Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
303372.pdf
Größe
592 kB
Erstellt
12.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0279/WP17
öffentlich
12.06.2018
36/200
Bebauungsplan Nr. 516 Heidbenden, Teilaufhebungsverfahren Umweltbericht
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
03.07.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuß für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Umweltbericht zum Teilaufhebungsverfahren
des Bebauungsverfahrens Nr. 516 –Heidbenden- zur Kenntnis. Er begrüßt den Rückbau und die
ggfls. Sanierung des Sportplatzes zugunsten von Wohnbebauung und der Vergrößerung der
Bachauen im Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal.
Vorlage FB 36/0279/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
An der Straße Heidbenden (ehem. Diemstraße) befindet sich in unmittelbarer Nähe des Gillesbaches
ein Sportplatz, der nach Fusionierung von zwei Sportvereinen nicht mehr benötigt wird und
rückgebaut werden soll. Als Zwischennutzung stehen dort derzeit noch (befristet genehmigte)
Wohncontainer-Module zur Aufnahme von Flüchtlingen, die aber mittelfristig abgebaut werden sollen.
Daran anschließend soll der Sportplatz rückgebaut werden und an dieser Stelle 11-15 Häusern
entlang der Straße Heidbenden und entlang der Adenauerallee Raum bieten. Da unterhalb des
Sportplatzes belastete Schlacken als Unterbau vermutet werden, sind zuvor Analysen dieses
Materials durchzuführen und je nach Ergebnis auch eine (erwartete) Sanierung bzw. gesicherte
Entsorgung der Schlacken erforderlich. Diese Sanierungs-Maßnahme soll vor dem Verkauf der
Flächen durch die Stadt durchgeführt und überwacht werden.
Zur Erschließung der zukünftigen Bebauung müssen entlang der Heidbendenstraße und auf dem
Sportplatz vorhandene Bäume und Sträucher teilweise beseitigt werden. Die zukünftige Bebauung,
die -mangels Bebauungsplan- nach § 34 BauGB zu beurteilen sein wird, muss sich in das bauliche
Umfeld einfügen und dessen Höhe und Dichte beachten. Entlang der Adenauerallee ist zudem der
Lärmschutz für die zukünftigen Bewohner zu berücksichtigen und eine Beschränkung der östlichen
Ausdehnung der Bebauung, damit der Querschnitt des Bachtals mit seiner stadtklimatischen Funktion
nicht eingeschränkt wird.
Die Gewinnung von zusätzlichen Flächen für die Bachaue des Gillesbachtals, die dem
Landschaftsschutzgebiet und der Kaltluftproduktion dienen, ist ein zu begrüßender Zusatzeffekt, der
den umweltpolitischen Zielen der Stadt Aachen Rechnung trägt.
Anlage/n:
Umweltbericht
Vorlage FB 36/0279/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.06.2018
Seite: 2/2
Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen
Der Oberbürgermeister
Umweltbericht
zum Teil-Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 516
Heidbendenstraße im Stadtbezirk Aachen –Mitte
Aachen, Mai 2018
Lage und Grenzen des Plangebietes
Luftbildausschnitt mit Plangebietsgrenzen
Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung
Heidbendenstraße
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 03.05.2018
1.
Umweltbericht
1.1 Einleitung
1.1.1 Lage und Situation des Plangebietes
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 516 (rechtskräftig seit dem 15.09.1965) südlich der
Adenauerallee zwischen der Heidbendenstraße und dem Wilhelm-Pitz-Weg am Gillesbach. Der wesentliche Bereich wurde als Sportplatz genutzt und ist derzeit mit Wohnmodulen zur Unterbringung von Flüchtlingen bebaut.
Diese Nutzung ist zeitlich begrenzt.
Entlang der Heidbendenstraße wird das ehemalige Sportplatzgelände durch eine mit Bäumen und Sträuchern
bewachsene Böschung begrenzt. Südlich an den Sportplatz schließt sich straßenbegleitend eine Bebauung mit
ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern aus den 60 -er und 70 -er Jahren des letzten Jahrhunderts an.
Die westliche Seite der Heidbendenstraße ist mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern bebaut. Östlich des
Aufhebungsbereiches verläuft der Gillesbach, parallel dazu der Wilhelm-Pitz-Weg als Fußwegverbindung zwischen der Adenauerallee und der Monschauer Straße.
Das ebene Sportplatzgelände ist in das zum Bach leicht abfallende Gelände eingefügt worden. Der Sportplatz
liegt etwa 2 m tiefer als die Heidbendenstraße.
1.1.2 Inhalt und Ziele des B-Plans
Die Fläche des Änderungsbereiches wurde als Sportplatz genutzt, diese Nutzung wird in Zukunft an dieser Stelle aber nicht mehr benötigt, weil der Sportverein JSC Aachen mit Blau-Weiß–Burtscheid fusioniert ist und die
Spielstätte nicht mehr genutzt wird.
Für einen begrenzten Zeitraum wurden auf der Sportplatzfläche Wohnmodule genehmigt und aufgestellt. Diese
befinden sich auch noch vor Ort und sind teilweise auch in Nutzung. Nach dem Auslaufen der Nutzung und nach
Durchführung der Teilaufhebung wird der straßenbegleitende Bereich des Plangebietes für Wohnnutzung zur
Verfügung stehen, der restliche Teil des Aufhebungsbereiches wird planungsrechtlicher Außenbereich und
steht dem LSG Gillesbachtal mit Geschütztem Landschaftsbestandteil zur Entwicklung zur Verfügung.
1.1.3 Planungsrechtliche Einbindung
Regionalplan
Der Regionalplan stellt den Bereich des Sportplatzes als “Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar sowie den Bereich
Gillesbach und darüber hinaus nach Nordosten als „allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ sowie „Regionaler Grünzug“.
Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist der Bereich des Sportplatzes als „Grünfläche“ dargestellt.
Der Beiplan 3 „Grün- und Forstflächen/ Spiel und Sportanlagen“ übernimmt diese Darstellung mit der zusätzlichen Darstellung für „Sport- und Spielplatz“.
Im Vorentwurf zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes Aachen*2030 ist der Bereich entlang der
Heidbendenstraße als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Darstellung bzw. Ausweisung der Fläche des Sportplatzes als „Landschaftsschutzgebiet“ wurde um die Fläche des Sportplatzes reduziert.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Landschaftsplan
Der gesamte Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988, der für den Bereich des Sportplatzes „Fläche, für den kein besonderer Schutz besteht“ ausweist. Im weiteren Verlauf nach Nordosten grenzt der
Bereich der geplanten Aufhebung an das Landschaftsschutzgebiet gemäß § 21 Landschaftsgesetz, u.a. an den
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Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung
Heidbendenstraße
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 03.05.2018
Geschützten Landschaftsbestandteil gemäß §23 LG - LB 128 Gillesbachtal.
Diese Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung des Gillesbachtales aufgrund „der landschaftlich reizvollen, ökologisch wertvollen und klimatisch wichtigen Bedeutung“. Der Bereich erstreckt sich von der Monschauer Straße
bachabwärts bis zum Fußweg südlich der Luise-Hensel Realschule am Gillesbachtal und ist an entsprechenden
Ge- und Verbote gebunden. Dieser Schutzbereich hat weiterhin Bestand.
Der dargestellte Bereich des Landschaftsschutzgebietes wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes um die Fläche des Sportplatzes verkleinert. Eine Änderung des Landschaftsplanes für den Bereich des Sportplatzes, für den eine zukünftige Wohnbebauung nach § 34 BauGB zulässig ist, ist
ebenfalls nicht erforderlich.
1.1.4 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad
Das Plangebiet ist ca. 14.440 qm groß; derzeit sind 9.000 qm durch den Sportplatz und die ihm zugeordneten
Gebäude und Stellplatzflächen versiegelt, der Rest ist Wiese und Strauch- und Baumbestand, auch Straßen
begleitend.
Eine Abschätzung der zukünftigen Versiegelung, die Ungenauigkeiten aufweist, weil die Bebauung nach § 34
BauGB beurteilt werden wird, ergibt einen zu erwartenden Wert von ca. 2.025 qm (5.100 qm x 0,4 GRZ) Versiegelung durch die zukünftigen Gebäude. Das bedeutet eine deutliche Verbesserung der Versiegelungsbilanz um
ca. 7.000 qm derzeit versiegelter Fläche, die zukünftig entweder zu Gartenfläche wird oder den Bachauen des
Gillesbachtals zugeordnet wird.
IST
Zukunft
Differenz
Versiegelte Fläche (Sportplatz, Ge9.000 qm
Ca. 2.040 qm
Ca. – 7.000 qm
bäude, Stellplatzanlage)
Grünfläche/Gartenfläche/Freifläche/
5.440 qm
Ca.12.400 qm
Ca. + 7.000 qm
Bachwiesen
Summe
14.440 qm
14.440 qm
Keine Veränderung
1.1.5 Ziele des Umweltschutzes
Die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet Aachens, verbunden mit nahe gelegenen Geschützten Landschaftsbestandteilen zeigt deutlich die landschaftsökologischen Ziele wie auch die der Naherholung auf. Der
Wilhelm-Pitz-Weg ist ein viel begangener Weg für die sog. Feierabenderholung inkl. einer Hundeauslauffläche,
als Joggingstrecke Richtung Stadtwald und als Weg im Rahmen der Kurwege Aachens.
Als Fläche in einem Aachener Bachtal, welches wesentlich zur Kaltluftproduktion und –zuführung in das Stadtzentrum beiträgt, ist der Erhalt und Schutz des LSG Gillesbachtal an dieser Stelle auch für das Stadtklima von
besonderer Bedeutung.
1.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
1.2.1 Schutzgut Mensch
Für die Naherholungsnutzung wird sich durch die Aufhebung des Bebauungsplans keine bedeutsame Veränderung ergeben, schon jetzt säumen Wohngebäude in weiten Teilen das Gillesbachtal an dessen westlicher Begrenzung.
Hinsichtlich der an die Adenauerallee heranrückenden Wohnbebauung sind, zum Erhalt gesunder Wohnverhältnisse auf Grundlage von Lärmbeurteilungen, Maßnahmen zum Schutz der Bewohner durchzuführen. Diese werden im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren erfolgen.
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Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung
Heidbendenstraße
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 03.05.2018
1.2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
Aus Sicht des Tier- und Pflanzenschutzes ist die Aufhebung insgesamt zu begrüßen, weil ca. 7.000 qm Fläche
dem Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal dauerhaft wieder zurückgegeben werden können. Somit wird sowohl das LSG gestärkt, wie auch die Rahmenbedingungen für die dort lebenden Tiere und Pflanzen.
Zwar werden im Rahmen der Erschließung der zukünftigen Baugrundstücke auch Bäume und Grünstrukturen
entlang der Straße und des Sportplatzes beseitigt werden müssen, um die Grundstücke bebauen zu können, es
wird aber davon ausgegangen, dass diese Eingriffe im nahen Umfeld ausgeglichen werden können.
1.2.3 Schutzgüter Boden und Fläche
Aus Sicht des Schutzgutes Fläche ergibt sich rein quantitativ ein Gewinn, weil zukünftig voraussichtlich
ca. 7.000 qm weniger Fläche für Siedlungsnutzung in Anspruch genommen werden und dementsprechend
7.000 qm mehr Grünnutzung erfahren bzw. naturnahe Bachaue werden.
Hinsichtlich des Schutzgutes Boden ergibt sich eine Verbesserung, weil eine erwartete Bodenbelastung (Untersuchungen aus 2004 und Teilsanierung in 2006) unterhalb des Sportplatzes beseitigt werden wird und zukünftig
mehr Fläche für das Landschaftsschutzgebiet und somit zur natürlichen Entwicklung des Bodens im Bachtal zur
Verfügung steht.
Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde wird empfohlen, eine vollständige Dekontamination der Beläge für
den gesamten Sportplatz in einer durchgehenden Maßnahme auszuführen, da dies für die Baureifmachung und
Vermarktung der Grundstücke eindeutige Vorteile hätte. Die Sanierung des gesamten Sportplatzes hat den Vorteil, dass – gegenüber Einzelmaßnahmen auf jedem Grundstück - Kosten eingespart werden können und nur eine gutachterliche Begleitung erforderlich ist. Auch Arbeitsschutzmaßnahmen mit der Bezirksregierung Köln wären nur einmal abzuklären. Bei Einzelmaßnahmen, d.h. für jedes Baugrundstück, besteht die Gefahr, dass es zu
unkontrollierten Verteilungen der Schadstoffe kommt.
1.2.4 Schutzgut Wasser
Aus Sicht des Schutzgutes Wasser ergibt sich ebenfalls eine positive Wirkung des Aufhebungsverfahrens, weil
zukünftig mehr versickerungsfähiger Boden zur Verfügung stehen wird für den Wasserhaushalt. Die Entwässerung der Fläche ist gewährleistet und die Ableitung von Niederschlagswasser in den Gillesbach wird zukünftig
auch für die Wohnbebauung grundsätzlich möglich sein.
Kellergeschosse werden wegen der anstehenden Bodencharakteristik, vor allem in der „nassen Jahreszeit“,
aufstauendem Sickerwasser und damit von außen drückendem Wasser ausgesetzt sein. (Deswegen ist eine
druckwasserdichte Ausbildung von erdberührten Bauteilen gemäß DIN 18195 Teil 6 empfehlenswert)
Ein Einbinden von Kellergeschossen ins Grundwasser ist ebenfalls, zumindest zeitweise, durchaus möglich.
Negative Auswirkungen auf das Grundwasser, wie zum Beispiel Umleitungen oder Aufstauen des Grundwasserstromes sind nicht zu erwarten, wenn auch nicht gänzlich auszuschließen.
Sollten Bauwerke aufgrund ihrer geplanten Gründungstiefe jedoch ins Grundwasser einbinden können, sind ggf.
Maßnahmen, wie z.B. eine druckwasserdichte Abdichtung der erdberührenden Bauwerke, zum Schutz vor hohem Grundwasser oder Umleitungen des Grundwasserstromes um den Baukörper herum, zwingend erforderlich. Diese Maßnahmen sind dann durch einen Gutachter zu benennen und Lösungsansätze zu ermitteln, zu beschreiben und gegebenenfalls gutachterlich zu begleiten.
Ferner ist der Unteren Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen, wenn beim Aushub der Baugruben Grundwasser freigelegt wird.
Die vorgenannten Anforderungen ergeben sich aus den vorhandenen wasserrechtlichen Bestimmungen des §
49 WHG. Danach sind Arbeiten, die das Grundwasser freilegen oder freigelegt haben, der Unteren WasserbeSeite 4 von 8
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Heidbendenstraße
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Fassung vom 03.05.2018
hörde unverzüglich anzuzeigen.
Maßnahmen bzw. Konsequenzen aus dem Aufhebungsverfahren, die im Rahmen der Genehmigungen
nach § 34 BauGB zu berücksichtigen sind:
- Das auf den bebaubaren Flächen des Aufhebungsgebietes anfallende Niederschlagswasser kann
direkt in den Gillesbach oder in den Regenwasserkanal der Heidbendenstraße eingeleitet werden.
(Hinweis: Bei einer Einleitung des auf dem Aufhebungsgebiet anfallenden Niederschlagswassers über den Regenwasserkanal der Heidbendenstraße muss jedoch nach jetzigem Kenntnisstand vor dem Anschluss eine Regenwasserbehandlungsanlage für das Gesamtgebiet erstellt werden.)
- Bei einer Einleitung von Niederschlagswasser direkt in den Gillesbach sind vor Erteilung der ersten Baugenehmigung öffentliche Entwässerungseinrichtungen zur Sammlung, gegebenenfalls auch zur Rückhaltung (Sicherstellung der zulässigen Einleitmenge) und zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Gillesbach durch
die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt herzustellen. Die öffentlichen Anlagen sind auf Dauer durch die Stadt
zu betreiben.
- Es ist durch die abwasserbeseitigungspflichtige Stadt ein Antrag auf Gewässerbenutzung (Einleitungsantrag)
bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.
- Der zulässige Versiegelungsgrad der nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen wird 60 % nicht überschreiten.
Er ergibt sich aus einer GRZ von 0,4 (Wohngebiet gemäß § 17 BauNVO) zuzüglich 50 % zulässige Überschreitung für Nebenanlagen.
- Es dürfen keine über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen vorgenommen werden.
- Für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung muss frühzeitig vor Beginn des Baugenehmigungsverfahrens eine wasserrechtliche Genehmigung bei der UWB beantragt werden. Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Erstellen von erforderlichen Grundwassermessstellen und Bearbeitungszeiten bei der Wasserbehörde) sind bei der Zeitplanung zu berücksichtigen.
- Ferner ist für die temporäre Einleitung von Drainagewasser in das städtische Kanalnetz eine Einleitungsgenehmigung zu beantragen.
- Der dauerhafte Anschluss von Drainagen an das öffentliche Kanalnetz (auch Gewässer) ist verboten.
1.2.5 Schutzgüter Luft und Klima, Klimawandelanpassung
Aus stadtklimatischer Sicht ist zu begrüßen, dass ca. 7.000 qm derzeit versiegelte Fläche wieder dem zentralen
Bachtal des Gillesbachtals zugeführt werden. Diese dienen der Kaltluftproduktion und dem Transport von Kaltluft in Richtung Innenstadt und helfen dabei, die lufthygienischen Bedingungen dort zu verbessern. Die neue
Bebauung entlang der Adenauerallee ist so zu begrenzen, dass keine Verengung des Talquerschnittes bewirkt
wird.
Langfristig sind mit dem erwarteten Klimawandel auch höhere Temperaturen im innerstädtischen Bereich zu
besorgen; hier hilft eine gesicherte Zufuhr von Kaltluft, den belastenden Effekt zu mindern.
1.2.6 Schutzgut Landschaft
Aus Sicht der Landschaft handelt es sich bei der von der Aufhebung betroffenen Fläche um eine Sportplatzanlage mit Nebengebäuden und Gehölzstrukturen, die entlang der Straße und Richtung Gillesbachaue zu finden
sind. Die Maßnahme im Wesentlichen zu begrüßen, weil bisher versiegelte Sportplatzfläche im Wesentlichen
dauerhaft wieder dem Landschaftsschutzgebiet zugefügt wird: das stärkt die Stabilität des LSG, welches an
dieser Stelle eine attraktive Übergangssituation von freier Landschaft und locker besiedeltem Wohngebiet bilSeite 5 von 8
Bebauungsplan Nr.516 - Teilaufhebung
Umweltbericht zum Offenlagebeschluss
Heidbendenstraße
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det. Auch der nahe gelegene Geschützte Landschaftsbestandteil Gillesbach wird durch die Vergrößerung der
Bachaue gefördert.
Abbildung LSG (hellgrün) und LB Gillesbachtal
Da der Eingriff in den Baumbestand, der durch die Ausführung der Baumaßnahmen und Erschließungswege
sowie die Anlage der Stellplätze erfolgen wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht definiert werden kann, wird mit dem
Sachgebiet Baumschutz im weiteren Verlauf der Aufhebung abgestimmt werden, wie dieser Eingriff im Rahmen
des Bauantragsverfahren durch die Vorgaben der Baumschutzsatzung kompensiert wird.
Es ist zu prüfen, ob die neu ausgewiesene Freifläche seitens der Unteren Naturschutzbehörde als Ausgleichsfläche anerkannt werden kann. Sollte dies der Fall sein, so kann der entstandene Wertepunkteüberschuss entweder einem anderen Planverfahren zugeordnet werden oder im Rahmen eines Ökokontos erfasst werden.
1.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im Plangebiet vor.
1.2.8 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter
Im Wechselspiel sämtlicher vorgenannter Schutzgüter sind hier überwiegend positive Wirkungen zu erwarten
durch das Aufhebungsverfahren. Die Sanierung des Bodens, die Wiederherstellung eines Teils der Bachaue
dienen mehreren Schutzgüter und befördern eine naturnahe Entwicklung, auch wenn eine Teil der Gehölze der
Erschließung und Entwicklung des Geländes zum Opfer fallen.
1.2.9 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung des BP
Bei Nichtdurchführung des Bebauungsplans ist von keinen erkennbaren Entwicklungen, gegenüber der derzeitigen Situation, auch von keinen negativen, auszugehen.
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1.2.10 Nullvariante
Die Teilaufhebung stellt in weiten Teilen selbst eine Art Nullvariante dar, insofern erübrigt sich eine nähere Betrachtung.
1.2.11 Alternativplanung
Es wurden keine Alternativplanungen durchgeführt.
1.3
Grundlagen
Grundlage dieses Umweltberichtes sind die Fachstellungnahmen der Fachabteilungen des Fachbereiches Umwelt aus 2017 und 2018.
1.4
Monitoring
Die Stadt Aachen führt für die Teilaufhebung des BP 516 kein eigenständiges Monitoring durch, zumal an dieser
Stelle grundsätzlich mit positiven Effekten für die Umwelt gerechnet werden kann.
1.5
Zusammenfassung
Das Teilaufhebungsverfahren für den BP Nr. 516 führt zu einem Wechsel der Nutzung auf ca. 14.000 qm Fläche, die bisher als Sportplatz mit Nebengebäuden und Stellplätzen genutzt wird. Der Entzug dieser Nutzung erfolgt zugunsten von Wohnbebauung entsprechend der vorhandenen Bauten an der Straße Heidbenden sowie
zugunsten von ca. 7.000 qm Wiesenflächen in der Bachaue des Gillesbachtals. Die Umwandlung der Fläche
führt u.a. zur Untersuchung und anschliessender Sanierung einer Altlastenverdachtsfläche, sie bewirkt für das
Bachtal einen dauerhaften Gewinn und stärkt das Landschaftsschutzgebiet Gillesbachtal, stellt einen Puffer für
den Geschützten Landschaftsbestandteil Gillesbach dar und unterstützt die klimatischen Funktionen des Gillesbachtals für das Frankenberger Viertel und Burtscheid.
Trotz der erforderlichen Beseitigung von Bäumen und Sträuchern zur Erschließung der zukünftigen Grundstücke
kann auch Umweltsicht das Verfahren als insgesamt positiv für die Belange der Umwelt bezeichnet werden.
2.
Auswirkungen der (Aufhebungs-)Planung
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 werden die Voraussetzungen für die Errichtung von 1115 Wohngebäuden entlang der Straße Heidbenden und der Adenauerallee geschaffen. Die Baugrundstücke sollen mit einer Grundflächenzahl von max. 0,4 GRZ bebaut werden.
Es wird davon ausgegangen, dass straßenbegleitend entlang der Straße Heidbenden nach dem Aufhebungsverfahren Wohnbebauung in ähnlichem Maßstab (ca. 12-15 Gebäude) entstehen wird, wie er auf der westlichen
Seite der Straße bereits existiert; entlang der Adenauerallee sind nur einige wenige Wohneinheiten denkbar, die
den Talquerschnitt nicht einschränken dürfen zur Erhaltung der stadtklimatischen Funktion mit dem umfänglichen Kaltluftvolumen im Gillesbachtal.
Der restliche Bereich des Aufhebungsgebietes kann zukünftig als Wiesenfläche der Bachaue im Gillesbachtal
und der Kaltluftproduktion im Grünzug entlang des Gillesbachtales dienen und stellt einen Gewinn für die Landschaft dar.
3.
Kosten
Durch die Teilaufhebung entstehen der Stadt Aachen keine unmittelbaren Kosten. Durch die erforderliche Untersuchung der Altlastenverdachtsfläche unterhalb des Sportplatzes, Kostenumfang ca. 3.000 €, sowie eine ggfls.
erforderliche Sanierung der Fläche werden Kosten entstehen, deren Umfang derzeit noch nicht abzuschätzen
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ist, der aber, je nach Entsorgungsanforderungen und Deponieklasse erheblich sein kann (fünf-sechsstellig).
4.
Plandaten
Das Gebiet der Teilaufhebung hat eine Größe von ca. 1,4 ha.
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