Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
304077.pdf
Größe
461 kB
Erstellt
19.06.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0124/WP17
öffentlich
19.06.2018
E26/BL
Fahrradparkhaus im Umfeld des Hauptbahnhofs
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.07.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese - gem.
der Empfehlung des Planungsausschusses - mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur
Errichtung einer Fahrrad-Abstellanlage als sog. „niederschwellige Lösung“ im Böschungsbereich
parallel der TG-Zufahrt am Bestandsgebäude des VG Lagerhausstrasse.
Das Ergebnis soll im Mobilitätsausschuss - und im Planungsausschuss - vorgestellt werden.
Der Antrag der Fraktion „GRÜNE“ vom 30.01.2018 gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Die Mittel zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie i.H.v. 5.000,- EUR stehen bei FB 36 unter PSP
4-140101-903-2 / 54290000 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre sind noch nicht bekannt.
Vorlage E 26/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2018
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Erläuterungen:
Vorbemerkung:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04. den Bericht der zur Kenntnis genommen. Er
befürwortet es, zur sog. „niederschwelligen Lösung“ der Verortung einer einfachen FahrradAbstellanlage im Böschungsbereich parallel der Tiefgaragenzufahrt am Bestandsgebäude eine
überschaubare Machbarkeitsstudie durch das Gebäudemanagement erstellen zu lassen und hierzu
eine Beratung im zuständigen Fachausschuss durchzuführen.
Der Ausschuss empfiehlt dem zuständigen Fachausschuss, die Verwaltung entsprechend zu
beauftragen. Das Ergebnis soll auch dem Planungsausschuss vorgestellt werden.
Ausgangslage:
Gut nutzbare und eine ausreichende Anzahl von sicheren Fahrradabstellplätzen sind eine wesentliche
Grundlage für das „Funktionieren“ des öffentlichen Raumes in der Umgebung des Hauptbahnhofs.
Durch die Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten kann die Hürde zur Beschaffung hochwertiger
privater Fahrräder und Pedelecs gemildert werden.
Die erheblichen Anstrengungen der Verwaltung, das Radfahren in Aachen zu erleichtern und in ein
Mobilitätskonzept zu überführen, wurden zuletzt in der Projektbeschreibung zur „Rad-Vorrang-Route
Aachen 1“ im Rahmen des Projektes „Klimaschutz im Radverkehr“ in 09/2016 beschrieben.
Dort wurden die Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs dargestellt und für das Fahrradparken in
Aachen schlussgefolgert:
„Nach Einschätzung der Stadt Aachen ist das Abstellproblem in der Innenstadt drängender; dabei ist
es für die Akzeptanz sinnvoller, mehrere dezentrale Stellen zu schaffen, als ein zentrales Parkhaus.
Im Fördervorhaben wird daher die Schaffung von je rd. 40 Abstellplätzen in vier Parkhäusern im
Stadtzentrum eingeplant, die umzäunt und mit einem elektronisch Zugangssystem ausgestattet
werden. Dieser Ansatz ist bereits im Luftreinhalteplan 2015 als Auftrag an die Verwaltung der Stadt
Aachen enthalten.“
Projekt BlueGate:
Die Integration einer Fahrradstation (als Ersatz für den Wegfall der rund 350 Plätze durch den
Gebäudeabbruch) in das Projekt BlueGate war eine der Anforderungen der Stadt Aachen an das
Projekt.
In dem Blue-Gate-Konzept ist entsprechend der Forderung der Verwaltung im Übergangsbereich zum
Bahnhof ein sog. „Mobility Center“ mit Fahrradparkhaus und Servicestation sowie der vorgelagerten
Kiss & Ride-Anlage vorgesehen. Im Durchführungsvertrag wurde mit dem Investor vereinbart, dass in
diesem Fahrradparkhaus mind. 400 Stellplätze und die Servicestation untergebracht werden.
Zusätzlich wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch der sich aus der Realisierung des
Projektes ergebende Bedarf an Fahrradstellplätzen untergebracht.
Tiefgarage Bestand VG Lagerhausstrasse:
Die TG des Bestandsgebäudes kann vom Projekt „Erweiterungsbau Lagerhausstrasse“ für die
Nachweisung der notwendigen Stellplätze in Anspruch genommen.
Vorlage E 26/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2018
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Daher ist davon auszugehen, dass potenzielle Reserveflächen z.B. zur Errichtung großer zusätzlicher
öffentlicher Kontingente von Fahrradabstellplätzen nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen.
In 2017 wurden zusätzliche Fahrradabstellflächen in der Ein-/Ausfahrtsebene der TG installiert. Es
zeigen sich bereits bei der insgesamt relativ geringen Anzahl von Fahrradstellplätzen (68) in der TG
(hier noch) handhabbare Sicherheitsdefizite: insb. die gemeinsame Nutzung der Ein- und Ausfahrten
vom Auto- und Fahrradverkehr stärken nicht das Sicherheitsempfinden der Beteiligten.
Sollte ein Fahrradparkhaus für bis zu 1.000 Rädern integriert werden oder solitär ausgewiesen
werden, wäre dies zur Gefahrenminimierung nur mit eigenständigen Zu- und Abfahrtsbereiche für
Fahrräder denkbar. Eine solche Größenordnung ist nur mit der Integration zugehörender ServiceFunktionen sinnvoll. Aufgrund der geringen Geschoßdeckenhöhe ist eine doppelstöckige
Abstellanordnung für Fahrräder in der TG nicht machbar.
Unter Berücksichtigung der dann notwendigen zusätzlichen Service-Flächen führte dies zu einem
entsprechenden Flächenverlust für PKW-Stellplätze.
Auch müsste zusätzlich massiv in die Bausubstanz eingegriffen werden, um die Trennung der
Verkehrsmittel zu gewährleisten.
Für eine intensivere Betrachtung wäre aber eine Vorentwurfsplanug durch externe Planer oder
zumindest eine Vorstudie und somit Planungsmittel, sowie ein zugehöriges Betreiber-Konzept
erforderlich, deren Erarbeitung nicht unerhebliche Kapazitäten binden und zusätzliche Zeit und
Abstimmungen mit Externen benötigen würde.
Die Höhe der Investitionskosten von einfachen Fahrradabstellanlagen bis hin zu Parkhäusern für
Fahrräder sind stark unterschiedlich und hängen insb. von der technischen Ausrüstung und den
Baukosten (Anlage, Montage, Überdachung) ab. Ohne Grunderwerb kosten einfache, verzinkte Bügel
ca. 60 - 120 €, Fahrradboxen ca. 500 - 1000 € und automatische Parkhäuser ab ca. 2500 € aufwärts
je Stellplatz.
Bei individuell geplanten Parkhäusern fallen weitere Kosten für Planung und Service- und
Betriebsleistungen an.
Vorab jedoch bedarf immer es eines schlüssigen Konzeptes unter Abstimmung mit zahlreichen
externen Partnern - auch zum Betreiben der Anlage - aufgrund eines geklärten Bedarfes.
Je nach Größe und Betriebsmodell ist mit Baukosten von weit über 1 Millionen für 500 Fahrräder für
ein Fahrrad-Parkhäuser mit Service-Einrichtungen und seriösem Betreiberkonzept zu rechnen.
Abgleich der Bedarfe Bestandsgebäude und Erweiterungsneubau VG Lagerhausstrasse:
Die Machbarkeitsstudie aus 04/2017 hatte zum Ziel aufzuzeigen, wie die Arbeitsplatzdefizite der
Verwaltung in einem engen Baufeld an der Zollamtsstraße mit erheblichen Einschränkungen in der
Höhe (Blickachse DOM) unter Berücksichtigung auch neuer Bürokonzepte abgestellt werden können.
Planungsausschuss und Personal- und Verwaltungsausschuss wurden in 09/ 2017 über die
Ergebnisse informiert.
Vorlage E 26/0124/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.06.2018
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Bei durchgängigem Open-Space-Konzept sind bis zu 232 Arbeitsplätze vorstellbar. Dies reicht bisher
aus, um die FB 11 und 36 einschl. Dezernatsleitung unterzubringen.
Diese Anzahl wird bei Abkehr oder Durchmischung des Konzeptes, bei Einbringung weiterer,
zusätzlicher Bedarfe und Sonderwünsche stets verringert.
Bereits aus ersten Workshops mit den zukünftigen Nutzern zur Bedarfsklärung wurden z.T.
Zusatzbedarfe formuliert, die stets arbeitsplatzreduzierend und kostensteigernd wirken.
In der Studie gibt es unterhalb der Eingangsebene ausschließlich ein Basement-Geschoss mit
zugehörigen, bereits jetzt bekannten Archiv-/ Lager- und Technikflächen für die Fachbereiche.
Weitere Untergeschosse oder eine weitere Tiefgarage sind bisher nicht vorgesehen.
In den „Hinweisen zum Fahrradparken“ des Arbeitskreises Fahrradparken (Arbeitsausschuss
„Ruhender Verkehr“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2012) werden sog.
Bedarfskennwerte unterschiedlichen Nutzungen zugeordnet.
Bei Büronutzungen mit überwiegenden Verwaltungs- und teilweisen Publikumsfunktionen wird als
pauschaler Gesamtbedarf ein Radverkehrsanteil von 10% angenommen und pro 180 m² Nutzfläche
(reine Bürofläche mit ergänzenden Nutzungen wie Schulungs- und Besprechungsräume, aber ohne
Sitzungssäle) ein Fahrradstellplatz vorgegeben.
Daraus ergibt sich für den Neubau an der Zollamtsstraße bei bisher ca. 2.520 m² NUF ein Bedarf von
14 notwendigen Fahrradstellplätzen.
Unter Zuziehung des Bestandsgebäudes Lagerhausstraße mit ca. 10.800 m² NUF ergibt sich ein
Gesamtbedarf von 74 Fahrradstellplätzen, wovon bereits 62 (s.o.) in der Einfahrtsebene der TG in
2017 erstellt wurden.
Die danach noch fehlenden 12 Fahrradstellplätze sind sicher in der bestehenden TG nachweisbar.
Selbst bei einer perspektivischen Verdoppelung des internen Bedarfes der Verwaltung zur Stärkung
des Radverkehrs gäbe es aus heutiger Sicht keinerlei Nachweisungsprobleme.
Damit ist den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Erweiterungsbau formell genüge getan.
D.h.: wenn jetzt ein neuformulierter Bedarf von 500, 750 oder gar 1.000 Fahrradabstellplätzen – der
nicht auf den Bedarf des Neubaus begründet und in dieser Höhe aus Sicht der Verwaltung zumindest
nicht offenkundig nachvollziehbar ist und zunächst gutachterlich bewertet werden müsste - in das
Projekt „Erweiterungsbau Lagerhausstraße“ integriert werden sollte, wäre dies grundsätzlich nicht
mehr in der ausgewiesenen Fläche darstellbar und vermutlich nur über ein weiteres, zusätzliches
Tiefgeschoss erzielbar – mit den entsprechenden Mehrkosten im vermutlich hohen 6-stelligen bis
niedrigen 7-stelligen Bereich (s.o.) und möglichen Verzögerungen und Komplikationen.
Niederschwelliger (Zwischen-) Lösungsansatz:
Aus Sicht des städtischen Gebäudemanagements ist als Neuansatz denkbar, zwischen
Zollamtsstraße und Fassade (bis zum ersten „Knick“) des Bestandsgebäude VG Lagerhausstraße im
Bereich des Böschungsstreifens parallel zur Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage eine möglichst einfache, einoder doppelstöckige Fahrrad-Abstellanlage (ohne jegliche Service- und Betreiberfunktionen)
unmittelbar an der Fassade zu errichten.
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Diese niederschwellige Anlage wäre langgestreckt und schmal, hätte aber den Vorteil, von der TG
getrennte Ein- und Ausfahrten für den Radverkehr zu ermöglichen und so die bisherigen
Gefährdungen zu vermeiden.
Nach erster Grobanalyse könnten bis zu 300 Fahrrad-Stellplätze neu errichtet werden, die zumindest
wettergeschützt und ebenfalls in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, aber auch sowohl zum Bestands-,
als auch zum Erweiterungsgebäude wären.
Mit einem versetzten Durchbruch könnte die Anbindung zu den bereits vorhandenen FR-Stellplätzen
in der TG geschaffen und so der An- und Abfahrtbetrieb getrennt werden vom PKW-Verkehr.
Zusätzlich wäre der Ansatz völlig unabhängig von der Planung des Erweiterungsbaues durchführbar
und würde diesen nicht verkomplizieren.
Voraussetzung dafür wäre der Auftrag an das Gebäudemanagement mit dafür in einem ersten Schritt
zur Verfügung zu stellenden Planungsmitteln eine überschaubare „Machbarkeitsstudie“ erstellen zu
lassen und nach positivem Ergebnis in die Planung einzusteigen, um eine Kostenberechnung
vorlegen zu können.
Fazit:
Der vorgesehene Erweiterungsbau des VG Lagerhausstraße löst bauordnungsrechtlich
überschaubare interne Stellplatz-Neubedarfe für Fahrräder aus, die allesamt in der TG des
Bestandsgebäudes nachgewiesen werden können.
Die Unterlagen zur Auslobung des zweistufigen nicht-offenen Architektenwettbewerbs wurden im
Planungsausschuss am 22.03.2018 beschlossen. Damit ist der Wettbewerb unmittelbar auf den Weg
gebracht worden.
Im Projekt BlueGate ist bereits die Errichtung eines „Mobility Centers“ mit Fahrrad-Parkhaus für 400
Fahrräder und Service-Station in unmittelbarer Bahnhofsnähe vorgesehen.
Der Bedarf für ein weiteres Fahrrad-Parkhaus mit 500, 750 oder 1000 Stellplätzen ist bisher nicht
nachgewiesen. Für Planung, Bau und Betrieb eines solchen ist mit Kosten über 1 Mio. EUR zu
rechnen.
Denkbar ist als sog. „niederschwellige Lösung“ die Verortung einer einfachen Fahrrad-Abstellanlage
im Böschungsbereich parallel der TG-Zufahrt am Bestandsgebäude. Hier könnte eine überschaubare
Machbarkeitsuntersuchung Aufschluss geben, ob der Ansatz weiter zu verfolgen ist.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion „GRÜNE“ vom 30.01.2018 zur Tagesordnung der Sitzung des
Planungsausschusses am 22.02.2018
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