Die Finanzlage der Stadt Aachen wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung von Krediten.
Der in der Planung berücksichtigte negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -23,2 Mio.
€ verbessert sich im Ergebnis um einen Betrag von rd. 9,1 Mio. € und schießt mit einem Saldo in Höhe von
-14,1 Mio. € ab.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit (investive Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für die Herstellung
bzw. für den Vermögenserwerb) beläuft sich im Haushaltsjahr 2016 auf -45,9 Mio. € und resultiert aus den
Investitionseinzahlungen mit einer Gesamthöhe von rd. 37,3 Mio. € sowie den Investitionsauszahlungen mit
einer Gesamthöhe von rd. 83,2 Mio. €. Während die Höhe der Investitionseinzahlungen wesentlich durch die
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen in Höhe von ca. 21,4 Mio. € sowie durch die Einzahlungen aus
der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von ca. 13,5 Mio. € geprägt wird, sind bei den Investitionsauszahlungen insbesondere die Auszahlungen für Baumaßnahmen (rd. 27,9 Mio. €), die Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (rd. 13,9 Mio. €) sowie die Auszahlungen für die Gewährung von
Ausleihungen an Sondervermögen (rd. 27 Mio. €) erwähnenswert.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit wurde jedoch nicht in voller Höhe über die Aufnahme von Investitionskrediten finanziert, da eine dem Jahr 2016 zuzurechnende Investitionskreditaufnahme in Höhe von rd.
20 Mio. € erst im Januar 2017 liquiditätswirksam erfolgen konnte und somit zwischenzeitlich über die Inanspruchnahme des Kassenkredits kompensiert wurde. Die deutliche Abweichung zum fortgeschriebenen
Planansatz, welcher -167,4 Mio. € beträgt, ist insbesondere den Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren
geschuldet, welche jedoch nicht in Anspruch genommen wurden.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, schließt mit 67,9
Mio. € ab und liegt damit deutlich über dem Planansatz in Höhe von 23,3 Mio. €. Wesentlich geprägt wird
dieser Saldo insbesondere durch die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
in Höhe von ca. 156,6 Mio. € sowie die entsprechenden Auszahlungen in Zusammenhang mit den Liquiditätskrediten in Höhe von 90 Mio. €.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Aachen war im Haushaltsjahr 2016 zu jeder Zeit sichergestellt.
Im Laufe des Jahres mussten neben den im Rahmen der Haushaltsführung erwirtschafteten Einnahmen insgesamt Liquiditätskredite i.H.v. 156,6 Mio. € aufgenommen werden. Demgegenüber steht ein Abbau von Liquiditätskrediten in Höhe von 90,0 Mio. €, sodass im Vergleich zum Jahresabschluss 2015 die Bilanzposition
der Liquiditätskredite um 66,6 Mio. € von 377,6 Mio. € (Stand 31.12.2015) auf 444,2 Mio. € (Stand
31.12.2016) angestiegen ist. Aufgrund des stetigen Anstiegs der Liquiditätskredite in den vergangenen Jahren war der planerische Schritt angezeigt, mit der Haushaltssatzung 2016 die Höchstbetragsgrenze zur Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 550 Mio. € anzuheben. Für das Jahr 2017 erfolgte eine weitere Erhöhung
um 50 Mio. € auf insgesamt 600 Mio. €. Des Weiteren wird auf die Ausführungen auf Seite 40 verwiesen.
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2.4.3 Vermögens- und Schuldenlage
Die Bilanz liefert zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdmittel und macht ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar.
Übersicht Schlussbilanz 2016 und Veränderung zum Vorjahr:
AKTIVA
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
PASSIVA
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2016
31.12.2015
Veränderung
2015 - 2016
2.704.534.291,29 €
23.505.477,74 €
2.658.526.428,67 €
24.213.088,30 €
46.007.862,62 €
1.543.412.240,16 €
1.137.616.573,39 €
136.265.252,59 €
706.416,76 €
131.073.863,70 €
1.520.208.253,16 €
1.114.105.087,21 €
115.453.664,59 €
676.948,80 €
109.547.719,47 €
23.203.987,00 €
23.511.486,18 €
20.811.588,00 €
29.467,96 €
21.526.144,23 €
4.484.972,13 €
175.918.618,95 €
3.016.718.162,83 €
5.228.996,32 €
173.307.968,63 €
2.947.288.061,89 €
731.757.238,93 €
765.003.099,18 €
0,00 €
- 33.245.860,25 €
454.192.496,55 €
587.084.234,00 €
1.055.725.758,28 €
187.958.435,07 €
3.016.718.162,83 €
759.354.701,00 €
795.560.914,81 €
0,00 €
- 36.206.213,81 €
450.931.144,02 €
568.633.001,50 €
983.587.718,10 €
184.781.497,27 €
2.947.288.061,89 €
-744.024,19 €
2.610.650,32 €
69.430.100,94 €
0,00 €
0,00 €
-27.597.462,07 €
-30.557.815,63 €
0,00 €
2.960.353,56 €
3.261.352,53 €
18.451.232,50 €
72.138.040,18 €
3.176.937,80 €
69.430.100,94 €
-707.610,56 €
Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beläuft sich auf 3.016.718.162,83 € und erhöht sich damit gegenüber der
Bilanz zum 31.12.2015 um 69.430.100,94 €.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Mittelverwendung (Aktiva)
Die Aktivseite der Bilanz weist das Vermögen der Gemeinde mit den zum Stichtag ermittelten Werten aus.
Damit wird die Mittelverwendung der Gemeinde dokumentiert. Das Anlagevermögen setzt sich aus den immateriellen Vermögensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen zusammen. Je größer der
Anteil des Anlagevermögens ist, desto mehr Kapital ist langfristig gebunden. Die Vermögenswerte sind dazu
bestimmt, dauerhaft der Aufgabenerfüllung der Stadt Aachen zu dienen.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände haben sich zum Stichtag 31.12.2016 um rd. 0,7 Mio. € auf
einen Restbuchwert in Höhe von 23,5 Mio. € vermindert.
Die Sachanlagen der Stadt Aachen bilden mit einer Summe von insgesamt rd. 1,5 Mrd. € die größte Position auf der Aktivseite der Bilanz (51,16% der Bilanzsumme). Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Vermögenszuwachs in Höhe von rd. 23,2 Mio. €, welcher im Wesentlichen aus den Bereichen des Infrastrukturvermögens (Kanäle und Ingenieurbauwerke) sowie aus der Bilanzposition Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen resultiert. Dabei ergaben sich Zugänge in Höhe von rd. 58,5 Mio. €, welchen Abgänge in Höhe
von rd. 9,9 Mio. € gegenüber standen. Der darüber hinaus gehende Werteverzehr des Sachanlagevermögens resultiert aus Abschreibungen in Höhe von rd. 24,2 Mio. €.
Der Anteil der Finanzanlagen auf der Aktivseite beträgt 1,1 Mrd. € (37,70% der Bilanzsumme). Hierin zeigt
sich das Maß an Ausgliederung kommunaler Aufgaben in Sondervermögen (Eigenbetriebe) und in privater
Rechtsform. Zum 31.12.2016 ergibt sich eine Erhöhung des Bilanzansatzes in Höhe von rd. 23,5 Mio. €,
welche in der Gewährung von Gesellschafterdarlehen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement begründet
ist.
Das Umlaufvermögen in Höhe von rd. 136,3 Mio. € als kurzfristig gebundenes Kapital hat mit 4,52 % an der
Bilanzsumme weiterhin einen geringeren Anteil am Gesamtvermögen der Stadt Aachen. Im Vergleich zum
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Vorjahr hat sich das Umlaufvermögen insgesamt um rd. 20,8 Mio. € erhöht. Dies ist vornehmlich der Erhöhung der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände um rd. 21,53 Mio. € geschuldet.
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum 31.12.2016 insgesamt 131,1
Mio. €. Ursächlich für den Anstieg zum Vorjahr in Höhe von rd. 21,53 Mio. € sind im Wesentlichen die folgenden Punkte:
Zum einen ergeben sich Zuwächse im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 10,06
Mio. €, welche größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung zurückzuführen
sind, sowie weitere Zuwächse im Bereich der Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen um rd. 14,7 Mio.
€. Letztere betreffen eine Abschlagszahlung auf den zu erwartenden finanziellen Ausgleich der Städteregion
resultierend aus den Abrechnungen der Regionsumlage für die Haushaltsjahre ab 2012 bis 2015.
Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt rd. 17,4 Mio. € werden insbesondere
Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche künftig nicht mehr dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Stadt
dienen sollen und beispielsweise zum Verkauf bestimmt sind (z.B. Baugrundstücke). Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 4,3 Mio. € verringert. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus den Zu- und Abgängen im Rahmen der Umlegungsverfahren sowie Flurstücksfortführungen. Weitere Abgänge resultieren aus der Aktivierung der Archäologischen Vitrine im
Elisengarten.
Die Liquiden Mittel weisen zum 31.12.2016 einen Bestand von 4,5 Mio. € aus. Unter diesem Posten sind
Guthaben bei Banken, Kreditinstituten sowie Handkassen und Schulgirokonten zusammengefasst.
Auf der Aktivseite werden die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) in Höhe von insgesamt
175,9 Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um rd. 2,6 Mio. € zu verzeichnen, welcher sich durch Zuführungen i. H. v. rd. 21,3 Mio. € und Auflösungen i. H. v. rd. 18,7 Mio. € ergibt. Die Erhöhung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens resultiert, analog zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten, im Wesentlichen aus der Zuführung der weitergeleiteten Zuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (rd. 5,5 Mio. €) und den hiermit verbundenen aufwandswirksamen Auflösungen (rd. 3,6 Mio.
€). Hierbei handelt es sich um weitergeleitete Zuwendungen vom Land beispielsweise im Rahmen des Projektes Route Charlemagne, der Schulpauschale oder um Fördermittel für den U3-Ausbau. Des Weiteren ist
die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Die Höhe der Auflösung beträgt jährlich 1.667.973,78 € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Mittelherkunft (Passiva)
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde (Mittelherkunft). Das Verhältnis
von Eigen- und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung des Eigenkapitals liefert Hinweise auf die Stabilität der Haushaltswirtschaft und ist ein Kriterium für den Haushaltsausgleich.
Eine hohe Eigenkapitalquote sichert eine finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, welche die Ergebnisrechnung belasten.
Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 30,6 Mio. € auf rd. 765,0 Mio. € verringert. Der in 2015 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von 36.206.213,81 € wurde vollständig durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Darüber hinaus führten die Anwendung des § 43
Abs. 3 S. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW im Rahmen der Gesetzesnovellierung des
NKFWG sowie Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO zu einer Erhöhung der
Allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.648.398,18 € (vgl. „Kap. 5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO
NRW“ des Anhangs zum Jahresabschluss).
Folglich wird in der Bilanz der Stadt Aachen das Eigenkapital mit rd. 731,8 Mio. € auf der Passivseite ausgewiesen. Dieses errechnet sich aus dem Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2016 in Höhe von 765,0
Mio. € sowie dem negativen Jahresergebnis des Jahres 2016 in Höhe von -33.245.860,25 €. Die Eigenkapitalquote zeigt mit dem Anteil von 24,26 % an, in welchem Verhältnis das Vermögen durch das Eigenkapital
finanziert ist. Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 27,6 Mio. € verringert. Die Veränderung resultiert aus dem Saldo des negativen Jahresergebnisses 2016 i. H. v. rd. 33,2 Mio. € und der positiven Veränderung der Allgemeinen Rücklage i. H. v. rd. 5,6 Mio. € in Folge unmittelbarer Verrechnungen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten in Höhe von 454,2 Mio. € betreffen u.a. die von Dritten erhaltenen Zuschüsse und Zuwendungen für investive Maßnahmen sowie erhaltene Erschließungsbeiträge
nach KAG und BauGB. Sie werden grundsätzlich in den folgenden Haushaltsjahren über die Laufzeit der
Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Darüber hinaus wer-
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
den unter dieser Position die Sonderposten für den Gebührenausgleich sowie die Sonderposten für das Stiftungsvermögen ausgewiesen. Die Sonderposten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 3,3 Mio. € erhöht.
Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,5 Mio. € erhöht, maßgeblich bedingt durch
steigende Pensionsverpflichtungen sowie die in 2016 vorgenommene Zuführung zur Rückstellung für die
Städteregion. Zum 31.12.2016 betragen die Rückstellungen in Summe rd. 587,1 Mio. €. Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung ist dem Rückstellungsspiegel als Anlage 3 zum Anhang zu entnehmen.
Die Rückstellungen werden im Wesentlichen durch die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für pensionierte und derzeit beschäftigte Beamte in Höhe von insgesamt rd. 503,2 Mio. € bestimmt. Im Vergleich zum
Vorjahr beträgt die Veränderung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen insgesamt ca. 18,1 Mio. €. Die
Pensions- und Beihilferückstellungen beinhalten Zuführungen in Höhe von insgesamt 29,9 Mio. € für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger. Im Weiteren erfolgten Umbuchungen in Höhe von insgesamt rd.
0,7 Mio. € zu den Sonstigen Rückstellungen für die Beamtinnen und Beamten, die im Laufe des Jahres 2016
aufgrund einer Versetzung den Dienst der Stadt Aachen verlassen haben und für welche die Stadt Aachen
eine Ausgleichsverpflichtung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) gegenüber dem
neuen Dienstherren hat. Die ertragswirksamen Auflösungen belaufen sich im Jahr 2016 auf insgesamt rd.
11,1 Mio. €.
Die Instandhaltungsrückstellungen für Sanierungen städtischer Gutshöfe betragen rd. 0,2 Mio. €.
Die Rückstellungen für Altlasten und Deponien haben sich im Jahr 2016 nicht verändert und betragen
weiterhin 20,8 Mio. €.
Der Bestand an Sonstigen Rückstellungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,6 Mio. € erhöht und
beläuft sich am Bilanzstichtag auf 62,9 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus Zuführungen, insbesondere in
Bezug auf die Rückstellung für die Abrechnung mit der Städteregion (4,8 Mio. €), die Rückstellung für Betriebsabrechnungen (rd. 1,3 Mio. €) sowie auf Verfahrensrückstellungen (rd. 1,2 Mio. €), welchen wiederum
die Auflösung der Rückstellung für den Zuschuss an die E.V.A in Höhe von 7 Mio. € entgegenstehen.
Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2016 rd. 1.055,7 Mio. € und sind verglichen mit dem Vorjahr um
rd. 72,1 Mio. € gestiegen.
Von den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 457,2 Mio. € haben Kredite mit
einem Volumen von 395,4 Mio. € noch eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und belasten damit zwangsläufig nachfolgende Haushaltsjahre. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Stand der Kreditverbindlichkeiten
für Investitionen (inkl. der rentierlichen Darlehen in Höhe von rd. 12,0 Mio. €) um rd. 5,3 Mio. € reduziert.
Dies ergibt sich durch Neuaufnahmen i. H. v. rd. 17,9 Mio. € abzüglich der Tilgungsleistungen i. H. v. rd. 23,1
Mio. €, wovon im Jahr 2016 jedoch lediglich ein Betrag in Höhe von rund 16,4 Mio. € zahlungwirksam wurde.
In den vorgenannten Neuaufnahmen und Tilgungsleistungen ist ein Umschuldungsvorgang in Höhe von rd.
2,2 Mio. € enthalten. Folglich wurden tatsächliche Neuaufnahmen lediglich in Höhe von ca. 15,7 Mio. € getätigt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen inklusive der aufgenommenen Kassenverbindlichkeiten der Eigenbetriebe zum 31.12.2016 rd. 444,2 Mio €. Im
Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Liquiditätskredite um rd. 66,6 Mio. €, was insbesondere der Vorfinanzierung von Transferaufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe geschuldet ist.
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen verringern
sich im Jahr 2016 um ca. 1,3 Mio. € und weisen zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von rd. 17,3 Mio.
€ aus. Die vorgenannte Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen der in 2016 erfolgten Begleichung von Kaufpreisen für im Vorjahr angekaufte Vermögensgegenstände (insb. Grundstücke) geschuldet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen zum 31.12.2016 einen Stand in Höhe von
rd. 14,8 Mio. € aus und sind somit um rd. 0,8 Mio. € höher als im Vorjahr.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 0,8 Mio. €
erhöht und betragen zum 31.12.2016 rd. 8,9 Mio. €.
Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um rd.
14,2 Mio. €. Als wesentliche Vorgänge der Erhöhung der Verbindlichkeit sind zu nennen, zum einen die
Zinsen für die Gewerbesteuerrückerstattung i. H. v. 2,3 Mio. €, zum anderen die Zuführungen zu der Verbindlichkeit gegenüber E26 (rd. 4,1 Mio. €) und E49 (rd. 4,5 Mio. €).
Die Verbindlichkeiten aus Erhaltenen Anzahlungen betragen zum 31.12.2016 rd. 45,1 Mio. € und sind
im Vergleich zum Vorjahr um rund 3,7 Mio. € gesunken.
Auf der Passivseite werden die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe von rd. 188,0
Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Anstieg um ca. 3,2 Mio. € zu verzeichnen, welcher
sich aus Zuführungen i. H. v. rd. 19,2 Mio. € und Auflösungen i. H. v. rd. 16,1 Mio. € zusammensetzt. Die Erhöhung resultiert größtenteils, analog zum aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, aus der Zuführung von an
den Eigenbetrieb Gebäudemanagement weitergeleiteten Zuwendungen (rd. 5,5 Mio. €) und den in diesem
Zusammenhang anfallenden ertragswirksamen Auflösungen (rd. 3,6 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Zuwendungen vom Land beispielsweise im Rahmen des Projektes Route Charlemagne, der Schulpauschale
oder um Fördermittel für den U3-Ausbau. Ein Überblick über die Änderungen ergibt sich aus dem Rechnungsabgrenzungsspiegel, der dem Anhang als Anlage 5 beigefügt ist.
2.5 Vorgänge von besonderer Bedeutung
2.5.1 Städteregion Aachen
Für das Haushaltsjahr 2016 hat die Städteregion nach den gesetzlichen Umlagegrundlagen insgesamt (d. h.
in Summe aller regionsangehörigen Kommunen) eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von rd. 357,4 Mio.
€ erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich bei der Regionsumlage insoweit ein Anstieg in Höhe von rd.
20,1 Mio. € ergeben.
Auf die Stadt Aachen entfällt für das Jahr 2016 eine anteilige und ergebniswirksame Regionsumlage in Höhe
von rd. 175,5 Mio. € (Vorjahr: rd. 167,4 Mio. €), d. h. rd. 49,1 % Anteil an der vorgenannten Gesamtumlage
für 2016. Unter Berücksichtigung der zahlungswirksamen Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens
aus den Vermögensübertragungen bei Stadt Aachen und Städteregion ermittelt sich für die Stadt Aachen ein
Zahlbetrag für die Regionsumlage 2016 in Höhe von rd. 173,8 Mio. €.
Der Sonderstatus der Stadt Aachen fordert eine ergänzende Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer
anteiligen Regionsumlage die von ihr tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unteroder überfinanziert. In Höhe der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der
Stadt Aachen und der Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt Aachen oder Erstattung an die Stadt).
Die vorstehende Systematik gilt aufgrund der zwischen den Beteiligten entwickelten „Ergänzenden Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“, ab dem Haushaltsjahr 2012.
Nach letzten Berechnungen der Städteregion im Rahmen des dortigen Jahresabschlusses 2016 wird danach
für das Jahr 2016 mit einer Ausgleichszahlung (Erstattung) an die Stadt Aachen in Höhe von rd. 10,2 Mio. €
gerechnet. In den zugrunde liegenden Ergebnisdaten ist allerdings noch nicht der Anteil der Stadt Aachen an
der Finanzierung der (nicht über Gebühren gedeckten) Kosten der gemeinsamen Leitstelle berücksichtigt,
der mit der Städteregion noch gesondert für die Jahre ab 2012 zu vereinbaren ist. Zudem handelt es sich bei
den Ergebnisdaten weiterhin um vorläufige Zahlen, die insbesondere von Seiten der Stadt Aachen noch
nicht geprüft werden konnten. Dies gilt im Übrigen auch für die noch ausstehenden Schlussrechnungen für
die Jahre 2012 bis 2015.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Im städtischen Haushalt wurde für das Jahr 2016 eine Ausgleichszahlung von der Städteregion in Höhe von
rd. 4,9 Mio. € eingeplant. Dagegen wurde von der Städteregion bereits eine Abschlagszahlung auf die noch
vorzunehmenden bzw. zu prüfenden Abrechnungen in Höhe von 15 Mio. € an die Stadt Aachen geleistet, die
in der Höhe dem Haushaltsjahr 2016 zuzuordnen ist. Insoweit wird für das Jahr 2016 in einem ersten Schritt
mit einer Ergebnisverbesserung in Höhe von (15 Mio. € ./. 4,9 Mio. € =) rd. 10,1 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung gerechnet. Da sich die vorgenannte Abschlagszahlung auf die noch offenen Abrechnungsjahre
ab 2012 bezieht, bleibt es allerdings den endgültigen Schlussrechnungen dieser Jahre vorbehalten, welche
Auswirkungen sich auf die Ergebnisse für den städtischen Haushalt insgesamt ergeben – insbesondere unter Berücksichtigung der noch offenen Vereinbarung zur Leitstelle. Der über dem Entwurf zum Jahresabschluss der Städteregion für das Jahr 2016 liegende Ertragswert in Höhe von (15 Mio. € ./. 10,2 Mio. € =) rd.
4,8 Mio. € wird daher der entsprechenden Rückstellung zugeführt.
Ab dem Haushaltsjahr 2017 hat die Städteregion die Systematik zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage sowie der Ausgleichszahlung an die Stadt Aachen verändert. Bereits im Rahmen der Haushaltsplanung soll danach eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung der Umlage auf Stadt Aachen (einerseits) und ehemalige Kreiskommunen (andererseits) erfolgen. Mit dieser Neuerung verbindet sich für die
Stadt Aachen aus rein finanzmathematischen Gründen zunächst eine - gegenüber den für sie geplanten Netto-Aufwendungen - noch weiter überhöhte Regionsumlage, die aber mit einem entsprechend erhöhten Ansatz für die Ausgleichszahlung (Erstattung an Stadt Aachen) kompensiert wird. Ab dem Haushaltsjahr 2017
sind folglich erhöhte Planansätze für die Regionsumlage sowie die zugehörende Ausgleichszahlung im städtischen Haushalt etatisiert.
2.5.2 Alemannia Aachen
Mit dem Erwerb des Tivoli-Stadions durch die Aachener Beteiligungs GmbH im Januar 2015 wurden im städtischen Haushalt für die Folgejahre bis einschließlich 2021 jährliche Zuschüsse in Höhe von maximal 2 Mio.
€ veranschlagt. Diese dienen einerseits der Unterhaltung des laufenden Betriebs, den notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zur gebäudetechnischen Substanzerhaltung, der Abdeckung eventueller Gutachterkosten sowie andererseits der Fortentwicklung des Stadions und der Erstellung eines entsprechenden Nutzungskonzeptes.
Darüber hinaus birgt die Fortentwicklung des Tivoliareals weiterhin große Herausforderungen und Risiken für
die Stadt. Hierbei gilt es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Erfordernissen des Sportpark Soers einerseits und den zu beachtenden Prinzipien der Wirtschaftlichkeit andererseits zu schaffen.
Im März 2017 reichte die Alemannia Aachen GmbH beim Amtsgericht Aachen Insolvenzantrag ein. Dieser
Schritt war aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit unabwendbar. Das Insolvenzverfahren wurde im
Juni 2017 offiziell eröffnet.
2.5.3 Kinderbetreuung
In der Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Aachen für die Jahre 2016/2017 wurde der Ausbau der
Plätze für unter dreijährige Kinder in institutionellen Einrichtungen weiter verfolgt. Gemäß Ratsbeschluss
vom 02.03.2016 wurde für die U3-Betreuung die Schaffung von zusätzlich 50 Plätzen im Bereich Tagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) beschlossen, sodass zum Kindergartenjahr 2016/2017 rund 700 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten werden konnten. Darüber hinaus beschloss der Rat die
Schaffung von weiteren 74 U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Entsprechende Haushaltsmittel waren
im Haushalt der Stadt Aachen bereits veranschlagt.
Durch Investitionen in den Ausbau von Kitas im Bereich der U3-Betreuung konnten zum 01.08.2016 inklusive
der privatgewerblichen und sonstigen Plätze insgesamt 2.868 Plätze für die U3-Betreuung angeboten werden (umfasst das Kontingent in Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter und Tagesväter, Betriebskindergarten etc.). Dies entspricht einer Versorgungsquote für den Altersbereich U3 von 43,96 % bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Aachen. Hierdurch wird nicht nur der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erfüllt, sondern
auch der Anspruch der Stadt Aachen als familienfreundliche Kommune. Dies zeigt sich insbesondere in der
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Tatsache, dass die Stadt Aachen über die gesetzlichen Forderungen - Betreuung für 1 bis 3 Jährige - hinaus,
die Betreuung auf 0 bis 3 Jährige ausgeweitet hat. Das Platzangebot im Bereich U3 konnte somit von 1.342
U3-Plätzen (2008/2009) innerhalb von acht Jahren um 1.526 Plätze erweitert werden.
Damit die Stadt Aachen für junge Familien auch in Zukunft attraktiv bleibt, werden die U3 Plätze auch in den
nächsten Jahren kontinuierlich erweitert. Das Ziel ist der Ausbau der U3 Versorgungsquote auf 50 %. Im Zuge dieser steigenden Anzahl an Betreuungsplätzen wird auch die Zahl der Erzieher/Innen zunehmen, sodass
hier zusätzliche Personalkosten für die Stadt entstehen werden. Dieser Mehraufwand kann jedoch nur teilweise durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse von Land und Bund gedeckt werden. Darüber hinaus
sind in diesem Zusammenhang auch in den kommenden Jahren zahlreiche Investitionen erforderlich. Ein
Teil der Kosten kann aus Zuwendungen des U3-Ausbauprogrammes gedeckt werden. Im Jahre 2016 wurden neue Bundes- und Landesmittel für den Ausbau der U3-Plätze in Höhe von 2,7 Mio. € zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden im Jahr 2016 rd. 0,176 Mio. € für Baumaßnahmen an städtischen Kindertagesstätten
verausgabt sowie weitere rd. 0,277 Mio. € als Zuschüsse an freie Träger ausgezahlt. Weitere 1,7 Mio. € wurden als Auszahlungsermächtigung nach 2017 übertragen.
2.5.4 Schulen
Ausbau der Ganztagesplätze
In Aachen gab es im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 4.731 OGS Plätze an 34 Grund- und 2 Förderschulen.
Dies entspricht einer Versorgungsquote von 64,15 %. Betrachtet man die steigende Anzahl von Ganztagsplätzen an Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich, die Angebote in "Schule von acht bis eins"
und den gebundenen Ganztag in Gänze, so werden in Aachen nach dem Vormittagsunterricht ca. 80% der
Kinder betreut und gebildet. Dies bedeutet, dass die Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen inzwischen der Regelfall ist (ohne Domsingschule, Parzivalschule
und St. Georges School - gebundener Ganztag - und ohne die Angebote "Schule von acht bis eins" an
Grundschulen).
Für das Schuljahr 2016/2017 bestand für 56 Kinder an Förderschulen im Primarbereich und 5.000 Kinder an
Regelgrundschulen Bedarf an Ganztagesplätzen. An Regelgrundschulen stellte dies einen Zuwachs von 325
Ganztagsplätzen im Vergleich zum Vorjahr dar. Der Bedarf an OGS-Plätzen an Förderschulen im Primarbereich nahm gegenüber dem Vorjahr hingegen um 15 Plätze ab.
Die Anzahl der Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen erhöhte sich
gegenüber dem Schuljahr 2015/2016 von 320 auf 325.
In den letzten Jahren ist der Ausbau von Ganztagsplätzen stetig vorangeschritten. Auch für das Schuljahr
2016/2017 war ein Ausbau der Ganztagsschulen erforderlich. Als Herausforderungen für die Zukunft ist neben der räumlichen Situation an den Ganztagsschulen insbesondere die Versorgung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Sinne von Inklusion zu sehen. Die Entwicklung eines innovativen Gesamtkonzeptes ist hier eine Möglichkeit, Wege aufzuzeigen, wie die neuen Anforderungen umgesetzt
werden können. Hierzu ist es erforderlich, die Vormittags- und Nachmittagsbetreuung im Sinne einer gemeinsamen Konzeption für alle Kinder zu gestalten.
Schulreparaturprogramm
Auch im Jahr 2016 waren die Sanierung und der Umbau von Schulen wichtige Schwerpunkte des städtischen Haushalts. In Fortführung des stadteigenen Schulreparaturprogramms standen im Jahr 2016 insgesamt rd. 5,7 Mio. €, inklusive 2,9 Mio. € übertragener Mittel, zur Verfügung.
Geplant waren in 2016 fünfundzwanzig Maßnahmen an zwanzig Schulen. Folgende Mittel wurden für diverse
Maßnahmen bei den einzelnen Schulformen durch das Gebäudemanagement verausgabt:
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Grundschulen
Hauptschule
Realschulen
Gymnasien
Gesamtschulen
Förderschule
Gesamtausgaben
1,338 Mio. €
0,006 Mio. €
0,031 Mio. €
0,591 Mio. €
1,137 Mio. €
0,026 Mio. €
3,129 Mio. €
Die verbleibenden Mittel i.H.v. rd. 2,6 Mio. € werden von 2016 in das Jahr 2017 übertragen.
Gute Schule 2020
Über das Schulreparaturprogramm hinaus sollen demnächst weitere Projekte des Förderprogramms "Gute
Schule 2020" umgesetzt werden. Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat Ende September 2016
für die kommenden 4 Jahre (2017 bis einschließlich 2020) für Städte und Gemeinden ein Kommunales Investitionsprogramm zur Modernisierung von Schulen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2 Mrd. € (jährlich jeweils 500 Mio. €) beschlossen. Die Fördermittel werden in Kooperation mit der NRW. BANK zur Verfügung gestellt. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das Land die Zins- und Tilgungsleistungen für die im Rahmen des Programms aufgenommenen Kredite in voller Höhe übernimmt. Die Kommune darf die bereitgestellten Mittel für die Modernisierung, Sanierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den kommunalen Schulen verwenden. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur
Instandsetzung von Schulgebäuden oder Investitionen in die digitale Ausstattung der Schulen. Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) wurde im
Dezember 2016 beschlossen und veröffentlicht.
In der Sitzung vom 21. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Aachen auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Kreditkontingents (insgesamt rund 20,9 Mio. €) eine entsprechende Prioritätenliste für die Verteilung
dieser Mittel beschlossen. Als Ziele sind folgende Fördermaßnahmen zu nennen:
Baumaßnahmen GGS Montessori-Schule Eilendorf
Neubau der KGS Bildchen
Zusatzfinanzierung OGS-Ausbau im Grundschulbereich
Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume
Komplettsanierung der Schul-WC-Anlagen
Innenmodernisierung von Schulen
Digitale Bildung / Infrastruktur / mediale Ausstattung
Schulentwicklung
Aufgrund sinkender Schülerzahlen wurde die KGS Reumontstraße mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016
geschlossen. Die Räumlichkeiten werden umfassend von der sich im gleichen Gebäude befindlichen Montessori-Grundschule Reumontstraße genutzt. Eine weitere auslaufende Schließung betrifft mit Ablauf des
Schuljahres 2016/2017 die KGS Mataréstraße. Das sanierte und erweiterte Gebäude der auslaufend geschlossenen David-Hansemann-Realschule wird heute von der 4. Gesamtschule genutzt.
2.5.5 Sanierung der Feuerwache
Im Jahr 2015 wurden die Arbeiten zur Kernsanierung der Hauptfeuerwache der Stadt Aachen an der Stolberger Straße aufgenommen. Das gesamte Gebäude wurde sowohl baulich als auch technisch an die Anforderungen einer modernen Feuerwehr angepasst. Insgesamt wurde hierfür ein Budget von rd. 14,5 Mio. € in
den Jahren 2014-2017 im städtischen Haushalt veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahme wurde im
Sommer 2017 abgeschlossen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2.5.6 Einführung der Umweltzone
Zu Beginn des Jahres 2016 wurde in Aachen die sogenannte Umweltzone eingeführt. Sie soll dazu beitragen, insbesondere die Stickoxidbelastung im innerstädtischen Raum zu senken. So dürfen ab dem 1. Februar 2016 nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung
den gekennzeichneten innerstädtischen Bereich befahren. Der Aachener Außenring bildet die Grenze.
Vor dem Hintergrund der neu eingeführten Umweltzone ist darüber hinaus eine Modernisierung der Busflotte, wie bereits in der Wirtschaftsplanung der ASEAG berücksichtigt, dringend erforderlich. Im Januar 2016
hat der Mobilitätsausschuss einstimmig ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept beschlossen, um den
öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) mittelfristig von konventionellen Dieselantrieben auf elektrische
Antriebe umzustellen. Ziel ist es, die Schadstoff- und Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren sowie den
Lärmpegel in der Stadt zu senken. In den kommenden Jahren plant die ASEAG, ihre Flotte komplett zu modernisieren. In den beiden Folgejahren werden dafür etwa 15 Fahrzeuge, die noch nicht der neuesten EuroNorm für die Umweltzone entsprechen, ausgetauscht. Die Stadt kalkuliert, dass bis 2018 rund 8,4 Mio. € in
die Anschaffung neuer Elektrobusse einschließlich der notwendigen Infrastruktur investiert werden, welche
zum Großteil über Bundesmittel finanziert werden. Die Kosten werden zu 80 % aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert. Dies entspricht einer Fördersumme von 6,7 Mio. €. Der Eigenanteil in Höhe
von 20 % ist von Stadt Aachen und ASEAG je hälftig zu finanzieren.
2.5.7 Sozialer Wohnungsbau und aktive Bodenbewirtschaftung
Zweck der sozialen Wohnraumförderung ist zum einen die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen für
Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten am allgemeinen Wohnungsmarkt sowie zum anderen die Unterstützung bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums, vor allem für Haushalte mit Kindern. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen und der Vermarktung städtischer Grundstücke
wurde mit Ratsbeschluss vom 10.12.14 die Auflage erteilt, dass zwischen 20 und 40 %, in der Regel 30 %,
der geschaffenen Wohneinheiten für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Darüber
hinaus werden Baugrundstücke beispielsweise für Familien preisgünstig zur Verfügung gestellt.
Für die Modernisierung städtischer Gebäude, die von der Gewoge verwaltet werden, sind in den Jahren
2018-2021 rd. 7,4 Mio. € im Haushalt vorgesehen, wovon durchschnittlich ein Drittel konsumtiv zu veranschlagen ist. Modernisiert werden sollen u.a. das Objekt Kalverbenden 62-100 sowie Gebäude in der Reimannstraße, dem Seffenter Weg und in der Goerdelerstraße.
Für die Modernisierung eines Gebäudes in der Welkenrather Straße, welches im gemeinschaftlichen Eigentum des Alten- und Siechenfonds und des Kinder- und Jugendfonds steht, wurden als Planungskosten im
Haushaltsjahr 2016 300.000 € investiv ausgezahlt. Die originären Baukosten werden insgesamt voraussichtlich rund 6,7 Mio. € betragen und werden aufgrund der bislang fehlenden Planungstiefe in der sog. „Übersicht der aufgrund § 14 GemHVO NRW nicht im Investitionsplan aufgenommenen Maßnahmen“ mit einem
Betrag in Höhe von 1,6 Mio. € für das Jahr 2018 sowie 5,09 Mio. € für das Jahr 2019 dargestellt. Die Maßnahme „Frauenhaus Friedensstraße 2“ wurde ebenfalls mit Kosten in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro auf der „§
14-Liste“ berücksichtigt. Die Nettoneuverschuldung wird durch die vorgenannten Maßnahmen nicht berührt,
da es sich um die Anlage von vorhandenem Stiftungsvermögen handelt und insoweit kein Investitionskredit
aufgenommen werden muss.
Im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung wurden zusätzliche Mittel zur aktiven Bodenbewirtschaftung, insbesondere zur Realisierung von Wohnungsbau, im Haushalt berücksichtigt. Es handelt sich um eine Summe
von jährlich 1,5 Mio. € sowie weiteren 600.000 € im Jahr 2018, welche im Bereich „Strategischer Grunderwerb“ des städtischen Immobilienmanagements eingeplant wurden. Eine weitergehende Aufstockung ist
hinsichtlich der tatsächlichen Rechnungsergebnisse des allgemeinen Grunderwerbs nicht angezeigt. Bereits
diese Erhöhung setzt voraus, dass hinreichend Flächen, die für den Wohnungsbau erschlossen werden
können, zur Verfügung stehen bzw. erworben werden können.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2.5.8 Flüchtlingssituation
Die Anzahl der in Aachen aufzunehmenden Flüchtlinge ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und
stellte die Stadt somit in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass
sich im Jahr 2016 erstmals - verglichen mit den Vorjahren - eine leichte Stagnation der anfänglichen Flüchtlingswelle erkennen lässt. So zählte die Stadt Aachen Ende des Jahres 2016 rund 2.700 Flüchtlinge nach §§
2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Im Vergleich zum Vorjahr ist hier lediglich ein moderater Anstieg zu erkennen.
Anzahl der Flüchtlinge nach dem AsylbLG
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
1.414
2.603
2.708
Die Zahl der Flüchtlinge in Unterkünften und angemieteten Wohnungen ist verglichen mit dem Vorjahr sogar
leicht rückläufig und weist eine Personenzahl von 2.333 zum 31.12.2016 auf. Darüber hinaus wurden Ende
2016 mehr als 670 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Aachen betreut.
Anzahl der Flüchtlinge in Aachener Übergangswohnheimen und Wohnungen
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
875
2.556
2.333
Der unerwartete Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 stellte die Stadt Aachen u.a. vor dem Hintergrund der Schaffung von ausreichendem Wohnraum vor enorme Herausforderungen. Neben vermehrten Investitionen zur Schaffung von Wohnraum, Wohnungsanmietungen bei Privateigentümern und Wohnungsgesellschaften, mussten zusätzlich Notunterkünfte in Schulturnhallen bereitgestellt werden.
Positiv zeigte sich daher im Frühjahr 2016, dass aufgrund der vorgenannten Entwicklungen der Flüchtlingszahlen sowie der Bereitstellung der Landeseinrichtung am Westbahnhof mit ca. 1.000 Unterbringungsmöglichkeiten, die Notunterkünfte in den Schulturnhallen geschlossen und diese wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden konnten. Aufgrund der nunmehr aktuellen Entwicklung in Bezug auf die Flüchtlingszahlen konnte die Anfang 2016 bezogene Unterkunft am Westbahnhof bereits zu Beginn des Jahres 2017
wieder geschlossen werden.
Auch wenn der anfänglich für 2017 prognostizierte Zuzug von 75 Flüchtlingen pro Monat bislang nicht eingetreten ist und die Prognosen dahingehend korrigiert wurden, ist es zum jetzigen Zeitpunkt zu früh, von einer
anhaltenden Entspannung der Flüchtlingssituation in Aachen zu sprechen. Noch immer ist die Quote nach
dem sog. Königsteiner Schlüssel in Aachen übererfüllt. Verglichen mit anderen Städten in NordrheinWestfalen hat Aachen folglich nach wie vor eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Menschen aufgenommen. Auch wenn aufgrund aktueller Prognosen voraussichtlich bis Mitte 2018 noch ausreichend Plätze
zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen, müssen aufgrund des Wegfalls von nur befristet
bereitgestellten Wohnraums, künftig neue Plätze geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt
Aachen zunächst alle bisher als Flüchtlingsunterkunft geschaffenen Plätze beibehalten. Hierbei ist eine sorgfältige Bedarfsplanung auch unter der Berücksichtigung einer möglichen Zwischennutzung von vorübergehend freien Kapazitäten unerlässlich.
Durch das am 01.12.2016 verabschiedete „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration
und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ wurden die mit den gestiegenen Sach- und Sozialaufwendungen im Bereich der Flüchtlinge gleichfalls erhöhten Unterstützungsleistungen bzw. Zuweisungen
von Land und Bund erneut aufgestockt.
Festzuhalten ist, dass die Beteiligung des Landes (teilweise finanziert durch den Bund) an den Gesamtaufwendungen im Bereich Asyl und Integration heute deutlich höher ausfällt als noch in den Vorjahren. Im Jahr
2016 lag der Kostendeckungsgrad bei rd. 91 % (ohne Personalkosten; ohne unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge). Auch in den Folgejahren ist nicht von einer vollständigen Kostenerstattung auszugehen, sodass
eine dauerhafte Belastung für den städtischen Haushalt in diesem Bereich unvermeidbar ist.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Vor eine weitere sowohl finanzielle als auch organisatorische Herausforderung, insbesondere in Bezug auf
die erforderliche Personalausstattung, wird die Stadt Aachen durch die in den letzten Jahren stark wachsende Anzahl unbegleiteter, minderjähriger Ausländer gestellt. Im Zeitraum von 2011 bis heute wuchs die Zahl
der Inobhutnahmen/Schutzmaßnahmen von 10 auf durchschnittlich 600 im Jahr. Zwar werden die entstehenden Kosten im Rahmen der Inobhutnahme sowie die Hilfen zur Erziehung durch den Bund und das Land
erstattet, das Personal für die Betreuung der Jugendlichen aber muss die Stadt selbst finanzieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erstattung der Kosten von Seiten des Bundes bzw. des Landes an die Kommunen in der Regel verspätet erfolgt. Dies zwingt die Kommunen, die entstandenen Kosten vorzufinanzieren,
was unweigerlich mit einer erhöhten Aufnahme von Kassenkrediten einhergeht.
Aufgrund des im November 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“, welches eine Verteilung der minderjährigen
Ausländer auf alle Jugendämter in Deutschland bindend vorsieht, konnte nach einem Höchststand zum Ende
des Jahres 2015 im Laufe des Jahres 2016 bereits eine stagnierende bis leicht rückläufige Entwicklung der
Fallzahlen festgestellt werden.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Abschließend bleibt festzuhalten, dass eine realistische Prognose über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen und der damit einhergehenden, notwendigen Aufwendungen für deren Aufnahme, Unterbringung und
Verpflegung kaum möglich ist.
Auch die Entwicklungen des Jahres 2016 haben jedenfalls gezeigt, dass weiterer Handlungs- und damit
auch Personalbedarf für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
3 Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Zur Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage hat das Innenministerium NRW ein Kennzahlenset entwickelt, damit die Gemeinden im Rahmen von interkommunalen Vergleichen anhand einheitlicher Kriterien miteinander verglichen werden können.
Zur Gewinnung finanzwirtschaftlicher Kennzahlen stehen die unterschiedlichen Elemente des NKF, Bilanz,
Ergebnisrechnung und Finanzrechnung zur Verfügung. Wichtig bei der Kennzahlenanalyse ist, dass einzelne
Kennzahlen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. So lässt sich etwa eine Aussage über die Entwicklung
des Personalaufwands alleine mit der Kennzahl „Personalintensität’“ nur begrenzt treffen. Für eine Bewertung ist es erforderlich, die Kennzahl ins Verhältnis zu Referenz- oder Vergleichskennzahlen zu setzen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in den nachfolgend berechneten Kennzahlen die städtischen Eigenbetriebe keinen Einfluss finden und lediglich die Zahlen des städtischen Kernhaushaltes bei der Berechnung berücksichtigt wurden.
Das vom Innenministerium NRW festgelegte Kennzahlenset stellt sich für die Stadt Aachen wie folgt dar:
3.1 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad
Eigenkapitalquote I
Eigenkapitalquote II
Fehlbetragsquote
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
97,00%
31,22%
37,63%
3,54%
94,63%
29,35%
35,77%
4,02%
94,62%
27,53%
33,86%
4,85%
95,47%
25,76%
31,97%
4,55%
97,16%
24,26%
30,45%
4,38 %
Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die Ordentlichen Aufwendungen durch Ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Die Kennzahl liefert einen Indikator dafür, dass die operativen Erträge der Kommune nicht ausreichend
sind oder ein Aufwandsproblem vorliegt.
Ordentliche Erträge x 100
Ordentliche Aufwendungen
Der Aufwandsdeckungsgrad der Stadt Aachen unterliegt seit dem Jahr 2012 lediglich geringen Schwankungen und stabilisiert sich in einer Spanne zwischen 94 % und 98 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der
Wert des Jahres 2016 um 1,69 Prozentpunkte erhöht und ist somit annähernd konstant geblieben. Zielwert
ist 100% oder mehr, damit das Eigenkapital der Kommune nicht aufgezehrt wird.
Eigenkapitalquote I (EkQ1)
Die Kennzahl “Eigenkapitalquote I“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein
wichtiger Bonitätsindikator sein. Je größer das Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme ist, desto weiter
ist eine Kommune von dem gesetzlichen Überschuldungsverbot entfernt. Die Entwicklung des Eigenkapitals
ist vorrangig von den erwirtschafteten Jahresergebnissen abhängig.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
Die Eigenkapitalquote der Stadt Aachen ist seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz rückläufig. Durch die
Jahresfehlbeträge und die unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage wird das Eigenkapital jährlich reduziert. Für die Stadt Aachen ist festzuhalten, dass die Eigenkapitalquote seit Beginn des Betrachtungszeitraumes im Jahre 2012 um 6,96 Prozentpunkte (im Vergleich zum Vorjahr: 1,5 Prozentpunkte)
gesunken ist.
Eigenkapitalquote II (EkQ2)
Die Kennzahl “Eigenkapitalquote II“ misst den Anteil des “wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen + Sopo Beiträge) x 100
Bilanzsumme
Hinsichtlich der Analyse und Aussagekraft dieser Kennzahl gelten die Darstellungen zur Eigenkapitalquote I.
Fehlbetragsquote (FBQ)
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil.
Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die Allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzpositionen gesetzt. Die Fehlbetragsquote dient
als wichtiger Indikator für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation und zeigt an, mit welcher Dynamik
sich die Rücklagen einer Kommune verzehren. Je größer die Fehlbetragsquote desto schneller wird das Eigenkapital verzehrt.
Negatives Jahresergebnis x (-100)
Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage
Grundsätzlich sollte das Ziel sein, einen Jahresfehlbetrag zu vermeiden, sodass die Fehlbetragsquote bei 0
% liegt. Seit 2012 ist die Fehlbetragsquote bis 2014 stetig leicht gestiegen. Seit 2015 ist sie jedoch im rückläufig. Im Jahr 2014 liegt sie erstmals seit 2012 wieder unter 4,00 %.
3.2 Analyse der Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
Infrastrukturquote
27,44%
Abschreibungsintensität
4,00%
Drittfinanzierungsquote
30,16%
Investitionsquote
103,31%
* Nähere Erläuterung hierzu siehe Seite 31.
27,75%
5,19%
21,55%
68,50%
27,86%
2,54%
40,89%
181,68%
27,58%
2,90%
45,59%
164,56%
27,48%
2,68%
46,57%
213,07%*
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Infrastrukturquote (IsQ)
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der
Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch
die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu
berücksichtigen.
Infrastrukturvermögen x 100
Bilanzsumme
Die Infrastrukturquote der Stadt Aachen unterliegt im Betrachtungszeitraum nur sehr geringen Schwankungen. Dies deutet darauf hin, dass der Bestand des Infrastrukturvermögens nachhaltig stabil ist. Abgänge und
Abschreibungen können durch Reinvestitionen kompensiert werden.
Abschreibungsintensität (AbI)
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Bilanzielle Abschreibung auf Anlagevermögen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Abschreibungsintensität liegt im Jahr 2016 bei 2,68 % und ist somit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Im Betrachtungszeitraum wird ersichtlich, dass die Abschreibungsintensität starken Schwankungen
unterliegt. Dies ist jedoch nicht in starken Veränderungen des städtischen Anlagevermögens und damit einhergehender veränderter planmäßiger Abschreibungen begründet, sondern wurde insbesondere in den Jahren 2012 und 2013 durch einmalige Effekte aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen von Finanzanlagen
beeinflusst. Im Jahr 2015 und 2016 gab es solche signifikanten besonderen Effekte nicht, sodass die Abschreibungsintensität wieder auf dem Niveau der Jahre 2014 und 2015 liegt.
Drittfinanzierungsquote (DfQ)
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus
der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung
des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Die Kennzahl zeigt insbesondere inwieweit das abnutzbare Vermögen durch Dritte mitfinanziert ist und damit auch die Abhängigkeit von der Finanzierung Dritten.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
Die Drittfinanzierungsquote beträgt im Jahr 2016 46,57 % und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. In
den Jahren 2012 und 2013 lag die Quote hauptsächlich aufgrund wesentlicher außerplanmäßiger Abschreibungen auf Finanzanlagen deutlich niedriger.
Bei der Berechnung der obigen Kennzahl werden für das Jahr 2016 wie auch für die Vorjahre die Erträge
aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich nicht berücksichtigt.
- 31 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Investitionsquote (InQ)
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und
Vermögensabgänge neue Investitionen gegenüberstehen. Eine Investitionsquote unter 100 % führt dauerhaft
zum Substanzverlust des Anlagevermögens.
Bruttoinvestitionen x 100
Abgänge des AV+Abschreibungen AV
Im Jahr 2016 liegt die rechnerische Investitionsquote bei 213,07 % und ist im Vergleich zum Vorjahr um
48,51 Prozentpunkte gestiegen. Die Investitionsquote der Jahre seit 2014 liegt damit deutlich über den
Kennzahlen der Jahre 2012 bis 2013.
Im Allgemeinen ist die Aussagekraft dieser berechneten Kennzahl jedoch nur begrenzt und bedarf einer weiteren Erläuterung. Sie nimmt ausschließlich Bezug auf bilanzielle Veränderungen im Anlagevermögen und
lässt nur bedingt Rückschlüsse über die kommunale Investitionstätigkeit eines Jahres zu. So kann die Investitionsquote nach oben genanntem Berechnungsmodell wesentlich durch in den verschiedenen Haushaltsjahren auftretende nicht zahlungswirksame Einmaleffekte, wie z.B. außerplanmäßige Abschreibungen auf
Finanzanlagen oder Vermögensveränderungen aufgrund von Inventurergebnissen verfälscht werden.
Weiterhin ist im Speziellen bei der Stadt Aachen die Besonderheit gegeben, dass aus der weitgehend aus
dem Kernhaushalt ausgelagerten Vermögensstruktur im Bereich der Gebäude eine deutlich geringere Abschreibungslast resultiert. Die entsprechenden Vermögenszugänge in diesem Bereich werden jedoch bei
den Ausleihungen als Vermögenszuwachs der Finanzanlagen gezeigt.
Darüber hinaus haben Benchmarks mit Kommunen von vergleichbarer Größenordnung gezeigt, dass die
Stadt Aachen insbesondere im Bereich des Straßenvermögens und der Kanäle eine vorsichtige Erstbewertung vorgenommen hat, was wiederum eine relativ geringe Abschreibungslast im Bereich des Infrastrukturvermögens zur Folge hat.
Letztlich führen die dargestellten Parameter dazu, dass die nach obigem Berechnungsschema ermittelte Investitionsquote die tatsächliche Investitionstätigkeit der Stadt nicht umfassend widerspiegelt.
Alternativ kann die Investitionsquote auch aus den effektiv getätigten Finanzvorgängen eines Jahres abgeleitet werden. Hierbei werden die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit den Gesamtauszahlungen im städtischen Haushalt gegenübergestellt. Stellt man diese Berechnung an, so ergibt sich eine Investitionsquote resultierend aus den zahlungswirksamen Vorgängen des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von rd. 8 %. Damit
liegt die Stadt Aachen nur knapp unter dem Durchschnitt aller öffentlichen Haushalte aus Bund, Länder und
Gemeinden von 8,2 %.
3.3 Analyse der Schuldenlage
Kennzahlen zur Finanzlage
Anlagendeckungsgrad II
Dynamischer Verschuldungsgrad
Liquidität II. Grades
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Zinslastquote
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
59,72%
n.b.
35,25%
12,26%
2,44%
57,24%
n.b.
21,85%
13,90%
2,60%
55,13%
n.b.
24,58%
16,30%
2,21%
52,61%
n.b.
31,79%
11,52%
2,12%
48,58%
n.b.
31,52%
13,39%
3,05%
n.b. = Für die Haushaltsjahre 2013-2016 ergaben sich ein negativer Wert, so dass die Kennzahl keine Aussagekraft besitzt. Die Werte der Entschuldungsdauer in den Haushaltsjahr 2012 sind vor dem Hintergrund der
Generationengerechtigkeit ebenfalls nicht aussagekräftig.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlagendeckungsgrad II (AnD2)
Die Kennzahl "Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig durch Passivposten gedeckt sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen
Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen + Sopo Beiträge + Langfristiges Fremdkapital) x 100
Anlagevermögen
Der Anlagendeckungsgrad II sollte im Idealfall 100 % betragen, was bedeuten würde, dass das langfristige
Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Die Stadt Aachen erreichte hier in den letzten Jahren lediglich einen Prozentsatz von knapp unter 60 %. Im Jahr 2016 ist die Quote mit 48,58 % am niedrigsten.
Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG)
Mit Hilfe der Kennzahl "Dynamischer Verschuldungsgrad" lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogenen Größe enthält. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an,
in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus
den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
Effektivverschuldung
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)
Liquidität II. Grades (Li2)
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die "kurzfristige Liquidität" der Gemeinde. Sie zeigt auf, in
welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen Liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Die Liquidität II. Grades ist ein Maß dafür, ob
die Kommune in der Lage ist, die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus stehender Liquidität fristgerecht zu decken. Um die Zahlungsfähigkeit darzustellen, sollte Sie grundsätzlich bei 100 % liegen, was bei nordrheinwestfälischen Kommunen weitgehend nicht gegeben ist.
(Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Der Wert der Liquidität II. Grades der Stadt Aachen liegt deutlich unter den angestrebten 100 %. Im Vergleich
zum Vorjahr ist eine Verminderung der Kennzahl um 0,27 Prozentpunkte zu verzeichnen. Sowohl die kurzfristigen Forderungen als auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich
erhöht, sodass die Kennzahl insgesamt relativ konstant bleibt.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl “Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Sie zeigt an, wie viel Prozent des Gesamtvermögens der Kommune
mit kurzfristigem Fremdkapital (Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr) finanziert ist. Grundsätzlich sollte diese
Quote möglichst gering sein, da kurzfristige Verbindlichkeiten mit einem höheren Zinsänderungsrisiko verbunden sind als langfristige.
Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Aachen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,87 Prozentpunkte. Dies ist ebenfalls vornehmlich der Zunahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten von privatem Kreditmarkt geschuldet.
Zinslastquote (ZIQ)
Die Kennzahl “Zinslastquote“ gibt das Verhältnis der Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen wieder. Sie gibt das Verhältnis von zu leistenden Finanzaufwendungen zum gesamten ordentlichen Aufwand wieder. Die Ursachen der Höhe der Veränderung der Zinslastquote können sowohl in der Höhe des
Kreditbestandes als auch in der Höhe des Zinsniveaus liegen. Die Zinslastquote hat einen hohen steuerungsrelevanten Zweck, da die Kommune die Höhe der Kennzahl durch ihr Schulden- und Zinsmanagement beeinflussen kann. Ziel ist eine möglichst niedrige Zinslastquote.
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Zinslastquote der Stadt Aachen ist im Jahr 2016 mit 3,05 % im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen. Verglichen mit dem Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung um 0,93 Prozentpunkte.
Trotz dem weiterhin anhaltend geringen Zinsniveau, ist der Anstieg auf die im Vergleich zu den Vorjahren
massiv erhöhten Gewerbesteuerstattungszinsen zurückzuführen. Um die Zinslasten dennoch möglichst gering zu halten, werden bei der Stadt Aachen auch Liquiditätskredite mit Festzinssätzen und Laufzeiten von
mehr als einem Jahr gesichert. Investitionskredite werden weiterhin unter der Prämisse langer Laufzeiten bei
unterschiedlichen Kreditinstituten aufgenommen.
3.4 Analyse der Ertrags- und Aufwandssituation
Kennzahlen zur Ertragslage
Netto-Steuerquote
Zuwendungsquote
Personalintensität
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
43,29%
19,29%
18,15%
9,25%
60,25%
42,79%
17,32%
19,03%
8,01%
61,95%
40,76%
17,76%
19,15%
8,33%
61,76%
39,86%
20,83%
18,82%
8,59%
62,52%
38,15%
20,41%
18,72%
8,70%
62,37%
Netto-Steuerquote (NSQ)
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde “selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlicher Zuwendungen, ist. Sie ist ein Indiz für die eigene (originäre) Finanzkraft der Kommune, die sich im Wesentlichen aus den kommunalen Steuererträgen ergibt. Eine hohe Nettosteuerquote ist ein Indiz dafür, dass die Kommune über eine gute Steuerkraft verfügt. Die
Kennzahl hat jedoch nur eine geringe Aussagekraft, da diese nur die reine Ertragsseite betrachtet und keine
Aussagen darüber trifft, in wie weit diese Erträge in der Lage sind, die Aufwendungen zu decken.
Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
Die Netto-Steuerquote der Stadt Aachen liegt in 2016 bei 38,15 %. Seit 2012 ist diesbezüglich jedoch ein
leichter Abwärtstrend zu erkennen. In 2015 lag sie bei 39,86 % und unterschritt damit erstmals die 40 %Marke. Während die Steuererträgnisse sich in den letzten Jahren weitestgehend konstant zeigten, was vornehmlich der Tatsache geschuldet ist, dass die Einbrüche bei Gewerbesteuererträgen in den letzten Jahren
zumindest in Teilen durch Ertragssteigerungen im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer kompensiert
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
werden konnten, ist die rückläufige Entwicklung der Kennzahl maßgeblich in dem deutlichen Anstieg der Ordentlichen Erträge begründet. Letzteres trifft auch auf das Jahr 2016 zu, indem weiterhin eine leicht rückläufige Entwicklung der Kennzahl zu verzeichnen ist. Dem Anstieg der Steuererträgnisse, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer, stand gleichzeitig ein überproportional großer Anstieg der Ordentlichen Erträge
insgesamt gegenüber. Dies war nicht zuletzt den deutlich gestiegenen Kostenerstattungen geschuldet.
Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von
Leistungen Dritter abhängig ist.
Erträge aus Zuwendungen x 100
Ordentliche Erträge
Die Zuwendungsquote liegt im Jahr 2016 mit 20,41 % knapp unter dem Vorjahreswert.
Personalintensität (PI)
Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen im Kernhaushalt (ohne Eigenbetriebe) an den Ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich
dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Anteil der Aufwendungen üblicherweise für
Personal aufgewendet wird. Sie lässt damit auch bedingt eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu.
Personalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Personalintensität unterliegt seit dem Jahr 2012 nur geringfügigen Schwankungen, befindet sich aber im
Zeitreihenvergleich weitestgehend auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Veränderung kann ohne tiefergehende Analysen nicht abschließend beurteilt werden, da hier mehrere Einflussfaktoren eine erhebliche Rolle
spielen. Die Personalintensität 2016 ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu identisch.
Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)
Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde
für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter (ohne Eigenbetriebe) entschieden hat. Eine hohe Sach- und
Dienstleistungsintensität kann jedoch auch ein Zeichen für relativ geringe Personalkosten oder ein hohes
Maß an bilanziellen Abschreibungen sein.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen machen im Jahr 2016 einen Anteil von 8,70 % der gesamten Ordentlichen Aufwendungen aus. Die Sach- und Dienstleistungsintensität bewegt sich damit auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Transferaufwandsquote (TAQ)
Die Kennzahl “Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den
Ordentlichen Aufwendungen her. Sie gibt den prozentualen Anteil wieder, in welchem Umfang die gesamten
ordentlichen Aufwendungen durch Transferaufwendungen bedingt sind.
Transferaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Die Transferaufwandsquote unterliegt im Verlauf der Jahre nur geringen Schwankungen. Im Jahr 2016 liegt
sie bei 62,37 % und damit um 0,15 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
4 Chancen und Risiken der Stadt Aachen
4.1 Chancen
4.1.1 Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Aachen
Aachen genießt internationales Renommee als Stadt mit außergewöhnlicher technologischer Kompetenz.
Eine so hohe Konzentration von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten gibt es an kaum einem anderen
Standort in Europa. Aufgrund der ausgeprägten Hochschullandschaft sind Automobil- und Bahntechnik, Medizin- und Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Maschinenbau und auch das Zukunftsthema Energie hier gebündelt und konzentriert vor Ort. Neben der Forschung und Wissenschaft als
bedeutender und identitätsstiftender Wirtschaftszweig der Stadt Aachen, sind außerdem weltweit operierende Unternehmen der Süßwarenindustrie sowie Zulieferunternehmen der Automobilindustrie ansässig. Die
hieraus resultierenden Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe haben auf die Wirtschaftskraft der Stadt
Aachen einen enormen Einfluss.
Von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Aachen sind dabei die hier ansässigen Hochschulen.
Besonders die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) nimmt hierbei eine herausragende
Stellung ein. Sie ist mit ihren 260 Instituten in neun Fakultäten eine der führenden europäischen Universitäten. Die technisch-naturwissenschaftlich orientierte Hochschule sowie ihre Eigenschaft als national wie international renommierte Ausbildungsstätte dienen als Impulsgeber für die wirtschaftliche Zukunft der ganzen
Stadt sowie deren Umland. Sie ist sogleich Attraktor für viele technologieaffine und naturwissenschaftlich
geprägte Unternehmen, welche das ortsansässige Know-how und die Hochschulnähe für sich nutzen wollen.
In enger Kooperation mit der Industrie entwickelt die Hochschule den RWTH Aachen Campus, womit in den
kommenden Jahren eine der größten Forschungslandschaften Europas entsteht. Auf einer Fläche von rund
800.000 m² entstehen insgesamt 19 sogenannte Forschungscluster. Neben dem Um- und Ausbau der bereits bestehenden Campus-Bereiche in der Innenstadt und bei Gut Melaten wird hierzu das Gebiet um ein
weiteres Areal auf dem Gelände des heutigen Güterbahnhofs Aachen West erweitert. So entsteht eine räumlich zusammenhängende Forschungslandschaft, die sich bogenförmig vom Campus Kernbereich über den
Campus West bis zum Campus Melaten erstreckt.
Der Campus Melaten stellt die erste Ausbaustufe des RWTH Aachen Campus dar. Etappenweise entstehen
in unmittelbarer Nähe zum Universitätsklinikum auf einer Fläche von 473.000 m² elf Forschungscluster mit
Forschungseinrichtungen von Hochschulinstituten und Unternehmen mit Laboren und Bürogebäuden. Seit
2009 wurden bereits sechs Cluster auf dem Campus Melaten realisiert.
Mit dem Campus West wird der zweistufige Ausbau des RWTH Aachen Campus fortgesetzt. Der Campus
West stellt die Verbindung zwischen Campus Mitte und Campus Melaten dar. Auf einem ca. 325.000 m²
großen stillgelegten Gebiet um den Aachener Westbahnhof soll eine weitere Wissenschafts- und Forschungslandschaft entstehen, welche thematisch und räumlich eng mit den bereits existierenden Instituten in
Campus Mitte verbunden werden soll. Um die Fortentwicklung des Campus West voranzutreiben und neue
Impulse zu setzen, bestehen aktuell Bestrebungen der RWTH, das Gelände um den Westbahnhof von dem
jetzigen Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), zu erwerben. Zwischenzeitlich wurde
bereits ein trilateraler Entwicklungsvertrag abgeschlossen, welcher die Grundsätze der Zusammenarbeit,
u.a. die inhaltliche, terminliche sowie formelle Abstimmung zwischen der Stadt Aachen, dem BLB NRW und
der RWTH regelt.
Darüber hinaus wurde zum Sommersemester im Frühjahr 2017 nach einer rund 5-jährigen Bauphase auf
dem Gelände des RWTH-Campus eines der größten und modernsten Hörsaalzentren Europas eröffnet C.A.R.L. – Central Auditorium for Research and Learning. Das Hörsaalzentrum verfügt über elf Hörsäle sowie 16 Seminarräume und bietet damit mehr als 4.000 Studierenden Platz. Somit wird nicht nur den steigenden Studentenzahlen Rechnung getragen, sondern auch ein wichtiger Baustein zur Erweiterung der RWTH
Aachen als Exzellenz-Universität gelegt.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Mit dem RWTH Aachen Campus verfolgen Stadt und Hochschule gemeinsam das Ziel, die RWTH zu einer
der weltweit führenden technischen Universitäten zu entwickeln und Aachen als internationalen Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken und auszubauen. Gleichzeitig können voraussichtlich 5.500 Arbeitsplätze im Bereich der Forschungscluster sowie weitere rund 4.500 Arbeitsplätze in den notwendigen
Dienstleistungsfunktionen auf dem RWTH Aachen Campus entstehen.
In einem Zeitraum von sechs bis acht Jahren sollen sich bis zu 280 nationale und internationale Unternehmen im direkten Verbund mit den Instituten und Forschungszentren ansiedeln können. Diese räumliche Verzahnung von Forschungsinstituten und Industrieunternehmen wird eine völlig neue Qualität in der Zusammenarbeit und des Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ermöglichen. Durch die direkte Anbindung der Unternehmen an die RWTH Aachen können bedeutende Synergieeffekte realisiert sowie ein
technologischer Vorsprung in der Forschung und Entwicklung geschaffen werden.
4.2 Risiken
4.2.1 Risiken bei künftigen Einnahmeentwicklungen
Die kommunale Finanzierungsstruktur ist in ihrer Eigenart geprägt durch nicht bzw. kaum beeinflussbare externe Faktoren und Randbedingungen.
Auch im Haushalt der Stadt Aachen wird der eingeschränkte kommunale Autonomiegrad auf der Einnahmeseite dadurch verdeutlicht, dass rund 60 Prozent der Gesamterträge des Jahres 2016 aus Steuern und
Allgemeinen Finanzzuweisungen resultieren. Letztere wiederum entstammen der Steuerverbundmasse, reflektieren also die Entwicklung der Landessteuern nach dem Länderfinanzausgleich. Somit steht ein Großteil
der Einnahmen bei der Stadt Aachen in mittelbarer Abhängigkeit zur gesamtwirtschaftlichen Konjunkturlage.
Insbesondere sind hier die Gewerbesteuern hervorzuheben, sie stellen regelmäßig die werthaltigste Einnahmeposition im städtischen Haushalt dar. Die Volatität der Gewerbesteuer und ihre bedeutenden Auswirkungen auf die Gesamtergebnislage bergen hierbei kaum zu kalkulierende Chancen und Risiken für zukünftige Haushaltsjahre. Deutlich wird dies im jahresbezogenen Vergleich des Gewerbesteuerniveaus bei der
Stadt Aachen. So betragen die Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2016 rund 173 Mio. € und liegen
damit um rund 32 Mio. € über dem Niveau des Jahres 2010.
Diese Art von Schwankungen ist mitunter kaum zu kalkulieren und wird durch nicht vorhersehbare und in
Einzelfällen in ihrer Höhe nicht unerheblichen Gewerbesteuerrückzahlungen in ihrer Wirkung verschärft.
Hierdurch sind verlässliche Finanzplanungen kaum möglich. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine
spezifische Problematik bei der Stadt Aachen, sondern stellt eine generelle Schwäche der Kommunalfinanzierung dar.
4.2.2 Risiken aus Beteiligungen und Sondervermögen
Die Beteiligungen wurden auch im Jahresabschluss 2016 einer intensiven Bewertung und Prüfung unterzogen. Im Ergebnis wurde für den Jahresabschluss 2016 kein Abwertungsbedarf aufgrund einer dauerhaften
Wertminderung festgestellt. Im Wesentlichen ist dies in der Aufdeckung stiller Reserven begründet. Für die
Zukunft besteht jedoch ein Risiko, dass in einigen Teilbereichen mögliche Verschlechterungen dauerhaft
nicht mehr durch stille Reserven aufgefangen werden können. Gründe hierfür liegen u. a. in den aktuellen
Entwicklungen des Energiesektors, den Belastungen aus den Kraftwerksbeteiligungen der STAWAG, steigenden Aufwendungen im Bereich der Altersvorsorge sowie weiterhin steigenden Kosten im Bereich des
ÖPNV. Neben den drohenden Abschreibungsrisiken wird für den Haushalt in Zukunft wohl auch mit weiteren
Belastungen zu rechnen sein. Da es der E.V.A. als Holdinggesellschaft aufgrund der oben genannten Risiken voraussichtlich nicht möglich ist, den defizitären Bereich des ÖPNV und die hieraus resultierenden Verluste der ASEAG im steuerlichen Querverbund zu kompensieren, gilt es für die Stadt Aachen als Gesellschafterin, dem mit Hilfe geeigneter Maßnahmen entgegenzuwirken.
Ein vorgeschriebener Verlustausgleich war in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund von Sondereffekten in der
Erfolgsrechnung der E.V.A. nicht erforderlich. Zur Kompensation wurde dennoch im Haushaltsjahr 2016 der
E.V.A. eine freiwillige Zahlung i. H. v. 14 Mio. € gewährt, welche durch die bereits in den Jahren 2015 und
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2016 auf Basis der Verpflichtungen aus dem Gesellschaftervertrag im Haushalt eingeplanten Verlustausgleichszahlungen gedeckt wurden.
Zur Sicherung der konzernweiten Liquidität wurde darüber hinaus ein durch städtische Bürgschaften abgesichertes sog. „Up-Stream-Darlehen“ vergeben, indem innerhalb des Konzerns vorhandene Liquidität von der
ASEAG an die E.V.A. verliehen wurde.
In Bezug auf die Eigenbetriebe ist insbesondere das Thema Rücklagenverzehr risikobehaftet. Diesbezüglich
prüft die Verwaltung derzeit, mit welchen geeigneten Maßnahmen einem dauerhaften Rücklagenverzehr
entgegengewirkt werden kann.
4.2.3 Risiken aus Bürgschaften und Zinslasten der Stadt Aachen
Seit der Finanzkrise 2007/2008 befinden sich die Zinssätze auf einem historisch niedrigen Niveau. Auch im
Jahr 2016 sind die kommunalen Zinsausgaben der Städte und Gemeinden in Deutschland weiter gesunken.
Zu begründen ist dies vornehmlich mit der weiterhin rückläufigen Entwicklung der Kapitalmarktzinsen. Dieser
Effekt hat für die Kommunen jedoch nicht nur vorteilhafte Auswirkungen. Beispielsweise geht dies ebenso
mit einer deutlich reduzierten Anlagemöglichkeit für Rücklagen und kurzfristige Liquidität einher. Immer häufiger fordern öffentliche Banken und Sparkassen sogar Verwahrgebühren. Darüber hinaus besteht im Falle
einer eventuell zukünftig eintretenden Zinswende ein erhöhtes Risikopotenzial, dass sich viele Kommunen
aufgrund ihrer hohen Kassenkredite mit einer unvorhersehbaren Haushaltsbelastung konfrontiert sehen werden.
Unter der Zielsetzung, die Risiken zukünftiger Zinslasten möglichst gering zu halten und weitestgehend Planungssicherheit zu erlangen, hat die Stadt Aachen aus diesem Grunde im Bereich der Liquiditätskredite von
zulässigen Zinssicherungsmaßnahmen Gebrauch gemacht. So ist es den Gemeinden auf Basis eines Runderlasses des Innenministeriums erlaubt, für die Hälfte des Bestandes an Liquiditätskrediten (Stichtag 31.12.
des Vorjahres) Zinssicherungen mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren abzuschließen sowie für ein weiteres
Viertel Festverzinsungen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren abzuschließen. Hierdurch sind zum Jahresabschlussstichtag Kredite mit einem Volumen von 235 Mio. € über eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf
Jahren und festen Zinsen abgesichert.
Zum 31.12.2016 hat die Stadt Aachen einen Gesamtbetrag i. H. v. 65.752.707,57 € durch Bürgschaften abgesichert. Grundsätzlich sind aus diesen Bürgschaften derzeitig keine besonderen Risiken zu erwarten.
Lediglich für das haushalterische Risiko der Inanspruchnahme der im Jahr 2012 für die Kreditaufnahme der
Aachener Stadion Beteiligungs GmbH (ASB) gewährten Ausfallbürgschaft über 10,5 Mio. € (Stand:
31.12.2016) hatte die Stadt Aachen seinerzeit eine Rückstellung gebildet.
4.2.4 Risikofrüherkennung
Gemäß § 75 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass
die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Instrument des sogenannten Risikomanagements umfasst hierbei sämtliche Prozesse, die dazu dienen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.
Dabei stellt das Risikofrüherkennungssystem einen wichtigen Bestandteil des Risikomanagements dar. Es
ist darauf ausgerichtet, bestehende Risiken frühzeitig zu identifizieren, sie anschließend zu analysieren, zu
bewerten und schließlich zu dokumentieren. Zudem beschäftigt sich das Risikomanagement mit Maßnahmen der Bewältigung bereits erfasster Risiken.
Ein solches Risikofrüherkennungssystem, wie es beispielsweise in der Privatwirtschaft gesetzlich gefordert
ist, besteht bei der Stadt Aachen derzeit noch nicht.
Dennoch sind erste Umsetzungsaktivitäten bereits erfolgt. So führt die Stadt Aachen beispielsweise insbesondere im Bereich der städtischen Beteiligungen ein intensives Produkt- und Finanzcontrolling durch, um
hieraus resultierende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig ergreifen
zu können.
Ferner wurde das interne Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung überarbeitet, welches dazu beitragen soll,
dass die Ziele effektiv und effizient erreicht werden, indem wesentliche kommunale Prozesse sicher ablaufen
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
und mögliche Prozessrisiken durch angemessene Kontrollaktivitäten positiv beeinflusst werden. Da die Prozessabläufe einem stetigen Wandel unterliegen, wird die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems regelmäßig überprüft. Diese Systemprüfungen werden hauptsächlich vom Fachbereich Rechnungsprüfung mit
Hilfe hierzu speziell entwickelter Fragebögen durchgeführt.
Auf Basis der gefestigten Erfahrungen aus nunmehr neun aufgestellten NKF-Jahresabschlüssen können
insbesondere für die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung wesentliche Erkenntnisse gezogen werden.
Darüber hinaus hat nicht zuletzt die im Vorjahr durchgeführte verwaltungsweite Inventur Risiken und entsprechende Handlungsbedarfe aufgezeigt. Dies gilt vor allem für Planungsgrößen, welche maßgeblich die
Entwicklung des städtischen Vermögens und des Eigenkapitals beeinflussen. Als wesentliche Positionen zu
benennen sind hier die bilanziellen Abschreibungen, die korrespondierende ertragswirksame Auflösung von
Sonderposten, Vermögensabgänge insbesondere im Bereich des unbeweglichen Anlagevermögens sowie
Aufwendungen für Festwerte. Um in diesen Bereichen weitestgehend Planungssicherheit zu erzielen, ist es
von besonderer Bedeutung die Fachbereiche zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis für die
bilanziellen und haushalterischen Auswirkungen des Verwaltungshandelns zu schaffen.
Darüber hinaus befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase.
Beginnend mit dem 1. Quartal 2017 wurde bereits eine umfassende Quartalsauswertung inkl. Forecast auf
das Jahresergebnis erstellt. Das Ziel dieses Instrumentes ist es, Risiken aufzuzeigen und frühzeitig gegenzusteuern. Des Weiteren wird bereits die Erstellung eines „Risikoportals“ umgesetzt und in der internen
Steuerung sowie in den mündlichen Berichten gegenüber dem Finanzausschuss bereits verwendet.
Die Risikofrüherkennung ist im ersten Schritt eine Führungsaufgabe des Verwaltungsvorstandes. Die Identifikation und Bewertung von Risikofaktoren erfolgt bei der Stadt Aachen bereichsspezifisch als strategische
Führungsaufgabe der Dezernenten im Rahmen der strategischen Diskussion.
4.2.5 Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung
Die Stadt Aachen bediente sich im Jahre 2003 erstmals der Möglichkeit der Aufnahme von Liquiditätskrediten, um auf diese Weise kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. In den Folgejahren war ein stetiger Anstieg der Liquiditätskredite zu verzeichnen, im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 hat sich das Volumen in der städtischen Bilanz bis zum Jahre 2016 auf einen Betrag von rund 444 Mio. € nahezu verdoppelt.
Der deutliche Anstieg von 2015 nach 2016 ist u. a. der Tatsache geschuldet, dass eine dem Jahr 2016 zuzurechnende Investitionskreditaufnahme erst im Januar 2017 liquiditätswirksam erfolgen konnte und somit
zwischenzeitlich über die Inanspruchnahme des Kassenkredits kompensiert wurde. Weiterhin mussten Aufwendungen im Bereich der Flüchtlingshilfe aufgrund zeitversetzter Erstattungen durch das Land durch die
Aufnahme von Kassenkrediten vorfinanziert werden. Darüber hinaus erfolgte in 2016 eine Abschlagszahlung der Städteregion in Höhe von 15 Mio. € für eine dem Haushaltsjahr 2016 zuzurechnende Endabrechnung der Regionsumlage für die Jahre 2012 bis 2015 ebenfalls erst im Januar 2017.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die von der Stadt Aachen in Anspruch genommenen Liquiditätskredite setzen sich zum einen aus unter 1jährigen Tages- und Monatsgeldern sowie derzeitig bis zu 5-jährigen festen Liquiditätskrediten zur Zinssicherung zusammen. Jegliche Kredite im Bereich der Tages- und Monatsgelder fußen auf Rahmenkreditverträgen und Einzelabsprachen, die Verzinsung dieser Kredite ist EONIA basiert.
Aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Zinspolitik und des seit 2011 stetig sinkenden EZB-Leitzinses auf
ein Rekordtief von 0,00 % (März 2016) auf den EONIA, war in den letzten Jahren im städtischen Haushalt
trotz eines ansteigenden Kreditvolumens ein deutlicher Rückgang der Zinslasten im Bereich der Liquiditätskredite zu verzeichnen. Im Jahre 2016 sind die Zinsaufwendungen jedoch wieder angestiegen, was sowohl
auf den Anstieg des Kreditvolumens von 2015 nach 2016 als auch auf die ergriffenen Zinssicherungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Im Hinblick auf die mit dem hohen Kreditvolumen verbundenen Zinslasten sind
diese jedoch im Falle eines mittelfristig zu erwartenden Zinsanstiegs von wesentlicher Bedeutung.
4.2.6 Wegfall der Einlagensicherung
Die Einlagensicherung gibt es seit den 1930er Jahren in Deutschland. Hier wurden zunächst im Rahmen einer Spar-Garantiegemeinschaft die Einlagen der Sparer gesichert. Erst durch den Konkurs der HerstettBank im Jahr 1974 wurde in 1976 der Einlagensicherungsfonds gegründet, welcher durch freiwillige Mitglieder gefördert wird.
Dieser Fonds wird durch regelmäßige Zahlungen der teilnehmenden Banken gespeist, deren Höhe von der
Bonität und dem Umsatz der jeweiligen Bank abhängen. Durch den Einlagensicherungsfonds sollen die
Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Stellen geschützt werden. Hierzu
zählen Sichteinlagen auf Girokonten, Termineinlagen, Spareinlagen sowie Sparbriefe.
Aufgrund einiger Sicherungsfälle in den letzten Jahren bedarf der Einlagensicherungsfonds einiger Stärkungen. Hierzu sollen in 2017 einige Maßnahmen ergriffen werden. Unter anderem sollen ab Oktober 2017
bankähnliche Kunden vom Schutz der freiwilligen Einlagensicherung ausgeschlossen werden, da diese als
professionelle Investoren über die notwendigen Kenntnisse zur Risikoeinschätzung verfügen. Dies hat zur
Folge, dass angelegte kommunale Gelder durch die Insolvenz einer Privatbank verloren gehen könnten.
Grundsätzlich wird daher in Zukunft abzuwägen sein, bei welcher Bank kommunale Gelder anzulegen sind.
Hierbei sind Rating und Konditionen ein wichtiger Indikator.
- 41 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
4.3 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals
Die Eigenkapitalentwicklung unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2016 wird anhand der nachstehenden Grafik verdeutlicht. Die ab dem Jahr 2017 dargestellten Fehlbeträge sind Planwerte aus dem Haushaltsplan 2017.
Im Jahr 2016 schließt die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von rund 33,25 Mio. € ab und unterschreitet den planerischen Fehlbedarf somit um rund 3,4 Mio. €. Bereits im Jahr 2013 wurde mit der Verrechnung
des in 2012 entstandenen Fehlbetrages die Ausgleichsrücklage vollständig verzehrt. Somit wurde der Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 vollständig mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet. Der festgestellte Fehlbetrag des Jahres 2016 ist durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken und in der Haushaltsplanung der Zukunft zugrunde zu legen.
Haushaltsicherung
Der dargestellte Eigenkapitalverzehr zeigt deutlich, dass eine Analyse der Ausgabensituation mit dem Ziel
Einsparungspotenziale aufzudecken, weiterhin unumgänglich bleibt. Infolgedessen sind Konsolidierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die haushalterische Handlungsfähigkeit weiterhin zu bewahren und dem Eigenkapitalverzehr wirksam entgegenzusteuern. Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen stellen dabei die tragenden Säulen der Ertragsstruktur der Stadt Aachen dar. Aufgrund wiederholter Einbußen bei den Gewerbesteuererträgnissen war ein Gegensteuern auf der Ertragsseite unumgänglich. Vor diesem Hintergrund war
eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Prozentpunkte in 2014 sowie eine Erhöhung der
Grundsteuer B im Jahr 2015 unumgänglich. Im Jahr 2016 gab es keine Veränderungen.
Die Gewerbe- und Grundsteuersätze des Jahres 2016 stellen sich wie folgt dar:
für Grundsteuer A 305 v. H.
für Grundsteuer B 525 v. H.
für Gewerbesteuer 475 v. H.
- 42 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Nach Aufhebung der am 26. August 2014 von der Stadtkämmerin erlassenen haushaltswirtschaftlichen
Sperre im Haushaltsjahr 2015 war es für die Stadt Aachen von besonderer Bedeutung, ein Gesamtkonzept
zu erarbeiten, um bei gleichzeitiger Ausgabenreduzierung dauerhaft die Einnahmeseite zu stabilisieren. Im
Hinblick auf die Fortentwicklung der wirkungsorientierten Steuerung, mit dem Ziel den Ressourceneinsatz
neu auszurichten, wurden folgende Konsolidierungspunkte konzipiert und zum Teil umgesetzt:
-
Zielorientierte Personalentwicklung, welche sich auch an den haushalterischen Vorgaben der Kostenbegrenzung orientieren muss. Dabei kommt dem Stichwort Aufgabenkritik sowie einer an der Zielfeldkarte
auszurichtenden Personalsteuerung wesentliche Bedeutung zu.
-
Senkung der IT-Kosten, die allerdings vorrangig nicht durch Leistungsreduzierung, sondern auch durch
eine Konsolidierung auf Seiten des kommunalen Dienstleisters erarbeitet werden soll. So konnte beispielweise im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr im Bereich Leasing rd. 180.000 € eingespart werden.
-
Aufgaben- /Flächenkritik Gebäudemanagement – können zur Stabilisierung bzw. Aufwandsreduzierung
im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung erheblich beitragen. Im Jahr 2016 konnte keine Flächenreduktion wirksam erfolgen. Dies ist insbesondere in den Mehrbedarfen zur Unterbringung von Flüchtlingen
begründet. In den kommenden Jahren werden jedoch, trotz des abnehmenden Unterbringungsdrucks im
Bereich der Flüchtlinge, zur räumlichen Unterbringung der Verwaltung weitere Flächen notwendig. Daher wird im Laufe des Jahres 2017 ein Flächenkonzept hierzu erarbeitet. Darüber hinaus werden Ansätze zur Minimierung des Flächenmehrbedarfs (z.B. sog. „desk-sharing“ im Bereich der alternierenden Telearbeit) fortlaufend geprüft.
-
Reduzierung von Wettbewerbs- und Beratungskosten
Auch angesichts der vielfältig gestiegenen Grundsatzangelegenheiten und der vielfach ebenso gestiegenen Fach- und Rechtskomplexität ist ein wesentlicher Ressourceneinsatz für diesen Bereich unvermeidbar. Dennoch kann eine detaillierte ziel- sowie umsetzungsorientierte Vorgabe das einzusetzende
Volumen beeinflussen.
-
Reduzierung der Verlustübernahme E.V.A. / Kostendeckung von ASEAG
Im Laufe des Jahres ist es nicht gelungen, die Übernahme der Verluste im Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung der E.V.A. dauerhaft zu reduzieren. Ein Konzept zur Umfinanzierung konnte jedoch zwischenzeitlich umgesetzt werden. In den kommenden Jahren rechnen die Prognosen der Beteiligungen
jedoch mit einer Entspannung der wirtschaftlichen Situation. Zudem ist es Ziel der E.V.A, ihre Verluste
durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder zu verringern.
-
Erhöhung der Zweitwohnungssteuer
Die Sätze der Zweitwohnungssteuer wurden in 2015, angesichts rückläufiger Erträgnisse, erstmals seit
ihrer Einführung im Jahr 2003 erhöht. Zum Zwecke der Ertragsstabilisierung und Stärkung der immanenten Steuerungsfunktion wurde der Steuersatz von 10 % auf 12 % erhöht. So konnten im Jahr 2015
und 2016 Mehrerträge im Vergleich zu den Jahren bis 2014 in Höhe von rund 59.000 € erwirtschaftet
werden.
-
Einführung der Wettbürosteuer
Zur Erzielung weiterer Erträge im Zuge der Stabilisierung der Haushaltssituation wurde in Aachen mit
der Wettbürosteuer eine neue originäre Steuerart zum 01.04.2015 eingeführt. Es wurden im Jahre 2016
Erträge in Höhe von rund 95.600 € erzielt.
-
Kreditoptimierung
Aufgrund der weiter anhaltenden, historisch tiefen Zinsen erfolgte inzwischen eine Reduzierung der
Kassenkreditlast. Zu prüfen ist, inwieweit nunmehr durch Sicherungsmaßnahmen auch im Bereich der
Kassenkreditzinsen langfristig planbare Sicherheiten erzielt werden können. Mit Stand zum 31.12.2016
konnten Zinssicherungsmaßnahmen für die Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren im Bereich der Liquiditätskredite für ein Kreditvolumen in Höhe von 235 Mio. € getroffen und das Zinsrisiko deutlich vermindert werden.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Um die gemeindliche Haushaltsfähigkeit zu erhalten, sind diese Schwerpunkte mit Einzelmaßnahmen zu
belegen, die mittel- bis langfristig umgesetzt und mit einem regelmäßigen Controlling begleitet werden
müssen.
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Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5 Fazit / Ausblick
Auch der Jahresabschluss 2016 steht für die Ergebnisse einer vorsichtigen und vorsorgenden Haushaltsplanung,
die in ihrer Bewirtschaftung gleichwohl auch nach haushaltsrechtlichen Kriterien Raum lässt für die objektiv offensichtlichen Unwägbarkeiten der kommunalen Finanzwelt.
Erfreulicherweise haben sich die Ergebnisse stabilisiert und so bleibt in Folge eine Verbesserung des tatsächlichen Ergebnisses gegenüber den Planansätzen. Schien sich in den letzten Jahren die Spanne zwischen Ist- und
Planergebnissen zu schließen, so bleibt nunmehr doch wieder ein - wenn auch nicht überzeugendes - deutlich
verbessertes Ergebnis. Gleichwohl darf dieses Ergebnis nicht darüber hinweg täuschen, dass der Haushalt der
Stadt Aachen klar defizitär bleibt und durch Eigenkapitalverzehr gekennzeichnet bleibt. Immerhin gelingt es aber,
Verbesserungen dem Haushalt zugutekommen zulassen und durch klare Bewirtschaftungsregeln zu erhalten
bzw. zielgenau entsprechend den haushalterischen Vorgaben in die Risikoabsicherung für zukünftige Aufgaben
bzw. drohende Belastungen zu geben.
Denn zweifelsohne bleiben die großen Herausforderungen bestehen, die sich in den letzten Jahren abzeichneten
und ihre Spuren auch in den letzten Haushaltsjahren hinterlassen haben. Die Verstetigung der U3 Betreuungsausweitung auf der einen Seite, die große Aufgabe der Flüchtlingsbetreuung und Integration, Maßnahmen für
Schule und Bildung, aber auch die Folgen der Energiewende und notwendige Maßnahmen in einer klimaschonenden Mobilitätspolitik, sind neben den Herausforderungen des Wohnungsmarktes und der Stadtentwicklung
fachbezogene Stichworte, die es abzusichern gilt.
Dies ist in der Vergangenheit gelungen und wird auch Ziel kommender Planung sein. Dabei kann sich die zukünftige Planung mehr denn je auf die Erkenntnisse eines recht aktuellen Jahresabschlusses stützen. Sicher offenbart dieser Abschluss sog. Planungsschwächen, da sich bei einem Haushaltsvolumen Nähe einer Milliarde Euro
die tatsächlich zu erwartenden Auszahlungen und Aufwendungen nicht etwa Punktgenau prognostizieren lassen.
Auch unerwartete Forderungs- und Wertbereinigungen sind dem Grunde nach nicht planbar.
Hier bestätigt sich die Einschätzung des Vorjahres, dass es gerade die externen Faktoren sind, die den kommunalen Haushalt sowohl positiv wie negativ aus dem Gleichgewicht bringen können. Der zutreffenden Risikoabbildung durch Rückstellungen oder auch frühzeitigen Stärkung der eigenen Beteiligungen kommt daher auch eine
besondere Bedeutung zu. Dabei darf das Anliegen nicht nur darin bestehen, Abwertungsbedarfe zu vermeiden,
sondern vielmehr die Grundlage dafür zu schaffen, dass diese aus eigener Kraft den ihnen zukommenden Herausforderungen gerecht werden können. Diese Art der Risikoabsicherung kann auch dazu beitragen, unreflektierte Aufwandssteigerungen und Verlustübernahmen zu vermeiden.
Der Haushalt 2016 hat von erfreulicher Ertragsstabilität, ja Ertragssteigerung, profitieren können. Mehrbelastungen haben sich zwar liquiditätsrelevant ausgewirkt, aber weit weniger in der Ergebnisrechnung, so dass die Hoffnung besteht, auch diese Nachteile in der Folge ausgleichen zu können.
Zuwachs der Aufgaben hat sich mit dem Zuwachs der Erträgnisse die Waage gehalten.
Augenmerk wird aber auch darauf zu legen sein, dass sich mit der Steigerung des Aufwands vor allem auch ein
Zuwachs des Personals verbindet. Nahezu 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Stadt Aachen. Ihre
Unterbringung und auch ihre angemessene Versorgung sind eine dauerhafte Aufgabe, die sich völlig losgelöst
von zukünftigen Ertragserwartungen stellt. Dies gilt umso mehr, als dass Personalgewinnung auch für die Zukunft
unvermeidlich sein wird, um überhaupt in der Lage zu sein, den fachlichen Notwendigkeiten und haushalterisch
eröffneten Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Doch trotz aller Personalgewinnung ist auch zu beachten, dass die
letztliche Umsetzung von Planungen und Prozessen gerade im investiven Bereich mehr durch tatsächliche Gegebenheiten begrenzt wird, denn durch finanzielle Vorgaben. Auch der Markt ist überhitzt und den Nachfragen
der öffentlichen Hand begegnen nicht unbedingt auskömmliche Angebote der Wirtschaft. Reale Planung orientiert
an diesen Problemen wird auch im Bereich des Haushalts vor diesem Hintergrund wichtig sein. Mehr denn je ist
die Planung des Gewünschten, das nicht zeitnah umgesetzt werden kann und damit Finanzressourcen hindert,
hinter der Planung des vor allem auch Möglichen angezeigt.
- 45 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Vorsorgende Planung auch in diesem Sinne mit der Möglichkeit flexibler Bewirtschaftung wird auch in Zukunft
angezeigt sein. Haushaltskonsolidierung bleibt als besondere Aufgabe bestehen, damit es auch weiterhin gelingt,
die Schere zwischen Aufwand und Ertrag zumindest nicht weiter zu öffnen, allen Besonderheiten zum Trotz.
- 46 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
6 Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und des Rates, auch wenn
die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind,
- der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
- der ausgeübte Beruf,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
anzugeben.
Die zum 31.12.2016 bestehenden Mitgliedschaften für die Ratsvertreter/innen und für den Verwaltungsvorstand sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
- 47 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
7 Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes
Ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes
Gemäß § 70 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes dazu verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur
gemeinsamen Beratung einzuberufen.
Der Verwaltungsvorstand hält entsprechend dieser Vorschrift Sitzungen in regelmäßigen Abständen.
Zuständigkeitsordnung
Aufgrund § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Aachen am
15.12.1995 eine Zuständigkeitsordnung beschlossen.
Diese beschreibt sämtliche Zuständigkeiten der einzelnen Organe der Gemeinde.
Neben den Zuständigkeitsregelungen sind jedoch auch wichtige Informationsregeln für die Verwaltung enthalten.
In § 3 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 2 und Satz 3 sowie Buchstabe c) Satz 2 der Zuständigkeitsordnung sind
Regelungen über die Fraktionsinformationen bei Vergaben oberhalb der entsprechenden Schwellenwerte
verankert.
Hiernach teilt der Oberbürgermeister den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern des zuständigen
Gremiums unter Angabe der eingegangenen Gebote mit, an welchen Bieter die Vergabe erfolgen soll. Gegen diesen Vorschlag kann seitens der Fraktionen innerhalb einer Frist von acht Werktagen Einspruch erhoben werden.
Aachen, 27.02.2018
Aufgestellt:
Bestätigt:
_____________________
______________________
(Grehling)
Stadtkämmerin
(Philipp)
Oberbürgermeister
- 48 -
Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlagen zum Lagebericht
Anlage 1: Mitgliedschaften der Ratsvertreter/-innen
Anlage 2: Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes
- 49 -
Anlage 1 - Mitgliedschaften der Ratsvertreter/innen 2016
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
STAWAG - Aufsichtsrat
AVV – Aufsichtsrat,
AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung,
AWA Entsorgung – Aufsichtsrat,
EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat,
Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V.,
MVA Weisweiler – Aufsichtsrat,
regio iT – Aufsichtsrat,
RWTH Campus – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk,
Sparkasse Zweckverband – Verbandsversammlung,
WAG – Aufsichtsrat,
Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung,
Philipp
Marcel
Hauptverwaltungsbeamter
Adenauer
Simon
Dipl. – Ing Architektur, MBA
Baal
Harald
Steuerberater
STAWAG - Aufsichtsrat
Sparkasse Aachen – Kuratorium Jugend und Kulturstiftung,
Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat.
Başkaya
Sait
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
gewoge - Aufsichtsrat
ZEW – Verbandsversammlung - Stv.
Bausch
Manfred
stv. Geschäftsführer
WVER Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung
Beckers
Friedrich
Kaufmann
AGIT – Aufsichtsrat - Stv.,
APAG – Aufsichtsrat,
AVV – Aufsichtsrat - Stv.,
AVV – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
NVR Rheinland – Aufsichtsrat – Stv.,
regio iT – Aufsichtsrat.
Zweckverband Nahverkehr – Vergabeausschuss.
AGIT – Aufsichtsrat;
GEGRA – Aufsichtsrat - Stv.
Emil Philipp GmbH
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Hauptausschuss
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Wissenschaft,
Betriebsausschuss Kultur,
Planungsausschuss.
Hauptausschuss,
Planungsausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie - Stv.,
Finanzausschuss -Stv.,
Hauptausschuss - Stv.,
Kinder- und Jugendausschuss - Stv
(beratend),
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.,
Wahlprüfungsausschuss - Stv.,
Seite 1 von 8
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Bürgerforum.
Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Hauptauschuss,
Mobilitätsauschuss.
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Begolli
Ellen
Fraktionsgeschäftsführerin
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung.
Beslagic
Aida
Dipl.-Ingenieurin
Biesing
Georg
Lehrer/ Sonderpädagoge a. D.
Eurogress Betriebs GmbH,
Sparkasse Zweckverbandverbandsversammlung,
WVER Wasserverband Eifel-Rur Verbandsversammlung/Verbandsrat.
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Blum
Peter
Versicherungskaufmann
Brammertz
Uschi
Dipl.-Kauffrau / Dozentin
Brantin
Holger
Richter
Breuer
Gaby
Hausfrau
Bruynswyck
Josef Hubert
Verwaltungsbeamter
Claßen
Dieter
Kaufmann
Corsten
Ferdinand
Techniker
Deloie
Patrick
Mitarbeiter Landtag NRW
Bezirksvertretung Aachen-Brand,
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
AWA Entsorgung – Aufsichtsrat,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat,
Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung,
Integrationsrat,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen-Verbandsversammlung.
ASEAG - Aufsichtsrat
Bezirksvertretung Aachen-Richterich,
AVV – Zweckverband - Verbandsversammlung,
Integrationsrat – Stv.,
Zweckverband Nahverkehr - Verbandsversammlung.
Aachener Parkhaus GmbH - Aufsichtsrat,
EVA – Aufsichtsrat,
WVER – Verbandsversammlung.
Kreispolizeibeirat - Stv.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
Integrationsart - Stv.,
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
Region Aachen – Zweckverband - Stv.
EVA - Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
Bezirksvertretung Aachen-Haaren,
AWA Entsorgung GmbH - Aufsichtsrat,
MVA Weisweiler – Aufsichtsrat,
WVER – Verbandsversammlung,
ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung.
Bezirksvertretung Aachen-Mitte,
Kreispolizeibeirat,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung.
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Mitgliedschaften in Ausschüssen
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Finanzausschuss - Stv.,
Hauptausschuss - Stv.,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss.
Betriebsauschuss Eurogress,
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS.
Schulausschuss,
Sportausschuss.
Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Mobilitätsauschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Sportausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Mobilitätsauschuss,
Schulausschuss.
Hauptausschuss,
Mobilitätsauschuss,
Planungsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Kinder- und Jugendauschuss - Stv.,
Sportausschuss.
Finanzausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb.
Stadtbetrieb.
Kinder- und Jugendauschuss,
Schulausschuss.
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
AWA Entsorgung – Aufsichtsrat - Stv.,
Integrationsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat,
WVER Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung/Verbandsrat,
ZEW – Verbandsversammlung.
EVA – Aufsichtsrat,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv.
Demmer
Ralf
selbst. Bereichsleiter
Deumens
Hans Leo
Arbeiter
Epstein
Ursula
Rentnerin / Musikpädagogin
Integrationsrat – Stv.,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung.
Eschweiler
Elke
Bürovorsteherin
Ferrari
Achim
Medien-Designer
Fischer
Wilfried
IT-Berater
Gilson
Alexander
Bausachverständiger
GöddenhenrichSchirk
Sabine
Psychologin
Griepentrog
Ulla
Lehrerin
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf,
Kreispolizeibeirat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Mitte,
AVV – Aufsichtsrat - Stv.,
Aachener Verkehrsverbund – Zweckverband - Stv.,
APAG – Aufsichtsrat
ZEW – Verbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv.
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
AVV – Zweckverbandsversammlung,
NVR – Aufsichtsrat – Stv.,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss – Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg,
AWA – Aufsichtsrat - Stv.,
Eurogress Betriebs GmbH,
FAM Flugplatz Aachen-Merzbrück – Aufsichtsrat,
KUBA – Aufsichtsrat,
WAG – Aufsichtsrat – Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
ZEW – Verbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen - Verbandsversammlung.
EVA – Aufsichtsrat,
ZEW – Verbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv.
Kreispolizeibeirat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.
Helg
Wilhelm
Jurist
STAWAG - Aufsichtsrat
ASEAG - Aufsichtsrat
STAWAG - Aufsichtsrat
KUBA - Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen – Zweckverband - Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung.
Seite 3 von 8
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Bürgerforum - Stv.,
Finanzausschuss - Stv.,
Hauptausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.,
Wahlprüfungsausschuss - Stv.
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater
und VHS - Stv.,
Personalund Verwaltungsausschuss - Stv.
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Sportausschuss.
Bürgerforum,
Mobilitätsauschuss.
Finanzausschuss,
Mobilitätsauschuss.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Betriebsausschuss Eurogress,
Planungsauschuss.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Bürgerforum - Stv.,
Hauptausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Schulausschuss.
Finanzausschuss,
Hauptausschuss,
Planungsauschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
ASEAG - "Aachener Straßenbahn- und
Energieversorgungs AG"
AKREKA – Beirat,
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V.,
Integrationsrat - Stv.,
Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln,
Umlegungsausschuss,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsverasmmlung.
Höfken
Heiner
Rechtsanwalt
Höller-Radtke
Rosa
Angestellte des Deutschen Bundestages
Hörmann
(bis 31.08.)
Martina
Dipl.-Ing.
Architektur/ Stadtplanung
Hüllenkremer
(ab 01.09.)
Nathalie
Jacoby
Klaus-Dieter
Dipl.-Ingenieur
Bezirksvertretung Stadt Aachen-Mitte ,
Eurogress Betriebs GmbH,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel – Aufsichtsrat - Stv.
Kehren
Fabia
PR-Mangerin
Keller
Eleonore
Beamtin
Keller
Maria
Lehrerin
Kitt
Rolf
Geschäftsleiter
Krenkel
Christian
Dipl.-Ingenieur
Kronenberg
(bis 31.08.)
Prof. Dr. Tobias
Professor für Volkswirtschaftslehre
AWA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WAG – Aufsichtsrat - Stv.,
ZEW – Verbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen.
GEGRA – Aufsichtsrat - Stv.,
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv.,
Sparkasse Verwaltungsrat - Stv.,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung.
Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WVER Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung/Verbandsrat,
REGIO – Rat,
Integrationsrat,
Region Aachen Zweckverband.
AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat,
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein,
KUBA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen - Stv.
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg,
Kreispolizeibeirat - Stv.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat.
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv.,
Sparkasse – Verwaltungsrat,
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung.
gewoge - Aufsichtsrat
Beirat Arge in der Stadt Aachen - Vorsitzende,
Aachener Friedenspreis,
Integrationsrat,
KUBA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung.
Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv.
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Aachener Bank - Aufsichtsrat
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Mobilitätsauschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsausschuss Eurogress,
Hauptausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Planungsauschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Integratonsrat,
Schulausschuss.
Betriebsausschuss Eurogress,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Kinder- und Jugendauschuss - Stv.,
Schulausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
Wahlprüfungsausschuss.
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Betriebsauschuss Theater
und VHS ab 01.10,
Schulausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Betriebsauschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Krott
Bernd
Dipl.-Sozialarbeiter
Kuckelkorn
Manfred
Fachlehrer
Kühn
Ernst-Rudolf
Geschäftsführender Gesellschafter
Lang
Lisa
Betriebswirtin
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
Lassay
Dr. Lisa
Ärztin
Integrationsrat - Stv.
Lindemann
Jörg Hans
Systemadministrator
Linden
Boris
Referent
Linsen von Thenen
(bis 31.12.)
Renate
Sachbearbeiterin
Bezirksregierung Aachen-Mitte,
AGIT – Aufsichtsrat - Stv.,
APAG – Aufsichtsrat,
AVV – Aufsichtsrat,
AVV – Zweckverbandsversammlung,
Integrationsrat – Stv.,
NVR – Aufsichtsrat,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss,
Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss.
Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung der HWK – Trägerverein,
Eurogress Betriebs GmbH,
Integrationsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
Sparkasse – Verwaltungsrat
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung,
WVER – Verbandsversammlung.
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
Integrationrat.
Lucke
Daniela
Fraktionsgeschäftsführerin
Luczak
(bis 31.08.)
Jochen
Geschäftsführer
Lürken
Iris
Rechtsanwältin
gewoge - Aufsichtsrat
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
Bezirksvertretung Aachen-Richterich,
GEGRA – Aufsichtsrat,
Umlegungsausschuss.
KUBA Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen - Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen - Zweckverbandsversammlung,
WVER Wasserverband Eifel-Rur - Verbandsversammlung/Verbandsrat.
AWA – Aufsichtsrat,
regio iT – Aufsichtsrat,
ZEW – Verbandsversammlung.
KUBA – Aufsichtsrat.
AWA Entsorgung – Aufsichtsrat,
Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH – Aufsichtsrat,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
Zweckverband Entsorgungsregion West - Verbandsversammlung.
gewoge - Aufsichtsrat
Bezirksvertretung Aachen-Brand,
AWA Entsorgung Aufsichtsrat - Stv.,
EVA – Aufsichtsrat,
regio iT – Aufsichtsrat,
Sparkasse Verwaltungsrat - Stv.,
ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung - Stv.
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HAAKE-BECK Bremen,
Kall-Holz Beteiligungsgesellschaft,
TONOLO Bestattungen Aachen,
Tower GmbH Eberswalde,
WVZ GmbH und Co. KG WirtschaftsVerkehrs-Zentrum - jeweils Berater.
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Kinder- und Jugendauschuss,
Schulausschuss.
Planungsauschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Finanzausschuss,
Planungsauschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz - Stv.
Betriebsaussschuss Eurogress.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Bürgerforum.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Bürgerforum,
Mobilitätsauschuss.
Betriebsausschuss Eurogress,
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Finanzausschuss - Stv.,
Hauptausschuss - Stv.,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.,
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss Aachener Stadtbetrieb,
Personal- und Verwaltungsausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Wahlprüfungsausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Bürgerforum,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Mies
Harro
Dipl.-Kaufmann / Geschäftsführer
Sparkasse Zweckverbandsversammlung – Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv.
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Mohr
Markus
Selbstständig
Sparkasse Zweckverbandsversammlung
Moselage
Sigrid
Fraktions-geschäftsführerin
Sparkasse Zweckverbandsversammlung
Müller
Hans
Lehrer i.R.
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim,
Integrationsrat,
Sparkasse Zweckverbandsversammlung - Stv.
Müller
Mara
Rechtspflegerin
WVER wasserverband Eifel-Rur,
Zweckverband Entsorgungsregion West.
Neumann
(ab 01.09.)
Kaj
Palm
Wolfgang
Paul
Jonas
Wiss. Mitarbeiter/ Soziologe
Kreispolizeibeirat Stv.,
KUBA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Kuratorium Jugendförderungswerk,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
(beratend gem. § 58 GO)
Finanzausschuss - Stv.,
Hauptausschuss - Stv.,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Ausschuss für Soziales, Integration
und Demografie,
Betriebsauschuss Kultur,
Schulausschuss.
Schulausschuss
(beratend gem. § 58 GO).
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Betriebsausschuss Aachener
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss
(beratend gem. § 58 GO).
Kinder- und Jugendauschuss,
Sportausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Pilgram
Hermann Josef
Dipl.-Ing. / Journalist - PR-Consultant
Aachener Stadion Beteiligungs GmbH – Aufsichtsrat,
Eurogress Betrieb GmbH,
Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V.,
regio-iT GmbH – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung.
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Pitz
Hildegard
Sekretärin
Betriebsausschuss Eurogress,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Bürgerforum.
Plum
Claudia
Dipl.-Kauffrau
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf,
Eurogress Betriebs GmbH,
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung,
WVER – Verbandsversammlung.
APAG – Aufsichtsrat - Stv.,
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung.
Plum
Norbert
Richter
Vertreterversammlung
Aachener Bank
Seite 6 von 8
Finanzausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss.
Planungsausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Pütz
Udo
IT-Experte
Eurogress Betriebs GmbH - Stv.,
regio iT – Aufsichtsrat,
ZEW – Verbandsversammlung.
Rau
Michael
Architekt
Reuß
Sibylle
Realschulrektorin i.R.
Rhie
Ye-One
Wiss. Mitarbeiterin
Sakar
Sevgi
Kauffrau / Studentin
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv.,
Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat - Stv.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung.
AWA Entsorgung GmbH – Aufsichtsrat - Stv.,
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
APAG – Aufsichtsrat,
AVV- Aufsichtsrat,
AVV – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
NVR – Aufsichtsrat,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr – Hauptausschuss,
Zweckverband Nahverkehr – Vergabeausschuss - Stv.
Integrationsrat - Stv.,
Sparkasse Verbandsversammlung - Stv.
Scheidt
Hilde
MTA
Schmeer
Dr. Margrethe
Dozentin
Schmidt-Ott
Markus
Student
Schmitz
Jürgen
Entwicklungsingenieur Verfahrenstechnik
Schnitzler
Horst
Mediengestalter / Medientechniker
Fachdozent
Schultheis
Karl
Gruppenleiter Forschungsförderung
MWF NRW
STAWAG - Aufsichtsrat
Integrationsrat,
Sparkasse Kuratorium Jugend- und Kulturstiftung - Stv.,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
Sparkasse Aachen – Verwaltungsrat - Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
AVV – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
GEGRA – Aufsichtsrat,
Zweckverband Nahverkehr – Verbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung.
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
STAWAG - Aufsichtsrat
AGIT "Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH" - Aufsichtsrat,
AVV – Verbandsversammlung,
Eurogress Betriebs GmbH,
EVA – Aufsichtsrat
FAM – Aufsichtsrat - Stv.
Zweckverband Region Aachen – Verbandsversammlung - Stv.
Seite 7 von 8
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Finanzausschuss - Stv.,
Hauptausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss Planungsausschuss,
Verwaltungsausschuss Stv.,
Planungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss - Stv.,
Wahlprüfungsausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Planungsausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Sportausschuss.
Bürgerforum,
Mobilitätsauschuss,
Wahlprüfungsausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Betriebsauschuss
Gebäudemanagement,
Kinder- und Jugendauschuss.
Hauptausschuss,
Kinder- und Jugendauschuss.
Betriebsauschuss Kultur,
Betriebsauschuss Theater und VHS,
Hauptausschuss.
Bürgerforum,
Finanzausschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Bürgerforum (beratend gem. § 58 GO)
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Betriebsausschuss Eurogress,
Hauptausschuss.
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Servos
Michael
Dipl.- Mathematiker
Seufert
(ab 01.09.)
Starmanns
Melanie Astrid
Karl-Heinz
Zimmerermeister
Teuku
Marc
Selbstständig
Thönnissen
Ulla
Unternehmerin
Tillmanns
Peter
Rechtsanwalt
Von Thenen
Jacob
Pensionär
Wolf
Dr. Heike
Abteilungsleiterin
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen sonstiger
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde
privatrechtlicher Unternehmen
1 Satz 3 Aktiengesetz
in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
STAWAG - Aufsichtsrat
EVA – Aufsichtsrat,
Kreispolizeibeirat - Stv.,
regio iT – Aufsichtsrat,
ZEW – Verbandsversammlung - Stv.
WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft, Nordeifel.
Bezirksvertretung Aachen-Haaren,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft, Nordeifel - Aufsichtsrat.
EVA – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
Sparkassenbeirat,
WAG- Aufsichtsrat - Stv.
gewoge - Aufsichtsrat
Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv.,
Sparkasse Verwaltungsrat.
Bezirksvertretung Aachen-Brand,
regio iT – Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung,
Sparkasse – Zweckverbandsversammlung.
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim,
Kreispolizeibeirat,
Sparkasse Aachen Kuratorium Jugend und Kulturstiftung - Stv.
APAG – Aufsichtsrat,
AVV – Aufsichtsrat - Stv.,
MVA Weisweiler Aufsichtsrat - Stv.,
WAG – Aufsichtsrat,
Wasserverband Eifel-Rur – Verbandsversammlung,
AWA Entsorgung GmbH,
Energiebeirat,
ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West – Verbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Nahverkehr Verbandsversammlung - Stv.,
Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung - Stv.
Seite 8 von 8
Mitgliedschaften in Ausschüssen
Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb,
Hauptausschuss,
Personal- und Verwaltungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss - Stv.
Ausschuss für Soziales,
Integration und Demografie.
Betriebsausschuss
Gebädemanagement,
Planungsausschuss.
Auschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft,
Betriebsausschuss
Gebäudemanagement,
Finanzausschuss,
Hauptausschuss - Stv.,
Rechnungsprüfungsausschuss.
Hauptausschuss
Kinder- und Jugendauschuss,
Schulausschuss.
Kinder- und Jugendauschuss,
Wohnungs - und
Liegenschaftsausschuss.
Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz,
Mobilitätsauschuss.
Anlage 2 - Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstands 2016
Name
Philipp
Vorname
Marcel
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
Mitgliedschaften in Organen
anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125
öffentlich-rechtlicher oder in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der
sonstiger privatrechtlicher
Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz
Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privater Form
Hauptverwaltungsbeamter/
ASEAG – Aufsichtsrat
Oberbürgermeister
gewoge - Aufsichtsrat
AVV - Zweckverband - Verbandsversammlung,
EVA Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat,
STAWAG - Aufsichtsrat
Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e. V.,
regio iT - Aufsichtsrat,
RWTH Campus - Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen - Kuratorium Stiftung Jugendförderungswerk,
Sparkasse Zweckverband - Verbandsversammlung,
WAG - Aufsichtsrat,
Zweckverband Entsorgungsregion West-Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr - Verbandsversammlung,
Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss.
Grehling
Annekathrin
Kämmerin/
Stadtdirektorin
STAWAG - Aufsichtsrat
AGIT – Aufsichtsrat - Stv.,
AVANTIS Services - Aufsichtsrat,
FAM – Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Aufsichtsrat,
GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat,
KUBA “Kur- und Badegesellschaft mbH Aachen”- Aufsichtsrat,
Sparkasse Aachen – Zweckverbandsversammlung - Stv.,
WAG “Wassergewinnungs- und -Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH” - Aufsichtsrat,
WVER “Wasserverband Eifel-Rur” - Verbandsversammlung.
Kremer
Dr. Markus
Beigeordneter
AWA - Aufsichtsrat,
MVA - Aufsichtsrat,
regio iT - Aufsichtsrat - Stv.,
WAG - Aufsichtsrat (beratend),
regio iT - Aufsichtsrat - Stv.,
ZEW - Verbandsversammlung - Stv.
Schwier
Susanne
Beigeordnete
Sicking
Prof. Dr. Manfred
Beigeordneter
Berufsbildungs- u. Gewerbeförderungseinrichtung e.V. der HWK Aachen - Trägerverein,
Viktoriaschule - Kuratorium.
AGIT - Aufsichtsrat,
Eurogress Betriebs GmbH.
Aachener Stadion Beteiligungs GmbH - Aufsichtsrat,
Avantis G.O.B. - Vorstand.
Wingenfeld
Werner
Beigeordneter
APAG - Aufsichtsrat,
AVV - Aufsichtsrat - Stv.,
AVV - Zweckverband - Stv.,
AWA - Aufsichtsrat - Stv. und berat. Mitglied,
FAM - Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Stv.,
GEGRA “Gewerbegrundstücksgesellschaft” - Aufsichtsrat - Stv.,
MVA - Aufsichtsrat - Stv.,
NVR - Zweckverband Nahverkehr Rheinland - Verbandsversammlung - Stv.,
NVR - Zweckverband Nahverkehr - Vergabeausschuss Stv. ab 26.08.,
Regionlarat - berat. Mitglied,
ZEW - Verbandsversammlung - Stv.
Seite 1 von 1
Unternehmen
Emil Philipp GmbH
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 5
Anhang
- 36 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anhang
zum Jahresabschluss der Stadt Aachen
zum 31. Dezember 2016
-1-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis:
1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2016 ............................................................................ 5
2
Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung ......................................................... 6
3
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................................... 9
3.1
Allgemeines .................................................................................................................................. 9
3.2
Ordentliches Ergebnis .................................................................................................................. 9
3.2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................................................ 10
3.2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ..................................................................................... 10
3.2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ....................................................................... 10
3.2.1.3 Sonstige Transfererträge ............................................................................................... 11
3.2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................... 12
3.2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................. 12
3.2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ....................................................................... 12
3.2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................... 13
3.2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen............................................... 14
3.2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................................................... 14
3.2.2.1 Personalaufwendungen ................................................................................................. 14
3.2.2.2 Versorgungsaufwendungen .......................................................................................... 15
3.2.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................. 15
3.2.2.4 Bilanzielle Abschreibungen............................................................................................ 16
3.2.2.5 Transferaufwendungen .................................................................................................. 17
3.2.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................. 18
3.3
Finanzergebnis ........................................................................................................................... 18
3.3.1 Finanzerträge ......................................................................................................................... 19
3.3.2 Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen ........................................................................ 19
4
5
3.4
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit .............................................................................. 19
3.5
Außerordentliches Ergebnis ....................................................................................................... 20
3.6
Jahresergebnis ........................................................................................................................... 20
Erläuterungen zur Finanzrechnung ................................................................................................. 21
4.1
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................................................................... 23
4.2
Saldo aus Investitionstätigkeit .................................................................................................... 23
4.3
Saldo aus Finanzierungstätigkeit ................................................................................................ 24
4.4
Gesamtsaldo der Finanzrechnung .............................................................................................. 24
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen ............................................................................... 25
5.1
Aktiva .......................................................................................................................................... 25
5.1.1 Anlagevermögen .................................................................................................................... 25
5.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ........................................................................... 25
5.1.1.2 Sachanlagen.................................................................................................................. 25
5.1.1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ......................................... 26
-2-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.1.1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................. 27
5.1.1.2.3 Infrastrukturvermögen ............................................................................................... 28
5.1.1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden...................................................................... 30
5.1.1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ........................................................................ 30
5.1.1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ....................................................... 30
5.1.1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ......................................................................... 30
5.1.1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ................................................................. 31
5.1.1.3 Finanzanlagen ............................................................................................................... 31
5.1.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ...................................................................... 31
5.1.1.3.2 Beteiligungen ............................................................................................................ 32
5.1.1.3.3 Sondervermögen der Gemeinde ............................................................................... 32
5.1.1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens .......................................................................... 33
5.1.1.3.5 Ausleihungen ............................................................................................................ 33
5.1.2 Umlaufvermögen .................................................................................................................... 34
5.1.2.1 Vorräte ........................................................................................................................... 35
5.1.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ..................................................... 35
5.1.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen............ 35
5.1.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen .................................................................................... 36
5.1.2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................ 38
5.1.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................. 38
5.1.2.4 Liquide Mittel ................................................................................................................. 39
5.1.3 Rechnungsabgrenzung .......................................................................................................... 39
5.2
Passiva ....................................................................................................................................... 40
5.2.1 Eigenkapital............................................................................................................................ 40
5.2.1.1 Allgemeine Rücklage ..................................................................................................... 40
5.2.1.2 Sonderrücklage ............................................................................................................. 41
5.2.1.3 Ausgleichsrücklage ........................................................................................................ 41
5.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .............................................................................. 41
5.2.2 Sonderposten ......................................................................................................................... 41
5.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen ................................................................................... 41
5.2.2.2 Sonderposten für Beiträge ............................................................................................. 42
5.2.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich .................................................................... 42
5.2.2.4 Sonstige Sonderposten ................................................................................................. 42
5.2.3 Rückstellungen ....................................................................................................................... 43
5.2.3.1 Pensionsrückstellungen ................................................................................................. 43
5.2.3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten ................................................................... 44
5.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................... 44
5.2.3.4 Sonstige Rückstellungen ............................................................................................... 45
5.2.4 Verbindlichkeiten .................................................................................................................... 47
5.2.4.1 Anleihen......................................................................................................................... 48
5.2.4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ............................................................ 48
5.2.4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ................................................ 48
5.2.4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .. 48
5.2.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ....................................................... 49
5.2.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ...................................................................... 50
5.2.4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................ 50
5.2.4.8 Erhaltene Anzahlungen ................................................................................................. 50
5.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................. 51
-3-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.3
6
Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW ............................................................................ 51
Anlagen zum Anhang: ...................................................................................................................... 58
Anlage 1: Anlagenspiegel ........................................................................................................................ 58
Anlage 2: Forderungsspiegel ................................................................................................................... 58
Anlage 3: Rückstellungsspiegel ............................................................................................................... 58
Anlage 4: Verbindlichkeitenspiegel .......................................................................................................... 58
Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel .............................................................................................. 58
Anlage 6: Übersicht Stiftungsvermögen ................................................................................................... 58
Anlage 7: Übersicht der Ermächtigungsübertragungen ........................................................................... 58
-4-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2016
Gemeinden und Gemeindeverbände haben nach § 1 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW (NKFEG NRW) spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der
Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Stadt Aachen hatte zum 01. Januar 2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt und erfasst seitdem ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung.
Am 18. September 2012 trat das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz –
NKFWG)“ in Kraft. Im Rahmen dieses Gesetzes wurden die Vorschriften des kommunalen Haushaltswesens und
der kommunalen Rechnungslegung in Teilen novelliert. Die Regelungen waren erstmals ab dem Haushaltsjahr
2013 anzuwenden.
Der Jahresabschluss der Stadt Aachen wird gemäß § 37 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) und der GemHVO NRW erstellt. Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Die Stadt Aachen hat gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO NRW zum Jahresabschluss einen erläuternden Anhang
zu erstellen. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang nach § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW.
Demnach sind im Anhang zu den Posten der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies
beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus
denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.
Dem Anhang zum Jahresabschluss ist zudem ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45-47 GemHVO NRW beizufügen. Ferner werden ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel sowie eine Übersicht des Stiftungsvermögens und eine Aufstellung der Ermächtigungsübertragungen beigefügt.
-5-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
2
Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die in
den Regelungstexten der GO NRW und der GemHVO NRW enthalten sind. Soweit dort keine gesonderten Regelungen vorgesehen sind, wird auf die Vorschriften des Handelsgesetzbuches zurückgegriffen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Aachen zur Eröffnungsbilanz erfolgte auf der
Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte (vgl. § 92 Abs. 3 GO NRW) sowie nach den Bewertungsvorschriften
der §§ 32-36 und §§ 42-43 der GemHVO NRW. Diese gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungsbzw. Herstellungskosten.
Für Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Jahresabschlüsse neu in die Bilanz aufgenommen wurden, erfolgte die Vermögensbewertung entsprechend den Regelungen des § 33 GemHVO NRW i. V. m. § 91 Abs. 2 GO
NRW, wonach die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen sind. Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich einzeln bewertet.
In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW von
Bewertungsvereinfachungsverfahren Gebrauch gemacht.
Die Stadt Aachen hat im Bereich des beweglichen Sachanlagevermögens im Wesentlichen für die Vermögensgegenstände der Büroausstattung, der Kindertageseinrichtungen, der Schulen, der Sportstätten, der Übergangswohnheime und bestimmter Bereiche der Feuerwehr Festwerte gebildet. Diese wurden zur Eröffnungsbilanz
grundsätzlich auf der Grundlage einer Inventur ermittelt und auf die Hälfte der Anschaffungskosten festgesetzt. Der
Festwert für die Büroausstattung wurde auf der Grundlage eines Modellarbeitsplatzes und der Anzahl der Arbeitsplätze gebildet. Die Festwerte für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Sportstätten wurden auf Basis der Inventuren in ausgewählten Einrichtungen und der anschließenden Übertragung der Ergebnisse auf alle Einrichtungen
mit vergleichbarer Ausstattung gebildet. Um der geänderten Buchungssystematik zur bilanziellen Abbildung von
Festwerten ab dem 01.01.2016 Rechnung zu tragen, wurden zum 31.12.2015 sämtliche objektbezogene Festwerte
für einzelne Kitas, Schulen, Sportstätten und Übergangswohnheime jeweils zu einem Festwert für alle Objekte des
entsprechenden Bereiches zusammengefasst. Auch für öffentliche Grünflächen erfolgte zur Eröffnungsbilanz eine
Festbewertung der Aufbauten und des Aufwuchses. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der Aufwuchs und Aufbau
von neuen Grünflächen als Sachgesamtheit erfasst und unterliegt der Einzelbewertung. Die zur Eröffnungsbilanz
gebildeten Festwerte bleiben weiterhin bestehen. Für den Aufwuchs bei Waldflächen wurde eine pauschalierte
Festbewertung auf der Grundlage der Waldbewertungsrichtlinie NRW durchgeführt. Weitere Festwerte bestehen
für die Signaltechnik, für Verkehrseinrichtungsgegenstände (Schilder, Bänke, Papierkörbe etc.), für Zaunelemente
im Straßenbereich sowie für die Straßenbäume. Die Ersatzbeschaffungen für bestehende Festwerte sind Investitionsauszahlungen und wurden gleichzeitig unmittelbar als Aufwand behandelt.
Die Bewertungsvereinfachung der Gruppenbewertung nach § 34 Abs. 3 GemHVO NRW wurde in einem Teil der in
der Anlagenbuchhaltung bilanzierten Parkscheinautomaten (Anschaffungen bis 2009) sowie in einem Teilbereich
der Steinvorräte für gleichartige Vermögensgegenstände (Ersatz- und Altmaterialien) angewandt.
Gemäß der Neuregelungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) sind Vermögensgegenstände bis
410 € netto (zuvor zwischen 60 € und 410 € netto), welche selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anzusehen (§ 33 Abs. 4 GemHVO NRW).
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten unter 410 € netto betrugen, wurden im Jahr
der Anschaffung auf Sammelposten aktiviert und vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände über 410 € netto wurden in der Regel vollständig erfasst und aktiviert. Die Abschreibungen wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (gemäß der örtlichen Nutzungsdauertabelle)
bemessen und linear vorgenommen.
-6-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlagevermögen:
Für Kosten von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden, welche von der gewoge AG
verwaltet werden, erfolgt seit dem Jahr 2013 in Abstimmung mit der gewoge AG eine maßnahmenscharfe Aufteilung der Baukosten nach Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen.
Die im Eigentum der Stadt Aachen und in der Verwaltung der gewoge AG stehenden Wohngebäude wurden zur
Eröffnungsbilanz mittels Ertragswertverfahren bewertet.
In den Jahren nach dem Eröffnungsbilanzstichtag, sowie auch im Jahr 2016, wurden an einigen dieser Gebäude
umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen. Die aktivierungsfähigen Kosten für
diese Sanierungsmaßnahmen wurden in der Anlagenbuchhaltung aktiviert. Für alle im Jahr 2016 vorgenommen
Aktivierungen wurde unter Hinzuziehung des Fachbereiches Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) geprüft,
ob erforderliche Abwertungsbedarfe aufgrund unterjährig aktivierter Investitionen, welche nicht gleichermaßen mit
einer Erhöhung des Ertragswertes einhergehen, bestehen.
Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Die Stadt Aachen hatte gemäß Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und dem Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Für Veräußerungen nach § 90 Abs.
3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind insbesondere Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit. Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten
Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen wurden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt.
Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Wertpapieren
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert.
Umlaufvermögen:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert.
Zum Jahresabschluss 2016 wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.
Hierzu wurden die Forderungen in einwandfreie, werthaltige und zweifelhafte Forderungen klassifiziert. Einwandfreie Forderungen wurden in der Folge nicht wertberichtigt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden befristet niedergeschlagene Forderungen zu 80 % wertberichtigt, Forderungen, bei denen Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde, zu 50 %. Forderungen, gegen deren Schuldner
Insolvenzverfahren eröffnet wurden, sind zu 100 % wertberichtigt worden.
Der verbleibende, noch nicht wertberichtigte Teil der Forderungen ist aufgrund eventuell bestehender, nicht genau
quantifizierbarer Ausfallrisiken mit einem Satz von 3,5 % pauschal wertberichtigt worden. Der Pauschalwertberichtigungssatz wurde anhand der Forderungsausfallquote (Verhältnis der Forderungsausbuchungen zum Forderungsbestand) berechnet.
Die Liquiden Mittel wurden stichtagsgenau zum 31.12.2016 erfasst. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 42 GemHVO NRW zu bilden, wenn Aus- bzw. Einzahlungen bestehen,
deren zugehörige Aufwendungen bzw. Erträge verursachungsgerecht erst dem Folgejahr zuzurechnen sind.
Geleistete bzw. erhaltene Zuwendungen sind, sofern sie als aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wurden, mit den Zuwendungsbeträgen berücksichtigt worden. Sie werden über den Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung ratierlich aufgelöst.
Für die Rechnungsabgrenzungsposten existiert generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €.
-7-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Sonderposten:
Die Sonderposten enthalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie
vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt über die Restnutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten die Gebührenüberschüsse aus gebührenrechnenden Bereichen, die dem Bürger in den Folgejahren wieder zu erstatten sind.
Die sonstigen Sonderposten enthalten insbesondere die korrespondierenden Werte zu den Vermögensgegenständen und Schulden der rechtlich unselbstständigen Stiftungen.
Rückstellungen:
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von
Rückstellungen gemäß § 36 GemHVO NRW ausreichend Rechnung zu tragen. Die Bewertung der Rückstellungen
erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Für Rückstellungen gilt generell eine Wertgrenze in Höhe von 5.000 €.
Verbindlichkeiten:
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
-8-
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
3
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.1 Allgemeines
Der Ergebnisrechnung kommt die Aufgabe zu, über die Art, die Höhe und die Quellen der Ergebniskomponenten
vollständig und klar zu informieren. Sie zeigt die Quellen und Ursachen des Ressourcenaufkommens und des
Ressourcenverbrauchs auf und ermittelt den Jahreserfolg, der sich als Überschuss oder als Fehlbetrag darstellt.
Die Ergebnisrechnung wird, in Anlehnung an das Handelsrecht, in Staffelform aufgestellt. Sie weist Erträge und
Aufwendungen, gegliedert nach ihrer Art in zusammengefassten Positionen, sowie das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis aus. Dadurch werden die Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit, das Finanzergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis deutlich voneinander unterschieden und transparent
dargestellt. Verglichen werden jeweils das IST-Ergebnis und der fortgeschriebene Ansatz (Plan-Ansatz inkl. Ermächtigungsübertragungen).
Ausgenommen hiervon sind ab dem Haushaltsjahr 2013 aufgrund des NKFWG Erträge und Aufwendungen aus
dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen. Diese sind unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im
Anhang zu erläutern.
Bei den in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen
gerundete Werte. Dies gilt ebenfalls für die Summenwerte der Ergebniszeile. Bei der Aufsummierung aller Einzelwerte können sich geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben.
3.2 Ordentliches Ergebnis
Das Ordentliche Ergebnis schließt im Jahr 2016 mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 26,5 Mio. € ab und fällt somit
gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz um rd. 24,5 Mio. € besser aus.
Steuern und ähnliche Abgaben
-342,48
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-353,02
-361,29
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
8,27
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-172,08
-177,22
-184,93
7,71
-3,25
-4,21
-3,76
-0,45
-139,24
-142,87
-145,65
2,79
Privatrechtliche Leistungsentgelte
-23,11
-23,80
-24,04
0,24
Erträge aus Kostenerstattung/-umlage
-95,15
-132,37
-139,39
7,02
Sonstige ordentliche Erträge
-50,67
-51,45
-47,16
-4,29
Aktivierte Eigenleistungen
0,00
0,00
0,00
0,00
Bestandsveränderungen
-0,12
0,00
-0,03
0,03
162,88
172,98
174,58
-1,60
28,66
44,41
33,62
10,79
74,36
92,16
81,19
10,97
Ertrags- und Aufwandsarten
(in Mio. €)
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen
Ergebnis
2015
-9-
Ergebnis
2016
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
25,16
20,77
24,90
-4,12
541,01
577,70
581,79
-4,09
Sonstige Ordentliche Aufwendungen
33,22
27,91
36,71
-8,80
Gesamt
39,20
51,00
26,53
24,47
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Die wesentlichen Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Planansatz und den tatsächlichen ISTErgebnissen werden nachfolgend erläutert.
3.2.1
3.2.1.1
Ordentliche Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuer A
-0,18
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-0,18
Grundsteuer B
-46,11
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Ertragsarten
(in Mio. €)
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Kompensationszahlung
(Familienlastenausgleich)
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben
(mehrere Konten)
Gesamt
-0,17
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
-0,01
-46,60
-46,62
0,02
-158,65
-167,00
-173,14
6,14
-103,66
-104,91
-106,62
1,72
-18,76
-18,95
-19,33
0,38
-2,50
-2,70
-2,48
-0,22
-10,37
-10,44
-10,55
0,12
-2,25
-2,25
-2,37
0,13
-342,48
-353,02
-361,29
8,27
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Steuern und ähnlichen Abgaben überschreiten im Jahr 2016 den Haushaltsansatz um rd. 8,3 Mio. €. Geschuldet ist dies im Wesentlichen den Mehrerträgen von rd. 6,1 Mio. € bei den Gewerbesteuereinnahmen sowie den
Mehrerträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von rd. 1,7 Mio. €. Bei den anderen
Positionen sind die Abweichungen zwischen Plan und Ist zu vernachlässigen.
3.2.1.2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-99,72
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-114,44
-114,44
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
-0,01
Zuweisungen vom Bund
-0,96
-0,82
-0,48
-0,33
Zuweisungen vom Land
-57,24
-51,57
-57,05
5,48
Allgemeine Umlagen vom Land
-3,64
-2,72
-2,72
0,00
Auflösung von Sonderposten
-8,06
-4,83
-7,77
2,95
Ertragsarten
(in Mio. €)
Schlüsselzuweisungen vom Land
Ergebnis
2015
- 10 -
Ergebnis
2016
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Sonstige Zuwendungen und Allgemeine
Umlagen (mehrere Konten)
Gesamt
-2,46
-2,84
-2,48
-0,37
-172,08
-177,22
-184,93
7,70
Der Planansatz für Erträge aus Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen beläuft sich im Jahr 2016 auf rd. 177,2
Mio. €. Das Ist-Ergebnis fällt um ca. 7,7 Mio. € höher aus. Auch im Vergleich zum Vorjahr ist ein deutlicher Anstieg
von rd. 12,9 Mio. € zu verzeichnen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den erhöhten Schlüsselzuweisungen
vom Land, welche im Jahr 2016 einen neuerlichen Höchststand von rd. 114,4 Mio. € erreichten. Verglichen mit
dem Vorjahr ist dies ein Anstieg von rd. 14,7 Mio. €. Die Zuweisungen vom Land befinden sich auf dem gleichen
Niveau wie im Vorjahr.
Die Abweichungen zum Planansatz in dieser Ergebniszeile sind schwerpunktmäßig auf den Bereich der Landeszuweisungen zurückzuführen. Hier werden insgesamt – verglichen mit dem Planansatz – Mehrerträge in Höhe von
rd. 5,5 Mio. € ausgewiesen. Diese entfallen vornehmlich auf die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Landeszuwendungen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement (rd. 3,7 Mio. €). Die
Mehrerträge aus der Auflösung des PRAP werden jedoch durch die entsprechenden Aufwendungen aus der Auflösung des korrespondierenden Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (siehe Transferaufwendungen) vollständig
neutralisiert. Weitere Mehrerträge in Höhe von rd. 3,0 Mio. € ergeben sich aus der Auflösung von Sonderposten für
Zuwendungen. Es handelt sich hierbei nicht um lineare Auflösungen. Vielmehr betreffen die in 2016 gebuchten
Mehrerträge ertragswirksame Auflösungen von Sonderposten, welche im Zusammenhang mit außerplanmäßigen
Abschreibungen von Vermögensgegenständen gebucht wurden sowie ertragswirksame Auflösungen von Sonderposten bei durchgeführten Anlageabgängen.
3.2.1.3
Sonstige Transfererträge
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen
bürgerl.-rechtl. Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von Sozialleistungsträgern
außerhalb von Einrichtungen - ohne Pflegeversicherung
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen - ohne Pflegeversicherung
Sonstige Transfererträge
(mehrere Konten)
-0,43
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-0,32
-0,52
Gesamt
Ertragsarten
(in Mio. €)
-0,36
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
0,04
-0,92
-0,74
-0,19
-0,44
-0,65
-0,86
0,21
-1,28
-1,05
-1,10
0,04
-0,58
-1,26
-0,70
-0,56
-3,25
-4,21
-3,76
-0,45
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Sonstigen Transfererträge schließen zum 31.12.2016 mit einer Höhe von rd. 3,8 Mio. € ab. Unter dieser Position werden insbesondere Erträge aus dem Ersatz von sozialen Leistungen erfasst. Im Vergleich zum Planansatz
ergibt sich lediglich eine geringfügige Abweichung von rd. 0,5 Mio. € in Form von Mindererträgen.
- 11 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
3.2.1.4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-7,94
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-8,62
Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte
-122,56
Auflösung Sonderposten
Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (mehrere Konten)
Ertragsarten
(in Mio. €)
-8,60
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
-0,02
-126,40
-128,22
1,82
-8,55
-7,00
-7,50
0,49
-0,18
-0,85
-1,33
0,49
-139,24
-142,87
-145,65
2,79
Ergebnis
2015
Verwaltungsgebühren
Gesamt
Ergebnis
2016
Die Erträge aus Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten betragen im Jahr 2016 rd. 145,7 Mio. €. Verglichen mit
dem Haushaltsansatz ergeben sich Mehrerträge von rd. 2,8 Mio. €. Hiervon entfallen allein rd. 1,8 Mio. € auf Mehrerträge aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten. Erwähnenswerte Mindererträge werden in keinem der
oben aufgeführten Ertragsarten erwirtschaftet.
3.2.1.5
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Ertragsarten
(in Mio. €)
Mieten, Pachten, Erbbaurecht
Erträge aus Verkauf
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Gesamt
-20,48
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-21,16
-21,76
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
0,60
-1,02
-0,92
-0,81
-0,11
-1,61
-1,72
-1,47
-0,25
-23,11
-23,80
-24,04
0,24
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Erträge aus den Privatrechtlichen Leistungsentgelten liegen mit rund 24,0 Mio. € im Jahr 2016 nur knapp über
dem Vorjahresniveau. Ebenso entspricht das Ist-Ergebnis nahezu den in der Planung veranschlagten Haushaltsansätzen. Mit einem Ergebnis in Höhe von rund 21,8 Mio. € bilden die Erträge aus Mieten, Pachten, Erbbaurechten
die mit Abstand größte Position dieser Ergebniszeile.
3.2.1.6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Erstattungen vom Bund
-1,69
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-0,52
Erstattungen vom Land
-8,68
Erstattungen von Gemeinden (GV)
Erstattungen von Zweckverbänden
Ertragsarten
(in Mio. €)
-0,80
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
0,28
-37,22
-37,07
-0,15
-58,90
-71,29
-77,27
5,98
-10,02
-11,05
-11,00
-0,05
Ergebnis
2015
- 12 -
Ergebnis
2016
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Erstattungen vom sonstigen öffentlichen
Bereich
Erstattung von verbundenen Unternehmen
und Sondervermögen
Sonstige Erstattungen (mehrere Konten)
-2,95
-1,47
-1,42
-0,05
-10,42
-9,23
-9,40
0,17
-2,49
-1,58
-2,43
0,84
Gesamt
-95,15
-132,37
-139,39
7,02
Im Haushaltsjahr 2016 belaufen sich die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen auf insgesamt rd.
139,4 Mio. €. Damit liegen sie um rund 7,0 Mio. € über dem Haushaltsansatz und sogar um rund 44,2 Mio. € über
dem Vorjahreswert. Die Mehrerträge - im Vergleich zum Haushaltsansatz - resultieren zu einem Großteil aus höheren Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (rd. 6,0 Mio. €).
Im Jahr 2016 entstanden Mehrerträge in Höhe von rund 10,1 Mio. € aufgrund einer abschlägigen Ausgleichzahlung
der Städteregion für die Abrechnungsjahre 2012 bis 2015. Darüber hinaus konnte die Stadt weiterhin von höheren
Sonstigen Erstattungsleistungen in Höhe von rund 0,8 Mio. € profitieren.
Mindererträge ergeben sich aus Erstattung für Brandbekämpfung in Höhe von rund 0,8 Mio. € sowie rund 3,6 Mio.
€ bei den Erstattungen der Städteregion für von der Stadt wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der sozialen
Leistungen.
3.2.1.7
Sonstige ordentliche Erträge
-15,00
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
0,10
-2,56
-4,57
2,00
-6,59
-7,57
-8,19
0,63
Auflösung von sonstigen Sonderposten
-2,11
-0,25
-2,65
2,40
Erträge aus Anpassungen von Festwerten
Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen
-7,56
-0,26
0,00
-0,26
-2,20
0,00
-1,07
1,07
Auflösung von Pensionsrückstellungen
-5,11
-18,94
-9,25
-9,69
Auflösung von Beihilferückstellungen
Auflösung von erhaltenen Anzahlungen
-1,08
-5,00
-1,88
-3,12
-1,82
-0,28
0,00
-0,28
Erträge aus Inventurdifferenzen
Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen
Sonstige ordentliche Erträge
(mehrere Konten)
-1,07
0,00
0,00
0,00
-1,32
0,00
-2,49
2,49
-5,52
-1,69
-2,05
0,36
-50,67
-51,45
-47,16
-4,23
Ertragsarten
(in Mio. €)
Konzessionsabgaben
Mehrerlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen
Bußgelder, Zwangsgelder und ähnliches
Gesamt
-13,89
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-14,90
-3,71
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Sonstigen ordentlichen Erträge haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr um rd. 3,5 Mio. € verringert,
was im Wesentlichen der Veränderung bei der Position „Erträge aus der Anpassung von Festwerten“ geschuldet
ist. Die Erträge aus der Anpassung von Festwerten resultierten im Jahr 2015 aus der Verbuchung der Inventurergebnisse.
- 13 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Verglichen mit dem Planansatz ergibt sich eine Verschlechterung in Höhe von rd. 4,2 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen den folgenden Positionen geschuldet:
Mindererträge in Höhe von rd. 9,7 Mio. € sind in der Auflösung von Pensionsrückstellungen begründet. In diesem
Zusammenhang ist jedoch auch auf den Minderaufwand im Bereich der Versorgungsaufwendungen zu verweisen.
Die Abweichungen zwischen Planansatz und Ist-Werten sind im Wesentlichen darin begründet, dass die Pensionsund Beihilferückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses sowie auch bereits in den Vorjahren entsprechend
der im Gesetz und den einschlägigen Kommentierungen dargelegten Vorgehensweise, jedoch abweichend zu der
ursprünglichen Haushaltseinplanung, gebucht werden. Um im Rahmen künftiger Jahresabschlüsse derartige Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist-Werten zu vermeiden, wird gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt
darauf hingearbeitet, die Darstellungsweise im Haushalt und im Jahresabschluss zu vereinheitlichen. Weitere Verschlechterungen ergeben sich aus der geringeren Auflösung von Beihilferückstellungen in Höhe von rd. 3,1 Mio. €.
Den Mindererträgen stehen insbesondere Mehrerträge aufgrund von Mehrerlösen aus dem Verkauf von Anlagevermögen von rd. 2,0 Mio. € sowie höheren Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
von rd. 2,5 Mio. € gegenüber.
3.2.1.8
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Ertragsarten
(in Mio. €)
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen
Gesamt
0,00
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
0,00
-0,12
-0,12
Ergebnis
2015
0,00
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
0,00
0,00
-0,03
0,03
0,00
-0,03
0,03
Ergebnis
2016
Im Jahr 2016 wurden Erträge in Höhe von 0,03 Mio. € aus Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen
gebucht. Hierbei handelt es sich um die im Rahmen der Inventur der Steinvorräte durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) ermittelten Ergebnisse.
3.2.2
3.2.2.1
Ordentliche Aufwendungen
Personalaufwendungen
Dienstbezüge Beamte
44,08
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
46,84
Entgelte tariflich Beschäftigte
71,22
Sonstige Beschäftigte
Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse
Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung
Beihilfe u. Unterstützungsleistungen für
Beamte
Zuführung zu Pensionsrückstellung für
Beschäftigte
Aufwandsarten
(in Mio. €)
44,85
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
1,99
75,81
77,13
-1,32
5,76
5,66
6,13
-0,47
5,62
6,29
6,05
0,25
14,55
15,69
15,90
-0,21
2,75
2,88
2,68
0,20
16,07
16,66
18,62
-1,96
Ergebnis
2015
- 14 -
Ergebnis
2016
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Zuführung zu Beihilferückstellung für Beschäftigte
Zuführung zu Rückstellungen
Gesamt
2,23
2,32
2,26
0,05
0,60
0,83
0,95
-0,12
162,88
172,98
174,58
-1,60
Die Personalaufwendungen des Jahres 2016 belaufen sich auf rd. 174,6 Mio. € und liegen damit auf Ebene der
Ergebniszeile lediglich um 1,6 Mio. € über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Geringfügige Verwerfungen
auf Ebene der einzelnen Konten gleichen sich somit fast vollständig aus. Mehraufwendungen bei den Zuführungen
zu den Pensionsrückstellungen von rd. 2,0 Mio. € werden durch Minderaufwendungen im Bereich der Dienstbezüge von ebenfalls rd. 2,0 Mio. € egalisiert.
Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Personalaufwendungen um 11,7 Mio. € höher aus. Die Steigerung zeigt sich
mit rd. 5,9 Mio. € im Wesentlichen bei den Entgelten für die tariflich Beschäftigten. Dies ist vornehmlich auf Tariferhöhungen sowie den steigenden Personalbedarf im Bereich der Flüchtlings- und Asylhilfe zurückzuführen.
3.2.2.2
Versorgungsaufwendungen
Versorgungsbezüge Beamte
Beihilfe u. Unterstützungsleistungen für
Versorgungsempfänger
Zuführung zu Pensionsrückstellung für
Versorgungsempfänger
Zuführung zu Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger
18,93
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
19,06
4,94
Gesamt
Aufwandsarten
(in Mio. €)
19,74
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
-0,68
5,00
4,81
0,19
4,58
16,33
8,49
7,84
0,20
4,01
0,57
3,44
28,66
44,41
33,62
10,79
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Versorgungsaufwendungen betragen im Jahr 2016 insgesamt 33,6 Mio. €. Damit liegen sie mit rd. 10,8 Mio. €
deutlich unter dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Die Unterschreitung resultiert überwiegend aus Minderaufwendungen im Bereich der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (ca. 7,8
Mio. €), welche sich im Jahr 2016 auf rd. 8,5 Mio. € belaufen. Aufgrund der abweichenden Verbuchung im Rahmen
des Jahresabschlusses im Vergleich zur Haushaltseinplanung sind diese Minderaufwendungen in Zusammenhang
mit den in den Sonstigen Ordentlichen Erträgen ausgewiesenen Mindererträgen zu betrachten. Es wird auf die
obigen Ausführungen verwiesen.
3.2.2.3
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Erstattungsleistungen
Bewirtschaftung der Grundstücke u.
baulichen Anlagen
14,20
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
21,98
14,55
16,19
Ergebnis
2015
- 15 -
21,24
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
0,74
16,01
0,17
Ergebnis
2016
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Unterhalt u. Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens
Unterhaltung des beweglichen Vermögens
2,47
2,98
2,47
0,51
4,46
4,20
4,25
-0,05
Aufwendungen für Festwerte
Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Sonstige Aufwendungen
(mehrere Konten)
3,03
7,61
3,81
3,79
24,02
23,36
21,51
1,85
11,63
15,84
11,89
3,95
Gesamt
74,36
92,16
81,19
10,97
Die tatsächlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz um ca. 11,0 Mio. € geringer aus. Sie betragen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 81,2 Mio. € und liegen
um 6,8 Mio. € über den im Vorjahr gebuchten Aufwendungen.
Die Minderaufwendungen im Vergleich zum fortgeschriebenen Planansatz ergeben sich überwiegend aus den
Aufwendungen für Festwerte (3,8 Mio. €), den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (3,6 Mio. €) sowie den
Besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (1,9 Mio. €).
Lediglich bei den Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens wurde der Planansatz um 0,1
Mio. € überschritten.
3.2.2.4
Bilanzielle Abschreibungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Außerplanmäßige Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
Abschreibungen auf unbewegliches Vermögen
Abschreibungen auf bewegliches Vermögen
Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf Festwerte
Gesamt
3,57
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
0,00
1,75
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
-1,75
1,00
0,76
0,82
-0,06
16,82
14,88
17,89
-3,00
3,47
4,01
4,01
0,00
0,15
0,59
0,31
0,28
0,16
0,53
0,11
0,42
25,16
20,77
24,90
-4,12
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Bilanziellen Abschreibungen betragen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 24,9 Mio. € und liegen damit um rd.
4,1 Mio. € über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz, jedoch noch knapp 0,3 Mio. € unter dem Vorjahreswert.
Bedingt ist dies vornehmlich durch im Vergleich zum Planansatz um rd. 3,0 Mio. € höhere Abschreibungen auf
unbewegliches Vermögen sowie vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich des unbeweglichen
Sachanlagevermögens, welche sich auf insgesamt rd. 1,8 Mio. € belaufen (vgl. entsprechende Ausführungen im
Kapitel 5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW).
- 16 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
3.2.2.5
Transferaufwendungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Aufwendungen für Zuweisungen an
Zweckverbände
Zuschüsse an verb. Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige
Bereich
Soziale Leistungen an natürl. Personen
außerhalb von Einrichtungen
Leistungen der Sozialhilfe an natürl. Personen in Einrichtungen
Sonstige soziale Leistungen
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit
Allgemeine Umlagen an den sonstigen
öffentl. Bereich
Sonstige Transferaufwendungen
(mehrere Konten)
Gesamt
Ergebnis
2015
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
Ergebnis
2016
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
28,39
28,36
28,40
-0,03
155,42
157,96
163,29
-5,33
53,45
61,23
57,08
4,15
37,86
42,41
39,31
3,11
43,73
44,46
44,56
-0,10
20,46
32,24
32,82
-0,58
11,13
12,31
12,38
-0,08
10,81
11,95
12,74
-0,79
175,19
180,83
187,20
-6,37
4,57
5,95
4,02
1,92
541,01
577,70
581,79
-4,09
Die Transferaufwendungen belaufen sich im Jahr 2016 auf rd. 581,8 Mio. €. Unter dieser Ergebniszeile werden
insbesondere die Aufwendungen für soziale Leistungen, Steuerbeteiligungen (z. B. Gewerbesteuerumlage, Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit), die Städteregionsumlage sowie Aufwendungen aus Zuschüssen an städtische Beteiligungen und Sondervermögen erfasst. Insgesamt übersteigen die gebuchten Aufwendungen den Planansatz um rd. 4,1 Mio. € und liegen mit rd. 40,8 Mio. € deutlich über den Vorjahreswerten.
Mehraufwendungen resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Ausgaben im Bereich der Zuschüsse an verb.
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen in Höhe von rd. 5,3 Mio. €, welche insbesondere auf nicht eingeplante aufwandswirksame Auflösungen des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Zuwendungen an den E26 und den E49 zurückzuführen sind.
Weitere gestiegene Ausgaben sind im Bereich der Allgemeinen Umlagen an den sonstigen öffentlichen Bereich in
Höhe von rd. 6,4 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist der jährlichen Auflösung des Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung in Höhe von rd. 1,7 Mio. € sowie einer Zuführung zur Rückstellung für die Bildung der Städteregion um 4,8 Mio. € für das
noch ausstehende Abrechnungsjahr 2016 geschuldet.
Minderaufwendungen in Höhe von rd. 4,2 Mio. € entstanden hingegen im Bereich der Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche. Weitere Minderaufwendungen in Höhe von rd. 3,1 Mio. € sind bei den Sozialen Leistungen
an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen zu verzeichnen.
- 17 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
3.2.2.6
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen
Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienste
Geschäftsaufwendungen
Einstellungen und Zuschreibung in die
Sonderposten
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
4,53
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
9,20
1,99
Wertveränderungen zu Forderungen
Tatsächliche Ausbuchung der Forderungen
Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen
Mindererlöse aus Verkauf
Sonstige ordentliche Aufwendungen
(mehrere Konten)
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Gesamt
8,13
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
1,07
2,63
2,17
0,47
3,72
3,97
3,51
0,46
5,12
0,18
5,76
-5,59
1,91
2,11
1,91
0,20
3,03
0,99
4,68
-3,70
1,10
1,08
2,41
-1,33
3,93
0,11
0,14
-0,03
0,24
0,56
0,15
0,40
7,64
7,08
7,85
-0,76
33,22
27,91
36,71
-8,80
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen im Jahr 2016 mit 36,7 Mio. € ca. 8,8 Mio. € über dem fortgeschriebenen Planansatz. Dies liegt vor allem an zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 5,6 Mio. € für die
Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten. Im Bereich der Gebühren und Stiftungen werden die Aufwendungen aus der Zuführung zum Sonderposten durch die Überschüsse in den jeweiligen kostenrechnenden
Einrichtungen bzw. Stiftungsabschlüssen in gleicher Höhe ausgeglichen, so dass dies aus gesamthaushalterischer
Sicht zu keiner Mehrbelastung führt. Weitere deutliche Mehraufwendungen zum Planansatz resultieren aus rd. 3,7
Mio. € höheren Wertveränderungen zu Forderungen.
Demgegenüber stehen jedoch Minderaufwendungen bei Mieten, Pachten und Erbbauzinsen in Höhe von rd. 1,1
Mio. €.
3.3 Finanzergebnis
Finanzerträge
-21,38
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-21,81
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
18,38
Gesamt
-3,00
Ertrags- und Aufwandsarten
(in Mio. €)
Ergebnis
2015
-21,78
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
-0,02
18,03
28,49
-10,46
-3,78
6,71
-10,49
Ergebnis
2016
In Summe schließt das Finanzergebnis im Haushaltsjahr 2016 mit einem negativen Saldo von rd. -6,7 Mio. € ab
und überschreitet den Planansatz deutlich um rd. 10,5 Mio. €. Dies ist auf nicht eingeplante Aufwendungen in der
Ergebniszeile „Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen“ für Zinsen aus Gewerbesteuererstattungen in einer
Höhe von rd. 12 Mio. € zurückzuführen.
- 18 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
3.3.1
Finanzerträge
Ertragsarten
(in Mio. €)
Zinserträge
Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen
andere sonstige zinsähnliche Erträge
Gesamt
-14,07
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-14,66
-14,50
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
-0,17
-6,94
-7,01
-6,91
-0,10
-0,38
-0,13
-0,37
0,24
-21,38
-21,81
-21,78
-0,02
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Finanzerträge in Höhe von rd. 21,8 Mio. € sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,4 Mio. € gestiegen und entsprechen somit nahezu dem Planansatz. Nennenswerte Abweichungen innerhalb der Ergebniszeile sind dabei
nicht zu nennen. Lediglich innerhalb der dieser Ergebniszeile zugeordneten Konten ergeben sich Verwerfungen in
Höhe von rd. 7,0 Mio. €, welche auf eine Änderung der Kontennumerik für Erträge aus Gewinnanteilen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen zurückzuführen sind. Während diese Erträge in Vorjahren sowie im Rahmen der Haushaltsplanung der Kontengruppe 469 zugeordnet waren, erfolgte im Zuge der Jahresabschlussarbeiten gemäß dem NKF-Kontenrahmen eine Umbuchung zur Kontengruppe 465. Bei den Erträgen in Höhe von rd. 7,0
Mio. € handelt es sich um den anteiligen Bilanzgewinn der Sparkasse Aachen.
3.3.2
Zinsen und sonstige ähnliche Aufwendungen
16,15
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
17,53
Kreditbeschaffungskosten, Disagio
0,02
Sonstige Finanzaufwendungen
Aufwandsarten
(in Mio. €)
Zinsaufwendungen
Gesamt
15,98
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
1,55
0,00
0,00
0,00
2,22
0,50
12,51
-12,01
18,38
18,03
28,49
-10,46
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen des Jahres 2016 werden im fortgeschriebenen Planansatz mit 18,0 Mio.
€ ausgewiesen. Tatsächlich wurden im Jahr 2016 Aufwendungen in Höhe von 28,5 Mio. € gebucht und der fortgeschriebene Planansatz damit um rd. 10,5 Mio. € überschritten. Den um rd. 1,6 Mio. € geringeren Zinsaufwendungen stehen dabei Mehraufwendungen im Bereich der sonstigen Finanzaufwendungen von rd. 12,0 Mio. € gegenüber, welche nahezu ausschließlich auf Gewerbesteuererstattungszinsen zurückzuführen sind.
3.4 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Ordentliche Erträge
-826,09
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-884,94
Ordentliche Aufwendungen
865,29
935,94
Ertrags- und Aufwandsarten
(in Mio. €)
Ergebnis
2015
- 19 -
-906,25
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
21,31
932,78
3,16
Ergebnis
2016
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Ordentliches Ergebnis
39,20
51,00
26,53
24,47
Finanzerträge
-21,38
-21,81
-21,78
-0,02
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
18,38
18,03
28,49
-10,46
Finanzergebnis
-3,00
-3,78
6,71
-10,49
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
36,21
47,23
33,25
13,98
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich aus dem Ordentlichen Ergebnis und dem Finanzergebnis. Im Haushaltsjahr 2016 schließt es mit einem Fehlbetrag von 33,3 Mio. € ab und fällt damit gegenüber
dem fortgeschriebenen Planansatz um rd. 14,0 Mio. € besser aus.
3.5 Außerordentliches Ergebnis
Im Haushaltsjahr 2016 werden im Ergebnis keine außerordentlichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.
Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen gleichen sich innerhalb der Stadt Aachen aus
und haben somit keinen Einfluss auf das Jahresergebnis.
3.6 Jahresergebnis
Ordentliche Erträge
-826,09
Fortgeschr.
Haushaltsansatz 2016
-884,94
-906,25
Vergleich
Plan 2016/
Ist 2016
21,31
Ordentliche Aufwendungen
865,29
935,94
932,78
3,16
Ordentliches Ergebnis
39,20
51,00
26,53
24,47
Finanzerträge
-21,38
-21,81
-21,78
-0,02
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
18,38
18,03
28,49
-10,46
Finanzergebnis
-3,00
-3,78
6,71
-10,49
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
36,21
47,23
33,25
13,98
Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
0,00
0,00
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
0,00
Außerordentliches Ergebnis
0,00
0,00
0,00
0,00
36,21
47,23
33,25
13,98
Ertrags- und Aufwandsarten
(in Mio. €)
Jahresergebnis
Ergebnis
2015
Ergebnis
2016
Der Saldo der Ergebnisrechnung hat Auswirkungen auf das Eigenkapital. Regelmäßig erfolgt eine Verrechnung
des Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages mit der Allgemeinen Rücklage nachdem der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses respektive Jahresfehlbetrages gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW entschieden hat.
Das Jahresergebnis errechnet sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Außerordentlichen Ergebnis. Die Ergebnisrechnung der Stadt Aachen weist für das Haushaltsjahr 2016 einen Fehlbetrag in
Höhe von 33.245.860,25 € aus.
- 20 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
4
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung, insoweit wird auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen.
Die Finanzrechnung beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen. Es werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung
dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen.
Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen
des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Abweichungen zwischen der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle,
zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Sonderposten, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen oder aus Abschreibungen.
In Bezug auf die einzelnen Positionen wird im Rahmen der Abweichungsanalyse auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung verwiesen. Im Folgenden werden nur noch die finanzrechnungsspezifischen Vorgänge dargestellt.
Die Finanzrechnung des Haushaltsjahres ist auf der folgenden Seite dargestellt.
- 21 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Ergebnis
2015
EUR
Fortgeschr.
Planansatz
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
306.981.313,87
152.510.191,76
3.444.737,60
130.800.176,09
15.039.077,37
87.225.278,62
23.617.319,88
22.617.792,40
742.235.887,59
352.122.000,00
172.032.900,00
3.134.700,00
136.114.300,00
14.540.800,00
131.041.000,00
24.262.200,00
21.685.600,00
854.933.500,00
357.141.346,38
159.843.073,46
3.508.399,06
138.392.865,51
14.355.807,94
114.469.997,65
25.101.625,49
21.129.090,03
833.942.205,52
50.160.032,51
7.332.881,70
63.661,46
7.592.689,42
-683.269,43
27.244.719,03
1.484.305,61
-1.488.702,37
91.706.317,93
-5.019.346,38
12.189.826,54
-373.699,06
-2.278.565,51
184.992,06
16.571.002,35
-839.425,49
556.509,97
20.991.294,48
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
-142.212.038,56
-25.367.502,57
-63.298.961,59
-17.435.153,73
-509.520.133,73
-18.576.148,64
-776.409.938,82
-34.174.051,23
-153.482.499,20
-24.063.600,00
-76.027.739,31
-18.029.800,00
-581.353.165,73
-25.203.854,79
-878.160.659,03
-23.227.159,03
-153.707.855,16
-24.612.272,49
-66.588.546,69
-21.887.980,16
-561.490.014,64
-19.749.658,08
-848.036.327,22
-14.094.121,70
-11.495.816,60
755.230,08
-3.289.585,10
-4.452.826,43
-51.969.880,91
-1.173.509,44
-71.626.388,40
20.079.929,53
225.355,96
548.672,49
-9.439.192,62
3.858.180,16
-19.863.151,09
-5.454.196,71
-30.124.331,81
-9.133.037,33
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten
Sonstige Investitionseinzahlungen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
33.879.090,67
11.772.916,47
10.012.559,31
1.786.249,97
6.825.320,54
64.276.136,96
27.721.600,00
11.979.973,25
0,00
3.570.300,00
2.463.500,00
45.735.373,25
21.405.415,17
13.492.046,18
0,00
1.654.297,93
760.239,83
37.311.999,11
-12.473.675,50
1.719.129,71
-10.012.559,31
-131.952,04
-6.065.080,71
-26.964.137,85
6.316.184,83
-1.512.072,93
0,00
1.916.002,07
1.703.260,17
8.423.374,14
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
sonstige Investitionsauszahlungen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss
-3.196.551,39
-24.140.033,46
-9.809.077,26
0,00
-5.988.687,00
-30.946.367,26
-74.080.716,37
-9.804.579,41
-43.978.630,64
-12.238.262,57
-56.924.375,86
-24.112.784,56
0,00
-27.053.959,35
-92.828.952,76
-213.158.335,10
-167.422.961,85
-190.650.120,88
-4.976.032,39
-27.895.337,08
-13.857.974,56
0,00
-9.412.691,81
-27.098.528,94
-83.240.564,78
-45.928.565,67
-60.022.687,37
-1.779.481,00
-3.755.303,62
-4.048.897,30
0,00
-3.424.004,81
3.847.838,32
-9.159.848,41
-36.123.986,26
-16.044.056,73
-7.262.230,18
-29.029.038,78
-10.254.810,00
0,00
-17.641.267,54
-65.730.423,82
-129.917.770,32
-121.494.396,18
-130.627.433,51
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liq.-Sicherung
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten zur Liq.-Sicherung
Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit
24.346.108,95
230.400.000,00
-30.169.445,84
-165.668.306,95
58.908.356,16
47.817.600,00
0,00
-24.543.800,00
0,00
23.273.800,00
17.950.527,00
156.614.377,99
-16.646.336,32
-90.000.000,00
67.918.568,67
-6.395.581,95
-73.785.622,01
13.523.109,52
75.668.306,95
9.010.212,51
29.867.073,00
-156.614.377,99
-7.897.463,68
90.000.000,00
-44.644.768,67
7.895.881,30
7.433.322,16
-3.930.209,41
-5.101.085,39
6.297.908,66
-7.033.844,22
-530.655,33
6.905.766,62
-476.680,57
-1.135.413,50
Änderungen des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
Anfangsbestand an Finanzmitteln
Bestand an fremden Finanzmitteln
Technische Finanzpositionen
Liquide Mittel
14.929.725,52
7.963.977,49
-10.835.976,03
-4.624.404,82
7.433.322,16
- 22 -
Ergebnis
2016
EUR
Veränderung
zum Vorjahr
EUR
Vergleich
Plan / Ist
EUR
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
4.1 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist im Haushaltsjahr 2016 einen negativen Betrag in Höhe von
-14,1 Mio. € aus und fällt somit gegenüber dem im fortgeschriebenen Ansatz ausgewiesenen negativen Saldo von
-23,2 Mio. € um rd. 9,1 Mio. € besser aus.
Geschuldet ist dies im Wesentlichen den deutlich geringeren Auszahlungen für Transferleistungen in Höhe von rd.
19,9 Mio. €, den Minderauszahlungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 9,4 Mio. € sowie ebenfalls den
um 5,4 Mio. € unter dem Haushaltsansatz zurückbleibenden sonstigen Auszahlungen. Bei den der Finanzrechnungszeile Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen zugeordneten Konten ergeben sich nahezu ausschließlich Minderauszahlungen im Vergleich zum Planansatz. Die größten Positionen sind hierbei die Auszahlungen für
Sonstige Dienstleistungen (rd. 3,6 Mio. €) und für Besondere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (rd. 2,6 Mio. €).
Die deutliche Unterschreitung korrespondiert mit den Minderaufwendungen in ähnlicher Höhe in der entsprechenden Ergebnisrechnungszeile.
Im Bereich der Transferauszahlungen wurden insbesondere bei den Auszahlungen für die Gewerbesteuerumlage
(rd. 3 Mio. €), bei den Auszahlungen für Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen
(rd. 3,5 Mio. €) und den Auszahlungen von Zuschüssen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (rd. 10,6 Mio. €) die im Haushalt eingeplanten Ansätze deutlich unterschritten.
Darüber hinaus konnten Mehreinzahlungen in Höhe von rd. 5 Mio. € bei den Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben erzielt werden, welche vornehmlich aus höheren Gewerbesteuereinzahlungen resultieren. Weiterhin
wurden Mehreinnahmen gegenüber dem Planansatz in Höhe von rd. 2,5 Mio. € aus Benutzungsgebühren und
ähnlichen Entgelten generiert.
Denen sich positiv auf den Saldo auswirkenden Minderauszahlungen und Mehreinzahlungen stehen auf der anderen Seite jedoch auch Mindereinnahmen gegenüber. Eine wesentliche Position bilden die gegenüber den Planansätzen deutlich niedrigeren Einzahlungen im Bereich der Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen (rd. 12,2 Mio.
€). So sind u. a. die Einzahlungen aus den Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land um rd. 9,0 Mio. € unter
dem Planansatz zurück geblieben. Dies ist zu einem wesentlichen Anteil der Tatsache geschuldet, dass bis einschließlich 2016 die Einzahlung aus der Schulpauschale in Höhe von jährlich etwa 5,5 Mio. € konsumtiv eingeplant
wurde, jedoch im Jahresabschluss richtigerweise investiv verbucht wird.
Des Weiteren ergeben sich rd. 16,6 Mio. € Mindereinzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Dies
resultiert nahezu ausschließlich aus der Unterschreitung der Einzahlungen aus Erstattungen von Gemeinden.
4.2 Saldo aus Investitionstätigkeit
Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt für das Haushaltsjahr 2016 -45,9 Mio. €.
Dieser resultiert aus den Investitionseinzahlungen mit einer Gesamthöhe von rd. 37,3 Mio. € sowie den Investitionsauszahlungen mit einer Gesamthöhe von rd. 83,2 Mio. €. Während die Höhe der Investitionseinzahlungen wesentlich durch die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen in Höhe von ca. 21,4 Mio. € sowie durch die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen in Höhe von ca. 14 Mio. € geprägt wird, sind bei den Investitionsauszahlungen insbesondere die Auszahlungen für Baumaßnahmen (rd. 27,9 Mio. €), die Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (rd. 13,9 Mio. €) sowie die Auszahlungen für die Gewährung von Ausleihungen an Sondervermögen (rd. 27 Mio. €) erwähnenswert.
Die deutliche Abweichung zum fortgeschriebenen Planansatz des Investitionssaldos, welcher -167,4 Mio. € beträgt,
ist größtenteils den Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren geschuldet, welche jedoch nicht in Anspruch genommen wurden. Insbesondere bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen ist die Abweichung zwischen dem
fortgeschriebenen Ansatz und den tatsächlichen Auszahlungen vornehmlich darin begründet, dass bei bereits
begonnenen Maßnahmen die im Haushalt veranschlagten Kosten durch Ermächtigungsübertragungen auch bei
einer zeitlichen Verzögerung der Umsetzungsphase bis zur endgültigen Fertigstellung fortgeschrieben werden
können. Dies betrifft im Wesentlichen die Maßnahmen im Bereich des Infrastrukturvermögens.
- 23 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Der Kreditrahmen gemäß Haushaltssatzung 2016 beläuft sich entsprechend dem eingeplanten Investitionssaldo
auf 44,6 Mio. €. Tatsächlich wurden Kredite in Höhe von 15,7 Mio. € (Aufnahme von Krediten für Investitionen in
Höhe von 17,9 Mio. € abzüglich Umschuldungen in Höhe von knapp 2,2 Mio. €) aufgenommen.
4.3 Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit weist für das Haushaltsjahr 2016 einen Betrag in Höhe von rd. 67,9 Mio. €
aus.
Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit betragen im Jahr 2016 insgesamt 174,6 €. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Neuaufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von 156,6 Mio. €. Des Weiteren
werden unter dieser Position die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von rd.
18,0 Mio. € sowie die Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen mit einem Betrag von rd. 81 Tsd. € erfasst. In
der vorgenannten Einzahlung in Höhe von rd. 17,9 Mio. € ist ein Umschuldungsvorgang von ca. 2,2 Mio. € enthalten.
Den Einzahlungen stehen Auszahlungen in Höhe von 106,6 Mio. € entgegen. Diese resultieren zum einen aus der
Tilgung von Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 16,4 Mio. €. Während der Umschuldungsvorgang in einer
Höhe von ca. 2,2 Mio. € bei der Kreditaufnahme bereits im Jahr 2016 kassenwirksam wurde, erfolgte die entsprechende Auszahlung für die Tilgung erst in 2017. Weiter sind 90,0 Mio. € den Auszahlungen im Zusammenhang mit
Liquiditätskrediten zuzurechnen.
Der nachfolgenden Tabelle ist die Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich zu entnehmen:
15.699.887,20 €
16.443.388,51 €
11.967.700,00 €
-12.711.201,31 €
Neuaufnahme ohne Umschuldung
abzgl. Ordentliche Tilgung
abzgl. Rentierliche Darlehen
Saldo
0,00 €
Netto-Neuverschuldung
Aus der Tabelle ist somit ersichtlich, dass im Jahr 2016 im unrentierlichen Bereich keine Nettoneuverschuldung
vorliegt.
4.4 Gesamtsaldo der Finanzrechnung
Nach den Vorgaben der GemHVO NRW entspricht das Ergebnis der Finanzrechnung eines jeweiligen Jahres den
Liquiden Mitteln.
In die Finanzrechnung des Jahres 2016 sind aufgrund buchungstechnischer Systemeinstellungen in SAP zusätzlich bestimmte Konten der Sonstigen Verbindlichkeiten in den Finanzmittelbestand einzubeziehen.
Der Finanzmittelbestand des Jahres 2016 setzt sich daher aus dem Wert der Liquiden Mittel in Höhe von
4.484.972,13 € und teilweise aus Positionen der Sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Wert von 1.812.936,53 €
zusammen. Der Finanzmittelbestand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.135.413,50 € und beträgt zum
31.12.2016 6.297.908,66 €
Liquide Mittel
Einzubeziehende Konten aus den „Sonstigen Verbindlichkeiten“
Finanzmittelbestand 2016
- 24 -
4.484.972,13 €
1.812.936,53 €
6.297.908,66 €
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen
5.1 Aktiva
5.1.1
Anlagevermögen
2.704.534.291,29 €
2.658.526.428,67 €
2016:
Vorjahr:
5.1.1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
23.505.477,74 €
24.213.088,30 €
2016:
Vorjahr:
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO NRW nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Es werden hier die städtischen Lizenzen für die Software ausgewiesen, soweit sie im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt stehen. Grunddienstbarkeiten, bei denen der Stadt Aachen
eine eingeschränkte Nutzung eines fremden Grundstücks gewährt wird, werden ebenfalls als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert, soweit ein Entgelt hierfür gezahlt wurde.
Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
31.12.2016
Bezeichnung
Konzessionen
-
€
980.843,00 €
Lizenzen
41.934,70 €
DV-Software
Dienstbarkeiten
3.251.159,90 €
Städteregion – Nutzungsrechte
2.453.333,32 €
Städteregion – Aufgabenerfüllung
16.778.206,82 €
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
-
€
23.505.477,74 €
Gesamt
Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) zu entnehmen.
5.1.1.2
Sachanlagen
1.543.412.240,16 €
1.520.208.253,16 €
2016:
Vorjahr:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten im
Sinne des § 33 GemHVO NRW angesetzt. Die Veränderungen im Haushaltsjahr sind dem Anlagenspiegel (Anlage
1 zum Anhang) zu entnehmen.
- 25 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.1.1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
501.318.455,11 €
501.170.133,73 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
222.680.526,81 €
Grünflächen
Ackerland
49.239.660,66 €
Wald, Forsten
18.216.462,40 €
sonstige unbebaute Grundstücke
211.181.805,24 €
Gesamt
501.318.455,11 €
Die Grünflächen haben eine besondere Bedeutung als Erholungsflächen vor Ort. Zu den Grünflächen zählen u. a.
Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze, Sportflächen einschließlich ihrer Aufbauten und Pflanzungen.
Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition Grünflächen aufgezeigt:
Das Vermögen an Grünflächen beinhaltet u. a.
Grünanlagen einschl. Aufwuchs
(Wert 31.12.2016):
rd. 125 Mio. €
Friedhöfe
rd. 45 Mio. €
Kinderspielplätze einschl. Spielgeräte
rd. 47 Mio. €
rd. 6 Mio. €
Sportflächen
Im Jahr 2016 sind bei der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Zugänge in Höhe von rd. 2,4 Mio. € zu verzeichnen. Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus dem Zugang von Kletter- und Balancieranlagen sowie Spielgeräten in Höhe von rd. 0,6 Mio. €. Zudem wurde die Archäologische Vitrine im Elisengarten mit einem Wert von
rd. 0,9 Mio. € nachträglich aktiviert. Weitere Zugänge in Höhe von rd. 0,4 Mio. € sind beim Grund- und Boden
der Grünflächen zu verzeichnen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses mussten jedoch auch Abgänge in Höhe von rd. 1,4 Mio. € gebucht werden. Die
Gründe hierfür liegen u. a. in der Korrektur von Flächendifferenzen (rd. 0,2 Mio. €), dem Ausbuchen von sowohl bei
E26 als auch der Stadt bilanzierten Grundstücken (rd. 0,4 Mio. €) sowie der Anpassung von Festwerten für Grünflächen der Kategorie „hochwertig“, da bei der Wertermittlung Stützwände fälschlicherweise mit einberechnet wurden (rd. 0,4 Mio. €).
Nennenswert sind im Jahr 2016 auch die Umbuchungen auf dieser Bilanzposition in Höhe von rd. 0,4 Mio. €. Es
handelt sich hierbei um Vermögensgegenstände, welche bisher fälschlicherweise auf der Bilanzposition 1.2.3.6
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens bilanziert waren.
Auf der Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland ergeben sich im Jahr 2016 keine nennenswerten Zu- oder Abgänge.
Im Bereich der Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten sind im Haushaltsjahr 2016 ebenfalls keine nennenswerten
Zugänge, Abgänge und Umbuchungen zu verzeichnen.
Unter der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke sind insbesondere Grundstücke der Gemeinde
auszuweisen, für welche Erbbaurechte bestellt wurden und solche Grundstücke der Gemeinde, die Bauerwartungsland, Baugrundstücke oder Gewerbegrundstücke darstellen, jedoch nur dann, wenn sie von der Gemeinde
auf Dauer gehalten werden sollen. In den Fällen, in denen eine Veräußerungsabsicht besteht, sind die betreffen-
- 26 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
den unbebauten Grundstücke der Gemeinde im Umlaufvermögen anzusetzen. Darüber hinaus zählen zu den unbebauten Grundstücken u. a. auch die fließenden Gewässer.
Nachfolgend werden die größten Positionen der Bilanzposition sonstige unbebaute Grundstücken aufgezeigt:
Das Vermögen an sonstigen unbebauten Grundstücken beinhaltet u. a.
Erbbaurechte
(Wert 31.12.2016):
rd. 177 Mio. €
rd. 121 Mio. €
davon Stiftungseigentum
Baugrundstücke
rd. 3 Mio. €
Freiflächen, Unland, Grünland, sonst. landwirtschaftliche Flächen
rd. 4 Mio. €
Betriebsflächen, Lagerflächen
rd. 3 Mio. €
Im Jahr 2016 sind keine nennenswerten Zugänge hervorzuheben. Insgesamt wurden lediglich rd. 0,3 Mio. € an
Zugängen aktiviert.
Die Umbuchungen in Höhe von rd. 1,1 Mio. € betreffen im Wesentlichen zwei Verlagerungen von Grundstücken
aus der Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen (rd. 0,7 Mio. €) und 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen (rd. 0,3 Mio.
€).
Die Abgänge des Jahres 2016 in Höhe von rd. 2,1 Mio. € resultieren nahezu ausschließlich aus Grundstücksverkäufen.
5.1.1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
136.089.432,41 €
137.520.345,49 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
491.214,17 €
Kinder- und Jugendeinrichtungen
0,00 €
Schulen
104.105.068,50 €
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude
31.493.149,74 €
136.089.432,41 €
Gesamt
Die Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen weist zum Jahresabschluss 2016 keine Zugänge aus.
Demgegenüber stehen jedoch Abgänge in Höhe von rd. 0,9 Mio. € und Umbuchungen in Höhe von -0,3 Mio. €.
Die Abgänge resultieren aus der Übertragung von zwei Grundstücken an den E26. Bei der Umbuchung handelt es
sich ebenfalls lediglich um ein Grundstück, welches zur Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
umgebucht wurde.
Zum 31.12.2016 wird kein Wert auf der Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen ausgewiesen. Es gibt weder Zu- noch Abgänge in 2016. Die Umbuchung in Höhe von rd. 0,7 Mio. € resultiert aus einer Verlagerungen des einzigen Grundstückes (Grundschule Höfchensweg) in die Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke.
Die Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten weist zum Jahresabschluss 2016 Zugänge in Höhe von rd. 4,2 Mio. € aus,
welche vornehmlich auf Käufe von Grundstücken zurückzuführen sind. Lediglich rd. 0,8 Mio. € der Zugänge resul-
- 27 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
tieren aus investiven Modernisierungsmaßnahmen der Gewoge an den städtischen Wohngebäuden, weitere rd. 1,1
Mio. € ergeben sich aus Umbuchungen von den Anlagen im Bau.
Die Abgänge in Höhe von rd. 2,8 Mio. € beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Übertragung des, erst im Jahr
2016 gekauften, Grundstückes Tempelhofer Straße 4,6 zum Gebäudemanagement in Höhe von rd. 2,7 Mio. €.
Auffällig ist zudem die Höhe der Abschreibungen mit rd. 1,5 Mio. €. Zum Stichtag 31.12.2016 wurden durch den
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) die Ertragswerte der im Jahr 2016 modernisierten Wohnobjekte ermittelt und den in der Anlagenbuchhaltung gebuchten Restbuchwerten gegenüber gestellt. Bei einzelnen
Objekten lag der ermittelte Ertragswert unterhalb der in der Anlagenlagenbuchhaltung ausgewiesenen Restbuchwerte. Dies ist vornehmlich in der Aktivierung der getätigten Investitionen begründet.
Die im Jahresabschluss 2016 durchgeführte Abwertung beläuft sich auf insgesamt rd. 0,8 Mio. €, einhergehend mit
einer ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten.
Soweit bebaute Grundstücke der Gemeinde nicht unter den Posten Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen
oder Wohnbauten ausgewiesen werden, sind sie unter Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude zu bilanzieren. Hierzu zählen insbesondere die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die
gemeindlichen Betriebsgebäude. Dies können z. B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, Sportstätten und sonstige öffentliche soziale und kulturelle Einrichtungen sein.
In der Bilanz der Stadt Aachen stellen historische Gebäude - insbesondere das historische Rathaus - erhebliche
Vermögenswerte dar.
Im Jahr 2016 sind auf dieser Bilanzposition Zugänge in Höhe von rd. 0,8 Mio. € zu verzeichnen. Hierbei handelt es
sich um Grundstücksankäufe, Übertragungen von Grundstücken des E26 sowie dem Zugang eines Grundstückes
als Eröffnungsbilanzkorrektur. Die Abgänge und Umbuchungen im Jahr 2016 sind hingegen zu vernachlässigen.
Auffällig ist zudem die Höhe der Abschreibungen mit rd. 1,1 Mio. €. Wie bei der Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten
erwähnt, belaufen sich davon rd. 0,3 Mio. € auf die durchgeführte Abwertung im Rahmen der Überprüfung von im
Jahr 2016 modernisierten Ertragswertobjekten, einhergehend mit einer ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten.
5.1.1.2.3
Infrastrukturvermögen
829.126.084,47 €
812.816.988,62 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert des Infrastrukturvermögens setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
187.800.438,23 €
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
26.986.534,04 €
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
- €
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
318.050.986,87 €
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
281.989.006,78 €
14.299.118,55 €
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
829.126.084,47 €
Gesamt
Die Vermögenswerte der Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens vermindern sich im
Jahr 2016 lediglich um rd. 0,1 Mio. €. Es sind im Jahr 2016 keine hervorzuhebenden Zugänge, Abgänge oder Umbuchungen zu erwähnen.
Unter der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel sind in der Anlagenbuchhaltung ebenfalls die Durchlassbauwerke erfasst. Im Rahmen der Inventurarbeiten 2015 wurden auch die dieser Bilanzposition zugeordneten Vermö-
- 28 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
gensgegenstände einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung dauerte jedoch bis in das Jahr
2016 an, sodass ein Teil der Ergebnisse erst im Jahresabschluss 2016 verbucht werden konnte.
Die Zugänge in Höhe von rd. 2,3 Mio. € beziehen sich vornehmlich auf nachträglich aktivierte Brücken und Durchlässe, welche bisher nicht erfasst waren, sowie auf die Korrektur von im Jahr 2015 fälschlicherweise in Abgang
gebrachten Durchlässen. Die Abschreibungen des Jahres belaufen sich auf rd. 0,8 Mio. €. Hierin enthalten sind
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 0,1 Mio. €.
Unter der Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen werden wie in den
Vorjahren keine Werte bilanziert.
Besonders hervorzuheben sind die Zugänge auf der Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in Höhe von rd. 16,5 Mio. €. Hiervon entfallen rd. 16,3 Mio. € auf Kanalbaumaßnahmen der STAWAG, welche im Rahmen des jährlichen Investitionsentgeltes durchgeführt wurden. Die Abgänge betragen für das
Haushaltsjahr rd. 0,2 Mio. € und resultieren im Wesentlichen aus der Verschrottung bzw. dem Abriss von Kanälen
im Zuge von Neubaumaßnahmen. Die Abschreibungen auf das Kanalvermögen bilden mit rd. 6,5 Mio. € einen
wesentlichen Bestandteil der in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen gesamtstädtischen Abschreibungsbeträge.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Abschreibungen um ca. 0,2 Mio. € erhöht, was auf die angestiegenen
Vermögenswerte in dieser Bilanzposition zurückzuführen ist.
Innerhalb der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen werden sämtliche im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Aachen befindlichen Straßen, Wege und Plätze, Verkehrslenkungsanlagen sowie alle Einrichtungsgegenstände im Infrastrukturbereich (Beschilderung, Verkehrsüberwachungsgeräte,
Parkleitsystem etc.) bilanziert. Diese Bilanzposition weist zum 31.12.2016 einen Wert von rd. 282,0 Mio. € aus und
ist im Vergleich zum Vorjahr mit rd. 1,3 Mio. € geringfügig gesunken.
Insgesamt können im Jahr 2016 bei dieser Bilanzposition Zugänge in Höhe von rd. 6,9 Mio. € verzeichnet werden.
Hiervon resultieren rd. 1,5 Mio. € aus der im Rahmen der Inventur 2015 erfassten unentgeltlich übertragenen Straßenflächen im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen. Jene Straßenabschnitte waren bislang aufgrund des
fehlenden Informationsprozesses nicht in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Dem gegenüber stehen Anlagenabgänge i.H.v. rd. 0,6 Mio. €. Der periodengerechte Werteverzehr in dieser Bilanzposition wird in Abschreibungen von
insgesamt rd. 8,1 Mio. € dargestellt.
Das Vermögen an Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen ist gegliedert in (Wert 31.12.2016):
Gemeindestraßen
rd. 193 Mio. €
Kreisstraßen
rd. 13 Mio. €
Landesstraßen
rd. 17 Mio. €
Bundesstraßen
rd. 32 Mio. €
Privatstraßen
rd. 1 Mio. €
Verkehrslenkungsanlagen (inkl. FW)
rd. 8 Mio. €
rd. 18 Mio. €
FW Straßenbäume
Die Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens enthält u. a. Ingenieurbauwerke, wie z. B.
Stütz- und Lärmschutzwände, Brunnen, Fußgängerunterführungen, versenkbare Poller.
Während die Abgänge in Höhe von lediglich rd. 41 Tsd. € zu vernachlässigen sind, schlagen die Zugänge des
Haushaltsjahres mit rd. 7,2 Mio. € zu Buche, im Wesentlichen bedingt durch im Rahmen der Inventur 2015 festgestellte Differenzen (hier: nachaktivierte Stützwände, welche bislang nicht erfasst waren). Die Abschreibungen des
Jahres belaufen sich auf rd. 0,8 Mio. €.
Die Umbuchungen in Höhe von 0,6 Mio. € beziehen sich auf die Verlagerung von diversen Anlagengütern zu der
Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen. Diese Vermögensgegenstände waren bisher fälschlicherweise auf der Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens bilanziert.
- 29 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.1.1.2.4
Bauten auf fremden Grund und Boden
8.384.976,77 €
8.103.048,51 €
2016:
Vorjahr:
In der Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden sind hauptsächlich Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche sich auf Grundstücken des Gebäudemanagements befinden. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Natur- und Kunstrasenplätze, Spielgeräte auf Schul- und Kitagrundstücken, Tennenspielfelder oder Bolzplätze sowie deren Einrichtungsgegenstände.
Im Jahr 2016 sind keine nennenswerten Abgänge oder Umbuchungen hervorzuheben.
Die Zugänge des Jahres 2016 in Höhe von rd. 1,0 Mio. € resultieren vornehmlich aus Aktivierungen von Spielgeräten sowie eines Kunstrasenplatzes.
5.1.1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
0,00 €
1.250,00 €
2016:
Vorjahr:
Die städtischen Kunstgegenstände in Museen und Kulturstätten werden grundsätzlich in der Bilanz des Kulturbetriebs geführt. Darüber hinaus sind die Bau- und Kulturdenkmäler in der städtischen Bilanz zwar aufgeführt, jedoch
mit einem Wert von 0 € gebucht.
Es wurde im Jahr 2016 lediglich eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1.250,00 € gebucht, da ein in
2015 aktiviertes Portrait aufgrund der Bewertungsstetigkeit keinen Wert in der städtischen Bilanz ausweisen sollte.
Alle Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind ohne Buchwert erfasst.
5.1.1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
17.124.481,02 €
12.756.348,61 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
31.12.2016
Bezeichnung
69.808,00 €
Maschinen
1.419.718,69 €
Technische Anlagen
58.178,56 €
Betriebsvorrichtungen
Fahrzeuge
15.576.775,77 €
Gesamt
17.124.481,02 €
Im Jahr 2016 sind auf der Bilanzposition 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Zugänge in Höhe von
rd. 6,2 Mio. € zu verzeichnen. Diese entfallen größtenteils auf die Beschaffung von Fahrzeugen im Bereich der
Feuerwehr. Die Abgänge fallen mit lediglich etwa 0,1 Mio. € relativ gering aus. Die Abschreibungen belaufen sich
im Jahr 2016 auf rd. 1,8 Mio. €.
5.1.1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
34.043.212,55 €
34.965.928,55 €
2016:
Vorjahr:
- 30 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Im Vergleich zum Vorjahr reduziert sich der Buchwert der Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
um ca. 0,9 Mio. €. Die Zugänge des Jahres 2016 belaufen sich auf rd. 1,6 Mio. €. Dem gegenüber stehen Abgänge
in Höhe von rd. 0,2 Mio. €. Die Abschreibungen belaufen sich im Haushaltsjahr 2016 auf rd. 2,2 Mio. €.
5.1.1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
17.325.597,83 €
12.874.209,65 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert ergibt sich aufgrund von zum Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Baumaßnahmen, geleisteten Anzahlungen beim Erwerb von Vermögensgegenständen sowie aus Umbuchungen im Rahmen der Aktivierung
von fertiggestellten Vermögensgegenständen unter der jeweils entsprechenden Bilanzposition, wenn der Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt wurde.
Zum 31.12.2016 wurde mit Hilfe der zuständigen Fachbereiche für sämtliche Anlagen im Bau überprüft, ob die
bilanzielle Zuordnung zum Bilanzstichtag noch sachgerecht war. Der Bilanzwert hat sich im Vergleich zum Vorjahr
um rd. 4,5 Mio. € erhöht. Die Zugänge in Höhe von rd. 9,0 Mio. € sind zu einem großen Teil den beiden noch nicht
abgeschlossenen Baumaßnahmen Soziale Stadt Nord und Modernisierung Reimannstraße 2-6 mit rd. 4,0 Mio. €
geschuldet.
5.1.1.3
Finanzanlagen
1.137.616.573,39 €
1.114.105.087,21 €
2016:
Vorjahr:
Die Buchwerte der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zum Bilanzstichtag fortgeschrieben. Es handelt sich im Einzelnen um die im Anschluss folgenden Positionen.
5.1.1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
308.731.161,82 €
308.731.161,82 €
2016:
Vorjahr:
Zum Jahresabschluss 2016 gibt es folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs- AG
306.182.000,00 €
1.666.680,00 €
Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH
565.349,00 €
Kur- und Badegesellschaft mbH
205.000,00 €
regio iT
112.132,82 €
0,00 €
Aachener Stadion Beteiligungs GmbH
308.731.161,82 €
Bilanzsumme:
Für den Jahresabschluss 2016 wurde die Werthaltigkeit der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen unter
Hinzuziehung von externen Beratern einer Prüfung unterzogen. Ein Abwertungsbedarf der städtischen Finanzanlagen konnte insbesondere bei der E.V.A. nicht festgestellt werden.
- 31 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.1.1.3.2
Beteiligungen
2.938.854,32 €
2.938.854,32 €
2016:
Vorjahr:
Beteiligungen sind Anteile der Kommune an Unternehmen und Einrichtungen, die in der Absicht gehalten werden,
eine dauerhafte Verbindung zu diesen Unternehmen und Einrichtungen herzustellen. Entscheidend ist hierbei die
Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe. Im Rahmen einer gesetzlich zugrunde zu legenden Beteiligungsvermutung gilt als Beteiligung im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr als 20 %.
Wird diese Vermutung nicht widerlegt, so ist eine Beteiligung unter dieser Bezeichnung zu bilanzieren.
Direkte städtische Beteiligungen:
Aachener Gesell. für Innovation und Technologietransfer
AVANTIS Service N.V.
329.437,60 €
102.938,00 €
G.O.B. Avantis N.V.
AWA Entsorgung GmbH
0,00 €
186.185,00 €
75.856,36 €
12.500,00 €
Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH
RWTH Aachen Campus GmbH
706.916,96 €
Gesamt
Beteiligungen an Zweckverbänden:
Sparkassenzweckverband Kreis Aachen-Stadt Aachen
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund
Zweckverband Entsorgungsregion West, Eschweiler
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung AC
Zweckverband Region Aachen
0,00 €
216.188,65 €
1.986.279,68 €
29.469,03 €
0,00 €
Gesamt
2.231.937,36 €
5.1.1.3.3
Sondervermögen der Gemeinde
410.730.061,22 €
410.730.061,22 €
2016:
Vorjahr:
In der gemeindlichen Bilanz ist das Sondervermögen der Gemeinde, welches unter der Rechtsperson „Gemeinde“
über einen eigenen Rechnungskreis verfügt, unter einem gesonderten Bilanzposten anzusetzen. Zu solchem gemeindlichen Sondervermögen sind die wirtschaftlichen Unternehmen und die organisatorisch verselbstständigten
Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu zählen.
Das Sondervermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Aachener Stadtbetrieb (E18)
7.697.460,12 €
269.376.516,35 €
Gebäudemanagement (E26)
51.129,19 €
Volkshochschule Aachen (E42)
Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E46/47)
964.661,03 €
Kulturbetrieb (E49)
80.021.128,13 €
Eurogress (E88)
52.619.166,40 €
410.730.061,22 €
Gesamt
- 32 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.1.1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
26.800.000,00 €
26.800.000,00 €
2016:
Vorjahr:
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit ihrem Nennbetrag zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen auf die Wertpapiere waren nicht erforderlich.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens setzen sich zum 31.12.2016 wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
Kapitalmarktpapiere von sonstigen öffentlichen Bereich
Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten
Kapitalmarktpapiere vom sonstigen inländischen Bereich
0,00 €
26.800.000,00 €
0,00 €
Gesamt
26.800.000,00 €
Kapitalmarktpapiere von Kreditinstituten:
Schuldscheindarlehen der Deutschen Schiffsbank
4.200.000,00 €
Wertpapier der IKB Deutsche Industriebank
Schuldscheindarlehen HSB Nordbank
15.000.000,00 €
7.600.000,00 €
Gesamt
26.800.000,00 €
5.1.1.3.5
Ausleihungen
388.416.496,03 €
364.905.009,85 €
2016:
Vorjahr:
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Sondervermögen und sonstige Ausleihungen wurden mit dem
tatsächlichen Ausleihungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Die Ausleihungen setzen sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
34.168.767,14 €
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- €
Ausleihungen an Beteiligungen
353.722.949,61 €
Ausleihungen an Sondervermögen
524.779,28 €
Sonstige Ausleihungen
388.416.496,03 €
Gesamt
Ausleihungen an verbundene Unternehmen:
EVA GmbH
15.000.000,00 €
4.500.000,00 €
4.500.000,00 €
168.767,14 €
EVA GmbH
EVA GmbH
GeWoGe
- 33 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
10.000.000,00 €
34.168.767,14 €
EVA GmbH
Gesamt
Ausleihungen an Sondervermögen:
Aachener Stadtbetrieb (E18)
Gebäudemanagement (E26)
Eurogress (E88)
Kulturbetrieb (E49)
Gesamt
7.482.000,00 €
321.975.665,22 €
24.165.284,39 €
100.000,00 €
353.722.949,61 €
Sonstige Ausleihungen:
SV Eilendorf 1914 e.V.
103.393,54 €
30.000,00 €
FC Eintracht 1920 Kornelimünster
SV Eilendorf 1914 e.V.
DJK Arminia Eilendorf 1919 e.V.
Wasserverband Eifel-Ruhr
Malteser Hilfsdienst
FC Germania 1919 Freund e.V.
Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Elisabethspitalfonds)
Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Alten- u. Siechenf.)
Haus Hörn des Oratoriums des hl. Philipp Neri e.V. (Kinder- u. Jugendf.)
CVUA Chem.-Veterinäruntersuchungsamt Rheinland
WABe e.V.
TV Aachen-Brand e.V.
14.099,93 €
5.900,00 €
7.419,26 €
6.845,48 €
7.780,17 €
12.250,00 €
11.000,00 €
11.000,00 €
11.000,00 €
182.670,90 €
71.500,00 €
15.920,00 €
JSC Blau-Weiß e.V. Aachen
Gesamt
34.000,00 €
524.779,28 €
WoBauDarlehen
Die Ausleihungen an die E.V.A. GmbH in Höhe von jeweils 4,5 Mio. € sowie die Ausleihung an die STAWAG in
Höhe von 15 Mio. € stammen aus Stiftungsmitteln. Es handelt sich hierbei um Stiftungsmittel von 16 Stiftungen.
Im Jahr 2016 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 27.359.898,43 € an das Gebäudemanagement (E26) vergeben. Gleichfalls ergab sich eine Verminderung des Gründungsdarlehens in Höhe von 2.553.255,46 € als Saldo aus
Vermögensübertragungen zwischen der Bilanz der Stadt und der Bilanz des Gebäudemanagements.
5.1.2
Umlaufvermögen
136.265.252,59 €
115.453.664,59 €
2016:
Vorjahr:
- 34 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.1.2.1
Vorräte
706.416,76 €
676.948,80 €
2016:
Vorjahr:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
706.416,76 €
€
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
706.416,76 €
Gesamt
Im Bereich der Steinvorräte hat sich der Bestand um 29.303,40 € im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Der Festwert für die Betriebsstoffe der Feuerwehr wurde um 164,56 € erhöht.
5.1.2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
131.073.863,70 €
109.547.719,47 €
2016:
Vorjahr:
Eine Gesamtübersicht über die Forderungen der Stadt Aachen zum 31.12.2016 einschließlich der Restlaufzeiten
ist dem Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) zu entnehmen.
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen aktiviert.
5.1.2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
73.307.970,20 €
47.646.754,11 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
31.12.2016
Bezeichnung
Forderungen aus Gebühren
Forderungen aus Beiträgen
Forderungen aus Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
4.225.985,86 €
1.498.278,95 €
8.434.836,07 €
26.216.006,74 €
32.932.862,58 €
Gesamt
73.307.970,20 €
Der Bestand der öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen hat sich im Vergleich
zum Vorjahr um rund 25,6 Mio. € erhöht.
Die Erhöhung ergibt sich zum einen aus einem Zuwachs von 10 Mio. € bei den Forderungen aus Transferleistungen. Dies ist größtenteils auf Erstattungsleistungen im Zuge der Flüchtlingsunterbringung, insbesondere auf Erstattungen aus dem Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, zurückzuführen.
Zum anderen sind die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen um rund 14,6 Mio. € gestiegen. Hierbei handelt
es sich um die Einbuchung einer Forderung gegenüber der Städteregion Aachen für eine Abschlagszahlung resultierend aus den Abrechnungen der übertragenen Aufgabenbereiche der Jahre 2012 bis 2015. Die hierzu korrespondierende Einzahlung erfolgte im Haushaltsjahr 2017.
- 35 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Während die Beiträge um 0,13 Mio. € gesunken sind, konnte bei den Gebühren eine Steigerung von 0,18 Mio. €
verzeichnet werden. Im Bereich der Steuerforderungen gab es ursprünglich einen Zuwachs von 4,7 Mio. €. Die
Verbuchung einer Gewerbesteuerrückerstattung aufgrund geänderter Steuerbescheide für die Jahre 2004-2006
führte jedoch zu einer Reduzierung von 3,8 Mio. €, sodass es insgesamt eine Steigerung von 0,9 Mio. € gab.
5.1.2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
40.398.810,99 €
40.235.629,11 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
31.12.2016
Bezeichnung
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen
Privatrechtliche Forderungen gegenüber Beteiligungen
Privatrechtliche Forderungen gegenüber Sondervermögen
1.720.176,76 €
628.577,54 €
8.439.680,01 €
4.994,05 €
29.605.382,63 €
Gesamt
40.398.810,99 €
Die Privatrechtlichen Forderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 0,16 Mio. € erhöht. Hier stiegen vor allem die Forderungen gegenüber den verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,55 Mio. € sowie gegenüber dem öffentlichen Bereich in Höhe von 0,16 Mio. €. Demgegenüber stehen Reduzierungen von 0,35 Mio. € bei
den Forderungen gegenüber dem privaten Bereich sowie eine Minderung von 0,20 Mio. € gegenüber Sondervermögen (resultierend aus dem geringerem Forderungsausweis der Bankverrechnungskonten für 2016).
Forderungsberichtigung:
Die Stadt Aachen hat die Forderungsbewertung wie folgt vorgenommen:
Die gemeindlichen Forderungen wurden in folgende Kategorien eingestuft:
1. Einwandfreie Forderungen, bei denen kein Ausfallrisiko besteht
2. Zweifelhafte Forderungen, die auf einem gesonderten Konto ausgewiesen werden
3. Nicht realisierbare Forderungen
Bei den Einwandfreien Forderungen wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen.
Bezüglich der Zweifelhaften Forderungen erfolgten prozentuale Bewertungsabschläge:
- Insolvenzen: Wertkorrektursatz 100 %
- Befristete Niederschlagungen: Wertkorrektursatz 80 %
- Fälle der Aussetzung der Vollziehung (ADV): Wertkorrektursatz 50 %
Die nicht realisierbaren Forderungen wurden aus dem Forderungsbestand ausgebucht.
- 36 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Forderungsberichtigung setzt sich insgesamt wie folgt zusammen:
Einzelwertberichtigung
31.12.2016
31.12.2015
21110010 Einzelwertberichtigungen - Gebühren
21110020 Einzelwertberichtigungen - Beiträge
21110030 Einzelwertberichtigungen - Steuern
21110040 Einzelwertberichtigungen - Transferleistungen
21110050 Einzelwertberichtigungen - sonstige öffentlich-rechtliche
Forderungen
21110060 Einzelwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
21110070 Einzelwertberichtigungen Privatrechtliche Forderungen
gegenüber öffentlichen Bereich
-546.466,06 €
-249.561,62 €
-16.735.490,99 €
-44.807,85 €
-497.219,74 €
-269.823,83 €
-14.646.554,50 €
-42.308,57 €
-2.820.371,86 €
-2.755.463,65 €
-1.390.331,82 €
-1.003.843,99 €
-252,00 €
-1.377,40 €
Gesamt:
-21.787.282,20 €
-19.216.591,68 €
Die Summe der Forderungen, die im Jahresabschluss 2016 einzelwertberichtigt wurden, hat sich im Vergleich
zum Vorjahr um rund 2,57 Mio. € erhöht.
Pauschalwertberichtigung inkl. differenzierter PWB
31.12.2016
31.12.2015
-118.423.67 €
-113.280,96
-1.317.877,36 €
-1.634.016,75
-59.698,91 €
-20.075,11 €
-32.749,61
-16.120,11
-140.405,24 €
-320.944,35
21210060 Pauschalwertberichtigungen
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
-1.292.551,95 €
-1.299.102,49
Summe:
-2.949.032,24 €
-3.416.214,27
21210010 Pauschalwertberichtigungen - Gebühren 21210020 Pauschalwertberichtigungen - Beiträge
21210030 Pauschalwertberichtigungen - Steuern 21210040 Pauschalwertberichtigungen - Transferleistungen 21210050 Pauschalwertberichtigungen - sonstige öffentlichrechtliche Forderungen
Neben den Einzelwertberichtigungen wurden auch pauschalierte Wertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.
Die differenzierte Pauschalwertberichtigung der Forderungsbestände nach Vertragsgegenstandsarten wurde
aufgrund einer geänderten Beitragssatzung im Kindergarten- und OGS-Bereich sowie Reduzierung der Altforderungen durch Einzelwertberichtigung im Sozialbereich nicht weiter fortgeführt. Vielmehr werden die bestehenden
Bestände der differenzierten Pauschalwertberichtigung in verschiedenen Verfahren ertragswirksam über die
Jahre aufgelöst.
Um das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen abzudecken, wurde eine pauschale Wertberichtigung mit einem
Satz von 3,5 % auf den noch nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand vorgenommen.
Im Jahresabschluss 2016 erfolgte eine ertragswirksame Auflösung der Pauschalwertberichtigung um rund 0,47
Mio. €.
- 37 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.1.2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
17.367.082,51 €
21.665.336,25 €
2016:
Vorjahr:
Einen wesentlichen Bestandteil dieser Bilanzposition bilden die zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke.
Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen, sondern zum Verbrauch, Verkauf
oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind, sind im Umlaufvermögen auszuweisen. Hierzu
zählen insbesondere Grundstücke, die von der Gemeinde zum Zwecke der Veräußerung gehalten werden. Im Jahr
2016 ergeben sich in diesem Bereich Zugänge in Höhe von rd. 2,8 Mio. €. Diese resultieren zu einem Großteil aus
Zuteilungen im Rahmen von Umlegungsverfahren (ca. 2,2 Mio. €), Flurstücksfortführungen (ca. 0,3 Mio. €) und
Übertragungen von E26 an die Stadt (rd. 0,1 Mio. €). Im Jahr 2016 wurden Abgänge aus Grundstücksverkäufen in
Höhe von rd. 5,6 Mio. € verzeichnet. Weitere Abgänge in Höhe von rd. 0,9 Mio. € resultieren aus der Aktivierung
der Archäologischen Vitrine im Elisengarten unter der Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen.
16.858.000,45 €
Anlagen im Umlaufvermögen:
Zum Verkauf vorgesehene Grundstücke und Gebäude
16.858.000,45 €
Bei den zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um Flächen in den folgenden
Lagen:
- Auf der Hüls
- Kaubendenstraße
- Pascalstraße
- Gewerbepark Brand
- Krefelder Straße (Alter Tivoli)
- Brander Straße (aus der Umlegung)
- Leiner Gasse (aus der Umlegung)
- Branderhofer Weg
- An der Schmiede (aus der Umlegung)
- Kellershaustraße
- Laurentiusstraße
- Holunderweg (aus der Umlegung)
- Schlehenweg (aus der Umlegung)
- Franz-Delheid-Straße (aus der Umlegung)
- Hubert-Spickernagel-Straße (aus der Umlegung)
- Betriebsfläche E-Werk/Prager Ring
- Rombachstraße
- Carlasiedlung
- Bayersbusch (aus der Umlegung)
Es handelt sich bei den oben genannten Flächen weitestgehend um Gebäude- und Freiflächen bzw. Bauplätze.
Die baurechtliche Klassifizierung jedes einzelnen Flurstückes kann dem Lagerbuch (Itac.Inkol) des Immobilienmanagements entnommen werden.
Des Weiteren werden Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Bedienstetendarlehen in Höhe von 0,4 Mio. €
sowie Vorsteuerkonten in Höhe von 0,1 Mio. € unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
5.1.2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
0,00 €
0,00 €
2016:
Vorjahr:
- 38 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.1.2.4
Liquide Mittel
4.484.972,13 €
5.228.996,32 €
2016:
Vorjahr:
Als Liquide Mittel werden sämtliche Kassenbestände, Handvorschüsse und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgte zum Nennbetrag. Die Bestände werden über Saldenbestätigungen und Kontoauszüge
nachgewiesen.
Die Bilanzposition gliedert sich wie nachfolgend dargestellt:
Wert
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
31.12.2015
Girokonten
Schulgirokonten
Kitagirokonten
Handvorschüsse
Schwebeposten
Gesamt
1.298.023,84 €
2.945.070,42 €
165.951,96 €
43.240,29 €
32.685,62 €
4.484.972,13 €
2.257.835,50 €
2.720.108,45 €
133.631,52 €
44.440,29 €
72.980,56 €
5.228.996,32 €
In der städtischen Bilanz sind unter der Position "Liquide Mittel" Bankkonten mit positiven Salden ausgewiesen.
Bankkonten mit negativen Salden werden unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung" dargestellt. Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 744.024,19 Mio. € verringert.
Die Bestände aus sogenannten Schulgirokonten betragen zum Bilanzstichtag 2.945.070,42 €. Hierbei handelt es
sich um Guthaben, die von den Schulen der Stadt Aachen eigenverantwortlich bewirtschaftet werden. Das wirtschaftliche Eigentum der Konten wird der Stadt Aachen zugerechnet. Über die Schulgirokonten werden neben dem
Schulbudget auch fremde Mittel verwaltet. Für diese Mittel ist eine Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz
unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" in Höhe von insgesamt 533.481,93 € enthalten.
Bei den Kitagirokonten handelt es sich um städtische Konten der Stadt Aachen. Die Kitagirokonten werden von den
jeweiligen Kindertagesstätten eigenverantwortlich verwaltet und beinhalten ausschließlich fremde Finanzmittel (z.
B. Essensgelder, Ausflugsgelder etc.). Die Darstellung in der Bilanz erfolgt neutral, einerseits bei den liquiden Mitteln und andererseits bei den sonstigen Verbindlichkeiten.
Einen Anteil der Liquiden Mittel bilden die Handvorschüsse in Höhe von 43.240,29 €. Die Mittel werden als Barkassenbestände in den Fachbereichen als Wechselgeldkassen vorgehalten.
Der Schwebeposten in Höhe von 32.685,62 € resultiert aus zeitlichen Verschiebungen zwischen dem Abbuchungslauf (SEPA-Lastschrifteinzüge) und der Wertstellung auf dem Girokonto.
5.1.3
Rechnungsabgrenzung
175.918.618,95 €
173.307.968,63 €
2016:
Vorjahr:
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Auszahlungen
angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die geleisteten Zuwendungen wurden in Höhe der gezahlten Zuwendungsbeträge aktiviert. Diese werden über den
Zeitraum der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst.
- 39 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Weiterhin werden hier die Beamtenbesoldung und Versorgungsbezüge für Januar 2016 ausgewiesen.
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
Aktive RAP für geleistete Zuwendungen
ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung
Wertberichtigung ARAP f. Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung
ARAP Besoldung und Versorgung
Sonstige aktive RAP
Städteregion ARAP
31.12.2016
119.998.369,11 €
8.260.412,60 €
4.588.644,55 €
3.039.822,02 €
40.031.370,67 €
175.918.618,95 €
Gesamt
Im Jahr 2016 haben sich die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt um 2,6 Mio. € erhöht.
Die Erhöhung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für weitergeleitete Zuwendungen von rd. 3,6 Mio. €
(Vorjahreswert: 116.376.369,62 €) resultiert im Wesentlichen aus der Weiterleitung von Zuwendungen an den
Eigenbetrieb Gebäudemanagement (E26) sowie den Eigenbetrieb Kulturbetrieb (E49). Die Verbuchung der Rechnungsabgrenzungsposten bei der Stadt Aachen erfolgt analog zu der Verbuchung der Sonderposten für Investitionszuschüsse bei E26 sowie E49.
Des Weiteren ist die jährliche Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bezüglich des an die Städteregion übertragenen Vermögens und dessen Nutzung bzw. Zweckbindung zu benennen. Sie beträgt jährlich rd. 1,7
Mio. € und bemisst sich nach der gewichteten mittleren Restnutzungsdauer der übertragenen Immobilien.
Weitere Einzelheiten sind dem Rechnungsabgrenzungsspiegel (Anlage 5 des Anhangs) zu entnehmen.
5.2 Passiva
5.2.1
Eigenkapital
731.757.238,93 €
759.354.701,00 €
2016:
Vorjahr:
5.2.1.1
Allgemeine Rücklage
765.003.099,18 €
795.560.914,81 €
2016:
Vorjahr:
Die Allgemeine Rücklage hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 30.557.815,63 € reduziert. Hiervon entfallen
36.206.213,81 € auf die Verrechnung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2015.
Demgegenüber ergeben sich im Jahr 2016 aus der Anwendung des NKFWG gemäß § 43 Abs. 3 S.1 GemHVO
NRW sowie aus Berichtigungen der Eröffnungsbilanz gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW die Allgemeine Rücklage
erhöhende Verrechnungen in Höhe von insgesamt 5.648.398,18 €. Es wird darüber hinaus auf die Ausführungen
auf Seite 55 verwiesen.
- 40 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.2.1.2
Sonderrücklage
0,00 €
0,00 €
2016:
Vorjahr:
5.2.1.3
Ausgleichsrücklage
0,00 €
0,00 €
2016:
Vorjahr:
5.2.1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- 33.245.860,25 €
- 36.206.213,81 €
2016:
Vorjahr:
Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 beträgt – 33.245.860,25 €. Dieser wird im Folgejahr, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen, in voller Höhe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
5.2.2
Sonderposten
454.192.496,55 €
450.931.144,02 €
2016:
Vorjahr:
Im Bereich der Sonderposten ergibt sich im Jahre 2016 eine Erhöhung des Bilanzwertes um rd. 3,3 Mio. €.
5.2.2.1
Sonderposten für Zuwendungen
142.625.507,51 €
138.336.958,21 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Wert
31.12.2016
aus Zuweisungen vom Bund
1.092.916,80 €
aus Zuweisungen vom Land
138.812.897,90 €
206.595,45 €
aus Zuweisungen von Gemeinden
70.071,13 €
aus Zuweisungen von Zweckverbänden
aus Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich
139.552,11 €
aus Zuschüssen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
616.360,90 €
aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
-
€
aus Zuschüssen von privaten Unternehmen
972.155,70 €
aus Zuschüssen von übrigen Bereichen
714.957,39 €
142.625.507,51 €
Gesamt
Die Veränderung des Bilanzwertes bei den Sonderposten für Zuwendungen resultiert aus der jährlichen planmäßigen ertragswirksamen Auflösung sowie aus dem Abgang von bezuschussten Vermögensgegenständen sowie im
Gegenzug aus Zugängen in Folge der Passivierung erhaltener Investitionszuschüsse für aktivierte Vermögensgegenstände.
- 41 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.2.2.2
Sonderposten für Beiträge
44.124.602,23 €
44.452.482,68 €
2016:
Vorjahr:
Die Veränderungen im Laufe des Jahres ergeben sich aus der Passivierung der erhaltenen Beiträge und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten korrespondierend zur Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände. Es überstiegen hier im Jahr 2016 die ertragswirksamen Auflösungen die Zugänge des Jahres, sodass
sich in Summe eine Reduzierung des Bilanzansatzes um rd. 0,3 Mio. € ergibt.
5.2.2.3
Sonderposten für den Gebührenausgleich
5.788.039,73 €
9.092.440,86 €
2016:
Vorjahr:
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich werden in Höhe der nach den abgabenrechtlichen Bestimmungen
tatsächlich festgestellten Kostenüberdeckungen in den Gebührenhaushalten angesetzt, soweit diese den Gebührenhaushalten noch nicht wieder zugeführt wurden. Die Bilanzposition setzt sich aus den Gebührenhaushalten in
den Bereichen Abwasser, Rettungsdienst, Abfall und Straßen- und Winterdienst sowie Friedhof zusammen.
Der im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzierte Bilanzwert resultiert vornehmlich aus den im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnungen eingeplanten Entnahmen aus dem Sonderposten in den Bereichen Abfallentsorgung und
Abwasserbeseitigung von jeweils rund 2,5 Mio. €. Weiterhin wurden Entnahmen des Sonderpostens in den Gebührenbereichen Straßenreinigung (ca. 0,8 Mio. €) und Krankentransport (ca. 0,5 Mio. €) gebucht.
Demgegenüber wurden die im Rahmen der Betriebsabschlüsse festgestellten Kostenüberdeckungen in den Bereichen Abfallentsorgung (ca. 2,0 Mio. €) und Abwasserbeseitigung (ca. 0,6 Mio. €) dem Sonderposten zugeführt. Der
im Gebührenbereich Straßenreinigung erwirtschaftete Überschuss von rund 1,7 Mio. € wird in der städtischen Bilanz in Höhe der eingeplanten Kostenüberdeckungen von rd. 0,4 Mio. € als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gezeigt und über den dreijährigen Kalkulationszeitraum (2016-2018) zum Ausgleich der in den anderen beiden
Jahren zu erwartenden Unterdeckungen aufgelöst. Der darüber hinaus erwirtschaftete Überschuss i.H. von rd. 1,3
Mio. € wird aufgrund der Rückerstattungsverpflichtung als Rückstellung dargestellt.
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
0,00 €
Rettungsdienst
Abwasser
3.021.793,93 €
Abfall
1.873.995,56 €
892.250,24 €
Straßenreinigung und Winterdienst
5.788.039,73 €
Gesamt
5.2.2.4
Sonstige Sonderposten
261.654.347,08 €
259.049.262,27 €
2016:
Vorjahr:
- 42 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
3.434.868,72 €
Stellplatzablöse
114.158,58 €
Naturschutz
4.514.488,99 €
Sonstige Sonderposten
241.468.443,80 €
Stiftungen
12.122.386,99 €
Schenkungen
261.654.347,08 €
Gesamt
Unter dem Teilbereich Sonstige Sonderposten mit einem Buchwert in Höhe von 4.514.488,99 € sind zum einen
Sonderposten für Vermögensgegenstände verbucht, welche im Jahr 2009 im Rahmen der Gründung der Städteregion auf diese übertragen wurden. Zum anderen handelt es sich hierbei um Sonderposten, welche im Rahmen der
bilanziellen Darstellung von Umlegungsverfahren zu bilden sind.
5.2.3
Rückstellungen
587.084.234,00 €
568.633.001,50 €
2016:
Vorjahr:
Für Verpflichtungen, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind,
müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag
liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.
Eine Gesamtübersicht über die Rückstellungen der Stadt Aachen zum 31.12.2016 ist dem Rückstellungsspiegel
(Anlage 3 zum Anhang) zu entnehmen.
5.2.3.1
Pensionsrückstellungen
503.166.805,00 €
485.086.728,00 €
2016:
Vorjahr:
Gemäß § 36 GemHVO NRW sind Pensionsrückstellungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Dazu gehören sowohl die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten als
auch solche gegenüber den Versorgungsempfängern. Für Beamte werden während der Anwartschaftsphase jährlich Pensions- und Beihilferückstellungen gebildet. Mit Beginn der Ruhephase erfolgen die eigentlichen Auszahlungen.
Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe der zertifizierten Haessler-Software nach dem Teilwertverfahren unter
Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G) ermittelt. Bei der Berechnung wurde gemäß § 36 Abs. 1
GemHVO NRW ein Zinssatz von 5 % zugrunde gelegt. Die Höhe der Teilwerte ist von den Personalentwicklungen
wie Neueinstellungen, Beförderungen, Wechsel zu anderen Dienstherren, Wechsel in den Ruhestand abhängig.
Als Eintrittsalter in den altersbedingten Ruhestand wird die Vollendung des 65. Lebensjahres unterstellt. Für Feuerwehrbeamte gilt abweichend die maßgebliche Altersgrenze von 60 Jahren.
Da eine Besoldungserhöhung regelmäßig zu Anpassungen der Versorgungsbezüge führt, ist diese auch bei der
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen entsprechend zu berücksichtigen. Für das Jahr 2016 lag die Besoldungserhöhung ab dem 01.08.2016 bei 2,1 %.
- 43 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Pensions- und Beihilferückstellungen insgesamt um rd. 18,1 Mio. € erhöht.
Die Veränderung resultiert aus Zuführungen in Höhe von rd. 29,9 Mio. €, ertragswirksamen Auflösungen von rd.
11,1 Mio. € sowie Umbuchungen auf andere Bilanzpositionen von insgesamt ca. 0,7 Mio. €.
Der Ausweis der Ausgleichsverpflichtungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG NRW) erfolgt im
Jahresabschluss unter den Sonstigen Rückstellungen. Aufgrund des Wechsels von Beamten zu anderen Dienstherren erfolgte eine Umbuchung von den Pensionsrückstellungen in die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter in
Höhe von rd. 0,7 Mio. €.
Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluss über die Aufteilung des Bilanzpostens:
PensionsStand
rückstellungen
31.12.2015
Umbuchung
Auflösung
Zuführung
Aktive
206.413.283,00 €
737.885,75 € 9.247.841,50 € 18.621.721,25 €
Versorgungs206.544.940,00 €
- €
- € 8.492.781,00 €
empfänger
Summe
412.958.223,00 €
737.885,75 € 9.247.841,50 € 27.114.502,25 €
Beihilferückstellungen
Aktive
Versorgungsempfänger
Summe
Gesamt
5.2.3.2
Stand
31.12.2015
Umbuchung
Auflösung
Zuführung
Stand
31.12.2016
215.049.277,00 €
215.037.721,00 €
430.086.998,00 €
Stand
31.12.2016
35.276.432,00 €
- €
1.884.145,00 €
2.261.930,00 €
35.654.217,00 €
36.852.073,00 €
- €
- €
573.517,00 €
37.425.590,00 €
72.128.505,00 €
- €
1.884.145,00 €
2.835.447,00 €
73.079.807,00 €
737.885,75 € 11.131.986,50 € 29.949.949,25 €
503.166.805,00 €
485.086.728,00 €
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
20.815.835,01 €
20.815.835,01 €
2016:
Vorjahr:
Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Rückstellungen in Höhe
der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen.
Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten.
In der Bilanz der Stadt Aachen sind Rückstellungen für die zukünftige Verpflichtung zur Rekultivierung und
Nachsorge der geschlossenen Abfalldeponie Alsdorf-Warden sowie für die Altlastensanierung auf dem sogenannten Krantzgelände passiviert. Für die Schlussbilanz 2016 ist weiterhin der oben genannte Wert zu berücksichtigen, da mit der Verpflichtung aus Nachsorgekosten frühestens in Jahr 2028 zu rechnen ist.
5.2.3.3
Instandhaltungsrückstellungen
175.252,53 €
403.426,27 €
2016:
Vorjahr:
Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn gemäß § 36 Abs. 3
GemHVO NRW die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt und als bisher unterlassen
bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und
wertmäßig beziffert werden.
- 44 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Rückstellung für Sanierungsarbeiten am Aachener Rathaus wurde in Höhe von 258 Tsd. € zum Bilanzstichtag
31.12.2016 ertragswirksam aufgelöst, da alle Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind.
Die Rückstellung für die Sanierung von städtischen Gutshöfen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 36 Tsd. €
erhöht. Die Kosten für die Beseitigung diverser baulicher und technischer Mängel an den städtischen Gutshöfen
belaufen sich in 2016 auf insgesamt rd. 57 Tsd. €. Des Weiteren wurde diese Rückstellung um weitere rd. 92 Tsd.
€ aufgestockt.
5.2.3.4
Sonstige Rückstellungen
62.926.341,46 €
62.327.012,22 €
2016:
Vorjahr:
Als „Sonstige Rückstellungen“ werden nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW die folgenden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
9.464.459,14 €
Rückstellung für versetzte Mitarbeiter
Rückstellung für zur Städteregion gewechseltes Personal
15.293.877,30 €
Rückstellungen für Altersteilzeit
1.390.711,37 €
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
2.827.443,95 €
153.159,27 €
Rückstellung für Abfindung
Rückstellung für geleistete Überstunden und Gleitzeit
2.799.680,14 €
Rückstellung für Abwasserabgabe
475.000,00 €
Andere Sonstige Rückstellungen *)
223.000,00 €
40.000,00 €
Rückstellung für Ausbau der Ringbahn
Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung
2.991.718,52 €
Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft
5.100.000,00 €
135.000,00 €
Rückstellung für Erbersatzsteuer Stiftung Bischoff
25.984,00 €
Rückstellung für Stiftungen
17.189.283,73 €
Rückstellung für die Bildung der Städteregion
Steuerrückstellungen
2.048.693,17 €
Prozesskostenrückstellungen
1.233.550,25 €
203.900,00 €
Rückstellung für Verlustübernahme AGIT
1.330.880,62 €
Rückstellung für Betriebsabrechnungen
62.926.341,46 €
Gesamt
*) Zu den „Anderen Sonstigen Rückstellungen“ gehören insbesondere:
Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG
Betriebskostennachzahlung Nadelfabrik
Wert 31.12.2016
100.000,00 €
123.000,00 €
Die Rückstellung für versetzte Mitarbeiter hat sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rd. 0,4 Mio. € auf einen
Wert in Höhe von 9,5 Mio. € erhöht. Zum einen erfolgte die erfolgsneutrale Umbuchung in Höhe von rd. 0,7 Mio. €
von den Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen. Bei den Versetzungen handelte es sich aus-
- 45 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
schließlich um Versetzungen innerhalb von Nordrhein-Westfalen, bei denen sich die Stadt Aachen nach dem VLVG
NRW an den späteren Pensionslasten zu beteiligen hat. Zum anderen wurden Erstattungsansprüche in Höhe von
rd. 0,2 Mio. € für ehemalige Beamte/Beamtinnen, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, geltend gemacht.
Für die zur Städteregion gewechselten Mitarbeiter werden in der Bilanz der Stadt Aachen Verpflichtungen gegenüber der Städteregion nach dem VLVG NRW in Höhe von rd. 15,3 Mio. € ausgewiesen. Die Rückstellung für zur
Städteregion gewechselte Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,2 Mio. € vermindert. Die Veränderung resultiert zum einen aus der erfolgsneutralen Umbuchung der Pensionsrückstellungen in die sonstigen Rückstellungen sowie zum anderen aus der Inanspruchnahme.
Zu Beginn der Altersteilzeit wurden für die während der gesamten Altersteilzeit zu zahlenden Aufstockungsleistungen (Aufstockung auf 83 % des ohne Altersteilzeit zustehenden Nettogehaltes) in voller Höhe Rückstellungen für
Altersteilzeit gebildet, die über die Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarungen in Anspruch genommen werden. Während der Arbeitsphase wurden zusätzlich monatlich die entsprechenden Rückstellungen für die Entgeltleistungen
sowie ggf. für Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge gebildet. Diese Rückstellungen bauen sich in
der Arbeitsphase monatlich auf und werden in der Freistellungsphase entsprechend in Anspruch genommen. Für
Altersteilzeit im Teilzeitmodell ist diese Rückstellungsbildung nicht erforderlich. Der Bestand der Altersteilzeitrückstellungen beträgt zum Ende des Berichtszeitraums rd. 1,4 Mio. €.
Für die bis zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage sind Urlaubsrückstellungen zu
bilden. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,3 Mio. € auf ca. 2,8 Mio. € gestiegen.
Da die Auszahlung drei vereinbarter Abfindungen an ausscheidende Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen wird, wurden zum Bilanzstichtag insgesamt rd. 83 Tsd. € der Rückstellung für Abfindungen zugeführt.
Für den Bereich der KiTa-Leitungen standen die antrags- und entscheidungsabhängigen Eingruppierungen auf
Grundlage der Entgelttabelle der zum 01.07.2015 gültigen Tarifmerkmale im Sozial- und Erziehungsdienst aus. Da
die Höhe der kommenden Nachzahlungen nicht genau bekannt war, wurde gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO in 2015
eine Rückstellung für Nachzahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst gebildet. Aus dieser Rückstellung wurden in
2016 rd. 62 Tsd. € ausgezahlt und der Restbetrag in Höhe von rd. 58 Tsd. € ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellungen für geleistete Überstunden / Gleitzeit werden gebildet, soweit Bedienstete am Bilanzstichtag
die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit in Form von Überstunden oder Gleitzeitguthaben überschritten haben. Die
Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt rd. 0,4 Mio. € erhöht und belaufen sich am
Bilanzstichtag auf insgesamt rd. 2,8 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus der Zuführung in Höhe von ca. 0,3 Mio.
€ für geleistete Mehrarbeit im Bereich der Feuerwehr sowie rd. 0,1 Mio. € für die restlichen Verwaltungsbereiche.
Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz gibt es seit dem 01. Juli 2016 Änderungen im Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG). Grundsätzlich erfolgt die Versorgungslastenteilung ab dem 01. Juli 2016 durch die Zahlung einer Abfindung an den aufnehmenden Dienstherrn. Mit dem Dienstherrenwechsel geht die gesamte Versorgungslast vom abgebenden Dienstherrn auf den neuen Dienstherrn über. Durch dieses Abfindungsmodell entfallen
für den abgebenden Dienstherrn die künftigen laufenden Erstattungen nach dem Eintritt in den Ruhestand. Im
Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sind für versetzte Mitarbeiter, die nach dem 01.07.2016 zu anderen Dienstherrn gewechselt sind, Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von rd. 83 Tsd. € gebildet worden.
Die Rückstellung für die Abwasserabgabe wurde für die im Folgejahr zu zahlende Abwasserabgabe gebildet, da
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch keine Abrechnungen vorlagen. Die Zahlungen für die
eingegangenen Bescheide über die Abwasserabgaben für das Veranlagungsjahr 2015 betrugen rd. insgesamt 0,5
Mio. €. Der Restbetrag wurde in Höhe von rd. 0,3 Mio. € ertragswirksam aufgelöst. Zum Bilanzstichtag wurden
weitere ca. 0,5 Mio. € in die Rückstellung eingestellt. Im Ergebnis verringerte sich der Bestand der Rückstellung für
Abwasserabgaben geringfügig um ca. 0,3 Mio. €.
Die Rückstellung für die Betriebsabrechnung im Bereich der Abwassergebühren wurde in Höhe von rd. 282 Tsd. €
in Anspruch genommen. Der Restbetrag von rd. 43 Tsd. € wurde ertragswirksam aufgelöst.
- 46 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Für die Ausbaumaßnahmen der Bahnübergänge Hochwaldweg und Reichswald im Rahmen der EuregioRingbahn-Erweiterung Stolberg-Herzogenrath sind insgesamt 40 Tsd. € bei der Rückstellung für den Ausbau der
Ringbahn ausgewiesen.
Die Rückstellung für Insolvenzanfechtung verringerte sich um einen geringfügigen Betrag, der im Rahmen eines
Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt wurde.
Der Bestand der Rückstellung für die Aachener Stadion Beteiligungsgesellschaft ist im Jahr 2016 unverändert, da
die Verpflichtung aus einer eingegangenen Bürgschaft über den Abschlussstichtag hinaus besteht.
Die Rückstellung für Erbersatzsteuer beläuft sich weiterhin auf 135 Tsd. €.
Für den Aufwand, der sich aus der Erstellung des/der Jahresabschlusses/Steuererklärung durch den Wirtschaftsprüfer ergibt, sind im jeweiligen Jahr Rückstellungen für Stiftungen zu bilden. Im Wege der Abrechnung der Dienstleistungen aus 2015 wurde ein Betrag von 24 Tsd. € aus der Rückstellung in Anspruch genommen. Des Weiteren
wurden rd. 24 Tsd. € der Rückstellung zugeführt, da die Rechnungen mit Aufwand 2016 erst in 2017 gestellt werden.
Die Rückstellung für die Bildung der Städteregion hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Mio. € erhöht. Für das
noch ausstehende Abrechnungsjahr 2016 wurde im Jahr ein Betrag in Höhe von 4,8 Mio. € der Rückstellung zugeführt. Somit beläuft sich die Rückstellung zum Bilanzstichtag auf rd. 17,2 Mio. €.
Für die Betriebe gewerblicher Art wurden in der städtischen Bilanz in den vorangegangen Jahren Steuerrückstellungen von rd. 2,0 Mio. € für voraussichtlich noch abzuführende Ertragssteuern aus Vorjahren passiviert. Im Jahr
2016 wurden der Rückstellung insgesamt 120 Tsd. € zugeführt.
Aufgrund der drohenden Verluste aus den laufenden Verfahren wurden der Prozesskostenrückstellung im Jahr
2016 rd. 1,2 Mio. € zugeführt.
Die Rückstellung für Verlustübernahmen in Höhe von rd. 0,2 Mio. € betrifft die anteilige Verlustabdeckung der Beteiligungsgesellschaft AGIT für das Wirtschaftsjahr 2016.
Die Rückstellung für Betriebsabrechnungen weist zum 31.12.2016 einen Stand i.H.v. rd. 1,3 Mio. € aus und stellt
die in ihrer Höhe noch nicht abschließend feststehende Rückzahlungsverpflichtung aus Gebührenüberschüssen im
Bereich Straßenreinigung/Winterdienst nach dem Kalkulationszeitraum 2016-2018 dar.
Aufgrund eines Vertrages verpflichtete sich die Stadt Aachen, der E.V.A. GmbH zur Sicherung des wirtschaftlichen
Fortbestandes eine Zuschusszahlung zu leisten. Da die Höhe der Zahlungsverpflichtung zum Bilanzstichtag
31.12.2015 ungewiss war, wurde eine Rückstellung für Zuwendungen in Höhe von 7,0 Mio. € passiviert. Diese
Rückstellung wurde in 2016 komplett in Anspruch genommen.
5.2.4
Verbindlichkeiten
1.055.725.758,28 €
983.587.718,10 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzposten 3.2.4 Verbindlichkeiten beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach feststehenden Schulden. Eine Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten der Stadt Aachen zum 31.12.2016 einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4 zum Anhang) zu entnehmen.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag.
- 47 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.2.4.1
Anleihen
0,00 €
0,00 €
2016:
Vorjahr:
5.2.4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
457.177.940,84 €
462.438.039,98 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
von verbundenen Unternehmen
0,00 €
von Beteiligungen
0,00 €
von Sondervermögen
0,00 €
vom öffentlichen Bereich
28.706,34 €
vom privaten Kreditmarkt
457.149.234,50 €
Gesamt
457.177.940,84 €
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 Mio. € gesunken. Dies ist
den Tilgungsleistungen von rd. 23,1 Mio. € und den Neuaufnahmen von rd. 17,9 Mio. € geschuldet. In 2016 wurde
ein Umschuldungsvorgang in Höhe von knapp 2,2 Mio. € vorgenommen, welcher in den vorgenannten Gesamtsummen der Tilgungen und Neuaufnahmen enthalten ist.
5.2.4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
444.198.339,81 €
377.583.961,82 €
2016:
Vorjahr:
Die Kassenkredite und Tagesgeldaufnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 66,6 Mio. € erhöht.
Dieser deutliche Anstieg ist u. a. der Tatsache geschuldet, dass eine dem Jahr 2016 zuzurechnende Investitionskreditaufnahme erst im Jahr 2017 liquiditätswirksam erfolgen konnte und somit zwischenzeitlich über die Inanspruchnahme des Kassenkredites kompensiert wurde. Weiterhin mussten erneut Aufwendungen im Bereich der
Flüchtlingshilfe aufgrund zeitversetzter Erstattungen vom Land durch die Aufnahme von Kassenkrediten vorfinanziert werden. Darüber hinaus erfolgte eine Abschlagszahlung der Städteregion in Höhe von 15 Mio. € für eine dem
Haushaltsjahr 2016 zuzurechnende Abrechnung der Regionsumlage für die Jahre 2012-2015 erst im Januar 2017.
5.2.4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
17.293.468,05 €
18.603.880,95 €
2016:
Vorjahr:
- 48 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
0,00 €
Sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Vorgänge
16.821.886,08 €
Verlustübernahme KUBA
84.795,97 €
Leibrente von FB 23
VB aus nicht abgeschlossen Grundstücksgeschäften
120.000,00 €
VB aus nicht abgeschlossenen Anlagenzugängen
266.786,00 €
17.293.468,05 €
Gesamt
Es sind nur die gemeindlichen Rechtsgeschäfte als kreditähnlich einzuordnen, die mit der Investitionstätigkeit der
Gemeinde in Verbindung stehen.
Aus der Handreichung ergeben sich hierzu folgende Beispiele:
Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem
Städtebauförderungsgesetz und Leasingverträge.
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen haben sich im Jahr 2016
um ca. 1,3 Mio. € verringert und weisen zum 31.12.2016 einen Bestand in Höhe von rd. 17,3 Mio. € aus. Die vorgenannte Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen der Reduzierung der Verbindlichkeit für die Verlustübernahme KuBa geschuldet.
5.2.4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
14.823.423,32 €
14.025.658,54 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
31.12.2016
VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich
VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
1.691.818,61 €
521.010,37 €
VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen
9.111.673,84 €
VB aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
3.498.920,50 €
14.823.423,32 €
Gesamt
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig um rd.
0,8 Mio. € erhöht.
Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem privaten Bereich um rd. 1,2 Mio. €
gesunken sind, haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen um rd. 1,5 Mio. € erhöht.
- 49 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.2.4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
8.944.164,24 €
8.121.419,97 €
2016:
Vorjahr:
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Wert
Bezeichnung
VB aus Transferleistungen
VB aus Transferleistungen verb. Unternehmen und Sondervermögen
31.12.2016
8.525.162,04 €
419.002,20 €
8.944.164,24 €
Gesamt
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,8 Mio. € erhöht.
5.2.4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
68.151.230,49 €
53.940.869,98 €
2016:
Vorjahr:
Im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um rd. 14,2 Mio. €.
Die Veränderung resultiert wesentlich aus der Einbuchung einer Verbindlichkeit in Höhe von rund 2,3 Mio. € aufgrund noch zu zahlender Gewerbesteuererstattungszinsen sowie der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber
dem E26 (rd. 4,1 Mio. €) sowie E49 (rd. 4,5 Mio. €).
5.2.4.8
Erhaltene Anzahlungen
45.137.191,53 €
48.873.886,86 €
2016:
Vorjahr:
Die Erhaltenen Anzahlungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um knapp 3,7 Mio. € verringert. Die größten
Veränderungen sind hierbei auf dem Sammelkonto für Erhaltene Anzahlungen zu verzeichnen. Insgesamt hat sich
das Konto um rd. 8,3 Mio. € verringert. Die Verringerungen stellen den Saldo aus einer Vielzahl von Veränderungen verschiedener Bereiche dar. Insbesondere sind folgende Veränderungen hervorzuheben:
Erhöhung der erhaltenen Anzahlungen durch Einzahlungen:
Erhalt von Landeszuweisungen für Flüchtlingspauschale
Erhalt von Landeszuweisungen für Depot Aachen-Nord
Erhalt von Landeszuweisungen für Umgestaltung Brander Markt
Verminderung der erhaltenen Anzahlungen durch Auszahlungen oder Verrechnungen:
Umbuchen von Landeszuweisungen für Maßnahme AC-Nord / Depot auf die
Verbindlichkeit gegenüber E 26 zur Weiterleitung
Umbuchen der erhaltenen Zuweisungen für die Maßnahmen Route Charlemagne
des E 26 an den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
Passivierung von Landeszuweisungen für Maßnahme Templergraben
Passivierung von Landeszuweisungen für Archäologische Vitrine Elisengarten
Passivierung von Landeszuweisungen für Brücke Weberstraße
- 50 -
1,0 Mio. €
1,2 Mio. €
2,1 Mio. €
4,5 Mio. €
4,0 Mio. €
0,8 Mio. €
0,6 Mio. €
0,6 Mio. €
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
5.2.5
Passive Rechnungsabgrenzung
187.958.435,07 €
184.781.497,27 €
2016:
Vorjahr:
Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet transitorische Posten, d.h. es handelt sich um Geschäftsvorfälle, die
im laufenden Haushaltsjahr zu Einzahlungen führen, die aber erst im folgenden Haushaltsjahr Ertrag darstellen.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind insbesondere die erhaltenen Zuwendungen zur Weiterleitung an Dritte ausgewiesen. Diese werden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst.
Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Weiterleitung von Zuwendungen an E26.
Weiterhin enthält der Posten die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstellen sowie eine vom Bund erhaltene
Einmalzahlung für die Ruherechtsentschädigung, die im Voraus gezahlt wurde und über einen Zeitraum von 30
Jahren aufgelöst wird. Die Einnahmen aus Friedhofsgebühren werden seit 2009 über einen Zeitraum von 25 Jahren (vorher 30 Jahre) ertragswirksam aufgelöst.
Der Bilanzwert setzt sich wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Passive RAP für erhaltene Zuwendungen
PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung
Wertberichtigung PRAP f. erhaltene Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung
Sonstige passive RAP
PRAP für Derivate
Wert
31.12.2016
119.362.292,79 €
5.263.878,32 €
62.238.785,09 €
1.093.478,87 €
187.958.435,07 €
Gesamt
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der passive Rechnungsabgrenzungsposten insgesamt um 3,2 Mio. € erhöht.
Dem Anhang ist in Anlage 5 ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt.
5.3 Sonstige Angaben nach § 44 GemHVO NRW
Bürgschaften
Der Stand der Bürgschaften der Stadtverwaltung Aachen wird im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesen.
Zum 31.12.2016 liegen Bürgschaften in Höhe von insgesamt 65.752.707,57 € vor.
Mitgliedschaften Versorgungskassen / Zusatzversorgung
Die Stadt Aachen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) in Köln. Die über die Mitgliedschaft
der Stadt Aachen dort versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene erhalten aus dieser
Versicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Betriebsrente. Abfindungen werden ausnahmslos bei sehr
geringen Rentenhöhen (z. Zt. Renten bis 29,05 €) gezahlt. Gegenüber den tariflich Beschäftigten besteht für den
Fall, dass die RZVK ihren Versorgungspflichten nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht.
- 51 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2016 4,25 % und war damit seit 2008 unverändert. Das Sanierungsgeld wurde
2010 auf 3,5 % erhöht und blieb in 2016 unverändert.
Mitgliedschaften Zweckverbände
Die Stadt Aachen ist Mitglied in verschiedenen Zweckverbänden, aus denen sich Zahlungsverpflichtungen ergeben
könnten:
-
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund
Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Zweckverband Entsorgungsregion West
Sparkassenzweckverband
Zweckverband Region Aachen
Übernahme / Ausgleich Jahresfehlbeträge von Sondervermögen
Der Stadt obliegt nach § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) eine Verpflichtung zur Übernahme eines
Verlustausgleiches bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen. Im Übrigen werden die Jahresverluste, sofern
die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs dadurch nicht gefährdet wird, auf neue Rechnung vorgetragen oder
mit der Rücklage verrechnet.
Aus folgender Übersicht sind die städtischen Sondervermögen mit entsprechenden Angaben zum geleisteten Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2016 und die entsprechenden Jahresergebnisse zum 31.12.2016 zu entnehmen.
Betriebskostenzuschuss (BKZ)
Eigenbetrieb
Aachener Stadtbetrieb
Gebäudemanagement
Volkshochschule
Stadttheater *
Anteil 2016 aus Spielzeit
2015/2016
Anteil 2016 aus Spielzeit
2016/2017
Umspannwerke
Summe für 2016
Gewinn (+) / Verlust (-)
gem. GuV
59.746.353,26 €
- 1.676.757,05 €
44.836.016,74 €
- 10.317.715,13 €
4.057.900,00 €
- 3.712.239,85 € **
12.286.900,00 €
- 234.093,29 €
7.207.200,00 €
- 77.955,51 €***
200.000,00 €
0,00 €
19.694.100,00 €
- 312.048,80 €
Kulturbetrieb
16.583.145,73 €
- 397.347,33 €
Eurogress
1.015.000,00 €
- 1.222.690,73 € **
* Anteil Stadttheater 2016, ermittelt aus 7/12 Spielzeit 2015/2016 und 5/12 Spielzeit 2016/2017, da das Geschäftsjahr des Theaters jeweils vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres geht.
** Bei der Volkshochschule und dem Eurogress erfolgte eine unmittelbare Verrechnung des Betriebskostenzuschusses mit dem Eigenkapital, sodass dieser nicht als Ertrag in der GuV dargestellt wird.
*** Forecast, vorläufig
- 52 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Zuschüsse/Verlustübernahme an Beteiligungen
Im Rahmen der Verlustübernahmeverträge ist die Stadt Aachen als Anteilseignerin verpflichtet, Verluste an den
städtischen Beteiligungen auszugleichen.
Übersicht der direkten städtischen Beteiligungen zum 31.12.2016:
Anteilsquote
Gesellschaft
der Stadt
Aachen
Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft
99,99%
mbH, Aachen (EVA)
Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH, Aachen
55,00%
(GEGRA)
Zuschuss
Verlustübernahme
Stadt Aachen 2016 Stadt Aachen 2016
14.000.000,00 €*
0,00 €
0,00 €
97.000,00 €
100,00%
0,00 €
2.039.716,83 €
29,86%
355.052,12 €
1.600,52 €
5,10%
157.826,94 €
0,00 €
Avantis Services N.V.
33,33%
0,00 €
0,00 €
Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen –
Heerlen N.V. (G.O.B.-Avantis)
25,00%
0,00 €
0,00 €
AWA Entsorgung GmbH Eschweiler
3,13%
0,00 €
0,00 €
Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM)
25,01%
36.515,77 €
0,00 €
RWTH Aachen Campus GmbH
5,00 %
0,00 €
0,00 €
gewoge AG
60,73 %
0,00 €
0,00 €
EUROGRESS AACHEN Betriebs GmbH
100,00 %
0,00 €
0,00 €
Aachener Stadion Beteiligungs GmbH
100,00 %
1.961.132,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Kur- und Badegesellschaft mbH, Aachen (KUBA)
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH, Aachen (AGIT)
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs
AG (ASEAG)
regio iT GmbH
0,98 %
* Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Gesellschaftereinzahlung der Stadt Aachen an die EVA.
Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die tatsächlich im Jahr 2016 an die Beteiligungen geleisteten Zahlungen. Diese können in Teilen von der Ergebnisrechnung abweichen.
Kostenunterdeckungen im Gebührenbereich
Von den fünf Gebührenbereichen (Rettungsdienst, Abwasser, Abfall, Straßenreinigung / Winterdienst und Friedhof)
weisen zwei Bereiche im Jahr 2016 Unterdeckungen auf.
Der Bereich Rettungsdienst verzeichnet im Betriebsabschluss 2016 voraussichtlich eine Unterdeckung von rund
3,0 Mio. €. Im Bereich Friedhofswesen beträgt die Unterdeckung für das Jahr 2016 rund 1,4 Mio. €.
- 53 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Während die Unterdeckung im Bereich des Friedhofwesens nicht für einen Ausgleich in den Folgejahren vorgesehen ist, sollten die Unterdeckungen im Bereich des Rettungsdienstes im Rahmen der Gebührenkalkulationen der
Folgejahre ausgeglichen werden.
Ermächtigungsübertragungen
Folgende Ermächtigungsübertragungen wurden nach § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2016 in das
Haushaltsjahr 2017 übertragen:
Investiv:
118.247.850,49 €
Konsumtiv:
10.678.102,50 €
Eine Übersicht aller Ermächtigungsübertragungen ist als Anlage 7 beigefügt.
Angaben zu unselbstständigen Stiftungen
Die Stadt Aachen verwaltet 17 rechtlich unselbstständige Stiftungen.
Das Stiftungsvermögen wird nicht als Sondervermögen in der Bilanz der Stadt Aachen, sondern unter den jeweils
entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen. Gleiches gilt für die liquiden Mittel der Stiftungen. Für diese bestehen
separate aktive und passive Verrechnungskonten, welche die Gesamtsumme der liquiden Mittel der Stiftungen
abbilden. Dadurch wird gewährleistet, dass die liquiden Mittel der Stiftungen in voller Höhe in der städtischen Bilanz ausgewiesen werden.
Die Stiftungszwecke richten sich jeweils nach den Vorgaben der Stiftungen. Eine Übersicht über das Stiftungsvermögen ist dem Anhang als Anlage 6 beigefügt.
Abweichungen von den Abschreibungssätzen (§ 44 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO NRW)
Grundsätzlich werden die Abschreibungen linear vom Restbuchwert über die Restnutzungsdauer vorgenommen.
Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung des Anlagevermögens sind gemäß § 35 Abs. 5 GemHVO
NRW außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip). Sollten sich auf den
Anlagegütern Sonderposten befinden, sind diese analog zur außerplanmäßigen Abschreibung anteilsmäßig außerplanmäßig ertragswirksam aufzulösen.
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind hingegen auch bereits bei einer nicht dauernden Wertminderung in ihrem Wert anzupassen (§ 35 Abs. 7 GemHVO NRW).
Bei der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen wurden zwei außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 85.980,67 € vorgenommen. Grund hierfür war die bei der
Straßenzustandserfassung zum Stichtag 31.12.2015 aufgenommene Beschaffenheit einzelner Straßenabschnitte,
in Folge dessen der Bilanzwert auf den beizulegenden Wiederbeschaffungszeitwert abzuwerten war.
Vor dem selbigen Hintergrund wurden bei der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 140.115,91 € vorgenommen.
Weiterhin wurden bei der Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 872.948,00 € sowie bei der Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
außerplanmäßige Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 335.789,00 € vorgenommen. Es wurden die ausgewiesenen Restbuchwerte für die im Jahr 2016 aufwendig modernisierten städtischen Wohnbauten und sonstigen
- 54 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Betriebsgebäuden überprüft. In Bezug auf den Ertragswert nicht werthaltige Zugänge wurden außerplanmäßig
abgeschrieben.
Bei der Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfolgte weiterhin eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 23.323,36 € für ein Grundstück, da der Bodenwert gegenüber dem Buchwert geringer war und somit eine dauerhafte Wertminderung vorlag.
Des Weiteren wurden bei den Bilanzpositionen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens (387,85 €),
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke (7.918,59 €) sowie 1.2.1.1 Grünflächen (33.351,51 €) außerplanmäßige
Abschreibungen aufgrund von Änderungen der Nutzungsart im Rahmen von Flurstücksfortführungen gebucht.
Darüber hinaus wurden drei Stützwände bei der Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
in einer Gesamthöhe von 238.680,88 € aufgrund niedrigerer Zeitwerte außerplanmäßig abgeschrieben.
Bei der Bilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler wurde aus Gründen der Stetigkeit ein Anlagegut vollständig um 1.250,00 € außerplanmäßig abgeschrieben, da grundsätzlich alle Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler mit einem Erinnerungswert von 0,00 € abgebildet werden.
Zuschreibungen gemäß § 35 Abs. 8 GemHVO
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 wurden zwei Zuschreibungen gebucht.
Eine Zuschreibung wurde in Höhe von 29.095,14 € bei der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
u. Verkehrsanlagen vorgenommen. Das Anlagegut wies einen falschen Aktivierungszeitpunkt sowie eine zu geringe Gesamtnutzungsdauer auf. Die in den letzten Jahren zu hoch vorgenommen Abschreibungen wurden in 2016
korrigiert.
Die zweite Zuschreibung in Höhe von 47.549,41 € bei der Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
wurde ebenfalls aufgrund eines zu frühen Aktivierungszeitpunktes vorgenommen. Das Anlagegut wurde bereits
2013 aktiviert und seitdem planmäßig abgeschrieben. Bisher wurde das Anlagegut jedoch tatsächlich noch nicht in
Betrieb genommen, sodass noch keine Abschreibungen gebucht werden durften. Daher wurde die gesamte bislang
aufgelaufene Abschreibung aus Vorjahren mittels Zuschreibung korrigiert.
Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage
Anlagenabgänge gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
Auflösung von Sonderposten aus Anlagenabgängen
gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
Veräußerungen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m.
§ 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW
Erträge aus Verkauf über Buchwert
Verluste aus Verkauf unter Buchwert
Wertveränderungen von Finanzanalagen gem. § 43 Abs.3
GemHVO NRW
Korrekturen gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW
Auflösung von Sonderposten
gem. § 57 Abs. 2 GemHVO NRW
Veränderung insgesamt (Erhöhung der Allg. R.):
Restbuchwert zum 31.12.2016
- 652.915,97 €
564.510,34 €
145.090,81 €
0,00 €
0,00 €
5.590.260,93 €
1.452,07 €
5.648.398,18 €
Gemäß § 43 Abs. 3, S.1 GemHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung
von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3, S.1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen
- 55 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Mit den entsprechenden Sonderposten ist identisch zu
verfahren.
Die Stadt Aachen hat im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sämtliche Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Den tatsächlichen Anlagenabgängen des laufenden Jahres in Höhe von rd. 1,4 Mio. € stehen hierbei rd. 0,7 Mio. € an Korrekturen von
Abgängen aus dem Jahr 2015 im Rahmen der Inventur entgegen.
Für Veräußerungen nach § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW erfolgte eine Einzelfallprüfung. Vermögensgegenstände gemäß § 90 Abs. 3, S. 1 GO NRW sind jene, welche die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit
nicht braucht.
In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 der Mehrerlös aus dem Verkauf des
städtischen Grundstücks Kronenberg mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Von der erfolgsneutralen Verrechnung ausgenommen sind jedoch Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Beispielhaft genannt sei hier der Verkauf von unbebauten Wohn- und Gewerbegrundstücken als originäre Aufgabe
der Gemeinde. Verluste und Gewinne aus diesen Verkäufen werden weiterhin über die Ergebnisrechnung abgewickelt.
Darüber hinaus ergaben sich im Jahr 2016 Korrekturen gemäß § 57 Abs. 2 GemHVO NRW, welche ebenfalls ergebnisneutral mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen waren. Der Saldo von rd. 5,7 Mio. € enthält dabei sowohl die Allgemeine Rücklage vermindernde als auch erhöhende Vorgänge (inkl. der Auflösung von Sonderposten).
Als wesentliche Verbesserung sei hier die Nachaktivierung von bisher seit der Eröffnungsbilanz nicht bilanzierten
Stützwänden, Brücken und Durchlässen in Höhe von rd. 7,0 Mio. € zu benennen. Demgegenüber stehen jedoch
Korrekturen von rd. 0,4 Mio. € bei den Festwerten für den Aufwuchs auf Grünfläche, da hier fälschlicherweise bereits Stützwände bei der Wertermittlung einbezogen wurden.
Weitere wesentliche Verschlechterung ergibt sich aus der Korrektur der Doppelaktivierung von Grund und Boden,
welche fälschlicherweise sowohl beim Eigenbetrieb Gebäudemanagement als auch in der städtischen Bilanz aktiviert wurde. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang die Allgemeine Rücklage reduzierende Anlagenabgänge
in Höhe von rd. 0,5 Mio. € vorgenommen.
Noch nicht abgerechnete Erschließungsmaßnahmen nach BauGB
(§ 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO NRW)
Zum Bilanzstichtag 31.12.2016 bestanden noch nicht erhobene Beiträge nach dem BauGB - soweit feststehend - in
Höhe von rd. 40 Tsd. €.
Darüber hinaus wurden KAG-Beiträge in Höhe von insgesamt rd. 2,7 Mio. € bis zum 31.12.2016 noch nicht abgerechnet.
Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW)
Es besteht ein (Teilamortisations-)Leasingvertrag zwischen der Stadtverwaltung Aachen und der regio iT Aachen
GmbH über die mietweise Überlassung von Hard- und Software sowie dazugehörige Dokumentationen an das ITManagement der Stadt Aachen. Nach Ablauf der Leasingzeit geht das Leasingobjekt gegen einen Restkaufwert in
das Eigentum der Stadt über. Ebenfalls hat die Stadt Aachen seit dem 01.08.2012 einen Rahmenvertrag mit Konica Minolta über die Anmietung der Kopierer. Nach Ablauf des Vertrages zum 31.07.2017 wird eine erneute EUweite Ausschreibung veröffentlicht.
- 56 -
Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Im Haushaltsjahr 2016 wurden Leasingraten in Höhe von 652.041,04 €, größtenteils an die regio iT, aufgewendet.
Angaben über die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes
Gemäß § 70 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes dazu verpflichtet,
zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen
Beratung einzuberufen.
Der Verwaltungsvorstand hält entsprechend dieser Vorschrift Sitzungen in regelmäßigen Abständen.
Zuständigkeitsordnung
Aufgrund § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Aachen am
15.12.1995 eine Zuständigkeitsordnung beschlossen. Diese beschreibt sämtliche Zuständigkeiten der einzelnen
Organe der Gemeinde.
Neben den Zuständigkeitsregelungen sind jedoch auch wichtige Informationsregeln für die Verwaltung enthalten. In
§ 3 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 2 und Satz 3 sowie Buchstabe c) Satz 2 der Zuständigkeitsordnung sind Regelungen
über die Fraktionsinformation bei Vergaben oberhalb der entsprechenden Schwellenwerte verankert. Hiernach teilt
der Oberbürgermeister den Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern des zuständigen Gremiums unter Angabe der eingegangenen Gebote mit, an welchen Bieter die Vergabe erfolgen soll. Gegen diesen Vorschlag kann
seitens der Fraktionen innerhalb einer Frist von sechs Werkstagen Einspruch erhoben werden.
Aachen, 27.02.2018
Aufgestellt:
Bestätigt:
(Grehling)
Stadtkämmerin
(Philipp)
Oberbürgermeister
- 57 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 5.1
Anlagenspiegel
- 37 -
Anlage 1
Vermögensübersicht / Anlagenspiegel 2016
AHK
Bilanzposition
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung u. Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3
Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2
Beteiligungen
1.3.3
Sondervermögen
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5
Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
AHK 01.01.2016
Zugang
Abschreibungen
Abgang
Umbuchung
AHK 31.12.2016
AfA 01.01.2016
AfA des Jahres
AfA Abgang
Buchwert
AfA Umbuchung
Zuschreibungen
kumulierte
AfA 31.12.2016
Buchwert
31.12.2016
Buchwert
01.01.2016
28.971.808,32
68.100,46
-9.471,81
0,00
29.030.436,97
-4.758.720,02
-823.260,43
9.471,81
0,00
47.549,41
-5.524.959,23
23.505.477,74
24.213.088,30
224.691.098,60
49.375.120,68
18.190.944,49
216.043.180,70
2.437.185,63
156,00
28.813,32
305.160,73
-1.490.059,12
-54.668,88
-3.294,41
-2.074.700,86
487.795,39
-610,16
0,00
1.078.273,42
-2.910.856,65
-57.691,79
-1,00
-4.161.661,30
-518.079,11
-22.645,19
0,00
-8.447,45
64.173,56
0,00
0,00
0,00
-80.731,49
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.445.493,69
-80.336,98
-1,00
-4.170.108,75
222.680.526,81
49.239.660,66
18.216.462,40
211.181.805,24
221.780.241,95
49.317.428,89
18.190.943,49
211.881.519,40
1.922.970,20
664.884,00
109.541.512,46
38.114.825,69
0,00
0,00
4.193.457,97
770.875,46
-1.039.269,29
0,00
-2.783.142,68
-2.200,00
-301.487,92
-664.884,00
939.319,08
-63.984,00
226.126.020,50
49.319.997,64
18.216.463,40
215.351.913,99
0,00
582.212,99
0,00
111.891.146,83
38.819.517,15
-268.090,80
0,00
-6.263.481,31
-6.192.274,75
-10.110,98
0,00
-1.522.597,02
-1.134.367,66
187.202,96
0,00
0,00
275,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-90.998,82
0,00
-7.786.078,33
-7.326.367,41
491.214,17
0,00
104.105.068,50
31.493.149,74
1.654.879,40
664.884,00
103.278.031,15
31.922.550,94
188.734.196,21
28.518.898,71
0,00
457.439.437,84
341.529.686,97
13.136.357,52
13.122.551,48
1.405,00
20.903.334,57
40.674.201,10
12.874.209,65
127.451,99
2.251.071,78
0,00
16.529.097,66
6.916.067,10
7.238.352,64
978.597,24
0,00
6.248.309,08
1.563.165,58
8.937.298,11
-460.428,41
-152.013,73
0,00
-820.473,73
-682.347,22
-42.268,87
-1.702,00
0,00
-300.969,37
-624.904,27
-985.258,61
259.667,50
1.849.612,21
0,00
86.931,35
489.094,30
-725.359,26
66.283,41
0,00
0,00
0,00
-3.500.651,32
188.660.887,29
32.467.568,97
0,00
473.234.993,12
348.252.501,15
19.607.082,03
14.165.730,13
1.405,00
26.850.674,28
41.612.462,41
17.325.597,83
-836.737,85
-4.713.612,50
0,00
-149.339.420,91
-58.249.340,59
-4.617.777,63
-5.023.432,69
-155,00
-8.146.985,96
-5.708.272,55
0,00
-23.711,21
-792.205,04
0,00
-6.488.200,79
-8.081.692,10
-809.554,36
-761.080,22
-1.250,00
-1.772.820,46
-2.249.286,09
0,00
0,00
28.438,92
0,00
653.859,42
65.131,87
915,83
891,77
0,00
193.613,16
388.308,78
52.629,17
0,00
-3.656,31
0,00
-10.243,97
-26.688,69
118.452,68
2.867,78
0,00
0,00
0,00
-52.629,17
0,00
0,00
0,00
0,00
29.095,14
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-860.449,06
-5.481.034,93
0,00
-155.184.006,25
-66.263.494,37
-5.307.963,48
-5.780.753,36
-1.405,00
-9.726.193,26
-7.569.249,86
0,00
187.800.438,23
26.986.534,04
0,00
318.050.986,87
281.989.006,78
14.299.118,55
8.384.976,77
0,00
17.124.481,02
34.043.212,55
17.325.597,83
187.897.458,36
24.098.988,65
0,00
308.100.016,93
283.317.051,66
9.403.473,02
8.103.048,51
1.250,00
12.756.348,61
34.965.928,55
12.874.209,65
308.731.162,82
2.938.857,32
417.199.807,39
26.800.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
308.731.162,82
2.938.857,32
417.199.807,39
26.800.000,00
-1,00
-3,00
-6.469.746,17
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1,00
-3,00
-6.469.746,17
0,00
308.731.161,82
2.938.854,32
410.730.061,22
26.800.000,00
308.731.161,82
2.938.854,32
410.730.061,22
26.800.000,00
34.171.179,66
0,00
330.328.693,58
405.136,61
0,00
0,00
30.257.824,49
165.170,90
-2.412,52
0,00
-6.863.568,46
-45.528,23
0,00
0,00
0,00
0,00
34.168.767,14
0,00
353.722.949,61
524.779,28
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
34.168.767,14
0,00
353.722.949,61
524.779,28
34.171.179,66
0,00
330.328.693,58
405.136,61
2.925.025.461,57
89.016.156,14
-18.438.682,47
0,00
2.995.602.935,24
-267.718.263,47
-25.019.308,11
1.644.912,25
-52.629,17
76.644,55
-291.068.643,95
2.704.534.291,29
2.658.526.428,67
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 5.2
Forderungsspiegel
- 38 -
Stadt Aachen
Forderungsspiegel
Art der Forderungen
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres *
31.12.2016
EUR
1
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr
EUR
2
1 - 5 Jahre
EUR
3
mehr als 5 Jahre
EUR
4
Gesamtbetrag
des Vorjahres
31.12.2015
EUR
5
1.
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
1.1.
Gebühren
4.225.985,86
4.224.204,64
763,88
1.017,34
4.044.298,10
1.2.
Beiträge
1.498.278,95
1.404.872,44
63.084,08
30.322,43
1.629.564,06
1.3.
Steuern
8.434.836,07
8.425.002,72
9.833,35
0,00
7.560.266,54
1.4.
Forderungen aus Transferleistungen
26.216.006,74
26.216.006,74
0,00
0,00
16.153.845,81
1.5.
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
32.932.862,58
32.876.712,21
39.810,72
16.339,65
18.258.779,60
Summe Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
73.307.970,20
73.146.798,75
113.492,03
47.679,42
47.646.754,11
1.720.176,76
1.720.161,88
4,88
10,00
2.066.901,70
628.577,54
628.577,54
0,00
0,00
465.193,58
8.439.680,01
8.439.680,01
0,00
0,00
7.885.430,86
4.994,05
4.994,05
0,00
0,00
11.676,51
2.
Privatrechtliche Forderungen
2.1.
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
2.2.
2.3.
Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen
2.4.
Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen
2.5.
Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
29.605.382,63
21.832.281,19
800.000,00
6.973.101,44
29.806.426,46
Summe Privatrechtliche Forderungen
40.398.810,99
32.625.694,67
800.004,88
6.973.111,44
40.235.629,11
113.706.781,19
105.772.493,42
913.496,91
7.020.790,86
87.882.383,22
17.367.082,51
17.116.813,21
150.187,90
100.081,40
21.665.336,25
Summe aller Forderungen
3.
Sonstige Vermögensgegenstände
Summe aller Forderunge und sonstigen Vermögensgegenstände:
* unter Berücksichtigung der Forderungsbewertung
131.073.863,70
109.547.719,47
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 5.3
Rückstellungsspiegel
- 39 -
Rückstellungsspiegel zum 31.12.2016
Arten der Rückstellungen
Bestandskonto
Gesamtbetrag
31.12.2015
EUR
Veränderungen im Haushaltsjahr
Inanspruchnahme
Auflösung
Umbuchung
Gesamtbetrag
31.12.2016
EUR
Zuführung
3.1 Pensions- und Beihilferückstellungen
Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen
25110000
25120000
485.086.728,00
412.958.223,00
72.128.505,00
0,00
0,00
0,00
11.131.986,50
9.247.841,50
1.884.145,00
-737.885,75
-737.885,75
0,00
29.949.949,25
27.114.502,25
2.835.447,00
503.166.805,00
430.086.998,00
73.079.807,00
3.2 Rückstellungen für Altlasten / Deponien
Rekultivierung Deponie Alsdorf-Warden
Sanierung Krantzgelände
26110000
26110000
20.815.835,01
17.630.568,73
3.185.266,28
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.815.835,01
17.630.568,73
3.185.266,28
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Sanierungsmaßnahmen am Rathaus
Sanierung städtischer Güter
27110000
27110000
403.426,27
264.227,18
139.199,09
61.733,74
6.018,46
55.715,28
258.208,72
258.208,72
0,00
0,00
0,00
0,00
91.768,72
0,00
91.768,72
175.252,53
0,00
175.252,53
3.4 Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für versetzte Mitarbeiter
Rückstellungen nach Wechsel zur Städteregion
25130000
25140000
62.327.012,22
9.080.470,21
15.454.218,96
8.634.747,12
166.383,55
160.341,66
811.952,40
187.513,27
0,00
737.885,75
737.885,75
0,00
8.074.592,76
0,00
0,00
62.926.341,46
9.464.459,14
15.293.877,30
Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit
25310000
Rückstellungen für die Aufstockungsbeträge der Altersteilzeit
25320000
Rückstellungen für Sozialversicherungs- / Zusatzversorgungsbeiträge 25330000
1.577.676,70
436.552,41
997.519,23
143.605,06
413.813,20
279.184,07
133.520,22
1.108,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
226.847,87
71.955,72
123.954,54
30.937,61
1.390.711,37
229.324,06
987.953,55
173.433,76
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
Rückstellung für Abfindung
Rückstellung für Nachzahlung SuE
28110000
28130000
28140000
2.573.514,90
70.000,00
120.000,00
0,00
0,00
62.219,76
0,00
0,00
57.780,24
0,00
0,00
0,00
253.929,05
83.159,27
0,00
2.827.443,95
153.159,27
0,00
Rückstellungen für geleistete Überstunden und Gleitzeit
Gleitzeit und Überstunden
Überstunden Feuerwehr
28210000
2.366.040,19
2.366.040,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
433.639,95
133.639,95
300.000,00
2.799.680,14
2.499.680,14
300.000,00
Rückstellung für Abwasserabgaben
Rückstellung für Betriebsabrechnung
28510000
28530000
789.404,59
325.000,00
469.085,20
282.052,96
320.319,39
42.947,04
0,00
0,00
475.000,00
1.330.880,62
475.000,00
1.330.880,62
Andere sonstige Rückstellungen
Systemumstellung Kanalvermögen STAWAG
Betriebskosten Kita
Betriebskosten Nadelfabrik
28910000
154.341,38
100.000,00
54.341,38
0,00
54.341,38
0,00
54.341,38
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
123.000,00
0,00
0,00
123.000,00
223.000,00
100.000,00
0,00
123.000,00
Rückstellung für Ausbau der Ringbahn
Rückstellung für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung
Rückstellung für Aachener Stadion Beteiligungs GmbH
Rückstellung für Erbersatzsteuer Bischoff
Rückstellung für Stiftungen
Rückstellung für die Bildung der Städteregion
Rückstellungen für Steuern
Verfahrensrückstellungen
Rückstellung für Verlustübernahme AGIT
Rückstellung für Zuwendungen an verb. Unternehmen / E.V.A.
Gesamtsumme Rückstellungen
28910001
28910002
28910010
28920010
28920011
28940000
28960000
28970000
28980100
28980111
40.000,00
2.992.467,71
5.100.000,00
135.000,00
27.293,00
12.389.283,73
1.928.693,17
0,00
203.607,68
7.000.000,00
568.633.001,50
0,00
749,19
0,00
0,00
24.159,70
0,00
0,00
0,00
1.600,52
7.000.000,00
8.696.480,86
0,00
0,00
0,00
0,00
1.385,30
0,00
0,00
0,00
202.007,16
0,00
12.202.147,62
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24.236,00
4.800.000,00
120.000,00
1.233.550,25
203.900,00
0,00
38.116.310,73
40.000,00
2.991.718,52
5.100.000,00
135.000,00
25.984,00
17.189.283,73
2.048.693,17
1.233.550,25
203.900,00
0,00
587.084.234,00
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 5.4
Verbindlichkeitenspiegel
- 40 -
Anlage 4 - Verbindlichkeitenspiegel
zur Schlussbilanz 2016 zum 31.12.2016 der Stadt Aachen
Art der Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
des Haushaltsjahres
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
EUR
EUR
EUR
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden (GV)
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5. vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
3.1. vom öffentlichen Bereich
3.2 vom privaten Kreditmarkt
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7. Sonstige Verbindlichkeiten
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Wert
aus
SB 2015
mit einer Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
EUR
0,00
0,00
EUR
0,00
0,00
0,00
457.177.940,84
0,00
0,00
0,00
28.706,34
0,00
0,00
28.706,34
0,00
0,00
40.511.701,49
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21.245.034,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
395.421.204,67
0,00
0,00
0,00
28.706,34
0,00
0,00
28.706,34
0,00
0,00
462.438.039,98
0,00
0,00
0,00
31.728,08
0,00
0,00
31.728,08
0,00
0,00
0,00
457.149.234,50
457.149.234,50
0,00
0,00
40.511.701,49
40.511.701,49
0,00
0,00
21.245.034,68
21.245.034,68
0,00
0,00
395.392.498,33
395.392.498,33
0,00
0,00
462.406.311,90
462.406.311,90
0,00
444.198.339,81
0,00
444.198.339,81
209.198.339,81
0,00
209.198.339,81
235.000.000,00
0,00
235.000.000,00
0,00
0,00
0,00
377.583.961,82
0,00
377.583.961,82
17.293.468,05
17.293.468,05
0,00
0,00
18.603.880,95
14.823.423,32
8.944.164,24
68.151.230,49
45.137.191,53
1.055.725.758,28
14.823.423,32
8.944.164,24
68.151.230,49
45.137.191,53
404.059.518,93
0,00
0,00
0,00
0,00
256.245.034,68
0,00
0,00
0,00
0,00
395.421.204,67
14.025.658,54
8.121.419,97
53.940.869,98
48.873.886,86
983.587.718,10
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung
von Sicherheiten (Bürgschaften):
Stand: 14.02.2018
65.752.707,57
65.157.036,40
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 5.5
Rechnungsabgrenzungsspiegel
- 41 -
Anlage 5: Rechnungsabgrenzungsspiegel zum Jahresabschluss 2016
Gesamtbetrag
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Konto
31.12.2015
Zuführungen
EUR
Auflösungen
EUR
EUR
Aktive RAP für geleistete Zuwendungen:
19110000
Gesamtbetrag
31.12.2016
EUR
116.376.369,62
13.593.334,86
9.971.335,37
119.998.369,11
Sonstige Zuwendungen
3.939.897,65
4.095.939,30
3.719.184,56
4.316.652,39
Fördermittel U3-Ausbau
4.002.909,45
0,00
400.435,71
3.602.473,74
108.433.562,52
5.517.739,56
3.633.475,07
110.317.827,01
0,00
3.979.656,00
2.218.240,03
1.761.415,97
19110010
8.622.766,30
719.269,67
0,00
9.342.035,97
WB ARAP für Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung
19110011
-827.176,05
0,00
254.447,32
-1.081.623,37
Besoldung und Versorgung
19117011
19117111
4.361.319,84
4.588.644,55
4.361.319,84
4.588.644,55
Sonstige aktive RAP
19910000
3.075.344,47
2.359.060,59
2.394.583,04
3.039.822,02
StädteRegion ARAP
19950000
41.699.344,45
0,00
1.667.973,78
40.031.370,67
173.307.968,63
21.260.309,67
18.649.659,35 175.918.618,95
Zuführungen
EUR
Auflösungen
EUR
weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II)
weitergeleitete Zuwendungen E 49
ARAP für Zuwendungen mit Gegenleistungsverpflichtung
Summe:
Gesamtbetrag
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Konto
31.12.2015
EUR
Passive RAP für erhaltene Zuwendungen
39110000
Gesamtbetrag
31.12.2016
EUR
117.251.481,18
11.940.440,59
9.829.628,98
119.362.292,79
Sonstige Zuwendungen
4.846.149,52
2.443.045,03
3.599.982,10
3.689.212,45
Fördermittel U3-Ausbau
3.971.769,14
0,00
377.931,78
3.593.837,36
108.433.562,52
5.517.739,56
3.633.475,07
110.317.827,01
0,00
3.979.656,00
2.218.240,03
1.761.415,97
5.731.694,12
211.992,50
0,00
5.943.686,62
weitergeleitete Zuwendungen E 26 (Schulen, KP II)
weitergeleitete Zuwendungen E 49
PRAP für erhaltene Zuwendungen zur Weiterleitung
39110010
WB PRAP für erhaltene Zuwendungen zur Weiterleitung
39110011
-516.142,86
0,00
163.665,44
-679.808,30
Sonstige passive RAP
39910000
60.977.539,32
7.080.620,43
5.819.374,66
62.238.785,09
2.730.523,24
2.906.065,58
2.232.640,09
3.403.948,73
56.598.533,14
4.174.554,85
3.459.928,19
57.313.159,80
1.648.482,94
0,00
126.806,38
1.521.676,56
1.336.925,51
0,00
243.446,64
1.093.478,87
184.781.497,27
19.233.053,52
Sonstiges
Friedhofsgebühren
Ruherechtsentschädigung
PRAP für Derivate
Summe:
39912001
16.056.115,72 187.958.435,07
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 5.6
Übersicht Stiftungsvermögen
- 42 -
Anlage 6
Übersicht des Stiftungsvermögens zum 31.12.2016
1
Kinder- und
Jugendfonds
EUR
Summe
Stiftungsvermögen
EUR
2
Musik, Wiss. und
Kunst
EUR
3
Van Gils
4
Dassen
5
Poth
EUR
EUR
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1.960,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
181.793.684,96
23.472.176,14
301.301,53
0,00
0,00
0,00
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen
2. Wertpapiere des Anlagevermögens
26.248.974,28
15.000.000,00
2.494.760,02
821.218,43
16.684,30
10.915,30
149.746,70
102.807,60
242.080,98
166.191,73
73.913,10
49.148,37
B. Umlaufvermögen
I. Liquide Mittel
11.397.505,69
1.548.108,50
14.519,06
49.592,46
79.946,22
22.278,12
2.912.373,39
43.513,31
446,71
4.205,15
6.797,51
2.010,01
13.621,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude
II. Forderungen
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe Aktiva
A. Eigenkapital
I. Grundstockvermögen
II. Gewinnrücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag
B. Rückstellungen
C. Erhaltene Anzahlungen
D. Verbindlichkeiten
E. Passive Rechnungsabgrenzung
Summe Passiva
237.368.120,75
28.379.776,40
343.866,90
306.351,91
495.016,44
147.349,60
217.998.424,19
23.470.019,58
26.794.835,75
0,00
1.583.524,52
330.574,31
0,00
12.992,04
269.701,64
0,00
36.349,20
435.996,46
0,00
58.718,25
132.379,46
0,00
14.669,62
160.984,00
1.200,00
300,00
300,00
300,00
300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
216,13
0,55
1,07
1,73
0,52
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
418.692,98
-
242.048.120,75
28.379.776,40
Seite 1 von 3
343.866,90
306.351,91
495.016,44
147.349,60
Stiftungsvermögen
6
Ausbildungsfonds
7
Salvatorkirche
8
Broudlet Startz
9
Mies-van-der-Rohe
10
Stiftung Bischoff
11
Elisabethspitalfonds
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen
2. Wertpapiere des Anlagevermögens
B. Umlaufvermögen
I. Liquide Mittel
II. Forderungen
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe Aktiva
A. Eigenkapital
I. Grundstockvermögen
II. Gewinnrücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.583.110,92
0,00
9.889.801,68
0,00
26.318.408,61
58.108.787,17
241.846,51
161.737,51
15.532,18
10.371,66
3.533.202,94
2.209.355,75
33.662,83
22.430,61
0,00
0,00
6.907.337,17
3.885.944,48
59.379,02
4.447,27
1.113.819,78
10.094,41
220.212,18
553.308,95
6.615,03
423,55
99.472,72
917,21
7.180,01
2.255.813,11
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13.621,44
4.052.688,99
30.774,66
16.845.652,87
67.105,06
26.545.800,80
71.724.812,32
3.994.882,53
0,00
57.499,22
27.814,84
0,00
2.659,71
14.122.044,92
0,00
2.717.377,81
60.256,85
0,00
6.547,98
26.161.734,63
0,00
231.335,68
68.039.856,72
0,00
7.962.175,69
300,00
300,00
1.400,00
300,00
140.528,00
7.940,00
C. Erhaltene Anzahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
D. Verbindlichkeiten
7,24
0,11
4.830,14
0,23
12.202,49
394.839,91
0,00
0,00
0,00
B. Rückstellungen
,
E. Passive Rechnungsabgrenzung
Summe Passiva
0,00
4.052.688,99
0,00
30.774,66
0,00
16.845.652,87
Seite 2 von 3
67.105,06
26.545.800,80
76.404.812,32
Stiftungsvermögen
12
Alten- und
Siechenfonds
EUR
13
Armenfonds
14
Cockerill u.
Liebermann
EUR
EUR
15
Graf von Nellessen
16
Stiftung Houben
EUR
EUR
17
Familienstiftung
Vonachten
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
0,00
0,00
1.960,99
0,00
0,00
0,00
29.155.719,93
15.641.816,25
15.322.562,73
0,00
0,00
0,00
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen
2. Wertpapiere des Anlagevermögens
8.081.899,95
4.770.042,08
2.147.412,87
1.425.243,77
2.137.345,00
1.249.027,31
146.432,79
97.427,79
9.230,04
6.172,71
17.886,90
11.964,90
B. Umlaufvermögen
I. Liquide Mittel
4.010.591,54
1.379.349,43
2.184.282,25
137.575,75
2.821,00
7.179,75
224.718,83
59.655,01
195.879,48
3.985,19
251,96
488,60
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude
II. Forderungen
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe Aktiva
A. Eigenkapital
I. Grundstockvermögen
II. Gewinnrücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag
B. Rückstellungen
C. Erhaltene Anzahlungen
D. Verbindlichkeiten
E. Passive Rechnungsabgrenzung
Summe Passiva
46.242.972,33
20.653.477,33
21.091.057,76
385.421,52
18.475,71
37.520,15
40.276.153,22
0,00
5.962.822,84
18.957.645,20
0,00
1.694.283,13
17.973.350,66
0,00
3.116.335,73
366.966,00
0,00
11.563,49
18.456,00
0,00
-280,35
35.775,00
0,00
1.445,02
3.870,00
1.500,00
1.300,00
546,00
300,00
300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
126,27
49,00
71,37
6.346,03
0,06
0,13
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.242.972,33
20.653.477,33
21.091.057,76
Seite 3 von 3
385.421,52
18.475,71
37.520,15
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 5.7
Übersicht Ermächtigungsübertragungen
- 43 -
EU-Liste 2016
Investitionen
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
24.964,14 €
11.365,93 €
Bemerkungen
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-00100-990-1
Beschaffung von beweglichem Ve
78659999
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-00100-990-2
Beschaffung von Reinigungsmasc
78659999
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv
5.000,00 €
0,00 €
4.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-00100-990-3
Beschaffung von Fahrzeugen
78659999
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv
109.686,53 €
51.621,94 €
57.407,68 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-00100-990-4
VGF Krämerstr., Umbau und ener
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
800.000,00 €
0,00 €
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-00100-990-7
Umzugsbedingte Umbauten -J-
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
36.652,52 €
10.652,52 €
26.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-00100-990-8
Umsetzung v. Brandschutzvorschriften
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
550.699,35 €
50.699,35 €
91.540,73 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-00100-990-9
Verwaltungsgebäude Katschhof,
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
363.957,20 €
70.165,40 €
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-00100-991-6
VerwGebäude Römerstraße Sanierung
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
145.824,70 €
29.963,50 €
115.861,20 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
5-010604-900-01100-300-1
Sanierung Spielcasino Monheimsallee
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
2.493.841,70 €
0,00 €
2.493.841,70 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
010901
Finanzsteuerung u. -controlling
5-010901-900-00100-900-1
Erwerb von Vermögensgegenständen
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
011001
IT-Management
5-011001-900-00200-900-3
Projekte und Internetstadt
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
011301
Bodenvorratung
5-011301-900-00100-100-3
Allg. Grunderwerb
78210000
Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u
011301
Bodenvorratung
5-011301-900-00100-100-5
Herausgabe von Kaufpreisen -J-
78210000
011301
Bodenvorratung
5-011301-900-00100-101-1
Rückerwerb Kurbrunnenstraße 6
78210000
011302
Rechte an städt. Liegenschaften
5-011302-900-00200-050-1
Rechte der Stadt an Grundst. D
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
5-011303-900-00700-300-1
Reimannstraße 8-12, Modernisierung
78510000
Hochbaumaßnahmen
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
5-011303-900-01000-300-1
Sigmundstraße 22-24
78510000
Hochbaumaßnahmen
632.521,04 €
531.802,45 €
100.718,59 € lft. Gewoge-Maßnahme
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
5-011303-900-02400-300-4
Soziale Stadt Nord
78510000
Hochbaumaßnahmen
3.091.692,00 €
2.174.296,85 €
917.395,15 € lft. Gewoge-Maßnahme
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
5-011303-900-02400-300-7
Erstellung 2. Fluchtweg
78510000
Hochbaumaßnahmen
139.900,00 €
0,00 €
139.900,00 € lft. Gewoge-Maßnahme
011304
Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz
5-011304-100-00100-050-1
Camp Pirotte Geländeentwicklung
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
37.158,47 €
0,00 €
011304
Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz
5-011304-100-00100-050-1
Camp Pirotte Geländeentwicklung
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
1.540.737,40 €
0,00 €
011401
Gebäudemanagement
5-011401-900-00100-990-1
Sanierungsprogramm für außersc
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
4.893.278,02 €
1.066.007,41 €
2.718.959,37 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
011401
Gebäudemanagement
5-011401-900-00100-990-3
Blücherplatz
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
175.545,23 €
78.073,72 €
97.471,51 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
011902
Bezirk 2 Eilendorf
5-011902-200-00500-990-1
Bezirksamt Eilendorf
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
310.958,29 €
246.184,62 €
52.273,67 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
011903
Bezirk 3 Haaren
5-011903-300-00100-990-1
Verlagerung Bezirksamt Aachen-
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
553.007,29 €
531.713,37 €
21.293,92 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
011903
Bezirk 3 Haaren
5-011903-300-00500-900-5
Verwendung Bezirksmittel Aache
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
9.302,50 €
1.560,64 €
011904
Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim
5-011904-400-00100-900-1
Erwerb von Vermögensgegenständen
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
794,33 €
0,00 €
011904
Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim
5-011904-400-00100-900-1
Erwerb von Vermögensgegenständen
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
1.205,67 €
500,00 €
011905
Bezirk 5 Laurensberg
5-011905-500-00500-050-1
Investitionen BA 5 Laurensberg
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
9.500,00 €
1.156,58 €
011906
Bezirk 6 Richterich
5-011906-600-00400-900-1
Beschaffung Sachanlagevermögen
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
4.729,56 €
0,00 €
011906
Bezirk 6 Richterich
5-011906-600-00700-300-9
Umbau Bezirksamt Richterich
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
180.000,00 €
012001
Beteiligungscontrolling
5-012001-900-00600-050-5
Anschaffung Elektrobusse ASEAG
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
4.050.000,00 €
0,00 €
020101
Sicherheit und Ordnung
5-020101-900-00700-900-1
Errichtung Funksystem
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
10.237,17 €
7.625,71 €
2.611,46 € Übertragung aufgrund vertraglicher Bindung
020101
Sicherheit und Ordnung
5-020101-900-00700-900-1
Errichtung Funksystem
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
5.845,21 €
2.647,68 €
3.197,53 € Übertragung aufgrund vertraglicher Bindung
020206
Marktwesen
5-020206-014-00100-900-1
Stromversorgung Wochenmarkt BA 0
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
100.000,00 €
0,00 €
100.000,00 €
020206
Marktwesen
5-020206-114-00100-900-1
Stromkasten Wochenmarkt BA 1
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
28.000,00 €
0,00 €
28.000,00 €
021001
Bürgerservice
5-021001-900-00200-300-2
Umbau Bürgerservice Verw.Geb.
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
768.452,70 €
270.993,27 €
021401
Wahlen
5-021401-900-00100-900-2
Beschaffung bewegl. Vermögen
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
23.205,00 €
0,00 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-00700-900-1
Beschaffung Rüstwagen Gefahrgut
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
477.000,00 €
26.170,48 €
450.829,52 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-01400-900-1
Ersatzbesch. v. Tanklöschfahrz
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
903.000,00 €
888.044,94 €
14.926,57 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-02700-300-5
Umbau Stolberger Str. zur Rett
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
660.000,00 €
0,00 €
660.000,00 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-02700-300-5
Umbau Stolberger Str. zur Rett
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
6.085.870,23 €
769.748,43 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-03900-900-1
Beschaffung Einsatzleitwagen
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
40.000,00 €
30,86 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-04900-900-1
Beschaffung Einsatzleitwagen
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
158.500,00 €
117.118,73 €
41.381,27 € Beschaffung eines Kommandowagens
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-06000-900-1
Beschaffung eines Wechsellader
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
355.000,00 €
334.947,02 €
16.541,22 € abschließende Beschaffungen zur Inbetriebnahme
1.300,00 €
0,00 €
697.122,03 €
360.967,43 €
4.708.644,14 €
1.637.954,11 €
Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u
789.979,38 €
309.140,00 €
Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u
1.100.000,00 €
0,00 €
2.259,56 €
59,56 €
159.785,00 €
0,00 €
4.678,59 € Gesellschafterdarlehen E 26, Übertragung der IST-Auszahlungen Stand 31.12.16
800.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
293.791,80 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
1.080,00 €
Mittelübertragung, da in 2017 nicht ausreichend Mittel zur Begleichung der Rechnung zur
Verfügung stehen
332.073,53 € Vertragliche Verpflichtung gegenüber der Regio IT
2.098.620,34 € Allgemeiner Grunderwerb
480.839,38 € ausnahmsweise Übertragung der J-Maßnahme, da Rückabwicklung
1.100.000,00 €
Übertragung zur Sicherstellung der Möglichkeit zur Zahlung des Kaufpreises für das
Gebäude
Ausnahmegenehmigung zur Übertragung der J-Maßnahme, da Ansatz 2017 lediglich
2.200,00 € 1.000 € beträgt, Dienstbarkeiten o.ä. in Höhe von rd. 6.000,00 € in 2017 jedoch bereits jetzt
schon absehbar sind
0,00 €
159.785,00 € lft. Gewoge-Maßnahme
37.158,47 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss
1.540.737,40 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss
7.741,86 € Montage Knotenpunktsystem für Wanderer in Haaren
785,40 € Beschaffung eines Sideboards für den Sitzungssaal des BA 4
705,67 € Besucherstühle für den Wartebereich des BA 4
3.300,00 € Modernisierung Trauerhalle Friedhof Hand
4.729,56 € Beschaffung Nadelvliesplatten aus bez. Mitteln
180.000,00 € Gesellschafterdarlehen Maßnahme nicht abgeschlossen
4.050.000,00 € Fördermaßnahme ASEAG gem. KomInvFöG
aufgrund verzögerter Planungsarbeiten des E 16 und der derzeitigen Überarbeitung des
Gesamtkonzeptes kommt es zur Maßnahmenverzögerung
in 2016 zu erfolgende Kostenübernahme konnte noch nicht realisiert werden und wird
stattdessen in 2017 erwartet
520.459,43 € Fortsetzungsmaßnahme, Abrechnung mit E 26 steht noch aus
23.205,00 € Beschaffung von Wahlkoffern (keine Verausgabung in 2016)
Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere
Beschaffungsmaßnahmen Priorität
Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere
Beschaffungsmaßnahmen Priorität
Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere
Beschaffungsmaßnahmen Priorität
5.316.121,80 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
39.969,14 €
Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere
Beschaffungsmaßnahmen Priorität
Seite 1 von 14
EU-Liste 2016
Investitionen
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
Bemerkungen
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-07200-900-1
Beschaffung von Abrollbehältern
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
249.170,00 €
183.193,75 €
56.287,00 € Fortsetzungsmaßnahme
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-07700-900-1
Beschaff. Einsatz-Werkstattger
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
304.907,57 €
221.179,54 €
61.121,86 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-08200-900-1
Ersatzbeschaffung Gerätewagen MANV
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
135.000,00 €
56.951,95 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-08300-900-1
Ersatzbeschaffung Gerätewagen SRG
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
149.729,64 €
78.311,76 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-08400-990-1
Logistikhalle Abrollbehälter W
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
850.000,00 €
34.825,56 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-08400-990-7
Neubau Gerätehaus Richterich
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
37.500,00 €
0,00 €
37.500,00 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-08400-990-8
Neubau Gerätehaus Sief
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.045.374,35 €
0,00 €
1.045.374,35 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-09000-900-1
Trafoanlage zur Stromversorgun
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
150.000,00 €
452,20 €
149.547,80 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-10000-900-1
Verwendung der Mittel Kreispauschale
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
65.496,40 €
139,23 €
021501
Brandbekämpfung
5-021501-900-11600-900-1
Ersatzbeschaffung Wechsellader
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
98.000,00 €
95.267,63 €
021503
Abwehr von Großschadensereignissen
5-021503-900-01100-900-1
Besch.v. Ausrüstungsgegenständen -J-
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
24.500,00 €
2.264,81 €
021503
Abwehr von Großschadensereignissen
5-021503-900-01400-900-1
Beschaffung von Löschgruppenfa
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
250.000,00 €
0,00 €
021701
Notfallrettung
5-021701-900-02000-900-1
Umgestaltung Stolbergerstr. z.
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
021701
Notfallrettung
5-021701-900-02500-900-1
Ersatz beschädigter Einsatzmit
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
021801
Leitstelle
5-021801-900-00100-900-4
Beschaffungen für die Leitstelle
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
33.000,00 €
0,00 €
33.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme aus 2016; Fördermittel in 2018 einzuplanen; ecall
030101
Grundschulen
5-030101-000-00400-900-1
Ausst Pavillonklassen GS Höfchensweg
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
20.000,00 €
0,00 €
20.000,00 € Ausstattung nach Fertigstellung des Ersatzbaus
030101
Grundschulen
5-030101-100-00200-990-9
Fassadenbeleuchtung GS Marktstr.
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
6.143,00 €
0,00 €
030101
Grundschulen
5-030101-800-00500-900-1
Umgestaltung Schulhöfe
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-990-1
Schulreparaturprogramm
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-990-1
Schulreparaturprogramm
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.146.202,14 €
781.310,72 €
364.891,42 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-990-2
Modernisierung GS Kornelimünster
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
2.421.023,94 €
1.949.044,37 €
471.979,57 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-990-5
Ersatz Pavillonklassen GS Höfc
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
35.493,15 €
4.349,15 €
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-990-5
Ersatz Pavillonklassen GS Höfc
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.161.057,80 €
46,28 €
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-990-6
Neubau Turnhalle GS Marktstr.
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.530.819,43 €
607.981,52 €
1.044.837,91 €
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-990-7
Bau OGS-Maßnahmen
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.675.645,45 €
103.413,68 €
1.572.231,77 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-991-5
Umbau Turnhalle GS Marktstraße
53.600,00 €
0,00 €
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-991-5
Umbau Turnhalle GS Marktstraße
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
13.400,00 €
0,00 €
13.400,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-991-6
Gute Schule 2020, Umbau GS Kai
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
385.000,00 €
0,00 €
385.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-991-7
TH KGS Feldstr. (AC-Nord)
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
917.000,00 €
14.668,36 €
902.331,64 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030101
Grundschulen
5-030101-900-00100-991-8
Gute Schule 2020,Ersatzbau KGS
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
210.000,00 €
0,00 €
210.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030102
Hauptschulen
5-030102-900-00100-990-1
Schulreparaturprogramm
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
772.758,73 €
0,00 €
463.928,46 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030102
Hauptschulen
5-030102-900-01700-900-1
Schulhofumgest GHS Aretzstr (A
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
100.000,00 €
0,00 €
100.000,00 €
030103
Realschulen
5-030103-900-00100-990-1
Schulreparaturprogramm
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.548.984,80 €
601.149,14 €
030103
Realschulen
5-030103-900-01200-900-1
Schulhofumgest Hugo-Junkers-Rs
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
150.871,28 €
103.931,48 €
030104
Gymnasien
5-030104-400-00100-900-1
Erwerb von Sachanlagevermögen
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
030104
Gymnasien
5-030104-900-00100-990-1
Schulreparaturprogramm
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
030104
Gymnasien
5-030104-900-00100-990-2
Umbau Seminargeb. f. Einhard-G
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
27.356,33 €
1.173,11 €
26.183,22 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030104
Gymnasien
5-030104-900-00100-990-8
Umbau Lehrertoiletten Rhein-Ma
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
20.968,37 €
9.512,69 €
11.455,68 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030104
Gymnasien
5-030104-900-02000-990-8
Sanierung Einhard-Gymnasium
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
4.400.000,00 €
0,00 €
030104
Gymnasien
5-030104-900-02000-990-8
Sanierung Einhard-Gymnasium
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
489.000,00 €
0,00 €
030105
Gesamtschulen
5-030105-100-00100-990-2
Sanierung Hausmeisterwohnhaus
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
224.100,00 €
15.918,18 €
030105
Gesamtschulen
5-030105-100-00200-900-7
Verwendung Bezirksmittel Aache
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
5.200,00 €
1.700,00 €
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-00100-990-1
Schulreparaturprogramm
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
540.000,00 €
0,00 €
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-00100-990-1
Schulreparaturprogramm
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.373.738,03 €
545.331,04 €
1.137.237,26 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-00100-990-3
Aufzug Gesamtschule Brand
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
113.279,46 €
109.514,35 €
3.765,11 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere
Beschaffungsmaßnahmen Priorität
78.048,05 € Bestellung des Gerätewagens in 2016
71.417,88 € Bestellung bereits in 2016 erfolgt
815.174,44 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
65.357,17 € Bestellungen bereits in 2016 erfolgt
2.732,37 € Umbauarbeiten am Fahrzeug
22.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme
128.000,00 €
Forsetzungsmaßnahme; aufgrund Brandschaden in 2015 hatten andere
Beschaffungsmaßnahmen Priorität
78650000
5.400.000,00 €
0,00 €
314.000,00 €
307.066,32 €
82.154,92 €
18.207,52 €
1.754.690,20 €
781.481,95 €
5.400.000,00 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
6.933,68 € beschädigte Fahrzeuge
6.142,59 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen (BVM)
63.947,40 € Fortsetzung der Maßn. Höfchensweg u Marktschule, Schulssrechnung Reumontstr.
973.208,25 € Weiterleitung Schulpauschale 2016 an E 26
31.144,00 € Weiterleitung von Spendengeldern aus 2016 an E 26
1.161.011,52 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen,
hiervon 122.000,00 € EU verl v 5-010604-900-00100-990-8-7865000
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
53.600,00 € Fördermittel-Weiterleitung an E26, Maßnahme nicht abgeschlossen
Fördermaßnahme im Rahmen des Gesamtprojekts AC Nord, keine Zahlungsanordnung in
2016
4.500,00 €
3.407,83 €
2.219.627,18 €
736.612,75 €
697.835,66 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
46.939,80 € Fortsetzungsmaßnahme
1.092,17 € Bezirksmittel für Baumlehrpfad, Restbeschaffungen
1.483.014,43 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
4.400.000,00 € KomInFöG-Mittel für E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
489.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
244.181,82 €
Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen,
hiervon 36.000,00 € EU verl v 5-010604-900-00100-990-8-7865000
3.500,00 € Bezirksmittel fürFahrradständer, Restbeschaffungen
540.000,00 € Fördermittel-Weiterleitung an E26, Maßnahme nicht abgeschlossen
Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen,
hiervon 110.000,00 € EU verl v 5-010604-900-00100-990-8-78650000
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-00100-990-4
4. Gesamtschule
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
9.882.140,06 €
3.968.714,66 €
6.633.425,40 € hiervon 305.000,00 € EU verl v 5-011401-900-00100-990-1-78650000
hiervon 250.000,00 € EU verl v 5-030103-900-00100-990-1-78650000
hiervon 55.000,00 € EU verl v 5-080101-000-00200-990-1-78650000
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-00100-990-5
Neubau 3. Gesamtschule
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
Seite 2 von 14
96.816,77 €
0,00 €
96.816,77 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
EU-Liste 2016
Investitionen
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
78650000
Kostenartenbezeichnung
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
100.000,00 €
0,00 €
Bemerkungen
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-00100-990-6
Alte Turnhalle 4. Gesamtschule (IKS)
100.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-01200-900-1
Ausstattung 4. Gesamtschule
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
439.000,00 €
312.489,70 €
126.510,30 € offene Aufträge u Restbeschaffungen der Aussattung
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-01200-900-2
Ausstattung Mensa 4. Gesamtschule
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
161.000,00 €
125.588,75 €
35.411,25 € offener Auftrag u Restbeschaffung der Aussattung
030105
Gesamtschulen
5-030105-900-01300-900-1
Erwerb von Lizenzen
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
4.899,27 €
407,04 €
030106
Förderschulen
5-030106-900-00100-990-1
Schulreparaturprogramm
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
336.664,02 €
0,00 €
336.663,85 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030106
Förderschulen
5-030106-900-00100-990-7
Umbau Förderschule Kennedypark
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
272.000,00 €
247.108,97 €
24.891,03 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030301
Medienzentrum
5-030301-900-00100-810-1
Beschaffg v bewegl Vermg., Fes
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
2.656,37 €
433,45 €
030301
Medienzentrum
5-030301-900-00100-810-1
Beschaffg v bewegl Vermg., Fes
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
51.443,63 €
14.240,01 €
030302
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl
5-030302-900-00100-990-2
Mensenprogramm
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
171.184,97 €
79.511,13 €
91.673,84 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030302
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl
5-030302-900-00100-990-5
Inklusion
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
504.100,00 €
12.297,84 €
491.802,16 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
030302
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl
5-030302-900-00800-900-1
Einrichtung für Inklusionsmaßnahmen
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
030302
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl
5-030302-900-01000-900-1
Innenstadtkonzept (ISK)
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
040901
Theater und Musik
5-040901-900-00100-990-1
Aussenhaut und WC-Sanierung
78650000
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-800-00100-350-1
Zuweisungen für Maßnahmen U-3
78150000
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-800-00100-350-1
Zuweisungen für Maßnahmen U-3
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-800-00100-810-1
U3 Ausbau städt Kitas Einrichtung
78350000
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-800-00600-900-1
Familienzentren
78350000
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-800-00900-900-1
Besch. f. Außenspielflächen d.
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-990-3
Neubau Familienzentrum Sandhäuschen
78650000
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-990-5
Modernisierung KG Reimser Str.
78650000
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-990-8
U3-Ausbaumaßnahmen
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-990-9
Erweiterung Raumprogramm Kitas
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-991-2
Ersatzbau Kita Talbotstr.
78650000
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-991-3
U3-Ausbaumaßnahmen, 2. Stufe
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-991-5
Um- und Anbauten städt Kitas U3
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-991-6
Kita-Programm-Ausbau
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-991-7
U3 Betreuung gem. KomInFöG
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00100-991-7
U3 Betreuung gem. KomInFöG
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
133.000,00 €
0,00 €
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00300-300-2
Zuschüsse an freie Träger
78180000
Allgemein Investitionszuschüsse an übrig
1.009.400,00 €
155.250,00 €
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00300-300-3
Städt. Zuschüsse an freie Träger
78180000
Allgemein Investitionszuschüsse an übrig
313.443,04 €
256.418,00 €
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-00900-050-9
Programm „Sprache Schlüssel zu
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
22.400,00 €
17.335,01 €
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
5-060101-900-01000-300-9
Neubau Stettiner u. Lochner Str.
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
450.000,00 €
0,00 €
450.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-00500-900-1
Bau Spielplatz "Alter Tivoli"
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
140.000,00 €
0,00 €
140.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-00500-900-1
Bau Spielplatz "Alter Tivoli"
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
13.000,00 €
0,00 €
13.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-00500-900-1
Bau Spielplatz "Alter Tivoli"
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
45.000,00 €
0,00 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-00900-900-1
OT Talstraße
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
265.000,00 €
224.526,98 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-00900-900-1
OT Talstraße
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
135.215,15 €
54.566,41 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-00900-900-2
Ausstattung für OT Talstr.
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-00900-900-2
Ausstattung für OT Talstr.
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-01300-900-1
Neumarkt
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
130.000,00 €
0,00 €
130.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-01300-900-1
Neumarkt
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
100.000,00 €
0,00 €
100.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-01300-900-2
Suermondtpark
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
314.000,00 €
290.562,48 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-000-01300-900-2
Suermondtpark
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
273.532,35 €
236.302,54 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-100-00300-900-1
Rahmenplan Brand
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
200.000,00 €
0,00 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-200-00100-400-1
Neub. Spielplatz Brander/Breit
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
30.000,00 €
0,00 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-800-00100-900-2
Um- und Neugestaltung von Bolz
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
100.000,00 €
0,00 €
100.000,00 € Submissionsergebnis f. Bolzplatz Tal liegt vor
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-800-00400-900-1
Ausgl für nicht geschaffene Sp
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
113.880,00 €
0,00 €
113.880,00 € zweckgebundene Verwendung von Investorenausgleichzahlungen aus J-Maßn 2016
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-900-00300-810-1
Bewegl. VermGG f. Jugendberufs
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
37.989,96 €
0,00 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-900-00300-810-1
Bewegl. VermGG f. Jugendberufs
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
47.010,04 €
3.579,94 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
5-060201-900-01000-900-1
Innenstadtkonzept (ISK)
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
65.000,00 €
0,00 €
65.000,00 € Gesamtfördermaßnahme "Innenstadtkonzept 2022" wurde begonnen (Teilprojekt)
060301
Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien
5-060301-900-00400-300-1
Maßn betriebliche Kommission
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
30.000,00 €
0,00 €
30.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßn nicht abgeschlossen (verl v Kontierung 78530000)
4.492,23 € Abschluss der Umstellungsmaßn in den Sommerferien 2017
2.222,92 € offene Beschaffung des Medienzentrums für Depot Talstr aus 2016, kein Ansatz 2017
37.203,62 € offene Beschaffungen für Depot Talstr aus 2016 u Spende, Ansatz 2017 nicht ausreichend
5.855,09 €
4.306,07 €
30.000,00 €
0,00 €
1.164,06 € offener Auftrag aus 2016, da nicht durch Ansatz 2017 abfangbar
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
69.012,57 €
59.631,25 €
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
452.000,00 €
0,00 €
452.000,00 € Fördermittel-Weiterleitung an E26, Maßnahme nicht abgeschlossen
35.000,00 €
0,00 €
35.000,00 € Fördermaßnahme 2016, Abruf 90% Bundeszuweisung in 12/2016
Investitionsauszahlungen für Festwerte
817.840,00 €
179.115,18 €
Investitionsauszahlungen für Festwerte
48.925,77 €
25.849,00 €
229.174,01 €
66.980,13 €
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
20.207,41 €
13.207,41 €
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
136.113,74 €
0,00 €
60.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
15.728.180,87 €
5.298.836,42 €
10.429.344,45 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
933.838,15 €
502.494,63 €
431.343,52 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
2.079.882,39 €
1.586.427,73 €
456.209,35 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.536.400,00 €
0,00 €
1.536.400,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
40.000,00 €
0,00 €
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
200.000,00 €
0,00 €
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
1.200.000,00 €
0,00 €
30.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme
9.381,32 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
363.475,36 € f. Rechnungen Kita Reimser Straße
23.076,77 € zweckbegundene Verwendung von Fördermitteln
128.554,00 € Verzögerung der den Beschaffungen vorausgehenden Baumaßnahmen
6.999,54 € Gesellschafterdarlehen E 26, Schlussrechnung
40.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
280.000,00 €
Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
80.000,00 € EU verl v 5-060101-900-00100-991-1-78650000
Seite 3 von 14
1.200.000,00 € Fördermittel-Weiterleitung an E26, Maßnahme nicht abgeschlossen
133.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
121.500,00 € Weiterleitung der Fördermittel ans DRK f. Kita Eintrachtstr. u für BonkiDz
57.025,04 € Schlussrechnung zur Ausstattung liegt vor
3.059,22 € zweckgebundene Verwendung von Fördermitteln aus 2016
45.000,00 € Fortsetzungsmaßnahme, Ausschreibung erfolgte 2016
41.056,12 € offene Aufträge u Restbeschaffungen für Spielplatz
80.648,74 € offene Aufträge u Fertigstellung Spielplatz
9.190,00 €
5.990,00 €
3.200,00 € offene Aufträge u Restbeschaffungen
14.895,12 €
4.792,02 €
10.103,10 € offene Aufträge u Restbeschaffungen
11.041,37 € offene Aufträge u Fertigstellung des Spielplatzes
37.229,81 € offene Aufträge u Fertigstellung des Spielplatzes
200.000,00 €
Bestandteil des Stadterneuerungsprogramms 2008 "Integriertes Handlungskonzept / Aktives
Stadtzentrum Aachen-Brand", Gesamtantrag wurde 2012 bewilligt.
30.000,00 € offene Aufträge u Fertigstellung des Spielplatzes
37.989,76 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016: Sondermittel für Erstausstattung Depot Talstraße
3.319,51 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016: Sondermittel für Erstausstattung Depot Talstraße
EU-Liste 2016
Investitionen
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
Bemerkungen
080101
Turn- und Sporthallen
5-080101-000-00100-900-1
Ausstattung Sporthalle 4. Gesa
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
080101
Turn- und Sporthallen
5-080101-000-00200-990-1
Neubau Sporthalle 4. Gesamtschule
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
080101
Turn- und Sporthallen
5-080101-100-00300-900-1
Ausstattung Turnhalle Brand- M
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
080102
Sportplätze & Stadien
5-080102-100-00100-900-1
Neubau Spplatz Brand Lärmschutzwall
78520000
Tiefbaumaßnahmen
080102
Sportplätze & Stadien
5-080102-900-00200-900-1
Umwandlung v SpPl in Kunstrase
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
118.063,47 €
18.888,12 €
99.175,35 € fortl. Maßnahme
080102
Sportplätze & Stadien
5-080102-900-00200-900-2
Trainingsbel.-Anlagen auf Spor
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
194.407,95 €
91.078,17 €
44.841,14 € notwendige Erneuerungsmaßnahmen und besondere Gegebenheiten
080102
Sportplätze & Stadien
5-080102-900-00300-050-1
Beteil. Sportplatzanlage Kitze
78170000
Allge Investitionszuschüsse an private U
30.000,00 €
25.000,00 €
080202
Vereinssport
5-080202-900-00100-900-1
Zusch.z. Bau vereinseigener Sp
78180000
Allgemein Investitionszuschüsse an übrig
20.000,00 €
0,00 €
080301
Freibad
5-080301-904-00400-990-1
Modernisierung Freibad Hangeweiher
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
2.008.540,29 €
1.481.116,46 €
527.211,89 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
080302
Hallenbäder
5-080302-003-00200-990-1
Sanierung an städt. Schwimmhallen
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.061.020,68 €
864.926,68 €
196.094,00 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
5-090101-000-00600-300-1
Suermondtviertel
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
12.659,75 €
3.223,56 €
9.436,19 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
5-090101-000-00600-300-1
Suermondtviertel
78520000
Tiefbaumaßnahmen
50.362,40 €
38.908,50 €
10.214,33 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
5-090101-300-00100-300-1
Umsetzung IHK Haaren
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
5-090101-300-00100-300-1
Umsetzung IHK Haaren
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
5-090101-300-00100-300-1
Umsetzung IHK Haaren
78520000
Tiefbaumaßnahmen
090301
Geoinformationsdienste, -management u.a.
5-090301-900-00100-900-1
Geodateninfrastruktur/3D Stadtmodell
78910000
Sonstige Investitionsauszahlungen
79.500,00 €
0,00 €
090401
Bodenordnung, Bewertung, Ortsbaurecht
5-090401-400-00100-100-1
Umlegung Kornelimünster West
78210000
Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u
165.000,00 €
0,00 €
100201
Bauverwaltung
5-100201-900-00300-900-7
Beschaffung Elektrofahrzeuge
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
15.379,90 €
0,00 €
100201
Bauverwaltung
5-100201-900-00300-900-7
Beschaffung Elektrofahrzeuge
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
60.000,00 €
0,00 €
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00100-900-1
Beschaff. von Vermögensgegenst
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
1.434.860,00 €
578.740,94 €
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00200-990-1
Herrichtung Übergangswohnheim
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.138.500,00 €
0,00 €
1.138.500,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00200-990-4
Erwerb von Containern
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
2.523.960,50 €
945.037,78 €
1.578.922,72 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00200-990-4
Erwerb von Containern
78659999
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Inv
2.425.400,00 €
1.322.677,99 €
1.129.036,53 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00200-990-5
Herrichtung Übergangswohnheim
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
288.328,42 €
133.480,43 €
154.847,99 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00200-990-7
HerrichtungÜbergangswohnheimTe
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
45.000,00 €
2.490,00 €
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00200-990-7
HerrichtungÜbergangswohnheimTe
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
0,00 €
0,00 €
1.319.000,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00200-990-8
Unterbringungsmöglichkeiten Fl
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.751.627,64 €
0,00 €
1.751.627,64 € Gesellschafterdarlehen E 26, MN nicht abgeschlossen
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00400-900-3
Herrichtung von Grundstücken
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
1.004.627,64 €
84.433,13 €
920.194,51 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00400-900-3
Herrichtung von Grundstücken
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
679.372,36 €
0,00 €
709.372,36 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00600-900-1
Sonderprogr. NRW, Übergangswohnheime
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
54.000,00 €
0,00 €
100803
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
5-100803-900-00600-900-1
Sonderprogr. NRW, Übergangswohnheime
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
5.500,00 €
0,00 €
110102
Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäl
5-110102-900-00100-300-1
Kanalerneuerung (Stawag)
78520000
Tiefbaumaßnahmen
18.856.835,50 €
14.434.693,48 €
110301
Brunnenversorgung und Bachverrohrung
5-110301-800-00100-400-1
Erneuerung Leitung Wurmbach
78520000
Tiefbaumaßnahmen
230.000,00 €
110301
Brunnenversorgung und Bachverrohrung
5-110301-900-00200-500-1
Erneuerung Marktleitung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
70.000,00 €
0,00 €
70.000,00 € Vertagliche Verpflichtung
110301
Brunnenversorgung und Bachverrohrung
5-110301-900-00900-300-1
Bachkanäle
78520000
Tiefbaumaßnahmen
818.113,09 €
294.494,07 €
523.619,02 € Vertragliche Verpflichtung
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-00100-300-1
Bismarckstraße Erneuerung
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
1.500,00 €
0,00 €
1.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-00100-300-1
Bismarckstraße Erneuerung
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
11.000,00 €
0,00 €
11.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-00100-300-1
Bismarckstraße Erneuerung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
408.270,94 €
336.159,05 €
72.111,89 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-00300-300-1
Grüner Weg, Umbau
78520000
Tiefbaumaßnahmen
241.000,00 €
1.428,00 €
61.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-00800-300-1
RWTH-Kernbereich (Templergraben)
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
15.283,52 €
0,00 €
15.283,52 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-00800-300-1
RWTH-Kernbereich (Templergraben)
55.101,26 €
0,00 €
55.101,26 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-00800-300-1
RWTH-Kernbereich (Templergraben)
78520000
Tiefbaumaßnahmen
308.326,17 €
3.798,00 €
304.528,17 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01000-300-1
K4-Grauenhoferweg, Umb. Linter
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
17.600,00 €
0,00 €
17.600,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01000-300-1
K4-Grauenhoferweg, Umb. Linter
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
87.400,00 €
0,00 €
87.400,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01000-300-1
K4-Grauenhoferweg, Umb. Linter
78520000
Tiefbaumaßnahmen
1.516.666,61 €
950.783,49 €
565.883,12 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01100-300-1
B264 Lütticher St. Brüsseler R
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
15.000,00 €
1.329,57 €
13.670,43 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01100-300-1
B264 Lütticher St. Brüsseler R
78520000
Tiefbaumaßnahmen
210.000,00 €
43.245,17 €
60.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01400-300-1
Mühlental, grundh.Erneuer.(Bei
78520000
Tiefbaumaßnahmen
35.580,26 €
0,00 €
35.580,26 € anhängiger Rechtsstreit
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01500-300-1
Grauenhofer Weg, Erschließung
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
11.480,04 €
0,00 €
11.480,04 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01500-300-1
Grauenhofer Weg, Erschließung
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-01500-300-1
Grauenhofer Weg, Erschließung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-02100-300-1
Metzgerst. Ausbau Feldstr. - S
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-02800-600-1
Sanierung Brücke Turmstraße
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-02900-300-1
Hasselholzer Weg, 2. BA
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
1.926,04 €
-73,96 €
2.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-02900-300-1
Hasselholzer Weg, 2. BA
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
7.808,18 €
725,56 €
7.082,62 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-02900-300-1
Hasselholzer Weg, 2. BA
78520000
Tiefbaumaßnahmen
160.892,36 €
72.082,48 €
88.809,88 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-03100-600-1
Sanierung Brücke Burtscheid
78520000
Tiefbaumaßnahmen
444.910,37 €
0,00 €
444.910,37 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-04500-300-1
Rehmplatz, Umbau (AC-Nord)
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
19.882,58 €
-10.592,17 €
10.443,73 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-04500-300-1
Rehmplatz, Umbau (AC-Nord)
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
8.416,45 €
846,20 €
7.570,25 € lfd. Baumaßnahme
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
Seite 4 von 14
120.000,00 €
28.327,25 €
3.015.160,01 €
1.783.467,44 €
60.000,00 €
49.154,96 €
10.845,04 € fortl. Maßnahme
1.062.487,77 €
3.658,06 €
1.058.829,71 € fortl. Maßnahme
3.300,00 €
0,00 €
91.672,75 € fortl. Maßnahme
1.213.692,57 € Gesellschafterdarlehen E26, Fortsetzungsmaßnahme
5.000,00 € bezirkliche Mittel
20.000,00 € Auszahlung aufgrund verspäteten Baufortschritt des Vereins erst in 2017 möglich
3.300,00 € lfd. Baumaßnahme
16.700,00 €
0,00 €
16.700,00 € lfd. Baumaßnahme
344.000,00 €
3.810,98 €
340.189,02 € lfd. Baumaßnahme
0,00 €
40.000,00 € Fortführungsmaßnahme
165.000,00 € das Umlegungsverfahren wurde Anfang 2016 begonnen
15.379,90 € laufendes Projekt
60.000,00 € lfd. Baumaßnahme
6.664,05 € Einrichtung Wohnraum für Flüchtlinge
42.510,00 € Gesellschafterdarlehen E 26, Weiterleitung Fördermittel in Folgejahren
54.000,00 € Außenspielanlagen Flüchtlingsunterkünfte
5.500,00 € Herrichtung Büroräume Quartiersmanager Kronenberg
4.422.142,02 € fortl. Maßnahme
50.000,00 € Vertagliche Verpflichtung
33.587,95 €
3.727,23 €
29.860,72 € lfd. Baumaßnahme
485.699,40 €
324.135,04 €
161.564,36 € lfd. Baumaßnahme
9.441,14 €
0,00 €
9.441,14 € lfd. Baumaßnahme
1.133.353,21 €
16.124,50 €
1.117.228,71 € lfd. Baumaßnahme
EU-Liste 2016
Investitionen
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-04500-300-1
Rehmplatz, Umbau (AC-Nord)
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-04600-300-1
Wenzelplatz, Umbau (AC-Nord)
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-04600-300-1
Wenzelplatz, Umbau (AC-Nord)
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-04700-300-1
Oberplatz, Umbau (AC-Nord)
78520000
Tiefbaumaßnahmen
14.164,20 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-04900-600-1
Ersatzneubau Brücke Weberstraße
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-05700-300-1
Wohnumfeld Burggraf./Wiesental
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-05700-300-1
Wohnumfeld Burggraf./Wiesental
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-05900-300-1
Hof (ISK)
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-05900-300-1
Hof (ISK)
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-05900-300-1
Hof (ISK)
78520000
Bemerkungen
126.707,51 €
88.895,38 €
37.812,13 € lfd. Baumaßnahme
9,69 €
0,00 €
825,69 €
0,00 €
825,69 € lfd. Baumaßnahme
0,00 €
14.164,20 € lfd. Baumaßnahme
249.670,54 €
51.896,05 €
197.774,49 € lfd. Baumaßnahme
234,67 €
0,00 €
234,67 € lfd. Baumaßnahme
1.240,00 €
0,00 €
1.240,00 € lfd. Baumaßnahme
9,69 € lfd. Baumaßnahme
5.200,00 €
0,00 €
5.200,00 € lfd. Baumaßnahme
25.800,00 €
0,00 €
25.800,00 € lfd. Baumaßnahme
2.757,23 €
461.442,77 € lfd. Baumaßnahme
Tiefbaumaßnahmen
464.200,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-06200-300-1
Gasborn
78520000
Tiefbaumaßnahmen
50.000,00 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-06700-300-1
Promenadenstraße
78520000
Tiefbaumaßnahmen
4.200,00 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-06800-300-1
Kreisverkehr Goethestraße
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
4.491,48 €
1.458,34 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07000-300-1
Willy-Brandt-Platz - Bustrasse
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07000-300-1
Willy-Brandt-Platz - Bustrasse
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07000-300-1
Willy-Brandt-Platz - Bustrasse
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07200-300-1
Claßenstraße
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07200-300-1
Claßenstraße
78520000
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07300-300-1
Salierallee
78520000
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07500-300-1
Mariahilfstraße (ISK)
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07600-300-1
Stolberger Platz
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07600-300-1
Stolberger Platz
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07600-300-1
Stolberger Platz
78520000
Tiefbaumaßnahmen
90.000,00 €
0,00 €
90.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07700-300-1
Kapellenplatz
78520000
Tiefbaumaßnahmen
15.700,00 €
1.071,83 €
14.628,17 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07800-300-1
Stiftsumfahrt Kaiserplatz
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
8.518,06 €
5.590,14 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07800-300-1
Stiftsumfahrt Kaiserplatz
78520000
Tiefbaumaßnahmen
51.014,66 €
50.573,77 €
440,89 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-07900-300-1
Jülicher Straße (AC-Nord)
78520000
Tiefbaumaßnahmen
135.000,00 €
0,00 €
135.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-08000-300-1
Quartiersplatz Liebigstraße (A
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
80.000,00 €
0,00 €
80.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-08000-300-1
Quartiersplatz Liebigstraße (A
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-08000-300-1
Quartiersplatz Liebigstraße (A
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-08800-300-1
Schillerstraße
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
1.800,00 €
0,00 €
1.800,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-08800-300-1
Schillerstraße
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
9.000,00 €
0,00 €
9.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-000-08800-300-1
Schillerstraße
78520000
Tiefbaumaßnahmen
2.595,99 €
159.404,01 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00200-300-1
Brand, Ortskern, Umgestaltung
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
226.000,00 €
196.196,74 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00200-300-1
Brand, Ortskern, Umgestaltung
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
193.231,38 €
180.267,32 €
12.964,06 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00200-300-1
Brand, Ortskern, Umgestaltung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
2.552.488,73 €
1.877.928,27 €
673.620,36 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00200-300-1
Brand, Ortskern, Umgestaltung
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
90.000,00 €
0,00 €
90.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00400-300-1
Münsterstraße, Erneuerung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
50.000,00 €
4.374,24 €
45.625,78 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00600-300-1
Brander Feld, Erschl. Bobenden
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00600-300-1
Brander Feld, Erschl. Bobenden
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00600-300-1
Brander Feld, Erschl. Bobenden
78520000
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-00900-300-1
Rombachstraße/Vennbahn, Erschließung
78520000
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-01100-300-2
Installation Fahrradbügel (Bez
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-01200-300-1
Heussstraße, Endausbau
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-100-01700-300-1
Rollefstaße/Trierer Straße, Er
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-200-00100-300-1
Breitbendenstraße, Erschließung
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-200-00100-300-1
Breitbendenstraße, Erschließung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-300-00100-300-1
Am Burgberg, Erschließ., Endausbau
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-300-01700-600-1
Sanierung Brücke Friedhof Hüls
78520000
Tiefbaumaßnahmen
55.000,00 €
2.618,00 €
52.382,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-300-01800-300-1
Alt-Haarener Straße
78520000
Tiefbaumaßnahmen
384.381,95 €
346.944,17 €
37.437,78 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-300-01900-300-1
Ortsrand Haaren (IHK Haaren)
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
25.000,00 €
3.401,66 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-300-02000-300-1
Ortsm.Haaren zw.Wurm u.Frieden
78520000
Tiefbaumaßnahmen
150.000,00 €
4.880,31 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-00100-300-1
Albert-Einstein-Str., Umbau &
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
3.200,00 €
0,00 €
3.200,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-00100-300-1
Albert-Einstein-Str., Umbau &
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
4.700,00 €
0,00 €
4.700,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-00100-300-1
Albert-Einstein-Str., Umbau &
78520000
Tiefbaumaßnahmen
204.100,00 €
23.972,47 €
180.127,53 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-00200-300-1
B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
14.200,00 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-00200-300-1
B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
88.340,98 €
553,35 €
87.787,63 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-00200-300-1
B258 Schleidener Str., Umb. Ortslage
78520000
Tiefbaumaßnahmen
823.163,72 €
19.801,74 €
803.361,98 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-00500-300-1
Kornelimünster-West, Erschließung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
560.000,00 €
40.976,56 €
519.023,44 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01100-300-1
Lichtenbusch, Erschließung 2. BA
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
3.600,00 €
0,00 €
3.600,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01100-300-1
Lichtenbusch, Erschließung 2. BA
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
18.000,00 €
0,00 €
18.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01100-300-1
Lichtenbusch, Erschließung 2. BA
78520000
Tiefbaumaßnahmen
496.920,07 €
201.059,99 €
295.860,08 € lfd. Baumaßnahme
50.000,00 € rechtliche Bindung durch Auftragsvergabe
4.200,00 € rechtliche Bindung durch Auftragsvergabe
3.033,14 € lfd. Baumaßnahme
6.700,00 €
0,00 €
6.700,00 € lfd. Baumaßnahme
33.300,00 €
5.359,11 €
28.779,67 € lfd. Baumaßnahme
694.968,67 €
652.688,13 €
41.441,76 € lfd. Baumaßnahme
57.000,00 €
3.247,05 €
2.000,00 € lfd. Baumaßnahme
Tiefbaumaßnahmen
765.203,26 €
463.402,32 €
101.000,00 € lfd. Baumaßnahme
Tiefbaumaßnahmen
53.000,00 €
0,00 €
53.000,00 € lfd. Baumaßnahme
84.800,00 €
3.101,74 €
81.698,26 € lfd. Baumaßnahme
1.000,00 €
0,00 €
1.000,00 € lfd. Baumaßnahme
5.000,00 €
0,00 €
5.000,00 € lfd. Baumaßnahme
2.927,92 € lfd. Baumaßnahme
80.000,00 €
0,00 €
80.000,00 € lfd. Baumaßnahme
110.000,00 €
5.843,80 €
104.156,20 € lfd. Baumaßnahme
162.000,00 €
30.743,36 € lfd. Baumaßnahme
3.726,81 €
0,00 €
3.726,81 € lfd. Baumaßnahme
17.770,02 €
1.302,24 €
16.467,78 € lfd. Baumaßnahme
Tiefbaumaßnahmen
340.504,63 €
243.365,81 €
97.138,82 € lfd. Baumaßnahme
Tiefbaumaßnahmen
304.000,00 €
1.041,75 €
302.958,25 € lfd. Baumaßnahme
4.000,00 €
2.128,86 €
1.290,26 €
358,72 €
931,54 € lfd. Baumaßnahme
26.100,00 €
0,00 €
8.187,20 € lfd. Baumaßnahme
Seite 5 von 14
1.871,14 € bezirkliche zweckgebundene Mittel
37.289,74 €
1.560,12 €
35.729,62 € lfd. Baumaßnahme
477.386,66 €
397.357,02 €
80.029,64 € lfd. Baumaßnahme
2.441,89 €
645,57 €
1.796,32 € lfd. Baumaßnahme
21.598,34 € rechtliche Bindung durch Auftragsvergabe
145.119,69 € lfd. Baumaßnahme
14.200,00 € lfd. Baumaßnahme
EU-Liste 2016
Investitionen
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01200-300-1
Haltestelle Meischenfeld (Inda
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01200-300-1
Haltestelle Meischenfeld (Inda
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
7.500,00 €
0,00 €
7.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01200-300-1
Haltestelle Meischenfeld (Inda
78520000
Tiefbaumaßnahmen
135.000,00 €
3.195,15 €
131.804,85 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01400-300-1
Napoleonsberg
78520000
Tiefbaumaßnahmen
97.500,00 €
0,00 €
97.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01500-300-1
Parkplatz Kornelimünster
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
1.500,00 €
0,00 €
1.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01500-300-1
Parkplatz Kornelimünster
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
7.500,00 €
0,00 €
7.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01500-300-1
Parkplatz Kornelimünster
78520000
Tiefbaumaßnahmen
133.030,55 €
27.293,43 €
105.737,12 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01700-300-1
Stützwände Ortslage Kornelimünster
78520000
Tiefbaumaßnahmen
60.000,00 €
0,00 €
60.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-400-01800-300-1
Hasbach
78520000
Tiefbaumaßnahmen
23.000,00 €
14.034,88 €
8.965,12 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-500-00600-300-1
Sandhäuschen, Erschließung
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
2.000,00 €
0,00 €
2.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-500-00600-300-1
Sandhäuschen, Erschließung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
191.785,93 €
183.357,32 €
8.428,61 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-500-01100-300-1
Seffenter Weg, Umgestaltung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
2.567,55 €
0,00 €
2.567,55 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-500-01300-300-1
Neuenhofer Weg
78520000
Tiefbaumaßnahmen
54.600,00 €
21.656,26 €
32.943,74 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-500-01400-600-1
Brücke Sonnenweg
78520000
Tiefbaumaßnahmen
30.000,00 €
0,00 €
30.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-600-00100-300-1
L231n Ortsumgehung Richterich
78520000
Tiefbaumaßnahmen
300.000,00 €
0,00 €
300.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-600-00400-300-1
Richtericher Dell, Erschließung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
333.400,00 €
4.360,04 €
329.039,96 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-600-01000-600-1
Ersatzneubau Brücke Pannesheid
78520000
Tiefbaumaßnahmen
36.347,52 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-800-01400-300-1
Schurzelterstr.Umgestaltung,Kr
78520000
Tiefbaumaßnahmen
25.842,93 €
19.583,43 €
6.259,50 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-800-01700-300-1
Campus West, Infrastruktur
78520000
Tiefbaumaßnahmen
100.000,00 €
0,00 €
100.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-800-02000-300-1
Maßnahmen Busnetz 2015+
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
20.000,00 €
3.138,03 €
16.861,97 € fortl. Maßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-800-02000-300-1
Maßnahmen Busnetz 2015+
78520000
Tiefbaumaßnahmen
184.000,00 €
0,00 €
100.000,00 € fortl. Maßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-800-02100-300-1
Süsterfeldstraße
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
2.500,00 €
0,00 €
2.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-800-02100-300-1
Süsterfeldstraße
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
12.500,00 €
0,00 €
12.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-800-02100-300-1
Süsterfeldstraße
78520000
Tiefbaumaßnahmen
225.000,00 €
58.752,66 €
166.247,34 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-800-02200-300-1
Laurentiusstraße, Hangsicherung
78520000
Tiefbaumaßnahmen
200.000,00 €
2.845,94 €
197.154,06 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-00200-400-1
Pferdelandpark, zw. Lousberg &
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
925,82 €
0,00 €
925,82 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-00200-400-1
Pferdelandpark, zw. Lousberg &
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
4.648,28 €
975,80 €
3.672,48 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-00200-400-1
Pferdelandpark, zw. Lousberg &
78510000
Hochbaumaßnahmen
130.000,00 €
9.317,51 €
120.682,49 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-00200-400-1
Pferdelandpark, zw. Lousberg &
78520000
Tiefbaumaßnahmen
208.229,16 €
14.939,92 €
193.289,24 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-01000-300-1
Vennbahnradweg, Fortfüh. Walh.
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
15.000,00 €
0,00 €
15.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-01000-300-1
Vennbahnradweg, Fortfüh. Walh.
78520000
Tiefbaumaßnahmen
86.302,05 €
14.033,91 €
72.268,14 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-01100-300-1
Schlossstraße, Erneuerung
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
14.016,49 €
3.440,62 €
10.575,87 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-01700-300-1
Ortseingangssituationen
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-01700-300-1
Ortseingangssituationen
78520000
Tiefbaumaßnahmen
182.000,00 €
749,20 €
181.250,80 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-01800-300-1
Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
10.500,00 €
0,00 €
10.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-01800-300-1
Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
16.258,51 €
4.930,00 €
11.328,51 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-01800-300-1
Campus Melaten, verkehrl. Maßnahmen
78520000
Tiefbaumaßnahmen
141.926,98 €
0,00 €
141.926,98 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02000-300-1
Straßenerneu. n. Baumaßn. d. STAWAG
78520000
Tiefbaumaßnahmen
257.393,66 €
79.297,58 €
13.990,70 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02200-300-1
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
12.153,52 €
0,00 €
12.153,52 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02200-300-1
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
69.523,50 €
1.839,74 €
67.683,76 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02200-300-1
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk
78520000
Tiefbaumaßnahmen
22.851,37 €
15.976,98 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02300-600-1
Sportpark Soers Fussgängerbrücke
78520000
Tiefbaumaßnahmen
6.957,33 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02400-300-1
Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-
78520000
Tiefbaumaßnahmen
154.000,00 €
105.247,37 €
24.564,11 € fortl. Maßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02500-300-1
Radroutenwegweisung
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
69.706,23 €
0,00 €
69.706,23 € fortl. Maßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02600-300-1
Fahrradboxen an Haltepunkten-J-
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
60.000,00 €
0,00 €
60.000,00 € fortl. Maßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-02900-160-1
Erschließungsb. & Beiträge § 8
78910000
Sonstige Investitionsauszahlungen
23.713,86 €
22.213,54 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-03200-300-1
Krugenofen, Umbau
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-03200-300-1
Krugenofen, Umbau
Tiefbaumaßnahmen
152.289,52 €
118.984,57 €
33.304,95 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-03400-300-1
Gehweg Nonnenhofstraße
78520000
Tiefbaumaßnahmen
66.000,00 €
60.680,62 €
5.319,38 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-03500-600-1
Sanierung Brücke Erzbergerallee
78520000
Tiefbaumaßnahmen
50.000,00 €
7.407,04 €
42.592,96 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-04200-300-1
Grenzrouten
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
10.220,47 €
386,75 €
9.833,72 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-04200-300-1
Grenzrouten
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-06000-300-1
Krefelder Straße/Prager Ring
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-06000-300-1
Krefelder Straße/Prager Ring
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-06100-300-1
Radweg Aachen-Jülich
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-06100-300-1
Radweg Aachen-Jülich
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-06100-300-1
Radweg Aachen-Jülich
78520000
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-06300-300-1
ICE-Bahnhof, südlicher Eingang
78520000
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-06500-300-1
Haltepunkt Eilendorf
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-06600-300-1
Barrierefrei Haltestellen
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07000-300-1
Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07000-300-1
Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
78350000
78520000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
1.500,00 €
0,00 €
Bemerkungen
120102
1.500,00 € lfd. Baumaßnahme
36.347,52 € lfd. Baumaßnahme
6.874,39 € lfd. Baumaßnahme
6.957,33 € lfd. Baumaßnahme
368,99 € geschlossener Vergleich (Gerichtsverfahren)
2.000,00 €
0,00 €
2.000,00 € lfd. Baumaßnahme
39.737,85 €
0,00 €
39.737,85 € lfd. Baumaßnahme
178.976,17 €
0,00 €
178.976,17 € lfd. Baumaßnahme
5.300,00 €
0,00 €
5.300,00 € lfd. Baumaßnahme
26.500,00 €
0,00 €
26.500,00 € lfd. Baumaßnahme
Tiefbaumaßnahmen
477.000,00 €
0,00 €
477.000,00 € lfd. Baumaßnahme
Tiefbaumaßnahmen
500.000,00 €
0,00 €
182.159,00 € lfd. Baumaßnahme
554.972,00 €
0,00 €
200.000,00 € lfd. Baumaßnahme
500.000,00 €
31.165,63 €
468.834,37 € lfd. Baumaßnahme
Seite 6 von 14
800,00 €
0,00 €
800,00 € lfd. Baumaßnahme
4.000,00 €
0,00 €
4.000,00 € lfd. Baumaßnahme
EU-Liste 2016
Investitionen
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
78520000
Kostenartenbezeichnung
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
Tiefbaumaßnahmen
98.800,00 €
78520000
Tiefbaumaßnahmen
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
Bemerkungen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07000-300-1
Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07100-900-1
Haltepunkt Richterich
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07300-900-1
Fahrradbügel Aquis Plaza
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07400-300-1
Ausbau Premiumwege (ISK)
78520000
Tiefbaumaßnahmen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07500-300-1
Lärmschutzwand Frankenberger Park
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
168.000,00 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07700-900-1
Future Lab Aachen App (FLApp) ISK
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
54.000,00 €
1.160,25 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
5-120102-900-07900-300-1
Beschilderung -J-
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
11.500,00 €
3.140,41 €
8.359,59 € fortl. Maßnahme
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
5-120201-900-00500-300-1
Umsetzung P+R, bauliche Maßnah
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
5.712,62 €
1.443,16 €
4.269,46 € lfd. Baumaßnahme
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
5-120201-900-00600-300-1
Touristisches Fußgänerwegweisu
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
5-120201-900-00800-900-1
E-Mobilitätsstationen (e-MoVe)
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
80.000,00 €
5.239,27 €
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
5-120201-900-01000-050-1
Elektromobile Infrastruktur
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
126.000,00 €
32.876,81 €
120202
Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag.
5-120202-500-00100-900-1
Bezirkliche Mittel BA 5
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
5.500,00 €
0,00 €
120202
Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag.
5-120202-800-00500-400-1
Austausch von Parkscheinautoma
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
575.124,41 €
0,00 €
575.124,41 € Vertragliche Verpflichtung
120202
Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag.
5-120202-900-01200-810-1
Anpassung Lichtsignalanlagen
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
100.000,00 €
0,00 €
100.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
130101
Öffentliches Grün
5-130101-000-01000-400-1
Planbereich Grauenhofer Weg, G
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
368,90 €
0,00 €
368,90 € fortl. Maßnahme
130101
Öffentliches Grün
5-130101-000-01000-400-1
Planbereich Grauenhofer Weg, G
78520000
Tiefbaumaßnahmen
108.570,30 €
71.275,53 €
37.294,77 € fortl. Maßnahme
130101
Öffentliches Grün
5-130101-000-01200-300-1
Herstellung Grünfläche Suermondtpark
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
167.546,76 €
143.434,69 €
130101
Öffentliches Grün
5-130101-000-01400-600-1
Erneuerung Brücke Johannistal
78510000
Hochbaumaßnahmen
36.158,25 €
32.229,02 €
130101
Öffentliches Grün
5-130101-200-00100-400-1
Breitbendenstr., öffentliche G
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
13.823,49 €
0,00 €
130101
Öffentliches Grün
5-130101-300-00100-300-1
Park am Alten Friedhof (IHK Haaren)
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
120.000,00 €
0,00 €
130101
Öffentliches Grün
5-130101-900-00900-300-1
Baumpflanzungen im Stadtgebiet
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
55.206,70 €
25.347,59 €
130101
Öffentliches Grün
5-130101-900-01100-810-1
BPlan Herrichtung alter Tivoli
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
50.000,00 €
0,00 €
50.000,00 € Fortführungsmaßnahme
130101
Öffentliches Grün
5-130101-900-01100-810-1
BPlan Herrichtung alter Tivoli
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
383.101,03 €
11.437,47 €
371.663,56 € Fortsetzungsmaßnahme
130101
Öffentliches Grün
5-130101-900-02100-300-1
Maßnahmen in öffentlichen Grün
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
111.305,00 €
1.279,25 €
110.025,75 € Fortführungsmaßnahme
130101
Öffentliches Grün
5-130101-900-02300-050-1
Bürger- u. Jugendpark Moltkebahnhof
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
25.242,09 €
11.479,12 €
130101
Öffentliches Grün
5-130101-900-02500-900-1
Parkpflegewerk Kur- & Stadtgar
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
173.655,00 €
3.337,95 €
130102
Gewässerschutz
5-130102-000-00100-300-1
Erneuerung Westparkweiher
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
285.000,00 €
17.318,18 €
130102
Gewässerschutz
5-130102-000-00200-300-1
Erneuerung Teichanlage Höfchenspark
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
217.000,00 €
5.079,55 €
130103
Natur und Landschaft
5-130103-200-01900-400-1
Breitbenden/Brander Straße Ums
78520000
Tiefbaumaßnahmen
47.000,00 €
3.105,90 €
130103
Natur und Landschaft
5-130103-400-00900-400-1
Ausgleichsmaßn. f. BPlan 840 K
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
3.845,00 €
2.142,00 €
130103
Natur und Landschaft
5-130103-400-01000-300-1
Ausgleichsmaßn.f. BPL 855 Lich
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
16.426,81 €
3.668,37 €
130103
Natur und Landschaft
5-130103-900-00300-400-1
Entwicklungsmaßnahmen NSG Indetal
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
81.277,60 €
0,00 €
81.277,60 € fortl. Maßnahme
130103
Natur und Landschaft
5-130103-900-00400-400-1
Ausgleichsmaßnahmen i.R. ÖKO-Konto
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
24.284,00 €
0,00 €
21.063,00 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
130103
Natur und Landschaft
5-130103-900-00700-400-1
SoPo, BPL 858 Weihern Ausgleich
78520000
Tiefbaumaßnahmen
130103
Natur und Landschaft
5-130103-900-02100-400-1
BPL 842 Oberforstbach Süd Ausg
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
130103
Natur und Landschaft
5-130103-900-02500-300-1
Ausgleich BPL 860 Fringsbenden
78520000
Tiefbaumaßnahmen
50.000,00 €
1.254,26 €
130103
Natur und Landschaft
5-130103-900-02600-050-1
Ausgleichszahlungen Baumschutz
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
53.777,23 €
35.728,00 €
130103
Natur und Landschaft
5-130103-900-02600-050-1
Ausgleichszahlungen Baumschutz
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
130104
Wald- und Forstwirtschaft
5-130104-900-01100-300-1
Infrastruktur Spazier-/Wanderw
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
2.230,89 €
0,00 €
230,89 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
130104
Wald- und Forstwirtschaft
5-130104-900-01300-900-1
Kulturen, Forstpflege
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
69.395,37 €
27.960,23 €
41.434,55 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
130104
Wald- und Forstwirtschaft
5-130104-900-02400-900-1
Bschaffung Dienst- und Schutzk
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
6.300,00 €
0,00 €
6.300,00 € offene Aufträge/Rechnungen aus 2016
130104
Wald- und Forstwirtschaft
5-130104-900-02700-900-1
Kletterturm Pionierquelle
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
16.000,00 €
0,00 €
16.000,00 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
140101
Umweltschutz
5-140101-900-00400-900-1
Besch. Überwachungsm./Kartenwe
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
4.000,00 €
1.526,18 €
140101
Umweltschutz
5-140101-900-00600-900-1
Hinweis-& Infotafeln in Natur
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
2.300,00 €
0,00 €
140101
Umweltschutz
5-140101-900-01300-900-1
Ausgl.f.städt. BPL: Kornelimün
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
67.000,00 €
26.067,27 €
140101
Umweltschutz
5-140101-900-01800-300-1
Altablagerung Wildparkweg
78520000
Tiefbaumaßnahmen
70.000,00 €
0,00 €
150101
Wissenschaft und Europa
5-150101-900-00100-900-1
Europe Direct
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
1.398,10 €
0,00 €
598,10 € zweckgebundenes Projekt
150101
Wissenschaft und Europa
5-150101-900-00300-900-1
Beschaffungen AG Charlemagne
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
1.100,00 €
0,00 €
1.100,00 € zweckgebundenes Projekt
150101
Wissenschaft und Europa
5-150101-900-00400-900-1
SWITCH 3.0 / Jobstarter
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
150102
Entwickl. städtebaulicher Standortfaktoren
5-150102-900-00200-050-1
Thermalwasserroute
78910000
Sonstige Investitionsauszahlungen
150102
Entwickl. städtebaulicher Standortfaktoren
5-150102-900-00200-300-2
Ges.darl.E26,Centre Charlemagne (RC)
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.471.500,00 €
0,00 €
150102
Entwickl. städtebaulicher Standortfaktoren
5-150102-900-00200-300-5
Ges.darl.E26,Intern.Zeitungsmu
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
716.020,36 €
0,00 €
150102
Entwickl. städtebaulicher Standortfaktoren
5-150102-900-00200-300-7
Ges.darl.E26 Grashaus (RC)
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
59.129,82 €
0,00 €
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-01100-900-1
Depot (AC-Nord)
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
6.772.529,55 €
3.171.566,76 €
3.600.962,79 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-01100-900-1
Depot (AC-Nord)
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
1.507.800,00 €
792.891,69 €
922.408,31 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-01100-900-2
Depot Außenanlage (AC-Nord)
78150000
Allg Inveszusc an verbund Uneh+Beteilig+
416.000,00 €
216.193,60 €
199.806,40 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-01100-900-2
Depot Außenanlage (AC-Nord)
78650000
Gewähr Ausl verb Untern+Beteili+SoV Bau
104.000,00 €
54.048,40 €
49.951,60 € Gesellschafterdarlehen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-01200-900-1
Beschaffungen Projekt Bildungsscheck
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
1.500,00 €
0,00 €
1.500,00 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-01200-900-1
Beschaffungen Projekt Bildungsscheck
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
1.000,00 €
0,00 €
1.000,00 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-01300-900-1
Innovationskreis Wirtschaft
78310000
Erwerb v Vermöggegständ über 410 € netto
1.000,00 €
0,00 €
1.000,00 € zweckgebundenes Projekt
78350000
Investitionsauszahlungen für Festwerte
8.152,59 €
88.476,06 € lfd. Baumaßnahme
250.000,00 €
0,00 €
79.938,28 € lfd. Baumaßnahme
9.612,94 €
5.061,07 €
25.200,00 €
0,00 €
35.107,16 €
3.705,00 €
0,00 €
13.960,13 €
973,42 €
607,71 €
Seite 7 von 14
0,00 €
214,20 €
500,00 €
0,00 €
100.000,00 €
10.000,00 €
4.551,87 € vertragliche Verpflichtung des Investors gegenüber der Stadt
25.200,00 € Fördermaßnahme wurde begonnen
168.000,00 € Fördermaßnahme
52.839,75 € Fördermaßnahme wurde begonnen
35.107,16 € fortl. Maßnahme
74.760,73 € fortl. Maßnahme
93.123,19 € vertragliche Verpflichtung zw. Stadt AC und ASEAG
5.500,00 € bezirkliche Mittel
24.112,07 € begonnende Baumaßnahme, Schlussrechnung steht noch aus
3.929,23 € Schlussrechnung steht noch aus
13.823,49 € Ldf. Maßnahme
120.000,00 € lfd. Baumaßnahme
29.859,21 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
13.762,97 € Schlussrechnung steht noch aus
170.317,05 € fortl. Maßnahme
267.681,82 € lfd. Maßnahme, Planung erfolgt, Ausschreibung in Kürze
211.920,45 € lfd. Maßnahme
43.894,10 € gesetzliche Verpflichtung in Form des Ausgleichs
1.703,00 € zweckgebundene Mittel und Auftrag zur Entwicklungspflege vergeben
12.758,44 € fortl. Maßnahme
3.703,68 € offener Auftrag aus 2016
12.986,71 € zweckgebundene Mittel, rechtliche Verpflichtung, laufende Maßnahme
48.745,74 € gesetzliche Pflichtaufgabe gem. BauBG i.V.m. BnatSchG
17.087,01 € zweckgebundene Mittel und erfolgte Auftragsvergabe
393,51 € zweckgebundene Mittel und Auftrag zur Entwicklungspflege vergeben
2.222,32 € Fortschreibung Bohrdatenbank
462,60 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
40.932,61 € gesetzliche Pflichtaufgabe
70.000,00 € Fortführungsmaßnahme, gesetzl. Pflichtaufgabe i.R. Gefährdungsabschätzung
500,00 € zweckgebundenes Projekt
90.000,00 € fortl. Maßnahme
1.471.500,00 € Gesellschafterdarlegen E 26, Maßnahme nicht abgeschlossen
716.020,36 € Gesellschafterdarlehen E 26 aus 2015
59.129,82 € Gesellschafterdarlehen E 26 aus 2015
EU-Liste 2016
Investitionen
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
78320000
Kostenartenbezeichnung
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-01300-900-1
Innovationskreis Wirtschaft
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
5-150201-900-02000-900-1
Check in
78320000
Erwerb v Vermöggegständ bis 410 € netto
500,00 €
0,00 €
173002
Elisabethspitalfonds
5-173002-955-00100-100-1
Grundstücksangelegenheiten
78210000
Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u
1.741.973,25 €
282.684,93 €
173003
Alten- und Siechenfonds
5-173003-956-00200-100-1
Grundstücksangelegenheiten
78210000
Auszahlung f den Erwerb v Grundstücken u
218.550,00 €
1.175,00 €
Seite 8 von 14
1.000,00 €
0,00 €
Bemerkungen
1.000,00 € zweckgebundenes Projekt
500,00 € zweckgebundenes Projekt
1.418.283,32 € lfd. Maßnahme der Stiftung
217.375,00 € Übertragung nicht verwendeter zweckgebundener Stiftungsmittel
EU-Liste 2016
konsumtive Mittel
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
31.094,38 €
9.955,55 €
Bemerkungen
010203
Repräsentationen
4-010203-902-7
Spenden zur Verfügung des OBM
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
21.138,83 € Darstellung des PRAPs für zweckgebundene Spendenerträge
010203
Repräsentationen
4-010203-903-5
Bürgerschaftliches Engagement
54310000
Geschäftsaufwendungen
2.000,00 €
1.624,95 €
010203
Repräsentationen
4-010203-908-4
Aktionstag "EhrenWERT!"
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
183,74 €
1.261,56 €
010204
Dezernate
4-010204-901-4
Dezernat I
54130000
Aufwend f Aus- u Fortbildung, Umschulun
7.500,00 €
6.455,80 €
1.044,20 € Lehrgang "Zertifizierter AR"
010501
Prüfung und Beratung
1-010501-900-3
Prüfung und Beratung
54280000
externe Beratungsleistungen
13.000,00 €
6.895,59 €
5.000,00 €
010604
Zentrale Besch., Inventarbewirt.,Gebäude
4-010604-901-6
Sanierung Salvatorkirche (Dach/Fassade)
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
422.072,85 €
186.721,45 €
010701
Presse und Marketing
4-010701-910-6
Konzeptionierung Technologiefenster
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
50.000,00 €
0,00 €
50.000,00 € Maßnahmenbeginn durch Vertragsabschluss in 2016
010701
Presse und Marketing
4-010701-913-9
Marketing sportliche Großveranstaltunge
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
25.000,00 €
0,00 €
25.000,00 € Tour de France 2017
010804
Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz
1-010804-900-3
Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
23.000,00 €
15.558,52 €
010804
Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz
4-010804-901-7
Prämiensystem 2008/2009
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
1.747,64 €
1.130,50 €
010901
Finanzsteuerung u. -controlling
4-010901-902-7
Gesamtabschluss
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
460.617,66 €
419.923,24 €
010909
NKF, EDV-ERP-System
1-010909-900-1
NKF, EDV-ERP-System
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
343.306,89 €
5.120,72 €
011001
IT-Management
4-011001-910-8
NKF, EDV-ERP-System
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
99.895,75 €
36.019,83 €
011301
An- und Verkäufe
4-011301-913-8
Entsorgungsmehrkosten
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
167.800,00 €
0,00 €
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
4-011303-912-9
Soziale Stadt Nord
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
553.503,00 €
480.198,15 €
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
4-011303-914-5
Reklameflächen
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
149.560,82 €
94.262,07 €
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
4-011303-935-4
Kalverbenden 62-100, Spaakallee 1-5
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
894.744,92 €
394.744,92 €
500.000,00 € lfd. gewoge-Maßnahme
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
4-011303-939-5
Reimannstraße 8-12
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
16.915,00 €
0,00 €
16.915,00 € lft. Gewoge-Maßnahme
011303
Miet- und Pachtverhältnisse
4-011303-944-2
Freiflächen AC Nord (JvG)
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
52.800,00 €
0,00 €
52.800,00 € (es konnte hier keine Planung erfolgen, da Kapazitäten der einzelnen Planer ausgeschöpft
375,05 € zweckgebundene Spendengelder
122,18 € zweckgebundene Spendengelder
Übertragung, da die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 im Jahr 2016 noch nicht
abgeschlussen werden konnte
240.945,84 € lfd. Sanierungsmaßnahme E 26
7.000,00 €
für Aktion "Vorsorge gegen Darmkrebs" wg. noch nicht abgeschlossener Untersuchungen aus
2016
617,14 € zweckgebundene Mittel
40.694,42 € Laufende Erstellung Gesamtabschlüsse
338.186,17 € Laufende Maßnahme Einführung und Entwicklung SAP
55.627,60 € Laufende Maßnahme Einführung und Entwicklung SAP
167.800,00 €
Übertragung der Mittel, da Maßnahme aufgrund der verzögerten Abwicklung der Kaufverträge
erst in 2017 realisiert werden kann
73.304,85 € lft. Gewoge-Maßnahme
55.298,75 € Keine Mittel in 2017 verfügbar
Übertragung der Mittel, da Maßnahme aufgrund der nicht vorhandenen Kapazitäten im FB 36
waren) nicht im Haushaltsjahr 2016 begonnen werden konnte
011304
Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz
1-011304-100-7
Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesit
52560000
Aufwendungen für Festwerte
37.158,47 €
0,00 €
37.158,47 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss
011304
Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz
4-011304-101-2
Bewirtschaftung Gelände Camp Pirotte
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
10.493,90 €
0,00 €
10.493,90 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss
011304
Verw.nicht vermiet.städt.unb.Grundbesitz
4-011304-101-2
Bewirtschaftung Gelände Camp Pirotte
53150000
Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö
3.924,12 €
0,00 €
3.924,12 € fortsetzung der Maßnahme, da Endausbau vor Abschluss noch erfolgen muss
011305
Aachener Handlungskonzept Wohnen
4-011305-904-8
Projektentwicklung und Projektplanung
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
19.032,21 €
0,00 €
011901
Bezirk 1 Brand
4-011901-101-2
Projekt City-Service
53180010
Auflösung ARAP
5.865,60 €
0,00 €
011902
Bezirk 2 Eilendorf
4-011902-201-7
Projekt City-Service
53180010
Auflösung ARAP
011902
Bezirk 2 Eilendorf
4-011902-202-5
Verwendung Bezirksmittel AC-Eilendorf
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
011903
Bezirk 3 Haaren
1-011903-300-8
Bezriks 3 Haaren
52560000
Aufwendungen für Festwerte
9.302,50 €
0,00 €
7.741,86 € Knotenpunktsystem für Wanderer in Haaren
011903
Bezirk 3 Haaren
4-011903-301-3
Verwendung Bezirksmittel AC-Haaren
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
2.500,00 €
0,00 €
2.500,00 € Beschluss 30.11.2016, Bücherschrankprojekt
011903
Bezirk 3 Haaren
4-011903-303-8
Projekt City Service
53180010
Auflösung ARAP
011904
Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim
4-011904-401-8
Verwendung Bezirksmittel AC-Kornel./Wal
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
011904
Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim
4-011904-403-4
Projekt City Service
53180010
Auflösung ARAP
011905
Bezirk 5 Laurensberg
4-011905-501-4
Projekt City-Service
53180010
Auflösung ARAP
3.519,36 €
0,00 €
3.519,36 € Übertragung zur ARAP-Bildung
011905
Bezirk 5 Laurensberg
4-011905-502-2
Verwendung Bezirksmittel AC-Laurensberg
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
4.000,00 €
0,00 €
4.000,00 € Veranstaltungen des Stadtbezirks und der Bezirksvertretung
011905
Bezirk 5 Laurensberg
4-011905-502-2
Verwendung Bezirksmittel AC-Laurensberg
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
4.600,00 €
4.600,00 €
011906
Bezirk 6 Richterich
1-011906-600-5
Bezirk 6 Richterich
52560000
Aufwendungen für Festwerte
4.729,56 €
0,00 €
011906
Bezirk 6 Richterich
4-011906-601-9
Projekt City-Service
53180010
Auflösung ARAP
2.346,24 €
0,00 €
012001
Beteiligungscontrolling
4-012001-908-6
Sonderumlage E-Busse ASEAG
53150000
Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö
450.000,00 €
0,00 €
021001
Bürgerservice
4-021001-917-2
Auslagerung Bürgerservice Bahnhofplatz
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
18.000,00 €
0,00 €
18.000,00 € Maßnahme abgeschlossen, Abrechnung mit E 26 steht noch aus
021401
Wahlen
1-021401-900-7
Wahlen
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
23.205,00 €
0,00 €
23.205,00 € Beschaffung von Wahlkoffern (keine Verausgabung in 2016)
030101
Grundschulen
1-030101-000-8
Grundschulen
52560000
Aufwendungen für Festwerte
20.000,00 €
0,00 €
20.000,00 € analog EU zu 5-030101-000-00400-900-1-78350000
030101
Grundschulen
4-030101-501-8
Verwendung Bezirksmittel AC-Laurensberg
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
2.800,00 €
2.800,00 €
030104
Gymnasien
1-030104-400-6
Gymnasien
52560000
Aufwendungen für Festwerte
4.500,00 €
3.407,83 €
1.092,17 € analog EU zu 5-030104-400-00100-900-1-78350000
030104
Gymnasien
4-030104-901-6
Verpflegungsküchen
52520000
Unterhalt der Masch und techni Anlagen
12.600,00 €
7.801,52 €
4.798,48 €
Seite 9 von 14
5.865,60 €
0,00 €
20.500,00 €
18.325,25 €
2.422,40 €
0,00 €
37.254,70 €
8.454,24 €
5.865,60 €
0,00 €
18.000,00 €
Machbarkeitsstudie für Nachverdichtungspotenziale auf städtischen Grundstücken wurde in
2016 bereits beauftragt, konnte jedoch noch nicht für alle Projekte umgesetzt werden
5.865,60 € Übertragung zur ARAP-Bildung
5.865,60 € Übertragung zur ARAP-Bildung
2.174,75 € Naturschwimmbad, Beschluss BezReg 07.12.2016
2.422,40 € Übertragung zur ARAP-Bildung
24.401,82 €
Zuschüsse an übrige Bereiche, Radtouristikveranstaltung, Zuschuss TV Eintracht, Freizeitund Erholungsverein - div. Maßnahmen
5.865,60 € Übertragung zur ARAP-Bildung
1.600,00 € Zuschuss Neubeschaffung einer Zapfanlage, Zuschuss Tennisclub
4.729,56 € Afa zu FW Nadelvliesplatten bei 5-011906-600-00400-900-1
2.346,24 € Übertragung zur ARAP-Bildung
450.000,00 € Anschaffung E-Busse
1.200,00 € Zuschuss Förderverein GGS Laurensberg
Verzögerung bei der Nachrüstung des Hustenschutzen im Inda-Gymnasium, Kosten sind
nicht aus dem Ansatz 2017 abfangbar
EU-Liste 2016
konsumtive Mittel
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
030105
Gesamtschulen
1-030105-100-7
Gesamtschulen
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
030105
Gesamtschulen
1-030105-900-6
Gesamtschulen
57920000
Abschreibungen auf Festwerte
030301
Medienzentrum
1-030301-900-9
Medienzentrum
52560000
Aufwendungen für Festwerte
030301
Medienzentrum
1-030301-900-9
Medienzentrum
57640000
030302
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl
1-030302-900-4
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.D
030302
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.Dl
1-030302-900-4
040101
Kulturbetrieb
4-040101-904-5
050101
Leistungen SGB XII - kom. soziale Lst.
050202
Leist. AsylbLG,FlüAG, Teilh-u.Integr.G
050501
Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik
050501
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
3.500,00 €
1.700,00 €
Bemerkungen
3.500,00 € analog EU zu 5-030105-100-00200-900-7-78320000
219.500,00 €
0,00 €
51.443,63 €
14.240,01 €
219.500,00 € sh EU bei 5-030105-900-01200-900-1-78310000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
2.656,37 €
433,45 €
2.222,92 € analog EU zu 5-030301-900-00100-810-1-78320000
52560000
Aufwendungen für Festwerte
6.801,09 €
5.236,30 €
1.164,06 € analog EU zu 5-030302-900-00800-900-1-78350000
Fördermaßnahmen/Schulformübergreifend.D
53170000
Zuschüsse an private Unternehmen
4.258,17 €
3.788,52 €
Fördermaßnahme Burg Frankenberg
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
27.326,78 €
13.716,45 €
4-050101-980-7
Spenden für soziale Zwecke
53390000
Sonstige soziale Leistungen
12.436,56 €
9.458,91 €
4-050202-980-7
Fonds für BuT § 3 AsylbLG
53390000
Sonstige soziale Leistungen
2.901,51 €
2.131,50 €
4-050501-905-4
Spendenfonds für Projekte
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
12.050,00 €
52,75 €
Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik
4-050501-907-9
F. Integration Flüchtlinge in Kommunen
52310000
Erstattungen an das Land
1.600,00 €
0,00 €
1.600,00 €
050501
Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik
4-050501-907-9
F. Integration Flüchtlinge in Kommunen
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
91.000,00 €
30.308,30 €
211,70 €
050501
Kom. Integrationszentrum&Nadelfabrik
4-050501-910-1
Nadelfabrik
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
21.100,00 €
1.717,69 €
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
1-060101-800-4
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
52560000
Aufwendungen für Festwerte
1.300.765,77 €
555.883,23 €
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
1-060101-900-5
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
52560000
Aufwendungen für Festwerte
22.400,00 €
17.335,01 €
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
4-060101-917-9
Programm „Sprache Schlüssel zur Welt“
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
10.600,00 €
4.689,66 €
060101
Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege
4-060101-980-6
U3 Ausbau städt. Kitas (Baumaßnahmen)
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
451.481,58 €
241.256,48 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
1-060201-000-1
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII
52560000
Aufwendungen für Festwerte
252.450,80 €
57.862,69 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
1-060201-000-1
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
14.895,12 €
4.792,02 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
1-060201-800-9
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII
52560000
Aufwendungen für Festwerte
216.600,00 €
33.525,10 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
1-060201-800-9
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII
57920000
Abschreibungen auf Festwerte
260.619,39 €
0,00 €
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
1-060201-900-1
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VII
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
47.010,04 €
3.579,94 €
3.319,51 € analog EU zu 5-060201-900-00300-810-1-78320000
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
4-060201-501-1
Bezirksmittel Laurensberg
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
5.500,00 €
0,00 €
2.000,00 € Aufwertung des Basketballfeldes Schlossparkstraße
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
4-060201-927-3
Spenden und Preisgelder für OTs
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
2.500,00 €
0,00 €
2.500,00 € zweckgebundene Mittel
060201
Kinder- u.Jugendförderung §11-15SGB VIII
4-060201-927-3
Spenden und Preisgelder für OTs
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
2.594,02 €
1.210,00 €
1.384,02 € zweckgebundene Mittel
060301
Hilfe f. junge Menschen & ihre Familien
4-060301-917-3
Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
9.290,00 €
360,00 €
8.930,00 € zweckgebundene Mittel
080101
Turn- und Sporthallen
4-080101-801-6
Unterh v Einr. & Sportger. f Sportst ST
52540000
Unterhaltung von BGA
8.263,07 €
6.399,17 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-001-6
Aachen Nord
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
65.882,07 €
59.207,09 €
6.674,98 € lfd. Maßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-001-6
Aachen Nord
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
229.309,81 €
139.142,83 €
90.166,98 € lfd. Maßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-002-4
Suermondtviertel Rahmenplanung
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
27.889,84 €
5.253,96 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-002-4
Suermondtviertel Rahmenplanung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
12.659,75 €
0,00 €
9.436,19 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-002-4
Suermondtviertel Rahmenplanung
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
22.728,39 €
1.000,00 €
21.728,39 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-008-1
Innenstadtkonzept 2022
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
358.293,45 €
53.730,65 €
304.562,80 € lfd. Maßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-008-1
Innenstadtkonzept 2022
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
23.059,52 €
8.587,46 €
14.472,06 € lfd. Maßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-010-4
Umgestaltung Eisenbahnunterf. Rothe Erd
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
19.784,98 €
0,00 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-010-4
Umgestaltung Eisenbahnunterf. Rothe Erd
53170000
Zuschüsse an private Unternehmen
3.035,61 €
0,00 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-012-9
Antoniusstraße
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
28.757,41 €
10.192,88 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-013-7
Nikolausviertel
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
7.977,83 €
7.435,10 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-047-5
Wettbewerb Bushof und Umfeld
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
250.000,00 €
4.445,53 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-048-3
Anreizprogramm (AC-Nord)
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
80.000,00 €
0,00 €
80.000,00 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-049-1
Quartiersentw. Feld-, Liebigstr. AC-Nor
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
54.000,00 €
3.064,25 €
50.935,75 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-100-9
Brand Stadtmarketing
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
15.000,00 €
8.388,57 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-300-2
IHK Haaren
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
13.281,29 €
0,00 €
13.281,29 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-300-2
IHK Haaren
52560000
Aufwendungen für Festwerte
16.700,00 €
0,00 €
16.700,00 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-300-2
IHK Haaren
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
26.820,47 €
20.297,95 €
6.522,52 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-600-5
Planung+ Entwicklung Richtericher Dell
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
176.146,55 €
71,13 €
175.075,42 € lfd. Baumaßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-801-5
Planung Campus West
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
8.731,60 €
0,00 €
8.731,60 € lfd. Maßnahme
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-902-4
Masterplan/Flächennutzungsplan
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
161.745,19 €
74.657,47 €
87.087,72 € lfd. Maßnahme
37.203,62 € analog EU zu 5-030301-900-00100-810-1-78350000
469,65 € zweckgebundene Mittel aus der "Nele und Hanns Bittmann Stiftung"
13.610,33 € zweckgebundene Mittel
2.977,65 € nicht verausgabte, zweckgebundene Spenden
770,01 € Sozialfonds Nele und Hanns Bittmann Stiftung
11.997,25 € nicht verausgabte Spendengelder
Noch ausstehende Rückerstattung an Land NRW konnte bislang aufgrund fehlender Meldung
der Bezirksregierung nicht erfolgen
Noch ausstehende Rückerstattung an Land NRW konnte bislang aufgrund fehlender Meldung
der Bezirksregierung nicht erfolgen
19.382,00 € Umbaumaßnahme
sh EU bei 5-060101-800-00600-900-1-78350000 = 23.076,77€
421.552,13 €
sh EU bei 5-060101-800-00100-810-1-78350000 = 1.756,80€
sh EU bei 5-060101-800-00100-350-1-78350000 = 35.000,00€
sh EU bei 5-060101-800-00100-810-1-78350000 = 361.718,56€
3.059,22 € analog EU zu 5-060101-900-00900-050-9-78350000
4.850,34 € zweckgebundene Mittel
107.487,54 € Ausnahmegenehmigung, zur Brandschutzertüchtigung div. Kitas
analog EU zu 5-060201-000-00900-900-1-78350000 = 80.648,74€
193.648,74 € analog EU zu 5-060201-000-01300-900-1-78350000 = 100,000,00€
analog EU zu 5-060201-000-00500-900-1-78350000 = 13.000,00€
Seite 10 von 14
10.103,10 € analog EU zu 5-060201-000-00900-900-1-78320000
100.000,00 € sh EU bei 5-060201-800-00100-900-2-78350000
122.500,00 €
Afa zu Neu-FW bei 5-060201-100-00300-900-1-78530000
Afa zu Neu-FW bei 5-060201-000-00500-900-1-78530000
1.863,90 € zweckgebundene Erträge eingegangen im HHJ 2016
22.635,88 € lfd. Baumaßnahme
19.784,98 € lfd. Baumaßnahme
3.035,61 € lfd. Baumaßnahme
18.564,43 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
542,73 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
245.554,47 € Fördermaßnahme
6.611,43 € lfd. Fördermaßnahme
EU-Liste 2016
konsumtive Mittel
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
52350000
Kostenartenbezeichnung
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-904-2
Aufwertung Burtscheid
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-904-2
Aufwertung Burtscheid
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
1.172,66 €
8,70 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-905-7
Modell- und Planungskosten
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
8.000,00 €
135,26 €
090101
Räumliche Planung und Entwicklung
4-090101-913-7
Landschaftsplan
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
232.769,57 €
86.328,10 €
100201
Bauverwaltung
1-100201-900-2
Bauverwaltung
54890000
Sonstige besondere ordentli Aufwendunge
25.000,00 €
0,00 €
100402
Wohnraumförderung
1-100402-900-7
Wohnraumförderung
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
1.903,98 €
0,00 €
100405
Wohnungsmarktbeobachtung
4-100405-904-8
Entwicklung Burggrafenstr.
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
30.287,60 €
0,00 €
30.287,60 € lfd. Fördermaßnahme
100405
Wohnungsmarktbeobachtung
4-100405-905-6
Projektentwicklung Preuswald
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
33.800,00 €
0,00 €
33.800,00 € Quartiersentwicklungskonzept
100803
Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung.
1-100803-900-4
Verw.&Betrieb Flüchtlingsunterkünfte
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
5.500,00 €
0,00 €
100803
Verw.&Betrieb Unterkün.&Einrichtung.
4-100803-960-4
Sonderprogramm NRW, QFI Kronenberg
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
7.000,00 €
0,00 €
100901
Denkmalschutz
4-100901-900-7
Pfalzenforschung
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
10.000,00 €
0,00 €
110301
Wasserversorgung
1-110301-900-6
Brunnenversorgung und Bachverrohrung
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
30.000,00 €
4.650,74 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
1-120102-100-9
Neubau und Unterhaltung von Straßen
52560000
Aufwendungen für Festwerte
4.000,00 €
147.697,41 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-002-1
Bismarckstraße, Erneuerung
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
9.000,00 €
4.761,19 €
4.238,81 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-002-1
Bismarckstraße, Erneuerung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
11.000,00 €
0,00 €
11.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-005-4
RWTH Kernbereich (Templergraben)
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
30.611,13 €
0,00 €
30.611,13 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-005-4
RWTH Kernbereich (Templergraben)
52560000
Aufwendungen für Festwerte
55.101,26 €
0,00 €
55.101,26 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-005-4
RWTH Kernbereich (Templergraben)
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
413.171,13 €
86,85 €
413.171,13 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-007-9
K4-Grauenhofer Weg, Umbau von Linterstr
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
69.800,00 €
50.459,90 €
69.800,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-007-9
K4-Grauenhofer Weg, Umbau von Linterstr
52560000
Aufwendungen für Festwerte
87.400,00 €
0,00 €
87.400,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-008-7
B 264 Lütticher Straße von Brüsseler Ri
52560000
Aufwendungen für Festwerte
15.000,00 €
0,00 €
13.670,43 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-010-1
Grauenhofer Weg, Erschließung
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
81.917,92 €
0,00 €
81.917,92 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-010-1
Grauenhofer Weg, Erschließung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
33.587,95 €
0,00 €
29.860,72 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-012-6
Metzgerstraße, Ausbau von Feldstraße bi
52560000
Aufwendungen für Festwerte
9.441,14 €
0,00 €
9.441,14 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-021-4
Hasselholzer Weg, 2. BA
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
8.000,00 €
0,00 €
8.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-021-4
Hasselholzer Weg, 2. BA
52560000
Aufwendungen für Festwerte
7.808,18 €
0,00 €
7.082,62 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-024-7
Rehmplatz, Umbau (AC-Nord)
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
7.448,88 €
0,00 €
7.448,88 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-024-7
Rehmplatz, Umbau (AC-Nord)
52560000
Aufwendungen für Festwerte
8.416,45 €
0,00 €
7.570,25 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-024-7
Rehmplatz, Umbau (AC-Nord)
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
3.579,87 €
2.508,13 €
1.071,74 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-025-5
Oberplatz, Umbau (AC-Nord)
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
3,58 €
0,00 €
3,58 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-026-3
Wenzelplatz, Umbau (AC-Nord)
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
16,54 €
0,00 €
16,54 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-027-1
Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC-Nord
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
6.299,52 €
0,00 €
6.299,52 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-027-1
Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC-Nord
52560000
Aufwendungen für Festwerte
234,67 €
0,00 €
234,67 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-027-1
Wohnumfeld Burggraf./Wiesental (AC-Nord
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
3.795,62 €
0,00 €
3.795,62 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-029-6
Hof (ISK)
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
20.700,00 €
0,00 €
20.700,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-029-6
Hof (ISK)
52560000
Aufwendungen für Festwerte
25.800,00 €
0,00 €
25.800,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-038-4
Willy-Brandt-Platz - Bustrasse
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
22.300,57 €
976,11 €
21.324,46 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-038-4
Willy-Brandt-Platz - Bustrasse
52560000
Aufwendungen für Festwerte
33.300,00 €
0,00 €
28.779,67 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-039-2
Claßenstraße
52560000
Aufwendungen für Festwerte
57.000,00 €
0,00 €
2.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-042-3
Kreisverkehr Goethestraße
52560000
Aufwendungen für Festwerte
4.491,48 €
0,00 €
3.033,14 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-045-6
Stolberger Platz
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
4.000,00 €
0,00 €
4.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-045-6
Stolberger Platz
52560000
Aufwendungen für Festwerte
5.000,00 €
0,00 €
5.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-045-6
Stolberger Platz
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
150.000,00 €
0,00 €
150.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-047-2
Stiftsumfahrt Kaiserplatz
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
7.000,00 €
0,00 €
7.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-047-2
Stiftsumfahrt Kaiserplatz
52560000
Aufwendungen für Festwerte
8.518,06 €
0,00 €
2.927,92 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-048-9
Quartiersplatz Feld-/Liebigstr (AC-Nord
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-048-9
Quartiersplatz Feld-/Liebigstr (AC-Nord
52560000
Aufwendungen für Festwerte
80.000,00 €
0,00 €
80.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-057-7
Schillerstraße
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
7.200,00 €
0,00 €
7.200,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-057-7
Schillerstraße
52560000
Aufwendungen für Festwerte
9.000,00 €
0,00 €
9.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-065-7
Luxemburger Ring, Brückensanierung
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
80.000,00 €
0,00 €
80.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-101-4
Brand, Ortskern, Umgestaltung
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
106.845,87 €
98.684,31 €
8.161,56 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-101-4
Brand, Ortskern, Umgestaltung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
193.231,38 €
0,00 €
12.964,06 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-104-7
Brander Feld, Erschließung Bobenden/Lon
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
17.289,03 €
9.890,79 €
7.398,24 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-104-7
Brander Feld, Erschließung Bobenden/Lon
52560000
Aufwendungen für Festwerte
17.770,02 €
0,00 €
16.467,78 € lfd. Baumaßnahme
Seite 11 von 14
5.764,07 €
0,00 €
Bemerkungen
5.764,07 € lfd. Fördermaßnahme
1.163,96 € lfd. Fördermaßnahme
7.864,74 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
146.441,47 € lfd. Maßnahme
15.648,51 € Begonnes Projekt Flottenmanagement; Betreuung durch die Firma Eco-Libro
1.903,98 € Wohnraumförderung Preuswald
5.500,00 € Herrichtung Büroräume Quartiersmanager Kronenberg; zweckgebundenes Projekt
7.000,00 € zweckgebundene Fördermittel
10.000,00 € zweckgebundene Mittel
21.864,45 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
1.871,14 € bezirliche zweckgebundene Mittel
EU-Liste 2016
konsumtive Mittel
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
Bemerkungen
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-107-1
Heussstraße, Endausbau
52560000
Aufwendungen für Festwerte
1.290,26 €
0,00 €
931,54 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-200-7
Breitbendenstraße, Erschließung
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-200-7
Breitbendenstraße, Erschließung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
170.864,83 €
35.779,82 €
170.864,83 € lfd. Baumaßnahme
37.289,74 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-300-8
Am Burgberg, Erschließung, Endausbau
52560000
Aufwendungen für Festwerte
35.729,62 € lfd. Baumaßnahme
2.441,89 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-306-5
Alt-Haarener Straße
52350000
1.796,32 € lfd. Baumaßnahme
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
42.713,15 €
0,00 €
42.713,15 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-307-3
Ortsrand Haaren (IHK Haaren)
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-307-3
Ortsrand Haaren (IHK Haaren)
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
52560000
Aufwendungen für Festwerte
25.000,00 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-400-9
Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneu
21.598,34 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
12.400,00 €
0,00 €
12.400,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-400-9
Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneu
52560000
Aufwendungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-401-7
B 258-Schleidener Straße, Umbau Ortslag
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-401-7
B 258-Schleidener Straße, Umbau Ortslag
52560000
Aufwendungen für Festwerte
88.340,98 €
0,00 €
87.787,63 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-406-6
Lichtenbusch, Erschließung, 2. Bauabsch
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
14.000,00 €
0,00 €
14.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-406-6
Lichtenbusch, Erschließung, 2. Bauabsch
52560000
Aufwendungen für Festwerte
18.000,00 €
0,00 €
18.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-409-9
Parkplatz Kornelimünster
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
6.000,00 €
0,00 €
6.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-409-9
Parkplatz Kornelimünster
52560000
Aufwendungen für Festwerte
7.500,00 €
0,00 €
7.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-410-5
Haltestelle Meischenfeld
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
6.000,00 €
0,00 €
6.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-410-5
Haltestelle Meischenfeld
52560000
Aufwendungen für Festwerte
7.500,00 €
0,00 €
7.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-502-6
Sandhäuschen, Erschließung
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
9.600,00 €
0,00 €
9.600,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-502-6
Sandhäuschen, Erschließung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
2.000,00 €
0,00 €
2.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-507-5
Pauwelsstraße, Brückensanierung
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
50.000,00 €
0,00 €
50.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-802-9
Radverkehrsanlagen
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
120.000,00 €
31.174,19 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-809-7
Maßnahmen Busnetz 2015+
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
10.551,00 €
0,00 €
10.551,00 € fortl. Maßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-809-7
Maßnahmen Busnetz 2015+
52560000
Aufwendungen für Festwerte
20.000,00 €
0,00 €
16.861,97 € fortl. Maßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-814-1
Süsterfeldstraße
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-814-1
Süsterfeldstraße
52560000
Aufwendungen für Festwerte
12.500,00 €
0,00 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-903-8
Erneuerung Straßenbeleuchtung
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
280.500,10 €
16.198,92 €
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-905-4
Unterhaltung Projekt Pferdelandpark
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-907-9
Umsetz.Niederschlagswasserbeseitigungsk
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-912-6
Pferdelandpark
52560000
Aufwendungen für Festwerte
4.648,28 €
0,00 €
3.672,48 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-917-5
Vennbahnradweg, Fortführung Walheim bis
52560000
Aufwendungen für Festwerte
15.000,00 €
0,00 €
15.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-918-3
Schlossstraße, Erneuerung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
14.016,49 €
0,00 €
10.575,87 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-920-6
Ortseingangssituationen -J-
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
8.000,00 €
0,00 €
8.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-920-6
Ortseingangssituationen -J-
52560000
Aufwendungen für Festwerte
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-921-4
Campus Melaten, verkehrliche Maßnahmen
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
25.000,00 €
0,00 €
25.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-921-4
Campus Melaten, verkehrliche Maßnahmen
52560000
Aufwendungen für Festwerte
16.258,51 €
0,00 €
11.328,51 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-924-7
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
6.176,17 €
0,00 €
6.176,17 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-924-7
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP
52560000
Aufwendungen für Festwerte
69.523,50 €
0,00 €
67.683,76 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-924-7
Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. KP
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-938-4
Grenzrouten
52560000
Aufwendungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-938-4
Grenzrouten
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-943-1
Krefelder Straße/Prager Ring
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-943-1
Krefelder Straße/Prager Ring
52560000
Aufwendungen für Festwerte
39.737,85 €
0,00 €
39.737,85 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-946-4
Radroutenwegweisung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
69.706,23 €
0,00 €
69.706,23 € fortl. Maßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-948-9
Radweg Aachen-Jülich
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
21.200,00 €
0,00 €
21.200,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-948-9
Radweg Aachen-Jülich
52560000
Aufwendungen für Festwerte
26.500,00 €
0,00 €
26.500,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-955-2
Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
3.400,00 €
0,00 €
3.400,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-955-2
Vennbahnweg Querungshilfen/Ausbau
52560000
Aufwendungen für Festwerte
4.000,00 €
0,00 €
4.000,00 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-957-7
Krugenofen, Umbau
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
39.605,94 €
22.077,02 €
17.528,92 € lfd. Baumaßnahme
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-960-8
Fahrradbügel Aquis Plaza
52560000
Aufwendungen für Festwerte
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-965-7
Folgeinventur Straßennetz
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
120102
Neubau und Unterhaltung von Straßen
4-120102-970-4
Beschilderung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
11.500,00 €
0,00 €
8.359,59 € fortl. Maßnahme
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
1-120201-900-9
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
52560000
Aufwendungen für Festwerte
35.107,16 €
1.443,16 €
35.107,16 € fortl. Maßnahme
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
4-120201-905-5
Verkehrsentwicklungsplanung
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
195.120,50 €
125.009,84 €
51.176,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
4-120201-906-3
Mobilitätsmanagement
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
33.000,00 €
11.950,75 €
11.103,93 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
4-120201-927-2
Umsetzung P+R
52560000
Aufwendungen für Festwerte
5.712,64 €
0,00 €
120201
Verkehrsk.Planung Straße,Wegen,Plätzen
4-120201-935-2
Machbarkeitsstudie Marktliner
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
20.000,00 €
2.332,40 €
Seite 12 von 14
4.700,00 €
0,00 €
4.700,00 € lfd. Baumaßnahme
32.000,00 €
0,00 €
32.000,00 € lfd. Baumaßnahme
21.500,00 €
15.955,08 €
291.888,72 €
270.983,32 €
88.825,81 € Bezirkliche Mittel - Fördermaßnahme
12.500,00 € lfd. Baumaßnahme
225.000,00 € fortl. Maßnahme
5.544,92 € fortl. Maßnahme
21.127,23 € gesetzliche Verpflichtung
3.474,79 €
0,00 €
3.474,79 € lfd. Baumaßnahme
10.220,47 €
0,00 €
9.833,72 € lfd. Baumaßnahme
118,29 €
0,00 €
118,29 € lfd. Baumaßnahme
20.000,00 €
0,00 €
20.000,00 € lfd. Baumaßnahme
9.612,94 €
0,00 €
116.379,46 €
98.970,44 €
4.551,87 € vertragliche Verpflichtung des Investors gegenüber der Stadt
17.409,02 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
4.269,46 € lfd. Baumaßnahme
5.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
EU-Liste 2016
konsumtive Mittel
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
PSP-Bezeichnung
Kostenart
Kostenartenbezeichnung
120202
Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag.
4-120202-912-2
Begleitmaßn. Einführung Bewohnerparken
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
120202
Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag.
4-120202-922-7
Anpassung Lichtsignalanlagen
52560000
Aufwendungen für Festwerte
120202
Planung,Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag.
4-120202-922-7
Anpassung Lichtsignalanlagen
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
130101
Öffentliches Grün
1-130101-900-3
Öffentliches Grün
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
130101
Öffentliches Grün
1-130101-900-3
Öffentliches Grün
52560000
130101
Öffentliches Grün
1-130101-900-3
Öffentliches Grün
52910000
130101
Öffentliches Grün
4-130101-501-3
Bezirkliche Mittel BA 5
130101
Öffentliches Grün
4-130101-904-1
Herrichtung Grünflä. B-Plan alter Tivol
130101
Öffentliches Grün
4-130101-904-1
Herrichtung Grünflä. B-Plan alter Tivol
130101
Öffentliches Grün
4-130101-905-8
130101
Öffentliches Grün
130101
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
360,00 €
360,00 €
Bemerkungen
13.161,40 € fortl. Maßnahme
100.000,00 €
0,00 €
100.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
20.000,00 €
0,00 €
20.000,00 € rechtliche Verpflichtung durch Auftragsvergabe
9.600,00 €
0,00 €
Aufwendungen für Festwerte
29.674,40 €
68.636,12 €
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
61.371,00 €
38.692,33 €
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 € Aufwertung von Spiel- und Grünflächen
52350000
Erstattung an verb Uneh,Btlg+SoVer
30.000,00 €
0,00 €
30.000,00 € Laufende Baumaßnahme
52560000
Aufwendungen für Festwerte
50.000,00 €
0,00 €
50.000,00 € Fortführungsmaßnahme
Grenzrouten
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
19.700,00 €
14.138,83 €
4-130101-905-8
Grenzrouten
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
6.000,00 €
5.325,76 €
Öffentliches Grün
4-130101-905-8
Grenzrouten
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
14.582,95 €
2.845,67 €
130101
Öffentliches Grün
4-130101-914-6
Maßnahmen in öffentlichen Grünanlagen
52560000
Aufwendungen für Festwerte
111.305,00 €
0,00 €
130101
Öffentliches Grün
4-130101-917-9
Bürger- u. Jugendpark Moltkebahnhof
52560000
Aufwendungen für Festwerte
25.242,09 €
0,00 €
13.762,97 € Schlussrechnung steht noch aus
130101
Öffentliches Grün
4-130101-919-5
Baumpflanzungen im Stadtgebiet
52560000
Aufwendungen für Festwerte
55.206,70 €
0,00 €
29.859,21 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
130101
Öffentliches Grün
4-130101-921-8
Parkpflegewerk Kur- & Stadtgarten (ISK)
52560000
Aufwendungen für Festwerte
173.655,00 €
0,00 €
130102
Gewässerschutz
4-130102-907-8
Gewässerunterhaltung
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
94.579,35 €
31.861,18 €
130102
Gewässerschutz
4-130102-909-4
Ausgleich Offenlegung Haarbach
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
41.000,00 €
0,00 €
130103
Natur und Landschaft
1-130103-900-2
Natur und Landschaft
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
120.260,94 €
25.233,98 €
130103
Natur und Landschaft
1-130103-900-2
Natur und Landschaft
52560000
Aufwendungen für Festwerte
0,00 €
41.991,27 €
130103
Natur und Landschaft
4-130103-101-7
Verwendung der Sonderzahlung OBI
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
7.000,00 €
3.000,00 €
130103
Natur und Landschaft
4-130103-903-2
Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
22.571,58 €
284,82 €
130103
Natur und Landschaft
4-130103-903-2
Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung
52560000
Aufwendungen für Festwerte
53.777,23 €
0,00 €
130103
Natur und Landschaft
4-130103-903-2
Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
28.468,15 €
8.468,15 €
130103
Natur und Landschaft
4-130103-905-7
Ersatzgelder nach LG NRW
52540000
Unterhaltung von BGA
130103
Natur und Landschaft
4-130103-905-7
Ersatzgelder nach LG NRW
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
130103
Natur und Landschaft
4-130103-907-3
Ausgleichszahlungen BPL 805 Breitbenden
52410000
Bewirtschaftung der Grdstke+baul Anlage
5.220,00 €
0,00 €
130103
Natur und Landschaft
4-130103-908-1
Gutachten, Kartierungen, Untersuchungen
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
57.500,00 €
29.855,55 €
22.360,10 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
130103
Natur und Landschaft
4-130103-915-3
Ökokonto
52560000
Aufwendungen für Festwerte
24.284,00 €
0,00 €
21.063,00 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
130103
Natur und Landschaft
4-130103-918-6
Vertragsnaturschutz
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
25.000,00 €
15.130,45 €
130104
Wald- und Forstwirtschaft
1-130104-900-6
Wald- und Forstwirtschaft
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
138.265,24 €
96.609,12 €
130104
Wald- und Forstwirtschaft
4-130104-906-9
Verkehrssicherung
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
43.348,70 €
34.031,00 €
9.317,70 € vertragliche Verpflichtung
130104
Wald- und Forstwirtschaft
4-130104-907-7
Wege, Ehrholungseinrichtungen,Biotope
52420000
Unterhalt u Bewirtschaftung des Infrast
39.401,30 €
26.674,09 €
6.473,60 € Übertragung aufgrund vertraglicher Verpflichtung
130104
Wald- und Forstwirtschaft
4-130104-907-7
Wege, Ehrholungseinrichtungen,Biotope
52560000
Aufwendungen für Festwerte
2.230,89 €
0,00 €
230,89 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
130104
Wald- und Forstwirtschaft
4-130104-909-3
Kulturen, Forstpflege
52560000
Aufwendungen für Festwerte
69.395,37 €
0,00 €
41.434,55 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
130104
Wald- und Forstwirtschaft
4-130104-910-8
Forest-Stewardhip-Council-Zertifizierun
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
54.900,00 €
9.444,20 €
140101
Umweltschutz
1-140101-900-2
Umweltschutz
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
4.000,00 €
1.075,74 €
462,60 € offene Aufträge/ Rechnungen aus 2016
140101
Umweltschutz
4-140101-903-2
Immissions- und Klimaschutz
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
42.601,46 €
9.079,50 €
32.792,63 € Verpflichtung aufgrund eines Rechtsstreits
140101
Umweltschutz
4-140101-912-9
Gutachten u.Unters.b.Planungsvorhaben
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
80.750,00 €
31.495,47 €
140101
Umweltschutz
4-140101-920-9
Ausgl.f.städt. BPL: Kornelimünster West
52560000
Aufwendungen für Festwerte
67.000,00 €
0,00 €
140101
Umweltschutz
4-140101-926-6
Verw zweckgeb Gelder f Klima-/ImmiSchut
53150000
Zuschüsse an verb Uneh,Btlg+Sondervermö
96.967,87 €
13.047,84 €
140101
Umweltschutz
4-140101-928-2
Altablagerung Wildparkweg
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
25.000,00 €
2.719,15 €
21.244,32 € Begleichung bestehender Verbindlichkeiten
140102
Lokale Agenda 21
4-140102-901-1
european energy award
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
31.260,00 €
19.992,00 €
11.268,00 € Übertragung zweckgebundener Fördermittel
140102
Lokale Agenda 21
4-140102-906-9
Projekt Klimaschutz an Schulen
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
4.322,48 €
2.500,00 €
1.822,48 € zweckgebundene Mittel
140102
Lokale Agenda 21
4-140102-907-7
Klimaschutz
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
8.550,00 €
3.259,56 €
3.606,67 € Bereits erbrachte Leistungen in 2016
140102
Lokale Agenda 21
4-140102-909-3
Agenda-Entwicklungszusammenarbeit-Proje
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
15.557,77 €
14.820,24 €
140301
Förderung Verbraucher-/Energieberatung
1-140301-900-3
Förderung Verbraucher-/Energieberatung
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
278.262,06 €
218.628,85 €
150101
Wissenschaft und Europa
1-150101-900-1
Wissenschaft und Europa
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
279.316,61 €
272.378,00 €
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-907-2
europe direct
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
1.398,10 €
0,00 €
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-909-7
Towards TTC
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
11.255,19 €
0,00 €
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-911-1
AG Charlemagne
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
143.329,09 €
68.165,31 €
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-911-1
AG Charlemagne
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
1.100,00 €
0,00 €
1.100,00 € zweckgebundenes Projekt
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-914-4
Wissenschaftskooperation
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
18.002,94 €
6.068,10 €
11.934,84 € zweckgebundenes Projekt
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-916-9
SWITCH 3.0/jobstarter
50190000
Sonstige Beschäftigte
130.978,83 €
115.029,75 €
2.000,76 € zweckgebundenes Projekt
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-916-9
SWITCH 3.0/jobstarter
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
16.406,06 €
7.894,13 €
8.511,93 € zweckgebundenes Projekt
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-916-9
SWITCH 3.0/jobstarter
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
500,00 €
0,00 €
500,00 € zweckgebundenes Projekt
Seite 13 von 14
4.000,00 € Laufende Maßnahme
368,90 € fortl. Maßnahme
9.044,00 € Laufende Maßnahme
5.561,17 € fort. Maßnahmen
674,24 € fort. Maßnahmen
11.737,28 € vertragliche Vereinbarung
110.025,75 € Fortführungsmaßnahme
170.317,05 € fortl. Maßnahme
60.608,12 € fortl. Maßnahme
41.000,00 € zweckgebundenes Projekt
87.893,66 € Laufende Maßnahmen
1.703,00 € zweckgebundene Mittel und Auftrag zur Entwicklungspflege vergeben
4.000,00 € fortl. Maßnahme
22.285,89 € zweckgebundene Mittel
17.087,01 € zweckgebundene Mittel und erfolgte Auftragsvergabe
20.000,00 € zweckgebundene Mittel
10.000,00 €
5.492,68 €
4.507,32 € zweckgebundene Mittel
109.597,53 €
53.023,81 €
56.573,72 € zweckgebundene Mittel
5.220,00 € zweckgebundene Mittel
7.330,88 € Zeitverzögerung bei Bearbeitung
34.000,00 € Übertragung aufgrund witterungsbedingter Verzögerung
45.430,60 € Laufende Maßnahmen
23.094,41 € Laufende Maßnahmen
40.932,16 € gesetzliche Pflichtausgabe
83.920,03 € zweckgebundene Mittel, fortl. Maßnahme
737,53 € Übertragung zweckgebundener Fördermittel
48.000,00 € fortl. Maßnahme
6.938,61 € Nacherhebung Umlagen 2016 und 2017
598,10 € Übertragung im Rahmen Fortführung Investitionsmaßnahme
11.255,19 € zweckgebundene Mittel
58.389,59 € zweckgebundenes Projekt
EU-Liste 2016
konsumtive Mittel
Produkt
Produktbezeichnung
PSP-Element
4-150101-917-7
PSP-Bezeichnung
Newcomer Service Region Aachen
Kostenart
50190000
Kostenartenbezeichnung
Sonstige Beschäftigte
fortg.Ansatz
angeordnet
Erm.-Üb.
2016
2016
nach 2017
150101
Wissenschaft und Europa
84.800,00 €
45.757,77 €
38.049,99 € zweckgebundenes Projekt
150101
Wissenschaft und Europa
4-150101-917-7
Newcomer Service Region Aachen
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
32.500,00 €
792,24 €
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-906-9
Büro für lokale Ökonomie (BLÖ)
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
57.909,86 €
4.800,01 €
53.109,85 € zweckgebundene Mittel
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-907-7
AC-Nord
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
145.995,42 €
15.948,75 €
130.046,67 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-907-7
AC-Nord
52910000
Aufwendungen f sonstige Dienstleistunge
69.554,82 €
12.473,38 €
57.081,44 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-907-7
AC-Nord
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
355.144,48 €
158.265,72 €
196.878,76 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-907-7
AC-Nord
54290000
Son Aufw f d Inansprunahm v Recht u Dst
88.200,00 €
0,00 €
88.200,00 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-908-5
Birke
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
13.597,79 €
0,00 €
13.597,79 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-910-8
AFS
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
6.971,09 €
0,00 €
6.971,09 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-911-6
Jobperspektive INTERN
50190000
Sonstige Beschäftigte
86.496,60 €
25.070,26 €
44.926,34 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-912-4
Bildungsscheck
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
7.735,43 €
0,00 €
10.738,69 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-912-4
Bildungsscheck
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
1.000,00 €
0,00 €
1.000,00 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-916-5
AC:TIV
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
6.726,11 €
0,00 €
6.726,11 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-923-7
Projekt FäRe
50190000
Sonstige Beschäftigte
4.655,62 €
3.939,06 €
716,56 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-925-3
Projekt BOJE
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
2.323,19 €
0,00 €
1.347,24 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-926-1
Projekt AGH Overhead
50190000
Sonstige Beschäftigte
46.911,33 €
10.101,98 €
36.784,35 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-933-3
E-Aix
50190000
Sonstige Beschäftigte
9.336,48 €
3.939,02 €
5.397,46 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-939-9
Innovationskreis Wirtschaft
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
11.665,87 €
211,62 €
11.454,25 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-939-9
Innovationskreis Wirtschaft
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
1.000,00 €
0,00 €
1.000,00 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-941-3
Aktiv für Arbeit im Stadtteil
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
6.749,89 €
0,00 €
6.749,89 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-944-6
MINT-BO
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
147.094,23 €
124.549,03 €
21.046,20 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-946-2
CHECK IN
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
50.999,02 €
33.371,49 €
2.356,36 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-946-2
CHECK IN
57640000
AfA auf geringwertige Wirtschaftsgüter
500,00 €
0,00 €
500,00 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-947-9
All Eyes on Green Spots - vernetzen...
50190000
Sonstige Beschäftigte
73.255,04 €
35.653,83 €
38.053,28 € zweckgebundenes Projekt
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-947-9
All Eyes on Green Spots - vernetzen...
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-947-9
All Eyes on Green Spots - vernetzen...
53180000
Aufwend für Zuschüsse an übrige Bereich
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-949-5
zdi Netzwerk Aachen und Kreis HS
50190000
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-949-5
zdi Netzwerk Aachen und Kreis HS
52790000
150201
Beschäftigungs- und Projektförderung
4-150201-950-1
Handlungskonzept Starke Quartiere
150202
Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem.
4-150202-902-3
150202
Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem.
4-150202-903-1
150202
Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem.
150202
150202
60.000,00 € zweckgebundenes Projekt
22.165,89 €
3.168,58 €
20.000,00 € zweckgebundenes Projekt
474.581,60 €
214.947,37 €
340.000,00 € zweckgebundenes Projekt
Sonstige Beschäftigte
27.278,57 €
30.832,95 €
10.000,00 € zweckgebundenes Projekt
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
54.606,95 €
30.895,43 €
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
11.500,00 €
6.041,62 €
Unternehmensförderung
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
14.850,18 €
4.050,00 €
AVANTIS Vermarktung
50190000
Sonstige Beschäftigte
31.909,31 €
23.654,10 €
10.755,21 € zweckgebundenes Projekt
4-150202-907-2
Citymanagement
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
50.000,00 €
0,00 €
50.000,00 € zweckgebundenes Projekt
Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem.
4-150202-909-7
Campus Network
50190000
Sonstige Beschäftigte
32.000,00 €
9.552,24 €
22.538,26 € zweckgebundenes Projekt
Standortentwickl./Gewerbeflächenmanagem.
4-150202-909-7
Campus Network
52790000
Besondere Verw- und Betriebsaufwendunge
21.800,00 €
466,50 €
26.600,00 € zweckgebundenes Projekt
Seite 14 von 14
8.081,58 € zweckgebundenes Projekt
5.458,38 € Teilprojekt, fortl. Maßnahme
10.800,18 € zweckgebundenes Projekt
Bemerkungen
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Anlage 6
Fragenkatalog zur IDR Prüfungsleitlinie 720
„Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“
- 44 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Fragenkatalog zur IDR Prüfungsleitlinie 720 „Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft“
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe (wie z. B. Verwaltungsvorstand, Dezernentenkonferenzen)
und einen Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltungsleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Verwaltungsleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft?
Gemäß § 70 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsvorstandes dazu
verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Der Verwaltungsvorstand hält entsprechend dieser
Vorschrift Sitzungen in regelmäßigen Abständen.
Gemäß § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Aachen am
15.12.1995 eine Zuständigkeitsordnung beschlossen. Diese beschreibt sämtliche Zuständigkeiten der
einzelnen Organe der Gemeinde und enthält darüber hinaus wichtige Informationsregeln für die Verwaltung. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die getroffenen Regelungen nicht den Bedürfnissen
der Stadt Aachen entsprechen.
b) Wie viele Sitzungen der Organe (Rat/Kreistag) und ihrer Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss)
haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Jahr 2016 fanden 10 Sitzungen des Rates der Stadt Aachen, 5 Sitzungen des Hauptausschusses
und 7 Sitzungen des Finanzausschusses statt. Entsprechende Niederschriften hierüber wurden gefertigt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die
einzelnen Mitglieder der Verwaltungsleitung tätig?
In der Anlage 2 „Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes“ des Lageberichtes zum Jahresabschluss
der Stadt Aachen vom 31.12.2016 werden die Mitgliedschaften dieses Personenkreises in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen und in Organen privatrechtlicher Unternehmen aufgeführt.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Verwaltungsleitung, Ratsmitglieder) soweit gesetzlich gefordert im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen?
Es erfolgt keine Ausweisung im Jahresabschluss, da dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die
Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger und Mitglieder in Gremien aufgrund landesgesetzlicher
Regelungen sind im Rahmen der Vorgaben des gläsernen Rates im Ratsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen aufgeführt.
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen der Kommune entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen
regelmäßige Überprüfung?
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Es existiert ein Dezernatsverteilungsplan in der Fassung vom 01.06.2017, dem die den einzelnen Dezernaten zugeordneten Fachbereiche zu entnehmen sind. Zudem gibt es in den einzelnen Fachbereichen sog. Organisations- und Dienstverteilungspläne, die innerhalb der Fachbereiche die Aufgaben
einzelnen Mitarbeitern zuweisen. Es wird angeregt, dass diese einheitlich gestaltet, aktuell gehalten und
veröffentlicht werden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Nein.
c) Orientiert sich der Verwaltungsaufbau an den Produktbereichen der Verwaltung?
Die Produktbereiche der Verwaltung basieren auf dem Produktrahmenplan des Landes NordrheinWestfalen. Der Verwaltungsaufbau orientiert sich grundsätzlich an den Produktbereichen.
d) Sind die Produktbereiche dezentral für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich?
Die Dezernate und Fachbereiche sind dezentral für die budgetierten Bereiche und somit für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich.
e) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse
(insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Zur Gewährleistung ordnungsmäßiger und effektiver Geschäftsprozesse existieren diverse Richtlinien
und Handlungsanweisungen. Hierzu gehört insbesondere die Allgemeine Geschäftsanweisung (AGA),
sie enthält die grundlegenden Bestimmungen über die Ordnung und den Geschäftsablauf innerhalb der
Verwaltung. Handlungsrichtlinien sind des Weiteren in entsprechenden Dienstanweisungen aufgeführt,
im Finanzbereich insbesondere die „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung“, die „Dienstanweisung
zur Aufnahme von Krediten für die Liquiditätssicherung“ sowie die „Dienstanweisung für die Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten“.
Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die städtischen Handlungsrichtlinien bestehen keine.
f) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Im Frühjahr 2017 hat der Verwaltungsvorstand die Prüfung einer eventuellen Einführung eines verwaltungsweiten IT-gestützten Vertragsmanagement in Auftrag gegeben. Ziel ist der Aufbau einer verwaltungsweiten Übersicht aller aktuellen Verträge, insbesondere solcher, aus denen sich künftig finanzielle
Verpflichtungen ergeben. Es ist Wunsch der Verwaltungsleitung, hierzu einen aktuellen Sachstand zur
ordnungsgemäßen Darstellung der Vertragssituation zu erhalten.
Fragenkreis 3: Strategische Steuerung
a) Orientiert sich das Handeln der Gebietskörperschaft an einer langfristigen strategischen Ausrichtung?
Die strategische Ausrichtung der Verwaltung wird durch den Verwaltungsvorstand festgelegt. Das
operative Verwaltungshandeln orientiert sich an der strategischen Ausrichtung der Verwaltung.
- 46 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
b) Ist diese strategische Ausrichtung in Form eines Leitbildes oder in anderer Form dokumentiert?
Zur Stärkung der Identifikation mit der Verwaltung und der Stadt wurde ein Selbstverständnis als Leitbild
für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung aufgestellt, welches als Basis für das Verwaltungshandeln dient.
Die Stadt Aachen orientiert sich seit dem Jahr 2000 an dem Leitbild „2020.Europa.Eine Stadt macht
Zukunft“. Bis zum Jahr 2020 sollen die u. a. Kernpunkte des Leitbildes umgesetzt werden.
Die drei Kernpunkte des Leitbildes sind:
1. Europa wächst von hier
-
Schaffung eines einheitlichen Wirtschafts-, Sozial- und Verwaltungsraums
-
Bildung einer euregionalen Entwicklungsgesellschaft
-
Arbeitsgemeinschaft mit der Städteregion Aachen und dem Parkstad Limburg
-
Gründung einer euregionalen Sprachakademie
-
Gründung einer internationalen Schule/ Ausbau von Schulpartnerschaften
-
Karlspreisstiftung als Basis für den geistigen europäischen Diskurs
-
Bau eines Zentrums der europäischen Geschichte
-
etc.
2. Wissenschaft Zukunft
-
Stärkung der Automobilforschung, - entwicklung und –zubehörproduktion
-
Stärkung der Informations- und Kommunikationstechnik
-
Stärkung der Bio- und Medizintechnologie
-
Stärkung der Entwicklung neuer Werkstoffe
-
Bildung einer PR-Stelle Wissenschaft und Öffentlichkeit
-
Ausbau internationaler Studiengänge
-
Förderung der Zusammenarbeit mit den Hochschulen
-
Gründerpotenzial durch verbesserte Infrastruktur zu erschließen
-
Bildung einer Stadtmarketing e.V.
Weiterhin ist die strategische Ausrichtung der Verwaltung im „Masterplan*2030“ formuliert und konkretisiert. Hieraus lassen sich wiederum zukunftsorientierte Leitlinien in den verschiedenen Sparten (Verkehr, Umwelt, Kultur etc.) ableiten, welche ebenfalls formalisiert wurden. Des Weiteren wurde im Rahmen der Definition von Zielen und Kennzahlen eine Zielfeldkarte der Stadt Aachen entwickelt, die die
strategischen Ziele in verschiedenen Zielfeldern ausgewogen abbildet.
- 47 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Fragenkreis 4: Ziele und Kennzahlen
a) Sind Ziele und Kennzahlen für eine outputorientierte Steuerung definiert worden?
Die wirkungsorientierte Steuerung als Leitbild und Vorgabe eines NKF-Haushaltes erfordert den an
strategischen Zielen ausgerichteten Ausbau einer weitergehenden Ziel- und Kennzahlenstruktur. Auf
der Grundlage politischer Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Stadt Aachen und strategischen Steuerung wurden in einem ersten Entwurf mit dem Haushalt 2015 Zielfelder mit den Perspektiven „Bürger
und Wirtschaft“, „Haushalt“, „Prozesse“ und „Mitarbeiter“ definiert. Die vier Perspektiven bestimmen die
Fortentwicklung der zu implementierenden Zielsteuerung (s. u.).
Die Umsetzung erfolgt erst 2018 flächendeckend und verbindlich.
Über diese zentrale Steuerung hinaus werden in den dezentralen Organisationseinheiten für jedes
Produkt zum Teil kleinteiligere Ziel- und Kennzahlensysteme zur Erreichung der strategischen Ziele
definiert. Je Produkt kann somit eine ergebnisorientierte Steuerung erfolgen.
b) Sind die Kennzahlen zur Beurteilung der Zielerreichung geeignet?
Durch die Ziele und Kennzahlen auf Produktebene können grds. die steuerungsrelevanten Daten
aufbereitet und als Grundlage von Entscheidungsfindungen genutzt werden, was zur Zielerreichung der
Stadt Aachen beiträgt. Erst nach einer Umsetzungs- und Evaluierungsphase kann dies beurteilt werden.
c) Inwiefern wurden die formulierten Ziele erreicht bzw. wo gab es berichtenswerte Planabweichungen?
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Überwachung der Zielerreichung obliegt den jeweiligen Produktverantwortlichen. Planabweichungen sind zu analysieren und mögliche Auswirkungen auf künftige Planungen aufzuzeigen.
Fragenkreis 5: Controlling
a) Existiert ein Controlling in der Verwaltung und wie ist es organisiert?
Das Controlling in der Verwaltung ist in verschiedenen Ebenen organisiert. Die originäre Verantwortung
über die Haushaltsansätze liegt beim jeweiligen Produktverantwortlichen. Produktverantwortlich ist in
der Regel der Leiter der Organisationseinheit, dem das jeweilige Produkt zugeordnet ist. Darüber hinaus findet ein zentrales Controlling durch die Abteilung FB 20/100 „Haushaltsplanung und –controlling“
statt.
b) Entspricht das Controlling den Anforderungen der Gebietskörperschaft um den Steuerungsbedürfnissen
der Verwaltungsleitung Rechnung zu tragen und umfasst es alle wesentlichen Verwaltungsbereiche?
Der Fachbereich Finanzsteuerung hat seit dem Haushaltsjahr 2015 ein konsumtives Finanzcontrolling
sowie Investitionscontrolling konzeptioniert, welches sich stetig weiterentwickelt.
Des Weiteren wurde ein Risikoportal installiert, welches in der internen Steuerung sowie in den mündlichen Berichten gegenüber dem Finanzausschuss regelmäßig verwendet wird. Im Risikoportal wird ein
unterjähriger Abgleich der Deckungspositionen mit dem Risiko durchgeführt, sowie Veränderungen von
Maßnahmen und Risiken für die Zukunft dargestellt.
c) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Die Eigenbetriebe werden zentral durch das bei der Abteilung FB 20/100 installierte Eigenbetriebscontrolling betreut. Für das Controlling der verbundenen Unternehmen sowie wesentlichen Beteiligungen
gibt es ein Beteiligungscontrolling, welches einen Überblick über die Wirtschafts-, Finanz- und Liquiditätsplanung sowie das Jahresergebnis der verbundenen Unternehmen hat. Das Beteiligungscontrolling
ist im regen Kontakt mit den jeweiligen Unternehmen und nimmt an Besprechungen mit den Geschäftsführungen der Unternehmen und deren strategischen Entwicklung teil.
Fragenkreis 6: Kosten und Leistungsrechnung
a) In welchen Teilen der Verwaltung existiert eine Kosten- und Leistungsrechnung?
Eine flächendeckende Kostenleistungsrechnung existiert bei der Stadt Aachen nicht. Die Kostenrechnung wird bei der Stadt Aachen vorzugsweise im Bereich der gebührenrechnenden Einrichtungen eingesetzt.
In den Bereichen der Feuerwehr (Rettungsdienst, Brandbekämpfung, Abwehr von Großschadensereignissen, Notfallrettung und Krankentransport), der Bauverwaltung (Entwässerung) und den Schwimmbädern existiert eine Kosten- und Leistungsrechnung. Ebenfalls existiert beim Aachener Stadtbetrieb (Eigenbetrieb) in den Bereichen der Abfallverwertung, der Straßenreinigung, dem Winterdienst und den
Friedhöfen eine Kosten- und Leistungsrechnung.
- 49 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Zwischen den einzelnen Fachbereichen existiert eine interne Leistungsverrechnung, die anhand des
von der Finanzsteuerung vorgegebenen Verwaltungskostenbeitrages abgerechnet wird.
b) Liefert die Kosten- und Leistungsrechnung die für die wirtschaftliche Steuerung der Verwaltung erforderlichen Informationen bzw. an welchen Stellen besteht nach Einschätzung des Rechnungsprüfers noch
Handlungsbedarf?
Es existiert keine aktualisierte Dienstanweisung für die Kosten- und Leistungsrechnung; die sich im
Einsatz befindende Dienstanweisung für städtische Einrichtungen mit Betriebsabrechnung ist aus dem
Jahre 1979. Seitens der Finanzsteuerung ist eine neue Dienstanweisung für die Kosten- und Leistungsrechnung zu erstellen, die den Vorgaben des NKF sowie des KAG NRW entsprechen.
Gem. § 18 GemHVO soll die Gemeinde eine örtliche Kosten- und Leistungsrechnung einführen, denn
diese wird aus Steuerungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen als wesentlich und bedeutend für die gemeindliche Haushaltswirtschaft angesehen. Sie dient u. a. dazu, die Wirtschaftlichkeit der gemeindlichen Aufgabenerfüllung zu verbessern. Die Erfassung der gemeindlichen Ressourcen mithilfe der Rechengrößen „Erträge“ und „Aufwendungen“ stellt eine Ausgangsgrundlage für die örtliche Kosten- und
Leistungsrechnung dar, die dazu beiträgt die bei der Gemeinde entstandenen Kosten und erbrachten
Leistungen transparent und mit geeigneten Instrumenten messbar zu machen. Die Gemeinde kann so
im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung die angefallenen Leistungen und Kosten verursachungsgerecht
verteilen bzw. zurechnen und durch Steuerung eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung
fördern.
Bedarfsorientiert erfolgen bei den einzelnen Fachbereichen bezogen auf den Handlungsbedarf die notwendige Anpassungen.
Fragenkreis 7: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Verwaltungsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen,
mit deren Hilfe wesentliche Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Ein umfassendes Risikofrüherkennungssystem liegt bei der Stadt Aachen bisher nicht vor. Es wurden
jedoch erste Maßnahmen ergriffen ein solches System zu installieren. Beispielsweise führt die Stadt
Aachen insbesondere im Bereich der städtischen Beteiligungen ein intensives Produkt- und Finanzcontrolling durch, ferner wurde das interne Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung überarbeitet und zum
1.Quartal 2017 befindet sich die Konzeptionierung eines konsumtiven Controllings in der Erprobungsphase.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen nicht geeignet sind, ihren Zweck
zu erfüllen oder dass diese nicht durchgeführt werden.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Teilweise. Die Maßnahmen und Ergebnisse werden in Stichproben u.a. mit entsprechenden Stellungnahmen und Prüfvermerken durch die Rechnungsprüfung überprüft und dokumentiert. Dies sollte jedoch vollumfänglich durch die Fachbereichsleitungen in Verbindung mit FB11 sichergestellt werden. Im
- 50 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Finanzsektor ist eine Dokumentation im Rahmen von z.B. Quartalsberichten eines unterjährigen Controllings im Aufbau.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Umfeld
sowie mit den Verwaltungsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Ja, teilweise auch durch Überprüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung.
Fragenkreis 8: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Verwaltungsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von
anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen
offene Posten entstehen?
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind
bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)?
Die Verwaltungsleitung hat die Geschäftstätigkeit zum Einsatz von Finanzinstrumenten in der Dienstanweisung „Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung des Einsatzes
von Zinsderivaten (Stand: 02/2012)“ geregelt. In dieser Dienstanweisung ist festgelegt, welche Produkte
bzw. Instrumente und bis zu welcher Höhe (in %) des Gesamtkreditvolumens eingesetzt werden dürfen.
Ebenso sind dort die zugelassenen Instrumente zur Risikoabsicherung (Hedging) festgelegt. Die Stadt
Aachen führt eine Kontrahentenliste, welche alle Geschäftspartner umfasst, bei denen Angebote eingeholt werden dürfen.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur
Risikobegrenzung? Hat die Verwaltungsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
• Kontrolle der Geschäfte?
Gem. der o.g. Dienstanweisung dürfen Derivate ausschließlich zur Zinssicherung und Zinsoptimierung
eingesetzt werden. Aktuell gibt es bei der Stadt Aachen lediglich Zinsderivate zur Zinssicherung in Form
strukturierter Kredite (synthetische Festzinskredite). Die Erfassung der Geschäfte erfolgt in einem Darlehensverwaltungsprogramm. Aufgrund der festen Verankerung der Derivate als Bestandteil des Kredites,
erfolgt
keine
separate
Risikoanalyse
oder
Bewertung
dieser
Geschäfte.
Die jeweilige Struktur des Darlehens wird mit Hilfe des Darlehensverwaltungsprogramms überwacht
bzw. kontrolliert.
c) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und
werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Die Stadt Aachen hält aktuell keine Derivate, die nicht der Risikoabsicherung dienen.
d) Hat die Verwaltungsleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Ja, in der Dienstanweisung für die „Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur
Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten“ (Stand: 02/2012)
e) Ist die unterjährige Unterrichtung der Verwaltungsleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die
Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Die Kämmerin der Stadt Aachen wird bei Veränderungen bedarfsbedingt über mögliche Risiken sowie
die zu bildende Vorsorge unterrichtet.
Fragenkreis 9: Haushaltsgrundsätze
a) Wurde der Grundsatz der Vollständigkeit beachtet oder gibt es relevante Sachverhalte, die nicht im
Haushalt abgebildet sind?
Nach diesem Grundsatz muss der Prüfbericht alle wesentlichen Ergebnisse und Einwendungen enthalten. Dabei ist zu entscheiden, wie mit vertraulichen Angaben und personenbezogenen Daten umzugehen ist. Der Grundsatz umfasst auch die Vorgabe, dass der Prüfbericht als Gesamtwerk erstellt wird
und nicht in einzelne Berichte aufgeteilt wird, die ggf. nicht miteinander in Verbindung stehen.
Der Haushalt bildet alle wirtschaftlichen Vorfälle getrennt nach Ergebnis- und Finanzrechnung ab. Der
Grundsatz der Vollständigkeit wurde beachtet.
b) Wurde der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet bzw. gab es wesentliche Sachverhalte bei denen
sich die Verwaltung unwirtschaftlich verhalten hat?
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit fordert, dass öffentliche Verwaltungen ihr finanzwirtschaftliches
Handeln am ökonomischen Prinzip ausrichten sollen. Zu unterscheiden ist beim ökonomischen Prinzip
zwischen dem Minimalprinzip und dem Maximalprinzip.
Es sind keine wesentlichen Sachverhalte bekannt, bei denen sich die Verwaltung unwirtschaftlich verhalten hat. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde beachtet.
c) Wurde der Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit beachtet und wurden insbesondere alle
geplanten Erträge und Aufwendungen sorgfältig geschätzt, sofern sie nicht errechenbar sind?
Der Wahrheitsgrundsatz ist ein Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass in der Haushaltsplanung alle voraussichtlich im Haushaltsjahr zu erwartenden Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen so genau und sorgfältig wie möglich zu bestimmen sind.
Das Prinzip der Haushaltsklarheit ist ein allgemeiner Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass Haushaltsansätze im Haushaltsplan transparent, übersichtlich und systematisch zu untergliedern sind. Die Herkunft der Budgetmittel (welche Mittel entstammen aus Steuermitteln? welche aus der Kreditaufnahme?
etc.) und deren Verwendung (wofür genau werden die Mittel verausgabt?) sollen klar ersichtlich sein.
Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit wurde beachtet. Alle geplanten Erträge und Aufwendungen wurden sorgfältig anhand von Rechnungsergebnissen, landesseitig bereitgestellten Modellrechnungen oder Orientierungsdaten sowie sorgfältigen Schätzungen verifiziert.
d) Wurde die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung beachtet, wonach die zur Erfüllung der Aufgaben
erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus speziellen Entgelten und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen sind, sofern die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen?
- 52 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Gemeinde ist gefordert, sich geeignete Quellen der Finanzmittel zu erschließen, denn diese sind
sehr vielfältig und ergeben sich aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorgängen bzw. Geschäftsvorfällen. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass diejenigen, die eine Leistung der
Gemeinde in Anspruch nehmen oder eine gemeindliche Einrichtung nutzen, die entstehenden Kosten in
vertretbaren und gebotenen Umfang tragen sollen. Zudem sind die Einwohner der Gemeinde verpflichtet, die Lasten zu tragen, die sich aus ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde ergeben (vgl. § 8 Absatz 2 GO
NRW). Die Vorschrift enthält daher für die Gemeinden die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung und
legt eine bestimmte Rangfolge für die gemeindlichen Finanzmittelarten fest. Damit findet unter Berücksichtigung der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung der Gemeinde das Bedarfsdeckungsprinzip i.
V. m. dem Nachhaltigkeitsprinzip Anwendung. Die haushaltsmäßige Produktorientierung bringt dabei
eine neue Sichtweise in das Verwaltungshandeln der Gemeinde, denn mithilfe der gemeindlichen Produkte kann die Finanzmittelbeschaffung näher betrachtet und beurteilt werden.
Die in § 77 der Gemeindeordnung des Landes NRW vorgeschriebene Rangfolge der Finanzierung wurde beachtet.
Fragenkreis 10: Planungswesen
a) Existiert eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und entspricht diese den geltenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 84 GO NRW, § 114 h HGO, § 90 NGO)?
Eine gem. § 84 GO fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist im Haushaltsplan enthalten.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden unterjährig analysiert. Gem. den Ausführungen des HPL 2016 soll jeweils
zum Quartalsende ein umfassender Quartalsbericht als Basis von Gegensteuerungsmaßnahmen sowie
Aufbau und Pflege eines Risikoportals dienen. Gem. Entwurf des HPL 2018 ist das „Risikoportal“ inzwischen etabliert. Demnach wurden Quartalsberichte intern in die Praxis umgesetzt und sind zukünftig
auch für die politischen Beratungen vorgesehen. Darüber hinaus finden die Rechnungsergebnisse und
damit die Planabweichungen im Wege der zentralen Vorgabeplanung Eingang in die Haushaltsplanberatungen.
Fragenkreis 11: Haushaltssatzung
a) Enthält die Haushaltssatzung alle erforderlichen Angaben und entspricht die Form den gesetzlichen
Vorgaben?
Die Haushaltssatzung enthält gem. § 78 (2) GO die Festsetzung des Haushaltsplans mit den entsprechenden Angaben zum Ergebnisplan (Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen), zum Finanzplan
(Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungs- , Investitions- und Finanzierungstätigkeit), zu den Kreditaufnahmen für Investitionen (Gesamtbetrag) und zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen. Darüber hinaus enthält die Haushaltssatzung die Festsetzungen
zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bzw. zur Verringerung der allg. Rücklage, dem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, den Steuersätzen für die Gemeindesteuern und im Falle eines
Haushaltssicherungskonzeptes dem Jahr der Wiederherstellung des Haushaltsausgleiches.
Die Haushaltssatzung enthält die gem. § 78 (2) GO NRW geforderten Inhalte.
b) Ist die Haushaltssatzung fristgerecht beschlossen und veröffentlicht worden?
- 53 -
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Verspätete Beschlussfassung
Gem. § 80 Abs. 5 GO NRW gilt für die Haushaltssatzung „Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung
mit ihren Anlagen ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige soll spätestens einen Monat vor
Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden.“
Eine dementsprechende Umsetzung ist für den Haushaltsplan 2016 nicht erfolgt. Der Rat der Stadt
Aachen hat die Haushaltssatzung mit Beschluss vom 27.01.2016 erlassen, die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 19.03.2016.
c) Wurden ggf. die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung beachtet, d. h. sind nur Aufwendungen
entstanden bzw. Auszahlungen geleistet worden, zu denen eine rechtliche Verpflichtung bestand oder
die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren?
Seitens des zuständigen Fachbereiches Finanzsteuerung und Controlling wurden die Mitarbeiter der
Stadtverwaltung Aachen zu Beginn des Jahres 2016 darauf hingewiesen, dass sich die Haushaltssatzung noch in den politischen Beratungen befindet und daher eine Rechtskraft noch nicht gegeben ist.
Auf die aufgrund dessen geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Übergangswirtschaft gem. § 82 GO
für die Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen sowie die Erteilung von Aufträgen wurde hingewiesen.
Im investiven Bereich sollte diesen Vorgaben Rechnung getragen werden, dadurch dass die Ansätze
generell gesperrt waren und einer gesonderten Mittelfreigabe bedurften.
Im konsumtiven Bereich unterlag die Einhaltung der Bestimmungen über die vorläufige Haushaltsführung dem jeweiligen Produktverantwortlichen.
d) War eine Nachtragssatzung erforderlich und ist diese fristgerecht erlassen worden?
Nein
Fragenkreis 12: Haushaltsplan
a) Enthält der Haushaltsplan alle erforderlichen Angaben und entspricht die Form den gesetzlichen
Vorgaben?
Ja
b) Wurde der Haushaltsplan eingehalten bzw. an welchen Stellen gab es wesentliche Abweichungen und
welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend?
Der Haushaltsplan wurde – unter Berücksichtigung der Regelungen der unterjährigen Bewirtschaftung –
eingehalten. Evtl. wesentliche Planabweichungen werden im Anhang bzw. Lagebericht des Jahresabschlusses erläutert.
Fragenkreis 13: Haushaltssicherungskonzept
a) War die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (sofern gesetzlich vorgeschrieben) erforderlich
um die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft zu erreichen?
Nein
b) Ist das Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden?
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c) Wurden die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes erreicht bzw. wurden die darin enthaltenen
Maßnahmen auch umgesetzt?
Fragenkreis 14: Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Grundlage der Investitionsplanung ist der Haushaltplan. Im Zuge der Haushaltplanaufstellung melden
die Produktverantwortlichen die benötigten Investitionen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen werden
dann im Haushaltsplan in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
Investitionen werden bereits vor ihrer Einplanung in den Haushalt auf Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit
und ihre immanenten Risiken geprüft. Zur Sicherstellung dieser Prüfung werden Investitionen grundsätzlich nur dann in den Haushalt aufgenommen, wenn sie hinreichend konkret geplant sind und die
Voraussetzungen des § 14 GemHVO erfüllen. Maßnahmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen,
werden in einer dem Haushalt als Anlage beigefügten Liste geführt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw.
Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Nein
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und
Abweichungen untersucht?
Die Durchführung der Investitionsmaßnahmen liegt in der dezentralen Produktverantwortung. Die Mittelverwendung im Rahmen der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen wird durch die Abteilung Haushaltsplanung und –controlling zentral im Wege eines Freigabevorbehalts überwacht. Eine Auswertung
der Investition ist der Dokumentation zum Jahresabschluss 2016 unter der Anlage 17 enthalten.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in
welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Der Ansatz für Investitionen wurde wie der Haushalt insgesamt – unter Berücksichtigung der Regelungen der unterjährigen Bewirtschaftung – eingehalten. Evtl. wesentliche Planabweichungen werden im
Anhang des Jahresabschlusses erläutert. Eine Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Investitionen ist der Dokumentation zum Jahresabschluss 2016 unter der Anlage 18 enthalten. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen sind gem. 83 i.V.m. § 81 Abs. 2 Go NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der
Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Die gemäß Haushaltssatzung zulässige Kreditlinie wurde nicht ausgeschöpft.
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Fragenkreis 15: Kredite
a) Gab es eine Nettoneuverschuldung oder konnten per Saldo Schulden abgebaut werden?
Es gab keine Nettoneuverschuldung. Insgesamt konnte bei den Investitionskrediten eine Reduzierung
des Schuldenstandes von 5,3 Mio. Euro erzielt werden.
b) Wurden Kredite nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen?
Die Vorschriften des § 86 GO wurden eingehalten
c) Gibt es ein aktives Zins- und Schuldenmanagement?
Ja, Ziel eines städtischen Zins- und Schuldenmanagements ist insbesondere die bestmögliche Risikostreuung bei Darlehenslaufzeiten sowie die Optimierung bzw. Reduzierung der Zinsbelastung. In
diesem Zusammenhang wurden auch Maßnahmen zur Zinssicherung ergriffen.
Fragenkreis 16: Liquidität
a) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle
gewährleistet?
Ja, bei der Stadt Aachen erfolgt eine tagesgenaue Liquiditätsplanung. Als Liquiditätsmanagement bezeichnet man die Steuerung der liquiden Mittel einer Organisation (z.B. Gebietskörperschaft, (öffentliches) Unternehmen). Das Liquiditätsmanagement hat sicherzustellen, dass einerseits die Zahlungsfähigkeit der Organisation jederzeit gewährleistet ist und andererseits möglichst hohe Zinseinnahmen/erträge generiert werden bzw. unnötige Zinsbelastungen vermieden werden.
Die Liquiditätskontrolle erfolgt durch die Budgetbevollmächtigten der einzelnen Fachbereiche und den
Haushaltscontrollern des FB 20.
b) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Das Gebot einer Liquiditätsplanung verpflichtet die Gemeinde, sich täglich Kenntnisse über Zahlungsmittelzuflüsse und die Zahlungsmittelabflüsse sowie über Sicherheiten, Risiken und die Rentabilität von
Anlagemöglichkeiten zu verschaffen (sog. Cash-Management). So bedarf es im Falle der Unterdeckung
einer Finanzmittelbeschaffung und im Falle einer Überdeckung einer ggf. auch kurzfristigen Geldanlage.
Die Gemeinde hat bei der Finanzmittelbeschaffung als auch bei einer Geldanlage die einschlägigen
haushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Zur tagesgenauen Betrachtung der gemeindlichen Liquidität gehört u.a. die Verpflichtung der Gemeinde, am Schluss eines jeden Buchungstages oder vor Beginn des folgenden Buchungstages ihre Finanzmittelkonten mit den Bankkonten abzugleichen (vgl. § 30 Absatz 4 Satz 1 GemHVO NRW). Die
notwendige tägliche Abstimmung betrifft dabei den Abgleich der buchmäßigen Bestände der Finanzmittelkonten (Bestandskonten) auf der einen Seite mit den Kontoständen lt. Bankauszügen sowie den vorhandenen gemeindlichen Zahlungsmitteln auf der anderen Seite. Hierzu gehört, nach Abschluss der
zahlungswirksamen Buchungsarbeiten die vorhandenen Buch- und Ist-Bestände in geeigneter Weise zu
protokollieren und in die örtliche Liquiditätsplanung einzubeziehen.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Im Rahmen der unter a) genannten Liquiditätsplanung wird die Zahlungsfähigkeit der Stadt Aachen
sichergestellt. Alle Aufgaben der zum Cash-Management darüber hinaus gehörenden Bereiche Disposition (liquider Mittel) und Gestaltung der Zahlungsströme werden rechtmäßig und verantwortungsbewusst ausgeführt. Alle gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Hinweis zum Währungsrisikomanagement: Kreditaufnahmen in Fremdwährung sind bei der Stadt Aachen gemäß Dienstanweisung
ausgeschlossen.
c) Musste die Verwaltung Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen und wie hat sich der Bestand dieser
Kredite entwickelt?
Die Kredite zur Liquiditätssicherung haben sich vom 31.12.2015 bis zum 31.12.2016 von rund 377,6
Mio. € auf 444,2 Mio. € erhöht.
d) Wurde der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung
unterjährig überschritten?
In § 5 der Haushaltssatzung 2016 vom 27.01.2016 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 550.000.000 EUR festgesetzt. Die Höchstgrenze wurde nicht überschritten.
Fragenkreis 17: Forderungsmanagement
a) Gibt es eine Dienstanweisung zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass von Forderungen
und entspricht diese den Bedürfnissen der Verwaltung?
Ja. Es gibt eine Dienstanweisung für das Forderungsmanagement der Stadt Aachen vom 03.07.2013,
in Kraft getreten zum 01.08.2013. Diese enthält Vorschriften zu:
der Anmahnung privat- und öffentlich-rechtlicher Forderungen
der Beitreibung öffentlich rechtlicher Forderungen
der Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Forderungen
bei der Stundung von Forderungen
bei der Niederschlagung von Forderungen
beim Erlass von Forderungen
zum Abschluss von Vergleichen
bei der Gewährung von Vollstreckungsschutz
-
bei der Aussetzung der Vollziehung
bei Insolvenzverfahren
beim Kleinbetragsausgleich
der Forderungsbewertung.
Die Dienstanweisung entspricht den Bedürfnissen der Verwaltung.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
b) Ist durch das bestehende Mahn- und Vollstreckungswesen sichergestellt, dass Entgelte vollständig und
zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Ja. Durch das eingesetzte Mahn- und Vollstreckungsverfahren (Vollkomm) ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden.
Fragenkreis 18: Vergaberegelungen
a) Gibt es eine Dienstanweisung zum Vergabewesen und entspricht diese den gesetzlichen Vorgaben?
Ja, interne Regelungen wurden getroffen und im Intranet veröffentlicht. Informationen zum Vergabewesen sind unter dem Link http://intranet.aachen.de/hauptnavigation/recht/beschaffung-undvergabe/Vergaben im Intranet zu finden. Weiter verfügt die Stadt Aachen über eine Zentrale Vergabestelle (B 03/30). Vergaben über 6.000 € sind bereits bei der Anmeldung dem FB 14 vorzulegen, näheres regelt § 8 der RPO.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch
für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Insbesondere bei Kreditaufnahmen und Geldanlagen werden zur Erzielung marktgerechter Konditionen,
abhängig von der Komplexität des Finanzgeschäfts, grundsätzlich mehrere vergleichbare Angebote bei
zugelassenen Kontrahenten eingeholt. Dabei erfolgt nur in Ausnahmefällen eine Beschränkung auf 3
Angebote.
c) Gab es im Rahmen der Prüfung Anhaltspunkte, dass gegen bestehende Vergaberegelungen verstoßen
wurde?
Nein, wie unter a) angegeben, werden Vergaben durch die Zentrale Vergabestelle B 03/30 bearbeitet.
Nach § 8 der RPO sind beabsichtigte Vergaben über 6.000 dem FB 14 vorzulegen. Vergaben werden
grundsätzlich von der Anmeldung bis zur Vergabeentscheidung und noch weiter über die Visakontrolle
durch die Rechnungsprüfung begleitet. Vergaben unter 6.000 € werden im Rahmen des risikoorientierten Prüfansatzes durch die Rechnungsprüfung geprüft.
Fragenkreis 19: Gebühren- und Beitragssatzungen
a) Wurden die Gebührenbedarfsberechnungen von der örtlichen Prüfung auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit überprüft?
Die Gebührenbedarfsberechnungen werden in der Regel nicht durch den Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft. Es besteht keine Verpflichtung für die einzelnen Bereiche diese vorab dem Fachbereich
zur Prüfung vorzulegen.
b) Wurde in den gebührenrechnenden Bereichen eine Nachkalkulation durchgeführt, damit eventuelle
Kostenüberdeckungen und –unterdeckungen festgestellt werden können?
In allen gebührenrechnenden Bereichen werden Nachkalkulationen durchgeführt, welche zunächst vom
Fachbereich Finanzsteuerung einem Controlling unterliegen und anschließend dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet werden. Die Betriebsabrechnungsbögen 2016 für die Bereiche
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Abwasser, Abfall, Friedhof und Straßenreinigung/Winterdienst lagen zum Zeitpunkt der Jahresabschlussprüfung vor. Eine Qualitätssicherung durch den Fachbereich Finanzsteuerung und eine Prüfung
durch den Fachbereich Rechnungsprüfung war aufgrund der zeitnahen Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich. Der Betriebsabrechnungsbogen 2016 für den Rettungsdienst ist noch nicht
erstellt, wird jedoch mit einer Unterdeckung abschließen.
c) Werden die bestehenden Gebührensatzungen regelmäßig auf ihren Anpassungsbedarf hin untersucht?
Ja, grundsätzlich werden jährlich Änderungssatzungen zur den Gebührensatzungen durch die kostenrechnenden Bereiche im Rat eingebracht.
d) Gab es während der Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass gegen bestehende Gebührensatzungen
verstoßen wurde oder diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?
Nein. Derartige Feststellungen ergaben sich nicht.
e) Ist sichergestellt, dass alle Beiträge zeitnah und vollständig erhoben werden?
Gemäß Anhang wurden zum 31.12.2016 vornehmlich Beiträge nach KAG in Höhe von ca. 2,7 Mio. €
noch nicht abgerechnet.
Fragenkreis 20: Korruptionsprävention
a) Hat die Verwaltungsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Zum 01.03.2005 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und
Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG)“ in Kraft. Zur Umsetzung dieses Gesetzes bezüglich der Beschaffungs- und Vergabestrukturen
bei der Stadt Aachen sowie der Zuständigkeiten nach dem KorruptionsbG diente die durch den AntiKorruptionsbeauftragten erstellte Handlungsrichtlinie für die Stadt Aachen. Aufgrund der Trennung der
Beschaffungs- und der Vergabestelle wurde das „Mehraugenprinzip“ bewusst verfahrensimmanent positioniert und umgesetzt.
Des Weiteren sind die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Stellen gemäß § 19 KorruptionsbG verpflichtet, nach interner Festlegung korruptionsgefährdeter Bereiche dem Grad der jeweils gegebenen
Korruptionsgefährdung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Nach der quantitativen Erhebung
verschiedener Risikopotenziale wurde im Juni 2017 ein Gefährdungs- und Präventionsatlas entwickelt,
den es nach durchgeführter Qualitätssicherung fortzuschreiben gilt. Dieser gibt Hinweise über den Grad
der Korruptionsgefährdung von Aufgaben und Tätigkeiten sowie der Wirksamkeit vorhandener Sicherungssysteme in einer Dienststelle oder Organisationseinheit. Der Gefährdungs- und Präventionsatlas
dient daher auch zum Schutz der Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen.
b) Gibt es interne Regelungen zur Korruptionsprävention, z. B. Annahme von Geschenken?
Neben den Regelungen in der „Richtlinie für die Annahme von Belohnungen und Geschenken durch
Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen“ vom 06.09.2005 treffen auch weitere
Dienstanweisungen interne Regelungen zur Korruptionsprävention, wie beispielsweise die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung, die Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung sowie
fachbereichsbezogene Regelungen beispielsweise zu Dienstbesprechungen oder Unterschriftenregelungen
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
c) Gab es im abgelaufenen Jahr Fälle von Korruption, die zur Anzeige gebracht wurden?
Dem Fachbereich Rechnungsprüfung sind keine Korruptionsfälle bekannt, die im abgelaufenen Jahr
2016 zur Anzeige gebracht wurden.
Fragenkreis 21: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Hat die Verwaltungsleitung den Rat/Kreistag unterjährig über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft
informiert?
Ja, der Finanzausschuss wird regelmäßig im Rahmen der Mitteilungen und Berichte in den Sitzungen
des Finanzausschusses durch die Kämmerin über die aktuelle Haushaltswirtschaft unterrichtet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaft
und in die wichtigsten Verwaltungsbereiche?
Ja
c) Wurde der Rat/Kreistag über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen
insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle
sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Gemäß § 83 GO NRW bedürfen alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen der Zustimmung des Rates. Durch die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen wird der Rat über wesentliche Abweichungen und Veränderungen
der Haushaltswirtschaft informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Berichterstattung durch die Kämmerin
in den Sitzungen des Finanzausschusses über mögliche Risiken im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung.
Fragenkreis 22: Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
a) Gibt es Auffälligkeiten bei den Kennzahlen (z. B. NKF-Kennzahlenset NRW) zur Vermögens-, SchuldenFinanz- und Ertragslage der Gebietskörperschaft?
Es wurden keine derartigen Auffälligkeiten festgestellt.
b) Wie haben sich die Kennzahlen im Zeitablauf entwickelt?
Hierzu wird im Prüfbericht zum Jahresabschluss unter der Ziffer 8 „Kennzahlen zur Vermögens- und
Schuldenlage“ berichtet. Dort ist auch ein Zeitreihenvergleich über die letzten 5 Jahre für verschiedene
Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen dargestellt.
c) Wie sind die Kennzahlen im interkommunalen Vergleich zu beurteilen?
Ein interkommunaler Vergleich wurde im Rahmen des Jahresabschlusses nicht durchgeführt.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Fragenkreis 23: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Nein
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen
Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Im Jahr 2015 erfolgte eine körperliche Inventur für das gesamte Anlagevermögen, hierbei wurde zur
Ermittlung der beizulegenden Werte dasselbe Verfahren angewandt, wie zur Eröffnungsbilanz. Es wurde festgestellt, dass die beizulegenden Werte insbesondere bei den unbebauten Grundstücken und im
Straßennetz wesentlich oberhalb der bilanziellen Werte liegen.
Ebenfalls wurde im Jahr 2015 der beizulegende Wert für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement
anhand des Substanzwertverfahrens ermittelt, auch dieser liegt wesentlich oberhalb des bilanziellen
Wertes.
Fragenkreis 24: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie
sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Die Passivseite der Bilanz setzt sich per 31.12.2016 wie folgt zusammen:
Eigenkapital
24,36 %
Sonderposten
14,99 %
Rückstellungen
19,41 %
Verbindlichkeiten
35,00 %
Passive Rechnungsabgrenzung
6,24 %
Soweit die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen nicht durch
zweckgebundene Fördermittel oder Investitionszuwendungen finanziert sind, erfolgt die Finanzierung
gem. § 86 GO NRW im Rahmen der in der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditermächtigung.
b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung?
Die Ausführungen zur Entwicklung und Analyse der Kennzahlen zur Finanz- und Schuldenlage sind
dem Lagebricht der Stadt Aachen zum 31.12.2016 zu entnehmen.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen
Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
Die Stadt Aachen hat im Jahr 2016 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen in Höhe von
21.405.415,17 € und Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke in Höhe von
159.843.073,46 € erhalten. Die Drittfinanzierungsquote, welche die bilanziellen Abschreibungen ins
Verhältnis zu den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten stellt, betrug im Jahr 2016 49,09 %
und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass
Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet worden sind.
Fragenkreis 25: Eigenkapitalausstattung
a) Besteht kurz- bis mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung?
Die Allgemeine Rücklage der Stadt Aachen beträgt zum 31.12.2016 765,18 Mio €. Aufgrund der Höhe
der allgemeinen Rücklage und der mittelfristig prognostizierten Fehlbeträge für die nächsten 4 Jahre ist
derzeit nicht darauf zu schließen, dass kurz- oder mittelfristig die Gefahr einer bilanziellen ÜberSchuldung gegeben ist.
Fragenkreis 26: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Haben die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken können?
Nein. Der Aufwandsdeckungsgrad des Jahresabschlusses betrug 97,49 %. Die ordentlichen Erträge
blieben mit 905,4 Mio. € rund 23,3 Mio. € unter den ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 928,7 Mio. € zurück.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis 2016 ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen
zwischen der Gebietskörperschaft und deren Eigengesellschaften bzw. Eigenbetrieben eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Nein.
Fragenkreis 27: Strukturelles Defizit und seine Ursachen
a) Existiert ein strukturelles Defizit und was sind seine Ursachen?
Ja. Das strukturelle Defizit besteht darin, dass in der Ergebnisrechnung die Aufwendungen die Erträge
übersteigen und somit ein Jahresfehlbetrag entsteht. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Verrechnung
mit der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
b) Welche Produktbereiche haben maßgeblich zum defizitären Ergebnis beigetragen?
03 Schulträgeraufgaben (21,2 Mio. €)
04 Kultur (40,2 Mio. €)
06 Kinder, Jugend, Familie (86,9 Mio. €)
12 Verkehrsflächen und Anlagen (15,7 Mio. €)
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016
17 Natur und Landschaftspflege (17 Mio. €)
Fragenkreis 28: Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Sind langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage erforderlich?
Ja
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern?
Die Stadt Aachen hat ein Gesamtkonzept erarbeitet, um bei gleichzeitiger Ausgabenreduzierung
dauerhaft die Einnahmeseite zu stabilisieren. Folgende Konsolidierungspunkte wurden konzipiert und
zum Teil umgesetzt:
Zielorientierte Personalentwicklung
Senkung der IT-Kosten
Aufgaben-/Flächenkritik Gebäudemanagement
Reduzierung von Wettbewerbs- und Beratungskosten
Reduzierung der Verlustübernahme E.V.A / Kostendeckung von ASEAG
Erhöhung der Zweitwohnungssteuer
Einführung der Wettbürosteuer
Kreditoptimierung
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