Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
300884.pdf
Größe
379 kB
Erstellt
29.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
FB 11/0291/WP17
öffentlich
FB 11/510
29.05.2018
Frau Winkler
Veränderung durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die
Sachbearbeitung "Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)" im Fachbereich Wohnen,
Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei
Einkommensdefiziten (FB 56/200)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
28.06.2018
05.07.2018
11.07.2018
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Personal- und Verwaltungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt zur Kenntnis, dass auf Vorschlag
des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses, dem Rat der
Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die
Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ im Fachbereich
Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200), bewertet
nach A 10 LBesO A/ EG 9b TVöD, empfohlen wird.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen, die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen
für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ im
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB
56/200), bewertet nach A 10 LBesO A/EG 9b TVöD, zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters mit Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei
Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB
56/200).
Vorlage FB 11/0291/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Fortgeschriebener Ansatz
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
63.800,00 €
0,00 €
459.000,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-63.800,00 €
-459.000,00 €
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen werden Personalkosten nach A 10 LBesO A NRW
entsprechend der KGSt-Richtwerte 2017/2018 mit jährlich 76.500 € veranschlagt. Ausgehend von
einer Stellenbesetzung ab August 2018 ergeben sich für 2018 zusätzliche Personalkosten in Höhe
von 63.800 € (je Stelle 31.900 €).
Die Personalkosten für 2018 können weder durch den Fachbereich noch durch das Dezernat gedeckt
werden und sind somit für dieses Jahr aus dem Personalkostenverbund zu tragen. Im Rahmen der
Haushaltsanmeldung 2019 ff werden die Kosten für beide Stellen im Personalkostenverbund
berücksichtigt.
Vorlage FB 11/0291/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Seit Februar 2016 nahmen die Fallzahlen sowohl in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter
Menschen als auch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
kontinuierlich ab (siehe Anlagen 1 und 2).
Auf die sinkenden Fallzahlen wurde in beiden Bereichen dergestalt reagiert, dass Bevorratungsstellen
(unbesetzte und finanziell beplante Planstellen), die mit Stellenplan 2017 aufgrund vorangegangener
Prognoseberechnungen des Fachbereiches als Sicherheit für eventuell akut auftretende Fallzugänge
eingerichtet wurden, für den Stellenplan 2018 bis auf das voraussichtlich notwendige Maß
heruntergefahren wurden. Hierdurch wurde das Personalkostenbudget um 21,5 Bevorratungsstellen,
hiervon 6,0 Stellen für die „Sachbearbeitung AsylbLG“, entlastet.
Des Weiteren war im Bereich der Leistungen nach dem AsylbLG (FB 56/210) ein so deutlich
geringerer Stellenbedarf zu verzeichnen, so dass über die o.a. Bevorratungsstellen hinaus Stellen im
Umfang von 4,0 VZÄ für die Sachbearbeitung AsylbLG eingespart wurden.
Die Aufnahmequote der Stadt Aachen wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg im Frühjahr 2018
überprüft und aktualisiert. Auf Grund der neuen Zahlen wurde die Zuweisungsquote der Stadt Aachen
neu berechnet. Sie liegt derzeit bei 79 %. Die Stadt Aachen befindet sich aus diesem Grunde wieder
in der Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen. Mit der Bezirksregierung wurde abgestimmt, dass in
einem ersten Schritt ab dem 09.04.2018 für 10 Wochen jeweils 20 Flüchtlinge aufgenommen werden.
Auch danach ist mit weiteren Zuweisungen zu rechnen, wobei die Fachdienststelle von monatlichen
Zuweisungen von 40 Personen ausgeht. Bis zum 30.06.2018 wird mit einem Anstieg der Fallzahl im
Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes von derzeit 847 auf insgesamt 996 gerechnet. Bis zum
Jahresende wird eine Fallzahl von 1113 Fällen erwartet.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass sich aufgrund der Änderungen im Asylbewerberleistungsrecht,
insbesondere durch Öffnung des Arbeitsmarktes für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG, die
Kundenkontaktdichte verändert hat, was zu einer höheren zeitlichen und inhaltlichen
Inanspruchnahme der Sachbearbeitung für den einzelnen Leistungsfall führt. In der Konsequenz
bedeutet dies eine geringer zu bearbeitende Fallzahl pro Vollzeitmitarbeitenden, was sich wiederum
zusätzlich auf den Stellenbedarf auswirkt.
Das Zusammentreffen beider Umstände – einerseits die Zuweisung weiterer schutzbedürftiger
Personen und andererseits die Zunahme der Komplexität in der Sachbearbeitung – veranlasste den
Fachbereich, fristgerecht die Einrichtung von insgesamt 4 Sachbearbeiterstellen für den Bereich
AsylbLG im Rahmen des standardisierten Stelleneinrichtungsverfahrens 2019 anzumelden.
Erste Berechnungen führen im Ergebnis zu einem sich bis Dezember 2018 auf 2 Vollzeitstellen
sukzessive aufbauenden Stellenmehrbedarf. Unter Berücksichtigung der Stellenausschreibungsfristen
und Einarbeitungszeiten ist es geboten, die bis zum Jahresende erforderlichen Stellen bereits jetzt
einzurichten.
Ein Verweis auf das Stelleneinrichtungsverfahren 2019 versetzt den Fachbereich nicht zeitnah genug
in die Lage, auf akut in 2018 steigende Fallzahlen reagieren zu können, weshalb die unterjährige
Stelleneinrichtung empfohlen wird.
Vorlage FB 11/0291/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 3/4
Sich darüber hinaus ergebende Bedarfe bleiben dem Stelleneinrichtungsverfahren 2019 vorbehalten.
Die Fallzahlenentwicklung ist hierbei kontinuierlich zu betrachten und monatlich auszuwerten.
Anlage/n:
Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge / Sachbearbeitung Leistungsempfänger AsylbLG
Vorlage FB 11/0291/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.08.2018
Seite: 4/4
Anlage 1:
Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge bis März 2018 absolut, ab April im Rahmen der angekündigten Zuweisungen für
den Bereich FB 56/500 „Übergangswohnen“ (200 Personen gesamt im Zeitraum 04/2018 bis 06/2018, ab 07/2018
prognostiziert monatlich 40 Personen).
2750
Fallzahl
2500
2250
2000
1750
1500
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep
17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 18 18 18 18 18 18 18 18 18
Fallzahlen
Anlage 2:
Fallzahlenentwicklung in der Sachbearbeitung Leistungsempfänger AsylbLG bis März 2018 absolut, ab April im
Rahmen der angekündigten Prognose für den Bereich FB 56/ (Leistungen nach dem AsylbLG)
2100
1800
1500
1200
900
Fälle AsylbLG
600
300
Sep 18
Aug 18
Jul 18
Jun 18
Mai 18
Apr 18
Mrz 18
Feb 18
Jan 18
Dez 17
Nov 17
Okt 17
Sep 17
Aug 17
Jul 17
Jun 17
Mai 17
Apr 17
Mrz 17
Feb 17
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