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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
299580.pdf
Größe
832 kB
Erstellt
18.05.18, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 07:43

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0162/WP17 öffentlich 18.05.2018 Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses in Aachen Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018 Beratungsfolge: TOP: 4 Datum Gremium Zuständigkeit 28.06.2018 Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.06.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 56/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.06.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Mit Schreiben vom 13.03.2018 (Anlage 1) beantragt die Fraktion Die Linke in die Tagesordnung die Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses in Aachen aufzunehmen. Frau Braun-Kurzmann, die Geschäftsführerin des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V., hat die Informationen zur Arbeit des Frauenhauses in der Anlage 2 zusammengestellt und wird die Arbeit persönlich in der Sitzung vorstellen. In der Anlage 3 ist der Jahresbericht 2017 der Fachstellen gegen häusliche Gewalt in der StädteRegion Aachen (Frauenhäuser Aachen und Alsdorf) beigefügt. Anlagen: Anlage 1 - Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke Anlage 2 - Informationen zur Arbeit des Frauenhauses in Aachen Anlage 3 – Jahresbericht der Fachstellen gegen häusliche Gewalt in der StädteRegion Aachen Vorlage FB 56/0162/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.06.2018 Seite: 3/3 Fraktion D IE L INKE. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen Ratsfrau Rosa Höller-Radtke Schervierstraße 32 52066 Aachen Aachen, 13. März 2018 Antrag zur Tagesordnung des Sozialausschusses: Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses in Aachen Sehr geehrte Frau Höller-Radtke, wir bitten, zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) einzuladen und die Arbeit des Frauenhauses in Aachen vorzustellen. Begründung Frauenhäuser sind unverzichtbare Einrichtungen, die Frauen und deren Kindern bei häuslichen Gewalterfahrungen Schutz, Betreuung und Beratung bieten. Vor drei Jahren wurde seitens der Städteregion in Erwägung gezogen, eines der zwei vorhandenen Frauenhäuser in der Aachener Region finanziell nicht mehr zu unterstützen. Dies konnte glücklicherweise verhindert werden. Presseberichten zufolge arbeiten viele Einrichtungen finanziell und personell sowie in Bezug auf räumliche Kapazitäten am Limit, da die Zahl der Schutz suchenden Frauen stetig zunimmt. Neben der Vorstellung der Arbeit des Frauenhauses ist es folglich wichtig zu erfahren, ob die finanziellen Zuwendungen und das Raumangebot in Aachen zum Schutz für Frauen ausreichen oder akuter Handlungsbedarf besteht. Mit freundlichen Grüßen Leo Deumens Marc Beus Leona Piana Fraktion D IE L INKE. im Rat der Stadt Aachen · Verwaltungsgebäude Katschhof · 52058 Aachen Tel. 0241/432-7244 · 0241/432-7246 • E-Mail: fraktion.dielinke@mail.aachen.de Frauen– und Kinderschutzhaus Aachen Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Aachen Gewalt gegen Frauen findet täglich statt ist kein Einzelschicksal kann jede Frau treffen spiegelt gesellschaftliche Machtverhältnisse wider Das Frauen– und Kinderschutzhaus Aachen bietet Zuflucht für bedrohte und misshandelte Frauen und Kinder. Im Rahmen des Gewaltschutzgesetztes bieten wir ambulante Beratung für betroffene Frauen an. Die Frauen erfahren bei uns Schutz, Anonymität und solidarische Unterstützung. Es stehen 10 Plätze für Frauen und 10 Plätze für Kinder zur Verfügung. Zuflucht Frauen, die bedroht oder misshandelt werden, sich in einer Notsituation befinden, nicht mehr zu Hause bleiben können, finden mit und ohne Kinder vorübergehend Aufnahme in unserem Haus. Zu jeder Tages- und Nachtzeit ist eine Aufnahme möglich und erfolgt ausschließlich auf Wunsch der Frau. Schutz Das Haus ist nur für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder zugänglich. Die Mitarbeiterinnen geben keine Auskunft an Dritte weiter. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Die Adresse des Hauses wird nicht öffentlich bekannt gegeben und es werden Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Beratung Die Frauen entscheiden selbst über ihre Zukunft. Wir unterstützen sie darin, eine Entscheidung zu finden und in die Tat umzusetzen. Hierzu kann u.a. die Hilfe bei allen rechtlichen Schritten, der Einschulung oder dem Schulwechsel ihrer Kinder, der Wohnungssuche und -einrichtung gehören. Die Beratung ist ressourcenorientiert und berücksichtigt den gesamten Lebenszusammenhang der Frau mit ihren Stärken, Fähigkeiten und Ambivalenzen. Selbstorganisation Unser Haus ist kein Heim. Die Frauen behalten Ihre Eigenständigkeit. Alle Frauen versorgen sich und ihre Kinder selbst und sind für die Hausgemeinschaft mitverantwortlich. Ambulante Beratung In telefonischen und persönlichen Beratungsgesprächen können die Frauen ihre individuell erlebte Gewalt thematisieren. Sie erhalten Informationen zu notwendigen rechtlichen Schritten, wirtschaftlichen und sozialen Hilfen. Bei Bedarf erfolgt eine Aufnahme ins Frauenhaus oder eine Vermittlung an Dienste und Einrichtungen des regionalen Hilfenetzes. Nachgehende Beratung Auch nach ihrem Aufenthalt in unserem Haus können die Frauen unsere Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen. Die Beratung erfolgt in Form von telefonischen und persönlichen Gesprächen sowie Hausbesuchen. Kooperation und Vernetzung Das Frauen- und Kinderschutzhaus arbeitet mit den örtlichen Fachdiensten und Beratungsstellen zusammen, um mit allen beteiligten Stellen Erfahrungen auszutauschen, Vorgehensweisen abzusprechen, sich gegenseitig mit seinem jeweiligen Auftrag zu kennen und zu respektieren und sich gemeinsam für die Sicherstellung eines bestmöglichen Schutzes und Hilfeangebotes stark zu machen. Seit dem Jahr 2007 kooperieren die Frauenhäuser der Diakonie in Alsdorf und das Frauenhaus des SkF in Aachen unter dem gemeinsamen Namen „Fachstellen gegen häusliche Gewalt“. Diese Kooperation beinhaltet u.a. die gemeinsame Durchführung der Rufbereitschaften. Die Frauenhäuser sind so rund um die Uhr erreichbar und aufnahmebereit. Statistische Angaben Im Jahr 2017 lebten 54 Frauen und 50 Kinder im Frauen- und Kinderschutzhaus Aachen. 12 Frauen und 6 Kinder mehr als im Vorjahr. 16,7 % (in 2016: 19,05%) der Frauen blieben 13 % (in 2016: 16,67%) 31,5 % (in 2016: 21,43%) 31,5 % (in 2016: 33,33%) 31,5 % (in 2016: 4,76%) 1,8 % (in 2016: 4,76%) bis zu einer Woche im Frauenhaus bis zu einem Monat bis zu 3 Monaten bis zu 6 Monaten bis zu einem Jahr und länger als ein Jahr. Die Aufenthaltsdauer ist damit stark angestiegen. Es wird zunehmend schwieriger angemessene und bezahlbare Wohnungen für die Frauen zu finden. In Folge dessen stehen freie Plätze nicht immer ausreichend zur Verfügung. Im Jahr 2017 musste die Aufnahme von 30 Frauen wegen Überbelegung abgelehnt werden. In der Regel erfolgt eine Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus. Neue Wege gehen – häusliche Gewalt gemeinsam beenden Ergänzend zur Arbeit des Frauenhauses bietet der SkF in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Beratungszentrum eine Beratung für Paare und Familien, die die häusliche Gewalt gemeinsam beenden möchten. Das Angebot ermöglicht Paaren und Familien den Ausstieg aus ihren von Gewalt geprägten Konfliktmustern und hilft so, die Beziehungsqualität untereinander zu verbessern und das Wohl beteiligter Kinder zu sichern. Im Jahr 2017 nahmen 29 Paare dieses Angebot in Anspruch. Second-Stage-Wohnen Aufgrund der landesweiten Entwicklung der längeren Aufenthaltsdauer von Frauen und Kindern in Frauenhäusern fördert das Land NRW das sogenannte SecondStage-Wohnen, also ein vorübergehendes begleitetes Wohnangebot nach dem Frauenhausaufenthalt. Entsprechende Bewerbungen des SkF Aachen und der Diakonie wurden jeweils negativ beschieden. Finanzierung Das Land NRW fördert die Personalkosten der Frauenhäuser mit Zuschüssen für bis zu 4 Stellen. Die restliche Finanzierung erfolgt über sogenannte Tagessätze, die von den zuständigen Leistungsträgern oder von den Frauen ganz oder teilweise selbst übernommen werden. Nach wie vor sind bestimmte Frauen (z.B. Auszubildende und Studentinnen) von der Übernahme der Frauenhauskosten ausgenommen. Handlungsbedarf Für das Frauen- und Kinderschutzhaus ist es von zentraler Bedeutung, dass alle gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder Zugang zu Schutz und Hilfe finden. Dies setzt die verbindliche Anerkennung ihres Rechts auf effektiven Schutz und Hilfe sowie eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems voraus (z.B. Rechtsanspruch, Überbrückungsfinanzierung bei Aufnahme am Wochenende). Aufgrund der stark angestiegenen Aufenthaltsdauer von Frauen und Kindern muss über neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit kommunaler Wohnungslosenhilfe nachgedacht werden. 2017 Fachstellen gegen häusliche Gewalt in der StädteRegion Aachen Im Jahr 2017 gab es in den Frauenhäusern in der StädteRegion Aachen sehr viele Aufnahmeanfragen. Leider mussten 232 Frauen (Alsdorf 157 / Aachen 75) abgelehnt werden, im Jahr 2016 waren es insgesamt 94 Frauen Gründe hierfür waren nicht nur die Überbelegung der Zimmer, sondern auch die Anfragen von Frauen, für die es keine Übernahme der Kosten gab. Hierzu gehören z.B. Auszubildende und Studentinnen. Im Jahr 2017 feierte das Frauenhaus in Alsdorf sein 20-jähriges Jubiläum im Rahmen eines Festaktes. Gezeigt wurde die Fotoausstellung „Auf der Schwelle“ mit Fotos, die realistische Einblicke in das Leben in einem Frauenhaus vermittelt. Alsdorf Aachen 72 Frauen 74 Kinder 54 Frauen 50 Kinder davon 5 Frauen aus 2016 (6,9 %) davon 8 Kinder aus 2016 (10,8 %) davon 6 Frauen aus 2016 (11 %) davon 7 Kinder aus 2016 (14 %) Im Jahr 2017 wurden der Interventionsstelle des Diakonischen Werkes 211 Frauen und Männer zur Beratung vermittelt. Aufenthaltsdauer der Bewohnerinnen Alsdorf 7,5 %  bis zu 7 Tagen  bis zu 1 Monat  bis zu 3 Monaten  bis zu 6 Monaten  bis zu 1 Jahr  länger als 1 Jahr 1,5 % 31,3 % Istanbul-Konvention in Deutschland Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 01. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Am 01. Februar 2018 tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft. 37,3 % 22,4 % 5,6 % 1,8 % 31,5 % Aachen 16,6 % 13,0 % 31,5 % Die Belegungsquote in Alsdorf lag bei 79 % und in Aachen bei 78 %. Danke Alter der Kinder Alsdorf Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die potenziell allen Staaten der Welt offensteht und die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. Frauenhaus, ambulante Beratung und Interventionsstelle - Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. Aachen 5,4 % 39,2 % 6% 55,4 % 32 % 62 %  bis 5 Jahre  über 14 Jahre  6 - 14 Jahre Im Namen der Frauen und Kinder bedanken wir uns recht herzlich bei allen Unterstützern, Spendern, Politikern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, mit uns kooperierenden Institutionen und Ämtern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ohne Sie wäre unsere Arbeit nicht möglich! Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit Ihnen weiter an der sozialen Gerechtigkeit und dem friedlichen Zusammenleben mitzuwirken. Frauen- und Kinderschutzhaus Aachen Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Postanschrift: Otto-Wels-Str. 2b, 52477 Alsdorf Tel. 0 24 04 / 91 000 Fax 0 24 04 / 91 93 87 Frauenhaus-alsdorf@diakonie-aachen.de www.frauen-gewalt-ac.de Postanschrift: Wilhelmstr. 22, 52070 Aachen Tel. 0 241 / 470 450 Fax 0 241 / 470 45 49 Frauenhaus@skf-aachen.de www.skf-aachen.de Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE12 3702 0500 0001 2711 01, BIC: BFSWDE33XXX Kennwort: Frauenhaus Spendenkonto: Pax Bank eG IBAN: DE64 3706 0193 1003 8570 14, BIC: GENODED1PAX Kennwort: Frauenhaus Erreichbarkeit und Aufnahme zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich! gefördert vom: gefördert gefördert vom: durch: