Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
303555.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.06.18, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat I
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Bauverwaltung
Fachbereich Umwelt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0988/WP17
öffentlich
14.06.2018
Dez. I /ACo
Aktueller Stand Förderprojekte emissionsarme Mobilität
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
05.07.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0988/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2010 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0988/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Anlass
Das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom
19.11.2015 in Sachen „Luftreinhalteplan Aachen“ gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten
durch die Bezirksregierung Köln als planaufstellende Behörde, und gegen die Stadt Aachen als
Beigeladene am 8. Juni 2018 folgendes Urteil erlassen:
„Das beklagte Land wird verurteilt, den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser
unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von
Verkehrsverboten zum 1. Januar 2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen
Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m³ im
Stadtgebiet Aachen enthält.“
Die Verwaltung prüft derzeit die unterschiedlichen Handlungsoptionen und Fördermöglichkeiten zur
schnellstmöglichen Grenzwerteeinhaltung; diesbezüglich arbeitet Verwaltung schon seit längerem gemeinsam mit Partnern wie etwa ASEAG, STAWAG oder RWTH – an einem umfangreichen
Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität. Zu deren Umsetzung sind finanzielle
Aufwendungen und hoher Personaleinsatz notwendig. Dazu hat sich die Stadt bereits in der
Vergangenheit an zahlreichen Förderaufrufen beteiligt und ist dabei, erfolgreich Mittel zu akquirieren.
Dabei stehen die Themenfelder „Förderung sauberer Antriebsarten“, „Etablierung alternativer
Mobilitätsmöglich-keiten bei Berufspendlern“,„Verbesserung der Radinfrastruktur“ und „Alternativen im
Güterverkehr“ im Vordergrund. Bei allen Themenfeldern spielt die Digitalisierung der Verkehrssysteme
eine große Rolle.
Besondere Bedeutung hat das Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020, das aus mehreren
Förderrichtlinien und -aufrufen, die seit Herbst 2017 von mehreren Bundesministerien veröffentlicht
werden, besteht. Darin enthalten ist der Green City Plan (Masterplan), der – anders als ursprünglich
geplant – vor allem dazu dient , um die Projekte, die durch verschiedene Förderaufrufe entstanden
sind oder zur Förderung angemeldet werden sollen, zusammenfassend darzustellen und zu
dokumentieren. Darüber hinaus werden die darin beschriebenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer zu
erwartenden Problemlösungsbeiträge (NO2 Minderung) bewertet. Bei fast allen Aufrufen des
Sofortprogramms wurden Projektskizzen eingereicht.
Ebenso hat die Beteiligung am kommunalen Klimaschutzprogramm des Landes NRW große
Bedeutung. Hier wurde Aachen neben Bonn, Dortmund und Bielefeld im Themenfeld „Emissionsfreie
Innenstadt“ ausgewählt und es wurden für Aachen 15 Mio. € Fördermittel in Aussucht gestellt. Die
konkrete Antragstellung wird mit Hochdruck bearbeitet.
Förderung sauberer Antriebsarten
-
Neue E-Fahrzeuge für das städtische Flottenmanagement
Vorlage FB 61/0988/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2018
Seite: 3/5
Zum 31. Januar 2018 wurde im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität ein Antrag auf
Förderung von 11 E-Fahrzeugen inklusive Ladeinfrastruktur abgegeben. Die Fahrzeuge
dienen dem Ausbau der Elektrifizierung der städtischen Dienstwagenflotte. Der
Zuwendungsbescheid steht noch aus, wird aber in nächster Zeit erwartet. Der Fördersatz
beträgt 75 Prozent.
-
Elektrobusse im ÖPNV
Die ASEAG hat einen Antrag auf Förderung von zusätzlichen zwölf Standard-Batteriebussen
mit einer Länge von zwölf Metern (Niederflur- oder Low-Entry) und einem zulässigen
Gesamtgewicht von etwa 18 Tonnen fristgerecht gestellt. Vorgesehen ist der Einsatz auf den
Linien 4, 5 und 45. Zwei Busse sollen in Eschweiler verkehren. Darüber hinaus wurde im
Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ der Ersatz des
veralteten analogen Gleichwellenfunksystems der ASEAG mit eingeschränkten
Kommunikationsmöglichkeiten durch ein digitales DMR-Funksystem, die Umstellung des
Fahrgastinformationssystems von GPRS- auf LTE-Technik und die Einführung neuer
Fahrzeug-Bordrechner beantragt. Diese Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit
der Elektrifizierung und der Digitalisierung des ÖPNV.
-
Nachrüstung von Dieselbussen
Die ASEAG hat fristgerecht einen Antrag auf Förderung der Ausstattung von 3 Fahrzeugen
der Schadstoffklasse Euro III und 98 Fahrzeugen der Schadstoffklasse EEV mit SCRT-Filtern
gestellt. Die Maßnahme soll schnellstmöglich beginnen, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
wird mit dem Projektträger und Fördergeber gerade erörtert.
-
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten
Die gemeinsam mit der RWTH entwickelte Projektskizze mit dem Akronym „ALigN“ (Ausbau
von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung) im Rahmen der Förderrichtlinie
„Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem
Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und
Mobile Metering-Ladepunkten“ hat erfolgreich die erste Stufe durchlaufen. Hier geht es
einerseits um die Errichtung von Ladeinfrastruktur insbesondere im nichtöffentlichen Bereich.
Betriebe, die durch eine intensive Fahrtätigkeit im Aachener Stadtgebiet geprägt sind
(Handwerksbetriebe, KEP-Dienste, Pflegedienste, Taxen, etc.), erhalten durch den Aufbau
von Ladesäulen Unterstützung beim Umstieg auf Elektromobilität. Gleichzeitig soll ihnen die
Möglichkeit geboten werden, über den Einsatz des Mobility Brokers ihre Flotte gemeinsam mit
anderen Betrieben zu nutzen sowie ihre Mobilität auch multimodal zu organisieren.
Andererseits soll mithilfe des Einsatzes sogenannter Solid-State-Transformatoren (SSTs) eine
bessere Auslastung des Versorgungsnetzes durch Anwendung eines netzseitigen,
intelligenten Lastmanagements für die Ladeinfrastruktur und gezieltem Energietransport auf
Verteilnetzebene erreicht werden. Das Projekt befindet sich in der Qualifizierungsphase, es
soll bereits im Spätsommer 2018 beginnen. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent, das
Volumen rund 10 Millionen Euro.
Umsteigeprogramm für Berufspendler
-
Beantragt werden umfangreiche Investitionen für die Durchführung vielfältiger Maßnahmen
zur Veränderung des Berufspendlerverhaltens. Der Aufbau orientiert sich am Vorbild von
Vorlage FB 61/0988/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2018
Seite: 4/5
„Maastricht Bereikbar“ sowie „Slim naar Antwerpen“ und hat zum Ziel, gemeinsam mit
Arbeitgebern privater und öffentlicher Unternehmen mithilfe umfangreicher
Anreizmechanismen gezielt Jobpendler zum Umstieg auf alternative Antriebsarten zu
bewegen und Autoverkehr gezielt zu reduzieren. Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach
bestimmten Kriterien, dabei spielen auch Großbaustellen im Straßenverkehr eine Rolle, im
Zuge derer Verlagerungseffekte u.a. zur Stauvermeidung gewünscht sind. Das Projekt trägt
den Titel „Aachen clever mobil“.
-
Dabei sollen die Möglichkeiten digitaler Technologien intensiv genutzt werden. Beispielsweise
soll der Mobility Broker um eine Fahrgemeinschaftsvermittlung und um ein ausgefeiltes
Anreizsystem erweitert werden, der Berufspendlern dazu bewegen soll, Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte emissionsärmer zu gestalten.
-
Der Ausbau von Mobilstationen soll die Wahl- und Zugangsmöglichkeiten zu anderen
Mobilitätsarten verbessern. Darüber hinaus sollen über Erprobungsprogramme die
Kombination verschiedener Verkehrsmittel bei der Fahrt zur Arbeitsstätte gefördert werden:
Den Beschäftigten werden nicht nur Pedelecs, sondern u.a. auch sogenannte Faltbikes zum
Testen zur Verfügung gestellt, die sich einfach und kostenlos in Bus und Bahn mitnehmen
lassen.
-
Das Projekt wird unterstützt durch eine umfangreiche Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit.
-
Förderung der verschiedenen Teilmaßnahmen im Kommunalen Klimaschutz.NRW und im
Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020.
Verbesserung der Radinfrastruktur
-
Maßnahmenpaket im Kommunalen Klimaschutz und im Green City Masterplan, darunter die
Finanzierung mehrerer Radvorrangrouten, die Verbesserung des Radwegebestandes, der
Ausbau von Radinfrastruktur an wichtigen Hauptverkehrsstraßen, der Ausbau des PedelecVerleihsystems, die Schaffung von Fahrradabstellinfrastruktur.
-
Der Aktionsplan für Verkehrssicherheit soll weiter ausgebaut werden
Alternativen im Güterverkehr
-
Im Arbeitspaket Urbane Logistik sind Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung
durch Lieferverkehre vorgesehen, unter anderem die Elektrifizierung des Lieferverkehrs durch
E-Fahrzeuge, Aufbau von Ladeinfrastruktur und den Einsatz von Lastenrädern, Mikrodepots
und Güterverkehrszentren, intelligente Routenplanung und Parkkonzepte. Die Umsetzung
erfolgt im Rahmen verschiedener Förderprogramme (siehe auch oben unter „Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten“).
Die Minderungswirkungen für die lokale NO2-Belastung der Maßnahmen des Green City
Masterplans werden aktuell ermittelt. Für die Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes
steht in der Wirkungsabschätzung die CO2-Reduktion im Vordergrund. Gleichwohl haben die
Maßnahmen auch große Effekte auf die NOx-Reduktion, deren Höhe noch nicht abgeschätzt
bzw. bewertet werden konnte.
Die Verwaltung wird in der Sitzung mündlich detaillierter berichten.
Vorlage FB 61/0988/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.06.2018
Seite: 5/5