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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
300884.pdf
Größe
379 kB
Erstellt
29.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:29
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Personal und Organisation Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration FB 11/0291/WP17 öffentlich FB 11/510 29.05.2018 Frau Winkler Veränderung durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung "Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)" im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 28.06.2018 05.07.2018 11.07.2018 Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme Personal- und Verwaltungsausschuss Anhörung/Empfehlung Rat der Stadt Aachen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses, dem Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200), bewertet nach A 10 LBesO A/ EG 9b TVöD, empfohlen wird. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200), bewertet nach A 10 LBesO A/EG 9b TVöD, zu beschließen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters mit Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200). Vorlage FB 11/0291/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.08.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen: JA NEIN x konsumtive Ansatz Auswirkungen 2018 Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 Fortgeschriebener Ansatz 2019 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) Ertrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Personalaufwand 0,00 € 63.800,00 € 0,00 € 459.000,00 € 0,00 € 0,00 € Abschreibungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € + Verbesserung / - Verschlechterung -63.800,00 € -459.000,00 € Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen: Bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen werden Personalkosten nach A 10 LBesO A NRW entsprechend der KGSt-Richtwerte 2017/2018 mit jährlich 76.500 € veranschlagt. Ausgehend von einer Stellenbesetzung ab August 2018 ergeben sich für 2018 zusätzliche Personalkosten in Höhe von 63.800 € (je Stelle 31.900 €). Die Personalkosten für 2018 können weder durch den Fachbereich noch durch das Dezernat gedeckt werden und sind somit für dieses Jahr aus dem Personalkostenverbund zu tragen. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2019 ff werden die Kosten für beide Stellen im Personalkostenverbund berücksichtigt. Vorlage FB 11/0291/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.08.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Seit Februar 2016 nahmen die Fallzahlen sowohl in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Menschen als auch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kontinuierlich ab (siehe Anlagen 1 und 2). Auf die sinkenden Fallzahlen wurde in beiden Bereichen dergestalt reagiert, dass Bevorratungsstellen (unbesetzte und finanziell beplante Planstellen), die mit Stellenplan 2017 aufgrund vorangegangener Prognoseberechnungen des Fachbereiches als Sicherheit für eventuell akut auftretende Fallzugänge eingerichtet wurden, für den Stellenplan 2018 bis auf das voraussichtlich notwendige Maß heruntergefahren wurden. Hierdurch wurde das Personalkostenbudget um 21,5 Bevorratungsstellen, hiervon 6,0 Stellen für die „Sachbearbeitung AsylbLG“, entlastet. Des Weiteren war im Bereich der Leistungen nach dem AsylbLG (FB 56/210) ein so deutlich geringerer Stellenbedarf zu verzeichnen, so dass über die o.a. Bevorratungsstellen hinaus Stellen im Umfang von 4,0 VZÄ für die Sachbearbeitung AsylbLG eingespart wurden. Die Aufnahmequote der Stadt Aachen wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg im Frühjahr 2018 überprüft und aktualisiert. Auf Grund der neuen Zahlen wurde die Zuweisungsquote der Stadt Aachen neu berechnet. Sie liegt derzeit bei 79 %. Die Stadt Aachen befindet sich aus diesem Grunde wieder in der Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen. Mit der Bezirksregierung wurde abgestimmt, dass in einem ersten Schritt ab dem 09.04.2018 für 10 Wochen jeweils 20 Flüchtlinge aufgenommen werden. Auch danach ist mit weiteren Zuweisungen zu rechnen, wobei die Fachdienststelle von monatlichen Zuweisungen von 40 Personen ausgeht. Bis zum 30.06.2018 wird mit einem Anstieg der Fallzahl im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes von derzeit 847 auf insgesamt 996 gerechnet. Bis zum Jahresende wird eine Fallzahl von 1113 Fällen erwartet. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass sich aufgrund der Änderungen im Asylbewerberleistungsrecht, insbesondere durch Öffnung des Arbeitsmarktes für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG, die Kundenkontaktdichte verändert hat, was zu einer höheren zeitlichen und inhaltlichen Inanspruchnahme der Sachbearbeitung für den einzelnen Leistungsfall führt. In der Konsequenz bedeutet dies eine geringer zu bearbeitende Fallzahl pro Vollzeitmitarbeitenden, was sich wiederum zusätzlich auf den Stellenbedarf auswirkt. Das Zusammentreffen beider Umstände – einerseits die Zuweisung weiterer schutzbedürftiger Personen und andererseits die Zunahme der Komplexität in der Sachbearbeitung – veranlasste den Fachbereich, fristgerecht die Einrichtung von insgesamt 4 Sachbearbeiterstellen für den Bereich AsylbLG im Rahmen des standardisierten Stelleneinrichtungsverfahrens 2019 anzumelden. Erste Berechnungen führen im Ergebnis zu einem sich bis Dezember 2018 auf 2 Vollzeitstellen sukzessive aufbauenden Stellenmehrbedarf. Unter Berücksichtigung der Stellenausschreibungsfristen und Einarbeitungszeiten ist es geboten, die bis zum Jahresende erforderlichen Stellen bereits jetzt einzurichten. Ein Verweis auf das Stelleneinrichtungsverfahren 2019 versetzt den Fachbereich nicht zeitnah genug in die Lage, auf akut in 2018 steigende Fallzahlen reagieren zu können, weshalb die unterjährige Stelleneinrichtung empfohlen wird. Vorlage FB 11/0291/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.08.2018 Seite: 3/4 Sich darüber hinaus ergebende Bedarfe bleiben dem Stelleneinrichtungsverfahren 2019 vorbehalten. Die Fallzahlenentwicklung ist hierbei kontinuierlich zu betrachten und monatlich auszuwerten. Anlage/n: Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge / Sachbearbeitung Leistungsempfänger AsylbLG Vorlage FB 11/0291/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.08.2018 Seite: 4/4 Anlage 1: Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge bis März 2018 absolut, ab April im Rahmen der angekündigten Zuweisungen für den Bereich FB 56/500 „Übergangswohnen“ (200 Personen gesamt im Zeitraum 04/2018 bis 06/2018, ab 07/2018 prognostiziert monatlich 40 Personen). 2750 Fallzahl 2500 2250 2000 1750 1500 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 18 18 18 18 18 18 18 18 18 Fallzahlen Anlage 2: Fallzahlenentwicklung in der Sachbearbeitung Leistungsempfänger AsylbLG bis März 2018 absolut, ab April im Rahmen der angekündigten Prognose für den Bereich FB 56/ (Leistungen nach dem AsylbLG) 2100 1800 1500 1200 900 Fälle AsylbLG 600 300 Sep 18 Aug 18 Jul 18 Jun 18 Mai 18 Apr 18 Mrz 18 Feb 18 Jan 18 Dez 17 Nov 17 Okt 17 Sep 17 Aug 17 Jul 17 Jun 17 Mai 17 Apr 17 Mrz 17 Feb 17 0