Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
302957.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
11.06.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0294/WP17
öffentlich
FB 11/510
11.06.2018
Frau Claudia Wilden
Reduzierung der Fallobergrenze bei den städtischen Vormündern
in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und
Schule - FB 45
Beratungsfolge:
TOP 4
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
05.07.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Personal- und Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 11/0294/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
98.000 €
32.500 €
294.000 €
0€
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
65.500 €
294.000 €
Die jährlichen Personalkosten für eine nach EG S 12 TVöD SuE ausgewiesene Planstelle liegen lt.
KGSt®-Bericht 17/2017 – Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) bei 65.500 €.
Unter Berücksichtigung der Vakanz einer halben Stelle bereits seit Jahresbeginn sowie der Vakanz
einer ganzen Stelle ab 01.07.2018 ergibt sich für das Jahr 2018 eine Gesamteinsparung in Höhe von
65.500 €.
Die Einsparung der gesamten 1,5 Planstellen im Stellenplan 2019 ff ergibt eine Verbesserung von
rund 98.000 € jährlich, in Summe 294.000 €.
Durch die Anbringung eines kuH1 -Vermerks ergeben sich zunächst keine finanziellen Auswirkungen.
_____________________________
1kuH
= V-Stelle künftig umzuwandeln in H-Stelle
Vorlage FB 11/0294/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Vormund ist im zivil-/familienrechtlichen Sinne der umfassende Vertreter des Minderjährigen, für
den eine Vormundschaft seitens des Familiengerichtes eingerichtet wurde. Er tritt nach der
gesetzlichen Ausgestaltung der Vormundschaft sowohl hinsichtlich der Rechte als auch der Pflichten
praktisch an die Stelle sorgeberechtigter und –verpflichteter Eltern.
Die Bemessungsgrundlage für die Stellenbedarfe im Bereich der Vormünder ergibt sich aus Artikel 2
des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Verbindung mit § 55 Abs.
2 S. 4 SGB VIII. Hiernach soll „Ein vollzeitbeschäftigter Beamter oder Angestellter, der nur mit der
Führung von Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, (…) höchstens 50 und bei gleichzeitiger
Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften
führen.“ Diese Fallobergrenze wurde bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens als zu hoch
kritisiert, da gleichzeitig das bis dahin nicht festgeschriebene Erfordernis monatlicher Kontakte zu
allen Mündeln vorgegeben wurde. Die Diskussionen um diese Höchstgrenze dauern bis heute an.
Situation in Aachen
In Aachen gilt seit 2011 die gesetzlich vorgeschriebene Fallobergrenze als Bemessungsgrundlage.
Die seinerzeit vorhandenen 3,5 Planstellen wuchsen vor dem Hintergrund der enormen Zuwanderung
unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in 2014 und 2015 auf aktuell 7,5 Planstellen an.
Darüber hinaus führen die Verbände Arbeiterwohlfahrt, SKM und SKF als vom Landesjugendamt
anerkannte Vormundschaftsvereine Vormundschaften und Pflegschaften mit einem Umfang von
insgesamt 5,1 Stellen. Als Folge der rückläufigen Zahlen an umA sind die Fallzahlen zwischenzeitlich
jedoch wieder deutlich zurückgegangen.
Reduzierung der Fallobergrenze auf 40 Mündel pro Vollzeitstelle
Im Oktober 2017 hat der Kinder- und Jugendausschuss dem Antrag der Vormundschaften führenden
freien Träger aus Aachen entsprochen und die Fallobergrenze für deren Vormünder auf 40 Mündel
pro Vollzeitstelle festgelegt. Darüber hinaus bat er die Verwaltung um Prüfung, ob diese
Fallzahlenreduzierung auch auf die städtischen Vormünder übertragen werden könne.
Auch wenn grundsätzlich die Zahl der umA gesunken ist, so gestaltet sich die Arbeit mit den
verbleibenden jungen Menschen besonders arbeitsintensiv: die Problem- und Konfliktfaktoren durch
physische und psychische Erkrankungen bis hin zu Suizidversuchen oder -androhungen, vermehrter
Prüfung von Kindeswohlgefährdungen und/oder aufwendigen Klärungen im Hinblick auf eine
eventuelle Familienanbindung sind signifikant gestiegen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu
werden und die Gefahr der Pflichtverletzung zu reduzieren, hat die Verwaltung daher beschlossen, die
Reduzierung der Fallobergrenze auch auf die städtischen Vormünder zu übertragen. So kann
sichergestellt werden, dass auch sie ihre verantwortungsvolle Tätigkeit sachgerecht und mit weniger
zeitlichem Druck wahrnehmen können.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Infolge des Fallzahlenrückgangs können trotz Reduzierung der Fallobergrenze 1,5 derzeit vakante
Stellen eingespart werden. An einer weiteren Stelle kann nach aktuellem Stand ein kuH-Vermerk
angebracht werden. Diese Anpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019
abgewickelt.
Vorlage FB 11/0294/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 3/3