Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
301513.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
01.06.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0498/WP17
öffentlich
01.06.2018
FB 45/100
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses (KJA/35/WP.17) vom 29.05.2018 (öffentlicher
Teil)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses vom 29.05.2018 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 45/0498/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2018
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses
15. Juni 2018
Sitzungstermin:
Dienstag, 29.05.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
18:37 Uhr
Ort, Raum:
Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen
Anwesende:
Ratsherr Bernd Krott
anwesend
Bürgermeisterin Hilde Scheidt
anwesend
Herr Benedikt Dautzenberg
Vertretung für: Frau Andrea Weyer
Ratsherr Patrick Deloie
anwesend
Herr Stefan Küpper
anwesend
Frau Nassim Navvabi-Garakani
anwesend
Ratsherr Jonas Paul
anwesend
Ratsfrau Sevgi Sakar
anwesend
Ratsherr Peter Tillmanns
anwesend
Ratsherr Jakob von Thenen
anwesend
Ratsherr Michael Bredohl
anwesend
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 1/22
Herr Karl Simons
anwesend
Herr Hans-Jürgen Bengner
anwesend
Herr Udo Breuer
anwesend
Herr Ernst Gerden
anwesend
Frau Gisa Haring
Vertretung für: Herrn Peter Koch
Frau Leyla Kalkan
anwesend
Herr Dr. Josef Michels
anwesend
Frau Nadine-Dominique van der Meulen
Vertretung für: Frau Christine Frels
Herr Thomas Weinen
anwesend
Abwesende:
Herr Benno Pauls
entschuldigt
Frau Andrea Weyer
entschuldigt
Herr Kriminalhauptkommissar Peter Arz
entschuldigt
Frau Suzanne Brantin
entschuldigt
Frau Ursula Braun-Kurzmann
entschuldigt
Herr Carsten Brehm c/o OT Philipp-Neri-Haus
entschuldigt
Frau Christine Frels
entschuldigt
Herr Peter Koch
entschuldigt
Herr Dr. Robert Neugröschel
entschuldigt
Frau Jutta Schmid
entschuldigt
Herr Christoph Steppuhn
entschuldigt
von der Verwaltung:
Name
Org.
Name
Org.
Frau Braxein
FB 56
Herr Kaldenbach
FB 45/100
Herr Brötz
FB-Ltg. 45/000
Herr Mommertz
FB 45/300
Frau Drews
FB 45/300
Frau Ogiolda
FB 45/100
Frau Fischer
FB 45/200
Frau Schwier
Dez. IV, Beigeordnete
als Schriftführerin:
Frau Olbertz
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 2/22
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
(KJA/34/WP.17) vom 24.04.2018 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0491/WP17
3
Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte:
Übergangsgestaltung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern
Vorlage: FB 45/0493/WP17
4
Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen
Vorlage: FB 56/0150/WP17
5
Neu-Konzeptionierung des Sozialraumteams IX
- Kriseninterventionsteam Vorlage: FB 45/0490/WP17
6
3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur
Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2017 (01.01.2017 31.12.2017)
Vorlage: FB 45/0479/WP17
7
Auswahl der Familienzentren für das Kitajahr 2018/2019
- Landesförderung
Vorlage: FB 45/0486/WP17
8
Umbaumaßnahme KiTa Lintertstraße 148
Vorlage: FB 45/0483/WP17
9
Zwischenstand: Gesamtstädtisches Inklusionskonzept
Vorlage: FB 45/0488/WP17
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 3/22
10
Randzeitenbetreuung in der frühkindlichen Bildung
Antrag der CDU und SPD Fraktion vom 10.Januar 2017
Vorlage: FB 45/0489/WP17
11
Standortauswahl für einen KiTa-Neubau in Aachen-Haaren
Vorlage: FB 45/0450/WP17
12
Berichtsvorlage Betriebliche Kinderbetreuung
Vorlage: FB 45/0487/WP17
13
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung:
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
(KJA/34/WP.17) vom 24.04.2018 (nicht-öffentlicher Teil):
Vorlage: FB 45/0492/WP17
3
Bürgschaftsangelegenheit: Übernahme einer Bürgschaft zur Mietkaution zugunsten des
Vereins KiTa Kind und Kegel e.V.
Vorlage: FB 20/0151/WP17
4
Genehmigung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für
die Amtsperiode 2019-2023
Vorlage: FB 45/0485/WP17
5
Mitteilungen der Verwaltung:
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 4/22
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Krott eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, die Verwaltung sowie
die Vertreterinnen und Vertreter der Presse und die Öffentlichkeit.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keine Änderungswünsche zur Tagesordnung.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
(KJA/34/WP.17) vom 24.04.2018 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0491/WP17
Frau van der Meulen weist auf die mit gestriger E-Mail an Herrn Krott als Ausschussvorsitzenden
übersandten Anmerkungen zur Niederschrift der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom
24.04.2018, betreffend den TOP N3 „Evaluierung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung
einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen“ im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, hin.
Die Anmerkungen seien im Vorfeld sowohl mit ihrem Fraktionsgeschäftsführer als auch mit dem
Vorsitzenden besprochen worden und sie plädiere für die entsprechende Abänderung der Niederschrift.
Herr Krott informiert Frau van der Meulen darüber, dass Anmerkungen zur Niederschrift grundsätzlich
nicht der Schriftform bedürfen würden. Sollte ein Ausschussmitglied mit der Niederschrift der
vorangegangenen Sitzung nicht einverstanden sein, könne er seine Anmerkungen mündlich unter dem
entsprechend TOP zur Genehmigung der Niederschrift einbringen. Der Ausschuss entscheide
gemeinsam darüber, ob die Niederschrift wie vorgetragen abgeändert werde oder nicht.
Herr Brötz verliest die Anmerkung von Frau van der Meulen, welche zunächst den öffentlichen Teil der
Sitzung vom 24.04.2018 betrifft. Demnach habe sie explizit nach der gesetzlichen Regelung in der
Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse
(nachfolgend: GO) gefragt, auf welcher die Entscheidung der Verwaltung beruht habe, den TOP N3 im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beraten. Diese Frage sei weder in der Sitzung noch in der
Niederschrift beantwortet worden. Herr Brötz teilt mit, dass er mit verschiedenen, in der Sitzung
anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen habe und in keiner Wahrnehmung die
explizite Frage nach den Paragraphen der GO vorgekommen sei. Er selbst habe ihre Frage in der
Sitzung indirekt dennoch beantwortet und dazu erläutert, dass eine öffentliche Beratung über diesen TOP
aufgrund der anhängigen Klageverfahren gegen die Stadt Aachen von Seiten der Verwaltung als
problematisch angesehen worden sei. Sowohl die Frage von Frau van der Meulen als auch die von Herrn
Brötz nun wiederholte Antwort sei so in der Niederschrift auf Seite 5 festgehalten.
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 5/22
Frau van der Meulen erwidert, dass sie die Schwierigkeit der Verwaltung angesichts der Klageverfahren
durchaus nachvollziehen könne, aber dennoch habe sie ausdrücklich nach den Paragraphen in der GO
verlangt. Ihrer Meinung nach müsse in der Sitzung nach diesen Vorschriften gehandelt werden, daher
erkundigt sie sich erneut nach der entsprechenden Regelung.
Herr Krott antwortet, dass die Öffentlichkeit gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 11 der GO insbesondere in
„Prozessangelegenheiten, soweit schutzwürdige Interessen berührt werden“ würden ausgeschlossen sei.
Dies sei hier auch der Fall gewesen.
Der vorgetragenen Änderung zur Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.04.2018 wird
einstimmig nicht gefolgt.
Da die übrigen Anmerkungen zur Niederschrift den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 24.04.2018
betreffen, werden diese entsprechend unter TOP N2 „Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
des Kinder- und Jugendausschusses (KJA/34/WP.17) vom 24.04.2018 (nicht-öffentlicher Teil):“
besprochen.
Frau Haring bittet zudem darum, auf der Niederschrift auf Seite 8 zu ändern, dass nicht Herr Kreutz die
Aussage zu TOP 5 „Übersicht bestehender Fonds, über die Förderungen für Jugendprojekte beantragt
werden können“ hinsichtlich der Veröffentlichung der Übersicht auf weiteren städtischen
Internetplattformen getätigt habe sondern Herr Koch.
Dies wird in der Niederschrift entsprechend geändert.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses vom 24.04.2018 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: 2
Einstimmig.
zu 3
Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte:
Übergangsgestaltung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern
Vorlage: FB 45/0493/WP17
Herr Krott begrüßt Frau Ogiolda, die Bildungskoordinatorin des Fachbereiches Kinder, Jugend und
Schule (FB 45).
Frau Ogiolda stellt sich den Ausschussmitgliedern kurz als eine der drei Bildungskoordinatoren der
StädteRegion Aachen vor, wobei sie selbst im FB 45 verortet sei und die beiden übrigen im Bildungsbüro
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 6/22
der StädteRegion. Nach positivem Förderbescheid über den gestellten Antrag zum Bundesprogramm
„Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ für Kreise und kreisfreie Städte
habe sie im Dezember 2016 ihre Tätigkeit bei der Stadt Aachen aufnehmen können und zu Beginn eine
umfassende Standortbestimmung zur Ermittlung der unterschiedlichen Bedarfslagen in diesem
Themenfeld durchgeführt. Zum einen habe sie Gespräche mit vielen verschiedenen Jugendlichen mit
Fluchterfahrung aus unterschiedlichen Schulformen geführt, zum anderen auch mit den Experten und
Akteuren in den Bildungseinrichtungen. Hierbei sei stets das Ziel verfolgt worden, eine lückenlose
Bildungsbiographie für jeden einzelnen Jugendlichen zu entwickeln unter Berücksichtigung seiner
individuellen Bedarfe. Im Rahmen dessen sei der thematische Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau
Ogiolda auf den Bereich der Übergänge gelegt worden (von Grund- in weiterführende Schulen sowie von
Deutschfördergruppen ins Regelschulsystem). Die Verortung der Stelle im Planungsteam des FB 45
habe einen direkten Austausch mit den ebenfalls dort angesiedelten Schulentwicklungsplanern der Stadt
Aachen ermöglicht sowie eine unmittelbare Vernetzung in die bestehenden Strukturen. Bereits nach
kurzer Zeit habe sich herausgestellt, dass die Zusammenarbeit sämtlicher Akteure im schulischen
Bereich notwendig sei, um sich der Herausforderung bei der Integration und Unterstützung von
Neuzugewanderten widmen zu können. Frau Ogiolda berichtet weiterhin, dass es eine große
Veranstaltung, unter anderem mit den Schulleitungen, der Schulsozialarbeiter/-innen, der unten sowie
oberen Schulaufsicht, der VHS, und weiteren relevanten Bildungsakteuren gegeben habe um sowohl die
operative als auch die strategische Ebene miteinander zu verknüpfen. Als ein erfolgreiches Ergebnis
dieser Veranstaltung sei die Bildung der Arbeitsgruppe „Gestaltung der Übergänge“ hervorgegangen,
welche bis heute regen Anklang fände. Die AG werde durch die Mitglieder als eine Plattform zum
Austausch über Fragen, aber auch Probleme und Herausforderungen genutzt um dann gemeinsame
Lösungsstrategien zu entwickeln. Insbesondere die Ermöglichung einer durchgängigen Sprachbildung sei
ein wichtiges Thema, da die Jugendlichen nach dem zweijährigen Besuch einer Deutschförderklasse
noch nicht das Sprachniveau erreicht hätten, welches für einen gymnasialen Abschluss notwendig sei.
Abschließend bedankt sich Frau Ogiolda insbesondere bei den Schulen, dem FB 45, der Stadt und der
StädteRegion Aachen für ihr Engagement und die Unterstützung der Tätigkeit der Bildungskoordinatoren.
Frau Scheidt dankt Frau Ogiolda für ihre ausführliche Einführung in die Thematik. Sie berichtet von der
an sie oft herangetragenen Problematik, dass viele der geflüchteten Jugendlichen aktuell die
Volljährigkeit erreichen würden und nur dann eine Verlängerung ihrer Duldung erhielten, sofern sie einen
Ausbildungsvertrag vorweisen könnten. Ein bloßer Praktikumsplatz reiche nicht aus. Daher erkundigt sie
sich bei Frau Ogiolda, ob sie auch Kontakte zur Ausländeramt der StädteRegion Aachen habe und ob ihr
bekannt sei, ob die Duldungsverlängerungen individuell entschieden würden.
Frau Ogiolda bestätigt, dass sie in einem regelmäßigen und engen Austausch sowohl mit dem
Ausländeramt, dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) sowie dem Kommunalen
Integrationszentrum (KI) stehe. Es gäbe verschiedene Gesprächsrunden mit diesen Akteuren, in denen
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 7/22
man sich mit der Fragestellung befasst, wie man diese Zielgruppe der volljährigen Geflüchteten ohne
Ausbildungsvertrag unterstützen kann. Allerdings gebe es auch hier eine Einzelfallbetrachtung. Daher sei
eine Förderung und Unterstützung besonders im schulischen Umfeld wichtig, sodass die geflüchteten
Jugendlichen bei Beginn einer Ausbildung nicht in der Berufsschule scheitern infolge von mangelnden
Deutschkenntnissen. Hier bestehe aber auch ein enger Kontakt mit den Berufskollegs, um auf solche
Fälle reagieren zu können.
Herr Krott schließt sich dem Dank an Frau Ogiolda an und zeigt sich erfreut darüber, dass das
Förderprogramm nun auch um zwei weitere Jahre verlängert worden sei. Er stellt unter Bezug auf die
Vorlage fest, dass besonders die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung länger
dauern, aber dann auch erfolgreich sein könne.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 4
Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen
Vorlage: FB 56/0150/WP17
Herr Krott begrüßt Frau Braxein vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Da das
Integrationskonzept bereits in mehreren vorangegangenen Gremien anhand einer PowerpointPräsentation vorgestellt worden sei, entscheiden sich die Ausschussmitglieder gegen einen erneuten
Vortrag.
Es gibt von Seiten der Ausschussmitglieder keine Wortmeldungen zur Vorlage oder zum Konzept.
Herr Krott dankt Frau Braxein, dem FB 56 sowie allen weiteren Beteiligten, wie unter anderem die freien
Wohlfahrtsverbände, die an dem umfassenden und gelungenen Integrationskonzept mitgewirkt hätten.
Seiner Ansicht nach befinde sich die Stadt Aachen mit diesem Konzept auf einem sehr guten Weg.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat
der Stadt Aachen das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen zu
beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 8/22
zu 5
Neu-Konzeptionierung des Sozialraumteams IX
- Kriseninterventionsteam Vorlage: FB 45/0490/WP17
Frau Drews und Herr Mommertz vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule stellen das
Sozialraumteam IX, das Kriseninterventionsteam, gemeinsam anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Frau Drews weist zudem auf ausgelegte Plakate des Sozialraumteams hin.
Sie berichtet, dass durch den Personal- und Verwaltungsausschuss im Sommer 2017 vor dem
Hintergrund des hohen Personaldrucks und der Arbeitsintensität in den Sozialraumteams eine neue
Teamleitung und drei Vollzeitstellen für Bezirkssozialarbeiter eingerichtet worden seien. Die
Fachabteilung habe als Antwort auf die Frage, wie das hinzugewonnene Personal sinnvoll zur Entlastung
für die übrigen Teams eingesetzt werden könne, das Konzept zur Einrichtung eines weiteren Teams
entwickelt. Zur inhaltlichen Ausrichtung des Teams als ein Kriseninterventionsteam im Bereich
Kindeswohlgefährdungen habe die hohe Belastung der Teams durch die Bearbeitung der
Gefährdungsmeldungen beigetragen. Im Jahr 2015 habe es rund 1.000 Meldungen gegeben, in 2016
1.063 und in 2017 1.106. Da es bereits drei Teams mit besonderen und sozialraumübergreifenden
Spezialgebieten gebe (Eingliederungshilfe, die Begleitung und Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen sowie der Pflegekinderdienst) habe man sich zur Einrichtung eines
Kriseninterventionsteams entschlossen.
Herr Mommertz stellt sich als der neue Teamleiter des Kriseninterventionsteams vor. Hinsichtlich der
Herangehensweise bei der Bildung des Teams erläutert er, dass man sich von Beginn an zum einen an
den Standards der Stadt Aachen beim Umgang mit Gefährdungsmeldungen und zum anderen an den
Modellen und Konzepten anderer Kommunen orientier habe. Hierbei habe sich herausgestellt, dass auch
andere Kommunen ein derartiges Spezialteam einrichten würden. Im Dezember 2017 habe sich eine
Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus allen Sozialraumteams gebildet, welche der Fragestellung nach der
inhaltlichen Ausrichtung nachgegangen sei. So sei das Profil des Teams entstanden, den telefonischen
Notdienst zu übernehmen und somit der Erstansprechpartner bei Meldungen zu sein. Es erfolge jedoch
lediglich eine kurz- bis mittelfristige Bearbeitung der Fälle und keine Einrichtung von klassischen Hilfen
zur Erziehung. Nach Aufnahme des Falls werde dieser umfassend dokumentiert und bei einer
erforderlichen Maßnahme der Hilfe zur Erziehung an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der
Sozialraumteams abgegeben. Es sei geplant, die Arbeit des Kriseninterventionsteams erstmalig nach
zwei Jahren zu evaluieren. Die eingerichtete Arbeitsgruppe soll weiterhin bestehen bleiben um auch vor
der Evaluierung zu prüfen, ob das Ziel der Entlastung der Teams erreicht werde. Das Team werde im
Bezirk Eilendorf verortet sein und zum 11. Juni 2018 seine Tätigkeit aufnehmen.
Frau Scheidt verweist auf die aktuelle öffentliche Berichterstattung zur Belastung von Jugendämtern. Mit
der Einrichtung des Kriseninterventionsteams könne ein erster Schritt zur Entlastung der
sozialraumbezogenen Teams getan werden. Sie begrüße es, dass das Team zusätzlich zu den
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 9/22
bestehenden Teams eingerichtet und nicht Personal aus den Kernbereichen abgezogen worden seien.
Sie sei der Meinung, dass man in Aachen über lange Jahre immer wieder die erfreuliche Beobachtung
habe machen können, dass die umgesetzten Veränderungen die Situation verbessern würden und
Vorteile brächten.
Frau Drews ergänzt, dass in diesem Jahr alle Sozialraumteams einen Organisationsprozess, welcher
vom Fachbereich Personal und Organisation begleitet werde, durchlaufen würden, um den gesamten
Bereich nach Möglichkeit optimal auszugestalten. Die Bildung des Kriseninterventionsteams sei ein
Teilergebnis dieses Prozesses. Derzeit würden sämtliche Prozesse detailliert beschrieben und mit Zeiten
bewertet, sodass Optimierungsbedarfe qualifiziert benannt werden könnten. Sie weist darauf hin, dass
andere Kommunen diesen Prozess auf die Begleitung durch externe Berater zurückgreifen müssten und
zeigt sich erfreut, dass die Stadt Aachen dies behutsam und verantwortlich eigenständig durchführen
könne.
Herr Krott lobt die Verwaltung für die Vorstellung des Kriseninterventionsteams. Zwar handele es sich
hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, aber er halte es dennoch für wichtig, dass auch der
Ausschuss über derartige Prozesse informiert werde. Die Frage nach dem Umgang mit
Kindeswohlgefährdungen sei seiner Ansicht nach sehr schwierig und er begrüße daher, dass die
Verwaltung den erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Raum schaffe, wo jeder Fall in Ruhe
abgewogen und entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten gefunden werden könnten. Er regt
abschließend an, das Team nicht als Sozialraumteam IX zu führen, da dies vor dem Hintergrund des
sozialräumlich aufgeteilten Stadtgebietes zu Irritationen führen könne.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 6
3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur
Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2017 (01.01.2017 31.12.2017)
Vorlage: FB 45/0479/WP17
Frau Drews erläutert, dass im Jahr 2017 insgesamt ein Betrag von rund 58,3 Mio. Euro für die Hilfen zur
Erziehung ausgegeben worden seien. Der Betrag beinhalte zudem auch die Erstattungen, die an andere
Kommunen zu leisten gewesen seien. Demgegenüber sei jedoch zu erwähnen, dass durch die
Wirtschaftliche Jugendhilfe auch Erträge in Höhe von rund 20 Mio. Euro hätten vereinnahmt werden
können. Im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung sei ein höherer Betrag von rund 3 Mio. Euro
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 10/22
verausgabt worden als geplant, sodass dieser Bereich knapp 39 Mio. Euro gekostet habe. Allerdings sei
der Ansatz aus den Vorjahren für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Höhe von
22 Mio. Euro unterschritten und lediglich 15,6 Mio. Euro aufgewendet worden. Dies bedeute jedoch
gleichermaßen, dass eine geringere Erstattung durch das Landesjugendamt zu erwarten sei für den
Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.
Die Fallzahlen seien besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen in der Fachpresse sehr
interessant. Während im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge letztlich ein Abwärtstrend
habe beobachtet werden können, bleibe die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen junger Geflüchteter
konstant hoch, was einen Anhaltspunkt dafür darstelle, dass Aachen im Westen nach wie vor als erste
Anlaufstelle fungiere. Die Kinder und Jugendlichen würden dann jedoch nach dem bewährten
Verteilverfahren durch die Landesverteilstelle auf andere Bundesländer verteilt. Hier habe sich das Land
NRW zwischenzeitlich zu einem abgebenden Land entwickelt.
Die Mehrkosten von rund 3 Mio. Euro im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung könnten vermutlich
darauf zurückzuführen sein, dass es in 2017 erstmalig seit Jahren eine Differenz von 200 Fällen bei den
Zu- und Abgängen gegeben habe. Hier befände sich der Fachbereich in der Prüfung, um welche Fälle es
sich konkret handele und ob hieraus auch Auswirkungen für das Jahr 2018 entstehen könnten.
Frau Drews unterstreicht, dass die Fachabteilung nach wie vor die Angebote der niedrigschwelligen
sozialen Gruppenarbeit favorisieren würde, da mit diesen viele Familien erreicht werden könnten. Es sei
geplant, in Kooperation mit Schulen und freien Trägern die Aktivitäten in diesem Bereich in den Jahren
2018 und 2019 weiter auszubauen und weitere Konzepte zu entwickeln. Sie sei gespannt auf die künftige
inhaltliche Entwicklung. Insgesamt sei sie zufrieden mit dem Bereich der Hilfen zur Erziehung, da es in
2017 gemeinsam mit den freien Trägern gelungen sei, das Kindeswohl in Aachen sicherzustellen. In
diesem Rahmen habe viel für das soziale Bild in Aachen bewerkstelligt werden können.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 7
Auswahl der Familienzentren für das Kitajahr 2018/2019
- Landesförderung
Vorlage: FB 45/0486/WP17
Herr von Thenen kritisiert die Beratungsreihenfolge der politischen Gremien in der Vorlage, nach welcher
das Entscheidungsgremium des Kinder- und Jugendausschusses vor den zu beteiligenden
Bezirksvertretungen über die Vorlage beraten würde. Seiner Ansicht nach sei dies wenig respektvoll den
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 11/22
Bezirksvertretungen gegenüber, besonders, da diese Thematik durchaus hätte terminlich geschoben
werden können. Er denkt, dass eine umgekehrte Reihenfolge sinnvoller gewesen wäre.
Frau Fischer antwortet, dass diese Problematik ihr bei Erstellung der Vorlage durchaus bewusst gewesen
sei und entschuldigt sich an dieser Stelle für die nun festgelegte Beratungsreihenfolge. Diese sei jedoch
dem Umstand geschuldet gewesen, dass die Frist zur Meldung der ausgewählten Einrichtungen für das
Landesprogramm Familienzentren 2018/2019 am 15. Juni auslaufe und man auch erst im Frühjahr
erfahren habe, wie viele neuen Familienzentren vom Land neu in die Förderung aufgenommen werden
konnten. Insofern sei eine zeitliche Schiebung nicht möglich gewesen. Die betroffene Bezirksvertretung,
in deren Bezirk zwei KiTas zu einem Familienzentrum umgewandelt werden sollen, sei bereits in ihrer
letzten Sitzung mündlich über die Auswahl unterrichtet worden. Dennoch werde das Ziel in den
kommenden Jahren sein, die Bezirksvertretungen vor dem Kinder- und Jugendausschuss zu beteiligen.
Herr Deloie bestätigt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mündlich über die Auswahl in Kenntnis
gesetzt worden sei. Grundsätzlich unterstütze er jedoch den Einwand von Herrn von Thenen. In diesem
Fall sei die nachrangige Beteiligung der Bezirksvertretungen unkritisch, besonders, da die Umwandlung
von Einrichtungen in Familienzentren sehr positiv zu betrachten sei. Er sei froh darüber, dass sich noch
Einrichtungen für diese Umwandlung entscheiden würden. Er habe sich selbst die KiTa Schikita
angesehen und habe den Eindruck gewonnen, dass die Einrichtung für das Viertel richtig gute Arbeit
leiste, ähnlich wie die Familiengrundschulen. In diesem Zusammenhang wünsche er sich, dass dies auch
entsprechend im Haushalt veranschlagt werden würde. Die beiden ausgewählten Einrichtungen befänden
sich in Sozialräumen, welche ein Familienzentrum gut als Unterstützung brauchen könnten.
Herr Krott fasst zusammen, dass sich die Verwaltung künftig um eine ordnungsgemäße Beteiligung der
Bezirksvertretungen bemühen und die Prüfungsphase des Landesbescheides anpassen werde, sodass
eine Beratung bis zur gesetzten Frist erfolgen könne.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgenden Einrichtungen für das Landesprogramm
Familienzentren 2018/2019 zu melden.
Inklusive Kindertageseinrichtung Eintrachtstraße, Eintrachtstraße 7, 52068 Aachen,
Trägerschaft Deutsches Rotes Kreuz, DRK-Kreisverband, Städteregion Aachen e.V..
Kindertagesstätte “Guter Freund“, An der Birk 8, 52068 Aachen, Trägerschaft
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 12/22
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 8
Umbaumaßnahme KiTa Lintertstraße 148
Vorlage: FB 45/0483/WP17
Es gibt keine Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder.
Herr Krott fasst zusammen, dass die Umbauarbeiten so gestaltet werden würden, dass auch die
geplanten Gruppenumwandlungen in der KiTa eine Berücksichtigung fänden.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass
1. die Verwaltung beauftragt wird, die Sanierung der beiden Sanitärbereiche der KiTa Lintertstraße
148 sowie die Herrichtung eines Sanitärbereichs für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren
möglichst zeitnah zu erwirken. Hierfür ist E 26 mit der Umsetzung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 9
Zwischenstand: Gesamtstädtisches Inklusionskonzept
Vorlage: FB 45/0488/WP17
Herr Deloie verweist auf eine Bitte von Seiten des Kinder- und Jugendausschusses an die Verwaltung,
gemeinsam mit allen relevanten Akteuren im Bereich der Inklusion ein gesamtstädtisches Konzept zu
erarbeiten und zeigt sich erfreut darüber, dass dies nun gelungen sei. Die bisherigen Reaktionen auf den
Prozess, welche an die SPD-Fraktion herangetragen worden seien, wären durchweg positiv und würden
unterstreichen, dass sich die Stadt Aachen auf einem guten Weg befinde. Die SPD-Fraktion hoffe auf
eine weitere gute Zusammenarbeit. Er zeige sich hier zuversichtlich.
Frau Navvabi-Garakani teilt mit, dass die freien Träger ebenfalls erfreut über die gemeinsame
Erarbeitung des Konzeptes mit der Stadt Aachen seien. Von Beginn an sei allen Akteuren bewusst
gewesen, dass es sich hierbei um einen langwierigen Prozess handele mit dem Ziel, für jedes Kind einen
Platz mit einer optimalen Förderung zu finden. Aber auch das neue System benötige eine fortwährende
Anpassung an die gegenwärtige Situation in Aachen. So werde aktuell die Annäherung an die Frage
versucht, wie eine bestmögliche Kinderbetreuung in ehemals integrativen und Regel-KiTas gewährleistet
werden könne. Ein weiteres Ziel sei die Gewinnung von fachlich qualifiziertem Personal. Ergänzend
erfordere der Prozess eine wissenschaftliche und fachliche Begleitung. Sie übermittelt den Dank der
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 13/22
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII an die Fachverwaltung für die gemeinsame Gestaltung des
Prozesses.
Herr Krott ergänzt, dass im Winter 2018 ein Fachtag Inklusion stattfinde. Im Anschluss hieran könne die
weitere Entwicklung eingeschätzt und die Bedarfe der freien Träger ermittelt werden.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 10
Randzeitenbetreuung in der frühkindlichen Bildung
Antrag der CDU und SPD Fraktion vom 10.Januar 2017
Vorlage: FB 45/0489/WP17
Herr Tillmanns lobt die gute Vorlage der Verwaltung. Er unterstreicht, dass es sich hierbei nicht um ein
Modell für die gesamte Stadt handeln könne und sei daher erfreut über den sozialräumlich bezogenen
Ansatz, welcher ein unterschiedliches Agieren und die Auswahl der für den betreffenden Sozialraum
passenden Angebote ermögliche. Er betont jedoch, dass in jedem Falle der Wechsel eines Kindes in eine
andere Kindertageseinrichtung vermieden werden müsse. Zunächst solle nun mit dem angedachten und
in der Vorlage vorgestellten Modell begonnen werden.
Frau van der Meulen verweist auf die Fälle alleinerziehender Elternteile, die aktuell noch auf eine Antwort
bezüglich einer möglichen Randzeitenbetreuung morgens ab 05:00 Uhr oder früher warten würden. Sie
erkundigt sich daher bei der Verwaltung, ob es einen Handlungsspielraum gäbe, um diesen Elternteilen
einzelfallbezogene Lösungsvorschläge für eine frühmorgendliche Betreuung oder auch für eine
Übernachtbetreuung anbieten zu können. Aus Sicht der Fraktion Die Piraten sowie aus pädagogischen
Gründen sei eine derart frühe Kinderbetreuung zwar nicht anzustreben, aber dennoch zeige die
Erfahrung, dass in Einzelfällen eine solche erweiterte Randzeitenbetreuung angebracht sei.
Frau Schwier unterstreicht, dass Einzelfälle durch die Fachabteilung stets sorgfältig geprüft und beraten
werden würden, möchte dieser Thematik jedoch mit Vorsicht begegnen. Mit dem aktuellen Modell in der
Vorlage nähere sich die Verwaltung an die Eruierung der vorhandenen Bedarfe nach einer
grundsätzlichen Randzeitenbetreuung an. Diese Randzeitenbetreuung bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu
erweitern, sei noch zu verfrüht. Für die von Frau van der Meulen beschriebenen Einzelfälle könnten
beispielsweise über private Initiativen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 14/22
Frau Scheidt dankt der Verwaltung für die Vorlage. Sie schließe sich der Äußerung von Herrn Tillmanns
an, dass ein Wechsel von Kindern in eine andere Einrichtung zu vermeiden sei. Die Stadt Aachen
entwickele sich mit diesem Modell in Richtung der Flexibilisierung der Angebote. Dabei dürfe jedoch nicht
die Verantwortung für das Kindeswohl außer Acht gelassen und keine Betreuung über 45
Wochenstunden oder über Nacht angeboten werden. Auch wenn für einzelne Notfälle stets nach
Alternativen gesucht worden sei, empfinde sie Öffnungszeiten von 05:30 Uhr bis 19:30 Uhr als vernünftig
und angemessen. Sie erwarte gespannt den ersten Zwischenbericht nach der Erprobungsphase.
Herr Tillmanns pflichtet Frau Scheidt bei. Im Hinblick auf Einzelfalllösungen weist er darauf hin, dass die
Stadt Aachen auch nur begrenzte Handlungsspielräume besäße und nicht dazu in der Lage sei, für jedes
denkbare Lebens- und Arbeitszeitmodell eine adäquate Betreuung anbieten zu können. Hierfür herrsche
glücklicherweise eine zu große Vielfalt in der Stadt. Zudem sei die Große Koalition bestrebt, das Risiko
zu minimieren, dass die Randzeitenbetreuung als „besserer Babysitter“ missbraucht werde und verweist
auf das Motto des Kinder- und Jugendausschusses, dass so viel Betreuung wie nötig, aber so wenig wie
möglich angeboten werden solle.
Herr Krott macht auf die Möglichkeiten von Familienzentren aufmerksam, welche eine gute Vernetzung
der Eltern untereinander unterstützen. Gegebenenfalls könnten dort extremere Betreuungsbedarfe
aufgefangen werden.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag der CDU und SPD Fraktion vom 10.1.2017 ist hierdurch erledigt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 11
Standortauswahl für einen KiTa-Neubau in Aachen-Haaren
Vorlage: FB 45/0450/WP17
Herr Krott weist auf einen zu Beginn der Sitzung ausgelegten geänderten Beschlussvorschlag der
Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 25.04.2018 hin. Die Bezirksvertretung habe den Bau der neuen
KiTa am möglichen Standort Laachgasse abgelehnt und den Bau an der Welschen Mühle empfohlen.
Herr Tillmanns fasst zusammen, dass es für den Bau der KiTa gemäß der Vorlage drei mögliche
Standorte in Haaren gebe. Seiner Ansicht nach solle der Kinder- und Jugendausschuss jedoch auf das
Votum der Bezirksvertretung und die im dortigen Gremium vorhandene Expertise für die Situation im
Stadtteil Haaren vertrauen. Aus diesem Grunde würden die Bezirksvertretungen als empfehlendes
Gremium beteiligt werden. Die Bezirksvertretung habe sich einstimmig und ohne Diskussion auf den
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 15/22
Standort Welsche Mühle geeinigt und daher werde die Große Koalition dieser Empfehlung folgen. Er
bittet daher, den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses entsprechend abzuändern.
Dem Vorschlag von Herrn Tillmanns wird einstimmig durch die Ausschussmitglieder gefolgt und es wird
über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Geänderter Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung als Standort für die neue KiTa das
Grundstück an der Welschen Mühle vorzusehen und die weiteren planungsrechtlichen und sonstigen
Schritte auf den Weg zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 12
Berichtsvorlage Betriebliche Kinderbetreuung
Vorlage: FB 45/0487/WP17
Herr Krott erläutert, dass es sich bei der ausgeteilten Broschüre „Von Klein bis Groß - Individuelle
Lösungen für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" um eine Fortsetzung der ersten Ausgabe aus
2017 handele. Die aktuelle Ausgabe beinhalte eine aktualisierte Darstellung der Möglichkeiten für
Betriebe, eine Kinderbetreuung anbieten zu können bis hin zur betrieblichen KiTa.
Herr Tillmanns lobt die Broschüre und dankt der Verwaltung für die gute Arbeit.
Frau Scheidt erkundigt sich danach, ob der Betrieb eigenständig längere Öffnungszeiten einrichten könne
oder ob dies in der Entscheidung der Stadt Aachen läge.
Frau Schwier erklärt, dass es sich bei den betrieblichen KiTas um autarke Einrichtungen handele, welche
nicht kibiz-gefördert seien.
Frau Fischer ergänzt, dass Betriebs-KiTas und erweiterte Öffnungszeiten – losgelöst von einer KiBizFörderung – genehmigungspflichtig durch das Landesjugendamt seien und die Stadt dabei formal nicht
beteiligt werden müsse. Das Landesjugendamt setze Auflagen bezüglich der Öffnungszeiten, zu den
Räumen oder zum Personal. In der Regel würden die Betriebe dennoch auf die Beratung durch den
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zurückgreifen.
Beschluss:
Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 16/22
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig.
zu 13
Mitteilungen der Verwaltung
Es gibt keine Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
KJA/35/WP.17
Ausdruck vom: 19.06.2018
Seite: 17/22