Daten
Kommune
Aachen
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301759.pdf
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756 kB
Erstellt
29.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
FB 45/0497/WP17
öffentlich
29.05.2018
FB 45/200
Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.06.2018
03.07.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kinder- und Jugendausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte
1. nimmt die Ausführungen zu der Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25 zustimmend zur
Kenntnis
2. empfiehlt dass die in dieser KiTa beabsichtigten zusätzlichen 20 Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahren (2 x Gruppenform II) im Rahmen der Kindertagestättenbedarfsplanung 2020/
2021 berücksichtigt werden
3. empfiehlt die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die zwei neuen KiTaGruppen ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines jährlichen freiwilligen
Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Kindpauschalenbudgets für die neuen
Betreuungsplätze (ca. 34.300 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung).
4. empfiehlt die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % der nach dem KiBiz
refinanzierbaren Miete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die
Gewährung eines lfd. freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 7.100 €/
KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung
5. empfiehlt die Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die
KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines lfd.
freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 9.900€/ KiTa-Jahr (Betrag in Folge
unterschiedlicher Indexierungswerte leicht abnehmend)
6. empfiehlt, die Verwaltung bzgl. der Punkte 3., 4. und 5. mit dem Abschluss eines
entsprechenden Sondervertrags mit dem Träger der KiTa (AWO) zu beauftragen
7. empfiehlt dem Träger der KiTa (AWO) einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von
145.733 € für die Ausstattung der neuen KiTa Gartenstraße mit festen Einbauten, losem
Mobiliar und Außenspielgeräten, unter dem Vorbehalt, dass hierfür keine Fördermittel bewilligt
werden können, zu gewähren
8. empfiehlt die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Haushaltsmittel zum Haushalt 2019
ff. haushaltsneutral einzuplanen.
Vorlage FB 45/0497/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2018
Seite: 1/7
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen zu der Erweiterung der KiTa Gartenstraße 25 zustimmend zur
Kenntnis
2. beschließt, dass die in dieser KiTa beabsichtigten zusätzlichen 20 Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahren (2 x Gruppenform II) im Rahmen der Kindertagestättenbedarfsplanung 2020/
2021 berücksichtigt werden
3. beschließt die Übernahme des Trägeranteils an den Kindpauschalen für die zwei neuen KiTaGruppen ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines jährlichen freiwilligen
Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % des Kindpauschalenbudgets für die neuen
Betreuungsplätze (ca. 34.300 €/ KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung)
4. beschließt die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % der nach dem KiBiz
refinanzierbaren Miete für die KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die
Gewährung eines lfd. freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 7.100 €/
KiTa-Jahr zzgl. jährlicher Indexierung
5. beschließt die Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die
KiTa Gartenstraße ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 und damit die Gewährung eines freiwilligen
Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 9.900 €/ KiTa-Jahr (Betrag in Folge
unterschiedlicher Indexierungswerte leicht abnehmend)
6. beauftragt die Verwaltung bzgl. der Punkte 3., 4. und 5. mit dem Abschluss eines
entsprechenden Sondervertrags mit dem Träger der KiTa (AWO)
7. gewährt dem Träger der KiTa (AWO) einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von
145.733 € für die Ausstattung der neuen KiTa Gartenstraße mit festen Einbauten, losem
Mobiliar und Außenspielgeräten, unter dem Vorbehalt, dass hierfür keine Fördermittel bewilligt
werden können
8. beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Haushaltsmittel zum Haushalt 2019 ff.
haushaltsneutral einzuplanen.
Vorlage FB 45/0497/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Finanzielle Auswirkungen entstehen im Finanzplanungszeitraum ab 2020 ff.. Ausreichende
Haushaltsmittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Deckung zur Verfügung. Eine
entsprechende Verlagerung wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2019 ff. berücksichtigt (s.
Punkt 6 der Erläuterungen.)
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0497/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2018
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage/ Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen (AWO)
Mit Schreiben vom 28.03.2018 und 25.04.2018 teilt die AWO mit, dass sie beabsichtigt, die KiTa
„Zauberwald“ in der Gartenstraße 25 im Rahmen eines Neubaus zu erweitern und beantragt
1. die Aufnahme von zusätzlichen 20 U3-Plätzen (2 x Gruppenform II) in die
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2020/ 2021
2. die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die zwei neuen KiTa-Gruppen
3. die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % der nach dem KiBiz refinanzierbaren Miete
und die Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die neue
KiTa Gartenstraße sowie
4. einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 145.733 € für die Ausstattung der neuen
KiTa Gartenstraße mit festen Einbauten, losem Mobiliar und Außenspielgeräten.
Im aktuellen Gebäude in der Gartenstraße 25 sind die Verwaltung des AWO-Verbandes und die
zweigruppige KiTa (40 ü3-Plätze) untergebracht. Die AWO plant, voraussichtlich ab dem Jahr 2019,
den Neubau des Gebäudekomplexes einschließlich einer baulichen Erweiterung. Dabei werden die
Errichtung von Verwaltungsräumen, einer Begegnungsstätte, ca. 25 Wohneinheiten sowie Räume für
eine viergruppige KiTa vorgesehen.
2. Bedarfslage
Die KiTa Gartenstraße liegt im Sozialraum 11 (West/ Gut Kullen/ Vaalserquartier). Für das KiTa-Jahr
2018/ 2019 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 54,50 % für Kinder unter drei
Jahren und von 110,97 % für Kinder über drei Jahren. Durch die Schaffung von zusätzlichen 20 U3Plätzen würde sich die U3-Versorgungsquote auf 58,77 % erhöhen.
Damit wird die Zielversorgungsquote im U3-Bereich weiter überschritten. Die KiTa Gartenstraße
grenzt aber unmittelbar an den Sozialraum 1 (Zentrum/ Soers), in dem zwar die U3-Versorgungsquote
mit 50,60% erreicht ist, aber dennoch ein anhaltender hoher Bedarf bzw. überschüssige Nachfragen
bestehen. Zudem kommt die Versorgungslage der gesamtstädtischen U3-Versorgungsquote zu Gute.
Die städtische dreigruppige KiTa Lochnerstraße 60 liegt in unmittelbarer räumlicher Nähe zur KiTa
Gartenstraße. Ebenso wie die derzeitige KiTa Gartenstraße befindet sich auch die KiTa
Lochnerstraße in einem so schlechten baulichen Zustand, dass eine Sanierung und Anpassung nicht
möglich bzw. nicht wirtschaftlich wäre. Vor diesem Hintergrund und den guten Versorgungsquoten
wird daher der Fortbestand der KiTa Lochnerstraße an diesem Standort hinterfragt und mögliche
Alternativen geprüft.
3. Erbbaupacht
Zwischen der Stadt Aachen (Grundstückseigentümerin) und der AWO (Erbbauberechtigte) besteht
seit 1953 ein Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück Gartenstraße 25. Die Laufzeit des
Erbbaurechts endet in 2064. Demnach zahlt die AWO, solange sie auf dem Grundstück die soziale
Nutzung (Kindergarten, Altentagesstätte, Räume für den Ortsverband sowie die Verwaltung der
Arbeiterwohlfahrt) aufrecht erhält, einen ermäßigten Erbbauzins. Bzgl. der beabsichtigten Planung
zum Neubauvorhaben ist die AWO bereits in Abstimmung mit dem Fachbereich
Immobilienmanagement (FB 23).
Vorlage FB 45/0497/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2018
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4. Finanzierung
Bauherr des geplanten viergruppigen KiTa-Baus soll die AWO Dienstleistung- und Verwaltungs-GmbH
sein. Mieterin und Träger soll die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. werden. Dadurch
findet ein Wechsel vom Eigentums- zum Mietverhältnis statt. Nach Abstimmung mit dem
Landesjugendamt (LVR) ist im Falle der Realisierung von zwei neuen U3-Gruppen der Gruppenform II
die Möglichkeit einer Mietförderung gem. § 20 Abs. 2 S. 6 KiBiz trotz wirtschaftlicher Einheit zwischen
Bauherr und Träger gegeben, da über den Neubau sowie die Erweiterung der Bestands-KiTa eine
erhebliche Anzahl neuer U3-Plätze geschaffen werden.
Der vorgesehene Mietpreis für den Neubau der KiTa beträgt 12,00 €/ m2. Die Mietfläche beträgt
701,12 m2. Die Miete soll jährlich um 1 % indexiert werden.
Gemäß § 6 DVO KiBiz beträgt die für die Stadt Aachen geltende Mietpauschale 11,00 €/ m² für das
KiTa-Jahr 2020/ 2021, während für die vorgesehene Gruppenstruktur eine Mietfläche von 690 m2
anerkannt wird. Gemäß § 7 DVO Kibiz erhöhen sich die Mietpauschalen jährlich um 1,5 %.
Dadurch ergeben sich ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 folgende Kosten pro KiTa-Jahr:
Tatsächliche Kaltmiete
Über das KiBiz refinanzierbare Kaltmiete
Nicht über KiBiz refinanzierbarer Anteil der Kaltmiete
Nach Kibiz anerkennungsfähige Miete abzgl.
Gruppenabzug gem. § 20 (2) KiBiz*
Trägeranteil (9%) der anerkennungsfähigen Miete
Landeszuschuss (36%) der anerkennungsfähigen
Miete
kommunaler Anteil der anerkennungsfähigen Miete
KiTa-Jahr
KiTa-Jahr
KiTa-Jahr
2020/2021
2021/2022
2022/2023
100.961,28 €
101.970,89 €
102.990,60 €
91.080,00 €
92.446,20 €
93.832,89 €
9.881,28 €
9.524,69 €
9.157,71 €
78.658,04 €
79.837,91 €
81.035,48 €
7.079,22 €
7.185,41 €
7.293,19 €
28.316,89 €
28.741,64 €
29.172,77 €
43.261,93 €
43.910,86 €
44.569,52 €
* Der Gruppenabzug in Höhe von 3.105,49 € je Gruppe wird über die Kindpauschalen finanziert.
Der Trägeranteil an den Kindpauschalen für die beiden zusätzlichen Gruppen der Gruppenform IIc
(20 U3-Plätze) beträgt ab dem KiTa-Jahr 2020/ 2021 34.218,10 €/ Jahr zzgl. Indexierung um 1,5 %
pro Jahr.
Gemäß dem mit der AWO für die KiTa Gartenstraße bestehenden Sondervertrag übernimmt die Stadt
Aachen den 9%-Trägeranteil des Einrichtungsbudgets. Da bislang keine Mietzahlungen für die KiTa
Gartenstraße fällig waren, bedeutet dies, dass bisher allein der 9%-Trägeranteil an den
Kindpauschalen der beiden bestehenden Gruppen der Gruppenform III (40 ü3-Plätze) übernommen
wird.
Vor dem Hintergrund der Beantragung der AWO von
1. der Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die zwei neuen KiTa-Gruppen
2. der Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% der nach dem KiBiz anerkennungsfähigen
Miete und
Vorlage FB 45/0497/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2018
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3. der Übernahme des nicht über KiBiz refinanzierbaren Anteils der Kaltmiete für die neue KiTa
Gartenstraße
ist die Anpassung bzw. Neugestaltung des bestehenden Sondervertrags vorzunehmen.
5. Einmaliger Einrichtungszuschuss
Der Kinder- und Jugendausschuss hat am 30.05.2017 einen Kriterienkatalog für Zuschüsse an freie
Träger (KiTas) für Außenanlagen und Ausstattung beschlossen. Danach sollen die folgenden
Zuschusshöhen gewährt werden:
dreigruppige viergruppige fünfgruppige sechsgruppige
KiTa
KiTa
KiTa
KiTa
Feste Einbauten
46.800 €
62.400 €
78.000 €
93.600 €
Loses Mobiliar
60.000 €
80.000 €
100.000 €
120.000 €
Außenspielfläche 65.000 €
65.000 €
80.000 €
80.000 €
Summe
207.400 €
258.000 €
293.600 €
171.800 €
In der die KiTa Gartenstraße entstehen 2 neue Gruppen. Die festen Einbauten werden an das
Gebäude angepasst und fest montiert. Eine Weiterverwendung der alten festen Einbauten ist somit
nicht möglich. Daher wird diesbezüglich die Zuschusshöhe für eine viergruppige KiTa, also 62.400 €,
beantragt und als notwendig betrachtet. Für das loses Mobiliar ist für 2 neue Gruppen ein Zuschuss in
Höhe von 40.000 € zu gewähren. Für die Außenspielfläche einer dreigruppigen KiTa ist ein Betrag in
Höhe von 65.000 € beschlossen. Für 2 neue Gruppen wird daher ein Zuschuss in Höhe von 43.333 €
als angemessen und notwendig erachtet. Danach ergibt sich rechnerisch ein Gesamtzuschuss in
Höhe von 145.733 €.
Gemäß o.g. KJA-Beschluss erfolgt die Zuschussgewährung unter folgenden Bedingungen:
1. Fördermittel sind vorrangig einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss
entsprechend. Das für die Stadt Aachen reservierte Budget des aktuellen Förderprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ ist ausgeschöpft. Daher ist eine Bewilligung für die
KiTa Gartenstraße unwahrscheinlich. Ein Fördermittelantrag ist dennoch vorsorglich zu
stellen, für den Fall, dass das Budget nachträglich aufgestockt wird.
2. Die geförderten Betreuungsplätze sind in den Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens
fünf Jahren vorzuhalten (analog zu der Zweckbindungsfrist der Bundes- bzw.
Landesförderprogramme).
3. Die mit dem Zuschuss angeschafften (Einrichtungs-) Gegenstände und Außenspielgeräte
befinden sich im Eigentum des freien Trägers, sodass dieser Wartungs-,
Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Ersatzbeschaffungen übernimmt.
4. Der freie Träger nimmt mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teil und stellt eine konsequente
Nutzung aller Arbeitsschritte von Little Bird durch seine Einrichtungen sicher.
5. Der freie Träger nimmt nach festgestelltem Bedarf durch den Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß KiBiz) zusätzlich auf.
Vorlage FB 45/0497/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.07.2018
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6. Finanzielle Auswirkungen
Die gesetzlichen kommunalen Pflichtleistungen werden aus Mitteln der Betriebskostenförderung
gedeckt. Darüber hinaus entstehen der Stadt Aachen folgende freiwillige Leistungen, umgerechnet
von KiTa-Jahren (01.08. bis 31.07.) auf Haushaltsjahren bei folgenden Haushaltspositionen:
Bezeichn
2020
2021
2022
4.100 €
9.700 €
9.300 €
PSP
SK
ung
nicht über KiBiz
refinanzierbarer Anteil
der Kaltmiete
Zuschuss
zu den
Trägeranteil (9%) an
der
anerkennungsfähigen
3.000 €
7.100 €
4-060101-901-9
7.200 €
53180000 Betriebsko
sten d
KiTas
Miete
Trägeranteil (9%) an
den Kindpauschalen
14.300 €
34.400 €
35.000 €
29.200 €
29.200 €
29.200 €
Folgekosten ARAP/
PRAP für
1-060101-900-5
53180010
Ausstattungszuschuss
Einmaliger
Ausstattungszuschuss
5-060101-900-
145.733€
00300-300-4
Auflösung
ARAP
Zuschüsse
78180000
an freie
Träger
Ausreichende Deckung für die konsumtiven Kosten steht auf PSP 4-060101-941-2; 53180000
„Folgekosten KiTa-Programm“ zur Verfügung.
Ausreichende Deckung für den investiven Ausstattungszuschuss steht auf PSP 5-060101-900-00100991-6; 78650000 „KiTa-Programm Ausbau“ zur Verfügung.
Eine entsprechende Mittelverlagerung wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2019 ff
berücksichtigt.
Im Rahmen einer möglicherweise notwendigen Auslagerung ab 2019 der KiTa Gartenstraße können
neuerlich Kosten auf die Stadt Aachen zukommen.
Die Planungen und somit auch die Kosten hierzu sind noch nicht konkretisiert. Sobald diesbezüglich
Klarheit besteht, wird dies dem Kinder- und Jugendausschuss zur Beratung, und bei haushalterischer
Relevanz dem Rat, vorgelegt.
Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der AWO vom 28.03.2018
Anlage 2 – Antrag der AWO vom 25.04.2018
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