Daten
Kommune
Aachen
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300971.pdf
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Erstellt
30.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:29
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0292/WP17
öffentlich
FB 11/510
30.05.2018
Frau Kaever
Veränderung des Stellenplans im Bereich der städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.07.2018
11.07.2018
Personal- und Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Grundlage
der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des
Stellenplans 2018 durch
a.
Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und drei halben Stellen für ErzieherInnen
(auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
b.
Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3
TVöD-SuE) in zwei halbe Stellen (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
c.
Einsparung einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöDSuE),
d.
Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet
eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019),
e.
Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet
eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019).
Des Weiteren empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters
im Zusammenhang mit der Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Im
Kollenbruch“ die Veränderung des Stellenplans 2018 durch
f.
Einrichtung einer vollen Stelle „LeiterIn“ (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE),
g. Einrichtung von vier Vollzeitstellen und einer halben Stelle für ErzieherInnen
(auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
h. Einrichtung von zwei halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3
TVöD-SuE) sowie
i.
Einrichtung einer halben Stelle für eine Küchenkraft (auszuweisen nach EG 2 TVöD).
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Darüber hinaus empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt
Aachen hinsichtlich der KiTa „Im Kollenbruch“ für den Stellenplan 2019
j.
die Einrichtung von weiteren vier Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach
EG S 8a TVöD-SuE),
k. die Einrichtung einer Stelle für eine „ständige Vertretung“ (auszuweisen nach EG S 13
TVöD-SuE),
l.
die Hebung der Leitungsstelle von Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE nach EG S 15 TVöDSuE,
m. die Einrichtung von zwei weiteren Vollzeitstellen und einer halben Stelle für
Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie
auf
Grundlage
des
„Konzeptes
zur
nachhaltigen
Personalwirtschaft,
Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen
und offenen Ganztagsschulen“ empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem
Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters darüber hinaus die Veränderung
des Stellenplans 2018 durch
n. Einrichtung von fünf Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr und
o. Einrichtung von drei halben Stellen für Küchenkräfte (auszuweisen nach EG 2 TVöD).
2.
Auf
Vorschlag
des
Oberbürgermeisters
und
Empfehlung
des
Personal-
und
Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich
fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans
2018 durch
a. Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und drei halben Stellen für ErzieherInnen
(auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
b. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3
TVöD-SuE) in zwei halbe Stellen (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
c. Einsparung einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3
TVöD-SuE),
d. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet
eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019),
e. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet
eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019).
Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und
Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses im Zusammenhang mit der Übernahme der
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ die Veränderung des Stellenplans
2018 durch
f.
Einrichtung einer vollen Stelle „LeiterIn“ (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE),
g. Einrichtung von vier Vollzeitstellen und einer halben Stelle für ErzieherInnen
(auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
h. Einrichtung von zwei halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3
TVöD-SuE) sowie
i.
Einrichtung einer halben Stelle für eine Küchenkraft (auszuweisen nach EG 2 TVöD).
Darüber hinaus beschließt er auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personalund Verwaltungsausschusses hinsichtlich der KiTa „Im Kollenbruch“ für den Stellenplan 2019
j.
die Einrichtung von weiteren vier Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach
EG S 8a TVöD-SuE),
k. die Einrichtung einer Stelle für eine „ständige Vertretung“ (auszuweisen nach EG S 13
TVöD-SuE),
l.
die Hebung der Leitungsstelle von Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE nach EG S 15 TVöDSuE,
m. die Einrichtung von zwei weiteren Vollzeitstellen und einer halben Stelle für
Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie
auf Grundlage des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und
Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“
beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des
Personal- und Verwaltungsausschusses darüber hinaus die Veränderung des Stellenplans 2018 durch
n. Einrichtung von fünf Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr und
o. Einrichtung von drei halben Stellen für Küchenkräfte (auszuweisen nach EG 2 TVöD).
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 3/12
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebener
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ansatz 2018
2019 ff.
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz 2019
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
ff.
0€
11.300 €
0€
137.100 €
0€
0€
0€
303.100 €
0€
3.147.500 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0 €
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-291.800 €
-3.010.400 €
193.600 €
2.202.600 €
-98.200 €
-807.800 €
Gesamtbetrag
Deckungsmöglichkeit/
Mittelverlagerung
Differenz/
+ Verbesserung/
- Verschlechterung
Gesamtstädtisch
Die zusätzlich entstehenden Personalkosten werden in 2018 aus dem Personalkostenverbund
getragen. Die entsprechenden Mehrkosten ab 2019 werden im Rahmen der Haushaltsplanung
angemeldet. Dabei ist eine mögliche Refinanzierung aufgrund unbesetzter Stellen im Rahmen der
unterjährigen Bewirtschaftung zu berücksichtigen.
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden die jeweiligen
Durchschnittswerte der KGSt zur Grunde gelegt:
Funktion
Entgeltgruppe
Ergänzungskräfte
S 3 TVöD-SuE
44.700 €
ErzieherInnen
S 8a TVöD-SuE
55.300 €
Leitungen bis 40 Plätze
S 9 TVöD-SuE
Keine Angaben*
Leitungen ab 70 Plätze
S 15 TVöD-SuE
72.700 €
Ständige Vertretungen ab 70 Plätze
S 13 TVöD-SuE
70.300 €
2 TVöD
38.500 €
Küchenkräfte
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
KGSt-Wert
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*Da für die Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE kein KGSt-Wert herangezogen werden kann, wurde hier ein
Durchschnittswert der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE und Entgeltgruppe S 10 TVöD-SuE ermittelt
(63.850 €)
Die dargestellten finanziellen Auswirkungen resultieren aus drei Maßnahmen:
1. Anpassung
des
Stellenplans
auf
Grundlage
der
jährlich
fortgeschriebenen
Kindertagesstättenbedarfsplanung (KBPL)
2. Stelleneinrichtungen für die neue Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ (Übernahme der
Trägerschaft)
3. Stelleneinrichtungen im Zusammenhang mit dem in der Sitzung am 22. März vorgestellten
„Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in
städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“.
1. Finanzielle Auswirkungen der Stellenplananpassungen im Zusammenhang mit der
fortgeschriebenen
Kindertagesstättenbedarfsplanung
für
die
56
städtischen
Kindertageseinrichtungen:
Im
Rahmen
der
jährlich
zum
01. August (Beginn
KiTa-Jahr)
anzupassenden Personal-
/Stellenkontingente in den 56 städtischen KiTas werden für das KiTa-Jahr 2018/2019 unter
Berücksichtigung der durch den Kinder- und Jugendausschuss am 20. Februar 2018 empfohlenen
und
durch
den
Rat
der
Kindertagesstättenbedarfsplanung
Stadt
im
Aachen
Stellenplan
am
2018
07.
März
folgende
2018
beschlossenen
Maßnahmen
erforderlich
(Beschlussvorschläge a bis e):
Stellenbedarf
(VZÄ)
Ergänzungskräfte
ErzieherInnen
Ergänzungskräfte
Maßnahme
ErzieherInnen
Zeitraum
Personalkosten
p.a.
Summe
Personalkosten
gesamt
p.a.
Personalkostenentwicklung
2018
gerundet
3,50 -1,50 193.550 € -67.050 € 126.500 €
08/2018Stelleneinrichtungen
12/2018
Verlängerung kw-Vermerk 1,00 1,00 55.300 € 44.700 € 100.000 €
Folgejahre
3,50 -1,50 193.550 € -67.050 € 126.500 €
01/2019Stelleneinrichtungen
07/2019
Verlängerung kw-Vermerk 1,00 1,00 55.300 € 44.700 € 100.000 €
08/20193,50 -1,50 193.550 € -67.050 € 126.500 €
Stelleneinrichtungen
12/2019
3,50 -1,50 193.550 € -67.050 € 126.500 €
2020
Stelleneinrichtungen
3,50 -1,50 193.550 € -67.050 € 126.500 €
2021
Stelleneinrichtungen
P-Kosten/ Jahr
Summe Personalkosten 2019ff
Deckungsmöglichkeiten
im Etat des FB 45 vorhandene Mittel (Verlagerung in den Personalkostenverbund)
Summe Mittelverlagerung 2019 ff
Differenz/ Jahr
Differenz 2019ff
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
2019
gerundet
2020
gerundet
2021
gerundet
52.700 €
41.700 €
73.800 €
58.300 €
52.700 €
126.500 €
94.400 €
184.800 €
77.500 €
140.600 €
-16.900 €
126.500 €
437.800 €
77.000 €
294.600 €
-44.200 €
-49.500 €
-143.200 €
Seite: 5/12
126.500 €
126.500 €
77.000 €
-49.500 €
Eine Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung kann überwiegend durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden.
FB 45 kann hierfür die o.g. Beträge aus dem Betriebskostenzuschuss (PSP Element 4-060101-901-9,
53180000) zur Verlagerung in den Personalkostenverbund anbieten.
Diese Mittel basieren auf den im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindspauschalen“. Diese sollen
pauschal alle Kosten widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind und bilden die
Grundlage
für
die
Finanzierung/Bezuschussung
der
KiTa.
Aus
Sicht
des
öffentlichen
Jugendhilfeträgers setzt sich die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil, den
Elternbeiträgen und dem städtischen kommunalen Anteil zusammen.
2.
Finanzielle
Auswirkungen
im
Zusammenhang
mit
der
Übernahme
der
neuen
Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“:
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 22. März 2018 beschlossen, die
Trägerschaft der neu errichteten Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ zum 01. August 2018 auf
die Stadt Aachen zu übertragen.
Aufgrund der Tatsache, dass die neuen Räumlichkeiten erst im Laufe des kommenden KiTa-Jahres
fertiggestellt werden, wird die Einrichtung im Übergangszeitraum in den Containern „Schagenstraße“
untergebracht. Während dieses Zeitraumes sollen zunächst nur zwei der eigentlich vorgesehenen fünf
Gruppen vorgehalten werden. Mit Einzug in die Räumlichkeiten „Im Kollenbruch“ (voraussichtlich im
April 2019) ist die Inbetriebnahme aller fünf Gruppen vorgesehen.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Stellenbedarfe/ finanzielle
Auswirkungen (Beschlussvorschläge f bis m):
Stellenbedarf
(VZÄ)
Personalkostenentwicklung
Summe Personal
kosten gesamt p.a.
Küchenkraft
Ergänzungskraft
(U3-Pauschale)
Ergänzungskraft
ErzieherInnen
0,51 0,24 63.850 €
ständige Vertretung
Leitung
Küchenkraft
Ergänzungskräfte
(U3-Pauschale)
Ergänzungskräfte
ErzieherInnen
ständige Vertretungung
Leitung
Zeitraum
08/2018- 12/2018 1,00 0,00 4,50 0,49
Personalkosten
p.a.
2018
2019
2020
2021
gerundet gerundet gerundet gerundet
0 € 248.850 € 21.903 € 22.950 € 9.240 € 366.793 € 152.800 €
Folgejahre
01/2019- 03/2019
04/209- 12/2019
2020
2021
1,00
1,00
1,00
1,00
0,00
1,00
1,00
1,00
4,50
8,50
8,50
8,50
0,49
2,64
2,64
2,64
0,51
0,86
0,86
0,86
0,24
0,44
0,44
0,44
63.850 €
0 € 248.850 €
72.700 € 70.300 € 470.050 €
72.700 € 70.300 € 470.050 €
72.700 € 70.300 € 470.050 €
21.903 €
118.008 €
118.008 €
118.008 €
22.797 €
38.442 €
38.442 €
38.442 €
P-Kosten/ Jahr
9.240 €
16.940 €
16.940 €
16.940 €
366.640 €
786.440 €
786.440 €
786.440 €
91.700 €
589.800 €
786.400 €
786.400 €
152.800 € 681.500 € 786.400 € 786.400 €
P-Kosten Folgenjahre (2019ff)
2.254.300 €
Deckungsmöglichkeiten
im Etat des FB 45 vorhandene Mittel (Verlagerung in den Personalkostenverbund)
116.100 € 571.000 € 668.500 € 668.500 €
Mittelverlagerung Summe 2019 ff
1.908.000 €
weitere Refinanzierungsmöglichkeiten (Erträge)
Ansatz für U3-Pauschalen (Etat FB 45)
9.600 € 34.500 € 38.400 €
Verfügungspauschale (Etat FB 45)
1.700 €
Summe Refinanzierungsmöglichkeiten 2019ff
9.000 €
38.400 €
9.000 €
137.100 €
Differenz/Jahr
-25.400 € -68.200 € -70.500 € -70.500 €
Summe Differenz 2019ff
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
7.800 €
-209.200 €
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Eine Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten für die notwendigen personellen Ressourcen
der Einrichtung „Im Kollenbruch“ kann anteilig
durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45
sichergestellt werden. FB 45 stellt hierfür die o.g. Beträge aus dem Betriebskostenzuschuss (PSP
Element 4-060101-901-9, 53180000) zur Verlagerung in den Personalkostenverbund zur Verfügung.
Diese Mittel basieren auf den im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindspauschalen“ und sollen
pauschal alle Kosten widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind. Aus Sicht des
öffentlichen Jugendhilfeträgers setzt sich die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil,
den Elternbeiträgen und dem städtischen kommunalen Anteil zusammen.
Neben den v.g. Mittel können für folgende Stelleneinrichtungen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten
(Erträge) herangezogen werden:
Halbe Ergänzungskraftstelle „U3-Pauschale“ (Teil des Beschlussvorschlags h)
Die Finanzierung der halben Ergänzungskraftstelle kann vollumfänglich durch zufließende
Landesmittel („U3-Pauschale“)
sichergestellt werden. Die Abwicklung der Personalkosten erfolgt
dabei über das Budget des FB 45 (PSP-Element 4-060101-927-7 SK 50190000). Aufgrund dessen
hat FB 45 für 2018 bereits einen Antrag gemäß § 9 Absatz I der Haushaltssatzung (überplanmäßige
Mittelbereitstellung) gestellt. Die Deckung erfolgt durch die entsprechenden Mehrerträge auf dem
Sachkonto 41410000 (U3-Pauschale/ Zuweisung vom Land).
Halbe Küchenkraftstelle (Beschlussvorschlag i)
Gemäß § 21 Absatz 3 des Kinderbildungsgesetzes gewährt das Land für jede Einrichtung
eine
sogenannte „Verfügungspauschale“. Die Höhe der Pauschale ist von der jeweiligen Gruppenstärke
abhängig und kann auch für „nicht-pädagogisches Personal“ eingesetzt werden.
Eine 2-gruppige Einrichtung erhält aktuell 4.000 €, für eine 5-gruppige Einrichtung erhöht sich der
Betrag auf 9.000 € pro KiTa-Jahr. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die
zufließenden Mittel zur anteiligen Refinanzierung der Küchenkraftstellen herangezogen. Die im
Kontext der nun erforderlichen Stelleneinrichtung für die Küchenkraftstelle in der KiTa „Im
Kollenbruch“ anfallenden Personalkosten können somit anteilig refinanziert werden.
3. Finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit dem
Personalwirtschaft,
Personalentwicklung
und
„Konzept zur nachhaltigen
Personalförderung
in
städtischen
Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 22. März 2018 wurde das „Konzept zur
nachhaltigen
Personalwirtschaft,
Personalentwicklung
und
Personalförderung
in
städtischen
Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ vorgestellt. Unter anderem wurden hierin die
Ausweitung der Ausbildungskapazitäten und die Einrichtung eines „Springerpools“ im Bereich der
Küchenkräfte dargestellt.
In einem ersten Schritt ist nun die Einrichtung von fünf weiteren Stellen für ErzieherInnen im
Anerkennungsjahr geplant. Die Einstellungen erfolgen jeweils zu Beginn eines KiTa-Jahres, so dass
für die Berechnung der Personalkosten der 01. August als Besetzungszeitraum berücksichtigt wird.
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Springerpools für Küchenkräfte geplant. Hierfür sollen drei
halbe Stellen mit einem Bewirtschaftungsumfang von jeweils 15 Wochenstunden eingerichtet werden.
Unter Berücksichtigung der notwendigen Zeiten für die Rekrutierung des entsprechenden Personals
wurde für die Berechnung der Personalkosten eine Besetzung zum 01. Oktober 2018 unterstellt.
Summe
Bedarf in VZÄ
Besetzung ab
Personalkostenentwicklung
5,00
08/2018
21.500 €
107.500 €
44.800 €
107.500 €
107.500 €
107.500 €
1,15
10/2018
38.500 €
44.300 €
11.100 €
44.300 €
44.300 €
44.300 €
55.900 €
151.800 €
151.800 €
151.800 €
Maßnahme
Personal-
Personal-
kosten
kosten
p.a./ VZÄ
p.a.
gesamt
2018
2019
2020
2021
gerundet
gerundet
gerundet
gerundet
Stelleneinrichtung für
ErzieherInnen im
Anerkennungsjahr
Einrichtung „Springerstellen“
im Küchenkräftebereich
(3 Stellen mit je 15
Wochenstunden)
Personalkosten/ Jahr
Summe Personalkosten 2019ff
455.400 €
Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann nicht angeboten werden, da weder für die
zusätzlichen Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr, noch für die „Springerstellen“ im
Küchenkräftebereich Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Da mit den skizzierten Ausfallzeiten der Stammkräfte im Küchenkräftebereich (kurzzeitige
Erkrankungen
und
Urlaub
außerhalb
der
Schließzeiten)
in
der
Regel
auch
keine
Personalkosteneinsparungen einhergehen, scheidet eine Deckung aus dem Personalkostenverbund
ebenfalls aus.
Unter Berücksichtigung der unter 1. bis 3. dargestellten finanziellen Auswirkungen ergeben sich
folgende Werte, deren Summen sich in der Tabelle „finanzielle Auswirkungen“ auf Seite 4 der Vorlage
wiederfinden:
2018
Maßnahme
Personalkosten
2019ff
Deckung
Refinanzierung
(Erträge)
durch
Mittel im
Ergebnis
Personalkosten
Etat FB 45
Deckung
Refinanzierung
(Erträge)
durch
Mittel im
Ergebnis
Etat FB 45
Anpassungen
i.R. der KBPL
94.400 €
0€
77.500 € -16.900 €
437.800 €
0€
294.600 €
-143.200 €
152.800 €
11.300 €
116.100 € -25.400 €
2.254.300 €
137.100 €
1.908.000 €
-209.200 €
55.900 €
0€
0 € -55.900 €
455.400 €
0€
0€
-455.400 €
303.100 €
11.300 €
193.600 € -98.200 €
3.147.500 €
137.100 €
2.202.600 €
-807.800 €
Stelleneinrichtungen
"Im Kollenbruch"
Stelleneinrichtungen
i.R. des PE-Konzeptes
Summe
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Die nicht refinanzierten bzw. durch Mittel im Etat des FB 45 gedeckten Personalkosten (Spalte
„Ergebnis“) werden in 2018 aus dem Personalkostenverbund getragen. Für die im Rahmen des
Personalkonzeptes anfallenden Kosten ist – wie in der gesonderten Vorlage „Konzept zur
nachhaltigen
Personalwirtschaft,
Personalentwicklung
und
Personalförderung
in
städtischen
Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ in der Sitzung des Personal- und
Verwaltungsausschusses im März 2018 dargestellt – davon auszugehen, dass diese zumindest in
2018 durch Personalkosteneinsparungen aufgrund bestehender Stellenvakanzen im Bereich der
städtischen Kindertageseinrichtungen kompensiert werden können.
Ab 2019 werden die entsprechenden Mehrkosten für die o.g. Maßnahmen im Rahmen der
Haushaltsplanung angemeldet. Dabei ist eine mögliche Refinanzierung aufgrund unbesetzter Stellen
im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung zu berücksichtigen.
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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Erläuterungen:
1. Kindertagesstättenbedarfsplanung:
Die Stadt Aachen ist Träger von 56 städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Personalausstattung
für diesen Bereich orientiert sich dem Grunde nach an den gesetzlichen Vorgaben (Anlage I zu § 19
des Kinderbildungsgesetzes [KiBiz]), welche u.a. auf die Anzahl vorhandener Plätze, die jeweiligen
Gruppenstrukturen und die angebotenen Betreuungsumfänge in den einzelnen Einrichtungen abstellt.
Darüber hinaus sind städtische Standards für diesen Bereich definiert, die ebenfalls in die
Stellenbemessung mit einfließen.
Im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist daher eine Überprüfung und
ggfs. Anpassung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und einhergehend hiermit der
Stellenkontingente für jedes KiTa-Jahr erforderlich.
Unter Zugrundelegung der Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2018/2019 treten in verschiedenen
städtischen Kindertageseinrichtungen Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Plätzen bzw. Gruppen
und deren Strukturen sowie den sogenannten Buchungskontingenten (25, 35 oder 45 Stunden/
Woche) ein.
Nach Prüfung der damit einhergehenden Änderungen ist im ErzieherInnenbereich die Bereitstellung
von insgesamt 3,5 zusätzlichen VZÄ erforderlich. Hierfür werden 2 volle Stellen und drei halbe Stellen
(Beschlussvorschlag a) für ErzieherInnen eingerichtet. Im Bereich der Ergänzungskräfte ergibt sich
ein Minderbedarf von 1,5 VZÄ, so dass insgesamt zwei bestehende Vollzeitstellen in halbe Stellen
umgewandelt werden können (Einsparung von 1,0 VZÄ, Beschlussvorschlag b) und eine weitere
halbe Stelle gänzlich entfallen kann (Beschlussvorschlag c).
Darüber hinaus ist die Verlängerung zweier kw-Vermerke (bisher kw 2018) an je einer ErzieherInnenund einer Ergänzungskraftstelle erforderlich. Die beiden Stellen wurden befristet für die in der
städtischen Kindertageseinrichtung Laurentiusstraße ursprünglich bis zum 31. Juli 2018 eingerichtete
Notgruppe bereitgestellt. Da die Gruppe nunmehr auch im KiTa-Jahr 2018/2019 vorgehalten werden
soll, ist die Verlängerung der befristeten Stelleneinrichtung/ die Fortschreibung der kw-Vermerke (kw
2019) erforderlich.
Neben den o.g. stellenplantechnischen Veränderungen ergeben sich weitere Stellenverschiebungen
zwischen den einzelnen Einrichtungen, die ohne entsprechende Veränderung des Stellenplans
realisiert werden können.
2. Übernahme der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 22. März 2018 beschlossen, die
Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ auf die Stadt Aachen zu übertragen.
Da die Räumlichkeiten der neuen Kita voraussichtlich erst im April 2019 fertiggestellt werden, soll die
Einrichtung zunächst mit zwei Gruppen im Auslagerungsstandort „Schagenstraße“ verortet werden.
Nach dem Umzug ist dann die Inbetriebnahme aller fünf vorgesehenen Gruppen geplant.
Aufgrund dessen sind zum 01. August zunächst für zwei Gruppen zusätzliche personelle Ressourcen
zur Verfügung zu stellen. Der genaue Umfang in Bezug auf die verschiedenen Funktionen und deren
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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finanzielle Auswirkungen können den Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen entnommen
werden.
Mit
der
Aufstockung
der
Gruppen
–
voraussichtlich
im
April
2019
–
werden
weitere
Stelleneinrichtungen erforderlich, die ebenfalls detailliert in den finanziellen Auswirkungen aufgezeigt
werden.
Die Verwaltung nutzt derzeit alle vorhandenen Möglichkeiten, um das erforderliche Fachpersonal
rechtzeitig einsetzen zu können. Aufgrund des akuten Fachkräftemangels gestaltet sich die
Rekrutierung jedoch schwierig. Ob bzw. inwieweit alle notwendigen Stellen zum Zeitpunkt der
anvisierten Inbetriebnahme bzw. Gruppenausweitung besetzt werden können, ohne gleichzeitig
Vakanzen in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen zu verursachen, ist aktuell noch nicht
absehbar.
3. Stelleneinrichtungen auf Grundlage des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft,
Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und
offenen Ganztagsschulen“
Aufgrund
des
fortschreitenden
Fachkräftemangels
im
Bereich
der
städtischen
Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen im Primarbereich hat die Stadt Aachen ein
Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung erstellt,
welches dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung im März 2018 vorgestellt wurde.
Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist dabei u.a. der Ausbau der Ausbildungsmöglichkeiten
für den Bereich des pädagogischen Personals. In einem ersten Schritt sollen daher zunächst fünf
weitere Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr geschaffen werden. Unter Berücksichtigung
der für das kommende KiTa-Jahr erfolgten Auswahlverfahren könnten diese Ausbildungsplätze bereits
zum 01. August 2018 besetzt werden, so dass eine unterjährige Einrichtung der Stellen erforderlich
wird.
Neben Maßnahmen zur Intensivierung der Personalgewinnung enthält das Konzept aber auch
Ansätze, die der Personalerhaltung und -entlastung dienen sollen. In diesem Kontext ist die
Einrichtung eines Springerpools für Küchenkräfte geplant.
Aktuell wird in jeder städtischen Kindertageseinrichtung eine Küchenkraft eingesetzt, die das
pädagogische
Personal
insbesondere
bei
der
Übermittagsbetreuung
durch
Übernahme
hauswirtschaftlicher Tätigkeiten, wie Tische decken, angeliefertes Essen verteilen, Geschirr spülen
und Küche reinigen, entlastet. Der Beschäftigungsumfang der Küchenkraft ist dabei abhängig von der
Größe der jeweiligen Einrichtung und schwankt aktuell zwischen 7,5 und 21,5 Wochenstunden.
Bei einem Ausfall der Küchenkraft – insbesondere durch kurzeitige Erkrankung und Urlaub außerhalb
der Schließzeiten – war bislang die Gestellung eines Ersatzes nicht möglich. Die in der Mittagszeit
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
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anfallenden Arbeiten mussten in diesem Fall durch das pädagogische Personal vor Ort erledigt
werden.
Um dieser zusätzlichen Belastung zukünftig entgegenwirken zu können, ist die Einrichtung eines
Springerpools für Küchenkräfte geplant. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte
sollen hierfür insgesamt 3 halbe Stellen mit einem jeweiligen Beschäftigungsumfang von 15
Wochenstunden eingerichtet werden, die bei entsprechend eintretenden Vakanzen der jeweiligen
KiTa kurzfristig zur Unterstützung zugewiesen werden können.
Die Auslastung des Springerpools soll nach Ablauf eines Jahres evaluiert werden.
Die Beteiligung des Gesamtpersonalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG
Vorlage FB 11/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
(Anhörung) ist erfolgt.
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