Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
301630.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
04.06.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
FB 32/0016/WP17
öffentlich
04.06.2018
FB 32
Einbau von festen Lkw-Sperren (Pilomaten) zum Schutz vor
Terrorattacken im Pfalzbezirk der Aachener Innenstadt
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.06.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Philipp
Vorlage FB 32/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 32/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
In der Aachener Zeitung vom 18.05.2018 wurde durch die Verwaltung berichtet, dass zur Absicherung des
Marktes weitere Poller gebaut werden sollten, die verhindern, dass Fahrzeuge u. a. über die Jakobstraße in den
Bereich des Marktes vordringen können, um dort Anschläge wie in Stockholm, in Nizza oder in Barcelona zu
verüben.
Die Stadt Aachen hat mit ihren Sicherheitspartnern bereits in der Vergangenheit einen sehr hohen Wert auf die
Ausgestaltung der Sicherheitsbedingungen zum Schutz der Bevölkerung gelegt und dies in den Besprechungen
mehrfach im Jahr sowohl thematisiert als auch jeweils individuell umgesetzt. Entsprechend sind die jeweiligen
Sicherheitskonzepte aus den letzten Jahren zu den einzelnen Veranstaltungen Spiegelbild der Entwicklung. Die
fortlaufende Prüfung der Gegebenheiten und auch die Prüfung, ob und wieweit Sicherheitsvorkehrungen
zwingend erhöht oder vorsorglich zu erweitern sind, ist ein selbstverständliches Anliegen aller Beteiligten.
Unmittelbar nach dem am 18.08.2017 in Barcelona stattgefundenen verheerenden Terroranschlag mit nahezu 20
Toten und mehr als 100 Verletzten hatte am 22.08.2017 bereits der „Arbeitskreis Veranstaltungen“, der alle
beteiligten Institutionen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zur Vorbereitung von (Groß-)Veranstaltungen in
Aachen einschließt, getagt und die Situation für die einzelnen Veranstaltungen, aber auch insgesamt hinsichtlich
der möglichen Sicherheitsanforderungen innerhalb der Stadt Aachen bewertet.
Parallel dazu erreichte die Polizei bzw. auch die Stadt ein Erlass des Innenministers Nordrhein-Westfalen, der
der Polizei und den Kommunen Folgendes aufgegeben hatte:
1.
An hochfrequentierten Stellen mit hohem Personenaufkommen zu prüfen, ob
Sicherheitsmaßnahmen im Alltagsgeschehen notwendig sind und
2.
bei den bereits geplanten Veranstaltungen ergänzende Sicherheitsmaßnahmen getroffen
werden müssen.
In der bereits erwähnten Besprechung am 22.08.2017 haben die Vertreter der beteiligten Institutionen die
Situation in Aachen sehr intensiv beraten. Dabei ging es einerseits um das Alltagsgeschehen in den
verschiedenen publikumsintensiven Orten in Aachen und andererseits auch insbesondere im
Veranstaltungsbereich um Dom und Rathaus.
Hinsichtlich der Bewertung der örtlichen Gegebenheiten in Aachen und insbesondere auf Hinweis der Polizei
wurde übereinstimmend festgestellt, dass „im Gegensatz zu anderen und insbesondere auch in größeren Städten
sich im Stadtkern Aachen eine städtebauliche Enge mit einer Vielzahl von Straßen, Wegen und Plätzen bietet,
die in Bezug auf ihre Frequentierung grundsätzlich gleichgelagert erscheinen. Die räumliche Enge verbietet zum
Beispiel grundsätzlich stationäre Zufahrtssperren, um eine alltagstaugliche Frequentierung nicht unmöglich zu
machen. Die o. a. Vielzahl gleichgelagerter Objekte im Stadtkern Aachens lässt wiederum den damit
verbundenen Aufwand in Bezug auf mobile Hindernisse zum einen faktisch als nicht realisierbar (ständiges
Versetzbarhalten) und in Bezug auf die damit verbundenen negativen Folgewirkungen (Einschränkungen,
allgemeine Wirkung) als wenig sinnvoll erscheinen. Im Gegensatz dazu ist der eingeschlagene Weg der
priorisierten Pilomatenstandorte als umsetzbar, sinnvoll, verhältnismäßig und letztlich tatsächlich effektiv zu
bewerten“.
Die in dieser Besprechung priorisierten Standorte zur Sicherung des Pfalzbezirkes waren
1.
2.
3.
4.
Jakobstraße-Judengasse
Markt-Büchel/Rethelstraße
Großkölnstraße (der genaue Standort war zu dem Zeitpunkt noch nicht festgelegt)
Ursulinerstraße-Buchkremerstraße.
Nach einer beschleunigten Prüfung der technischen Realisierbarkeit konnten nach einem Dringlichkeitsbeschluss
des Rates am 05.09.2017 mit einer Bereitstellung von 300.000 € als Realisierungskosten die Arbeiten nach
erfolgter Ausschreibung so in Auftrag gegeben werden, dass gerade auch in der zeitlichen Enge vor dem
Weihnachtsmarkt der erste Pilomatenstandort, Jakobstraße-Judengasse, in Betrieb genommen werden konnte.
Vorlage FB 32/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
Seite: 3/5
Zur Information sei erwähnt, dass der Dringlichkeitsbeschluss vom 05.09.2017 am 20.09.2017 durch den Rat
bestätigt wurde. Die Vorlage nebst Dringlichkeitsbeschluss ist als Anlage beigefügt.
Auf Grund dieser Beschlusslage aus dem Jahr 2017 wurde wegen der Veranstaltungsdichte im Frühjahr 2018 der
Baubeginn des zweiten priorisierten Standortes, Markt - Büchel/Rethelstraße, auf die Zeit nach der
Karlspreisverleihung projektiert. Auf Grund der Ausschreibungsergebnisse der beiden in 2018 zu realisierenden
Standorte und auf Grund der Mittelbereitstellung und der Beschlusslage in 2017 war erkennbar, dass die Kosten
den Ansatz überschreiten würden, so dass für die Ratssitzung am 13.06.2018 die Genehmigung zur
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beantragt wurde.
Nach dem mit den Firmen abgestimmten Baurealisierungsplan ist vorgesehen, den Standort
Markt - Büchel in der Zeit vom 04.06.2018 bis 13.07.2018 und den drittpriorisierten Standort, Markt Großkölnstraße, in der Zeit vom 01.10.2018 bis 10.11.2018 zu realisieren.
Diese Zeiträume richten sich im Wesentlichen nach veranstaltungsfreien bzw. -unkritischen Zeiträumen.
Gleichfalls soll der Anwohner-, Liefer- und Ladeverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
Die Frage, wann die Pilomaten hochgefahren werden und ihre Sperrfunktion damit erfüllen würden, wird von den
zuständigen Sicherheitsbehörden und -institutionen im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltungen entschieden.
Geprüft wird derzeit, ob der Markt auch außerhalb der Ladezeiten generell zu sperren wäre. Dabei zu
berücksichtigen ist allerdings die Notwendigkeit tauglicher und angemessener Zugangsregularien insbesondere
mit Blick auf Taxen, - evtl. dem ÖPNV -, Rettungsfahrzeugen, Anwohnern etc.
Die Entscheidungskompetenz für derartige Maßnahmen zur Stärkung von Sicherungs- und Sicherheitsaspekten
wird – selbstverständlich unter Beteiligung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte – beim Rat gesehen.
Wie in den vergangenen Jahren auch, werden bei den individuellen einzelnen Veranstaltungen im Vorfeld jeweils
die aktuelle Sicherheits- bzw. Gefährdungslage betrachtet, bewertet und die entsprechenden notwendigen
Entscheidungen getroffen. Dabei werden auch die Art die Veranstaltung sowie Zielgruppe und möglicher
Teilnehmerkreis, Teilnehmermenge und alle sonstigen Faktoren komplex bewertet.
Wie eingangs erwähnt, ist die Stadt Aachen in den vergangenen Jahren sehr verantwortlich mit der Vorbereitung
der Veranstaltung sowohl bei den Institutionen als auch in den Kontakten mit den jeweiligen Veranstaltern
umgegangen und hat einen sehr hohen Wert auf die Ausgestaltung der Sicherheitsbedingungen zum Schutz der
Bevölkerung gelegt. Dies wird auch weiterhin die Maxime bei der Sicherheitsbetrachtung des städtischen
Geschehens sein.
Anlage/n:
-
Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 23.05.2018
Dringlichkeitsbeschluss und Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses – Vorlage zur Ratssitzung am
20.09.2017
Vorlage FB 32/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
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Vorlage FB 32/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.08.2018
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