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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
303372.pdf
Größe
592 kB
Erstellt
12.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:43

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0279/WP17 öffentlich 12.06.2018 36/200 Bebauungsplan Nr. 516 Heidbenden, Teilaufhebungsverfahren Umweltbericht Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 03.07.2018 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Umweltbericht zum Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsverfahrens Nr. 516 –Heidbenden- zur Kenntnis. Er begrüßt den Rückbau und die ggfls. Sanierung des Sportplatzes zugunsten von Wohnbebauung und der Vergrößerung der Bachauen im Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal. Vorlage FB 36/0279/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: An der Straße Heidbenden (ehem. Diemstraße) befindet sich in unmittelbarer Nähe des Gillesbaches ein Sportplatz, der nach Fusionierung von zwei Sportvereinen nicht mehr benötigt wird und rückgebaut werden soll. Als Zwischennutzung stehen dort derzeit noch (befristet genehmigte) Wohncontainer-Module zur Aufnahme von Flüchtlingen, die aber mittelfristig abgebaut werden sollen. Daran anschließend soll der Sportplatz rückgebaut werden und an dieser Stelle 11-15 Häusern entlang der Straße Heidbenden und entlang der Adenauerallee Raum bieten. Da unterhalb des Sportplatzes belastete Schlacken als Unterbau vermutet werden, sind zuvor Analysen dieses Materials durchzuführen und je nach Ergebnis auch eine (erwartete) Sanierung bzw. gesicherte Entsorgung der Schlacken erforderlich. Diese Sanierungs-Maßnahme soll vor dem Verkauf der Flächen durch die Stadt durchgeführt und überwacht werden. Zur Erschließung der zukünftigen Bebauung müssen entlang der Heidbendenstraße und auf dem Sportplatz vorhandene Bäume und Sträucher teilweise beseitigt werden. Die zukünftige Bebauung, die -mangels Bebauungsplan- nach § 34 BauGB zu beurteilen sein wird, muss sich in das bauliche Umfeld einfügen und dessen Höhe und Dichte beachten. Entlang der Adenauerallee ist zudem der Lärmschutz für die zukünftigen Bewohner zu berücksichtigen und eine Beschränkung der östlichen Ausdehnung der Bebauung, damit der Querschnitt des Bachtals mit seiner stadtklimatischen Funktion nicht eingeschränkt wird. Die Gewinnung von zusätzlichen Flächen für die Bachaue des Gillesbachtals, die dem Landschaftsschutzgebiet und der Kaltluftproduktion dienen, ist ein zu begrüßender Zusatzeffekt, der den umweltpolitischen Zielen der Stadt Aachen Rechnung trägt. Anlage/n: Umweltbericht Vorlage FB 36/0279/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.06.2018 Seite: 2/2 Fachbereich Umwelt Reumontstraße 1-3 52064 Aachen Der Oberbürgermeister Umweltbericht zum Teil-Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 516 Heidbendenstraße im Stadtbezirk Aachen –Mitte Aachen, Mai 2018 Lage und Grenzen des Plangebietes Luftbildausschnitt mit Plangebietsgrenzen Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung Heidbendenstraße Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 03.05.2018 1. Umweltbericht 1.1 Einleitung 1.1.1 Lage und Situation des Plangebietes Das Plangebiet liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 516 (rechtskräftig seit dem 15.09.1965) südlich der Adenauerallee zwischen der Heidbendenstraße und dem Wilhelm-Pitz-Weg am Gillesbach. Der wesentliche Bereich wurde als Sportplatz genutzt und ist derzeit mit Wohnmodulen zur Unterbringung von Flüchtlingen bebaut. Diese Nutzung ist zeitlich begrenzt. Entlang der Heidbendenstraße wird das ehemalige Sportplatzgelände durch eine mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Böschung begrenzt. Südlich an den Sportplatz schließt sich straßenbegleitend eine Bebauung mit ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern aus den 60 -er und 70 -er Jahren des letzten Jahrhunderts an. Die westliche Seite der Heidbendenstraße ist mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern bebaut. Östlich des Aufhebungsbereiches verläuft der Gillesbach, parallel dazu der Wilhelm-Pitz-Weg als Fußwegverbindung zwischen der Adenauerallee und der Monschauer Straße. Das ebene Sportplatzgelände ist in das zum Bach leicht abfallende Gelände eingefügt worden. Der Sportplatz liegt etwa 2 m tiefer als die Heidbendenstraße. 1.1.2 Inhalt und Ziele des B-Plans Die Fläche des Änderungsbereiches wurde als Sportplatz genutzt, diese Nutzung wird in Zukunft an dieser Stelle aber nicht mehr benötigt, weil der Sportverein JSC Aachen mit Blau-Weiß–Burtscheid fusioniert ist und die Spielstätte nicht mehr genutzt wird. Für einen begrenzten Zeitraum wurden auf der Sportplatzfläche Wohnmodule genehmigt und aufgestellt. Diese befinden sich auch noch vor Ort und sind teilweise auch in Nutzung. Nach dem Auslaufen der Nutzung und nach Durchführung der Teilaufhebung wird der straßenbegleitende Bereich des Plangebietes für Wohnnutzung zur Verfügung stehen, der restliche Teil des Aufhebungsbereiches wird planungsrechtlicher Außenbereich und steht dem LSG Gillesbachtal mit Geschütztem Landschaftsbestandteil zur Entwicklung zur Verfügung. 1.1.3 Planungsrechtliche Einbindung Regionalplan Der Regionalplan stellt den Bereich des Sportplatzes als “Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar sowie den Bereich Gillesbach und darüber hinaus nach Nordosten als „allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“. Flächennutzungsplan (FNP) Im Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist der Bereich des Sportplatzes als „Grünfläche“ dargestellt. Der Beiplan 3 „Grün- und Forstflächen/ Spiel und Sportanlagen“ übernimmt diese Darstellung mit der zusätzlichen Darstellung für „Sport- und Spielplatz“. Im Vorentwurf zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes Aachen*2030 ist der Bereich entlang der Heidbendenstraße als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Darstellung bzw. Ausweisung der Fläche des Sportplatzes als „Landschaftsschutzgebiet“ wurde um die Fläche des Sportplatzes reduziert. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Landschaftsplan Der gesamte Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988, der für den Bereich des Sportplatzes „Fläche, für den kein besonderer Schutz besteht“ ausweist. Im weiteren Verlauf nach Nordosten grenzt der Bereich der geplanten Aufhebung an das Landschaftsschutzgebiet gemäß § 21 Landschaftsgesetz, u.a. an den Seite 2 von 8 Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung Heidbendenstraße Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 03.05.2018 Geschützten Landschaftsbestandteil gemäß §23 LG - LB 128 Gillesbachtal. Diese Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung des Gillesbachtales aufgrund „der landschaftlich reizvollen, ökologisch wertvollen und klimatisch wichtigen Bedeutung“. Der Bereich erstreckt sich von der Monschauer Straße bachabwärts bis zum Fußweg südlich der Luise-Hensel Realschule am Gillesbachtal und ist an entsprechenden Ge- und Verbote gebunden. Dieser Schutzbereich hat weiterhin Bestand. Der dargestellte Bereich des Landschaftsschutzgebietes wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes um die Fläche des Sportplatzes verkleinert. Eine Änderung des Landschaftsplanes für den Bereich des Sportplatzes, für den eine zukünftige Wohnbebauung nach § 34 BauGB zulässig ist, ist ebenfalls nicht erforderlich. 1.1.4 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad Das Plangebiet ist ca. 14.440 qm groß; derzeit sind 9.000 qm durch den Sportplatz und die ihm zugeordneten Gebäude und Stellplatzflächen versiegelt, der Rest ist Wiese und Strauch- und Baumbestand, auch Straßen begleitend. Eine Abschätzung der zukünftigen Versiegelung, die Ungenauigkeiten aufweist, weil die Bebauung nach § 34 BauGB beurteilt werden wird, ergibt einen zu erwartenden Wert von ca. 2.025 qm (5.100 qm x 0,4 GRZ) Versiegelung durch die zukünftigen Gebäude. Das bedeutet eine deutliche Verbesserung der Versiegelungsbilanz um ca. 7.000 qm derzeit versiegelter Fläche, die zukünftig entweder zu Gartenfläche wird oder den Bachauen des Gillesbachtals zugeordnet wird. IST Zukunft Differenz Versiegelte Fläche (Sportplatz, Ge9.000 qm Ca. 2.040 qm Ca. – 7.000 qm bäude, Stellplatzanlage) Grünfläche/Gartenfläche/Freifläche/ 5.440 qm Ca.12.400 qm Ca. + 7.000 qm Bachwiesen Summe 14.440 qm 14.440 qm Keine Veränderung 1.1.5 Ziele des Umweltschutzes Die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet Aachens, verbunden mit nahe gelegenen Geschützten Landschaftsbestandteilen zeigt deutlich die landschaftsökologischen Ziele wie auch die der Naherholung auf. Der Wilhelm-Pitz-Weg ist ein viel begangener Weg für die sog. Feierabenderholung inkl. einer Hundeauslauffläche, als Joggingstrecke Richtung Stadtwald und als Weg im Rahmen der Kurwege Aachens. Als Fläche in einem Aachener Bachtal, welches wesentlich zur Kaltluftproduktion und –zuführung in das Stadtzentrum beiträgt, ist der Erhalt und Schutz des LSG Gillesbachtal an dieser Stelle auch für das Stadtklima von besonderer Bedeutung. 1.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 1.2.1 Schutzgut Mensch Für die Naherholungsnutzung wird sich durch die Aufhebung des Bebauungsplans keine bedeutsame Veränderung ergeben, schon jetzt säumen Wohngebäude in weiten Teilen das Gillesbachtal an dessen westlicher Begrenzung. Hinsichtlich der an die Adenauerallee heranrückenden Wohnbebauung sind, zum Erhalt gesunder Wohnverhältnisse auf Grundlage von Lärmbeurteilungen, Maßnahmen zum Schutz der Bewohner durchzuführen. Diese werden im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Seite 3 von 8 Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung Heidbendenstraße Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 03.05.2018 1.2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt Aus Sicht des Tier- und Pflanzenschutzes ist die Aufhebung insgesamt zu begrüßen, weil ca. 7.000 qm Fläche dem Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal dauerhaft wieder zurückgegeben werden können. Somit wird sowohl das LSG gestärkt, wie auch die Rahmenbedingungen für die dort lebenden Tiere und Pflanzen. Zwar werden im Rahmen der Erschließung der zukünftigen Baugrundstücke auch Bäume und Grünstrukturen entlang der Straße und des Sportplatzes beseitigt werden müssen, um die Grundstücke bebauen zu können, es wird aber davon ausgegangen, dass diese Eingriffe im nahen Umfeld ausgeglichen werden können. 1.2.3 Schutzgüter Boden und Fläche Aus Sicht des Schutzgutes Fläche ergibt sich rein quantitativ ein Gewinn, weil zukünftig voraussichtlich ca. 7.000 qm weniger Fläche für Siedlungsnutzung in Anspruch genommen werden und dementsprechend 7.000 qm mehr Grünnutzung erfahren bzw. naturnahe Bachaue werden. Hinsichtlich des Schutzgutes Boden ergibt sich eine Verbesserung, weil eine erwartete Bodenbelastung (Untersuchungen aus 2004 und Teilsanierung in 2006) unterhalb des Sportplatzes beseitigt werden wird und zukünftig mehr Fläche für das Landschaftsschutzgebiet und somit zur natürlichen Entwicklung des Bodens im Bachtal zur Verfügung steht. Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde wird empfohlen, eine vollständige Dekontamination der Beläge für den gesamten Sportplatz in einer durchgehenden Maßnahme auszuführen, da dies für die Baureifmachung und Vermarktung der Grundstücke eindeutige Vorteile hätte. Die Sanierung des gesamten Sportplatzes hat den Vorteil, dass – gegenüber Einzelmaßnahmen auf jedem Grundstück - Kosten eingespart werden können und nur eine gutachterliche Begleitung erforderlich ist. Auch Arbeitsschutzmaßnahmen mit der Bezirksregierung Köln wären nur einmal abzuklären. Bei Einzelmaßnahmen, d.h. für jedes Baugrundstück, besteht die Gefahr, dass es zu unkontrollierten Verteilungen der Schadstoffe kommt. 1.2.4 Schutzgut Wasser Aus Sicht des Schutzgutes Wasser ergibt sich ebenfalls eine positive Wirkung des Aufhebungsverfahrens, weil zukünftig mehr versickerungsfähiger Boden zur Verfügung stehen wird für den Wasserhaushalt. Die Entwässerung der Fläche ist gewährleistet und die Ableitung von Niederschlagswasser in den Gillesbach wird zukünftig auch für die Wohnbebauung grundsätzlich möglich sein. Kellergeschosse werden wegen der anstehenden Bodencharakteristik, vor allem in der „nassen Jahreszeit“, aufstauendem Sickerwasser und damit von außen drückendem Wasser ausgesetzt sein. (Deswegen ist eine druckwasserdichte Ausbildung von erdberührten Bauteilen gemäß DIN 18195 Teil 6 empfehlenswert) Ein Einbinden von Kellergeschossen ins Grundwasser ist ebenfalls, zumindest zeitweise, durchaus möglich. Negative Auswirkungen auf das Grundwasser, wie zum Beispiel Umleitungen oder Aufstauen des Grundwasserstromes sind nicht zu erwarten, wenn auch nicht gänzlich auszuschließen. Sollten Bauwerke aufgrund ihrer geplanten Gründungstiefe jedoch ins Grundwasser einbinden können, sind ggf. Maßnahmen, wie z.B. eine druckwasserdichte Abdichtung der erdberührenden Bauwerke, zum Schutz vor hohem Grundwasser oder Umleitungen des Grundwasserstromes um den Baukörper herum, zwingend erforderlich. Diese Maßnahmen sind dann durch einen Gutachter zu benennen und Lösungsansätze zu ermitteln, zu beschreiben und gegebenenfalls gutachterlich zu begleiten. Ferner ist der Unteren Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen, wenn beim Aushub der Baugruben Grundwasser freigelegt wird. Die vorgenannten Anforderungen ergeben sich aus den vorhandenen wasserrechtlichen Bestimmungen des § 49 WHG. Danach sind Arbeiten, die das Grundwasser freilegen oder freigelegt haben, der Unteren WasserbeSeite 4 von 8 Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung Heidbendenstraße Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 03.05.2018 hörde unverzüglich anzuzeigen. Maßnahmen bzw. Konsequenzen aus dem Aufhebungsverfahren, die im Rahmen der Genehmigungen nach § 34 BauGB zu berücksichtigen sind: - Das auf den bebaubaren Flächen des Aufhebungsgebietes anfallende Niederschlagswasser kann direkt in den Gillesbach oder in den Regenwasserkanal der Heidbendenstraße eingeleitet werden. (Hinweis: Bei einer Einleitung des auf dem Aufhebungsgebiet anfallenden Niederschlagswassers über den Regenwasserkanal der Heidbendenstraße muss jedoch nach jetzigem Kenntnisstand vor dem Anschluss eine Regenwasserbehandlungsanlage für das Gesamtgebiet erstellt werden.) - Bei einer Einleitung von Niederschlagswasser direkt in den Gillesbach sind vor Erteilung der ersten Baugenehmigung öffentliche Entwässerungseinrichtungen zur Sammlung, gegebenenfalls auch zur Rückhaltung (Sicherstellung der zulässigen Einleitmenge) und zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Gillesbach durch die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt herzustellen. Die öffentlichen Anlagen sind auf Dauer durch die Stadt zu betreiben. - Es ist durch die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt ein Antrag auf Gewässerbenutzung (Einleitungsantrag) bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. - Der zulässige Versiegelungsgrad der nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen wird 60 % nicht überschreiten. Er ergibt sich aus einer GRZ von 0,4 (Wohngebiet gemäß § 17 BauNVO) zuzüglich 50 % zulässige Überschreitung für Nebenanlagen. - Es dürfen keine über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen vorgenommen werden. - Für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung muss frühzeitig vor Beginn des Baugenehmigungsverfahrens eine wasserrechtliche Genehmigung bei der UWB beantragt werden. Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Erstellen von erforderlichen Grundwassermessstellen und Bearbeitungszeiten bei der Wasserbehörde) sind bei der Zeitplanung zu berücksichtigen. - Ferner ist für die temporäre Einleitung von Drainagewasser in das städtische Kanalnetz eine Einleitungsgenehmigung zu beantragen. - Der dauerhafte Anschluss von Drainagen an das öffentliche Kanalnetz (auch Gewässer) ist verboten. 1.2.5 Schutzgüter Luft und Klima, Klimawandelanpassung Aus stadtklimatischer Sicht ist zu begrüßen, dass ca. 7.000 qm derzeit versiegelte Fläche wieder dem zentralen Bachtal des Gillesbachtals zugeführt werden. Diese dienen der Kaltluftproduktion und dem Transport von Kaltluft in Richtung Innenstadt und helfen dabei, die lufthygienischen Bedingungen dort zu verbessern. Die neue Bebauung entlang der Adenauerallee ist so zu begrenzen, dass keine Verengung des Talquerschnittes bewirkt wird. Langfristig sind mit dem erwarteten Klimawandel auch höhere Temperaturen im innerstädtischen Bereich zu besorgen; hier hilft eine gesicherte Zufuhr von Kaltluft, den belastenden Effekt zu mindern. 1.2.6 Schutzgut Landschaft Aus Sicht der Landschaft handelt es sich bei der von der Aufhebung betroffenen Fläche um eine Sportplatzanlage mit Nebengebäuden und Gehölzstrukturen, die entlang der Straße und Richtung Gillesbachaue zu finden sind. Die Maßnahme im Wesentlichen zu begrüßen, weil bisher versiegelte Sportplatzfläche im Wesentlichen dauerhaft wieder dem Landschaftsschutzgebiet zugefügt wird: das stärkt die Stabilität des LSG, welches an dieser Stelle eine attraktive Übergangssituation von freier Landschaft und locker besiedeltem Wohngebiet bilSeite 5 von 8 Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Heidbendenstraße Fassung vom 03.05.2018 det. Auch der nahe gelegene Geschützte Landschaftsbestandteil Gillesbach wird durch die Vergrößerung der Bachaue gefördert. Abbildung LSG (hellgrün) und LB Gillesbachtal Da der Eingriff in den Baumbestand, der durch die Ausführung der Baumaßnahmen und Erschließungswege sowie die Anlage der Stellplätze erfolgen wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht definiert werden kann, wird mit dem Sachgebiet Baumschutz im weiteren Verlauf der Aufhebung abgestimmt werden, wie dieser Eingriff im Rahmen des Bauantragsverfahren durch die Vorgaben der Baumschutzsatzung kompensiert wird. Es ist zu prüfen, ob die neu ausgewiesene Freifläche seitens der Unteren Naturschutzbehörde als Ausgleichsfläche anerkannt werden kann. Sollte dies der Fall sein, so kann der entstandene Wertepunkteüberschuss entweder einem anderen Planverfahren zugeordnet werden oder im Rahmen eines Ökokontos erfasst werden. 1.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Kultur- und Sachgüter liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im Plangebiet vor. 1.2.8 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Im Wechselspiel sämtlicher vorgenannter Schutzgüter sind hier überwiegend positive Wirkungen zu erwarten durch das Aufhebungsverfahren. Die Sanierung des Bodens, die Wiederherstellung eines Teils der Bachaue dienen mehreren Schutzgüter und befördern eine naturnahe Entwicklung, auch wenn eine Teil der Gehölze der Erschließung und Entwicklung des Geländes zum Opfer fallen. 1.2.9 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung des BP Bei Nichtdurchführung des Bebauungsplans ist von keinen erkennbaren Entwicklungen, gegenüber der derzeitigen Situation, auch von keinen negativen, auszugehen. Seite 6 von 8 Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung Heidbendenstraße Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 03.05.2018 1.2.10 Nullvariante Die Teilaufhebung stellt in weiten Teilen selbst eine Art Nullvariante dar, insofern erübrigt sich eine nähere Betrachtung. 1.2.11 Alternativplanung Es wurden keine Alternativplanungen durchgeführt. 1.3 Grundlagen Grundlage dieses Umweltberichtes sind die Fachstellungnahmen der Fachabteilungen des Fachbereiches Umwelt aus 2017 und 2018. 1.4 Monitoring Die Stadt Aachen führt für die Teilaufhebung des BP 516 kein eigenständiges Monitoring durch, zumal an dieser Stelle grundsätzlich mit positiven Effekten für die Umwelt gerechnet werden kann. 1.5 Zusammenfassung Das Teilaufhebungsverfahren für den BP Nr. 516 führt zu einem Wechsel der Nutzung auf ca. 14.000 qm Fläche, die bisher als Sportplatz mit Nebengebäuden und Stellplätzen genutzt wird. Der Entzug dieser Nutzung erfolgt zugunsten von Wohnbebauung entsprechend der vorhandenen Bauten an der Straße Heidbenden sowie zugunsten von ca. 7.000 qm Wiesenflächen in der Bachaue des Gillesbachtals. Die Umwandlung der Fläche führt u.a. zur Untersuchung und anschliessender Sanierung einer Altlastenverdachtsfläche, sie bewirkt für das Bachtal einen dauerhaften Gewinn und stärkt das Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal, stellt einen Puffer für den Geschützten Landschaftsbestandteil Gillesbach dar und unterstützt die klimatischen Funktionen des Gillesbachtals für das Frankenberger Viertel und Burtscheid. Trotz der erforderlichen Beseitigung von Bäumen und Sträuchern zur Erschließung der zukünftigen Grundstücke kann auch Umweltsicht das Verfahren als insgesamt positiv für die Belange der Umwelt bezeichnet werden. 2. Auswirkungen der (Aufhebungs-)Planung Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 werden die Voraussetzungen für die Errichtung von 1115 Wohngebäuden entlang der Straße Heidbenden und der Adenauerallee geschaffen. Die Baugrundstücke sollen mit einer Grundflächenzahl von max. 0,4 GRZ bebaut werden. Es wird davon ausgegangen, dass straßenbegleitend entlang der Straße Heidbenden nach dem Aufhebungsverfahren Wohnbebauung in ähnlichem Maßstab (ca. 12-15 Gebäude) entstehen wird, wie er auf der westlichen Seite der Straße bereits existiert; entlang der Adenauerallee sind nur einige wenige Wohneinheiten denkbar, die den Talquerschnitt nicht einschränken dürfen zur Erhaltung der stadtklimatischen Funktion mit dem umfänglichen Kaltluftvolumen im Gillesbachtal. Der restliche Bereich des Aufhebungsgebietes kann zukünftig als Wiesenfläche der Bachaue im Gillesbachtal und der Kaltluftproduktion im Grünzug entlang des Gillesbachtales dienen und stellt einen Gewinn für die Landschaft dar. 3. Kosten Durch die Teilaufhebung entstehen der Stadt Aachen keine unmittelbaren Kosten. Durch die erforderliche Untersuchung der Altlastenverdachtsfläche unterhalb des Sportplatzes, Kostenumfang ca. 3.000 €, sowie eine ggfls. erforderliche Sanierung der Fläche werden Kosten entstehen, deren Umfang derzeit noch nicht abzuschätzen Seite 7 von 8 Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung Heidbendenstraße Umweltbericht zum Offenlagebeschluss Fassung vom 03.05.2018 ist, der aber, je nach Entsorgungsanforderungen und Deponieklasse erheblich sein kann (fünf-sechsstellig). 4. Plandaten Das Gebiet der Teilaufhebung hat eine Größe von ca. 1,4 ha. Seite 8 von 8