Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
303878.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
18.06.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0297/WP17
öffentlich
FB 11/510
18.06.2018
Herr Daniel Laufen
Veränderung durch Einrichtung von acht Stellen für die
Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung der
Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3
Beratungsfolge:
TOP 5.1
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.07.2018
Personal- und Verwaltungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen, die Veränderung des Stellenplans 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht
Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und
Ordnung (FB 32) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung
der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 zu beschließen.
Der Beschluss des Rates über die Stelleneinrichtungen wird einhergehend mit dem Beschluss über
die Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 durch die Vorlagen von Dez III/FB 61 in der
Sitzung am 11.07.2018 herbeigeführt (vgl. Vorlagen FB 61/0983/WP17 und /0984/WP17).
Vorlage FB 11/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
2018
Ansatz
2019 ff.
Fortgeschriebener Ansatz
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
23.400 €*2
0€
860.600 € *3
0€
0€
0€
23.400 € *1
0€
860.600 € *3
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
+0€
+0€
Deckung vorhanden
Deckung vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von acht
neuen EG 5 – Stellen sowie den zusätzlichen Erträgen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten:
*1: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) sind hierfür
jährlich 45.700 € für eine Vollzeitstelle à EG 5 TVöD anzusetzen. Da die Stellen jedoch wegen des
Schichtdienstes maximal mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit bewirtschaftet werden sollen, ergibt sich
insofern ein anteiliger Personalkostengesamtbetrag. Für die Kostenkalkulation wurde hierbei auf den
01.12.2018 abgestellt (8,0 Stellen x 30 Wochenarbeitszeit / 39 Std. einer Vollzeitstelle x 45.700 € x
1/12 Monate f. d. J 2018).
*2: Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegenüber.
*3: Sowohl Personalkosten als auch Mehreinnahmen werden hinsichtlich des fortgeschriebenen
Ansatzes 2019 ff. seitens FB 20 jeweils mit 1%-iger Steigerung p. a. berücksichtigt (2019: 284.000 €;
2020: 286.900 €; 2021: 289.700 €).
Vorlage FB 11/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 durch den Rat der Stadt Aachen ist für seine
Sitzung am 11.07.2018 vorgesehen. Zuvor sollen der Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte in der gemeinsamen Sitzung am 05.07. hierüber beschließen (vgl. Vorlagen FB
61/0983/WP17 und /0984/WP17). Mit dem Beschluss über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen
einhergehend soll der Beschluss über die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlichen
Stellen herbeigeführt werden. Der Personal- und Verwaltungsausschuss wird mit dieser Vorlage
hinsichtlich des empfehlenden Beschlusses für den Rat parallel angesteuert.
Die Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 sollen nach derzeitigem Planungsstand im Jahr 2018
eingerichtet werden, so dass es hinsichtlich einer dann erfolgenden Überwachung des ruhenden
Verkehrs noch der unterjährigen Stelleneinrichtung im Stellenplan 2018 bedarf.
In den Bewohnerparkzonen werden nach derzeitiger Planung rund 1.800 zu bewirtschaftende
Parkplätze ausgewiesen.
Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte sollen zunächst acht
zusätzliche Stellen für Überwachungskräfte mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit eingerichtet werden.
Im Rahmen einer nachfolgenden Evaluation soll die Auskömmlichkeit im Zusammenhang mit anderen
zur Einrichtung avisierten Bewohnerparkzonen überprüft werden.
Aufgrund derzeitiger Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass es infolge der Einrichtung der
vorgenannten Bewohnerparkzonen im Innendienst (Bußgeldstelle) zu keiner Stellenmehrung / einrichtung kommen wird.
Die Veränderung des Stellenplans ist dem Personalrat mit 14-tätiger Frist zur Anhörung vorgelegt.
Vorlage FB 11/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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