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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
302270.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
06.06.18, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 17:50
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0982/WP17 öffentlich 06.06.2018 Dez. III, FB 61/200 Bebauungsplan - Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße - zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen - Mönchengladbach hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 20.06.2018 28.06.2018 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Planungsausschuss Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Stadtklimas und des Verkehrs die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Stadtklimas und des Verkehrs die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Vorlage FB 61/0982/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.06.2018 Seite: 1/3 Erläuterungen: Bebauungsplan -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraßehier: Aufstellungsbeschluss 1. Ziel und Zweck der Planung Der Bereich, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, wurde bislang als Kleingartenanlage genutzt. Mit einer Größe von insgesamt ca. 7100 m² liegt er im Blockinnenbereich zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach und schließt direkt an das geplante Kompetenzzentrum für Mobilität der FH Aachen an, das die vorhandene Hochschulnutzung an der Hohenstaufenallee ergänzen soll. Da mit dem anstehenden Verkauf des Grundstückes die Nutzung als Kleingartenanlage aufgegeben wird, soll nun mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Chance ergriffen werden, für den Hochschulstandort zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zu sichern. Bereits heute ist abzusehen, dass bei der Aufstellung ein besonderes Augenmerk zum einen auf das Stadtklima und zum anderen auf den Verkehr zu richten ist: 1. Das Grundstück liegt innerhalb einer für die Innenstadt bedeutsamen Kaltluftbelüftungsbahn, die für das Stadtklima von besonderer Bedeutung ist. Aufgrund ihrer Mächtigkeit überströmt sie den Bahndamm und reicht von der Lütticher Straße bis zum Kapuzinerkarree. Um die Auswirkungen einer Bebauung auf die Lüftungsbahn möglichst gering zu halten, sind Festsetzungen notwendig, die sich u.a. auf den Standort, die Geschossigkeit und die Ausrichtung von Gebäuden beziehen. Dies ist im Laufe des Verfahrens genauer zu prüfen. 2. Aufgrund der heute schon schwierigen Erschließungssituation im Bereich „Hohenstaufenallee - Mariabrunnstraße“, sind sowohl die Erschließung als auch die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes genauer zu untersuchen. Aus verkehrlicher Sicht könnte es zum einen notwendig werden, dass eine gemeinsame Zufahrt mit dem Kompetenzzentrum genutzt werden muss und zum anderen nur eine Planung realisiert werden kann, durch die das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich erhöht wird. Da abzusehen ist, dass mit einer Wohnnutzung die verkehrlichen Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden können, ist diese auszuschließen. Anstatt dessen soll die Erweiterung der Hochschule mit der Aufstellung des Bebauungsplanes möglich gemacht werden. Im Laufe des Verfahrens sind die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Hochschulnutzung zu prüfen. Hierdurch können sich Einschränkungen ergeben, die im Bebauungsplan Berücksichtigung finden. 2. Beschlussempfehlung Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und wäre heute nach § 34 BauGB bebaubar. Um jedoch die oben beschriebenen Belange ausreichend berücksichtigen zu können, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Vorlage FB 61/0982/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.06.2018 Seite: 2/3 Mit dem Bebauungsplan soll eine moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und des Verkehrs ermöglicht werden. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild Vorlage FB 61/0982/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.06.2018 Seite: 3/3