Daten
Kommune
Aachen
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25.05.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:43
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0969/WP17
öffentlich
25.05.2018
Dez. III / FB 61/400
Bericht über die Maßnahmen der zweiten Sitzung der
Unfallkommission zu den Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.07.2018
05.07.2018
29.08.2018
05.09.2018
12.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Mobilitätsausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage FB 61/0969/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
NEIN
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0969/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2018
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Erläuterungen:
Sachstandsbericht:
Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO
(Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des
Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer
Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde,
Straßenbaulastträger,
Polizei)
werden
regelmäßig
die
städtischen
Verkehrsplaner,
die
Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls
erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.
Die Aufgabe der Unfallkommission besteht darin zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen. Bisher hat die
Verwaltung ein Mal pro Jahr eine Unfallkommissionssitzung durchgeführt, in der sie sich sowohl mit
den aktuellen Unfällen als auch in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst hat. Ziel
der Unfalluntersuchung war und ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die
Verhinderung von Verkehrsunfällen. In der Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus
dem Vorjahr wurde die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft.
Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wurde über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch
erneut beraten.
Bisher wurden bei der Identifikation der Unfallhäufungsstellen sämtliche Unfälle gleichen Typs (z.B.
Abbiegeunfälle)
über
einen
Zeitraum
von
12
Monaten
ermittelt.
Die
Festlegung
als
Unfallhäufungsstelle erfolgte erlasskonform in Abhängig von der täglichen Verkehrsbelastung der
jeweiligen Straße.
Entsprechend dem neuem Runderlass werden neben den Unfällen gleichen Typs über einen
Zeitraum von drei Jahren auch alle Unfälle ungleichen Typs betrachtet, sofern es sich um Unfälle
der Kategorie 1 und 2 ( Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie
1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgängern
und Radfahrern handelt.
Nach Identifikation einer Unfallhäufungsstelle ist nun zwingend spätestens nach Ablauf von drei
Monaten eine sogenannte anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst
kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Nach aktueller Einschätzung geht die
Verwaltung
davon
aus,
dass
mindestens
pro
Quartal
eine
anlassbezogene
Unfallkommissionssitzung durchzuführen sein wird.
Über die erste Sitzung der Unfallkommission am 15.02.2018 hat die Verwaltung bereits berichtet und
zugesagt, in kurzen Abständen über die weiteren Sitzungen zu berichten.
Am 12.04.2018 hat die zweite anlassbezogene Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2017
stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass grundsätzliche
Unfallhäufungsstellen festgelegt.
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Ausdruck vom: 14.06.2018
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Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:
34/3/17 Pariser Ring / Seffenter Weg
Im Bereich Pariser Ring/Seffenter Weg haben sich insgesamt 3 Unfälle ereignet. Die Unfälle
entstanden unter Beteiligung von Fahrradfahrern entlang des Seffenter Weges über die Zufahrt
Pariser Ring hinweg.
Schattenbildung
durch
Alle Unfälle geschahen zwischen März und Mai jeweils morgens bei
die
Bäume
oder
tief
stehende
Sonne.
Ein
Verschwenken
der
Radverkehrsanlage nach links zwischen Geradeausfahrstreifen und Rechtsabbieger macht keinen
Sinn, weil sie weiterhin im dunklen schattigen Straßenabschnitt verbleibt. Denkbare Lösungsansätze:
-
Ein Verlegen der Radverkehrsanlage auf die gegenüber liegende Straßenseite wäre mit
erheblichen
baulichen Maßnahmen (u.a. Schutz der Bushaltestelle mit Aufstellfläche) und Komfortverlust
für Radfahrer verbunden
-
Die Verwaltung prüft für die nächste Verkehrsbesprechung (VB) auf wessen Grundstück die
Bäume und Sträucher des Straßenbegleitgrüns stehen; die
Mitglieder der VB wird als
Unfallkommission die weitere Vorgehensweise besprechen
-
Prüfung der Ergänzung einer Straßenbeleuchtung auch bei Tageslicht und entsprechend tief
stehender Sonne im unfallrelevanten Straßenabschnitt
-
Die Verwaltung prüft die Signalisierung mit allen Vor- und Nachteilen
Beschluss der Unfallkommission:
Nach Klärung der Grundstückssituation im Bereich des Fahrbahnrandgrüns durch die Verwaltung
werden die Mitglieder der Verkehrsbesprechung bei nächster Gelegenheit als UK die weiteren
Maßnahmen entsprechend vorgenannter Lösungsansätze beraten.
54/3/17 Roermonder Straße / Rathausstraße / Schlossparkstraße
Von den sechs registrierten Unfällen ereigneten sich je zwei zwischen Rechtsabbiegern bzw.
Linksabbiegern in die Rathausstraße und Radfahrern auf der Radverkehrsanlage Roermonder Straße
und zwei mit Linksabbiegern aus der Schlossparkstraße und Fußgängern auf der Fußgängerfurt
Roermonder Straße. Die verursachenden Autofahrer gaben jeweils an, sie hätten die Radfahrer zu
spät gesehen. Wegen der bereits bestehenden guten Sicht zwischen den Verkehrsteilnehmern sind
keine baulichen Verbesserungen, sondern nur signaltechnische Lösungen denkbar. Außerdem ist die
Fußgängerfurt über die Roermonder Straße neu zu markieren.
Beschluss der Unfallkommission:
Die
Verwaltung
signaltechnischer
prüft
die
Trennungen
bestehende
der
Signalisierung
unfallrelevanten
des
Knotens
bezüglich
Verkehrsbeziehungen
und
möglicher
den
daraus
resultierenden Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Knotens für eine der nächsten
Verkehrsbesprechungen. Die vorhandenen Furtmarkierungen werden durch die Verwaltung nach
örtlicher Überprüfung im notwendigen Umfang erneuert.
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Ausdruck vom: 14.06.2018
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55/3/17 Monheimsallee / Mariahilfstraße / Heinzenstraße
Von den insgesamt fünf verteilten Unfälle haben sich zwei gleichartige an der Einmündung
Heinzenstraße zwischen dort ausbiegenden PKW und Radfahrern entlang der Monheimsallee
ereignet. Die Wegnahme der für die Ausbieger möglicherweise sichtbehindernden Poller auf dem
Gehweg Monheimsallee wird allgemein abgelehnt, weil ansonsten der ungeschützte Gehweg von
Ladewilligen häufig zugestellt würde und hierdurch die Sicht beim Ausbiegen noch deutlich schlechter
würde.
Beschluss der Unfallkommission:
Die
Verwaltung
vereinbart
einen
Termin
zur
kurzfristigen
Überprüfung
sämtlicher
Radverkehrsanlagen, bei dem die in der heutigen Sitzung behandelten Unfallhäufungsstellen mit
besonderer Priorität diskutiert werden. Weiterhin prüft die Verwaltung die Möglichkeit und
Auswirkungen einer vorgezogenen Grünphase für Fußgänger über die Furt Monheimsallee vor den
Autofahrern aus der Verbindungsspange.
56/3/17 Seffenter Weg / Mies-van-der-Rohe-Straße
Im Bereich Seffenter Weg/Mies-van-der Rohe-Straßen haben sich insgesamt 6 Unfälle ereignet. Fünf
der registrierten Unfälle sind unter Beteiligung von Radfahrern entlang des Seffenter Weges
entstanden. Bei einem Unfall wurde ein Fußgänger, der den Seffenter Weg zwischen zwei Bussen
gequert hat, von einem überholenden Fahrzeug erfasst. Die Markierungen im Knoten sind ohne
Beanstandung. Die Teilnehmer sehen keine Möglichkeit, mit einer Sofortmaßnahme zur Entschärfung
eines Teils der unfallträchtigen Fahrbeziehungen beizutragen. Es ist eine Entfernung der separaten
Radverkehrsanlage auf der Nebenanlage anzustreben, damit die Radfahrer in dieser Tempo-30-Zone
mit auf der Fahrbahn fahren.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird den Rückbau des anderen Radweges hinter den Straßenbäumen Seffenter Weg
in einen breiten Gehweg durch Materialwechsel im Rahmen des Möglichen forcieren.
58/3/17 Kurbrunnenstraße / Dammstraße / Jägerstraße
Im Bereich Kurbrunnenstraße/Dammstraße/Jägerstraße haben sich insgesamt 7 Unfälle ereignet.
Davon haben
sich an den beiden Einmündungen Jägerstraße und Dammstraße je zwei
Verkehrsunfälle unter Beteiligung vorfahrtberechtigter Radfahrer ereignet. Drei weitere Unfälle
ereigneten sich im weiteren Verlauf der Strecke und sind nicht Bestandteil der Unfallhäufungsstelle.
Grundsätzlich sind die Sichtverhältnisse zwischen den bestehenden Verkehrsbeziehungen sehr gut.
Die Polizei hinterfragt lediglich eine mögliche Sichtbeeinträchtigung durch die Verkehrszeichen auf der
Mittelinsel Dammstraße.
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Beschluss der Unfallkommission:
Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Kurbrunnenstraße ist die Fahrbahnmarkierung durch die
Kurve Dammstraße bis zur Jägerstraße aufzufrischen. Weitere Maßnahmen werden nicht ergriffen.
62/3/17 Komphausbadstraße / Seilgraben / Sandkaulstraße
Fünf Verkehrsunfälle ereigneten sich unter Beteiligung von Radfahrern, wobei eine Häufung nur an
der Einmündung Kurhausstraße / Komphausbadstraße (drei Unfälle) erkennbar ist. Alle Unfälle waren
durch Unaufmerksamkeit begründet.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt die Roteinfärbung der Radfahrfurt Kurhausstraße über die
Einmündung Komphausbadstraße einschließlich der Aufbringung von Piktogrammen „Radverkehr“.
63/3/17 Goethestr. / Aachener und Münchener Allee / Limburger Str. / Hermann-Löns-Allee
Alle fünf registrierten Unfälle sind Alleinunfälle von Radfahrern, die beim Befahren der Kreisfahrbahn
in Höhe der Einmündung Goethestraße weggerutscht und gestürzt sind.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird die Griffigkeit des Asphaltbelages überprüfen.
64/3/17 Peterstraße / Blondelstraße / Komphausbadstraße
Vier von fünf aufgenommenen Unfällen sind aus nicht verkehrsrelevanten Gründen entstanden
(rücksichtsloses Verhalten einiger Fußgänger aus der „Bushofszene“).
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt keine Maßnahmen, da die Unfallursachen nicht in der
Straßensituation liegen.
69/3/17 Wilhelmstraße / Augustastraße / Gottfriedstraße
Bei drei der vier Unfälle erfassten Ausbieger aus den Nebenrichtungen Fußgänger auf der Furt der
Wilhelmstraße. Dies wird der täglich zu beobachtenden Rückstaubildung in den Nebenstraßen
zugeordnet, die die wartenden Autofahrer zu Abbiegemanövern in sehr kurzen Lücken veranlasst.
Hier sehen die Teilnehmer keine Möglichkeiten der Verbesserung.
Ein Unfall geschah zwischen einem in die Augustastraße abbiegenden Kraftfahrer und einem parallel
zügig in Richtung Kaiserplatz fahrenden Radfahrer. Hier ist wegen der schnell abschüssig
ankommenden Radfahrer die Radfahrfurt rot einzufärben. Außerdem sind wegen der in beiden
Richtungen fehlenden Sicherheitstrennstreifen neben den Parkstreifen die Wilhelmstraße ebenfalls im
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Ausdruck vom: 14.06.2018
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einzuberufenden Erörterungstermin Radverkehrsanlagen bevorzugt zu behandeln und die Ergebnisse
vor Ort umzusetzen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, die Radfahrfurt der Wilhelmstraße über die Einmündung
Augustastraße unter Ausschluss der Aufstellfläche für indirektes Linksabbiegen rot einzufärben und
entsprechende Piktogramme „Radverkehr“ aufzutragen.
70/3/17 Roermonder Straße / Walkmühlenstraße
Die
fünf
registrierten
Verkehrsunfälle
erfolgten
unter
Beteiligung
von
Radfahrern.
Die
Radverkehrsanlagen haben keinen Sicherheitstrennstreifen, sodass Radfahrer bei Park- oder
Aussteigevorgängen keine Ausweichmöglichkeiten haben. Diese Radverkehrsanlage ist ebenfalls in
die Überarbeitung aller Radverkehrsanlagen prioritär aufzunehmen. Andere kurzfristige Maßnahmen
werden nicht ergriffen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die
Verwaltung
wird
auch
diese
Radverkehrsanlage
im
Rahmen
des
anstehenden
Abstimmungsgespräches kritischer Radverkehrsanlagen prioritär behandeln und die beschlossenen
Veränderungen vor Ort anschließend um zu setzen.
77/03/07-/17 Krefelder Straße / Prager Ring / Eulersweg
Im Kreuzungsbereich Krefelder Straße / Prager Ring / Eulersweg ereigneten sich insgesamt drei
Verkehrsunfälle, wobei in einem Fall ein Mofafahrer beim Spurwechsel angefahren wurde und bei
zwei weiteren Unfällen jeweils Radfahrer von Pkws übersehen worden sind. Aufgrund der sehr hohen
Belastungen in dem Knoten ist aus den Unfällen keine Systematik zu erkennen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, hier keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
83/3/12-17 Löhergraben / Alexianergraben / Annastraße / Mörgensstraße
Es haben sich in diesem Bereich insgesamt 7 Unfälle ereignet. Auch hier sind alle Verkehrsunfälle mit
Beteiligung mindestens eines Radfahrers geschehen. Die Teilnehmer erkennen einen möglichen
signaltechnischen Konflikt des Rundum- Fußgängergrüns zusammen mit dem markierten indirekten
Linksabbiegen der Radfahrer darin, dass die Radfahrer als indirekte Linksabbieger bei Rundumgrün
den Knoten auf der Fahrbahn queren und dann auf der anderen Straßenseite in die dort zeitgleich
querenden Fußgänger fahren. Die Verwaltung wird diese Frage anhand der RiLSA prüfen. Weiterhin
soll die Verwaltung die Signalisierung auf mögliche Vor- und Nachläufe in der Hauptrichtung prüfen,
um ggfs. das Linksabbiegen zu sichern.
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Ausdruck vom: 14.06.2018
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Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung überprüft die Signalisierung bezüglich der beschriebenen möglichen Konflikte
zwischen indirektem Abbiegen der Radfahrer und Rundumgrün der Fußgängerfurten. Darüber hinaus
überprüft sie die Leistungsfähigkeit der Signalisierung der Hauptrichtung zugunsten möglicher Vorund Nachläufe zum konfliktfreien Linksabbiegen.
84/3/05-17 Turmstraße / Pontwall / Wüllnerstraße
Mit einigen der insgesamt 8 Unfälle der 3-Jahres-Betrachtung hat sich die Unfallkommission schon in
2017 in der 1-Jahres-Betrachtung beschäftigt. Die Fachverwaltung wurde seinerzeit beauftragt, die
Beleuchtung und Markierung zu prüfen. Die Qualität der Markierung ist ohne Beanstandung. Die
Verwaltung wird erneut die Beleuchtung prüfen.
Je vier Unfälle sind mit Fahrradbeteiligung und vier mit Fußgängerbeteiligung geschehen, fünf Unfälle
ereigneten sich in der Dämmerung. Eventuell könnten die Radfahrer aus der Wüllnerstraße schon vor
Ampel auf die Nebenanlage verschwenkt und dann abgesetzt neben der bestehenden Fußgängerfurt
über den Pontwall geführt werden. Denkbar wäre auch eine separate Linksabbiege-Signalisierung auf
dem Pontwall /Große Turmstraße und /oder eine Zuflusstrennung für die Wüllnerstraße sowie die
Kleine Turmstraße, soweit die Leistungsfähigkeit des Knotens das zulässt.
Beschluss der Unfallkommission:
Die
Verwaltung
prüft
die
Beleuchtung
des
Knotens
und
überprüft,
ob
die
bestehende
Verkehrsbelastung separate Linksabbiegephasen auf der Hauptrichtung sowie getrennte Grünphasen
für die Wüllnerstraße und die Kleine Turmstraße zulässt.
86/3/01-17 Vaalser Str. / Halifaxstr. / Amsterdamer Ring
Es haben sich insgesamt 5 UnfälIe ereignet, im Knoten ist eine Unfallhäufung im separaten
Rechtsabbieger aus dem Amsterdamer Ring in Richtung stadteinwärtige Vaalser Straße mit
Radfahrern auf der Furt auffällig. Nach Auswertung der Unfallberichte sagen die verursachenden
Autofahrer übereinstimmend, sie hätten in der Kurvenfahrt die hinter ihnen parallel ankommenden
Radfahrer nicht gesehen. Diese Furt war auch in Vorjahren bereits eine Unfallhäufungsstelle, so dass
die
Roteinfärbung
der
Furt
und
beidseitige
Ausschilderungen
für
den
ankommenden
Kraftfahrzeugverkehr beschlossen und vorgenommen wurden. Aktuell wird auch ein recht hoher
Strauchbewuchs als sichtbehindernd und unfallbegünstigend angegeben.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, die Sträucher in der gesamten Innenkurve des separaten
Rechtsabbiegers aus dem Amsterdamer Ring und auch im Rechtsabbieger zur Halifaxstraße
entfernen zu lassen, da ein regelmäßiger ausreichender Rückschnitt nicht garantiert werden kann.
Vorlage FB 61/0969/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2018
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33/3/01-17 Madrider Ring / Eisenbahnweg / Neuenhofstraße
In dem Knoten haben sich insgesamt sieben Verkehrsunfälle ereignet. Bei zwei Unfällen kam es in der
Kreuzung zu einem Zusammenstoß beim Linksabbiegen, während zwei weitere Unfälle sich nicht im
Kreuzungsbereich, sondern in der Reinhardstraße bzw. an der Tunneleinfahrt Adenauerallee
ereigneten. In einem weiteren Fall kam es zu einem Auffahren zwischen zwei Pkw beim
Fahrstreifenwechsel. Bei zwei Unfällen kam ein Fahrzeug bei Glätte auf der Brücke des Madrider
Ringes ins Schleudern bzw. ein Fahrzeug schleuderte und ein weiteres fuhr hinein. Aufgrund der
breiten Streuung aller Unfälle in dem stark belasteten Knoten und der Kuppenlage ist die
Gesamtbewertung aller Unfälle eher unauffällig.
Beschluss der Unfallkommission
Aufgrund der breiten Streuung aller Unfälle an dieser Kreuzung beschließt die Unfallkommission keine
weiteren Maßnahmen.
66/3/17 Berliner Ring / Madrider Ring / Von-Coels-Str.
Im Kreuzungsbereich Berliner Ring/Madrider Ring/von-Coels-Straße haben sich insgesamt fünf
Verkehrsunfälle ereignet. Bei zwei Unfällen wurden Fußgänger in den Furten angefahren, wobei in
einem Fall der Fahrzeugführer die Signalanlage des Linksabbiegers fälschlicher Weise für sich
erkannt hat und bei Rotlicht durchgefahren ist. Ein Unfall mit Beteiligung eines Fußgängers ereignete
sich in der Einmündung zur Hüttenstraße beim Rückwärtsfahren. In zwei weiteren Fällen kam es
jeweils zu Alleinunfällen von Radfahrern.
An diesem Knoten besteht somit eine Streuung von
Einzelsituationen. Weiterhin soll die progressive Signalisierung der Fußgängerüberwege in diesem
Knoten beobachtet werden. Bei der progressiven Signalisierung werden die Fußgängersignale auf
dem Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen früher auf Rot geschaltet als die Fußgängersignale am
Fahrbahnrand. Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass Fußgänger auf der sehr schmalen
Mittelinsel stehen bleiben müssen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung wird die Signalisierung an dem Knoten überprüfen und die Situation beobachten.
26/1/17-15 Pariser Ring L 260/ Valkenburger Straße/ Forckenbeckstraße
Drei Verkehrsunfälle in diesem Oval ereigneten sich mit Radfahrerbeteiligung an den Zu- und
Abfahrten. Dies liegt vermutlich auch an den hohen Zufahrtsgeschwindigkeiten aus der Rampe
Pariser Ring. Strassen.nrw schlägt vor , den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn aufzuheben und die
Radfahrer mit dem KFZ-Verkehr auf einem gemeinsamen Fahrstreifen zu führen. Hierfür müsste aber
die Fahrstreifenbreite insgesamt deutlich eingeengt werden. Die ASEAG fordert hierbei die
Nutzbarkeit des verbleibenden Fahrstreifens auch mit Doppelgelenkbussen und Kappa-City-Bussen
ein. Die Verwaltung schlägt als kurzfristige Lösung vor, die großzügig lang markierten
Unterbrechungen der Radfahrstreifenmarkierungen an den Einmündungen auf das für die Busse der
ASEAG notwendige Maß einzukürzen und die durchgezogenen Linien mit Leitschwellen und MiniWarnbaken gegen Kurvenschneiden der Autofahrer abzusichern. Wenn dies keinen Erfolg bringt, ist
Vorlage FB 61/0969/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2018
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der Umbau der Oval-Fahrbahn mit Einengung des Fahrstreifens vorzunehmen. Die Bezirksregierung
unterstützt diesen Vorschlag als Sofortmaßnahme. Zusätzlich sollten in den zuführenden Ästen über
den VZ 206 Hinweise auf Radfahrer von links (VZ 1000-32 sinngemäß) ergänzt werden.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt als zweistufige Maßnahme zunächst die Einkürzung der
Markierungslücken über die Zu- und Abfahrten auf das für die großen ASEAG-Busse und Sattelzüge
notwendige Maß mit gleichzeitigem Aufbringen von Leitschwellen mit Miniwarnbaken auf die
durchgezogenen Markierungsabschnitte. Sollte anschließend beobachtet werden, dass die Autofahrer
jetzt links ausholen und die Markierung überfahren, ist dort eine Rüttelmarkierung zu ergänzen.
Parallel ist aus den Nebenrichtungen durch sinngemäße Z. 1000-32 auf vorfahrtsberechtigte
Radfahrer von links hinzuweisen.
22/1/17-04 Hansemannplatz
An dieser Unfallhäufungsstelle haben sich insgesamt 7 Unfälle ereignet, davon sind bei fünf Unfällen
Rotlichtläufer als Unfallverursacher festzustellen. Es sind auch zwei Verkehrsunfälle aktenkundig, bei
denen Autofahrer von der Monheimsallee vermutlich das Linksabbiegegrün als Grün für geradeaus
gewertet haben und in der Kreuzung dann mit anderen schon freigegebenen Querverkehren
zusammengestoßen sind.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung prüft, ob in der zufließenden Monheimsallee am linken Ampelausleger das Anbringen
einer zusätzlichen Geradeaussignalgruppe rechts neben dem Linksabbiegesignals möglich ist, damit
die in der Monheimsallee ankommenden Kraftfahrer auch frühzeitig schon die Signalschaltung für den
Geradeausverkehr erkennen können. Weiterhin überprüft die Verwaltung die Sichtbarkeit der
Streuscheiben besonders an den Fußgängerfurten; darüber hinaus überprüft die Verwaltung noch
einmal die Ausleuchtung des Knotens.
94/3/14-17 Boxgraben B1, zw. Hubertusplatz und Mozartstraße
Im
genannten
Straßenabschnitt
fallen
insgesamt
neun
Verkehrsunfälle
unter
Beteiligung
vorfahrtsberechtigter Radfahrer an der Einfahrt „Netto“ auf (fünf durch Linkseinbieger, je einer durch
einen Rechtsein- und einen Rechtsausbieger und zwei durch Linksausbieger). Nach der in der
letztjährig beschlossenen Roteinfärbung des Radfahrstreifens über die Einfahrt Netto hinweg am
17.10.2017 ist nur noch ein Unfall aufgenommen worden, der aber nicht in dieser Radfahrbeziehung
entstand.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, zunächst die Entwicklung der Unfallsituation nach Roteinfärbung der
Radverkehrsanlage weiter zu beobachten und bei neuen Unfällen den Knoten in den jetzt häufigeren
Unfallkommissionssitzungen neu zu behandeln.
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Fazit:
Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die
Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen.
Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus
sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.
Vorlage FB 61/0969/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.06.2018
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