Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
294830.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
10.04.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:44
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 9,9 MB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0939/WP17 öffentlich 35005-2018 10.04.2018 Dez. III / FB 61/200 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jägerstraße, Bendstraße und Dammstraße Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 09.05.2018 28.06.2018 11.07.2018 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Planungsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 61/0939/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Anlass der Vorkaufsrechtssatzung ist die Aufgabe der bisherigen Grundstücksnutzung und das Ziel der Stadt Aachen auf dem Grundstück eine Erweiterungsnutzung des Kur- und Gesundheitswesens unterzubringen. Das Grundstück liegt im Norden des Stadtteils Burtscheid, in dem Südosthang des Höhenrückens zwischen Kasinostraße und Dammstraße. Nach langjähriger Nutzung u.a. als Tuchfabrik, Kondensator- bzw. Radiofabrik, werden die Bestands-bauten gegenwärtig durch ein Institut der RWTH Aachen genutzt. Zu Unterrichtszwecken wurde im Jahre 1965 ein Forschungsreaktor installiert und bis 2002 betrieben. Nach Außerdienststellung des Forschungsreaktors wurde die Anlage entsprechend den Vorschriften dekontaminiert. Die RWTH beabsichtigt die Institutsnutzung im Jahre 2024 aufzugeben. Eine Veräußerung der Landesliegenschaft, die durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) verwaltet wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll in dem Bereich eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um städtebauliche Maßnahmen umsetzen zu können. Aufgrund der besonderen Lagegunst, im Kurgebiet von Burtscheid und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kurinfrastruktur ergibt sich für die Kommune das städtebauliche Ziel einer Nutzung zu Kur- und Gesundheitszwecken. Es besteht ein dringender Bedarf nach einem Standort zur Konsolidierung des Kur- und Gesundheitswesens im Stadtteil Burtscheid. Zur planungsrechtlichen Sicherung der städtebaulichen Ziele soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Bezüglich der Konkretisierung der städtebaulichen Ziele wird auf die Vorlage des Aufstellungsbeschlusses A 281 – Jägerstraße/Dammstraße- verwiesen, die parallel beraten werden soll. Zur Prüfung der Rahmenbedingungen wird ein Zukunfts- und Handlungskonzept zum Kur- und Gesundheitswesen in Burtscheid erstellt, das als Hilfe für die Nutzungsentscheidung dienen soll. Ziel des weiteren Bauleitplanverfahrens wird ein Sondergebiet Reha-Klinik. Die Verwaltung empfiehlt, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich zu fassen. Durch die Kombination eines Aufstellungsbeschlusses und den Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht wird sichergestellt, dass das Ziel der Stadt Aachen auf dem Grundstück ein Ergänzungsstandort für eine Kur- und Gesundheitseinrichtung, erreicht werden kann. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. Satzungstext / Geltungsbereich Vorlage FB 61/0939/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.06.2018 Seite: 2/2 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Aachen- Mitte für den Bereich zwischen Jägerstraße, Bendstraße und Dammstraße vom ………. Aufgrund § 25 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 13.06.2018 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen: §1 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. Als städtebauliche Maßnahme zieht die Stadt Aachen eine Nutzung als Ergänzungsstandort für das Kur- und Gesundheitswesen in Betracht. §2 Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im Stadtbezirk Aachen - Mitte. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.