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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
303507.pdf
Größe
329 kB
Erstellt
13.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:37
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 23/0469/WP17 öffentlich 13.06.2018 FB 56 Bericht der Verwaltung über ihre Erfahrungen mit dem Quotenbeschluss zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums. Gemeinsamer Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 29.05.2018 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 03.07.2018 Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 23/0469/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht. Vorlage FB 23/0469/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Mit Tagesordnungsantrag vom 29.05.2018 (Anlage 1) haben die Fraktionen von CDU und SPD einen Erfahrungsbericht der Verwaltung über den Quotenbeschluss zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums beantragt. Der aktuelle Quotenbeschluss beruht auf einer Ratsentscheidung vom 14.12.2014 zur „ Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus“, nach welchem Vorhabenträger vertraglich verpflichtet werden, öffentlich geförderten Wohnungsbau im Umfang zwischen 20% - 40% der Wohneinheiten bei jedem geplanten Neubauvorhaben zu realisieren. In der Regel wird ein Anteil von 30% angestrebt. In der Folge wurde für Bauvorhaben unter Beachtung der Bedarfslage sowie der sozialen Quartiersstruktur eine Quote festgelegt. Die Wohnungsmarktberichterstattung zeigt, dass in den letzten Jahren erfolgreich ein hohes Neubauvolumen im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaues geschaffen werden konnte. Gleichzeitig zeigt sie jedoch auch, dass dieses Volumen nicht ausreicht, um den massiven Wegfall von öffentlich geförderten Wohnungen (Bindungsausläufe) zu kompensieren. Die Verwaltung beabsichtigt die Bauvorhaben der vergangenen Jahre hinsichtlich der Anwendung des Quotenbeschlusses auszuwerten und die so gewonnenen Erfahrungen in der nächsten Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vorzustellen. Vorbereitend wird kurzfristig eine Sitzung des Strategiezirkels Wohnen zum Thema öffentlich geförderter Wohnungsbau terminiert, um fachbereichsübergreifend die Thematik zu diskutieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Anlage: Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen CDU und SPD vom 29.05.2018 Vorlage FB 23/0469/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 3/3