Daten
Kommune
Aachen
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299580.pdf
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832 kB
Erstellt
18.05.18, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 07:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0162/WP17
öffentlich
18.05.2018
Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses in Aachen
Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Zuständigkeit
28.06.2018
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0162/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.06.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0162/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.06.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 13.03.2018 (Anlage 1) beantragt die Fraktion Die Linke in die Tagesordnung die
Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses in Aachen aufzunehmen.
Frau Braun-Kurzmann, die Geschäftsführerin des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V., hat die
Informationen zur Arbeit des Frauenhauses in der Anlage 2 zusammengestellt und wird die Arbeit
persönlich in der Sitzung vorstellen.
In der Anlage 3 ist der Jahresbericht 2017 der Fachstellen gegen häusliche Gewalt in der
StädteRegion Aachen (Frauenhäuser Aachen und Alsdorf) beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke
Anlage 2 - Informationen zur Arbeit des Frauenhauses in Aachen
Anlage 3 – Jahresbericht der Fachstellen gegen häusliche Gewalt in der StädteRegion Aachen
Vorlage FB 56/0162/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.06.2018
Seite: 3/3
Fraktion D IE L INKE. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen
Ratsfrau
Rosa Höller-Radtke
Schervierstraße 32
52066 Aachen
Aachen, 13. März 2018
Antrag zur Tagesordnung des Sozialausschusses:
Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses in Aachen
Sehr geehrte Frau Höller-Radtke,
wir bitten, zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) einzuladen und die Arbeit
des Frauenhauses in Aachen vorzustellen.
Begründung
Frauenhäuser sind unverzichtbare Einrichtungen, die Frauen und deren Kindern bei häuslichen
Gewalterfahrungen Schutz, Betreuung und Beratung bieten. Vor drei Jahren wurde seitens der
Städteregion in Erwägung gezogen, eines der zwei vorhandenen Frauenhäuser in der Aachener
Region finanziell nicht mehr zu unterstützen. Dies konnte glücklicherweise verhindert werden.
Presseberichten zufolge arbeiten viele Einrichtungen finanziell und personell sowie in Bezug auf
räumliche Kapazitäten am Limit, da die Zahl der Schutz suchenden Frauen stetig zunimmt.
Neben der Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses ist es folglich wichtig zu erfahren, ob die
finanziellen Zuwendungen und das Raumangebot in Aachen zum Schutz für Frauen ausreichen
oder akuter Handlungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Deumens
Marc Beus
Leona Piana
Fraktion D IE L INKE. im Rat der Stadt Aachen · Verwaltungsgebäude Katschhof · 52058 Aachen
Tel. 0241/432-7244 · 0241/432-7246 • E-Mail: fraktion.dielinke@mail.aachen.de
Frauen– und Kinderschutzhaus Aachen
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Aachen
Gewalt gegen Frauen
findet täglich statt
ist kein Einzelschicksal
kann jede Frau treffen
spiegelt gesellschaftliche Machtverhältnisse wider
Das Frauen– und Kinderschutzhaus Aachen bietet Zuflucht für bedrohte und
misshandelte Frauen und Kinder.
Im Rahmen des Gewaltschutzgesetztes bieten wir ambulante Beratung für betroffene
Frauen an.
Die Frauen erfahren bei uns Schutz, Anonymität und solidarische Unterstützung.
Es stehen 10 Plätze für Frauen und 10 Plätze für Kinder zur Verfügung.
Zuflucht
Frauen, die bedroht oder misshandelt werden, sich in einer Notsituation befinden,
nicht mehr zu Hause bleiben können, finden mit und ohne Kinder vorübergehend
Aufnahme in unserem Haus. Zu jeder Tages- und Nachtzeit ist eine Aufnahme
möglich und erfolgt ausschließlich auf Wunsch der Frau.
Schutz
Das Haus ist nur für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder zugänglich. Die
Mitarbeiterinnen geben keine Auskunft an Dritte weiter. Sie unterliegen der
Schweigepflicht. Die Adresse des Hauses wird nicht öffentlich bekannt gegeben und
es werden Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Beratung
Die Frauen entscheiden selbst über ihre Zukunft. Wir unterstützen sie darin, eine
Entscheidung zu finden und in die Tat umzusetzen. Hierzu kann u.a. die Hilfe bei
allen rechtlichen Schritten, der Einschulung oder dem Schulwechsel ihrer Kinder, der
Wohnungssuche und -einrichtung gehören. Die Beratung ist ressourcenorientiert und
berücksichtigt den gesamten Lebenszusammenhang der Frau mit ihren Stärken,
Fähigkeiten und Ambivalenzen.
Selbstorganisation
Unser Haus ist kein Heim. Die Frauen behalten Ihre Eigenständigkeit. Alle Frauen
versorgen sich und ihre Kinder selbst und sind für die Hausgemeinschaft
mitverantwortlich.
Ambulante Beratung
In telefonischen und persönlichen Beratungsgesprächen können die Frauen ihre
individuell erlebte Gewalt thematisieren. Sie erhalten Informationen zu notwendigen
rechtlichen Schritten, wirtschaftlichen und sozialen Hilfen. Bei Bedarf erfolgt eine
Aufnahme ins Frauenhaus oder eine Vermittlung an Dienste und Einrichtungen des
regionalen Hilfenetzes.
Nachgehende Beratung
Auch nach ihrem Aufenthalt in unserem Haus können die Frauen unsere Hilfe und
Beratung in Anspruch nehmen. Die Beratung erfolgt in Form von telefonischen und
persönlichen Gesprächen sowie Hausbesuchen.
Kooperation und Vernetzung
Das Frauen- und Kinderschutzhaus arbeitet mit den örtlichen Fachdiensten und
Beratungsstellen zusammen, um mit allen beteiligten Stellen Erfahrungen
auszutauschen, Vorgehensweisen abzusprechen, sich gegenseitig mit seinem
jeweiligen Auftrag zu kennen und zu respektieren und sich gemeinsam für die
Sicherstellung eines bestmöglichen Schutzes und Hilfeangebotes stark zu machen.
Seit dem Jahr 2007 kooperieren die Frauenhäuser der Diakonie in Alsdorf und das
Frauenhaus des SkF in Aachen unter dem gemeinsamen Namen „Fachstellen gegen
häusliche Gewalt“. Diese Kooperation beinhaltet u.a. die gemeinsame Durchführung
der Rufbereitschaften. Die Frauenhäuser sind so rund um die Uhr erreichbar und
aufnahmebereit.
Statistische Angaben
Im Jahr 2017 lebten 54 Frauen und 50 Kinder im Frauen- und Kinderschutzhaus
Aachen. 12 Frauen und 6 Kinder mehr als im Vorjahr.
16,7 % (in 2016: 19,05%) der Frauen blieben
13 % (in 2016: 16,67%)
31,5 % (in 2016: 21,43%)
31,5 % (in 2016: 33,33%)
31,5 % (in 2016: 4,76%)
1,8 % (in 2016: 4,76%)
bis zu einer Woche im Frauenhaus
bis zu einem Monat
bis zu 3 Monaten
bis zu 6 Monaten
bis zu einem Jahr und
länger als ein Jahr.
Die Aufenthaltsdauer ist damit stark angestiegen. Es wird zunehmend schwieriger
angemessene und bezahlbare Wohnungen für die Frauen zu finden.
In Folge dessen stehen freie Plätze nicht immer ausreichend zur Verfügung. Im Jahr
2017 musste die Aufnahme von 30 Frauen wegen Überbelegung abgelehnt werden.
In der Regel erfolgt eine Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus.
Neue Wege gehen – häusliche Gewalt gemeinsam beenden
Ergänzend zur Arbeit des Frauenhauses bietet der SkF in Zusammenarbeit mit dem
Katholischen Beratungszentrum eine Beratung für Paare und Familien, die die
häusliche Gewalt gemeinsam beenden möchten. Das Angebot ermöglicht Paaren
und Familien den Ausstieg aus ihren von Gewalt geprägten Konfliktmustern und hilft
so, die Beziehungsqualität untereinander zu verbessern und das Wohl beteiligter
Kinder zu sichern. Im Jahr 2017 nahmen 29 Paare dieses Angebot in Anspruch.
Second-Stage-Wohnen
Aufgrund der landesweiten Entwicklung der längeren Aufenthaltsdauer von Frauen
und Kindern in Frauenhäusern fördert das Land NRW das sogenannte SecondStage-Wohnen, also ein vorübergehendes begleitetes Wohnangebot nach dem
Frauenhausaufenthalt. Entsprechende Bewerbungen des SkF Aachen und der
Diakonie wurden jeweils negativ beschieden.
Finanzierung
Das Land NRW fördert die Personalkosten der Frauenhäuser mit Zuschüssen für bis
zu 4 Stellen. Die restliche Finanzierung erfolgt über sogenannte Tagessätze, die von
den zuständigen Leistungsträgern oder von den Frauen ganz oder teilweise selbst
übernommen werden. Nach wie vor sind bestimmte Frauen (z.B. Auszubildende und
Studentinnen) von der Übernahme der Frauenhauskosten ausgenommen.
Handlungsbedarf
Für das Frauen- und Kinderschutzhaus ist es von zentraler Bedeutung, dass alle
gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder Zugang zu Schutz und Hilfe finden. Dies
setzt die verbindliche Anerkennung ihres Rechts auf effektiven Schutz und Hilfe
sowie eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems voraus (z.B. Rechtsanspruch,
Überbrückungsfinanzierung bei Aufnahme am Wochenende).
Aufgrund der stark angestiegenen Aufenthaltsdauer von Frauen und Kindern muss
über neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit kommunaler Wohnungslosenhilfe
nachgedacht werden.
2017
Fachstellen gegen häusliche Gewalt in
der StädteRegion Aachen
Im Jahr 2017 gab es in den Frauenhäusern in der
StädteRegion Aachen sehr viele Aufnahmeanfragen.
Leider mussten 232 Frauen (Alsdorf 157 / Aachen 75)
abgelehnt werden, im Jahr 2016 waren es insgesamt
94 Frauen Gründe hierfür waren nicht nur die Überbelegung der Zimmer, sondern auch die Anfragen
von Frauen, für die es keine
Übernahme der Kosten gab.
Hierzu gehören z.B. Auszubildende und Studentinnen.
Im Jahr 2017 feierte das
Frauenhaus in Alsdorf sein
20-jähriges Jubiläum im Rahmen eines Festaktes.
Gezeigt wurde die Fotoausstellung „Auf der Schwelle“
mit Fotos, die realistische Einblicke in das Leben in einem
Frauenhaus vermittelt.
Alsdorf
Aachen
72 Frauen
74 Kinder
54 Frauen
50 Kinder
davon 5 Frauen aus
2016 (6,9 %)
davon 8 Kinder aus
2016 (10,8 %)
davon 6 Frauen aus
2016 (11 %)
davon 7 Kinder aus
2016 (14 %)
Im Jahr 2017 wurden der Interventionsstelle des Diakonischen Werkes
211 Frauen und Männer zur Beratung vermittelt.
Aufenthaltsdauer der Bewohnerinnen
Alsdorf
7,5 %
bis zu 7 Tagen
bis zu 1 Monat
bis zu 3 Monaten
bis zu 6 Monaten
bis zu 1 Jahr
länger als
1 Jahr
1,5 %
31,3 %
Istanbul-Konvention in Deutschland
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention,
ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag.
Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt
an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am
01. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das
Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und
von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017
ratifiziert. Am 01. Februar 2018 tritt das Übereinkommen
des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft.
37,3 %
22,4 %
5,6 %
1,8 %
31,5 %
Aachen
16,6 %
13,0 %
31,5 %
Die Belegungsquote in Alsdorf lag bei 79 % und in Aachen bei 78 %.
Danke
Alter der Kinder
Alsdorf
Die Istanbul-Konvention ist die erste international
rechtsverbindliche Übereinkunft, die potenziell allen
Staaten der Welt offensteht und die ein umfassendes
Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen
Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.
Frauenhaus, ambulante Beratung und
Interventionsstelle - Diakonisches Werk
im Kirchenkreis Aachen e.V.
Aachen
5,4 %
39,2 %
6%
55,4 %
32 %
62 %
bis 5 Jahre über 14 Jahre
6 - 14 Jahre
Im Namen der Frauen und
Kinder bedanken wir uns
recht herzlich bei allen Unterstützern, Spendern, Politikern,
ehrenamtlichen Mitarbeitern,
mit uns kooperierenden Institutionen und Ämtern für
die gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Ohne Sie
wäre unsere Arbeit nicht
möglich! Wir freuen uns sehr,
gemeinsam mit Ihnen weiter
an der sozialen Gerechtigkeit
und dem friedlichen Zusammenleben mitzuwirken.
Frauen- und Kinderschutzhaus Aachen
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Postanschrift: Otto-Wels-Str. 2b, 52477 Alsdorf
Tel. 0 24 04 / 91 000
Fax 0 24 04 / 91 93 87
Frauenhaus-alsdorf@diakonie-aachen.de
www.frauen-gewalt-ac.de
Postanschrift: Wilhelmstr. 22, 52070 Aachen
Tel. 0 241 / 470 450
Fax 0 241 / 470 45 49
Frauenhaus@skf-aachen.de
www.skf-aachen.de
Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE12 3702 0500 0001 2711 01, BIC: BFSWDE33XXX
Kennwort: Frauenhaus
Spendenkonto:
Pax Bank eG
IBAN: DE64 3706 0193 1003 8570 14, BIC: GENODED1PAX
Kennwort: Frauenhaus
Erreichbarkeit und Aufnahme zu jeder Tages- und
Nachtzeit möglich!
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