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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
303345.pdf
Größe
181 kB
Erstellt
12.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0505/WP17 öffentlich 12.06.2018 FB 45/310 Einsatz der neu eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 03.07.2018 05.07.2018 Kinder- und Jugendausschuss Schulausschuss Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 1/6 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 2/6 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hat der Rat der Stadt am 24.01.2018 beschlossen, zwei weitere Vollzeitäquivalente für Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen einzurichten. In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 20.03.2018 wurden die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis genommen und vom Kinder- und Jugendausschuss beschlossen. 2. Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit Es wurden fünf Kriterien festgelegt: 1. Bereitschaft und Haltung der Schule 2. Kindeswohlgefährdende Aspekte 3. Armutsrisiken 4. Belastende Faktoren für das Schulleben -----------------------------------------------------------5. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule. Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben. Das Kriterium bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4). Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale zugeordnet sind. 3. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen bedarfsorientiert, nachvollziehbar und transparent vornehmen zu können, wurde zu allen Schulen Kontakt aufgenommen, die zuvor ihren Bedarf dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule schriftlich mitgeteilt hatten. Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 3/6 Dies betraf die sechs Schulen:  GGS Am Höfling  GGS Oberforstbach  KGS Am Römerhof  KGS Verlautenheide  Montessori-Grundschule Reumontstraße  Geschwister-Scholl-Gymnasium Zur Bedarfsermittlung und dem daraus resultierenden Einsatz von Schulsozialarbeit wurden nachfolgende Schritte vollzogen. 3.1 Analyse der schulspezifischen Situation In den Monaten April und Mai 2018 wurde in persönlichen Gesprächen seitens des Sachgebietsleiters Jugendförderung und besondere Dienste und der Teamleiterin Schulsozialarbeit mit den Schulleitungen und weiteren Akteuren der Schulsysteme die jeweilige schulspezifische Situation anhand der fünf Kriterien ermittelt. Als Hilfsmittel diente hierbei die o.g. Matrix, die den Schulleitungen vor den Gesprächsterminen übersandt wurde. Im Anschluss an die Gesprächstermine erfolgte eine Analyse der Ergebnisse orientiert an der Systematik der fünf Kriterien und den zugeordneten Merkmalen. Ein Kriterium galt jeweils als erfüllt, wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutraf und keine gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar waren. Darüber hinaus wurden Spezifika einzelner Schulen berücksichtigt, die nicht durch die Matrix erfasst wurden (z.B. Wohlstandsverwahrlosung) Die Auswertung der erhobenen umfangreichen Daten und detaillierten Hintergrundinformationen hat zu der fachlichen Einschätzung geführt, dass an allen sechs im Verfahren beteiligen Schulen ein Bedarf an sozialer Arbeit vorhanden ist. 3.2 Entscheidungsfindung Nachdem der Prozess der Analyse und Einschätzung abgeschlossen war, musste der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit Blick auf das begrenzt verfügbare Stellenkontingent abwägen, welchen Schulen kommunale Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden kann und in welchem Umfang dies möglich ist. Hierzu verwendete FB 45/300 die in der gemeinsamen Ausschusssitzung von KJA und Schulausschuss vorgestellte Matrix der Merkmale zum Einsatz von Schulsozialarbeit. Im Rahmen der erfolgten Interviews wurden die Ergebnisse von Sachgebietsleitung und Teamleitung des FB 45/300 in der in der Anlage beigefügten Matrix erfasst und in einem späteren Auswertungsverfahren gewichtet. Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 4/6 Da der Bedarf an Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen die Ressource übersteigt, wurde als Entscheidungshilfe eine Rangliste der Schulen nach dem Grad der Dringlichkeit erstellt. Hierbei erfuhr das zweite Kriterium Kindeswohlgefährdende Aspekte eine besondere Gewichtung. Zudem wurde das fünfte Kriterium Vorhandene Hilfesysteme an Schule zum Ausgleich gegenüber den bedarfsbezogenen Kriterien zwei bis vier herangezogen. Im Falle einer gleichwertigen Rangfolge würden alle Schulen im Primarbereich mit Vorrang behandelt werden, um Kindern und Familien frühzeitig Unterstützung und Hilfe anzubieten und somit den Grundgedanken der frühen Gefährdungserkennung, der frühzeitigen Intervention sowie Prävention Rechnung zu tragen. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium kam im direkten Vergleich zu den am Verfahren beteiligten Grundschulen bei allen drei Bedarfskriterien Kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das Schulleben auf den höchsten Dringlichkeitswert. Im Hinblick auf die fünf beteiligten Grundschulen ergab sich nach der Ermittlung und Analyse der Bedarfe eine Gewichtung hin zu den beiden Schulen KGS Verlautenheide und GGS Oberforstbach. An beiden Schulen waren zudem nur in geringem Maße ausgleichende Hilfesysteme vorhanden. Der Prozess und die Analyse führten somit zu dem Ergebnis, dass diesen drei Schulen die Ausweitung der Schulsozialarbeiterstellen vorrangig zu gute kommen wird. Der Einsatz am Geschwister-Scholl-Gymnasium wird im Umfang einer 75%-Stelle erfolgen. In Anbetracht der Größe des Schulsystems, dem gebundenen Ganztag und den Bedarfslagen des Gymnasiums erscheint ein Einsatz in geringerem Umfang wenig zielführend. Andererseits sind die Begrenzung der verfügbaren Stellenressource und die Bedarfslagen an den Schulen im Primarbereich entsprechend zu berücksichtigen, sodass ein Einsatz in höherem Umfang zum aktuellen Zeitpunkt nicht angezeigt ist. Basierend auf den Erfahrungen mit dem Einsatz von Schulsozialarbeit an Aachener Grundschulen seit 2012 und den Ergebnissen der Evaluation wird der Einsatz an den Grundschulen mit jeweils 19,5 Wochenstunden erfolgen. Von den neu eingerichteten Stellen im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten verbleibt nach dieser Verteilung ein Rest von 0,25 Stellen. Aus Stundenreduzierungen im Team Schulsozialarbeit (verfügbar und zunächst befristet für das Schuljahr 2018/2019) ergibt sich hierdurch die Möglichkeit an einer weiteren Grundschule Schulsozialarbeit zu installieren. Entsprechend der Bedarfsermittlung und Analyse fiel die Entscheidung zugunsten der GGS Am Höfling. Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 5/6 4. Ergebnis: Zum Schuljahr 2018/2019 werden Fachkräfte für Schulsozialarbeit an folgenden Schulen eingesetzt:  Geschwister-Scholl-Gymnasium  KGS Verlautenheide  GGS Oberforstbach  GGS Am Höfling 5. Weitere Handlungsschritte 5.1. Einsatz kommunaler Schulsozialarbeit an den neuen Standorten Die sechs Schulen wurden über die Entscheidung und die ausschlaggebenden Gründe informiert. Mit den vier Schulen, an denen künftig der Einsatz vorgesehen ist, werden Gespräche zur konkreten Umsetzung geführt. Geeignete Räumlichkeiten müssen gefunden und entsprechend der Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen ausgestattet werden. Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die eingesetzte Fachkraft durch die Teamleitung für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste Jahr wird als Erprobungsphase verstanden. 5.2 Prüfung möglicher Unterstützungsformen für die verbleibenden Schulen Aufgrund fehlender Ressourcen sieht sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zum Schuljahr 2018/2019 nicht in der Lage, das Jugendhilfeangebot Schulsozialarbeit auch an den beiden Schulen KGS Am Römerhof und Montessori-Grundschule Reumontstraße zu installieren, obschon auch an diesen Standorten Bedarf – in abgeschwächter bzw. anders gelagerter Form - festgestellt wurde. Die Abteilung Jugend prüft nun, ob es andere Unterstützungsmöglichkeiten für diese beiden Schulen gibt und wird diesbezüglich in Kontakt mit den Schulleitungen bleiben. 5.3 Berichterstattung und Ressourcenüberprüfung Im jährlichen Sachstandsbericht über kommunale Schulsozialarbeit wird über die Einsatzorte berichtet. Analog zur Laufzeit des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans findet anhand der Kriterien eine Ressourcenüberprüfung bzgl. des Einsatzes kommunaler Schulsozialarbeit statt. Anlage/n: Matrix der Merkmale zum Einsatz von Schulsozialarbeit Vorlage FB 45/0505/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 6/6 Anlage 1 Matrix zum Einsatz von Schulsozialarbeit Daten der Schule Schulname: Schulleiter/-in: Adresse: Sozialraum: Schulform: Schülerzahl: Anzahl des päd. Personals: Antrag eingereicht am: OGS Kriterium 1: Schule im Ganztag 13 plus Bereitschaft und Haltung der Schule 01 Schriftliche Bedarfsmeldung/Antragstellung ist erfolgt 02 Wille der Schulkonferenz / des Kollegiums 03 Problembewusstsein und Bereitschaft, Probleme zu benennen 04 Positive Grundhaltung gegenüber der Kooperation von Jugendhilfe / Schule 05 Akzeptanz der „Konzeption der Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen“ 06 Akzeptanz der „Grundsätze der Kooperation zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und den Schulleitungen hinsichtlich des Einsatzes städtischen Personals in Schulen“ 07 Mitwirkung bei der Evaluation kommunaler Schulsozialarbeit 08 Schulsozialarbeit soll Bestandteil des Schulkonzeptes werden 09 Schulsozialarbeit soll in der Schulentwicklung einbezogen werden 10 Erwartungshaltung gegenüber der Wirkung von Schulsozialarbeit 11 Verfügbarkeit räumlicher Ressourcen 12 Bereitstellung zeitlicher Ressourcen 13 Bereitschaft für präventive Angebote 14 Offenheit für Angebote der Partizipation 15 Akzeptanz von Angeboten im Bereich Sozialtraining/Soziales Lernen 16 Initiierung von Projekten 17 Eltern werden als mögliche Zielgruppe der sozialen Arbeit angesehen 18 Netzwerkarbeit Kriterium 2: Kindeswohlgefährdende Aspekte 19 psychisch erkranktes Elternteil 20 Elternteil mit Suchterkrankung 21 Familie mit Trennungsproblematik Seite: 1/2 Bemerkung 22 Verlust eines Elternteils 23 Fluchterfahrung 24 Schulabsentismus 25 delinquentes Verhalten 26 Suchterkrankung des Kindes/Jugendlichen 27 autoaggressives Verhalten 28 Laufende Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfen n. § 35a Kriterium 3: Armutsrisiken 29 BuT-Berechtigung 30 Alleinerziehende Elternteile 31 Kinderreiche Familien 32 Einzugsbereich der Schule = Stadtteil mit Erneuerungsbedarf 33 a Primarstufe: Übergangsquote u. Empfehlung für HS, RS, Gym./ GesamtS 33 b Sekundarstufe: erreichte Schulabschlüsse Kriterium 4: belastende Faktoren für das Schulleben 33 Konfliktfälle 34 Mobbing, Cybermobbing 35 Schlägereien 36 Polizeieinsätze in der Schule 37 „problematische/schwierige“ Klassen 38 Kinder/Jugendliche mit Förderbedarf soziale u. emotionale Entwicklung 39 Seiteneinsteiger, Förderbedarf deutsche Sprache 40 Familien mit nicht-deutscher Herkunftssprache Kriterium 5: Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule 41 Sonderpädagogen und –pädagoginnen 42 Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase 43 Systemische Inklusionshelfer und -helferinnen (über Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfe (KOBSI)) 44 Tagesgruppe / Heilpädagogische Tagesgruppe 45 Andere ( z.B. JIM, Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Montessorigrundschule) Seite: 2/2