Daten
Kommune
Aachen
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303345.pdf
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181 kB
Erstellt
12.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0505/WP17
öffentlich
12.06.2018
FB 45/310
Einsatz der neu eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
05.07.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hat der Rat der Stadt am 24.01.2018
beschlossen, zwei weitere Vollzeitäquivalente für Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen einzurichten.
In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am
20.03.2018 wurden die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler
Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis genommen und vom Kinder- und
Jugendausschuss beschlossen.
2. Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit
Es wurden fünf Kriterien festgelegt:
1. Bereitschaft und Haltung der Schule
2. Kindeswohlgefährdende Aspekte
3. Armutsrisiken
4. Belastende Faktoren für das Schulleben
-----------------------------------------------------------5. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule
Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer
kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule.
Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das
Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der
Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben.
Das Kriterium bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der
Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt
ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4).
Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale
zugeordnet sind.
3. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten
Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen bedarfsorientiert,
nachvollziehbar und transparent vornehmen zu können, wurde zu allen Schulen Kontakt
aufgenommen, die zuvor ihren Bedarf dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule schriftlich
mitgeteilt hatten.
Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 3/6
Dies betraf die sechs Schulen:
GGS Am Höfling
GGS Oberforstbach
KGS Am Römerhof
KGS Verlautenheide
Montessori-Grundschule Reumontstraße
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Zur Bedarfsermittlung und dem daraus resultierenden Einsatz von Schulsozialarbeit wurden
nachfolgende Schritte vollzogen.
3.1 Analyse der schulspezifischen Situation
In den Monaten April und Mai 2018 wurde in persönlichen Gesprächen seitens des Sachgebietsleiters
Jugendförderung und besondere Dienste und der Teamleiterin Schulsozialarbeit mit den
Schulleitungen und weiteren Akteuren der Schulsysteme die jeweilige schulspezifische Situation
anhand der fünf Kriterien ermittelt. Als Hilfsmittel diente hierbei die o.g. Matrix, die den Schulleitungen
vor den Gesprächsterminen übersandt wurde.
Im Anschluss an die Gesprächstermine erfolgte eine Analyse der Ergebnisse orientiert an der
Systematik der fünf Kriterien und den zugeordneten Merkmalen. Ein Kriterium galt jeweils als erfüllt,
wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutraf und keine
gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar waren. Darüber hinaus wurden Spezifika
einzelner Schulen berücksichtigt, die nicht durch die Matrix erfasst wurden (z.B.
Wohlstandsverwahrlosung)
Die Auswertung der erhobenen umfangreichen Daten und detaillierten Hintergrundinformationen hat
zu der fachlichen Einschätzung geführt, dass an allen sechs im Verfahren beteiligen Schulen ein
Bedarf an sozialer Arbeit vorhanden ist.
3.2 Entscheidungsfindung
Nachdem der Prozess der Analyse und Einschätzung abgeschlossen war, musste der Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule mit Blick auf das begrenzt verfügbare Stellenkontingent abwägen, welchen
Schulen kommunale Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden kann und in welchem Umfang
dies möglich ist.
Hierzu verwendete FB 45/300 die in der gemeinsamen Ausschusssitzung von KJA und
Schulausschuss vorgestellte Matrix der Merkmale zum Einsatz von Schulsozialarbeit.
Im Rahmen der erfolgten Interviews wurden die Ergebnisse von Sachgebietsleitung und Teamleitung
des FB 45/300 in der in der Anlage beigefügten Matrix erfasst und in einem späteren
Auswertungsverfahren gewichtet.
Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 4/6
Da der Bedarf an Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen die Ressource übersteigt, wurde als
Entscheidungshilfe eine Rangliste der Schulen nach dem Grad der Dringlichkeit erstellt. Hierbei erfuhr
das zweite Kriterium Kindeswohlgefährdende Aspekte eine besondere Gewichtung. Zudem wurde das
fünfte Kriterium Vorhandene Hilfesysteme an Schule zum Ausgleich gegenüber den
bedarfsbezogenen Kriterien zwei bis vier herangezogen.
Im Falle einer gleichwertigen Rangfolge würden alle Schulen im Primarbereich mit Vorrang behandelt
werden, um Kindern und Familien frühzeitig Unterstützung und Hilfe anzubieten und somit den
Grundgedanken der frühen Gefährdungserkennung, der frühzeitigen Intervention sowie Prävention
Rechnung zu tragen.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium kam im direkten Vergleich zu den am Verfahren beteiligten
Grundschulen bei allen drei Bedarfskriterien Kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und
belastende Faktoren für das Schulleben auf den höchsten Dringlichkeitswert.
Im Hinblick auf die fünf beteiligten Grundschulen ergab sich nach der Ermittlung und Analyse der
Bedarfe eine Gewichtung hin zu den beiden Schulen KGS Verlautenheide und GGS Oberforstbach.
An beiden Schulen waren zudem nur in geringem Maße ausgleichende Hilfesysteme vorhanden.
Der Prozess und die Analyse führten somit zu dem Ergebnis, dass diesen drei Schulen die
Ausweitung der Schulsozialarbeiterstellen vorrangig zu gute kommen wird.
Der Einsatz am Geschwister-Scholl-Gymnasium wird im Umfang einer 75%-Stelle erfolgen. In
Anbetracht der Größe des Schulsystems, dem gebundenen Ganztag und den Bedarfslagen des
Gymnasiums erscheint ein Einsatz in geringerem Umfang wenig zielführend. Andererseits sind die
Begrenzung der verfügbaren Stellenressource und die Bedarfslagen an den Schulen im Primarbereich
entsprechend zu berücksichtigen, sodass ein Einsatz in höherem Umfang zum aktuellen Zeitpunkt
nicht angezeigt ist.
Basierend auf den Erfahrungen mit dem Einsatz von Schulsozialarbeit an Aachener Grundschulen seit
2012 und den Ergebnissen der Evaluation wird der Einsatz an den Grundschulen mit jeweils 19,5
Wochenstunden erfolgen.
Von den neu eingerichteten Stellen im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten verbleibt nach dieser
Verteilung ein Rest von 0,25 Stellen. Aus Stundenreduzierungen im Team Schulsozialarbeit
(verfügbar und zunächst befristet für das Schuljahr 2018/2019) ergibt sich hierdurch die Möglichkeit
an einer weiteren Grundschule Schulsozialarbeit zu installieren.
Entsprechend der Bedarfsermittlung und Analyse fiel die Entscheidung zugunsten der GGS Am
Höfling.
Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 5/6
4. Ergebnis:
Zum Schuljahr 2018/2019 werden Fachkräfte für Schulsozialarbeit an folgenden Schulen eingesetzt:
Geschwister-Scholl-Gymnasium
KGS Verlautenheide
GGS Oberforstbach
GGS Am Höfling
5. Weitere Handlungsschritte
5.1. Einsatz kommunaler Schulsozialarbeit an den neuen Standorten
Die sechs Schulen wurden über die Entscheidung und die ausschlaggebenden Gründe informiert.
Mit den vier Schulen, an denen künftig der Einsatz vorgesehen ist, werden Gespräche zur konkreten
Umsetzung geführt. Geeignete Räumlichkeiten müssen gefunden und entsprechend der Konzeption
der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen ausgestattet werden.
Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die eingesetzte Fachkraft
durch die Teamleitung für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste Jahr wird als
Erprobungsphase verstanden.
5.2 Prüfung möglicher Unterstützungsformen für die verbleibenden Schulen
Aufgrund fehlender Ressourcen sieht sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zum Schuljahr
2018/2019 nicht in der Lage, das Jugendhilfeangebot Schulsozialarbeit auch an den beiden Schulen
KGS Am Römerhof und Montessori-Grundschule Reumontstraße zu installieren, obschon auch an
diesen Standorten Bedarf – in abgeschwächter bzw. anders gelagerter Form - festgestellt wurde. Die
Abteilung Jugend prüft nun, ob es andere Unterstützungsmöglichkeiten für diese beiden Schulen gibt
und wird diesbezüglich in Kontakt mit den Schulleitungen bleiben.
5.3 Berichterstattung und Ressourcenüberprüfung
Im jährlichen Sachstandsbericht über kommunale Schulsozialarbeit wird über die Einsatzorte
berichtet.
Analog zur Laufzeit des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans findet anhand der Kriterien eine
Ressourcenüberprüfung bzgl. des Einsatzes kommunaler Schulsozialarbeit statt.
Anlage/n:
Matrix der Merkmale zum Einsatz von Schulsozialarbeit
Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 6/6
Anlage 1
Matrix zum Einsatz von Schulsozialarbeit
Daten der Schule
Schulname:
Schulleiter/-in:
Adresse:
Sozialraum:
Schulform:
Schülerzahl:
Anzahl des päd. Personals:
Antrag eingereicht am:
OGS
Kriterium 1:
Schule im Ganztag
13 plus
Bereitschaft und Haltung der Schule
01
Schriftliche Bedarfsmeldung/Antragstellung ist erfolgt
02
Wille der Schulkonferenz / des Kollegiums
03
Problembewusstsein und Bereitschaft, Probleme zu benennen
04
Positive Grundhaltung gegenüber der Kooperation von Jugendhilfe / Schule
05
Akzeptanz der „Konzeption der Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen“
06
Akzeptanz der „Grundsätze der Kooperation zwischen dem Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule und den Schulleitungen hinsichtlich des
Einsatzes städtischen Personals in Schulen“
07
Mitwirkung bei der Evaluation kommunaler Schulsozialarbeit
08
Schulsozialarbeit soll Bestandteil des Schulkonzeptes werden
09
Schulsozialarbeit soll in der Schulentwicklung einbezogen werden
10
Erwartungshaltung gegenüber der Wirkung von Schulsozialarbeit
11
Verfügbarkeit räumlicher Ressourcen
12
Bereitstellung zeitlicher Ressourcen
13
Bereitschaft für präventive Angebote
14
Offenheit für Angebote der Partizipation
15
Akzeptanz von Angeboten im Bereich Sozialtraining/Soziales Lernen
16
Initiierung von Projekten
17
Eltern werden als mögliche Zielgruppe der sozialen Arbeit angesehen
18
Netzwerkarbeit
Kriterium 2:
Kindeswohlgefährdende Aspekte
19
psychisch erkranktes Elternteil
20
Elternteil mit Suchterkrankung
21
Familie mit Trennungsproblematik
Seite: 1/2
Bemerkung
22
Verlust eines Elternteils
23
Fluchterfahrung
24
Schulabsentismus
25
delinquentes Verhalten
26
Suchterkrankung des Kindes/Jugendlichen
27
autoaggressives Verhalten
28
Laufende Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfen n. § 35a
Kriterium 3:
Armutsrisiken
29
BuT-Berechtigung
30
Alleinerziehende Elternteile
31
Kinderreiche Familien
32
Einzugsbereich der Schule = Stadtteil mit Erneuerungsbedarf
33 a
Primarstufe: Übergangsquote u. Empfehlung für HS, RS, Gym./ GesamtS
33 b
Sekundarstufe: erreichte Schulabschlüsse
Kriterium 4:
belastende Faktoren für das Schulleben
33
Konfliktfälle
34
Mobbing, Cybermobbing
35
Schlägereien
36
Polizeieinsätze in der Schule
37
„problematische/schwierige“ Klassen
38
Kinder/Jugendliche mit Förderbedarf soziale u. emotionale Entwicklung
39
Seiteneinsteiger, Förderbedarf deutsche Sprache
40
Familien mit nicht-deutscher Herkunftssprache
Kriterium 5:
Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule
41
Sonderpädagogen und –pädagoginnen
42
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase
43
Systemische Inklusionshelfer und -helferinnen (über Koordinierungs- und
Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfe (KOBSI))
44
Tagesgruppe / Heilpädagogische Tagesgruppe
45
Andere
( z.B. JIM, Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Montessorigrundschule)
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