Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
302270.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0982/WP17
öffentlich
06.06.2018
Dez. III, FB 61/200
Bebauungsplan - Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße - zwischen
Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der
Bahnlinie Aachen - Mönchengladbach
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.06.2018
28.06.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des
Stadtklimas und des Verkehrs
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich
zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen –
Mönchengladbach im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des
Stadtklimas und des Verkehrs
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0982/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.06.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Bebauungsplan -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraßehier:
Aufstellungsbeschluss
1. Ziel und Zweck der Planung
Der Bereich, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, wurde bislang als Kleingartenanlage
genutzt. Mit einer Größe von insgesamt ca. 7100 m² liegt er im Blockinnenbereich zwischen
Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach
und schließt direkt an das geplante Kompetenzzentrum für Mobilität der FH Aachen an, das die
vorhandene Hochschulnutzung an der Hohenstaufenallee ergänzen soll.
Da mit dem anstehenden Verkauf des Grundstückes die Nutzung als Kleingartenanlage aufgegeben
wird, soll nun mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Chance ergriffen werden, für den
Hochschulstandort zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zu sichern.
Bereits heute ist abzusehen, dass bei der Aufstellung ein besonderes Augenmerk zum einen auf das
Stadtklima und zum anderen auf den Verkehr zu richten ist:
1.
Das Grundstück liegt innerhalb einer für die Innenstadt bedeutsamen Kaltluftbelüftungsbahn,
die für das Stadtklima von besonderer Bedeutung ist. Aufgrund ihrer Mächtigkeit überströmt
sie den Bahndamm und reicht von der Lütticher Straße bis zum Kapuzinerkarree.
Um die Auswirkungen einer Bebauung auf die Lüftungsbahn möglichst gering zu halten, sind
Festsetzungen notwendig, die sich u.a. auf den Standort, die Geschossigkeit und die
Ausrichtung von Gebäuden beziehen. Dies ist im Laufe des Verfahrens genauer zu prüfen.
2. Aufgrund der heute schon schwierigen Erschließungssituation im Bereich „Hohenstaufenallee
- Mariabrunnstraße“, sind sowohl die Erschließung als auch die Nutzungsmöglichkeiten des
Grundstückes genauer zu untersuchen.
Aus verkehrlicher Sicht könnte es zum einen notwendig werden, dass eine gemeinsame
Zufahrt mit dem Kompetenzzentrum genutzt werden muss und zum anderen nur eine Planung
realisiert werden kann, durch die das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich erhöht wird.
Da abzusehen ist, dass mit einer Wohnnutzung die verkehrlichen Aspekte nicht ausreichend
berücksichtigt werden können, ist diese auszuschließen. Anstatt dessen soll die Erweiterung
der Hochschule mit der Aufstellung des Bebauungsplanes möglich gemacht werden. Im Laufe
des Verfahrens sind die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Hochschulnutzung zu
prüfen. Hierdurch können sich Einschränkungen ergeben, die im Bebauungsplan
Berücksichtigung finden.
2. Beschlussempfehlung
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und wäre heute nach §
34 BauGB bebaubar.
Um jedoch die oben beschriebenen Belange ausreichend berücksichtigen zu können, empfiehlt die
Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Vorlage FB 61/0982/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.06.2018
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Mit dem Bebauungsplan soll eine moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter
Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und des Verkehrs ermöglicht werden.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0982/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.06.2018
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