Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
303507.pdf
Größe
329 kB
Erstellt
13.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0469/WP17
öffentlich
13.06.2018
FB 56
Bericht der Verwaltung über ihre Erfahrungen mit dem
Quotenbeschluss zur Schaffung öffentlich geförderten
Wohnraums.
Gemeinsamer Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und SPD
vom 29.05.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 23/0469/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0469/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Mit Tagesordnungsantrag vom 29.05.2018 (Anlage 1) haben die Fraktionen von CDU und SPD einen
Erfahrungsbericht der Verwaltung über den Quotenbeschluss zur Schaffung öffentlich geförderten
Wohnraums beantragt.
Der aktuelle Quotenbeschluss beruht auf einer Ratsentscheidung vom 14.12.2014 zur „ Stärkung des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus“, nach welchem Vorhabenträger vertraglich verpflichtet werden,
öffentlich geförderten Wohnungsbau im Umfang zwischen 20% - 40% der Wohneinheiten bei jedem
geplanten Neubauvorhaben zu realisieren. In der Regel wird ein Anteil von 30% angestrebt.
In der Folge wurde für Bauvorhaben unter Beachtung der Bedarfslage sowie der sozialen
Quartiersstruktur eine Quote festgelegt.
Die Wohnungsmarktberichterstattung zeigt, dass in den letzten Jahren erfolgreich ein hohes
Neubauvolumen im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaues geschaffen werden konnte.
Gleichzeitig zeigt sie jedoch auch, dass dieses Volumen nicht ausreicht, um den massiven Wegfall
von öffentlich geförderten Wohnungen (Bindungsausläufe) zu kompensieren.
Die Verwaltung beabsichtigt die Bauvorhaben der vergangenen Jahre hinsichtlich der Anwendung
des Quotenbeschlusses auszuwerten und die so gewonnenen Erfahrungen in der nächsten Sitzung
des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vorzustellen.
Vorbereitend wird kurzfristig eine Sitzung des Strategiezirkels Wohnen zum Thema öffentlich
geförderter Wohnungsbau terminiert, um fachbereichsübergreifend die Thematik zu diskutieren und
Lösungsansätze zu entwickeln.
Anlage:
Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen CDU und SPD vom 29.05.2018
Vorlage FB 23/0469/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 3/3